Der Terror der Geheimdienste in Deutschland: VS, BND. NSA, MAD

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Die Linke Ulla Jelpke, MdB, auf den NachDenkSeiten spricht das aus, was auch ich vermute:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=26060
Auszüge:

Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst – die Liste der deutschen Geheimdienste ist lang. Und in Skandale und illegale Machenschaften scheinen sie allesamt verstrickt. Unterminiert das nicht wirklich kontrollierte Agieren der Dienste womöglich unsere Demokratie?
Zu diesen Fragen sprach
Jens Wernicke mit der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, die in der Linksfraktion zu Sicherheits- und Grundrechtsfragen tätig ist.

Stasi versus NSA: Vergleich der Aktenmengen

Stasi versus NSA

Frau Jelpke, Sie kritisieren seit Langem die Geheimdienste im Land. Warum? Die Dienste beschützen uns doch vor Terror und anderer Gefahr…

Und ans Sandmännchen glauben Sie wahrscheinlich auch…

Wie meinen Sie das?

Ich kann mich an keinen Fall erinnern, in dem nachgewiesen wurde, dass die Geheimdienste wirklich einen Terroranschlag verhindert haben.
Aber es gibt viele Fälle, in denen sich die Geheimdienste selbst als Rechtsbrecher erwiesen haben.

Die aktuellen Berichte, wonach der BND Erkenntnisse zu europäischen Bürgern und Konzernen an die NSA übermittelt hat, sind ja nur die Spitze des Eisbergs.
Hier wurde jeder rechtsstaatliche Grundsatz verletzt: Von Grundrechten über das informationelle Selbstbestimmungsrecht bis hin zu den Interessen der Konzerne.

Nicht, dass mir das Interesse von Rüstungsschmieden an der Geheimhaltung ihrer Geschäfte besonders am Herzen liegen würde – ich hätte gar nichts dagegen, wenn deren dunkle Geschäfte ans Tageslicht kämen. Aber darum ging es ja nicht, sondern nur um Wirtschaftsspionage zugunsten der USA.
Dass sich der BND dazu bereitgefunden hat, und das angeblich keiner gemerkt haben will, ist für mich ein klares Zeichen dafür, dass er sich keinen Deut um seine rechtlichen Kompetenzen schert, sondern vielmehr wie ein Staat im Staate agiert.

„Staat im Staate“ meint dabei was genau?

Dass es praktisch keine Möglichkeiten gibt, zu kontrollieren, was der BND, und die anderen Geheimdienste, eigentlich treiben. Es gibt zwar interne und externe Kontrollinstanzen, insbesondere das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag und jetzt auch einen Untersuchungsausschuss. Aber die sind zu einer wirklichen Kontrolle überhaupt nicht in der Lage.
Dem Untersuchungsausschuss etwa werden Akten vorenthalten oder geschwärzt vorgelegt, häufig auch erst in letzter Minute zugestellt. Die wirklich brisanten Meldungen über Skandale sind ja bislang immer von investigativen Journalisten in Zusammenarbeit mit Whistleblowern in die Öffentlichkeit gelangt.
Das hat mit einem rechtsstaatlich abgesicherten und effektiven Kontrollverfahren natürlich nichts zu tun.

Wenn ich aber einen Geheimdienst mit einem Budget von einigen Hundert Millionen Euro habe, der genau weiß, dass er von außen, sprich: von der zivilen Öffentlichkeit und dem Parlament, völlig abgeschottet ist, muss ich mich auch nicht wundern, dass er von diesem Freibrief auch Gebrauch macht und tut und lässt, was er für richtig hält.

Ich will damit nicht sagen, dass andere staatliche Institutionen alle supergut kontrolliert oder transparent wären. Aber es gibt schon Unterschiede. Ich erlebe das ja auch in meiner parlamentarischen Arbeit immer wieder: Da kann ich von der Bundesregierung im Rahmen so genannter „Kleiner Anfragen“ Auskunft über Details des Regierungshandelns bzw. von Erkenntnissen der Regierung verlangen, etwa was die Bundespolizei im Ausland so treibt. Die bekomme ich auch, wenn auch manchmal mit Widerstreben und nicht so ausführlich wie ich das für nötig halte. Aber wenn es um Geheimdienste geht, werden sofort die Jalousien runtergelassen: Absolute Geheimhaltung, nicht einmal im Geheimschutzbunker darf ich mir Unterlagen ansehen, weil angeblich Gefahr für den Fortbestand der westlichen Zivilisation bestünde.

„Wie uns angeblich noch keiner – um mit Bismarck zu reden – den preußischen Leutnant nachgemacht hat, so hat uns in der Tat noch keiner den preußisch-deutschen Militarismus ganz nachzumachen vermocht, der da nicht nur Staat im Staate, sondern geradezu ein Staat über dem Staat geworden ist (…).“

Karl Liebknecht

Und diese Probleme haben derlei Institutionen grundsätzlich? Also auch der VS, der MAD und wie sie alle heißen; auf alle trifft dasselbe zu?

Klar, die können ja genauso wenig kontrolliert werden. Der MAD ist ja ein vergleichsweise kleiner Dienst, der wenig Schaden anrichtet. In den Auslandseinsätzen ist sowieso schon der BND für die geheimdienstliche Aufklärung zuständig, der MAD agiert nur innerhalb der Bundeswehrcamps. Da wird ja auch von Seiten der herrschenden Regierungsparteien immer wieder eine Einsparung vorgeschlagen.
Allerdings fordert auch der MAD jetzt mehr Vollmachten zur Überprüfung von Bundeswehrrekruten – angeblich, um bereits im Vorfeld Salafisten erkennen zu können, die nur zur Bundeswehr gehen, um dort eine Kampfausbildung zu erhalten.

Und was den Verfassungsschutz angeht: Wir wissen ja mittlerweile, dass der einen aktiven Part dabei hatte, den Naziterroristen, die später beim NSU mordeten, den Rücken frei zu halten. Die haben denen Geld und falsche Ausweise verschafft und sie vor polizeilichen Ermittlungen bewahrt.

Verstehe ich recht: Sie sprechen nicht – wie andere – von „Ermittlungspannen“, sondern sagen: Der Verfassungsschutz hat diesen faschistischen Terror mutwillig ermöglicht und hiernach dann gedeckt?

Ich weiß, dass das ein harter Vorwurf ist. Und beweisen lässt sich so etwas natürlich derzeit noch nicht. Ich kann nur von den bislang bekannten Tatsachen und Indizien ausgehen.
So war nahezu jedes zehnte Mitglied der Neonazikameradschaft Thüringer Heimatschutz, dem die späteren NSU-Terroristen in den 90er Jahren angehörten, V-Mann eines Geheimdienstes. Und auch der Chef des Heimatschutzes, Tino Brandt, arbeitete für den Thüringer Verfassungsschutz und bezog dafür einen Agentenlohn von 200.000 Mark. Quasi vor den Augen des Verfassungsschutzes bzw. seiner V-Leute konnte das NSU-Trio dann abtauchen, als wegen Bombenfunden gegen die drei ermittelt wurde.
Der Verfassungsschutz versuchte, ihnen Geld für falsche Papiere zukommen zu lassen – und auch die Ausweise, die sie dann verwendeten, sollen aus Geheimdienstbeständen stammen. Über seine V-Leute war der Verfassungsschutz zumindest am Anfang eigentlich ständig über den Aufenthalt des Trios informiert.
Und dann haben wir den hessischen Verfassungsschützer Andreas Temme mit dem bezeichnenden Spitznamen „Klein Adolf“, der nicht nur angeblich zufällig während eines NSU-Mordes am Betreiber eines Kasseler Internetcafés anwesend war, von diesem aber nichts bemerkt haben will, sondern ebenfalls in unmittelbar zeitlicher Nähe zu weiteren NSU-Morden Telefonkontakte zu seinem V-Mann aus der militanten Naziszene unterhielt.
Wie aus einem Abhörprotokoll der Polizei hervorging, ermahnte der Geheimschutzbeauftragte des Verfassungsschutzes in Hessen Temme vor der Polizeivernehmung mit den Worten „Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, dann nicht vorbeifahren.“
Dass die Geheimdienste hier etwas zu verbergen haben, wird auch durch die umfangreiche Aktenschredderei nach Auffliegen der NSU-Zelle deutlich. Und inzwischen sind mehrere, zum Teil sehr junge Zeugen einschließlich V-Leuten plötzlich verstorben.

Über mögliche Motive bei den Verfassungsschützern können wir auch nur Mutmaßungen anstellen. Im harmloseren Fall wollten Geheimdienstler vielleicht ihre Quellen – also ihre V-Leute – nicht gefährden und haben darum nicht eingegriffen. Sie hofften, vielleicht, nach weiterem Abwarten ein großes Nazinetzwerk aufrollen zu können.
Sollte das der Plan gewesen sein, dann ist das natürlich gründlich danebengegangen. 10 Tote durch den NSU sind einfach ein zu hoher Preis dafür.

Ich möchte allerdings nicht ausschließen, dass hier eine Fraktion im Geheimdienst selbst aus dem Ruder gelaufen ist. Also eine faschistische Fraktion oder einzelne Verfassungsschutzmitarbeiter, die hier Killer aus der Nazi-Szene als Männer fürs Grobe rekrutieren wollten und daher den NSU an der langen Leine laufen ließen.
Es wäre ja nicht das erste Mal, dass sich der Staat auch solcher Mittel bediente. Ich erinnere da etwa an die NATO-Geheimarmee Gladio, die in allen NATO-Staaten – auch in der Bundesrepublik – existierte, zum Teil auch mit Beteiligung von Faschisten. Ursprünglich für den Fall einer sowjetischen Invasion zum Kampf hinter den feindlichen Linien gedacht, sollten Gladio-Kräfte später auch gegen vermeintliche innere Feinde – Kommunisten aber auch Sozialdemokraten – vorgehen, um eine politische Linksentwicklung zu verhindern. Zu diesem Vorgehen gehörten auch Terroranschläge und False-Flag-Operationen, wie wir sie insbesondere aus Italien kennen, wo Gladio ja auch hinter dem Anschlag auf den Bahnhof von Bologna im Jahr 1980 steckte.
Im gleichen Jahr kam es dann zu einem Anschlag eines Neonazis auf das Münchner Oktoberfest, für den es ebenfalls Hinweise auf eine Gladio-Verbindung gibt.

Das wäre dann ja wörtlich das, was in Teilen der Linken üblicherweise unter dem Begriff „Staat im Staate“ adressiert wird: Geheimdienste, die vorgeben, die Bürger zu schützen, im Zweifelsfall aber vielmehr – zur Wahrung der Interessen einer kleinen, mächtigen Minderheit im Staate – selbst extralegal Verbrechen decken, zu solchen anstiften, töten oder gar Terror inszenieren.
In der interessierten Öffentlichkeit leidlich bekannt sind da etwa die Geschehnisse um das „Celler Loch“, die Forschungen von Daniele Ganser zu besagten NATO-Armeen Geheimarmeen sowie der kürzliche Zusammenbruch des Lügengebäudes um den Flugzeugabsturz von Ustica 1980.
Lassen Sie mich daher fragen: Wem dienen die Dienste Ihrer Einschätzung nach denn …hier? Wenn ich mich recht erinnere, war es etwa der Verfassungsschutz, der einst bei BILD ein- und ausging und Hand in Hand mit Springer daran arbeitete, Günter Wallraff politisch mundtot zu machen… Aber es ist ein paar Jahre her, dass ich das las – und vielleicht irre ich mich auch.

Ich würde weniger fragen, wem, sondern vielmehr, wozu die Geheimdienste dienen. Denn ihre Aufgabe ist letztlich wie bei allen Sicherheitsbehörden des bürgerlichen Staates die Aufrechterhaltung der kapitalistischen Ordnung und der Schutz der Privilegien der Besitzenden. Das verbirgt sich hinter dem vielbemühten Schutz der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung, die in Wirklichkeit eine einseitige antisozialistische Auslegung des Grundgesetzes darstellt.

Klar war von Anfang an, dass für den Verfassungsschutz der Feind links steht. Er wurde ja zur Hochzeit des Kalten Krieges gegründet.
Seilschaften von Altnazis aus Gestapo, SD und SS gewannen zuerst als freie Mitarbeiter und später verbeamtet erheblichen Einfluss. Sie wurden aufgrund ihrer im Faschismus gewonnenen Erfahrung bei der Bekämpfung des Kommunismus gebraucht.
Und beim BND sieht es nicht viel anders aus, nur dass dieser Dienst weniger für den Kampf gegen linke, kapitalismuskritische Entwicklungen im Inland zuständig ist.
Er kümmert sich vielmehr um die Durchsetzung deutscher Macht-Interessen in aller Welt. Das heißt, darum, dass „unser“ Zugang zu Rohstoffen und Märkten, also die Ausplünderung anderer Länder, nicht von dortigen Befreiungsbewegungen, antiimperialistischem Widerstand oder antikolonialen Maßnahmen linker Regierungen gestört wird.

Zur Bekämpfung linker Bewegungen im Inland gehört aber nicht nur ihre geheime Bespitzelung durch die Geheimdienste. Das sieht man etwa an der Partei DIE LINKE.
Die wurde bis vor kurzem ganz offen beobachtet, angeblich nur unter Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen. Heute werden „nur noch“ die vermeintlich extremistischen Zirkel beobachtet, zu denen etwa die AG Cuba Si gehört.
Nur ist klar: Staatsgefährdende Umtriebe gehen von der LINKEN nicht aus. Warum also die Beobachtung? Ich glaube, hier steht vor allem der Aspekt von Einschüchterung und Diffamierung im Vordergrund.
Die Bundesregierung setzt darauf, alles, was auch nur im Verdacht steht, antikapitalistisch zu sein, zum Paria zu machen, zu Schmuddelkindern, mit denen wahre Demokraten nicht spielen dürfen. So könnten sich einfache Bürger etwa gehemmt sehen, Wahlkreisbüros von LINKEN aufzusuchen, weil sie Sorge haben, dann selbst in den Fokus des Geheimdienstes zu geraten.
Das gleiche Konzept verfolgt die ewige Vorfeld-Kriminalisierung beispielsweise von Gipfelprotesten, die als „extremistisch“ verteufelt werden, um sie möglichst klein zu halten.

Der Erfolg dieser Taktik ist allerdings fraglich – ich habe die Hoffnung, dass immer mehr Menschen erkennen, dass der Kapitalismus keineswegs unter Verfassungsschutz steht und Opposition zu diesem Ausbeutungssystem nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig ist.

„Also haben wir es sowohl mit einem Geheimdienst- als auch mit einem Regierungsskandal zu tun. Skandal? Das klingt so wie Ausnahme, Einzelfall oder Ausreißer. Doch davon müssen wir uns verabschieden – denn die zahlreichen „Skandale“, von denen wir seit Snowdens Enthüllungen, seit Aufdeckung der NSU-Mordserie und der Verwicklungen des „Verfassungsschutzes“ in Neonaziszenen erfahren mussten, führen uns deutlich vor Augen: Diese Skandale haben System, und dieses System ist ein Geheimsystem, das mit den technologischen Möglichkeiten des digitalen Zeitalters Gesellschaften und Demokratien auf immer aggressivere Weise durchsetzt. Der „tiefe Staat“ lässt grüßen. Dafür verantwortlich sind Bundesregierungen und Parlamentsmehrheiten, die dieses System aufrechterhalten und es wuchern lassen – trotz aller Gefährdungen des demokratischen Rechtsstaats und seiner Bürger, trotz millionenfacher Verletzung ihrer Freiheitsrechte und Privatsphäre.“

Rolf Gössner in: „BND und NSA Eine grauenhafte Allianz

Und welche Funktion spielt die „Extremismustheorie“ bei alledem?

Nun, die Bundesregierung, vor allem die Unionsfraktion, ist ja eine große Verfechterin des „Extremismusansatzes“, sprich der Gleichsetzung von Rechts- und Links-Extremisten. Nur konsequent also, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz im Oktober 2011 ein Aussteigerprogramm Links ins Leben gerufen hat. Eines für Nazis gibt es ja schon, also musste auch eines für Linke her.

Die Hilfsangebote umfassen prinzipiell auch Hilfe bei der Wohnungssuche und beim Umzug – falls eben jemand aus einer linken WG raus will. Im Wesentlichen, so meint die Bundesregierung, besteht die Funktion des Geheimdienstes dabei darin, „als Gesprächspartner“ zu dienen; für Leute, die „kaum über soziale Kontakte außerhalb der Szene“ verfügen. Wer Angst hat, keine Freunde mehr zu haben, wenn er die 1.-Mai-Demo meidet und nicht mehr zum Antifa-Plenum geht, soll also seinen Kontaktmann beim Verfassungsschutz anrufen – eine ziemlich absurde Vorstellung.

Ich habe mich in zwei parlamentarischen Anfragen nach diesem Programm erkundigt und konnte feststellen: Der Arbeitsaufwand für den Verfassungsschutz hält sich in engen Grenzen. Im ersten Jahr gab es immerhin noch 33 Kontaktaufnahmen. Die meisten Anrufer waren allerdings Scherzbolde oder Journalisten.
In drei Fällen folgten persönliche Gespräche, und am Ende hat, nach Regierungsangaben, ein – ich wiederhole: ein – junger Mann in Bayern mit Hilfe des Verfassungsschutzes die autonome Szene verlassen. Inwiefern die geheimdienstliche Unterstützung dabei ausschlaggebend war, kann ich nicht genau sagen.
Der Erfolg des ersten Jahres konnte jedenfalls nicht wiederholt werden: Im Jahr 2013 gab es nur noch fünf Kontaktaufnahmen und keinen einzigen Aussteiger mehr.
Das Programm verläuft damit ganz zu meiner Zufriedenheit: Im Sande.

All das ist dann wohl auch der Grund, warum einige Linke meinen, „Geheimdienste“ seien mit einem demokratischen Rechtsstaat per se nicht zu vereinbaren und sollten daher aufgelöst werden, was andere wiederum für utopisch oder gar verrückt halten, da diese der Auffassung sind, die Dienste beschützen sie doch.
Wie sehen Sie das? Was wäre Ihre Option?

Man muss zunächst einmal klarmachen, dass die Geheimdienste keinen Schutz gewähren, sondern eine alltägliche Bedrohung sind.
Sie geben vor, die Freiheit zu verteidigen, aber was sie tatsächlich tun, ist, Grundsätze der Freiheit, des Rechts, der Privatsphäre usw. immer wieder zu verletzen.
Und das sind keine Ausrutscher, sondern das ist System, wobei ich behaupten würde, dass das im Wesen von Geheimdiensten generell liegt.
Auch die Staatssicherheit der DDR unterlag keiner gesellschaftlichen Kontrolle und keiner Transparenz und hatte deswegen ihre bekannten Auswüchse. Genutzt hat sie am Ende sowieso nichts.

Meine Position ist und bleibt daher, dass es in einer Demokratie keine Bereiche geben darf, in denen staatliche Organe klandestin und ohne effektive Kontrolle agieren, denn das bedeutet zwangsläufig, dass sie auch jenseits von Recht und Gesetz agieren.

Wie aber sollte es ohne sie gehen?

So, wie es in einem Rechtsstaat auch vorgesehen ist: Für die Kriminalitätsbekämpfung ist die Polizei zuständig. Wenn ihr Anhaltspunkte bekannt sind, dass jemand einen Anschlag plant, kann sie beim zuständigen Gericht eine Telekommunikationsüberwachung beantragen usw. usf. Wer sagt denn, dass das nicht ausreichend ist?

Ich warne jedenfalls davor, einen Mittelweg in Form eines „gezähmten“ Geheimdienstes für realistisch zu halten. Denn den gibt es nicht.
Gleichzeitig geht keiner der parlamentarischen Reformvorschläge, die ich kenne, wirklich soweit, die Geheimdienste auch nur jenem Maß an Kontrolle zu unterwerfen, das für die Polizei verbindlich ist. Die Vorschläge erschöpfen sich vielmehr darin, Regelungen zu ersinnen, welche die Herausnahme der Geheimdienste aus dem rechtsstaatlichen Transparenzgebot nur anders organisieren und begründen.
Da sollen dann beispielsweise das Parlamentarische Kontrollgremium durch neue Mitarbeiterposten verstärkt und Oppositionsrechte gestärkt werden.

Die SPD hat in einem Papier sogar mal behauptet, ein Umzug des Verfassungsschutzes von Köln nach Berlin wäre schon ein Gewinn für die Demokratie, weil an der Spree ein demokratischerer Geist wehe. Das ist natürlich Quatsch.
Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist vielmehr jene: Wollen wir, dass eine Behörde mit einem Millionenbudget im Verborgenen agiert, ihr damit also auch weitere Straftaten möglich sind, oder wollen wir die Demokratie tatsächlich schützen – was, wie ich meine, mit Anti-Demokratie nicht möglich ist?

Sie würden die Dienste also auflösen?

Ja, unbedingt. Denn, wie gesagt: Der Schutz der Verfassung, wenn er denn ernst genommen wird, ist ja eine absolut notwendige Sache.
Und mit dieser Position bin ich auch nicht allein: Die Linksfraktion hat Mitte April einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der darauf hinausläuft, den sich „Verfassungsschutz“ nennenden Inlandsgeheimdienst abzuschaffen.

Wir wollen das Bundesamt für Verfassungsschutz abwickeln und stattdessen eine „Koordinierungsstelle zur Dokumentation neonazistischer, rassistischer und antisemitischer Einstellungen und Bestrebungen sowie sonstiger Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ schaffen. Die soll, wie es auch im Grundgesetz vorgesehen ist, Unterlagen über einschlägige verfassungsfeindliche Bestrebungen sammeln und für ihre koordinierte Weiterleitung sorgen, etwa an die Polizeien der Länder. Sie ist aber ausdrücklich nicht zur eigenständigen Erhebung von Informationen befugt, und zwar weder aus geheimen Beobachtungen noch aus öffentlich zugänglichen Quellen. Damit unterscheidet sie sich fundamental vom geheimdienstlichen Verfassungsschutz.

Dem Schutz der Verfassung wäre damit gedient, ohne die Nachteile eines unkontrollierten Staates im Staate in Kauf zu nehmen.

Dann … eine letzte Frage noch: Seit Stuttgart21 und verstärkt noch nach den Ausschreitungen bei Blockupy wird immer wieder über sogenannte „Polizei-Provokateure“ gesprochen, denen man zuschreibt, sie würden Gewalt unter den Demonstranten gezielt eskalieren, um die – in aller Regel kritischen – Versammlungen hierdurch ihrer obrigkeitsstaatlichen Auflösung zuführen zu können. Ist das wahr oder Verschwörungstheorie – was ist Ihr Wissensstand hierzu?

Agents Provocateures oder Lockspitzel sind keine Verschwörungstheorie sondern ein altes Mittel staatlicher Behörden, um Proteste zu diskreditieren.

Ein bekannter Fall war in den späten 60er Jahren der Verfassungsschutzagent Peter Urbach, der die linksradikale Szene ungefragt mit Schusswaffen, Molotowcocktails, Spreng- und Brandbomben belieferte und damit zur Militarisierung dieser Szene bis zur Herausbildung von Stadtguerillagruppen beitrug. Auch spätere RAF-Mitglieder erhielten Waffen von dem Verfassungsschutzmann.

Und in Berlin haben wir vor einigen Jahren beim 1. Mai erlebt, wie schwarz-vermummte scheinbare Autonome aus Polizeiwagen stiegen und sich unter die Demonstranten mischten, von wo kurz darauf Steine und Flaschen geworfen wurden.

Im jetzt von der Regierung vorgelegten Gesetz zur Neuregelung der Kompetenzen von V-Leuten des Verfassungsschutzes werden übrigens beispielsweise militante Aktionen auf oder nach Demonstrationen ausdrücklich als zulässig betrachtet, wenn ein V-Mann so seine Glaubwürdigkeit in der jeweiligen Szene sichern muss. Der Übergang zum Agent Provocateur ist da fließend.

Ich bedanke mich für das Gespräch.


Weiterlesen:

Mein Nachtrag: Bei der großen Demo gegen Stuttgart 21 wurde tatsächlich ein schwarz vermummter Polizeiagent enttarnt. Der damalige Ministerpräsident Mappus hatte sich vom hessischen Kollegen Koch dessen Polizeiexperten "ausgeliehen".
Und es gab bei den letzten Blockupy-Demos gegen die EZB-Eröffnung in Frankfurt Neonazi-Gruppen, die versuchten, unter den Autonomen unterzutauchen. Wurden die vielleicht auch von einem Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes geführt ?

 Jochen

Terrorhysterie im Land, wer dadurch zum Verfolgten wird und wer davon profitiert – Ein Interview

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Sehr aufschlussreiches Interview auf den NachDenkSetien:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=24886
Auszüge:

Fast jedes terroristische Attentat führt in Folge unmittelbar zu einem weiteren. Zu einem politischen nämlich, welches auf die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger abzielt, um hierdurch – so wird behauptet – der terroristischen Gefahr besser begegnen zu können.
Aber, mal ehrlich: Wenn die Totalüberwachung der Kommunikationswege wirklich vor Terror schützen würde und deswegen nun auch in Deutschland nötig wärewarum genau hat sie mit diesem Anliegen in Frankreich dann soeben vollends versagt?
Und wenn die Einschränkungen der Grundrechte für so genannte „Gefährder“ wirklich und ausschließlich weiteren Terror verhindern sollen – warum verbleibt der Begriff dann so nebulös und werden in Großbritannien inzwischen investigative Journalisten zum Teil als solche überwacht?
Und: Schützt ein Bundeswehreinsatz im Inland, wie er nun erneut in die Diskussion gerät, wirklich dabei, Anschläge zu verhindern – und wenn ja, wie und wodurch eigentlich genau?

Über die „Antiterror“-Gesetze im Land und ihre bisherigen wie zu erwartenden Wirkungen sprach Jens Wernicke mit Michael Csaszkóczy vom Bundesvorstand der Roten Hilfe.

Herr Csaszkóczy, sie sind Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe, die sich vor allem für politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum einsetzt.
Wie bewerten Sie die aktuelle Terrorhysterie im Land und welche Entwicklungen zeichnen sich Ihrer Einschätzung nach hier ab?

Terroranschläge waren schon immer ein willkommener Anlass, sicherheits- und ordnungspolitische Maßnahmen durchzusetzen und Grundrechte weiter einzuschränken. Die dafür notwendigen Gesetze liegen meist bereits vorformuliert in den Schubladen bereit. Anlass sind oft Anschläge von Gruppen, deren Bekämpfung wirklich kaum jemand missbilligen kann. Rechte oder Islamisten also zum Beispiel.
Die rechtlichen Maßstäbe, die dabei verschoben werden, betreffen aber dann letztendlich auch emanzipatorische Bewegungen. Und ob die so genannten Antiterrormaßnahmen ihrem vorgeblichen ursprünglichen Zweck überhaupt dienlich sind und sein können, fragt dann aber bald niemand mehr und ihre Rücknahme steht ohnehin nicht mehr zur Debatte.
Das ursprünglich im Gefolge des 11. September vom Deutschen Bundestag verabschiedete Antiterrorgesetz wurde 2007 einfach ohne große Debatte um weitere fünf Jahre verlängert und soll danach in ein dauerhaftes Gesetz gegossen werden. Dabei müsste jedem und jeder eigentlich klar sein: Ein Anschlag wie der auf Charlie Hebdo und den koscheren Supermarkt in Paris sind durch einen Staat präventiv unmöglich zu verhindern, wenn er sich nicht in einen Polizeistaat verwandeln will.

Wie meinen Sie das mit dem Polizeistaat? Im Rahmen einer so evidenten terroristischen Bedrohung muss man doch geeignete Maßnahmen ergreifen…

Ich gebe zu, dass es eine erschreckende Wahrheit ist, der man sich aber meiner Meinung nach stellen muss: Wenn jemand nichtsahnende unbewaffnete Menschen umbringen will, dann wird er immer auch eine Möglichkeit dazu finden.
Das gilt umso mehr, wenn Gruppen, die solche Aktionen planen, andernorts aus wirtschaftlichen und geostrategischen Gründen vom Westen mit Waffen versorgt und gefördert worden sind.

Wir haben daher letztlich nur die Möglichkeit, Ideologien und gesellschaftliche Strukturen zu bekämpfen, unter deren Einfluss Menschen solche Anschläge begehen.
Alle angefeindeten Gruppen unter permanenten Polizeischutz zu stellen ist dabei eine genauso irrwitzige Vorstellung wie jene, durch geheimdienstliche Operationen alle Menschen herauszufiltern, die so etwas in Zukunft tun wollen könnten, und diesen schließlich präventiv die Grundrechte zu entziehen.

Der Kampf gegen Rechts – und dazu gehört für mich natürlich auch der Kampf gegen religiöse Fundamentalisten – bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nicht an Polizei und Ordnungsbehörden delegieren können.

Noch einmal: Es geht hier um Grundrechte, deren Aufhebung nicht nur gesellschaftlich erkämpfte Positionen angreift, sondern sich sehr bald auch gegen Bewegungen richtet, die für sozialen Fortschritt, Gleichheit und Solidarität kämpfen.

Tangieren die spätestens seit 9/11 institutionalisierten „Antiterrormaßnahmen“ denn auch die Möglichkeiten linker Gesellschaftskritik? Und wenn ja: Inwiefern?

Natürlich. Mit den Antiterrorgesetzen wurden den Geheimdiensten weitreichende zusätzliche Rechte eingeräumt, Grundrechte wie das Post- und Fernmeldegeheimnis aufgeweicht, die biometrische Erfassung der gesamten Bevölkerung in die Wege geleitet und zum Beispiel im Zuge der Antiterrordatei das Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei weiter aufgeweicht.

Das Ausländerrecht wurde verschärft und mit dem Paragraphen 129 b die politische Verfolgung von Widerstandsaktivitäten auch dann ermöglicht, wenn die angeblichen Taten im Ausland gegen befreundete Staaten wie etwa die Türkei verübt wurden.

„Politische Verfolgung“? In Deutschland wird doch niemand politisch verfolgt – erst recht nicht als Terrorist.

Der Begriff des Terrorismus ist leider sehr dehnbar und propagandistisch zudem hochgradig aufgeladen. Wer ein Terrorist ist, das bestimmt der Staat recht willkürlich.

Nur zur Erinnerung: Bis zum Jahr 2008 stand Nelson Mandela auf den Terrorlisten der USA. Und je nach innen- und außenpolitischer Gemengelage verwandeln sich beispielsweise auch linke Kurdinnen und Kurden von Terroristinnen und Terroristen zu Freiheitskämpfenden und umgekehrt.

Der einzige Paragraph, der in Deutschland so etwas wie eine Definition von „Terrorismus“ liefert, der § 129 a des Strafgesetzbuches, darf getrost als Gummiparagraph bezeichnet werden und dient in erster Linie zur Ausforschung, Einschüchterung und Kriminalisierung linker Bewegungen.

Das lässt sich auch statistisch belegen: Nur 3 Prozent der nach § 129 a eingeleiteten Verfahren enden nämlich mit einer Verurteilung.
Bis zur Einstellung derselben aber bietet der Paragraph den Ermittlungsbehörden eine sonst nirgendwo mögliche Aushebelung von Grundrechten – von der kompletten Überwachung des persönlichen Umfeldes über die nicht weiter zu begründende Untersuchungshaft und die Einschränkung von Verteidigerrechten bis hin zur Isolationshaft.
Und selbst für eine Verurteilung ist keine konkrete Straftat notwendig – die bloße Mitgliedschaft in einer als terroristisch definierten Gruppe reicht bereits aus. Das führt nicht nur bei der migrantischen Linken, deren Verfolgung oftmals gar nicht ins Blickfeld der deutschen Öffentlichkeit gerät, zu grotesken Verfahren. Bekannt wurde in jüngster Zeit etwa auch die Geschichte des Sozialwissenschaftlers Andrej Holm, der 2007 wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung inhaftiert wurde.

Ja, von Andrej Holm und seiner Geschichte habe ich lose gehört. Wer ist er – und was ist geschehen?

Andrej Holm forscht und lehrt in Berlin zu den Themen Stadterneuerung, Wohnungspolitik und Gentrifizierung. Für die Ermittlungsbehörden wurde daraus die Beschäftigung mit so genannten „anschlagsrelevanten Themen“.
Treffen wurden zu “konspirativen Sitzungen“ einer so genannten “militanten gruppe“ hochstilisiert, weil Holm „möglicherweise kein Handy dabei hatte“.

Das war alles, was der Staatsschutz nach mehr als einem Jahr intensivster Überwachung vorzuweisen hatte – faktisch also nichts als Behauptungen und Verdrehungen.
Das reichte aber zur Inhaftierung wegen Terrorverdachts inklusive martialischer Stürmung der Familienwohnung durch ein Sondereinsatzkommando.

Die Untersuchungshaft wurde schließlich erst sehr viel später durch den Bundesgerichtshof wieder aufgehoben, weil es „keine hinreichenden Indizien für einen dringenden Tatverdacht“ gegeben habe. Zu einer Anklage gegen Andrej Holm ist es nie gekommen.

Und derlei Entwicklungen nehmen zu? Warum und wodurch?

Nun, es sind nicht nur die spektakulären Fälle wie die 129 b-Prozesse gegen türkische Exillinke in Stammheim – für die sich übrigens kaum jemand interessiert – oder der Fall von Andrej Holm, bei denen sich die Überwachungswut der Verfolgungsbehörden offenbart.

Aktivistinnen und Aktivisten der außerparlamentarischen Bewegung kennen die Folgen solch staatlicher Feinderklärung allzu häufig bereits aus ihrem politischen Alltag.
In die Personenfahndungsdatei „LiMo“ – das steht für „linksmotivierte Gewalttäter“ – kann beispielsweise jeder politisch aktive Mensch geraten, auch wenn er noch nie in seinem Leben eine Straftat begangen hat.
Im Zweifelsfall reicht schon eine Polizeikontrolle auf dem Weg zu einer Demonstration, bei der die Polizei irgendwelche Probleme – etwa Sitzblockaden oder ähnliches erwartet, um in dieser angeblichen „Gewalttäterdatei“ zu landen. Die Betroffenen erfahren in der Regel nichts von dieser Speicherung.
Wenn im Nachbarland gerade ein G7-Gipfel oder ein NATO-Treffen ist, kann für den Betreffenden an der Grenze dann sehr schnell Schluss seinen Grundrechten – ich meine beispielsweise das Versammlungsrecht – und seiner Reisefreiheit.

Direkt spürbar wird das neue Selbstverständnis der Polizei als politischer Akteur, wenn zum Beispiel in Dresden bei den Blockaden gegen den Naziaufmarsch eine Funkzellenabfrage mit 800.600 Verkehrsdaten und 229 Bestandsdaten durchgeführt wird und dabei auch die Handys von Bundestagsabgeordneten mit ins Visier geraten.
Dass solche Maßnahmen gelegentlich für rechtswidrig erklärt werden, kratzt die Repressionsbehörden wenig – denn das hat ja mit keinerlei Konsequenzen für sie.
Erst Mitte Januar hat beispielsweise die Leipziger Polizei bei einem Polizeikessel nach einer Spontandemonstration ungefähr 150 Handys beschlagnahmt um deren Daten auszuwerten. Dass das später für illegal erklärt wird, wissen die Beamten vermutlich ganz gut. Interessieren tut es sie aber nicht.
Und so wird gesammelt und gesammelt und geraten auch Freunde und Bekannte von Menschen, die ihre Grundrechte noch mit Entschlossenheit verteidigen, immer mehr ins Visier.

Und wer von politischer Polizei und Geheimdiensten erst einmal als Linksextremist gebrandmarkt ist, der kann damit rechnen, dass seine Grundrechte im konkreten Zweifelsfall überhaupt nicht mehr zählen.
Dabei findet die Eingruppierung als Extremist durch den sogenannten „Verfassungsschutz“, die weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen hat, weitgehend in extralegalem Rahmen statt.

Wie meinen Sie das mit den Geheimdiensten und der Extralegalität? Extremist ist schließlich Extremist, oder nicht?

Über die Dehnbarkeit und gelegentliche Absurdität dessen, was als Terrorismus bezeichnet wird, haben wir ja schon gesprochen.
Für den Begriff Extremismus – der ja im Behördendenken als so eine Art Vorstufe zum Terrorismus fungiert – gilt Ähnliches. Wer „Extremist“ ist, das liegt weitgehend in der Definitionsmacht des „Verfassungsschutzes“ und richtet sich mitnichten nach verfassungsrechtlichen oder ähnlichen Grundsätzen, sondern ist schlicht eine vom Geheimdienst selbst ausgesprochene „staatliche Feinderklärung“, die je nach politischer Opportunität wechseln und modifiziert werden kann.

So wurde erfreulicherweise nach dringenden Bitten seitens der Politik die Beobachtung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, die vom Verfassungsschutz jahrzehntelang als „linksextremistisch beeinflusst“ geführt wurde, in einigen Bundesländern inzwischen eingestellt.
Sie erschien mittlerweile wohl als gar zu anachronistisch. Ob damit die geheimdienstliche Bespitzelung der Betroffenen aber wirklich beendet wurde, steht auf einem anderen Blatt. Antifaschismus – selbst der historische Widerstand gegen den Nationalsozialismus – gilt dem Inlandsgeheimdienst immer noch als verdächtig, selbst wenn damit die Opfer der Nazis erneut ins Visier des Staates geraten.

Beim Verfassungsschutz sitzen ja nicht in erster Linie Verfassungsrechtler, sondern Mitarbeiter eines Geheimdienstes, der nach dem Krieg von Altnazis aufgebaut wurde und weiter in den Kategorien des Kalten Krieges denkt. Kritik am Kapitalismus ist nach den Kategorien des Verfassungsschutzes fast schon gleichbedeutend mit dem Kampf gegen die so genannte freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Dass der „Verfassungsschutz“ nach dem wiederholten Bekanntwerden seiner Verstrickungen mit der Naziszene noch nicht aufgelöst wurde, ist schlimm genug.
Dass aber ausgerechnet dieser Geheimdienst geeignet sein soll, Linke zu Verfassungsfeinden zu erklären und über politischer Verfolgung immensen Ausmaßes sozusagen nicht nur Deutungshoheit, sondern auch Handlungsmacht innehat, ist schlicht grotesk.

Aber rassistische Aufmärsche wie jene von PEGIDA, die müssen doch verboten werden – das muss doch gerade auch im Interesse linker Akteure sein?

Sich rassistischen Aufmärschen entgegenzustellen, sollte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, die wir nicht der Polizei überlassen können.
Allerdings ist das Verbot der PEGIDA-Demonstration ein schönes Beispiel dafür, wie rasant sich vorgeblich gegen wirklich bekämpfenswerte Gruppen gerichtete Maßnahmen, die mit Terrorabwehr begründet werden, alsbald auch gegen Linke wenden können.

Denn ohne weitere Begründung wurde das mit diffusen Anschlagsplänen begründete Demonstrationsverbot auch auf alle antirassistischen Demonstrationen ausgeweitet. Gleichzeitig werten Regierungsvertreter wie Sigmar Gabriel den rassistischen Mob zu besorgten Bürgern um und somit auf, deren Anliegen man ernst nehmen müsse. Die Behauptung einer Terrorgefahr, die niemals belegt worden ist, diente hier faktisch der Aushöhlung fundamentaler Grundrechte – und zwar auf allen Seiten.

Wenn das nun alles so ist… was zu tun täte aktuell dann am ehesten not?

Die Linke täte gut daran, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass Grundrechte in historischen Kämpfen um Befreiung errungene Rechte sind.

Sie zu verteidigen, wo sie vom Staat ausgehöhlt werden, ist dabei nicht nur dort notwendig, wo die Linke selbst betroffen ist. Das gilt auch und insbesondere dann, wenn man sich etwas Besseres vorstellen kann als eine bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft.

Und eine solche Haltung bedeutet eben nicht, rassistische Demonstrationen, antisemitische Hetze oder islamistischen Terror achselzuckend hinzunehmen. Sie bedeutet ganz im Gegenteil: Der Kampf dagegen ist unsere ureigenste persönliche, politische sowie soziale Sache und nicht etwa die von Polizei und Geheimdiensten.

Ich bedanke mich für das Gespräch.

Michael Csaszkóczy (geb. 1970) ist Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe. Von 2003 bis 2007 war er als Lehrer mit Berufsverbot belegt.
Begründet wurde diese Maßnahme mit seiner vom Verfassungsschutz monierten Mitgliedschaft in antifaschistischen Gruppen und der Roten Hilfe.
2007 wurde das Berufsverbot in letzter Instanz für grundrechtswidrig erklärt.