Der Türöffner: Wie Jens Spahn den gläsernen Patienten herbeiregiert

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Schon lange beobachte ich das einträgliche Treiben des Lobbyisten, der dem Treiben von Ulla Schmidt, Gröhe u.a. echt die Krone aufsetzt in seiner völlig skrupellosen Regie.
glaesernerpatient4Dessen Gesetze mit der Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht für gesetzlich Versicherte trieben mich eineinhalb Jahre früher als geplant in den Ruhestand, viele andere Kollegen auch.
Siehe schon 2014; https://josopon.wordpress.com/2014/02/12/die-illegale-gesundheitsuberwachungskarte-ziviler-ungehorsam-angesagt/ sowie
https://josopon.wordpress.com/2018/12/31/informatiker-zerlegt-digitale-patientenakte-der-allianz-tochter-vivy-und-3-anderer-anbieter/
und https://josopon.wordpress.com/2018/12/23/abschaffung-der-arztllichen-schweigepflicht-wer-braucht-die-zentrale-patientendatei/

Heute in den NachDenkSeiten passend dazu: https://www.nachdenkseiten.de/?p=63919
Auszüge:
Vor seiner politischen Karriere war Jens Spahn Pharmalobbyist. Als Bundesminister bleibt er seinen Wurzeln treu und legt sich mit Vehemenz für die Interessen der kommerziellen Gesundheitswirtschaft ins Zeug. Dafür schickt er Gesetze in Serie auf die Reise, die einen großen gemeinsamen Nenner haben – die Verwertung von Patienten- und Versichertendaten zu Profitzwecken.

Beispielhaft dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz, das der Chef des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gerade per Verordnung konkretisiert hat. Mit dem Ergebnis: Die informationelle Selbstbestimmung gerät noch heftiger unter Beschuss. Eine Luxusvilla ist das allemal wert.
Von Ralf Wurzbacher.

Jens Spahn ergreift die Flucht. Raus aus dem weltoffen-bunten Schöneberg, rein ins spießig-hermetische Dahlem, wo sich in Berlin die Wohlbegüterten vom gemeinen Volk distinguieren.
Im Kiez waren die Nachbarn zuletzt aber auch wirklich gemein, wie RTL aus seinem Umfeld erfuhr. Von „ständigen Kontaktaufnahmen“ fühlten sich der CDU-Promi und sein Ehemann Daniel Funke „gestört und eingeengt“. Mehrmals sogar habe man sie in den vergangenen Wochen vor der Haustür angesprochen und dabei seien nicht immer positive Worte gefallen.
Was liegt da näher, als auf Abstand zu gehen, gerade in Zeiten von Corona.

Den Schutz seiner Privatsphäre lässt sich der Bundesgesundheitsminister dabei einiges kosten. 4,125 Millionen Euro sollen laut Kaufvertrag für die Nobelvilla aus den 1920er Jahren fällig werden, dazu könnte noch ein stattliches Sümmchen für die Renovierung kommen.
Fernab der Berliner Trubelmeilen, inmitten von viel Grün und bei 300 Quadratmetern Wohnfläche winken demnächst aber allerhand Platz und Ruhe, um für und unter sich zu sein.
Und wenn doch mal Gäste da sind und lästig werden, kann sich das Paar immer noch in den vorhandenen Tresorraum zurückziehen.

Luxus im Corona-Notstand?

Warum der Zynismus? Nein, es geht nicht darum, in eine Neiddebatte einzustimmen. Zumindest solange sich die nicht ums liebe Geld dreht.
Die Frage, wie Spahn bei monatlichen Bezügen von 25.000 Euro und Burda-Cheflobbyist Funke die Immobilie finanzieren, soll nicht weiter interessieren.
Nur so viel: Für ihrer beider Lebensabend wird vorgesorgt sein, solange sie selbst mit ihrem Tun weiter dafür sorgen, dass es bestimmten Interessengruppen gut und immer besser gehen wird.

Eine Randnotiz soll auch bleiben, dass der Vorgang just in eine Zeit fällt, in denen zahllose von Spahns „lieben Mitbürgern“ pandemiebedingt Not leiden und er als Wegbereiter eines monatelangen Lockdowns dafür eine Mitverantwortung trägt.
In dieser Situation würde es dem Minister gut zu Gesicht stehen, die ein oder andere Wutbekundung aus der Nachbarschaft auszuhalten, statt gleich das Weite zu suchen und sich in einer Trutzburg zu verschanzen. Auch deshalb geschieht ihm ein bisschen schlechte Presse durchaus recht.

Vollends verdient hätte er die aus einem anderen Grund: Während Spahn seinen Anspruch auf Privatheit gegen die Zudringlichkeiten von außen unter Einsatz von Geld und Einfluss demonstrativ behauptet, lässt er mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte seiner Wähler und Nichtwähler alle Rücksichten sausen.
Seit er dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorsteht, hat der 40-Jährige eine regelrechte Kanonade an Gesetzesinitiativen gezündet, die allesamt darauf zielen, die Daten von Millionen Patienten und Versicherten interessierten Dritten, insbesondere aus der kommerziellen Gesundheitswirtschaft, zuzuführen.

Der Dammbrecher

Um nur ein paar Etappen seines Feldzuges zu nennen: Das „Implantateregister-Errichtungsgesetz“ (EIRD), das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) mit seinen Regelungen zur sogenannten elektronischen Patientenakte (ePA), nicht zuletzt das zweite Pandemieschutzgesetz, mit dem allein 18 weitere Gesetze eine Neufassung erhielten.
Ausnahmslos werden mit all diesen Neubestimmungen unter dem Label „Innovation“, „Sicherheit“ und „Qualität“ Zugriffe auf massenhaft sensible Daten argloser Menschen legalisiert.

Allein im Falle des im November 2019 vom Bundestag verabschiedeten und zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen DVG betrifft dies:
Alter, Geschlecht, Wohnort, sozioökonomische Faktoren zur Analyse (…) von Nutzerpräferenzen bestimmter Versicherungsgruppen, Informationen und Abrechnungsdaten zu ambulanten und klinischen Behandlungen, durch Hebammen oder andere Leistungserbringer, Anzahl der Versichertentage, die Krankengeldtage, Angaben zu Diagnosen und ärztlichen Zweitmeinungen und noch manches mehr.

Wie das Onlinemagazin Telepolis im Vorfeld der Beschlussfassung berichtete, ist das Gesetz in vielerlei Hinsicht bahn- beziehungsweise dammbrechend, weshalb es hier schwerpunktmäßig behandelt wird.
Das ganze Paket umfasst mehrere neue Bestimmungen, etwa zu Gesundheitsapps auf Rezept, zu Videosprechstunden oder zum Ausbau der Telematikinfrastruktur.
Die gravierenden Punkte sind aber andere: Zum Beispiel sieht es vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit gewinnorientierten Unternehmen kooperieren und sich durch Erwerb von Anteilen an Investmentfonds direkt an der Entwicklung und Erprobung von digitalen Medizinprodukten beteiligen können.
Außerdem sollen Digitalprodukte ohne Nachweis eines medizinischen Nutzens und ohne ärztliche Indikationsstellung von den Krankenkassen selbst verordnet und in einer Erprobungsphase an Versicherten getestet werden dürfen – das immerhin nur mit deren Einwilligung.

Keine Widerrede beim Datenklau

Wo privat und öffentlich so verschwimmen, ist es um die (informationelle) Selbstbestimmung des Einzelnen schlecht bestellt. Deshalb ist dann auch Schluss mit Freiwilligkeit, wo es um die Daten der Versicherten geht.
Die Kassen können diese ohne Rücksprache sowohl für eine versichertenbezogene zielgerichtete Bedarfsanalyse auswerten als auch an ein neues staatliches Forschungszentrum weitergeben, das für die endgültige Zulassung der fraglichen „Innovationen“ zuständig ist.
Hier können die Daten wiederum ohne Widerspruchsrecht zu vielfältigen Zwecken verarbeitet und auf Antrag einer ganzen Reihe von Interessengruppen, sogenannten Nutzungsberechtigten, zugänglich gemacht werden. Dazu zählen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute, die Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, die Krankenkassen selbst, Organisationen für Gesundheitsberichterstattung und sämtliche anderen öffentlichen Einrichtungen, die im Gesundheitssektor tätig sind. Die Zahl der zugriffsfähigen Stellen summiert sich so auf mehrere Dutzend.

Natürlich beteuern die Verantwortlichen, dass es bei all dem sicher zugeht und sich keiner sorgen müsse, anhand der Daten „enttarnt“ zu werden. Bei der Verarbeitung und Weiterleitung setzen die Macher allerdings auch auf die von Kritikern beargwöhnte Methode der Pseudonymisierung.
Wie etwa Netzpolitik.org schrieb, genügten schon wenige Merkmale, um die Informationen einer Einzelperson zuzuordnen und den Betroffenen so zu re-identifizieren.
Das gelte insbesondere bei niedrigen Fallzahlen wie etwa seltenen Krankheiten.
Zudem verwies das Portal auf Beispiele, bei denen das Verfahren bereits überlistet werden konnte, sei es bei Kreditkarten oder der Browserhistorie beim Surfen im Internet.

In einer Anhörung zur Gesetzesvorlage empfahl seinerzeit der Kryptografieexperte Dominique Schröder von der Universität Erlangen-Nürnberg, einzig mit verschlüsselten Daten nach dem Verfahren der Anonymisierung zu arbeiten. Daraus wurde nichts.
Inzwischen hat Spahn die Regelungen des DVG durch Erlass der sogenannten Datentransparenzverordnung (DaTraV) vom 19. Juni konkretisiert. Nach deren Wortlaut kann das Forschungsdatenzentrum Dritten durchaus „pseudonymisierte Einzeldaten“ zugänglich machen, wenn dies für einen „zulässigen Nutzungszweck“ erforderlich sei.
Formuliert ist dies als einer von drei Regelfällen, und nicht mehr als Ausnahmefall, wie die ursprüngliche Sprachregelung lautete.
Vor allem straft sich Spahn damit selbst Lügen. Am Tag der Beschlussfassung des Gesetzes im Parlament am 7. November bekräftigte er in seiner Rede, die Daten würden „gegenüber denen, die damit forschen, immer anonymisiert zur Verfügung“ gestellt.

Gegen alle Kritik

Außerdem ordnete der Minister an, dass der Umfang der zu verarbeitenden und weiterzureichenden Daten noch einmal massiv erweitert wurde, in einem Maße, dass ein Re-Identifizierungsrisiko nicht mal mehr in Abrede gestellt wird. Die Gefahr solle lediglich „minimiert“ werden und dies auch nur „unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens“, liest man in der Verordnung.
Dabei hatte im Vorfeld eine Vielzahl an Verbänden vor einem Daten-Overflow gewarnt, darunter die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (bagp) oder der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Selbst der Bundesrat äußerte im Gesetzgebungsprozess zum DVG schwerste Bedenken angesichts „erheblicher Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten“ und von Gefahren der „Diskriminierung“ durch „individuelle Gesundheitsprofile“.
Das half nichts, weil die Länderkammer nicht zustimmungspflichtig war. Zuletzt hatte im Juni auch die Gesellschaft für Informatik (GI), als die DaTraV noch als Entwurf vorlag, eindringlich gemahnt:

„Der Zugriff auf die Datenbestände der Versicherten ohne jegliche Beschränkung und Kontrolle stellt eine enorme Bedrohung für alle persönlichen und personenbezogenen Gesundheitsdaten dar.“ Auch konstatierte man, „dass das BMG an einem Dialog mit der Fachöffentlichkeit nicht ernsthaft interessiert ist“.

Wie Telepolis in der Vorwoche im siebten Teil seiner lesenswerten Serie „Mit Vollgas gegen den Datenschutz“ enthüllte, hat sich die Gefahrenlage für die bundesweit 73 Millionen gesetzlich Versicherten inzwischen noch einmal drastisch verschärft. Wie oben beschrieben, soll das zu schaffende zentrale Datenforschungszentrum die Daten etlichen öffentliche Stellen zur Verfügung stellen können. Diese Nutzungsberechtigten selbst sollen die Daten nur nach Genehmigung eines gesonderten Antrags weitergeben dürfen.
Gleichwohl bestimmt das DVG vom Grundsatz, „die Nutzungsberechtigten dürfen die (…) zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben.“

Schlupflöcher und Einfallstore

Dieser Passus findet sich in Spahns Verordnung nicht mehr. Vielmehr heißt es dort jetzt, eine Datenverarbeitung durch Dritte „für andere Zwecke als die der Beratung (ist) ausgeschlossen“.
Damit könnte aus einem kleinen Schlupfloch ein Einfallstor für Fremdinteressen werden, abhängig von den Maßstäben, nach denen das Forschungszentrum eine Genehmigung ausspricht oder nicht.
Allein der Begriff „Beratung“ verspricht große Auslegungsspielräume. Wie man beispielsweise aus dem Verteidigungs- und dem Verkehrsministerium weiß, haben dort „Berater“ schon allerlei Gesetze geschrieben.
Und wenn sich neuerdings Krankenkassen mit Startups zusammentun dürfen: Was könnte da nicht alles unter „Beratung“ subsumiert werden?

Auch der DGB „sieht in diesem Erfordernis keinen ausreichenden Schutz vor einer Verwendung der Daten zu anderen als den angegebenen Zwecken“, wie er in einem Positionspapier vom Mai festhielt.
In diesem Zusammenhang monierte der Gewerkschaftsdachverband ferner, dass eine „bloße Selbstverpflichtung“ des Antragsstellers nicht genüge, die Richtigkeit und Angemessenheit der Datenverwendung sicherzustellen. So nämlich steht es in Spahns Verordnung.
Getoppt wird das noch durch den Sanktionsmechanismus im Falle von Zuwiderhandlungen. Dann nämlich droht ein Klaps mit dem Wattebausch, in Form eines „bis zu“ zweijährigen Datenentzugs.
Danach darf der Missetäter wieder ran an den Futtertrog.

„Dritte“ können mitunter alle sein, die auf dem Gesundheitsmarkt forschen und Geschäfte machen, die Pharmabranche, die Medizintechnikindustrie, Startups mit ihren Digitalverheißungen, Onlineapotheken, Privatversicherer et cetera.
Dem DGB schwant deshalb Schlimmes, weshalb er in seiner Stellungnahme forderte, „den Kreis der zur Datenverwendung in Frage kommenden Dritten im Voraus auf öffentliche, den Sozialversicherungsträgern angehörende oder nicht gewinnorientierte Akteure und Institutionen zu begrenzen“.
Freilich folgte Spahn dem guten Rat nicht, um statt dessen exakt die Richtung einzuschlagen, den die CDU-CSU-Fraktion im Dezember 2019 in einem Konzeptpapier aufgezeigt hatte.

Angriff auf Selbstbestimmung

Darin wird eine Debattenkultur bejammert, „die hierzulande selten chancengetrieben, gern und oft aber risikobeschwert geführt wird“. Gegen die vermeintliche Misere verschreiben die Autoren: Daten, Daten, Daten.
Und versprechen kaum weniger als die Befreiung der Menschheit von Krankheit, Kummer und Leid. Zitat: „Daten können Leben retten.“ Als Antreiber soll selbstredend die kommerzielle Wirtschaft vorangehen:

„Zum einen, um Erkenntnisse, die aus dem Datenschatz gewonnen werden, zügig zum Patienten und in die Anwendung zu befördern; zum anderen wegen des Standortpotenzials für die Gesundheits- und Gesamtwirtschaft.“

Das Credo der Unions-Fraktion: Qualitativ hochwertige Daten „made in Germany“ müssten „zu einem Alleinstellungsmerkmal unseres Gesundheitswirtschafts- und Forschungsstandortes werden“.
Ein Lob findet sich in dem Text auch: „Gesetzgeberisch wurden Digitalisierung, Versorgung und Forschung zuletzt in immer höherer Taktung zusammengedacht.“
So soll es weitergehen, was in der Ansage mündet: „Für das Digitale-Versorgung-Gesetz II fordern wir, in Deutschland ansässige forschende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in den Kreis der Antragsberechtigten für das Forschungsdatenzentrum nach § 303e SGB V aufzunehmen.“

Ganz so klar steht es zwar nicht in Gesetz und Verordnung. Gleichwohl erhalten die in der Gesundheitswirtschaft tätigen Unternehmen und Konzerne damit wenigstens schon einmal mittelbaren Zugriff auf die Daten von Millionen ahnungslosen Bürgern, um daraus Profit zu schlagen.
Und was noch nicht ist, kann ja noch werden auf dem Weg zu einer umfassenden – totalitären – Digitalisierung des Gesundheitswesens – alles zum Wohle der Menschheit, versteht sich.
Ein Garant dafür ist Spahn selbst, seit dessen Inthronisierung der Frontalangriff gegen die Selbstbestimmung von Patienten und Versicherten mit einer überfallartigen Intensität als gewaltiges PR-Manöver und zuletzt noch befeuert durch die Triebkräfte der Corona-Pandemie geführt wird.

Vom Lobbyisten zum Erfüller

Das alles folgt einem großen Plan und einer perfiden Kommunikationsstrategie.
Telepolis diagnostizierte eine „gezielte Überforderung der Medien durch einen täglichen Tsunami an neuen einzelnen Informationsschnipseln aus dem Gesundheitsministerium mit dem Ergebnis, dass selbst für kritische Journalisten die dahinter liegenden Zusammenhänge kaum noch erkennbar sind“.
Dazu komme ein Frame-Setting, das „Fortschritt“ und „Zukunft“ in den schillerndsten Farben zeichnet und das „Unsichtbarmachen von Datenschutzabbau“ mit Gesetzesnamen, die deren Stoßrichtung verschleiern.

Obwohl: „Datentransparenzverordnung“ ist fast schon einen Beitrag zur Wahrheit. Sofern man anstelle von „Daten“ den „Menschen“ setzt, ist es zum „gläsernen Patienten“ nur noch ein kleiner Denkschritt.
Spahns Werdegang vom Pharmalobbyisten bis an die Spitze des BMG haben die NachDenkSeiten schon kurz vor seiner Ernennung skizziert. So gesehen waren und sind auch er und seine Politik leicht durchschaubar. Nur leider machen die „Qualitätsmedien“ lieber ein Geheimnis darum und arbeiten sich dafür an Boulevardeskem wie einer „Luxusvilla“ ab.
eCard-neindankeSpahn wird die Schlagzeilen überstehen. Der Mann wird noch für Höheres gebraucht.

Dazu auch in der jungen Welt: https://www.jungewelt.de/artikel/384505.rechtlose-versicherte-herr-spahn-baut-vor.html
Der Bundestagsabgeordnete Achim Kessler (Die Linke) wies am Montag gegenüber jW auf ein weiteres Problem hin. Dabei gehe es um das Anfang Juli vom Bundestag beschlossene »Patientendaten-Schutz-Gesetz«, das den Krankenkassen zugesteht, ihren Versicherten »gezielte Informationen« und »Angebote« zu unterbreiten, »also Werbung und Beeinflussung durch die Hintertür«. Mit einem Änderungsantrag der Koalition sei »aus einer dafür ausdrücklich erforderlichen Einwilligung die bloße Pflicht geworden, die Versicherten über die Möglichkeit eines Widerspruchs zu informieren«, so Kessler. Das alles sei »still und heimlich« geschehen. Corona macht’s möglich.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Jochen

Karl Lauterbach – Der seltsame Professor

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Er ist mir als aktives Mitglied des Aachener Klüngels mit seinen anrüchigen Verbndungen u.a. zu Ulla Schmidt seit jahren zuwider.
lauterbachInteressant sind die Parallelen im Werdegang zu Jens Spahn, der auch über die Lobbyschiene nach oben kam.
Kein politischer Weitblick, aber ein unglaublich feiner Sinn für den langfristigen eignene Vorteil.
Wenn solche Leute über Jahrzehnte die SPD perforierten, kann man deren Untergang gut erklären.
Eins der neueren Beispiele ist die Versorgung der ehemaligen SPD-Vorsitzenden Nahles aus Steuergeldern mit einem eigens dafür geschaffenen Pöstchen.
Dann weiss man auch, warum es in Deutschland so viele gesetzliche Krankenkassen gibt, wo doch eine einzige zur Versorgung der Kranken genügen würde. Man schaue sich die Werdegänge der dort zu versorgenden Spitzenfunktionäre an.
Hier nun aus dem von mir selten zitierten Blog „Achgut.com“ von Gunter Frank
https://www.achgut.com/artikel/bericht_zur_coronalage_16.6.2020der_seltsame_professor
(Hervorhebungen von mir)

Bericht zur Coronalage 16.6.2020:
Der seltsame Professor

Wenn es darum geht, öffentlich die Regierungspolitik der anhaltenden Corona-Schutzmaßnahmen zu rechtfertigen, gilt Prof. Dr. Karl Lauterbach für viele Medien aktuell als die wissenschaftliche Instanz.
In regelmäßigen Twitternachrichten und Talkshowbeiträgen zieht er alle Register, um die Bevölkerung weiter in Angststarre zu halten.
Da erhebt sich selbstverständlich die Frage: Auf welchen Leistungen begründet sich eigentlich die wissenschaftliche Autorität Lauterbachs?

Karl Lauterbach betont gerne seine besondere wissenschaftliche Qualifikation anhand seines Zusatzstudiums an der Harvard School of Public Health, welches er 1995 mit einer zweiten, neben seiner ersten deutschen, Doktorarbeit und dem Titel „Doctor of Science“ abgeschlossen hat. Dort fungiert er seit 2008 auch als Adjunct Professor.
Zunächst fällt auf, dass seine Harvard-Arbeit jahrelang unter Verschluss war. Eine seltsame Praxis in der Wissenschaftswelt, die ja nur durch Transparenz und eine offene Diskussion funktionieren kann.

Die einzigen, die auf deutschem Boden diese Arbeit einsehen konnten, waren die Mitglieder der Berufungskommission der Universität Köln. Sie beriefen Lauterbach 1998, ohne dass er dazu die üblichen Qualifikationen besaß, wie etwa eine Habilitation (die auf einer bestimmten Anzahl eigener wissenschaftlicher Publikationen fußt), zum Professor und übertrugen ihm die Leitung des neugegründeten Instituts für Gesundheitsökonomie.
Begründet wurde diese ungewöhnliche Berufung, vorbei an besser Qualifizierten, mit der angeblich herausragenden wissenschaftlichen Qualität dieser Harvard-Arbeit, die einer Habilitationsschrift gleichkäme.
Sehr eigenartig, denn damals, vier Jahre vor dem neuen Hochschulrahmengesetz von 2002, war die Habilitation die essenzielle Voraussetzung für die Vergabe eines Professorentitels an einer deutschen Universität.

Klinische Studien im Auftrag der Pharmaindustrie

Mit der Autorität eines Lehrstuhls samt Professorentitel nutzte Lauterbach das Institut anschließend vor allem, um klinische Studien im Auftrag der Pharmaindustrie durchzuführen.
Schnell war er involviert in die Skandale um den Cholesterinsenker „Lipobay“ und den Appetitzügler „Reductil“ (Inhaltstoff Sibutramin). Beides Medikamente mit schwerwiegenden und tödlichen Nebenwirkungen. Die Gefahren wurden lange von der Pharmaindustrie heruntergespielt.

Im Falle des Sibutramin missbrauchte Lauterbach 1998 sogar seinen Vorsitz im Rahmen einer Behandlungsleitlinie, um dieses Medikament mit Bestnoten zu versehen und damit maßgeblich zu dessen Zulassung beizutragen. Finanziert und personell unterstützt wurden diese Leitlinien vom damaligen Hersteller Knoll AG.
Doch schon zu dieser Zeit waren Studien bekannt, die dieses Medikament als herzschädigend einstuften.
Als Leitlinienautor muss man sich explizit um die gesamte bekannte Literatur kümmern, was Lauterbach entweder nicht tat oder diese Gefahren bewusst ignorierte.
Als nach der Zulassung schließlich Todesfälle bekannt wurden, wurde das Medikament dann international verboten und nach 12 Jahren endlich vom deutschen Markt genommen. Ich sprach Lauterbach persönlich auf dieses Fehlverhalten in einer Maischberger Sendung an, er druckste sich um eine Antwort herum und redete sich mit Erinnerungslücken heraus. Keiner der Zeitungskommentatoren der nächsten Tage ging auf diesen handfesten Skandal des inzwischen zum „SPD-Gesundheitsexperten“ und Ministerkandidaten aufgestiegenen Karl Lauterbach ein.

2003 lobte Lauterbach (mittels einer haltlose Modellrechnung seines Kölner Instituts) überschwänglich eine neue cholesterinsenkende Margarine, angereichert mit Phytosterinen, alles finanziert vom Hersteller Unilever Bestfoods GmbH. 117.000 Fälle der koronaren Herzerkrankung könnten dadurch vermieden werden mit einer Einsparung für das Gesundheitssystem von 1,3 Milliarden Euro.
Nicht nur im Deutschen Ärzteblatt (Heft 37, 2003) hinterließ dies einen „ranzigen Nachgeschmack“. Fast schon selbstredend zeigte sich, dass Phytosterine überhaupt nicht vor Herzinfarkt oder Schlaganfall schützen, dafür aber in einem erheblichen Maß Herz und Gefäße schädigen können.
Dieses Muster findet sich in Karl Lauterbachs wissenschaftlicher Arbeit immer wieder: Minderwertige Studien werden dazu benutzt, um maximal positive Aussagen zu neuen medizinischen Produkten großer Konzerne in die Öffentlichkeit zu befördern. Die möglichen Gefahren für die Patienten werden indes ausgeblendet.

Veröffentlichung nach 20 Jahren nachgeholt

Die auffallend industriefreundliche Tätigkeit fiel weiteren Kollegen auf. Als Lauterbach in der Politik Karriere machte, wuchs das Interesse an seiner nicht zugänglichen Harvard-Arbeit, die letztlich die Grundlage seines Aufstiegs bildete. Ein Kollege wendete sich 2015 direkt an Harvard und bekam von dort folgende Antwort (Auszug):

„Als Dr. Lauterbach seine Dissertation fertiggestellt hatte, konnten die Studenten den Grad des öffentlichen Zugangs zu ihrer Dissertation bestimmen (dies ist nicht mehr die Praxis). Nach meinem besten Wissen ist Dr. Lauterbachs Dissertation in der Countway Library immer noch nicht öffentlich zugänglich“.

(,, … when Dr. Lauterbach completed his dissertation, students were able to determine the level of public access that their dissertations might have (this is no longer the practice). To the best of my knowledge, Dr. Lauterbach´s dissertation at Countway Library is still not available to the public.”)

Professor Karl Lauterbach verhinderte also selbst die Veröffentlichung seiner Arbeit. Nachdem 100 Kolleginnen und Kollegen daraufhin den damaligen Fraktionsführer Oppermann aufforderten, er möge doch im Sinne der Transparenz Lauterbach dazu veranlassen, seine Harvard-Arbeit endlich öffentlich zugänglich machen, holte dies Lauterbach nach 20 Jahren nach. Nun war es möglich, sich selbst ein Bild von dieser Arbeit zu machen, sie steht inzwischen auch gut zugänglich hier auf seiner Homepage.

Es handelt sich um eine etwa 100 Seiten lange Abhandlung über Moral- und Gerechtigkeitsaspekte innerhalb eines Gesundheitssystems.

Das ist nett. Aber in einer Arbeit, aufgrund dessen der akademischen Grad eines Doctor of Science verliehen wird, sollte man einen eigenen wissenschaftlichen Gedanken (objektiv, nachprüfbar, verallgemeinerungsfähig) erwarten, den ich nicht gefunden habe.
Rechtfertigt so eine Schrift wirklich die Berufung auf einen medizinischen Lehrstuhl bei gleichzeitigem Fehlen der ansonsten notwendigen Qualifikationen?
Eher nicht, wie beispielsweise auch Historiker Prof. Michael Wolffsohn feststellte. Er sagte mir, dass er diese Harvard-Abschlussarbeit Lauterbachs nicht einmal als Seminararbeit akzeptieren würde, geschweige denn als Promotion, und genehmigte mir ausdrücklich, diese Aussage öffentlich zu verwenden.

Harvard druckst herum

Da ich im Rahmen eines Projektes Kontakt zu einem bekannten Professor der Harvard School of Public Health bekam, nutzte ich 2016 die Gelegenheit, einmal direkt per Email am Ort des Geschehens nachzufragen.
Wie kann es sein, dass so eine Arbeit dazu berechtigt, den Titel Doctor of Science einer der berühmtesten medizinischen Universität zu führen?
Der langen Antwortmail merkte man das Unbehagen deutlich an, gipfelnd in der Aussage, es sei natürlich keine wissenschaftliche Arbeit, aber immerhin ein normativer Essay. Hier ein Auszug aus dieser Email:

„Es handelt sich natürlich nicht um ein wissenschaftliches Werk, wenn wir mit „Wissenschaft“ ein Werk der Natur-, Bio- oder sogar Sozialwissenschaften meinen. Würde es als wissenschaftliche Arbeit präsentiert, könnte man sagen, dass es nicht den für solche Arbeiten geltenden Standards entspricht.
Aber es tut nicht so, als ob es das wäre. Es ist ein normativer Essay, der versucht, innerhalb von Gerechtigkeitstheorien und politischer Philosophie eine Grundlage für normative Urteile über die Zuteilung von Gesundheitsressourcen und damit zusammenhängende Fragen zu finden.
Es ist klar, dass Prof. Roberts, Prof. Sen und die anderen Doktorväter von Karl bereit waren, eine Dissertation mit diesem Ziel zu akzeptieren, vorausgesetzt, sie entspräche dem erforderlichen akademischen Standard“.

(“It is of course not a scientific work, if by “science” we mean a work in the natural, biological, or even social sciences. If it were presented as a scientific work, one could say that it does not meet the standards that apply to such work. But it does not pretend to be that. It is a normative essay, one that seeks to find a foundation within theories of justice and political philosophy for normative judgments about the allocation of health resources and related issues. Clearly, Prof. Roberts, Prof. Sen, and Karl’s other thesis supervisors were prepared to accept a thesis with this aim, provided that it met the requisite academic standard.”)

Nun, wenn es möglich ist, aufgrund philosophischer Betrachtungen ohne wissenschaftlichen Gehalt einen Doctor of Science an der Harvard University zu erhalten, dann ist das sicher ein Problem der Harvard Universität und nicht Lauterbachs.
Allerdings könnte man nun wenigstens fordern, dass in einer solchen Arbeit die Quellen korrekt verwendet werden. Das habe ich stichprobenartig (andere taten das noch ausführlicher) geprüft. Und ich habe festgestellt, dass Lauterbach bei der Verwendung der angegebenen Quellen sehr kreativ vorgeht. Meiner Meinung nach finden sich in den verwendeten Quellen überwiegend andere Aussagen als die, wofür er sie zitierte. Dies entging offensichtlich Prof. Roberts oder Prof. Sen bei der Frage, ob der „requisite academic standard“ erfüllt wird.

Erfolgreichste Marketingkampagne der Medizingeschichte

Mich wundert diese Schludrigkeit im Umgang mit wissenschaftlichen Regeln jedoch nicht. Insgesamt stoße ich immer wieder auf medizinisch-epidemiologische Veröffentlichungen (ich meine damit explizit nicht experimentelle, die ich nicht beurteilen kann) aus der Harvard Universität, deren Industriefreundlichkeit ins Auge stechen.
Beginnend mit der ersten großen Studie dieser Art, der Framingham-Studie, die den Grundstein der Cholesterinangst legte, die ich als erfolgreichste Marketingkampagne der Medizingeschichte ansehe.
Auch die Ergebnisse der Nurses Health Study werden immer noch dazu missbraucht, politisch genehme Ernährungspositionen als Wissenschaft zu verkleiden, obwohl sie auf bloßer statistischer Spekulation beruhen. Wenn es in der Harvard School of Public Health darum geht, Fremdinteressen als Wissenschaft zu verkleiden, um sie in der Medizin durchzusetzen, dann ist Lauterbach ein Musterschüler.
Es kommt nicht von ungefähr, wenn ein Epidemiologe, der wirklich etwas von Wissenschaft versteht, der im Rahmen der Coronakrise inzwischen allgemein bekannte John Ioannidis aus der Stanford Universität, einen großen Teil der wissenschaftlichen Arbeiten sowie fast alle Ernährungsstudien für nicht reproduzierbar hält und sie somit dem wissenschaftlichen Anspruch der Nachprüfbarkeit nicht standhalten. Also auf gut neudeutsch Junkscience sind.
Das ist auch meine Erfahrung, und dies habe ich auch in meinen Büchern immer wieder zum Thema gemacht. Solche Veröffentlichungen sind ein echtes Problem für eine Medizin, die den Menschen vor allem nützen und nicht schaden möchte.

Nun mag Harvard sich mit so einer Abschlussarbeit zufriedengeben. Ob diese Arbeit eine herausragende wissenschaftliche Leistung darstellt, mit der eine regelkonforme Habilitationsschrift ersetzt werden kann, hat man seitens Havard – siehe oben – en passant ebenfalls gegeben. Die Antwort lautet: nein. Die Verantwortlichen an der Universität in Köln sahen dies jedoch anders. Warum? Liegt es an der Fliege von Karl Lauterbach, am Kölner Karneval oder an wirtschaftlichen-Verflechtungen der ein oder anderen Art?

Aus den Protokollen des Berufungsverfahrens der Universität Köln könnte man sicherlich Genaueres darüber erfahren, warum man einen normativen Essay als Grundlage für eine solch ungewöhnliche Berufung zum Professor akzeptierte.
Sehr interessant zu lesen wären beispielsweise die Stellungnahmen der externen Gutachter, von denen es in einem solchen Verfahren mindestens zwei geben sollte.
Doch das ist nicht möglich. Die Berufungsunterlagen sind unter Verschluss.

Der Multi-Warn-Experte

Die Art und Weise, wie Lauterbach mit Quellen und Belegen in seinem Harvard-Essay umgeht, zieht sich wie eine rote Schnur durch sein Wirken.
Auch in den von ihm publizierten Büchern ist die Quellenarbeit, da wo ich es geprüft habe, erstaunlich. Ich finde auch hier meist andere Aussagen in den Quellen, als die, wofür er diese benutzt.
Wichtige hochwertige Arbeiten, die seinen Thesen widersprechen, grenzt er aus.

Als Experte-für-alles-Mögliche warnt er besonders gerne vor den Gefahren des normalen Lebens. Mal warnt er vorm Grillen, vor Fleisch, vor Zucker, vor Übergewicht, vor Salz, vorm Trinken, aber auch vor Feinstaub, Masern, Sonnenstudios, einfach vor fast allem.
Geben Sie einfach mal bei Google ein: Lauterbach warnt. Auch warnte er übrigens davor, dass Deutschland zu viele Krankenhäuser hat. Doch gerade die relativ vielen Krankenhausbetten sind eine Stärke unseres Gesundheitssystems, wie sich nicht nur bei gefährlichen Winterepidemien zeigt.
Doch Lauterbach setzt sich schon lange dafür ein, besonders kleine Häuser zu schließen, was übrigens genau im Sinne der großen, privatgeführten Klinikketten ist.

In der Coronakrise warnt Lauterbach natürlich vor Viren und Pandemien, der ersten, zweiten, dritten und vierten Welle, vor Schweden, vor Demonstrationen, Superspreadern und davor, den regulären Schulbetrieb auf keinen Fall vor Ablauf eines Jahres wieder zuzulassen. Belastbare Quellen oder Belege dazu liefert er wie üblich nicht.
Aktuell warnt Lauterbach vor Leichtsinn durch Corona-Warn-App, um damit die Bevölkerung weiter unter Druck und sich im Rampenlicht zu halten.

Die Ziele des Professor Lauterbach

Nur vor einem warnt er nicht, dem unseligen Einfluss der Bertelsmann-Stiftung auf das deutsche Gesundheitssystem. Dort ruft man nämlich schon lange nach dem Generalunternehmer Gesundheit und versucht, das öffentliche Gesundheitssystem mit aller Macht in ein privates, kapitalgesteuertes umzuwandeln, ganz nach dem Vorbild USA.
Dazu benötigt man Gesetzesänderungen, die vor allem unter der Gesundheitsministerien Ulla Schmidt vollzogen worden sind, als deren Chefberater Karl Lauterbach fungierte.

Zusammen mit Frau Brigitte Mohn von der Bertelsmann Stiftung saß er lange Zeit, gut dotiert, im Aufsichtsrat der privaten Rhönkliniken. Die Folgen dieser Privatisierungen spüren wir heute deutlich.
Überall da, wo sich mit den neuen Regeln viel Geld verdienen lässt, boomt die Medizin, vor allem in der Ausweitung oft unnötiger, teurer Spezialbehandlungen – und dort, wo die Pleiten drohen, wird abgebaut.
Ganz besonders bei den kleinen Häusern der Grundversorgung. Eine Katastrophe gerade für die ländliche Versorgung. Es entwickelt sich ein regelrechtes Verkrankungssystem, dessen Mechanismen ich 2014 in einem Achgut.com-beitrag genauer beschrieben habe.

Gesundheitsminister zu werden, hat für Lauterbach nicht funktioniert. Aber für einen hohen Posten in einem der neuen Gesundheitskonzerne dürfte es irgendwann reichen.
Sollte es für die politisch gut laufen, steht deren Fusion nach amerikanischem Vorbild mit den immer mächtiger werdenden Krankenkassen dann endgültig nichts mehr im Wege. Das wäre das Ende eines erfolgreichen, gemeinschaftlichen und offenen Gesundheitssystems in Deutschland.
All das steht diametral im Gegensatz zum gepflegten Bild eines Gesundheitspolitikers, der sich engagiert für eine gerechte Medizin einsetzt.

Erregung ersetzt keine Glaubwürdigkeit

Ich hoffe diese Ausführungen helfen Ihnen, die aktuellen Coronawarnungen Professor Lauterbachs angemessen einzuordnen.
In meinen Augen erscheint Karl Lauterbach wie der Prototyp eines Wissenschaftsfunktionärs, der Studien nicht zum Erkenntnisgewinn nutzt, sondern als Verfügungsmasse missbraucht, um alle möglichen Fremdinteressen in der Medizin durchzusetzen – ob Pharma, Krankenkassen, Privatkliniken oder Parteipolitik.
Auf der langen Rangliste von Experten, die die Öffentlichkeit eines Landes in einer dramatischen Situation wie derzeit über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse kompetent informieren können und sollten, rangiert er auf den hintersten Plätzen.
Das hält ihn jedoch nicht davon ab, gegenüber Anderen, die beim wissenschaftlichen Schummeln erwischt wurden, als Richter Gnadenlos aufzutreten.
Erinnern Sie sich noch, als der damalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg es mit seiner Doktorarbeit nicht ganz so genau genommen hatte? In der darüber stattfindenden Bundestagsdebatte verwechselt Karl Lauterbach 2011 eindrucksvoll Glaubwürdigkeit mit Erregungsgrad (hier besonders ab Minute 3:30).

Quellen:

Alle zusätzlichen Quellen finden Sie in diesen Büchern des Autors:Schlechte Medizin“, Knaus 2012 sowie Gebrauchsanweisung für Ihren Arzt“, Knaus 2014)

Zur aktuellen Misere um das Versorgungsstärkungsgesetz schon vor Corona  siehe auch bereits 2014:

Offener Brief an
Hermann Gröhe, MdB, Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn, MdB, Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages
Professor Dr. Karl Lauterbach, MdB, Sprecher der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion
zum „Versorgungsstärkungsgesetz“

Jochen