100 Jahre »Sozialpartnerschaft« – 30 Jahre Reallohnverzicht – Konsens statt Klassenkampf

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

100jahre sozialpartnerschaftZu dem üblen Agieren gewählter Gewerkschaftsfunktionäre, auch „Arbeiteraristokraten“ genannt, und zur Geschichtsklitterung des Bundespräsidenten hier auszügeweise 2 Artikel:
A: https://www.jungewelt.de/artikel/341748.100-jahre-arbeitsgemeinschaft-konsens-statt-klassenkampf.html

DGB und BDA gratulieren sich zu 100 Jahren »Sozialpartnerschaft«.
Bundespräsident feiert antisozialistischen Pakt als »historisches Ereignis«

Von Nico Popp

Geschichte, soll Napoleon mal gesagt haben, sei einfach die Lüge, auf die sich die Historiker geeinigt haben.
In der Bundesrepublik wird beim Basteln einer nützlichen historischen Erzählung ziemlich viel gelogen; und wenn die Sache wirklich wichtig ist, sogar vom Staatsoberhaupt höchstpersönlich.

Am Dienstag feierten der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) im Hof des Deutschen Historischen Museums »100 Jahre Sozialpartnerschaft«.
Die soll, so wurde hier erzählt, am 15. November 1918 mit dem Arbeitsgemeinschaftsabkommen zwischen freien und christlichen Gewerkschaften auf der einen und den großen Unternehmerverbänden auf der anderen Seite »begonnen« haben – für Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ein »wahrhaft historisches Ereignis«, von dem, wie er bedauernd hinzufügte, »nicht mehr viele« in Deutschland wüssten.
Leider, denn damals sei eigentlich die Weiche in Richtung »Wohlstand«, »Demokratie« und »soziale Marktwirtschaft« gestellt worden. Man solle sich doch nur einmal Länder anschauen, in denen diese »Sozialpartnerschaft« nicht so »ausgeprägt« sei – »wilde Arbeitskämpfe« und »politische Streiks«.

Steinmeier erwähnte selbstverständlich nicht, was dieses Abkommen eigentlich ausmachte:
In den ersten Tagen der deutschen Revolution von 1918/19, als der alte Staatsapparat gelähmt war, suchten die Industriellen nach handlungsfähigen Verbündeten gegen die radikale Arbeiterbewegung.
Sie fanden sie in den Gewerkschaftsführern, die in vier Jahren Krieg viel Erfahrung bei der Bekämpfung der Antikriegsopposition gesammelt hatten.
Diese Funktionäre wurden nun schnell und nicht ohne Geschick als »Vertreter« der Belegschaften »anerkannt«; den Achtstundentag gab es dazu, denn der war immer noch besser als der Sozialismus.
Das war nach dem August 1914 die nächste strategische Parteinahme der Gewerkschaftsbürokratie für Kapital und Klassenstaat.

Steinmeier nannte diesen Vorgang »unglaublich mutig«. Jemand muss ihm erzählt haben, dass sich die Revolution insbesondere gegen die Gewerkschaften gerichtet hat: In der »von einem sozialistischen Rätestaat gesteuerten Industrie« brauche man nämlich »keine freien Gewerkschaften«.
Den versammelten Spitzenfunktionären der Einzelgewerkschaften und der Unternehmerverbände rief er zu: »Was Sie leisten, ist wichtig für unser Land.«

Danach diskutierten DGB-Chef Reiner Hoffmann und BDA-Präsident Ingo Kramer ganz arbeitsgemeinschaftlich miteinander. Man weiß nun, dass Kramer und Hoffmann ab und an telefonieren: »Wir beide haben unsere Handynummern.« Kramer beschwerte sich über den Mindestlohn; den habe der Staat gemacht, und das sei ein Schlag gegen die Autonomie der Tarifparteien.
Nach dem Geplauder meldete sich Verdi-Chef Frank Bsirske zu Wort und sorgte mit der Forderung, angesichts der »dramatischen Tarifflucht vieler Unternehmen« die Tarifbindung »deutlich zu stärken« – etwa bei der öffentlichen Auftragsvergabe –, für Unruhe bei Kramer, der sich sicherheitshalber wiederholte: »Wer nach dem Staat ruft, stärkt nicht die Tarifautonomie.«

Die deutsche Kapitalistenklasse muss nicht nach dem Staat rufen, um mit den Gewerkschaften fertig zu werden.
Es hat sich – das dürfte vielen Gewerkschaftsfunktionären schon lange klar sein – nicht wirklich gelohnt, der Eigentumsordnung 1918/19 das Leben zu retten. Sie würden es beim nächsten Mal aber sicher wieder tun.

Erinnerung meinerseits: Herr Steinmeier war einer der führenden Köpfe bei den Hartz-Reformen, die damals auch von Funktionären der Gewerkschaften, Kirchen und des VdK durchgewunken wurden und es den Arbeitgebern erlaubten, im eigenen Betrieb Leiharbeiter als Billiglohnkonkurrenten einzuführen. Siehe hier:
https://www.jungewelt.de/artikel/332391.agenda-2010-architekt-als-partner.html

B: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1103865.sozialpartnerschaft-der-widerspenstigen-zaehmung.html

Der Widerspenstigen Zähmung

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände erneuern ihre Sozialpartnerschaft – warum eigentlich?

Es ist eine auf den ersten Blick innovative Forderung, die ver.di-Chef Frank Bsirske aufstellt. Er spricht sich für einen neuen Steuerfreibetrag für Gewerkschaftsmitglieder in tarifgebundenen Unternehmen aus. Konkret würde das einem Betrag von 1300 bis 1700 Euro im Jahr entsprechen. Die Forderung ist Konsens im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Bsirske erläuterte den Vorschlag im Rahmen eines besonderen Jubiläums. Dieser Tage begehen Gewerkschaften und Arbeitgeber 100 Jahre Sozialpartnerschaft, die mit dem Stinnes-Legien-Abkommen ihren Anfang nahm.
Der Name geht auf die federführenden Unterzeichner, den Ruhrpott-Industriellen Hugo Stinnes und den Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Carl Legien, zurück, die das Abkommen am 15. November 1918 besiegelten.

Kernpunkte waren der Acht-Stunden-Tag, die Einrichtung von Arbeiterausschüssen (Vorläufer der Betriebsräte) und die Vereinbarung, dass die Arbeitsbedingungen in Kollektivvereinbarungen festgelegt werden. Das regelt heute das seit 1949 geltende Tarifvertragsgesetz. Vor allem sicherte es die Freiheit, sich gewerkschaftlich zusammenzuschließen und zu streiken. Diese Koalitionsfreiheit ist heute ein wichtiges Grundrecht.
100 Jahre später beim Festakt in Berlin: Lob und warme Worte. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nennt die Sozialpartnerschaft in dieser Woche einen Stabilitätsanker, mit dem Deutschland gut durch die Wirtschaftskrise gekommen sei. DGB-Chef Reiner Hoffmann mahnt: »Unternehmerischer Erfolg ist undenkbar ohne Beschäftigte, die sich täglich für dieses Ziel einsetzen. Dafür verdienen sie fairen Lohn, gute Arbeitsbedingungen und Respekt.«
Diese »sozialpolitische Erfolgsgeschichte« müsse fortgeschrieben und die Tarifbindung deutlich erhöht werden.
Und Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) postuliert: »Die Unabhängigkeit von staatlichem Einfluss und das verantwortungsvolle Zusammenwirken müssen ein starkes Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bleiben.«

100 Jahre Erfolgsgeschichte also? Mitnichten, hiesige Arbeitsgerichte haben immer noch mit Kündigungen von Streikenden zu tun; die Tarifbindung sinkt seit Jahren; Unternehmen wie Ryanair, Amazon oder Zalando wehren sich mit Händen und Füßen gegen den Tarifvertrag. Das sieht in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht besser aus.
Und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten meldete jüngst, dass die öffentliche Hand im vergangenen Jahr Niedriglöhne mit 4,2 Milliarden Euro aufstocken musste – letztlich eine staatliche Lohnsubventionierung.
Ingo Kramer warb in der »FAZ« vorige Woche für eine Neuausrichtung der Tarifpolitik. Es sollten verstärkt »modular aufgebaute Tarifverträge« vereinbart werden: Unternehmer sollten nehmen, was sie für ihren Betrieb als passend erachten; beispielsweise den Entgelttarifvertrag – ohne an den Manteltarifvertrag gebunden zu sein, der die Arbeitsbedingungen regelt. Das könne auch ein Weg gegen den Mitgliederschwund der Verbände sein.
Der Flächentarifvertrag ist den Verbänden lange schon ein Dorn im Auge. Gewerkschaftschef Bsirske hält nichts davon: In vielen Unternehmen, die sich einzelne Bausteine aus Tarifverträgen herauspickten, seien Lohndumping und schlechtere Arbeitsbedingungen zu beobachten.

Nicht nur Unternehmerverbände, auch die Gewerkschaften verlieren seit Jahren Mitglieder. Damit wird es für sie schwerer, Tarifverträge durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach einem Steuerfreibetrag für Gewerkschaftsmitglieder zu sehen. Beschäftigte hätten einen Anreiz, sich zu organisieren, Unternehmen einen, Tarifverträge abzuschließen, um mit guten Arbeitsbedingungen um Fachkräfte zu werben.

Bei der BDA findet der Vorstoß dennoch wenig Gegenliebe: »Subventionen für Sozialpartnerschaft lehnen wir ab, die Sozialpartner müssen sich aus sich selbst heraus fort- und weiterentwickeln. Das ständige Rufen nach Staatshilfe wirkt weder selbstbewusst, noch ist es ein Beitrag, irgendeine Herausforderung zu bewältigen«, heißt es auf nd-Anfrage.

Die Diskussion, die sich in der Vergangenheit um derlei Vorschläge entspann, zeigt, wie dehnbar der Begriff der Sozialpartnerschaft ist. Die Unternehmerverbände wollen die Aufweichung des gesetzlichen Acht-Stunden-Tages. Seit Jahren wettern sie gegen den Flächentarifvertrag und rufen nach einer Novellierung des Tarifvertragsgesetzes. Die Gewerkschaften fordern ihrerseits Gesetze, wenn sie es aus eigener Kraft nicht schaffen; so geschehen beim Mindestlohn. Auch damals hatten Unternehmerverbände die Wichtigkeit von Tarifautonomie betont.

Anno 1918 sahen viele Beschäftigte die Sozialpartnerschaft als Erfolg. Sie waren nach Jahrzehnten harter Klassenkämpfe als Verhandlungspartner anerkannt – wohlgemerkt im Rahmen des bestehenden Systems. Die Unternehmer lenkten mit dem Stinnes-Legien-Abkommen ein, um die nach der Novemberrevolution drohende Enteignung und Vergesellschaftung abzuwenden.
Die Kritik von links an der Sozialpartnerschaft war schon damals scharf. Die SPD habe einen »Burgfrieden mit dem Kapital« geschlossen, hieß es.
An den Ausbeutungsverhältnissen im Industriekapitalismus änderte sich grundlegend nichts, sie wurden vielmehr zementiert.
Und wenn es ihnen passt, kündigen Unternehmer die Partnerschaft einseitig auf.

Jochen