Online-Petition an den Bundesgesundheitsminister: Herr Spahn, treten Sie bitte zurück !

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

https://www.change.org/p/bürgerinnen-und-bürger-herr-spahn-tretten-sie-bitte-zurück

Initiiert von der IG Med/Deutsche Ärzte-Gewerkschaft
und dem Pflegebündnis Grafschaft/Emsland

Die Liste des Versagens ist inzwischen zu lang – Herr Spahn, treten Sie zurück!

Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist klar: Die Leistungen des Jens Spahn als Gesundheitsminister sind desolat.
Bereits vor der Pandemie schwächte seine Gesetzesflut das Gesundheitswesen so massiv, dass die dort Tätigen weiter demotiviert, die Strukturen in ambulanter und stationärer Versorgung noch weiter ausgedünnt und unterfinanziert worden sind.
In Pandemiezeiten konzentriert sich Jens Spahn nicht auf die wesentlichen medizinischen Aufgaben eines effektiven Krisenmanagements: Statt Masken bekommen wir Bilder von Ministerbesuchen in Fabriken, statt Desinfektionsmittel bekommen wir Ausgangsbeschränkungen, statt versprochener Impfungen und Medikamente nur Worte.

Aus diesem Grund fordern wir Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, die Konsequenzen aus seinen Fehlern zu ziehen und seinen Rücktritt zu erklären.

Unsere Forderung begründet sich durch folgende Tatsachen:

Die Arbeitsbedingungen unserer Pflegekräfte, Ärzte, Zahnärzte, MFAs und aller in Heilberufen Tätiger wurden bis zum Letzten ausgereizt, verschlechtert und gefährden die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger und der Heilberufler selbst.
2018 forderte Herr Spahn, den Pflegenotstand dadurch zu beheben, dass Pflegekräfte einfach vier Stunden mehr arbeiten sollten. Dies ist eine unzumutbare Einstellung, denn sie zeugt von Ignoranz.
Wir Bürger müssen die Gesundheit unserer Pflegekräfte schützen
– so wie sie es auch für uns und unsere Liebsten tun – indem wir ihre ohnehin schon herausfordernden Arbeitsbedingungen nicht noch mehr ausreizen.

Kein Respekt vor Kassenärzten, die sich jeden Tag um unsere Gesundheit bemühen:
Frustrierte Ärzte konfrontierte er mit der Aussage, dass keiner gezwungen sei, Kassenarzt zu werden. Möchte Herr Spahn tatsächlich dem einfachen Bürger Ärzte nehmen, indem er diese dazu animiert, nur Privatpraxen zu unterhalten?

Gefährdung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger:

eCard-neindankeIm Eilverfahren peitschte er das Intensiv- und Rehagesetz durch, Patienten empfahl er Arzt Apps und die elektronische Gesundheitskarte *) mit zweifelhaftem Nutzen.
Welchen Stellenwert hat für ihn die Sicherheit der Bürger, wenn seine Entscheidungen mehr Risiken als Nutzen beinhalten können ?

 

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Ebenso zwang er die Ärzteschaft, Patientendaten mittels 90´er Jahre Technik ins Netz zu stellen**), die jetzt ungeschützt im Internet kursieren.Die Schuld dafür wies er dann perfider weise der Ärzteschaft selbst zu.

Fatal: Schließung von 600 Notaufnahmen, die in Coronakrise fehlen:

Die schlimmste aller Fehlentscheidungen kam 2018: Damals sprach sich Herr Spahn für die Schließung von über 600 Notaufnahmen und damit das Ende von einem Drittel aller Kliniken in der Notfallversorgung aus – angesichts der Corona-Krise ein fataler Fehler, denn nun leidet die Versorgung der Bürger darunter und die Arbeitbedingungen haben sich weiter verschärft.

Gesundheitsfonds um fast 50% geleert:

Mit diesen und anderen Maßnahmen leerte Herr Spahn den Gesundheitsfond um fast die Hälfte – Geld, welches die Kranken, Bedürftigen und wirklichen Notfälle dringend brauchen.

Fehleinschätzung, Ignoranz gegenüber Expertenmeinung und Zeitverschwendung in der Coronakrise:

Im Januar 2020 schätzte Herr Spahn die Gefahr für die Gesundheit der Menschen in Deutschland durch Corona weiterhin gering ein. Ungewöhnlich heftig ging er deswegen im Fernsehen einen bekannten Virologen an und stellte dessen Professionalität in Frage, obwohl drei Tage zuvor die Weltgesundheitsorganisation die Gefahr einer weltweiten Verbreitung des SARS-CoV-2 bereits als hoch einstufte. Dieses Verhalten zeugt von Arroganz, denn die Meinungen der Profis und der Institutionen haben sich, wie die darauf folgenden Ereignisse zeigten, als richtig erwiesen. Somit ließ Herr Spahn wertvolle Zeit verstreichen, die wir dringend gebraucht hätten, um die Folgen der Krise einzudämmen. Grenzschließungen und ein Verbot des Karnevals schienen ihm nicht umsetzbar, um dann später doch die Grenzen zu schließen und die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger radikal zu reduzieren.

Das Maskendesaster:

„Wir haben gemahnt und keiner hat uns zugehört“: Bereits am 5.2.2020 wurde Herr Spahn vom einem führenden Produzenten von Hygiene- und Schutzartikeln darauf hingewiesen, dass 97 Prozent der Weltmarktproduktion von Hygiene- und Schutzartikeln von dort stamme, wo das Coronavirus im Dezember 2019 ausbrach. Nun würden diese Artikel dort dringend benötigt und deshalb in Deutschland von China wieder aufgekauft.
Das Ministerium habe sich nicht gekümmert, so dass der Hesteller die Krankenhäuser selbst anrufen musste – diese hätten ihm die Masken förmlich aus den Händen gerissen.

Fordert – liefert aber nicht:

Noch am 14.03.2020 stufte Herr Spahn die Meldung über massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens als „fake news“ ein, um wenige Tage später in Anerkenntnis der Krise die Bestellung von 10.000 Beatmungsgeräten auszuschreiben, welche wohl nicht kurzfristig, sondern erst in den nächsten Monaten und Jahren geliefert werden können.

Was sagen die Medien:

„Pfleger(innen und Pfleger) und Ärztinnen (und Ärzte) werden mit ihrem Leben bezahlen“ – diesen vernichtenden Kommentar zum Krisenmanagement des Gesundheitsministers fällte ein ARD Kommentator der Tagesschau – und eröffnete damit erneut den Blick auf mangelnde Empathie und ein mangelndes Verständnis für das Gesundheitssystem, für das ein Berufspolitiker mit abgeschlossener Banklehre nicht ausreichend qualifiziert ist.

Bitte unterschreiben und teilen Sie unsere Petition!

https://www.change.org/p/bürgerinnen-und-bürger-herr-spahn-tretten-sie-bitte-zurück

Mit freundlichen Grüßen

IG Med/Deutsche Ärzte Gewerkschaft Pflegebündnis Grafschaft/Emsland

Wir nehmen gerne weitere Unterstützergruppen mit auf !

5.773 haben bis zu dieser Veröffentlichung unterschrieben. Nächstes Ziel: 7.500.

*: https://josopon.wordpress.com/2017/01/11/elektronische-gesundheitsuberwachung-alles-auf-eine-karte/

**: Auf dieses Thema habe ich hier ja schon seit jahren hingewiesen:

Wie viele andere Kollegen habe auch ich diese Telematik nicht mitgemacht, statt dessen auf meine Kassenzulassumng verzichtet Ich bestreikte auch schon von Anfang an die Gesundheitsüberwachungskarte.

https://josopon.wordpress.com/2018/12/23/abschaffung-der-arztllichen-schweigepflicht-wer-braucht-die-zentrale-patientendatei/

https://josopon.wordpress.com/2014/06/26/selbstversuch-bei-der-barmer-gek-so-wird-meine-krankenversicherung-gekapert/

und

https://josopon.wordpress.com/2019/01/29/wer-begreift-zentrale-telematik-infrastruktur-und-was-ist-die-arztgeheimnis-cloud-achtung-dateianhang-151kb/

Jochen

Wer begreift „Zentrale Telematik-Infrastruktur“? Und was ist die “ARZTGEHEIMNIS-CLOUD”?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Endlich erklärt es mal einer richtig: der Kollege Wilfried Deiß, Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt, hat sich die Mühe gemacht.
Er hat auch eine Grafik dazu erstellt, die ich einfüge (zur besseren Lesbarkeit draufklicken oderbitte hier nachsehen: https://patientenrechte-datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/01/DeisssW_Telematik-Infrastruktur_ist_Arztgeheimnis-Cloud-Kopie.pdf)

Auch hier im Blog habe ich schon mehrfach dazu Stellung bezogen: https://josopon.wordpress.com/2018/12/23/abschaffung-der-arztllichen-schweigepflicht-

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Glaeserner Patient

wer-braucht-die-zentrale-patientendatei/

https://josopon.wordpress.com/2017/10/10/wir-arzte-haben-die-verpflichtung-die-sensibelsten-daten-der-menschen-zu-schutzen-gesundheitsube-rwachungskarte-wird-milliarden-flop/

Und hier auszugsweise sein Text mit einigen Ergänzungen von mir:

ZENTRALE TELEMATIK-INFRASTRUKTUR in einfacher Sprache: ARZTGEHEIMNIS-CLOUD

Die Begriffe sind die Griffe, mit denen wir die Dinge greifen und hoffentlich begreifen.

Wer begreift Zentrale Telematik-Infrastruktur? Selbst Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, die nun nach aktueller Gesetzeslage mitsamt Sanktionsandrohung (1% Einnahme-Abzug pro Jahr) gezwungen werden, ihre Praxen bis zum 1.7.2019 an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen, haben zum großen Teil nicht verstanden, worum es geht. Wissen wir, was wir tun?
eCard-neindankeUnd die Patienten? Da ist erwartungsgemäß der Informationsstand noch schlechter. Die Elektronische Gesundheitskarte ist inzwischen bekannt als Versichertenkarte mit Foto, und manche haben gehört, dass irgendwann die persönlichen Arztberichte AUF DER KARTE gespeichert werden sollen.

Auf der Karte ist NICHT auf der Karte, sondern ganz woanders

Dass die Karte nur der Schlüssel zum bundesweiten Netzwerk ist, in dem Arztberichte dauerhaft gespeichert werden sollen, wissen nur die Wenigsten. Die Desinformation ist allerdings kein Zufall.
Seit Start des Projektes eGesundheitskarte / Telematik-Infrastruktur um 2005 bleibt systematisch die Notwendigkeit der Zentralen Datenspeicherung als Kern des Gesamtprojektes unerwähnt. Noch heute ist auf der Homepage der Gematik bei den Erläuterungen zur Elektronischen Gesundheitskarte zu lesen: Neben den Versichertenstammdaten können – mittels der Elektronischen Gesundheitskarte – später auch medizinische Daten gespeichert werden. Die zentrale und dauerhafte Speicherung wird nirgends genannt.

Selbstverständlich benötigen wir eine zeitgemäße und tatsächlich auch praktikablere Informationsübertragung im Gesundheitswesen.
Die Informationskette digital tippen, analog ausdrucken, analog versenden, analog lesen, digital einscannen, digital lesen ist unsinnig, umständlich und antiquiert. Wir benötigen unzweifelhaft eine gesicherte, verschlüsselte Punkt-zu-Punkt-Übertragung von Dokumenten im Gesundheitswesen. Aber es besteht KEINE ZWINGENDE NOTWENDIGKEIT für eine dauerhafte, zentralisierte Datenspeicherung von Patienteninformationen in einer Daten-Cloud.
Mein Grundeinstellung diesbezüglich: das Internet ist eine GENIALE Erfindung. Aber nur für Informationen, die für die Öffentlichkeit gedacht sind. Oder gerade eben noch für Informationen, bei denen kein relevanter Schaden entsteht, wenn sie versehentlich an die Öffentlichkeit oder in kriminelle oder potentiell repressive Hände geraten.

Selbstverständlich benötigen wir eine gesicherte digitale Informationsübertragung im Gesundheitswesen

Kurz ein Schritt zurück in der Technik-Historie zur HighTech der 70er und 80er Jahre. Als damals die Faxgeräte aufkamen, musste niemand aufwändig überzeugt oder gezwungen werden. Wer so ein Gerät einmal gesehen hatte, wusste sofort: das ist praktikabel, das erleichtert den Alltag, das ist die Anschaffung wert.
Daran zeigt sich die überragende Bedeutung von Praktikabilität bei der Verwendung von Technologie. Was nicht praktikabel ist, wird nicht verwendet und ist damit sinnlos. Gleichzeitig ist das Faxgerät für einen weiteren Gedankengang ein gutes Beispiel, nämlich für den Unterschied zwischen Einzelfallrisiko und Kollektivrisiko. Selbstverständlich sind in den vergangenen 30 Jahren unzählige zufällige Faxe fälschlicherweise an unzählige zufällige falsche Empfänger versendet worden. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Irrläufer-Fax erstens eine kriminell verwendbare Information enthält und außerdem an jemanden gerät, der diese verwenden will und kann, extrem klein.
Anders wäre das gewesen, wenn sämtliche Faxe damals schon digitalisiert gewesen wären und dauerhaft in einer Datenbank gespeichert. In dem Moment wird Einzelfallrisiko zu Kollektivrisiko, Angriffsfläche für kriminelle Aktivitäten.

Einzelfall-Risiken sind möglicherweise tolerabel, Kollektivrisiken nicht

Nun wieder zur Patientenperspektive: Es gibt eine unehrliche und eine ehrliche Frage an Patienten. Die Unehrliche: Möchten Sie, dass in Zukunft alle Ärzte, denen Sie das erlauben, mit Hilfe Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte ihre medizinischen Befunde einsehen können?
Fragen dieser Art sind in Akzeptanzstudien oft gestellt worden. Die ehrliche Variante aber lautet: Damit Sie allen Ärzten zu jeder Zeit die Erlaubnis erteilen können, Ihre medizinischen Befunde einzusehen, müssen alle Arztberichte in einer Zentralen Datenbank dauerhaft gespeichert werden. Möchten Sie, dass in Zukunft Ihre persönlichen Arztberichte, die allesamt dem Arztgeheimnis unterliegen, nicht mehr nur bei Ärzten gespeichert werden, [die Sie behandeln],  sondern zusätzlich alle zusammen und dauerhaft in einer bundesweiten Zentralen Datenbank, also in einer Daten-Cloud? Diese Frage wurde noch nicht gestellt.

Unehrliche oder ehrliche Frage an Patienten?

Genau darum geht es aber. Der Kern der Telematik-Infrastruktur (=TI), die Zentrale TelematikInfrastruktur, der Sitz der Elektronischen Patientenakte (=ePA), ist nichts anderes als eine Daten-Cloud.
Ich selbst habe mich daher entschieden, einen Begriff zu verwenden, der besser verstndlich ist. Nicht mehr Zentrale Telematik-Infrastruktur, vielleicht noch Gesundheitsdaten-Cloud, sondern stattdessen: ARZTGEHEIMNIS-CLOUD. Denn genau das trifft es.

Es sind ganz besondere Daten, um die es hier geht, nicht die üblichen Nutzer-Daten, die bei Facebook, WhatsApp, Amazon, Google anfallen (und selbst da ist das Missbrauchspotential hoch), sondern persönliche und intime Informationen über Menschen insbesondere in somatischen und psychischen Ausnahmesituationen.

Authentischer Begriff für Zentrale Telematik-Infrastruktur: ARZTGEHEIMNIS-CLOUD

Wissen wir also, was wir tun? Dieser Satz findet sich auch auf der beigefgten Grafik. Ab hier ergänzt dieser Text die Grafische Darstellung rund um die Arztgeheimnis-Cloud. * Im Zentrum steht die Wolke= Cloud (die in Wahrheit gar nicht schwebt, sondern im Gegenteil ein ganz schweres, bodenständiges Stck Hardware mit immensem Stromverbrauch ist). Sie ist die Schaltstelle und Umschaltstelle für alles, was im Netzwerk passiert. Während traditionell der Hausarzt die Arztberichte seiner Patienten in seiner Praxis sammelt, soll dies nun in der Arztgeheimnis-Cloud für die gesamte Bevölkerung geschehen (nach aktuellem Stand noch als freiwillige Anwendung).
Kurz die Stichworte zur Übersicht:

* Funktion Versicherten-Stammdaten-Management VSDM: Die erste Anwendung der TI. Keine medizinische Anwendung, sondern bürokratisch, Abgleich der Verwaltungsdaten auf der eGesundheitskarte mit dem Datenstand im Krankenkassen-Server. Dies ist sozusagen der Test der Digitalen Infrastruktur auf Funktionsfähigkeit. Außerdem die Verlagerung von Verwaltungstätigkeit der Kassen in die Arztpraxen. Und die Botschaft an die Kassen, sie würden durch Verwendung der TI mittelfristig hohe Verwaltungskosten einsparen.

* Dann der Notfalldatensatz NFDM: vielleicht auch erweiterter Notfalldatensatz. Dann sind es nicht nur Allergien und Unverträglichkeiten, sondern auch die wichtigsten Dauerdiagnosen, denn erst dann hat der Datensatz relevante Bedeutung. Diese zweite Anwendung ist psychologisch geschickt gewählt. Denn der Notfalldatensatz passt tatsächlich noch auf die eGesundheitskarte, ist also tatsächlich AUF DER KARTE gespeichert, so dass die dauerhafte zentrale Speicherung noch im Nebel bleibt. Aus meiner Sicht ist der Notfalldatensatz in der Form wenig praxisrelevant und vor allem ein Akzeptanzvehikel.

* Nun der Medikationsplan. Den gibt es schon, auf Papier. Den gab es auch schon immer, auf Papier. Auch der wrde noch AUF DIE KARTE passen, natürlich mit Original in der Cloud. Wirklich praktikabel ist der Medikationsplan, wenn jederzeit durch Tastendruck ein Ausdruck davon angefertigt werden kann, und zwar in der AKTUELLEN Form, allein schon deshalb, weil der Patient den Plan als Einnahmeplan benötigt.
Der jederzeit aktuelle und medizinisch auf Indikation, Interaktion und auf patientenindividuelle Besonderheiten geprüfte Medikationsplan wird aber dann funktionieren, wenn für seine Anfertigung EIN Arzt hauptverantwortlich ist, in der Regel der Hausarzt. Wenn das nicht geregelt ist, wird aus dem System, dass Unerwünschte Wirkungen und Wechselwirkungen vermeiden soll, eine potentielle medikamentöse Gefahr für den Patienten, zumindest aber ein fürchterliches Durcheinander.

* Jetzt der eArztbrief. Stimmt, es ist dringend notwendig, in Zukunft, Arztberichte von Ärzten und Krankenhäusern in digitaler gesicherter/verschlüsselter Form zu versenden. Im TI-System gibt es das noch nicht.
Es existiert schon im KV-Connect-System der Kassenärztlichen Vereinigungen. Man könnte das auch so machen, dass die Informationsübermittlung Punkt-zu-Punkt ist, das heißt, die Nachricht wird nach Abruf durch den Empfänger automatisch im Zwischenspeicher gelöscht. (Wie ist das eigentlich bei KV-Connect?). In der Arztgeheimnis-Cloud ist das definitiv NICHT Punkt-zu-Punkt, im Gegenteil, Grundprinzip ist ja gerade, dass alle medizinischen Dokumente nicht nur versendet und abgerufen werden, sondern dauerhaft gespeichert bleiben. Womit wir wieder beim kollektiven Datenschutz-Risiko wären.

Der Kern der Cloud: die Elektronische Patientenakte ePA

* Damit kommen wir zum Kern der Cloud: die elektronische Patientenakte. Dort werden (beim jetzigen Stand der Dinge nur mit Zustimmung der Patienten) ALLE Berichte dauerhaft gespeichert, damit jeder behandelnde Arzt bei Vorlage der eGK, PIN-Nummer sowie Vorhandensein von Arztausweis/ Praxisausweis die Berichte des Patienten zu jeder beliebigen Zeit rund um die Uhr abrufen kann. Inwieweit der Arzt die wirklich dringenden Dinge wie aktuelle Diagnosenliste und aktuellen Medikationsplan findet, ist eine andere Frage, siehe weiter unten. Das Problem gab es auch schon analog: unbekannter Patient kommt mit einem 10cm dicken Aktenordner unsortierter Berichte und teilt mit, da stehe alles über ihn drin.

* Telemedizin: Behandlung /Beratung auf Entfernung. Machen Ärzte schon lange, nämlich per Telefon. Telefonisch lassen sich bei ansonsten bekannten Patienten sehr viele Fragen und Probleme lösen. Nun kommt die Video-Komponente dazu. Das sieht gut aus, ergibt ein gutes Marketing, aber der Zusatznutzen ist noch nicht bewiesen. Mit Sicherheit ersetzt in ländlichen Gebieten die Telemedizin nicht die externe Versorgungsassistentin. Und die kann auch heute schon von einer Hautveränderung oder einem offenen Bein ein Foto machen und dem Arzt vorlegen. Natürlich nicht über WhatsApp, aber es gibt gesicherte Möglichkeiten der Übermittlung, ohne Datenkraken.

* BIS HIERHIN kann man den medizinischen Sinn bei Vielem noch erkennen und mit viel gutem Willen und Vertrauen an die Möglichkeit einer hohen Datensicherheit glauben. Aber nun, wir sind im Zeitalter von Handy-Apps und BigData, wird es noch viel komplizierter.

BIG DATA in den Startlöchern

* Jetzt kommt nämlich die elektronische GESUNDHEITSakte eGA ins Spiel. Ja, das ist etwas anderes als die ePatientenakte.
Hier sind die Krankenkassen am Zug. Krankenkassen dürfen nämlich keine eigenen Patientenakten führen. Nun ist die eGA so eine Art Teilmenge der ePA, nämlich der Teil, den der Patient sehen darf im PC oder Handy, aber nicht selbst veründern. Zusätzlich kann der Patient eigene Daten, z.B. Handy-App-Daten von Fitnesstrackern, in seine Gesundheitsakte laden und wenn er mchte, irgendwann dem Arzt vorlegen. Das alles läuft unter der Flagge der Krankenkassen. Wer als Patient dem zustimmt, leistet sozusagen eine freiwilllige Datenspende an seine Krankenkasse.
Ob dadurch die medizinische Behandlung besser wird, ist sehr fraglich. Mit Sicherheit aber ist [z.B. für profitorientierte Versorgung] eine bessere Selektion von Patientenrisiken möglich. Insofern ist es kein Zufall, dass die diesbezglichen (unterschiedlichen) Projekte von Versicherungsunternehmen massiv untersttzt werden, von IT-Firmen sowieso. Die derzeit wohl bekannteste eGesundheitsakte über die Vivy-App hat übrigens einen eigenen Server in Frankfurt, der an die TI angeschlossen wird oder werden soll. (Mein Kommentar: der auch vom CCC schon gehackt worden ist) Beteiligte gesetzliche Krankenversicherungen sind DAK, IKK, und BKKen. Mit an Bord auch private Versicherer wie Allianz, Gothaer, Barmenia.
Der Datenschutzerklärung von Vivy ist zu entnehmen, dass verschiedene Dienste (auch in den USA) genutzt werden, um die Daten zu unterschiedlichen Zwecken zu verwenden, zum Beispiel für Werbung und Benutzerunterstützung.

* Bis hierhin war das vielleicht noch Small Data. Wenn aber irgendwann massive Datenmengen in der Arztgeheimnis-Cloud angesammelt sind, dann wird es für die Big-Data-Firmen interessant. In den Startlöchern stehen private Krankenversicherungen, gesetzliche Krankenkassen, Krankenhauskonzerne und IT-Firmen wie Bitmarck, IBM. Je größer der Datenpool, desto mehr werden folgen. Und wie es scheint, ist es den Lobbyisten gelungen, die entsprechenden Türen vorsorglich offen zu halten.
Die Betreiber der Arztgeheimnis-Cloud selbst ist übrigens die Bertelsmann-Tochter ARVATO. (Ich weiß übrigens bis heute noch nicht, wo die Cloud physisch lokalisiert ist, weiß das jemand?)

* Mit diesen zusätzlichen Zugangswegen wird die Frage der Datensicherheit endgültig ad absurdum geführt.

App-Zugang oder: die Selbstvernichtung der Datensicherheit

Soweit die Übersicht zur Grafik. Bezüglich der Digitalen Rückständigkeit der Bundesrepublik Deutschland wird oft auf das Beispiel von Estland verwiesen, wo es schon seit ber 15 Jahren eine Zentrale Datenspeicherung von Patientendaten gibt. In Estland damals unter völlig anderen Bedingungen: EINE Krankenkasse für alle Esten. Damit gleiche Bedingungen für alle und keine Konkurrenz von Krankenkassen untereinander. Hoher Grad von Gemeinwohlorientiertheit und Transparenz. Damals war Big Data noch kein Thema. Keine Großkonzerninteressen. Keine Pharmaindustrie.
Ob das auf Dauer gut gehen wird in Estland, weiß ich nicht. Jedenfalls sind die Voraussetzungen ganz anders als in Deutschland.
Ansonsten möchte ich -gerade auch aus hausärztlicher Sicht- eine Art Lackmustest für Digitalisierung im Gesundheitswesen anregen, basierend auf einer einfachen Erkenntnis: Digitalisierung betreffend einer konkreten Problemstellung ist nur dann sinnvoll, wenn sie mehr kann, als schon analog geht. Wie folgt: Was für die allgemeine Patientenbehandlung und im Notfall unbedingt nützlich ist…. Das wichtigste Informations-Werkzeug im Gesundheitswesen ist eine aktuelle Diagnosenliste (mit Unverträglichkeiten/ Allergien) in Verbindung mit einem aktuellen Medikationsplan. Die Kombination aus beidem nenne ich Diagnosen-Medikations-Dokument (=DMD). Bei unseren Patienten ist das ein DIN-A4 Ausdruck, der in Sekundenschnelle aus dem Praxisverwaltungssystem ausgedruckt werden kann und in die Hände des Patienten gegeben wird. Bei jeder Änderung von Medikamenten, Dosierungen, Diagnosen, Unverträglichkeiten (das passiert etwa bei jedem 2. oder 3. Patientenkontakt) wird neu ausgedruckt. Das DMD kann der Patient selbst lesen. Er kann Fragen dazu stellen. Er kann Fehler erkennen, die ich vielleicht als Arzt beim Eintragen gemacht habe. Er kann selbst entscheiden, welchem Facharzt oder Krankenhaus er das Dokument vorlegt.
Nun der Test: schafft es eine Digitales System wie die TI / Arztgeheimnis-Cloud, diese alltagsrelevanten Informationen (mit denen sich brigens JEDER Notfall bewältigen lässt) genauso sicher, unkompliziert und praktikabel zur Verfügung zu stellen, wie das Stück Papier namens Diagnosen-Medikamenten-Dokument?
Oder finden sich die relevanten Informationen lediglich in einem Meer von Datenmüll nach stundenlangem Suchen und nur unter der Voraussetzung, dass der Arzt Internetverbindung hat?

Aus Digitalisierung wird Digitalismus

Abschließend zur Digitalen Rückständigkeit in Deutschland. Inzwischen hat man den Eindruck, aus Digitalisierung ist eine Art Digitalismus geworden, eine Entwicklung, die wie ein Schicksal hinzunehmen sei und nicht hinterfragt werden darf.
Wie wäre es denn, wenn wir zurück auf den Boden der Demokratie kommen, den Patienten die ehrlichen Fragen stellen, und danach mit Patienten und Ärzten zusammen die fraglos großen Möglichkeiten digitaler Technik praxistauglich nutzen: Einfache und praktikable Punkt-zu-Punkt-Kommunikation, Erleichterung des Alltages, Verbesserung der Versorgung und bei akzeptablen Datenschutzrisiken?
Vielleicht sind wir ja demnächst nicht rückständig, sondern das einzige Land weltweit, in dem einerseits ein funktionierendes digitales Informationsaustausch-System im Gesundheitswesen OHNE dauerhafte zentrale Speicherung von Patienteninformationen existiert und anderseits die Arztgeheimnisse der Patienten NICHT gehackt worden sind und auch nicht gehackt werden knnen.

Eine sehr alte Regel, die noch immer gilt

Wir Ärzte würden dann das tun, was wir seit Altertum schon immer tun sollten: Primum nil nocere. Vor allem nicht schaden.
Die notwendige Abwägung von Nutzen und Schaden gilt nicht nur für Medikamente und Operationen, sondern auch für die Verwendung von Technik.

Der Gegner dieser Menschlichkeit in der Medizin sind Machtverhältnisse und Profitinteressen bei einem gleichzeitigen Defizit von Demokratie.

Genau deshalb nochmal die Frage: Wissen wir, was wir tun?

Wilfried Deiß, Hausarzt-Internist, Siegen Dezember 2018

Offene medizinische Rationierung mit Hilfe der Elektronischen Gesundheitskarte

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

So langsam kommt Freude auf bei den „Anwendern“:
http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/312-Offene-medizinische-Rationierung-mit-Hilfe-der-Elektronischen-Gesundheitskarte.html
Auszüge:

Bei einer kürzlich in Berlin durchgeführten Pressekonferenz des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen wurde erstmals die Katze aus dem Sack gelassen:

Spitzenvertreter der Kassen planen offensichtlich, mit Hilfe von auf der „Gesundheitskarte“ gespeicherten genetischen Patientendaten vom Medizinischen Dienst der Kassen entscheiden zu lassen, welcher Patient ein Medikament für seine schwere Erkrankung erhalten soll, und welcher nicht. Es geht dabei um teure Medikamente zum Beispiel für die Behandlung von Hepatitis C oder Krebserkrankungen. Der Ärztenachrichtendienst (ÄND) berichtet am 15.6.2015 aus der Pressekonferenz des Spitzenverbandes Bund der Kassen:

„Vorstellbar wäre, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen auf Grundlage der Patientenakten festlegt, welche Patienten welches Medikament bekommen, sagte dazu Studienautor Busse. „Oder es wäre eine Anwendung auf der elektronischen Gesundheitskarte“, ergänzte Stackelberg. Damit könnte es einen verschlüsselten Austausch zwischen Kassen und Ärzten geben.“

Wir dokumentieren hier mit Erlaubnis des ÄND des gesamten Bericht im Weiteren. Wir sehen uns hier deutlich in unserer jahrelangen Kritik an dem eGK – Projekt bestätigt.
Die Intentionen der Beteiligten drehen sich eben nicht, wie immer wieder vom Gesundheitsministerium konstatiert, um medizinische Verbesserungen für Versicherte und Patienten, sondern es wird ganz deutlich dass es um Sparmaßnahmen, Rationierung und durch Kassen gesteuerte Versorgung (Managed-Care Medizin“) mit Hilfe von zentralisiert überwachten Medizindaten möglichst der gesamten Bevölkerung geht.

Arzneimittelerstattung

Kassen wollen nicht mehr für alle Patienten zahlen

Der GKV-Spitzenverband will Subgruppen von Medikamenten, bei denen kein Zusatznutzen bewiesen ist, von der Erstattung ausschließen. Dazu sollen auch Genotypen erhoben – und auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.

Das Amnog-Verfahren sollte nach europäischem Vorbild verschärft werden, um so die Kassenausgaben für Arzneimittel zu senken. Mit einem weitgehenden Reformvorschlag geht der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) jetzt an die Öffentlichkeit – würde er umgesetzt, bedeutete dies massive Einschnitte für Ärzte, Patienten und vor allem die Pharmaindustrie. In Rede steht unter anderem, nur noch einzelnen Patientengruppen Medikamente zu erstatten, und zwar jenen, bei denen ein Zusatznutzen feststellbar ist. Bisher gilt der Grundsatz, dass Medikamente, bei denen für mindestens eine „Subgruppe“ im Amnog-Verfahren (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) ein Zusatznutzen festgestellt wurde, dann generell allen Patienten erstattet wird.

Das, erklärte nun Spitzenverbands-Vize Johann-Magnus von Stackelberg am Montag in Berlin, sollte sich ändern – und nur noch für Patienten gezahlt werden, die zu der Subgruppe gehören. „In fast allen anderen europäischen Ländern haben wir diese Differenzierung auch.“
Es seien auch Genotyp-Analysen denkbar, die auf der elektronischen Gesundheitskarte eGK gespeichert werden könnten.

Grundlage des Forderungskatalogs der Kassen ist eine Studie, die der Spitzenverband in Auftrag gab und deren Ergebnisse nun vorgestellt wurden.
Prof. Reinhard Busse
, Experte für Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin, verglich dafür die Arzneimittelversorgung und deren Kosten in 16 europäischen Ländern und deren gesetzlichen Krankenversicherungen. Demnach werden in Deutschland auch nach der Einführung des Amnog-Verfahrens – also der frühen Nutzenbewertung mit anschließender Preisverhandlung zwischen Kassen und Herstellern – Arzneimittel mit am schnellsten auf Zusatznutzen überprüft.

Einher gehe das mit einer deutschen Sondersituation: Dass nahezu alle Medikamente erstattet würden. Anders als zum Beispiel in England, wo laut Busses Erhebungen etwas weniger als jedes fünfte Medikament im Jahr 2012 von den Kassen übernommen wurde, ein anderes Fünftel nicht.
Besonderes Augenmerk galt dabei den restlichen 60 Prozent in England: Hier nämlich gab es nur eine „bedingte Erstattung“, ganz wie in anderen Ländern auch.
Diese bedingte Erstattung kann abhängig sein von der Indikation, der verordnenden Fachgruppe, dem „Verordnungskontext“ oder „anderer Patientencharakteristika“.

„Wir müssen uns mit Kostenaspekten der Verschreibungen beschäftigen“

Da es in Deutschland diese Einschränkungen bei der Erstattung nicht gebe, so Busse, hätten sich im Zusammenspiel mit steigenden Medikamentenpreisen in den vergangenen Jahren die deutschen Kassenausgaben aus dem europäischen Mittelfeld an die Spitze geschoben. „Wir haben in Deutschland kein Problem mit dem Zugang zu neuen Medikamenten“, lautete sein Fazit. „Wir müssen uns aber mit den Kosten- und Qualitätsaspekten der Verschreibungen beschäftigen.“
Was zur Forderung des GKV-Spitzenverbands führt, die Busse so formuliert: „Um das Preis-Leistungs-Verhältnis bei neuen Medikamenten zu verbessern, sollte auch Deutschland eine gezielte Nutzungssteuerung bei neuen Arzneimitteln erwogen werden.“ Da der Gemeinsame Bundesausschuss die frühe Nutzenbewertung bereits auf Grundlage von Subgruppen durchführe, lägen die erforderlichen Daten auch bereits vor.

Der Verbands-Vize Stackelberg sieht in der Studie zunächst einen Beleg für die generelle Kassenauffassung, dass es auch mit dem Amnog-Verfahren in Deutschland ein gutes Innovationsklima für Arzneimittel gebe. „Innovationen sind direkt nach der amtlichen Zulassung für alle GKV-Patienten verfügbar und damit auch unmittelbar eine Einnahmequelle für den Hersteller – und das auf einem überdurchschnittlichen Preisniveau.“
Das seit 2011 geltende Amnog-Verfahren sei ein großer Fortschritt „gegenüber dem früher herrschenden Preisdiktat der Industrie“, sagte Stackelberg. Nun aber seien neue Schritte notwendig, die der Gesetzgeber einleiten müsste.

GKV-Spitzenverband beklagt „Teppichhändlereffekt“

Stackelberg thematisierte dabei auch den von vielen Gesundheitspolitikern und Kassenvertretern immer wieder beklagten „Teppichhändlereffekt“. Denn nachdem ein neues Arzneimittel zugelassen wurde, kann es der Hersteller zu einem nach seinem Ermessen festgesetzten Preis auf den Markt bringen – die in Verhandlungen nach der Nutzenbewertung festgesetzten Preise gelten erst ab dem zweiten Jahr. Dies führt bisher oft dazu, dass zunächst völlig überhöhte Preise verlangt werden, die die Kassen tragen müssen.
Um dies zu ändern, so die Forderung Stackelbergs, „wäre es sinnvoll, den Erstattungspreis rückwirkend gelten zu lassen“. Den Herstellern sei diese Preisfindung zuzumuten, da sie auf Erfahrung der eingespielten Amnog-Prozesse zurückgreifen könnten.

Auch bei der umstrittenen Bestandsmarktregelung sieht der Spitzenverband offenbar Handlungsbedarf. Beim Amnog-Verfahren nämlich sind bis jetzt nur Medikamente erfasst, die neu auf den Markt kommen, alle anderen nicht. Stackelberg betonte, „dass wir diese Regelung nicht durch die Hintertür auflösen wollen“, will aber auch hier mehr Restriktionen. So sollten neue Indikationen bei bereits eingeführten Medikamenten, anders als bisher, die frühe Nutzenbewertung durchlaufen. Fielen sie durch, dürfte für diese Indikation nur noch die günstigere Vergleichstherapie angeboten werden.

Die umstrittenste der heutigen Forderungen allerdings dürfte die nach einer Subgruppen-Unterteilung sein. „Die Gruppe, die keinen Zusatznutzen hat, sollte von der Erstattung ausgeschlossen werden“, fasste Stackelberg zusammen. Dazu könnten offensichtliche Indikatoren wie das Alter oder das Geschlecht herangezogen werden, aber auch Genotypen, sagte er. „Wenn man den Startschuss gibt, kann man auch kompliziertere Unterscheidungsverfahren machen. Dazu brauchen wir aber eine Gesetzesänderung.“
Vorstellbar wäre, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen auf Grundlage der Patientenakten festlegt, welche Patienten welches Medikament bekommen, sagte dazu Studienautor Busse. „Oder es wäre eine Anwendung auf der elektronischen Gesundheitskarte“, ergänzte Stackelberg.
Damit könnte es einen verschlüsselten Austausch zwischen Kassen und Ärzten geben.

15.06.2015 16:21:42, Autor: aus Berlin: Thomas Trappe, änd

https://www.aend.de/article/158377

Mein Kommentar: Über 25 jahre lang kürzte man die Forschungsgelder für die Universitäten, so dass diese auf Drittmittelforschung = Finanzierung durch die Pharmaindustrie angewiesen sind. Die so privatisierten Erkenntnisse werden dann teuer in Form von Phantasiepreisen an die Versicherten weitergegeben.

Und nicht nur das, man verbietet auch mit Regeln von WTO, GATT, TTIP u.s.w., dass in anderen Ländern erbrachte Forschungsergebnisse zur freien Verfügung gestellt werden, sobald sie die Profitinteressen der großen Konzerne gefährden. 

Ein Abo des Infodienstes www.aend.de kann ich für professionelle Therapeuten wärmstens empfehlen, man erfährt da doch recht aktuelles über die Standespolitik.
Jochen

LEAK: Referentenentwurf E-Healthgesetz – Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen

Ziel des geplanten Gesetzes ist es, neben der Generierung von Milliardenaufträgen für CompuGroup, Arvato(Bertelsmann) und der Telekom, einen Datenhaufen zur Gewinnoptimierung der Klinikkonzerne zu schürfen und die persönliche Beziehung zwischen Arzt und Patient zu zerstören. Leider machen die meisten meiner Kollegen in vorauseilender Beflissenheit mit.

Blog eines Datenschutzsachverständigen

Heute ist mir der Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (auch E-Health-Gesetz genannt) zugeflogen.

Leider bin ich noch nicht dazu gekommen, mir diesen Entwurf genau anzuschauen. Aber das kann jede und jeder selbst machen. Denn es ist hier zu finden: RE_E-Health-Gesetz (als PDF-Datei).

Ich habe mir aber schon mal die Änderungen des § 15 SGB V angeschaut. Diese Änderung beerdigt die alte Krankenversichertenkarte endgültig (was nicht wirklich überrascht). Der Widerstand gegen die neue eGK wird allerdings teurer! Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen eine Gebühr von 5 Euro erheben,„wenn die Karte aus vom Versicherten verschuldeten Gründen nicht ausgestellt werden kann und von der Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung zum Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen ausgestellt wird“.

Die anderen Änderungen des SGB V sind allerdings auch nicht ohne!

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