das neue »Prostituiertenschutzgesetz« – ein Regelwerk der Repression

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

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Proteste gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ unter dem Motto „Mein Körper, mein Bettlaken, mein Arbeitsplatz“ im Sommer in Berlin – Foto: Bjoern Kietzmann

 

Nach jahrzehntelanger Tätigkeit al Psychiater und Psychotherapeut in Suchtkliniken und sozialen Brennpunkten kann ich die hier von der SexarbeiterInnenvereinigung „Hydra“ vorgebrachte kritik nur unterstützen. Seit dem Ende der rot-grünen Koalitiion wird hier Meinungsmache betrieben, in trautem Verein der bürgerlichen Sexpresseverlage, der Kirchen und selbsternannten Frauenbewegten, u.a. der Bildzeitungsemanze Alice Schwarzer.
Kriminalisierung kann nie eine Betroffene schützen. In Schweden ist die Lage der in der Illegalität arbeitenden, meist Geflüchteten, katastrophal. Die hiesige Polizei ist in vielfältiger Weise in die mafiösen Strukturen mit verstrickt. Es fehlen Zehntausende von Spezialisten, die Frauen werden nicht nur von ihren Zuhältern, sondern auch von der Ausländerbehörde bedroht. Es fehlt der ZeugInnenschutz. Das würde ja Geld kosten. Und noch heute werden Geschäftsabschlüsse steuermindernd in Edelbordellen gefeiert.
Siehe auszugsweise hier:
https://www.jungewelt.de/2016/11-02/059.php

Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Bundestag das neue »Prostituiertenschutzgesetz« – ein ­sexualpolitischer Rückschritt. Die Gängelei der Sexarbeiterinnen hat in Deutschland eine lange Tradition

Von Evrim Sommer
Am 1. Januar 2002 trat in Deutschland ein Prostitutionsgesetz in Kraft, mit dem die entsprechenden sexuellen Dienstleistungen als nicht mehr sittenwidrig eingestuft wurden. Es wurde mit rot-grüner Mehrheit und gegen den erbitterten Widerstand der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag verabschiedet.
Mit dem Gesetz wurde der Straftatbestand der »Förderung der Prostitution« abgeschafft. Die Unterhaltung eines Bordellbetriebes war nicht mehr strafbar. Verbessert werden sollte die rechtliche Stellung der Prostituierten und somit den »kriminellen Begleiterscheinungen« der Prostitution die Grundlage entzogen werden. Geregelt wurde auch, dass Prostituierte einen rechtlichen Anspruch auf das vereinbarte Entgelt hatten – insofern sie die abgesprochene Leistung erbrachten. Darüber hinaus sollten Prostituierte nun auch Zugang zu den Sozialversicherungen haben und damit ihre soziale Benachteiligung beendet werden.

Das Gesetz bekam Zuspruch von der »Huren-Vereinigung« Hydra e.V. »Das deutsche Modell steht vor allem für menschenwürdige Rahmenbedingungen in der Prostitution«, hieß es damals in einer Presseerklärung. »In vielen Ländern werden wir darum beneidet, dass es legale Bordelle mit sicheren, hygienischen Arbeitsbedingungen gibt, dass Prostituierte (…) vom Gesetz her vor der Willkür und Gewalt von Kunden, Zuhältern, Polizisten oder marodierenden Banden geschützt sind.« Aber nicht alle sahen das so.
Alice Schwarzer, die Herausgeberin der Zeitschrift Emma, nannte das Prostitutionsgesetz gar ein »Zuhältergesetz«.

Nach dem Ende der Regierungszeit von SPD und Grünen deutete sich ein politischer Wandel in bezug auf die Prostitutionspolitik an. Bereits Ende 2005 wurden Studien vom Kabinett Merkel in Auftrag gegeben, die ganz offensichtlich das Ziel hatten, das Gesetz als gescheitert zu beurteilen.
Im Januar 2007 veröffentlichte die Bundesregierung einen Abschlussbericht der Untersuchungen. Darin kam sie zu einem vernichtenden Urteil: Die Möglichkeiten zum Abschluss von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen würden kaum genutzt; die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen hätten sich nicht verbessert; auch für einen »kriminalitätsmindernden Effekt« des Gesetzes gebe es keine belastbaren Hinweise.

Die Bundesregierung erklärte, es bedürfe insgesamt eines breiteren Ansatzes der Prostitutionsreglementierung, der insbesondere die konsequente Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangs- und Minderjährigenprostitution berücksichtigt und auf einen größtmöglichen Schutz von Sexarbeiterinnen vor Gewalt und Ausbeutung abziele. Nicht zuletzt müsse es eine Strafbarkeit für Freier davon betroffener Jugendlicher und Frauen geben.
Die Bundesregierung wollte prüfen, inwieweit der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessert und eine Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten geschaffen werden könne. Bei kritischen Beobachtern läuteten die Alarmglocken. Denn die Vermengung von Zwangsprostitution und Prostitution ist schon seit dem 19. Jahrhundert ein beliebter Trick, um die Verfolgung der Sexarbeiterinnen und strenge Auflagen für deren Gewerbe zu legitimieren.

Ein altes Thema

Ein kurzer Blick zurück. Bereits der Sozialist August Bebel schrieb in seinem 1879 veröffentlichten Buch »Die Frau und der Sozialismus«: »Deutschland genießt den traurigen Ruhm, Frauenmarkt für die halbe Welt zu sein«. Für ihn war die Prostitution eine bürgerliche Institution, die nicht hinnehmbar sei. Eine Frau könne keine Ware sein – und schon gar nicht für die privilegierten Männer.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand das Bild von den »unschuldigen Mädchen vom Lande«, die mit dem Versprechen auf Arbeit in die Städte gelockt wurden, sich dann aber in einem Bordell eingesperrt fanden. Obwohl viele Geschichten vom »Mädchenhandel« sensationslüstern und bestenfalls zur Hälfte wahr waren, hatten sie doch Konsequenzen für die Legislative.
Als 1920 die Stadt Hamburg die Bordelle in der Innenstadt schließen wollte, wurde das Argument, die Orte würden den »Mädchenhandel« befördern, vorgeschoben. Als 1927 »Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten« eingeführt und damit zum ersten Mal in Deutschland die Strafbarkeit der Prostitution faktisch abgeschafft wurde, wetterten die Faschisten regelmäßig gegen die neue Regelung. In der Nazipresse wurde unaufhörlich von einem »weißen Sklavenhandel christlicher Frauen« berichtet, der von Juden kontrolliert werde. Joseph Goebbels, damals Gauleiter der NSDAP in Berlin, wurde nicht müde, den Berliner Polizeivizepräsidenten und jüdischen Liberalen Bernhard Weiß als Schutzpatron der Mädchenhändler zu verunglimpfen. Nach der »Machtergreifung« gingen die Nazis dann auch rücksichtslos gegen Prostituierte vor.

Zurück in die Gegenwart. Die schwarz-rote Bundesregierung erklärte, dass Sexarbeiterinnen bisher nicht vor Zwangsprostitution und Menschenhandel geschützt waren. Was philanthropisch anmutet, ist in Wahrheit ein gewaltiger Schritt zurück hin zu einer erneuten Stigmatisierung der Prostituierten und zu deren staatlicher Kontrolle. Wie etwa in Schweden, wo der Kauf sexueller Dienstleistungen grundsätzlich unter Strafe gestellt worden ist. Dort war die Bekämpfung des Menschenhandels zum Schutz der Prostituierten ein Kernargument beim Ruf nach einem solchen Gesetz. Zwar werden in Schweden Sexarbeiterinnen nicht bestraft, wohl aber Freier.

Das bedeutet, die Frauen müssen ihrer Arbeit nun an Orten nachgehen, die im Verborgenen liegen. Das macht sie wiederum eher zu Opfern sexueller Gewalt.

Die Interessenvereinigung der Prostituierten Hydra e. V. widersprach der Bundesregierung entschieden. Ihr zufolge war das Gesetz von 2002 ein wichtiger Schritt hin zum Abbau der Diskriminierung und Doppelmoral. Hydra zeigte, dass das BKA und konservative Medien immer wieder konstatierten, der Menschenhandel und die sogenannte »Begleitkriminalität« der Prostitution hätten zugenommen, obwohl es dafür keine Belege gab.
Das Problem sei, dass vielmehr die Regelung gar nicht angewandt wurde. Die Politik habe eine konsequente Umsetzung in den Kommunal-, Landes- und Polizeigesetzen, im Gewerbe-, Bau- und Steuerrecht bislang verhindert, die Polizei die Ausführung blockiert.

Staatliche Registrierungspflicht

Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag das neue »Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen«, verharmlosend »Prostituiertenschutzgesetz« genannt. Der Bundesrat stimmte ihm am 23. September 2016 zu. Es soll im Juli 2017 in Kraft treten.
Die neue Regelung umfasst folgende Punkte: erstens die Pflicht für Prostituierte zur Anmeldung ihrer Tätigkeit, zweitens die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe oder ähnliche Veranstaltungen. Drittens bestimmt es Pflichten für die Betreiber solcher Gewerbe oder Veranstaltungen. Viertens soll das Prostitutionsgewerbe überwacht werden und fünftens eine Kondompflicht eingeführt werden.

Den Kern des neuen Gesetzes bildet die Einführung einer Erlaubnispflicht. Dazu zählen nicht nur Bordelle, sondern auch andere Formen, vom Escortservice über Wohnungs- bis zur Straßenprostitution.
Im Klartext heißt das: Zum Betreiben eines Bordells oder eines Love Mobiles (eines entsprechenden Wohnwagens) sowie für gewerbliche Sexveranstaltungen ist nun eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die erst nach einer Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiber und Veranstalter erteilt wird.

Ähnlich weitgehend ist die Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen gefasst. Es muss eine persönliche Anmeldung bei der zuständigen Behörde erfolgen, die alle 24 bzw. zwölf Monate verlängert werden muss. Es gibt für die Frauen ein verpflichtendes Beratungsgespräch über ihre Rechte und Pflichten sowie eine obligatorische Gesundheitsberatung, die einmal jährlich bzw. alle zwei Jahre zu erfolgen hat. Die Sexarbeiterin erhält einen Ausweis bzw. eine »Alias-Bescheinigung« (eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung), die immer mitgeführt werden muss.
Die Registrierung kann von den zuständigen Behörden auch verweigert werden, bei einem Arbeitsortswechsel ist sie in der jeweiligen Gemeinde erneut notwendig. Sollte eine Frau der Prostitution nachgehen, obwohl sie behördlich nicht registriert ist, kann sie unter Bußgeldandrohung zur Anmeldung aufgefordert werden.

Grundrechte ausgesetzt

Die Betreiber von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen haben darüber hinaus die Pflicht, Kondome bereitzulegen, den Behörden jederzeit Zugang zwecks einer Gesundheitsberatung zu erlauben und müssen Personen, die jene im Gesetz enthaltenen Bestimmungen nicht erfüllen, die Beschäftigung verweigern. Der Betreiber darf sich nicht durch Vermietung an den Sexarbeiterinnen bereichern. Es existiert eine Quittungspflicht, die Behörden verlangen schriftliche Vereinbarungen, die Betreiber sind angehalten, die Sexarbeiterinnen auf die Anmeldepflicht hinzuweisen und das zu kontrollieren.

Kunden und Prostituierte sind nach dem neuen Gesetz verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu benutzen. Die zuständige Behörde hat das Recht, Gewerberäume jederzeit zu betreten, um die Einhaltung dieser Verordnung zu überprüfen. Dazu wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. An Orten der Prostitution dürfen jederzeit Personenkontrollen stattfinden.

Konservative Parteien, katholische Frauenorganisationen und natürlich sind Befürworter dieses »Schutzgesetzes«. Bisweilen ist das Gerücht zu vernehmen, die Neuregelung sei eine direkte Folge des im Herbst 2013 von Alice Schwarzer Alice Schwarzer initiierten »Appells gegen Prostitution«.

Erheblicher Widerstand kommt hingegen von den Organisationen der Sexarbeiterinnen selbst, von Datenschutzbeauftragten, Beratungsstellen, Gesundheitsämtern, den AIDS-Hilfen, der Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying e.V., Amnesty International, vom Deutschen Juristinnenbund und von den Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Selbst die Gewerkschaft der Polizei weigert sich, die Einhaltung der Kondompflicht von Beamten überprüfen zu lassen.
Die Vereinigung Hydra e.V. kritisiert, das Gesetz »wird mit seinen ausschließlich repressiven und auf staatliche Kontrolle setzenden Maßnahmen verheerende Auswirkungen auf das Leben und die beruflichen Möglichkeiten von Sexarbeiterinnen haben«.
Sozialpolitische Aspekte zu deren sozialer Absicherung fehlen hingegen völlig. Dieser Regulierungswahn ist nicht neu. Ein Blick in die Geschichte der Prostitutionskontrolle hierzulande zeigt, deren Ausmaße einen neuen Höhepunkt erreicht.

Restriktive Tradition

Die einheitliche staatliche Kontrolle der Prostitution in Deutschland begann mit der Reichsgründung 1871. Mit der Einführung des Paragraphen 361,6 und des Paragraphen 180 StGB war die Prostitution nur erlaubt, wenn sich Frauen unter polizeiliche Aufsicht stellten und den polizeilichen Anordnungen Folge leisteten. Frauen, die sich einer Erfassung widersetzten, konnten verhaftet und bestraft werden.

Mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Prostitution zu einem gesundheitspolitischen Problem. Sie galt als Hauptverbreitungsweg von Syphilis und Tripper. Die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten wurde zu einem zentralen Element der Bevölkerungspolitik, und damit rückte die Prostitution ins Zentrum der politischen Debatten. Der Fokus lag auf den Sexarbeiterinnen, die allgemein als die Verbreiterinnen von solchen Infektionen galten. Der Kampf gegen Geschlechtskrankheiten ist seitdem ein konstitutives Element der Kontrolle der Prostitution.

Bereits zur Zeit des Ersten Weltkrieges und später in der Weimarer Zeit gewann die »heimliche Prostitution« an Bedeutung. Immer weniger Sexarbeiterinnen standen unter staatlicher Kontrolle. Verschiedene deutsche Städte begannen mit der Schließung von Bordellen. 1927 wurde das »Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten« erlassen.
Damit vollzog sich ein Paradigmenwechsel in der Kontrolle der Prostitution. Zum einen wurde deren Strafbarkeit faktisch abgeschafft. Zum anderen wurde die Überwachung der Tätigkeit nun den Gesundheitsbehörden übertragen. Die Schattenseite des Gesetzes war jedoch die Zunahme der Straßenprostitution und damit verbunden der Ruf nach stärkerer polizeilicher Kontrolle.

Die Nazis forderten bereits seit 1927 die Wiedereinführung staatlich kontrollierter Bordelle. Nach 1933 verschärften sie zunächst die Verfolgung von Prostituierten. Die Polizeibehörden erhielten einen größeren Ermessensspielraum. Die faktische Straflosigkeit der Prostitution wurde damit zum Teil rückgängig gemacht. Gesetzliche Verschärfungen führten dazu, dass in einigen Städten Bordelle wieder eingeführt wurden.

Die gesetzliche Grundlage dafür wurde erst 1939 mit dem »Heydrich-Erlass« geschaffen. Am 9. September 1939 versandte der Leiter des Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich ein vertrauliche Rundschreiben mit dem Titel die »Polizeiliche Behandlung der Prostitution«. Damit sollte »eine wirksame Abwehr der den Wehrmachtsangehörigen und der Zivilbevölkerung von der Prostitution her drohenden Gefahren« erreicht werden.
In zehn Punkten regelte die Verordnung die polizeilichen Befugnisse und übertrug der Kriminalpolizei die Durchführung. Diese sollte Maßnahmen zur »Erfassung der Prostitution« treffen und die Überwachung der betreffenden Frauen durch die Gesundheitsbehörden sicherstellen. Registrierten Prostituierten war es verboten, auf Straßen und Plätzen »anzuwerben«, geduldet wurde dies nur noch in staatlich überwachten Bordellen. Das Rundschreiben bildete die Grundlage für ein staatlich kontrolliertes Bordellsystem, das flächendeckend und lückenlos funktionieren sollte. Jede Prostituierte in Deutschland und den besetzten Gebieten sollte erfasst werden.

Nach 1945 galten in Deutschland zunächst unterschiedliche Besatzungsrechte. Dennoch konnte von einem Bruch mit der Verordnung der Nazizeit nicht die Rede sein.
Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten wurden vermeintliche Prostituierte von der Polizei aufgegriffen und registriert. Erst 1953 wurde das »Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten« vom Bundestag erlassen, das auf dem von 1927 basierte. Die Polizei war nun nicht mehr an der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten beteiligt. Prostituierte mussten sich jedoch registrieren und regelmäßig beim Gesundheitsamt vorstellig werden.
Widersetzte sich eine Frau diesen Bestimmungen, konnte sie zwangsuntersucht werden. Erst 1987 wurden solche Maßnahmen abgeschafft.

In der DDR war der Umgang mit der Prostitution von den jeweiligen politisch-wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Nach dem Krieg wurde das Thema nicht unter moralischen Aspekten betrachtet. Vielmehr stand die Sorge vor einer Verbreitung von Geschlechtskrankheiten im Vordergrund. Im 1968 eingeführten neuen Strafgesetzbuch wurde Prostitution unter dem Paragraphen 249 zum »asozialen Verhalten« erklärt und war damit eine Straftat.

Seit den 1990er Jahren gab es immer wieder Gesetzesvorstöße, in denen die Gleichstellung der Prostituierten mit anderen Berufsgruppen gefordert wurde. Diese Initiativen sorgten schließlich dafür, dass die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig eingestuft wurde – allerdings erst zwei Jahre nach der Jahrtausendwende.

Diskriminierendes Sondergesetz

Im 20. Jahrhundert war die Prostitutionspolitik wie ein Pendel, das zwischen rigoroser Kontrolle und weitgehender Liberalisierung hin und her schwang. Das neue Jahrhundert begann mit dem Versuch der sozialen Gleichstellung der Sexarbeiterinnen.
Nun aber katapultiert das neuen »Prostituiertenschutzgesetz« Deutschland zurück an den Anfang des 20. Jahrhunderts. Hart erkämpfte Errungenschaften werden zunichte gemacht.
Wie in der Vergangenheit werden jetzt die Frauen dieses Gewerbes nicht als mehr als Subjekte angesprochen, als erwachsene Menschen, die selbst über ihr Leben bestimmen können, sondern pauschal als hilfs- und schutzbedürftige Gruppe klassifiziert. Nun gelten wieder Anmeldepflichten, Erlaubnispflichten für Prostitutionsgewerbe und die Kondompflicht.
Das sind restriktive Verordnungen, wie sie einerseits an den Kontrollwahn des Naziregimes erinnern, die allerdings durch das gesamte 20. Jahrhundert hindurch so oder ähnlich galten.

Das neue »Prostituiertenschutzgesetz« steht in der Tradition der restriktiven Regelungen in Deutschland seit dem Kaiserreich. Die Sexarbeiterin Kristina Marlen nennt es ein »Regelwerk der Repression und umfassenden Kontrolle«. Wieder einmal ist es ein Gesetz, das Frauen betrifft, die nicht um ihre Meinung gebeten wurden. Klar, denn nach der Logik der neu verabschiedeten Paragraphen sind sie ja nur (entmündigte) schützenswerte Opfer von Menschenhandel.
So schrieb bereits im April 2016 eine seit zehn Jahre in der Sexarbeit tätige alleinerziehende Mutter von zwei Kindern auf der Online Platform »Voice4Sexworkers«, die Regelung sei ein »praxisfernes und diskriminierendes Sondergesetz«, das Prostituierte von der gleichberechtigten Teilnahme am Wirtschaftsleben ausschließt und sie gesellschaftlich angreifbarer macht.
Die Huren-Vertretung Hydra e. V. schlägt einen anderen Weg vor: Prostituierte sollen selbst bestimmen. Die Interessenvertretung verlangt eine vollständige Entkriminalisierung der Prostitution. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Jochen

Elektronische Gesundheitsüberwachungskarte: Kritischer Kurzfilm zeigt Medizin in Zeiten des Cyberspace – Korruption in der Uni Erlangen ?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Hier ein immer noch aktueller Beitrag der Initiative „Stoppt die eCard!“:
http://www.presseportal.de/pm/72083/2646638/elektronische-gesundheitskarte-kritischer-kurzfilm-zeigt-medizin-in-zeiten-des-cyberspace
Es bleibt festzuhalten: Jeder, der sich für die eGÜK ausspricht, ist entweder uninformiert oder korrupt.
Wie das geht, zeigt der Beitrag vom 21.9.2014 weiter unten.

Hamburg (ots) – Als Kasper beim Arzt sitzt, traut er seinen Augen nicht: Im Computer seines Arztes stehen alle Krankheiten, die er jemals hatte.
Denn seine Medizindaten werden irgendwo zentral gespeichert. Dort stillen auch Unternehmen ihren Datenhunger. Und das kostet Kasper den Job. – So jedenfalls erlebt es die Hauptfigur in dem Video-Clip „Kasper und die elektronische Gesundheitskarte“, den junge Künstler für die Aktion „Stoppt die e-card“ hergestellt haben.
„Das mag heute noch wie eine Fiktion klingen, könnte aber bittere Realität werden, wenn Medizindaten außerhalb von Praxen und Kliniken gespeichert werden“, sagte Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion, am 23.01.2014 in Hamburg.

 Das Video steht unter: 
www.stoppt-die-e-card.de

Das Zwei-Minuten-Video informiert die Bürger auf unterhaltsame Weise über die Hintergründe des bereits zehn Jahre andauernden Projekts elektronische Gesundheitskarte (eGK) und zieht die Versprechen von den sicheren Daten in Zweifel.
„Die NSA hat vorgemacht, wie schnell Daten zu entschlüsseln sind“, betonte Dr. Manfred Lotze, Vertreter der Ärzteorganisation IPPNW in dem Bündnis.
„Das sollte auch den letzten Sicherheitsgläubigen eines Besseren belehren. Wer Medizindaten braucht, holt sie sich – illegal durch Datendiebstahl oder legal mit Hilfe von kurzfristigen Gesetzesänderungen. Das geben wir mit dem Kurzfilm beispielhaft und für jedermann verständlich zu bedenken.“

Denn die Geheimdienste sind mit ihrem Latein noch nicht am Ende: Nun will die NSA hochverschlüsselte Daten knacken. Berichten der Washington Post zufolge entwickelt der US-Geheimdienst derzeit Quantencomputer. Auch in Europa wird daran gearbeitet.
Der eGK-Sicherheitsarchitektur liegt das mehr als 35 Jahre alte RSA-Verfahren zugrunde. Quantencomputer ermöglichen ein noch schnelleres Knacken der RSA-Funktionen.
Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis sich auch die Medizindaten auf den zentralen Servern ausspähen lassen.

„Diese Entwicklung stellt die Sicherheitsarchitektur der geplanten Telematik-Infrastruktur in unserem Gesundheitswesen in Frage“, sagte Kai-Uwe Steffens, Informatiker und Sprecher des „Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung“.
Patientenvertreterin Gabi Thiess aus Hamburg dazu: „Das Mammutprojekt eGK verschlingt nicht nur Unmengen von Geld, das in der Patientenversorgung viel dringender gebraucht würde, sondern könnte in Zukunft auch dem Datenmissbrauch Tür und Tor öffnen. Das müssen die Bürger wissen.“
Auch Kasper ist jetzt schlauer: „Meine Daten gehören mir“, betont er am Ende des Films.

„Stoppt die e-card“ ist ein breites Bündnis von 54 Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten- und Ärzteverbänden. Unter anderem gehören dazu: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Digitalcourage, Chaos Computer Club, IPPNW, Freie Ärzteschaft e. V., NAV-Virchowbund, Deutsche AIDS-Hilfe.
Das Bündnis lehnt die eGK ab und fordert, das milliardenschwere Projekt einzustampfen.

Aktualisierung am 12.Januar 2015: Ich bleibe bei meiner Verweigeung der eGÜK, auch wenn sich die Krankenkassen und die Kassenarztvorstände eine neue bürokratische Schikane ausgedacht haben !

Sonntag, 21. September 2014

Lobbyismus für die elektronische Gesundheitskarte in Aktion – oder: Wie unabhängig sind Wissenschaftler und Universitäten?

Dazu schreiben die Datenschützer Rhein-Main jetzt Folgendes:

„Am 16.09.2014 vermeldet die gematik auf Ihrer Homepage: „Die gematik hat der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg den Zuschlag für die Evaluation des größten Vernetzungsprojekts des deutschen Gesundheitswesens erteilt. Die Universität wird im nächsten Jahr die Erprobung der Vernetzung sowie das Zusammenspiel mit der elektronischen Gesundheitskarte in 1000 Praxen und zehn Krankenhäusern wissenschaftlich begleiten… ‚Ich freue mich sehr, dass uns die FAU mit ihrer wissenschaftlichen Expertise in der Erprobung begleiten wird. So stellen wir sicher, dass zusätzlich zu den Erprobungsdaten aus dem technischen Zusammenspiel aller Komponenten auch die überaus wichtige Sicht der Menschen, die mit dieser Technik und den neuen Anwendungen in den Praxen und Kliniken zu tun haben, berücksichtigt wird‘, so Prof. Dr. Arno Elmer, Hauptgeschäftsführer der gematik GmbH.

Lieber Herr Prof. Dr. Oliver Schöffski von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Medizinische Informatik: Dem geneigten und informierten Leser stellen sich Fragen…

Nach dem Kongress Telemed 2013 im Juli 2013 wurde ein Beitrag unter dem Titel „Datenschutzkonforme Sekundärnutzung strukturierter und freitextlicher Daten mittels Cloud-Architektur“ veröffentlicht. Am Ende des Beitrags ist zu lesen:
„Danksagung Das cloud4health-Konsortium besteht aus der Averbis GmbH (Konsortialführer), der RHÖN-KLINIKUM AG, der TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V., dem Fraunhofer-Institut SCAI und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Das Projekt wird im Zeitraum 12 / 2011 – 11 / 2014 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Förderprogramm Trusted Cloud gefördert.“

(Quelle: http://www.telemed-berlin.de/telemed/2013/beitrag/beitrag_leb488_508.pdf).

Wie pflegt der Volksmund zu sagen: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing – oder auch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

Weniger volkstümlich ausgedrückt: Kann die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Medizinische Informatik, die Mitglied im cloud4health-Konsortium und damit auf Big-data-Auswertungen im Medizinbereich spezialisiert ist, ohne interessengeleitet zu sein, ein unabhängiges Gutachten erstellen für eine Anwendung, durch die erst Big-data-Auswertungen möglich gemacht werden sollen?

Zweifel sind mehr als angebracht!“ Zitat Ende, weiter hier auf der Website der Datenschützer Rhein-Main

http://ddrm.de/?p=2989

Datensicherheitsexperte Rolf Lenkewitz zum Thema „Sekundärnutzung von Routinedaten und Cloud Computing“ (dem Geschäftsfeld der „wissenschaftlichen Auswerter“ der eGK Tests aus Erlangen kommentiert hier:

„Der Aspekt „Datenschutzkonforme Sekundärnutzung strukturierter und freitextlicher Daten mittels Cloud-Architektur“ ist Big Data Auswertung in seiner reinsten Form nun für die letzte Bastion bisher schwer zugänglicher Medizindaten! Vor Monaten wurde auf dieser Webseite darauf aufmerksam gemacht:

http://www.ocmts.de/egk/html/4___all_in_one.html

Selbst wenn einzelne Datenpakete der Versicherten verschlüsselt sind, die ‚daneben‘ liegenden lesbaren „Sekundärdaten“ sind das Gold der DataMining-Architekten, die diese Daten auswerten und nutzen wollten.

Big Data und Big Brother in der schönen neuen Welt der gläsernen Patienten. Darauf ist man scharf!
Die wissenschaftliche Elite verhält sich in hohem Maße unverantwortlich gegenüber der Gesellschaft, weil keine alternativen Konzepte und Modelle für das Medizinwesen entwickelt werden, die aus einem demokratischen Kollaborationsprozess stammen.“

R.Lenkewitz, 20.9.2014

Jochen