30 Argumente gegen die Impfpflicht

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

syringe and pills on blue backgroundDas neue Infektionsschutzgesetz hat für mich jetzt schon ganz persönliche Konsequenzen:
Wenn ich bis März 2020 nicht mit einem für mich akzeptablen konventionellen Impfstoff geimpft werden kann, weil die EMA die Genehmigung von solchen herauszögert, muss ich meine Praxis schließen und kann nur noch Online-Sitzungen durchführen.
So ein Zufall, das der letzte SPD-Parteitag von den Impfstoffherstellern und Microsoft gesponsert wurde, siehe
https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/pfizer-microsoft-spd-parteitag-sponsern/

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Er weist auch auf das unterschwellige Ziel hin, die Gesundheitsdaten aller Bürger in einem Impfregister zu erfassen. Wer darauf dann zugriff hat – zusätzlich zu den Inlandsgeheimdiensten – ist noch offen. Man kann sich aber vorstellen, dass der Verfassungsschutz dann an der Tür der Arztpraxis lauert, wenn der nächste Impftermin fällig ist…

Aber heute eine gute Zusammenfassung auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=79084
Auszüge:
Anfang Januar soll im Bundestag die erste Debatte zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 starten und Februar oder März soll es dann soweit sein.
Die Zustimmung von Medien und Politik ist groß, ein Kurswechsel eher unwahrscheinlich. Gegenwind kommt dafür aus der Wissenschaft. So nannte der Virologe Alexander Kekulé die Einführung einer Impfpflicht gegen Corona jüngst „Gift“.
Doch Kekulé ist eine Ausnahme. Nur Wenige wagen es derzeit, bei der Corona-Thematik aus dem engen medial-politischen Meinungskorridor auszuscheren – zu groß ist die Angst, „in die falsche Ecke“ gerückt zu werden.
Das ist tragisch, denn es gibt zahlreiche sehr gute Argumente gegen die Impfpflicht und das hat nichts mit „Impfskepsis“ oder gar dem „Leugnen von Corona“ zu tun.
Jens Berger
hat für die NachDenkSeiten 30 Argumente gegen die Impfpflicht zusammengestellt. Bleibt zu hoffen, dass derartiger Widerspruch in der aufgeheizten, fast nur noch emotional und nicht mehr rational geführten Debatte nicht untergeht.

1. Die Impfquote in den Risikogruppen ist auch heute schon hoch

Wenn es darum geht, Menschen bei Covid 19 vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen zu schützen, geht es heute wie vor einem Jahr primär darum, die sogenannten Risikogruppen zu schützen. Das Medianalter der an oder mit Covid 19 Verstorbenen liegt immer noch bei 83 Jahren. Von den Sterbefällen der letzten drei Meldewochen waren 93 Prozent älter als 60 Jahre. Und auch bei den Hospitalisierungen steht diese Altersgruppe für mehr als zwei Drittel aller Fälle.
Leider erfasst das RKI keine spezifischen Impfquoten für die Hochrisikogruppe der über 80-Jährigen, aber bereits in der großen Gruppe der über 60-Jährigen ist die Impfquote mit rund 87 Prozent bereits heute extrem hoch. Gerade in dieser Altersgruppe gibt es zudem auch die allermeisten Fälle, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen problematisch ist.
Auch eine Impfpflicht kann sich nicht über eine ärztliche attestierte „Impfunfähigkeit“ wegsetzen. Daher dürfte die Menge der heute nicht geimpften, aber impffähigen Angehörigen der Risikogruppen ohnehin sehr überschaubar und der gesellschaftliche Nutzen – ausgedrückt in weniger Sterbefällen – marginal sein.

2. Für die meisten Ungeimpften bringt die Impfung wenig

Während die Impfquote bei den älteren Bürgern sehr hoch ist, finden sich die meisten Ungeimpften spiegelbildlich in der Gruppe der Jüngeren.
Laut offiziellen Zahlen ist zum Beispiel jeder zweite 12- bis 17-Jährige nicht geimpft. Doch gerade in den Altersgruppen derer, die oft nicht geimpft sind, ist die Morbiditäts- und Mortalitätslast der Krankheit ohnehin nur gering. So liegen dem RKI bis heute nur 35 validierte Covid-19-Todesfälle bei unter 20-Jährigen vor, von denen nach offiziellen Angaben 25 an einer schweren Vorerkrankung litten. Bei rund zwei Millionen Infizierten in dieser Altersgruppe ist dies kaum mehr als ein Hundertstel Promille.
In den letzten drei Meldewochen mussten insgesamt nur sechs minderjährige Testpositive intensivmedizinisch behandelt werden, während es fast 1.200 über 60-Jährige waren.
Diejenigen, die man mit einer Impfpflicht wohl am ehesten erreichen würde, gehören also genau zu der Gruppe, deren individueller Nutzen durch die Impfung am geringsten ist, und gleichzeitig auch zu der Gruppe, deren individuelle Gefährdung durch die Nebenwirkung der Impfung am höchsten ist.

3. Durch die Impfung kann man die Pandemie nicht stoppen

Spätestens seit dem Siegeszug der Delta-Variante ist bekannt, dass die Impfung keine sterile Immunität bietet, Geimpfte also immer noch ansteckend sind und zur Verbreitung des Virus beitragen. Die Impfung senkt zwar nachweislich das individuelle Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, aber sie stoppt die Ausbreitung des Virus nicht.
Daher ist hier auch ein Vergleich zur Pockenimpfung, für die es früher ja eine Impfpflicht gab, nicht zielführend. Die Pocken konnte man durch die Impfpflicht ausrotten – aber auch nur, weil die Impfung dafür sorgte, dass Geimpfte die Krankheit nicht weiterverbreiten. Dies leistet die Corona-Impfung nicht.
Dabei ist Virologen und Epidemiologen eigentlich bekannt, dass man nicht großflächig in eine laufende Epidemie hineinimpfen sollte.

4. Die natürliche Immunisierung ist für viele Menschen eine Alternative zur Impfung

Die Impfung ist nicht die einzige Form, den menschlichen Körper gegen das Sars-CoV-2-Virus zu immunisieren. Während die Impfung das Immunsystem eindimensional auf ein einziges Protein des Sars-CoV-2-Virus vorbereitet, bietet die Infektion eine sehr viel weitreichendere Immunisierung.
Für ältere und vorerkrankte Menschen ist diese Form der natürlichen Immunisierung aufgrund der hohen Krankheitsrisiken freilich keine ernstzunehmende Alternative. Bei jüngeren Menschen – und das ist das Gros der Ungeimpften – stellt sich diese Frage jedoch anders.
Nun mögen sich die Gelehrten darüber streiten, wie die Nutzen-Risiko-Abwägung hier ausfällt – dass der Nutzen der Impfung die Risiken einer Infektion für jüngere Menschen so deutlich übersteigt, dass dies eine Impfpflicht rechtfertigen könnte, ist jedoch ein unhaltbarer Standpunkt. Dies macht auch die STIKO in ihrer Begründung für die Impfempfehlung für Minderjährige klar, die nicht aus medizinischen, sondern expressis verbis aus politischen Gründen („um Einschränkungen der sozialen und kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen abzumildern“) ausgesprochen wurde.
Junge Menschen werden also laut STIKO nicht geimpft, um sie vor der Krankheit, sondern vor den Coronamaßnahmen der Regierung zu schützen.

5.Die Impfpflicht kommt zu spät

Die vierte Welle hat ihren Zenit vor drei Wochen überschritten und eine mögliche fünfte Welle, die dann durch die neue Omikron-Variante sehr massiv ausfallen könnte, wird für Deutschland im Januar erwartet. Die Impfpflicht wird aber erst frühestens im Februar, eher im März, verabschiedet werden und es wird Wochen, wenn nicht gar Monate, dauern, bis sie administrativ überhaupt durchgesetzt werden kann.
Sagte nicht Gesundheitsminister Lauterbach höchstpersönlich, dass alle(!) Ungeimpften bis zum März entweder „geimpft, genesen oder verstorben“ seien?
Was will man danach noch mit einer Impfpflicht erreichen?

6. Die Impfpflicht führt dazu, dass Ungeimpfte Booster-Willigen den Impfstoff wegnehmen

Während die Erstimpfung junger Menschen keinen klar erkennbaren individuellen medizinischen Nutzen bringt, kann die Booster-Impfung für Angehörige der Risikogruppen durchaus auf individueller Ebene medizinisch sinnvoll sein.
Nun sind aber die Ressourcen beschränkt. Das gilt für den Impfstoff selbst, aber mehr noch für die Termine in Arztpraxen und bei mobilen Impfteams.
Schon heute ist es ein gesellschaftliches Ärgernis, dass so viele junge Menschen, bei denen die Booster-Impfung keinen epidemiologisch erkennbaren Nutzen hat, älteren Menschen die Termine wegnehmen. Würden sich zusätzlich noch die bislang Impfunwilligen um diese Termine bewerben, drohen diejenigen herunterzufallen, die als einzige in diesem „Spiel“ überhaupt einen erkennbaren Nutzen durch eine Impfung oder Boosterung haben.

7. Genesene brauchen keine Impfung

Von einer Impfpflicht wären nicht nur Ungeimpfte, sondern auch Genesene betroffen, wenn ihre Infektion länger als sechs Monate zurückliegt. Genesene haben aber zahlreichen Studien zufolge auch lange nach diesem Zeitraum noch eine umfassende Immunisierung, die sogar besser vor neuen Infektionen schützt als die Impfung. Dies wird auch daran liegen, dass ihr Immunsystem nicht nur das eine Protein, das mit der Impfung „simuliert“ wird, kennt, sondern das gesamte Virus.
Dadurch sind Genesene auch besser vor kommenden Varianten geschützt als Geimpfte. Hier macht eine Impfung – vor allem für jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen – weder medizinisch noch epidemiologisch Sinn.

8. Die zugelassenen Impfstoffe sind nicht sonderlich wirksam gegen die aktuellen Varianten

Sämtliche zugelassenen Impfstoffe wurden auf Basis des „Urtyps“ oder dessen ab Frühjahr 2020 in Norditalien entstandener Variante entwickelt und validiert. Diese Variante(n) wurden jedoch zunächst vom Alpha-Typ (ehemals „britische Variante) und später vom Delta-Typ (ehemals „indische Variante“) komplett verdrängt.
Die Impfpflicht würde also bedeuten, dass die Bürger verpflichtet wären, sich mit einem Impfstoff impfen zu lassen, der überhaupt nicht für die zurzeit kursierenden Viren entwickelt wurde und bei ihnen ohnehin nur eingeschränkt wirksam ist.

9. Die jetzigen Impfstoffe helfen kaum gegen die kommende Omikron-Variante

Durch die nun offenbar Oberhand gewinnende Omikron-Variante verlieren die Impfstoffe nach jüngsten Laborstudien ihre Schutzwirkung sogar nahezu komplett.
Karl Lauterbach beziffert die Schutzwirkung einer Doppelimpfung gegen Omikron mit 35 Prozent. Daher kann es durchaus dazu kommen, dass im März eine Impfpflicht gegen ein Virus verabschiedet wird, gegen das es – zumindest zu diesem Zeitpunkt – gar keinen wirksamen Impfstoff gibt.

10. Totimpfstoffe sind (noch) nicht verfügbar

Ein großer Teil der Impfverweigerer spricht sich nicht generell gegen eine Impfung aus, hat aber – und dies keineswegs immer zu Unrecht – Bedenken, sich mit den mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen, die zurzeit die einzige zugelassene und angewandte Impfstoffgruppe darstellen. Der kurz vor der Zulassung stehende Totimpfstoff des Herstellers Valneva wäre für diese Menschen eine Alternative, die viele auch ernsthaft in Betracht ziehen. *)
Ob dieser Impfstoff zum Beginn der Impfpflicht überhaupt zugelassen ist und auch in ausreichender Menge zur Verfügung steht, ist jedoch ungewiss. Und wer weiß?
Vielleicht würde die Impfquote nach der Zulassung dieses Impfstoffs auch ganz ohne Impfpflicht die Werte erreichen, die das RKI für ausreichend hält?

11. Die Situation in den Krankenhäusern ist eine Folge politischer Entscheidungen

Als Argument für die Impfung, aber auch für die Impfpflicht, wird stets die Situation in den Krankenhäusern angeführt. Die ist jedoch eine Folge der Privatisierung und des hausgemachten Personalmangels und ist nicht den Ungeimpften anzulasten.
Hier hätte die Politik – wenn sie es denn wollte – ganz andere Hebel, um Abhilfe zu schaffen. Ein hausgemachtes Defizit, für das man selbst die Verantwortung trägt, auf eine Minderheit zu schieben, ist unlauter und schäbig und zudem geschichtsvergessen.

12. Es gibt kein Impfregister

Woher soll der Staat bei der Umsetzung einer Impfpflicht überhaupt wissen, wer geimpft und wer ungeimpft ist? Wie soll die Impfpflicht umgesetzt werden?
Eine denkbare Methode wäre es, jeden Bürger anzuschreiben, der ungeimpft ist, und aufzufordern, bis zu einem Stichtag einen Impfbescheid einzureichen. Doch der Staat weiß nicht, wer geimpft und wer ungeimpft ist.
Also bleiben zwei Alternativen: Ungeimpfte werden über Kontrollen ermittelt. Das verstößt aber gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte darf sich in der Umsetzung nicht auf Willkür oder Zufall stützen.
Bliebe die Alternative, alle Bürger anzuschreiben und ihren Impfstatus abzufragen. Wer soll das machen? Wie lange soll das dauern?
Dies wäre eine bürokratische Sisyphusarbeit, die massenhaft Ressourcen und Personal bindet.

13. Die Datenerhebungen sind unvollständig

In einem Land, in dem es einen Zensus braucht, um mit jahrelanger Vorbereitung und monatelanger Auswertung festzustellen, dass etwa eineinhalb Millionen Menschen, die in den Melderegistern stehen, gar nicht mehr leben, dürfte es ein Ding der Unmöglichkeit sein, eine umfassende Impfpflicht überhaupt zu kontrollieren.
Hinzu kommt, dass der Staat auch jetzt überhaupt nicht weiß, wie viele Menschen überhaupt geimpft oder ungeimpft sind und die Daten des RKI hierzu grob unvollständig sind.

14. Die Umsetzung der Impfpflicht wäre ein extrem teures Unterfangen

Alleine die Kosten, die zur Kontrolle und Nachverfolgung zur Durchsetzung der Impfpflicht anfallen würden, werden in die Milliarden gehen. Die Kosten für die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten sind unüberschaubar.
Nicht nur das fehlende Personal, sondern auch das fehlende Geld sollten rationale Gründe sein, auf ein derartiges Bürokratiemonster zu verzichten. Diese Ressourcen wären für andere Dinge wirklich sinnvoller zu verplanen.

15. Es ist nicht genügend Impfstoff da

Glaubt man Gesundheitsminister Lauterbach, hat sein Vorgänger „für das gesamte erste Quartal [2022] viel zu wenig Impfstoff gekauft“. „Die Mengen reichen“, so Lauterbach, „nicht, um die Booster-Impfkampagne zu fahren“.
Und bei dieser Schätzung sind die zusätzlichen Impfdosen, die für eine Umsetzung der Impfpflicht wohl benötigt würden, noch nicht einmal mit eingerechnet.

16. Es gibt keinen Impfzwang

Allenthalben wird betont, eine Impfpflicht sei kein Impfzwang. Der Staat könne also nicht Menschen gegen deren Willen mit Gewalt eine Spritze versetzen, es ginge vielmehr um die Verhängung von Strafen gegen Menschen, die sich der Pflicht entziehen.
Letztlich ist die Impfpflicht also mehr eine Fortsetzung der Drangsalierung Ungeimpfter mit anderen Mitteln. Das mag Geld aus den verhängten Bußgeldern in die Staatskasse spülen, hat jedoch keinen erkennbaren epidemiologischen Nutzen. Die Impfpflicht ist mehr ein Verwaltungsinstrument als ein Beitrag zur Seuchenabwehr.

17. Wer unentschlossen ist, ist auch mit sanfteren Mitteln zu erreichen

Nicht zuletzt die individuelle Ansprache von Menschen, die aufgrund von Sprachbarrieren oder Informationsdefiziten von der Impfkampagne nicht erreicht wurden, im Bundesland Bremen oder in unserem Nachbarstaat Dänemark haben gezeigt, dass eine Steigerung der Impfquote auch ohne Zwangsmittel durchaus möglich ist.
Hat der Staat hier alle Mittel ausgeschöpft? Sicher nicht.

18. Wer sich partout nicht impfen lassen will, wird auch durch die Impfpflicht seine Entscheidung nicht ändern

Neben den „Uninformierten“ und den „Unentschlossenen“ gibt es auch die radikalen Impfgegner.
Zu dieser Gruppe hatte der Virologe Alexander Kekulé jüngst treffend kommentiert: „Dass sie sich einer Impfpflicht unterwerfen würden, darf man getrost ausschließen. Eher würden sie sich von gleichgesinnten Ärzten (auch diese gibt es!) eine Impfunfähigkeit bescheinigen oder in Beugehaft nehmen lassen. Einige von ihnen haben so panische Angst vor dem vermeintlichen Teufelszeug, dass sie auch bei seriöser psychiatrischer Beurteilung eine Befreiung von der Impfpflicht bekommen dürften.“
Was hier vielleicht ein wenig sarkastisch klingt, trifft jedoch einen bislang kaum diskutierten Punkt. Wer panisch Angst vor der Impfung hat, wird sich selbstverständlich eine Befreiung ausstellen lassen können. Und wem ist damit geholfen, wenn andere „Verweigerer“ sich notfalls sogar in Beugehaft nehmen lassen? Damit beendet man die Pandemie auch nicht.

19. Es gibt keine Regelungen zum arbeitsrechtlichen Umgang mit der Impfpflicht

Bereits bei der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ stellt sich die Frage nach den arbeits-und verwaltungsrechtlichen Implikationen. Diese Fragen betreffen auch die allgemeine Impfpflicht. Ist ein Verstoß dagegen beispielsweise ein arbeitsrechtlich gültiger Grund für Abmahnungen, Aussperrungen oder Änderungskündigungen?
Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld und Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch aus?
Diese Beispiele stehen für einen ganzen Rattenschwanz an juristischen Fragestellungen infolge der Impfpflicht, die das Zeug haben, die Gerichte über Jahre hinweg lahmzulegen.

20. Unser Rechtssystem ist nicht auf eine Impfpflicht gegen Corona ausgelegt

Ohnehin stellt sich die Frage, ob unser Rechtssystem überhaupt auf die wohl anstehende Flutwelle an Eingaben, Beschwerden, Widersprüchen und Prozessen ausgelegt ist.
Eine Impfpflicht, die derart umstritten und fragwürdig begründet ist und gleichzeitig so viele Menschen betrifft, ist ein Präzedenzfall von epischer Größe.
Zwar gab es in der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und im Dritten Reich auch verpflichtende Impfungen, die viele Erwachsene betrafen, in der Bundesrepublik mit ihrem Gesetzesrahmen trafen verpflichtende Impfungen jedoch traditionell vor allem Kinder und da ging es eher um Kindergartenplätze und die Schulpflicht, aber nicht um die vielen rechtlichen Fragestellungen, die eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene mit sich bringt.

21. Nebenwirkungen sind vorhanden, Langzeitschäden immer noch nicht ausreichend geklärt

Dass es bei der Impfung auch schwere, teils tödliche Nebenwirkungen gibt, ist unumstritten. Unumstritten ist auch, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Fälle nicht umfassend sind und es eine Dunkelziffer gibt.
Doch selbst wenn man den konservativen Zahlen des PEI folgt, treten schwerwiegende Reaktionen bei 0,2 von 1.000 Impfungen auf. In immerhin 1.802 Fällen erfolgte eine Verdachtsmeldung über den tödlichen Ausgang der Impfung. Dies mag zwar für Angehörige der Risikogruppen im Vergleich zu den Sterbezahlen bei der Erkrankung mit Covid 19 überschaubar sein.
Für junge Menschen stellt sich die Abwägung jedoch anders dar. Von den bekannten schweren Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Myokarditis sind vor allem junge Menschen betroffen. Hier ist es mehr als fraglich, ob der Staat über eine Impfpflicht diese sehr sensible individuelle Abwägung des Nutzens und der Risiken übergehen darf.
Hinzu kommt, dass das Risiko potenzieller Langzeitschäden wissenschaftlich noch nicht geklärt ist; noch nicht geklärt sein kann. Auch das ist ein Punkt, der vor allem junge Menschen betrifft.

22. Der Staat darf seine Bürger nicht für ein höheres Wohl verletzen oder gar töten

Rein statistisch wurden bis zum 30. September 2021, dem Stichtag für den aktuellen Sicherheitsbericht des PEI, 53 Millionen Menschen in Deutschland geimpft. Davon sind laut PEI wohl 1.802 im Zusammenhang mit der Impfung verstorben.
Laut Bundesregierung gibt es zurzeit 18 Millionen Ungeimpfte. Würde man rein hypothetisch alle diese Menschen impfen, hätte dies bei gleicher Quote 600 Todesopfer im Zusammenhang mit den durch die Impfpflicht vorgeschriebenen Impfungen zur Folge. 600 Menschen würden also – zugespitzt formuliert – indirekt durch das Gesetz zum Tode verurteilt.
Insgesamt 7.200 Menschen würden – ebenfalls nach oben angeführter Quote – rein statistisch eine schwere Nebenwirkung erleiden.
Darf der Staat seine Bürger für ein höheres Wohl töten oder schwer verletzen? Nein, er darf dies nicht.
Diese Abwägung machte das Bundesverfassungsgericht 2006 geltend, als es das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärte. Dieses Gesetz sollte es dem Staat erlauben, in einem 9/11-Szenario ein Flugzeug abzuschießen, das ganz konkret viele Menschen mit dem Tod bedroht. Die Würde des Menschen in unantastbar, so das Grundgesetz. Daher darf der Staat auch nicht ein Leben opfern, um mehrere Leben retten zu wollen.

23. Die Impfpflicht vertieft die Spaltung der Gesellschaft

So fraglich es ist, ob eine Impfpflicht überhaupt einen medizinischen oder gar epidemiologischen Sinn hat, so sehr steht doch fest, dass eine Impfpflicht die ohnehin bereits durch die Corona-Debatte gespaltene Gesellschaft noch weiter spalten wird.
Wem nützt es, wenn die Ungeimpften nun durch ein weiteres rechtliches Instrument drangsaliert werden? Sie können doch schon jetzt nicht mehr in Restaurants und Kneipen mit ihren Freunden zusammensitzen, Einkaufen gehen, sich die Haare schneiden lassen und oft noch nicht einmal mehr ihrem Beruf nachgehen. Ist das nicht schon Schikane genug?
Es wird auch – auch wenn das jetzt keiner zu glauben scheint – eine Zeit nach Corona geben. Und dann müssen wir uns auch wieder gegenseitig in die Augen blicken können. Es war noch nie eine gute Idee, eine Minderheit durch Gesetze zu schikanieren, zu drangsalieren und zu unterdrücken.

24. Es gibt auch ein Recht auf Unvernunft

Folgt man dem Narrativ der Befürworter einer Impfpflicht, so geht es letzten Endes darum, per Zwang Menschen zu sanktionieren, die sich selbst durch ihre Unvernunft Schaden zufügen. Auch wenn weder die Befürworter der Impfpflicht noch die radikalen Gegner einer Impfung dies gerne hören werden: Es gibt auch ein verbrieftes Recht auf Unvernunft, sogar dann, wenn sie die eigene körperliche Unversehrtheit gefährdet. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren unterstrichen, als es ein Gesetz kassierte, das die medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug regelte.
Der damalige Gerichtspräsident Voßkuhle stellte dazu fest, der Staat dürfe den entgegenstehenden Willen eines Bürgers nicht einfach ignorieren, nur weil dieser „von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint“.

25. Die Impfpflicht wäre eine Zwei-Klassen-Impfpflicht

Letztlich läuft die Impflicht für Ungeimpfte auf ein Zweiklassen-System hinaus. Da es ausgeschlossen ist, dass der Staat die Impfung mit physischer Gewalt erzwingt, wird die Impfpflicht de facto vor allem auf Bußgeld-Ebene ausgetragen. Der ungeimpfte Besserverdiener wird diese Bußgelder aus der Portokasse bezahlen. Er ist es auch, der sich in vielen Fällen durch privat abrechnende Ärzte oder Psychologen eine Befreiung ausstellen lassen wird.
Auf der anderen Seite wird der geringverdienende Ungeimpfte wirtschaftlich durch die Bußgelder in seiner Existenz bedroht – vor allem dann, wenn er zu den Menschen gehört, die ohnehin bereits z.B. als Beschäftigte in der Gastronomie ganz maßgeblich wirtschaftlich unter den Coronamaßnahmen zu leiden hat.

26. Die Impfpflicht ist verfassungsrechtlich bedenklich

Eine Impfpflicht, die sich auf ein Virus bezieht, gegen das es keinen sehr gut wirksamen Impfstoff gibt und bei dem die Impfung die Verbreitung nicht stoppt, gab es noch nie in Deutschland. Vergleiche zur Masern-Impfung und zur Pocken-Impfung sind daher auch nicht statthaft.
Der Konflikt kollidierender Grundrechte und Ziele staatlichen Handelns prallen hier frontal aufeinander. Nicht umsonst heißt es im Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Diese körperliche Unversehrtheit zu verletzen, ist nur möglich, wenn es auf der anderen Seite ein sehr hohes Rechtsgut gibt, das mit milderen Mitteln nicht zu verteidigen ist – wie z.B. beim finalen Rettungsschuss.
Das ist aber hier nicht der Fall und die Aufgabe des Grundgesetzes ist es bekanntlich, die Bürger vor dem Staat zu schützen. Konkret schützt Artikel 2 den Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates in seine körperliche Unversehrtheit. Das muss hier als gegeben angesehen werden.

27. Die Impfung ist eine sensible Gewissensentscheidung

Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff, der – wenn auch in sehr wenigen Fällen – schiefgehen und im allerschlimmsten Fall sogar tödlich enden kann.
Eine solch schwerwiegende hochsensible Abwägung darf nicht der Staat vornehmen. Hier liegt vielmehr ein Paradebeispiel eines Szenarios vor, in dem der Bürger diese Entscheidung nach gutem Wissen und Gewissen selbst treffen muss.
Die Bedeutung ist auch den Parteien bekannt – nicht umsonst gilt die Impfpflicht im Abstimmverfahren des Bundestages als „Gewissensentscheidung“, bei der es wie bei der Sterbehilfe oder der Präimplantationsdiagnostik keinen Fraktionszwang gibt.
Es ist bemerkenswert, dass der Bundestag hier den hohen ethischen Rang einer „Gewissensentscheidung“ anerkennt, mit der er dann jedoch die „Gewissensentscheidung“ der Bürger durch Zwangsmaßnahmen außer Kraft setzen will. Gilt das Gewissen eines Abgeordneten mehr als das Gewissen eines Bürgers? Das Grundgesetz sieht dies anders.

28. Die Impfpflicht verstößt gegen den Nürnberger Kodex

Als Reaktion auf die medizinischen Zwangseingriffe an KZ-Häftlingen während der NS-Zeit bildete sich 1947 in Folge der Nürnberger Ärzteprozesse der sogenannte Nürnberger Kodex – eine bis heute geltende ethische Richtlinie für Heil- und Pflegeberufe für medizinische Versuche an Menschen.
Gleich im ersten Punkt dieses Kodex heißt es, dass „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson (…) unbedingt erforderlich“ sei. Nun ist die Impfung zwar im strengen Sinne kein medizinischer Versuch, auch wenn man dies in Anbetracht der irregulären Zulassung der Impfstoffe durchaus anders sehen kann. Vom Geist her besagt der Nürnberger Kodex jedoch auch, dass ein Arzt keinen medizinischen Eingriff an einem Patienten gegen dessen Willen vornehmen darf.
Wenn ein Patient durch ein Gesetz direkt oder indirekt (z.B. durch Drohung des Arbeitsplatzverlusts oder durch soziale Ächtung) zu einem medizinischen Eingriff gezwungen wird, ist dies mit den ethischen Richtlinien der Ärzteschaft nicht in Einklang zu bringen.

29. Die Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig

Selbst wenn man die potenzielle Gefährdung durch Corona in Betracht zieht, ist die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht nicht gegeben. Die allermeisten Ungeimpften sind nicht infiziert und demnach nicht ansteckend. Hinzu kommt, dass auch die allermeisten Infektionen nicht etwa tödlich, sondern mild oder gar symptomfrei verlaufen.
Der Staatsrechtler Rupert Scholz sieht daher eine Gefahrenlage mit täglichen Neuinfektionen zwischen 30.000 und 70.000 nicht groß genug, um 80 Millionen Menschen zu einer Impfung zu zwingen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt dementsprechend.

30. Die Impfpflicht ist weder geeignet noch angemessen

Im Rechtssystem gilt der Grundsatz, dass bei einem Gesetz, das in die Freiheiten und Rechte der Bürger eingreift, die Mittel geeignet und angemessen sein müssen.
Wie dargelegt, ist die Impfpflicht gegen Corona nicht geeignet, um die Pandemie zu beenden, und sie ist auch nicht geeignet, um Dritte zu schützen. Schließlich kann ein Geimpfter einen Ungeimpften oder Geimpften ebenfalls infizieren.
Und angemessen ist die Impfpflicht ohnehin nicht, stellt sie doch einen sehr schweren Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte der Bürger dar.
Wie sagte schon Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“. Damit ist eigentlich alles gesagt.

*: das gilt auch für den Sinovac-Impfstoff, der nach neuesten Forschungen auch sehr effektiv gegen die neue Omikron-Variante ist:
http://german.china.org.cn/txt/2021-12/16/content_77934960.htm
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Studie des Berliner Instituts für evidenzbasierte Medizin zum geringen Nutzen der Corona-Maßnahmen wird in der SCHWEIZ veröffentlicht

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

EbM-Netzwerk-nDen deutschen Leim-Medien ist diese wichtige Studie bisher keiner Zeile wert.
Dieses Versäumnis, um es nicht ZENSUR zu nennen, bestätigt meine Einschätzung von vorgestern:
https://josopon.wordpress.com/2020/09/08/arzteblatt-wenig-schwerkranke-trotz-gestiegener-infektionszahlen/
infosperber.ch und die NachDenkSeiten holen das nach:
https://www.infosperber.ch/Artikel/Gesundheit/Politische-Covid-Massnahmen-sollten-mehr-nutzen-als-schaden-1

Auszüge:

syringe and pills on blue backgroundPolitische Covid-Massnahmen sollten mehr nützen als schaden (1)

Massnahmen gegen Corona sind schwach abgestützt.
Aus Sicht evidenzbasierter (d.h. wissenschaftlich fundierter) Medizin ziehen Wissenschaftler und Ärzte Bilanz.

Red. Das EbM-Netzwerk in Berlin hat eine aktuelle Einschätzung zu Covid-19 veröffentlicht. Infosperber informiert darüber in drei Teilen.
Vertreter der evidenzbasierten Medizin wägen Nutzen und Risiken aufgrund wissenschaftlicher Daten ab, machen auf Wissenslücken aufmerksam und fordern entsprechende gezielte Forschung.

Als Ende Dezember 2019 über die ersten Infektionen mit dem Coronavirus in China berichtet wurde, war kaum absehbar, dass sich hieraus eine weltweite Pandemie entwickeln würde.
Anfänglich wollte man die Ausbreitung des Sars-CoV-2 durch Isolierung der Erkrankten und Quarantänemassnahmen für Verdachtsfälle stoppen. Inzwischen ist klar, dass das Virus weltweit verbreitet ist und die Menschheit sich wahrscheinlich dauerhaft mit seiner Existenz auseinandersetzen muss.

Es stellt sich die Frage nach der bestmöglichen Strategie für ein Leben mit dem Virus.
Die Strategie soll einerseits der Erkrankung entgegenwirken und andererseits die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen nicht durch Kollateralschäden der Eindämmungsmassnahmen gefährden.

Höhepunkt der Pandemie war in Deutschland, Österreich und der Schweiz bereits im März

Der Zenit der Pandemie wurde nach einem anfänglich exponentiellen Anstieg der laborbestätigten Fälle in Deutschland bereits am 16.3.2020 mit 5’481 Testpositiven pro Tag [4], in der Schweiz am 23.3.2020 mit 1463 Testpositiven pro Tag [5] und in Österreich am 26.3.2020 mit 1065 Testpositiven pro Tag [6] überschritten.
Zuvor waren erste Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung, vor allem ein Verbot von Grossveranstaltungen, ausgesprochen worden (Deutschland 13.3., Österreich 10.3., Schweiz 28.2.).

Zumindest in Deutschland gingen die Zahlen also bereits zurück, bevor am 23.3.2020 die von der Bundesregierung beschlossenen umfassenden Massnahmen zum Social Distancing (Schulschliessungen, Geschäftsschliessungen) überhaupt greifen konnten.

Laut epidemiologischem Bulletin 17/20 des Robert Koch-Instituts RKI sank auch die Reproduktionszahl R [wieviele Personen steckt ein Infizierter
durchschnittlich an. Red.] von etwa 3 Anfang März auf einen stabilen Wert von 1 ab dem 22. März und stabilisierte sich danach bei 1.
Das RKI schreibt diese Stabilisierung den am 23.3. ergriffenen Massnahmen (d.h. einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit) zu [7].
Der Rückgang von R wird auf das Verbot von Grossveranstaltungen und Verhaltensänderungen der Bevölkerung zurückgeführt [7], obwohl R nur rückwirkend berechnet werden kann [und der Rückgang deshalb schon vor
den Massnahmen eingetreten sein muss
. Red].

Im Gegensatz zu Regionen in einigen anderen Ländern (Italien, Frankreich) kam es weder in Deutschland noch in Österreich oder der Schweiz jemals zu einer Überlastung des Gesundheitssystems.

Geringe Sterblichkeit

Nach einem Minimum von ca. 500 neuen Testpositiven pro Tag in Deutschland [4] und ca. 40 in Österreich [6] von Mitte Mai bis Mitte Juni kam es in den letzten Wochen zu einem leichten Wiederanstieg der Testpositiven. Allerdings führte dieser Wiederanstieg nicht zu einer relevanten Zunahme von hospitalisierten oder intensivpflichtigen Patienten oder von Todesfällen (in Deutschland seit vielen Wochen <400 Hospitalisierte [9], in Österreich 123 Hospitalisierte [6] (Stand 31.08.2020).
Eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems ist auch jetzt nicht zu befürchten.

Inzwischen gibt es relativ zuverlässige Zahlen zur Letalität [Anteil der
Erkrankten, die sterben. Red.] von Covid-19. Die ersten Schätzungen im Frühjahr 2020, die auf der simplen Division der Anzahl der Todesfälle durch die nachgewiesene Zahl der Erkrankten beruhten und eine Case Fatality Rate (CFR) von teilweise über 10% prognostizierten, haben sich mittlerweile als falsch erwiesen.

Inzwischen spricht man häufiger von der Infection Fatality Rate (IFR, Anteil der Todesfälle an der Gesamtzahl der Infizierten), die auch Infizierte ohne oder mit nur leichten Symptomen berücksichtigt.
Diese Sterblichkeit liegt in den vergangenen vier Wochen in Deutschland zwischen 0,1% und 0,4% [9] und lässt sich in Österreich aus den Zahlen des österreichischen amtlichen Dashboards zwischen 0,1 und 0,6% errechnen [6]. Hierbei wird allerdings weder die Dunkelziffer nicht erkannter Infizierter (weil nicht gemessen oder falsch negativ getestet) noch eine mögliche Falsch-Positiv-Rate berücksichtigt.

Insgesamt entspricht die Grössenordnung den Ergebnissen vorliegender Studien wie von Ioannidis oder Streeck [10,11], welche die Infection Fatality Rate mit 0,27% bzw. 0,36% angeben.
Beide Studien wurden bisher aber nur als Preprint ohne formales Peer-Review veröffentlicht. Die Ergebnisse sollten durch weitere Studien abgesichert werden.

Eine im Juli publizierte Metaanalyse aller weltweit verfügbaren Daten (24 Studien) zur IFR beziffert diese auf 0,68% (95% KI 0,53-0,82) [12].
Es bestehen jedoch grosse Unterschiede zwischen Studien, Ländern und untersuchten Populationen. Die Ergebnisse sind also mit grosser Vorsicht zu interpretieren.

Es kann jedoch mit ziemlicher Sicherheit gesagt werden, dass die IFR weit unter den ursprünglichen Befürchtungen liegt, die eine IFR in ähnlicher Höhe wie die anfangs gemessene CFR annahmen.

Mit grosser Zuverlässigkeit kann bereits gesagt werden, dass die Todesfälle in erster Linie ältere und vor allem hochbetagte Menschen betreffen. In Deutschland gab es nur 3 Todesfälle unter dem 20. Lebensjahr.
Der Altersmedian der Covid-Verstorbenen liegt bei 82 Jahren und 85% der Verstorbenen waren 70 Jahre oder älter [9].

Neben dem Alter stellen auch Begleiterkrankungen wesentliche Risikofaktoren dar.
In einer kürzlich publizierten Metaanalyse zeigten sich kardiovaskuläre Vorerkrankungen, Hypertonie, Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz und Krebs als unabhängige Risikofaktoren für die Covid-19-Sterblichkeit [13].

Wenig Evidenz zum tatsächlichen Nutzen von Lockdown und Quarantänen

An dieser Stelle sollen vor allem die derzeit praktizierten sogenannten „nicht-pharmakologischen“ Interventionen (NPI) wie Massnahmen des Social Distancing erörtert werden, also z.B. staatlich angeordnete Interventionen von der Schliessung von Bildungseinrichtungen bis hin zur Verpflichtung, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Insgesamt gibt es nach wie vor wenig belastbare Evidenz, dass NPIs bei Covid-19 tatsächlich zu einer Verringerung der Gesamtmortalität führen [Vorrangiges Ziel aller Massnahmen muss sein, die Gesamtsterblichkeit
der Bevölkerung zu verringern. Red.].

Eine kürzliche Analyse von Daten aus 149 Ländern zeigte eine relative Reduktion der Covid-19-Inzidenz um lediglich 13% durch vier Massnahmen: Schulschliessung, Schliessung von Arbeitsplätzen, Verbot von Massenveranstaltungen und Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Lockdown) [14].
Aus der Studie lässt sich aber nicht ableiten, ob der Rückgang nicht auch ohne Massnahmen eingetreten wäre, da es keine entsprechende Vergleichsgruppe gibt.

Eine amerikanische Studie fand einen Zusammenhang zwischen der Covid-19-Inzidenz und der am 23. März in 22 Staaten ausgegebenen „Stay-at-home-order“ sowie der am 3. April verordneten Maskenpflicht [15].

Ein aktueller Cochrane Review stuft die vorliegende Evidenz zu Quarantäne alleine oder in Kombination mit anderen Massnahmen als niedrig bis sehr niedrig ein [16].

Schliessung von Schulen mit bescheidenem Nutzen

So ist auch unklar, ob die von März bis Mai dauernden Schulschliessungen in Deutschland oder Österreich einen relevanten Effekt auf den Verlauf der Epidemie hatten.
Eine US-amerikanische Studie fand zwar einen deutlichen Zusammenhang zwischen Covid-Inzidenz und Schulschliessung, gibt aber zu bedenken, dass die Effekte nicht von anderen NPI-Massnahmen zu trennen sind [17].

In einem JAMA-Editorial wird auf die unabsehbaren negativen Effekte von Schulschliessungen hingewiesen [18].
Mehrere an Schulkindern erhobene Prävalenzstudien haben gezeigt, dass Kinder nicht oder nur selten an Covid erkranken. Beispielsweise fand eine sächsische Studie, welche die Schulöffnung in Sachsen von Anfang Mai bis Ende Juni begleitete, bei 2’599 mit PCR getesteten Kindern und Lehrkräften keinen einzigen Test-Positiven.

Widersprüchliches zu den Gesichtsmasken

Für die derzeit noch vorgeschriebene Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gibt es widersprüchliche Daten. Ein Systematic Review, der für das Community Setting zwei randomisierte kontrollierte Studien ausreichend hoher Qualität einschloss, attestiert dem Mund-Nasen-Schutz im Community-Setting eine Reduktion der Infektionszahlen um relativ 17% [21].
Im Gesundheitsbereich wurde für die üblichen chirurgischen Masken eine relative Risikoreduktion von 88% errechnet, und N95 Masken reduzieren das Risiko gegenüber den chirurgischen Masken nochmals relativ um 22% [21].
Ein anderer systematischer Review, der jedoch nur Beobachtungsstudien einschloss, fand ebenfalls eine relative Risikoreduktion von etwa 85%. Die Autoren geben die überwiegend niedrige Studienqualität zu bedenken und stufen die Evidenz bei hoher Studienheterogenität (I²=73%) als sehr niedrig ein [22].

Wieder ein anderer Review fand bei 6’500 Teilnehmern von 10 randomisierten kontrollierten Studien keinen signifikanten Effekt von Mund-Nasen-Schutzmasken auf die Übertragungsrate von Influenza [23].

Alle relativen Risikoreduktionen werden ohnehin bedeutungslos, wenn das absolute Risiko niedrig ist.
Derzeit gibt es in Deutschland eine kumulative 7-Tage-Inzidenz von etwa 10 Test-positiven pro 100’000 Einwohner (Stand 2.9.2020, RKI), in der Schweiz von 24 pro 100’000 Einwohner (Stand 2.9.2020, täglicher Situationsbericht des Bundesamtes für Gesundheit) und in Österreich 27 „aktive Fälle“ pro 100’000 Einwohner ohne Zeitangabe (Stand 2.9.2020, amtliches Dashboard des Gesundheitsministeriums).

Es ist also sehr unwahrscheinlich, einem Test-Positiven zu begegnen, so dass selbst eine relative Risikoreduktion von 88% zu einer verschwindend geringen absoluten Risikoreduktion wird.
Ob es im kommenden Herbst und Winter sinnvoll werden wird, einen Mund-Nasenschutz in geschlossenen öffentlichen Räumen zu tragen, wird man von der weiteren Entwicklung des epidemiologischen Geschehens abhängig machen müssen.

In jedem Fall sind dringend entsprechende randomisierte kontrollierte Studien zu fordern*), um dort, wo es möglich ist, die Wissenslücken zu schliessen und herauszufinden, welche Massnahmen wirklich sinnvoll und nützlich sind, aber auch um sicherzustellen, dass die politisch angeordneten Massnahmen nicht möglicherweise mehr schaden als nutzen (allein dadurch, dass beispielsweise ineffektive Massnahmen eingehalten und die wirklich wirksamen missachtet werden).

FUSSNOTEN – LITERATUR

  1. Lau R. Time-series Covid-19 confirmed [Internet]. 2020 [zitiert 2020 Aug 31]. Verfügbar unter: https://github.com/CSSEGISandData/Covid-19/blob/master/csse_covid_19_data/csse_covid_19_time_series/time_series_19-covid-Confirmed.csv
  2. Thurner S, Klimek P. Coronavirus-Massnahmen in Österreich eventuell zu gering, um Kapazitätslimits von Spitalsbetten zu vermeiden [Internet]. 2020 [zitiert 2020 März 14]. Verfügbar unter: https://www.csh.ac.at/csh-policy-brief-coronavirus-kapazitaetsengpaesse-spitalsbetten
  3. Ioannidis J, Cripps S, Tanner M. Forecasting for Covid-19 has failed. Int. Inst. Forecast. [Internet] 2020 [zitiert 2020 Aug 31]. Verfügbar unter: https://forecasters.org/wp-content/uploads/Ioannidisetal_03082020-1.pdf
  4. Robert-Koch-Institut. Covid-19-Dashboard [Internet]. 2020 [zitiert 2020 Sep 2]. Verfügbar unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
  5. Bundesamt für Gesundheit. Epidemiologische Zwischenbilanz zum neuen Coronavirus in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein [Internet]. [zitiert 2020 Aug 31]. Verfügbar unter: https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/mt/k-und-i/aktuelle-ausbrueche-pandemien/2019-nCoV/covid-19-zwischenbilanz-mai-2020.pdf.download.pdf/BAG_Epidemiologische_Zwischenbilanz_zum_neuen_Coronavirus.pdf
  6. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Amtliches Dashboard Covid19 – öffentlich zugängliche Informationen [Internet]. 2020 [zitiert 2020 Aug 31]. Verfügbar unter: https://info.gesundheitsministerium.at/
  7. An Der Heiden M, Hamouda O. Schätzung der aktuellen Entwicklung der Sars-CoV-2- Epidemie in Deutschland – Nowcasting. 2020 [zitiert 2020 Sep
    2]. Verfügbar unter: https://edoc.rki.de/handle/176904/6650.4
  8. Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin. Covid-19: Bisherige Belegung der Schweizerischen Intensivstationen & Rolle der Intensivmedizin bei erneut steigenden Infektionszahlen [Internet]. 2020 [zitiert 2020 Aug 31]. Verfügbar unter: https://www.sgi-ssmi.ch/de/covid19.html?file=files/Dateiverwaltung/Covid_19/Stellungnahmen%20SGI/IMSGCVCM_Stellungnahme_Covid-19_200716_DE_06.pdf
  9. Robert Koch-Institut. Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 vom 25.8.2020 [Internet]. [zitiert 2020 Aug 30]. Verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-08-25-de.pdf?__blob=publicationFile
  10. Ioannidis J. The infection fatality rate of Covid-19 inferred from seroprevalence data [Internet]. Infectious Diseases (except HIV/AIDS); 2020 [zitiert 2020 Aug 19]. Verfügbar unter: http://medrxiv.org/lookup/doi/10.1101/2020.05.13.20101253
  11. Streeck H, Schulte B, Kuemmerer B, Richter E, Hoeller T, Fuhrmann C, u. a. Infection fatality rate of Sars-CoV-2 infection in a German community with a super-spreading event [Internet]. Infectious Diseases (except HIV/AIDS); 2020 [zitiert 2020 Aug 19]. Verfügbar unter: http://medrxiv.org/lookup/doi/10.1101/2020.05.04.20090076
  12. Meyerowitz-Katz G, Merone L. A systematic review and meta-analysis of published research data on Covid-19 infection-fatality rates [Internet].Epidemiology; 2020 [zitiert 2020 Aug 21]. Verfügbar unter: http://medrxiv.org/lookup/doi/10.1101/2020.05.03.20089854
  13. Ssentongo P, Ssentongo AE, Heilbrunn ES, Ba DM, Chinchilli VM. Association of cardiovascular disease and 10 other pre-existing comorbidities with Covid-19 mortality: A systematic review and meta-analysis. PLOS ONE 2020;15:e0238215.
  14. Islam N, Sharp SJ, Chowell G, Shabnam S, Kawachi I, Lacey B, u. a. Physical distancing interventions and incidence of coronavirus disease 2019: natural experiment in 149 countries. BMJ 2020;m2743.
  15. Xu J, Hussain S, Lu G, Zheng K, Wei S, Bao W, u. a. Associations of Stay-at-Home Order and Face-Masking Recommendation with Trends in Daily New Cases and Deaths of Laboratory-Confirmed Covid-19 in the United States. Explor. Res. Hypothesis Med. 2020;1–10.
  16. Nussbaumer-Streit B, Mayr V, Dobrescu AI, Chapman A, Persad E, Klerings I, u. a. Quarantine alone or in combination with other public health measures to control Covid-19: a rapid review. Cochrane Database Syst. Rev. [Internet] 2020 [zitiert 2020 Apr 15]. Verfügbar unter: http://doi.wiley.com/10.1002/14651858.CD013574
  17. Auger KA, Shah SS, Richardson T, Hartley D, Hall M, Warniment A, u. a. Association Between Statewide School Closure and Covid-19 Incidence and Mortality in the US. JAMA [Internet] 2020 [zitiert 2020 Aug 31]. Verfügbar unter: https://jamanetwork.com/journals/jama/fullarticle/2769034
  18. Donohue JM, Miller E. Covid-19 and School Closures. JAMA [Internet] 2020 [zitiert
    2020 Aug 31]. Verfügbar unter: https://jamanetwork.com/journals/jama/fullarticle/2769033
  19. Jurkutat A, Meigen C, Vogel M, Maier M, Liebert U, Kiess W. Studie zur Bewertung des Infektionsgeschehens mit Sars-CoV-2 bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern in Sachsen [Internet]. 2020 [zitiert
    2020 Aug 20]. Verfügbar unter: Studie zur Bewertung des Infektionsgeschehens mit Sars-CoV-2 bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern in Sachsen
  20. Banholzer N, van Weenen E, Kratzwald B, Seeliger A, Tschernutter D, Bottrighi P, u. a. Impact of non-pharmaceutical interventions on documented cases of Covid-19 [Internet]. Health Policy; 2020 [zitiert 2020 Aug
    21]. Verfügbar unter: http://medrxiv.org/lookup/doi/10.1101/2020.04.16.20062141
  21. Dugré N, Ton J, Perry D, Garrison S, Falk J, McCormack J, u. a. Masks for prevention of viral respiratory infections among health care workers and the public: PEER umbrella systematic review. Can. Fam. Physician Med. Fam. Can. 2020;66:509–17.
  22. Chu DK, Akl EA, Duda S, Solo K, Yaacoub S, Schünemann HJ, u. a. Physical distancing, face masks, and eye protection to prevent person-to-person transmission of Sars-CoV-2 and Covid-19: a systematic review and meta-analysis. The Lancet 2020;395:1973–87.
  23. Xiao J, Shiu EYC, Gao H, Wong JY, Fong MW, Ryu S, u. a. Nonpharmaceutical Measures for Pandemic Influenza in Nonhealthcare Settings—Personal Protective and Environmental Measures. Emerg. Infect. Dis. 2020;26:967–75.

Es folgt ein zweiter Teil über den Sinn und Unsinn des Testens

Die Studie wird auf meiner Blog-Seite zum Herunterladen gespeichert, falls sie der Zensur unterworfen wird stn-20200903-covid19-update

*: Für solche Studien stellt die Bundesregierung bisher kaum Geld zur Verfügung. pexels-photo-259234.jpegMan vergleiche dazu z.B. die Schmierung der Luftfahrtunternehmen mit Milliarden.

Aus der Schweiz stammte schon der folgende beitrag: https://josopon.wordpress.com/2020/04/16/aus-der-schweiz-covid-19-eine-zwischenbilanz-oder-eine-analyse-von-prof-dr-med-dr-h-c-paul-robert-vogt/

Über Kommentare hier auf meinem Blog würde ich mich freuen.
Jochen

Die Rosa Brille des Robert-Koch-Institutes – Corona-Reproduktionsrate unter 1, aber ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Wie schön passend das RKI doch die Daten liefert, um die wirtschaftsfreundlichen Lockerungen der Kontaktsperre seitens Bundes- und Landesregierungen zu rechtfertigen !
Die Reproduktionsrate, d.h. die Zahl der noch gesunden, die ein Corona-Infizierter ansteckt, sei auf unter 1 gesunken, womit das exponentielle Wachstum gebremst sei.

Dazu muss man anmerken, dass hierbei nur die durch Tests erwiesenen Neuerkrankungen gezählt werden !
Die schwer einzuschätzende Dunkelziffer ist bisher noch nicht mit statistisch sinnvoller Genauigkeit ermittelt worden.
Dazu laufen zwar Untersuchungen langsam an. Dazu müsste man aber eine zufällig ausgewählte Stichprobe ohne Ansicht der Symptome komplett durchtesten und den Test nach 1 und 2 Wochen wiederholen.

Das war den Herrschaften und Forscherkollegen über lange Zeit zu teuer. Vorher ist aber jede Prognose auf Sand gebaut, auch wenn das in anderen Ländern noch schlimmer ist. Siehe dazu das Referat des Schweizer Kollegen Paul Robert Vogt:
https://josopon.wordpress.com/2020/04/16/aus-der-schweiz-covid-19-eine-zwischenbilanz-oder-eine-analyse-von-prof-dr-med-dr-h-c-paul-robert-vogt/

Meine Skepsis gegenüber dieser so smart den Erwartungen folgenden Behörde ist ein gutes Stück angestiegen.

mona lisa protection protect virus

Photo by Yaroslav Danylchenko on Pexels.com

Nachtrag: Jens Berger kommentierte dau auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=60287
„Besser als ein Auf-Sicht-Fahren im Nebel wäre es jedoch, den Nebel zu vertreiben. Und dafür wären endlich möglichst große und vor allem repräsentative Studien zu den Infiziertenzahlen und den Dunkelziffern nötig, aus denen man mit angemessenem materiellen Aufwand eine Monitoring-Dauerstudie machen könnte, mit der man die „echten“ Infiziertenzahlen möglichst präzise und zeitsensitiv abbilden könnte. Zumindest der erste Teil dieser Aufgabe ist nun vom RKI auch konkret geplant – absolut unverständlich ist jedoch, warum die „bundesweite bevölkerungsrepräsentative seroepidemiologische Studie“ nicht schon vor Wochen veranlasst wurde, sondern erst Mitte Mai beginnen und erst im Juni erste Ergebnisse liefern soll. Das heißt nämlich auch, dass die Politik bis in den Sommer hinein im Nebel stochern und sich bei der Bewertung wohl oder übel nicht auf harte Zahlen, sondern auf die Ratschläge von „Experten“ verlassen muss, deren Kompetenz und Unabhängigkeit zweifelhaft ist, wie die Empfehlungen der Leopoldina zeigen.“

Logo der Fraktion DIE LINKEDazu erklärt Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher für die Bundestagsfraktion der LINKEn:

https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/zwischenbilanz-zur-corona-pandemie-ist-kein-grund-zum-aufatmen/

„Dass Gesundheitsminister Spahn in seiner ersten Zwischenbilanz zu den Corona-Maßnahmen selbstbewusst behauptet, unser Gesundheitssystem sei zu keiner Zeit überfordert gewesen und insgesamt in guter Verfassung, ist Schönfärberei. Das Versprechen Spahns, ab Mai zu einer neuen Normalität in den Kliniken zurückzukehren, darf nicht durch eine permanente Überlastung und Gefährdung des Personals und auf Kosten der Patienten und einer Verschärfung der finanziellen Schieflage der Kliniken eingelöst werden“ …

„Tatsächlich ist die Zahl der Neuinfektionen mit Covid-19 deutlich gesunken, dennoch gibt es, da versäumt wurde für den Fall einer Pandemie vorzusorgen, trotz der Neubeschaffungen von medizinischem Schutzmaterial durch den Bund, weiterhin Engpässe. Das belegt auch die um sechs Prozent gestiegene Ansteckungsrate bei medizinischem Personal. Es ist gut, dass die Testkapazitäten auf 350.000 Tests pro Woche hochgefahren wurden. Auch begrüße ich das verpflichtende Register für Kliniken, um die Auslastung mit Covid-19-Erkrankungen regional besser vorherzusagen.
All diese Maßnahmen sollten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Pandemie noch nicht ausgestanden ist und wir gerade nach der jetzt akuten Auslastung zukunftsfeste Strukturen in der Gesundheitsversorgung brauchen, die nicht auf einer Orientierung an Profit basieren. Das bedeutet, dass das Fallpauschalensystem abgeschafft und Krankenhäuser in die öffentliche Hand überführt und kostendeckend finanziert werden müssen, sodass eine gemeinwohlorientierte Versorgung gewährleistet ist.“

Jochen

Deutsches Rentensystem – Schlusslicht in Europa !

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Weiterleitung von Sabine:

Pressemeldung vom 17. November 2016

Initiative gegen Altersarmut

Eine Initiative der Kooperationsgemeinschaft Soziale Sicherung in Deutschland

Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.

Betriebsrentner e.V

Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
Büro gegen Altersdiskriminierung

Direktversicherungsgeschädigte e.V.
u.a.

Am 14. Oktober diskutierten Experten auf der von Bündnis 90/Die Grünen veranstalteten Konferenz „Zusammenhalten für zukunftsfeste Renten – Gerechte Alterssicherung für alle“ über die Probleme der Altersvorsorge in Deutschland und mögliche Lösungsansätze zur Stabilisierung des Rentenniveaus.

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Vor dem Paul-Löbe-Haus, dem Veranstaltungsort der Konferenz in Berlin, brachten Mitglieder der „Initiative gegen Altersarmut – IgA“ aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen ihren Unmut über die Altersvorsorge in Deutschland zum Ausdruck. Im Rahmen einer Mahnwache verteilten sie Flyer und andere Informationsmaterialien an die eintreffenden Teilnehmer der Konferenz. Kamerateams von ZDF und ARD filmten die Aktion für Reportagen zur Altersversorgung in Deutschland und sprachen mit den Teilnehmern der Mahnwache über ihre persönliche Altersvorsorgesituation und ihre Erwartungen an die Politik.

Im europäischen Vergleich sehen wissenschaftliche Studien das deutsche Rentensystem als Schlusslicht. In einer Konferenz von Bündnis 90/Die Grünen diskutierten Rentenexperten am vergangenen Freitag in Berlin über Lösungsansätze für zukunftsfeste Renten.
Bis auf den Vertreter der Arbeitgeber, der am bestehenden Rentensystem unverändert weiter festhalten wollte, waren sich die anderen Teilnehmer darin einig, dass dringender Anpassungsbedarf bestehe. So seien die Lösungsideen der rot-grünen Regierungskoalition unter Schröder und Fischer zur Stabilisierung des Rentenniveaus allesamt gescheitert. Von einem neuerlichen Paradigmenwechsel zurück auf die Situation von vor 2001 war ebenso die Rede wie von einer kompletten Systemumstellung nach Schweizer Vorbild.
An den aktuellen Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung für Bezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge, die seit dem GKV-Modernisierungsgesetz in 2004 durch Anhebung auf den allgemeinen Beitragssatz verdoppelt wurden, soll aus Sicht des rentenpolitischen Sprechers der Bündnisgrünen, Markus Kurth, jedoch nicht gerüttelt werden. Auch die Verbeitragung von Kapitalleistungen aus Direktversicherung sei rechtens.

 
Nach Prof. Dr. Frank Nullmeier von der Universität Bremen und ex-Mitglied der Rürup-Kommission ist die Lösungsidee der Verknüpfung von gesetzlicher Rente mit der betrieblichen und privaten Vorsorge aus dem Jahr 2002 gescheitert. Zwar gäbe es rund 16,5 Millionen Riester-Verträge, 20% der Verträge würden von den Arbeitnehmern aber nicht bedient. Dazu beigetragen hätten unter anderem die niedrigen Renditen der Riester-Rente als auch die negative Berichterstattung in den Medien. Wie er in seinem Einführungsvortrag weiter ausführte, stagniere der Abschluss neuer Verträge – laufen würde eigentlich nur noch Wohnriester-Versicherungen. Zum Thema Altersarmut und Grundsicherung merkte er an, dass sich die Zahl der Empfänger von Grundsicherungsleistungen seit 2002 verdreifacht habe, von 258 Tausend auf aktuell rund 712 Tausend Empfänger, Tendenz weiter steigend. Seine Prognose: Ohne Reformen wird die Normalrente auf Grundsicherungsniveau abfallen.

Frau Prof. Dr. Traute Meyer von der Universität Southampton berichtete über die an ihrem Institut durchgeführten vergleichenden Studien zur Alterssicherung in Europa.
Nach den Ergebnissen dieser Studien sei das deutsche Rentensystem Schlusslicht in Europa, und zwar sowohl die Höhe als auch die Verlässlichkeit der Rentenzahlungen betreffend.
Dagegen schien Prof. Dr. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz von vergleichenden Studien nicht allzu viel zu halten, da die Systemunterschiede einen objektiven Vergleich kaum zuließen. Gleichwohl empfahl er für Deutschland ein Zurück zu den Regelungen von vor 2001. Bis 2001 richtete sich die Höhe des Rentenbeitrags nach den Ausgaben der Rentenversicherung (Ausgabenorientierung), wohingegen seit dem in 2001 unter rotgrüner Regierungsverantwortung vollzogenen Paradigmenwechsel ein von der Politik vorgegebener Beitragssatz die Höhe der Rentenzahlungen bestimmt (Einnahmeorientierung). Seiner Ansicht nach führt jedoch an einer Verbreiterung der Einnahmenbasis kein Weg vorbei, wenn man langfristig eine auskömmliche Altersversorgung für alle sicherstellen wolle. In diesem Zusammenhang empfahl er der Politik einen Blick auf das System der Altersvorsorge in der Schweiz mit einem hohen Umverteilungsvolumen von reich nach arm. Die Schweizer AHV, die keine Beitragsbemessungsgrenze kennt, bezieht sowohl alle Bürger – Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige – als auch alle Einkommensarten in das System ein. Und mit Blick auf konservative Kräfte in der deutschen Parteienlandschaft ergänzte er, dass die Schweiz sozialistischen Experimenten eher abgeneigt denn zugeneigt sei.
Bei der Grundsicherung im Alter müsse ferner von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden, da viele ältere Menschen entweder aus Angst vor staatlicher Gängelung oder Scham diese Leistungen lieber nicht in Anspruch nähmen. Insofern spiegelte sich in den offiziellen Zahlen von Herrn Prof. Nullmeier das Problem der Altersarmut nur unzureichend wieder.

An den aktuellen Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung für Bezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge, die seit dem GKV-Modernisierungsgesetz in 2004 von der damaligen rotgrünen Regierungskoalition durch Anhebung auf den allgemeinen Beitragssatz verdoppelt wurden, soll aus Sicht des rentenpolitischen Sprechers der Bündnisgrünen, Markus Kurth, nicht gerüttelt werden. Allenfalls bei der Beitragspflicht von Riesterrenten könne man über Anpassungen nachdenken.
Die ebenfalls seit 2004 bestehende Beitragspflicht für Kapitalzahlungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen ist aus seiner Sicht immer noch richtig und nachvollziehbar. Demgegenüber mahnte Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in der Abschlussdiskussion Verbesserungen bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge an. Darüber hinaus würden die Arbeitgeber in den nächsten 10 Jahren für eine Weiterführung des Rentensystems in seiner gegenwärtigen Ausprägung plädieren.
Dafür musste er sich beißende Kritik von Frank Bsirske, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft ver.di anhören, der diesen Vorschlag mit den aktuellen Zahlen zur Rentenhöhe von Männern und Frauen konterte. Die Durchschnittsrente von Männern läge nur noch knapp oberhalb der Grundsicherung, die von Frauen deutlich darunter.

 

Hintergrundinformationen zur „Initiative gegen Altersarmut – IgA“, unter deren Dach sich mehrere Verbände und Organisationen zusammengeschlossen haben, können im Blog auf dieser Seite nachgelesen werden.

Pressekontakt
Peter Weber

Langhagweg 12

72124 Pliezhausen

Tel.: 07127/71695

Mobil: 0171/8692120

E-Mail: peter_weber

Jochen