Furcht vor dem Strafcenter: Wirtschaftslobbyisten verteidigen Hartz-IV-Sanktionen als „notwendiges Erziehungsinstrument“

downlogoSiehe dazu auch hier: https://josopon.wordpress.com/2017/04/02/hartz-iv-schwarze-padagogik-gegen-erwachsene/
Und hier: https://josopon.wordpress.com/2018/03/31/hartz-gesetze-die-renaissance-der-hetze/
Heute dazu von Susan Bonath in der jungen Welt https://www.jungewelt.de/artikel/333559.furcht-vor-dem-strafcenter.html:

Auszüge:

Jedes Jahr verhängen Jobcenter rund eine Million Sanktionen gegen etwa halb so viele Hartz-IV-Bezieher.
Die meisten Betroffenen haben Termine versäumt, manche zu wenige Bewerbungen geschrieben, und wenige eine Maßnahme abgebrochen oder einen Job abgelehnt.
Zur Strafe kürzt oder streicht der Staat ihnen für drei Monate jene Mittel, die er eigentlich für existentielle Grundbedürfnisse wie Essen, Trinken, Wohnen und ein Minimum an sozialer Teilhabe penibel errechnet hat.
Ist das mit dem Grundgesetz vereinbar? Gut 13 Jahre nach der Einführung des Hartz-IV-Regimes hörte der Sozialausschuss des Bundestags am Montag dazu erneut Sachverständige an – mit geteiltem Ergebnis.

In ihrem entsprechenden Antrag spricht die Linksfraktion von »zweckwidriger Aktivierungsideologie«. Man wolle Menschen »um jeden Preis dazu bringen, Erwerbsarbeit anzunehmen«.
Das verstoße gegen die Verfassung und verschlechtere die Position aller Erwerbstätigen auf dem Arbeitsmarkt. »Die strukturellen Ursachen, die im kapitalistischen Wirtschaftssystem mit dem Machtgefälle zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sowie der Konkurrenz um Arbeitsplätze liegen, werden ignoriert«, so Die Linke.
Auch die Grünen haben beantragt, die Sanktionen abzuschaffen: »Schon die geringste Kürzung führt dazu, dass Teilhabe weiter eingeschränkt wird«.

Wie gewohnt plädierte die Unternehmerseite für ein Weiter so. Ivor Parvanov von der Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft erklärte, die Strafen seien nötig »für die erwünschte Erziehung«.
Jan Dannenbring vom Zentralverband des Deutschen Handwerks findet es »wichtig, dass jede zumutbare Arbeit angenommen wird«. Allerdings sei die Bürokratie »zu umfangreich, die Bescheide viel zu lang«.
Christina Ramb von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ergänzte, sie halte die häufig von Jobcentern vermittelte Leiharbeit für »keineswegs prekär«.

»Ohne Sanktionen könnten viele nicht erreicht werden«, bekundete Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag. Nur die härteren Strafen für Jugendliche sollten dem Strafkatalog für Ältere angepasst werden.
Verfassungswidrig seien Sanktionen aber nicht. Erstens, so Mempel, schreibe das Grundgesetz keine bedingungslose Grundsicherung vor. Zweitens könnten Jobcenter Gutscheine ausgeben.
Er behauptete zudem: »Sanktionen können durch Nachholen der Mitwirkungspflicht reduziert werden.«
Dass dies nicht stimmt, stellte Michael Löher vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge klar. Strafe müsse dennoch sein: »Man sollte das Sanktionsregime lockern und auf den Einzelfall abstellen«, so Löher.
Ähnlich sieht es Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). So hätten die Kürzungen auch »unerwünschte Nebenwirkungen«, wie Nahrungsmangel, Krankheit und Verlust der Wohnung.

Elisabeth Fix von der Caritas mahnte, die strengen Strafen für unter 25jährige verstießen gegen den Gleichheitsgrundsatz. Nicht selten fielen Betroffene so »aus allen Hilfesystemen.
Für das Abschaffen der Zwangsmaßnahmen plädierte sie im Gegensatz zu Tina Hoffmann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband indes nicht.
»Selbst im Falle von schwersten Straftaten muss der Staat das Minimum sicherstellen, bei Hartz-IV-Beziehern ist das anders«, stellte sie den Vergleich an.

Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte das Sanktionsregime für »aktuell nicht haltbar«. »Hartz IV ist heute so niedrig, dass gar kein Spielraum für Kürzungen bleibt.« Zudem entrechte diese Praxis alle Lohnabhängigen. »Sie werden in den Niedriglohnsektor gezwungen und keiner traut sich mehr, für höhere Löhne zu kämpfen.«
Hedel Wenner vom Kölner Arbeitslosenzentrum berichtete aus ihrer Praxis: Bei Hartz-IV-Betroffenen habe »die Angst vor dem Jobcenter höchste Priorität«, sagte sie. Viele würden psychisch krank und litten existentiell. »Wir brauchen ein anderes Menschenbild«, so Wenner.

Das Deutsche Kinderhilfswerk beklagte, dass sogar Familien mit Kindern sanktioniert würden. »Das verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention«, so der Verband anlässlich der Anhörung.

Wie sieht es denn mit der Sanktionierung von Steuerbetrügern und Steuerflüchtigen aus ?

Armut, Hunger, Obdachlosigkeit: Die Verteidiger der Hartz4-Sanktionen machen sich der Folter schuldig.

Beim BDA ist anscheinend die Tradition des SS-Mannes Hanns Martin Schleyer noch nicht überwunden. Und auch die Caritas hat schon eifrig am ALG2-System mitgeplant.

Jochen

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