30 Argumente gegen die Impfpflicht

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

syringe and pills on blue backgroundDas neue Infektionsschutzgesetz hat für mich jetzt schon ganz persönliche Konsequenzen:
Wenn ich bis März 2020 nicht mit einem für mich akzeptablen konventionellen Impfstoff geimpft werden kann, weil die EMA die Genehmigung von solchen herauszögert, muss ich meine Praxis schließen und kann nur noch Online-Sitzungen durchführen.
So ein Zufall, das der letzte SPD-Parteitag von den Impfstoffherstellern und Microsoft gesponsert wurde, siehe
https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/pfizer-microsoft-spd-parteitag-sponsern/

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Er weist auch auf das unterschwellige Ziel hin, die Gesundheitsdaten aller Bürger in einem Impfregister zu erfassen. Wer darauf dann zugriff hat – zusätzlich zu den Inlandsgeheimdiensten – ist noch offen. Man kann sich aber vorstellen, dass der Verfassungsschutz dann an der Tür der Arztpraxis lauert, wenn der nächste Impftermin fällig ist…

Aber heute eine gute Zusammenfassung auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=79084
Auszüge:
Anfang Januar soll im Bundestag die erste Debatte zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 starten und Februar oder März soll es dann soweit sein.
Die Zustimmung von Medien und Politik ist groß, ein Kurswechsel eher unwahrscheinlich. Gegenwind kommt dafür aus der Wissenschaft. So nannte der Virologe Alexander Kekulé die Einführung einer Impfpflicht gegen Corona jüngst „Gift“.
Doch Kekulé ist eine Ausnahme. Nur Wenige wagen es derzeit, bei der Corona-Thematik aus dem engen medial-politischen Meinungskorridor auszuscheren – zu groß ist die Angst, „in die falsche Ecke“ gerückt zu werden.
Das ist tragisch, denn es gibt zahlreiche sehr gute Argumente gegen die Impfpflicht und das hat nichts mit „Impfskepsis“ oder gar dem „Leugnen von Corona“ zu tun.
Jens Berger
hat für die NachDenkSeiten 30 Argumente gegen die Impfpflicht zusammengestellt. Bleibt zu hoffen, dass derartiger Widerspruch in der aufgeheizten, fast nur noch emotional und nicht mehr rational geführten Debatte nicht untergeht.

1. Die Impfquote in den Risikogruppen ist auch heute schon hoch

Wenn es darum geht, Menschen bei Covid 19 vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen zu schützen, geht es heute wie vor einem Jahr primär darum, die sogenannten Risikogruppen zu schützen. Das Medianalter der an oder mit Covid 19 Verstorbenen liegt immer noch bei 83 Jahren. Von den Sterbefällen der letzten drei Meldewochen waren 93 Prozent älter als 60 Jahre. Und auch bei den Hospitalisierungen steht diese Altersgruppe für mehr als zwei Drittel aller Fälle.
Leider erfasst das RKI keine spezifischen Impfquoten für die Hochrisikogruppe der über 80-Jährigen, aber bereits in der großen Gruppe der über 60-Jährigen ist die Impfquote mit rund 87 Prozent bereits heute extrem hoch. Gerade in dieser Altersgruppe gibt es zudem auch die allermeisten Fälle, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen problematisch ist.
Auch eine Impfpflicht kann sich nicht über eine ärztliche attestierte „Impfunfähigkeit“ wegsetzen. Daher dürfte die Menge der heute nicht geimpften, aber impffähigen Angehörigen der Risikogruppen ohnehin sehr überschaubar und der gesellschaftliche Nutzen – ausgedrückt in weniger Sterbefällen – marginal sein.

2. Für die meisten Ungeimpften bringt die Impfung wenig

Während die Impfquote bei den älteren Bürgern sehr hoch ist, finden sich die meisten Ungeimpften spiegelbildlich in der Gruppe der Jüngeren.
Laut offiziellen Zahlen ist zum Beispiel jeder zweite 12- bis 17-Jährige nicht geimpft. Doch gerade in den Altersgruppen derer, die oft nicht geimpft sind, ist die Morbiditäts- und Mortalitätslast der Krankheit ohnehin nur gering. So liegen dem RKI bis heute nur 35 validierte Covid-19-Todesfälle bei unter 20-Jährigen vor, von denen nach offiziellen Angaben 25 an einer schweren Vorerkrankung litten. Bei rund zwei Millionen Infizierten in dieser Altersgruppe ist dies kaum mehr als ein Hundertstel Promille.
In den letzten drei Meldewochen mussten insgesamt nur sechs minderjährige Testpositive intensivmedizinisch behandelt werden, während es fast 1.200 über 60-Jährige waren.
Diejenigen, die man mit einer Impfpflicht wohl am ehesten erreichen würde, gehören also genau zu der Gruppe, deren individueller Nutzen durch die Impfung am geringsten ist, und gleichzeitig auch zu der Gruppe, deren individuelle Gefährdung durch die Nebenwirkung der Impfung am höchsten ist.

3. Durch die Impfung kann man die Pandemie nicht stoppen

Spätestens seit dem Siegeszug der Delta-Variante ist bekannt, dass die Impfung keine sterile Immunität bietet, Geimpfte also immer noch ansteckend sind und zur Verbreitung des Virus beitragen. Die Impfung senkt zwar nachweislich das individuelle Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, aber sie stoppt die Ausbreitung des Virus nicht.
Daher ist hier auch ein Vergleich zur Pockenimpfung, für die es früher ja eine Impfpflicht gab, nicht zielführend. Die Pocken konnte man durch die Impfpflicht ausrotten – aber auch nur, weil die Impfung dafür sorgte, dass Geimpfte die Krankheit nicht weiterverbreiten. Dies leistet die Corona-Impfung nicht.
Dabei ist Virologen und Epidemiologen eigentlich bekannt, dass man nicht großflächig in eine laufende Epidemie hineinimpfen sollte.

4. Die natürliche Immunisierung ist für viele Menschen eine Alternative zur Impfung

Die Impfung ist nicht die einzige Form, den menschlichen Körper gegen das Sars-CoV-2-Virus zu immunisieren. Während die Impfung das Immunsystem eindimensional auf ein einziges Protein des Sars-CoV-2-Virus vorbereitet, bietet die Infektion eine sehr viel weitreichendere Immunisierung.
Für ältere und vorerkrankte Menschen ist diese Form der natürlichen Immunisierung aufgrund der hohen Krankheitsrisiken freilich keine ernstzunehmende Alternative. Bei jüngeren Menschen – und das ist das Gros der Ungeimpften – stellt sich diese Frage jedoch anders.
Nun mögen sich die Gelehrten darüber streiten, wie die Nutzen-Risiko-Abwägung hier ausfällt – dass der Nutzen der Impfung die Risiken einer Infektion für jüngere Menschen so deutlich übersteigt, dass dies eine Impfpflicht rechtfertigen könnte, ist jedoch ein unhaltbarer Standpunkt. Dies macht auch die STIKO in ihrer Begründung für die Impfempfehlung für Minderjährige klar, die nicht aus medizinischen, sondern expressis verbis aus politischen Gründen („um Einschränkungen der sozialen und kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen abzumildern“) ausgesprochen wurde.
Junge Menschen werden also laut STIKO nicht geimpft, um sie vor der Krankheit, sondern vor den Coronamaßnahmen der Regierung zu schützen.

5.Die Impfpflicht kommt zu spät

Die vierte Welle hat ihren Zenit vor drei Wochen überschritten und eine mögliche fünfte Welle, die dann durch die neue Omikron-Variante sehr massiv ausfallen könnte, wird für Deutschland im Januar erwartet. Die Impfpflicht wird aber erst frühestens im Februar, eher im März, verabschiedet werden und es wird Wochen, wenn nicht gar Monate, dauern, bis sie administrativ überhaupt durchgesetzt werden kann.
Sagte nicht Gesundheitsminister Lauterbach höchstpersönlich, dass alle(!) Ungeimpften bis zum März entweder „geimpft, genesen oder verstorben“ seien?
Was will man danach noch mit einer Impfpflicht erreichen?

6. Die Impfpflicht führt dazu, dass Ungeimpfte Booster-Willigen den Impfstoff wegnehmen

Während die Erstimpfung junger Menschen keinen klar erkennbaren individuellen medizinischen Nutzen bringt, kann die Booster-Impfung für Angehörige der Risikogruppen durchaus auf individueller Ebene medizinisch sinnvoll sein.
Nun sind aber die Ressourcen beschränkt. Das gilt für den Impfstoff selbst, aber mehr noch für die Termine in Arztpraxen und bei mobilen Impfteams.
Schon heute ist es ein gesellschaftliches Ärgernis, dass so viele junge Menschen, bei denen die Booster-Impfung keinen epidemiologisch erkennbaren Nutzen hat, älteren Menschen die Termine wegnehmen. Würden sich zusätzlich noch die bislang Impfunwilligen um diese Termine bewerben, drohen diejenigen herunterzufallen, die als einzige in diesem „Spiel“ überhaupt einen erkennbaren Nutzen durch eine Impfung oder Boosterung haben.

7. Genesene brauchen keine Impfung

Von einer Impfpflicht wären nicht nur Ungeimpfte, sondern auch Genesene betroffen, wenn ihre Infektion länger als sechs Monate zurückliegt. Genesene haben aber zahlreichen Studien zufolge auch lange nach diesem Zeitraum noch eine umfassende Immunisierung, die sogar besser vor neuen Infektionen schützt als die Impfung. Dies wird auch daran liegen, dass ihr Immunsystem nicht nur das eine Protein, das mit der Impfung „simuliert“ wird, kennt, sondern das gesamte Virus.
Dadurch sind Genesene auch besser vor kommenden Varianten geschützt als Geimpfte. Hier macht eine Impfung – vor allem für jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen – weder medizinisch noch epidemiologisch Sinn.

8. Die zugelassenen Impfstoffe sind nicht sonderlich wirksam gegen die aktuellen Varianten

Sämtliche zugelassenen Impfstoffe wurden auf Basis des „Urtyps“ oder dessen ab Frühjahr 2020 in Norditalien entstandener Variante entwickelt und validiert. Diese Variante(n) wurden jedoch zunächst vom Alpha-Typ (ehemals „britische Variante) und später vom Delta-Typ (ehemals „indische Variante“) komplett verdrängt.
Die Impfpflicht würde also bedeuten, dass die Bürger verpflichtet wären, sich mit einem Impfstoff impfen zu lassen, der überhaupt nicht für die zurzeit kursierenden Viren entwickelt wurde und bei ihnen ohnehin nur eingeschränkt wirksam ist.

9. Die jetzigen Impfstoffe helfen kaum gegen die kommende Omikron-Variante

Durch die nun offenbar Oberhand gewinnende Omikron-Variante verlieren die Impfstoffe nach jüngsten Laborstudien ihre Schutzwirkung sogar nahezu komplett.
Karl Lauterbach beziffert die Schutzwirkung einer Doppelimpfung gegen Omikron mit 35 Prozent. Daher kann es durchaus dazu kommen, dass im März eine Impfpflicht gegen ein Virus verabschiedet wird, gegen das es – zumindest zu diesem Zeitpunkt – gar keinen wirksamen Impfstoff gibt.

10. Totimpfstoffe sind (noch) nicht verfügbar

Ein großer Teil der Impfverweigerer spricht sich nicht generell gegen eine Impfung aus, hat aber – und dies keineswegs immer zu Unrecht – Bedenken, sich mit den mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen, die zurzeit die einzige zugelassene und angewandte Impfstoffgruppe darstellen. Der kurz vor der Zulassung stehende Totimpfstoff des Herstellers Valneva wäre für diese Menschen eine Alternative, die viele auch ernsthaft in Betracht ziehen. *)
Ob dieser Impfstoff zum Beginn der Impfpflicht überhaupt zugelassen ist und auch in ausreichender Menge zur Verfügung steht, ist jedoch ungewiss. Und wer weiß?
Vielleicht würde die Impfquote nach der Zulassung dieses Impfstoffs auch ganz ohne Impfpflicht die Werte erreichen, die das RKI für ausreichend hält?

11. Die Situation in den Krankenhäusern ist eine Folge politischer Entscheidungen

Als Argument für die Impfung, aber auch für die Impfpflicht, wird stets die Situation in den Krankenhäusern angeführt. Die ist jedoch eine Folge der Privatisierung und des hausgemachten Personalmangels und ist nicht den Ungeimpften anzulasten.
Hier hätte die Politik – wenn sie es denn wollte – ganz andere Hebel, um Abhilfe zu schaffen. Ein hausgemachtes Defizit, für das man selbst die Verantwortung trägt, auf eine Minderheit zu schieben, ist unlauter und schäbig und zudem geschichtsvergessen.

12. Es gibt kein Impfregister

Woher soll der Staat bei der Umsetzung einer Impfpflicht überhaupt wissen, wer geimpft und wer ungeimpft ist? Wie soll die Impfpflicht umgesetzt werden?
Eine denkbare Methode wäre es, jeden Bürger anzuschreiben, der ungeimpft ist, und aufzufordern, bis zu einem Stichtag einen Impfbescheid einzureichen. Doch der Staat weiß nicht, wer geimpft und wer ungeimpft ist.
Also bleiben zwei Alternativen: Ungeimpfte werden über Kontrollen ermittelt. Das verstößt aber gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte darf sich in der Umsetzung nicht auf Willkür oder Zufall stützen.
Bliebe die Alternative, alle Bürger anzuschreiben und ihren Impfstatus abzufragen. Wer soll das machen? Wie lange soll das dauern?
Dies wäre eine bürokratische Sisyphusarbeit, die massenhaft Ressourcen und Personal bindet.

13. Die Datenerhebungen sind unvollständig

In einem Land, in dem es einen Zensus braucht, um mit jahrelanger Vorbereitung und monatelanger Auswertung festzustellen, dass etwa eineinhalb Millionen Menschen, die in den Melderegistern stehen, gar nicht mehr leben, dürfte es ein Ding der Unmöglichkeit sein, eine umfassende Impfpflicht überhaupt zu kontrollieren.
Hinzu kommt, dass der Staat auch jetzt überhaupt nicht weiß, wie viele Menschen überhaupt geimpft oder ungeimpft sind und die Daten des RKI hierzu grob unvollständig sind.

14. Die Umsetzung der Impfpflicht wäre ein extrem teures Unterfangen

Alleine die Kosten, die zur Kontrolle und Nachverfolgung zur Durchsetzung der Impfpflicht anfallen würden, werden in die Milliarden gehen. Die Kosten für die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten sind unüberschaubar.
Nicht nur das fehlende Personal, sondern auch das fehlende Geld sollten rationale Gründe sein, auf ein derartiges Bürokratiemonster zu verzichten. Diese Ressourcen wären für andere Dinge wirklich sinnvoller zu verplanen.

15. Es ist nicht genügend Impfstoff da

Glaubt man Gesundheitsminister Lauterbach, hat sein Vorgänger „für das gesamte erste Quartal [2022] viel zu wenig Impfstoff gekauft“. „Die Mengen reichen“, so Lauterbach, „nicht, um die Booster-Impfkampagne zu fahren“.
Und bei dieser Schätzung sind die zusätzlichen Impfdosen, die für eine Umsetzung der Impfpflicht wohl benötigt würden, noch nicht einmal mit eingerechnet.

16. Es gibt keinen Impfzwang

Allenthalben wird betont, eine Impfpflicht sei kein Impfzwang. Der Staat könne also nicht Menschen gegen deren Willen mit Gewalt eine Spritze versetzen, es ginge vielmehr um die Verhängung von Strafen gegen Menschen, die sich der Pflicht entziehen.
Letztlich ist die Impfpflicht also mehr eine Fortsetzung der Drangsalierung Ungeimpfter mit anderen Mitteln. Das mag Geld aus den verhängten Bußgeldern in die Staatskasse spülen, hat jedoch keinen erkennbaren epidemiologischen Nutzen. Die Impfpflicht ist mehr ein Verwaltungsinstrument als ein Beitrag zur Seuchenabwehr.

17. Wer unentschlossen ist, ist auch mit sanfteren Mitteln zu erreichen

Nicht zuletzt die individuelle Ansprache von Menschen, die aufgrund von Sprachbarrieren oder Informationsdefiziten von der Impfkampagne nicht erreicht wurden, im Bundesland Bremen oder in unserem Nachbarstaat Dänemark haben gezeigt, dass eine Steigerung der Impfquote auch ohne Zwangsmittel durchaus möglich ist.
Hat der Staat hier alle Mittel ausgeschöpft? Sicher nicht.

18. Wer sich partout nicht impfen lassen will, wird auch durch die Impfpflicht seine Entscheidung nicht ändern

Neben den „Uninformierten“ und den „Unentschlossenen“ gibt es auch die radikalen Impfgegner.
Zu dieser Gruppe hatte der Virologe Alexander Kekulé jüngst treffend kommentiert: „Dass sie sich einer Impfpflicht unterwerfen würden, darf man getrost ausschließen. Eher würden sie sich von gleichgesinnten Ärzten (auch diese gibt es!) eine Impfunfähigkeit bescheinigen oder in Beugehaft nehmen lassen. Einige von ihnen haben so panische Angst vor dem vermeintlichen Teufelszeug, dass sie auch bei seriöser psychiatrischer Beurteilung eine Befreiung von der Impfpflicht bekommen dürften.“
Was hier vielleicht ein wenig sarkastisch klingt, trifft jedoch einen bislang kaum diskutierten Punkt. Wer panisch Angst vor der Impfung hat, wird sich selbstverständlich eine Befreiung ausstellen lassen können. Und wem ist damit geholfen, wenn andere „Verweigerer“ sich notfalls sogar in Beugehaft nehmen lassen? Damit beendet man die Pandemie auch nicht.

19. Es gibt keine Regelungen zum arbeitsrechtlichen Umgang mit der Impfpflicht

Bereits bei der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ stellt sich die Frage nach den arbeits-und verwaltungsrechtlichen Implikationen. Diese Fragen betreffen auch die allgemeine Impfpflicht. Ist ein Verstoß dagegen beispielsweise ein arbeitsrechtlich gültiger Grund für Abmahnungen, Aussperrungen oder Änderungskündigungen?
Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld und Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch aus?
Diese Beispiele stehen für einen ganzen Rattenschwanz an juristischen Fragestellungen infolge der Impfpflicht, die das Zeug haben, die Gerichte über Jahre hinweg lahmzulegen.

20. Unser Rechtssystem ist nicht auf eine Impfpflicht gegen Corona ausgelegt

Ohnehin stellt sich die Frage, ob unser Rechtssystem überhaupt auf die wohl anstehende Flutwelle an Eingaben, Beschwerden, Widersprüchen und Prozessen ausgelegt ist.
Eine Impfpflicht, die derart umstritten und fragwürdig begründet ist und gleichzeitig so viele Menschen betrifft, ist ein Präzedenzfall von epischer Größe.
Zwar gab es in der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und im Dritten Reich auch verpflichtende Impfungen, die viele Erwachsene betrafen, in der Bundesrepublik mit ihrem Gesetzesrahmen trafen verpflichtende Impfungen jedoch traditionell vor allem Kinder und da ging es eher um Kindergartenplätze und die Schulpflicht, aber nicht um die vielen rechtlichen Fragestellungen, die eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene mit sich bringt.

21. Nebenwirkungen sind vorhanden, Langzeitschäden immer noch nicht ausreichend geklärt

Dass es bei der Impfung auch schwere, teils tödliche Nebenwirkungen gibt, ist unumstritten. Unumstritten ist auch, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Fälle nicht umfassend sind und es eine Dunkelziffer gibt.
Doch selbst wenn man den konservativen Zahlen des PEI folgt, treten schwerwiegende Reaktionen bei 0,2 von 1.000 Impfungen auf. In immerhin 1.802 Fällen erfolgte eine Verdachtsmeldung über den tödlichen Ausgang der Impfung. Dies mag zwar für Angehörige der Risikogruppen im Vergleich zu den Sterbezahlen bei der Erkrankung mit Covid 19 überschaubar sein.
Für junge Menschen stellt sich die Abwägung jedoch anders dar. Von den bekannten schweren Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Myokarditis sind vor allem junge Menschen betroffen. Hier ist es mehr als fraglich, ob der Staat über eine Impfpflicht diese sehr sensible individuelle Abwägung des Nutzens und der Risiken übergehen darf.
Hinzu kommt, dass das Risiko potenzieller Langzeitschäden wissenschaftlich noch nicht geklärt ist; noch nicht geklärt sein kann. Auch das ist ein Punkt, der vor allem junge Menschen betrifft.

22. Der Staat darf seine Bürger nicht für ein höheres Wohl verletzen oder gar töten

Rein statistisch wurden bis zum 30. September 2021, dem Stichtag für den aktuellen Sicherheitsbericht des PEI, 53 Millionen Menschen in Deutschland geimpft. Davon sind laut PEI wohl 1.802 im Zusammenhang mit der Impfung verstorben.
Laut Bundesregierung gibt es zurzeit 18 Millionen Ungeimpfte. Würde man rein hypothetisch alle diese Menschen impfen, hätte dies bei gleicher Quote 600 Todesopfer im Zusammenhang mit den durch die Impfpflicht vorgeschriebenen Impfungen zur Folge. 600 Menschen würden also – zugespitzt formuliert – indirekt durch das Gesetz zum Tode verurteilt.
Insgesamt 7.200 Menschen würden – ebenfalls nach oben angeführter Quote – rein statistisch eine schwere Nebenwirkung erleiden.
Darf der Staat seine Bürger für ein höheres Wohl töten oder schwer verletzen? Nein, er darf dies nicht.
Diese Abwägung machte das Bundesverfassungsgericht 2006 geltend, als es das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärte. Dieses Gesetz sollte es dem Staat erlauben, in einem 9/11-Szenario ein Flugzeug abzuschießen, das ganz konkret viele Menschen mit dem Tod bedroht. Die Würde des Menschen in unantastbar, so das Grundgesetz. Daher darf der Staat auch nicht ein Leben opfern, um mehrere Leben retten zu wollen.

23. Die Impfpflicht vertieft die Spaltung der Gesellschaft

So fraglich es ist, ob eine Impfpflicht überhaupt einen medizinischen oder gar epidemiologischen Sinn hat, so sehr steht doch fest, dass eine Impfpflicht die ohnehin bereits durch die Corona-Debatte gespaltene Gesellschaft noch weiter spalten wird.
Wem nützt es, wenn die Ungeimpften nun durch ein weiteres rechtliches Instrument drangsaliert werden? Sie können doch schon jetzt nicht mehr in Restaurants und Kneipen mit ihren Freunden zusammensitzen, Einkaufen gehen, sich die Haare schneiden lassen und oft noch nicht einmal mehr ihrem Beruf nachgehen. Ist das nicht schon Schikane genug?
Es wird auch – auch wenn das jetzt keiner zu glauben scheint – eine Zeit nach Corona geben. Und dann müssen wir uns auch wieder gegenseitig in die Augen blicken können. Es war noch nie eine gute Idee, eine Minderheit durch Gesetze zu schikanieren, zu drangsalieren und zu unterdrücken.

24. Es gibt auch ein Recht auf Unvernunft

Folgt man dem Narrativ der Befürworter einer Impfpflicht, so geht es letzten Endes darum, per Zwang Menschen zu sanktionieren, die sich selbst durch ihre Unvernunft Schaden zufügen. Auch wenn weder die Befürworter der Impfpflicht noch die radikalen Gegner einer Impfung dies gerne hören werden: Es gibt auch ein verbrieftes Recht auf Unvernunft, sogar dann, wenn sie die eigene körperliche Unversehrtheit gefährdet. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren unterstrichen, als es ein Gesetz kassierte, das die medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug regelte.
Der damalige Gerichtspräsident Voßkuhle stellte dazu fest, der Staat dürfe den entgegenstehenden Willen eines Bürgers nicht einfach ignorieren, nur weil dieser „von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint“.

25. Die Impfpflicht wäre eine Zwei-Klassen-Impfpflicht

Letztlich läuft die Impflicht für Ungeimpfte auf ein Zweiklassen-System hinaus. Da es ausgeschlossen ist, dass der Staat die Impfung mit physischer Gewalt erzwingt, wird die Impfpflicht de facto vor allem auf Bußgeld-Ebene ausgetragen. Der ungeimpfte Besserverdiener wird diese Bußgelder aus der Portokasse bezahlen. Er ist es auch, der sich in vielen Fällen durch privat abrechnende Ärzte oder Psychologen eine Befreiung ausstellen lassen wird.
Auf der anderen Seite wird der geringverdienende Ungeimpfte wirtschaftlich durch die Bußgelder in seiner Existenz bedroht – vor allem dann, wenn er zu den Menschen gehört, die ohnehin bereits z.B. als Beschäftigte in der Gastronomie ganz maßgeblich wirtschaftlich unter den Coronamaßnahmen zu leiden hat.

26. Die Impfpflicht ist verfassungsrechtlich bedenklich

Eine Impfpflicht, die sich auf ein Virus bezieht, gegen das es keinen sehr gut wirksamen Impfstoff gibt und bei dem die Impfung die Verbreitung nicht stoppt, gab es noch nie in Deutschland. Vergleiche zur Masern-Impfung und zur Pocken-Impfung sind daher auch nicht statthaft.
Der Konflikt kollidierender Grundrechte und Ziele staatlichen Handelns prallen hier frontal aufeinander. Nicht umsonst heißt es im Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Diese körperliche Unversehrtheit zu verletzen, ist nur möglich, wenn es auf der anderen Seite ein sehr hohes Rechtsgut gibt, das mit milderen Mitteln nicht zu verteidigen ist – wie z.B. beim finalen Rettungsschuss.
Das ist aber hier nicht der Fall und die Aufgabe des Grundgesetzes ist es bekanntlich, die Bürger vor dem Staat zu schützen. Konkret schützt Artikel 2 den Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates in seine körperliche Unversehrtheit. Das muss hier als gegeben angesehen werden.

27. Die Impfung ist eine sensible Gewissensentscheidung

Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff, der – wenn auch in sehr wenigen Fällen – schiefgehen und im allerschlimmsten Fall sogar tödlich enden kann.
Eine solch schwerwiegende hochsensible Abwägung darf nicht der Staat vornehmen. Hier liegt vielmehr ein Paradebeispiel eines Szenarios vor, in dem der Bürger diese Entscheidung nach gutem Wissen und Gewissen selbst treffen muss.
Die Bedeutung ist auch den Parteien bekannt – nicht umsonst gilt die Impfpflicht im Abstimmverfahren des Bundestages als „Gewissensentscheidung“, bei der es wie bei der Sterbehilfe oder der Präimplantationsdiagnostik keinen Fraktionszwang gibt.
Es ist bemerkenswert, dass der Bundestag hier den hohen ethischen Rang einer „Gewissensentscheidung“ anerkennt, mit der er dann jedoch die „Gewissensentscheidung“ der Bürger durch Zwangsmaßnahmen außer Kraft setzen will. Gilt das Gewissen eines Abgeordneten mehr als das Gewissen eines Bürgers? Das Grundgesetz sieht dies anders.

28. Die Impfpflicht verstößt gegen den Nürnberger Kodex

Als Reaktion auf die medizinischen Zwangseingriffe an KZ-Häftlingen während der NS-Zeit bildete sich 1947 in Folge der Nürnberger Ärzteprozesse der sogenannte Nürnberger Kodex – eine bis heute geltende ethische Richtlinie für Heil- und Pflegeberufe für medizinische Versuche an Menschen.
Gleich im ersten Punkt dieses Kodex heißt es, dass „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson (…) unbedingt erforderlich“ sei. Nun ist die Impfung zwar im strengen Sinne kein medizinischer Versuch, auch wenn man dies in Anbetracht der irregulären Zulassung der Impfstoffe durchaus anders sehen kann. Vom Geist her besagt der Nürnberger Kodex jedoch auch, dass ein Arzt keinen medizinischen Eingriff an einem Patienten gegen dessen Willen vornehmen darf.
Wenn ein Patient durch ein Gesetz direkt oder indirekt (z.B. durch Drohung des Arbeitsplatzverlusts oder durch soziale Ächtung) zu einem medizinischen Eingriff gezwungen wird, ist dies mit den ethischen Richtlinien der Ärzteschaft nicht in Einklang zu bringen.

29. Die Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig

Selbst wenn man die potenzielle Gefährdung durch Corona in Betracht zieht, ist die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht nicht gegeben. Die allermeisten Ungeimpften sind nicht infiziert und demnach nicht ansteckend. Hinzu kommt, dass auch die allermeisten Infektionen nicht etwa tödlich, sondern mild oder gar symptomfrei verlaufen.
Der Staatsrechtler Rupert Scholz sieht daher eine Gefahrenlage mit täglichen Neuinfektionen zwischen 30.000 und 70.000 nicht groß genug, um 80 Millionen Menschen zu einer Impfung zu zwingen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt dementsprechend.

30. Die Impfpflicht ist weder geeignet noch angemessen

Im Rechtssystem gilt der Grundsatz, dass bei einem Gesetz, das in die Freiheiten und Rechte der Bürger eingreift, die Mittel geeignet und angemessen sein müssen.
Wie dargelegt, ist die Impfpflicht gegen Corona nicht geeignet, um die Pandemie zu beenden, und sie ist auch nicht geeignet, um Dritte zu schützen. Schließlich kann ein Geimpfter einen Ungeimpften oder Geimpften ebenfalls infizieren.
Und angemessen ist die Impfpflicht ohnehin nicht, stellt sie doch einen sehr schweren Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte der Bürger dar.
Wie sagte schon Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“. Damit ist eigentlich alles gesagt.

*: das gilt auch für den Sinovac-Impfstoff, der nach neuesten Forschungen auch sehr effektiv gegen die neue Omikron-Variante ist:
http://german.china.org.cn/txt/2021-12/16/content_77934960.htm
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Alten- und Pflegeheime: Corona und das Politikversagen, über das kaum wer spricht

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Aus den NachDenkSeiten vom 13.Januar:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=68791
mona lisa with face maskDie dort erwähnte Studie kann hier herunter geladen werden:
https://josopon.files.wordpress.com/2021/01/thesenpap7_210110_endfass.pdf

Ein Artikel von: Jens Berger

Heute vermeldet das RKI wieder einmal mehr als 1.000 Covid-19-Todesfälle. Statistisch waren rund 900 der Verstorbenen älter als 70 Jahre und mehr als 300 von ihnen lebten in Alten- und Pflegeheimen. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Covid-19 ist eine Erkrankung der Älteren.
Das ist nicht neu und seit dem Frühjahr bekannt. Nötige Forderungen nach einem konsequenten Konzept zum Schutz der Risikogruppen wurden jedoch stets belächelt.
Man starrte lieber auf Inzidenzwerte. Die hat man nun. Gerade in der Gruppe der Hochbetagten sind die Inzidenzwerte heute um ein Vielfaches höher als beim Rest der Bevölkerung.
Aber wen wundert das, zielen die Lockdown-Maßnahmen doch genau auf die Bevölkerungsschichten, bei denen Covid-19 in der Regel mild verläuft und nicht auf die „vulnerablen Gruppen“.
Hier wird weiter gestorben, und die Medien scheint dies auch nicht großartig zu interessieren. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.: Play in new window | Download

Es vergeht kaum ein Tag, an dem in den Nachrichten nicht von Inzidenzwerten gesprochen wird. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den bundesweiten Inzidenzwert auf unter 50 zu drücken, der omnipräsente SPD-Politiker Karl Lauterbach fordert einen unbefristeten Lockdown, bis die Inzidenz auf 25 gesunken ist, und eine Gruppe rund um die Wissenschaftler Drosten, Brinkmann und Priesemann hat gar einen Inzidenzwert von 7 zum Ziel der Maßnahmen ausgerufen;
Zahlen, die im Winter vollkommen realitätsfern wirken, wie ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern zeigt, die trotz teils rigider Lockdown-Maßnahmen noch nicht einmal in die Nähe solcher Werte kommen.

Quelle: WHO

Auf Werte unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen kommen derzeit nur karge und menschenleere Regionen in Polarnähe und auf dem Balkan.
Im Rest Europas verbreitet sich das Virus – mit temporalen Abweichungen nach unten und oben – in etwa genauso schnell aus wie hierzulande – und dies weitestgehend unabhängig von den ergriffenen Lockdown-Maßnahmen.

Eine Krankheit der Alten

Doch diese Zahlen sind nicht sonderlich aussagekräftig, wenn es um die Vermeidung schwerer Krankheitsverläufe und Todesfälle geht, beschreiben sie doch die Verbreitung des Virus in der Gesamtbevölkerung. Auch wenn es immer wieder vereinzelte Fälle von schweren und sogar tödlichen Verläufen bei jüngeren Menschen gibt, ist Covid-19 jedoch eine Krankheit, die vor allem sehr selektiv für Angehörige bestimmter Risikogruppen gefährlich ist. Das zeigt ein Blick auf die Altersverteilung der laut RKI positiv Getesteten und an oder mit Covid-19 Verstorbenen.

So gibt es keinen einzigen nachweislich[*] an oder mit Covid-19 Verstorbenen in der Altersgruppe bis 19 Jahre.
Von den unter 60-Jährigen sind in Summe bislang 1.473 Menschen in Deutschland an oder mit Covid-19 gestorben – der Großteil davon mit schweren Vorerkrankungen.
Bei fast 1,5 Millionen Infizierten in dieser Altersgruppe entspricht dies einer Sterberate von ziemlich genau einem Promille. Da vor allem in dieser Altersgruppe die Krankheit jedoch meist symptomfrei oder sehr milde verläuft, muss man hier mit einer sehr hohen Dunkelziffer bei den Infektionen rechnen. Der Virologe Alexander Kekulé beziffert diese Dunkelziffer auf rund das Fünf- bis das Zehnfache. Bezogen auf die gesamten Infektionen dürfte die Sterberate bei den unter 60-Jähringen also eher im Bereich eines Zehntel Promille liegen.
Sicher, dies sind nackte statistische Zahlen und jeder Tote ist immer ein Toter zu viel. Jedoch muss man diesen Zahlen auch die schweren – ebenfalls oft tödlichen – Kollateralschäden der Maßnahmen entgegenstellen, die sich jedoch nicht solide beziffern lassen, da sie schwer zu definieren und noch schwerer zu messen sind.

Vollkommen anders sehen jedoch die Zahlen bei den Älteren und vor allem den Hochbetagten aus. So waren ganze 89% der in Deutschland an oder mit Covid-19 Verstorbenen älter als 70 Jahre.
Der Altersmedian aller Todesfälle beträgt zur Zeit 84 Jahre. Bei den über 80-Jährigen verläuft laut Statistik jede zehnte Infektion (nicht Krankheit!) tödlich.
Für diese Gruppe ist Covid-19 eine extrem gefährliche Krankheit. Das individuelle Risiko, bei einer Infektion an Covid-19 zu sterben, ist für über 80-Jährige rund 10.000 Mal so groß wie bei unter 60-Jährigen.

Der Lockdown wirkt nur bei den falschen Risikogruppen

Wenn die Lockdown-Maßnahmen schwere Erkrankungen verhindern und Leben retten sollen, müssten sie also vor allem bei den Gruppen erfolgreich sein, die ein derart hohes individuelles Risiko aufweisen. Genau dies ist jedoch nicht der Fall. Schaut man sich die Zahlen des RKI an, muss man sogar das genaue Gegenteil feststellen.

Quelle: Thesenpapier 7 – Die Pandemie durch SARS-CoV-2/CoViD-19

Der November-Lockdown begann in der 45. Kalenderwoche. Wie man anhand der Zahlen sieht, stabilisierten sich in der Folge die Infektionszahlen bei allen Altersgruppen unter 85.
Doch ausgerechnet bei den besonders gefährdeten Altersgruppen von 85 bis 90 und über 90 Jahren sanken die Infektionszahlen nicht etwa, sondern stiegen sogar massiv an.
Einen traurigen Höhepunkt markierte dabei ein Inzidenzwert von über 700(!) bei den über 90-Jähringen in der 51. Kalenderwoche. Und diese Entwicklung hat sich auf hohem Niveau eingependelt. Während die Gesamtbevölkerung in der letzten Woche eine Inzidenz von 172 aufwies, lag die Inzidenz in der Altersgruppe 90+ immer noch bei 641.
Auch die Altersgruppen 85-89 und 80-84 wiesen mit Inzidenzraten von 380 bzw. 229 Infektionszahlen auf, die weit über dem Durchschnitt liegen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die häufig in der politischen und medialen Debatte als „Infektionstreiber“ bezeichneten Kinder die niedrigsten Inzidenzraten haben.
So wiesen die Altersgruppen 0-4 (Inzidenzrate 48), 5-9 (63) und 9-14 (88) die niedrigsten Infektionszahlen im Altersspektrum auf.

Diese Entwicklung ist jedoch nur auf den ersten Blick erstaunlich, greifen die Lockdown-Maßnahmen doch vor allem in das alltägliche Leben junger und jüngerer Menschen ein.
Über 90-Jährige gehören nun einmal nicht zu den typischen Besuchern von Fitnessstudios, Bars, Restaurants oder Tattoo-Studios und wenn die Politik die Mobilität der Menschen senken will, profitieren davon aus epidemiologischer Sicht Menschen auch nur marginal, die ohnehin nicht mobil sind.
Während vor allem die jüngeren Altersgruppen unter den negativen Effekten des Lockdowns leiden, sind die positiven Auswirkungen der Lockdown-Politik gerade für die vulnerablen Gruppen wirkungslos.
Ein Thesenpapier einer Wissenschaftlergruppe rund um das ehemalige Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung, Matthias Schrappe, bringt es auf den Punkt:

Es besteht die paradoxe Situation, dass eine mit hohen gesellschaftlichen Kosten verbundene Lockdown-Politik durchgesetzt wird, ohne andere Optionen in Betracht zu ziehen und über einen dringend notwendigen Strategiewechsel überhaupt nur nachzudenken, obwohl die am stärksten Betroffenen, die höheren Altersgruppen und Pflegeheimbewohner/Innen, durch einen Lockdown nicht geschützt werden.
Thesenpapier 7 – Die Pandemie durch SARS-CoV-2/CoViD-19

Das Sterben in den Heimen

Wenn es um die Frage geht, wo sich Menschen mit dem Sars-Cov-2-Virus anstecken, tappt das RKI nach wie vor weitestgehend im Dunkeln.
Nur in jedem sechsten Infektionsfall kann man den Ausbruch zuordnen und hier spielen die Bereiche, die durch die Lockdown-Maßnahmen beeinflusst werden, kaum eine Rolle.
Während also Kindergärten, Schulen und der gesamte Freizeitbereich in den Statistiken des RKI fast bedeutungslos sind, sind Alten- und Pflegeheime mit großem Abstand der größte Infektionsherd.
Das RKI merkt dazu in seinem aktuellen Lagebericht an, dass der Anteil an Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen seit der 37. Meldewoche kontinuierlich und deutlich zugenommen habe.
Seitdem seien über 65.000 Fälle von Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen gemeldet worden. Derzeit machen Ausbrüche in diesen Einrichtungen 43% aller zuordenbaren Infektionen aus.
Bislang sind 11.401 Bewohner von Alten- und Pflegeheimen an oder mit Covid-19 verstorben. Das ist fast jeder dritte deutsche Corona-Tote.

Seit dem Frühjahr wusste die Politik, dass Covid-19 eine Krankheit ist, die vor allem für die Hochbetagten und insbesondere die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen lebensgefährlich ist. Und passiert ist so gut wie nichts.
Schnelltests, die seit dem März zur Verfügung standen, werden erst jetzt – und dies oft nur sporadisch – für das Personal und Besucher eingesetzt.
Hygienekonzepte sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie stehen und werden in der Praxis ignoriert – wen wundert dies, fehlt das nötige Personal doch an allen Ecken und Kanten und ist die Betreuungssituation doch auch in normalen Zeiten schon prekär.
Auf eine finanzielle Kompensation der Mehrkosten können die Betreiber solcher Einrichtungen meist nicht zählen.
Und Ordnungsämter und das Gewerbeaufsichtsamt sind derweil mit der Kontrolle der AHA-Regeln im öffentlichen Raum voll ausgelastet. Von einer lückenlosen Kontrolle der Hygienekonzepte in den Heimen kann überhaupt nicht die Rede sein.

Bereits im März wiesen die NachDenkSeiten auf diese prekäre Situation hin und forderten „gezielte Maßnahmen“ zum Schutz der Risikogruppen.
Seitdem wurde dieser zielgerichtete Ansatz vor allem von denjenigen kritisiert und belächelt, die der Wahnvorstellung anhängen, man könne das Virus durch flächendeckende Lockdowns „ausrotten“.
Genau dieser Ansatz wird offenbar auch von den Beratern der Bundesregierung verfolgt und sollte endlich als gescheitert gelten.
Diese Diskussion hätte man – dann aber nicht auf nationaler, sondern zumindest auf europäischer Ebene – vielleicht im Februar führen können.
Nachdem das Virus in Europa nicht mehr endemisch, sondern flächendeckend und pandemisch auftrat und die Infektionen nicht mehr gezielt nachverfolgbar waren, hätte man seine Konzentration auf den Schutz der Risikogruppen fokussieren müssen. Das ist nicht geschehen.
Man kann daher nur noch hoffen, dass die Impfung, die ja zum Glück zuerst in den Alten- und Pflegeheimen zum Einsatz kommt, sich als wirkungsvoll erweisen wird. Damit wäre sinnbildlich erst einmal die Luft aus dem Kessel und wir können als Gesellschaft vielleicht auf eine vernünftigere Diskussionsbasis kommen.
Denn wenn man sich die aktuellen Pressestimmen anschaut, kann man wirklich nur noch verzweifeln.

Forderungen nach einem wirkungsvollen Schutz der Risikogruppen spielen nämlich auch heute – nach über 11.000 Todesfällen in den Alten- und Pflegeheimen – bestenfalls eine Nebenrolle.
Lieber regt man sich über rodelnde Kinder statt über sterbende Altenheimbewohner auf. Die meisten Medien verfolgen nach wie vor die Vorstellung, man könne die Alten am besten dadurch schützen, dass man die Kontakte der Jüngeren minimiert.
Und die Politik nickt brav und setzt eine sinnlose Maßnahme nach der anderen um. Das kann nicht funktionieren und die aktuellen Sterbezahlen sind eine direkte Folge dieses falschen Ansatzes.
Wer darauf hinweist, kommt sich jedoch schnell vor wie das Kind im Märchen „Des Kaisers neue Kleider“. Schlimmstenfalls wird man sogar als „Corona-Leugner“ oder „Corona-Verharmloser“ verunglimpft. Das ist paradox.
Sind nicht eher diejenigen, die die vulnerablen Gruppen vergessen, für die Corona oft tödlich ist, die eigentlichen „Verharmloser“?

[«*] Die vom RKI angegebenen 14 Fälle in der betreffenden Altersgruppe werden zur Zeit noch validiert und gesondert untersucht.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen

Aktuelles zum Corona-Virus: Europa planlos

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

SARS-CoV-2Ein guter Rundfunkbeitrag im NDR von Christian Drosten ist hier zu finden:
https://www.ndr.de/nachrichten/info/audio650168-player_image-9a837682-3730-49ed-b1a8-f620c7a7bfcd_theme-ndrde.html

Es rächt sich nun, dass im Zuge der neoliberalen Entsolidarisierung in den letzten 20 Jahren die Krankenhäuser systematisch an den Rand der Funktionsfähigkeit gedrängt wurden.
Dazu hat auch Sahra Wagenknecht hier gut verständlich Stellung bezogen:
https://www.youtube.com/watch?v=dUoskQc0Pto

Die chinesische Regierung hat es wohl richtig gemacht, da ist die Infektion am Abklingen. In Europa wird es, wie Dr.Drosten erläutert, wohl eine durchgeende Infektionswelle geben, die eine tödliche Gefahr v.a. für Ältere und Leute mit Vorerkrankungen ist. Impfungen wird es erst Anfang 2021 geben.

Lernen können wir z.B. von Südkorea, worüber das IPG-Journal der Friedrich-Ebert-Stiftung berichtet:
https://www.ipg-journal.de/interviews/artikel/anzeichen-einer-trendumkehr-4134/
Auszüge:

„Anzeichen einer Trendumkehr“

Corona-Tests im Auto, Ergebnisse per SMS – was sich aus dem Umgang mit dem Virus in Südkorea lernen lässt, erklärt Henning Effner in Seoul.

Das Interview führte Claudia Detsch.

Südkorea ist von der Ausbreitung des Coronavirus besonders stark betroffen. In keinem Land Asiens mit Ausnahme Chinas wurden bisher mehr Infektionsfälle gemeldet. Wie sieht die aktuelle Lage aus?

Die Anzahl der nachgewiesenen Infektionen ist in Südkorea mittlerweile auf mehr als 7 300 gestiegen. 50 Menschen sind an den Folgen der Infektion gestorben. Fast 20 000 Menschen befinden sich derzeit in Quarantäne.
90 Prozent der Infektionen sind in der 2,5 Millionen-Einwohner-Stadt Daegu und der umliegenden Region im Südosten des Landes aufgetreten. Dort gibt es die meisten Fälle unter Anhängern der christlichen Sekte Shincheonji, die auch Verbindungen nach China hat. In anderen Teilen des Landes ist die Anzahl der Fälle nur langsam gestiegen. In der Hauptstadt Seoul, in der etwa 10 Millionen Menschen leben, haben sich bisher 120 Menschen infiziert.

Die hohe Anzahl an nachgewiesenen Infektionen ist auch darauf zurückzuführen, dass in keinem Land so viele Tests durchgeführt werden wie in Südkorea. Das Land verfügt über die weltweit höchsten Diagnosekapazitäten. Jeden Tag werden etwa 10 000 Personen auf das Virus getestet, insgesamt bisher mehr als 190 000. In sogenannten „drive-thru“-Teststationen kann man sich testen lassen, ohne aus dem Auto auszusteigen, wodurch das Ansteckungsrisiko reduziert wird. Die Testergebnisse erhält man per SMS.
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus spielen die umfangreichen Tests eine Schlüsselrolle: Erst dadurch ist es gelungen, die Infektionsherde genau zu identifizieren und eine noch stärkere Ausbreitung des Erregers zu verhindern.

Wie gehen die Menschen mit der Ausbreitung des Virus um? Wie hat sich ihr Alltag und das öffentliche Leben verändert?

Die Auswirkungen auf das öffentliche Leben sind enorm. Schulen und Kindergärten sind landesweit geschlossen, der Semesterbeginn an den Universitäten wurde verschoben.
Größere Veranstaltungen und Demonstrationen sind verboten oder wurden abgesagt. Immer mehr Unternehmen lassen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause arbeiten, ersetzen persönliche Treffen durch Videokonferenzen und schränken Dienstreisen ein.
Die Menschen nehmen die Situation sehr ernst. Sehr viele tragen Atemmasken, auch in Städten, in denen es bisher nur wenige Infektionsfälle gegeben hat. Restaurants und Cafés sind deutlich leerer als sonst, und auch in den Supermärkten gibt es deutlich weniger Kunden. Der Online-Handel hingegen boomt, da viele Menschen nun von zu Hause aus shoppen.

Wie sind die Auswirkungen auf die Wirtschaft des Landes? Welche Bereiche sind am stärksten betroffen?

Die Auswirkungen auf die Wirtschaft sind gravierend, zumal sowohl die Angebots- als auch die Nachfrageseite betroffen sind.
Unternehmen wie Samsung, LG und Hyundai mussten einige Fabriken vorübergehend schließen, nachdem Mitarbeiter positiv auf das Virus getestet worden waren.
Darüber hinaus wurden Lieferketten unterbrochen, da es bei chinesischen Zulieferern zu Produktionsausfällen gekommen ist und Bauteile nicht rechtzeitig geliefert werden konnten.

Am schlimmsten könnte sich allerdings der Rückgang des Konsums erweisen, der die Konjunktur abzuwürgen droht. Die Tourismusbranche, das Hotelgewerbe und die Gastronomie leiden bereits unter Umsatzeinbußen.
Besonders stark betroffen sind Einzelhändler und die Besitzer der vielen kleinen Restaurants und Cafés, die keine finanziellen Polster haben. Viele von ihnen können das Ausbleiben der Kundschaft finanziell nicht verkraften.

Besonders kritisch wirkt sich in dieser Situation die Struktur des südkoreanischen Arbeitsmarktes aus, der einen sehr hohen Anteil an irregulären Arbeitsverhältnissen aufweist.
Viele Leiharbeiter, Scheinselbständige, Tagelöhner und Beschäftigte mit Zeitverträgen haben keine Arbeit mehr. Sie sind als erste betroffen, wenn in den Restaurants die Kunden ausbleiben oder wegen der Schließung der Schulen weniger Reinigungskräfte und Kantinenmitarbeiter benötigt werden.

Welche Maßnahmen ergreift die Regierung, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen abzumildern?

Südkorea befindet sich derzeit ohnehin in einer wirtschaftlich schwierigen Phase. Durch die Auswirkungen des Coronavirus droht sich die Abwärtsspirale nun zu verstärken.
Um die Wirtschaft zu stützen, hat die Regierung von Präsident Moon Jae-In einen Nachtragshaushalt in Höhe von fast 9 Milliarden Euro aufgelegt, der in Kürze vom Parlament verabschiedet werden soll.
Der Nachtragshaushalt beinhaltet ein ganzes Bündel von Maßnahmen: Diese umfassen zum einen Investitionen in das Gesundheitssystem, durch die die Behandlungsmöglichkeiten von infizierten Personen verbessert werden sollen, die Stärkung von Präventionsmaßnahmen, den Ausbau von Diagnosekapazitäten sowie medizinische Forschungsförderung.

Vorgesehen sind darüber hinaus finanzielle Unterstützung für Personen in Quarantäne, günstige Kredite für Einzelhändler und kleine und mittlere Unternehmen, eine Erhöhung der Unterstützung für Arbeitslose und Haushalte mit niedrigen Einkommen sowie eine Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Diese Maßnahmen sind sicherlich sinnvoll und wurden allgemein begrüßt. Kritiker bemängeln jedoch, dass das Hilfspaket sozial unausgewogen sei, da Erwerbstätige in irregulären Arbeitsverhältnissen, die besonders betroffen sind, kaum Unterstützung bekämen.

Wie wirkt sich der Ausbruch des Coronavirus auf die politische Lage im Land aus?

Das Coronavirus trifft Südkorea in einer innenpolitisch aufgeheizten Lage, da am 15. April Parlamentswahlen stattfinden. Das Krisenmanagement von Präsident Moon Jae-In ist daher ins Zentrum politischer Auseinandersetzungen gerückt. Die konservative Opposition wirft ihm vor, nicht entschlossen genug auf den Ausbruch des Virus reagiert zu haben.
Die Kritik zielt vor allem auf den Umgang mit Besuchern aus China. Die Regierung hatte zwar ein Einreiseverbot für Reisende aus der Provinz Hubei verhängt, nicht jedoch aus anderen Landesteilen Chinas.
Die Opposition wirft Präsident Moon daher vor, aus Rücksichtnahme gegenüber China den Schutz der eigenen Bevölkerung vernachlässigt zu haben.

Die Regierung weist dies zurück und betont, dass die Ausbreitung des Virus vor allem durch die christlichen Sekte Shincheonji erfolgt sei und dies durch ein generelles Einreiseverbot nicht hätte verhindert werden können.
Dennoch hat die Regierung reagiert: Besucher aus China sind nun dazu verpflichtet, bei Einreise nach Südkorea eine Selbst-Diagnose-App auf ihrem Telefon zu installieren und ihren Gesundheitszustand fortlaufend an die Gesundheitsbehörden zu übermitteln.

Eine weitere Kontroverse hat sich um die Versorgung der Bevölkerung mit Atemschutzmasken entwickelt. Obwohl in Südkorea täglich mehr als 10 Millionen Atemschutzmasken produziert werden, kann die Nachfrage nicht vollständig gedeckt werden. Dies ist insbesondere für ältere Menschen ein Problem, die nicht damit vertraut sind, diese über den Online-Handel zu bestellen.
Angesichts der zunehmenden Unzufriedenheit in der Bevölkerung sah sich Präsident Moon sogar dazu gezwungen, sich öffentlich für die Versorgungsengpässe zu entschuldigen.
Um die Versorgungslage zu verbessern, kauft die Regierung nun einen Großteil der Produktion selbst auf und verkauft die Atemschutzmasken in Postämtern und speziellen staatlichen Ausgabestellen nach einem Quotensystem.

Was bedeuten diese Entwicklungen im Hinblick auf die Parlamentswahlen?

Die konservative Opposition versucht weiter, Stimmung gegen die Regierung zu machen.
Kreise, die der Opposition nahestehen, haben eine Online-Petition zur Amtsenthebung von Präsident Moon gestartet, die von mehr als 1,5 Millionen Menschen unterzeichnet wurde.
Sie werfen ihm vor, im Krisenmanagement versagt zu haben. Dass diese Kampagne nachhaltige Wirkung zeigt, ist jedoch zu bezweifeln.
Vielen Menschen erscheint die Kritik überzogen, zumal die Regierung entschlossen und mit effektiven Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus vorgeht.

Inwieweit der Ausbruch des Coronavirus die Parlamentswahlen beeinflussen wird, ist noch nicht abzusehen. Generell haben sich die politischen Lager verfestigt, Gegner und Unterstützer der Regierung stehen sich unversöhnlich gegenüber. Die aktuellen Umfragen lassen keine klaren Trends erkennen. Die Zustimmungswerte für Präsident Moon sind nach Ausbruch der Krise zwar leicht gesunken, haben sich aber mittlerweile wieder stabilisiert.
Die Umfragewerte der Demokratischen Partei, der er angehört, liegen weitgehend unverändert bei etwa 40 Prozent, die der konservativen Opposition schwanken um die 30-Prozent-Marke.

Viel wird davon abhängen, wie sich die Lage in den kommenden Wochen entwickelt und wie die Wählerinnen und Wähler das Krisenmanagement der Regierung bewerten.
Falls sich die Lage zuspitzt und neben der Stadt Daegu weitere große Infektionsherde entstehen, wird die Regierung unter Druck geraten.
Es gibt jedoch erste Anzeichen für eine mögliche Trendumkehr. So ist die Anzahl der Neuinfektionen in den vergangenen Tagen zurückgegangen.
Sollte dieser Trend anhalten und es Präsident Moon gelingen, den Ausbruch des Virus unter Kontrolle zu bekommen, könnte seine Partei bei den Wahlen davon profitieren.

Ein Artikel, der sich kritisch mit der Situatiion in Deutschland beschäftigt, findet sich hier:
https://www.heise.de/tp/features/Coronavirus-Europa-planlos-4678285.html
Auszüge:

Coronavirus: Europa planlos

  1. März 2020 Alexander Unzicker

Konventionelles Risikomanagement versagt bei einem Schwarzen Schwan

Leider kann das menschliche Gehirn exponentielles Wachstum nicht intuitiv erfassen. In Ausnahmesituationen wie der Covid19-Pandemie führt dies zu katastrophalen Fehleinschätzungen von Entscheidungsträgern.
Herkömmlichen Kosten-Nutzen-Abwägungen sind ungeeignet, um mit der Krise umzugehen. Sie kommen systematisch zu spät.

Gefühlte Sicherheit, errechnete Bedrohung

Betrachten wir zunächst nüchtern die Zahlen. Charakteristisch für eine Ausbreitung ist der Faktor, mit dem sich die Zahl der Betroffenen (Infizierte, Schwerkranke, Tote) jeden Tag erhöht.
Mit 674 Infizierten (Stand 6.3.20 abends) ist Deutschlands Situation am ehesten vergleichbar mit Italien am 27.2.20 (650 Infizierte), wir haben etwa 8 Tage Vorsprung.

Seither stieg die Anzahl Infizierten in Italien auf 4636 (Faktor 1,28 pro Tag), die Anzahl der Intensivpatienten von 56 auf 463 (Faktor 1,30 pro Tag).
Rein rechnerisch wären damit die angeblich in Deutschland vorhandenen 30.000 Beatmungsgeräte in 24 Tagen besetzt (Log1,3 463/56 =15,9 Tage + 8Tage), wahrscheinlich das Gesundheitssystem aber schon vorher am Zusammenbruch, denn für ganz schwere Fälle gibt es um Größenordnungen weniger Plätze.

Deutschlands Infizierte steigen im Moment mit dem Faktor 1,37 (5-Tages-Mittel), die Anzahl der Intensivpatienten ist nicht bekannt. Zwar gibt es weniger Tote zu beklagen (laut Statistik bisher keiner). Es ist aber wahrscheinlicher, dass dies mit Testdefiziten und fehlender Obduktion zu tun hat als die naive Annahme, das Virus werde beim Weg über die Alpen ungefährlicher (obwohl anscheinend der Frühausbruch in Wuhan eine höhere Letalität hatte). Beunruhigende 10 Prozent der (gemessenen) Infizierten benötigen wohl Intensivtherapie, die tödlichen Fälle ereignen sich im Mittel 14 Tage nach den ersten Symptomen.

China wird die Flüge nach Europa streichen, nicht umgekehrt

Europaweit gibt es ca. 7000 Infizierte (Stand 6.3.20 abends), zahlenmäßig vergleichbar mit China am 30.01.20. Allerdings waren in China schon am 24.1. drastische Maßnahmen zur Eindämmung verhängt worden, die den täglichen Faktor schon Anfang Februar auf 1,20 drückten.

Diese Daten machen es wahrscheinlich, dass Europa von der Pandemie wesentlich stärker betroffen sein wird als China.
Es könnte aber auch um Größenordnungen schlimmer werden, wenn nicht entschiedene Maßnahmen ergriffen werden.
Dass es möglich ist, den Ausbruch zu stoppen, hat China (aber auch andere Länder wie z.B. Singapur) bewiesen. Jeder einzelne versäumte Tag wird jedoch die Anzahl der Toten, aber auch den volkswirtschaftlichen Schaden um etwa 30 Prozent erhöhen.

Es ist daher völlig verantwortungslos, schon jetzt von einem unvermeidlichen oder unbegrenzten Ausbruch auszugehen, wie es der Virologe Christian Drosten in letzter Zeit mit seinem öffentlichen Kopfrechnen tat.
Denn den in wenigen Wochen drohenden Totalausbruch auf die Zeitskala von 1-2 Jahren zu verlängern (wovon Drosten offenbar träumt, allerdings dann lieber ohne zu rechnen), müsste man den Verbreitungsfaktor praktisch feinjustierendass auf diesem Kontinent niemand die Verantwortung übernimmt, die Bevölkerung mit unangenehmen Zahlen zu konfrontieren., aber jedenfalls ohnehin durch einschneidende Maßnahmen senken – dann kann man es aber auch gleich richtig machen und die Epidemie stoppen.

Es macht fassungslos, mit welcher Nonchalance über die Infektion von 50 Millionen Deutschen bzw. 500 Millionen Europäern nachgedacht wird, wenn China unter Aufbietung aller seiner Möglichkeiten, und sicherlich nicht aus Spaß, den Ausbruch bei 80.000 Infizierten begrenzt hat – dazu später noch mehr.

Komfortzone verlassen heißt nicht Panik

Das zentrale Problem ist, dass auf diesem Kontinent niemand die Verantwortung übernimmt, die Bevölkerung mit unangenehmen Zahlen zu konfrontieren.

Die Gefahr muss aber – in sachlicher Weise – in die Köpfe. Ein verbreitetes Framing, aber völlig daneben ist es, entsprechende Warnungen als „Panikmache“ zu diffamieren.

Schädliche Panikmache wäre, in einem überfüllten Raum „Feuer“ zu rufen, so dass sich die Menschen am engen Ausgang tottrampeln.
Hier geht es dagegen darum, die Leute herauszubitten, bevor es richtig brennt und für einen Notausgang zu werben. Aber die Aufforderung, sich aus der Komfortzone zu bewegen, löst bei vielen Menschen Unbehagen und berechtigte Besorgnis aus – und davor haben Politiker wirklich Angst.

Besonders kontraproduktiv waren dazu in den letzten Wochen die Risikoeinschätzungen des Robert-Koch-Instituts, die mit „gering“, „gering bis mäßig“, „mäßig“ der Realität nur hinterhertrotteten.
Dabei wäre eine angemessene Sensibilisierung der Bevölkerung das allerwichtigste Mittel, die Verbreitung zu bremsen – wie es Alexander Kekulé, übrigens ein wirklicher Epidemiologe, seit langem fordert.
Im Moment rollt ein Auto immer schneller einen Abhang hinab, aber der Fahrer bremst nicht, weil das die Insassen unbequem sein könnte, insbesondere, weil man vergessen hat, Sicherheitsgurte einzubauen.

Selbstverständlich ist es bei einer Tröpfcheninfektion hilfreich, Erreger mit einer Gesichtsmaske abzufangen – natürlich geht das nur teilweise, aber in Anbetracht des vernachlässigbaren Aufwands effektiv.
Seit Wochen breiten offizielle Stellen die Schwächen dieser Methode aus, um ihr Totalversagen bei der Bevorratung zu kaschieren (hier ein Life Hack dazu).
Händewaschen allein (so sinnvoll es ist) wird das Virus nicht stoppen, und ganz sicher nicht die Hoffnung auf den Frühling (es gibt keinerlei Evidenz dafür, dass sich der Virus in mildem Klima nicht ausbreitet).

Was zu tun ist

Folgende Maßnahmen wären notwendig: Generell müssen soziale Kontakte soweit reduziert werden, dass die mittlere Zeitspanne, während der man sich durchschnittlich im Umgang mit Infizierten ansteckt, länger wird als die Inkubationszeit.
Das bedeutet, in jedem geschlossenen Raum, in dem Menschen zusammen sind, die Infektionsgefahr auf ein Restrisiko zu senken – durch Masken, Belüftung, Abstand halten oder eben auch Einstellung des Betriebs, wo möglich, Umstellung auf Home-Office. Schulen, bei denen das Problem besonders offensichtlich ist, könnten beispielsweise einen Notbetrieb mit Prüfungen, Beaufsichtigung von Kindern im Freien und Videounterricht anbieten. Behörden müssten einen entsprechenden Notbetrieb einrichten.

Schmierinfektionen könnten durch Desinfektion, Handschuhe und Vermeiden von Druckknöpfen ausgeschlossen werden. Und natürlich muss bei Verdacht jedermann schnell getestet werden – für wenig Geld übrigens. *)
Auch Handytracking von Infizierten kann schon sinnvoll sein – zeitbegrenzt und anonymisiert, oder wenigstens auf freiwilliger Basis mit Belohnungssystem. Warum gibt es das noch nicht?
Alle diese Dinge wären machbar, durchsetzbar und könnten eine potenzielle Katastrophe verhindern.

Das Problem ist, dass sie vielen Menschen als übertrieben erscheinen, die eine vermeintlich rationale Kosten-Nutzen-Abwägung durchführen, die verheerende Folgen haben kann.
Niemand hat das klarer ausgedrückt als Nassim Taleb, der Autor des Weltbestsellers Der schwarze Schwan. In speziellen Situationen wie der vorliegenden, in der mit kleiner Wahrscheinlichkeit ein sehr großer Schaden droht, muss man anfangs „übertrieben“ reagieren.
Das Individuum erleidet dabei einen kleinen Nachteil, der kurzfristig außer Verhältnis steht, aber einen immensen Schaden von der Gemeinschaft abwendet (der am Ende natürlich wieder jedes Individuum trifft).

Dies haben die wenigsten Entscheidungsträger verstanden (obwohl Taleb dazu auch in Fachzeitscheitschriften publiziert hat, „general precautionary principle“), und daher laufen Regierungen und Behörden in solchen Fällen grundsätzlich den Ereignissen hinterher. Bei aller speziellen lokalen Inkompetenz, über die man sich aufregen kann, ist dies natürlich schon ein globales Problem.

Schwarzen Schwan vermeiden

Zu den unbekannten Unbekannten, von den Taleb spricht, gehören leider auch die Gefahren durch das Virus, das oft mit Grippe verglichen wird, was epidemiologisch und medizinisch völlig unsinnig ist.
Neben der höheren Ansteckungsrate und der höheren Letalität weiß man nichts über Langzeitauswirkungen. Durchaus beunruhigend ist der Bericht chinesischer ÄrzteE, die durch eine Tumoroperation zufällig an Lungengewebe im Frühstadium der Sars-CoV-2-Infektion gelangt sind. Es fanden sich erhebliche Gewebeschädigungen bei noch asymptomatischen (!) Patienten.
Es kann eine gute Nachricht sein, dass viele Infizierte kaum Symptome haben, aber zumindest ein Restrisiko für Folgeschäden besteht. Gerade deshalb ist alles andere als entschiedenes Handeln verantwortungslos.

Laut Nassim Taleb ist es auch klüger, sich auf den ungünstigen Fall vorzubereiten, anstatt Wahrscheinlichkeiten zu berechnen, die man typischerweise unterschätzt.
Lieber die Rettungsboote dabei haben, als zu behaupten, das Schiff sei unsinkbar. Seriöse Prognosen für den Ausgang der Corona-Krise lassen sich im Moment kaum erstellen.
Es kann allerdings sein, dass neben den sicher immensen wirtschaftlichen Folgen nicht nur auf nationaler Ebene Regierungen die Folgen spüren, sondern dass die Pandemie auch zu einem evolutionären Ereignis wird, das Gesellschaftssysteme selektiert. Auch deshalb sollte man sich anstrengen.

*: Siehe dazu https://josopon.wordpress.com/2020/02/18/smartphone-einschub-kann-coronaviren-nachweisen/

Dr. Alexander Unzicker ist Physiker, Jurist und Sachbuchautor.
Sein Buch „Wenn man weiß, wo der Verstand ist, hat der Tag Struktur – Anleitung zum Selberdenken in verrückten Zeiten“ erschien 2019 im Westend-Verlag.

Jochen