LEAK: Referentenentwurf E-Healthgesetz – Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen

Ziel des geplanten Gesetzes ist es, neben der Generierung von Milliardenaufträgen für CompuGroup, Arvato(Bertelsmann) und der Telekom, einen Datenhaufen zur Gewinnoptimierung der Klinikkonzerne zu schürfen und die persönliche Beziehung zwischen Arzt und Patient zu zerstören. Leider machen die meisten meiner Kollegen in vorauseilender Beflissenheit mit.

Blog eines Datenschutzsachverständigen

Heute ist mir der Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (auch E-Health-Gesetz genannt) zugeflogen.

Leider bin ich noch nicht dazu gekommen, mir diesen Entwurf genau anzuschauen. Aber das kann jede und jeder selbst machen. Denn es ist hier zu finden: RE_E-Health-Gesetz (als PDF-Datei).

Ich habe mir aber schon mal die Änderungen des § 15 SGB V angeschaut. Diese Änderung beerdigt die alte Krankenversichertenkarte endgültig (was nicht wirklich überrascht). Der Widerstand gegen die neue eGK wird allerdings teurer! Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen eine Gebühr von 5 Euro erheben,„wenn die Karte aus vom Versicherten verschuldeten Gründen nicht ausgestellt werden kann und von der Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung zum Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen ausgestellt wird“.

Die anderen Änderungen des SGB V sind allerdings auch nicht ohne!

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