30 Argumente gegen die Impfpflicht

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

syringe and pills on blue backgroundDas neue Infektionsschutzgesetz hat für mich jetzt schon ganz persönliche Konsequenzen:
Wenn ich bis März 2020 nicht mit einem für mich akzeptablen konventionellen Impfstoff geimpft werden kann, weil die EMA die Genehmigung von solchen herauszögert, muss ich meine Praxis schließen und kann nur noch Online-Sitzungen durchführen.
So ein Zufall, das der letzte SPD-Parteitag von den Impfstoffherstellern und Microsoft gesponsert wurde, siehe
https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/pfizer-microsoft-spd-parteitag-sponsern/

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Er weist auch auf das unterschwellige Ziel hin, die Gesundheitsdaten aller Bürger in einem Impfregister zu erfassen. Wer darauf dann zugriff hat – zusätzlich zu den Inlandsgeheimdiensten – ist noch offen. Man kann sich aber vorstellen, dass der Verfassungsschutz dann an der Tür der Arztpraxis lauert, wenn der nächste Impftermin fällig ist…

Aber heute eine gute Zusammenfassung auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=79084
Auszüge:
Anfang Januar soll im Bundestag die erste Debatte zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 starten und Februar oder März soll es dann soweit sein.
Die Zustimmung von Medien und Politik ist groß, ein Kurswechsel eher unwahrscheinlich. Gegenwind kommt dafür aus der Wissenschaft. So nannte der Virologe Alexander Kekulé die Einführung einer Impfpflicht gegen Corona jüngst „Gift“.
Doch Kekulé ist eine Ausnahme. Nur Wenige wagen es derzeit, bei der Corona-Thematik aus dem engen medial-politischen Meinungskorridor auszuscheren – zu groß ist die Angst, „in die falsche Ecke“ gerückt zu werden.
Das ist tragisch, denn es gibt zahlreiche sehr gute Argumente gegen die Impfpflicht und das hat nichts mit „Impfskepsis“ oder gar dem „Leugnen von Corona“ zu tun.
Jens Berger
hat für die NachDenkSeiten 30 Argumente gegen die Impfpflicht zusammengestellt. Bleibt zu hoffen, dass derartiger Widerspruch in der aufgeheizten, fast nur noch emotional und nicht mehr rational geführten Debatte nicht untergeht.

1. Die Impfquote in den Risikogruppen ist auch heute schon hoch

Wenn es darum geht, Menschen bei Covid 19 vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen zu schützen, geht es heute wie vor einem Jahr primär darum, die sogenannten Risikogruppen zu schützen. Das Medianalter der an oder mit Covid 19 Verstorbenen liegt immer noch bei 83 Jahren. Von den Sterbefällen der letzten drei Meldewochen waren 93 Prozent älter als 60 Jahre. Und auch bei den Hospitalisierungen steht diese Altersgruppe für mehr als zwei Drittel aller Fälle.
Leider erfasst das RKI keine spezifischen Impfquoten für die Hochrisikogruppe der über 80-Jährigen, aber bereits in der großen Gruppe der über 60-Jährigen ist die Impfquote mit rund 87 Prozent bereits heute extrem hoch. Gerade in dieser Altersgruppe gibt es zudem auch die allermeisten Fälle, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen problematisch ist.
Auch eine Impfpflicht kann sich nicht über eine ärztliche attestierte „Impfunfähigkeit“ wegsetzen. Daher dürfte die Menge der heute nicht geimpften, aber impffähigen Angehörigen der Risikogruppen ohnehin sehr überschaubar und der gesellschaftliche Nutzen – ausgedrückt in weniger Sterbefällen – marginal sein.

2. Für die meisten Ungeimpften bringt die Impfung wenig

Während die Impfquote bei den älteren Bürgern sehr hoch ist, finden sich die meisten Ungeimpften spiegelbildlich in der Gruppe der Jüngeren.
Laut offiziellen Zahlen ist zum Beispiel jeder zweite 12- bis 17-Jährige nicht geimpft. Doch gerade in den Altersgruppen derer, die oft nicht geimpft sind, ist die Morbiditäts- und Mortalitätslast der Krankheit ohnehin nur gering. So liegen dem RKI bis heute nur 35 validierte Covid-19-Todesfälle bei unter 20-Jährigen vor, von denen nach offiziellen Angaben 25 an einer schweren Vorerkrankung litten. Bei rund zwei Millionen Infizierten in dieser Altersgruppe ist dies kaum mehr als ein Hundertstel Promille.
In den letzten drei Meldewochen mussten insgesamt nur sechs minderjährige Testpositive intensivmedizinisch behandelt werden, während es fast 1.200 über 60-Jährige waren.
Diejenigen, die man mit einer Impfpflicht wohl am ehesten erreichen würde, gehören also genau zu der Gruppe, deren individueller Nutzen durch die Impfung am geringsten ist, und gleichzeitig auch zu der Gruppe, deren individuelle Gefährdung durch die Nebenwirkung der Impfung am höchsten ist.

3. Durch die Impfung kann man die Pandemie nicht stoppen

Spätestens seit dem Siegeszug der Delta-Variante ist bekannt, dass die Impfung keine sterile Immunität bietet, Geimpfte also immer noch ansteckend sind und zur Verbreitung des Virus beitragen. Die Impfung senkt zwar nachweislich das individuelle Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, aber sie stoppt die Ausbreitung des Virus nicht.
Daher ist hier auch ein Vergleich zur Pockenimpfung, für die es früher ja eine Impfpflicht gab, nicht zielführend. Die Pocken konnte man durch die Impfpflicht ausrotten – aber auch nur, weil die Impfung dafür sorgte, dass Geimpfte die Krankheit nicht weiterverbreiten. Dies leistet die Corona-Impfung nicht.
Dabei ist Virologen und Epidemiologen eigentlich bekannt, dass man nicht großflächig in eine laufende Epidemie hineinimpfen sollte.

4. Die natürliche Immunisierung ist für viele Menschen eine Alternative zur Impfung

Die Impfung ist nicht die einzige Form, den menschlichen Körper gegen das Sars-CoV-2-Virus zu immunisieren. Während die Impfung das Immunsystem eindimensional auf ein einziges Protein des Sars-CoV-2-Virus vorbereitet, bietet die Infektion eine sehr viel weitreichendere Immunisierung.
Für ältere und vorerkrankte Menschen ist diese Form der natürlichen Immunisierung aufgrund der hohen Krankheitsrisiken freilich keine ernstzunehmende Alternative. Bei jüngeren Menschen – und das ist das Gros der Ungeimpften – stellt sich diese Frage jedoch anders.
Nun mögen sich die Gelehrten darüber streiten, wie die Nutzen-Risiko-Abwägung hier ausfällt – dass der Nutzen der Impfung die Risiken einer Infektion für jüngere Menschen so deutlich übersteigt, dass dies eine Impfpflicht rechtfertigen könnte, ist jedoch ein unhaltbarer Standpunkt. Dies macht auch die STIKO in ihrer Begründung für die Impfempfehlung für Minderjährige klar, die nicht aus medizinischen, sondern expressis verbis aus politischen Gründen („um Einschränkungen der sozialen und kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen abzumildern“) ausgesprochen wurde.
Junge Menschen werden also laut STIKO nicht geimpft, um sie vor der Krankheit, sondern vor den Coronamaßnahmen der Regierung zu schützen.

5.Die Impfpflicht kommt zu spät

Die vierte Welle hat ihren Zenit vor drei Wochen überschritten und eine mögliche fünfte Welle, die dann durch die neue Omikron-Variante sehr massiv ausfallen könnte, wird für Deutschland im Januar erwartet. Die Impfpflicht wird aber erst frühestens im Februar, eher im März, verabschiedet werden und es wird Wochen, wenn nicht gar Monate, dauern, bis sie administrativ überhaupt durchgesetzt werden kann.
Sagte nicht Gesundheitsminister Lauterbach höchstpersönlich, dass alle(!) Ungeimpften bis zum März entweder „geimpft, genesen oder verstorben“ seien?
Was will man danach noch mit einer Impfpflicht erreichen?

6. Die Impfpflicht führt dazu, dass Ungeimpfte Booster-Willigen den Impfstoff wegnehmen

Während die Erstimpfung junger Menschen keinen klar erkennbaren individuellen medizinischen Nutzen bringt, kann die Booster-Impfung für Angehörige der Risikogruppen durchaus auf individueller Ebene medizinisch sinnvoll sein.
Nun sind aber die Ressourcen beschränkt. Das gilt für den Impfstoff selbst, aber mehr noch für die Termine in Arztpraxen und bei mobilen Impfteams.
Schon heute ist es ein gesellschaftliches Ärgernis, dass so viele junge Menschen, bei denen die Booster-Impfung keinen epidemiologisch erkennbaren Nutzen hat, älteren Menschen die Termine wegnehmen. Würden sich zusätzlich noch die bislang Impfunwilligen um diese Termine bewerben, drohen diejenigen herunterzufallen, die als einzige in diesem „Spiel“ überhaupt einen erkennbaren Nutzen durch eine Impfung oder Boosterung haben.

7. Genesene brauchen keine Impfung

Von einer Impfpflicht wären nicht nur Ungeimpfte, sondern auch Genesene betroffen, wenn ihre Infektion länger als sechs Monate zurückliegt. Genesene haben aber zahlreichen Studien zufolge auch lange nach diesem Zeitraum noch eine umfassende Immunisierung, die sogar besser vor neuen Infektionen schützt als die Impfung. Dies wird auch daran liegen, dass ihr Immunsystem nicht nur das eine Protein, das mit der Impfung „simuliert“ wird, kennt, sondern das gesamte Virus.
Dadurch sind Genesene auch besser vor kommenden Varianten geschützt als Geimpfte. Hier macht eine Impfung – vor allem für jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen – weder medizinisch noch epidemiologisch Sinn.

8. Die zugelassenen Impfstoffe sind nicht sonderlich wirksam gegen die aktuellen Varianten

Sämtliche zugelassenen Impfstoffe wurden auf Basis des „Urtyps“ oder dessen ab Frühjahr 2020 in Norditalien entstandener Variante entwickelt und validiert. Diese Variante(n) wurden jedoch zunächst vom Alpha-Typ (ehemals „britische Variante) und später vom Delta-Typ (ehemals „indische Variante“) komplett verdrängt.
Die Impfpflicht würde also bedeuten, dass die Bürger verpflichtet wären, sich mit einem Impfstoff impfen zu lassen, der überhaupt nicht für die zurzeit kursierenden Viren entwickelt wurde und bei ihnen ohnehin nur eingeschränkt wirksam ist.

9. Die jetzigen Impfstoffe helfen kaum gegen die kommende Omikron-Variante

Durch die nun offenbar Oberhand gewinnende Omikron-Variante verlieren die Impfstoffe nach jüngsten Laborstudien ihre Schutzwirkung sogar nahezu komplett.
Karl Lauterbach beziffert die Schutzwirkung einer Doppelimpfung gegen Omikron mit 35 Prozent. Daher kann es durchaus dazu kommen, dass im März eine Impfpflicht gegen ein Virus verabschiedet wird, gegen das es – zumindest zu diesem Zeitpunkt – gar keinen wirksamen Impfstoff gibt.

10. Totimpfstoffe sind (noch) nicht verfügbar

Ein großer Teil der Impfverweigerer spricht sich nicht generell gegen eine Impfung aus, hat aber – und dies keineswegs immer zu Unrecht – Bedenken, sich mit den mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen, die zurzeit die einzige zugelassene und angewandte Impfstoffgruppe darstellen. Der kurz vor der Zulassung stehende Totimpfstoff des Herstellers Valneva wäre für diese Menschen eine Alternative, die viele auch ernsthaft in Betracht ziehen. *)
Ob dieser Impfstoff zum Beginn der Impfpflicht überhaupt zugelassen ist und auch in ausreichender Menge zur Verfügung steht, ist jedoch ungewiss. Und wer weiß?
Vielleicht würde die Impfquote nach der Zulassung dieses Impfstoffs auch ganz ohne Impfpflicht die Werte erreichen, die das RKI für ausreichend hält?

11. Die Situation in den Krankenhäusern ist eine Folge politischer Entscheidungen

Als Argument für die Impfung, aber auch für die Impfpflicht, wird stets die Situation in den Krankenhäusern angeführt. Die ist jedoch eine Folge der Privatisierung und des hausgemachten Personalmangels und ist nicht den Ungeimpften anzulasten.
Hier hätte die Politik – wenn sie es denn wollte – ganz andere Hebel, um Abhilfe zu schaffen. Ein hausgemachtes Defizit, für das man selbst die Verantwortung trägt, auf eine Minderheit zu schieben, ist unlauter und schäbig und zudem geschichtsvergessen.

12. Es gibt kein Impfregister

Woher soll der Staat bei der Umsetzung einer Impfpflicht überhaupt wissen, wer geimpft und wer ungeimpft ist? Wie soll die Impfpflicht umgesetzt werden?
Eine denkbare Methode wäre es, jeden Bürger anzuschreiben, der ungeimpft ist, und aufzufordern, bis zu einem Stichtag einen Impfbescheid einzureichen. Doch der Staat weiß nicht, wer geimpft und wer ungeimpft ist.
Also bleiben zwei Alternativen: Ungeimpfte werden über Kontrollen ermittelt. Das verstößt aber gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte darf sich in der Umsetzung nicht auf Willkür oder Zufall stützen.
Bliebe die Alternative, alle Bürger anzuschreiben und ihren Impfstatus abzufragen. Wer soll das machen? Wie lange soll das dauern?
Dies wäre eine bürokratische Sisyphusarbeit, die massenhaft Ressourcen und Personal bindet.

13. Die Datenerhebungen sind unvollständig

In einem Land, in dem es einen Zensus braucht, um mit jahrelanger Vorbereitung und monatelanger Auswertung festzustellen, dass etwa eineinhalb Millionen Menschen, die in den Melderegistern stehen, gar nicht mehr leben, dürfte es ein Ding der Unmöglichkeit sein, eine umfassende Impfpflicht überhaupt zu kontrollieren.
Hinzu kommt, dass der Staat auch jetzt überhaupt nicht weiß, wie viele Menschen überhaupt geimpft oder ungeimpft sind und die Daten des RKI hierzu grob unvollständig sind.

14. Die Umsetzung der Impfpflicht wäre ein extrem teures Unterfangen

Alleine die Kosten, die zur Kontrolle und Nachverfolgung zur Durchsetzung der Impfpflicht anfallen würden, werden in die Milliarden gehen. Die Kosten für die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten sind unüberschaubar.
Nicht nur das fehlende Personal, sondern auch das fehlende Geld sollten rationale Gründe sein, auf ein derartiges Bürokratiemonster zu verzichten. Diese Ressourcen wären für andere Dinge wirklich sinnvoller zu verplanen.

15. Es ist nicht genügend Impfstoff da

Glaubt man Gesundheitsminister Lauterbach, hat sein Vorgänger „für das gesamte erste Quartal [2022] viel zu wenig Impfstoff gekauft“. „Die Mengen reichen“, so Lauterbach, „nicht, um die Booster-Impfkampagne zu fahren“.
Und bei dieser Schätzung sind die zusätzlichen Impfdosen, die für eine Umsetzung der Impfpflicht wohl benötigt würden, noch nicht einmal mit eingerechnet.

16. Es gibt keinen Impfzwang

Allenthalben wird betont, eine Impfpflicht sei kein Impfzwang. Der Staat könne also nicht Menschen gegen deren Willen mit Gewalt eine Spritze versetzen, es ginge vielmehr um die Verhängung von Strafen gegen Menschen, die sich der Pflicht entziehen.
Letztlich ist die Impfpflicht also mehr eine Fortsetzung der Drangsalierung Ungeimpfter mit anderen Mitteln. Das mag Geld aus den verhängten Bußgeldern in die Staatskasse spülen, hat jedoch keinen erkennbaren epidemiologischen Nutzen. Die Impfpflicht ist mehr ein Verwaltungsinstrument als ein Beitrag zur Seuchenabwehr.

17. Wer unentschlossen ist, ist auch mit sanfteren Mitteln zu erreichen

Nicht zuletzt die individuelle Ansprache von Menschen, die aufgrund von Sprachbarrieren oder Informationsdefiziten von der Impfkampagne nicht erreicht wurden, im Bundesland Bremen oder in unserem Nachbarstaat Dänemark haben gezeigt, dass eine Steigerung der Impfquote auch ohne Zwangsmittel durchaus möglich ist.
Hat der Staat hier alle Mittel ausgeschöpft? Sicher nicht.

18. Wer sich partout nicht impfen lassen will, wird auch durch die Impfpflicht seine Entscheidung nicht ändern

Neben den „Uninformierten“ und den „Unentschlossenen“ gibt es auch die radikalen Impfgegner.
Zu dieser Gruppe hatte der Virologe Alexander Kekulé jüngst treffend kommentiert: „Dass sie sich einer Impfpflicht unterwerfen würden, darf man getrost ausschließen. Eher würden sie sich von gleichgesinnten Ärzten (auch diese gibt es!) eine Impfunfähigkeit bescheinigen oder in Beugehaft nehmen lassen. Einige von ihnen haben so panische Angst vor dem vermeintlichen Teufelszeug, dass sie auch bei seriöser psychiatrischer Beurteilung eine Befreiung von der Impfpflicht bekommen dürften.“
Was hier vielleicht ein wenig sarkastisch klingt, trifft jedoch einen bislang kaum diskutierten Punkt. Wer panisch Angst vor der Impfung hat, wird sich selbstverständlich eine Befreiung ausstellen lassen können. Und wem ist damit geholfen, wenn andere „Verweigerer“ sich notfalls sogar in Beugehaft nehmen lassen? Damit beendet man die Pandemie auch nicht.

19. Es gibt keine Regelungen zum arbeitsrechtlichen Umgang mit der Impfpflicht

Bereits bei der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ stellt sich die Frage nach den arbeits-und verwaltungsrechtlichen Implikationen. Diese Fragen betreffen auch die allgemeine Impfpflicht. Ist ein Verstoß dagegen beispielsweise ein arbeitsrechtlich gültiger Grund für Abmahnungen, Aussperrungen oder Änderungskündigungen?
Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld und Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch aus?
Diese Beispiele stehen für einen ganzen Rattenschwanz an juristischen Fragestellungen infolge der Impfpflicht, die das Zeug haben, die Gerichte über Jahre hinweg lahmzulegen.

20. Unser Rechtssystem ist nicht auf eine Impfpflicht gegen Corona ausgelegt

Ohnehin stellt sich die Frage, ob unser Rechtssystem überhaupt auf die wohl anstehende Flutwelle an Eingaben, Beschwerden, Widersprüchen und Prozessen ausgelegt ist.
Eine Impfpflicht, die derart umstritten und fragwürdig begründet ist und gleichzeitig so viele Menschen betrifft, ist ein Präzedenzfall von epischer Größe.
Zwar gab es in der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und im Dritten Reich auch verpflichtende Impfungen, die viele Erwachsene betrafen, in der Bundesrepublik mit ihrem Gesetzesrahmen trafen verpflichtende Impfungen jedoch traditionell vor allem Kinder und da ging es eher um Kindergartenplätze und die Schulpflicht, aber nicht um die vielen rechtlichen Fragestellungen, die eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene mit sich bringt.

21. Nebenwirkungen sind vorhanden, Langzeitschäden immer noch nicht ausreichend geklärt

Dass es bei der Impfung auch schwere, teils tödliche Nebenwirkungen gibt, ist unumstritten. Unumstritten ist auch, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Fälle nicht umfassend sind und es eine Dunkelziffer gibt.
Doch selbst wenn man den konservativen Zahlen des PEI folgt, treten schwerwiegende Reaktionen bei 0,2 von 1.000 Impfungen auf. In immerhin 1.802 Fällen erfolgte eine Verdachtsmeldung über den tödlichen Ausgang der Impfung. Dies mag zwar für Angehörige der Risikogruppen im Vergleich zu den Sterbezahlen bei der Erkrankung mit Covid 19 überschaubar sein.
Für junge Menschen stellt sich die Abwägung jedoch anders dar. Von den bekannten schweren Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Myokarditis sind vor allem junge Menschen betroffen. Hier ist es mehr als fraglich, ob der Staat über eine Impfpflicht diese sehr sensible individuelle Abwägung des Nutzens und der Risiken übergehen darf.
Hinzu kommt, dass das Risiko potenzieller Langzeitschäden wissenschaftlich noch nicht geklärt ist; noch nicht geklärt sein kann. Auch das ist ein Punkt, der vor allem junge Menschen betrifft.

22. Der Staat darf seine Bürger nicht für ein höheres Wohl verletzen oder gar töten

Rein statistisch wurden bis zum 30. September 2021, dem Stichtag für den aktuellen Sicherheitsbericht des PEI, 53 Millionen Menschen in Deutschland geimpft. Davon sind laut PEI wohl 1.802 im Zusammenhang mit der Impfung verstorben.
Laut Bundesregierung gibt es zurzeit 18 Millionen Ungeimpfte. Würde man rein hypothetisch alle diese Menschen impfen, hätte dies bei gleicher Quote 600 Todesopfer im Zusammenhang mit den durch die Impfpflicht vorgeschriebenen Impfungen zur Folge. 600 Menschen würden also – zugespitzt formuliert – indirekt durch das Gesetz zum Tode verurteilt.
Insgesamt 7.200 Menschen würden – ebenfalls nach oben angeführter Quote – rein statistisch eine schwere Nebenwirkung erleiden.
Darf der Staat seine Bürger für ein höheres Wohl töten oder schwer verletzen? Nein, er darf dies nicht.
Diese Abwägung machte das Bundesverfassungsgericht 2006 geltend, als es das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärte. Dieses Gesetz sollte es dem Staat erlauben, in einem 9/11-Szenario ein Flugzeug abzuschießen, das ganz konkret viele Menschen mit dem Tod bedroht. Die Würde des Menschen in unantastbar, so das Grundgesetz. Daher darf der Staat auch nicht ein Leben opfern, um mehrere Leben retten zu wollen.

23. Die Impfpflicht vertieft die Spaltung der Gesellschaft

So fraglich es ist, ob eine Impfpflicht überhaupt einen medizinischen oder gar epidemiologischen Sinn hat, so sehr steht doch fest, dass eine Impfpflicht die ohnehin bereits durch die Corona-Debatte gespaltene Gesellschaft noch weiter spalten wird.
Wem nützt es, wenn die Ungeimpften nun durch ein weiteres rechtliches Instrument drangsaliert werden? Sie können doch schon jetzt nicht mehr in Restaurants und Kneipen mit ihren Freunden zusammensitzen, Einkaufen gehen, sich die Haare schneiden lassen und oft noch nicht einmal mehr ihrem Beruf nachgehen. Ist das nicht schon Schikane genug?
Es wird auch – auch wenn das jetzt keiner zu glauben scheint – eine Zeit nach Corona geben. Und dann müssen wir uns auch wieder gegenseitig in die Augen blicken können. Es war noch nie eine gute Idee, eine Minderheit durch Gesetze zu schikanieren, zu drangsalieren und zu unterdrücken.

24. Es gibt auch ein Recht auf Unvernunft

Folgt man dem Narrativ der Befürworter einer Impfpflicht, so geht es letzten Endes darum, per Zwang Menschen zu sanktionieren, die sich selbst durch ihre Unvernunft Schaden zufügen. Auch wenn weder die Befürworter der Impfpflicht noch die radikalen Gegner einer Impfung dies gerne hören werden: Es gibt auch ein verbrieftes Recht auf Unvernunft, sogar dann, wenn sie die eigene körperliche Unversehrtheit gefährdet. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren unterstrichen, als es ein Gesetz kassierte, das die medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug regelte.
Der damalige Gerichtspräsident Voßkuhle stellte dazu fest, der Staat dürfe den entgegenstehenden Willen eines Bürgers nicht einfach ignorieren, nur weil dieser „von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint“.

25. Die Impfpflicht wäre eine Zwei-Klassen-Impfpflicht

Letztlich läuft die Impflicht für Ungeimpfte auf ein Zweiklassen-System hinaus. Da es ausgeschlossen ist, dass der Staat die Impfung mit physischer Gewalt erzwingt, wird die Impfpflicht de facto vor allem auf Bußgeld-Ebene ausgetragen. Der ungeimpfte Besserverdiener wird diese Bußgelder aus der Portokasse bezahlen. Er ist es auch, der sich in vielen Fällen durch privat abrechnende Ärzte oder Psychologen eine Befreiung ausstellen lassen wird.
Auf der anderen Seite wird der geringverdienende Ungeimpfte wirtschaftlich durch die Bußgelder in seiner Existenz bedroht – vor allem dann, wenn er zu den Menschen gehört, die ohnehin bereits z.B. als Beschäftigte in der Gastronomie ganz maßgeblich wirtschaftlich unter den Coronamaßnahmen zu leiden hat.

26. Die Impfpflicht ist verfassungsrechtlich bedenklich

Eine Impfpflicht, die sich auf ein Virus bezieht, gegen das es keinen sehr gut wirksamen Impfstoff gibt und bei dem die Impfung die Verbreitung nicht stoppt, gab es noch nie in Deutschland. Vergleiche zur Masern-Impfung und zur Pocken-Impfung sind daher auch nicht statthaft.
Der Konflikt kollidierender Grundrechte und Ziele staatlichen Handelns prallen hier frontal aufeinander. Nicht umsonst heißt es im Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Diese körperliche Unversehrtheit zu verletzen, ist nur möglich, wenn es auf der anderen Seite ein sehr hohes Rechtsgut gibt, das mit milderen Mitteln nicht zu verteidigen ist – wie z.B. beim finalen Rettungsschuss.
Das ist aber hier nicht der Fall und die Aufgabe des Grundgesetzes ist es bekanntlich, die Bürger vor dem Staat zu schützen. Konkret schützt Artikel 2 den Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates in seine körperliche Unversehrtheit. Das muss hier als gegeben angesehen werden.

27. Die Impfung ist eine sensible Gewissensentscheidung

Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff, der – wenn auch in sehr wenigen Fällen – schiefgehen und im allerschlimmsten Fall sogar tödlich enden kann.
Eine solch schwerwiegende hochsensible Abwägung darf nicht der Staat vornehmen. Hier liegt vielmehr ein Paradebeispiel eines Szenarios vor, in dem der Bürger diese Entscheidung nach gutem Wissen und Gewissen selbst treffen muss.
Die Bedeutung ist auch den Parteien bekannt – nicht umsonst gilt die Impfpflicht im Abstimmverfahren des Bundestages als „Gewissensentscheidung“, bei der es wie bei der Sterbehilfe oder der Präimplantationsdiagnostik keinen Fraktionszwang gibt.
Es ist bemerkenswert, dass der Bundestag hier den hohen ethischen Rang einer „Gewissensentscheidung“ anerkennt, mit der er dann jedoch die „Gewissensentscheidung“ der Bürger durch Zwangsmaßnahmen außer Kraft setzen will. Gilt das Gewissen eines Abgeordneten mehr als das Gewissen eines Bürgers? Das Grundgesetz sieht dies anders.

28. Die Impfpflicht verstößt gegen den Nürnberger Kodex

Als Reaktion auf die medizinischen Zwangseingriffe an KZ-Häftlingen während der NS-Zeit bildete sich 1947 in Folge der Nürnberger Ärzteprozesse der sogenannte Nürnberger Kodex – eine bis heute geltende ethische Richtlinie für Heil- und Pflegeberufe für medizinische Versuche an Menschen.
Gleich im ersten Punkt dieses Kodex heißt es, dass „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson (…) unbedingt erforderlich“ sei. Nun ist die Impfung zwar im strengen Sinne kein medizinischer Versuch, auch wenn man dies in Anbetracht der irregulären Zulassung der Impfstoffe durchaus anders sehen kann. Vom Geist her besagt der Nürnberger Kodex jedoch auch, dass ein Arzt keinen medizinischen Eingriff an einem Patienten gegen dessen Willen vornehmen darf.
Wenn ein Patient durch ein Gesetz direkt oder indirekt (z.B. durch Drohung des Arbeitsplatzverlusts oder durch soziale Ächtung) zu einem medizinischen Eingriff gezwungen wird, ist dies mit den ethischen Richtlinien der Ärzteschaft nicht in Einklang zu bringen.

29. Die Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig

Selbst wenn man die potenzielle Gefährdung durch Corona in Betracht zieht, ist die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht nicht gegeben. Die allermeisten Ungeimpften sind nicht infiziert und demnach nicht ansteckend. Hinzu kommt, dass auch die allermeisten Infektionen nicht etwa tödlich, sondern mild oder gar symptomfrei verlaufen.
Der Staatsrechtler Rupert Scholz sieht daher eine Gefahrenlage mit täglichen Neuinfektionen zwischen 30.000 und 70.000 nicht groß genug, um 80 Millionen Menschen zu einer Impfung zu zwingen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt dementsprechend.

30. Die Impfpflicht ist weder geeignet noch angemessen

Im Rechtssystem gilt der Grundsatz, dass bei einem Gesetz, das in die Freiheiten und Rechte der Bürger eingreift, die Mittel geeignet und angemessen sein müssen.
Wie dargelegt, ist die Impfpflicht gegen Corona nicht geeignet, um die Pandemie zu beenden, und sie ist auch nicht geeignet, um Dritte zu schützen. Schließlich kann ein Geimpfter einen Ungeimpften oder Geimpften ebenfalls infizieren.
Und angemessen ist die Impfpflicht ohnehin nicht, stellt sie doch einen sehr schweren Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte der Bürger dar.
Wie sagte schon Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“. Damit ist eigentlich alles gesagt.

*: das gilt auch für den Sinovac-Impfstoff, der nach neuesten Forschungen auch sehr effektiv gegen die neue Omikron-Variante ist:
http://german.china.org.cn/txt/2021-12/16/content_77934960.htm
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

FÜR EINE SOZIALE ALTERNATIVE ZUR POLITIK DER GROSSEN KOALITION

Gegen das Ausverkaufsvotum des DGB-Vorsitzenden für die GroKo regt sich Widerstand an der Basis. Hier kann man eine Online-Petition unterschreiben:

https://www.sozial-statt-grokopolitik.de/#

In den kommenden gesellschaftlichen Auseinandersetzungen ist es von entscheidender Bedeutung, wie sich Gewerkschaften gegenüber der Politik positionieren. Wir nehmen die aktuelle Debatte um „pro oder contra zur GroKo“ zum Anlass, dies zu tun. Dabei geht es uns nicht um die Einwirkung auf die zur Zeit abstimmenden SPD-Mitglieder, sondern darum, die Politik an gewerkschaftlichen Zielen zu messen und die Politik mit gewerkschaftlichen Politikinhalten zu konfrontieren. Aus diesem Grunde haben wir nachstehenden Aufruf verfasst:

SOZIAL_STATT_GROKODer Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird trotz einiger positiver Elemente wie beispielsweise die paritätischen Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Anforderungen aus gewerkschaftlicher Sicht nicht gerecht.

Keine Umverteilung

Obwohl die Ungleichheit in Deutschland wieder das Ausmaß von vor hundert Jahren angenommen hat, verzichtet die GroKo auf Umverteilung von oben nach unten: keine Vermögenssteuer, keine Änderung der Erbschaftssteuer, keine Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Die geplante Abschmelzung des Soli-Zuschlages führt zu erheblichen Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand und entlastet vor allem Haushalte mit relativ hohen Einkommen.

Investitionsstau

Der Investitionsstau in Deutschland beläuft sich auf hohe dreistellige Milliardenbeträge. Es gibt riesige Bedarfe für Verbesserungen in der Infrastruktur und mehr Personal in Bildung, Gesundheitswesen und Pflege. Statt diese Herausforderungen ernsthaft anzugehen, setzt die große Koalition auf ein „weiter so“ mit nur kleinen und völlig unzureichenden Korrekturen.

Altersarmut

Die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2025 ist ein Scheinerfolg. Laut Renten-versicherungsbericht liegt das Nettorentenniveau vor Steuern bis einschließlich 2024 sowieso mindestens bei 48 Prozent und knickt erst danach nach unten ab. Die geplante Grundrente ist unzureichend. Wenn die falschen Weichenstellungen in der Rentenpolitik nicht korrigiert werden, droht Millionen Beschäftigten Altersarmut.

Zweiklassenmedizin und Pflegenotstand

Trotz der geplanten Wiedereinführung der paritätischen Beitragssätze sind wir meilenweit von einem solidarischen Gesundheitssystem entfernt: Tatsächliche hälftige Finanzierung der Gesundheitsversorgung, Schritte hin zu einer Bürgerversicherung, Einschränkung der Anbieterdominanz? Alles Fehlanzeige. Die Unterfinanzierung der Pflege bleibt bestehen, die 8.000 neu geplanten Stellen greifen viel zu kurz.

Arbeitsmarkt

Nichts findet sich zu dringend notwendigen Maßnahmen gegen prekäre Beschäftigung und den Missbrauch von Werkverträgen, zur Stärkung des Mindestlohns und der Tarifverträge, zur sozialen Regulierung digitaler Arbeit. Die Einschränkung grundloser Befristungen ist nur ein schwacher Kompromiss, Midi-Jobs sollen sogar ausgeweitet werden. Auch in der Arbeitsmarktpolitik gibt es keinen Kurswechsel: keine Verbesserung der durch die „Hartz-Gesetze“ eingeschränkten Leistungen (Bezugsdauer Arbeitslosengeld I, Leistungshöhe Arbeitslosengeld II, Zumutbarkeitsregelungen und Sanktionen). Unter dem Strich werden so in Deutschland prekäre Beschäftigung und Niedriglöhne zementiert statt eingedämmt.

Der Gesamtbeitragssatz zu den Sozialversicherungen soll unter 40 Prozent gehalten werden. Damit werden Leistungskürzungen im Verlauf der 2020er Jahre vorprogrammiert.

Sündenbock Geflüchtete

Das Ganze wird dann noch garniert mit Formulierungen, die stark an die von der CSU geforderte Obergrenze von Flüchtlingen erinnern. Suggeriert wird, dass Deutschland keine Verantwortung für die Fluchtursachen trägt. Zudem soll verstärkt aufgerüstet werden und Deutschland sich weiter an Militäreinsätzen des Westens beteiligen. Suggeriert wird ferner, dass etwaige Belastungen durch die Gesellschaft nicht aushaltbar wären. Beides ist falsch.

Gewerkschaften müssen ihr politisches Mandat offensiv wahrnehmen!

Die Umsetzung des GroKo-Vertrages wäre ungeeignet, die realen gesellschaftlichen Probleme, insbesondere die Armuts- und Reichtumsentwicklung, zu lösen. Statt den Koalitionsvertrag zu bejubeln, müssen die Gewerkschaften ihre inhaltlichen Anforderungen an die Koalition und die Regierung bekräftigen und diese durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen untermauern. Die Gewerkschaften müssen konsequent ihre Aufgabe als parteipolitisch unabhängige Interessenvertretung der von Lohnarbeit abhängigen Menschen wahrnehmen.

Eine soziale Alternative, ein Politikwechsel für gute Arbeit und soziale Gerechtigkeit und für Frieden ist und bleibt notwendig.

Wir engagieren uns im DGB und seinen Gewerkschaften insbesondere für

  • eine Politik, die gute Arbeit für alle schaffen will, mit voller sozialer und tariflicher Absicherung und mehr Beschäftigung in gesellschaftlichen Bedarfsbereichen.
  • eine Steuerpolitik, die auf Mehreinnahmen zielt und von oben nach unten umverteilt (z.B. Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Unternehmenssteuer und Spitzensteuersatz)
  • eine Sozialpolitik, die ein auskömmliches Leben für alle ermöglicht (z.B. Nein zur Rente mit 67, Anhebung des Rentenniveaus auf vor Agenda-Niveau, Erwerbstätigen- und Bürgerversicherung, Anhebung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I, deutliche Anhebung des Arbeitslosengeld II, Sanktionsfreiheit des Existenzminimums)
  • eine Politik gegenüber Migrantinnen und Migranten, die verdeutlicht: Der Gegensatz verläuft nicht zwischen drinnen und draußen, sondern zwischen oben und unten! Solidarität und Verständigung statt Rassismus und Sündenbockpolitik.

ErstunterzeichnerInnnen:

Jan Arff, Mitglied Landesfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft, Forschung Berlin-Brandenburg l Heinz Bayer, GEW, Hanau l Privatdozent Dr. Johannes M. Becker, ver.di/ GEW, Friedens- und Konfliktforscher, Marburg l Rolf Becker, ver.di, Schauspieler, Hamburg l Britta Brandau, ver.di, Frankfurt l Achim Brandt, Betriebsratsvorsitzender Bosch l Carsten Bremer, Gewerkschaftssekretär l Lothar Brendel, ver.di, Personalratsvorsitzender der Zentral- und Landesbibliothek Berlin l Lukas Bürger, Gewerkschaftssekretär l Monika Christann, ver.di, Gewerkschaftssekretärin, Frankfurt l Achim Craney, ver.di Betriebsgruppe Krankenhaus Augsburg l Jörg Conrad, Schwerbehindertenvertrauensperson Siemens AG l Prof. Dr. Frank Deppe, Marburg l DGB Kreisverband Oberhavel l Klaus Ditzel, DGB Kreisvorsitzender, Hanau l Jochen Dörr, Vorsitzender FB 3, ver.di Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken l  Matthias Ebenau, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l Kevin Eckert, IG Metall, VK-Leiter Vacuumschmelze, Hanau l Kai Eicker-Wolf, Gewerkschaftssekretär, GEW Hessen l Ulrike Eifler, Gewerkschaftssekretärin, Hanau l Arno Enzmann, ver.di, Gewerkschaftssekretär i.R., Wiesbaden l Michael Erhardt, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Barbara Fanderl, NGG, Betriebsratsvorsitzende Nestlé, Biessenhofen l Katharina Fassnacht, NGG, Betriebsratsvorsitzende Karwendel-Werke Buchloe l Frank Firsching, Gewerkschaftssekretär, Schweinfurt l Ernst Frick, Betriebsrat ABB, Hanau l Benjamin Gampel, ver.di Betriebsgruppe Krankenhaus Augsburg l Sebastian Gasior, Gewerkschaftssekretär l Bernd Gehrke, ver.di, Teamer, Arbeitskreis Geschichte sozialer Bewegungen Ost-West l Günther Gehrmann, Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender Bosch l Andrea Germanus, Gewerkschaftssekretärin, Potsdam l Axel Gerntke, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Olaf Giese, NGG Bremen l Norbert Göbelsmann, Gewerkschaftssekretär l Heiko Glawe, Gewerkschaftssekretär, Berlin l Horst Gobrecht, Gewerkschaftssekretär l Conny Gramm, IG Metall, Hanau l Roland Hamm, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Christian Haß, ver.di, Vorsitzender FB 13 Berlin l Raymond Haße, IG Metall l Harry Hauke, NGG, Bremen l Gordon Herlett, NGG, Bremen l Gertrud Herrmann, NGG, Betriebsratsvorsitzende Hochland, Heimenkirch l Günter Hoetzl, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Karlheinz Hofmann, IG BCE, Betriebsratsvorsitzender Dentsply Sirona, Hanau l Renate Hürtgen, GEW, Arbeitskreis Geschichte sozialer Bewegungen Ost-West l Tobias Huth, Gewerkschaftssekretär, Hanau l Jorge Jacinto, NGG, Bremen l Stefanie Jahn, IG Metall, 1. Bevollmächtigte l Barbara Jantowski l Olaf Kämpfer, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender Schmitz Cargobull Gotha l André Kaufmann, Gewerkschaftssekretär l Cordula Kiank, ver.di, Gewerkschaftssekretärin l Berthold Kipka, Betriebsratsvorsitzender ABB, Hanau l Olaf Klenke, NGG, Gewerkschaftssekretär l Stephan Klimzcyk, IG BCE, Hanau l Birgit Koch, Landesvorsitzende GEW Hessen l Catrin Köhler-Gerken, NGG, Bremen l Markus Kornemann, NGG, Bremen l Sascha Kraft, ver.di, Mitglied der Tarifkommission Charié Facility Management, Berlin l Kalle Kunkel, Gewerkschaftssekretär, Berlin l Mario Kunze, ver.di, Vertrauensmann l  Winfried Lätsch, Seniorenarbeitskreis, NGG Region Berlin-Brandenburg l Bärbel Lange, Landesvorstandsmitglied GEW-Berlin und Sprecherinnenteam Landesfrauenausschuss l Hans-Joachim Langhans, Mitglied ver.di-Bezirks- und Landesvorstand FB 05, Berlin l Sven Leuschner, Mitglied Landesvorstand GEW Berlin l Carsten  Liedlich, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender Paul Beier GmbH l Tim Lubecki, NGG Geschäftsführer Region Schwaben l Dr. Isolde Ludwig, Bildungsreferentin, Frankfurt l Dana Lützkendorf, ver.di, Betriebsgruppensprecherin Charié l Peer Luttmann, NGG, Bremen l Thomas Maier, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l David Matrai, ver.di, Gewerkschaftssekretär, Hannover l Torsten Meier, Betriebsratsvorsitzender Automotive Lighting Botterode l Bernd Messerschmidt, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l  Pit Metz, DGB Kreisvorsitzender, Marburg l Sven Meyer, ver.di, Präsidium FB 13, Berlin-Brandenburg l Stefan Mißbach, NGG, Bremen l Marina Möller, GEW, Hanau l Andreas Müller, EVG, Gewerkschaftssekretär l Heiko Müller, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender Bachmann Elektronik Gumpenstadt l  Claudius Naumann, ver.di,  Vorsitzender FB Bildung Wissenschaft Forschung Bezirk Berlin l NGG Regionsvorstand Allgäu l Gisela Neunhöffer, Gewerkschaftssekretärin l Dieter Nickel, NGG Geschäftsführer Region Bremen-Weser-Elbe l Andreas Nolte, Gewerkschaftssekretär l Dennis Olsen, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l Taskin Özcelik, NGG, stellv. Betriebsratsvorsitzender Hochland, Heimenkirch l Annette Pum, Betriebsratsvorsitzende Cohlein l Frank Raabe-Lindemann, Gewerkschaftssekretär l Wolfgang Räschke, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Michael Rau, GEW Berlin l Jan Richter, ver.di, Berlin l Ralf Rippel, IG BAU Berlin l Benjamin Roscher, Landesfachbereichsleiter, Berlin-Brandenburg l Josephine Roscher, Gewerkschaftssekretärin, Berlin l Stefan Sachs, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Robert Sadowsky, IG Metall, ehem. 1. Bevollmächtigter l Anton Salzbrunn, Vorsitzender GEW Bayern l Hilke Sauthof-Schäfer, ver.di, Gewerkschaftssekretärin, Hanau l Jens Schäfer, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender l Heidi Scharf, IG Metall, ehem. 1. Bevollmächtigte l Günter Schneider, NGG, Bremen l Peter Schmidt, NGG, Referatsleiter Internationales l Sascha Schmidt, Vorsitzender DGB Wiesbaden-Rheingar-Taunus l Lukas Schmolzi, ehem. Betriebsrat Botanischer Garten Berlin l Klaus Schüller, EVG, Vorsitzender DGB Senioren Hessen-Thüringen und Mitglied im AfA-Bundesvorstand l Eberhard Schüttpelz, Sprecher der DGB Senioren Hanau l Bernd Schumann, ver.di-Bezirksvorsitzender Saar/ Trier l Tony Schwarz, stellv. Landesvorsitzender GEW Hessen l Martin Simon Schwärzel, KBR-Vorsitzender Asklepios Kliniken, Langen l Jana Seppelt, Gewerkschaftssekretärin, Berlin l Maik Sosnowsky, Betriebsratsvorsitzender Charité CFM Facility Management l Yvonne Sotorrios, Gewerkschaftssekretärin l Andreas Stangert, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender l Matthias Stein, NGG, Bremen l Thomas Steinhäuser, Gewerkschaftssekretär l Angela Stephan, ver.di, Präsidium FB 13 Berlin-Brandenburg l Karola Stötzel, stellv.  Landesvorsitzende GEW Hessen l Jörg Tetzner, Landesvorstandsmitglied GEW Berlin l Auke Tiekstra, Vertrauenskörperleitung VW l Frank Traemann, NGG, Bremen l Roland Tramm, Vorstand Betriebsgruppe Freie Universität l Alexander Ulrich, IG Metall, 2. Bevollmächtigter l Mario Vagnoni, NGG, Bremen l Christoph Wälz, Mitglied im Landesvorstand GEW Berlin l Manfred Wagner, GEW, Hanau l Sabine Wagner, NGG, stellv. Betriebsratsvorsitzende Hochland Schongau und Hauptvorstandsmitglied l Sebastian Walter, Gewerkschaftssekretär, Ostbrandenburg l Stefan Weigand, Betriebsrat ABB, Hanau l Sybille Weiner, NGG, Betriebsratsmitglied Edelweiss, Kempten l Robert Weissenbrunner, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Claudia Weixler, NGG Geschäftsführerin Allgäu l Gerhard Wick, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Maike Wiedwald, Landesvorsitzende GEW Hessen l Matthias Wilhelm, Gewerkschaftssekretär l Sabrina Wirth, IG Metall, 1. Bevollmächtigte l  Rainer Witzel, Landesvorstandsmitglied GEW Berlin l Norbert Zirnsak, IG Metall, Gewerkschaftssekretär, Würzburg l Steffen Zucker, Betriebsratsvorsitzender GFT GmbH Gotha

Hartz von unten – Erfahrungen mit einem Jobcenter

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

pexels-photo-897817.jpegDie hier geschilderten Erfahrungen können von vielen meiner Pat. bestätigt werden.
Schon Peter Hartz war in ein Korruptionssystem eingebunden, hatz an organisierten Bordellreisen teilgenommen, in der Hinsicht also ein schlechtes Vorbild für Mitarbeiter der Arbeitsagenturen.
Wenn der obeste Chef äußert, man könne ja durchaus bs zum 70.LJ arbeiten, weist das ja möglicherweise darauf hin, dass auch er während seiner Erwerbstätigkeit bisher ganz gut verwöhnt worden ist, was man über de meisten seiner Klienten, die Arbeitslosen, nicht sagen kann.
Aber lassen sich die Leiter von Landes- und Kreisagenturen auch so verwöhnen ? Manche Beobachtungen deuten daruf hin.
Damit will ich nichts gegen die meisten Mitarbeiter der Arbeitsagenturen sagen, die oft auch nur Zeitverträge haben und erpressbar sind.
Den Nachdenkseiten kann man jedenffalls wieder dankbar sein:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=24561
Auszüge:

Seit 10 Jahren besteht die sog. Hartz-Gesetzgebung. Verbunden damit sind u.a. neue Strukturen und Prozesse – sie betreffen sowohl die Erwerbslosen als auch das Personal in den ehemaligen Arbeitsämtern, die zu Agenturen für Arbeit umgewandelt worden sind.
Der folgende Text schildert den Umgang mit diesen neuen Strukturen und Prozessen aus Perspektive einer erwerbslosen Person. Erfahrungsbericht eines Betroffenen.

Kurze Zusammenstellung von Erfahrungen mit einem Jobcenter

Jobcenter sind in zwei Bereiche geteilt:

  1. Geldleistung bzw. Leistungsgewährung
  2. Arbeitsvermittlung bzw. Markt & Integration.

So präsentieren sich beispielsweise die Jobcenter in Dortmund1, Flensburg2 und Oldenburg3.

Wer z.B. nach Verlust des Arbeitsplatzes auf Arbeitslosengeld II (das sog. Hartz IV-Geld) angewiesen ist, muss zunächst einen Antrag stellen, um in den „Genuss“ dieser Geldleistung zu gelangen. Dafür ist das Ausfüllen umfangreicher Formulare4, die je nach individueller oder „bedarfsgemeinschaftlicher“ Situation variieren können, notwendig. Ferner ist das persönliche Erscheinen für unabdingbar erklärt worden.

Nach einigen Tagen bzw. wenigen Wochen erfolgt meist eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch über die berufliche Situation im zweiten Bereich (Arbeitsvermittlung).
Es wird über die letzte berufliche Situation gesprochen und hinterfragt, weshalb sie zu einem bisherigen Ende gekommen ist. Weiter wird über die erworbene oder erzielte Qualifikation, die bisherige berufliche Situation im Allgemeine und zukünftige Berufsperspektive und -wünsche gesprochen.

Ich persönlich habe dabei unterschiedliche Erfahrungen mit der jeweiligen Fall- bzw. Sachbearbeiterschaft gemacht:

Eine Sachbearbeiterin hat beabsichtigt, mich mit dem ersten Gespräch in die Zeitarbeit zu drängen.
Obwohl sie mich erst mit dem Gesprächsbeginn kennengelernt und durch Mitbringen aktueller Bewerbungsunterlagen meine Qualifikation gekannt hat, übergab sie mir die Telefonnummer eines ihr offenbar bekannten Personalsachbearbeiters einer Zeitarbeitsfirma für eine, keine Qualifikation bedürftige, Helfertätigkeit.

pexels-photo-313690.jpegSofort zu Beginn meiner Erwerbslosigkeit habe ich also den Eindruck gewinnen dürfen, dass es der Jobcenter-Mitarbeiterschaft insbesondere um eine gute Bilanz gehen könnte und ein Geflecht von öffentlichen und privaten Strukturen existieren könnte, das nicht selten als „Sozialindustrie“ bezeichnet wird.

Mit einer anderen Sachbearbeiterin habe ich andere, bessere Erfahrungen gemacht. Im Gegensatz zu offensichtlich vielen anderen Erwerbslosen habe ich sie über einen relativ langen Zeitraum als Ansprechpartnerin gehabt. Während andere Betroffene sich bei mir über mehrere Personalwechsel in kurzer Zeit beklagt haben, ist diese Sachbearbeiterin für meinen Fall für viele Monate zuständig gewesen.

Zu jeder „Einladung“ zu einem persönlichen Gespräch über meine „aktuelle berufliche Situation“ hat es von allen Sachbearbeitern eine Rechtsfolgebelehrung gegeben. Verkürzt formuliert: Wer „ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leistet“, dem werde das Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld „um 10 Prozent des für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten gemindert“. Das mag auf den ersten Blick als nicht viel erscheinen, aber bei einem Regelbedarf von 391 € (20145) ist das nicht wenig, was gekürzt werden könnte.

Bedeutsam ist hier insbesondere § 309 SGB III6, in dem die „Allgemeine Meldepflicht“ geregelt ist.

Derartige Gespräche sind oftmals mit einhergehenden Vermittlungsvorschlägen verbunden. Diese sehen jedoch meist Vermittlungen zu Zeitarbeitsfirmen, Callcentern oder anderen ungelernten Helfertätigkeiten vor. Offenbar bestehen zu diesen Branchen strukturell gute Kontakte („Sozialindustrie“) ‒ Kontakte zu Arbeitgebern mit (hoch) qualifizierten Stellen bestehen offenbar nicht oder zu selten.
Man soll sich dann jeweils umgehend – d.h. in wenigen Werktagen – um diese Stellen bewerben.

Diese Vorschläge sind in der Regel ebenfalls mit Rechtsfolgebelehrungen verbunden. Daraus zitiert: „Wenn Sie sich weigern, die Ihnen mit diesem Vermittlungsvorschlag angebotene Arbeit aufzunehmen oder fortzuführen, wird das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld II um einen Betrag in Höhe von 30 Prozent (…) gemindert“.
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 31 bis 31b SGB II7 verwiesen, in denen Pflichtverletzungen seitens erwerbsloser Personen geregelt sind. Nicht selten wird dieser Paragraph daher auch als „Sanktionsparagraph“ bezeichnet.

Generell sollte bzw. muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass sog. Fallmanager, also die Sachbearbeiterschaft für die berufliche Integration sich weniger an der bisherigen beruflichen Ausbildung und Qualifikation orientieren, sondern – entsprechend dem Gesetz – jede Arbeit bzw. Tätigkeit für ihre „Kundschaft“ als zumutbar begreifen.

Und hier liegt meiner Ansicht nach auch „der Hund begraben“: Die unter der rot-grünen Regierungszeit geänderten Zumutbarkeitsregeln haben jede Arbeit für sog. Langzeitarbeitslose (dazu zählen alle Personen, die länger als 12 Monate erwerbslos sind) für zumutbar erklärt, sofern sie nicht sittenwidrig bezahlt wird. Ungeachtet bleibt dabei auch die vorherige Qualifikation (Kenntnisse und Erfahrungen) der Betroffenen.

Nach verschiedenen Tätigkeiten – insbesondere für das Jugendamt einer Kommune – ist mir der Gang in die Selbständigkeit für den Bereich Politische Beratung mit den Schwerpunkten politische Bildung junger Menschen und Sozialpolitik empfohlen worden. Auch seitens des Jobcenters bin ich dahingehend unterstützt worden. Angeregt worden bin ich zur Teilnahme an einem Kurs mit dem Ziel einer Existenzgründung.

Die Teilnehmerschaft ist häufig heterogen (jemand möchte einen Imbiss gründen, eine andere Bestattungsreden halten), aber sich ihres generell identischen Schicksals bewusst gewesen.

Aber auch hier sind die Strukturen der „Sozialindustrie“ sichtbar geworden:
Die Kursteilnahme beschönigt die Statistik der Arbeitslosigkeit: Die Kursteilnehmerschaft ist während einer Fortbildungsmaßnahme offiziell nicht mehr arbeitslos.
Der Träger der sog. Fortbildung erhält vom Jobcenter Geld-Leistungen und kann so u.a. die nicht selten selbständig tätigen Dozenten von Kursen bezahlen. Diese Dozenten kennen jedoch oftmals nicht die konkrete, angestrebte Berufssituation der Kursteilnehmerschaft.
Ziel eines solchen Kurses ist jedoch die Erstellung eines konkreten Unternehmensplans für die jeweils angestrebte Existenzgründung. Aber wie soll das realistisch funktionieren, wenn die Dozentenschaft offenbar lediglich an der Gewinnung von eigenen Einnahmen, aber kaum Kenntnis vom Berufsfeld der jeweiligen Teilnehmerschaft hat?

Es sind also vermutlich nicht selten völlig unrealistische Businesspläne erstellt worden. Und dafür sind Steuergelder verwendet worden.

Aus der Selbständigkeit ist also nichts geworden:

  1. Das hat u.a. an der kreativen Erstellung der Unternehmenspläne gelegen.
  2. Zum selben Zeitpunkt klagten sehr viele Kommunen über Geldsorgen. Zahlreiche Maßnahmen insbesondere im Bereich Jugendbildung sind offenbar gestrichen worden.

Nach einer weiteren Weile der Erwerbslosigkeit ergab sich die Möglichkeit eines Ein-Euro-Jobs in einem Altenpflegeheim. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass dieses Heim für den Träger den Status eines „Vorzeige-Heims“ hat, denn – so hat mir die Mitarbeiterschaft des Heims mitgeteilt – die Bewohnerschaft stammt aus der sogenannten bürgerlichen Mitte unserer Gesellschaft.

Dieser „Job“ ist mit viel Verantwortung verbunden: Ich habe u.a. nach kurzer Einarbeitung, wenigen Tagen selbständig (ohne erkennbare Kontrolle) neu erhaltene Medikamente in die Bewohner/Patienten-Fächer gestellt sowie neue Rezepte und den Erhalt der Medikamente in die entprechenden Ordner für die jeweiligen Mitbewohner-/Patientenschaft einsortiert.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich mit dem Gesundheitssektor nicht mehr zu tun gehabt habe als vermutlich der allgemeine Durchschnitt der Bevölkerung. Mit anderen Worten: Ich bin nie zuvor beruflich in diesem Bereich tätig gewesen – und: Ich habe niemals entsprechende Berufswünsche zu erkennen gegeben.

Wer würde wohl die Verantwortung dafür übernehmen, wenn beispielsweise die Dokumentation über bestellte und erhaltene Medikamente fehlerhaft gewesen wäre oder die Heimbewohnerschaft ihre jeweiligen Medikamente nicht erhalten könnte, weil sie in falsche Bewohner-Fächer einsortiert worden wäre – das Altenpflegeheim, die Ein-Euro-Kraft oder das Jobcenter?

Dieser Ein-Euro-Job ist von kurzer Dauer gewesen, denn ein Bereichsleiter hat von meiner Qualifikation erfahren und in einem persönlichen Gespräch eine erneute Weiterbildung angeregt. Ein Träger hat eine Kursteilnehmerschaft gesucht – für einen Kurs „Quereinstieg in die Wirtschaft für Akademiker“. Teilgenommen haben nicht lediglich Akademiker, sondern auch Studienabbrecher.

Die unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Inhalte sollten in einer oder wenigen Wochen vermittelt werden und in der Regel mit einer Klausur enden. Mit anderen Worten: Wofür Hochschulen ein oder mehrere Semester benötigen, soll das Wissen in derartigen Maßnahmen in viel kürzerer Zeit erlernt werden.

Als problematisch haben sich bei diesem Fortbildungskurs zudem einige Dozenten herausgestellt. Ein Dozent sollte allgemeine Betriebswirtschaft unterrichten, zeigte jedoch gerne Filme und Fotos von erfolgreichen, angeblich vorbildlichen Unternehmerpersönlichkeiten. Außerdem ist sehr oft die Rede von Wein gewesen.

Ein anderer Dozent sollte „Moderation und Rhetorik“ lehren, stellte sich persönlich jedoch wie einen „Halb-Gott“ dar. Er hat sich zu seinen sonstigen Tätigkeiten geäußert und u.a. erwähnt, dass er an einer Fachhochschule unterrichte.
Das hat mich persönlich neugierig gemacht. Eine kurze Recherche auf der Homepage der genannten Hochschule ergab jedoch nichts: Der Name des Dozenten war unauffindbar. Ich habe mich daher direkt an die Fachhochschule gewandt. Das Ergebnis: Dieser Dozent hat nicht zum Lehrpersonal der Hochschule gehört; er hat – Jahre zuvor – offenbar lediglich für einige Wochen Kurse gegeben.

Das habe ich dem Jobcenter und speziell dem Bereichsleiter mitgeteilt. Die Folge war ein Gespräch in den Räumen des Weiterbildungsträgers. Anwesend waren Personen des Trägers, der Jobcenter-Bereichsleiter sowie mein Beistand und ich. Anstatt jedoch dem offensichtlich kreativen Lebenslauf des Dozenten nachzugehen, ist folgendes geschehen (verkürzt):

  1. Mir ist vorgehalten worden, dass ich – auch wenn es während meiner Freizeit geschehen ist – derartige Recherchen vornehme;
  2. Ich solle mir ein Beispiel an dem Lebenslauf des Dozenten nehmen. Das hat ausgerechnet der Bereichsleiter gesagt und sinngemäß betont, dass er froh sei, wenn ich dann nicht mehr „seine“ Gelder in Anspruch nehmen müsste.
  3. Der Inhalt des Gespräches soll die Räumlichkeiten nicht verlassen.

Meiner Einschätzung nach entspricht b) einer Aufforderung zum Betrug, denn was wäre eine derart geschönte Biographie sonst?
Sollen Erwerbslose tatsächlich auf diese Art ihre jeweiligen Lebensläufe kreativ gestalten – auch wenn die Angaben nachweislich unwahr sind, was sich bei persönlichen Vorstellungsgesprächen bei potentiellen Arbeitgebern herausstellen könnte?

pexels-photo-4115670.jpegNeben vielen Anderen habe auch ich das „Fördern und Fordern“ lediglich einseitig – zulasten der erwerbslosen Personen – kennengelernt.
Die oben genannten Rechtsfolgebelehrungen sind beispielhaft. Viele andere erwerbslose Personen können sicherlich auf weitere „Belehrungen“ verweisen.

DaIn all der Zeit der Arbeits- bzw. (korrekter!) Erwerbslosigkeit ist mir nicht eine Vorschrift begegnet, die die Sachbearbeiterschaft von Jobcentern in Haftung nimmt bzw. fordert, falls sie einen Fehler begehen sollte:s könnte z.B. dann der Fall sein, wenn die Höhe der Geldleistung fehlerhaft berechnet sein sollte.

Meinem Eindruck nach hat die Hartz-Gesetzgebung viele Schwächen:

  1. Sie fordert einseitig und unverhältnismäßig die erwerbslosen Personen (Stichwort Sanktionen).
  2. Zuvor erworbene Kenntnisse und Erfahrungen seitens der erwerbslosen Personen spielen – im Gegensatz zu früherer Arbeitslosigkeit – keine Rolle mehr.
  3. Formale Förderung dient im Wesentlichen lediglich der Sachbearbeiterschaft bzw. deren oder/und der generellen Statistik.
  4. Die „normale“ Arbeitnehmerschaft befürchtet, auf das Hartz-Niveau herabzufallen.
  5. Strukturell hat sich offenbar eine „Sozialindustrie“ herausgebildet, die die Situationen auszunutzen weiß.

Insbesondere die strukturellen Kopplungen seit der Hartz-Gesetzgebung sollten dem politischen System von Interesse sein.

Es ist davon auszugehen, dass Arbeitgeber bzw. Personalsachbearbeiter der Branchen Callcentern, Leih- und Zeitarbeit und anderer vor allem ungelernter Helfertätigkeiten den (persönlichen) Kontakt zu Entscheidungsträgern (Fallmanager oder auch auf höherer Ebene) in Jobcentern suchen.
Das könnte an und für sich als relativ normal angesehen werden. Kritisch wird es vor allem dann, wenn diese Entscheidungsträger empfänglich für derartige Botschaften werden – sich also (auf welchem genauen Wege auch immer) beeinflussen lassen.

Es besteht also dringender Bedarf einer Reform des der Arbeitsverwaltung und insbesondere seiner Strukturen.

Wohlgemerkt: Der Begriff „Reform“ steht – zumindest ursprünglich – für eine Verbesserung der Situation der Gesellschaft.
Insbesondere seit den Kohl- und Schröder-Regierungen ist der Reformbegriff aber geradezu pervertiert und es sind Maßnahmen beschlossen worden, von denen lediglich eine kleine Minderheit profitiert hat. *) Dazu zählen leider auch die Veränderungen auf dem „Arbeitsmarkt“.
Notwendig sind jedoch Maßnahmen, von denen ‒ erstens – die Betroffenen wirklich profitieren und vor denen – zweitens – die Gesellschaft keine Furcht haben muss.

ReformluegeVergleiche dazu das Buch von Albrecht Müller: Die Reformlüge

Jochen