Beate Tschäpes Katzenjammer

Zur gestrigen Einlassung der mutmaßlichen Terroristin: Haben die Berater der Staatssicherheitsbehörden lange genug Zeit gehabt, die Legende so zu stricken, dass man das Verfahren ohne jede Aufhellung abschließen kann, und lässt sich nicht nur die Bundesstaatsanwaltschaft, sondern auch der Richter darauf ein ?

Katzenjammer»Ich trank täglich drei bis vier Flaschen Sekt. Ich vernachlässigte unsere ­Katzen.« (Beate Zschäpes Aussage im NSU-Prozess vom Mittwoch) Foto: Jan Stockmann http://www.jastomedia.de / pixelio.de

Dazu 2 kritische Beiträge –

A. NSU-Prozess: Hauptangeklagte inszeniert sich als Opfer emotionaler Erpressung, ­entlastet alle lebenden Verdächtigen aus Neonaziszene und Geheimdienst

https://www.jungewelt.de/2015/12-10/002.php

Beate Zschäpe will knapp elf Jahre lang gewusst haben, dass sie mit Mördern zusammenlebte – sie habe aber deren Taten zutiefst abgelehnt und sich aus Liebe und Freundschaft nicht gestellt. Eine Erklärung mit diesem Inhalt ließ die Hauptangeklagte im Prozess um die Mord- und Anschlagsserie des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) am Mittwoch durch ihren Anwalt Mathias Grasel vor dem Oberlandesgericht München verlesen. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, mit denen sie 1998 in Jena untergetaucht war, hätten ihr mit Selbstmord gedroht, falls sie sich stelle und sie selbst dadurch auffliegen sollten. Für Mundlos habe sie enge freundschaftliche Gefühle habt, Böhnhardt habe sie geliebt.

Rund drei Monate nach dem Mord an dem Blumenhändler Enver Simsek in Nürnberg hätten sie ihr davon erzählt – um die Adventszeit im Jahr 2000. Nach ihrer Schilderung zeigte sie sich damals empört darüber, dass sie einen Menschen getötet hatten. »Ich bin daraufhin regelrecht ausgeflippt«, verlas Grasel in ihrem Namen. Die Stimmung nach diesem Gespräch könne sie nur als »eisig« beschreiben. Das sei auch an Weihnachten und an ihrem Geburtstag im Januar 2001 so geblieben. Nach Medienberichten über den Bombenanschlag in der Kölner Probsteigasse, bei dem die 19jährige Mashia M. schwer verletzt wurde, habe sie Mundlos und Böhnhardt gefragt, ob sie etwas damit zu tun hätten. Obwohl sie selbst vom Bau eines Sprengsatzes angeblich nichts mitbekommen hatte. Auch will sie zwischen den Mordanschlägen immer wieder gehofft haben, ihre Lebensgefährten würden keine weiteren begehen. Dabei sollen sie den auf Mashia damit begründet haben, sie hätten »Bock drauf« gehabt. Daraufhin will Zschäpe erstmals ihre Gefühle hinterfragt, aber »nicht die Kraft gehabt« haben, sich von ihnen zu trennen. Auch habe sie Angst vor einer langen Haftstrafe gehabt und sei von dem Geld abhängig gewesen, dass die beiden Männer bei Raubüberfällen erbeuteten. »Die beiden brauchten mich nicht, ich brauchte sie«, widersprach sie dem Anklagevorwurf, sie sei für die bürgerliche Fassade des Trios wichtig gewesen. Urlaubsfotos zeigen es in Harmonie. Eine innere Zerrissenheit merkten ihr auch die Campingbekanntschaften nicht an.

Nach dem Bombenanschlag auf die Kölner Keupstraße im Sommer 2004 habe sie damit gerechnet, dass Mundlos und Böhnhardt als Täter identifiziert würden, so Zschäpe. Von den letzten vier der neun Morde an Kleingewerbetreibenden türkischer, kurdischer und griechischer Herkunft sollen die »beiden Uwes« ihr im Nachhinein berichtet haben: Sie hätten »vier weitere Ausländer umgelegt«. Sie sei sehr »enttäuscht« gewesen, weil sie wieder getötet hätten. Heute fühle sie sich »moralisch schuldig«, weil sie es nicht habe verhindern können. Den Inhalt des Bekennervideos, das sie nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt im November 2011 verschickte, will sie nicht gekannt haben.

Auffällig ist auch, dass Zschäpe nur die beiden toten Neonazis belastet. Von der Lieferung der Schusswaffen durch Mitangeklagte oder andere Personen in einem Umfeld voller Geheimdienst-V-Leute bekam Zschäpe angeblich nichts mit. Sie bestätigt die Anklageschrift aber in fragwürdigen Punkten. Täter waren laut angeblicher Selbstbezichtigung gegenüber Zschäpe auch beim Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn 2007 nur Mundlos und Böhnhardt – sie hätten die Waffen der Opfer gewollt, da ihre eigenen teils Ladehemmungen gehabt hätten. »Völlig unplausibel« fand das der Anwalt von Kiesewetters verletztem Kollegen Martin A., Walter Martinek. »Nach dieser Aussage weiß ich genau, dass es nicht stimmt«, sagte er gegenüber junge Welt. Auch der Vater des ermordeten Halit Yozgat, Ismail Yozgat und weitere Opferangehörige bezeichneten Zschäpes Aussage insgesamt als »überhaupt nicht glaubwürdig«.

B. Erpresst Beate Zschäpe den „Verfassungsschutz“?

Nach über zweijähriger Verweigerung brach die Angeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe heute ihr Schweigen. Warum? Welche Strategie verfolgt sie mit ihrer Aussage und warum hat Zschäpe bis jetzt geschwiegen? Steht die Aussage in einem Zusammenhang zum NSU-Verfassungsschutz-Komplex? Zu diesen Fragen sprach Jens Wernicke im Vorfeld des heutigen Prozesstages exklusiv für RT Deutsch mit dem NSU-Experten Wolf Wetzel.

Jens Wernicke: Herr Wetzel, vor einiger Zeit erklärte Beate Zschäpe, nun doch im NSU-Prozess aussagen zu wollen. Vielerlei Dinge sorgten seitdem dazu, dass es zu dieser Aussage bis heute nicht kam. Wie bewerten Sie als Beobachter diese Entwicklung? Und was wird von Zschäpes angekündigter Aussage zu erwarten sein?

Wolf Wetzel: Mit Sicherheit hat es die Anklagevertretung in helle Aufregung versetzt – und dieser hat man daraufhin viel Zeit gegeben, sich darauf vorzubereiten. Dass Zschäpe sich vom Schweigen bislang etwas erhofft hatte, das offenbar nicht eintraf, weswegen sie nun das Schweigen brechen will, ist offensichtlich. Auch klar ist, dass sie nicht „alles“ und auch nicht zu „allen Anklagepunkten“ etwas sagen wird, wie das bisher in den Medien behauptet wird. Vielmehr wird sie ihrer neonazistischen Gesinnung treu bleiben und weitere „Kameraden“ nicht verraten.

Aber sie könnte die bereits baufälligen Säulen der Anklage gänzlich zum Einsturz bringen, wodurch Ihre Drohung, jetzt auszusagen, auch soviel Gewicht erlangt. Dazu reichte es etwa aus, glaubwürdig zu sagen, was sie über den Tod der beiden NSU-Mitglieder weiß, welche Pläne sie hatten und ob sie – wie die Anklage ja behauptet – wirklich ihre Wohnung angesteckt hat. Von besonderem Sprengstoff wäre, wenn sie auch Auskunft darüber geben würde, mit welchen V-Leuten sie in der Zeit des Untergrundes Kontakt hatte. Und das wäre dann auch schon mehr als genug.

Jens Wernicke: Sie gehen also sicher davon aus, dass der Verfassungsschutz in den NSU-Terror verstrickt ist, und Zschäpe jetzt sozusagen in verdeckte Urteilsverhandlungen mit diesem eingestiegen ist? Ihre Aussage-Ankündigung ist eine „Drohung“ an den Dienst oder die Dienste im Hintergrund?

Wolf Wetzel: Dass der Geheimdienst mit über 40 V-Leuten im Nahbereich des NSU und seines Netzwerkes agierte, ist inzwischen Gemeingut geworden. Dass diese V-Leute diesen Untergrund maßgeblich mit ausgerüstet haben, ist ebenfalls in Hülle und Fülle belegt. Wie weit dieser Einfluss, das Gewährenlassen, aber reicht, wäre Ermittlungsaufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die allerdings nur mit den Achseln zucken und diesen Bereich des NSU-Netzwerkes damit unter Straffreiheit stellen.

Vielleicht wird uns Zschäpe mit ihrer Aussage Antwort darauf geben, warum das so ist. Warum hat sie etwa nicht die Flucht ins Ausland gewählt, nachdem sie vom Tod ihrer „Kameraden“ erfahren hatte? Stattdessen fuhr sie vier Tage durch die Bundesrepublik, um sich dann am vierten Tag im Beisein eines Rechtsanwalts in einem Polizeirevier „freiwillig“ zu stellen. Hielt sie, um ganz konkret zu werden, eine Flucht womöglich für aussichtlos? Dem schlösse sich die Frage an, wer in diesem Land es vermag, eine Flucht aussichtslos zu machen.

Jens Wernicke: Sie schreiben in Ihren Büchern und argumentieren auch in Ihren Vorträgen, die offizielle Version der Geschehnisse um den NSU sei von allen belegbaren die unglaubwürdigste. Wo genau wittern Sie denn Manipulation durch wen?

Wolf Wetzel: Ich würde nicht von Wittern sprechen, sondern von der Evidenz der zahlreichen Belege, Indizien und Zeugenaussagen, die eine Manipulation zahlreicher Ermittlungsergebnisse belegen. Sonst gäbe es auch keinen zweiten parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf Bundesebene, und keinen zweiten in Thüringen. In beiden werden zwei zentrale Thesen angezweifelt: Jene von den drei angeblichen NSU-„Einzeltätern“ und jene vom Selbstmord der beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. In letzteren Fall wurde der Tatort Eisenach, wo die Genannten einvernehmlichen Selbstmord begangen haben sollen, so massiv „kontaminiert“, also manipuliert, dass jedes sich darauf gründende Ermittlungsergebnisse eine Farce sein muss.

Quelle: Confederate till Death CC BY-SA 3.0

Sie fragen aber, wem dienen diese Manipulationen? Nun, wenn alle noch vorhandenen Indizien, einen Selbstmord zum unwahrscheinlichsten Geschehensablauf machen, ein Fremdeinwirken, also einen Mord hingegen für zum wahrscheinlichsten, dann will man hier offenbar Täter decken bzw. nicht verfolgen.

Es gibt einen Mann, der Ihre Frage nach Interesse und Motiv dieser Manipulationen und Ermittlungssabotage auf ganz unfreiwillige Art und Weise bereits wunderbar beantwortet hat. Er heißt Klaus-Dieter Fritsche und war, als der NSU noch im Untergrund weilte, Vize-Chef des Verfassungsschutzes in Köln. Dieser Mann wurde 2012 als Zeuge vor den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin geladen, um zu erklären, wie es zu den Vernichtungen von V-Mann-Akten in seiner Bundesbehörde kam, nachdem die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hatte. Dort klärte er folgendermaßen auf:

»Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. (…) Es gilt der Grundsatz ›Kenntnis nur wenn nötig‹. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive. Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.«

Klarer und kompetenter kann man nicht sagen, dass der NSU nicht nur eine neonazistische Organisation ist, sondern zugleich eine Staatsangelegenheit. Denn nur im letzteren Fall kann man daraus ein „Staatsgeheimnis“ machen.

Jens Wernicke: Wie darf ich das verstehen? Ist der NSU eine staatliche Terrororganisation? Oder meinen Sie, der Verfassungsschutz handele hier gegen Regierung und Staat?

Wolf Wetzel: Ein Amalgam, würde ich ganz knapp antworten. Klar und unbestritten ist hoffentlich, dass es für Neonazismus und Neofaschismus keine staatlichen Geburtshelferdienste bedarf. Den Nährboden hat die nicht begonnene politische und gesellschaftliche Entnazifizierung geschaffen, aber auch das skrupellos optionale Verhältnisse der politischen Klasse zu neofaschistischen Ideologien und Praxen. Sie waren und sind ihnen willkommen, wenn es um Antikommunismus ging und geht, den sich beide verbissen teilen. Und sie sind sich einig darin, dass die gesellschaftliche Linke ihr gemeinsamer Feind ist. Verneinen würde ich für Deutschland, in der jetzigen „Führungsposition“ mit Blick auf die Europäische Union, dass man den Neofaschismus als eine Art politische Notreserve, also letzte Machtoption hält.

Wenn man diese knapp gezeichneten Verbindungslinien vor Augen hat, dann erschließt sich auch das Verhältnis zwischen neonazistischem Terror – hier in Gestalt des NSU – und staatlichen Behörden und Diensten. Für den NSU kann ich sehr engmaschig nachzeichnen, dass das Abtauchen und Gründen eines neonazistischen Untergrundes ohne das Zusehen und Gewährenlassen von Geheimdiensten nicht möglich gewesen wäre. Das reicht bis hin zur aktiven Unterbindung von Festnahmemöglichkeiten, was ebenfalls belegt ist. Doch, es ist eben mehr als das gern verwendete Bild vom „verselbstständigten“ Geheimdienst. Denn in all diesen Fällen, wo verschiedene Interessen – zum Beispiel zwischen Polizei und Geheimdienst – aufeinandertrafen, haben keine James Bond-Gestalten, mit Griff zur ultimativen Waffe entschieden …. sondern das jeweilige Innenministerium. Ein ordentlicher und geordneter Weg, den ich an vielen Tatorten nachzeichnen kann. Also weder einer verselbstständigter Geheimdienst, noch das behauptete „Behördenwirrwarr“.

Das heißt also, dass der Geheimdienst, der sogenannte Verfassungsschutz an keinem entscheidenden Punkt gegen übergeordnete Interessen verstoßen hat, schon gar nicht, dass er mit eigener „Agenda“ gegen die Regierung agiert hat.

Ich hatte zuvor bereits den ehemaligen Vizechef des Inlandgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ Klaus-Dieter Fritsche zitiert. Wenn er den NSU zum „Staatsgeheimnis“ hochstuft, das bei Offenlegung Regierungshandeln unterminieren könnte, dann belegt er doch sehr eindrucksvoll, dass es eben keinen Dissens zwischen Geheimdiensten auf der einen und Regierung plus regierungswilliger Opposition auf der anderen Seite gibt.

Dass er diese doch klare Ansage zur Nichtaufklärung der NSU-Morde, zur fortgesetzten Ermittlungssabotage nicht gegen seine politisch Vorgesetzten gemacht hat, sondern in ihrem Namen, ist ganz einfach zu belegen: Im Dezember 2013 katapultierte ihn die Bundeskanzlerin Angela Merkel ins höchste Amt, das es auf diesem Terrain zu vergeben gibt: Staatssekretär für die Belange der Nachrichtendienste im Bundeskanzleramt. Dieser Posten wurde von der Bundeskanzlerin extra neu geschaffen.

Jens Wernicke: Ich bedanke mich für das Gespräch.

Wolf Wetzel war Autor der ehemaligen autonomen L.U.P.U.S.- Gruppe, die sehr stark von der Häuserkampfbewegung der 80er Jahre, der Startbahnbewegung 1980-1991, der Anti-Golfkriegskampagne 1991 und der Bundestagsblockade gegen die Abschaffung des Asylrechts 1993 geprägt war. Er ist Autor mehrerer Bücher, das letzte trägt den Titel: „Der Rechtsstaat im Untergrund: Big Brother, der NSU-Komplex und die notwendige Illoyalität“, PapyRossa-Verlag 2015. Seit 2011 Vorstandsmitglied von Business Crime Controll Frankfurt.

Bei dieser Gelegenheit noch 3 Verweise auf hier veröffentlichte Beiträge:

Der NSU-Komplex: Wer ermittelt gegen den Verfassungsschutz? Geht mit Florian H. die Mordserie weiter ? Droht der „tiefe Staat“?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Spinnenkampf_mZwei wichtige Veröffentlichungen zum Thema in den „Blättern“, die man sich anschauen sollte, so lange sie noch frei zugänglich sind:
https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2014/januar/der-nsu-komplex-wer-ermittelt-gegen-den-verfassungsschutz
Auszüge:

Zwei Jahre nach Aufdeckung des Terrortrios Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe, zwei Jahre nach intensiver Beschäftigung durch Journalisten, Rechtsanwälte, Untersuchungsausschüsse sowie nach einem halben Jahr eines Prozesses in München mit bereits über 70 Verhandlungstagen muss man gestehen: Wir wissen noch immer nicht, was der NSU, der „Nationalsozialistische Untergrund“, tatsächlich war.
Im Gegenteil: Immer neue Fragen tauchen auf. Der Komplex erscheint wie eine Hydra: Eine Frage wird beantwortet, zwei neue wachsen nach.

„Wir wissen nicht, was der NSU war.“ Das können wir deshalb sagen, weil wir inzwischen eben sehr viel wissen. Weil wir Dutzende von handelnden Personen kennen, Tat- und Handlungsorte, weil es objektive Widersprüche gibt, weil wir wissen, wo wir suchen müssen.
Der NSU-Komplex wird immer größer – und er wird für die Demokratie gefährlicher.
Zur Aufklärung stehen mindestens zehn Morde, ein schwerer Bombenanschlag, zwei Sprengfallen, 15 Raubüberfälle auf Banken, Poststellen und einen Supermarkt.
Alles verübt innerhalb von 14 Jahren, durch drei Personen, aus dem Untergrund heraus – und nur von diesen drei.
So jedenfalls sieht es die Bundesanwaltschaft und so ist die Anklage formuliert. Doch, weil wir inzwischen viel wissen, wissen wir auch, was der NSU nicht war: Es war eben nicht ausschließlich dieses Trio Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe.

Die Anklagekonstruktion der Bundesanwaltschaft ist, gelinde gesagt, diskussionswürdig.
Eine Konsequenz dieser Konstruktion ist zum Beispiel: Wenn es nur diese drei waren und die beiden Haupttäter obendrein tot sind, muss man nicht mehr weiterermitteln.
Gegen Tote wird nicht ermittelt. Tote haben auch keine Verteidigung. Toten muss die Tat nicht nachgewiesen werden.
Sie zu Alleintätern zu machen, ermöglicht zum Beispiel, nicht in Richtung Verfassungsschutz ermitteln zu müssen.
Allerdings zerbröselt die Anklagekonstruktion der Bundesanwaltschaft an immer mehr Tatorten. Doch noch revidiert die oberste Anklageinstanz der Bundesrepublik ihre Anklage nicht.
Fest steht: Der NSU-Komplex ist nicht Vergangenheit, sondern wir stecken mittendrin.

Was wir bis heute tun, ist, Puzzlestücke zusammenzutragen für die Beantwortung der einen, zentralen Frage: Wer war der NSU – oder besser: Wer „ist“ der NSU?
Denn der Komplex lebt. Wie sonst könnten 2012 und 2013 Akten verschwinden oder manipuliert werden?

Und es gibt einen neuen Todesfall. Am 16. September 2013 verbrannte der 21jährige Florian H. aus dem Kreis Heilbronn morgens um 9 Uhr in seinem Auto auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart. Er arbeitete eigentlich bei einer Baufirma im Remstal.
Am Nachmittag desselben Tages um 17 Uhr hatte er einen Termin mit der NSU-Ermittlungsgruppe „Umfeld“ des Landeskriminalamtes, das auch in Bad Cannstatt sitzt (übrigens auch der Verfassungsschutz).

Florian H., der sich in der rechten Szene bewegt hatte, war schon einmal, im Januar 2012, vom LKA im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex vernommen worden.
Er soll Kolleginnen gesagt haben, er kenne die Polizistenmörder von Heilbronn. Laut den Akten bestritt Florian H. dies allerdings bei seiner Vernehmung. Aber er erwähnte ein gemeinsames Treffen von NSU und einer bisher unbekannten Gruppierung namens Neo-Schutz-Staffel, NSS, in Öhringen.
Laut der Auskunft der Ermittler habe das nicht belegt werden können. Doch der Sachverhalt wurde mit dem Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses in Berlin Ende August 2013 erstmals öffentlich.

Für die Stuttgarter Polizei war der Tod Florian H.s eine Selbsttötung. Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Die Eltern und die vier Geschwister sehen es anders; sie schließen Selbstmord aus. Die Familie berichtet von mehreren seltsamen Defekten an ihren Autos in der Zeit davor.
Der Leichnam wurde ohne Zutun der Familie eingeäschert. Sie will unbedingt, dass weiter ermittelt wird.

Bereits im August 2013 war in de n“Blättern“ folgendes zu lesen:
https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2013/august/auf-dem-weg-zum-%C2%BBtiefen-staat%C2%AB
Auszüge:

von Hajo Funke und Micha Brumlik

Dass die repräsentative, die wohlfahrtsstaatlich-parlamentarische Demokratie ihre besten Zeiten hinter sich hat und dank Globalisierung und Neoliberalismus auch in den Staaten des Westens zunehmend durch ein Regime der „Postdemokratie“ ersetzt wird, ist seit den Analysen von Colin Crouch und Wolfgang Streeck kaum noch bestreitbar.
Parallel dazu werden nun aber offenbar seit Jahren währende, bewusst betriebene Strategien bekannt, auch Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit auszuhöhlen.
Dabei geht es – ganz altmodisch – um die möglichst geheim gehaltene Institutionalisierung eines „Ausnahmezustandes“, der die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik zum Souverän jedenfalls über die Sicherheit macht – vorbei an Parlament und Regierung.
Speziell der rechtskonservative Bundesinnenminister, Hans-Peter Friedrich, möchte über den Weg einer neuen Sicherheitsarchitektur – und gegen das Parlament und seinen Aufklärungsanspruch – die Parallelwelt des Bundesamts und seiner Geheimstrukturen stärken.
Dabei wird die wesentliche Mitschuld gerade dieser Institutionen am Sicherheitsversagen im Fall des NSU derzeit immer klarer.
Offenbar will Friedrich damit einen autoritären Backlash in undemokratische Zeiten proben.
Zumindest in Ansätzen existiert auch in diesem Land also das, weswegen – unter anderem – der Türkei die Aufnahme in die EU verweigert wird:

ein „tiefer Staat“ der Geheimdienste.

All das haben der Bundestagsausschuss zur Ermittlung des Behördenversagens im Fall der NSU-Morde sowie eine Reihe couragierter und investigativer Journalisten und Medien inzwischen zu Tage gefördert.
Seit jüngstem ist – vor allem durch einen Beitrag des ARD-Magazins „Report Mainz“ vom 21. Mai 2013 – einer breiten Öffentlichkeit bekannt, dass die Verfassungsschützer, insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz, spätestens seit dem Frühjahr 2000 über die Existenz der Terrorgruppe NSU und ihr Vorhaben, schwerste Straftaten zu begehen, umfangreich informiert waren.
Am 28. April 2000 wussten vier Landesämter und das Bundesamt, bei dem zentrale Informationen wie etwa Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen zusammenlaufen, von einem rechtsterroristischen Netzwerk – bestehend aus dem Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe sowie ihren Mittätern und Unterstützern (aus dem Landser– sowie dem Blut-und-Ehre-Netzwerk). „Report Mainz“ zitiert einen Brief des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz Sachsen, Olaf Vahrenhold (der im Untersuchungsausschuss davon nichts verlauten ließ), in dem die Existenz einer Terrorgruppe von mehr als drei Personen klar und genau beschrieben ist.
In ihm beantragt Vahrenhold, für das Trio Beschränkungsmaßnahmen nach dem Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz (G 10) anzuordnen. Das Schreiben richtet sich unter anderem an den Staatsminister des Inneren, Herrn Hardrath, und den Staatssekretär Ulbricht.
In dem Antrag heißt es unter Punkt drei: „Trotz der seit etwa zwei Jahren andauernden Flucht der Betroffenen 5-7 [dem Trio] bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Zweck der Vereinigung, schwere Straftaten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu begehen, auch in Zukunft unverändert fortbesteht und sich auf die Betroffenen 1-4 [das sind Andreas G., Thomas S., Mandy S. und Jan W.] erstreckt.“ Weiter heißt es: „Das Vorgehen der Gruppe ähnelt der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen.“ Diese Kenntnisse wurden nicht ins Zentrum der Terrorabwehr gestellt, sondern verharmlost und teilweise geleugnet.
Doch mehr noch: Der Einsatz von aus der neonazistischen Szene gewonnenen Informanten war bereits vor dem Beginn der Mordserie von zentraler Bedeutung für die Terrorgruppe, nämlich im Prozess ihres Untertauchens.
All dies dürfte ein wichtiger Grund dafür sein, dass die Sicherheitsbehörden, und an deren Spitze Bundesinnenminister Friedrich und dessen Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, dem Untersuchungsausschuss entweder nur zögerlich zugearbeitet haben oder aber weiterführende Auskünfte bis heute verweigern.
Nur unter höchstem Druck wird nach wie vor das Allernötigste an Akten und Informationen weitergegeben – und zwar vorselektiert.

Das „Trio“ war den Sicherheitsbehörden also durchaus bekannt. Damit erledigt sich die lange Zeit immer wieder wie ein Mantra vorgetragene Schutzbehauptung der Sicherheitsbehörden, sie hätten sich die Existenz einer solchen rechtsterroristischen Gruppe nicht vorstellen können.
Dies war und ist eine strategische Lüge der Verfassungsschützer: Sie wussten von ihr. Das gilt sowohl für Olaf Vahrenhold, Verfasser des oben zitierten Dokuments, als auch für den langjährigen Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz in Sachsen, Reinhard Boos. Beide haben bewusst und wiederholt vor Untersuchungsausschüssen gelogen.
Obwohl ihnen bekannt war, dass es sich um eine rechtsradikale Terrorgruppe handelt, die sich in der Tradition des weißen Rassismus und des historischen Nationalsozialismus sieht, haben sie und die ihnen unterstehenden Institutionen nichts Angemessenes unternommen, die späteren Morde zu verhindern: Bereits fünf Monate nach dem Wissensaustausch der Verfassungsschützer, nämlich am 9. September 2000, kam es zum ersten Mord, dem an Enver Simsek in Nürnberg.

Schon zwei Jahre zuvor, am 14. Februar 1998, hatte der Rechtsterrorexperte des BKA, Michael Brümmendorf, im Zuge der „Garagenfunde“ in Jena die Adressliste von Uwe Mundlos in den Händen – und damit ein Who‘s Who des Terrornetzwerks und seiner Unterstützer (darunter mindestens fünf V-Leute, unter anderen Kai D.). Doch nach Prüfung der Adressliste erklärte er diese für irrelevant (!).
Ebenso verhielt sich ein Teil des LKA in Thüringen, unter anderem der für die Auswertung der Garagenfunde zuständige Kriminalist Jürgen Dressler: Dieser hatte vor dem Untersuchungsausschuss zunächst bestritten, die Adressliste überhaupt zu kennen, und sich erst unter dem Druck einer Gegenüberstellung mit Brümmendorf wieder daran erinnert.
Ende 1997/Anfang 1998 wurden die Zielfahnder, eine Unterabteilung des LKA Thüringen, ihren glaubwürdigen Angaben zufolge von Verfassungsschützern offenkundig mutwillig an ihren Versuchen gehindert, die Untergetauchten zu stellen.
Und bereits im Herbst 1998 informierte der von dem damaligen Mitarbeiter des brandenburgischen Verfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath, im LfV Brandenburg geführte V-Mann „Piatto“ (Carsten Szczepanski) das Landesamt darüber, dass die Untergetauchten auf der Suche nach Waffen seien, „weitere Überfälle“ planten und hierbei der Kontakt zu Jan W. (ein Mitglied des rechtsextremen Netzwerks Blut und Ehre) von größter Bedeutung sei. Piatto selbst war an der Beschaffung der Waffen für das Terrortrio offenkundig beteiligt.

Diese Belege zeigen: Seit Herbst 1998 und erst recht seit dem Frühjahr 2000 wussten die Verfassungsschützer, insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass es sich bei dem Trio und seinem Umfeld um eine gewaltbereite rechtsterroristische Gruppe handelt. Vor allem im Jahr 2000 wurde dies mehrfach auch auf Bundesebene, zum Teil mit dem Bundeskriminalamt und dem Generalbundesanwalt, erörtert.
Doch all das blieb ohne Konsequenzen: Die Informationen über den Charakter einer Terrorgruppe wurden zum Teil ernst genommen, geeignete Maßnahmen zu ihrer Verfolgung wurden aber nicht getroffen.


Meine Frage: Sollte hier ein Kern einer Todesschwadron aufgebaut werden wie in den Diktaturen Südamerikas, um im rechten Moment in Zusammenarbeit mit „befreundeten“ Geheimdiensten jagd auf linke Politiker, Gewerkschaftler und Künstler zu machen ?

Jochen