Politik treibt Ärzte mit IT-Vorgaben aus ihrem Beruf !

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Hier zieht eine sehr engagierte Hausärztin zum 1.1.2022 die Konsequenz, die ich schon Mitte 2019 gezogen habe – sie gibt, u.a. um ihren Patienten die Schweigepflicht zu erhalten, ihre Kassenzulassung ab.
Auch mir ist es seelisch besser ergangen, seit ich ausgestiegen bin.

GlaesernerPatient4

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Inwieweit diese Tele-Informatik mit Zwangserfassung zu einem System gehört, das aus der ganzen Welt soviel wie möglich Daten ansaugen will zum Zweck der elektronisch gestützten Staatsführung und Optimierung im Interesse von Großindustrie, Banken und Geheimdiensten, darüber mehr hier:
https://josopon.files.wordpress.com/2021/08/erosion_d_demokratie2021-08.pdf

Hier der entsprechende Artikel aus dem Ärztenachrichtendienst https://www.aend.de/article/213791

Vor einer Flucht vieler Vertragsärzte in den frühzeitigen Ruhestand warnt die Freie Ärzteschaft (FÄ). Grund seien vor allem aufgezwungene Vorgaben zur Digitalisierung, die den Praxisbetrieb stören würden, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung des Verbands. Darin kommt auch eine Ärztin zu Wort, die sich zum Aufhören entschieden hat.

Viele Praxisärzte berlegen derzeit, ihre Tätigkeit an den Nagel zu hängen und das durchaus auch weit vor dem Ruhestand, sagt FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich. Verantwortlich dafür ist aus seiner Sicht unter anderem eine fehlgeleitete Digitalisierung in den Praxen. Sie führe zu massiven Behinderungen im Praxisbetrieb.

eCard-neindankeBereits beim sogenannten Versichertenstammdaten-Abgleich, zu dem die Arztpraxen schon vor längerer Zeit verpflichtet wurden, komme es immer wieder zu Störungen und Ausfällen, erklärt Dietrich.
Für geplante Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Patientenakte (ePA) sei ähnliches zu erwarten.

Ein weiterer Kritikpunkt der FÄ: Der Datenschutz werde bei den Vorgaben zur Digitalisierung nicht ausreichend berücksichtigt. Patientendaten gehören nicht in eine Cloud und Ärzte sind keine Sachbearbeiter, die die Daten für die Verwertung durch Krankenkassen und Industrie sammeln, betont Dietrich.
Die aktuelle Gesundheitspolitik stelle die Interessen der IT-Industrie, Krankenkassen und anderen an den Patientendaten interessierten Institutionen und Unternehmen vor die Belange der Patienten und Ärzte, moniert der FÄ-Chef.

Um zu veranschaulichen, inwieweit die Digitalisierungspflichten Niedergelassene aus ihrem Beruf treibt, lässt die FÄ in ihrer Mitteilung ihre baden-württembergische Landesvorsitzende Dr. Susanne Blessing zu Wort kommen.
Sie hat sich entschieden, ihren Kassenarztsitz früher als geplant niederzulegen nach mehr als 30 Jahren Tätigkeit als Hausärztin in Tübingen.
Aufgrund komplexer und störanfälliger digitaler Datenverwaltung habe sie immer weniger Zeit für die individuellen Bedürfnisse ihrer Patientinnen und Patienten, sagt Blessing, die auch regelmäßig im änd-Forum schreibt.
Zuwendung, Vertrauen und ärztliche Kompetenz sind entscheidend für den Behandlungserfolg. Standardisierte und erzwungene Datenverwaltung aber beeinträchtigt erheblich den empathischen Arzt-Patienten-Kontakt, sagt sie.

An die Telematik-Infrastruktur hat sich die Hausärztin nicht angeschlossen.
Sie begründet das wie folgt: Meine ärztliche Schweigepflicht ist mir wichtiger als die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten.
Sie befürchtet zudem, dass etwa Versicherungen die digital gespeicherten Daten der Patienten zu deren Nachteil verwenden könnten.

Über ihren Entschluss, ihre Praxis aufzugeben, seien zwar viele Patientinnen und Patienten traurig, gleichzeitig würden sie aber durchaus Verständnis zeigen, berichtet Blessing. Manche würden es auch aus ihrem eigenen Arbeitsalltag gut kennen, wenn Bürokratie und Datenverwaltung massiv die eigentliche Tätigkeit stören wrden.

Wenn sich nun mehr und mehr Haus- und Fachärzte entscheiden wrden, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, gehe wertvolle Erfahrung verloren und der Ärztemangel nehme zu, warnt FÄ-Chef Dietrich.
Zudem würden die Termin-Wartezeiten immer länger. Bei vielen Fachärzten würden die Patienten heute bereits oft viele Wochen bis Monate auf eine Vorstellung in der Praxis warten.

Mein Kommentar: Für die meisten Patienten heißt das leider
– entweder lange auf Termin warten, buckeln, sich dem Diktat von medizinfremden KassenmitarbeiterInnen unterwerfen
– oder die Behandlung selber zahlen und sich so die ärztliche Schweigepflicht sichern.

Kaum einer meiner früheren Kassenpatienten war über die Tragweite seiner Entscheidung informiert, die elektronische Gesundheitsberwachungskarte von seiner Kasse anzunehmen.
Siehe mehr dazu in meinem halbstündigen Vortrag hier: https://www.youtube.com/watch?v=Vg4Bg_-AVD4
Auch die darauf folgenden 3 Vorträge kann ich sehr empfehlen.
Schönes Wochenende !

Über Kommentare auf meinem Blog hier  würde ich mich freuen.
Jochen

Health Data Hub – Gesundheitstelematik in Frankreich – Erneute Sicherheitsbedenken

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

https://www.aend.de/article/207694

Gesundheitstelematik in Frankreich

20.08.2020, 15:10, Autor: Barbara Zenz

Die Themen Telemedizin und elektronische Patientenakte werden nicht nur in Deutschland intensiv diskutiert – siehe dazu hier : https://josopon.wordpress.com/2018/12/23/abschaffung-der-arztllichen-schweigepflicht-wer-braucht-die-zentrale-patientendatei/
und https://josopon.wordpress.com/2018/12/31/informatiker-zerlegt-digitale-patientenakte-der-allianz-tochter-vivy-und-3-anderer-anbieter/
Frankreich setzt seit langem auf Digitalisierung in der medizinischen Versorgung und positioniert sich als Vorreiter für Innovationen in diesem Bereich. Strategien zur Umsetzung unterschiedlicher gesundheitstelematischer Anwendungen existieren bereits seit Ende der 1990er-Jahre und werden laufend evaluiert und angepasst. Die Kernstücke der französischen Digitalisierungsbestrebungen im Gesundheitsbereich sind neben der elektronische Patientenakte DMP der Aufbau eines zentralen Speichers für die Gesundheitsdaten aller Versicherten („Health Data Hub”) sowie der Ausbau telemedizinischer Angebote, die Erleichterungen für Patienten und medizinisches Personal bringen sollen.

Wie auch anderswo werden die bereits existierenden oder geplanten Anwendungen unterschiedlich angenommen und bewertet. Während die elektronische Gesundheitsakte trotz massiver Anlaufschwierigkeiten und erheblicher Kosten mittlerweile vor allem bei Patienten große Zustimmung findet, ist die Kritik an der geplanten zentralen Speicherung sämtlicher französischer Gesundheitsdaten deutlich lauter geworden: Die Tatsache, dass sich die französische Regierung für den US-amerikanischen Giganten Microsoft als Anbieter der technischen Infrastruktur entschieden hat, ließ bei Datenschützern, medizinischem Personal und IT-Experten geradezu die Alarmglocken schrillen. Aber auch andere Teilbereiche der Digitalisierung im Gesundheitsbereich sorgen immer wieder für kontroverse Diskussionen innerhalb der Ärzteschaft und unter Patientenvertretern.

Fortsetzung unter obigem Link, leider zugangsbeschränkt – kann auf nachfrage ergänzt werden.
Aber aktueller dazu vom 03.03.2021: https://www.aend.de/article/210821
Auszüge:

Weiter Sicherheitsbedenken beim „Health Data Hub”

Mit der Umsetzung des „Health Data Hub” hat die französische Regierung im Dezember 2019 ein ehrgeiziges Projekt auf den Weg gebracht.
Es ist Teil der vor allem vom damaligen LREM-Abgeordneten Cédric Villani, einem Mathematiker, forcierten nationalen KI-Strategie.
Diese soll unter anderem einen wesentlich erleichterten Zugang zu Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung ermöglichen.

Umgesetzt wurde die Plattform überraschend schnell: Schon im April 2020 ging sie in Betrieb. Von vielen Kritikern als überstürzt und technisch wie juristisch nicht ausreichend geprüft bewertet, argumentierte die französische Regierung mit der Covid-Gesundheitskrise, die eine rasche Verfügbarkeit der Daten notwendig mache.
Die französische Datenschutzkommission CNIL genehmigte diese Umsetzung, da die Sicherheitsstandards grundsätzlich hoch seien. Sie merkte jedoch an, dass die zeitliche Verkürzung der Implementierung wesentlicher technischer Elemente des Health Data Hub, die der Datensicherheit dienen sollten, mit Risiken behaftet sei.
Ebenso kritisch sah sie den möglichen Zugriff auf die besonders sensiblen Gesundheitsdaten von 67 Millionen Versicherten durch Behörden von Drittländern.

„Big Data” von 67 Millionen Versicherten bei Microsoft

Diese Befürchtung führte dazu, dass die CNIL die Beherbergung der Daten beim US-Anbieter Microsoft schließlich gänzlich ablehnte und der französischen Regierung empfahl, einen europäischen Anbieter zu finden.
Dieser Schritt ist keineswegs unbegründet: Der Europäische Gerichtshof hat das sogenannte „Privacy Shield”-Abkommen, das einen Datentransfer an zertifizierte Anbieter außerhalb der EU erlaubte, 2020 gekippt. Damit wäre ein Transfer der Daten in die USA jedenfalls illegal.
Die CNIL ging jedoch einen Schritt weiter und erklärte auch die Speicherung bei einem US-Unternehmen, dessen Server sich innerhalb der EU befinden, für nicht vereinbar mit europäischen Datenschutzstandards.
US-Behörden hätten aufgrund der geltenden Rechtslage in den USA nämlich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich Zugriff zu diesen Daten zu verschaffen („Cloud Act” 2018).
Einige Kritiker sehen dadurch sogar die ärztliche Schweigepflicht bedroht: Der einzelne Arzt, die einzelne Ärztin könne nicht mehr garantieren, dass Patientendaten vor einem Zugriff durch Unberechtigte ausreichend geschützt sind.

Für die Suche nach einem neuen Anbieter hat sich das französische Gesundheitsministerium auf einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten, maximal jedoch zwei Jahren, verpflichtet.
Das bedeutet: Bis dahin sind alle Daten, die über den Health Data Hub abgerufen werden können, potenziell dem Zugriff von Unberechtigten ausgesetzt – auch wenn das Risiko von der CNIL für den begrenzten Zeitraum als vertretbar angesehen wird.

SNDS: Datenmaterial mit fraglichem Nutzen

Sicherheitsbedenken anderer Art haben Kritiker, die auf die fragliche Qualität der vorhandenen Gesundheitsdaten hinweisen.
Sie sehen diese vor allem im Zusammenhang mit Algorithmen, die für Diagnosen und beim Einsatz von medikamentösen Therapien unterstützend zum Einsatz kommen sollen, als problematisch an.
Um zu verstehen warum, lohnt sich ein Blick auf die Geschichte des Health Data Hub: Der eigentliche Startschuss für diesen weltweit größten Speicher von Gesundheitsdaten fiel schon im Jahr 2016.
Damals wurde ein nationales Gesundheitsdatensystem, das SNDS (Système National des Données de Santé) implementiert, das im Wesentlichen die bereits bestehenden Datenbestände aus Krankenversicherungen, Apotheken und Krankenhäusern zusammenführte.
Diese Bestände enthalten wiederum eine Vielzahl an Daten aus der Zeit ab etwa 1990, deren Qualität von Forschungsinstitutionen immer wieder in Frage gestellt wurde.

2012 untersuchte etwa eine Studie des französischen nationalen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung (INSERM) das Auftreten schwerwiegender mütterlicher Erkrankungen aus den Daten der Geburtsstationen von vier französischen Krankenhäusern zwischen 2006 und 2007. Sie fand große Unterschiede im Reporting einzelner Erkrankungen.
So waren unter den 84 als Eklampsie codierten Fällen tatsächlich 67 als Präeklampsie einzustufen, umgekehrt waren 129 postpartale Blutungen korrekt codiert, 75 jedoch nicht. Andere in der Studie untersuchte Bedingungen zeigten eine niedrigere Fehlerrate.
Es lässt sich aber der Rückschluss ziehen, dass ein hoher Anteil an falsch negativen oder falsch positiven Ergebnissen den Wert dieser nationalen Datenbasis für die Forschung grundsätzlich in Frage stellt.

Das liegt auch an der Art des Zustandekommens der Daten: Seit den 2000er-Jahren findet die Finanzierung der öffentlichen Spitäler in Frankreich auf Basis von Einzelabrechnungen für bestimmte Untersuchungen und Verfahren statt.
Grundlage für die Abrechnung sind die Daten aus dem SNDS, was zu Interessenkonflikten zwischen einer korrekten Codierung von Leistungen und einer Codierung, die der Maximierung der Finanzierung dient, geführt hat. Diese Daten werden jedoch genauso über den Health Data Hub zur Verfügung gestellt wie jene, die erst laufend dazukommen.
Ob das eine gute Basis für KI-Systeme ist, die in medizinische Entscheidungsprozesse eingebunden werden sollen, sei dahingestellt.

Die elektronische Gesundheitsakte wird Teil des „Health Data Hub”

Auch sämtliche Daten, die in der elektronischen Patientenakte (Dossier médicale partagé, DMP) gespeichert sind, werden zukünftig automatisch in den Health Data Hub geladen.
Derzeit haben Patientinnen und Patienten ein Recht darauf, eine solche Akte zu erstellen, aber keinerlei Verpflichtung dazu.
Besonders erfolgreich war das Projekt der persönlichen Gesundheitsakte für jeden Versicherten bisher nicht – trotz intensiver Bemühungen und Investitionen von gut 500 Millionen Euro seit Projektstart im Jahr 2004 haben erst knappe neun Millionen Versicherte ein DMP eröffnet.
Das soll bald anders werden: Die Zielsetzung lautet 40 Millionen elektronische Patientenakten bis zum Jahr 2022. Ab diesem Zeitpunkt wird das DMP obligatorisch, mit Beginn 2022 wird die freiwillige Teilnahme durch eine Opt-out-Lösung ersetzt. Versicherte müssen sich in Zukunft also aktiv abmelden, wenn sie nicht möchten, dass ihre Gesundheitsdaten über das DMP in den Health Data Hub gelangen.

Beim „Health Data Hub” handelt es sich um eine nationale digitale Plattform, die Gesundheitsdaten aus unterschiedlichen dezentralen Quellen zusammenführen und für die Forschung zugänglich machen soll.
Er ist Teil einer 2018 beschlossenen umfassenden Reform des französischen Gesundheitssystems.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer weitgehenden Digitalisierung unterschiedlichster Gesundheitsleistungen.
Medizinische Entscheidungen sollen außerdem mittels Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) erleichtert werden.

Die Verwaltung des Health Data Hub obliegt einem öffentlichen Interessenverband („groupement d’intérêt public”, GIP) aus 56 Teilnehmern, darunter Abteilungen zahlreicher Ministerien, Forschungs- und Gesundheitseinrichtungen und Krankenkassen.
Technisch handelt es sich um eine Cloud-Lösung, in der bereits dezentral gespeicherte Gesundheitsdaten nach und nach zusammengeführt und laufend ergänzt werden sollen. In der finalen Ausbaustufe soll der Health Data Hub dann die Gesundheitsdaten aller in Frankreich Versicherten enthalten.

Die Lancierung erfolgte nach längerer Planung im Dezember 2019. Seither reißt die Kritik nicht ab:
Ein unmittelbarer Nutzen für Patientinnen und Patienten wird von vielen Seiten in Frage gestellt, bei Datenschützern stieß vor allem die überstürzte – und mittlerweile revidierte – Entscheidung für die Speicherung der Daten bei Microsofts Cloud-Service Azure auf heftigen Widerstand.

Kritik gibt es auch an den hohen Kosten des Projekts: Allein für die Konzeption des Health Data Hub wurden 2019 rund zehn Millionen Euro ausgegeben.
Als Kosten für den Ausbau und die weitere Vernetzung der einzelnen Funktionen wurden für den Zeitraum 2020 bis 2022 76 Millionen Euro veranschlagt.

Über Kommentare auf meinem Blog hier  würde ich mich freuen.

Jochen

Der Türöffner: Wie Jens Spahn den gläsernen Patienten herbeiregiert

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Schon lange beobachte ich das einträgliche Treiben des Lobbyisten, der dem Treiben von Ulla Schmidt, Gröhe u.a. echt die Krone aufsetzt in seiner völlig skrupellosen Regie.
glaesernerpatient4Dessen Gesetze mit der Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht für gesetzlich Versicherte trieben mich eineinhalb Jahre früher als geplant in den Ruhestand, viele andere Kollegen auch.
Siehe schon 2014; https://josopon.wordpress.com/2014/02/12/die-illegale-gesundheitsuberwachungskarte-ziviler-ungehorsam-angesagt/ sowie
https://josopon.wordpress.com/2018/12/31/informatiker-zerlegt-digitale-patientenakte-der-allianz-tochter-vivy-und-3-anderer-anbieter/
und https://josopon.wordpress.com/2018/12/23/abschaffung-der-arztllichen-schweigepflicht-wer-braucht-die-zentrale-patientendatei/

Heute in den NachDenkSeiten passend dazu: https://www.nachdenkseiten.de/?p=63919
Auszüge:
Vor seiner politischen Karriere war Jens Spahn Pharmalobbyist. Als Bundesminister bleibt er seinen Wurzeln treu und legt sich mit Vehemenz für die Interessen der kommerziellen Gesundheitswirtschaft ins Zeug. Dafür schickt er Gesetze in Serie auf die Reise, die einen großen gemeinsamen Nenner haben – die Verwertung von Patienten- und Versichertendaten zu Profitzwecken.

Beispielhaft dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz, das der Chef des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gerade per Verordnung konkretisiert hat. Mit dem Ergebnis: Die informationelle Selbstbestimmung gerät noch heftiger unter Beschuss. Eine Luxusvilla ist das allemal wert.
Von Ralf Wurzbacher.

Jens Spahn ergreift die Flucht. Raus aus dem weltoffen-bunten Schöneberg, rein ins spießig-hermetische Dahlem, wo sich in Berlin die Wohlbegüterten vom gemeinen Volk distinguieren.
Im Kiez waren die Nachbarn zuletzt aber auch wirklich gemein, wie RTL aus seinem Umfeld erfuhr. Von „ständigen Kontaktaufnahmen“ fühlten sich der CDU-Promi und sein Ehemann Daniel Funke „gestört und eingeengt“. Mehrmals sogar habe man sie in den vergangenen Wochen vor der Haustür angesprochen und dabei seien nicht immer positive Worte gefallen.
Was liegt da näher, als auf Abstand zu gehen, gerade in Zeiten von Corona.

Den Schutz seiner Privatsphäre lässt sich der Bundesgesundheitsminister dabei einiges kosten. 4,125 Millionen Euro sollen laut Kaufvertrag für die Nobelvilla aus den 1920er Jahren fällig werden, dazu könnte noch ein stattliches Sümmchen für die Renovierung kommen.
Fernab der Berliner Trubelmeilen, inmitten von viel Grün und bei 300 Quadratmetern Wohnfläche winken demnächst aber allerhand Platz und Ruhe, um für und unter sich zu sein.
Und wenn doch mal Gäste da sind und lästig werden, kann sich das Paar immer noch in den vorhandenen Tresorraum zurückziehen.

Luxus im Corona-Notstand?

Warum der Zynismus? Nein, es geht nicht darum, in eine Neiddebatte einzustimmen. Zumindest solange sich die nicht ums liebe Geld dreht.
Die Frage, wie Spahn bei monatlichen Bezügen von 25.000 Euro und Burda-Cheflobbyist Funke die Immobilie finanzieren, soll nicht weiter interessieren.
Nur so viel: Für ihrer beider Lebensabend wird vorgesorgt sein, solange sie selbst mit ihrem Tun weiter dafür sorgen, dass es bestimmten Interessengruppen gut und immer besser gehen wird.

Eine Randnotiz soll auch bleiben, dass der Vorgang just in eine Zeit fällt, in denen zahllose von Spahns „lieben Mitbürgern“ pandemiebedingt Not leiden und er als Wegbereiter eines monatelangen Lockdowns dafür eine Mitverantwortung trägt.
In dieser Situation würde es dem Minister gut zu Gesicht stehen, die ein oder andere Wutbekundung aus der Nachbarschaft auszuhalten, statt gleich das Weite zu suchen und sich in einer Trutzburg zu verschanzen. Auch deshalb geschieht ihm ein bisschen schlechte Presse durchaus recht.

Vollends verdient hätte er die aus einem anderen Grund: Während Spahn seinen Anspruch auf Privatheit gegen die Zudringlichkeiten von außen unter Einsatz von Geld und Einfluss demonstrativ behauptet, lässt er mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte seiner Wähler und Nichtwähler alle Rücksichten sausen.
Seit er dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorsteht, hat der 40-Jährige eine regelrechte Kanonade an Gesetzesinitiativen gezündet, die allesamt darauf zielen, die Daten von Millionen Patienten und Versicherten interessierten Dritten, insbesondere aus der kommerziellen Gesundheitswirtschaft, zuzuführen.

Der Dammbrecher

Um nur ein paar Etappen seines Feldzuges zu nennen: Das „Implantateregister-Errichtungsgesetz“ (EIRD), das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) mit seinen Regelungen zur sogenannten elektronischen Patientenakte (ePA), nicht zuletzt das zweite Pandemieschutzgesetz, mit dem allein 18 weitere Gesetze eine Neufassung erhielten.
Ausnahmslos werden mit all diesen Neubestimmungen unter dem Label „Innovation“, „Sicherheit“ und „Qualität“ Zugriffe auf massenhaft sensible Daten argloser Menschen legalisiert.

Allein im Falle des im November 2019 vom Bundestag verabschiedeten und zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen DVG betrifft dies:
Alter, Geschlecht, Wohnort, sozioökonomische Faktoren zur Analyse (…) von Nutzerpräferenzen bestimmter Versicherungsgruppen, Informationen und Abrechnungsdaten zu ambulanten und klinischen Behandlungen, durch Hebammen oder andere Leistungserbringer, Anzahl der Versichertentage, die Krankengeldtage, Angaben zu Diagnosen und ärztlichen Zweitmeinungen und noch manches mehr.

Wie das Onlinemagazin Telepolis im Vorfeld der Beschlussfassung berichtete, ist das Gesetz in vielerlei Hinsicht bahn- beziehungsweise dammbrechend, weshalb es hier schwerpunktmäßig behandelt wird.
Das ganze Paket umfasst mehrere neue Bestimmungen, etwa zu Gesundheitsapps auf Rezept, zu Videosprechstunden oder zum Ausbau der Telematikinfrastruktur.
Die gravierenden Punkte sind aber andere: Zum Beispiel sieht es vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit gewinnorientierten Unternehmen kooperieren und sich durch Erwerb von Anteilen an Investmentfonds direkt an der Entwicklung und Erprobung von digitalen Medizinprodukten beteiligen können.
Außerdem sollen Digitalprodukte ohne Nachweis eines medizinischen Nutzens und ohne ärztliche Indikationsstellung von den Krankenkassen selbst verordnet und in einer Erprobungsphase an Versicherten getestet werden dürfen – das immerhin nur mit deren Einwilligung.

Keine Widerrede beim Datenklau

Wo privat und öffentlich so verschwimmen, ist es um die (informationelle) Selbstbestimmung des Einzelnen schlecht bestellt. Deshalb ist dann auch Schluss mit Freiwilligkeit, wo es um die Daten der Versicherten geht.
Die Kassen können diese ohne Rücksprache sowohl für eine versichertenbezogene zielgerichtete Bedarfsanalyse auswerten als auch an ein neues staatliches Forschungszentrum weitergeben, das für die endgültige Zulassung der fraglichen „Innovationen“ zuständig ist.
Hier können die Daten wiederum ohne Widerspruchsrecht zu vielfältigen Zwecken verarbeitet und auf Antrag einer ganzen Reihe von Interessengruppen, sogenannten Nutzungsberechtigten, zugänglich gemacht werden. Dazu zählen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute, die Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, die Krankenkassen selbst, Organisationen für Gesundheitsberichterstattung und sämtliche anderen öffentlichen Einrichtungen, die im Gesundheitssektor tätig sind. Die Zahl der zugriffsfähigen Stellen summiert sich so auf mehrere Dutzend.

Natürlich beteuern die Verantwortlichen, dass es bei all dem sicher zugeht und sich keiner sorgen müsse, anhand der Daten „enttarnt“ zu werden. Bei der Verarbeitung und Weiterleitung setzen die Macher allerdings auch auf die von Kritikern beargwöhnte Methode der Pseudonymisierung.
Wie etwa Netzpolitik.org schrieb, genügten schon wenige Merkmale, um die Informationen einer Einzelperson zuzuordnen und den Betroffenen so zu re-identifizieren.
Das gelte insbesondere bei niedrigen Fallzahlen wie etwa seltenen Krankheiten.
Zudem verwies das Portal auf Beispiele, bei denen das Verfahren bereits überlistet werden konnte, sei es bei Kreditkarten oder der Browserhistorie beim Surfen im Internet.

In einer Anhörung zur Gesetzesvorlage empfahl seinerzeit der Kryptografieexperte Dominique Schröder von der Universität Erlangen-Nürnberg, einzig mit verschlüsselten Daten nach dem Verfahren der Anonymisierung zu arbeiten. Daraus wurde nichts.
Inzwischen hat Spahn die Regelungen des DVG durch Erlass der sogenannten Datentransparenzverordnung (DaTraV) vom 19. Juni konkretisiert. Nach deren Wortlaut kann das Forschungsdatenzentrum Dritten durchaus „pseudonymisierte Einzeldaten“ zugänglich machen, wenn dies für einen „zulässigen Nutzungszweck“ erforderlich sei.
Formuliert ist dies als einer von drei Regelfällen, und nicht mehr als Ausnahmefall, wie die ursprüngliche Sprachregelung lautete.
Vor allem straft sich Spahn damit selbst Lügen. Am Tag der Beschlussfassung des Gesetzes im Parlament am 7. November bekräftigte er in seiner Rede, die Daten würden „gegenüber denen, die damit forschen, immer anonymisiert zur Verfügung“ gestellt.

Gegen alle Kritik

Außerdem ordnete der Minister an, dass der Umfang der zu verarbeitenden und weiterzureichenden Daten noch einmal massiv erweitert wurde, in einem Maße, dass ein Re-Identifizierungsrisiko nicht mal mehr in Abrede gestellt wird. Die Gefahr solle lediglich „minimiert“ werden und dies auch nur „unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens“, liest man in der Verordnung.
Dabei hatte im Vorfeld eine Vielzahl an Verbänden vor einem Daten-Overflow gewarnt, darunter die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (bagp) oder der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Selbst der Bundesrat äußerte im Gesetzgebungsprozess zum DVG schwerste Bedenken angesichts „erheblicher Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten“ und von Gefahren der „Diskriminierung“ durch „individuelle Gesundheitsprofile“.
Das half nichts, weil die Länderkammer nicht zustimmungspflichtig war. Zuletzt hatte im Juni auch die Gesellschaft für Informatik (GI), als die DaTraV noch als Entwurf vorlag, eindringlich gemahnt:

„Der Zugriff auf die Datenbestände der Versicherten ohne jegliche Beschränkung und Kontrolle stellt eine enorme Bedrohung für alle persönlichen und personenbezogenen Gesundheitsdaten dar.“ Auch konstatierte man, „dass das BMG an einem Dialog mit der Fachöffentlichkeit nicht ernsthaft interessiert ist“.

Wie Telepolis in der Vorwoche im siebten Teil seiner lesenswerten Serie „Mit Vollgas gegen den Datenschutz“ enthüllte, hat sich die Gefahrenlage für die bundesweit 73 Millionen gesetzlich Versicherten inzwischen noch einmal drastisch verschärft. Wie oben beschrieben, soll das zu schaffende zentrale Datenforschungszentrum die Daten etlichen öffentliche Stellen zur Verfügung stellen können. Diese Nutzungsberechtigten selbst sollen die Daten nur nach Genehmigung eines gesonderten Antrags weitergeben dürfen.
Gleichwohl bestimmt das DVG vom Grundsatz, „die Nutzungsberechtigten dürfen die (…) zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben.“

Schlupflöcher und Einfallstore

Dieser Passus findet sich in Spahns Verordnung nicht mehr. Vielmehr heißt es dort jetzt, eine Datenverarbeitung durch Dritte „für andere Zwecke als die der Beratung (ist) ausgeschlossen“.
Damit könnte aus einem kleinen Schlupfloch ein Einfallstor für Fremdinteressen werden, abhängig von den Maßstäben, nach denen das Forschungszentrum eine Genehmigung ausspricht oder nicht.
Allein der Begriff „Beratung“ verspricht große Auslegungsspielräume. Wie man beispielsweise aus dem Verteidigungs- und dem Verkehrsministerium weiß, haben dort „Berater“ schon allerlei Gesetze geschrieben.
Und wenn sich neuerdings Krankenkassen mit Startups zusammentun dürfen: Was könnte da nicht alles unter „Beratung“ subsumiert werden?

Auch der DGB „sieht in diesem Erfordernis keinen ausreichenden Schutz vor einer Verwendung der Daten zu anderen als den angegebenen Zwecken“, wie er in einem Positionspapier vom Mai festhielt.
In diesem Zusammenhang monierte der Gewerkschaftsdachverband ferner, dass eine „bloße Selbstverpflichtung“ des Antragsstellers nicht genüge, die Richtigkeit und Angemessenheit der Datenverwendung sicherzustellen. So nämlich steht es in Spahns Verordnung.
Getoppt wird das noch durch den Sanktionsmechanismus im Falle von Zuwiderhandlungen. Dann nämlich droht ein Klaps mit dem Wattebausch, in Form eines „bis zu“ zweijährigen Datenentzugs.
Danach darf der Missetäter wieder ran an den Futtertrog.

„Dritte“ können mitunter alle sein, die auf dem Gesundheitsmarkt forschen und Geschäfte machen, die Pharmabranche, die Medizintechnikindustrie, Startups mit ihren Digitalverheißungen, Onlineapotheken, Privatversicherer et cetera.
Dem DGB schwant deshalb Schlimmes, weshalb er in seiner Stellungnahme forderte, „den Kreis der zur Datenverwendung in Frage kommenden Dritten im Voraus auf öffentliche, den Sozialversicherungsträgern angehörende oder nicht gewinnorientierte Akteure und Institutionen zu begrenzen“.
Freilich folgte Spahn dem guten Rat nicht, um statt dessen exakt die Richtung einzuschlagen, den die CDU-CSU-Fraktion im Dezember 2019 in einem Konzeptpapier aufgezeigt hatte.

Angriff auf Selbstbestimmung

Darin wird eine Debattenkultur bejammert, „die hierzulande selten chancengetrieben, gern und oft aber risikobeschwert geführt wird“. Gegen die vermeintliche Misere verschreiben die Autoren: Daten, Daten, Daten.
Und versprechen kaum weniger als die Befreiung der Menschheit von Krankheit, Kummer und Leid. Zitat: „Daten können Leben retten.“ Als Antreiber soll selbstredend die kommerzielle Wirtschaft vorangehen:

„Zum einen, um Erkenntnisse, die aus dem Datenschatz gewonnen werden, zügig zum Patienten und in die Anwendung zu befördern; zum anderen wegen des Standortpotenzials für die Gesundheits- und Gesamtwirtschaft.“

Das Credo der Unions-Fraktion: Qualitativ hochwertige Daten „made in Germany“ müssten „zu einem Alleinstellungsmerkmal unseres Gesundheitswirtschafts- und Forschungsstandortes werden“.
Ein Lob findet sich in dem Text auch: „Gesetzgeberisch wurden Digitalisierung, Versorgung und Forschung zuletzt in immer höherer Taktung zusammengedacht.“
So soll es weitergehen, was in der Ansage mündet: „Für das Digitale-Versorgung-Gesetz II fordern wir, in Deutschland ansässige forschende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in den Kreis der Antragsberechtigten für das Forschungsdatenzentrum nach § 303e SGB V aufzunehmen.“

Ganz so klar steht es zwar nicht in Gesetz und Verordnung. Gleichwohl erhalten die in der Gesundheitswirtschaft tätigen Unternehmen und Konzerne damit wenigstens schon einmal mittelbaren Zugriff auf die Daten von Millionen ahnungslosen Bürgern, um daraus Profit zu schlagen.
Und was noch nicht ist, kann ja noch werden auf dem Weg zu einer umfassenden – totalitären – Digitalisierung des Gesundheitswesens – alles zum Wohle der Menschheit, versteht sich.
Ein Garant dafür ist Spahn selbst, seit dessen Inthronisierung der Frontalangriff gegen die Selbstbestimmung von Patienten und Versicherten mit einer überfallartigen Intensität als gewaltiges PR-Manöver und zuletzt noch befeuert durch die Triebkräfte der Corona-Pandemie geführt wird.

Vom Lobbyisten zum Erfüller

Das alles folgt einem großen Plan und einer perfiden Kommunikationsstrategie.
Telepolis diagnostizierte eine „gezielte Überforderung der Medien durch einen täglichen Tsunami an neuen einzelnen Informationsschnipseln aus dem Gesundheitsministerium mit dem Ergebnis, dass selbst für kritische Journalisten die dahinter liegenden Zusammenhänge kaum noch erkennbar sind“.
Dazu komme ein Frame-Setting, das „Fortschritt“ und „Zukunft“ in den schillerndsten Farben zeichnet und das „Unsichtbarmachen von Datenschutzabbau“ mit Gesetzesnamen, die deren Stoßrichtung verschleiern.

Obwohl: „Datentransparenzverordnung“ ist fast schon einen Beitrag zur Wahrheit. Sofern man anstelle von „Daten“ den „Menschen“ setzt, ist es zum „gläsernen Patienten“ nur noch ein kleiner Denkschritt.
Spahns Werdegang vom Pharmalobbyisten bis an die Spitze des BMG haben die NachDenkSeiten schon kurz vor seiner Ernennung skizziert. So gesehen waren und sind auch er und seine Politik leicht durchschaubar. Nur leider machen die „Qualitätsmedien“ lieber ein Geheimnis darum und arbeiten sich dafür an Boulevardeskem wie einer „Luxusvilla“ ab.
eCard-neindankeSpahn wird die Schlagzeilen überstehen. Der Mann wird noch für Höheres gebraucht.

Dazu auch in der jungen Welt: https://www.jungewelt.de/artikel/384505.rechtlose-versicherte-herr-spahn-baut-vor.html
Der Bundestagsabgeordnete Achim Kessler (Die Linke) wies am Montag gegenüber jW auf ein weiteres Problem hin. Dabei gehe es um das Anfang Juli vom Bundestag beschlossene »Patientendaten-Schutz-Gesetz«, das den Krankenkassen zugesteht, ihren Versicherten »gezielte Informationen« und »Angebote« zu unterbreiten, »also Werbung und Beeinflussung durch die Hintertür«. Mit einem Änderungsantrag der Koalition sei »aus einer dafür ausdrücklich erforderlichen Einwilligung die bloße Pflicht geworden, die Versicherten über die Möglichkeit eines Widerspruchs zu informieren«, so Kessler. Das alles sei »still und heimlich« geschehen. Corona macht’s möglich.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Jochen

Wer begreift „Zentrale Telematik-Infrastruktur“? Und was ist die “ARZTGEHEIMNIS-CLOUD”?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Endlich erklärt es mal einer richtig: der Kollege Wilfried Deiß, Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt, hat sich die Mühe gemacht.
Er hat auch eine Grafik dazu erstellt, die ich einfüge (zur besseren Lesbarkeit draufklicken oderbitte hier nachsehen: https://patientenrechte-datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/01/DeisssW_Telematik-Infrastruktur_ist_Arztgeheimnis-Cloud-Kopie.pdf)

Auch hier im Blog habe ich schon mehrfach dazu Stellung bezogen: https://josopon.wordpress.com/2018/12/23/abschaffung-der-arztllichen-schweigepflicht-

GlaesernerPatient4

Glaeserner Patient

wer-braucht-die-zentrale-patientendatei/

https://josopon.wordpress.com/2017/10/10/wir-arzte-haben-die-verpflichtung-die-sensibelsten-daten-der-menschen-zu-schutzen-gesundheitsube-rwachungskarte-wird-milliarden-flop/

Und hier auszugsweise sein Text mit einigen Ergänzungen von mir:

ZENTRALE TELEMATIK-INFRASTRUKTUR in einfacher Sprache: ARZTGEHEIMNIS-CLOUD

Die Begriffe sind die Griffe, mit denen wir die Dinge greifen und hoffentlich begreifen.

Wer begreift Zentrale Telematik-Infrastruktur? Selbst Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, die nun nach aktueller Gesetzeslage mitsamt Sanktionsandrohung (1% Einnahme-Abzug pro Jahr) gezwungen werden, ihre Praxen bis zum 1.7.2019 an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen, haben zum großen Teil nicht verstanden, worum es geht. Wissen wir, was wir tun?
eCard-neindankeUnd die Patienten? Da ist erwartungsgemäß der Informationsstand noch schlechter. Die Elektronische Gesundheitskarte ist inzwischen bekannt als Versichertenkarte mit Foto, und manche haben gehört, dass irgendwann die persönlichen Arztberichte AUF DER KARTE gespeichert werden sollen.

Auf der Karte ist NICHT auf der Karte, sondern ganz woanders

Dass die Karte nur der Schlüssel zum bundesweiten Netzwerk ist, in dem Arztberichte dauerhaft gespeichert werden sollen, wissen nur die Wenigsten. Die Desinformation ist allerdings kein Zufall.
Seit Start des Projektes eGesundheitskarte / Telematik-Infrastruktur um 2005 bleibt systematisch die Notwendigkeit der Zentralen Datenspeicherung als Kern des Gesamtprojektes unerwähnt. Noch heute ist auf der Homepage der Gematik bei den Erläuterungen zur Elektronischen Gesundheitskarte zu lesen: Neben den Versichertenstammdaten können – mittels der Elektronischen Gesundheitskarte – später auch medizinische Daten gespeichert werden. Die zentrale und dauerhafte Speicherung wird nirgends genannt.

Selbstverständlich benötigen wir eine zeitgemäße und tatsächlich auch praktikablere Informationsübertragung im Gesundheitswesen.
Die Informationskette digital tippen, analog ausdrucken, analog versenden, analog lesen, digital einscannen, digital lesen ist unsinnig, umständlich und antiquiert. Wir benötigen unzweifelhaft eine gesicherte, verschlüsselte Punkt-zu-Punkt-Übertragung von Dokumenten im Gesundheitswesen. Aber es besteht KEINE ZWINGENDE NOTWENDIGKEIT für eine dauerhafte, zentralisierte Datenspeicherung von Patienteninformationen in einer Daten-Cloud.
Mein Grundeinstellung diesbezüglich: das Internet ist eine GENIALE Erfindung. Aber nur für Informationen, die für die Öffentlichkeit gedacht sind. Oder gerade eben noch für Informationen, bei denen kein relevanter Schaden entsteht, wenn sie versehentlich an die Öffentlichkeit oder in kriminelle oder potentiell repressive Hände geraten.

Selbstverständlich benötigen wir eine gesicherte digitale Informationsübertragung im Gesundheitswesen

Kurz ein Schritt zurück in der Technik-Historie zur HighTech der 70er und 80er Jahre. Als damals die Faxgeräte aufkamen, musste niemand aufwändig überzeugt oder gezwungen werden. Wer so ein Gerät einmal gesehen hatte, wusste sofort: das ist praktikabel, das erleichtert den Alltag, das ist die Anschaffung wert.
Daran zeigt sich die überragende Bedeutung von Praktikabilität bei der Verwendung von Technologie. Was nicht praktikabel ist, wird nicht verwendet und ist damit sinnlos. Gleichzeitig ist das Faxgerät für einen weiteren Gedankengang ein gutes Beispiel, nämlich für den Unterschied zwischen Einzelfallrisiko und Kollektivrisiko. Selbstverständlich sind in den vergangenen 30 Jahren unzählige zufällige Faxe fälschlicherweise an unzählige zufällige falsche Empfänger versendet worden. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Irrläufer-Fax erstens eine kriminell verwendbare Information enthält und außerdem an jemanden gerät, der diese verwenden will und kann, extrem klein.
Anders wäre das gewesen, wenn sämtliche Faxe damals schon digitalisiert gewesen wären und dauerhaft in einer Datenbank gespeichert. In dem Moment wird Einzelfallrisiko zu Kollektivrisiko, Angriffsfläche für kriminelle Aktivitäten.

Einzelfall-Risiken sind möglicherweise tolerabel, Kollektivrisiken nicht

Nun wieder zur Patientenperspektive: Es gibt eine unehrliche und eine ehrliche Frage an Patienten. Die Unehrliche: Möchten Sie, dass in Zukunft alle Ärzte, denen Sie das erlauben, mit Hilfe Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte ihre medizinischen Befunde einsehen können?
Fragen dieser Art sind in Akzeptanzstudien oft gestellt worden. Die ehrliche Variante aber lautet: Damit Sie allen Ärzten zu jeder Zeit die Erlaubnis erteilen können, Ihre medizinischen Befunde einzusehen, müssen alle Arztberichte in einer Zentralen Datenbank dauerhaft gespeichert werden. Möchten Sie, dass in Zukunft Ihre persönlichen Arztberichte, die allesamt dem Arztgeheimnis unterliegen, nicht mehr nur bei Ärzten gespeichert werden, [die Sie behandeln],  sondern zusätzlich alle zusammen und dauerhaft in einer bundesweiten Zentralen Datenbank, also in einer Daten-Cloud? Diese Frage wurde noch nicht gestellt.

Unehrliche oder ehrliche Frage an Patienten?

Genau darum geht es aber. Der Kern der Telematik-Infrastruktur (=TI), die Zentrale TelematikInfrastruktur, der Sitz der Elektronischen Patientenakte (=ePA), ist nichts anderes als eine Daten-Cloud.
Ich selbst habe mich daher entschieden, einen Begriff zu verwenden, der besser verstndlich ist. Nicht mehr Zentrale Telematik-Infrastruktur, vielleicht noch Gesundheitsdaten-Cloud, sondern stattdessen: ARZTGEHEIMNIS-CLOUD. Denn genau das trifft es.

Es sind ganz besondere Daten, um die es hier geht, nicht die üblichen Nutzer-Daten, die bei Facebook, WhatsApp, Amazon, Google anfallen (und selbst da ist das Missbrauchspotential hoch), sondern persönliche und intime Informationen über Menschen insbesondere in somatischen und psychischen Ausnahmesituationen.

Authentischer Begriff für Zentrale Telematik-Infrastruktur: ARZTGEHEIMNIS-CLOUD

Wissen wir also, was wir tun? Dieser Satz findet sich auch auf der beigefgten Grafik. Ab hier ergänzt dieser Text die Grafische Darstellung rund um die Arztgeheimnis-Cloud. * Im Zentrum steht die Wolke= Cloud (die in Wahrheit gar nicht schwebt, sondern im Gegenteil ein ganz schweres, bodenständiges Stck Hardware mit immensem Stromverbrauch ist). Sie ist die Schaltstelle und Umschaltstelle für alles, was im Netzwerk passiert. Während traditionell der Hausarzt die Arztberichte seiner Patienten in seiner Praxis sammelt, soll dies nun in der Arztgeheimnis-Cloud für die gesamte Bevölkerung geschehen (nach aktuellem Stand noch als freiwillige Anwendung).
Kurz die Stichworte zur Übersicht:

* Funktion Versicherten-Stammdaten-Management VSDM: Die erste Anwendung der TI. Keine medizinische Anwendung, sondern bürokratisch, Abgleich der Verwaltungsdaten auf der eGesundheitskarte mit dem Datenstand im Krankenkassen-Server. Dies ist sozusagen der Test der Digitalen Infrastruktur auf Funktionsfähigkeit. Außerdem die Verlagerung von Verwaltungstätigkeit der Kassen in die Arztpraxen. Und die Botschaft an die Kassen, sie würden durch Verwendung der TI mittelfristig hohe Verwaltungskosten einsparen.

* Dann der Notfalldatensatz NFDM: vielleicht auch erweiterter Notfalldatensatz. Dann sind es nicht nur Allergien und Unverträglichkeiten, sondern auch die wichtigsten Dauerdiagnosen, denn erst dann hat der Datensatz relevante Bedeutung. Diese zweite Anwendung ist psychologisch geschickt gewählt. Denn der Notfalldatensatz passt tatsächlich noch auf die eGesundheitskarte, ist also tatsächlich AUF DER KARTE gespeichert, so dass die dauerhafte zentrale Speicherung noch im Nebel bleibt. Aus meiner Sicht ist der Notfalldatensatz in der Form wenig praxisrelevant und vor allem ein Akzeptanzvehikel.

* Nun der Medikationsplan. Den gibt es schon, auf Papier. Den gab es auch schon immer, auf Papier. Auch der wrde noch AUF DIE KARTE passen, natürlich mit Original in der Cloud. Wirklich praktikabel ist der Medikationsplan, wenn jederzeit durch Tastendruck ein Ausdruck davon angefertigt werden kann, und zwar in der AKTUELLEN Form, allein schon deshalb, weil der Patient den Plan als Einnahmeplan benötigt.
Der jederzeit aktuelle und medizinisch auf Indikation, Interaktion und auf patientenindividuelle Besonderheiten geprüfte Medikationsplan wird aber dann funktionieren, wenn für seine Anfertigung EIN Arzt hauptverantwortlich ist, in der Regel der Hausarzt. Wenn das nicht geregelt ist, wird aus dem System, dass Unerwünschte Wirkungen und Wechselwirkungen vermeiden soll, eine potentielle medikamentöse Gefahr für den Patienten, zumindest aber ein fürchterliches Durcheinander.

* Jetzt der eArztbrief. Stimmt, es ist dringend notwendig, in Zukunft, Arztberichte von Ärzten und Krankenhäusern in digitaler gesicherter/verschlüsselter Form zu versenden. Im TI-System gibt es das noch nicht.
Es existiert schon im KV-Connect-System der Kassenärztlichen Vereinigungen. Man könnte das auch so machen, dass die Informationsübermittlung Punkt-zu-Punkt ist, das heißt, die Nachricht wird nach Abruf durch den Empfänger automatisch im Zwischenspeicher gelöscht. (Wie ist das eigentlich bei KV-Connect?). In der Arztgeheimnis-Cloud ist das definitiv NICHT Punkt-zu-Punkt, im Gegenteil, Grundprinzip ist ja gerade, dass alle medizinischen Dokumente nicht nur versendet und abgerufen werden, sondern dauerhaft gespeichert bleiben. Womit wir wieder beim kollektiven Datenschutz-Risiko wären.

Der Kern der Cloud: die Elektronische Patientenakte ePA

* Damit kommen wir zum Kern der Cloud: die elektronische Patientenakte. Dort werden (beim jetzigen Stand der Dinge nur mit Zustimmung der Patienten) ALLE Berichte dauerhaft gespeichert, damit jeder behandelnde Arzt bei Vorlage der eGK, PIN-Nummer sowie Vorhandensein von Arztausweis/ Praxisausweis die Berichte des Patienten zu jeder beliebigen Zeit rund um die Uhr abrufen kann. Inwieweit der Arzt die wirklich dringenden Dinge wie aktuelle Diagnosenliste und aktuellen Medikationsplan findet, ist eine andere Frage, siehe weiter unten. Das Problem gab es auch schon analog: unbekannter Patient kommt mit einem 10cm dicken Aktenordner unsortierter Berichte und teilt mit, da stehe alles über ihn drin.

* Telemedizin: Behandlung /Beratung auf Entfernung. Machen Ärzte schon lange, nämlich per Telefon. Telefonisch lassen sich bei ansonsten bekannten Patienten sehr viele Fragen und Probleme lösen. Nun kommt die Video-Komponente dazu. Das sieht gut aus, ergibt ein gutes Marketing, aber der Zusatznutzen ist noch nicht bewiesen. Mit Sicherheit ersetzt in ländlichen Gebieten die Telemedizin nicht die externe Versorgungsassistentin. Und die kann auch heute schon von einer Hautveränderung oder einem offenen Bein ein Foto machen und dem Arzt vorlegen. Natürlich nicht über WhatsApp, aber es gibt gesicherte Möglichkeiten der Übermittlung, ohne Datenkraken.

* BIS HIERHIN kann man den medizinischen Sinn bei Vielem noch erkennen und mit viel gutem Willen und Vertrauen an die Möglichkeit einer hohen Datensicherheit glauben. Aber nun, wir sind im Zeitalter von Handy-Apps und BigData, wird es noch viel komplizierter.

BIG DATA in den Startlöchern

* Jetzt kommt nämlich die elektronische GESUNDHEITSakte eGA ins Spiel. Ja, das ist etwas anderes als die ePatientenakte.
Hier sind die Krankenkassen am Zug. Krankenkassen dürfen nämlich keine eigenen Patientenakten führen. Nun ist die eGA so eine Art Teilmenge der ePA, nämlich der Teil, den der Patient sehen darf im PC oder Handy, aber nicht selbst veründern. Zusätzlich kann der Patient eigene Daten, z.B. Handy-App-Daten von Fitnesstrackern, in seine Gesundheitsakte laden und wenn er mchte, irgendwann dem Arzt vorlegen. Das alles läuft unter der Flagge der Krankenkassen. Wer als Patient dem zustimmt, leistet sozusagen eine freiwilllige Datenspende an seine Krankenkasse.
Ob dadurch die medizinische Behandlung besser wird, ist sehr fraglich. Mit Sicherheit aber ist [z.B. für profitorientierte Versorgung] eine bessere Selektion von Patientenrisiken möglich. Insofern ist es kein Zufall, dass die diesbezglichen (unterschiedlichen) Projekte von Versicherungsunternehmen massiv untersttzt werden, von IT-Firmen sowieso. Die derzeit wohl bekannteste eGesundheitsakte über die Vivy-App hat übrigens einen eigenen Server in Frankfurt, der an die TI angeschlossen wird oder werden soll. (Mein Kommentar: der auch vom CCC schon gehackt worden ist) Beteiligte gesetzliche Krankenversicherungen sind DAK, IKK, und BKKen. Mit an Bord auch private Versicherer wie Allianz, Gothaer, Barmenia.
Der Datenschutzerklärung von Vivy ist zu entnehmen, dass verschiedene Dienste (auch in den USA) genutzt werden, um die Daten zu unterschiedlichen Zwecken zu verwenden, zum Beispiel für Werbung und Benutzerunterstützung.

* Bis hierhin war das vielleicht noch Small Data. Wenn aber irgendwann massive Datenmengen in der Arztgeheimnis-Cloud angesammelt sind, dann wird es für die Big-Data-Firmen interessant. In den Startlöchern stehen private Krankenversicherungen, gesetzliche Krankenkassen, Krankenhauskonzerne und IT-Firmen wie Bitmarck, IBM. Je größer der Datenpool, desto mehr werden folgen. Und wie es scheint, ist es den Lobbyisten gelungen, die entsprechenden Türen vorsorglich offen zu halten.
Die Betreiber der Arztgeheimnis-Cloud selbst ist übrigens die Bertelsmann-Tochter ARVATO. (Ich weiß übrigens bis heute noch nicht, wo die Cloud physisch lokalisiert ist, weiß das jemand?)

* Mit diesen zusätzlichen Zugangswegen wird die Frage der Datensicherheit endgültig ad absurdum geführt.

App-Zugang oder: die Selbstvernichtung der Datensicherheit

Soweit die Übersicht zur Grafik. Bezüglich der Digitalen Rückständigkeit der Bundesrepublik Deutschland wird oft auf das Beispiel von Estland verwiesen, wo es schon seit ber 15 Jahren eine Zentrale Datenspeicherung von Patientendaten gibt. In Estland damals unter völlig anderen Bedingungen: EINE Krankenkasse für alle Esten. Damit gleiche Bedingungen für alle und keine Konkurrenz von Krankenkassen untereinander. Hoher Grad von Gemeinwohlorientiertheit und Transparenz. Damals war Big Data noch kein Thema. Keine Großkonzerninteressen. Keine Pharmaindustrie.
Ob das auf Dauer gut gehen wird in Estland, weiß ich nicht. Jedenfalls sind die Voraussetzungen ganz anders als in Deutschland.
Ansonsten möchte ich -gerade auch aus hausärztlicher Sicht- eine Art Lackmustest für Digitalisierung im Gesundheitswesen anregen, basierend auf einer einfachen Erkenntnis: Digitalisierung betreffend einer konkreten Problemstellung ist nur dann sinnvoll, wenn sie mehr kann, als schon analog geht. Wie folgt: Was für die allgemeine Patientenbehandlung und im Notfall unbedingt nützlich ist…. Das wichtigste Informations-Werkzeug im Gesundheitswesen ist eine aktuelle Diagnosenliste (mit Unverträglichkeiten/ Allergien) in Verbindung mit einem aktuellen Medikationsplan. Die Kombination aus beidem nenne ich Diagnosen-Medikations-Dokument (=DMD). Bei unseren Patienten ist das ein DIN-A4 Ausdruck, der in Sekundenschnelle aus dem Praxisverwaltungssystem ausgedruckt werden kann und in die Hände des Patienten gegeben wird. Bei jeder Änderung von Medikamenten, Dosierungen, Diagnosen, Unverträglichkeiten (das passiert etwa bei jedem 2. oder 3. Patientenkontakt) wird neu ausgedruckt. Das DMD kann der Patient selbst lesen. Er kann Fragen dazu stellen. Er kann Fehler erkennen, die ich vielleicht als Arzt beim Eintragen gemacht habe. Er kann selbst entscheiden, welchem Facharzt oder Krankenhaus er das Dokument vorlegt.
Nun der Test: schafft es eine Digitales System wie die TI / Arztgeheimnis-Cloud, diese alltagsrelevanten Informationen (mit denen sich brigens JEDER Notfall bewältigen lässt) genauso sicher, unkompliziert und praktikabel zur Verfügung zu stellen, wie das Stück Papier namens Diagnosen-Medikamenten-Dokument?
Oder finden sich die relevanten Informationen lediglich in einem Meer von Datenmüll nach stundenlangem Suchen und nur unter der Voraussetzung, dass der Arzt Internetverbindung hat?

Aus Digitalisierung wird Digitalismus

Abschließend zur Digitalen Rückständigkeit in Deutschland. Inzwischen hat man den Eindruck, aus Digitalisierung ist eine Art Digitalismus geworden, eine Entwicklung, die wie ein Schicksal hinzunehmen sei und nicht hinterfragt werden darf.
Wie wäre es denn, wenn wir zurück auf den Boden der Demokratie kommen, den Patienten die ehrlichen Fragen stellen, und danach mit Patienten und Ärzten zusammen die fraglos großen Möglichkeiten digitaler Technik praxistauglich nutzen: Einfache und praktikable Punkt-zu-Punkt-Kommunikation, Erleichterung des Alltages, Verbesserung der Versorgung und bei akzeptablen Datenschutzrisiken?
Vielleicht sind wir ja demnächst nicht rückständig, sondern das einzige Land weltweit, in dem einerseits ein funktionierendes digitales Informationsaustausch-System im Gesundheitswesen OHNE dauerhafte zentrale Speicherung von Patienteninformationen existiert und anderseits die Arztgeheimnisse der Patienten NICHT gehackt worden sind und auch nicht gehackt werden knnen.

Eine sehr alte Regel, die noch immer gilt

Wir Ärzte würden dann das tun, was wir seit Altertum schon immer tun sollten: Primum nil nocere. Vor allem nicht schaden.
Die notwendige Abwägung von Nutzen und Schaden gilt nicht nur für Medikamente und Operationen, sondern auch für die Verwendung von Technik.

Der Gegner dieser Menschlichkeit in der Medizin sind Machtverhältnisse und Profitinteressen bei einem gleichzeitigen Defizit von Demokratie.

Genau deshalb nochmal die Frage: Wissen wir, was wir tun?

Wilfried Deiß, Hausarzt-Internist, Siegen Dezember 2018

Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht – Wer braucht die zentrale Patientendatei?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

eCard-neindankeWie viele andere Kollegen werde auch ich diese Telematik nicht mitmachen. Ich bestreike auch schon die Gesundheitsüberwachungskarte.

Alle Ärztetage der letzten Jahrzehnte haben diese Überwachungsmaßnahme abgelehnt.

GlaesernerPatient4

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Was hier das Ministerium mit den Einflüsterern der CompuMed-Gruppe, der Gesundheitskonzerne und der Softwareindustrie den Ärzten und Patienten abverlangt, ist ungeheuerlich. Die Kosten von über 10Mrd. Euro sollen die gesetzlich Krankenversicherten tragen, die Krankenkassen wolle sich immer mehr in die Therapie einmischen und die Pharmakonzerne stehen bei Fuß.
Die Bertelsmann-Tochter Arvato wird einige Milliarden abgreifen. Kein Wunder, dass in den Leim-Medien wie SPIEGEL, Zeit, Stern u.s.w. kein kritisches Wort darüber zu lesen ist.
Aber hier bei Telepolis, dort auch wichtige Diskussionsbeiträge:
https://www.heise.de/tp/features/Wer-braucht-die-zentrale-Patientendatei-4223472.html
Auszüge:

Wer braucht die zentrale Patientendatei?

  1. November 2018 Annette Hauschild und Helmut Lorscheid

Bundesgesundheitsministerium verschiebt die Anschlussverpflichtung für die Ärzte auf 2019, 80 Prozent der Ärzte haben sich noch nicht angeschlossen

Die Gesundheitskarte wird seit Jahren angepriesen als Beitrag zu mehr Service, mehr Transparenz, zu Kostensenkung und Verbesserung der Gesundheitsversorgung.
Kurzum: Die Karte für alles Gute im Gesundheitssystem. So die Verheißung.
Doch bis heute sind lediglich einige Grunddaten auf der Karte gespeichert. Bisher ist nicht einmal die Blutgruppe darauf zu finden. Zumindest das soll sich ändern, aber sonst nicht viel.
In Arbeit sind stattdessen die elektronische Patientenakte und letztlich die zentrale Speicherung aller Patientendaten.

90 Prozent Verweigerung bei Psychotherapeuten

Im Gespräch mit Telepolis erklärt Dieter Adler, Initiator des Kollegennetzwerk Psychotherapie, (9.500 Mitglieder), den Paradigmenwechsel im Umgang mit Patientendaten:

„Bisher konnte jeder, der zum Arzt oder Psychotherapeuten ging, darauf vertrauen, dass seine medizinischen Daten in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten sicher vor dem Zugriff anderer sind.
Zwar benutzen nahezu alle Behandler Computer, um Befunde, Berichte und Patientendaten zu speichern. Diese Rechner waren jedoch nie an irgendein externes Netz angeschlossen.
Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen warnten bisher vor den Risiken und rieten Ärzte und Psychotherapeuten davon ab, ihre Praxisrechner ans Internet anzuschließen.

Jetzt sollen sich alle Behandler, Apotheken und Krankenhäuser an das Internet anschließen lassen. Zwangsweise, denn nach dem sogenannten eHealth-Gesetz müssen alle ab dem 01.01.2019 an ein eigenes Netz, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen betrieben wird, angeschlossen sein.
Zunächst nur eine Zwangsvernetzung, die aber nach Willen des Bundesgesundheitsministers zu einer zentralen Speicherung alle Patientendaten führen soll.

Telematik-Infrastruktur nennt sich das Zauberwort – was zunächst so kryptisch, wie ungefährlich klingt. Knotenpunkt der Vernetzung ist die Gesellschaft für Telematik, kurz Gematik, in Berlin.
Hier werden die Daten aller Praxen gebündelt und sollen in einem zweiten Schritt auf zentralen Servern, betrieben von der Bertelsmann Tochterfirma Arvato, gespeichert werden.
Ziel des Gesundheitsministeriums ist es, in einer einzigen elektronischen Gesundheitsakte, alle Daten eines Patienten zusammenzuführen.“

Alles total sicher

In der Selbstdarstellung des Betreibers, der „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“ (Gematik) heißt es:

Die Telematikinfrastruktur tritt an, das sicherste elektronische Kommunikationsnetzwerk zu werden, das es im deutschen Gesundheitswesen jemals gab. Als einheitliche sektoren-übergreifende Plattform für die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen erleichtert die Telematikinfrastruktur den Informationsaustausch zwischen den Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Angehörigen anderer Heilberufe. Davon profitieren alle an der Patientenversorgung Beteiligten gleichermaßen. Dabei werden der Datenschutz und die Datensicherheit im Gesundheitswesen gestärkt.

Gematik

Big Data für die Pharma-Industrie

Kritiker dieser Monsterdatei gehen davon aus, dass die Daten über den Zugang zur „Forschung“ sehr schnell ihren Weg zur Pharma-Industrie finden werden. Denn bekanntlich finanzieren Firmen einen Großteil der medizinischen Forschung. Eine alle Patienten umfassende bundesweite zentrale Datensammlung würde sicherlich auch ein begehrtes Ziel von allerlei kriminellen Begierden.

Dieter Adler fürchtet, dass „die Speicherung aller Gesundheitsdaten auf einem zentralen Server geradezu eine Einladung für Hacker sein kann“. An Beispielen mangelt es nicht.
In Norwegen gab es erfolgreichen Hackerangriffe auf die norwegische Gesundheitsbehörde „Helse sørøst“, in Großbritannien auf eine Vielzahl von Krankenhäusern des britischen National Health Service NHS und in den USA wurden ein Drittel der Gesundheitsdaten – das heißt Daten von über 120 Millionen Patienten – gehackt.

Das wissen die kritischen Geister in der Medizin. So verwundert es nicht, dass die Zahl der Telematik-Anschlüsse trotz drohender Honorarkürzung in den letzten Monaten rapide abnahm. Gab es im Mai 2018 noch 4000 Telematik-Anschlüsse, die wöchentlich verlegt wurden, sind es jetzt gerade mal etwas mehr als 400 pro Woche.

Der Widerstand gegen die Telematik wurde vom Netzwerk und den anderen Telematik-Gegner-Gruppen flächendeckend mobilisiert. In Zahlen: 82% sind noch nicht angeschlossen, von unserer Berufsgruppe Psychotherapeuten weigern sich „immer noch“ 92,7%. Und das konstant!

Dieter Adler

Die Frage stellt sich, wer diese Datei eigentlich braucht. Für die Ärzte bedeutet sie unbezahlte Mehrbelastung und erhebliche Kosten für die notwendigen Geräte und Anschlüsse.
Für den Patienten bedeutet sie einen Angriff auf die Selbstbestimmung.
Denn was bringt es, wenn künftig auch der Zahnarzt aus der neuen online verfügbaren Patienten-Akte erfahren kann, dass sich sein Patient wegen Depressionen in Psychotherapie oder beim Hautarzt wegen eines unerfreulichen Mitbringsels aus seinem letzten Urlaub in Behandlung befindet?

Während die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien sowie Krankenkassen und die Ärztekammern das Vorhaben in höchsten Tönen loben und als Segen für die Versicherten darstellen, hält sich die Zustimmung beim medizinischen Fachpersonal deutlich in Grenzen.
Der Großteil der Bevölkerung ist über das Vorhaben kaum informiert. Dabei tragen die Versicherten einen Großteil der entstehenden Kosten.
Schon jetzt soll die Telematik-Infrastruktur – monieren Kritiker des Projekts – bereits 2 Milliarden Euro verschlungen haben. Vom Bundesgesundheitsministerium und auch von Gematik waren keine genauen Zahlen zu erfahren.

Auch im Ländle kaum Zustimmung

Obwohl zum 1. Januar 2019 allen, die sich dem Datennetz nicht anschließen mochten, eine Honorarkürzung von einem Prozent drohte, haben sich selbst bei den sparsamen Schwaben bis August 2018 gut 90 Prozent der Praxen nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen.

Die baden-württembergischen Mediziner führen technische Probleme und ihre Sorge vor nicht absehbaren Kosten als Argument an.
Einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 17. August 2018 zufolge hatten 25 Prozent der Praxen, die bereits am Netz sind, laut einer Umfrage des Ärzteverbands „Medi“ schon bei der Installation des Konnektors Probleme. 33 Prozent klagten nach Inbetriebnahme über wiederholte Systemabstürze. Ferner sei die Anbieterhotline schlecht erreichbar gewesen und Techniker hätten sich mit dem Gerät kaum ausgekannt, sagt der Medi-Vorsitzende Baumgärtner.

Werner Baumgärtner rät seinen Mitgliedern abzuwarten, „bis die größten Probleme dieser instabilen Technik gelöst sind“, so der Medi-Vorstandschef im August 2018 gegenüber der Stuttgarter Zeitung.
Zu kämpfen hätten die Praxen auch damit, dass noch viele alte Gesundheitskarten (eGK1) in Umlauf seien, die von den meisten neuen Lesegeräten nicht akzeptiert würden.
Es sei „eigentlich ein Skandal“, dass manche Krankenkassen noch nicht auf die eGK2 umgestellt hätten.

Während die einen die Instabilität des Systems, hohen Zeitaufwand und weitere Kosten zum Abwarten bringen, sind andere Ärzte grundsätzlich gegen die geplante Datensammlung.
So die Tübinger Ärztin Susanne Blessing. Sie ist die baden-württembergische Landesvorsitzende des Verbands Freie Ärzteschaft. Für sie ist „das System nicht praktikabel und unsicher. Alles, was über das Internet geht, ist in meinen Augen nicht kontrollierbar.“

Dieter Adler und seine Psychotherapeuten-Kollegen stehen also nicht alleine, auch bei den Allgemeinmedizinern formiert sich Widerstand gegen die zentrale Patientendatei, so wie sie der Pharmalobbyist Jens Spahn in seiner augenblicklichen Funktion als Bundesminister für Gesundheit gerne hätte.
Die Art und Weise, wie Spahn Politik betreibt, hat sicher mit dazu beigetragen, die Medizinmänner und -frauen aufzuschrecken und einiges gegen „Big Data in spe“ im Medizinbereich zu bewegen.

Freie Ärzteschaft gegen Totalvernetzung

Auch die Hamburger Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Silke Lüder wehrt sich gegen den Anschluss ihrer Patientendatei an den Bertelsmann-Server. Sie ist Stellvertretende Bundesvorsitzende der Freie Ärzteschaft e. V. und macht sich so ihre eigenen Gedanken. In ihrer Antwort an Telepolis heißt es:

Nach dem E-Health-Gesetz müssen sich alle Arzt- und Zahnarztpraxen, Kliniken und später auch Apotheken online an die Telematik-Infrastruktur (TI) mit Servern bei der Bertelsmann-Tochter Arvato anschließen. Zugangsschlüssel ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Die Interessen dahinter liegen auf der Hand: Politik, Krankenkassen und IT- und Gesundheitsindustrie wollen die medizinischen Daten aller Bürger zentral speichern, um das Gesundheitswesen zu steuern und Rendite zu erwirtschaften.

Silke Lüder

Auch Silke Lüder verweist auf die „bedrohlichen Hackerangriffe in den vergangenen Jahren in verschiedenen Ländern auf Gesundheitsdaten (z. B. in Großbritannien, Norwegen)“ und bezeichnet das Vorhaben der Zentraldatei deshalb als „verantwortungslos.“

Aus Sicht der Ärzte gefährdet eine Totalvernetzung im Gesundheitswesen die Sicherheit der Patienten und ihrer Daten. Die Ärzte werden die ärztliche Schweigepflicht weiter verteidigen und die Daten ihrer Patienten zu schützen. Viele Praxisinhaber haben bereits erklärt, sich nicht an die TI anzuschließen und den angedrohten Honorarabzug von 1 Prozent in Kauf zu nehmen, damit ihre Patientendaten nicht in diese Überwachungsstruktur einfließen. Auch die jüngsten Entwicklungen und Ideen von Krankenkassen, IT- und Versicherungskonzernen, den Versicherten Apps für ihre Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen (z. B. Vivy), lassen vermuten, dass die Versicherten künftig noch stärker gesteuert werden sollen. Nach Aussagen von Spezialisten der IT-Sicherheit können App-Daten nicht sicher geschützt werden.

Silke Lüder

Die Freie Ärzteschaft prüfe deshalb juristische Schritte gegen das eGK-Projekt.

SPD-MdB lässt bei Spahn denken

Im Bundestag hält sich das Interesse für die konkrete Auslegung der schon vor einigen Jahren beschlossenen zentralen Datensammlung in Grenzen. Der für den Bereich Telematik in seiner Fraktion zuständige SPD-Abgeordnete, Dirk Heidenblut, verzichtet auf eine inhaltliche Beantwortung der ihm von Telepolis übersandten Fragen und verweist auf das Ministerium:

Leider sind wir nicht die passenden Ansprechpartner für Ihre Fragen. Ich rate Ihnen das Bundesministerium für Gesundheit dazu anzuschreiben, da das BMG die aufsichtsführende Behörde über die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) ist, die wiederum die Elektronische Gesundheitskarte entwickelt und gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die technischen Sicherheitsstandards entwickelt und festlegt.

Dirk Heidenblut

Heidenblut sieht es möglicherweise nicht als seine Aufgabe an, das Ministerium zu kontrollieren. Da aber genau das seine Aufgabe als Bundestagsabgeordneter wäre, stellt sich die Frage: Was macht dieser Mann im Bundestag? *)
Und das waren die Fragen an die SPD-Fraktion, die ihr zuständiger Fachpolitiker Heidenblut lieber unbeantwortet ließ: „Mir wurde erklärt, dass ein Großteil der Ärzte und insbesondere die Psychotherapeuten die zentrale Speicherung von Patientendaten ablehnen und sich folgerichtig bisher nur wenige an dem System angeschlossen haben. In einer Petition – gerichtet an die Datenschutzbeauftragte – heißt es: ‚Conclusio: Die Zwangsanbindung psychotherapeutischer Praxen bringt für die Arbeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keinen Gewinn, birgt aber diverse und in der Zukunft nicht kalkulierbare Risiken. Die besondere und bisher ausreichend gewährleistete Sorgfalt im Datenschutz unserer Patientinnen und Patienten, wird durch die Anbindung unserer Praxen an die Telematikstruktur verletzt. Wir plädieren daher an Sie als Bundesbeauftragte für den Datenschutz, dafür zu sorgen, dass psychotherapeutische Praxen von der Anbindungspflicht an die Telematikstruktur ausgenommen werden.‘

  • Welche Konsequenz ziehen Sie als Gesundheitspolitiker daraus?
  • Welche Daten sollen wo genau gespeichert werden?
  • Was können Sie mir über die Sicherheit der entsprechenden Datenwege und Verarbeiter sagen?
  • Wer hat die beteiligten Firmen – wie geprüft?“

Sein Kollege Tino Sorge von der CDU/CSU verteidigt aus eigener Sicht das Vorhaben und erklärt den schleppend verlaufenden Anschluss der Praxen an die Telematik-Infrastruktur mit eher technischen Gründen.

So könne „derzeit nur ein einziger Anbieter die notwendigen Geräte (Konnektoren) liefern. Auch seien „Finanzierungsfragen ungeklärt“.
Immerhin aber werde der Gesetzgeber die entsprechende Frist nun verlängern, sodass den Ärzten keine ungerechtfertigten Sanktionen drohen. Das wird auch der Industrie mehr Zeit geben, um die nötigen Konnektoren auszuliefern.

Für Tino Sorge besteht hinsichtlich der Datensicherheit kein Anlass zur Sorge: „Die Telematikinfrastruktur (TI) als künftige ‚Datenautobahn‘ des Gesundheitswesens unterliegt strengsten Sicherheitsvorkehrungen. Ein Beispiel: Die Ausgabe von Konnektoren unterliegt Vorgaben, die militärischen Sicherheitsstandards entsprechen.“

Wie Gematik betone, werde, so Sorge weiter „um allen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden und insbesondere die medizinischen Daten von Patienten zu schützen, in der Telematikinfrastruktur auf starke Informationssicherheitsmechanismen gesetzt. Die sichere, verschlüsselte Kommunikation zwischen Kommunikationspartnern sowie der Schutz vor dem Zugriff auf sensible Informationen sind das Fundament der TI. Damit die sichere Kommunikation und der Schutz von sensiblen Informationen in der TI langfristig gewährleistet sind, werden die verwendeten kryptographischen Verfahren durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig überprüft und an die neuesten Entwicklungen angepasst.“

Auf Anfrage bestätigte das Bundesgesundheitsministerium, die Anschlussverpflichtung für die Ärzte vom 1.1. 2019 auf Mitte 2019 verschoben zu haben.
Allerdings, so heißt es gegenüber Telepolis, „Die Ärzte müssten noch vor dem 31. März 2019 ihren Anschluss bestellen und den Vertrag unterzeichnen. Grund: Die Industrie kommt mit der Lieferung der Konnektoren nicht nach, deshalb kann die Frist Ende 2018 nicht gehalten werden.“

Dass die Mehrheit der Ärzte sich weigert, wird in der Antwort nicht erwähnt. (Annette Hauschild und Helmut Lorscheid)

Kommentare lesen

*) Auf diesen Herrn wartet, wie auf viele andere Mitglieder von CDU und SPD, nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag ein schönes von den Versicherten mitbezahltes Pöstchen in einem  Vorstand der Krankenkasse oder in einer der vielen neu zu gründenden Verwaltungs- und Regelungskommissionen. Diesen Ast wird er wohl kaum absägen wollen. Übrigens, wenn man die vielen unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen mit ihrem Pseudo-Wettbewerb nicht hätte, um sie zur Versorgung alter Funktionäre zu nützen, könnte man sie gleich abschaffen, denn die Gelder laufen sowieso alle durch ein und denselben Gesundheitsfond und werden dann an die Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer zur Weiterverteilung an die Ärzte ausgezahlt. Jeder vergleiche mal, wer in den Bundes- Landes- oder Regionalvorständen seiner gesetzlichen Krankenkasse sitzt und welche Parteibücher sich da als karrierefördernd erwiesen haben. Ulla Schmidt ist übrigens mittlerweile Vorsitzende der Lebenshilfe e.V. und nimmt insoweit am Gemeinnutz teil. Frage man sie doch mal, welches Fabrikat sie als Dienstwagen fährt. Klar, dass diese Bagage alle Verwaltungsvereinfachungen ausbremst.

Jochen

Achtung ADHS-Kinder und Eltern: ERHÖHTES PARKINSON-RISIKO DURCH METHYLPHENIDAT (RITALIN(R), GENERIKA)?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

a-t_LogoDiese alarmierende Schlagzeile hat das industriekritische und werbungsfreie Arznei-Telegramm gerade veröffentlicht:
https://www.arznei-telegramm.de/html/htmlcontainer.php3?produktid=088_01&artikel=1810088_01k
Aus meiner Erfahrung mit 10 Jahren Tätigkeit in stationärer Drogentherapie weiss ich, dass eine Methylphenidat-Verordnung für Kinder eine Eintrittspforte in späteren Konsum von Aufputschmitteln sein kann.
Drüber hinaus sollten sich Eltern klar werden, dass eine Diagnose ADHS von nun an ihr Kind lebenslang begleiten wird, wenn es gesetzlich krankenversichert ist.
Das kommt in die geplante lebenslang begleitende elektronische Patientenakte, die für jede Lebensversicherung oder Verbeamtung offen gelegt werden muss.
Es wird später weder eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten noch verbeamtet werden.
Und hier auszugsweise der Bericht:

Das amphetaminartige Psychostimulans Methylphenidat (RITALIN, Generika) wird seit Jahrzehnten bei Kindern mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) angewendet (a-t 1996; Nr. 4: 38-9).
Die Auswirkungen einer langjährigen Psychostimulanzieneinnahme auf die Gehirnreifung von Kindern sind jedoch nicht bekannt.
Nach tierexperimentellen Daten könnte Methylphenidat bei chronischer Anwendung PARKINSON-artige Erkrankungen begünstigen (a-t 2002; 33: 16 und 2005; 36: 33-5).1)

Eine retrospektive Kohortenstudie2) untersucht nun erstmals den Zusammenhang zwischen ADHS, der Einnahme von Psychostimulanzien und dem Risiko für Erkrankungen der Basalganglien und des Kleinhirns, darunter Morbus PARKINSON, sekundärer Parkinsonismus, andere degenerative Erkrankungen der Basalganglien und essenzieller Tremor.
Anhand von Registerdaten und elektronischen Patientenakten von Einwohnern des US-Bundesstaates Utah werden 31.769 Patienten mit dokumentierten Aufmerksamkeitsdefizitstörungen mit oder ohne Hyperaktivität sowie hyperkinetischen Verhaltensstörungen* identifiziert (Geburtsjahr 1950 bis 1992) und mit 158.790 Personen gleichen Alters und Geschlechts, aber ohne dokumentiertes ADHS verglichen.
Zu den Ausschlusskriterien gehören Drogen-, Alkohol- oder Amphetaminmissbrauch in der Anamnese.
Im untersuchten Zeitraum zwischen 1996 und 2016 werden bei 0,52% der ADHS-Patienten und bei 0,19% in der Kontrollgruppe Erkrankungen der Basalganglien oder des Kleinhirns diagnostiziert (adjustierte Hazard Ratio [HR] 2,4; 95% Konfidenzintervall [CI] 2,0-3,0).
Bei Teilnehmern mit ADHS und bekannter Psychostimulanzieneinnahme (n = 4.960) fällt die Risikoerhöhung dabei signifikant größer aus (HR 6,0; 95% CI 3,9-9,1) als bei ADHS-Patienten, für die keine entsprechende Behandlung dokumentiert ist (HR 1,8; 95% CI 1,4-2,3).
Bei bekannter Einnahme ausschließlich von Methylphenidat (1.941 Patienten) ist das Risiko sogar achtmal höher als bei den Kontrollen (HR 8,0; 95% CI 4,2-15,1).2

* Im Folgenden als ADHS-Patienten bezeichnet.

Die Studienautoren halten es am ehesten für wahrscheinlich, dass die Einnahme von Psychostimulanzien Marker einer schweren Ausprägung des ADHS sein und die Störung per se mit zunehmender Schwere das Risiko PARKINSON-artiger Erkrankungen steigern könnte.2) Sie bieten dafür aber keine hinreichende Begründung an.
Aufgrund des vermuteten Wirkmechanismus amphetaminartiger ADHS-Mittel – Hemmung der Wiederaufnahme von Dopamin im Striatum3) – erscheint uns eine Störung des dopaminergen Innervationssystems durch Psychostimulanzien plausibler. Die aktuellen Ergebnisse passen zudem zu Daten aus Beobachtungsstudien, die auf ein erhöhtes PARKINSON-Risiko durch Amphetaminmissbrauch hinweisen.4,5)

Methylphenidat und andere Psychostimulanzien sollten ausschließlich bei Kindern mit gesicherter ADHS-Diagnose, nur nach strenger Indikationsstellung und zeitlich begrenzt angewendet werden.
Dringend bedarf es weiterer Studien zu der potenziellen schweren Störwirkung, –Red.

1 SADASIVAN, S. et al.: PLOS ONE 2012; 7: e33693 (9 Seiten)
2 CURTIN, K. et al.: Neuropsychopharmacology, online publ. 12. Sept. 2018
3 Novartis: Fachinformation RITALIN, Stand Mai 2018
4 MORATALLA, R. et al.: Prog. Neurobiol. 2017; 155: 149-70
5 CURTIN, K. et al.: Drug Alcohol Depend. 2015; 146: 30-8

© 2018 arznei-telegramm, publiziert am 19. Oktober 2018

Diese kritische Zeitung kann ich nur empfehlen. Sie spart nachweislich eine Menge überflüssiger und schädlicher Medikamente ein.

Jochen

Elektronische Gesundheitsüberwachung – Alles auf eine Karte

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

eCard-neindankeGuter Artikel der taz-Autorin Svenja Bergt über die kriminellen Machenschaften des medizinisch-industriellen Komplexes:
https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5368874&s=Kampf+gegen+die+Karte&Such%20%3E%20Rahmen=Print/

Eine kleine Vorbemerkung dazu und unten eine wichtige Anmerkung: Herr Lauterbach war NICHT der Erfinder der Gesundheitsüberwachungskarte. Diese wurde als Bank-Card von einigen namhaften Software-Unernehmen in den 80er Jahren in Zusammenarbeit mit der Fraunhofer-Stiftung entwickelt, wie ich von einem Referenten dieser Institution erfuhr. Sie wurde aber als zu benutzerunfreundlich eingestellt, und die Industrie saß auf einigen zig Mio DM Kosten. Diese trat dann an Ulla Schmidt, die damalige Gesundheitsministerin der SPD heran, die sofort die große Chance erkannte.

Es geht dabei um 10-15 Mrd Euro Investitionen, die sich überwiegend Arvato(Bertelsmann), T-Online, der Axel-Springer-Konzern teilen. Dementsprechend wurde auch seit fast 20 Jahren ein „Akzeptanzmarketing“ betrieben, das dem der Riester-Rente gleichkommt. Die Öffentlichkeit wurde über jahre betrogen nach der Salami-Taktik. Bis 2015 wurde allen Beteiligten zugesichert, die Teilnahme sei freiwilig. Es sollte erst Tests in 5 deutschen Regionen mit je 10.000 Versicherten geben, nach deren Auswertung sollte es 100.000er Tests geben und erst nach deren Evaluierung die bundesweite Einführung. Nachdem alle 10.000-Tests gescheitert waren, beschloss man dann, sich die 100.000er Tests zu sparen.

Was meine eigenen ärztlichen Standesvertreter dazu bewogen haben mag, dem Ganzen zuzustimmen, bleibt der schmutzigen Phantasie überlassen. Die Zivilcourage der meisten Kassenärzte ist durch jahrzehntelange Verleumdungskampagnen völlig erodiert.

Arzt A soll wissen, was Arzt B getan hat – das ist die Idee hinter der elektronischen Patientenakte. Nur: Wo Daten gesammelt und ausgetauscht werden, ist Missbrauch möglich. Unsere Autorin hat versucht, sich dem neuen System zu verweigern

Alles auf eine Karte

Aus Berlin, Essen und Leipzig Svenja Bergt

Das letzte Telefonat ist eine Drohung. „Das geht jetzt nicht mehr einfach so“, sagt der Mitarbeiter im Callcenter meiner Krankenkasse. Er meint den Versicherungsnachweis, den ich gerne von ihm hätte. Ein einfaches Fax, das er mir zuschicken müsste, oder eine E-Mail, ein paar Klicks für ihn, ein Arztbesuch für mich.
Stattdessen redet er auf mich ein und klingt so, als würde er mit einem renitenten Kind sprechen, das sich der Einschulung widersetzt. Was stellst du dich so an, akzeptier es doch einfach.

Ich würde eher nochmal die Schule nehmen. Zumindest lieber als die elektronische Gesundheitskarte.

Seit mehreren Jahren steckt eine solche Karte in den Portemonnaies der meisten Deutschen. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wäre da einfach nur ein Foto auf der Karte; eine Maßnahme gegen Versicherungsbetrug. Jemand anderen mit der eigenen Karte zum Arzt zu schicken ist schließlich kein Kavaliersdelikt.

Doch das Foto ist nur die sichtbarste Neuerung der Karte, und die neue Karte ist nur der sichtbarste Teil eines neuen Systems. Eine IT-Infrastruktur ist im Aufbau, die einem neuen Gedanken folgt: Transparenz. Ein Arzt soll nicht nur einen Überblick über seine eigenen Behandlungen bei seinen eigenen Patienten haben, wie das heute die Regel ist. Sondern auch über die Krankengeschichte seiner Patienten bei anderen Ärzten. Das ist das Ziel. Es gibt dahin viele kleine Schritte – Notfalldaten, also etwa Hinweise auf Allergien und Krankheiten, sollen auf der Karte gespeichert werden können. Oder verschriebene Medikamente. Doch was die Befürworter transparent nennen, nennen die Kritiker gläsern.

1995 Die Krankenversicherungskarte wird eingeführt, eine Speicherchipkarte für gesetzlich Versicherte. Sie ersetzt den alten Krankenschein

Gut 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte gibt es in Deutschland. Und mittlerweile fast ebenso viele Karten. Nur ein paar Menschen haben keine. Im Kassenjargon werden sie „Verweigerer“ genannt, und in meiner Vorstellung sind sie bei den Kassen intern mit einem roten Q gekennzeichnet. Q für Querulant.

Dabei hatte ich nie auch nur eine Anwartschaft auf Querulantentum im Sinn. Ich wollte eigentlich nur wissen, was mit meinen Daten geschieht.

Es beginnt 2014. In meinem Briefkasten liegt eine Sendung meiner Krankenkasse. Ein Formular samt Rücksendeumschlag, in dem ich ein Foto zurückschicken soll, im Austausch für eine neue Karte. Hinter dem Formular steckt ein Flyer in Blau und Weiß, der mir große Versprechungen macht. Die neue Karte bringe „mehr Sicherheit für Ihre Daten“, steht da, und dass sie „zweifach verschlüsselt“ würden, „für Unbefugte unlesbar“ gemacht. Nun ist das ungefähr so, als würde ein Auto als wirklich schnell, sicher und sparsam im Verbrauch angepriesen – aber ohne genaue Angaben zu Seiten-Airbags, PS-Zahl und Kraftstoffverbrauch auf hundert Kilometer.

Meine alte Karte ist zu diesem Zeitpunkt noch mehr als ein Jahr gültig. Dass das Schreiben in bestem Werbedeutsch verfasst ist, weckt eher meine Skepsis. Zweifach verschlüsselt, für Unbefugte unlesbar gemacht, aha. Aber wer hat einen Schlüssel? Und wer außer mir und meinem Arzt ist befugt?

Als ich in einem Telefonat mit meiner Krankenkasse auf die fehlende Karte angesprochen werde, frage ich nach. Welche Verschlüsselung denn genutzt werde für den Transport der Daten.
Der Mitarbeiter hat keine Antwort darauf, will das aber auch nicht zugeben und redet drum herum. Es sei alles sicher. Keine Sorge.

Ich bin mit meinen Zweifeln nicht alleine. Nein, ich meine nicht die kleine Gruppe an Resistenten. Ich meine die Mehrheit der Deutschen. 62 Prozent der Befragten geben im aktuellen Gesundheitsmonitor der Bertelsmann-Stiftung an, dass sie sich zu wenig darüber informiert fühlen, was die elektronische Gesundheitskarte kann und welche Daten auf ihr gespeichert sind. Und das, obwohl sie sie längst nutzen. 81 Prozent sagen, sie seien „sehr interessiert“ daran, wer auf die Daten zugreifen darf. Und mehr als jeder Dritte glaubt, dass die Daten, auf die sich mit Hilfe der Karte zugreifen lässt, nicht sicher gespeichert werden.

Eine Pilotphase läuft, der Anfang vom Anfang

Nicht alles, was das neue System eines Tages leisten soll, kann es schon. Dass Versicherte Notfallinformationen direkt auf der Karte speichern können? Zukunft. Dass komplette Patientenakten, auf Servern gespeichert, digital vorliegen, mittels elektronischer Gesundheitskarte abrufbar vom behandelnden Arzt, der dann genau weiß, was die Vorgängerin gemacht hat? Noch etwas fernere Zukunft. Ende November begann eine Pilotphase, in der 23 niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und ein Krankenhaus testen, ob sich die sogenannten Stammdaten – wie Name und Adresse – automatisch aktualisieren lassen. Es ist der Anfang vom Anfang.

Mit dem Datenschutz ist es wie mit der Atomkraft: Am besten, man denkt vorher mit, was hinterher alles passieren kann.

Aber mit dem Datenschutz ist es wie mit der Atomkraft: Am besten, man denkt den GAU mit. Dass Krankendaten bei erpresserischen Betrügern landen. Dass Unternehmen die Daten zu Geld machen wollen.

Daher will ich wissen: Wie gut sind die Gesundheitsdaten von 70 Millionen Deutschen geschützt? Wie leicht wird es für Angreifer, intimste Daten abzugreifen? Ist mein intuitives Nein zu der Karte irrational? Sind die Versprechungen auf dem Krankenkassen-Flyer zwar nicht präzise, aber korrekt? Ich will wissen: Ist es eine gute Idee, diese Karte zu nutzen?

Meine Erkundung beginnt bei ihrem Erfinder. Der Mediziner, SPD-Abgeordnete und Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hastet in einen Besprechungsraum des Paul-Löbe-Hauses neben dem Berliner Reichstag. Er hatte die Idee zur neuen Karte, er hat sie vorgeschlagen, zuerst nur für das Wahlprogramm seiner Partei, dann ging alles etwas schneller. Sie fand einen Platz in der Gesundheitsreform von 2004, doch wenn Lauterbach redet, wenn man ihn mit Nachdruck sagen hört: „Jeden Tag sterben Leute, weil es keine Transparenz gibt“ – dann merkt man: Es ist längst nicht mehr nur eine Idee. Es ist eine Mission.

Lauterbachs Beispiel: Ein Patient, bei dem Ärztin A Vorhofflimmern diagnostiziert hat. Arzt B verordnet später ein Medikament, das dabei schädlich ist. Patient bekommt einen Herzinfarkt und stirbt. Hätte man verhindern können. Hätte Arzt B gewusst, dass Ärztin A und so weiter. Die elektronische Gesundheitskarte soll solche Fälle verhindern, das ist Lauterbachs Ziel.

Und noch viel mehr: überflüssige, weil doppelte Untersuchungen, Medikamente, die sich nicht vertragen. Wenn jeder Arzt über sämtliche anderen Behandlungen seiner Patienten Bescheid wüsste, bekämen die Patienten mehr, was ihnen nutzt, und weniger, was ihnen schadet.

Elektronische Patientenakte heißt die entsprechende Funktion. Auf die Daten soll man mit der neuen Karte Zugriff haben. Zwar ist die Akte derzeit als freiwilliges Element angelegt. Aber es ist der Teil mit dem größten Missbrauchspotenzial.

2001 Nach einem Skandal um tödliche Wechsel­wirkungen zwischen Medika­menten wird eine Karte vorgeschlagen, auf der alle Medikationen gespeichert sind

Angesprochen auf die Menschen, die dem neuen System ablehnend gegenüberstehen, reagiert Lauterbach unwirsch. Er lässt sich anmerken: Die Kritiker hält er für Datenschutz-Freaks, die vielleicht einmal im Jahr zum Arzt müssen. Die sich nicht annähernd vorstellen können, wie das ist, wenn die eigene Krankenakte dicker ist als das dickste Buch, das man im Regal stehen hat. Wenn man selbst längst den Überblick darüber verloren hat, welches der einzunehmenden Medikamente welche Nebenwirkungen hat. Wenn es wichtiger ist, die beste Therapie zu bekommen als eine Antwort auf die Frage, wie lang genau nun der private Schlüssel für die asymmetrische Verschlüsselung zum Schutz der eigenen Daten ist.

Nicht zum Arzt zu gehen, das scheint tatsächlich eine Strategie zu sein, die von einigen Gegnern praktiziert wird. Ich finde sie auf Mailinglisten, in Foren, in Blogs, mit einigen telefoniere ich. Es sind vor allem Menschen, die sich mit IT auskennen. Programmiererinnen, Admins, Entwickler. Sie tauschen sich aus über Neuigkeiten rund um die elektronische Gesundheitskarte, die hier nur eGK genannt wird, über Datenlecks und die vielversprechendsten Strategien zum Umgang mit der Krankenkasse.

Eine Strategie, die brauche ich auch. Denn gut ein Jahr nach dem Schreiben mit dem Flyer akzeptieren Ärzte meine alte Karte nicht mehr. Aber das Internet weiß Rat: Die Krankenkassen können Versicherungsbestätigungen auf Papier ausstellen. Vor jedem Arztbesuch ist also nun ein Anruf notwendig, Faxnummer der Praxis durchgeben, fertig.

Ich lerne schnell, die Praxen in komplizierte und unkomplizierte einzuteilen. In den komplizierten meckern die Mitarbeiter an der Anmeldung, wenn sie eine Papierbestätigung bekommen, weil sie mehr Daten von Hand eingeben müssen. Sie wollen wissen, warum man keine Karte hat, und drängen darauf, eine nachzuliefern. In den unkomplizierten schicken sie einen einfach ins Wartezimmer. Bei meiner Zahnärztin scheinen sich die Verweigerer zu sammeln: Als ich einmal mit der Sprechstundenhilfe ins Gespräch komme, erzählt sie mir, dass mit der Einführung der neuen Karte die Zahl der Papierbescheinigungen rapide zugenommen habe. Und zeigt Verständnis. Warum man überhaupt eine neue Karte brauche, die alte sei doch gut gewesen.

Christina Czeschik lässt sich in den Räumen des Essener Chaos Computer Clubs in einen Schreibtischstuhl fallen. Vor ihr auf dem Tisch eine Flasche Mate, hinter ihr im Regal Bücher mit Titeln wie „Visual CH 2005“ und „Code Breakers“.

Wo werden die Daten eigentlich gespeichert?

Czeschik ist Medizinerin. Und medizinische Informatikerin. Sie hat an der Essener Uniklinik gearbeitet, kennt also den Alltag von Ärzten und von Patienten, deren Fokus stärker auf der Gesundheit liegt als auf dem Schutz ihrer Daten. Sie kennt sich aber auch aus mit IT und weiß, wie lang ein Schlüssel sein muss, um aktuell als sicher zu gelten. Das neue System sieht sie erst einmal skeptisch.

„Wenn Patientendaten irgendwo gebündelt gespeichert werden, dann ist das ein viel lohnenderes Angriffsziel als eine einzelne Praxis“, sagt sie. Entsprechend hoch müssten die Sicherheitsvorkehrungen sein. Czeschik findet vor allem zwei Punkte zentral. Erstens: den Speicherort. Liegen die Daten irgendwo zentral? Je mehr Daten von je mehr Patienten sich an einem Ort befinden, desto attraktiver für jemanden, der etwa wissen will, welche Bundestagsabgeordneten HIV-positiv sind. Oder welche Fernsehpromis Krebs haben.

Zweitens: die Verschlüsselung der künftigen elektronischen Patientenakte. Um die verschlüsselten Daten lesen zu können, braucht es drei Dinge. Einen privaten Schlüssel, eine Art Code, der sich auf der Karte befindet. Eine zugehörige PIN. Und einen Heilberufsausweis, wie ihn Ärzte oder Apotheker haben. Die Patienten können also nicht alleine auf die Daten zugreifen. Jetzt ist nur die Frage: Liegt dieser Schlüssel tatsächlich nur auf der Karte? Und was passiert, wenn die Karte einmal weg ist? Oder die PIN vergessen? Ist dann der Zugriff auf die Daten futsch?

Das spräche dafür, eine Kopie zu behalten. Nur, wo läge sie dann? Wer kann da ran? Einen Zweitschlüssel zur Wohnung deponiert man bei Freunden, denen man vertraut. In diesem Fall könnte es einen Ort geben, an dem sich die Schlüsselkopien befinden. Oder mehrere Orte, vielleicht einen pro Krankenkasse. Eher keine gute Idee. Hacker würden jubeln.

Vor dem Sommerurlaub 2016 brauche ich eine Bestätigung für eine Zahnarztvorsorge. Reine Routine eigentlich, doch der Mitarbeiter an der Hotline der Krankenkasse hat auf einmal diesen belehrenden Ton. Galten die Bestätigungen der Krankenkassen, die man beim Arzt vorlegen muss, anfangs noch ein paar Wochen, gibt es sie jetzt nur noch tageweise. Waren die Mitarbeiter am Telefon anfangs noch freundlich und kooperativ – Eine Versicherungsbestätigung? Kein Problem. Wohin soll das Fax denn gehen? –, sind sie nun eher unfreundlich. Es gebe da eine Gesetzesänderung, erklärt der Mitarbeiter jetzt. Ich frage nach, und er zitiert aus etwas, das ganz klar kein Gesetz ist, sondern eine interne Vorschrift. Eine Anweisung an die Mitarbeiter, Versicherungsbestätigungen nur noch einmal pro Quartal auszustellen.

Gut, denke ich, damit kann man als gesunder Mensch noch durchkommen. Zwei Mal Zahnarzt-, einmal Frauenarzt-Vorsorge, dann ist sogar noch eine Grippe im Winter drin. Muss ja nicht jeder achtzehn Mal jährlich zum Arzt wie der Durchschnittspatient hierzulande.

Doch ich informiere mich, was passiert, wenn ich keine Bestätigung bekomme. Aha, die Bestätigung lässt sich auch nachreichen. Wird sie nicht nachgereicht, muss man die Arztrechnung selbst zahlen. Oder nachträglich bei der Krankenkasse einreichen, dann kann es aber, je nachdem, was der Arzt auf die Rechnung schreibt, passieren, dass sie nicht die gesamten Kosten übernimmt. Die Frage ist: Was ist mir der Schutz meiner Daten wert?

Verfahren ECC 248 statt RSA 2048, dazu PFS und VPN

Der Stimme nach könnte Holm Diening auch Arzt sein. Er spricht in einem ganz ruhigen Modus, es klingt wie: Machen Sie sich keine Sorgen, es ist alles halb so schlimm.

Aber Diening ist kein Arzt. Der Mann mit dem grauen Hemd und dem dunklen Pferdeschwanz leitet die Abteilung Datenschutz und IT-Sicherheit bei der Gematik, die die Infrastruktur des neues Systems erarbeitet. Er soll mir sagen, wo was gespeichert und wie das alles verschlüsselt werden soll.

Wenn Karl Lauterbach der Vater der elektronischen Gesundheitskarte ist, dann ist die Gematik so etwas wie die Adoptivmutter. Sie hat das Kind nach der Geburt übernommen, lange mit den Kinderkrankheiten gekämpft und ist jetzt dabei, die Pubertät zu bewältigen. Die neue Karte soll bis Ende 2018 erwachsen sein. Dann soll auch die elektronische Patientenakte kommen, die über die Karte abrufbar ist – das Herzstück von Karl Lauterbachs Mission ist.

Herr Diening, wie sieht es aus mit der Verschlüsselung und Speicherung der Daten?

2004 Die elektronische Gesundheitskarte wird beschlossen. Entwickeln soll sie die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik)

Diening sagt: „Der private Schlüssel wird von dem Dienstleister, der im Auftrag der Krankenkasse arbeitet, erzeugt, auf die Karte geschrieben und dann gelöscht.“ Das werde von einem Gutachter geprüft. Keine Kopie, nirgends? Nein, keine Kopie. Und dass in einer Veröffentlichung des Chaos Computer Clubs von einer Stelle die Rede ist, die einen Nachschlüssel haben soll? Das sei falsch, sagt Diening.

Und wenn die Karte weg ist? Ja, sagt Diening, man sehe das Problem. Es gebe mehrere Möglichkeiten. Diskutiert werde etwa, dass die Versicherten sich entscheiden können: Soll bei Kartenverlust auch der Schlüssel weg sein – und damit der Zugriff auf die Daten? Oder soll ein zweiter Schlüssel generiert werden, der auch passt und der sich etwa beim Hausarzt hinterlegen lässt? Oder in der Schreibtischschublade? Entschieden, sagt er, sei das noch nicht. Ebenso stehe noch nicht fest, an welchem Ort oder welchen Orten die Daten gespeichert würden.

Und was den Schutz der Daten angehe – Achtung, jetzt kommt etwas Technik: Das alte Verschlüsselungsverfahren RSA 2048 werde ersetzt durch ein neues, besseres namens ECC 256. Zudem werde auch die Übertragung selbst verschlüsselt, und es gebe weitere Sicherungseinbauten, etwa eine Art Tunnel, den VPN, damit bei der Datenübermittlung nichts nach außen dringen könne. Und dass die Verschlüsselung PFS kann, schützt bereits abgeschlossene Datenübertragungen.

Was Diening sagt, klingt durchdacht. Vor allem die Idee mit einem freiwilligen zweiten Schlüssel für die Schreibtischschublade finde ich einleuchtend.

Auch Christina Czeschik, die Medizinerin und Informatikerin, sagt später, dass sich Dienings Ausführungen gar nicht so schlecht anhören. Skeptisch bleibt sie dennoch: Ob in Zukunft immer ausreichend früh beispielsweise auf neue Standards in Sachen Verschlüsselung umgestellt wird – das werde sich erst zeigen.

„Es ist ein psychologisches Thema. Für viele ist es wichtig, die Daten unter Kontrolle, bei sich zu haben“, sagt Diening. „Ich verstehe, dass es nicht leicht fällt, diese Verantwortung abzugeben.“

Ja, denke ich, da hat er recht. Aber auch wieder nicht. Denn macht nicht bei Datendiebstahl einen großen Teil des Problems aus, dass man eben nicht weiß, ob man betroffen ist? Und dass es zu spät ist, wenn man es weiß?

Im letzten Quartal des Jahres 2016 werde ich krank. Kein Problem, ich war in diesem Quartal noch nicht beim Arzt. Ein kurzer Anruf, und die Bestätigung sollte da sein. Doch die Mitarbeiterin im Krankenkassen-Callcenter sagt, sie hätte von der Quartalsregelung noch nie gehört. Ich bekomme ein Ultimatum. Ohne Foto keine neue Karte, ohne neue Karte keine Bescheinigung, ohne Bescheinigung kein Arztbesuch.

Gesundheit oder Datenschutz? Ich knicke ein. Klebe ein Foto auf ein Blatt Papier und schicke es an die Kasse. Die erste Nebenwirkung: Die Mitarbeiter bei der Hotline sind auf einmal überraschend freundlich.

Die zweite Nebenwirkung: Ich fühle mich erpresst. Denn es ist nicht so, dass ich mich nicht inhaltlich überzeugen lassen würde. Wenn zum Beispiel sämtliche Daten auf der Karte gespeichert wären, gut verschlüsselt natürlich. Wenn ich entscheiden könnte, welcher Arzt welche Daten einsehen, verändern oder neue hinzufügen kann. Wenn ich etwa am Ende jedes Arztbesuchs einen schnellen Überblick darüber hätte, was er angibt, getan zu haben – das würde sogar gegen Abrechnungsbetrug helfen, den der Chef einer großen Krankenkasse kürzlich anprangerte. Dann könnte ich einem neuen System durchaus etwas abgewinnen.

Realistisch ist das allerdings für die nahe Zukunft nicht. Karten mit entsprechend viel Speicherplatz, um auch MRT-Befunde oder Röntgenbilder speichern zu können, seien zu teuer, sagen übereinstimmend alle, mit denen ich darüber spreche. Die Herstellungskosten von heute etwas über einem Euro pro Karte würden sich vervielfachen. Wie viel? Das zu beziffern, dazu sieht sich leider niemand von ihnen in der Lage.

Ich will jemanden treffen, der konsequenter ist, als ich es bin. Und nicht nur Arztbesuche meidet.

In einem kleinen Café an der Uni Leipzig nimmt Johannes Kroll, ganz in Schwarz gekleidet, auf einem durchgesessenen Ledersofa Platz.

2012 Die elektronische Gesundheitskarte wird sukzessive ausgegeben. Kritik von Ärzten und Versicherten: teuer, unsicher, kein Zusatznutzen

Als Kroll sich von den Schreiben seiner Krankenkasse irgendwann zu sehr genervt fühlte, setzte er sich an seinen Computer und schrieb einen Brief: Zu teuer, zu hohes Missbrauchsrisiko, und wie es aussieht, habe das neue System keinen zusätzlichen Nutzen für die Versicherten, stand darin sinngemäß. Er lehne die Karte ab und bitte um Ersatznachweise.
Das ist nun zwei Jahre her, und dass Kroll es immer noch schafft, ohne Karte zu leben, grenzt für mich an ein Wunder.

Geht es nach dem Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, sollte sich gerade jemand wie Johannes Kroll über das neue System freuen, darüber, dass Ärzte einen besseren Überblick über seine Behandlungen haben. Denn vor einigen Monaten wurde bei ihm Leukämie diagnostiziert. Doch Kroll denkt nicht daran, sich eine neue Karte zu besorgen.

Was ihn schreckt, sind nicht unbedingt Angriffe von Hackern. Er hört sich an, was die Gematik vorhat, nickt verständig; Kroll ist selbst Programmierer. Er sagt vielmehr: „Gesundheitsdaten sind ein Schatz, und je mehr Daten da sind, desto größer ist die Versuchung.“

Für Versicherungen, zum Beispiel. Von der Berufsunfähigkeits- über die Lebens- bis zur Krankenversicherung. Arbeitgeber. Forscher. Möglicherweise auch Behörden. Sie alle könnten ein Interesse an den Patientendaten haben. Kassen könnten gute Gesundheit belohnen und ungesunden Lebenswandel sanktionieren. Arbeitgeber könnten Bewerber aussortieren, die wegen psychischer Probleme in Behandlung waren. Und auch wenn derzeit noch legislative oder technische Vorkehrungen eine Auswertung verhinderten – Gesetze ließen sich ändern.

2015 Die alte Krankenversicherungskarte, 1995 eingeführt, kann nun nicht mehr genutzt werden, unabhängig von ihrem Gültigkeitsdatum

Vor etwa zehn Jahren startete Greenpeace eine Kampagne gegen den Klimawandel. Das Bild: Ein Frosch, in einen Topf heißes Wasser geworfen, springt sofort wieder heraus. Ein Frosch in kaltem Wasser, das langsam erhitzt wird, bleibt drin. Auch, wenn das Wasser zu heiß wird.

Kroll geht davon aus: Wir Versicherten, das sind die Frösche. Würden von heute auf morgen neue Möglichkeiten eingeführt, mit denen unsere Daten ausgewertet werden sollen, sprängen wir alle aus dem Wasser. Kämen die Änderungen aber scheibchenweise, erst auf freiwilliger Basis, dann gegen Anreize, dann gebe es Nachteile für alle, die nicht mitmachen. Und irgendwann ist die Beteiligung Pflicht – und die Frösche sitzen noch im Wasser. Obwohl es eigentlich zu heiß ist.

Ist Krolls Skepsis berechtigt?

Im November steht Bundeskanzlerin Angela Merkel vor einer mit geometrischen Formen gemusterten Wand und spricht über Digitalisierung. Es ist der nationale IT-Gipfel der Bundesregierung. Merkel erwähnt auch die elektronische Gesundheitskarte und deutet an, dass ihr das alles zu langsam gehe. Und dann sagt sie den Satz: „Das Prinzip der Datensparsamkeit kann heute nicht die generelle Leitschnur sein für die Entwicklung neuer Produkte.“

2018 Die elektronische Patientenakte, die Daten wie Allergien, Röntgenbilder und Arztbriefe umfasst, soll zu nutzen sein. Das sieht das E-Health-Gesetz vor

Für Fitness-Daten interessieren sich auch die Kassen

Nicht? Schade eigentlich. Denn das wäre eine gute Idee. Auch, wenn es um Gesundheitsdaten geht.

Dass die keineswegs vor kommerzieller Verwertung geschützt sind, zeigt das wachsende Segment der Fitness-Tracker. Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK vom September ergab: Fast jeder vierte Internetnutzer in Deutschland lässt Gesundheitsdaten per Tracker oder App aufzeichnen. Puls, Gewicht, gelaufene Schritte, geschlafene Stunden, Ernährung. Daten, für die sich auch die Krankenkassen interessieren. Einige bezuschussen den Kauf solcher Geräte, andere zahlen Boni aus, wenn der Versicherte zum Beispiel ein bestimmtes Bewegungsziel erreicht und das per App nachweist.

Die Karte und die Daten

Die Daten: Die sensibelsten Daten im Kontext der elektronischen Gesundheitskarte sind die Behandlungsdaten. Diagnosen, Befunde, all das, was Ärzte über ihre Patienten aufschreiben, soll in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können.

Der Ort: Wo diese Daten liegen sollen, steht noch nicht fest. Eine Möglichkeit wären etwa spezielle Dienstleister.

Der Schlüssel: Die Daten der Patienten sollen verschlüsselt gespeichert werden. Sie können nur mit der persönlichen Karte in Kombination mit einem speziellen Ärzteausweis entschlüsselt werden. Um Angriffe von außen zu erschweren, ist es wichtig, dass dieser Schlüssel stark ist und dass es keine Kopie von ihm gibt. Denn sonst könnten sich Hacker oder andere Unbefugte Zugang zu den Daten verschaffen.

Die Techniker Krankenkasse ist die Kasse mit den meisten Versicherten. Und sie rühmt sich, besonders stark auf Digitalisierung zu setzen. Videosprechstunde, Übermittlung von Krankschreibungen per Foto, Teletherapie. Der TK geht, was die Gematik macht, zu langsam. Die elektronische Gesundheitskarte, hatte ihr Chef Jens Baas in einem Interview im Oktober gesagt, sei tot. Sein neues Ziel: die elektronische Patientenakte. Auch wenn er den Begriff Patientenakte durch den Euphemismus Gesundheitsakte ersetzt.

Was ist es, was die TK sich da vorstellt?

Ein Sprecher erklärt: Digitale Assistenten, zum Beispiel für Fitness, sollen die Daten auswerten können und Tipps für das gesunde Leben geben. Nur auf Wunsch natürlich, also freiwillig. Ich horche auf. Da soll – jemand, etwas – auf die Gesundheitsdaten zugreifen? Die doch – privater Schlüssel, keine Kopie – unangreifbar gespeichert sind? Also doch eine Kopie? Das wäre wohl die Voraussetzung. Doch genau kann es der Sprecher nicht sagen. Schließlich ist die Ausschreibung für ein entsprechendes System noch frisch, vom August. Wie das alles im Detail aussehen wird, werde sich erst noch zeigen.

Kroll sagt: „Ich würde einen Blutbild-Befund eher auf einem USB-Stick mit nach Hause nehmen und bei mir auf die verschlüsselte Festplatte packen, als ihn mit einer elektronischen Gesundheitskarte erreichbar zu machen.“ Und wenn seine Krankenkasse eines Tages keine Lust mehr auf Kooperation hat? „Dann klage ich.“

Und wenn die Krankenakte irgendwann dicker wird? Unübersichtlich? Selbst dann will er keine elektronische Gesundheitskarte. Und erst recht keine elektronische Patientenakte. Angst vor Fehlbehandlung habe er nicht. „Wenn die Ärzte es nicht schaffen, die relevanten Informationen anders auszutauschen, dann läuft etwas so grundsätzlich falsch im System, das kann auch keine elektronische Gesundheitskarte mehr retten.“

Johannes Kroll wird nicht der Frosch sein, der langsam gekocht wird. Und ich? Ich wundere mich erst einmal darüber, wie einfach Arztbesuche sein können, wenn man nicht jedes Mal vorher am Telefon um ein Stück Papier kämpfen muss. Aber es ist eine Leichtigkeit mit unangenehmem Beigeschmack. Mir bleibt jetzt nicht mehr als allen anderen Versicherten: aufmerksam sein. Auf die Wassertemperatur achten. Und rechtzeitig hinausspringen, falls das Wasser zu heiß wird. Wenn es dann noch geht.

Svenja Bergt leitet derzeit das taz-Ressort Wirtschaft und Umwelt.

Meine Stellungnahme: Ich habe es bisher geschafft, die eCard zu boykottieren, bewege mich dabei aber zunehmend auf dünnem Eis, da die KV Bayern in ihrem Begleitformular zur Abrechnung mich unterschreiben lässt, dass ich die Gesundheitsüberwachungskarte wie vorgesehen eingelesen habe. Nun habe ich seit 2015 jeden Fall als Ersatzfall mit Überweisungsschein laufen.
Eine Ende 2015 ergangene Vereinbarung der Krankenkassen und meiner Standesvertreter zwingt mich dazu, jedem Pat. zu unterstellen, dass er seine Überweisung gefälscht hat, und jedes Quartal noch eine Extra-Erklärung vorlegen zu lassen, dass sie versichert sind.

In überaus abgefeimter Weise zielt diese Vereinbarung, die einen völlig sinnlosen bürokratischen Akt darstellt, darauf, die letzten 5% der Verweigerer zu erpressen. Die Extra-Erklärung gilt auch seit 2015 nicht mehr für ein ganzes Quartal, sondern nur für 4 Wochen, und kostet auch noch Gebühren.

Meine Pat. unterschreiben mir gerne statt dessen die folgende Erklärung:
Erklärung zum Vertrauensschutz – Hiermit erkläre ich, N.N., als Patient/in:
1. Ich bin im laufenden Quartal gesetzlich krankenversichert bei der AOK , Vers.Nr. X123456789 und habe somit Anspruch auf eine ärztliche Behandlung durch Dr.Joachim Elz-Fianda gemäß der Richtlinien der GKV.

2. Zu meinem Arzt Dr.Elz-Fianda besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis als wichtiger Wirkfaktor für das Gelingen der Behandlung. Ich muss davon ausgehen, dass mein Arzt auch mir vertrauen kann, dass der vorgelegte Überweisungsschein rechtmäßig ausgestellt wurde. Eine darüber hinausgehende Überprüfung durch meinen behandelnden Arzt vermittels einer zusätzlichen Versicherungsbescheinigung meiner Krankenkasse gehört nicht zu den ärztlichen Aufgaben und wird daher von mir als vertrauensmindernder Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis abgelehnt.
Es gehört nicht zu den Aufgaben meines behandelnden Arztes, zu kontrollieren, ob ich bereits eine elektronische Gesundheitskarte habe oder nicht.

3. Ich weise meinen Arzt, Herrn Dr. Elz-Fianda, ausdrücklich darauf hin, dass für ihn Schweigepflicht besteht bez. der Tatsache, ob ich bereits eine elektronische Gesundheitskarte habe oder nicht, und dass er diese Tatsache weder meiner Krankenversicherung noch einer anderen Behörde mitteilen darf. Dies gilt um so mehr, als dass diese Tatsache sowohl für die Durchführung meiner Behandlung als auch für die Abrechnung derselben völlig unerheblich ist.
Nördlingen, den . .20 “

Muss ich befürchten, dass die KV mir irgendwann die Quartalsabrechnung streicht ? Ab Mitte 2018, wenn das oben genannte Lex Gröhe kommt und mich zwingt, sämtliche Patientendaten in maschinenlesbarer Form vorzuhalten, werde ich meine Kassenzulassung sowieso abgeben, da ich diese Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht für Kassenpatienten mit meinem Gewisssen nicht mehr vereinbaren kann.

Kritiker warnen weiterhin vor der verbindlichen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Anfang 2 015.

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

eCard-neindankeNun isses soweit. Meine Softwarefirma, die CompuGroup, verbreitet verlogener Weise per FAX, ab nächstes jahr seien die alten Karten ungültig.
Die CompuGroup mit ihrem Vorstandsmitglied Esser – das war der, der sich um die Abwicklung von Mannesmann so in die eigene Tasche verdient gemacht hat – hat wesentlich als Pressure Group an der Entwicklung und dem Aufbau von Druck mitgewirkt.
Meine Lizenzkosten haben sich inerhalb 10 Jahren versechsfacht. Ich muss das also bezahlen, der Rest der Krankenversicherten mit ihren Beiträgen.
Erinnerung: Am Dienstag 25.11. referierte dazu meine Kollegin Blessing aus Tübingen in Harburg, in der Burgschänke.
Hier eine gute Zusammenfassung im Neuen Deutschland:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/951005.die-e-card-fuer-den-glaesernen-patienten.html
Auszüge:
Von Reinhard Schwarz, Hamburg
Seit Jahren gibt es Proteste gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Am Wochenende trafen sich die Kritiker, um sich zu beraten. Viel Zeit bleibt ihnen nicht: In wenigen Monaten wird das neue Stück Plastik Pflicht.

Spätestens ab 1. Januar 2015 muss jeder sie haben: die e-Card, eine elek-tronische Gesundheitskarte mit Lichtbild. Wer sie nicht hat, etwa da er sein Foto zu spät bei der zuständigen Krankenkasse einreicht, soll ab nächstem Jahr seinen Arztbesuch selbst bezahlen, drohen die Versicherer.

Seit das Projekt in der Diskussion ist, gibt es Widerstand. Am Wochenende lud die Aktion »Stoppt die e-Card« zu einer Veranstaltung mit Ärzten, IT-Experten und Medienvertretern. Das Hauptargument der Gegner: Die elektronische Gesundheitskarte führe in letzter Konsequenz zum »gläsernen Patienten«. Die Informationen würden zukünftig nicht mehr bei den Haus- oder Fachärzten aufbewahrt, sondern in »Clouds« – externen Datenbanken, die nicht sicher seien, wie jüngste Erfahrungen zeigten. Kritiker monieren weiter, dass die von den Versicherten eingesendeten Lichtbilder keine Sicherheit böten. »Jeder kann ein beliebiges Foto an die Krankenkassen schicken und kriegt eine e-Card«, bemängelt IT-Fachmann Dr. André Zilch.

»Das System verbindet alle Teile des deutschen Gesundheitssystems und speichert die Daten zentral«, warnt der IT-Experte Rolf D. Lenkewitz. Die millionenfach gespeicherten Informationen seien dort nicht sicher, kritisiert Lenkewitz: »Es ist vollkommen unmöglich, alle Daten zu verschlüsseln.« Zunächst sei zwar nur geplant, die Basisdaten des Patienten wie Namen, Adresse, Krankenkasse oder Geburtsjahr zu speichern. In einem nächsten Schritt sollen aber auch medizinische Informationen, die etwa für die Notfallversorgung wichtig sind, sowie der sogenannte elektronische Arztbrief und die elektronische Patientenakte hinzukommen. »Krankheitsdaten wird man nicht mehr los«, warnt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Personendaten seien sicher, erklärt hingegen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung: »Gerade angesichts der neuen technischen Möglichkeiten werden Sicherheit und Datenschutz besonders großgeschrieben.« Die Patienten könnten darüber hinaus selbst bestimmen, »ob und welche medizinischen Daten mit ihrer Karte gespeichert werden sollen«.

Dies überzeugt die Kritiker nicht. Diese kämpfen seit Jahren gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. 2009 hätten sogar Linkspartei und FDP gemeinsam gegen die Einführung der Karte opponiert, doch die Liberalen seien später ausgeschert, schildert die Hamburger Ärztin Silke Lüder, Sprecherin der 2007 gegründeten Aktion »Stoppt die e-Card«. Dem Bündnis gehören mittlerweile 54 Organisationen von Ärzten, Patienten und Bürgerrechtlern an.

Die Überlegungen zur Einführung der Karte reichen bis 1997 zurück, erklärt Lüder. Unter der Schröder-Fischer-Regierung sei das Projekt weiter vorangetrieben worden. Einher gehe damit auch ein grundsätzlicher Wechsel hin zu einem neoliberal ausgerichteten Gesundheitssystem, in dem der Patient zum »Kunden« werde, so die Ärztin. Ursprünglich sollte die umstrittene Karte bereits 2006 eingeführt werden, doch das Vorhaben wurde abgebrochen – bei Tests hatten Patienten und Ärzte zu oft die Sicherheits-PIN-Nummer vergessen.

Doch was droht den e-Card-Verweigerern tatsächlich? Müssen sie ab 1. Januar ihre Arztrechnung selbst bezahlen? Nein, betont die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Website: Sowohl die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hätten erklärt, »dass im Rahmen einer unbefristeten Übergangsregelung« auch die bisherigen Versichertenkarten ihre Gültigkeit behalten.

Jochen