mRNA aus Covid-Impfstoffen in Muttermilch nachgewiesen

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

https://reitschuster.de/post/mrna-aus-covid-impfstoffen-in-muttermilch-nachgewiesen/

Eine weitere „Verschwörungstheorie“ wurde Realität

Noch vor kurzen musste jeder, der auf so ein Risiko hinwies, damit rechnen, als „Covidiot“ oder „Corona-Leugner“ diffamiert zu werden.

Jetzt ist es offiziell: Forscher konnten mRNA aus den Covid-Impfstoffen in Muttermilch nachweisen. Das schreibt das renommierte Journal „JAMA Pediatrics“.
https://jamanetwork.com/journals/jamapediatrics/fullarticle/2796427

Besonders brisant ist vor diesem Hintergrund, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) vor einem Jahr auch Schwangeren und stillenden Müttern empfahl, sich gegen Corona mit mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen. Verbunden war diese Empfehlung ausgerechnet mit der Versicherung, dass die mRNA in der Muttermilch nicht nachweisbar sei.

„Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe empfiehlt die Covid-19-Impfung ausdrücklich für Schwangere und Stillende“, wie FOL berichtet:
„Die Sorge, dass die mRNA aus den Covid-Impfstoffen über die Muttermilch auch an Säuglinge weitergegeben werden könnte, wurde damals kategorisch ausgeräumt.“
https://www.focus.de/gesundheit/impfstoff-rna-in-muttermilch-nachgewiesen-was-das-fuer-muetter-bedeutet_id_154659625.html

Am 26. September verbreitete das Bundesgesundheitsministerium via Twitter: „Sie können nach der Impfung gegen das Coronavirus wie gewohnt weiter stillen. Die mRNA des Impfstoffes konnte in der Muttermilch nicht nachgewiesen werden.“
Mehr noch: Der Tweet wurde mit einer Infografik ergänzt. Aus der ging hervor, dass nach damals aktueller Studienlage weder eine Stillpause noch ein Stillverzicht nach Impfung nötig seien.

Wie das Ministerium und die Kommission zu ihren Schlüssen kamen, wird ihr Geheimnis bleiben. Denn sowohl Schwangere als auch stillende Mütter waren in den großen Zulassungsstudien der Hersteller außen vor geblieben – aus Sicherheitsbedenken.
FOL versucht, das Versagen schönzuschreiben: Die Stiko habe eine ausreichende Anzahl von Studien gehabt, die angeblich ein Risiko in Schwangerschaft und Stillzeit ausschlossen.
Nur: Welche? Und wie wollte man anhand fehlender Langzeiterfahrungen überhaupt irgend etwas ausschließen?

Besonders peinlich ist die Sache für die so genannten „Faktenchecker“. Die von „MDR Wissen“ brachten damals einen eigenen „Faktencheck“, wie der Versuch, Meinungen zu diffamieren, die nicht ins regierungsamtliche Narrativ passen, immer öfter genannt wird. Titel des Artikels: „Unfreiwillige Covid-19-Impfung über Muttermilch: Stimmt nicht.“

Die öffentlich-rechtlichen Journalisten führen weiter aus: „Stillende, die gegen Covid-19 geimpft wurden, geben die Wirkstoffe (v.a. die mRNA) nicht über die Muttermilch an ihr Kind weiter. Für die Präparate von Pfizer/BionTech und Moderna konnte keine mRNA in der Muttermilch nachgewiesen werden.
Proben wurden 4 bis 48 Stunden nach der Impfung untersucht. Die mRNA in den Impfstoffen ist sehr fragil, zerfällt kurze Zeit nach der Injektion und sollte nicht in den Blutkreislauf der Mutter gelangen.“

Die Studie, auf die sich das Journal „JAMA Pediatrics“ bezieht, beruht zwar mit elf Teilnehmern auf einer kleinen Datenbasis. Aber wenn der Nachweis erfolgt, ob mRNA aus der Impfung in die Muttermilch gelangt oder nicht, ist auch eine kleine Datenbasis aussagekräftig: Denn die Behauptung von Stiko und Gesundheitsministerium war ja, dass genau das nicht passieren könne.

Besonders alarmierend: Mehr als die Hälfte der stillenden Mütter, die von den Forschern untersucht wurden, wiesen laut FOL „innerhalb von 48 Stunden nach einer Impfung mit einem Präparat von BionTech/Pfizer oder Moderna die mRNA der Impfstoffe in der untersuchten Muttermilch auf.“

Die Ergebnisse seien auch deshalb spannend, weil sie einen Hinweis darauf geben, wie sich die Lipid-Nanopartikel, die die mRNA enthalten, im Körper verteilen, so FOL weiter. Die Forscher schreiben demnach:
„Diese Daten zeigen unseres Wissens zum ersten Mal die Biodistribution der Covid-19-Impfstoff-mRNA in Brustzellen und die potenzielle Fähigkeit von extrazellulären Vesikeln, die Impfstoff-mRNA zu verpacken, die zu entfernten Zellen transportiert werden kann.“

Auch diese Biodistribution, also Verteilung und Lokalisierung von Lipid-Nanopartikeln im Körper nach einer mRNA-Impfung, war bisher ein Tabu-Thema. Gängiges Narrativ war, dass sie sich eben nicht verteilen.
Jetzt klingt das in der Studie ganz anders: „Bei Ratten wurden bis zu drei Tage nach der intramuskulären Verabreichung niedrige Impfstoff-mRNA-Spiegel im Herz-, Lungen-, Hoden- und Gehirngewebe nachgewiesen, was auf eine Biodistribution im Gewebe hindeutet. Wir spekulieren, dass nach der Impfstoffverabreichung Lipid-Nanopartikel, die die Impfstoff-mRNA enthalten, über hämatogene und/oder lymphatische Wege in die Brustdrüsen transportiert werden.“

Wechselwirkungen möglich?

Die Autoren der Studie wollen offensichtlich nicht ganz auf Konfliktkurs mit der Politik gehen. Sie schreiben, sie hielten es für „sicher“, nach einer Covid-19-Impfung zu stillen, empfehlen lediglich, die ersten 48 Stunden nach der Impfung zu warten. Solange es noch keine Sicherheitsstudien gibt.
Zudem fordern die Forscher, zu prüfen, ob es Wechselwirkungen mit anderen Impfungen für Säuglinge gebe, wenn diese mRNA aus den Impfstoffen über die Muttermilch zugeführt bekämen.

So sehr die Forscher jetzt zurückrudern – ihre Ergebnisse sind ein GAU für die Impfpolitik: Zeigen sie doch, dass etwas, was lange kategorisch ausgeschlossen wurde, eben doch möglich ist.
Und dass offenbar frühere Studien falsch lagen. Wo liegt die Garantie, dass es nicht mit anderen Aspekten der Impfung genauso verläuft?
Dass nicht andere Thesen, die heute noch als „Verschwörungstheorie“ gelten wie bisher „mRNA in Muttermilch“, morgen von der Wissenschaft bewiesen werden könnten?
Wie konnten Stiko und Gesundheitsministerium etwas ausschließen, was nun bewiesen ist?
Wie sollen Menschen Vertrauen haben in die Versicherungen der Politik und der Medizin-Funktionäre, wenn diese derart daneben liegen können?

Und wann kommt eine Entschuldigung bei all denen, die bisher noch wegen ihrer Bedenken diffamiert wurden?

Mit der ist wohl zumindest vorerst kaum zu rechnen. Im Gegenteil. Es wird weiter der alte Kurs verfolgt.
So sagte etwa Wolfgang Paulus, leitender Experte für Reproduktionstoxikologie am Universitätsklinikum Ulm, im Gespräch mit „FOL“: „Die bisherige Maßgabe war, dass man sagte, die allenfalls geringen Mengen, die über den Magen-Darm-Trakt ankommen können, sind nicht so relevant, dass man zu einer Stillpause raten würde. Denn die Konsequenzen sind massiv.
Viele Mütter würden sich vielleicht gar nicht mehr an die Impfung heranwagen, weil sie einem voll-gestillten Kind nicht 48 Stunden lang die Brust vorenthalten.“

Augen zu und durch!

Erst wenn gesichert feststehe, dass größere Mengen der mRNA auch im Blut der Säuglinge ankommen, könne man sich ernsthaft Gedanken darüber machen, so Paulus zu „FOL“: „Er würde aber davon abraten, auf die Impfung zu verzichten, da die Mutter dann selbst nicht vom Impfschutz profitiere und auch keine Antikörper über die Muttermilch an ihr Kind weitergeben könne.“

Mir fehlen die Worte, um das noch zu kommentieren.

Wenn Mediziner wie Paulus auch jetzt noch, angesichts der milden Omikron-Variante und dem Nachweis von Übergang von mRNA in die Muttermilch, stillenden Müttern strikt zur Impfung raten, hat das in meinen Augen mit Hybris zu tun: Dem Glauben, alles beherrschen zu können, auch einen neuartigen Impfstoff bzw. dessen Nebenwirkungen.
Der jetzige Gesundheitsminister Karl Lauterbach behauptete ja noch vergangenes Jahr, die Impfstoffe seien nebenwirkungsfrei.
Dabei weiß jeder verantwortungsvolle Arzt, dass es keine nebenwirkungsfreien Präparate gibt. *)

Bezeichnend ist auch die Reaktion der großen Medien. Eigentlich müsste es ein zentrales Thema sein, wenn eine Zusage von Politik und Medizin in so einem wichtigen Bereich sich als falsch herausstellte.
Überall müssten Beiträge zu finden sein, ganz zentral, ganz oben auf den (Web-)Seiten.
Stattdessen brachte eine Suchanfrage bei „Google News“ mit den Suchworten „Mrna Muttermilch“ in der Nacht auf Mittwoch nur einen einzigen einschlägigen Treffer: den hier zitierten Bericht von „FOL“.

Das Schweigen der anderen großen Medien sagt mehr als tausend Worte.

*: Es ist mir nicht bekannt, dass Lauterbach jemals verantwortlich als Arzt für Menschen tätig war.
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen

Der Türöffner: Wie Jens Spahn den gläsernen Patienten herbeiregiert

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Schon lange beobachte ich das einträgliche Treiben des Lobbyisten, der dem Treiben von Ulla Schmidt, Gröhe u.a. echt die Krone aufsetzt in seiner völlig skrupellosen Regie.
glaesernerpatient4Dessen Gesetze mit der Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht für gesetzlich Versicherte trieben mich eineinhalb Jahre früher als geplant in den Ruhestand, viele andere Kollegen auch.
Siehe schon 2014; https://josopon.wordpress.com/2014/02/12/die-illegale-gesundheitsuberwachungskarte-ziviler-ungehorsam-angesagt/ sowie
https://josopon.wordpress.com/2018/12/31/informatiker-zerlegt-digitale-patientenakte-der-allianz-tochter-vivy-und-3-anderer-anbieter/
und https://josopon.wordpress.com/2018/12/23/abschaffung-der-arztllichen-schweigepflicht-wer-braucht-die-zentrale-patientendatei/

Heute in den NachDenkSeiten passend dazu: https://www.nachdenkseiten.de/?p=63919
Auszüge:
Vor seiner politischen Karriere war Jens Spahn Pharmalobbyist. Als Bundesminister bleibt er seinen Wurzeln treu und legt sich mit Vehemenz für die Interessen der kommerziellen Gesundheitswirtschaft ins Zeug. Dafür schickt er Gesetze in Serie auf die Reise, die einen großen gemeinsamen Nenner haben – die Verwertung von Patienten- und Versichertendaten zu Profitzwecken.

Beispielhaft dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz, das der Chef des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gerade per Verordnung konkretisiert hat. Mit dem Ergebnis: Die informationelle Selbstbestimmung gerät noch heftiger unter Beschuss. Eine Luxusvilla ist das allemal wert.
Von Ralf Wurzbacher.

Jens Spahn ergreift die Flucht. Raus aus dem weltoffen-bunten Schöneberg, rein ins spießig-hermetische Dahlem, wo sich in Berlin die Wohlbegüterten vom gemeinen Volk distinguieren.
Im Kiez waren die Nachbarn zuletzt aber auch wirklich gemein, wie RTL aus seinem Umfeld erfuhr. Von „ständigen Kontaktaufnahmen“ fühlten sich der CDU-Promi und sein Ehemann Daniel Funke „gestört und eingeengt“. Mehrmals sogar habe man sie in den vergangenen Wochen vor der Haustür angesprochen und dabei seien nicht immer positive Worte gefallen.
Was liegt da näher, als auf Abstand zu gehen, gerade in Zeiten von Corona.

Den Schutz seiner Privatsphäre lässt sich der Bundesgesundheitsminister dabei einiges kosten. 4,125 Millionen Euro sollen laut Kaufvertrag für die Nobelvilla aus den 1920er Jahren fällig werden, dazu könnte noch ein stattliches Sümmchen für die Renovierung kommen.
Fernab der Berliner Trubelmeilen, inmitten von viel Grün und bei 300 Quadratmetern Wohnfläche winken demnächst aber allerhand Platz und Ruhe, um für und unter sich zu sein.
Und wenn doch mal Gäste da sind und lästig werden, kann sich das Paar immer noch in den vorhandenen Tresorraum zurückziehen.

Luxus im Corona-Notstand?

Warum der Zynismus? Nein, es geht nicht darum, in eine Neiddebatte einzustimmen. Zumindest solange sich die nicht ums liebe Geld dreht.
Die Frage, wie Spahn bei monatlichen Bezügen von 25.000 Euro und Burda-Cheflobbyist Funke die Immobilie finanzieren, soll nicht weiter interessieren.
Nur so viel: Für ihrer beider Lebensabend wird vorgesorgt sein, solange sie selbst mit ihrem Tun weiter dafür sorgen, dass es bestimmten Interessengruppen gut und immer besser gehen wird.

Eine Randnotiz soll auch bleiben, dass der Vorgang just in eine Zeit fällt, in denen zahllose von Spahns „lieben Mitbürgern“ pandemiebedingt Not leiden und er als Wegbereiter eines monatelangen Lockdowns dafür eine Mitverantwortung trägt.
In dieser Situation würde es dem Minister gut zu Gesicht stehen, die ein oder andere Wutbekundung aus der Nachbarschaft auszuhalten, statt gleich das Weite zu suchen und sich in einer Trutzburg zu verschanzen. Auch deshalb geschieht ihm ein bisschen schlechte Presse durchaus recht.

Vollends verdient hätte er die aus einem anderen Grund: Während Spahn seinen Anspruch auf Privatheit gegen die Zudringlichkeiten von außen unter Einsatz von Geld und Einfluss demonstrativ behauptet, lässt er mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte seiner Wähler und Nichtwähler alle Rücksichten sausen.
Seit er dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorsteht, hat der 40-Jährige eine regelrechte Kanonade an Gesetzesinitiativen gezündet, die allesamt darauf zielen, die Daten von Millionen Patienten und Versicherten interessierten Dritten, insbesondere aus der kommerziellen Gesundheitswirtschaft, zuzuführen.

Der Dammbrecher

Um nur ein paar Etappen seines Feldzuges zu nennen: Das „Implantateregister-Errichtungsgesetz“ (EIRD), das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) mit seinen Regelungen zur sogenannten elektronischen Patientenakte (ePA), nicht zuletzt das zweite Pandemieschutzgesetz, mit dem allein 18 weitere Gesetze eine Neufassung erhielten.
Ausnahmslos werden mit all diesen Neubestimmungen unter dem Label „Innovation“, „Sicherheit“ und „Qualität“ Zugriffe auf massenhaft sensible Daten argloser Menschen legalisiert.

Allein im Falle des im November 2019 vom Bundestag verabschiedeten und zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen DVG betrifft dies:
Alter, Geschlecht, Wohnort, sozioökonomische Faktoren zur Analyse (…) von Nutzerpräferenzen bestimmter Versicherungsgruppen, Informationen und Abrechnungsdaten zu ambulanten und klinischen Behandlungen, durch Hebammen oder andere Leistungserbringer, Anzahl der Versichertentage, die Krankengeldtage, Angaben zu Diagnosen und ärztlichen Zweitmeinungen und noch manches mehr.

Wie das Onlinemagazin Telepolis im Vorfeld der Beschlussfassung berichtete, ist das Gesetz in vielerlei Hinsicht bahn- beziehungsweise dammbrechend, weshalb es hier schwerpunktmäßig behandelt wird.
Das ganze Paket umfasst mehrere neue Bestimmungen, etwa zu Gesundheitsapps auf Rezept, zu Videosprechstunden oder zum Ausbau der Telematikinfrastruktur.
Die gravierenden Punkte sind aber andere: Zum Beispiel sieht es vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit gewinnorientierten Unternehmen kooperieren und sich durch Erwerb von Anteilen an Investmentfonds direkt an der Entwicklung und Erprobung von digitalen Medizinprodukten beteiligen können.
Außerdem sollen Digitalprodukte ohne Nachweis eines medizinischen Nutzens und ohne ärztliche Indikationsstellung von den Krankenkassen selbst verordnet und in einer Erprobungsphase an Versicherten getestet werden dürfen – das immerhin nur mit deren Einwilligung.

Keine Widerrede beim Datenklau

Wo privat und öffentlich so verschwimmen, ist es um die (informationelle) Selbstbestimmung des Einzelnen schlecht bestellt. Deshalb ist dann auch Schluss mit Freiwilligkeit, wo es um die Daten der Versicherten geht.
Die Kassen können diese ohne Rücksprache sowohl für eine versichertenbezogene zielgerichtete Bedarfsanalyse auswerten als auch an ein neues staatliches Forschungszentrum weitergeben, das für die endgültige Zulassung der fraglichen „Innovationen“ zuständig ist.
Hier können die Daten wiederum ohne Widerspruchsrecht zu vielfältigen Zwecken verarbeitet und auf Antrag einer ganzen Reihe von Interessengruppen, sogenannten Nutzungsberechtigten, zugänglich gemacht werden. Dazu zählen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute, die Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, die Krankenkassen selbst, Organisationen für Gesundheitsberichterstattung und sämtliche anderen öffentlichen Einrichtungen, die im Gesundheitssektor tätig sind. Die Zahl der zugriffsfähigen Stellen summiert sich so auf mehrere Dutzend.

Natürlich beteuern die Verantwortlichen, dass es bei all dem sicher zugeht und sich keiner sorgen müsse, anhand der Daten „enttarnt“ zu werden. Bei der Verarbeitung und Weiterleitung setzen die Macher allerdings auch auf die von Kritikern beargwöhnte Methode der Pseudonymisierung.
Wie etwa Netzpolitik.org schrieb, genügten schon wenige Merkmale, um die Informationen einer Einzelperson zuzuordnen und den Betroffenen so zu re-identifizieren.
Das gelte insbesondere bei niedrigen Fallzahlen wie etwa seltenen Krankheiten.
Zudem verwies das Portal auf Beispiele, bei denen das Verfahren bereits überlistet werden konnte, sei es bei Kreditkarten oder der Browserhistorie beim Surfen im Internet.

In einer Anhörung zur Gesetzesvorlage empfahl seinerzeit der Kryptografieexperte Dominique Schröder von der Universität Erlangen-Nürnberg, einzig mit verschlüsselten Daten nach dem Verfahren der Anonymisierung zu arbeiten. Daraus wurde nichts.
Inzwischen hat Spahn die Regelungen des DVG durch Erlass der sogenannten Datentransparenzverordnung (DaTraV) vom 19. Juni konkretisiert. Nach deren Wortlaut kann das Forschungsdatenzentrum Dritten durchaus „pseudonymisierte Einzeldaten“ zugänglich machen, wenn dies für einen „zulässigen Nutzungszweck“ erforderlich sei.
Formuliert ist dies als einer von drei Regelfällen, und nicht mehr als Ausnahmefall, wie die ursprüngliche Sprachregelung lautete.
Vor allem straft sich Spahn damit selbst Lügen. Am Tag der Beschlussfassung des Gesetzes im Parlament am 7. November bekräftigte er in seiner Rede, die Daten würden „gegenüber denen, die damit forschen, immer anonymisiert zur Verfügung“ gestellt.

Gegen alle Kritik

Außerdem ordnete der Minister an, dass der Umfang der zu verarbeitenden und weiterzureichenden Daten noch einmal massiv erweitert wurde, in einem Maße, dass ein Re-Identifizierungsrisiko nicht mal mehr in Abrede gestellt wird. Die Gefahr solle lediglich „minimiert“ werden und dies auch nur „unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens“, liest man in der Verordnung.
Dabei hatte im Vorfeld eine Vielzahl an Verbänden vor einem Daten-Overflow gewarnt, darunter die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (bagp) oder der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Selbst der Bundesrat äußerte im Gesetzgebungsprozess zum DVG schwerste Bedenken angesichts „erheblicher Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten“ und von Gefahren der „Diskriminierung“ durch „individuelle Gesundheitsprofile“.
Das half nichts, weil die Länderkammer nicht zustimmungspflichtig war. Zuletzt hatte im Juni auch die Gesellschaft für Informatik (GI), als die DaTraV noch als Entwurf vorlag, eindringlich gemahnt:

„Der Zugriff auf die Datenbestände der Versicherten ohne jegliche Beschränkung und Kontrolle stellt eine enorme Bedrohung für alle persönlichen und personenbezogenen Gesundheitsdaten dar.“ Auch konstatierte man, „dass das BMG an einem Dialog mit der Fachöffentlichkeit nicht ernsthaft interessiert ist“.

Wie Telepolis in der Vorwoche im siebten Teil seiner lesenswerten Serie „Mit Vollgas gegen den Datenschutz“ enthüllte, hat sich die Gefahrenlage für die bundesweit 73 Millionen gesetzlich Versicherten inzwischen noch einmal drastisch verschärft. Wie oben beschrieben, soll das zu schaffende zentrale Datenforschungszentrum die Daten etlichen öffentliche Stellen zur Verfügung stellen können. Diese Nutzungsberechtigten selbst sollen die Daten nur nach Genehmigung eines gesonderten Antrags weitergeben dürfen.
Gleichwohl bestimmt das DVG vom Grundsatz, „die Nutzungsberechtigten dürfen die (…) zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben.“

Schlupflöcher und Einfallstore

Dieser Passus findet sich in Spahns Verordnung nicht mehr. Vielmehr heißt es dort jetzt, eine Datenverarbeitung durch Dritte „für andere Zwecke als die der Beratung (ist) ausgeschlossen“.
Damit könnte aus einem kleinen Schlupfloch ein Einfallstor für Fremdinteressen werden, abhängig von den Maßstäben, nach denen das Forschungszentrum eine Genehmigung ausspricht oder nicht.
Allein der Begriff „Beratung“ verspricht große Auslegungsspielräume. Wie man beispielsweise aus dem Verteidigungs- und dem Verkehrsministerium weiß, haben dort „Berater“ schon allerlei Gesetze geschrieben.
Und wenn sich neuerdings Krankenkassen mit Startups zusammentun dürfen: Was könnte da nicht alles unter „Beratung“ subsumiert werden?

Auch der DGB „sieht in diesem Erfordernis keinen ausreichenden Schutz vor einer Verwendung der Daten zu anderen als den angegebenen Zwecken“, wie er in einem Positionspapier vom Mai festhielt.
In diesem Zusammenhang monierte der Gewerkschaftsdachverband ferner, dass eine „bloße Selbstverpflichtung“ des Antragsstellers nicht genüge, die Richtigkeit und Angemessenheit der Datenverwendung sicherzustellen. So nämlich steht es in Spahns Verordnung.
Getoppt wird das noch durch den Sanktionsmechanismus im Falle von Zuwiderhandlungen. Dann nämlich droht ein Klaps mit dem Wattebausch, in Form eines „bis zu“ zweijährigen Datenentzugs.
Danach darf der Missetäter wieder ran an den Futtertrog.

„Dritte“ können mitunter alle sein, die auf dem Gesundheitsmarkt forschen und Geschäfte machen, die Pharmabranche, die Medizintechnikindustrie, Startups mit ihren Digitalverheißungen, Onlineapotheken, Privatversicherer et cetera.
Dem DGB schwant deshalb Schlimmes, weshalb er in seiner Stellungnahme forderte, „den Kreis der zur Datenverwendung in Frage kommenden Dritten im Voraus auf öffentliche, den Sozialversicherungsträgern angehörende oder nicht gewinnorientierte Akteure und Institutionen zu begrenzen“.
Freilich folgte Spahn dem guten Rat nicht, um statt dessen exakt die Richtung einzuschlagen, den die CDU-CSU-Fraktion im Dezember 2019 in einem Konzeptpapier aufgezeigt hatte.

Angriff auf Selbstbestimmung

Darin wird eine Debattenkultur bejammert, „die hierzulande selten chancengetrieben, gern und oft aber risikobeschwert geführt wird“. Gegen die vermeintliche Misere verschreiben die Autoren: Daten, Daten, Daten.
Und versprechen kaum weniger als die Befreiung der Menschheit von Krankheit, Kummer und Leid. Zitat: „Daten können Leben retten.“ Als Antreiber soll selbstredend die kommerzielle Wirtschaft vorangehen:

„Zum einen, um Erkenntnisse, die aus dem Datenschatz gewonnen werden, zügig zum Patienten und in die Anwendung zu befördern; zum anderen wegen des Standortpotenzials für die Gesundheits- und Gesamtwirtschaft.“

Das Credo der Unions-Fraktion: Qualitativ hochwertige Daten „made in Germany“ müssten „zu einem Alleinstellungsmerkmal unseres Gesundheitswirtschafts- und Forschungsstandortes werden“.
Ein Lob findet sich in dem Text auch: „Gesetzgeberisch wurden Digitalisierung, Versorgung und Forschung zuletzt in immer höherer Taktung zusammengedacht.“
So soll es weitergehen, was in der Ansage mündet: „Für das Digitale-Versorgung-Gesetz II fordern wir, in Deutschland ansässige forschende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in den Kreis der Antragsberechtigten für das Forschungsdatenzentrum nach § 303e SGB V aufzunehmen.“

Ganz so klar steht es zwar nicht in Gesetz und Verordnung. Gleichwohl erhalten die in der Gesundheitswirtschaft tätigen Unternehmen und Konzerne damit wenigstens schon einmal mittelbaren Zugriff auf die Daten von Millionen ahnungslosen Bürgern, um daraus Profit zu schlagen.
Und was noch nicht ist, kann ja noch werden auf dem Weg zu einer umfassenden – totalitären – Digitalisierung des Gesundheitswesens – alles zum Wohle der Menschheit, versteht sich.
Ein Garant dafür ist Spahn selbst, seit dessen Inthronisierung der Frontalangriff gegen die Selbstbestimmung von Patienten und Versicherten mit einer überfallartigen Intensität als gewaltiges PR-Manöver und zuletzt noch befeuert durch die Triebkräfte der Corona-Pandemie geführt wird.

Vom Lobbyisten zum Erfüller

Das alles folgt einem großen Plan und einer perfiden Kommunikationsstrategie.
Telepolis diagnostizierte eine „gezielte Überforderung der Medien durch einen täglichen Tsunami an neuen einzelnen Informationsschnipseln aus dem Gesundheitsministerium mit dem Ergebnis, dass selbst für kritische Journalisten die dahinter liegenden Zusammenhänge kaum noch erkennbar sind“.
Dazu komme ein Frame-Setting, das „Fortschritt“ und „Zukunft“ in den schillerndsten Farben zeichnet und das „Unsichtbarmachen von Datenschutzabbau“ mit Gesetzesnamen, die deren Stoßrichtung verschleiern.

Obwohl: „Datentransparenzverordnung“ ist fast schon einen Beitrag zur Wahrheit. Sofern man anstelle von „Daten“ den „Menschen“ setzt, ist es zum „gläsernen Patienten“ nur noch ein kleiner Denkschritt.
Spahns Werdegang vom Pharmalobbyisten bis an die Spitze des BMG haben die NachDenkSeiten schon kurz vor seiner Ernennung skizziert. So gesehen waren und sind auch er und seine Politik leicht durchschaubar. Nur leider machen die „Qualitätsmedien“ lieber ein Geheimnis darum und arbeiten sich dafür an Boulevardeskem wie einer „Luxusvilla“ ab.
eCard-neindankeSpahn wird die Schlagzeilen überstehen. Der Mann wird noch für Höheres gebraucht.

Dazu auch in der jungen Welt: https://www.jungewelt.de/artikel/384505.rechtlose-versicherte-herr-spahn-baut-vor.html
Der Bundestagsabgeordnete Achim Kessler (Die Linke) wies am Montag gegenüber jW auf ein weiteres Problem hin. Dabei gehe es um das Anfang Juli vom Bundestag beschlossene »Patientendaten-Schutz-Gesetz«, das den Krankenkassen zugesteht, ihren Versicherten »gezielte Informationen« und »Angebote« zu unterbreiten, »also Werbung und Beeinflussung durch die Hintertür«. Mit einem Änderungsantrag der Koalition sei »aus einer dafür ausdrücklich erforderlichen Einwilligung die bloße Pflicht geworden, die Versicherten über die Möglichkeit eines Widerspruchs zu informieren«, so Kessler. Das alles sei »still und heimlich« geschehen. Corona macht’s möglich.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Jochen

Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht – Wer braucht die zentrale Patientendatei?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

eCard-neindankeWie viele andere Kollegen werde auch ich diese Telematik nicht mitmachen. Ich bestreike auch schon die Gesundheitsüberwachungskarte.

Alle Ärztetage der letzten Jahrzehnte haben diese Überwachungsmaßnahme abgelehnt.

GlaesernerPatient4

GlaesernerPatient4

Was hier das Ministerium mit den Einflüsterern der CompuMed-Gruppe, der Gesundheitskonzerne und der Softwareindustrie den Ärzten und Patienten abverlangt, ist ungeheuerlich. Die Kosten von über 10Mrd. Euro sollen die gesetzlich Krankenversicherten tragen, die Krankenkassen wolle sich immer mehr in die Therapie einmischen und die Pharmakonzerne stehen bei Fuß.
Die Bertelsmann-Tochter Arvato wird einige Milliarden abgreifen. Kein Wunder, dass in den Leim-Medien wie SPIEGEL, Zeit, Stern u.s.w. kein kritisches Wort darüber zu lesen ist.
Aber hier bei Telepolis, dort auch wichtige Diskussionsbeiträge:
https://www.heise.de/tp/features/Wer-braucht-die-zentrale-Patientendatei-4223472.html
Auszüge:

Wer braucht die zentrale Patientendatei?

  1. November 2018 Annette Hauschild und Helmut Lorscheid

Bundesgesundheitsministerium verschiebt die Anschlussverpflichtung für die Ärzte auf 2019, 80 Prozent der Ärzte haben sich noch nicht angeschlossen

Die Gesundheitskarte wird seit Jahren angepriesen als Beitrag zu mehr Service, mehr Transparenz, zu Kostensenkung und Verbesserung der Gesundheitsversorgung.
Kurzum: Die Karte für alles Gute im Gesundheitssystem. So die Verheißung.
Doch bis heute sind lediglich einige Grunddaten auf der Karte gespeichert. Bisher ist nicht einmal die Blutgruppe darauf zu finden. Zumindest das soll sich ändern, aber sonst nicht viel.
In Arbeit sind stattdessen die elektronische Patientenakte und letztlich die zentrale Speicherung aller Patientendaten.

90 Prozent Verweigerung bei Psychotherapeuten

Im Gespräch mit Telepolis erklärt Dieter Adler, Initiator des Kollegennetzwerk Psychotherapie, (9.500 Mitglieder), den Paradigmenwechsel im Umgang mit Patientendaten:

„Bisher konnte jeder, der zum Arzt oder Psychotherapeuten ging, darauf vertrauen, dass seine medizinischen Daten in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten sicher vor dem Zugriff anderer sind.
Zwar benutzen nahezu alle Behandler Computer, um Befunde, Berichte und Patientendaten zu speichern. Diese Rechner waren jedoch nie an irgendein externes Netz angeschlossen.
Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen warnten bisher vor den Risiken und rieten Ärzte und Psychotherapeuten davon ab, ihre Praxisrechner ans Internet anzuschließen.

Jetzt sollen sich alle Behandler, Apotheken und Krankenhäuser an das Internet anschließen lassen. Zwangsweise, denn nach dem sogenannten eHealth-Gesetz müssen alle ab dem 01.01.2019 an ein eigenes Netz, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen betrieben wird, angeschlossen sein.
Zunächst nur eine Zwangsvernetzung, die aber nach Willen des Bundesgesundheitsministers zu einer zentralen Speicherung alle Patientendaten führen soll.

Telematik-Infrastruktur nennt sich das Zauberwort – was zunächst so kryptisch, wie ungefährlich klingt. Knotenpunkt der Vernetzung ist die Gesellschaft für Telematik, kurz Gematik, in Berlin.
Hier werden die Daten aller Praxen gebündelt und sollen in einem zweiten Schritt auf zentralen Servern, betrieben von der Bertelsmann Tochterfirma Arvato, gespeichert werden.
Ziel des Gesundheitsministeriums ist es, in einer einzigen elektronischen Gesundheitsakte, alle Daten eines Patienten zusammenzuführen.“

Alles total sicher

In der Selbstdarstellung des Betreibers, der „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“ (Gematik) heißt es:

Die Telematikinfrastruktur tritt an, das sicherste elektronische Kommunikationsnetzwerk zu werden, das es im deutschen Gesundheitswesen jemals gab. Als einheitliche sektoren-übergreifende Plattform für die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen erleichtert die Telematikinfrastruktur den Informationsaustausch zwischen den Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Angehörigen anderer Heilberufe. Davon profitieren alle an der Patientenversorgung Beteiligten gleichermaßen. Dabei werden der Datenschutz und die Datensicherheit im Gesundheitswesen gestärkt.

Gematik

Big Data für die Pharma-Industrie

Kritiker dieser Monsterdatei gehen davon aus, dass die Daten über den Zugang zur „Forschung“ sehr schnell ihren Weg zur Pharma-Industrie finden werden. Denn bekanntlich finanzieren Firmen einen Großteil der medizinischen Forschung. Eine alle Patienten umfassende bundesweite zentrale Datensammlung würde sicherlich auch ein begehrtes Ziel von allerlei kriminellen Begierden.

Dieter Adler fürchtet, dass „die Speicherung aller Gesundheitsdaten auf einem zentralen Server geradezu eine Einladung für Hacker sein kann“. An Beispielen mangelt es nicht.
In Norwegen gab es erfolgreichen Hackerangriffe auf die norwegische Gesundheitsbehörde „Helse sørøst“, in Großbritannien auf eine Vielzahl von Krankenhäusern des britischen National Health Service NHS und in den USA wurden ein Drittel der Gesundheitsdaten – das heißt Daten von über 120 Millionen Patienten – gehackt.

Das wissen die kritischen Geister in der Medizin. So verwundert es nicht, dass die Zahl der Telematik-Anschlüsse trotz drohender Honorarkürzung in den letzten Monaten rapide abnahm. Gab es im Mai 2018 noch 4000 Telematik-Anschlüsse, die wöchentlich verlegt wurden, sind es jetzt gerade mal etwas mehr als 400 pro Woche.

Der Widerstand gegen die Telematik wurde vom Netzwerk und den anderen Telematik-Gegner-Gruppen flächendeckend mobilisiert. In Zahlen: 82% sind noch nicht angeschlossen, von unserer Berufsgruppe Psychotherapeuten weigern sich „immer noch“ 92,7%. Und das konstant!

Dieter Adler

Die Frage stellt sich, wer diese Datei eigentlich braucht. Für die Ärzte bedeutet sie unbezahlte Mehrbelastung und erhebliche Kosten für die notwendigen Geräte und Anschlüsse.
Für den Patienten bedeutet sie einen Angriff auf die Selbstbestimmung.
Denn was bringt es, wenn künftig auch der Zahnarzt aus der neuen online verfügbaren Patienten-Akte erfahren kann, dass sich sein Patient wegen Depressionen in Psychotherapie oder beim Hautarzt wegen eines unerfreulichen Mitbringsels aus seinem letzten Urlaub in Behandlung befindet?

Während die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien sowie Krankenkassen und die Ärztekammern das Vorhaben in höchsten Tönen loben und als Segen für die Versicherten darstellen, hält sich die Zustimmung beim medizinischen Fachpersonal deutlich in Grenzen.
Der Großteil der Bevölkerung ist über das Vorhaben kaum informiert. Dabei tragen die Versicherten einen Großteil der entstehenden Kosten.
Schon jetzt soll die Telematik-Infrastruktur – monieren Kritiker des Projekts – bereits 2 Milliarden Euro verschlungen haben. Vom Bundesgesundheitsministerium und auch von Gematik waren keine genauen Zahlen zu erfahren.

Auch im Ländle kaum Zustimmung

Obwohl zum 1. Januar 2019 allen, die sich dem Datennetz nicht anschließen mochten, eine Honorarkürzung von einem Prozent drohte, haben sich selbst bei den sparsamen Schwaben bis August 2018 gut 90 Prozent der Praxen nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen.

Die baden-württembergischen Mediziner führen technische Probleme und ihre Sorge vor nicht absehbaren Kosten als Argument an.
Einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 17. August 2018 zufolge hatten 25 Prozent der Praxen, die bereits am Netz sind, laut einer Umfrage des Ärzteverbands „Medi“ schon bei der Installation des Konnektors Probleme. 33 Prozent klagten nach Inbetriebnahme über wiederholte Systemabstürze. Ferner sei die Anbieterhotline schlecht erreichbar gewesen und Techniker hätten sich mit dem Gerät kaum ausgekannt, sagt der Medi-Vorsitzende Baumgärtner.

Werner Baumgärtner rät seinen Mitgliedern abzuwarten, „bis die größten Probleme dieser instabilen Technik gelöst sind“, so der Medi-Vorstandschef im August 2018 gegenüber der Stuttgarter Zeitung.
Zu kämpfen hätten die Praxen auch damit, dass noch viele alte Gesundheitskarten (eGK1) in Umlauf seien, die von den meisten neuen Lesegeräten nicht akzeptiert würden.
Es sei „eigentlich ein Skandal“, dass manche Krankenkassen noch nicht auf die eGK2 umgestellt hätten.

Während die einen die Instabilität des Systems, hohen Zeitaufwand und weitere Kosten zum Abwarten bringen, sind andere Ärzte grundsätzlich gegen die geplante Datensammlung.
So die Tübinger Ärztin Susanne Blessing. Sie ist die baden-württembergische Landesvorsitzende des Verbands Freie Ärzteschaft. Für sie ist „das System nicht praktikabel und unsicher. Alles, was über das Internet geht, ist in meinen Augen nicht kontrollierbar.“

Dieter Adler und seine Psychotherapeuten-Kollegen stehen also nicht alleine, auch bei den Allgemeinmedizinern formiert sich Widerstand gegen die zentrale Patientendatei, so wie sie der Pharmalobbyist Jens Spahn in seiner augenblicklichen Funktion als Bundesminister für Gesundheit gerne hätte.
Die Art und Weise, wie Spahn Politik betreibt, hat sicher mit dazu beigetragen, die Medizinmänner und -frauen aufzuschrecken und einiges gegen „Big Data in spe“ im Medizinbereich zu bewegen.

Freie Ärzteschaft gegen Totalvernetzung

Auch die Hamburger Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Silke Lüder wehrt sich gegen den Anschluss ihrer Patientendatei an den Bertelsmann-Server. Sie ist Stellvertretende Bundesvorsitzende der Freie Ärzteschaft e. V. und macht sich so ihre eigenen Gedanken. In ihrer Antwort an Telepolis heißt es:

Nach dem E-Health-Gesetz müssen sich alle Arzt- und Zahnarztpraxen, Kliniken und später auch Apotheken online an die Telematik-Infrastruktur (TI) mit Servern bei der Bertelsmann-Tochter Arvato anschließen. Zugangsschlüssel ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Die Interessen dahinter liegen auf der Hand: Politik, Krankenkassen und IT- und Gesundheitsindustrie wollen die medizinischen Daten aller Bürger zentral speichern, um das Gesundheitswesen zu steuern und Rendite zu erwirtschaften.

Silke Lüder

Auch Silke Lüder verweist auf die „bedrohlichen Hackerangriffe in den vergangenen Jahren in verschiedenen Ländern auf Gesundheitsdaten (z. B. in Großbritannien, Norwegen)“ und bezeichnet das Vorhaben der Zentraldatei deshalb als „verantwortungslos.“

Aus Sicht der Ärzte gefährdet eine Totalvernetzung im Gesundheitswesen die Sicherheit der Patienten und ihrer Daten. Die Ärzte werden die ärztliche Schweigepflicht weiter verteidigen und die Daten ihrer Patienten zu schützen. Viele Praxisinhaber haben bereits erklärt, sich nicht an die TI anzuschließen und den angedrohten Honorarabzug von 1 Prozent in Kauf zu nehmen, damit ihre Patientendaten nicht in diese Überwachungsstruktur einfließen. Auch die jüngsten Entwicklungen und Ideen von Krankenkassen, IT- und Versicherungskonzernen, den Versicherten Apps für ihre Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen (z. B. Vivy), lassen vermuten, dass die Versicherten künftig noch stärker gesteuert werden sollen. Nach Aussagen von Spezialisten der IT-Sicherheit können App-Daten nicht sicher geschützt werden.

Silke Lüder

Die Freie Ärzteschaft prüfe deshalb juristische Schritte gegen das eGK-Projekt.

SPD-MdB lässt bei Spahn denken

Im Bundestag hält sich das Interesse für die konkrete Auslegung der schon vor einigen Jahren beschlossenen zentralen Datensammlung in Grenzen. Der für den Bereich Telematik in seiner Fraktion zuständige SPD-Abgeordnete, Dirk Heidenblut, verzichtet auf eine inhaltliche Beantwortung der ihm von Telepolis übersandten Fragen und verweist auf das Ministerium:

Leider sind wir nicht die passenden Ansprechpartner für Ihre Fragen. Ich rate Ihnen das Bundesministerium für Gesundheit dazu anzuschreiben, da das BMG die aufsichtsführende Behörde über die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) ist, die wiederum die Elektronische Gesundheitskarte entwickelt und gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die technischen Sicherheitsstandards entwickelt und festlegt.

Dirk Heidenblut

Heidenblut sieht es möglicherweise nicht als seine Aufgabe an, das Ministerium zu kontrollieren. Da aber genau das seine Aufgabe als Bundestagsabgeordneter wäre, stellt sich die Frage: Was macht dieser Mann im Bundestag? *)
Und das waren die Fragen an die SPD-Fraktion, die ihr zuständiger Fachpolitiker Heidenblut lieber unbeantwortet ließ: „Mir wurde erklärt, dass ein Großteil der Ärzte und insbesondere die Psychotherapeuten die zentrale Speicherung von Patientendaten ablehnen und sich folgerichtig bisher nur wenige an dem System angeschlossen haben. In einer Petition – gerichtet an die Datenschutzbeauftragte – heißt es: ‚Conclusio: Die Zwangsanbindung psychotherapeutischer Praxen bringt für die Arbeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keinen Gewinn, birgt aber diverse und in der Zukunft nicht kalkulierbare Risiken. Die besondere und bisher ausreichend gewährleistete Sorgfalt im Datenschutz unserer Patientinnen und Patienten, wird durch die Anbindung unserer Praxen an die Telematikstruktur verletzt. Wir plädieren daher an Sie als Bundesbeauftragte für den Datenschutz, dafür zu sorgen, dass psychotherapeutische Praxen von der Anbindungspflicht an die Telematikstruktur ausgenommen werden.‘

  • Welche Konsequenz ziehen Sie als Gesundheitspolitiker daraus?
  • Welche Daten sollen wo genau gespeichert werden?
  • Was können Sie mir über die Sicherheit der entsprechenden Datenwege und Verarbeiter sagen?
  • Wer hat die beteiligten Firmen – wie geprüft?“

Sein Kollege Tino Sorge von der CDU/CSU verteidigt aus eigener Sicht das Vorhaben und erklärt den schleppend verlaufenden Anschluss der Praxen an die Telematik-Infrastruktur mit eher technischen Gründen.

So könne „derzeit nur ein einziger Anbieter die notwendigen Geräte (Konnektoren) liefern. Auch seien „Finanzierungsfragen ungeklärt“.
Immerhin aber werde der Gesetzgeber die entsprechende Frist nun verlängern, sodass den Ärzten keine ungerechtfertigten Sanktionen drohen. Das wird auch der Industrie mehr Zeit geben, um die nötigen Konnektoren auszuliefern.

Für Tino Sorge besteht hinsichtlich der Datensicherheit kein Anlass zur Sorge: „Die Telematikinfrastruktur (TI) als künftige ‚Datenautobahn‘ des Gesundheitswesens unterliegt strengsten Sicherheitsvorkehrungen. Ein Beispiel: Die Ausgabe von Konnektoren unterliegt Vorgaben, die militärischen Sicherheitsstandards entsprechen.“

Wie Gematik betone, werde, so Sorge weiter „um allen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden und insbesondere die medizinischen Daten von Patienten zu schützen, in der Telematikinfrastruktur auf starke Informationssicherheitsmechanismen gesetzt. Die sichere, verschlüsselte Kommunikation zwischen Kommunikationspartnern sowie der Schutz vor dem Zugriff auf sensible Informationen sind das Fundament der TI. Damit die sichere Kommunikation und der Schutz von sensiblen Informationen in der TI langfristig gewährleistet sind, werden die verwendeten kryptographischen Verfahren durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig überprüft und an die neuesten Entwicklungen angepasst.“

Auf Anfrage bestätigte das Bundesgesundheitsministerium, die Anschlussverpflichtung für die Ärzte vom 1.1. 2019 auf Mitte 2019 verschoben zu haben.
Allerdings, so heißt es gegenüber Telepolis, „Die Ärzte müssten noch vor dem 31. März 2019 ihren Anschluss bestellen und den Vertrag unterzeichnen. Grund: Die Industrie kommt mit der Lieferung der Konnektoren nicht nach, deshalb kann die Frist Ende 2018 nicht gehalten werden.“

Dass die Mehrheit der Ärzte sich weigert, wird in der Antwort nicht erwähnt. (Annette Hauschild und Helmut Lorscheid)

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*) Auf diesen Herrn wartet, wie auf viele andere Mitglieder von CDU und SPD, nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag ein schönes von den Versicherten mitbezahltes Pöstchen in einem  Vorstand der Krankenkasse oder in einer der vielen neu zu gründenden Verwaltungs- und Regelungskommissionen. Diesen Ast wird er wohl kaum absägen wollen. Übrigens, wenn man die vielen unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen mit ihrem Pseudo-Wettbewerb nicht hätte, um sie zur Versorgung alter Funktionäre zu nützen, könnte man sie gleich abschaffen, denn die Gelder laufen sowieso alle durch ein und denselben Gesundheitsfond und werden dann an die Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer zur Weiterverteilung an die Ärzte ausgezahlt. Jeder vergleiche mal, wer in den Bundes- Landes- oder Regionalvorständen seiner gesetzlichen Krankenkasse sitzt und welche Parteibücher sich da als karrierefördernd erwiesen haben. Ulla Schmidt ist übrigens mittlerweile Vorsitzende der Lebenshilfe e.V. und nimmt insoweit am Gemeinnutz teil. Frage man sie doch mal, welches Fabrikat sie als Dienstwagen fährt. Klar, dass diese Bagage alle Verwaltungsvereinfachungen ausbremst.

Jochen