Was wäre, wenn … die Deutschen die Sanktionen leid sind? Treffender und ernüchternder Kommentar von Dagmar Henn

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

dagmar henn

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Bisher haben sie alles brav hingenommen, die Deutschen. Nicht nur die ganzen Corona-Maßnahmen, auch die Ankndigung des regierungsamtlich verpassten Kältewinters. Aber was, wenn sich das ndern sollte? Ein Gedankenspiel.
https://test.rtde.tech/meinung/142561-was-ware-wenn-deutschen-sanktionen/
Auszüge:
Inzwischen sind sie offiziell, die Sanktionsfolgen für die Deutschen, die im März noch abgestritten wurden. Die hheren Gaspreise werden bereits weitergereicht, und die ersten Betriebe haben geschlossen oder stehen vor der Schließung.
Bisher gab es nur einzelne, begrenzte Proteste wie in Schwedt; man knnte den Eindruck haben, dass die deutsche Bevölkerung den verordneten Niedergang widerspruchslos hinnimmt.

Angst vor Ausfall der Heizungen: Öfen und Brennholz werden knapp in Deutschland

Aber was wären die Optionen, sollte dem nicht so sein? Sollte ein zumindest beträchtlicher Anteil der Bevölkerung zu dem Schluss kommen, dass weder Frieren für die Ukraine noch eine Zerstörung der deutschen Industrie zum Wohle der USA seinen Wünschen entspricht?
Da werden die Dinge kompliziert, weil Meinung nichts ändert und nichts bewirkt. Das gilt weiterhin, obwohl inzwischen Meinungen zum Ziel strafrechtlicher Verfolgungen werden, was den Eindruck erwecken könnte, schon eine Meinung sei gefährlich. Verhältnisse materieller Macht lassen sich aber nicht wegdenken.

Was sind die momentanen Voraussetzungen? Die Sanktionspolitik, die für große Teile der Bevölkerung eine Verelendungspolitik ist, wird von so gut wie allen Parteien im Bundestag getragen.
Das bedeutet leider auch, dass weder die eine in diesem Jahr noch anstehende Landtagswahl in Niedersachsen noch ein wie auch immer entstehender Bruch in der augenblicklich regierenden Koalition daran etwas ändern werden. Jede auch nur denkbare neue Konstellation würde den Weg in den Abgrund fortsetzen.

Das bedeutet schon einmal, dass jeder „weiche“ Wechsel unmöglich ist. Und zwar egal, ob es zu Massendemonstrationen käme oder gar zu Streiks und Unruhen. Unter einem kompletten Austausch des politischen Personals ist nichts zu haben.

Dieser Zustand ist nicht vom Himmel gefallen, sondern hat sich über Jahre hinweg entwickelt. Wer die Massenproteste in anderen europäischen Lndern im Zeitraum nach dem Jahr 2008 beobachtet hat, konnte sehen, dass ihre Wirksamkeit immer weiter abnahm.
Im ersten Quartal 2013 beispielsweise gab es in Portugal Proteste, bei denen ber ein Zehntel der Bevlkerung auf der Straße war, an ein und demselben Tag.
Noch in den 1980ern wre das Ergebnis ein sofortiger Rcktritt der Regierung gewesen. Das Ergebnis 2013: Nichts!


Verteidigungsministerium schafft neue Strukturen für Inlandseinsätze der Bundeswehr

Oder nehmen wir die Proteste der Gelbwesten, die ber Jahre hinweg andauerten und zeitweise noch zustzlich von Streiks begleitet wurden.
Letzteren gelang es zwar, eine Rentenverschlechterung aufzuhalten, aber das Verhältnis zwischen Aufwand und Ergebnis?

Wenn man sich ins Gedächtnis ruft, wie die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen in Deutschland verlaufen sind, kann man einige Dinge schon vorab annehmen:
Zum einen, dass spätestens im Herbst all diese Manahmen reaktiviert werden, was faktisch einem völligen Verbot von Versammlungen und Demonstrationen gleichkommt.
Die Schwelle, selbst einen existenziellen Unmut kundzutun, liegt also hoch.
Zum anderen wurde im Zusammenhang mit Corona auch jede Form von Organisation sofort attackiert.
Es wurde unmglich gemacht, Busse zu mieten, was man fr zentrale Demonstrationen tun muss.
Es wurde unmglich gemacht, Geld zu sammeln, das für jede Form von politischem Protest benötigt wird, und auch alle sichtbaren Personen wurden mit allerlei Problemen berzogen.
Mehr noch, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Corona-Maßnahmen belegt, dass man von der Justiz kein Eintreten für irgendwelche Grundrechte erwarten darf.

Die vielen kleinen Spaziergänge, die Ende letzten Jahres stattfanden, waren durchaus eine passende taktische Antwort auf diese Lage, weil viele gleichzeitig begangene Proteste weitaus schwerer unter Kontrolle zu bringen sind als wenige zentrale.
Aber auch sie hatten keine Wirkung auer der Selbstvergewisserung, dass die Zustimmung zu diesen Manahmen bei Weitem nicht so einheitlich war wie von den Medien behauptet.

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Die „normale“ Form der Entwicklung wäre nun, dass sich eine Partei gründet, die zumindest diese eine und lebenswichtige Position aufgreift: die Aufhebung der Sanktionen mit allen gegebenenfalls erforderlichen Konsequenzen bezogen auf EU und NATO.
Dabei gibt es allerdings einige Probleme: Das erste ist, wie oben schon im Zusammenhang mit den Corona-Protesten erwähnt, die Tatsache, dass jeder Versuch einer Organisierung sofort angegriffen wird,

Das zweite ist allerdings noch etwas wirkungsvoller, das ist die Zeit. Jeder Wandel der deutschen Position bezogen auf die Sanktionen ist nur solange tatschlich wirkungsvoll, bis sich die Handelsströme umorientiert haben und dann eben dauerhaft an Europa vorbei führen.
Diese Entwicklung hat bereits begonnen. Wenn sie einmal abgeschlossen ist, wrde selbst eine Freigabe von Nord Stream 2 nichts mehr ändern, weil es für dieses Erdgas längst andere Abnehmer gibt. Der maximale Zeitraum wären zwei bis drei Jahre.
Für den Aufbau einer politischen Organisation, Partei oder nicht, ist das ein sehr kurzer Zeitraum.
Für die „normale“ Schiene einer parlamentarischen Durchsetzung von neuen Positionen, soweit das überhaupt je funktioniert hat, sind zwei, drei Jahre gar nichts, für die Rettung der ökonomischen Lebensbasis Deutschlands sind sie alles.

Was ist mit Streiks oder Aktionen zivilen Ungehorsams? Beides ist nicht so einfach. Die Wirksamkeit von Streiks in einer Rezession ist weitaus schwächer als jene in einem Aufschwung. Und diese Sanktionen werden eine Rezession auslösen, die mit jener in den Jahren 1929 und folgend sowie dem Abschwung 2009 auf Turbo gewissermaen, mithalten kann.
Automobilfabriken, die ohnehin stillstehen, weil sie keinen Strom mehr bekommen oder Bauteile fehlen, können nicht bestreikt werden.
Die einzigen Bereiche, in denen Streiks im Falle eines voll erblühten Rezessionsszenarios wirkungsvoll sind, wren genau im Bereich der Energieversorgung selbst.
Da allerdings muss man nicht sehr hellsichtig sein, um zu erkennen, dass die Reaktion darauf gewaltsam sein wird.

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Ziviler Ungehorsam? Der wundeste Punkt dafr ist immer das Geld. Abhängig Beschäftigten wird die Steuer aber automatisch vom Lohn abgezogen, oder sie zahlen sie mit den Verbrauchsgütern. Die Möglichkeit, den Staat bei den Finanzen zu treffen, haben die meisten nicht.
Bleiben die Mittel, die die Klimajünger so gern einsetzen, Verkehrsblockaden beispielsweise. Aber auch hier gibt es wieder zwei Punkte, die das schwierig machen.
Wer den Verkehr blockiert, um die Sanktionen los zu werden, wird nicht mit der Rücksicht rechnen können, mit denen den Klimajüngern begegnet wird, die schlielich die Verzichtserzählung befördern und nicht bekämpfen.
Und dann auch so etwas braucht Organisation , mit welchem Etikett solch eine Organisation versehen wrde, ist klar: In diesem Falle wäre das der Terrorismus.

Örtliche Abgeordnete darf man übrigens inzwischen auch nicht mehr aufsuchen, um ihnen kundzutun, dass ihre Politik nicht auf Gegenliebe stößt.
Natürlich ist das Ausüben von Druck, aber eigentlich ist das der Druck des Souveräns auf seine Vertreter, ein Vorgang, der genauso legal sein müsste wie die Anwesenheit der vielen Lobbyisten im Bundestag. Aber so wird das in der Wirklichkeit nicht gehandhabt. Hausbesuche sind also auch keine Lösung.

Ein Teilboykott der Strom- und Gasrechnungen wäre eine Option, wenn sich tatschlich eine große Menge einem solchen Vorgehen anschließen wrde. Das hieße, von der Rechnung wird nur jener Teil bezahlt, der vor den Preissteigerungen fällig gewesen wre.
Aber woher soll man wissen, dass sich genug Menschen daran beteiligen, um damit wirklich Druck aufzubauen?
Das, was in den Medien als öffentliche Meinung sichtbar wird, hilft nicht weiter.

Ohne eine klare Perspektive wird sich eine Ablehnung der Sanktionen nur in chaotischen Protesten äußern, die leicht unter Kontrolle zu bringen sind.
Vorbereitungen zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren laufen ja bereits und die Polizei ist in Deutschland ohnehin hoch gerüstet.
Und das Muster, nach dem jeder, der von der Linie abweicht, zum Feind erklrt wird, ist längst etabliert.

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Dennoch, die Manahmen gegen Meinungen zeigen, dass die Regierung dem Volk nicht mehr traut. Sie fürchtet ein Brechen der Kooperation.
kuekenpiepsenDenn nicht die bewaffneten Organe sind die Hauptstütze staatlicher Macht, sondern die alltägliche Mitwirkung der Beherrschten. Die zunehmende Kontrolle über das, was gesagt und gedacht werden darf, soll eine Kooperation, die nicht mehr freiwillig ist, weiter erzwingen.
Leider ist die erodierende Kooperation erst einmal ein passiver Zustand, der sich nur eruptiv Geltung verschafft, was von keinem der Beteiligten geplant werden kann.

Was bleibt unter diesen Bedingungen als denkbare Strategie? Langsames, kontinuierliches Sägen an dem anderen Pfeiler staatlicher Macht.
Die Corona-Manahmen haben auch da schon Risse hinterlassen: Nicht die gesamte Polizei fand es lustig, den Abstand zwischen Fußgängern zu messen oder Maskenatteste zu kontrollieren.
Wenn sie, zumindest zu größeren Teilen davon überzeugt wären, dass es die Politik der Regierung ist, die die Sicherheit und Ordnung bedroht, was sie objektiv tut , und daraus die entsprechende Konsequenz zögen und wenn Gleiches für die Bundeswehr zuträfe dann, und leider nur dann , bestünde eine Aussicht, dass Proteste gegen die Sanktionen und die Verelendungspolitik ihr Ziel erreichen könnten.

Aber noch sieht es so aus, als würden die Meisten das über sie Verhängte klaglos hinnehmen; noch wird nicht jeder Uniformierte auf den Straßen oder in der Bahn in Debatten über Sinn und Unsinn des deutschen Harakiris verwickelt, und die Berliner werden bei ihren Untergangsplanungen nicht gestört.
Und alle Überlegungen von „was wäre, wenn“ sind ein kleiner, unschuldiger Zeitvertreib zum Wochenende.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen

30 Argumente gegen die Impfpflicht

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

syringe and pills on blue backgroundDas neue Infektionsschutzgesetz hat für mich jetzt schon ganz persönliche Konsequenzen:
Wenn ich bis März 2020 nicht mit einem für mich akzeptablen konventionellen Impfstoff geimpft werden kann, weil die EMA die Genehmigung von solchen herauszögert, muss ich meine Praxis schließen und kann nur noch Online-Sitzungen durchführen.
So ein Zufall, das der letzte SPD-Parteitag von den Impfstoffherstellern und Microsoft gesponsert wurde, siehe
https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/pfizer-microsoft-spd-parteitag-sponsern/

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Er weist auch auf das unterschwellige Ziel hin, die Gesundheitsdaten aller Bürger in einem Impfregister zu erfassen. Wer darauf dann zugriff hat – zusätzlich zu den Inlandsgeheimdiensten – ist noch offen. Man kann sich aber vorstellen, dass der Verfassungsschutz dann an der Tür der Arztpraxis lauert, wenn der nächste Impftermin fällig ist…

Aber heute eine gute Zusammenfassung auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=79084
Auszüge:
Anfang Januar soll im Bundestag die erste Debatte zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 starten und Februar oder März soll es dann soweit sein.
Die Zustimmung von Medien und Politik ist groß, ein Kurswechsel eher unwahrscheinlich. Gegenwind kommt dafür aus der Wissenschaft. So nannte der Virologe Alexander Kekulé die Einführung einer Impfpflicht gegen Corona jüngst „Gift“.
Doch Kekulé ist eine Ausnahme. Nur Wenige wagen es derzeit, bei der Corona-Thematik aus dem engen medial-politischen Meinungskorridor auszuscheren – zu groß ist die Angst, „in die falsche Ecke“ gerückt zu werden.
Das ist tragisch, denn es gibt zahlreiche sehr gute Argumente gegen die Impfpflicht und das hat nichts mit „Impfskepsis“ oder gar dem „Leugnen von Corona“ zu tun.
Jens Berger
hat für die NachDenkSeiten 30 Argumente gegen die Impfpflicht zusammengestellt. Bleibt zu hoffen, dass derartiger Widerspruch in der aufgeheizten, fast nur noch emotional und nicht mehr rational geführten Debatte nicht untergeht.

1. Die Impfquote in den Risikogruppen ist auch heute schon hoch

Wenn es darum geht, Menschen bei Covid 19 vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen zu schützen, geht es heute wie vor einem Jahr primär darum, die sogenannten Risikogruppen zu schützen. Das Medianalter der an oder mit Covid 19 Verstorbenen liegt immer noch bei 83 Jahren. Von den Sterbefällen der letzten drei Meldewochen waren 93 Prozent älter als 60 Jahre. Und auch bei den Hospitalisierungen steht diese Altersgruppe für mehr als zwei Drittel aller Fälle.
Leider erfasst das RKI keine spezifischen Impfquoten für die Hochrisikogruppe der über 80-Jährigen, aber bereits in der großen Gruppe der über 60-Jährigen ist die Impfquote mit rund 87 Prozent bereits heute extrem hoch. Gerade in dieser Altersgruppe gibt es zudem auch die allermeisten Fälle, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen problematisch ist.
Auch eine Impfpflicht kann sich nicht über eine ärztliche attestierte „Impfunfähigkeit“ wegsetzen. Daher dürfte die Menge der heute nicht geimpften, aber impffähigen Angehörigen der Risikogruppen ohnehin sehr überschaubar und der gesellschaftliche Nutzen – ausgedrückt in weniger Sterbefällen – marginal sein.

2. Für die meisten Ungeimpften bringt die Impfung wenig

Während die Impfquote bei den älteren Bürgern sehr hoch ist, finden sich die meisten Ungeimpften spiegelbildlich in der Gruppe der Jüngeren.
Laut offiziellen Zahlen ist zum Beispiel jeder zweite 12- bis 17-Jährige nicht geimpft. Doch gerade in den Altersgruppen derer, die oft nicht geimpft sind, ist die Morbiditäts- und Mortalitätslast der Krankheit ohnehin nur gering. So liegen dem RKI bis heute nur 35 validierte Covid-19-Todesfälle bei unter 20-Jährigen vor, von denen nach offiziellen Angaben 25 an einer schweren Vorerkrankung litten. Bei rund zwei Millionen Infizierten in dieser Altersgruppe ist dies kaum mehr als ein Hundertstel Promille.
In den letzten drei Meldewochen mussten insgesamt nur sechs minderjährige Testpositive intensivmedizinisch behandelt werden, während es fast 1.200 über 60-Jährige waren.
Diejenigen, die man mit einer Impfpflicht wohl am ehesten erreichen würde, gehören also genau zu der Gruppe, deren individueller Nutzen durch die Impfung am geringsten ist, und gleichzeitig auch zu der Gruppe, deren individuelle Gefährdung durch die Nebenwirkung der Impfung am höchsten ist.

3. Durch die Impfung kann man die Pandemie nicht stoppen

Spätestens seit dem Siegeszug der Delta-Variante ist bekannt, dass die Impfung keine sterile Immunität bietet, Geimpfte also immer noch ansteckend sind und zur Verbreitung des Virus beitragen. Die Impfung senkt zwar nachweislich das individuelle Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, aber sie stoppt die Ausbreitung des Virus nicht.
Daher ist hier auch ein Vergleich zur Pockenimpfung, für die es früher ja eine Impfpflicht gab, nicht zielführend. Die Pocken konnte man durch die Impfpflicht ausrotten – aber auch nur, weil die Impfung dafür sorgte, dass Geimpfte die Krankheit nicht weiterverbreiten. Dies leistet die Corona-Impfung nicht.
Dabei ist Virologen und Epidemiologen eigentlich bekannt, dass man nicht großflächig in eine laufende Epidemie hineinimpfen sollte.

4. Die natürliche Immunisierung ist für viele Menschen eine Alternative zur Impfung

Die Impfung ist nicht die einzige Form, den menschlichen Körper gegen das Sars-CoV-2-Virus zu immunisieren. Während die Impfung das Immunsystem eindimensional auf ein einziges Protein des Sars-CoV-2-Virus vorbereitet, bietet die Infektion eine sehr viel weitreichendere Immunisierung.
Für ältere und vorerkrankte Menschen ist diese Form der natürlichen Immunisierung aufgrund der hohen Krankheitsrisiken freilich keine ernstzunehmende Alternative. Bei jüngeren Menschen – und das ist das Gros der Ungeimpften – stellt sich diese Frage jedoch anders.
Nun mögen sich die Gelehrten darüber streiten, wie die Nutzen-Risiko-Abwägung hier ausfällt – dass der Nutzen der Impfung die Risiken einer Infektion für jüngere Menschen so deutlich übersteigt, dass dies eine Impfpflicht rechtfertigen könnte, ist jedoch ein unhaltbarer Standpunkt. Dies macht auch die STIKO in ihrer Begründung für die Impfempfehlung für Minderjährige klar, die nicht aus medizinischen, sondern expressis verbis aus politischen Gründen („um Einschränkungen der sozialen und kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen abzumildern“) ausgesprochen wurde.
Junge Menschen werden also laut STIKO nicht geimpft, um sie vor der Krankheit, sondern vor den Coronamaßnahmen der Regierung zu schützen.

5.Die Impfpflicht kommt zu spät

Die vierte Welle hat ihren Zenit vor drei Wochen überschritten und eine mögliche fünfte Welle, die dann durch die neue Omikron-Variante sehr massiv ausfallen könnte, wird für Deutschland im Januar erwartet. Die Impfpflicht wird aber erst frühestens im Februar, eher im März, verabschiedet werden und es wird Wochen, wenn nicht gar Monate, dauern, bis sie administrativ überhaupt durchgesetzt werden kann.
Sagte nicht Gesundheitsminister Lauterbach höchstpersönlich, dass alle(!) Ungeimpften bis zum März entweder „geimpft, genesen oder verstorben“ seien?
Was will man danach noch mit einer Impfpflicht erreichen?

6. Die Impfpflicht führt dazu, dass Ungeimpfte Booster-Willigen den Impfstoff wegnehmen

Während die Erstimpfung junger Menschen keinen klar erkennbaren individuellen medizinischen Nutzen bringt, kann die Booster-Impfung für Angehörige der Risikogruppen durchaus auf individueller Ebene medizinisch sinnvoll sein.
Nun sind aber die Ressourcen beschränkt. Das gilt für den Impfstoff selbst, aber mehr noch für die Termine in Arztpraxen und bei mobilen Impfteams.
Schon heute ist es ein gesellschaftliches Ärgernis, dass so viele junge Menschen, bei denen die Booster-Impfung keinen epidemiologisch erkennbaren Nutzen hat, älteren Menschen die Termine wegnehmen. Würden sich zusätzlich noch die bislang Impfunwilligen um diese Termine bewerben, drohen diejenigen herunterzufallen, die als einzige in diesem „Spiel“ überhaupt einen erkennbaren Nutzen durch eine Impfung oder Boosterung haben.

7. Genesene brauchen keine Impfung

Von einer Impfpflicht wären nicht nur Ungeimpfte, sondern auch Genesene betroffen, wenn ihre Infektion länger als sechs Monate zurückliegt. Genesene haben aber zahlreichen Studien zufolge auch lange nach diesem Zeitraum noch eine umfassende Immunisierung, die sogar besser vor neuen Infektionen schützt als die Impfung. Dies wird auch daran liegen, dass ihr Immunsystem nicht nur das eine Protein, das mit der Impfung „simuliert“ wird, kennt, sondern das gesamte Virus.
Dadurch sind Genesene auch besser vor kommenden Varianten geschützt als Geimpfte. Hier macht eine Impfung – vor allem für jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen – weder medizinisch noch epidemiologisch Sinn.

8. Die zugelassenen Impfstoffe sind nicht sonderlich wirksam gegen die aktuellen Varianten

Sämtliche zugelassenen Impfstoffe wurden auf Basis des „Urtyps“ oder dessen ab Frühjahr 2020 in Norditalien entstandener Variante entwickelt und validiert. Diese Variante(n) wurden jedoch zunächst vom Alpha-Typ (ehemals „britische Variante) und später vom Delta-Typ (ehemals „indische Variante“) komplett verdrängt.
Die Impfpflicht würde also bedeuten, dass die Bürger verpflichtet wären, sich mit einem Impfstoff impfen zu lassen, der überhaupt nicht für die zurzeit kursierenden Viren entwickelt wurde und bei ihnen ohnehin nur eingeschränkt wirksam ist.

9. Die jetzigen Impfstoffe helfen kaum gegen die kommende Omikron-Variante

Durch die nun offenbar Oberhand gewinnende Omikron-Variante verlieren die Impfstoffe nach jüngsten Laborstudien ihre Schutzwirkung sogar nahezu komplett.
Karl Lauterbach beziffert die Schutzwirkung einer Doppelimpfung gegen Omikron mit 35 Prozent. Daher kann es durchaus dazu kommen, dass im März eine Impfpflicht gegen ein Virus verabschiedet wird, gegen das es – zumindest zu diesem Zeitpunkt – gar keinen wirksamen Impfstoff gibt.

10. Totimpfstoffe sind (noch) nicht verfügbar

Ein großer Teil der Impfverweigerer spricht sich nicht generell gegen eine Impfung aus, hat aber – und dies keineswegs immer zu Unrecht – Bedenken, sich mit den mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen, die zurzeit die einzige zugelassene und angewandte Impfstoffgruppe darstellen. Der kurz vor der Zulassung stehende Totimpfstoff des Herstellers Valneva wäre für diese Menschen eine Alternative, die viele auch ernsthaft in Betracht ziehen. *)
Ob dieser Impfstoff zum Beginn der Impfpflicht überhaupt zugelassen ist und auch in ausreichender Menge zur Verfügung steht, ist jedoch ungewiss. Und wer weiß?
Vielleicht würde die Impfquote nach der Zulassung dieses Impfstoffs auch ganz ohne Impfpflicht die Werte erreichen, die das RKI für ausreichend hält?

11. Die Situation in den Krankenhäusern ist eine Folge politischer Entscheidungen

Als Argument für die Impfung, aber auch für die Impfpflicht, wird stets die Situation in den Krankenhäusern angeführt. Die ist jedoch eine Folge der Privatisierung und des hausgemachten Personalmangels und ist nicht den Ungeimpften anzulasten.
Hier hätte die Politik – wenn sie es denn wollte – ganz andere Hebel, um Abhilfe zu schaffen. Ein hausgemachtes Defizit, für das man selbst die Verantwortung trägt, auf eine Minderheit zu schieben, ist unlauter und schäbig und zudem geschichtsvergessen.

12. Es gibt kein Impfregister

Woher soll der Staat bei der Umsetzung einer Impfpflicht überhaupt wissen, wer geimpft und wer ungeimpft ist? Wie soll die Impfpflicht umgesetzt werden?
Eine denkbare Methode wäre es, jeden Bürger anzuschreiben, der ungeimpft ist, und aufzufordern, bis zu einem Stichtag einen Impfbescheid einzureichen. Doch der Staat weiß nicht, wer geimpft und wer ungeimpft ist.
Also bleiben zwei Alternativen: Ungeimpfte werden über Kontrollen ermittelt. Das verstößt aber gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte darf sich in der Umsetzung nicht auf Willkür oder Zufall stützen.
Bliebe die Alternative, alle Bürger anzuschreiben und ihren Impfstatus abzufragen. Wer soll das machen? Wie lange soll das dauern?
Dies wäre eine bürokratische Sisyphusarbeit, die massenhaft Ressourcen und Personal bindet.

13. Die Datenerhebungen sind unvollständig

In einem Land, in dem es einen Zensus braucht, um mit jahrelanger Vorbereitung und monatelanger Auswertung festzustellen, dass etwa eineinhalb Millionen Menschen, die in den Melderegistern stehen, gar nicht mehr leben, dürfte es ein Ding der Unmöglichkeit sein, eine umfassende Impfpflicht überhaupt zu kontrollieren.
Hinzu kommt, dass der Staat auch jetzt überhaupt nicht weiß, wie viele Menschen überhaupt geimpft oder ungeimpft sind und die Daten des RKI hierzu grob unvollständig sind.

14. Die Umsetzung der Impfpflicht wäre ein extrem teures Unterfangen

Alleine die Kosten, die zur Kontrolle und Nachverfolgung zur Durchsetzung der Impfpflicht anfallen würden, werden in die Milliarden gehen. Die Kosten für die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten sind unüberschaubar.
Nicht nur das fehlende Personal, sondern auch das fehlende Geld sollten rationale Gründe sein, auf ein derartiges Bürokratiemonster zu verzichten. Diese Ressourcen wären für andere Dinge wirklich sinnvoller zu verplanen.

15. Es ist nicht genügend Impfstoff da

Glaubt man Gesundheitsminister Lauterbach, hat sein Vorgänger „für das gesamte erste Quartal [2022] viel zu wenig Impfstoff gekauft“. „Die Mengen reichen“, so Lauterbach, „nicht, um die Booster-Impfkampagne zu fahren“.
Und bei dieser Schätzung sind die zusätzlichen Impfdosen, die für eine Umsetzung der Impfpflicht wohl benötigt würden, noch nicht einmal mit eingerechnet.

16. Es gibt keinen Impfzwang

Allenthalben wird betont, eine Impfpflicht sei kein Impfzwang. Der Staat könne also nicht Menschen gegen deren Willen mit Gewalt eine Spritze versetzen, es ginge vielmehr um die Verhängung von Strafen gegen Menschen, die sich der Pflicht entziehen.
Letztlich ist die Impfpflicht also mehr eine Fortsetzung der Drangsalierung Ungeimpfter mit anderen Mitteln. Das mag Geld aus den verhängten Bußgeldern in die Staatskasse spülen, hat jedoch keinen erkennbaren epidemiologischen Nutzen. Die Impfpflicht ist mehr ein Verwaltungsinstrument als ein Beitrag zur Seuchenabwehr.

17. Wer unentschlossen ist, ist auch mit sanfteren Mitteln zu erreichen

Nicht zuletzt die individuelle Ansprache von Menschen, die aufgrund von Sprachbarrieren oder Informationsdefiziten von der Impfkampagne nicht erreicht wurden, im Bundesland Bremen oder in unserem Nachbarstaat Dänemark haben gezeigt, dass eine Steigerung der Impfquote auch ohne Zwangsmittel durchaus möglich ist.
Hat der Staat hier alle Mittel ausgeschöpft? Sicher nicht.

18. Wer sich partout nicht impfen lassen will, wird auch durch die Impfpflicht seine Entscheidung nicht ändern

Neben den „Uninformierten“ und den „Unentschlossenen“ gibt es auch die radikalen Impfgegner.
Zu dieser Gruppe hatte der Virologe Alexander Kekulé jüngst treffend kommentiert: „Dass sie sich einer Impfpflicht unterwerfen würden, darf man getrost ausschließen. Eher würden sie sich von gleichgesinnten Ärzten (auch diese gibt es!) eine Impfunfähigkeit bescheinigen oder in Beugehaft nehmen lassen. Einige von ihnen haben so panische Angst vor dem vermeintlichen Teufelszeug, dass sie auch bei seriöser psychiatrischer Beurteilung eine Befreiung von der Impfpflicht bekommen dürften.“
Was hier vielleicht ein wenig sarkastisch klingt, trifft jedoch einen bislang kaum diskutierten Punkt. Wer panisch Angst vor der Impfung hat, wird sich selbstverständlich eine Befreiung ausstellen lassen können. Und wem ist damit geholfen, wenn andere „Verweigerer“ sich notfalls sogar in Beugehaft nehmen lassen? Damit beendet man die Pandemie auch nicht.

19. Es gibt keine Regelungen zum arbeitsrechtlichen Umgang mit der Impfpflicht

Bereits bei der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ stellt sich die Frage nach den arbeits-und verwaltungsrechtlichen Implikationen. Diese Fragen betreffen auch die allgemeine Impfpflicht. Ist ein Verstoß dagegen beispielsweise ein arbeitsrechtlich gültiger Grund für Abmahnungen, Aussperrungen oder Änderungskündigungen?
Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld und Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch aus?
Diese Beispiele stehen für einen ganzen Rattenschwanz an juristischen Fragestellungen infolge der Impfpflicht, die das Zeug haben, die Gerichte über Jahre hinweg lahmzulegen.

20. Unser Rechtssystem ist nicht auf eine Impfpflicht gegen Corona ausgelegt

Ohnehin stellt sich die Frage, ob unser Rechtssystem überhaupt auf die wohl anstehende Flutwelle an Eingaben, Beschwerden, Widersprüchen und Prozessen ausgelegt ist.
Eine Impfpflicht, die derart umstritten und fragwürdig begründet ist und gleichzeitig so viele Menschen betrifft, ist ein Präzedenzfall von epischer Größe.
Zwar gab es in der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und im Dritten Reich auch verpflichtende Impfungen, die viele Erwachsene betrafen, in der Bundesrepublik mit ihrem Gesetzesrahmen trafen verpflichtende Impfungen jedoch traditionell vor allem Kinder und da ging es eher um Kindergartenplätze und die Schulpflicht, aber nicht um die vielen rechtlichen Fragestellungen, die eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene mit sich bringt.

21. Nebenwirkungen sind vorhanden, Langzeitschäden immer noch nicht ausreichend geklärt

Dass es bei der Impfung auch schwere, teils tödliche Nebenwirkungen gibt, ist unumstritten. Unumstritten ist auch, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Fälle nicht umfassend sind und es eine Dunkelziffer gibt.
Doch selbst wenn man den konservativen Zahlen des PEI folgt, treten schwerwiegende Reaktionen bei 0,2 von 1.000 Impfungen auf. In immerhin 1.802 Fällen erfolgte eine Verdachtsmeldung über den tödlichen Ausgang der Impfung. Dies mag zwar für Angehörige der Risikogruppen im Vergleich zu den Sterbezahlen bei der Erkrankung mit Covid 19 überschaubar sein.
Für junge Menschen stellt sich die Abwägung jedoch anders dar. Von den bekannten schweren Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Myokarditis sind vor allem junge Menschen betroffen. Hier ist es mehr als fraglich, ob der Staat über eine Impfpflicht diese sehr sensible individuelle Abwägung des Nutzens und der Risiken übergehen darf.
Hinzu kommt, dass das Risiko potenzieller Langzeitschäden wissenschaftlich noch nicht geklärt ist; noch nicht geklärt sein kann. Auch das ist ein Punkt, der vor allem junge Menschen betrifft.

22. Der Staat darf seine Bürger nicht für ein höheres Wohl verletzen oder gar töten

Rein statistisch wurden bis zum 30. September 2021, dem Stichtag für den aktuellen Sicherheitsbericht des PEI, 53 Millionen Menschen in Deutschland geimpft. Davon sind laut PEI wohl 1.802 im Zusammenhang mit der Impfung verstorben.
Laut Bundesregierung gibt es zurzeit 18 Millionen Ungeimpfte. Würde man rein hypothetisch alle diese Menschen impfen, hätte dies bei gleicher Quote 600 Todesopfer im Zusammenhang mit den durch die Impfpflicht vorgeschriebenen Impfungen zur Folge. 600 Menschen würden also – zugespitzt formuliert – indirekt durch das Gesetz zum Tode verurteilt.
Insgesamt 7.200 Menschen würden – ebenfalls nach oben angeführter Quote – rein statistisch eine schwere Nebenwirkung erleiden.
Darf der Staat seine Bürger für ein höheres Wohl töten oder schwer verletzen? Nein, er darf dies nicht.
Diese Abwägung machte das Bundesverfassungsgericht 2006 geltend, als es das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärte. Dieses Gesetz sollte es dem Staat erlauben, in einem 9/11-Szenario ein Flugzeug abzuschießen, das ganz konkret viele Menschen mit dem Tod bedroht. Die Würde des Menschen in unantastbar, so das Grundgesetz. Daher darf der Staat auch nicht ein Leben opfern, um mehrere Leben retten zu wollen.

23. Die Impfpflicht vertieft die Spaltung der Gesellschaft

So fraglich es ist, ob eine Impfpflicht überhaupt einen medizinischen oder gar epidemiologischen Sinn hat, so sehr steht doch fest, dass eine Impfpflicht die ohnehin bereits durch die Corona-Debatte gespaltene Gesellschaft noch weiter spalten wird.
Wem nützt es, wenn die Ungeimpften nun durch ein weiteres rechtliches Instrument drangsaliert werden? Sie können doch schon jetzt nicht mehr in Restaurants und Kneipen mit ihren Freunden zusammensitzen, Einkaufen gehen, sich die Haare schneiden lassen und oft noch nicht einmal mehr ihrem Beruf nachgehen. Ist das nicht schon Schikane genug?
Es wird auch – auch wenn das jetzt keiner zu glauben scheint – eine Zeit nach Corona geben. Und dann müssen wir uns auch wieder gegenseitig in die Augen blicken können. Es war noch nie eine gute Idee, eine Minderheit durch Gesetze zu schikanieren, zu drangsalieren und zu unterdrücken.

24. Es gibt auch ein Recht auf Unvernunft

Folgt man dem Narrativ der Befürworter einer Impfpflicht, so geht es letzten Endes darum, per Zwang Menschen zu sanktionieren, die sich selbst durch ihre Unvernunft Schaden zufügen. Auch wenn weder die Befürworter der Impfpflicht noch die radikalen Gegner einer Impfung dies gerne hören werden: Es gibt auch ein verbrieftes Recht auf Unvernunft, sogar dann, wenn sie die eigene körperliche Unversehrtheit gefährdet. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren unterstrichen, als es ein Gesetz kassierte, das die medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug regelte.
Der damalige Gerichtspräsident Voßkuhle stellte dazu fest, der Staat dürfe den entgegenstehenden Willen eines Bürgers nicht einfach ignorieren, nur weil dieser „von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint“.

25. Die Impfpflicht wäre eine Zwei-Klassen-Impfpflicht

Letztlich läuft die Impflicht für Ungeimpfte auf ein Zweiklassen-System hinaus. Da es ausgeschlossen ist, dass der Staat die Impfung mit physischer Gewalt erzwingt, wird die Impfpflicht de facto vor allem auf Bußgeld-Ebene ausgetragen. Der ungeimpfte Besserverdiener wird diese Bußgelder aus der Portokasse bezahlen. Er ist es auch, der sich in vielen Fällen durch privat abrechnende Ärzte oder Psychologen eine Befreiung ausstellen lassen wird.
Auf der anderen Seite wird der geringverdienende Ungeimpfte wirtschaftlich durch die Bußgelder in seiner Existenz bedroht – vor allem dann, wenn er zu den Menschen gehört, die ohnehin bereits z.B. als Beschäftigte in der Gastronomie ganz maßgeblich wirtschaftlich unter den Coronamaßnahmen zu leiden hat.

26. Die Impfpflicht ist verfassungsrechtlich bedenklich

Eine Impfpflicht, die sich auf ein Virus bezieht, gegen das es keinen sehr gut wirksamen Impfstoff gibt und bei dem die Impfung die Verbreitung nicht stoppt, gab es noch nie in Deutschland. Vergleiche zur Masern-Impfung und zur Pocken-Impfung sind daher auch nicht statthaft.
Der Konflikt kollidierender Grundrechte und Ziele staatlichen Handelns prallen hier frontal aufeinander. Nicht umsonst heißt es im Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Diese körperliche Unversehrtheit zu verletzen, ist nur möglich, wenn es auf der anderen Seite ein sehr hohes Rechtsgut gibt, das mit milderen Mitteln nicht zu verteidigen ist – wie z.B. beim finalen Rettungsschuss.
Das ist aber hier nicht der Fall und die Aufgabe des Grundgesetzes ist es bekanntlich, die Bürger vor dem Staat zu schützen. Konkret schützt Artikel 2 den Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates in seine körperliche Unversehrtheit. Das muss hier als gegeben angesehen werden.

27. Die Impfung ist eine sensible Gewissensentscheidung

Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff, der – wenn auch in sehr wenigen Fällen – schiefgehen und im allerschlimmsten Fall sogar tödlich enden kann.
Eine solch schwerwiegende hochsensible Abwägung darf nicht der Staat vornehmen. Hier liegt vielmehr ein Paradebeispiel eines Szenarios vor, in dem der Bürger diese Entscheidung nach gutem Wissen und Gewissen selbst treffen muss.
Die Bedeutung ist auch den Parteien bekannt – nicht umsonst gilt die Impfpflicht im Abstimmverfahren des Bundestages als „Gewissensentscheidung“, bei der es wie bei der Sterbehilfe oder der Präimplantationsdiagnostik keinen Fraktionszwang gibt.
Es ist bemerkenswert, dass der Bundestag hier den hohen ethischen Rang einer „Gewissensentscheidung“ anerkennt, mit der er dann jedoch die „Gewissensentscheidung“ der Bürger durch Zwangsmaßnahmen außer Kraft setzen will. Gilt das Gewissen eines Abgeordneten mehr als das Gewissen eines Bürgers? Das Grundgesetz sieht dies anders.

28. Die Impfpflicht verstößt gegen den Nürnberger Kodex

Als Reaktion auf die medizinischen Zwangseingriffe an KZ-Häftlingen während der NS-Zeit bildete sich 1947 in Folge der Nürnberger Ärzteprozesse der sogenannte Nürnberger Kodex – eine bis heute geltende ethische Richtlinie für Heil- und Pflegeberufe für medizinische Versuche an Menschen.
Gleich im ersten Punkt dieses Kodex heißt es, dass „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson (…) unbedingt erforderlich“ sei. Nun ist die Impfung zwar im strengen Sinne kein medizinischer Versuch, auch wenn man dies in Anbetracht der irregulären Zulassung der Impfstoffe durchaus anders sehen kann. Vom Geist her besagt der Nürnberger Kodex jedoch auch, dass ein Arzt keinen medizinischen Eingriff an einem Patienten gegen dessen Willen vornehmen darf.
Wenn ein Patient durch ein Gesetz direkt oder indirekt (z.B. durch Drohung des Arbeitsplatzverlusts oder durch soziale Ächtung) zu einem medizinischen Eingriff gezwungen wird, ist dies mit den ethischen Richtlinien der Ärzteschaft nicht in Einklang zu bringen.

29. Die Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig

Selbst wenn man die potenzielle Gefährdung durch Corona in Betracht zieht, ist die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht nicht gegeben. Die allermeisten Ungeimpften sind nicht infiziert und demnach nicht ansteckend. Hinzu kommt, dass auch die allermeisten Infektionen nicht etwa tödlich, sondern mild oder gar symptomfrei verlaufen.
Der Staatsrechtler Rupert Scholz sieht daher eine Gefahrenlage mit täglichen Neuinfektionen zwischen 30.000 und 70.000 nicht groß genug, um 80 Millionen Menschen zu einer Impfung zu zwingen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt dementsprechend.

30. Die Impfpflicht ist weder geeignet noch angemessen

Im Rechtssystem gilt der Grundsatz, dass bei einem Gesetz, das in die Freiheiten und Rechte der Bürger eingreift, die Mittel geeignet und angemessen sein müssen.
Wie dargelegt, ist die Impfpflicht gegen Corona nicht geeignet, um die Pandemie zu beenden, und sie ist auch nicht geeignet, um Dritte zu schützen. Schließlich kann ein Geimpfter einen Ungeimpften oder Geimpften ebenfalls infizieren.
Und angemessen ist die Impfpflicht ohnehin nicht, stellt sie doch einen sehr schweren Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte der Bürger dar.
Wie sagte schon Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“. Damit ist eigentlich alles gesagt.

*: das gilt auch für den Sinovac-Impfstoff, der nach neuesten Forschungen auch sehr effektiv gegen die neue Omikron-Variante ist:
http://german.china.org.cn/txt/2021-12/16/content_77934960.htm
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Heute vor 25 Jahren – der Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und seine verfassungswidrige Nichtbeachtung durch bayerische Behörden

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Von meinem Freund und Genossen, dem aufrechten Sozialdemokraten (deshalb ist er in der LINKEn) Heiner Holl

heiner2020 05 01

Am 1.Mai 2020 wie immer aktiv

a propos, heute ist der Tag, an dem vor genau 25 Jahren das BVerfG es endlich wagte, seinen Beschluß, nicht Urteil, zum „Kruzifix“ in Schulen vom 16.5.95 zu veröffentlichen.
Es brauchte kein Urteil, weil das GG nach Meinung des BVerfG klar genug sagt, daß religiöse Symbole in Klassenzimmern staatlicher Schulen nichts verloren haben (der Text + Begründung des Beschlusses ist eine seeeeehr lesenswerte Lektüre, steht natürlich im Internet, will nur keiner lesen).
Shitstorm ist eine milde Untertreibung für das, was sich anschließend – ohne Internet, gabs praktisch noch gar nicht – über das Gericht monatelang ergoß.
Der Termin der Veröffentlichung wurde offenbar gewählt, weil am 10.8.95 sich die Bayern seit knapp zwei Wochen in den Sommerferien befanden und die Hoffnung bestand, daß bis zur Wiederöffnung der Schulen Mitte September der sehr wohl erwartete Zorn der Fundamentalisten verraucht sein könnte, die Kreuze und Kruzifixe verfassungsgemäß abgenommen und wieder Friede eingekehrt sei – ganz knapp daneben: z.B. der damalige bay. MP Stoiber … verstieg sich zu Aussagen, die Richter hätten nicht verfassungsgemäß entschieden; so gut wie alles, was sich „christlich“ schimpfte, zeigte sein wahres Gesicht und wütete ungebremst.

Ich war es, der einen Verwaltungsgerichtsprozeß anstrengte gegen die Regierung von Bayern, um diese vorzuführen.
Der Schlagobers war, daß der pensionsreife Richter am VG Augsburg in der Verhandlung sagte: “ Ach Herr Holl, Sie argumentieren immer mit der Verfassung, dem Grundgesetz der BRD, der Kruzifix-Beschluß des BVerG ist halt die Meinung der Karlsruher Kollegen, wir in Bayern haben da andere Ansichten“ (natürlich nicht wörtlich, aber genau in diesem Sinne und sehr deutlich auch für die damals anwesenden mindestens 4 Medien-Mannschaften, die noch nicht mal merkten, was dieser Hirni da gerade abgesondert hatte).
Ich selbst ging auch durch einen monatelangen Shitstorm von „christlicher“ Seite, nation-wide, mit voller Namensnennung auch in sog. seriösen Zeitungen und gespickt mit Halbwahrheiten und Lügen. Dem Volk hats gefallen.
Meine Kollegen und mein Schulleiter konnten meine Haltung durchaus nachvollziehen, selbst hat so gut wie kein einziger Lehrer in Bayern gewagt, gegen den Stachel zu löcken.
DAS ist die Verfassungsrealität in diesem Lande, das ist die Qualität unserer Demokratie, damit dus weißt.
Natürlich hat der bay. Landtag dann beschlossen, daß die Kreuze wieder aufgehängt werden müssen, außer irgendjemand mault.
Gegen diesen Verfassungsbruch hat bisher niemand gewagt zu klagen, nur gaaaaanz selten hat mal jemand gemotzt, das Kreuz in dem betreffenden Klassenzimmer kam runter, sooo schaugts aus, und das ist nur ein Beispiel.
Wir können uns drauf einstellen, daß z.B. nach der jetzt zu erwartenden Extrem-Welt-Wirtschaftskrise die Hitlers wieder fröhliche Auferstehung feiern, die Orbáns sind das Wetterleuchten dazu…………

Gruß h

Jochen

15 Jahre Hartz IV – Ein Nachruf

Hier nachgetragen, ein Nachruf der Scharf-Links-Redaktion:
http://scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=72303&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=4c340055a4

19.01.20

Bildmontage: HF

Von Deutscher Einheit(z)-Textdienst

Liebe unbekannte Hartz IV-Opfer,
wieder einmal lässt die Bundesregierung gemeinsam mit der deutschen Wirtschaft und der Bundesagentur heimlich die Sektkorken knallen zu einem Jubiläum von Hartz IV.

Das machen sie übrigens auch beim Jahrestag  der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne 2002, denn beides gehört zusammen: Freiheit den Zockern in Deutschland und Freiheit für die Demontage von tariflichen und sozialen Sicherungen (dank SPD und Grünen).

Das Wichtigste bei der Einführung von Hartz IV war übrigens, daß es seitdem keine Arbeitsplätze mehr gibt. Allein der Begriff „Arbeitsplatz“ klingt wie aus der Mottenkiste des Zeitalters der Industrierevolution mit Maschinenölgeruch. Statt tariflich gesicherten Arbeitsplätzen gibt es jetzt moderne Jobs. Sie kommen luftig und leicht daher und es sind so viele, daß manche von den Beschäftigten gerne auch drei auf einmal nehmen. Da wird man flexibel und kommt nicht mehr zum Ausruhen und schon gar nicht auf aufrührerische Gedanken wie die Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Außerdem wurde Hartz IV auch deswegen geschaffen, damit Deutschland endlich konkurrenzfähig wird: Konkurrenz bei der Jobsuche, Konkurrenz beim Anstehen an der Tafel, in der Wärmestube und Suppenküche, Konkurrenz bei der Suche nach einem guten Schlafplatz abends unter der Brücke. – Ja, auch die Obdachlosigkeit hat mit Hartz IV so richtig zugelegt.

Aber natürlich sind auch wirklich sichere Arbeitsplätze geschaffen worden. Das sind viele tausend bei der Bundesagentur oder in allen deutschen Sozialämtern, wo ALG2-Antragsteller seit 15 Jahren mit allen Regeln der Kunst verarmt, terrorisiert und verwaltet werden. Und wenn diese Mitarbeiter einmal nicht das tun, dann erarbeiten sie wenigstens eine ordentliche Monatsstatistik, die regelmäßig öffentlich aufgeführt wird.

Am meisten beliebt ist übrigens das Terrorinstrument „Sanktion“ gegen Hartz-IV-Empfänger. Das Ausmaß des Sanktionierens wurde nun sogar dem Bundesverfassungsgericht zu viel, und es dürfen nicht mehr als 30 Prozent der Leistungen wegsanktioniert werden, weil es dann gegen die Menschenwürde verstößt.

Für Rita (alleinerziehend) kommt das zu spät. Sie hat sich mit 31 Jahren erhängt.
Für Erwin, 26 Jahre, aus München, auch, er warf sich als einer der vielen unbekannten Selbstmörder vor eine einfahrende U-Bahn, nachdem er durchsanktioniert worden ist. Frank aus Hamburg-Altona hat, nachdem er seine Wohnung mit 47 Jahren verlassen mußte, noch drei Jahre unter einer Brücke geschlafen, bis er in einer kalten Frostnacht im Januar 2012 (wie einige andere auch in Deutschland) erfroren ist.
Und Frau Fleischmann, Rentnerin, die immer Flaschen gesammelt hat, wurde in Bochum von einem LKW überrollt, als ihr von dem Einkaufswagen eine Flasche auf die Straße fiel, die sie aufheben wollte.

In diesem Sinn gute Besserung Deutschland!

Passend dazu habe ich hier schon vieles berichtet, u.a.:
https://josopon.wordpress.com/2017/01/14/hartz-iv-jobcenter-mitarbeiterin-rebelliert-gegen-menschenverachtende-anweisungen-und-verliert-den-prozess/,

https://josopon.wordpress.com/2018/06/05/furcht-vor-dem-strafcenter-wirtschaftslobbyisten-verteidigen-hartz-iv-sanktionen-als-notwendiges-erziehungsinstrument/

und
https://josopon.wordpress.com/2018/09/16/diffamierung-von-armen-und-das-unrechtssystem-hartz-iv-das-muss-mal-ein-gesicht-bekommen/

Deutsche Kampfflugzeuge für Luftangriffe auf Syrien: »Sie müssten den Befehl verweigern«

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Die Massenmedien sprechen schon wieder von „Schutzverantwortung“, die von der CIA finanzierten „Weißhelme“ stehen mit ihren Kameras schon bereit, die entsprechenden Bilder zu liefern, in bewährter Manier.
Keiner erinnert noch an den Irak, wo die US-geführte Koalition Massenvernichtungswaffen gegen den IS einsetzte und dabei zehntausende Opfer unter der Zivilbevölkerung in Kauf nahm und was in den deutschen Medien nur am Rande lief. Die Mörder waren ja die „Guten“ und jetzt sind es die „böse“ syrische Regierung und die von ihr zu Hilfe gerufene russische Armee.
Die in Idlib versammelten fanatischen Terroristen der Al-Nusra und andere Fundamentalisten werden in den deutschen Medien brav als „Rebellen“ bezeichnet. Sie sind die, die den Zivilisten den Abzug bzw. die Flucht aus dem Gebiet verweigern und sie als menschliche Schutzschilde missbrauchen.
Was die US-Koalition jetzt vorhat und über Monate publizistisch vorbereitet hat, ist nach mehreren Gutachten des deutschen Bundestages eindeutig völkerrechtswidrig.
Die militärische Rückeroberung durch die syrische Armee mit russischer Unterstützung mag für die Menschenrechte schlimm sein und für Pazifisten wie mich untragbar, aber völkerrechtswidrig ist sie nicht.
Frau Nahles von der SPD weiß das auch, hier ist ihre Position zu stützen.
Eine Schande, dass sich in den Leim-Medien keine Empörung zu Wort meldet. Seit Udo Ulfkotte (Gekaufte Journalisten) wissen wir, warum.
alexander neu

Hier auszugsweise ein aktuelles Interview. Die Syrien-Expertin Karin Leukefeld spricht mit Alexander Neu von den Linken.k leukefeld

https://www.jungewelt.de/artikel/339584.krieg-in-syrien-sie-m%C3%BCssten-den-befehl-verweigern.html

Die Bundesregierung erwägt die Beteiligung deutscher Bundeswehr-Tornados an möglichen Luftangriffen der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Einrichtungen in Syrien. Ist ein entsprechender Bericht von Bild glaubwürdig?

Was Bild berichtet, sollte immer hinterfragt werden, aber häufig hat die Zeitung gute Quellen. Schaut man sich die Politik der Verteidigungsministerin von der Leyen an, beispielsweise ihre Hochrüstungspolitik oder ihre Unterstützung eines »Regime-Change«, dann kann man tatsächlich nichts ausschließen.

Auswärtiges Amt und Verteidigungsministerium sagen, man tausche sich zu »gemeinsamen Handlungsoptionen« mit den Bündnispartnern aus, »insbesondere für den Einsatz von verbotenen Chemiewaffen«.
Der neue US-Beauftragte für Syrien, James Jeffrey, behauptete vor wenigen Tagen, es gebe »jede Menge Beweise« dafür, dass die syrische Armee den Einsatz von Giftgas vorbereite. Sind Ihnen solche Beweise bekannt?

Beweise sind solange keine Beweise, solange sie nicht offen auf dem Tisch ausgebreitet werden. Gerade die »Beweis«-Politik der USA sollte bei allen vernünftig denkenden Menschen einen Alarm auslösen.
Noch immer ist der angebliche Giftgasangriff der syrischen Armee vom Frühjahr nicht bewiesen. Gebombt wurde trotzdem – und das völkerrechtswidrig, wie auch das unter anderem von mir in Auftrag gegebene Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages feststellt.
Auch andere angebliche Beweise der USA, siehe Irak oder das Racak-Massaker in der serbischen Provinz Kosovo, entpuppten sich als gezielte Inszenierung und somit als Lüge.

Die syrische Regierung dementiert, Giftgas einzusetzen oder eingesetzt zu haben. Alle Giftgasvorräte des Landes wurden unter internationaler Kontrolle vernichtet. Haben Sie Grund, daran zu zweifeln?

Es ist nicht auszuschließen, dass es in Syrien noch Giftgasbestände geben könnte. Die Frage ist, wer verfügt darüber?
Man darf nicht vergessen, dass das Land in weiten Teilen unter Kontrolle von Terroristen war, die auch syrische Militärstandorte eingenommen hatten. Frei zirkulierende Giftgasbestände sind nicht auszuschließen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Luftangriffe der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Syrien im April 2018 zwar als gerechtfertigt bezeichnet, eine deutsche Beteiligung aber ausgeschlossen.
Wird sich das ändern?

Offensichtlich ist Verteidigungsministerin von der Leyen vorgeprescht. Ob das mit dem übrigen Kabinett und mit der Kanzlerin und dem Amateuraußenminister Maas abgestimmt war, kann ich nicht beurteilen.
Allerdings vernehme ich bislang keine Dementis seitens der Kanzlerin oder dieses Außenministers.

Alle bisherigen Luftangriffe des Westens in Syrien wurden ohne völkerrechtliches Mandat ausgeführt. Was bedeutet das für Deutschland?

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben dieses Jahr drei sehr gute Gutachten zu den verschiedenen externen Akteuren – Türkei, USA, Frankreich, Großbritannien, Russland und Israel – in Syrien erarbeitet.
Alle drei Gutachten waren eine heftige Ohrfeige für die westlichen Gewaltakteure in Syrien.
Kurzum: Alle bisherigen Gewaltmaßnamen des Westens gegen und in Syrien stellen einen qualifizierten Bruch des Gewaltverbots der UN-Charta dar.
Bisher bricht Deutschland ja ohnehin das Völkerrecht im Rahmen des sogenannten Anti-IS-Einsatzes auf syrischem Territorium bzw. in syrischem Luftraum, da diese militärische Maßnahme gegen den expliziten Willen der syrischen Regierung geschieht.

Mit welcher Begründung könnten Piloten oder Offiziere, die an möglichen Angriffen beteiligt werden, ihren Dienst verweigern?

Mit Verweis auf einen Rechtsbruch der Bundesregierung könnten sie nicht nur, sondern müssten sogar den Befehl verweigern.
Allerdings habe ich meine Zweifel, dass das geschehen wird. Es wäre das Ende der individuellen Karriere.

Der Bundestag soll erst im nachhinein befragt werden. Soll das Mitspracherecht der Abgeordneten ausgehebelt werden?

Es gibt immer wieder Versuche, das Parlamentsbeteiligungsgesetz zu unterlaufen. Hier nun das Parlament zu umgehen, könnte nur mit Verweis auf Paragraph 5 »Gefahr im Verzug« stattfinden.
Ich bin sicher, dass das Bundesverfassungsgericht der Argumentation der Bundesregierung nicht folgen würde.

Nachbemerkung: aber dann ist es zu spät und es würde wieder nur für eine Randnotiz in den Leim-Medien reichen.

Dazu eine aktuelelle Presseerklärung von Heike Hänsel,

Kein neues Kriegsabenteuer der Bundeswehr in Syrien

„Eine Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Angriffen von Nato-Staaten in Syrien wäre ein weiterer Bruch des Völkerrechtes, weil es dafür kein UN-Mandat gibt. Außerdem würde es eine weitere gefährliche Eskalation provozieren. DIE LINKE beantragt deswegen für Mittwoch eine Sondersitzung des Verteidigungsausschusses“, sagt Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zu Medienberichten über entsprechende Planungen des Verteidigungsministeriums. Hänsel weiter:

„Frau von der Leyen und Herr Maas sollten einen Blick in die völkerrechtliche Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags werfen, der die letzten Angriffe einer Allianz um die USA in Syrien Mitte April als grundsätzlich unzulässig bewertet hat. Selbst die Verletzung einer Völkerrechtsnorm durch einen Staat begründe keinen Blankoscheck für unilaterale Zwangsmaßnahmen seitens einer Koalition der Willigen, so die völkerrechtliche Einschätzung. Wenn Verteidigungs- und Außenministerium nun auf US-Anfrage eine Beteiligung an möglichen neuen Angriffen prüfen, dann ist das nicht weniger als ein angekündigter Verstoß gegen das Völkerrecht.

Die Begründung einer möglichen deutschen Beteiligung an Militärschlägen in Syrien mit einem ´nachweislichen` Einsatz von Giftgas durch die syrische Armee ist haarsträubend, da selbst die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen, OPCW, eine Verantwortung für Chemiewaffeneinsätze im syrischen Douma im Nachhinein bisher nicht feststellen konnte.

Es ist skandalös, dass die Beteiligung des Bundestags mit Verweis auf mögliche Chemiewaffenangriffe schon jetzt ausgehebelt werden soll. DIE LINKE wird diesen geplanten Verstoß gegen den Parlamentsvorbehalt rechtlich prüfen lassen und fordert Frau von der Leyen auf, sich im Verteidigungsausschuss zu diesem ungeheuerlichen Vorstoß zu erklären.“

Jochen

bürgerklage-gegen-ceta: Ein ungeheuerlicher Skandal! @spdde – SPD-Spitzenpolitiker befürworten CETA!

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

m_grimmenstein

Marianne Grimmenstein

 

Ja, die Aktivistin und Anstifterin vieler Klagen gegen CETA meldet sich hier zu Wort.
Sie hatte sich zuvor noch Illusionen über die SPD gemacht, selbst nach Kosovo-Krieg, Agenda 2010 und Mehrwertsteuererhöhung.
Auf die Frage nach dem Wieso sei auf die vielen Pöstchen in den vielen Kommissionen verwiesen, die nach Einführung von CETA zur Abwicklung der entdemokratisierten Verfahren erforderlich werden.
Ob das aber auch für die einfachen Mitglieder und Funktionäre der unteren Parteiebenen reichen wird ?
Das fragen die sich auch und sind zunehmend dagegen.
https://www.change.org/p/b%C3%BCrgerklage-gegen-ceta/u/17768603?tk=jM7i1xvzAjmhapBi2FIR3eWEAQbVKzM_bs2XzLy5ZjI&utm_source=petition_update&utm_medium=email

Und bitte, wer sich noch nicht in die Online-Petition eingetragen hat, möge das hier noch nachholen:
https://www.change.org/p/b%C3%BCrgerklage-gegen-ceta?recruiter=41631421&utm_source=share_petition&utm_medium=email&utm_campaign=share_email_responsive
!
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der CETA-Klage,

die Wurzeln der SPD, der ältesten parlamentarisch vertretenen Partei Deutschlands (seit 1869) sind den meisten wohlbekannt: Humanismus, Aufklärung, Kapitalismus – Analysen und die Erfahrungen der Arbeiterbewegung – der jahrzehntelange, opferreiche und erfolgreiche Kampf um ein menschenwürdiges Leben der abhängigen Schichten.

Die SPD hat sich gut 100 Jahre lang um einen DEMOKRATISCHEN INTERESSENAUSGLEICH zwischen der Mehrheit der Gesellschaft, den Arbeitnehmern, und der Minderheit der Unternehmer bemüht.
Auf die totale Kehrtwende der SPD macht uns aus gegebenem Anlass meine Mitarbeiterin seit der ersten Stunde Gunhold Bohm, Historikerin und Psychologin, aufmerksam.

Ein ungeheuerlicher Skandal heute: SPD-Spitzenpolitiker befürworten CETA:

1. Sigmar Gabriel, Bundeswirtschaftsminister

https://www.euractiv.de/section/finanzen-und-wirtschaft/news/gabriel-ceta-ja-ttip-nein/

Dazu auch schon hier: https://josopon.wordpress.com/2014/12/01/gabriels-teurer-umfaller-bei-ceta-und-ttip-vorbereitet-durch-hinterturchen/

2. Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin von NRW

http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/handelsabkommen-hannelore-kraft-spricht-sich-fuer-ceta-aus-aid-1.6203791

3. Thorsten Schäfer-Gümbel, stellvertretender Bundesvorsitzender der SPD

http://www.fr-online.de/politik/thorsten-schaefer-guembel–ceta-ist-eben-nicht-ttip-,1472596,34669664.html

Gabriel, Kraft und Schäfer-Gümbel öffnen der bekannten Inhumanität der Konzerne und der großen Finanzunternehmen Tür und Tor. Die SPD-Führung bejaht PROFIT und PROFITMAXIMIERUNG als neue ZENTRALE WERTE für die deutsche Gesellschaft wie für die 26 anderen europäischen Gesellschaften.

CETA ist kaum ein Handelsvertrag sondern vielmehr ein SCHUTZABKOMMEN für transnationale Konzerne zur Renditesteigerung – auf unsere Kosten, auf Kosten von 500 Millionen Europäern. Das wollen SPD-Politiker durchsetzen gegen ihre eigenen Parteiprinzipien als Dienstleister von Lobbyisten? fragt die Historikerin und Psychologin.

Wie sonst akzeptiert die traditionsreiche Sozialdemokratie die in CETA und TiSA festgeschriebene Auflösung unserer Demokratie?

Und wieso akzeptieren SPD-Politiker die Sucht nach immer mehr und mehr Besitz und Macht und Welthandelskontrolle einiger weniger Superreicher?

Hinlänglich bekannt: KONZENTRATION des REICHTUMS und DEMOKRATIE kann man nicht beides zugleich haben. Das eine schließt das andere aus.

Was haben die „Herren der Welt“ den Regierungspolitikern zum persönlichen Vorteil versprochen, dass unsere politischen Vertreter eigenhändig die Verschiebung der Macht betreiben?
Auf Kosten unserer Lebensqualität, unserer Rechtssicherheit, unseres Mitspracherechtes unserer Freiheit!

Diese demokratisch gewählten Politiker betreiben zu unserem Erstaunen schon seit Jahren die Verschiebung der Macht weg von Staat und Gesellschaft – hin in die Chefetagen der großen Wirtschafts- und Finanz unternehmen.

CETA hat – allen unabhängigen Gutachten zufolge – keinen nennenswerten volkswirtschaftlichen Nutzen. Gegen die Aussage von Wirtschaftsminister Gabriel, die Freihandelsabkommen bringen Arbeitsplätze, stehen die Prognosen unabhängiger, internationaler Gutachter.
Sie sagen, dass die Zahl der Jobs unwesentlich steigen wird oder aber dass CETA die EU eine Menge Arbeitsplätze kosten wird.

Was also bewegt Sigmar Gabriel, Hannelore Kraft und Thorsten Schäfer-Gümbel genauso stark wie Angela Merkel, die klassischen Werte Europas auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen? Dass sie teilnehmen in ihrem Ehrgeiz am „Spiel der Großen“? (Anerkennung den Anerkennungssüchtigen?)
Und dabei versichern sie uns stets, dass sie Demokratie und Freiheit erhalten.
O-Ton der Bundeskanzlerin: „Deutschland bleibt Deutschland, mit allem, was uns daran lieb und teuer ist“.

http://www.dw.com/de/merkel-gibt-zu-fl%C3%BCchtlingsproblem-zu-lange-ignoriert/a-19515035

ERFOLGE DER PROTESTBEWEGUNG:

1. Plötzlich gibt es doch mit Kanada Nachverhandlungen zu CETA.

http://www.zeit.de/2016/37/freihandel-sigmar-gabriel-ttip-ceta

2. Mehr Demokratie/Foodwatch/Campact haben Ihre Klage mit 125.000 Unterstützern jetzt auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. So gibt es gegen CETA mit uns zusammen 193.000 Kläger.

3. Fünf Klagen wurden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die vorläufige Anwendung von CETA bis jetzt eingereicht.

4. Die Bundesregierung hat keine Bürgermehrheit, keine demokratische Legitimation für CETA. Nach Umfragen dieses Jahres befürworten nur noch 23-30 Prozent der Bundesbürger CETA. Voriges Jahr war es noch über 40 Prozent.

Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein

Jochen

Der große Rentenbetrug

http://www.nachdenkseiten.de/?p=30551

Verantwortlich:

Dass die zunehmende Zerschlagung des Sozialstaates ein Elitenprojekt mit dem Ziele derAkkumulation durch Enteignungist, hat sich inzwischen herumgesprochen. Und auch, dass dabei vieles nicht mit rechten Dingen zuging und immer wieder einmal auch die Verfassung verletzt wurde und wird. Dass vieles an derLogik des Sachzwangesaber grundlegend und nachweislich auf Fehlanalysen, Verdrehungen und Manipulation beruht und damit die Grundlagen etwa der massiven Rentenkürzungen der letzten Zeit unhaltbar sind – das ist neu. Jens Wernicke sprach hierzu mit Horst Morgan vom InternetportalAltersarmut per Gesetz, der die argumentativen und rechtlichen Grundlagen der forcierten Altersarmut als unhaltbar entlarvt.

Herr Morgan, Sie sind Rentner und betreiben das InternetportalAltersarmut per Gesetz“. Was ist Ihr Anliegen, wie kam es zu Ihrem diesbezüglichen Engagement?

Im März 2002 erschien das sogenannte Rentenurteil des Bundesverfassungsgerichts. Da ich zu dieser Zeit selbst Rentner war, interessierte mich die Entscheidung. Nach ihr hätten Pensionäre angeblich steuerliche Nachteile gegenüber Rentnern. Deswegen habe der Gesetzgeber Änderungen vorzunehmen, um die „Bevorzugung“ der Rentner zu unterbinden. Es war diese Entscheidung, die schließlich zu einer ungerechtfertigten höheren Besteuerung aller Renten führte. Und schon beim ersten Lesen fielen mir zwei Dinge auf: Erstens konnten die meisten vom Gericht zur Argumentation verwandten Rentenbeträge nicht stimmen, sie waren viel zu hoch. Und zweitens verstand ich nicht, dass bei „typisierender Betrachtungnur 35 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge des Pflichtversicherten aus versteuertem Einkommen stammen sollen.

Die viel zu hohen Rentenbeträge waren schnell geklärt: Das Gericht hatte sie verwandt, obwohl in der von ihm selbst angegeben Quelle zu lesen steht, dass entsprechende Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung unerreichbar sind.
Zur Klärung der Frage, was unter „typisierender Betrachtung“ zu verstehen ist, schrieb ich das Gericht an. In seiner Antwort ließ man mich wissen, dass das Gericht per Gesetz nicht gehalten sei, über den Urteilstext hinaus Auskünfte zu erteilen. Auf meine Erwiderung, es gäbe auch kein Gesetz, das dem Gericht Auskünfte verbiete, gab man mir den Rat, mich an den im Urteilstext zitierten Sachverständigen Bert Rürup zu wenden. Und der versprach mir eine Antwort auf meine Frage, vertröstete mich aber auf das Erscheinen des Abschlussberichts der von ihm geleiteten Sachverständigenkommission. Diese Kommission entwickelte im Auftrag des Bundesfinanzministers und wie vom Gericht verlangt ein neues Konzept für die Besteuerung von Renten und Pensionen. Rürup hielt Wort und einige Zeit später erhielt ich „Mit guten Grüßen“ den Abschlussbericht der Sachverständigenkommission.

Nach mehrfachem Lesen verstand ich auch, was es mit der typisierenden Betrachtung auf sich hat. Dahinter steht die Vorstellung eines ledigen Pflichtversicherten, der 45 Jahre lang einen Lohn in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung bezogen hat. Das ist zwar sehr untypisch, denn die meisten Pflichtversicherten sind verheiratet, erhalten einen deutlich geringeren Lohn und arbeiten weniger als 45 Jahre. Es blieb aber auch die Frage, wieso er nur 35 Prozent seiner Beiträge aus versteuertem Einkommen an die Rentenversicherung entrichtet haben sollte. Die Antwort war einfach: Die Sachverständigenkommission hatte einen Teil des Steuernachlasses, den der Pflichtversicherte für seine Vorsorgeaufwendungen erhielt, von seinen Beiträgen abgezogen, mit diesen also gegengerechnet.

Je länger ich mich mit der Entscheidung des Gerichtes und der Arbeit der Sachverständigenkommission beschäftigte, desto mehr schwerwiegende Fehler fielen mir auf. Das Gericht hatte nämlich nicht nur viel zu hohe Rentenbeträge verwendet, sondern auch teilweise viel zu niedrige Beträge für Pensionen. Und auch das vom Gericht unterstellte zu versteuernde Zusatzeinkommen, war viermal höher als in der gerichtseigenen Quelle. Schlussendlich konnte ich erkennen, dass nicht nur die Besteuerung von Renten und Pensionen, sondern die gesamte Analyse des Gerichts auf falschen Daten und Argumenten beruhte. Und dass auch die Arbeit der Sachverständigenkommission fehlerhaft ist.

Das war der Moment, an dem ich beschloss, mein Wissen mit anderen zu teilen und meine Internetseite einzurichten. Wer sich als Pflichtversicherter oder Rentner dafür interessiert, sollte erfahren, dass er steuerlich-finanziell betrogen wird und wie das genau funktioniert. Das ist mein Anliegen.

Das Gericht hat bei der Betrachtung der Besteuerung von Renten und Pensionen unglaubliche Fehler gemacht. Es zieht auch die falschen Schlüsse bei der Analyse der Kapitalströme in der Rentenversicherung und bei der Untersuchung des Steuernachlasses für Pflichtversicherte und Beamte bis 2004. Dieser Steuernachlass war für Pflichtversicherte immer viel geringer als für Beamte. Das Gericht übersieht sogar drei Subventionen an Beamte bzw. Pensionäre.

Und die Sachverständigenkommission? Sie hat die Entscheidung des Gerichtes voll akzeptiert. Bert Rürup, der langjährige Rentenpapst verschiedener Regierungen, kannte sich in der Materie offenbar plötzlich nicht mehr aus. Und die fünf Beamten der Kommission hatten wohl ebenso noch nie etwas von der Mindestversorgung gehört usw. usf.

Was mich aber besonders ärgert, ist Folgendes: Alle vom Bundesfinanzhof und jetzt kürzlich auch vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Revisionen gehen von der Richtigkeit des genannten Urteils sowie der Arbeit der Sachverständigenkommission aus. Aber beide enthalten unglaubliche Fehler zum Nachteil eines Großteils der Bevölkerung.


Altersarmut per Gesetz: Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts

Altersarmut per Gesetz: Fehler der Sachverständigenkommission

Altersarmut per Gesetz: Steuerliche Nachteile für Pflichtversicherte und Rentner


Inwiefern werden Sie denn betrogen? Die Arbeit der Sachverständigenkommission und das Urteil des Gerichtes haben zum Einzug fehlerhafter Daten in die Rentendebatte geführt; das habe ich verstanden. Aber was genau für Folgen zeitigte und zeitigt das denn?

Die Gesetzgebung zum Thema, das sogenannte Alterseinkünftegesetz, sieht auf den ersten Blick ganz in Ordnung aus: Die Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung können ihre Beiträge zunehmend steuerlich absetzen. Im Gegenzug werden ihre Renten später vermehrt besteuert. Klingt gut, ist es aber nicht. Denn tatsächlich werden Pflichtversicherte und Rentner, Jung und Alt, zwei Drittel der Bevölkerung auf diesem Wege finanziell ausgeplündert. Und ohne einen kritischen Blick hinter die dazu notwendigen Mechanismen würden viele Betroffene diesen Missstand nicht einmal bemerken.

Wie darf ich das verstehen? Wie wird geplündert? Und wieso sollte das niemand bemerken: Wenn die Leute weniger in der Tasche haben, spüren sie das doch unmittelbar?

Tatsächlich haben alle Pflichtversicherten in ihrer Berufszeit steuerlich-finanzielle Nachteile, die auch wenn sie Rentner sind, nicht ausgeglichen werden. Ich hatte es schon erwähnt, die Sachverständigenkommission hat einen Teil des Steuernachlasses, den der Pflichtversicherte für seine Vorsorgeaufwendungen erhält, von seinen Beiträgen zur Rentenversicherung abgezogen. Und noch ein Nachteil: Pflichtversicherte entrichten ihre Beiträge aus dem zu versteuernden Lohn, Beiträge, von denen Beamte befreit sind. Pflichtversicherte zahlen de facto also höhere Steuern als Beamte.

Und noch eins: Es liegt am Verlauf des Steuernachlasses für Vorsorgeaufwendungen, dass Pflichtversicherte auch unterschiedlich hohe Rentenversicherungsbeiträge aus versteuertem Einkommen für 1.000 Euro ihrer Erstrente entrichten. Dazu kommt noch, dass der sogenannte Bundeszuschuss zu gering ist, um alle versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung zu decken. Stattdessen werden die Pflichtbeiträge der Versicherten verwendet.

Wenn man alle Nachteile zusammenzählt, kommen erhebliche Summen zusammen. In der Zeit von 1960 bis 2004, also in der Zeit, die die Sachverständigenkommission als Berufszeit ihres typisierten Pflichtversicherten herangezogen hat, entstehen diesem unverzinst Nachteile in Höhe von knapp 200.000 Euro. Bei einem Durchschnittsverdiener sind es gut 90.000 Euro. Wie gesagt: unverzinst und niemals ausglichen.

Könnten Sie das ein wenig durch konkrete Daten unterfüttern: Wie viele Menschen sind von Altersarmut in welchem Sinne bedroht? Wohin genau führt der Weg bzw. soll er führen, so nichts geschieht?

Ein Indikator für die wachsende Anzahl von Menschen mit Armutsproblemen im Alter ist die Anzahl der Empfänger der so genannten Grundsicherung. Die Statistik zeigt, dass sich die Anzahl der Empfänger von 2003 bis 2015 mehr als verdoppelt hat.

AltersarmutDie Grundsicherung erhalten Rentner und Personen, die wegen einer Erwerbsminderung aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, wenn ihre Einkünfte nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Die Höhe der Grundsicherung im Alter entspricht etwa dem Arbeitslosengeld II für Hartz-IV-Bezieher. Der Regelsatz beträgt ungefähr 380 Euro im Monat. Zusätzlich werden Miet- und Heizkosten erstattet. Besonders von Altersarmut betroffen sind Rentnerinnen in Westdeutschland. Hier bekamen 3,2 Prozent der Frauen ab 65 Jahren Grundsicherung im Alter. Menschen in Bremen, Berlin und Hamburg bezogen am häufigsten diese Leistungen.

Ein anderer Indikator für die zunehmende Altersarmut ist die steigende Zahl von Rentnern mit Minijobs. Immer mehr Männer und Frauen im Rentenalter bessern ihr Einkommen inzwischen mit einem 450-Euro-Job auf. Vor zwölf Jahren waren es knapp 533.000, die einen Minijob hatten – in diesem Jahr im März waren es fast 904.000. Es ist anzunehmen, dass der weitaus überwiegende Teil der älteren Menschen nicht aus Spaß und zum Zeitvertreib weiter arbeitet, sondern aus finanzieller Not heraus, so jedenfalls die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion. Dem kann ich leider nur beipflichten.

Wir haben es in Deutschland also mit einer steigenden Anzahl von Menschen zu tun, die im Alter entweder Grundsicherung bezieht oder einem Minijob nachgeht. Die meisten Personen haben eine geringe Rente, die ihnen ein auskömmliches Leben in Würde nicht erlaubt.

Der Gesetzgeber betreibt also wider das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes Raubbau an der sozialen Absicherung der Bevölkerung und forciert die zunehmende Verarmung breiter Bevölkerungsteile? Warum tut er das denn? Und wieso stoppen ihn die Gerichte hierbei nicht?

Sie wissen wahrscheinlich, dass die Absenkung des Eckrentenniveaus längst beschlossene Sache ist. Die Eckrente ist jene Rente, die jemand erhält, wenn er 45 Jahre ununterbrochen bei Durchschnittslohn gearbeitet hat. Das Eckrentenniveau soll also von jetzt 47 Prozent auf 43 Prozent im Jahr 2030 abgesenkt werden. Das hört sich harmlos an, ist es aber nicht. Die meisten Frauen und etwa die Hälfte der Männer erhalten bereits heute eine Rente unterhalb des Eckrenten-Niveaus. Die weitere Absenkung desselben in Verbindung mit der Anwendung des Alterseinkünftegesetzes stellt für Millionen den Weg in die Altersarmut dar.

MaschmeyerWarum der Gesetzgeber derlei Verarmung der Bevölkerung vorantreibt, ist aus meiner Sicht völlig klar. Die arbeitende Bevölkerung soll privat für das Alter vorsorgen und so das Milliardengeschäft der Versicherungen, darunter auch die AWD des Herrn Maschmeyer, ermöglichen. Er will die Mehrheit der Bevölkerung mit einer kleinen „Rente für jeden“ abspeisen, nachdem er das bestehende Rentensystem zugunsten anderer Interessen ausgeplündert hat. Und die Gewerkschaften? Sie tun ihre Arbeit nicht, ihre Führer sind zu einem Teil des Systems und damit Problems geworden.

Man könnte annehmen, dass Fachleute aus der Medienwelt die Fehler des Bundesverfassungsgerichts hätten bemerken müssen. Das ist aber leider nicht der Fall. Ein Beispiel: Rolf Lamprecht arbeitete von 1968 bis 1998 als Spiegel-Korrespondent bei den Obersten Gerichtshöfen des Bundes in Karlsruhe. Er schrieb unter anderem das Buch „Ich gehe bis nach Karlsruhe“. Darin erwähnt er zwar das Urteil zur Sache bzw. dessen falschen Datengrundlage, gelangt aber zu dem Schluss, hier habe Jutta Limbach, die damalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des Zweiten Senats, besonderes Fingerspitzengefühl unter Beweis gestellt.

Nun, dieser Raubbau war offensichtlich politisch gewollt und alle machten und machen mit: Gerichte, Medien etc. Das haben wir ja bei Hartz IV ebenso wie bei all den Kriegen und Kriegslügen der letzten Zeit immer wieder erlebt… Aber zur Sache: Was können die Betroffenen tun? Was denken Sie, wäre eine geeignete Form von Widerstand gegen diesen Raubbau auf Kosten der Bevölkerung? Haben Sie eine Idee?

Ich glaube der Schlüssel zum Widerstand liegt in der Tatsache, dass alle vom Bundesfinanzhof oder vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Revisionen die Richtigkeit des genannten Urteils sowie der Arbeit der Sachverständigenkommission unterstellen. Aber, wie gesagt, beide enthalten unglaubliche Fehler.

Als Rentner sollte sich jeder mit anwaltlicher Hilfe gegen die Besteuerung seiner Rente wehren. Die Argumente und notwendigen Quellen hierfür finden sich auf meiner Internetseite. Das macht die Arbeit des Anwalts und seine Kosten überschaubar.

Noch ein letztes Wort?

Ich wünsche mir viele Bürger, die ihr Recht auf eine auskömmliche Rente einklagen!

Ich bedanke mich für das Gespräch.


Horst Morgan studierte Elektrotechnik und promovierte in Informatik. Seine berufliche Erfahrung betrifft Forschung, Entwicklung und Dienstleistung. Er war im In- und Ausland für einen Großkonzern tätig, zuletzt in leitender Funktion im Bereich des firmenweiten Dienstleisters für Computer- und Kommunikationsdienste. Inzwischen ist er im Ruhestand.


Weiterschauen:

Horst Morgan: „Das Alterseinkünftegesetz und die Folgen“

ARD: Griff in die Rentenkasse

BR: Riesterrente, Lebensversicherung: Heute jung, morgen arm


Weitere Veröffentlichungen von Jens Wernicke finden Sie auf seiner Homepage jenswernicke.de. Dort können Sie auch eine automatische E-Mail-Benachrichtigung über neue Texte bestellen.

Bundesregierung plant Abschaffung des Parlamentsvorbehalts bei Kriegseinsätzen – wieder Krieg von deutschem Boden?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Alarmierende Nachrichten von RTDeutsch – man hatte davon schon mal was gehört, aber über die klammheimlichen Fortschritte wurde in den Staats- und Wirtschaftsmedien nie berichtet:
http://www.rtdeutsch.com/20200/inland/nie-wieder-krieg-von-deutschem-boden-bundesregierung-plant-abschaffung-des-parlamentsvorbehalt-bei-kriegseinsaetzen/
Auszüge:

Nein_zur_Nato_DDR1957Was seit Jahres medial vorbereitet wird und auch durch Bundespräsident Joachim Gauck auf höchster politischer Ebene vorangetrieben wird, soll nun auch gesetzlich verankert werden: Die außenpolitische Wende Deutschlands hin zu einer offensiven Kriegspolitik zur Durchsetzung von EU- und NATO-Interessen.
Da die Mehrheit der deutschen Bevölkerung für eine solche Politik nicht zu haben ist und auch vom Parlament immer wieder Widerstände gegen deutsche Kriegseinsätze zu erwarten sind, soll dieses nun ausgehebelt werden. Eine Kommission, angeführt vom ehemaligen Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) bereitet die Abschaffung des Parlamentsvorbehaltes gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr vor.

von RT Deutsch-Redakteur Florian Hauschild

“Vom deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen”, sagte einst Bundeskanzler Willy Brandt. Nun ja, die Zeiten haben sich geändert.
Deutschland solle doch besser wieder eine “aktivere” Rolle in der Welt spielen, Kriegseinsätze dienen dabei vor allem dem Schutz vor terroristischen Gefahren und zum Herbeiführen von “Demokratie” in den angegriffenen Ländern, so lautet stattdessen immer wieder die Litanei bellizistischer Meinungsmacher und politischer Entscheidungsträger.

Der Weg zu diesem Ziel führt über allerlei präsidiale Sonntagsreden, in denen die Wende der deutschen Außenpolitik hin zum offenen Militarismus in blumige Worte gepackt wird, den stattgefundenen Umbau einer Verteidigungsarmee von “Bürgern in Uniform” hin zu einem Berufsheer und über die gezielte materielle Aufrüstung der Truppe, wie sie Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen seit ihrem Amtsantritt umsetzt.

Da kommt es wenig gelegen, wenn andere gesellschaftliche und politische Akteure – etwa das gewählte Parlament – im Wege stehen.
Etwa wenn es mal wieder darum geht, andere Länder zu bombardieren, deren natürliche Ressourcen für den Westen interessant sind, dort aber ein kooperationsunwilliger Herrscher die Ausbeutung dieser Vorkommen durch die NATO- und EU-Staaten verhindert.
Das westliche Wohlstandsmodell benötigt schließlich seinen Treibstoff. Zu viel Demokratie stört da nur.

Mit gutem Grund und als Lehre aus der Geschichte gibt es in Deutschland bezüglich Kriegseinsätzen, an denen das deutsche Militär beteiligt ist, den so genannten “Parlamentsvorbehalt gegen Außeneinsätze der Bundeswehr”. Jeder Kampfeinsatz der Truppe muss bisher von den gewählten Repräsentanten im Bundestag diskutiert und abgestimmt werden.
Auch wenn sich die Parlamentarier hier in der Regel als willfährig erweisen und die Kriegsvorhaben der Exekutive durchwinken, ist diese gesetzliche Regel ein besonders wichtiges Instrument, um die Diskussion über Kriege die von deutschem Boden ausgehen, überhaupt auf die gesellschaftspolitische Agenda zu setzen.
Auch können durch ein solches parlamentarisches Kontrollsystem Kriege durchaus verhindert werden, wie es etwa das britische Unterhaus im August 2013 tat, als darüber abgestimmt wurde, ob sich Großbritannien an der Bombardierung Syriens beteiligen sollte. Die Briten stimmten dagegen, anschließend ließen auch die US-Amerikaner ihre Pläne fallen.

Wie der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär (1988-1992) im Verteidigungsministerium der Regierung von Helmut Kohl, Willy Wimmer, bereits im Juni 2014 anmahnte, soll in Deutschland nun dieser Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze der Bundeswehr gekippt werden.

Unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundesverteidigungsminister Volker Rühe (CDU) wurde bereits am 20. März 2014 dieKommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr gegründet, auch “Rühe-Kommission” genannt. Das Vorhaben ist ebenfalls im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung festgehalten.

Laut Rühe komme es darauf an, dass sich die NATO auf Deutschland “verlassen” können müsse und “die gesicherte Zurverfügungstellung der Fähigkeiten, die ich transnational nenne“ gesichert wird. Wenn es nach Rühe geht, darf es künftig nie wieder vorkommen, dass sich der Bundestag gemeinsamen Aktionen der Nato in den Weg stellt.

In einem Interview im Deutschlandfunk verkündete Rühe:

“[…] und ich denke, es wäre gut, wenn die Bundesregierung, wenn das in der NATO abschließend geregelt ist, ins Parlament geht und dem Parlament berichtet, in welche Abhängigkeiten wir uns begeben haben und was von uns erwartet wird, wenn wir die anderen nicht lahmlegen wollen. Das sollte das Parlament zustimmend zur Kenntnis nehmen.”

Argumentativ zur Seite standen Rühe bei seiner Kampagne wenig überraschend die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Rühe-Kommissions-Mitglied Roderich Kiesewetter (CDU), Andreas Schockenhoff (CDU) (†) und Niels Annen (SPD). So gab letzterer beispielsweise zu Protokoll:

“Wenn sie [von der Leyen] darauf abzielt, Kompetenzen des Bundestags an das Europäische Parlament zu übertragen, denken wir in eine ähnliche Richtung.”

Wer die Struktur der EU kennt, weiß, dass das Europäische Parlament jedoch wenig Mitspracherecht bei substanziellen Entscheidungen hat. Diese werden vielmehr von der EU-Kommission und verschiedenen Ministerräten getroffen, die am ehesten als Bürokraten-Junta bezeichnet werden können.

Dass all diese Kriegsstrategen grundgesetzwidrig handeln, scheint diese nicht weiter zu stören. Im Jahre 1994 urteilte das deutsche Bundesverfassungsgericht über den Einsatz der Bundeswehr in Somalia ein Jahr zuvor (BVerfGE 90, 286) in Bezug auf den Parlamentsvorbehalt:

“Die auf die Streitkräfte bezogenen Regelungen des Grundgesetzes sind – in den verschiedenen Stufen ihrer Ausformung – stets darauf angelegt, die Bundeswehr nicht als Machtpotential allein der Exekutive zu überlassen, sondern als ‹Parlamentsheer› in die demokratisch rechtsstaatliche Verfassungsordnung einzufügen, d.h. dem Parlament einen rechtserheblichen Einfluss auf Aufbau und Verwendung der Streitkräfte zu sichern.”

Von deutschem Boden soll nie wieder Krieg ausgehen, hieß es nach den Schrecken vor 70 Jahren. Wer allerdings glaubt diese Formel sei gesellschaftlicher Konsens, der irrt.
Es gibt Entscheidungsträger und Meinungsmacher, die gezielt daran arbeiten, dass dieser Leitsatz mehr und mehr zu einem frommen Wunsch verkommt. Sie handeln strategisch und sie haben Namen.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten !

Jochen