Health Data Hub – Gesundheitstelematik in Frankreich – Erneute Sicherheitsbedenken

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

https://www.aend.de/article/207694

Gesundheitstelematik in Frankreich

20.08.2020, 15:10, Autor: Barbara Zenz

Die Themen Telemedizin und elektronische Patientenakte werden nicht nur in Deutschland intensiv diskutiert – siehe dazu hier : https://josopon.wordpress.com/2018/12/23/abschaffung-der-arztllichen-schweigepflicht-wer-braucht-die-zentrale-patientendatei/
und https://josopon.wordpress.com/2018/12/31/informatiker-zerlegt-digitale-patientenakte-der-allianz-tochter-vivy-und-3-anderer-anbieter/
Frankreich setzt seit langem auf Digitalisierung in der medizinischen Versorgung und positioniert sich als Vorreiter für Innovationen in diesem Bereich. Strategien zur Umsetzung unterschiedlicher gesundheitstelematischer Anwendungen existieren bereits seit Ende der 1990er-Jahre und werden laufend evaluiert und angepasst. Die Kernstücke der französischen Digitalisierungsbestrebungen im Gesundheitsbereich sind neben der elektronische Patientenakte DMP der Aufbau eines zentralen Speichers für die Gesundheitsdaten aller Versicherten („Health Data Hub”) sowie der Ausbau telemedizinischer Angebote, die Erleichterungen für Patienten und medizinisches Personal bringen sollen.

Wie auch anderswo werden die bereits existierenden oder geplanten Anwendungen unterschiedlich angenommen und bewertet. Während die elektronische Gesundheitsakte trotz massiver Anlaufschwierigkeiten und erheblicher Kosten mittlerweile vor allem bei Patienten große Zustimmung findet, ist die Kritik an der geplanten zentralen Speicherung sämtlicher französischer Gesundheitsdaten deutlich lauter geworden: Die Tatsache, dass sich die französische Regierung für den US-amerikanischen Giganten Microsoft als Anbieter der technischen Infrastruktur entschieden hat, ließ bei Datenschützern, medizinischem Personal und IT-Experten geradezu die Alarmglocken schrillen. Aber auch andere Teilbereiche der Digitalisierung im Gesundheitsbereich sorgen immer wieder für kontroverse Diskussionen innerhalb der Ärzteschaft und unter Patientenvertretern.

Fortsetzung unter obigem Link, leider zugangsbeschränkt – kann auf nachfrage ergänzt werden.
Aber aktueller dazu vom 03.03.2021: https://www.aend.de/article/210821
Auszüge:

Weiter Sicherheitsbedenken beim „Health Data Hub”

Mit der Umsetzung des „Health Data Hub” hat die französische Regierung im Dezember 2019 ein ehrgeiziges Projekt auf den Weg gebracht.
Es ist Teil der vor allem vom damaligen LREM-Abgeordneten Cédric Villani, einem Mathematiker, forcierten nationalen KI-Strategie.
Diese soll unter anderem einen wesentlich erleichterten Zugang zu Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung ermöglichen.

Umgesetzt wurde die Plattform überraschend schnell: Schon im April 2020 ging sie in Betrieb. Von vielen Kritikern als überstürzt und technisch wie juristisch nicht ausreichend geprüft bewertet, argumentierte die französische Regierung mit der Covid-Gesundheitskrise, die eine rasche Verfügbarkeit der Daten notwendig mache.
Die französische Datenschutzkommission CNIL genehmigte diese Umsetzung, da die Sicherheitsstandards grundsätzlich hoch seien. Sie merkte jedoch an, dass die zeitliche Verkürzung der Implementierung wesentlicher technischer Elemente des Health Data Hub, die der Datensicherheit dienen sollten, mit Risiken behaftet sei.
Ebenso kritisch sah sie den möglichen Zugriff auf die besonders sensiblen Gesundheitsdaten von 67 Millionen Versicherten durch Behörden von Drittländern.

„Big Data” von 67 Millionen Versicherten bei Microsoft

Diese Befürchtung führte dazu, dass die CNIL die Beherbergung der Daten beim US-Anbieter Microsoft schließlich gänzlich ablehnte und der französischen Regierung empfahl, einen europäischen Anbieter zu finden.
Dieser Schritt ist keineswegs unbegründet: Der Europäische Gerichtshof hat das sogenannte „Privacy Shield”-Abkommen, das einen Datentransfer an zertifizierte Anbieter außerhalb der EU erlaubte, 2020 gekippt. Damit wäre ein Transfer der Daten in die USA jedenfalls illegal.
Die CNIL ging jedoch einen Schritt weiter und erklärte auch die Speicherung bei einem US-Unternehmen, dessen Server sich innerhalb der EU befinden, für nicht vereinbar mit europäischen Datenschutzstandards.
US-Behörden hätten aufgrund der geltenden Rechtslage in den USA nämlich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich Zugriff zu diesen Daten zu verschaffen („Cloud Act” 2018).
Einige Kritiker sehen dadurch sogar die ärztliche Schweigepflicht bedroht: Der einzelne Arzt, die einzelne Ärztin könne nicht mehr garantieren, dass Patientendaten vor einem Zugriff durch Unberechtigte ausreichend geschützt sind.

Für die Suche nach einem neuen Anbieter hat sich das französische Gesundheitsministerium auf einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten, maximal jedoch zwei Jahren, verpflichtet.
Das bedeutet: Bis dahin sind alle Daten, die über den Health Data Hub abgerufen werden können, potenziell dem Zugriff von Unberechtigten ausgesetzt – auch wenn das Risiko von der CNIL für den begrenzten Zeitraum als vertretbar angesehen wird.

SNDS: Datenmaterial mit fraglichem Nutzen

Sicherheitsbedenken anderer Art haben Kritiker, die auf die fragliche Qualität der vorhandenen Gesundheitsdaten hinweisen.
Sie sehen diese vor allem im Zusammenhang mit Algorithmen, die für Diagnosen und beim Einsatz von medikamentösen Therapien unterstützend zum Einsatz kommen sollen, als problematisch an.
Um zu verstehen warum, lohnt sich ein Blick auf die Geschichte des Health Data Hub: Der eigentliche Startschuss für diesen weltweit größten Speicher von Gesundheitsdaten fiel schon im Jahr 2016.
Damals wurde ein nationales Gesundheitsdatensystem, das SNDS (Système National des Données de Santé) implementiert, das im Wesentlichen die bereits bestehenden Datenbestände aus Krankenversicherungen, Apotheken und Krankenhäusern zusammenführte.
Diese Bestände enthalten wiederum eine Vielzahl an Daten aus der Zeit ab etwa 1990, deren Qualität von Forschungsinstitutionen immer wieder in Frage gestellt wurde.

2012 untersuchte etwa eine Studie des französischen nationalen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung (INSERM) das Auftreten schwerwiegender mütterlicher Erkrankungen aus den Daten der Geburtsstationen von vier französischen Krankenhäusern zwischen 2006 und 2007. Sie fand große Unterschiede im Reporting einzelner Erkrankungen.
So waren unter den 84 als Eklampsie codierten Fällen tatsächlich 67 als Präeklampsie einzustufen, umgekehrt waren 129 postpartale Blutungen korrekt codiert, 75 jedoch nicht. Andere in der Studie untersuchte Bedingungen zeigten eine niedrigere Fehlerrate.
Es lässt sich aber der Rückschluss ziehen, dass ein hoher Anteil an falsch negativen oder falsch positiven Ergebnissen den Wert dieser nationalen Datenbasis für die Forschung grundsätzlich in Frage stellt.

Das liegt auch an der Art des Zustandekommens der Daten: Seit den 2000er-Jahren findet die Finanzierung der öffentlichen Spitäler in Frankreich auf Basis von Einzelabrechnungen für bestimmte Untersuchungen und Verfahren statt.
Grundlage für die Abrechnung sind die Daten aus dem SNDS, was zu Interessenkonflikten zwischen einer korrekten Codierung von Leistungen und einer Codierung, die der Maximierung der Finanzierung dient, geführt hat. Diese Daten werden jedoch genauso über den Health Data Hub zur Verfügung gestellt wie jene, die erst laufend dazukommen.
Ob das eine gute Basis für KI-Systeme ist, die in medizinische Entscheidungsprozesse eingebunden werden sollen, sei dahingestellt.

Die elektronische Gesundheitsakte wird Teil des „Health Data Hub”

Auch sämtliche Daten, die in der elektronischen Patientenakte (Dossier médicale partagé, DMP) gespeichert sind, werden zukünftig automatisch in den Health Data Hub geladen.
Derzeit haben Patientinnen und Patienten ein Recht darauf, eine solche Akte zu erstellen, aber keinerlei Verpflichtung dazu.
Besonders erfolgreich war das Projekt der persönlichen Gesundheitsakte für jeden Versicherten bisher nicht – trotz intensiver Bemühungen und Investitionen von gut 500 Millionen Euro seit Projektstart im Jahr 2004 haben erst knappe neun Millionen Versicherte ein DMP eröffnet.
Das soll bald anders werden: Die Zielsetzung lautet 40 Millionen elektronische Patientenakten bis zum Jahr 2022. Ab diesem Zeitpunkt wird das DMP obligatorisch, mit Beginn 2022 wird die freiwillige Teilnahme durch eine Opt-out-Lösung ersetzt. Versicherte müssen sich in Zukunft also aktiv abmelden, wenn sie nicht möchten, dass ihre Gesundheitsdaten über das DMP in den Health Data Hub gelangen.

Beim „Health Data Hub” handelt es sich um eine nationale digitale Plattform, die Gesundheitsdaten aus unterschiedlichen dezentralen Quellen zusammenführen und für die Forschung zugänglich machen soll.
Er ist Teil einer 2018 beschlossenen umfassenden Reform des französischen Gesundheitssystems.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer weitgehenden Digitalisierung unterschiedlichster Gesundheitsleistungen.
Medizinische Entscheidungen sollen außerdem mittels Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) erleichtert werden.

Die Verwaltung des Health Data Hub obliegt einem öffentlichen Interessenverband („groupement d’intérêt public”, GIP) aus 56 Teilnehmern, darunter Abteilungen zahlreicher Ministerien, Forschungs- und Gesundheitseinrichtungen und Krankenkassen.
Technisch handelt es sich um eine Cloud-Lösung, in der bereits dezentral gespeicherte Gesundheitsdaten nach und nach zusammengeführt und laufend ergänzt werden sollen. In der finalen Ausbaustufe soll der Health Data Hub dann die Gesundheitsdaten aller in Frankreich Versicherten enthalten.

Die Lancierung erfolgte nach längerer Planung im Dezember 2019. Seither reißt die Kritik nicht ab:
Ein unmittelbarer Nutzen für Patientinnen und Patienten wird von vielen Seiten in Frage gestellt, bei Datenschützern stieß vor allem die überstürzte – und mittlerweile revidierte – Entscheidung für die Speicherung der Daten bei Microsofts Cloud-Service Azure auf heftigen Widerstand.

Kritik gibt es auch an den hohen Kosten des Projekts: Allein für die Konzeption des Health Data Hub wurden 2019 rund zehn Millionen Euro ausgegeben.
Als Kosten für den Ausbau und die weitere Vernetzung der einzelnen Funktionen wurden für den Zeitraum 2020 bis 2022 76 Millionen Euro veranschlagt.

Über Kommentare auf meinem Blog hier  würde ich mich freuen.

Jochen

Wie war das noch… mit Karl Lauterbachs Lobbyismus?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Aktuell aus dem empfehlenswerten Blog
https://www.corodok.de/wie-karl-lauterbachs/#more-10160, dort auch lesenswerte Kommentare.

lauterbach

klabauterbach

Karl Lauterbach und seine Geschäfte mit dem „Aachener Klüngel“, zu dem auch die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gehört, beobachte ich schon lange.

Schon zur Bauzeit des Aachener Klinikums gab es da fischige Geschäfte. Und dann bescherte diese Ulla uns die Gesundheitsüberwachungskarte – Vorläufer der mit der „Gesundheitstelematik“ zwangsweise abgschafften ärztlichen Schweigepflicht – und ließ die in der eigenen Praxis tätigen Ärzte gemäß einem in ihrer Regierungszeit erarbeiteten Strategiepapier (Noweski-Report, demnchst hier herunterzuladen) systematisch über 20 Jahre fertigmachen zu Gunsten privater Gesundheitskonzerne.
Lauterbach, selbst lange Zeit im Aufsichtsrat eines solchen Konzerns, ist der „sozial“demokratische Gegenpart des Lobbyisten Jens Spahn. Es ist nicht bekannt, dass er nach seiner Ausbildungszeit irgendwann mal an lebenden Patienten tätig war.

Siehe hier auch https://josopon.wordpress.com/2020/06/29/karl-lauterbach-der-seltsame-professor/
und https://josopon.wordpress.com/2017/01/11/elektronische-gesundheitsuberwachung-alles-auf-eine-karte/
und https://josopon.wordpress.com/2014/11/14/offener-brief-von-patienten-und-arzten-zum-versorgungsstarkungsgesetz/
Und nun auszugsweise dieses:
Lauterbach gilt als Einflüsterer der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, als jemand, der ganz nah dran ist an der Macht

Vor wenigen Jahren [war er] noch dafür bekannt, dass er im Auftrag der Pharmaindustrie Medikamentenstudien durchführte. über 800 000 Euro an Drittmitteln heimste er dafür allein im Jahr 2000 ein.

So war er auch an einer Studie über den Fettsenker Lipobay(R) beteiligt jenem Medikament, das die Herstellerfirma Bayer wegen tödlicher Zwischenfälle im Jahr 2001 vom Markt nahm. Die frühen Hinweise darauf, dass Lipobay möglicherweise gefährlich war, nahm Lauterbach damals ebenso wenig wahr, wie es seine Auftraggeber taten.

„Ich sehe mich in einem Netzwerk von Menschen, die politisch ähnlich denken wie ich.“ *)

Wer nicht in einem solchen Netzwerk arbeite, sagt er, der habe keine Chance

An Selbstbewusstsein fehlt es Lauterbach erkennbar nicht. Er ist C4-Professor, hat einen lukrativen Beratervertrag mit einem Krankenhauskonzern, und auch an anderen Aufträgen, mit denen er sich etwas hinzuverdienen kann, mangelt es nicht.

Darber berichtete derSpiegelim Jahr 2004. 2003 war auf aerzteblatt.de zu lesen:

Wissenschaftliche Beratung: Nachgeschmack

Es gibt wohl kaum einen politisch Interessierten, der den Herrn mit der Fliege nicht kennt. Sein Name prangt auf 294 Publikationen und zehn Büchern, er ist gefragter Referent und (manchmal auch ungefragter) Kritiker; sogar die Bundesgesundheitsministerin sucht seinen Rat. Sein hehres und unangezweifeltes Ziel ist es, das Gesundheitssystem vor dem ökonomischen Kollaps zu retten; dafr hat er in der Vergangenheit zahlreiche valide Vorschläge gemacht. Wenn darüber hinaus mit den seines Erachtens notwendigen Maßnahmen Menschenleben gerettet werden können, ist es eigentlich unethisch, daran Kritik zu üben.

Und doch:
Als Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach bei einem Satellitensymposium des Unternehmens
Unilever Bestfoods anlsslich des Europischen Kardiologenkongresses in Wien eine Kosten-Nutzen-Analyse seines Hauses (Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität zu Köln) zum Verzehr von Margarine mit Phytosterinestern (Becel proactiv) vorgestellt hatte, gab es nicht nur offen geäußerte, fachliche Kritik.

Die Modellrechnung des Beraters der deutschen Bundesregierung hatte ergeben, dass sich innerhalb von zehn Jahren 117 000 neue KHK-Fälle(koronare Herzkrankheit) vermeiden und somit Gesundheitsausgaben in Hhe von 1,3 Milliarden Euro einsparen lieen, wenn gefährdete Personen ihren Fettverzehr auf Margarine mit Phytosterinestern umstellen wrden. Unabhängig davon, ob das für die statistische Analyse verwendete Markow-Modell aus dem Jahr 1907 heute noch Relevanz für EbM-basierte Fragestellungen hat und ob die Ergebnisse auf eine deutsche Population übertragbar sind, da das Modell auch von Voraussetzungen der amerikanischen Framingham-Studie ausgeht, fragten sich viele Kongressteilnehmer, warum Lauterbach sich fr ein Consumer-Produkt starkmacht.

Sicher, auch Mediziner machen im Auftrag der Industrie Arzneimittelstudien und präsentieren diese auf Kongressen. Formal ist an dem Wiener Kongressauftritt nichts zu kritisieren. Aber es bleibt ein ranziger Nachgeschmack. Und man kann nur hoffen, dass der deutschen Bevlkerung demnchst nicht Margarine per Dekret aufs Butterbrot geschmiert wird.

Die Informationen beruhen auf dem Artikel „Lassen Sie mich durch, ich bin Aufmerksamkeitsjunkie!“ auf miloszmatuschek.substack.com.

Siehe auch Wer ist eigentlich dieser Karl Lauterbach?

*: hier kann es sich wohl nur um den oben erwähnten Öcher (Aachener) Klüngel handeln.

Über Diskussionen hier würde ich mich freuen..

Der Türöffner: Wie Jens Spahn den gläsernen Patienten herbeiregiert

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Schon lange beobachte ich das einträgliche Treiben des Lobbyisten, der dem Treiben von Ulla Schmidt, Gröhe u.a. echt die Krone aufsetzt in seiner völlig skrupellosen Regie.
glaesernerpatient4Dessen Gesetze mit der Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht für gesetzlich Versicherte trieben mich eineinhalb Jahre früher als geplant in den Ruhestand, viele andere Kollegen auch.
Siehe schon 2014; https://josopon.wordpress.com/2014/02/12/die-illegale-gesundheitsuberwachungskarte-ziviler-ungehorsam-angesagt/ sowie
https://josopon.wordpress.com/2018/12/31/informatiker-zerlegt-digitale-patientenakte-der-allianz-tochter-vivy-und-3-anderer-anbieter/
und https://josopon.wordpress.com/2018/12/23/abschaffung-der-arztllichen-schweigepflicht-wer-braucht-die-zentrale-patientendatei/

Heute in den NachDenkSeiten passend dazu: https://www.nachdenkseiten.de/?p=63919
Auszüge:
Vor seiner politischen Karriere war Jens Spahn Pharmalobbyist. Als Bundesminister bleibt er seinen Wurzeln treu und legt sich mit Vehemenz für die Interessen der kommerziellen Gesundheitswirtschaft ins Zeug. Dafür schickt er Gesetze in Serie auf die Reise, die einen großen gemeinsamen Nenner haben – die Verwertung von Patienten- und Versichertendaten zu Profitzwecken.

Beispielhaft dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz, das der Chef des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gerade per Verordnung konkretisiert hat. Mit dem Ergebnis: Die informationelle Selbstbestimmung gerät noch heftiger unter Beschuss. Eine Luxusvilla ist das allemal wert.
Von Ralf Wurzbacher.

Jens Spahn ergreift die Flucht. Raus aus dem weltoffen-bunten Schöneberg, rein ins spießig-hermetische Dahlem, wo sich in Berlin die Wohlbegüterten vom gemeinen Volk distinguieren.
Im Kiez waren die Nachbarn zuletzt aber auch wirklich gemein, wie RTL aus seinem Umfeld erfuhr. Von „ständigen Kontaktaufnahmen“ fühlten sich der CDU-Promi und sein Ehemann Daniel Funke „gestört und eingeengt“. Mehrmals sogar habe man sie in den vergangenen Wochen vor der Haustür angesprochen und dabei seien nicht immer positive Worte gefallen.
Was liegt da näher, als auf Abstand zu gehen, gerade in Zeiten von Corona.

Den Schutz seiner Privatsphäre lässt sich der Bundesgesundheitsminister dabei einiges kosten. 4,125 Millionen Euro sollen laut Kaufvertrag für die Nobelvilla aus den 1920er Jahren fällig werden, dazu könnte noch ein stattliches Sümmchen für die Renovierung kommen.
Fernab der Berliner Trubelmeilen, inmitten von viel Grün und bei 300 Quadratmetern Wohnfläche winken demnächst aber allerhand Platz und Ruhe, um für und unter sich zu sein.
Und wenn doch mal Gäste da sind und lästig werden, kann sich das Paar immer noch in den vorhandenen Tresorraum zurückziehen.

Luxus im Corona-Notstand?

Warum der Zynismus? Nein, es geht nicht darum, in eine Neiddebatte einzustimmen. Zumindest solange sich die nicht ums liebe Geld dreht.
Die Frage, wie Spahn bei monatlichen Bezügen von 25.000 Euro und Burda-Cheflobbyist Funke die Immobilie finanzieren, soll nicht weiter interessieren.
Nur so viel: Für ihrer beider Lebensabend wird vorgesorgt sein, solange sie selbst mit ihrem Tun weiter dafür sorgen, dass es bestimmten Interessengruppen gut und immer besser gehen wird.

Eine Randnotiz soll auch bleiben, dass der Vorgang just in eine Zeit fällt, in denen zahllose von Spahns „lieben Mitbürgern“ pandemiebedingt Not leiden und er als Wegbereiter eines monatelangen Lockdowns dafür eine Mitverantwortung trägt.
In dieser Situation würde es dem Minister gut zu Gesicht stehen, die ein oder andere Wutbekundung aus der Nachbarschaft auszuhalten, statt gleich das Weite zu suchen und sich in einer Trutzburg zu verschanzen. Auch deshalb geschieht ihm ein bisschen schlechte Presse durchaus recht.

Vollends verdient hätte er die aus einem anderen Grund: Während Spahn seinen Anspruch auf Privatheit gegen die Zudringlichkeiten von außen unter Einsatz von Geld und Einfluss demonstrativ behauptet, lässt er mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte seiner Wähler und Nichtwähler alle Rücksichten sausen.
Seit er dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorsteht, hat der 40-Jährige eine regelrechte Kanonade an Gesetzesinitiativen gezündet, die allesamt darauf zielen, die Daten von Millionen Patienten und Versicherten interessierten Dritten, insbesondere aus der kommerziellen Gesundheitswirtschaft, zuzuführen.

Der Dammbrecher

Um nur ein paar Etappen seines Feldzuges zu nennen: Das „Implantateregister-Errichtungsgesetz“ (EIRD), das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) mit seinen Regelungen zur sogenannten elektronischen Patientenakte (ePA), nicht zuletzt das zweite Pandemieschutzgesetz, mit dem allein 18 weitere Gesetze eine Neufassung erhielten.
Ausnahmslos werden mit all diesen Neubestimmungen unter dem Label „Innovation“, „Sicherheit“ und „Qualität“ Zugriffe auf massenhaft sensible Daten argloser Menschen legalisiert.

Allein im Falle des im November 2019 vom Bundestag verabschiedeten und zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen DVG betrifft dies:
Alter, Geschlecht, Wohnort, sozioökonomische Faktoren zur Analyse (…) von Nutzerpräferenzen bestimmter Versicherungsgruppen, Informationen und Abrechnungsdaten zu ambulanten und klinischen Behandlungen, durch Hebammen oder andere Leistungserbringer, Anzahl der Versichertentage, die Krankengeldtage, Angaben zu Diagnosen und ärztlichen Zweitmeinungen und noch manches mehr.

Wie das Onlinemagazin Telepolis im Vorfeld der Beschlussfassung berichtete, ist das Gesetz in vielerlei Hinsicht bahn- beziehungsweise dammbrechend, weshalb es hier schwerpunktmäßig behandelt wird.
Das ganze Paket umfasst mehrere neue Bestimmungen, etwa zu Gesundheitsapps auf Rezept, zu Videosprechstunden oder zum Ausbau der Telematikinfrastruktur.
Die gravierenden Punkte sind aber andere: Zum Beispiel sieht es vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit gewinnorientierten Unternehmen kooperieren und sich durch Erwerb von Anteilen an Investmentfonds direkt an der Entwicklung und Erprobung von digitalen Medizinprodukten beteiligen können.
Außerdem sollen Digitalprodukte ohne Nachweis eines medizinischen Nutzens und ohne ärztliche Indikationsstellung von den Krankenkassen selbst verordnet und in einer Erprobungsphase an Versicherten getestet werden dürfen – das immerhin nur mit deren Einwilligung.

Keine Widerrede beim Datenklau

Wo privat und öffentlich so verschwimmen, ist es um die (informationelle) Selbstbestimmung des Einzelnen schlecht bestellt. Deshalb ist dann auch Schluss mit Freiwilligkeit, wo es um die Daten der Versicherten geht.
Die Kassen können diese ohne Rücksprache sowohl für eine versichertenbezogene zielgerichtete Bedarfsanalyse auswerten als auch an ein neues staatliches Forschungszentrum weitergeben, das für die endgültige Zulassung der fraglichen „Innovationen“ zuständig ist.
Hier können die Daten wiederum ohne Widerspruchsrecht zu vielfältigen Zwecken verarbeitet und auf Antrag einer ganzen Reihe von Interessengruppen, sogenannten Nutzungsberechtigten, zugänglich gemacht werden. Dazu zählen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute, die Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, die Krankenkassen selbst, Organisationen für Gesundheitsberichterstattung und sämtliche anderen öffentlichen Einrichtungen, die im Gesundheitssektor tätig sind. Die Zahl der zugriffsfähigen Stellen summiert sich so auf mehrere Dutzend.

Natürlich beteuern die Verantwortlichen, dass es bei all dem sicher zugeht und sich keiner sorgen müsse, anhand der Daten „enttarnt“ zu werden. Bei der Verarbeitung und Weiterleitung setzen die Macher allerdings auch auf die von Kritikern beargwöhnte Methode der Pseudonymisierung.
Wie etwa Netzpolitik.org schrieb, genügten schon wenige Merkmale, um die Informationen einer Einzelperson zuzuordnen und den Betroffenen so zu re-identifizieren.
Das gelte insbesondere bei niedrigen Fallzahlen wie etwa seltenen Krankheiten.
Zudem verwies das Portal auf Beispiele, bei denen das Verfahren bereits überlistet werden konnte, sei es bei Kreditkarten oder der Browserhistorie beim Surfen im Internet.

In einer Anhörung zur Gesetzesvorlage empfahl seinerzeit der Kryptografieexperte Dominique Schröder von der Universität Erlangen-Nürnberg, einzig mit verschlüsselten Daten nach dem Verfahren der Anonymisierung zu arbeiten. Daraus wurde nichts.
Inzwischen hat Spahn die Regelungen des DVG durch Erlass der sogenannten Datentransparenzverordnung (DaTraV) vom 19. Juni konkretisiert. Nach deren Wortlaut kann das Forschungsdatenzentrum Dritten durchaus „pseudonymisierte Einzeldaten“ zugänglich machen, wenn dies für einen „zulässigen Nutzungszweck“ erforderlich sei.
Formuliert ist dies als einer von drei Regelfällen, und nicht mehr als Ausnahmefall, wie die ursprüngliche Sprachregelung lautete.
Vor allem straft sich Spahn damit selbst Lügen. Am Tag der Beschlussfassung des Gesetzes im Parlament am 7. November bekräftigte er in seiner Rede, die Daten würden „gegenüber denen, die damit forschen, immer anonymisiert zur Verfügung“ gestellt.

Gegen alle Kritik

Außerdem ordnete der Minister an, dass der Umfang der zu verarbeitenden und weiterzureichenden Daten noch einmal massiv erweitert wurde, in einem Maße, dass ein Re-Identifizierungsrisiko nicht mal mehr in Abrede gestellt wird. Die Gefahr solle lediglich „minimiert“ werden und dies auch nur „unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens“, liest man in der Verordnung.
Dabei hatte im Vorfeld eine Vielzahl an Verbänden vor einem Daten-Overflow gewarnt, darunter die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (bagp) oder der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Selbst der Bundesrat äußerte im Gesetzgebungsprozess zum DVG schwerste Bedenken angesichts „erheblicher Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten“ und von Gefahren der „Diskriminierung“ durch „individuelle Gesundheitsprofile“.
Das half nichts, weil die Länderkammer nicht zustimmungspflichtig war. Zuletzt hatte im Juni auch die Gesellschaft für Informatik (GI), als die DaTraV noch als Entwurf vorlag, eindringlich gemahnt:

„Der Zugriff auf die Datenbestände der Versicherten ohne jegliche Beschränkung und Kontrolle stellt eine enorme Bedrohung für alle persönlichen und personenbezogenen Gesundheitsdaten dar.“ Auch konstatierte man, „dass das BMG an einem Dialog mit der Fachöffentlichkeit nicht ernsthaft interessiert ist“.

Wie Telepolis in der Vorwoche im siebten Teil seiner lesenswerten Serie „Mit Vollgas gegen den Datenschutz“ enthüllte, hat sich die Gefahrenlage für die bundesweit 73 Millionen gesetzlich Versicherten inzwischen noch einmal drastisch verschärft. Wie oben beschrieben, soll das zu schaffende zentrale Datenforschungszentrum die Daten etlichen öffentliche Stellen zur Verfügung stellen können. Diese Nutzungsberechtigten selbst sollen die Daten nur nach Genehmigung eines gesonderten Antrags weitergeben dürfen.
Gleichwohl bestimmt das DVG vom Grundsatz, „die Nutzungsberechtigten dürfen die (…) zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben.“

Schlupflöcher und Einfallstore

Dieser Passus findet sich in Spahns Verordnung nicht mehr. Vielmehr heißt es dort jetzt, eine Datenverarbeitung durch Dritte „für andere Zwecke als die der Beratung (ist) ausgeschlossen“.
Damit könnte aus einem kleinen Schlupfloch ein Einfallstor für Fremdinteressen werden, abhängig von den Maßstäben, nach denen das Forschungszentrum eine Genehmigung ausspricht oder nicht.
Allein der Begriff „Beratung“ verspricht große Auslegungsspielräume. Wie man beispielsweise aus dem Verteidigungs- und dem Verkehrsministerium weiß, haben dort „Berater“ schon allerlei Gesetze geschrieben.
Und wenn sich neuerdings Krankenkassen mit Startups zusammentun dürfen: Was könnte da nicht alles unter „Beratung“ subsumiert werden?

Auch der DGB „sieht in diesem Erfordernis keinen ausreichenden Schutz vor einer Verwendung der Daten zu anderen als den angegebenen Zwecken“, wie er in einem Positionspapier vom Mai festhielt.
In diesem Zusammenhang monierte der Gewerkschaftsdachverband ferner, dass eine „bloße Selbstverpflichtung“ des Antragsstellers nicht genüge, die Richtigkeit und Angemessenheit der Datenverwendung sicherzustellen. So nämlich steht es in Spahns Verordnung.
Getoppt wird das noch durch den Sanktionsmechanismus im Falle von Zuwiderhandlungen. Dann nämlich droht ein Klaps mit dem Wattebausch, in Form eines „bis zu“ zweijährigen Datenentzugs.
Danach darf der Missetäter wieder ran an den Futtertrog.

„Dritte“ können mitunter alle sein, die auf dem Gesundheitsmarkt forschen und Geschäfte machen, die Pharmabranche, die Medizintechnikindustrie, Startups mit ihren Digitalverheißungen, Onlineapotheken, Privatversicherer et cetera.
Dem DGB schwant deshalb Schlimmes, weshalb er in seiner Stellungnahme forderte, „den Kreis der zur Datenverwendung in Frage kommenden Dritten im Voraus auf öffentliche, den Sozialversicherungsträgern angehörende oder nicht gewinnorientierte Akteure und Institutionen zu begrenzen“.
Freilich folgte Spahn dem guten Rat nicht, um statt dessen exakt die Richtung einzuschlagen, den die CDU-CSU-Fraktion im Dezember 2019 in einem Konzeptpapier aufgezeigt hatte.

Angriff auf Selbstbestimmung

Darin wird eine Debattenkultur bejammert, „die hierzulande selten chancengetrieben, gern und oft aber risikobeschwert geführt wird“. Gegen die vermeintliche Misere verschreiben die Autoren: Daten, Daten, Daten.
Und versprechen kaum weniger als die Befreiung der Menschheit von Krankheit, Kummer und Leid. Zitat: „Daten können Leben retten.“ Als Antreiber soll selbstredend die kommerzielle Wirtschaft vorangehen:

„Zum einen, um Erkenntnisse, die aus dem Datenschatz gewonnen werden, zügig zum Patienten und in die Anwendung zu befördern; zum anderen wegen des Standortpotenzials für die Gesundheits- und Gesamtwirtschaft.“

Das Credo der Unions-Fraktion: Qualitativ hochwertige Daten „made in Germany“ müssten „zu einem Alleinstellungsmerkmal unseres Gesundheitswirtschafts- und Forschungsstandortes werden“.
Ein Lob findet sich in dem Text auch: „Gesetzgeberisch wurden Digitalisierung, Versorgung und Forschung zuletzt in immer höherer Taktung zusammengedacht.“
So soll es weitergehen, was in der Ansage mündet: „Für das Digitale-Versorgung-Gesetz II fordern wir, in Deutschland ansässige forschende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in den Kreis der Antragsberechtigten für das Forschungsdatenzentrum nach § 303e SGB V aufzunehmen.“

Ganz so klar steht es zwar nicht in Gesetz und Verordnung. Gleichwohl erhalten die in der Gesundheitswirtschaft tätigen Unternehmen und Konzerne damit wenigstens schon einmal mittelbaren Zugriff auf die Daten von Millionen ahnungslosen Bürgern, um daraus Profit zu schlagen.
Und was noch nicht ist, kann ja noch werden auf dem Weg zu einer umfassenden – totalitären – Digitalisierung des Gesundheitswesens – alles zum Wohle der Menschheit, versteht sich.
Ein Garant dafür ist Spahn selbst, seit dessen Inthronisierung der Frontalangriff gegen die Selbstbestimmung von Patienten und Versicherten mit einer überfallartigen Intensität als gewaltiges PR-Manöver und zuletzt noch befeuert durch die Triebkräfte der Corona-Pandemie geführt wird.

Vom Lobbyisten zum Erfüller

Das alles folgt einem großen Plan und einer perfiden Kommunikationsstrategie.
Telepolis diagnostizierte eine „gezielte Überforderung der Medien durch einen täglichen Tsunami an neuen einzelnen Informationsschnipseln aus dem Gesundheitsministerium mit dem Ergebnis, dass selbst für kritische Journalisten die dahinter liegenden Zusammenhänge kaum noch erkennbar sind“.
Dazu komme ein Frame-Setting, das „Fortschritt“ und „Zukunft“ in den schillerndsten Farben zeichnet und das „Unsichtbarmachen von Datenschutzabbau“ mit Gesetzesnamen, die deren Stoßrichtung verschleiern.

Obwohl: „Datentransparenzverordnung“ ist fast schon einen Beitrag zur Wahrheit. Sofern man anstelle von „Daten“ den „Menschen“ setzt, ist es zum „gläsernen Patienten“ nur noch ein kleiner Denkschritt.
Spahns Werdegang vom Pharmalobbyisten bis an die Spitze des BMG haben die NachDenkSeiten schon kurz vor seiner Ernennung skizziert. So gesehen waren und sind auch er und seine Politik leicht durchschaubar. Nur leider machen die „Qualitätsmedien“ lieber ein Geheimnis darum und arbeiten sich dafür an Boulevardeskem wie einer „Luxusvilla“ ab.
eCard-neindankeSpahn wird die Schlagzeilen überstehen. Der Mann wird noch für Höheres gebraucht.

Dazu auch in der jungen Welt: https://www.jungewelt.de/artikel/384505.rechtlose-versicherte-herr-spahn-baut-vor.html
Der Bundestagsabgeordnete Achim Kessler (Die Linke) wies am Montag gegenüber jW auf ein weiteres Problem hin. Dabei gehe es um das Anfang Juli vom Bundestag beschlossene »Patientendaten-Schutz-Gesetz«, das den Krankenkassen zugesteht, ihren Versicherten »gezielte Informationen« und »Angebote« zu unterbreiten, »also Werbung und Beeinflussung durch die Hintertür«. Mit einem Änderungsantrag der Koalition sei »aus einer dafür ausdrücklich erforderlichen Einwilligung die bloße Pflicht geworden, die Versicherten über die Möglichkeit eines Widerspruchs zu informieren«, so Kessler. Das alles sei »still und heimlich« geschehen. Corona macht’s möglich.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Jochen

Offener Brief von Patienten und Ärzten zum „Versorgungsstärkungsgesetz“

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Hier geht es nicht nur um die Abschaffung der ambulanten Fachärzte und Ersatz durch entfremdete Strukturen der Gesundheitsindustrie.
Hier geht es auch um meine ganz persönlichen Arbeitsbedingungen.
Und es geht um Lobbyismus und Korruption, die zurückreicht in die Zeiten von Horst Seehofer und Ulla Schmidt im Gesundheitsmisterium.
Und es geht um Meinungsmache, Herr Müller, um seit über einem Jahrzehnt gezielt eingestielte Kampagnen zur Spaltung und Zersetzung der Ärzteschaft, einem Im Auftrag von Ulla Schmidt erstellten Strategiepapier von Herrn Noweski folgend, der auch herunter geladen werden kann:
https://www.wuala.com/Dr_Mabuse/Politik/Gesundheit/?key=SYK1dLtkV13d

Ziel des Ganzen ist die Umstellung der kassenärztlichen Versorgung auf Minimalniveau nach Bedarf der Krankenkassen, wobei 30% Rendite aus den Beiträgen in die Gewinne der Gesundheitskonterne abgezapft werden sollen, die dafür den Politikern nach Abschluss ihrer Amtszeit gute Posten anbieten können. Gute Medizin nach dem Stand der ärztlichen Kunst wird es dann nur noch für Selbstzahler geben.

Es gibt zu diesem Thema auch eine Online-Petition, auf die ich demnächst hinweisen werde.

Auch ich beobachte immer häufiger, dass lebenswichtige Untersuchungen meiner Patienten in Kliniken, z.B. bei Verdacht auf Multiple Sklerose, einfach weggelassen werden;
dass Patienten keine angemessene Schmerztherapie bekommen, weil die Kollegen befürchten müssen, sich dafür gegenüber den Krankenkassen umständlich rechtfertigen zu müssen;
dass es für einen Kassenpatienten kaum noch möglich ist, vom Orthopäden eine angemessene Therapie von Muskel- und Gelenkschmerzen zu bekommen, weil die Ärzte für die sinnvollen Physiotherapien in Regress genommen werden – statt dessen wird so lange operiert, wie das noch gut bezahlt wird,
und noch viele andere kleine Schikanen und Versäumnisse durch die unten benannte Verantwortungsdiffusion.

Nachtrag 2019

Der zwischendurch, noch unter Herrn Gröhe als Kalfaktor der Software-Industrie, eingeführte und mit Honorarabzug als Strafe für Nicht-Unterwerfung eingeführte Gesundheitstelematik mit der faktischen Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht für Kassenpatienten kann ich nur durch vorzeitige Rückgabe meiner Kassenzulassung zum 30.06.2019 entgehen. Ich hätte sonst gerne bis 2022 weiter gemacht.

Und hier der Text:

Offener Brief an
Hermann Gröhe, MdB, Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn, MdB, Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages
Professor Dr. Karl Lauterbach, MdB, Sprecher der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion
zum „Versorgungsstärkungsgesetz“

Sehr geehrte Herren Gröhe, Spahn und Lauterbach,
der Referentenentwurf zu dem von Ihnen geplanten „Versorgungsstärkungsgesetz“ veranlasst uns zu diesem Schreiben.

In großer Sorge um die traditionell gute ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland sehen wir, dass in Nordrhein bis zu 3.000 Facharztsitze und bis zu 300 Hausarztsitze abgebaut werden sollen, bundesweit bis zu 25.000 Arztsitze.
Konkret stellt sich das in Ihren Wahlkreisen so dar:
Im Rhein-Kreis Neuss sollen über 40 Arzt- und Psychotherapeutensitze entfallen, in Leverkusen über 130, und in Borken-Steinfurt über 45.
Dies, obwohl die Bevölkerung in Deutschland immer älter und die Behandlungsmöglichkeiten durch den medizinischen Fortschritt immer besser werden.
Für Nordrhein sind damit zugleich 12.000 Arbeitsplätze von medizinischen Fachangestellten bedroht.

Seit Jahren verlautbaren Politiker aller Parteien, dass wegen der Demografie und des medizinischen Fortschritts künftig mehr Mittel für medizinische Behandlungen zur Verfügung gestellt werden müssen – aber nicht weniger. Ihr Gesetzentwurf verfolgt genau das Gegenteil.
Sie planen, das Angebot für ärztliche Diagnostik und Therapie zu verringern, durch eine Reduktion der Zahl wohnortnaher Haus- und Fachärzte mit der Brechstange.

Nach Berechnungen des Leiters des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) in Kiel, Dr. Thomas Drabinski, stünden längerfristig insbesondere für die deutschen Arztpraxen, die mit hohem Engagement als Einzelpraxen geführt werden, bis zu 19 Milliarden Euro jährlich weniger für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung. Dies ist deutlich mehr als ein Drittel des Gesamtetats.

Wir hoffen, dass Ihnen bewusst ist, welch dramatische Verschlechterung ambulanter, wohnortnaher ärztlicher Behandlungsmöglichkeiten die unausweichliche Folge wäre!
Wir hoffen auch, dass Ihnen klar ist, dass der deutschen Bevölkerung mit dieser Politik am Ende die Wahlfreiheit für eine optimale ärztliche Behandlung überhaupt genommen wird.
Denn während Selbstbeteiligungselemente geeignet wären, ärztliche Behandlungs- und Versorgungsstrukturen nach den Erwartungen der Bürger zu erhalten und sogar bedarfsgerecht auszubauen, bewirkt der im Gesetzentwurf formulierte Abbau ambulanter Versorgung letztlich eine massive Leistungsreduktion für alle – außer für wenige zahlungskräftige Mitbürger, die sich am Ende reine Privatmedizin einkaufen.
Wir sehen, neben weiteren Bürokratieexzessen eine rapide zunehmende Mangelversorgung im Gesundheitswesen auf uns zukommen.
Strukturell verfolgt Ihr Vorhaben eine grundlegende Veränderung der ambulanten Versorgung.

Die effizienteste, bürgernächste und niederschwelligste Form ambulanter ärztlicher Versorgung, die Einzel- und Gemeinschaftspraxis, soll durch Versorgungszentren (MVZ), Klinik-MVZ und sogar kommunale MVZ ersetzt werden.

Diese Strukturen waren nicht nur in der DDR, deren Überwindung vor 25 Jahren wir in diesen Tagen feiern, Elemente der Mangelversorgung.
Es hat sich in den letzten Jahren auch in der Bundesrepublik gezeigt, dass MVZ aufgrund von Overheadkosten, Reibungsverlusten und Verantwortungsdiffusion mehrheitlich nicht in der Lage sind, ärztliche Behandlung nach Qualität und Quantität annähernd so anzubieten wie selbständige, freiberufliche Arztpraxen.
Zahlreiche MVZ wurden aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen, andere hängen am Tropf der Kliniken und dienen als Einweisungsportale, was die Versorgung am Ende verteuert.

Und: Ihr Gesetzentwurf sieht vor, in Krankenhäusern den Facharztstandard in der ambulanten Versorgung aufzuheben – einen Standard, den Sie im Patientenrechtegesetz unlängst ausdrücklich als Anspruch des Patienten formuliert haben.

Sehr geehrte Herren Gröhe, Spahn und Lauterbach, Wir fordern Sie auf, Ihren Gesetzentwurf ganz grundsätzlich zu revidieren!

Sagen Sie der Öffentlichkeit die Wahrheit über die massive Verschlechterung der Versorgung, die Folge Ihres Gesetzentwurfs sein wird.
Nehmen Sie Abstand von dirigistischer Staatsmedizin nach DDR-Muster, und ebenso von kommerzialisierter Industriemedizin, wo der Patient am Ende Renditeobjekt ist.

Setzen Sie endlich das Prinzip „ambulant vor stationär“ um.
Schaffen Sie Chancengleichheit für unabhängige, freiberufliche Ärzte im Wettbewerb mit anderen Strukturen, so wie es auch der Deutsche Ärztetag gefordert hat.

Geben Sie den Menschen Wahlfreiheit für eines ihrer höchsten Güter, die Gesundheit. Wahlfreiheit dadurch, dass es auch künftig ausreichend unabhängige Ärzte gibt, die im Dienste ihrer Patienten unabhängige Medizin anbieten können.

Wir als Ärzte und Verbandsvertreter werden unsere Patienten und die Bevölkerung über die Gründe und die Verantwortlichen für die Mangelversorgung intensiv aufklären, wenn dieses Gesetz so kommt.
Zugleich werden wir deutlich machen, dass wir den berechtigten Anspruch unserer Patienten auf moderne und zuwendungsorientierte Behandlung erfüllen werden.

Wenn dies im Rahmen der staatlichen Krankenversorgung des Sozialgesetzbuches V nicht möglich ist, werden wir gute Behandlung außerhalb dieses Rahmens anbieten und leisten.
Wir wollen unseren Patienten stets eine ordentliche Behandlung nach Facharztstandard anbieten – unabhängig von jeglicher politisch zu verantwortenden Mangelmedizin.
Mit freundlichen Grüßen

Dr.Joachim Elz-Fianda
Christa Bartels
Freie Ärzteschaft e.V., Landesverband Nordrhein, Vorsitzende
Wieland Dietrich Freie Ärzteschaft e.V., Bundesvorsitzender

Wolfram-Arnim Candidus Bürger Initiative Gesundheit e.V. Präsident

Dr. Wolfgang Bärtl Bundesverband niedergelassener Fachärzte, Vorsitzender

und viele andere Vorsitzende ärztlicher Fachgesellschaften

Jochen