Charité: Studie lässt auf massive Untererfassung von Impfschäden durch Corona-Vakzine schließen – von Leim-Medien als „Schwurbelei“ abqualifiziert

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Diese Studie von anrerkannten Fachleuten wurde schon mehrfach zitiert. Die Propagandamaschine mss sie also entwerten. Siehe hier:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=83705

pexels-photo-3952224.jpeg

Photo by cottonbro on Pexels.com

Harald Matthes von der Berliner Charité hat Zwischenergebnisse einer Langzeituntersuchung zu den Nebenwirkungen nach Behandlung mit den experimentellen Covid-19-Impfstoffen preisgegeben. Danach treten schwerwiegende Komplikationen 16,5 Mal so häufig auf, wie dies das offizielle Meldesystem des Paul-Ehrlich-Instituts nahelegt.
Prompt treten Corona-Sittenwächter auf den Plan und werfen dem Forscher mangelnde Wissenschaftlichkeit vor, samt Fingerzeig auf dessen anthroposophische Umtriebe.
Damit ist der Rahmen gesetzt, in dem sich andere Nestbeschmutzer und Rufmörder austoben dürfen. Der Sache dient das nicht – und soll es auch nicht.
Von Ralf Wurzbacher.

Es läuft weiter wie gehabt. Sobald auch nur ein Zweifel an der beschworenen Sicherheit der gängigen Covid-19-Vakzine nennenswerte öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zieht, wird dessen Urheber wahlweise ignoriert oder herabgewürdigt. Da geht es Harald Matthes, Geschäftsführer und ärztlicher Leiter am Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe in Berlin, nicht anders als manch einem Leidensgenossen vor ihm.
Matthes hat das getan, was die für das medizinische Corona-Management in Deutschland Verantwortlichen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), beim Robert Koch-Institut (RKI) und beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sich seit bald eineinhalb Jahren schlicht verkneifen. *)
Nämlich: Anhand einer Langzeituntersuchung zu ermitteln, welche und wie viele Nebenwirkungen im Gefolge von Impfungen auf Basis der neuartigen mRNA- und Vektortechnologie auftreten.

Erste Zwischenergebnisse seiner auf ein bis zwei Jahre angelegten Studie „Sicherheitsprofil von Covid-19-Impfstoffen“, kurz ImpfSurv, lassen aufhorchen.
Demnach haben möglicherweise acht von tausend oder 0,8 Prozent aller Behandelten mit schweren Impfkomplikationen zu kämpfen. Mit „schweren Nebenwirkungen“ sind dabei Symptome klassifiziert, die über Wochen oder Monate anhalten und eine ärztliche Behandlung erfordern.
Dazu zählen unter anderem Herzmuskel– oder Herzbeutelentzündung, Hirnvenenthrombosen, überschießende Reaktionen des Immunsystems oder neurologische Störungen, also Beeinträchtigungen des Nervensystems. Wie Matthes in der Vorwoche gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erklärte, könnte hierzulande mithin eine halbe Million Menschen derlei Schäden erlitten haben.

Ambulanzen für Geschädigte

Die Zahl ist ein Vielfaches höher als die vom PEI in seinen Sicherheitsberichten veröffentlichten Werte. In einem Interview von Anfang April mit dem „Focus“-Magazin sprach Matthes von einer Untererfassung in der Größenordnung von „mindestens 70 Prozent“. 80 Prozent der Störungen seien nach drei bis sechs Monaten wieder ausgeheilt.
„Aber es gibt leider auch welche, die deutlich länger anhalten.“ Viele Leidtragende würden nicht ernst genommen, häufig müssten sie ihre Behandlungen selbst bezahlen, beklagte der Mediziner und forderte spezielle Ambulanzen für Impfgeschädigte.

Das PEI gewinnt seine Daten bekanntlich aus den Verdachtsmeldungen von direkt Betroffenen, Angehörigen und behandelnden Ärzten. Weil diese nur passiv gesammelt werden, lassen sich aus den Eingaben keine sicheren Rückschlüsse auf Umfang und Schweregrad von Impfnebenwirkungen und -schäden in der Gesamtbevölkerung ableiten.
Matthes erklärt sich das sogenannte Underreporting damit, dass insbesondere die Ärzteschaft, obwohl gesetzlich dazu verpflichtet, nur gebremst Meldung erstattet.
Die Dokumentation kostet sehr viel Zeit (bis zu einer halben Stunde pro Fall) und wird nicht vergütet, weshalb die Arbeit oft nicht so ausgeführt werde, „wie man es sich wünschen würde“.
Eine Rolle spiele außerdem die „Politisierung der Impfung“. Viele Ärzte seien nicht bereit gewesen, „Symptome, die als Verdacht hätten gemeldet werden müssen, auch zu melden – weil der Eindruck entstehen könnte, dass die Impfung stark nebenwirkungsreich sein könnte“.
Ein Grund für die Zurückhaltung dürften auch Sorgen vor möglichen juristischen Konsequenzen sein, dergestalt, dass Betroffene Schadensersatzansprüche gegen den Arzt oder die Klinik geltend machen könnten.

Der aktuelle, am vergangenen Mittwoch vorgelegte PEI-Sicherheitsbericht beziffert das Ausmaß „schwerwiegender Reaktionen“ mit lediglich 0,2 pro 1.000 Impfdosen. Die absolute Zahl der Fälle ist erstmals nicht angegeben – warum eigentlich nicht? – während im Vorgängerreport mit Stand 31. Dezember 2021 knapp 30.000 solcher Ereignisse bei damals 61,7 Millionen wenigstens einmal Geimpften aufgeführt waren.
Nimmt man diese Zahl zum Maßstab, dann hat die ImpfSurv-Studie bislang rund 16,5 Mal so viele schwere Impfschäden registriert wie das PEI-Meldesystem.
Unzutreffend haben andere Medien, wie etwa die „Berliner Zeitung“, von einer womöglich 40 Mal höheren Fallzahl geschrieben. Dabei wurde nicht bedacht, dass Matthes mit „Geimpften“ und das PEI mit „Impfdosen“ kalkuliert.

„Eine Frage des Nichtwissenwollens

Aber auch so wirken Matthes’ Befunde alarmierend. Träfen sie zu, könnten bisher mithin über 46.000 Menschen in Deutschland infolge der Impfung verstorben sein.
Das PEI listet dagegen „nur“ 2.810 Fälle von „tödlichem Verlauf in unterschiedlichem zeitlichen Abstand“ zu einer Impfung auf, wobei davon gerade einmal 116 „als konsistent mit einem ursächlichen Zusammenhang (…) bewertet“ sind.

Über die Begrenztheit dieser Angaben haben die NachDenkSeiten unter anderem hier berichtet. Sicheren Aufschluss über einen todbringenden Impfschaden kann allein eine gerichtsmedizinische Prüfung geben, die das PEI aber selbst nicht anordnen darf. Der Anstoß dazu muss von Ärzten, Gesundheitsämtern oder den Hinterbliebenen kommen, die Kraft und Geld haben, den Vorgang juristisch aufarbeiten zu lassen.
Eine Obduktion kostet 1.000 bis 2.000 Euro. In diesem Lichte betrachtet dürften die tatsächlichen Todesumstände nur in ganz wenigen Einzelfällen umfassend aufgeklärt werden.

Peter Schirmacher, Direktor der Pathologie der Universitätsklinik Heidelberg, geht aufgrund eigener systematischer Untersuchungen (einmalig in Deutschland) davon aus, dass bei 30 Prozent der „kurz und überraschend“ nach der Impfung Verstorbenen ein „direkter Impfzusammenhang“ besteht.
„Allen diesen Fällen sollte auf den Grund gegangen werden, was aber leider nicht passiert“, äußerte er sich im März in einem Interview mit der „Rhein-Neckar-Zeitung“: Die „fehlende Unterstützung einer breiten, qualifizierten und systematischen Untersuchung auf allen Ebenen“ begründete er dabei mit: „eine Frage des Nichtwissenwollens“.

Fall für Faktenchecker

Genau so ergeht es jetzt den Aufklärungsbemühungen von Matthes. Dessen Studie haben mit dem MDR, dem „Focus“ und der „Berliner Zeitung“ anfangs immerhin drei namhafte Medien behandelt, und dies sogar wohlwollend. Der große Rest der Presselandschaft nahm sie gar nicht erst zur Kenntnis.
Weil die Angelegenheit im Internet für Furore sorgt, sehen sich inzwischen aber die üblichen „Faktenchecker“ herausgefordert, ihre Sicht der Dinge unters Volk zu bringen.
Den Vorreiter gab am Freitag „Zeit“-Online unter dem Titel „Viel behauptet, nichts belegt“. In dem Beitrag wird eine Reihe „methodischer Schwächen“, „Fehler“ und „Ungereimtheiten“ durchgekaut: So seien die Ergebnisse noch unveröffentlicht, die Schwere der Komplikationen ließe sich nicht überprüfen und überdies deckten sich die Zahlen nicht – wie von Matthes behauptet – mit denen aus anderen Staaten mit besseren Überwachungssystemen wie etwa Schweden.

Einzelne Kritikpunkte sind durchaus berechtigt. Bei der sogenannten Real-World-Data Beobachtungsstudie werden 40.000 Probanden (geimpfte und nicht geimpfte) in regelmäßigen Abständen per Onlineerhebung zu ihrem Gesundheitszustand und nach Reaktionen auf die Impfung befragt. Der Einwand, zur Teilnahme könnten sich insbesondere Impfkritiker und -gegner ermuntert gefühlt haben, lässt sich nicht belegen, ist aber auch nicht völlig von der Hand zu weisen. Nach Matthes’ Auskunft werden jene Personen aus der Auswertung ausgeschlossen, die schon bei der Registrierung einen Impfschaden angaben.
Dann ist da der Vorwurf, der Forscher halte sich nicht an „korrekte und allgemein akzeptierte Definitionen“ von „schweren Nebenwirkungen“. Kriterium dafür ist bei ImpfSurv, dass ein Arzt die fraglichen Beschwerden als „potenziell lebensbedrohlich eingestuft hat“ und die Betroffenen mindestens drei Tage lang krankgeschrieben waren.

Wer aufmuckt, schwurbelt

Als „Chefankläger“ präsentierte die „Zeit“ den Leiter der Klinik für Infektiologie und Impfstoffforscher Leif Erik Sander von der Berliner Charité. Die Charité selbst distanzierte sich durch einen Sprecher: Die Datenbasis sei „nicht geeignet, um konkrete Schlussfolgerungen über Häufigkeiten in der Gesamtbevölkerung zu ziehen und verallgemeinernd zu interpretieren“.
Die Wirkungsstätte des Virologen Christian Drosten fungiert seit über zwei Jahren als eine Art Corona-Wahrheitsministerium. Da passte es gar nicht ins Bild, dass Matthes selbst an der Charité lehrt und eine Stiftungsprofessur für Anthroposophische und Integrative Medizin innehat.
Aber irgendwie passt das doch, schließlich lässt sich Anthroposophie auf ein Leichtes mit „Schwurbelei“ gleichsetzen, was die „Zeit“ mit dem Extrahinweis, Matthes’ Klinik auf der Havelhöhe habe einen anthroposophischen Schwerpunkt, zumindest zu suggerieren versuchte.

Mit demselben Framing wurde schon Ende Februar Andreas Schöfbeck, damaliger Vorstand der Betriebskrankenkasse BKK ProVita, belegt. Er hatte es gewagt, die Daten von elf Millionen BKK-Versicherten zu durchkämmen und hochzurechnen, dass bis dahin bundesweit „vier bis fünf Prozent“ aller geimpften Menschen in der BRD „wegen Impfnebenwirkungen in ärztlicher Behandlung“ gewesen sein könnten.
Daraufhin setzte eine unsägliche Schmutz- und Lügenkampagne gegen Schöfbeck und seine mit Homöopathie und Osteopathie werbende „Schwurbel-BKK“ ein und der Gescholtene wurde fristlos gefeuert.
Dies geschah unmittelbar vor einem schon vereinbarten Treffen mit Verantwortlichen des PEI, bei dem man sich über Ergebnisse seiner Erhebung austauschen wollte.

Der Termin wurde abgeblasen. Aber immerhin versicherte das PEI damals gegenüber den NachDenkSeiten, seine Sicherheitsbewertungen künftig um eine „retrospektive Auswertung auf Basis von Gesundheitsdaten der gesetzlichen Krankenkassen“ zu ergänzen. Bisher ist es bei der Ankündigung geblieben.
Mehr noch (beziehungsweise weniger), die Krankenkassen sollen – Stand Mitte April – noch keinerlei Daten ans PEI weitergereicht haben.
Der neue ProVita-Vorstand weigert sich wohl sogar bei Androhung eines Strafverfahrens, seine Karten offenzulegen.

Alarmierende Klinikdaten

Dazu beteten das PEI, RKI und andere immer wieder ihr haltloses Argument runter, Abrechnungsdaten seien nicht „per se mit schwerwiegenden Nebenwirkungen gleichzusetzen“.
Tatsächlich hatte Schöfbeck sämtliche Nebenwirkungen nach Impfung, die über Schmerzen an der Einstichstelle hinausgehen und einen Arztbesuch nach sich zogen, erfasst und daraus auf bundesweit drei Millionen Betroffene geschlossen.
Fakt ist zudem: Das PEI ist gesetzlich verpflichtet, auch „normale“ Impfreaktionen, wie sie etwa in den Beipackzetteln der Hersteller benannt sind, zu sammeln und auszuwerten. Nur auf dieser Basis lässt sich ersehen, ob zum Beispiel einer von tausend oder einer von zehn Geimpften an tagelangen Kopfschmerzen laboriert.
Wenn das PEI faktenwidrig anderes verbreitet und selbst bloß auf einen Bruchteil der Fälle kommt, die die BKK-Datenbank ausspuckt, ist das ein Beleg mehr für die eklatante Unterschätzung der realen Lage und dafür, dass die zuständigen Behörden vom eigenen Versagen ablenken wollen.

So galt es bis Anfang des Jahres ja praktisch noch als undenkbar, dass auch nur ein einziger Patient wegen eines Impfschadens stationär zu behandeln wäre. Nach Auswertung der Abrechnungsdaten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) – wohlgemerkt durch ein paar wenige kritische Geister, nicht das PEI – waren es aber allein 2021 schon mutmaßlich über 22.000 solcher Fälle, darunter über 2.600 Intensivmedizinische Behandlungen und 282 Todesfälle.
Die Gesamtlast für die Kliniken durch Impfschäden im Verhältnis zur Zahl der Impfdosen wog etwa vier Mal so schwer wie in der Zeit vor Corona mit den bis dahin gängigen Impfstoffen, für die Intensivmedizin 3,5 Mal so schwer. Bei den mutmaßlich an einem Impfschaden Verstorbenen stieg die Fallzahl etwa um 20 Prozent. Aber auch über diese Enthüllungen verloren die Leitmedien praktisch kein Wort.

Macht Impfung empfänglich für Corona?

Natürlich haben auch ein Herr Schöfbeck oder ein Herr Matthes die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen. Die mit den drei hier behandelten Erhebungen (ImpfSurv, ProVita, InEK) ermittelten Zahlen und Relationen zur Bevölkerung sind zwar längst nicht deckungsgleich, aber in ihrer Tendenz eindeutig: Sie liefern starke Indizien dafür, dass der Ernst der Lage deutlich unterschätzt wird.
Matthes selbst räumte der „Zeit“ gegenüber Limitationen seiner Studie ein, beharrte aber auf seiner Sicht einer starken Untererfassung von Impfnebenwirkungen.
Auf ihn einzuprügeln, nur weil er mit begrenzten Mitteln den Job macht, den das BMG und seine untergebenen Behörden mit weit größeren Ressourcen zu erledigen hätten, dies aber bis heute nicht tun, ist journalistisch ein Armutszeugnis und erhärtet nur den Eindruck von einer vierten Gewalt im Regierungsauftrag.
Hätte sich der Mainstream mit derselben Hingabe auf die Datenwüsten von RKI und PEI gestürzt und beispielsweise adäquat skandalisiert, dass es bis heute keine Kohortenstudien zu Corona und den Covid-19-Impfungen gibt, wären Lothar Wieler und Klaus Cichutek längst auf Arbeitssuche.

Apropos Arbeit: Nach den – mangelhaften und unvollständigen – Daten des RKI haben ein- und zweimal Geimpfte mittlerweile offenbar ein erhöhtes Risiko, sich mit Omikron zu infizieren und einen schweren Covid-19-Verlauf durchzumachen.
Anhaltspunkte dafür liefern ebenso amtliche Erhebungen für Großbritannien. Herauszufinden, woran das liegt, wäre gewiss ein spannendes Unterfangen für „Spiegel“, „SZ“, „FAZ“ und Co. Oder auch nicht …

Inside_Corona*: In dem Buch von Thomas Röper „Inside Corona“ kann man mit Belegen nachlesen, von wem das RKI und das PEI bzw. deren Mitarbeiter Geld bekommen haben.

Dass gerade solche Fälle auf lange Sicht auftreten wie hier beschrieben, habe ich schon 2020 vorausgesagt, siehe auch meine Anmerkung in  https://josopon.wordpress.com/2020/11/28/genetische-impfstoffe-gegen-covid-19-hoffnung-oder-risiko/. Es kommt jetzt leider viel schneller, als ich das erwartet hatte. Aber nicht ohne Grund haben die Hersteller sich im Zulassungsverfahren einen Freibrief ausstellen lassen für sämtliche Komplikationen. Zahlen müsste jetzt eigentlich der Staat, nicht nur die teuren Spezialbehandklungen, sondern auch Erwerbsunfähigkeitsrenten und Schmerzensgelder. Jahrzehntelange Gerichtsverfahren werden folgen.

Siehe auch https://josopon.wordpress.com/2021/11/04/bei-zulassung-von-biontech-pfizer-wurde-geschlampt-bei-zulassung-von-biontech-pfizer-wurde-geschlampt/
und https://josopon.wordpress.com/2021/10/21/die-netzwerke-die-die-pandemie-erschaffen-haben/
und https://josopon.wordpress.com/2020/08/26/apotheker-franz-stadler-kritisiert-gesundheitspolitik-wird-inzwischen-von-lobbyisten-gesteuert/

Frage: Warum hat man nicht von Anfang an Daten gesammelt und regelmäßig Obduktionen durchgeführt, sondern überließ das einer Pathologenkonferenz in Privatinitiative ?

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Der Terror der Geheimdienste in Deutschland: VS, BND. NSA, MAD

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Die Linke Ulla Jelpke, MdB, auf den NachDenkSeiten spricht das aus, was auch ich vermute:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=26060
Auszüge:

Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst – die Liste der deutschen Geheimdienste ist lang. Und in Skandale und illegale Machenschaften scheinen sie allesamt verstrickt. Unterminiert das nicht wirklich kontrollierte Agieren der Dienste womöglich unsere Demokratie?
Zu diesen Fragen sprach
Jens Wernicke mit der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, die in der Linksfraktion zu Sicherheits- und Grundrechtsfragen tätig ist.

Stasi versus NSA: Vergleich der Aktenmengen

Stasi versus NSA

Frau Jelpke, Sie kritisieren seit Langem die Geheimdienste im Land. Warum? Die Dienste beschützen uns doch vor Terror und anderer Gefahr…

Und ans Sandmännchen glauben Sie wahrscheinlich auch…

Wie meinen Sie das?

Ich kann mich an keinen Fall erinnern, in dem nachgewiesen wurde, dass die Geheimdienste wirklich einen Terroranschlag verhindert haben.
Aber es gibt viele Fälle, in denen sich die Geheimdienste selbst als Rechtsbrecher erwiesen haben.

Die aktuellen Berichte, wonach der BND Erkenntnisse zu europäischen Bürgern und Konzernen an die NSA übermittelt hat, sind ja nur die Spitze des Eisbergs.
Hier wurde jeder rechtsstaatliche Grundsatz verletzt: Von Grundrechten über das informationelle Selbstbestimmungsrecht bis hin zu den Interessen der Konzerne.

Nicht, dass mir das Interesse von Rüstungsschmieden an der Geheimhaltung ihrer Geschäfte besonders am Herzen liegen würde – ich hätte gar nichts dagegen, wenn deren dunkle Geschäfte ans Tageslicht kämen. Aber darum ging es ja nicht, sondern nur um Wirtschaftsspionage zugunsten der USA.
Dass sich der BND dazu bereitgefunden hat, und das angeblich keiner gemerkt haben will, ist für mich ein klares Zeichen dafür, dass er sich keinen Deut um seine rechtlichen Kompetenzen schert, sondern vielmehr wie ein Staat im Staate agiert.

„Staat im Staate“ meint dabei was genau?

Dass es praktisch keine Möglichkeiten gibt, zu kontrollieren, was der BND, und die anderen Geheimdienste, eigentlich treiben. Es gibt zwar interne und externe Kontrollinstanzen, insbesondere das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag und jetzt auch einen Untersuchungsausschuss. Aber die sind zu einer wirklichen Kontrolle überhaupt nicht in der Lage.
Dem Untersuchungsausschuss etwa werden Akten vorenthalten oder geschwärzt vorgelegt, häufig auch erst in letzter Minute zugestellt. Die wirklich brisanten Meldungen über Skandale sind ja bislang immer von investigativen Journalisten in Zusammenarbeit mit Whistleblowern in die Öffentlichkeit gelangt.
Das hat mit einem rechtsstaatlich abgesicherten und effektiven Kontrollverfahren natürlich nichts zu tun.

Wenn ich aber einen Geheimdienst mit einem Budget von einigen Hundert Millionen Euro habe, der genau weiß, dass er von außen, sprich: von der zivilen Öffentlichkeit und dem Parlament, völlig abgeschottet ist, muss ich mich auch nicht wundern, dass er von diesem Freibrief auch Gebrauch macht und tut und lässt, was er für richtig hält.

Ich will damit nicht sagen, dass andere staatliche Institutionen alle supergut kontrolliert oder transparent wären. Aber es gibt schon Unterschiede. Ich erlebe das ja auch in meiner parlamentarischen Arbeit immer wieder: Da kann ich von der Bundesregierung im Rahmen so genannter „Kleiner Anfragen“ Auskunft über Details des Regierungshandelns bzw. von Erkenntnissen der Regierung verlangen, etwa was die Bundespolizei im Ausland so treibt. Die bekomme ich auch, wenn auch manchmal mit Widerstreben und nicht so ausführlich wie ich das für nötig halte. Aber wenn es um Geheimdienste geht, werden sofort die Jalousien runtergelassen: Absolute Geheimhaltung, nicht einmal im Geheimschutzbunker darf ich mir Unterlagen ansehen, weil angeblich Gefahr für den Fortbestand der westlichen Zivilisation bestünde.

„Wie uns angeblich noch keiner – um mit Bismarck zu reden – den preußischen Leutnant nachgemacht hat, so hat uns in der Tat noch keiner den preußisch-deutschen Militarismus ganz nachzumachen vermocht, der da nicht nur Staat im Staate, sondern geradezu ein Staat über dem Staat geworden ist (…).“

Karl Liebknecht

Und diese Probleme haben derlei Institutionen grundsätzlich? Also auch der VS, der MAD und wie sie alle heißen; auf alle trifft dasselbe zu?

Klar, die können ja genauso wenig kontrolliert werden. Der MAD ist ja ein vergleichsweise kleiner Dienst, der wenig Schaden anrichtet. In den Auslandseinsätzen ist sowieso schon der BND für die geheimdienstliche Aufklärung zuständig, der MAD agiert nur innerhalb der Bundeswehrcamps. Da wird ja auch von Seiten der herrschenden Regierungsparteien immer wieder eine Einsparung vorgeschlagen.
Allerdings fordert auch der MAD jetzt mehr Vollmachten zur Überprüfung von Bundeswehrrekruten – angeblich, um bereits im Vorfeld Salafisten erkennen zu können, die nur zur Bundeswehr gehen, um dort eine Kampfausbildung zu erhalten.

Und was den Verfassungsschutz angeht: Wir wissen ja mittlerweile, dass der einen aktiven Part dabei hatte, den Naziterroristen, die später beim NSU mordeten, den Rücken frei zu halten. Die haben denen Geld und falsche Ausweise verschafft und sie vor polizeilichen Ermittlungen bewahrt.

Verstehe ich recht: Sie sprechen nicht – wie andere – von „Ermittlungspannen“, sondern sagen: Der Verfassungsschutz hat diesen faschistischen Terror mutwillig ermöglicht und hiernach dann gedeckt?

Ich weiß, dass das ein harter Vorwurf ist. Und beweisen lässt sich so etwas natürlich derzeit noch nicht. Ich kann nur von den bislang bekannten Tatsachen und Indizien ausgehen.
So war nahezu jedes zehnte Mitglied der Neonazikameradschaft Thüringer Heimatschutz, dem die späteren NSU-Terroristen in den 90er Jahren angehörten, V-Mann eines Geheimdienstes. Und auch der Chef des Heimatschutzes, Tino Brandt, arbeitete für den Thüringer Verfassungsschutz und bezog dafür einen Agentenlohn von 200.000 Mark. Quasi vor den Augen des Verfassungsschutzes bzw. seiner V-Leute konnte das NSU-Trio dann abtauchen, als wegen Bombenfunden gegen die drei ermittelt wurde.
Der Verfassungsschutz versuchte, ihnen Geld für falsche Papiere zukommen zu lassen – und auch die Ausweise, die sie dann verwendeten, sollen aus Geheimdienstbeständen stammen. Über seine V-Leute war der Verfassungsschutz zumindest am Anfang eigentlich ständig über den Aufenthalt des Trios informiert.
Und dann haben wir den hessischen Verfassungsschützer Andreas Temme mit dem bezeichnenden Spitznamen „Klein Adolf“, der nicht nur angeblich zufällig während eines NSU-Mordes am Betreiber eines Kasseler Internetcafés anwesend war, von diesem aber nichts bemerkt haben will, sondern ebenfalls in unmittelbar zeitlicher Nähe zu weiteren NSU-Morden Telefonkontakte zu seinem V-Mann aus der militanten Naziszene unterhielt.
Wie aus einem Abhörprotokoll der Polizei hervorging, ermahnte der Geheimschutzbeauftragte des Verfassungsschutzes in Hessen Temme vor der Polizeivernehmung mit den Worten „Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, dann nicht vorbeifahren.“
Dass die Geheimdienste hier etwas zu verbergen haben, wird auch durch die umfangreiche Aktenschredderei nach Auffliegen der NSU-Zelle deutlich. Und inzwischen sind mehrere, zum Teil sehr junge Zeugen einschließlich V-Leuten plötzlich verstorben.

Über mögliche Motive bei den Verfassungsschützern können wir auch nur Mutmaßungen anstellen. Im harmloseren Fall wollten Geheimdienstler vielleicht ihre Quellen – also ihre V-Leute – nicht gefährden und haben darum nicht eingegriffen. Sie hofften, vielleicht, nach weiterem Abwarten ein großes Nazinetzwerk aufrollen zu können.
Sollte das der Plan gewesen sein, dann ist das natürlich gründlich danebengegangen. 10 Tote durch den NSU sind einfach ein zu hoher Preis dafür.

Ich möchte allerdings nicht ausschließen, dass hier eine Fraktion im Geheimdienst selbst aus dem Ruder gelaufen ist. Also eine faschistische Fraktion oder einzelne Verfassungsschutzmitarbeiter, die hier Killer aus der Nazi-Szene als Männer fürs Grobe rekrutieren wollten und daher den NSU an der langen Leine laufen ließen.
Es wäre ja nicht das erste Mal, dass sich der Staat auch solcher Mittel bediente. Ich erinnere da etwa an die NATO-Geheimarmee Gladio, die in allen NATO-Staaten – auch in der Bundesrepublik – existierte, zum Teil auch mit Beteiligung von Faschisten. Ursprünglich für den Fall einer sowjetischen Invasion zum Kampf hinter den feindlichen Linien gedacht, sollten Gladio-Kräfte später auch gegen vermeintliche innere Feinde – Kommunisten aber auch Sozialdemokraten – vorgehen, um eine politische Linksentwicklung zu verhindern. Zu diesem Vorgehen gehörten auch Terroranschläge und False-Flag-Operationen, wie wir sie insbesondere aus Italien kennen, wo Gladio ja auch hinter dem Anschlag auf den Bahnhof von Bologna im Jahr 1980 steckte.
Im gleichen Jahr kam es dann zu einem Anschlag eines Neonazis auf das Münchner Oktoberfest, für den es ebenfalls Hinweise auf eine Gladio-Verbindung gibt.

Das wäre dann ja wörtlich das, was in Teilen der Linken üblicherweise unter dem Begriff „Staat im Staate“ adressiert wird: Geheimdienste, die vorgeben, die Bürger zu schützen, im Zweifelsfall aber vielmehr – zur Wahrung der Interessen einer kleinen, mächtigen Minderheit im Staate – selbst extralegal Verbrechen decken, zu solchen anstiften, töten oder gar Terror inszenieren.
In der interessierten Öffentlichkeit leidlich bekannt sind da etwa die Geschehnisse um das „Celler Loch“, die Forschungen von Daniele Ganser zu besagten NATO-Armeen Geheimarmeen sowie der kürzliche Zusammenbruch des Lügengebäudes um den Flugzeugabsturz von Ustica 1980.
Lassen Sie mich daher fragen: Wem dienen die Dienste Ihrer Einschätzung nach denn …hier? Wenn ich mich recht erinnere, war es etwa der Verfassungsschutz, der einst bei BILD ein- und ausging und Hand in Hand mit Springer daran arbeitete, Günter Wallraff politisch mundtot zu machen… Aber es ist ein paar Jahre her, dass ich das las – und vielleicht irre ich mich auch.

Ich würde weniger fragen, wem, sondern vielmehr, wozu die Geheimdienste dienen. Denn ihre Aufgabe ist letztlich wie bei allen Sicherheitsbehörden des bürgerlichen Staates die Aufrechterhaltung der kapitalistischen Ordnung und der Schutz der Privilegien der Besitzenden. Das verbirgt sich hinter dem vielbemühten Schutz der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung, die in Wirklichkeit eine einseitige antisozialistische Auslegung des Grundgesetzes darstellt.

Klar war von Anfang an, dass für den Verfassungsschutz der Feind links steht. Er wurde ja zur Hochzeit des Kalten Krieges gegründet.
Seilschaften von Altnazis aus Gestapo, SD und SS gewannen zuerst als freie Mitarbeiter und später verbeamtet erheblichen Einfluss. Sie wurden aufgrund ihrer im Faschismus gewonnenen Erfahrung bei der Bekämpfung des Kommunismus gebraucht.
Und beim BND sieht es nicht viel anders aus, nur dass dieser Dienst weniger für den Kampf gegen linke, kapitalismuskritische Entwicklungen im Inland zuständig ist.
Er kümmert sich vielmehr um die Durchsetzung deutscher Macht-Interessen in aller Welt. Das heißt, darum, dass „unser“ Zugang zu Rohstoffen und Märkten, also die Ausplünderung anderer Länder, nicht von dortigen Befreiungsbewegungen, antiimperialistischem Widerstand oder antikolonialen Maßnahmen linker Regierungen gestört wird.

Zur Bekämpfung linker Bewegungen im Inland gehört aber nicht nur ihre geheime Bespitzelung durch die Geheimdienste. Das sieht man etwa an der Partei DIE LINKE.
Die wurde bis vor kurzem ganz offen beobachtet, angeblich nur unter Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen. Heute werden „nur noch“ die vermeintlich extremistischen Zirkel beobachtet, zu denen etwa die AG Cuba Si gehört.
Nur ist klar: Staatsgefährdende Umtriebe gehen von der LINKEN nicht aus. Warum also die Beobachtung? Ich glaube, hier steht vor allem der Aspekt von Einschüchterung und Diffamierung im Vordergrund.
Die Bundesregierung setzt darauf, alles, was auch nur im Verdacht steht, antikapitalistisch zu sein, zum Paria zu machen, zu Schmuddelkindern, mit denen wahre Demokraten nicht spielen dürfen. So könnten sich einfache Bürger etwa gehemmt sehen, Wahlkreisbüros von LINKEN aufzusuchen, weil sie Sorge haben, dann selbst in den Fokus des Geheimdienstes zu geraten.
Das gleiche Konzept verfolgt die ewige Vorfeld-Kriminalisierung beispielsweise von Gipfelprotesten, die als „extremistisch“ verteufelt werden, um sie möglichst klein zu halten.

Der Erfolg dieser Taktik ist allerdings fraglich – ich habe die Hoffnung, dass immer mehr Menschen erkennen, dass der Kapitalismus keineswegs unter Verfassungsschutz steht und Opposition zu diesem Ausbeutungssystem nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig ist.

„Also haben wir es sowohl mit einem Geheimdienst- als auch mit einem Regierungsskandal zu tun. Skandal? Das klingt so wie Ausnahme, Einzelfall oder Ausreißer. Doch davon müssen wir uns verabschieden – denn die zahlreichen „Skandale“, von denen wir seit Snowdens Enthüllungen, seit Aufdeckung der NSU-Mordserie und der Verwicklungen des „Verfassungsschutzes“ in Neonaziszenen erfahren mussten, führen uns deutlich vor Augen: Diese Skandale haben System, und dieses System ist ein Geheimsystem, das mit den technologischen Möglichkeiten des digitalen Zeitalters Gesellschaften und Demokratien auf immer aggressivere Weise durchsetzt. Der „tiefe Staat“ lässt grüßen. Dafür verantwortlich sind Bundesregierungen und Parlamentsmehrheiten, die dieses System aufrechterhalten und es wuchern lassen – trotz aller Gefährdungen des demokratischen Rechtsstaats und seiner Bürger, trotz millionenfacher Verletzung ihrer Freiheitsrechte und Privatsphäre.“

Rolf Gössner in: „BND und NSA Eine grauenhafte Allianz

Und welche Funktion spielt die „Extremismustheorie“ bei alledem?

Nun, die Bundesregierung, vor allem die Unionsfraktion, ist ja eine große Verfechterin des „Extremismusansatzes“, sprich der Gleichsetzung von Rechts- und Links-Extremisten. Nur konsequent also, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz im Oktober 2011 ein Aussteigerprogramm Links ins Leben gerufen hat. Eines für Nazis gibt es ja schon, also musste auch eines für Linke her.

Die Hilfsangebote umfassen prinzipiell auch Hilfe bei der Wohnungssuche und beim Umzug – falls eben jemand aus einer linken WG raus will. Im Wesentlichen, so meint die Bundesregierung, besteht die Funktion des Geheimdienstes dabei darin, „als Gesprächspartner“ zu dienen; für Leute, die „kaum über soziale Kontakte außerhalb der Szene“ verfügen. Wer Angst hat, keine Freunde mehr zu haben, wenn er die 1.-Mai-Demo meidet und nicht mehr zum Antifa-Plenum geht, soll also seinen Kontaktmann beim Verfassungsschutz anrufen – eine ziemlich absurde Vorstellung.

Ich habe mich in zwei parlamentarischen Anfragen nach diesem Programm erkundigt und konnte feststellen: Der Arbeitsaufwand für den Verfassungsschutz hält sich in engen Grenzen. Im ersten Jahr gab es immerhin noch 33 Kontaktaufnahmen. Die meisten Anrufer waren allerdings Scherzbolde oder Journalisten.
In drei Fällen folgten persönliche Gespräche, und am Ende hat, nach Regierungsangaben, ein – ich wiederhole: ein – junger Mann in Bayern mit Hilfe des Verfassungsschutzes die autonome Szene verlassen. Inwiefern die geheimdienstliche Unterstützung dabei ausschlaggebend war, kann ich nicht genau sagen.
Der Erfolg des ersten Jahres konnte jedenfalls nicht wiederholt werden: Im Jahr 2013 gab es nur noch fünf Kontaktaufnahmen und keinen einzigen Aussteiger mehr.
Das Programm verläuft damit ganz zu meiner Zufriedenheit: Im Sande.

All das ist dann wohl auch der Grund, warum einige Linke meinen, „Geheimdienste“ seien mit einem demokratischen Rechtsstaat per se nicht zu vereinbaren und sollten daher aufgelöst werden, was andere wiederum für utopisch oder gar verrückt halten, da diese der Auffassung sind, die Dienste beschützen sie doch.
Wie sehen Sie das? Was wäre Ihre Option?

Man muss zunächst einmal klarmachen, dass die Geheimdienste keinen Schutz gewähren, sondern eine alltägliche Bedrohung sind.
Sie geben vor, die Freiheit zu verteidigen, aber was sie tatsächlich tun, ist, Grundsätze der Freiheit, des Rechts, der Privatsphäre usw. immer wieder zu verletzen.
Und das sind keine Ausrutscher, sondern das ist System, wobei ich behaupten würde, dass das im Wesen von Geheimdiensten generell liegt.
Auch die Staatssicherheit der DDR unterlag keiner gesellschaftlichen Kontrolle und keiner Transparenz und hatte deswegen ihre bekannten Auswüchse. Genutzt hat sie am Ende sowieso nichts.

Meine Position ist und bleibt daher, dass es in einer Demokratie keine Bereiche geben darf, in denen staatliche Organe klandestin und ohne effektive Kontrolle agieren, denn das bedeutet zwangsläufig, dass sie auch jenseits von Recht und Gesetz agieren.

Wie aber sollte es ohne sie gehen?

So, wie es in einem Rechtsstaat auch vorgesehen ist: Für die Kriminalitätsbekämpfung ist die Polizei zuständig. Wenn ihr Anhaltspunkte bekannt sind, dass jemand einen Anschlag plant, kann sie beim zuständigen Gericht eine Telekommunikationsüberwachung beantragen usw. usf. Wer sagt denn, dass das nicht ausreichend ist?

Ich warne jedenfalls davor, einen Mittelweg in Form eines „gezähmten“ Geheimdienstes für realistisch zu halten. Denn den gibt es nicht.
Gleichzeitig geht keiner der parlamentarischen Reformvorschläge, die ich kenne, wirklich soweit, die Geheimdienste auch nur jenem Maß an Kontrolle zu unterwerfen, das für die Polizei verbindlich ist. Die Vorschläge erschöpfen sich vielmehr darin, Regelungen zu ersinnen, welche die Herausnahme der Geheimdienste aus dem rechtsstaatlichen Transparenzgebot nur anders organisieren und begründen.
Da sollen dann beispielsweise das Parlamentarische Kontrollgremium durch neue Mitarbeiterposten verstärkt und Oppositionsrechte gestärkt werden.

Die SPD hat in einem Papier sogar mal behauptet, ein Umzug des Verfassungsschutzes von Köln nach Berlin wäre schon ein Gewinn für die Demokratie, weil an der Spree ein demokratischerer Geist wehe. Das ist natürlich Quatsch.
Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist vielmehr jene: Wollen wir, dass eine Behörde mit einem Millionenbudget im Verborgenen agiert, ihr damit also auch weitere Straftaten möglich sind, oder wollen wir die Demokratie tatsächlich schützen – was, wie ich meine, mit Anti-Demokratie nicht möglich ist?

Sie würden die Dienste also auflösen?

Ja, unbedingt. Denn, wie gesagt: Der Schutz der Verfassung, wenn er denn ernst genommen wird, ist ja eine absolut notwendige Sache.
Und mit dieser Position bin ich auch nicht allein: Die Linksfraktion hat Mitte April einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der darauf hinausläuft, den sich „Verfassungsschutz“ nennenden Inlandsgeheimdienst abzuschaffen.

Wir wollen das Bundesamt für Verfassungsschutz abwickeln und stattdessen eine „Koordinierungsstelle zur Dokumentation neonazistischer, rassistischer und antisemitischer Einstellungen und Bestrebungen sowie sonstiger Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ schaffen. Die soll, wie es auch im Grundgesetz vorgesehen ist, Unterlagen über einschlägige verfassungsfeindliche Bestrebungen sammeln und für ihre koordinierte Weiterleitung sorgen, etwa an die Polizeien der Länder. Sie ist aber ausdrücklich nicht zur eigenständigen Erhebung von Informationen befugt, und zwar weder aus geheimen Beobachtungen noch aus öffentlich zugänglichen Quellen. Damit unterscheidet sie sich fundamental vom geheimdienstlichen Verfassungsschutz.

Dem Schutz der Verfassung wäre damit gedient, ohne die Nachteile eines unkontrollierten Staates im Staate in Kauf zu nehmen.

Dann … eine letzte Frage noch: Seit Stuttgart21 und verstärkt noch nach den Ausschreitungen bei Blockupy wird immer wieder über sogenannte „Polizei-Provokateure“ gesprochen, denen man zuschreibt, sie würden Gewalt unter den Demonstranten gezielt eskalieren, um die – in aller Regel kritischen – Versammlungen hierdurch ihrer obrigkeitsstaatlichen Auflösung zuführen zu können. Ist das wahr oder Verschwörungstheorie – was ist Ihr Wissensstand hierzu?

Agents Provocateures oder Lockspitzel sind keine Verschwörungstheorie sondern ein altes Mittel staatlicher Behörden, um Proteste zu diskreditieren.

Ein bekannter Fall war in den späten 60er Jahren der Verfassungsschutzagent Peter Urbach, der die linksradikale Szene ungefragt mit Schusswaffen, Molotowcocktails, Spreng- und Brandbomben belieferte und damit zur Militarisierung dieser Szene bis zur Herausbildung von Stadtguerillagruppen beitrug. Auch spätere RAF-Mitglieder erhielten Waffen von dem Verfassungsschutzmann.

Und in Berlin haben wir vor einigen Jahren beim 1. Mai erlebt, wie schwarz-vermummte scheinbare Autonome aus Polizeiwagen stiegen und sich unter die Demonstranten mischten, von wo kurz darauf Steine und Flaschen geworfen wurden.

Im jetzt von der Regierung vorgelegten Gesetz zur Neuregelung der Kompetenzen von V-Leuten des Verfassungsschutzes werden übrigens beispielsweise militante Aktionen auf oder nach Demonstrationen ausdrücklich als zulässig betrachtet, wenn ein V-Mann so seine Glaubwürdigkeit in der jeweiligen Szene sichern muss. Der Übergang zum Agent Provocateur ist da fließend.

Ich bedanke mich für das Gespräch.


Weiterlesen:

Mein Nachtrag: Bei der großen Demo gegen Stuttgart 21 wurde tatsächlich ein schwarz vermummter Polizeiagent enttarnt. Der damalige Ministerpräsident Mappus hatte sich vom hessischen Kollegen Koch dessen Polizeiexperten "ausgeliehen".
Und es gab bei den letzten Blockupy-Demos gegen die EZB-Eröffnung in Frankfurt Neonazi-Gruppen, die versuchten, unter den Autonomen unterzutauchen. Wurden die vielleicht auch von einem Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes geführt ?

 Jochen