7 Thesen zur Kontroverse über die AfD, Flüchtlingspolitik und Wählerwanderung in der LINKEN

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Erschienen auf „Makroskop„. Ein sehr (selbst)kritischer Beitrag.
https://makroskop.eu/2017/10/ein-neuer-kulturkampf/
Leider haben sich Politiker der Linken, durch die öffentliche Aufmerksamkeit genährt, viel zu sehr mit dem Thema „Flüchtlinge“ beschäftigt, statt den Sozialabbau in den Vordergrund zu stellen.
Auszüge:

Ein neuer „Kulturkampf“?

Von Michael Wendl

Sieben Thesen zur Kontroverse über die AfD, Flüchtlingspolitik und Wählerwanderung in der LINKEN.

Die kritische Reaktion von Oskar Lafontaine auf bestimmte Wahlergebnisse der Partei DIE LINKE bei den Bundestagswahlen 2017 und die darauffolgenden Reaktionen (in der Tageszeitung Neues Deutschland) führen zu mehreren Fragestellungen:

1) Der Rückgang der Stimmen seitens der Arbeiter und Arbeitslosen ist nicht nur ein Prozess, der die LINKE betrifft. Auch das SPD-Ergebnis ist dadurch geprägt.

Die SPD hat aber in dieser Frage, anders als die LINKE, gerade nicht eine exponierte Position zugunsten der Zuwanderung von Flüchtlingen bezogen. Sie diskutiert einen solchen Zusammenhang auch nicht offen, weil ihr klar ist, dass die Erosion der SPD in diesem sozialen Milieu andere Gründe hat. Die Sozialdemokraten verlieren bei den Wählergruppen der Arbeiter und Arbeitslosen bereits seit 2002.

Bereits hier stellt sich die Frage, ob der von Lafontaine hergestellte Zusammenhang keine kausale Beziehung, sondern nur eine Korrelation von Daten zeigt, die sich so einfach nicht miteinander verbinden lassen.

2) Unstrittig ist aber, dass die Zustimmung von Arbeitslosen und Arbeitern zur LINKEN nur wenig überdurchschnittlich gewesen ist. Eine andere, völlig offene Frage ist es, ob die LINKE mit einer anderen, wesentlich kritischeren Position zur Zuwanderung die Verluste an die AfD deutlich hätte verringern können?

Das wird von Lafontaine unterstellt, aber diese Annahme basiert auf einer einfachen monokausalen Konstruktion.
Diese sagt aus, dass sich Wähler bei ihren Entscheidungen an ihren materiellen Interessen (so wie sie gesehen werden) orientieren und den Zuzug von Ausländern als eine verschärfte Konkurrenz auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt interpretieren.

Demnach handelt der Wähler als nutzenmaximierendes Individuum unter den Bedingungen unvollständiger Information, die er als vollständige Information bewertet. Diese Bedingungen werden als hohes Maß an persönlicher Unsicherheit und Bedrohung interpretiert.

Dieses neoklassische Modell darf nicht mit der empirischen Realität verwechselt werden. Viele Wahlentscheidungen werden nicht unter der künstlichen Konstruktion rationaler Erwartungen getroffen, sondern sind von sozialen Milieus, Bildungsstand und unterschiedlichen Stimmungen, wie Zufriedenheit, Enttäuschung, Verbitterung und Angst geprägt.

3) Unstrittig ist aber, dass die AfD mit jeweils 22 % der Stimmen von Arbeitern und Arbeitslosen (im Vergleich zu 12,6 %) ein signifikant überdurchschnittliches Ergebnis bei diesen Gruppen erzielt hat. Hier hat die LINKE im Vergleich deutlich schlechter abgeschnitten. Das gilt auch für die SPD, die bei dieser Klientel nur gering bessere Ergebnisse erzielt als die LINKE.

Bei der SPD wird dieses Resultat in erster Linie mit ihrer unsozialen Politik zwischen 2000 und 2005 begründet und weniger als Reaktion auf ihre schwankende Rolle in der Flüchtlingspolitik.

Die Gründe für die Wahl der AfD durch Arbeiter und Arbeitslose sind differenziert. Die sogenannte Flüchtlingsfrage markiert hier nur einen (wichtigen) Aspekt unter mehreren.

4) Dass in der LINKEN naive Vorstellungen über die Möglichkeiten von Zuwanderung und sozialer Integration („Open Borders“) herrschen, ist zutreffend. Eine Welt ohne „Innen“ und „Außen“ ist in kapitalistischen Klassengesellschaften eine idealistische Wunschvorstellung, hat aber keine Beziehung zur Realität.

Inwieweit diese Positionen jedoch das Gesamtbild der Partei bestimmen und damit für den Wahlkampf prägend waren, ist unklar. Für Außenstehende sind diese internen Debatten zwischen unterschiedlichen linkssozialistischen Strömungen nicht transparent. Im Wahlkampf zur Bundestagswahl haben diese parteiinternen Utopien nahezu keine Rolle gespielt. Nach außen haben Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, die beide diese naiven Utopien nicht teilen, die Partei im Wahlkampf repräsentiert.

Wagenknechts Aussagen waren eindeutig auf die zentrale Bedeutung sozialer Fragen gerichtet. Auch hier funktioniert der von Lafontaine konstruierte einfache Zusammenhang nicht. Im Kern handelt es sich um eine parteiinterne Kontroverse, bei der eine seltsame Vorstellung von einer Arbeiterklasse als Bündnisgenosse reklamiert werden soll.

5) Politisch wäre es sinnvoller, die Wahlentscheidungen von Gewerkschaftsmitgliedern heranzuziehen. Hier hat die LINKE mit 12 % der Gewerkschaftsmitglieder sogar etwas besser abgeschnitten als die AfD mit 15 %, wenn wir diese Größen auf die Wählerstimmen insgesamt beziehen: Hier kommt die LINKE auf einen Index von 130 (100 = Gesamtergebnis), die AfD auf 119. Die SPD hat hier einen Index von 141.

Das Wahlverhalten der Gewerkschaftsmitglieder markiert insgesamt eine große politische Herausforderung (auch die 7 % für die FDP und 24 % für die CDU/CSU). Es hat aber verschiedene Ursachen, die sich nicht auf die Frage der Flüchtlingspolitik reduzieren lassen.

An dieser Stelle sind in erster Linie die Gewerkschaften selbst gefragt. Sie haben in den vergangenen 2 bis 3 Jahrzehnten ihre Funktion der politischen Deutung gesellschaftlicher und ökonomischer Auseinandersetzungen vernachlässigt und sich auf die Wiederherstellung korporativer Beziehungen auf betrieblicher und gesellschaftlicher Ebene konzentriert. Das war zwar sinnvoll, zugleich wurde aber das gesellschaftspolitische Mandat der Gewerkschaften vernachlässigt.

Plausibel scheint, dass die LINKE für die große Mehrheit der Industriearbeiter und die abhängig Beschäftigten mit relativ hohen Gehalt wenig attraktiv wirkt.
Im Bereich der öffentlichen und privaten Dienstleistungen sieht das anders aus.
Vereinfacht gesagt: Die LINKE ist bei ver.di und auch GEW relativ gut verankert, bei der IG Metall schlecht und bei IG BCE und IG Bau sehr schlecht.

Auch das sogenannte traditionslose Arbeitermilieu, sprich un- und angelernte Arbeiter mit geringer Formalbildung und unterem Einkommen, wird mit der LINKEN wenig anfangen können. Darüber eine auch selbstkritische Debatte zu führen, ist sinnvoller, als die schlichten Schuldzuweisungen von Lafontaine.
Nach wie vor verstehen sich die gewerkschaftlichen Repräsentanten der Partei in der Rolle einer aufklärerischen Avantgarde gegenüber den Gewerkschaften.
Das ist auch heute nicht angemessen und erschwert die Gewerkschaftsarbeit der LINKEN.

6) Politisch zentral ist über diese kurzfristigen Überlegungen hinaus die Frage, welche Positionen die gesellschaftliche Linke in SPD, GRÜNEN und der LINKEN insgesamt im Zusammenhang von Asyl und Migration und einer gezielten Zuwanderungspolitik (Einwanderungsgesetz?) hat? Dabei geht es auch um die grundlegende Frage, ob die dauerhafte Zuwanderung der qualifiziertesten Arbeitskräfte („Brain Drain“) aus entwicklungspolitischer Sicht akzeptiert werden kann.

Sicher ist die Aufnahmefähigkeit der europäischen Gesellschaften für groß dimensionierte Zuwanderung in kurzen Zeitspannen begrenzt. Aber diese Grenzen sind elastisch und hängen von verschiedenen politischen und ökonomischen Faktoren ab.
Grundsätzlich muss die Zuwanderung von Flüchtlingen allein aus humanitären und völkerrechtlichen Gesichtspunkten unterstützt werden. Auch aus einer makroökonomischen Sicht sind damit positive Multiplikatoreffekte verbunden.

Das versteht Lafontaine offensichtlich nicht, weil er in dieser Frage eine ähnliche Sicht wie Hans-Werner Sinn und andere neoklassische Ökonomen hat.
Diese nehmen die Einwanderung als Kampf um knappe Ressourcen und nicht als Vergrößerung der effektiven Nachfrage und des wirtschaftlichen Wachstumspotentials wahr. Auch wegen dieser Übereinstimmungen mit neoliberalen Ökonomen ist die Intervention von Lafontaine problematisch.
Andererseits muss berücksichtigt werden, dass auch eine künftige Bundesregierung nicht bereit sein wird, die für eine Integration von Flüchtlingen notwendigen Ausgaben zu tätigen.

Für die Integration von Flüchtlingen müssen umfangreiche zusätzliche Investitionen in die soziale Infrastruktur (Bildung, Wohnen, Verkehr) finanziert werden. Hier gibt es bereits einen hohen Nachholbedarf. Fakt ist, dass die Bundesregierung bis heute diesen Aufgaben nicht nachgekommen ist und dadurch selbst Schranken der Zuwanderung gesetzt hat. Das verstärkt die mit der Zuwanderung verbundenen sozialen Risiken und Ausgrenzungen.
Hier muss eine linke politische Kritik ansetzen.

Politisch gibt es gegen diesen Prozess der Integration nicht zu unterschätzende Widerstände. Ein Teil der staatlichen Apparate wird ihn zu blockieren versuchen. Reaktionäre politische Bewegungen werden mobilisiert, die dann durch die AfD parlamentarisch vertreten werden.

Auch hier ist die Frage, wie Staat und Zivilgesellschaft mit solchen Protesten umgehen, nicht geklärt. Innerhalb der Regierungen, zwischen den Parteien und auch in den Parteien selbst bestehen unterschiedliche Auffassungen, die sich zu kulturellen Kämpfen, die durch Gefühle, Stimmungen und Ressentiments bestimmt werden, verdichten können.

In einer solchen Perspektive ist die öffentlich wirksame Intervention von Lafontaine im besten Fall unglücklich. Sie entspricht aber seinem Stil, politische Auseinandersetzungen zu führen.

7) Aus den Reihen der „Open Borders“-Bewegung wird massive Kritik an den Positionen von Wagenknecht und Lafontaine geübt. Ihren Tiefpunkt findet diese Kritik im Vorwurf einer rassistischen Ausgrenzung von Flüchtlingen. Beispiele sind die Kommentare von Stephan Lessenich, Thomas Seibert und der unter dem Zeichen von Occupy verfasste offene Brief.

Das hier praktizierte Denken in einfachen Freund-Feind-Polarisierungen, mit denen Differenzen in der Frage der Zuwanderung als offene Feindschaft ausgetragen werden, markiert einen bemerkenswerten Verfall der Diskussionskultur unter der politischen Linken.
Bei dem Soziologen Lessenich und dem Philosophen Seibert kann diese Reaktion nicht als Dummheit oder Naivität verharmlost werden, sondern zeigt eine hohe emotionale Radikalität in der moralischen Verdammung anders Denkender.

Nach wie vor wird die politische Entwicklung der LINKEN dadurch belastet, dass sich Teile ihres linken Flügels in der Rolle als Tugendwächter vermeintlich sozialistischer Prinzipien verstehen.
Ein solches Verhalten grenzt sich selbst aus jeder ernsthaften Diskussion aus und zeigt, dass in der Sache selbst keine inhaltlich begründeten Argumente präsentiert werden können.

Jochen

Hartz von unten – Erfahrungen mit einem Jobcenter

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

pexels-photo-897817.jpegDie hier geschilderten Erfahrungen können von vielen meiner Pat. bestätigt werden.
Schon Peter Hartz war in ein Korruptionssystem eingebunden, hatz an organisierten Bordellreisen teilgenommen, in der Hinsicht also ein schlechtes Vorbild für Mitarbeiter der Arbeitsagenturen.
Wenn der obeste Chef äußert, man könne ja durchaus bs zum 70.LJ arbeiten, weist das ja möglicherweise darauf hin, dass auch er während seiner Erwerbstätigkeit bisher ganz gut verwöhnt worden ist, was man über de meisten seiner Klienten, die Arbeitslosen, nicht sagen kann.
Aber lassen sich die Leiter von Landes- und Kreisagenturen auch so verwöhnen ? Manche Beobachtungen deuten daruf hin.
Damit will ich nichts gegen die meisten Mitarbeiter der Arbeitsagenturen sagen, die oft auch nur Zeitverträge haben und erpressbar sind.
Den Nachdenkseiten kann man jedenffalls wieder dankbar sein:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=24561
Auszüge:

Seit 10 Jahren besteht die sog. Hartz-Gesetzgebung. Verbunden damit sind u.a. neue Strukturen und Prozesse – sie betreffen sowohl die Erwerbslosen als auch das Personal in den ehemaligen Arbeitsämtern, die zu Agenturen für Arbeit umgewandelt worden sind.
Der folgende Text schildert den Umgang mit diesen neuen Strukturen und Prozessen aus Perspektive einer erwerbslosen Person. Erfahrungsbericht eines Betroffenen.

Kurze Zusammenstellung von Erfahrungen mit einem Jobcenter

Jobcenter sind in zwei Bereiche geteilt:

  1. Geldleistung bzw. Leistungsgewährung
  2. Arbeitsvermittlung bzw. Markt & Integration.

So präsentieren sich beispielsweise die Jobcenter in Dortmund1, Flensburg2 und Oldenburg3.

Wer z.B. nach Verlust des Arbeitsplatzes auf Arbeitslosengeld II (das sog. Hartz IV-Geld) angewiesen ist, muss zunächst einen Antrag stellen, um in den „Genuss“ dieser Geldleistung zu gelangen. Dafür ist das Ausfüllen umfangreicher Formulare4, die je nach individueller oder „bedarfsgemeinschaftlicher“ Situation variieren können, notwendig. Ferner ist das persönliche Erscheinen für unabdingbar erklärt worden.

Nach einigen Tagen bzw. wenigen Wochen erfolgt meist eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch über die berufliche Situation im zweiten Bereich (Arbeitsvermittlung).
Es wird über die letzte berufliche Situation gesprochen und hinterfragt, weshalb sie zu einem bisherigen Ende gekommen ist. Weiter wird über die erworbene oder erzielte Qualifikation, die bisherige berufliche Situation im Allgemeine und zukünftige Berufsperspektive und -wünsche gesprochen.

Ich persönlich habe dabei unterschiedliche Erfahrungen mit der jeweiligen Fall- bzw. Sachbearbeiterschaft gemacht:

Eine Sachbearbeiterin hat beabsichtigt, mich mit dem ersten Gespräch in die Zeitarbeit zu drängen.
Obwohl sie mich erst mit dem Gesprächsbeginn kennengelernt und durch Mitbringen aktueller Bewerbungsunterlagen meine Qualifikation gekannt hat, übergab sie mir die Telefonnummer eines ihr offenbar bekannten Personalsachbearbeiters einer Zeitarbeitsfirma für eine, keine Qualifikation bedürftige, Helfertätigkeit.

pexels-photo-313690.jpegSofort zu Beginn meiner Erwerbslosigkeit habe ich also den Eindruck gewinnen dürfen, dass es der Jobcenter-Mitarbeiterschaft insbesondere um eine gute Bilanz gehen könnte und ein Geflecht von öffentlichen und privaten Strukturen existieren könnte, das nicht selten als „Sozialindustrie“ bezeichnet wird.

Mit einer anderen Sachbearbeiterin habe ich andere, bessere Erfahrungen gemacht. Im Gegensatz zu offensichtlich vielen anderen Erwerbslosen habe ich sie über einen relativ langen Zeitraum als Ansprechpartnerin gehabt. Während andere Betroffene sich bei mir über mehrere Personalwechsel in kurzer Zeit beklagt haben, ist diese Sachbearbeiterin für meinen Fall für viele Monate zuständig gewesen.

Zu jeder „Einladung“ zu einem persönlichen Gespräch über meine „aktuelle berufliche Situation“ hat es von allen Sachbearbeitern eine Rechtsfolgebelehrung gegeben. Verkürzt formuliert: Wer „ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leistet“, dem werde das Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld „um 10 Prozent des für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten gemindert“. Das mag auf den ersten Blick als nicht viel erscheinen, aber bei einem Regelbedarf von 391 € (20145) ist das nicht wenig, was gekürzt werden könnte.

Bedeutsam ist hier insbesondere § 309 SGB III6, in dem die „Allgemeine Meldepflicht“ geregelt ist.

Derartige Gespräche sind oftmals mit einhergehenden Vermittlungsvorschlägen verbunden. Diese sehen jedoch meist Vermittlungen zu Zeitarbeitsfirmen, Callcentern oder anderen ungelernten Helfertätigkeiten vor. Offenbar bestehen zu diesen Branchen strukturell gute Kontakte („Sozialindustrie“) ‒ Kontakte zu Arbeitgebern mit (hoch) qualifizierten Stellen bestehen offenbar nicht oder zu selten.
Man soll sich dann jeweils umgehend – d.h. in wenigen Werktagen – um diese Stellen bewerben.

Diese Vorschläge sind in der Regel ebenfalls mit Rechtsfolgebelehrungen verbunden. Daraus zitiert: „Wenn Sie sich weigern, die Ihnen mit diesem Vermittlungsvorschlag angebotene Arbeit aufzunehmen oder fortzuführen, wird das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld II um einen Betrag in Höhe von 30 Prozent (…) gemindert“.
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 31 bis 31b SGB II7 verwiesen, in denen Pflichtverletzungen seitens erwerbsloser Personen geregelt sind. Nicht selten wird dieser Paragraph daher auch als „Sanktionsparagraph“ bezeichnet.

Generell sollte bzw. muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass sog. Fallmanager, also die Sachbearbeiterschaft für die berufliche Integration sich weniger an der bisherigen beruflichen Ausbildung und Qualifikation orientieren, sondern – entsprechend dem Gesetz – jede Arbeit bzw. Tätigkeit für ihre „Kundschaft“ als zumutbar begreifen.

Und hier liegt meiner Ansicht nach auch „der Hund begraben“: Die unter der rot-grünen Regierungszeit geänderten Zumutbarkeitsregeln haben jede Arbeit für sog. Langzeitarbeitslose (dazu zählen alle Personen, die länger als 12 Monate erwerbslos sind) für zumutbar erklärt, sofern sie nicht sittenwidrig bezahlt wird. Ungeachtet bleibt dabei auch die vorherige Qualifikation (Kenntnisse und Erfahrungen) der Betroffenen.

Nach verschiedenen Tätigkeiten – insbesondere für das Jugendamt einer Kommune – ist mir der Gang in die Selbständigkeit für den Bereich Politische Beratung mit den Schwerpunkten politische Bildung junger Menschen und Sozialpolitik empfohlen worden. Auch seitens des Jobcenters bin ich dahingehend unterstützt worden. Angeregt worden bin ich zur Teilnahme an einem Kurs mit dem Ziel einer Existenzgründung.

Die Teilnehmerschaft ist häufig heterogen (jemand möchte einen Imbiss gründen, eine andere Bestattungsreden halten), aber sich ihres generell identischen Schicksals bewusst gewesen.

Aber auch hier sind die Strukturen der „Sozialindustrie“ sichtbar geworden:
Die Kursteilnahme beschönigt die Statistik der Arbeitslosigkeit: Die Kursteilnehmerschaft ist während einer Fortbildungsmaßnahme offiziell nicht mehr arbeitslos.
Der Träger der sog. Fortbildung erhält vom Jobcenter Geld-Leistungen und kann so u.a. die nicht selten selbständig tätigen Dozenten von Kursen bezahlen. Diese Dozenten kennen jedoch oftmals nicht die konkrete, angestrebte Berufssituation der Kursteilnehmerschaft.
Ziel eines solchen Kurses ist jedoch die Erstellung eines konkreten Unternehmensplans für die jeweils angestrebte Existenzgründung. Aber wie soll das realistisch funktionieren, wenn die Dozentenschaft offenbar lediglich an der Gewinnung von eigenen Einnahmen, aber kaum Kenntnis vom Berufsfeld der jeweiligen Teilnehmerschaft hat?

Es sind also vermutlich nicht selten völlig unrealistische Businesspläne erstellt worden. Und dafür sind Steuergelder verwendet worden.

Aus der Selbständigkeit ist also nichts geworden:

  1. Das hat u.a. an der kreativen Erstellung der Unternehmenspläne gelegen.
  2. Zum selben Zeitpunkt klagten sehr viele Kommunen über Geldsorgen. Zahlreiche Maßnahmen insbesondere im Bereich Jugendbildung sind offenbar gestrichen worden.

Nach einer weiteren Weile der Erwerbslosigkeit ergab sich die Möglichkeit eines Ein-Euro-Jobs in einem Altenpflegeheim. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass dieses Heim für den Träger den Status eines „Vorzeige-Heims“ hat, denn – so hat mir die Mitarbeiterschaft des Heims mitgeteilt – die Bewohnerschaft stammt aus der sogenannten bürgerlichen Mitte unserer Gesellschaft.

Dieser „Job“ ist mit viel Verantwortung verbunden: Ich habe u.a. nach kurzer Einarbeitung, wenigen Tagen selbständig (ohne erkennbare Kontrolle) neu erhaltene Medikamente in die Bewohner/Patienten-Fächer gestellt sowie neue Rezepte und den Erhalt der Medikamente in die entprechenden Ordner für die jeweiligen Mitbewohner-/Patientenschaft einsortiert.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich mit dem Gesundheitssektor nicht mehr zu tun gehabt habe als vermutlich der allgemeine Durchschnitt der Bevölkerung. Mit anderen Worten: Ich bin nie zuvor beruflich in diesem Bereich tätig gewesen – und: Ich habe niemals entsprechende Berufswünsche zu erkennen gegeben.

Wer würde wohl die Verantwortung dafür übernehmen, wenn beispielsweise die Dokumentation über bestellte und erhaltene Medikamente fehlerhaft gewesen wäre oder die Heimbewohnerschaft ihre jeweiligen Medikamente nicht erhalten könnte, weil sie in falsche Bewohner-Fächer einsortiert worden wäre – das Altenpflegeheim, die Ein-Euro-Kraft oder das Jobcenter?

Dieser Ein-Euro-Job ist von kurzer Dauer gewesen, denn ein Bereichsleiter hat von meiner Qualifikation erfahren und in einem persönlichen Gespräch eine erneute Weiterbildung angeregt. Ein Träger hat eine Kursteilnehmerschaft gesucht – für einen Kurs „Quereinstieg in die Wirtschaft für Akademiker“. Teilgenommen haben nicht lediglich Akademiker, sondern auch Studienabbrecher.

Die unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Inhalte sollten in einer oder wenigen Wochen vermittelt werden und in der Regel mit einer Klausur enden. Mit anderen Worten: Wofür Hochschulen ein oder mehrere Semester benötigen, soll das Wissen in derartigen Maßnahmen in viel kürzerer Zeit erlernt werden.

Als problematisch haben sich bei diesem Fortbildungskurs zudem einige Dozenten herausgestellt. Ein Dozent sollte allgemeine Betriebswirtschaft unterrichten, zeigte jedoch gerne Filme und Fotos von erfolgreichen, angeblich vorbildlichen Unternehmerpersönlichkeiten. Außerdem ist sehr oft die Rede von Wein gewesen.

Ein anderer Dozent sollte „Moderation und Rhetorik“ lehren, stellte sich persönlich jedoch wie einen „Halb-Gott“ dar. Er hat sich zu seinen sonstigen Tätigkeiten geäußert und u.a. erwähnt, dass er an einer Fachhochschule unterrichte.
Das hat mich persönlich neugierig gemacht. Eine kurze Recherche auf der Homepage der genannten Hochschule ergab jedoch nichts: Der Name des Dozenten war unauffindbar. Ich habe mich daher direkt an die Fachhochschule gewandt. Das Ergebnis: Dieser Dozent hat nicht zum Lehrpersonal der Hochschule gehört; er hat – Jahre zuvor – offenbar lediglich für einige Wochen Kurse gegeben.

Das habe ich dem Jobcenter und speziell dem Bereichsleiter mitgeteilt. Die Folge war ein Gespräch in den Räumen des Weiterbildungsträgers. Anwesend waren Personen des Trägers, der Jobcenter-Bereichsleiter sowie mein Beistand und ich. Anstatt jedoch dem offensichtlich kreativen Lebenslauf des Dozenten nachzugehen, ist folgendes geschehen (verkürzt):

  1. Mir ist vorgehalten worden, dass ich – auch wenn es während meiner Freizeit geschehen ist – derartige Recherchen vornehme;
  2. Ich solle mir ein Beispiel an dem Lebenslauf des Dozenten nehmen. Das hat ausgerechnet der Bereichsleiter gesagt und sinngemäß betont, dass er froh sei, wenn ich dann nicht mehr „seine“ Gelder in Anspruch nehmen müsste.
  3. Der Inhalt des Gespräches soll die Räumlichkeiten nicht verlassen.

Meiner Einschätzung nach entspricht b) einer Aufforderung zum Betrug, denn was wäre eine derart geschönte Biographie sonst?
Sollen Erwerbslose tatsächlich auf diese Art ihre jeweiligen Lebensläufe kreativ gestalten – auch wenn die Angaben nachweislich unwahr sind, was sich bei persönlichen Vorstellungsgesprächen bei potentiellen Arbeitgebern herausstellen könnte?

pexels-photo-4115670.jpegNeben vielen Anderen habe auch ich das „Fördern und Fordern“ lediglich einseitig – zulasten der erwerbslosen Personen – kennengelernt.
Die oben genannten Rechtsfolgebelehrungen sind beispielhaft. Viele andere erwerbslose Personen können sicherlich auf weitere „Belehrungen“ verweisen.

DaIn all der Zeit der Arbeits- bzw. (korrekter!) Erwerbslosigkeit ist mir nicht eine Vorschrift begegnet, die die Sachbearbeiterschaft von Jobcentern in Haftung nimmt bzw. fordert, falls sie einen Fehler begehen sollte:s könnte z.B. dann der Fall sein, wenn die Höhe der Geldleistung fehlerhaft berechnet sein sollte.

Meinem Eindruck nach hat die Hartz-Gesetzgebung viele Schwächen:

  1. Sie fordert einseitig und unverhältnismäßig die erwerbslosen Personen (Stichwort Sanktionen).
  2. Zuvor erworbene Kenntnisse und Erfahrungen seitens der erwerbslosen Personen spielen – im Gegensatz zu früherer Arbeitslosigkeit – keine Rolle mehr.
  3. Formale Förderung dient im Wesentlichen lediglich der Sachbearbeiterschaft bzw. deren oder/und der generellen Statistik.
  4. Die „normale“ Arbeitnehmerschaft befürchtet, auf das Hartz-Niveau herabzufallen.
  5. Strukturell hat sich offenbar eine „Sozialindustrie“ herausgebildet, die die Situationen auszunutzen weiß.

Insbesondere die strukturellen Kopplungen seit der Hartz-Gesetzgebung sollten dem politischen System von Interesse sein.

Es ist davon auszugehen, dass Arbeitgeber bzw. Personalsachbearbeiter der Branchen Callcentern, Leih- und Zeitarbeit und anderer vor allem ungelernter Helfertätigkeiten den (persönlichen) Kontakt zu Entscheidungsträgern (Fallmanager oder auch auf höherer Ebene) in Jobcentern suchen.
Das könnte an und für sich als relativ normal angesehen werden. Kritisch wird es vor allem dann, wenn diese Entscheidungsträger empfänglich für derartige Botschaften werden – sich also (auf welchem genauen Wege auch immer) beeinflussen lassen.

Es besteht also dringender Bedarf einer Reform des der Arbeitsverwaltung und insbesondere seiner Strukturen.

Wohlgemerkt: Der Begriff „Reform“ steht – zumindest ursprünglich – für eine Verbesserung der Situation der Gesellschaft.
Insbesondere seit den Kohl- und Schröder-Regierungen ist der Reformbegriff aber geradezu pervertiert und es sind Maßnahmen beschlossen worden, von denen lediglich eine kleine Minderheit profitiert hat. *) Dazu zählen leider auch die Veränderungen auf dem „Arbeitsmarkt“.
Notwendig sind jedoch Maßnahmen, von denen ‒ erstens – die Betroffenen wirklich profitieren und vor denen – zweitens – die Gesellschaft keine Furcht haben muss.

ReformluegeVergleiche dazu das Buch von Albrecht Müller: Die Reformlüge

Jochen