Europawahl – Die Wahl der Wirtschaft

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Auch mir ist es in den letzten Jahren aufgefallen, dass gut begründete Kritik am europäischen Kapitalismus und an der Verschärfung der Konkurrenzsituation durch Migration sofort in die rechtspopulistische oder rechtsradikale Schublade abgelegt wird.
Das weist auf eine über ThinkTanks und netzwerke wie die Atlantik-Brücke strategisch in die Hirne der Journalisten versenkte Sprachregelung hin, dem sogar so korrekte und rhetorisch beschlagene Wissenschaftler wie Dr.Sahra Wagenknecht zum Opfer fallen.
Problem ist: wenn man so erfolgreich die linke Opposition gespalten und mundtot gemacht wird, können sich die Nationalisten breit machen.

german foreign policy

Bei German Foreign Policy wird die Einheitsverbreiung von CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen mal in Frage gestellt:
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7947/
Auszüge:

Die Wahl der Wirtschaft

23.05.2019

BERLIN (Eigener Bericht) – Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Vertreter der Hauptprofiteure der europäischen Integration, ruft zur Teilnahme an der Europawahl und zum Einsatz für „ein starkes und geeintes Europa“ auf. Die EU sei ein „einzigartiger Raum von Frieden, Freiheit und Wohlstand“, heißt es in einem Appell, den der BDI am gestrigen Mittwoch gemeinsam mit den führenden Industrieverbänden aus Frankreich und Italien veröffentlicht hat.
Die deutsche Industrie, die der BDI vertritt, ist nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung Hauptprofiteur des EU-Binnenmarkts, dem die Bundesrepublik demnach jährlich 86 Milliarden Euro verdankt.
Bereits im Februar hat das Centrum für Europäische Politik (cep) gezeigt, dass Deutschland Hauptgewinner der Euro-Einführung ist: Die Einheitswährung hat der EU-Zentralmacht seit ihrer Einführung fast 1,9 Billionen Euro eingebracht, während sie etwa Italien 4,3 Billionen Euro gekostet hat.
Während der BDI die EU in höchsten Tönen preist, sind nach wie vor fast ein Viertel der EU-Einwohner von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht.

„Voller Einsatz für die Integration“

Bereits in der vorvergangenen Woche hatten die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einem ersten „Gemeinsamen Appell“ für breite Beteiligung an der aktuellen Europawahl geworben. „Europa ist unseren Unternehmen ein Kernanliegen“, hieß es in dem Aufruf, der vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterzeichnet worden war.[1]
„Als größter demokratischer Freiheits-, Rechts-, Wirtschafts- und Wohlstandsraum der Welt mit hoher sozialer Verantwortung ist Europa Teil unserer Identität“, hieß es weiter: „Unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten erwarten von der Politik vollen Einsatz für die europäische Integration.“
Die Verbände teilten mit: „Wir wollen ein Europa, für dessen Zukunft sich alle engagieren!“ Aus diesem Grund rufe man „die Bürgerinnen und Bürger dazu auf“, sich „an der Wahl zum Europäischen Parlament zu beteiligen“.

Zentrum und Peripherie

Die Begeisterung der deutschen Wirtschaft für die europäische Integration hat Ursachen, die sich präzise beziffern lassen. Dies gilt etwa für den 1993 eingeführten EU-Binnenmarkt.
Dessen Auswirkungen auf die ökonomische Entwicklung der Union hat kürzlich die Stiftung des Bertelsmann-Konzerns untersucht. Demnach verdankt die Bundesrepublik dem Binnenmarkt, der den Handel innerhalb der EU beträchtlich anschwellen lassen hat, jährliche Einkommenszuwächse in Höhe von 86 Milliarden Euro, mehr als jedes andere Land des Staatenbunds.
Darüber hinaus zeigt die Bertelsmann-Studie, dass die Länder in der südlichen und östlichen Peripherie der Union viel weniger profitieren als die Länder in deren Zentrum; der jährliche Einkommenszuwachs ist selbst pro Kopf der Bevölkerung etwa in Spanien (589 Euro), Griechenland (401 Euro), Polen (382 Euro) oder Bulgarien (193 Euro) viel geringer als derjenige in der Bundesrepublik (1.024 Euro).[2]
Hinzu kommt, wie die Bertelsmann-Stiftung konstatiert, dass der Binnenmarkt dazu führt, „dass volkswirtschaftliche Ressourcen (Arbeit und Kapital) von den weniger produktiven zu den produktivsten Firmen verschoben werden“. Diese liegen ebenfalls in vielen Fällen im deutschen Zentrum der Union.

Nord und Süd

Deutschland ist nicht nur Hauptprofiteur des Binnenmarkts, sondern auch Hauptprofiteur der Einführung des Euro. Dies bestätigt eine Studie, die das Freiburger Centrum für Europäische Politik (cep) im Februar veröffentlicht hat. Demnach läge das Bruttoinlandsprodukt, das 2017 in der Bundesrepublik erwirtschaftet wurde, um 280 Milliarden Euro niedriger, gäbe es die EU-Einheitswährung nicht. Aufsummiert hat Deutschland seit der Euro-Einführung bis 2017 fast 1,9 Billionen Euro dazugewonnen – umgerechnet 23.116 Euro pro Einwohner.[3]
Allerdings stellt das cep zugleich fest, dass von den acht untersuchten Euroländern lediglich die Niederlande ebenfalls ein positives Resultat verzeichnen können – ein Plus von 346 Milliarden Euro bis einschließlich 2017, 21.003 Euro pro Kopf der Bevölkerung.
Dramatisch verloren haben hingegen Frankreich und Italien. Das französische Bruttoinlandsprodukt läge ohne den Euro gegenwärtig um 374 Milliarden Euro höher, das italienische sogar um 530 Milliarden Euro, wäre die Einheitswährung nicht eingeführt worden, konstatiert das cep. Von 1999 bis 2017 sind Frankreich damit insgesamt knapp 3,6 Billionen Euro verlorengegangen (55.996 Euro pro Einwohner). Italien büßte in diesem Zeitraum sogar mehr als 4,3 Billionen Euro (73.605 Euro pro Einwohner) ein.

Ost und West

Nicht nur die Integration, auch die Expansion der Union hat der Bundesrepublik immense Profite verschafft. Zahlreiche Länder Ost- und Südosteuropas sind zu kostengünstigen Produktionsstandorten für deutsche Konzerne geworden, was die gewaltigen Exporterfolge der deutschen Industrie wenn nicht ermöglicht, so doch stark befeuert hat.
Der deutsche Handel mit der gesamten Region boomt; allein der Warentausch zwischen Deutschland und der Visegrad-Gruppe (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn) belief sich im Jahr 2017 auf rund 256 Milliarden Euro – deutlich mehr als der Handel mit China (gut 170 Milliarden Euro).
Dabei besteht ein erheblicher Teil des deutschen Visegrad-Handels aus Lieferungen, die zwischen Fabriken deutscher Konzerne einerseits in der Bundesrepublik, andererseits in den Visegrad-Ländern ausgetauscht werden.
Aufgrund seiner geographischen Lage in der Mitte des Kontinents und aufgrund seiner historisch gewachsenen Beziehungen hat Deutschland mehr als alle anderen EU-Staaten von der Osterweiterung profitiert. Ein Gegenbeispiel ist das am westlichen Rand gelegene Großbritannien: Es hat, wie Experten vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW, Köln) im Oktober schrieben, aus der Expansion der EU in Richtung Osten „geringeren Nutzen gezogen“; es spielt in den Produktionsketten der Union deshalb heute „eine signifikant geringere Rolle“ als die Bundesrepublik.[4]

Hauptabsatzmarkt

Zusätzlich zu den deutschen Sonderprofiten aus Binnenmarkt, Euro und Osterweiterung ist die EU ungebrochen wichtigster Absatzmarkt für die deutsche Wirtschaft. Diese exportierte im Jahr 2017 Waren im Wert von rund 750 Milliarden Euro in andere Mitgliedstaaten der Union – 58,6 Prozent ihrer Gesamtausfuhren. Damit erzielte sie einen Exportüberschuss von fast 160 Milliarden Euro.[5]
Die immensen Vorteile erklären – unbeschadet des inzwischen zunehmenden Widerspruchs aus wachsenden Teilen der mittelständischen Wirtschaft (german-foreign-policy.com berichtete [6]) – die Zufriedenheit der überwiegenden Mehrheit der deutschen Unternehmerschaft mit der Union.

„Wohlstandsraum“ EU

Erweist sich die EU für die deutsche Wirtschaft nach wie vor als Erfolgsmodell, so gilt dies nicht für die ärmeren Schichten der Bevölkerung. Im Jahr 2017 waren laut Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat 22,5 Prozent der Einwohner der Union von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht [7] – nur 1,2 Prozentpunkte weniger als ein knappes Jahrzehnt zuvor (2008: 23,7 Prozent).
Der Anteil der Personen, die auch nach Zahlung von Sozialleistungen noch als armutsgefährdet eingestuft wurden, lag 2017 EU-weit bei 16,9 Prozent und damit höher als 2008 (16,6 Prozent); lediglich in sieben EU-Staaten war es gelungen, ihren Anteil gegenüber 2008 zu senken, während er in 19 EU-Staaten gestiegen war.
6,9 Prozent der EU-Einwohner litten im Jahr 2017 laut Eurostat sogar unter „erheblicher materieller Deprivation“.
Die Angaben beziehen sich auf die nationalen Armutsgefährdungsschwellen, deren geringe Höhe das Wohlstandsgefälle in der Union einmal mehr deutlich werden lässt: Galt etwa in der Bundesrepublik im Jahr 2017 als armutsgefährdet, wer jährlich weniger als 13.152 Euro zur Verfügung hatte, so traf das in Griechenland – bei in vielfacher Hinsicht vergleichbaren Lebenshaltungskosten – nur auf diejenigen zu, die weniger als 4.560 Euro im Jahr ausgeben konnten; in Litauen lag die Schwelle 2017 bei 3.681 Euro, in Bulgarien bei 2.150 Euro.
Laut den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft handelt es sich bei der EU, wie erwähnt, um einen „Wohlstandsraum … mit hoher sozialer Verantwortung“.[8]

[1] Gemeinsamer Appell der deutschen Wirtschaft: Wirtschaft für Europa. bdi.eu 09.05.2019.

[2] Giordano Mion, Dominic Ponattu: Ökonomische Effekte des EU-Binnenmarktes in Europas Ländern und Regionen. Herausgegeben von der Bertelsmann Stiftung. Gütersloh 2019.

[3] Alessandro Gasparotti, Matthias Kullas: 20 Jahre Euro: Verlierer und Gewinner. Eine empirische Untersuchung. cepStudie. Freiburg, Februar 2019.

[4] Michael Hüther, Matthias Diermeier, Markos Jung, Andrew Bassilakis: If Nothing is Achieved: Who Pays for the Brexit? Intereconomics 5/2018, 274-280.

[5] EU weiterhin mit Abstand wichtigster Handelspartner Deutschlands. handelsblatt.com 07.05.2018.

[6] S. dazu Europas Achsen.

[7] Abwärtstrend beim Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in der EU. Eurostat Pressemitteilung 159/2018. Brüssel, 16.10.2018.

[8] Gemeinsamer Appell der deutschen Wirtschaft: Wirtschaft für Europa. bdi.eu 09.05.2019.

Mein Kommentar: Auch jeder europabegeisterte Linke oder Sozialist sollte sich angesichts des Fehlens einer schlagkräftigen europäischen Arbeitnehmerorganisation gut überlegen, wo die Konzerne ihn vor ihren Karren spannen wollen.

Jochen

Die Seitenwechsler des Jahres 2017

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Aus der Wirtschaftswoche von Dezember:
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/lobbyismus-die-seitenwechsler-des-jahres/20709808-all.html
Auszüge:

2017 war ein Superwahljahr, also auch ein Jahr mit vielen Seitenwechseln zwischen Politik und Wirtschaft.
Diese fünf waren besonders prominent.

Hannelore Kraft / RAG

Man konnte vom Tränendrüsen-Sozialismus der Hannelore Kraft („Kein Kind zurücklassen!“) halten, was man wollte, aber in Sachen Rücktritt machte ihr keiner was vor.

Als Kraft im Mai ihr Amt als Ministerpräsidentin in Nordrhein-Westfalen verlor, stellte sie sich ein letztes Mal ans rote Pult, nahm alle Schuld auf sich – und ging ab.

Kein Nachtreten, kein Rumgemäkel von der Hinterbank, erst recht keine Besserwisserei. Einfach Ruhe. Man müsste glatt mal Sigmar Gabriel fragen, wie er so ein Verhalten findet …

Nachdem es nun also monatelang mehr als ruhig war um Kraft und sie im Sportausschuss des Düsseldorfer Landtags kaum ausgelastet gewesen sein kann, hat sie nun so richtig einen rausgehauen: Sie wird Mitglied im Aufsichtsrat des Steinkohlekonzerns RAG. Dort darf sie sich mit darum kümmern, das Ende der Zechen sozialverträglich umzusetzen.
Ist das nicht geradezu der ideale Job für die Exlandesmutter?

Besser als Papst, hätte Franz Müntefering da wohl gesagt. Zumindest eine Person hätte Kraft dann auch garantiert nicht zurückgelassen: sich selbst.

Werner Gatzer / Deutsche Bahn

Für Werner Gatzer bekommt das Wort Abstellgleis 2018 eine ganz neue Bedeutung. Bislang war der 59-Jährige Staatssekretär im Bundesfinanzministerium (BMF).
Der hoch geschätzte Finanzbeamte gilt als Zahlenfuchs, der souverän wie kein Zweiter mit den Milliarden des Bundeshaushalts jonglieren konnte. Gatzer kannte zur Not sogar ein paar Geheimkugeln.

Nun geht Gatzer zur Deutschen Bahn.Er wird dort Chef der Konzernsparte DB Station & Service, abgestellt für 5367 Bahnhöfe mit Gleisanschluss.
Klingt aufregend? Nun ja. Für Gatzer wird ab Januar vieles ruhiger. Zum einen, weil die meisten Bahnhöfe aus kaum mehr als einem Bahnsteig für kurze Regionalzüge bestehen.
Zum anderen muss Gatzer keine nervigen Bundesminister mehr in seine Nähe lassen, die bei ihm im Finanzministerium um Milliarden buhlen.

Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla, einst mächtiger Strippenzieher der CDU im Bundeskanzleramt, hat Gatzer – mit seinem SPD-Parteibuch – übrigens zur Bahn geholt.
Diese GroKo wird also auf jeden Fall zustande kommen.
Der Job selbst ist ein, haha, Selbstläufer. Rund 5000 Mitarbeiter, knapp 1,3 Milliarden Euro Umsatz. Seit Jahren schreibt die Sparte Gewinne. Die Umsatzrendite liegt bei knapp 15 Prozent. Kein Konzernbereich ist profitabler.
Die Bahn nimmt inzwischen viel Geld mit der Vermietung von Läden in den Bahnhofstempeln ein. Und das ist leicht verdient. Die Bahnhöfe gehören ihr alle.

Mit politischen Monopolen kennt sich Gatzer gut aus. Als Staatssekretär im BMF saß er allein an der Schaltstelle der Finanzmacht. 2015 bettelte ihn sogar sein künftiger Arbeitgeber um eine Geldspritze an.
Die Regierung gewährte am Ende einen Zuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro und verzichtete auf Dividendenzahlungen.

Ob Gatzer damals schon wusste, dass er selbst einmal von seinem Deal profitieren würde? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Gerda Hasselfeldt / Deutsches Rotes Kreuz

Rente mit 67 ist was für andere Politiker. Die Aussicht aufs Klavierspielen und Freizeit haben die 67-Jährige nicht genug gereizt. Gerda Hasselfeldt ist nach 30 Jahren zwar aus der Bundespolitik aus-, aber nicht abgestiegen.

Nahtlos wurde sie einmal mehr erste Frau in einem Amt. Anfang Dezember ist die CSU-Politikerin und Exbundesministerin zur Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) gewählt worden.

In Berlin hatte die gelernte Volkswirtin zuletzt das schönste Amt, das dort auf einen CSUler warten kann. Die Niederbayerin war Landesgruppenchefin der Christsozialen im Bundestag.
Nicht viele außerhalb des Regierungsviertels wissen um die Macht dieses Postens. Da ist man als Landesgruppenchefin als Strippenzieherin bei allen Verhandlungen in der Koalition dabei.

Hasselfeldt, die eher den ruhigen Merkel’schen Politikstil pflegt, wurde damals vorgehalten, eine bayrische Löwin müsse mehr brüllen. Ihre ruhige Art schadet nun beim Sozialkonzern DRK überhaupt nicht.

Das Rote Kreuz hat 165.000 Angestellte und 400.000 Ehrenamtler, es betreibt Kliniken, organisiert einen Blutspendedienst und schickt seine Leute in internationale Hilfseinsätze.
Auch Flüchtlinge betreut Hasselfeldts neue Organisation. Kurz gesagt: die wohl bestbeleumundete Lobbyorganisation Deutschlands.

Torsten Albig / Deutsche Post DHL

Der Titel klingt schon mal großartig: Als „Vice President Corporate Representation“ heuert Torsten Albig ab Januar bei der Deutschen Post DHL in Brüssel an. Aber es hat ja auch gedauert mit der Anschlussverwendung.

Nachdem die Schleswig-Holsteiner ihn wie Kraft als Ministerpräsidenten abgewählt hatten, ging der Sozialdemokrat sogar per Zeitungsinterview auf Jobsuche. „Ehemalige Ministerpräsidenten sind nicht ganz leicht vermittelbar“, gestand der 54-jährige Jurist, unterstrich aber ausdrücklich seine Stärken. „Ich muss nicht immer die Nummer eins sein – ich kann sehr gut in einem Team arbeiten.“

Na dann. In Brüssel wird er vier Mitarbeiter führen. In der EU-Hauptstadt sorgt die Personalie Albig allerdings für Stirnrunzeln. Ein ehemaliger Ministerpräsident, der ins Lobbyfach wechselt, das ist dort eher ungewöhnlich.
Zumal der Jurist Albig keine europapolitische Erfahrung mitbringt.

Das riecht nach einem klassischen Versorgungsfall. Und mit abgehalfterten Politikern haben sie im Brüsseler Büro des Logistikkonzerns Erfahrung.
Der langjährige Brüsseler Lobbyist Christian Dürig, der nun in Rente geht, war Ende der Neunzigerjahre unter Helmut Kohl Bundesgeschäftsführer der CDU.
Der Weggefährte von Jürgen Rüttgers bewarb sich 2009 erfolglos um den Oberbürgermeisterposten in Bonn.

Aus seiner Zeit als Pressesprecher der Finanzminister Eichel und Steinbrück hat Albig immerhin noch ein paar Kontakte nach Brüssel.
Allerdings freuen sich nicht alle auf ein Wiedersehen. Albig, heißt es, hinterlasse gern verbrannte Erde.

Thomas Sattelberger / Deutscher Bundestag

Es geht auch andersherum. Thomas Sattelberger ist im Deutschen Bundestag Anfänger und Senior zugleich: Nach einer Karriere im Top-Management mehrerer Dax-Konzerne entschied er sich für einen Wechsel von der Wirtschaft in die Politik.
Bekannt wurde er als Personalvorstand der Telekom, der sich schon für Vielfalt in der Mitarbeiterschaft einsetzte, als „diversity“ noch kein Modewort war. Dort setzte Sattelberger auch eine Frauenquote durch.

Als Mitglied der FDP-Fraktion gehört er nun wieder zu einer Organisation mit wenig Frauen in der Führung – zum Fraktionsvorstand zählen acht Männer und nur eine Frau.

Als Politiker will Sattelberger sich vor allem um berufliche Bildung und Gründerkultur kümmern.
Während seiner ersten Tage im Parlament hatte er jedoch anderes zu tun: Er staunte vor allem über die anachronistische Ausstattung der Bundestagsverwaltung. Wichtige Informationen werden vorzugsweise per Fax verschickt, jedes Abgeordnetenbüro muss über einen Anschluss verfügen.

Sattelberger freut sich schon darauf, seinen ehemaligen Telekom-Kollegen davon zu erzählen.

In diesem Zusammenhang ein Gedenken an die durch SPD-Rechtsintriganten vertane Chance einer rot-rot-grünen Koalition in Hessen 2008:

https://josopon.wordpress.com/2015/09/14/corbyn-erinnert-an-ypsilanti-was-ist-aus-den-hessischen-spd-rechtsintriganten-geworden-die-2008-die-erste-rot-rot-gr-une-landesregierung-verhindert-haben/

Jochen

Was ist von den Abgeordnetenbriefen zu halten, die sintflutartig verschickt worden sind, um die Zustimmung zu den Grundgesetzänderungen zur Autobahnprivatisierung zu erklären?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

http://www.nachdenkseiten.de/?p=38776

autobahnprivatisierung

Bei den alten Griechen gab es das bekannte Beispiel der unwiderlegbaren Verteidigung, als ein Nachbar klagte, er habe dem anderen Nachbarn einen Topf geliehen und durchlöchert zurück bekommen:
1. Der Topf wurde unversehrt zurück gegeben
2. Der Topf hatte schon beim Erhalt ein Loch
3. Niemals wurde ein Topf beim Nachbarn ausgeliehen.

An diese Argumentationsweise erinnern die Briefe, die die Wähler von ihren Abgeordneten zurück bekommen haben.

Den bisherigen Bestrebungen der Bürger, Kontrolle über die mafiösen Verstrickungen zu bekommen, siehe hier: https://josopon.wordpress.com/2016/03/04/den-einstieg-in-die-autobahnprivatisierung-stoppen-online-petition-milliardenkungelei-der-banken-verhindern/ wurde so endgültig die Rechtsgrundlage entzogen.

Briefe von Abgeordneten als Wählertäuschung

Von Carl Waßmuth [*]

Am 1. Juni 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Paket aus 13 Grundgesetzänderungen und 19 Begleitgesetzen. Kern des Vorhabens war die Autobahnprivatisierung. Einen Tag später, am 2. Juni, bestätigte der Bundesrat das Paket im Eilverfahren und einstimmig. Die Länder geben mit dem Vorhaben zwar alle Kompetenzen im Bereich der Autobahnen ab, erhalten aber ab 2020 jährlich 9,75 Milliarden Euro.
Diese Doppelabstimmung war der Startschuss für den umfangreichsten Privatisierungsprozess in Deutschland seit dem Börsengang der Deutschen Telekom.

Im Vorfeld der Abstimmung hatten tausende Menschen die Abgeordneten und die Parteispitzen angeschrieben und ihrer Besorgnis über die Privatisierung Ausdruck verliehen. Allein Lammert hat nach Angaben seines Büros über 2000 E-Mails erhalten. Martin Schulz muss mehrere hundert Schreiben bekommen haben.
In vielen Schreiben waren auch Fragen enthalten.

Was haben die Abgeordneten und die Parteispitzen mit diesem außergewöhnlichem Engagement ihrer (potentiellen) Wählerinnen und Wählern gemacht?
Lammert stimmte am Ende mit „Nein“, als einziger Abgeordneter der CDU. Aus der SPD stimmten 32 Abgeordnete mit „Nein“, bei einer Enthaltung und acht nicht abgegebenen Stimmen.
Das bedeutet: Die großer Mehrheit der Abgeordneten der Großen Koalition winkten das Vorhaben mit durch – die Bürgerbedenken wurden ignoriert.
Martin Schulz antwortete niemandem, er ließ das „Team Direktkommunikation im SPD-Parteivorstand“ eine Standardantwort verschicken.
Auch viele Abgeordnete bedienten sich teilweise oder vollständig bei vorgeschriebenen Teten. Diese Textbaustein-Antworten wurden nun nach der Abstimmung massenhaft verschickt.

Wie den Bürgerinnen und Bürgern das Wort abgeschnitten wurde

Der Umgang der Politik mit den Schreiben und Fragen der Menschen vor der Abstimmung zur Autobahnprivatisierung offenbart eine tiefe Krise unserer Demokratie.
Der fraglos größte Skandal im Skandal ist dabei, dass die Politik in diesem Verfahren die Gründe für ihre Entscheidung NACH der Abstimmung kundgab. Damit wurde den Menschen jede Möglichkeit genommen, zu diesen Gründen Stellung zu nehmen oder sogar einzelne Abgeordnete davon in Kenntnis zu setzen, dass darin manches für sie wenig überzeugend ist.
Durch die extreme Verkürzung aller Fristen wurden die Menschen faktisch wie kleine (und das bedeutet: unmündige) Kinder behandelt. Sie durften ihre Bedenken äußern (das ließ sich nicht verhindern), aber man diskutierte nicht mit ihnen. Eine Begründung nach der Entscheidung ist keine Diskussion, sondern eine Rechtfertigung.

Textbausteine statt individueller Begründung einer Gewissensentscheidung

Auch dass massenhaft Standardantworten verschickt wurden, ist empörend. Zwar ist es üblich, dass Fraktionen Standardantworten verschicken, in diesem Fall offenbart es aber ein enormes Demokratiedefizit. Denn es handelt sich nicht um ein einfaches Gesetz, sondern um einen folgenreichen Eingriff in die Verfassung und die massive Privatisierung der Daseinsvorsorge. Viele Abgeordnete waren offensichtlich nicht in der Lage, zu diesen Fragen eine eigene Meinung zu entwickeln und sie eigenständig zu vertreten.
Die Kürze der Zeit gilt dabei nicht als Ausrede, denn diese Zeitnot haben die Wählerinnen und Wähler nicht zu verantworten. Im Gegenteil: Trotz der enormen zeitlichen Dichte hatten ja so viele Menschen sofort geschrieben ! Sie hatten kaum Zugang zu den tatsächlich zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfen, aber haben durch eigenes Engagement und Recherchen die schlechte Informationslage versucht auszugleichen.
Es wären daher den Abgeordneten ein leichtes gewesen zu sagen: ‚Ich kann in dieser Frage nicht abstimmen. Ich habe noch 30 engagierte Zuschriften zu beantworten, die ich ernst nehme.‘ Hätten das alle Abgeordneten offen bekannt, hätte die Abstimmung leicht verschoben werden können.

Parteien wurden ihrer in der Verfassung vorgegebenen Rolle nicht gerecht

CDU, CSU und SPD haben es sich in ihrer Rolle als Parteien zu leicht gemacht. In Art 21 GG steht zu den Parteien: „[…] Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“
Funktioniert die innere demokratische Ordnung noch? Die Autobahnprivatisierung steht ebenso wenig im Koalitionsvertrag wie die Grundgesetzreform als Ganzes.
Es gibt auch keine Parteitagsbeschlüsse dazu.
Beispiel SPD: Bei der SPD lagen für den letzten Bundesparteitag im März Anträge gegen die Autobahnprivatisierung vor, wurden aber nicht behandelt. 33.000 Genossinnen und Genossen haben einen Aufruf gegen die Autobahnprivatisierung unterschrieben haben, das sind mehr als sieben Prozent der Mitglieder. Nichts davon floss in die Gremien der SPD ein.
Aber auch das steht im Grundgesetz: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Diese besondere Rolle begründet ja, warum es eine Parteienfinanzierung aus Steuergeldern gibt und Parteien auch sonst eine herausragende Rolle im demokratischen System genießen. Der Mitwirkung an der politischen Willensbildung wurden die Parteien im vorliegenden Fall fraglos nicht gerecht.
Von Angela Merkel ist zu dem Thema nur bekannt, dass sie sich wünschte, dass man mit dem Thema bald zu einem Ende käme. Martin Schulz hat es sogar geschafft, zum wichtigsten Vorhaben der Großen Koalition dieser Legislaturperiode kein einziges Wort öffentlich zu äußern. Auch jenseits der Parteispitzen gab es weder Publikationen noch öffentlichen Veranstaltungen, denen man zugestehen könnte, in relevanter Größenordnung etwas zur politischen Willensbildung zum Thema beigetragen zu haben.
Wie steht es nun mit den Rechtfertigungen, die das „Ja“ zur Privatisierung begründen sollen? Dazu soll nachfolgend eine detailliertere Betrachtung angestellt werden. [1]
Da vor allem SPD-Abgeordnete geantwortet haben, werden nachfolgend zuerst die Argumente aus der SPD besprochen.

Das Ringen um den Begriff „Privatisierung“

In zahlreichen Antworten wird bestritten, dass privatisiert wurde. Das ist insofern von Bedeutung, als Privatisierung der Schlüsselbegriff der Debatte war. Wegen der Gefahr von Privatisierung wurde angeblich der ursprüngliche Gesetzentwurf „ganz maßgeblich korrigiert“ bzw. sogar „um 180 Grad gedreht“ (Bettina Hagedorn, SPD).
Nun ergab sich aber das Problem, dass die Autobahnreform weiterhin eine grundgesetzlich veranlasste formelle Privatisierung ist. Also wurde folgende Umdeutung versucht:

„Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. Dies ist jedoch keineswegs als „Privatisierung“ zu verstehen.“ (Team Direktkommunikation SPD-Parteivorstand in seiner Standardantwort)

Gesteht man das zu, kann natürlich triumphiert werden:

„Nunmehr haben wir die Privatisierung effektiv verhindert.“ (Christine Lambrecht, MdB, SPD, nach der Abstimmung)

Was denn nun? Gibt es tatsächlich eine Privatisierung, die keine ist? Ist der Begriff „Privatisierung“ unklar und missverständlich?
Privatisierung kann tatsächlich verschiedenen Formen haben: formelle Privatisierung, funktionale Privatisierung, materielle Privatisierung, Vermögensprivatisierung. Die Auswirkungen sind nicht identisch, aber gemeinsam ist: Es ist immer Privatisierung.
Mit der Grundgesetzänderung wird die Autobahnverwaltung ins Privatrecht überführt: in eine GmbH, die später sogar in eine AG umgewandelt werden kann. Das ist eine formelle Privatisierung. Man mag das mögen oder nicht, für harmlos oder gefährlich halten: Der Versuch, den Begriff „Privatisierung“ nach der Abstimmung umzudefinieren, dient aber fraglos dem Ziel, Abstimmungsverhalten und zuvor gegebene Versprechen sprachlich in Einklang zu bringen.
Der Verfassungsrechtler Prof. Christoph Degenhart hat über 300 Veröffentlichungen im Bereich des Staatsrechts verfasst. Mindestens ein Buch von Degenhart steht bei fast jedem Jura-Studenten im Regal. Degenhart sagte wenige Tage vor der Abstimmung mit Blick auf die letzten Änderungen an den Gesetzentwürfen: „Es handelt sich hier um eine formelle oder Rechtsform-Privatisierung, die auf der Projektebene Effekte einer materiellen Teil-Privatisierung haben könnte.“ Eat this, SPD.

Es ging nie um den puren Asphalt

Etwas vorsichtiger, aber in gleicher Absicht sind Äußerungen, die sich nur auf die Autobahnen beziehen. So schreibt der Bundesrechnungshof in seinem letzten (hochproblematischen!) Gutachten: „Darüber hinaus ist jegliche Privatisierung der Bundesautobahnen ausgeschlossen.“ Beim Bundesrechnungshof (BRH) gibt es offenbar Juristen, die Bücher von Degenhart gelesen haben.
Für viele Nicht-Juristen und die Presse war stets recht verallgemeinernd die „Privatisierung der Autobahnen“ das Problem. Oder nicht? Flugs interpretierten viele Abgeordneten die BRH-Aussage als Bestätigung der eigenen Sicht, Privatisierung wäre gänzlich ausgeschlossen, bzw. zurückgedrängt:

„Manche Kritiker und manche Kampagne hat absurderweise gerade uns als SPD in den letzten Wochen unterstellt, mit den Grundgesetz-Änderungen würden wir die Türen für eine Privatisierung öffnen. Das Gegenteil ist richtig: Wir schließen Türen, die bislang offen standen. Dies bestätigt uns auch der Bundesrechnungshof, der das Gesetzgebungsverfahren mit mehreren Berichten begleitet hat.“ (Johannes Kahrs, MdB, SPD, nach der Abstimmung).

Tatsächlich ist die Privatisierung der Autobahnen im Wortsinn, d.h. in Form eines Verkaufs der zugehörigen Grundstücksfläche und der Fahrbahndecke ausgeschlossen.
Aber damit ist nicht die Privatisierung im Bereich der Autobahnen ausgeschlossen, um die es geht: um die Verwaltung, den Betrieb, den Neu- und Ausbau und um all die Gelder aus Steuern und Gebühren, die dafür aufgebracht werden. Dazu der Privatisierungskritiker Werner Rügemer:

„Die Privatisierung der Autobahnen überall in der EU läuft anders. Die private Gesellschaft kann so viele ÖPP-Verträge vergeben wie sie will, neue Autobahnen in Auftrag geben, Kredite aufnehmen, Staatszuschüsse bekommen, Tochtergesellschaften gründen, Aufträge in Saudi-Arabien oder sonstwo suchen und so weiter. Die Investoren legen ja sowieso keinen Wert darauf, die Autobahnen zu kaufen. Das ist nirgends in der EU der Fall, auch nicht in Frankreich, Spanien und Italien, wo es die privaten Maut-Autobahnen schon länger gibt. Der französische Baukonzern Vinci verdient jährlich 6 Milliarden Euro mit dem Betrieb von Autobahnen – vor allem in Südfrankreich. Der hat noch nie auch nur einen Zentimeter Autobahn gekauft.“ (in: Autobahnen: Hohe Risiken für Steuerzahler und Autofahrer , Deutsche Wirtschafts-Nachrichten, 6.6.2017)

Es wurde also eine Art Polit-Theater aufgeführt: Wolfgang Schäuble täuschte im vergangenen Jahr an, die Autobahnen inklusive Asphalt teilweise verkaufen zu wollen, die SPD durfte hineingrätschen und möchte nun dafür bejubelt werden.
Wen schert es da, dass der Ball nun doch im Privatisierungstor gelandet ist? Es war doch eine so schöne Aktion der SPD!

Sind ÖPPs keine Privatisierung?

Der konkrete Weg, auf dem Autobahnprivatisierung stattfindet, sind Öffentlich-private Partnerschaften. Vor dem Hintergrund des (SPD-)Versprechens, Privatisierung verhindern zu wollen, bekommt diese Privatisierungsform besondere Bedeutung. Und entsprechend gibt es auch hier Umdeutungsversuche:

„Häufigster Kritikpunkt ist, dass durch die Möglichkeit einzelner ÖPP-Projekte eben doch die Privatisierung ermöglicht würde. Hierbei muss zunächst klar gestellt werden, dass öffentlich-private Partnerschaft nicht mit Privatisierung gleichzusetzen ist.“ (Team Direktkommunikation SPD-Parteivorstand in seiner Standardantwort)

Öffentlich-private Partnerschaften können viele Formen annehmen: Betreibermodell, Build-Operate-Transfer– oder BOT-Modell, Erwerber-, Inhaber– oder Leasingmodell, Miet-, Vertrags– oder Contracting-Modell und noch weitere. Allen ist eines gemeinsam: Es handelt sich dabei um Privatisierung, in diesem Fall um funktionale Privatisierung. Da beißt die Maus keinen Faden ab, auch die SPD-Maus nicht.
Vor diesem Hintergrund könnte man sich schon etwas erhitzen, wenn man folgende Rechtfertigung liest:

„Da ich gegen eine Privatisierung der Autobahnen, der Gesellschaft und Tochtergesellschaften bin, habe ich mit „Ja“ gestimmt.“ (Christine Lambrecht, MdB, SPD, nach der Abstimmung).

Die Privatisierung der Autobahnen ist seit jeher und auch heute noch grundgesetzlich ausgeschlossen. Eine Autobahngesellschaft und Tochtergesellschaften, die privatisiert werden können, gibt es bisher gar nicht. Erst durch das „Ja“ von Frau Lambrecht und ihren Kolleginnen und Kollegen in der SPD, CDU und CSU wird Privatisierung im Zusammenhang mit unseren Autobahnen möglich.

Die Erfindung der Netz-ÖPPs

Es zeichnete sich in der Debatte bereits ab, dass die Umdeutung von ÖPP zu etwas anderem als Privatisierung nicht ganz klappen könnte. Für diesen Fall gab es offenbar einen „Plan B“. Plan B bestand in der kurz vor der Abstimmung vorgeschlagenen Regelung, Netz-ÖPPs grundgesetzlich auszuschließen.

„Die Monitor-Sendung [vom 27. April 2017]ist vor allem deswegen sehenswert, weil darin der CDU-Fraktionschef Volker Kauder sowie CSU-Verkehrsminister Dobrindt ankündigen, dass CDU/CSU einer von der SPD geforderten Grundgesetzänderung zur Verhinderung dieser „Privatisierung durch die Hintertür“ NICHT zustimmen werden. Aber genau DAS hat die SPD jetzt gegen massiven Widerstand der Union durchgesetzt. […] Jetzt können wir verkünden: Versprochen – gehalten! Das Verbot von funktionaler Privatisierung bei Teil-Netz-ÖPP kommt ins Grundgesetz und wird somit verfassungsrechtlich festgeschrieben.“ (Bettina Hagedorn, SPD, nach der Abstimmung)

Implizit gesteht Frau Hagedorn hier ein, dass ÖPPs eine Privatisierungsform sind, und zwar eine so gefährliche, dass es erheblicher Schutzmaßnahmen bedarf.
Gleichzeitig wird den bisherigen ÖPPs etwas relativ Neues und vorgeblich viel Größeres, die „Teil-Netz-ÖPPs“ an die Seite gestellt. Einzel-ÖPPs sollten gegenüber diesem Schreckgespenst offenbar harmlos aussehen.
Allerdings gibt es Netz-ÖPPs weltweit nirgendwo. Sie zu verbieten ist ungefähr ein so großer Erfolg wie ein Verbot von Ufos. Die nun als harmlos ausgegeben Einzel-ÖPPs sind hingegen die grassierende Privatisierungsform, und genau die werden durch die formelle Privatisierung erst so richtig von der Kette gelassen. Wegen angeblicher Geschäftsgeheimnisse kann die Gesellschaft jede Transparenz verhindern. Der Bundestag muss künftig nicht mehr zustimmen.
Die Kontrolle durch die Länder entfällt vollständig. Auch die Kontrolle durch den Bundesrechnungshof wird erheblich erschwert. Frau Hagedorn behauptet hingegen, die funktionale Privatisierung (unter die ja ÖPPs fallen) wurde ausgeschlossen:

„Eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, z.B. durch Teilnetz-ÖPP, wird ausgeschlossen.“ (Bettina Hagedorn, SPD, nach der Abstimmung)

Es stimmt einfach nicht, dass funktionale Privatisierung „z.B. …“, ausgeschlossen wird. Die funktionale Privatisierung würde – wenn die neue Regelung überhaupt greift, was zweifelhaft ist – nur für Teilnetz-ÖPP ausgeschlossen, sie wird ansonsten aber erlaubt!
Das ist doch ein fundamentaler Unterschied. ÖPP und andere Formen funktionaler Privatisierung werden erleichtert und somit gefördert statt ausgeschlossen.

„Hilfsweise: ÖPP gibt’s doch schon“

Dass ÖPPs nicht ausgeschlossen wurden, wissen wiederum auch die Abgeordneten. So wurde einfachgesetzlich hinzugefügt, dass ÖPPs über 100 km Länge ausgeschlossen seien. [2] Die nächste Stufe der Argumentation lautet also z.B.:

„Die erreichte Begrenzung auf Teilstücke ist aber ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem bestehenden Rechtsrahmen, denn nun werden ÖPP zum ersten Mal eingeschränkt. Wir schließen Türen für Privatisierungen, die bislang offen standen.“ (Swen Schulz, SPD, nach der Abstimmung)

Die genannte Einschränkung ist, wie oben bezüglich der Netz-ÖPP bereits geschildert, wirkungslos, sie wirft ein viel zu grobmaschiges Netz über die ÖPPs. Und sie verschweigt, dass durch die Vereinfachung von ÖPP über die formelle Privatisierung in Menge und Volumen zu mehr ÖPPs (und noch dazu zu noch weniger kontrollierten ÖPPs) führen kann und wird.
Was die Menschen aufregt, ist ja nicht der Begriff „ÖPP“ und zumeist nicht einmal das Wort „Privatisierung“. Es ist die Sorge, dass noch mehr Steuergelder und Gebühren aufgewandt werden müssen ohne adäquaten Gegenwert, ohne die künftige Möglichkeit einer effektiven Kontrolle durch Parlamente oder sonst jemanden. An dieser Stelle kommt die nächste Stufe der Argumentation: ÖPP würde es kaum noch geben, weil es künftig nicht mehr rechnet.

„Es ist vielmehr so, dass WIR die Privatisierung effektiv verhindern, dass Einzelprojekt-ÖPPs zwar weiter erlaubt sein werden (wie bei der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, kurz; ASFINAG), dass die bestehenden Fehlanreize (laut Bundesrechnungshof!) innerhalb der Auftragsverwaltung pro ÖPP aber aufgehoben werden, weil es in einer Bundesautobahngesellschaft betriebswirtschaftlich unattraktiv wird (wie in Österreich!), solche ÖPP-Projekte (unter 100km) künftig in dem Umfang zu machen, wie Ramsauer und Dobrindt es in den letzten 11 Projekten (ohne Parlamentsbeteiligung!) gemacht haben.“ (Bettina Hagedorn, SPD, nach der Abstimmung, Hervorhebung im Orginal)

Es scheint offenbar kaum einen Abgeordneten zu stören, dass die Argumente der jeweils nächsten Ebene denen der vorausgegangenen Ebene widersprechen. Es wird nach dem juristischen Prinzip vorgegangen, „hilfsweise“ möglichst alle greifbaren Argumente vorzutragen.
Dabei wird außer Acht gelassen, dass es anders als bei der Verteidigung eines Straffälligen vor Gericht auch um Glaubwürdigkeit geht.
Kurz gefasst lautet eine Argumentationskette ja wie folgt: << ÖPPs sind keine Privatisierung. Falls das nicht stimmt und ÖPPs funktionale Privatisierung sind: Funktionale Privatisierung wird ausgeschlossen. Falls das doch nicht so im (Grund-)Gesetzentwurf steht: Funktionale Privatisierung per ÖPP werden grundgesetzlich zumindest begrenzt. Falls diese Begrenzung nicht ausreicht oder nicht funktioniert: Große ÖPPs werden einfachgesetzlich begrenzt. Falls das nicht klappt, um ÖPPs einzuschränken: Das Anreizsystem wird so ausgestaltet, dass keiner mehr ÖPPs machen will. >> Wer diese Abfolge so vorträgt, gesteht dreimal ein, haltlose Behauptungen aufgestellt zu haben.
Und auch die letzte Eben trägt nicht: Man muss die Abgeordneten fragen, weswegen die bisherigen Fehlanreize, die ja dazu geführt haben, dass Frau Hagedorn und die ganzen Regierungsfraktionen in zahlreiche Haushaltsbeschlüssen ÖPP zugestimmt haben, entfallen, wenn die Parlamentsbeteiligung künftig entfällt. Die generelle Nachteilhaftigkeit von ÖPP ist ja nicht erst seit wenigen Wochen bekannt.
Ganz davon abgesehen verfällt hier der Gesetzgeber aufs Glauben und Hoffen, statt etwas gesetzlich zu regeln und parlamentarisch zu kontrollieren.

Resümee aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger

Die Bürgerinnen und Bürger, die die Gefahr der Privatisierung sahen, hatten Recht. Die als Privatisierungs-„bremsen“ und „-schranken“ bezeichneten Änderungen verhindern die Privatisierung nicht, im Gegenteil: Es wird teuer, intransparenter und künftig schlechter kontrollierbar.
Negative Folgen der Reform werden von den Abgeordneten kleingeredet oder geleugnet. Es handelt sich bei diesem Konzert der Antworten um Wählertäuschung großen Stils. Es gibt gut gemachte und ganz offenbar umfangreich vorbereitete Täuschungen wie die der Netz-ÖPPs, Kämpfe um Begrifflichkeiten wie bezüglich der Leugnung, dass die Umwandlung in eine GmbH eine formelle Privatisierung wäre bis hin zu Behauptungen ohne auch nur den Versuch eines Belegs. Dabei wollen SPD-Abgeordnete angeblich kein ÖPP:

Persönlich hätte ich mir noch mehr vorstellen können, nämlich den vollständigen Ausschluss von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP). (Swen Schulz, SPD, nach der Abstimmung)

Schulz will ÖPP also angeblich nicht, gehört aber zur Regierungsfraktion und befördert durch seine Zustimmung deswegen ÖPP. Liest man die Begründung, könnte man meinen Schulz wäre in der Opposition:

Dafür [für den vollständigen Ausschluss von
ÖPP] fehlt jedoch die nötige 2/3-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes. (Swen Schulz, SPD, nach der Abstimmung)

Es handelt sich also um einen Fall von Doppelmoral. Für 13 Grundgesetzänderungen ist eine 2/3-Mehrheit vorhanden, auch für ein Vorhaben, das nur eine recht schwache Begründung hat: Die Hoffnung, dass eine Zentralisierung den Autobahnbau effizienter machen würde.
Für die rechtswirksame Verhinderung von weiteren (oder sogar zunehmenden) Privatisierungen via ÖPP ist diese Mehrheit nicht vorhanden, es werden Krokodilstränen geweint. Daran ist zu sehen: Was auch immer CDU/CSU und SPD ausgehandelt haben, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger war es nicht.
Man sieht auch: Eine noch so vehement vertretene Position der SPD ist in der praktischen Politik keinen roten Heller wert, sie wird ohne Wimperzucken geopfert.

Das sollte wissen, wer jetzt im Wahlkampf Botschaften der SPD begegnet.

Papa_GabrielBereits 2015 wurde diese gigantische Wählertäuschung von Sigmar Gabriel eingestielt. Danach wurde die Beeinflussungs-, Sprachregelungs- und Zensurmaschine in Gang gesetzt: https://josopon.wordpress.com/2015/03/19/gabriel-verhokert-tafelsilber-neues-uber-die-opp-kommission-und-die-verstrickungen-von-versi-cherungswirtschaft-und-politik/

[«*] Carl Waßmuth ist beratender Ingenieur und Mitbegründer von „Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB)“ (www.gemeingut.org). Als Sprecher und Infrastrukturexperte klärt Waßmuth dort seit Jahren zu ÖPP auf. Am 22. Juni erscheint in der Böll-WiSo-Reihe die mit Jana Mattert und Laura Valentukeviciute verfasste Studie „Gemeinwohl als Zukunftsaufgabe. Öffentliche Infrastrukturen zwischen Daseinsvorsorge und Finanzmärkten“.

[«1] Die Betrachtung konzentriert sich zunächst auf die Themenfelder Privatisierung und ÖPP. Weitere Argumente waren die Beschäftigteninteressen (die gewahrt sein sollen), die Notwendigkeit des großen Kompromisses, der andere wichtige Dinge ermögliche sowie die Bestätigung der Politik durch wichtige außerparlamentarische Zeugen. Eine Entgegnung auf diese weiteren Rechtfertigungen eines „ja“ zur Autobahnprivatisierung kann im Rahmen des vorliegenden Beitrags nicht geleistet werden, ist aber gleichwohl kaum weniger spannend. Ebenfalls nicht behandelt wird große Schweigen in der Argumentation zur Neueinführung der Förderung von ÖPP im Bereich von Schulen und Kindergärten.

[«2] Eine andere Regierung kann das leicht wieder aufheben, aber das ist vermutlich aus Anlegersicht nicht einmal nötig. Kein einziges Autobahn-ÖPP-Projekt in Deutschland ist länger als 100 km.

Christoph Butterwegge: Wir brauchen einen solidarischen Ruck

Christoph Butterwegge über die Motive seiner Kandidatur für die LINKE bei der Wahl des Bundespräsidenten

Weil es keinen gemeinsamen rot-rot-grünen Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten geben wird, schickt die LINKE einen eigenen Bewerber ins Rennen. Butterwegge ist auch schon hier in den Sozialpolitischen Nachrichten zu Wort gekommen.

Folgend veröffentlicht »neues deutschland« ein 10-seitiges Schriftstück von Professor Dr. Christoph Butterwegge zu seiner Bewerbung um das Bundespräsidentenamt:

Beweggründe für meine Bewerbung um das Bundespräsidentenamt

Mit meiner Kandidatur möchte ich die Öffentlichkeit für soziale Probleme sensibilisieren, denn obwohl die Gesellschaft immer stärker auseinanderfällt, nimmt das Establishment diesen Polarisierungsprozess nicht oder falsch wahr. Außerdem möchte ich der weiteren Zerstörung des Wohlfahrtsstaates durch neoliberale Reformen entgegentreten – gerade wird die Privatisierung der Autobahnen und damit ein neuerlicher Höhepunkt der Ökonomisierung und Kommerzialisierung aller Lebensbereiche vorbereitet – sowie jenen Teilen der Bevölkerung eine politische Stimme geben, die immer stärker ausgegrenzt werden.

Seit geraumer Zeit zerfällt unsere Gesellschaft stärker in Arm und Reich, weil die soziale Ungleichheit hinsichtlich der Einkommen und Vermögen enorm zugenommen hat. Während das reichste Geschwisterpaar der Bundesrepublik, Stefan Quandt und Susanne Klatten, im Frühsommer 2016 für das Vorjahr eine Rekorddividende in Höhe von 994,7 Millionen Euro nur aus ihren BMW-Aktien bezog, lebten fast zwei Millionen Kinder und Jugendliche in landläufig als »Hartz- IV-Familien« bezeichneten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften und mussten je nach Alter mit 237, 270 bzw. 306 Euro im Monat (plus Miet- und Heizkosten) auskommen. Mehrere hunderttausend alleinerziehende Mütter im Arbeitslosengeld-II-Bezug sind froh, wenn sie am 20. des Monats noch etwas Warmes auf den Tisch bringen.

Trotzdem vernimmt man im Kampf gegen die Armut von den etablierten Parteien und deren Spitzenpolitikern hauptsächlich Lippenbekenntnisse. Obwohl das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes den Bund zur Armutsbekämpfung verpflichtet, hat keine Regierung die Armut bisher als Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt erkannt und ihr konsequent entgegengewirkt. So beschloss die Große Koalition vor Kurzem, den Hartz-IV-Regelbedarf der Kinder unter 6 Jahren im nächsten Jahr nicht zu erhöhen.

CDU, CSU und SPD verschließen die Augen vor dem selbst mitverschuldeten Problem einer wachsenden Armut, wie ihr »Deutschlands Zukunft gestalten« überschriebener Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode zeigt. Dort kommen das Wort »Reichtum« nur als »Ideenreichtum« bzw. als »Naturreichtum« und der Begriff »Vermögen« nur als »Durchhaltevermögen« bzw. im Zusammenhang mit der Vermögensabschöpfung bei Kriminellen vor.

»Armut« taucht in dem Dokument, das die Grundlage der Regierungspolitik bildet, zwar zehn Mal auf, aber ausnahmslos in fragwürdiger Weise. So wollen CDU, CSU und SPD »den Kampf gegen Bildungsarmut fortsetzen und intensivieren«, meinen damit aber den Analphabetismus, während von Kinder- und Jugendarmut an keiner Stelle die Rede ist. Den von Sozialgeld (»Hartz IV«) lebenden Kindern wird je nach Alter ein Regelbedarf für Bildung in Höhe von 1,61 Euro, 1,30 Euro bzw. 0,32 Euro zugebilligt. »Altersarmut« kommt zwar ein Mal vor, und zwar sogar in der Zwischenüberschrift »Altersarmut verhindern – Lebensleistung würdigen«, die das Motto für die Rentenpolitik der Regierungskoalition bildet. Darunter heißt es, die sozialen Sicherungssysteme, auf die sich die Menschen in unserem Land verlassen können müssten, schützten vor Armut und seien Ausdruck des Zusammenhalts unserer Gesellschaft. Beide Formulierungen legen jedoch den Schluss nahe, dass Altersarmut in Deutschland (noch) nicht existiert, denn von der Notwendigkeit ihrer Bekämpfung, Verringerung oder Beseitigung ist nirgends die Rede.

Dem hierzulande vorherrschenden Armutsverständnis gemäß wird das Phänomen im Koalitionsvertrag hauptsächlich mit der sog. Dritten Welt in Verbindung gebracht. Nicht weniger als vier Mal taucht Armut in diesem Zusammenhang auf, der jedoch verdeckt, dass sie in einem reichen Land wie der Bundesrepublik – wenn auch in anderer, weniger dramatisch wirkender Form – gleichfalls existiert und für die davon Betroffenen hier sogar beschämender, demütigender und erniedrigender sein kann.

Gleich drei Mal wird im Koalitionsvertrag das Wort »Armutswanderung« bzw. »Armutsmigration« verwendet. Gemeint waren Bulgaren und Rumänen, denen man eine »ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen« vorwarf, wodurch deutsche Kommunen übermäßig belastet würden.

Kurzum: Glaubt man dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, gibt es in Deutschland überhaupt keine Armut, es sei denn, dass sie durch unerwünschte Zuwanderer »importiert« wird. Die wachsende Armut wird jedoch weder von Arbeitsmigranten aus EU-Ländern noch von Flüchtlingen aus der sog. Dritten Welt eingeschleppt, sondern ist hausgemacht, d.h. durch eine Bundesregierung mit bedingt, die Reichtumsförderung statt Armutsbekämpfung betreibt.

Nötig sind mehr Sensibilität gegenüber der Armut, die als Kardinalproblem unserer Wirtschafts- bzw. Gesellschaftsordnung erkannt werden muss, mehr Solidarität mit den davon Betroffenen, was die Rekonstruktion des Sozialstaates genauso einschließt wie eine andere Steuerpolitik zwecks seiner Finanzierung durch Wohlhabende, Reiche und Hyperreiche, aber auch eine höhere Sozialmoral, die bis in die Mittelschicht hineinreichende Deprivations- bzw. Desintegrationstendenzen als Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt begreift. Es bedarf einschneidender Reformen und entschlossener Umverteilungsmaßnahmen, um das Problem zu lösen. Dafür unerlässlich ist ein Paradigmenwechsel vom »schlanken« zum interventionsfähigen und -bereiten Wohlfahrtsstaat.

Meine politische Position: Wo und wofür ich stehe
Da die Spitzenpolitiker der etablierten Parteien gemeinsam die Mitte zu besetzen suchen, fühlen sich immer größere Bevölkerungsgruppen politisch nicht mehr repräsentiert. Rechtspopulisten können sich daher als Sprachrohr der sozial Benachteiligten, Abgehängten und Ausgegrenzten profilieren, obwohl sie ausweislich ihrer Programmatik die Interessen der wirtschaftlich Mächtigen, gesellschaftlich Privilegierten und politisch Einflussreichen vertreten.

Ich sehe mich als unermüdlichen Mahner und Warner, der die politisch Verantwortlichen seit Jahrzehnten auf das auch sozialräumliche Auseinanderfallen der Gesellschaft hinweist, als soziales Gewissen wirkt und mehr Solidarität innerhalb der Gesellschaft fordert. Mein zentrales Motto bilden Solidarität und soziale Gerechtigkeit, denn die von Bundespräsident Joachim Gauck aus biografischen Gründen besonders herausgehobene Freiheit kann nur gelebt werden, wenn man über die zu ihrer Nutzung erforderliche materielle Sicherheit verfügt, sei es aufgrund von Kapitalbesitz, Erwerbstätigkeit oder staatlichen Transfers. Genauso wichtig ist die Abwehr von Gewalt und Krieg, was Willy Brandt mit den Worten »Ohne Frieden ist alles nichts« ausgedrückt hat.

Ich stehe für einen inklusiven Sozialstaat, der alle Bevölkerungsgruppen bestmöglich vor Standardlebensrisiken schützt, Armut wirksam bekämpft und durch Umverteilung von oben nach unten für sozialen Ausgleich sorgt, und bin im besten Sinne der Verteidigung von Bürgerrechten liberal und im Sinne der Verteidigung sozialer Errungenschaften konservativ, fühle mich aber gleichwohl als »ideeller Gesamtlinker«, der auch sozialdemokratische Programmtraditionen verkörpert und seit Jahrzehnten ökologische Zielsetzungen verfolgt. Außerdem halte ich außerparlamentarische Bewegungen wie die Friedens-, Frauen- und Ökologiebewegung, das globalisierungskritische Netzwerk attac, dessen wissenschaftlichem Beirat ich angehöre, den Bürgerprotest gegen Stuttgart 21, Occupy oder die jüngsten Massenproteste gegen CETA, TTIP und TiSA als einen lebendigen Ausdruck der Demokratie für unverzichtbar.

Seit der jüngsten Krise wird immer mehr Menschen klar, dass Banken, Spekulanten und Wirtschaftslobbyisten im globalen Finanzmarktkapitalismus zu viel Einfluss auf die Regierungspolitik haben. Daher plädiere ich auch für mehr plebiszitäre Elemente (Referenden, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide) in der Bundesrepublik. Demokratie ist mehr, als alle vier oder fünf Jahre zu einer Wahlurne zu gehen. Sie zu beleben ist viel zu wichtig, um sie auf staatliche Institutionen zu beschränken und den Parteien zu überlassen. Themen wie »Finanzkrise, Staatsschulden und Euro- Stabilisierung«, »Sozialstaatsentwicklung und Armut«, »Sicherung von Bürgerrechten und Demokratie«, sowie »Klimaschutz und Gewährleistung der Energieversorgung« verlangen ein viel stärkeres gesellschaftspolitisches Engagement der Bürger/innen.
Die Demokratie ist nicht bloß durch die Macht der Finanzmarktakteure, sondern auch durch politische Apathie und die wachsende »Parteienverdrossenheit« der Bürger/innen gefährdet. »Politikverdrossenheit« ist allerdings genauso wie »Wahlmüdigkeit« ein irreführender Begriff, um die Reaktion der Betroffenen zu charakterisieren. Auch er schiebt die Schuld den angeblich davon Befallenen zu, statt sie im politischen, Wirtschafts- und Gesellschaftssystem zu suchen. Tatsächlich handelt es sich um eine politische Repräsentationskrise, was daraus hervorgeht, dass die zunehmende Wahlabstinenz sich nicht gleichmäßig über alle Schichten verteilt, sondern vorwiegend die Konsequenz einer randständigen bzw. prekären Existenz ist.

Vergleichbares gilt, wenn ethnischen, kulturellen oder religiösen Minderheiten demokratische Rechte vorenthalten oder ihre Angehörigen von Neonazis ermordet werden. Noch gefährlicher für die Demokratie sind rechtspopulistische Gruppierungen wie die »Alternative für Deutschland« (AfD) oder die »Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes« (Pegida). Aber auch entsprechenden Stimmungen, Strömungen und Bestrebungen in der bürgerlichen Mitte gebührt Aufmerksam- und Wachsamkeit aller Demokrat(inn)en, wie die Sarrazin-Debatte zur Genüge unter Beweis gestellt hat.

Möglichkeiten zur Schaffung einer sozialen und inklusiven Gesellschaft

Linke Gesellschaftskritik ist bitter nötig, denn die Frage lautet: Wollen wir in einer Konkurrenzgesellschaft leben, die Leistungsdruck und Arbeitshetze weiter erhöht, die Erwerbs- und Wohnungslose, Alte, Menschen mit Behinderungen und andere Minderheiten ausgrenzt sowie Egoismus, Durchsetzungsfähigkeit und Rücksichtslosigkeit honoriert, sich jedoch über den Verfall von Sitte, Anstand und Moral wundert? Oder wollen wir in einer sozialen Bürgergesellschaft leben, die Kooperation statt Konkurrenzverhalten, die Verantwortungsbewusstsein, Mitmenschlichkeit und Respekt gegenüber Minderheiten statt Gleichgültigkeit und Elitebewusstsein fördert? Ist ein permanenter Wettkampf auf allen Ebenen und in allen Bereichen, zwischen Bürger(inne)n, Kommunen, Regionen und Staaten, bei dem die (sicher ohnehin relative) Steuergerechtigkeit genauso auf der Strecke bleibt wie ein hoher Sozial- und Umweltstandard, wirklich anzustreben? Eignet sich der Markt tatsächlich als gesamtgesellschaftlicher Regelungsmechanismus, obwohl er auf seinem ureigenen Terrain, der Volkswirtschaft, ausweislich einer sich trotz des Konjunkturaufschwungs verfestigenden Massenerwerbslosigkeit, kläglich versagt?

Die momentane Rechtsentwicklung unserer Gesellschaft ist eine verhängnisvolle Nebenwirkung der neoliberalen Wende, die Margaret Thatcher und Ronald Reagan nach ihrer Wahl zur britischen Premierministerin bzw. zum US-Präsidenten gegen Ende der 1970er-/Anfang der 1980er- Jahre eingeleitet haben und die beendet werden muss. Dafür ist ein »Ruck« (Roman Herzog) nötig, aber in die entgegengesetzte Richtung, wie sie der Altbundespräsident seinerzeit einschlug: Auf das Zeitalter der neoliberalen Austerität sowie der sich vertiefenden Kluft zwischen Arm und Reich muss heute eine Epoche der größeren sozialen Gleichheit und der Solidarität mit Armen und Benachteiligten folgen. Dadurch würde die Gesellschaft humaner, friedlicher und demokratischer, sich aber auch die Lebensqualität für all ihre Mitglieder verbessern.

Seit der »Agenda 2010« und den sog. Hartz-Gesetzen herrscht soziale Eiseskälte in Deutschland. »Hartzer« werden durch ein rigides Arbeitsmarkt- und Armutsregime ausgegrenzt, von großen Teilen der Bevölkerung verachtet und als »Drückeberger«, »Faulenzer« und »Sozialschmarotzer« verächtlich gemacht. Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist durch die neoliberalen Reformen nachhaltig geschwächt worden. Wer ihn wieder stärken möchte und nicht bloß warme Worte für die Menschen auf der Schattenseite unserer Hochleistungs- und Konkurrenzgesellschaft übrighat, muss die jahrzehntelange Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von unten nach oben beenden und für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen. Dazu sind die Wiedererhebung der Vermögensteuer, eine höhere Körperschaftsteuer, eine auch große Betriebsvermögen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranziehende Erbschaftsteuer, ein progessiverer Einkommensteuertarif mit einem höheren Spitzensteuersatz und eine auf dem persönlichen Steuersatz basierende Kapitalertragsteuer nötig. Umgekehrt sollte die Mehrwertsteuer, von der Geringverdiener/innen und Transferleistungsbezieher/innen besonders hart getroffen werden, weil diese fast ihr gesamtes Einkommen in den Alltagskonsum stecken (müssen), niedriger sein.

Wenn man Inklusion nicht bloß als (sozial)pädagogisches Prinzip, sondern auch – in sehr viel umfassenderem Sinne – als gesellschaftspolitisches Leitbild begreift, muss ein inklusiver Wohlfahrtsstaat, der eine gleichberechtigte Partizipation aller Gesellschaftsmitglieder bzw. Wohnbürger/ innen am gesellschaftlichen Reichtum wie am sozialen, politischen und kulturellen Leben ermöglicht, das Ziel sein. Statt eines »Um-« bzw. Ab- oder Rückbaus des Wohlfahrtsstaates, wie ihn seit der Weltwirtschaftskrise 1974/75 sämtliche Bundesregierungen betreiben, wäre ein Ausbau des bestehenden Systems zu einer Sozialversicherung aller Bürger/innen nötig. Dabei geht es im Unterschied zu einem bedingungslosen Grundeinkommen nicht um einen Systemwechsel, sondern um eine genau durchdachte Weiterentwicklung des Bismarck›schen Sozialsystems, verbunden mit innovativen Lösungen für Problemlagen, die aus den sich stark wandelnden Arbeitsund Lebensbedingungen (Stichworte: Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Liberalisierung der Leiharbeit, Erosion des Normalarbeitsverhältnisses, Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse, Auflösung der Normalfamilie sowie Pluralisierung der Lebens- und Liebesformen) resultieren.

An die Stelle der bisherigen Arbeitnehmer- muss eine allgemeine, einheitliche und solidarische Bürgerversicherung treten. Allgemein zu sein heißt, dass sie im Sinne einer Bürgersozialversicherung sämtliche dafür geeigneten Versicherungszweige übergreift: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung müssten gemeinsam und nach denselben Organisationsprinzipien restrukturiert werden. Selbst aus rein taktischen Erwägungen ist es nicht sinnvoll, die öffentliche Debatte über eine Bürgerversicherung auf einen Versicherungszweig zu beschränken, wie es viele Befürworter/ innen dieser Reformoption tun. Hingegen stellt die Gesetzliche Unfallversicherung insofern einen Sonderfall dar, als sie sich nur aus Beiträgen der Arbeitgeber (und staatlichen Zuschüssen) speist.

Einheitlich zu sein heißt in diesem Zusammenhang, dass neben der gesetzlichen Bürgerversicherung keine mit ihr konkurrierenden Versicherungssysteme existieren. Private Versicherungsunter nehmen müssten sich auf die Abwicklung bestehender Verträge (Bestandsschutz), mögliche Ergänzungsleistungen und Zusatzangebote beschränken. Damit bliebe auch nach der Gesundheitsreform neuen Typs ein weites Betätigungsfeld für die Privatassekuranz erhalten; ihre Existenz wäre also nicht gefährdet.

Solidarisch zu sein heißt, dass die Bürgerversicherung zwischen den ökonomisch unterschiedlich Leistungsfähigen einen sozialen Ausgleich herstellt. Nicht bloß auf Löhne und Gehälter, sondern auf sämtliche Einkunftsarten (Zinsen, Dividenden, Tantiemen sowie Miet- und Pachterlöse) wären Beiträge zu erheben. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis bedeutet dies nicht, dass Arbeitgeberbeiträge entfallen würden.

Nach oben darf es im Grunde weder eine Versicherungspflichtgrenze noch Beitragsbemessungsgrenzen geben, die es privilegierten Personengruppen erlauben, in exklusive Sicherungssysteme auszuweichen und sich ihrer Verantwortung für sozial Benachteiligte (ganz oder teilweise) zu entziehen. Hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenzen stünde zumindest eine deutliche Erhöhung an. Umgekehrt müssen jene Personen finanziell aufgefangen werden, die den nach der Einkommenshöhe gestaffelten Beitrag nicht entrichten können. Vorbild dafür könnte die Gesetzliche Unfallversicherung sein. Dort dient der Staat quasi als Ausfallbürge für Landwirte, Unfall-, Zivilschutz- und Katastrophenhelfer/innen sowie Blut- und Organspender/innen, aber auch für Kinder in Tagesbetreuung, Schüler/innen und Studierende.

Bürgerversicherung heißt, dass alle Personen aufgenommen werden, und zwar unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Da sämtliche Wohnbürger/innen in das System einbezogen wären, blieben weder Selbstständige, Freiberufler/innen, Beamte, Abgeordnete und Minister noch Ausländer/innen mit Daueraufenthalt in der Bundesrepublik außen vor. Einerseits geht es darum, die Finanzierungsbasis des bestehenden Sozialsystems zu verbreitern, andererseits darum, den Kreis seiner Mitglieder zu erweitern. Denn ihre wichtigste Rechtfertigung erfährt die Bürgerversicherung dadurch, dass sie den längst fälligen Übergang zu einem die gesamte Wohnbevölkerung einbeziehenden, Solidarität im umfassendsten Sinn garantierenden Sicherungssystem verwirklicht.
Bürgerversicherung zu sein bedeutet schließlich, dass es sich um eine Versicherungslösung handelt, also gewährleistet sein muss, dass ihre Mitglieder, soweit sie dazu finanziell in der Lage sind, Beiträge entrichten und entsprechend geschützte Ansprüche erwerben. Natürlich muss sich der Staat mit Steuergeldern am Auf- und Ausbau einer Bürgerversicherung beteiligen. Auf die öffentlichen Haushalte kämen dadurch erhebliche finanzielle Belastungen zu, die mit Hilfe einer sozial gerechteren, sich stärker an der ökonomischen Leistungsfähigkeit der Bürger/innen orientierenden Steuer- und Finanzpolitik leichter zu tragen wären.

Eine solidarische Bürgerversicherung bedeutet keinen Systemwechsel. Vielmehr verschwände der Widerspruch, dass sich fast nur abhängig Beschäftigte im sozialen Sicherungssystem befinden und auch nur bis zu einem Monatseinkommen von höchstens 6.200 Euro in Westdeutschland und 5.400 Euro in Ostdeutschland (2016). Über diese Bemessungsgrenze hinaus entrichten Versicherte (und ihre Arbeitgeber) überhaupt keine Beiträge zur Sozialversicherung. Die Gesetzliche Kranken- und die Soziale Pflegeversicherung können sie bei Überschreiten der weit niedrigeren Versicherungspflicht- bzw. -fluchtgrenze sogar verlassen. Warum muss die Solidarität bei Löhnen und Gehältern in dieser Höhe enden?

Mit dieser systemwidrigen Begrenzung der Solidarität auf Normal- und Schlechterverdienende muss die Bürgerversicherung brechen. Wohl das schlagendste Argument für die Bürgerversicherung liefert ihr hohes Maß an Gerechtigkeit und sozialem Ausgleich. Durch die Berücksichtigung anderer Einkunftsarten würde der Tatsache endlich Rechnung getragen, dass Arbeitseinkommen für einen Großteil der Bevölkerung nicht mehr die einzige und häufig nicht mehr die wichtigste Lebensgrundlage bilden. Daraus ergibt sich die Frage, warum der riesige private Reichtum nicht stärker an der Finanzierung des sozialen Sicherungssystems beteiligt werden sollte.

Mittels der allgemeinen, einheitlichen und solidarischen Bürgerversicherung würden die Nachteile des deutschen Sozial(versicherungs)staates kompensiert, ohne dass seine spezifischen Vorzüge liquidiert werden müssten. Eine soziale Bürgergesellschaft bindet die Teilhabe ihrer Mitglieder an soziokulturelle und materielle Mindeststandards, deren Gewährleistung dem Wohlfahrtsstaat obliegt. Auf diese Weise würden soziale Sicherheit und Verteilungsgerechtigkeit gleichermaßen zum konstitutiven Bestandteil einer Form der Demokratie, die mehr beinhaltet als den regelmäßigen Gang zur Wahlurne, das leidliche Funktionieren des Parlaments und die Existenz einer unabhängigen Justiz.

Auf der Leistungsseite muss die Bürgerversicherung das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung beseitigen. Hierzu ist eine bedarfsgerechte, armutsfeste und repressionsfreie Mindestsicherung nötig, die alle Wohnbürger/innen nach unten absichert, auch solche, die im bisherigen System keine oder unzureichende Anwartschaften erworben haben.
SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen orientieren im Gesundheitsbereich auf eine Bürgerversicherung. Diese könnte – so unterschiedlich die konkreten Vorstellungen hierzu auch (noch) sind – eine programmatische Basis, wenn nicht eine politische Brücke für ein fortschrittliches Bündnis oder eine R2G-Koalition nach der nächsten Bundestagswahl bilden. Aber wer auch immer die Regierung bildet: Die solidarische Bürgerversicherung und andere Projekte einer sozialen, humanen und demokratischen Fortentwicklung unserer Gesellschaft sind nur realisierbar, wenn eine breite Bürgerbewegung außerparlamentarischen Druck macht. Sonst setzen sich am Ende doch wieder mächtige Lobbygruppen durch.

Person, Forschungsschwerpunkte und Publikationen

Ich war von Januar 1998 bis Juli 2016 Hochschullehrer für Politikwissenschaft, Mitglied der Forschungsstelle für interkulturelle Studien (FiSt) und zeitweilig Geschäftsführender Direktor des Instituts für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Universität zu Köln.