Der Oktoberfestanschlag in München 1980 – Vom irren Einzeltäter und Schutz des Staatswohles

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Auf Langeoog ist es schön, wechselndes Wetter, langsames Internet. 
Ein ergiebiges Thema der Psychotherapietage ist überigens der Hamburger Feuersturm von 1943 und welche traumatischen Auswirkungen im Seelenleben der Überlebenden und auch noch deren Nachkommen hinterlassen hat.
Seit 2005 hat eine Kooperation von Historikern und Psychoanalytikern hierzu gezielt geforscht und ein einmaliges Ergebnis erarbeitet:
Lamparter, Wieland-Grefe, Wierling(2013): Zeitzeugen des Hamburger Feuersturms und ihre Familien. Vandenhoeck&Ruprecht(2013)
Der_Rechtsstaat_im_UntergrundDarüber hinaus lassen mir einige Angelegenheiten keine Ruhe. Womöglich hat mit Unterstützung der CIA der deutsche Staat analog zu Südamerika, Spanien, Portugal, Italien (Gladio), in der Neonazi-Szene Todesschwadronen rekrutiert für den Fall einer linken Regierungsübernahme, die dann ein bisschen aus dem Ruder gelaufen sind.
Wolf Wetzel bleibt dran:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=33409
Auszüge:
Der Terroranschlag auf das Oktoberfest in München 1980 liegt heute über 35 Jahre zurück, aber die Art und Weise, wie dieser damals „aufgeklärt“ wurde, kann einiges erhellen, was heute im Kontext der NSU-Terror- und Mordserie noch im Dunkel verweilt.
Gerade hat der Mitteldeutsche Rundfunk eine „Pannenchronik“ zum NSU-Komplex veröffentlicht (Verfassungsschutz und NSU – eine Pannenchronik vom 12. 5.2016), die überwiegend als einmalig bis bedauerlich qualifiziert wird. Wenn man zum Vergleich dazu die „Pannenchronik“ zum Oktoberfestanschlag in München danebenlegt, wird man verblüffende Parallelen feststellen:
Akten, Asservate und Beweismittel verschwinden, V-Mann-Akten bleiben verschlossen, falsche Fährten werden gelegt, wichtige Spuren unterschlagen, die Aufklärungssabotage als Staatswohl ausgelobt. Von Wolf Wetzel [*]EyesWideShut

Der Terroranschlag auf das Oktoberfest in München ereignete sich am 26. September 1980. Dreizehn Personen wurden ermordet, über 200 zum Teil schwer verletzt.
Kurz und doch lang genug wurde dieser Anschlag der Roten Armee Fraktion/RAF zugeschrieben. Dann wurde daraus ein schrecklicher Anschlag eines verwirrten und unpolitischen Einzeltäters. Daran hielt man sich – auch ohne Fakten, denn diese machten einen neonazistischen Anschlag, der von mehreren Personen geplant und ausgeführt wurde, viel wahrscheinlicher, als die ›Einzeltäterthese‹.
Auch mehrere Versuche, eine Wiederaufnahme der Ermittlungen einzufordern, wurden abgewiesen. Die Weigerung, mehr als einen (toten) Täter finden zu wollen, dauerte über 30 Jahre.

Ende 2014 erklärte die Generalbundesanwaltschaft, dass sie das Ermittlungsverfahren wieder aufnehmen werde: »Es gebe nun Hinweise, die auf ›bislang unbekannte Mitwisser hindeuten könnten, sagte Generalbundesanwalt Range.« (DER SPIEGEL vom 11.12.2014)

Das ist vor allem der unermüdlichen Arbeit des Opferanwaltes Werner Dietrich zu verdanken. Genau das, was Aufgabe der Ermittlungsbehörden wäre, hat er getan: Hinweisen und Zeugenaussagen zu folgen, die bis heute ›unter den Tisch fielen‹, die der Einzeltäterthese vehement widersprechen.

Der Terroranschlag auf das Oktoberfest in München 1980

Der Wahlkampf zur Bundestagswahl 1980 läuft auf Hochtouren. Die maßgeblichen Parteien, die um die Macht ringen, stimmen ihre WählerInnen auf eine tragödienhafte Schicksalsentscheidung ein, ganz vorneweg CSU/CDU.
Ihre Parole lautet nicht mehr und nicht weniger: ›Freiheit statt Sozialismus‹.

Das Gespenst des Kommunismus sollte wieder umgehen, ein Gespenst, mit dem man einen Weltkrieg begann und verlor. Ein Gespenst, das schon so verwirrt ist, dass es gar die SPD systemüberwindender Vorstellungen verdächtigte.
Nun galt es wieder einmal, zusammenstehen: die Christlichen, die Nationalen, die Deutschen, die Vaterländischen, die Konservativen. Eine Einladung nach ganz rechts. Mit mörderischen Folgen.

Am 26. September 1980 explodierte im Herzen Bayern, auf dem Oktoberfest in München, eine Bombe – dieses Mal mit militärischem Sprengstoff, am Zugang zur Wiesn in einem Mülleimer deponiert, mit dem klaren Kalkül, x-beliebige BesucherInnen zu töten.
Der Plan ging auf blutige Weise auf. Dreizehn Menschen wurden ermordet, über 200 zum Teil schwer verletzt.

Renate Martinez war Mitarbeiterin im Papierhandel. Sie hatte vor, auszuwandern und wollte mit einem Bummel über das Oktoberfest Abschied nehmen. Sie befand sich am Ausgang, »als mich die Druckwelle von hinten traf. Fast gleichzeitig konnte ich den Feuerschein sehen. (…) Ich bin geflogen, und noch im Fliegen habe ich gedacht: Das werden sie den Linken in die Schuhe schieben

(Es war ein Alptraum, SZ vom 12.12.2014)

Renate Martinez sollte Recht behalten.

Die Spuren waren noch nicht gesichert, geschweige denn ausgewertet, da ließ der Bundeskanzlerkandidat von CSU/CDU, Franz Josef Strauß, die nächste Bombe platzen. Er bezichtigte die RAF des Anschlages und bot sich sogleich als der Mann an, der mit diesem ›Terror von links‹ ein für alle Mal aufräumen würde.

Sowohl die Bombe als auch die Rettervision passten in die Schicksalsinszenierung. Nur einer der Toten nicht. Bereits einen Tag später stand fest, dass sich auch ein Attentäter unter den Opfern befand: Gundolf Köhler. Seine persönliche und politische Biografie war nicht zu übersehen. Er hatte ein Hitlerbild über seinem Bett hängen. Die RAF verschwand, das Hitlerbild auch.
Aus Gundolf Köhler wurde in den folgenden zwei Jahren ein junger verwirrter Mann, ein Einzeltäter, der alles hatte, nur kein politisches Motiv. Das war dann auch das Ermittlungsergebnis – bis heute.

Was macht also das Wiederaufnahmeverfahren so brisant, während gleichzeitig der NSU-Prozess in München läuft, der sich der lückenlosen Aufklärung der Mord- und Terrorserie des NSU verschrieben hat?

Es gibt drei Ebenen, die sich hier ineinanderschieben und sich auf verblüffende Weise überschneiden:

  1. ZeugInnen, Rechtsanwälte, Journalisten bezweifeln seit Jahren die Einzeltätertheorie und werfen den Ermittlungsbehörden vor, Spuren und Erkenntnissen nicht zu folgen, die einen neonazistischen Hintergrund belegen und die Beteiligung von mehreren Personen verifizieren.
  2. Während immer wieder unterschlagene Fakten und neue öffentlich werden, werden asservierte Beweise Zug um Zug vernichtet. Bereits ein knappes Jahr nach dem Oktoberfestanschlag werden 48 Zigarettenkippen aus Köhlers Auto entsorgt. Dann werden die sichergestellten Bombensplitter für eine spätere Beweiswürdigung vernichtet. Und als wären diese Straftaten im Amt nicht genug, verschwindet ein Arm auf unerklärliche Weise: »Die Bundesanwaltschaft bestätigte (…), dass keine Spuren des Attentats mehr vorhanden sind. ›Die Asservate wurden Ende des Jahres 1997 vernichtet, weil der Fall als aufgeklärt gilt und sämtliche Ermittlungen nach eventuellen Mittätern ergebnislos verlaufen sind‹, sagte Sprecher Frank Wallenta.« (SZ vom 17.5.2010) Begleitend und unterstützend verschwinden Akten bzw. werden unter Verschluss gehalten.
  3. Die Frage steht im Raum: Warum weigern sich staatliche Behörden so vehement dagegen, den neonazistischen Hintergrund dieses Anschlages aufzuklären? Gibt es etwas zu verteidigen, zu schützen, was weit über eine neonazistische Tat hinausreicht? Welches Motiv haben Politiker, Ermittler und Journalisten, die ›Einzeltäterthese‹ zu decken? Warum wird bis heute jeder Zusammenhang zur neonazistischen ›Wehrsportgruppe Hoffmann‹ und anderen paramilitärisch organisierten Neonazis (wie den ›Deutschen Aktionsgruppen‹) geleugnet?

Was macht also diesen neonazistischen Mordanschlag in München 1980 so brisant und aktuell?

Der neonazistische Terroranschlag auf das Oktoberfest in München 1980 wirft lange Schatten – bis in die Gegenwart

Wer glaubt und hofft, vorsätzlich falsche Ermittlungen, Vernichtung von Beweisen, Falschaussagen im Amt, das (Ver-)Decken neonazistischer Strukturen und der politische und mediale Wille, all die zu schützen, beschreiben nur den NSU-VS-Komplex, der sollte sich in gutem Sinnen desillusionieren lassen.

Denn das, was (im besten Fall) als Ermittlungspannen (damals wie heute) ausgegeben wird, wird eben nicht durch ›bedauerliche Zufälle‹ zusammengehalten, sondern durch die Zusammenarbeit aller Behörden und aller politischen Institutionen, die an der (Nicht-)Aufklärung beteiligt waren und sind. Die Hoffnung auf etwas Einmaliges, auf eine Vielzahl von Zufällen dient vielleicht auch dem Schutz vor der Tatsache, dass dies eine lange, ungestörte Kontinuität hat.

Kaum eindringlicher lässt sich dies am Oktoberfestanschlag in München 1980 nachzeichnen.

Aber es gibt noch eine viel wichtigere Überschneidung. Im NSU-Kontext kann man an Details belegen, wo und wie staatliche Behörden den Aufbau eines neonazistischen Untergrundes ermöglicht bzw. nicht verhindert haben. Ob diese vielen Puzzles ein Bild ergeben, ob sie nur ›spontan‹ zusammenwirken oder eine Systematik abbilden, ist noch offen. Auch die Frage, ob und wann staatliches Handeln zentral veranlasst, koordiniert und gedeckt wurde (wie z.B. die Aktenvernichtungen in allen Behörden ab November 2011).

Die Linie zwischen aktiver Unterlassung und passiver Aktivierung eines neonazistischen Untergrundes, zwischen aktivem Gewährenlassen und direkter Unterstützung ist im NSU-Kontext schwer zu ziehen, vor allem im Hinblick auf den Gesamtkomplex.

Ganz anders sieht es hingegen mit dem neonazistischen Terror der 70er und 80er Jahre aus. Was auch damals als schriller Alarmismus und blanke Verschwörungstheorie abgetan wurde, trägt spätestens seit 2013 ein staatliches Hoheitssiegel: Seit über 40 Jahren wurden neonazistische Gruppierungen als legale und terroristische Variante gestärkt und gedeckt und in einen staatlichen Untergrund integriert. Dieser staatseigene Untergrund bekam den Namen ›stay behind‹. Bewaffnet, angeleitet und instruiert wurde er vom Bundesnachrichtendienst/BND.

Das hört sich auch heute noch ungeheuerlich an. Man fühlt sich gleichzeitig an die ›Banalität des Bösen‹ (Hannah Arendt) erinnert, wenn man dazu die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE liest, die im Plenarprotokoll 17/236 dokumentiert ist. Auf die parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE), »welche eigenen Anstrengungen (…) die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren unternommen (hat), um die Beteiligung ihrer Behörden an weiteren Tätigkeiten der besagten ›Gladio/Stay behind‹-Truppe der NATO auszuschließen oder zu bestätigen«, erklärte der Staatsminister Eckard von Klaeden:

»Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alliierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay-behind-Organisation vollständig aufgelöst.« (Plenarprotokoll 17/236, Anlage Nr.15, S. 64 vom 24.4.2013)

Was hier in einem Satz ad acta gelegt wird, ist keine Verordnung für alte Glühbirnen, sondern die jahrzehntelange Zusammenarbeit von Neonazis und Geheimdienst, mit einer Blutspur, die sich durch ganz Europa zieht.

Ende der 50er Jahre wurde auf NATO-Ebene beschlossen, Faschisten in einem geheimen Programm zu bewaffnen und auszubilden, um sie als irreguläre Einheiten einzusetzen. Das Szenario, das die Wiederbewaffnung von Faschisten in Europa rechtfertigen sollte, ging von einem militärischen Überfall der Sowjetunion auf den friedliebenden Westen aus. Die Faschisten sollten darin die Aufgabe übernehmen, sich ›überrollen‹ zu lassen, um dann hinter den Linien den kommunistischen Feind zu bekämpfen. Aus dieser Zeit stammt auch der Name dieses Programmes: stay behind. Dazu legte man über die ganze Bundesrepublik verteilt geheime Waffendepots an und unterrichtete die Neofaschisten in Techniken des Nachrichtenwesens und der Sabotage.

In den 70er Jahren passte man das Bedrohungsszenarium den veränderten Bedingungen an. Die ›Russen‹ kamen nicht – aber der Feind, der die ›rote Gefahr‹ ersetzen sollte, war schon da. Durch die zahlreichen Proteste und Bewegungen in Europa im Anschluss an die 68er-Revolten sah man Regierungen oder gar die kapitalistische Ordnung in Gefahr. Was mit legalen Mitteln nicht mehr unterdrückt werden konnte, sollte mithilfe dieser faschistischen Reserve bekämpft werden.
In Italien bekam diese Form des Staatsterrorismus den Namen ›Gladio‹. Faschisten sollten durch gezielte Angriffe auf AntifaschistInnen die Linke schwächen, und durch Anschläge auf linke Parlamentarier ein Klima schaffen, das der Regierung freie Hand dabei geben sollte, Schutzrechte außer Kraft zu setzen oder gar einen Militärputsch zu legitimieren (wie dies als Worst Case geplant war). Hunderte von Toten und Dutzende von Bombenanschlägen gehen auf das Konto dieser ›stay-behind-Operationen‹.

In einigen Ländern wurde die Geschichte dieses Staatsterrorismus politisch aufgearbeitet, zumindest in Angriff genommen, wie in Italien, der Schweiz und zuletzt in Luxemburg.

Und in Deutschland? Hat die lapidare Erklärung der Bundesregierung aus dem Jahre 2013 Entrüstung, Empörung ausgelöst? Wurde auch nur einmal im Parlament die Frage laut gestellt: Wer hat diesen Staatsterrorismus politisch befürwortet und gedeckt? Wer

ist bis heute politisch und strafrechtlich dafür verantwortlich? Welche Terroranschläge tragen die Handschrift von ›stay-behind‹?
Dabei geht es nicht nur um den Oktoberfestanschlag in München, sondern auch um das Attentat auf einen jüdischen Buchhändler in Nürnberg 1980 oder den Brandanschlag auf das jüdische Altersheim und Gästehaus in München 1970, bei dem sieben Menschen ermordet wurden. Anschläge, die bis heute ›unaufgeklärt‹ sind.

Auch wenn die Entscheidung der Bundesanwaltschaft guttut, die Ermittlungen im Fall des Oktoberfestanschlages 1980 wieder aufzunehmen, so wundert doch sehr, dass mit keinem einzigen Wort ein möglicher Zusammenhang zu besagten ›stay-behind‹- Terrorgruppen hergestellt wird.

Die Frage, wer hat diesen Staatsterrorismus ermöglicht und gedeckt, ist nicht nur im Hinblick auf diesen staatseigenen Untergrund von grundsätzlicher Bedeutung. Nicht minder wichtig ist es, öffentlich und vernehmbar die Frage zu beantworten: Warum wurde die Einzeltäterthese bis zuletzt – auf Teufel komm raus – verteidigt? Wohin kommt man, wenn man den zahlreichen Spuren zu weiteren Neonazis folgt?

Wenn heute unbestritten ist, dass (Neo-)Nazis vom deutschen Auslandsgeheimdienst BND in ›stay-behind‹-Operationsgruppen organisiert wurden, dann ist es Aufgabe dieses Geheimdienstes und dieser Bundesregierung, im Detail zu belegen, woran sich diese Terrorgruppen beteiligt haben, woran sie nicht beteiligt waren!

Kann es also sein, dass die Einzeltäterthese nicht von Fakten gedeckt wird, sondern einzig und allein von dem geballten Willen, den Weg zu Mittätern zu versperren, die in Verbindung zu ›stay-behind‹ stehen? Ja.

Gundolf Köhler war nur in den Augen der Ermittlungsbehörden ein Unpolitischer. Um diese Lüge nicht zu gefährden, war man bereit, selbst die Beweislage zu manipulieren: »In Gundolf Köhlers Zimmer in Donaueschingen fanden die Polizisten seinen Wikingjugend-Ausweis – und ließen ihn liegen.« (Vernichtete Spuren – Ermittlungsfehler mit Tradition, BR vom 31.1.2015)

Auch seine engen Verbindungen zur neonazistischen ›Wehrsportgruppe Hoffmann/WGH‹ waren den Ermittlern bekannt, was auch zahlreiche Zeugen zu Protokoll gegeben hatten. Diese Begeisterung ging so weit, dass er selbst eine ›Wehrsportgruppe‹ im Raum Donaueschingen gründen wollte (Bundestagsdrucksache 18/3117, S.17)

Er war nicht alleine am Tatort. Zeugen hatten mindestens zwei weitere Personen an jenem Mülleimer gesehen, in dem die Bombe platziert worden war. Eine Zeugenbeobachtung, die so präzise war, dass sie auch von einem Streit zwischen drei Personen berichten konnte.

Der ehemalige Beamte, der sich jetzt als Zeuge bei Rechtsanwalt Dietrich meldete, würde nicht nur die bisherigen Zeugenaussagen bestätigen. Er würde den Tatablauf um ein entscheidendes Puzzle ergänzen.
Der Beamte war am Tag des Oktoberfestanschlages mit fünf weiteren Arbeitskollegen auf dem Weg zur Wiesn. Kurz vor der Detonation standen sie zusammen vor dem Ausgang des Oktoberfestes. In dieser Zeit beobachtete er »einen jungen Mann, der zunächst zu einem schwarzen Auto gegangen sei, das am Bavariaring geparkt war. Darin sollen vorne zwei, hinten mindestens eine Person gesessen haben. Mit diesen habe er durch das heruntergekurbelte Fenster gesprochen. Dann sei der Mann, den er bis heute sicher für Gundolf Köhler hält, zu jenem Papierkorb gegangen, in dem dieser den Ermittlungen zufolge die Bombe zündete.« (SZ vom 8.12.2014)

Kurze Zeit später detonierte die Bombe. Dass der Beamte diesen Anschlag überlebt hatte, verdankte er einer Person, die vor ihm stand und durch die Wucht der Explosion auf ihn fiel – und wenig später an den schweren Verletzungen starb. Diesem tragischen Umstand verdankt er, dass ihn ›nur‹ einige Metallsplitter trafen, die er bis heute mit sich herumträgt.
Genauso lang trägt er den Ärger mit sich herum, dass seine damaligen Aussagen keinen Eingang in die Ermittlungen gefunden hatten – im Gegenteil: sie störten nur: »Doch jetzt will er sich mit dem Vergangenen auseinandersetzen – damit den 13 Toten und 211 Verletzten des Anschlags mit einer neuen Suche nach den Hintergründen der Tat Gerechtigkeit widerfahren kann.« (s.o.)

Lassen sich seine Aussagen verifizieren, dann müssten Polizei und Staatsanwalt die Frage beantworten, warum sie diesen Aussagen, die der Beamte bereits damals gegenüber der Polizei gemacht hatte, nicht nachgegangen sind. Außerdem müssten sie eine Erklärung dafür finden, warum sich nach Kenntnis des Rechtsanwaltes diese Aussagen nicht mehr in den Ermittlungsakten finden, was einer Manipulation von Ermittlungserkenntnissen gleichkäme.

Auch die Spezifika der Bombe könnten zu Mitwissern führen. Belegt ist, dass es sich um militärischen Sprengstoff handelte. Genau dieser Spur ging ein ›Frontal 21‹-Beitrag vom 25.3.2014 nach: »Am 27. September, einen Tag nach dem Anschlag in München, sagten zwei deutsche Rechtsextremisten bei der bayrischen Polizei aus. Sie wiesen auf einen Gleichgesinnten hin, auf Heinz Lembke, einen Förster aus Uelzen. Die Neonazis machten klare Angaben: ›Herr Lembke zeigte uns verschiedene Sprengstoffarten, Zünder, Lunten, Plastiksprengstoff und militärischen Sprengstoff … Er sagte uns, dass er mehrere Waffenverstecke im Wald habe.‹«

Obwohl die Ermittler sowohl von diesen Aussagen wussten als auch Kenntnis davon hatten, dass Heinz Lembke »enge Kontakte zur WSG Hoffmann« (taz vom 7.8.2009) und zu verschiedenen neonazistischen Organisationen hatte, unternahmen sie lange nichts.

Ein Jahr später, im Oktober 1981, wurde man – dank eines Waldarbeiters – rund um die Försterei Lembke fündig: Auf über 30 Erddepots verteilt wurden u.a. 156 Kilo militärischer Sprengstoff, 230 Kilo Sprengkörper, 256 Handgranaten, 50 Panzerfäuste entdeckt.
Heinz Lembke arbeitete anhand einer von ihm selbst erstellten Liste beim Auffinden dieser Waffenlager bereitwillig mit, bis auf ein Depot, das die Nummer 82 trug: »Er verweigerte die Lokalisierung eines als Depot 82 bezeichneten Verstecks, weil dessen Inhalt geeignet sei, andere Personen zu belasten. Dieses Versteck konnte nicht aufgefunden werden.« (Bundestagsdrucksache 18/3117, S.7)

Liest man die Antwort der Bundesregierung aufmerksam, müsste man doch die Frage stellen: Warum wurde das Depot Nr. 82 nicht gefunden? Denn selbst wenn Herr Lembke hier nicht mitgearbeitet haben soll, wäre es doch ein Leichtes, anhand der Liste und der dort verzeichneten Lokalisierungsdaten, das Depot zu finden.
Hatten der Neonazi Lembke und die Ermittler ein gemeinsames Interesse daran, genau jenes Depot nicht zu finden, das zu weiteren Beteiligten führen würde? Die Spekulation darüber könnte sehr schnell beendet werden, indem man die Liste öffentlich zugängig macht und dabei von unabhängigen Gutachtern überprüfen lässt, ob an diesem Originaldokument Manipulationen vorgenommen wurden.

Wer dermaßen kalkuliert kooperiert, hat nicht mit dem Leben abgeschlossen. Genau das soll aber passiert sein:

»Nach seiner Verhaftung kündigt Lembke an, seine Hintermänner zu nennen. Doch dann fand man ihn erhängt in seiner Zelle (s.o.)

Wenn man sich die Dimension dieser paramilitärischen Anlage vergegenwärtigt, dann deckt sich all das mit der Infrastruktur der stay-behind-Operationen, die für Sabotageaktionen klandestine Waffen- und Sprengstoffdepots angelegt hatten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Lembke nicht nur für Neonazis, sondern im Auftrag des BND diese Depots angelegt hatte, ist naheliegend. Dann war er auch Angestellter dieser staatlichen Terrorgruppen.

Aus diesem Grunde wurde in einer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/3117) auch die Frage gestellt, welche Beziehungen Heinz Lembke zu stay-behind-Operationsgruppen unterhielt. Die Antwort darf man als vorsätzliche Lüge bezeichnen: »Zu dieser Frage (…) liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.« (S. 14)

Denn bei der nächsten Frage, ob Heinz Lembke als V-Mann oder auf eine ähnliche Weise für den Geheimdienst tätig war, schnellten die Schutzinteressen des Staates so dermaßen in die Höhe, dass die Rechte des Parlaments darunter begraben wurden. Dabei greift die gängigste und auch hier lang ausgeführte Schutzbehauptung, man habe ggf. die Unversehrtheit eines ›V-Mannes‹ zu schützen, nicht wirklich. Er ist bereits sehr lange tot. Was vielmehr – bis heute – gedeckt wird, sind staatsterroristische Strukturen.

Ob sich hier ein Kreis schließt, kann u.a. der BND bzw. das Bundeskanzleramt beantworten, indem sie alle Unterlagen zu stay-behind freigeben und endlich Aufklärung darüber betreiben, welche Neonazis und welche neonazistischen Organisationen in ihrem staatseigenen Untergrund integriert waren. Dazu zählt auch, die politische und juristische Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die Bundesregierung bis heute keine Ahnung habe, was mit dem Waffenarsenal passierte, als man Ende 1991 ›stay-behind‹ für aufgelöst erklärte.

Wenn statt Sabotage der Ermittlungen Aufklärung betrieben werden würde, könnte anhand der ›stay behind‹ -Akten auch geklärt werden, ob die von Lembke angelegten und verwalteten Waffendepots zum Bestand dieser staatsterroristischen Struktur gehört haben.

Der Nebel, der über dem Oktoberfestanschlag liegt, ist kein Naturereignis

Die Bundesanwaltschaft hat vor über fünfzehn Monaten an das Bundeskanzleramt, den Bundesnachrichtendienst und den Inlandsgeheimdienst/VS eine lange Liste an Suchbegriffen geschickt –

„von Karlheinz Hoffmann, dem Anführer der paramilitärischen Wehrsportgruppe Hoffmann, mit der Gundolf Köhler trainierte, bis hin zum Neonazi Heinz Lembke, der im Verdacht stand, den Sprengstoff für das Attentat geliefert zu haben. Lembke erhängte sich in seiner Zelle, kurz bevor er vor einem Staatsanwalt aussagen sollte. In seinen Akten steht der Sperrvermerk ‚Nur zum Teil gerichtsverwertbar’, was auf eine V-Mann-Tätigkeit schließen lässt.“ (SZ vom 12.5.2016)

Die Bundesregierung hat bereits geantwortet und sich geweigert. Sie untersagt es, die Klarnamen der V-Leute zu nennen, die möglicherweise zur Tataufklärung beitragen könnten, „weil angeblich immer noch Leib und Leben der früheren V-Leute bedroht sein könnten“. (s.o.)

Dass „Leib und Leben“ von betagten V-Männern schützenswerter sind als die Aufklärung eines neonazistischen Terroranschlages, ist heute keine Aufregung mehr wert.
Auch der BND hat Medienberichten zufolge Akten geliefert, wobei das Wichtigste fehlt: die Namen der V-Leute. Sie sind geschwärzt worden.

Die abgestufte Aufklärungssabotage komplettiert der Inlandsgeheimdienst. Er sucht bis heute nach den angeforderten Akten. Das liegt wahrscheinlich am Nebel.

Weitere Quellen:

Mein Kommentar: Die Psychoanalyse lehrt, dass das Verdrängte, Verheimlichte wiederkehrt, in immer kränkerer Form, solange bis es aufgedeckt wird.

Jochen

Fluchtursachen bekämpfen – Präsident Obama ausladen?

Willy Wimmers Willy_WimmerGastbeitrag für RT Deutsch

https://deutsch.rt.com/inland/37055-fluchtursachen-bekampfen-prasident-obama-ausladen/

Auszüge:

Im April kommt US-Präsident Barack Obama zu seinem letzten offiziellen Besuch nach Deutschland. In einem Gastbeitrag für RT Deutsch schaut Willy Wimmer, langjähriger Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, zurück auf die „nüchterne Bilanz“ der transatlantischen Kooperation und die US-amerikanische Tendenz, „Deutschland als Ganzes und mit ihm Europa an die Leine zu nehmen“. Die deutsche Verfassung und Rechtsordnung stören da nur.

In der Nähe von Wolfsburg, der Heimat von Volkswagen, findet in Hannover vom 25. bis 29. April 2016 die weltgrößte Industrie-Messe statt. Zu Eröffnung hat sich der amerikanische Präsident Obama angesagt. Eigentlich ein Grund, sich über eine derartige Aufmerksamkeit zu freuen. Zur Person des amerikanischen Präsidenten Obama hat sich seit der Amtseinführung im Jahre 2008 auch wenig verändert. Irgendwie hat man auch in Deutschland Hoffnung mit ihm als einem amerikanischen Präsidenten verbunden.

Diese Hoffnung hat aber nicht weit getragen, vor allem auch deshalb nicht, weil sein jetziger Besuch einem Unterfangen gilt, das für Deutschland und seine europäischen Nachbarn über die amerikanischen Vorstellungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen das Ende des europäischen Verfassungsstaates bedeuten wird. Es ist schon merkwürdig, dass dieses Fanal ausgerechnet von den Vereinigten Staaten ausgeht.

Dieses Land hat sich eine Menge darauf zu Gute gehalten, demokratisch verfassten Gemeinwesen unter die Arme zu greifen oder sie überhaupt erst lebensfähig zu machen. Wenn die oberste gesetzgebende Kompetenz in Deutschland und Europa in die Hände derjenigen gelegt werden soll, die in den Vereinigten Staaten zu den zuverlässigsten Finanziers der Partei des amtierenden Präsidenten gezählt werden müssen, wissen wir in Europa darum, was die Glocken geschlagen haben. Da die Bewerberin der Demokratischen Partei der USA, Frau Clinton, zum Leuchtturm von „corporate America“ sich entwickeln konnte, können wir uns die Dimension der von TTIP ausgehenden Transformation des europäischen Verfassungsstaates hin zu einer „marktgerechten Demokratie“ nach den Vorstellungen der amtierenden deutschen Bundeskanzlerin ausrechnen.

Fünfundzwanzig Jahre Erfahrung mit dem amerikanischen Kapitalismus

Nach fünfundzwanzig Jahren ist es möglich, sich ein nüchternes Urteil über die transatlantische Kooperation zu erlauben. Während unmittelbar nach dem Ende des Kalten Krieges Europa und Deutschland noch ermöglicht worden ist, nach den Prinzipien der „Sozialen Marktwirtschaft“ seine ökonomischen Belange zu gestalten, schwappte ab den frühen neunziger Jahren das ausschließlich am Eigentümer von Unternehmen ausgerichtete wirtschaftliche Erfolgsinteresse über den Atlantik. Die Ikonen der deutschen Ausrichtung der „Sozialen Marktwirtschaft“ wurden im Interesse von „shareholder value“ geschliffen.

Der Run zur Börse nach New York musste von den großen deutschen Unternehmen teuer bezahlt werden. Da half es nichts, der Listung an der Wall-Street baldmöglichst entkommen zu wollen. Der Angriff von „shareholder value“ galt den Flaggschiffen der deutschen und europäischen Industrie auf der ganzen Breite. Während bei den Versuchen, den deutschen Mittelstand mit Weltgeltung zu übernehmen, zunächst Rückschläge hingenommen werden mussten, ist die Übernahmewelle auf diesem Sektor in vollem Gange.

Der Besuch des amerikanischen Präsidenten Obama erweckt den Eindruck, in Hannover einen letzten Nagel einschlagen zu wollen, um Deutschland als Ganzes und mit ihm Europa an die Leine zu nehmen. In Wolfsburg, aber auch in Stuttgart und München, wird man den  Frontalangriff amerikanischer Anwälte auf deutsche Industrieinteressen besonders stark empfinden und das „Hand-in-Hand“ Vorgehen der amerikanischen Regierung mit diesen Interessen.

Landet Präsident Obama in Ramstein?

Der deutsche Generalbundesanwalt ließ sich vor dem Hintergrund hässlichster Szenen in Deutschland vor einigen Wochen mit dem Schlagzeilen-Begriff eines „Gegenfanals“ vernehmen. Als Bürger dieses Landes haben wir ein Interesse am Verhalten des Generalbundesanwaltes. Seine Aufgabe besteht darin, dem Recht unbeschadet jeder Person Geltung zu verschaffen. Das gilt auch in unseren Beziehungen zu anderen Staaten und deren gewählte Vertreter.

Es ist keinesfalls eine nostalgisch anmutende Erinnerung, an die reihenweise durch amerikanische Truppen in Afghanistan hingemordeten Hochzeits-und Geburtstagsgesellschaften zu erinnern. Eine nach internationalem und nationalem deutschen Recht gebotene Strafverfolgung amerikanischer Täter wurde von genau dem Generalbundesanwalt damit abgeschmettert, dass es in den Vereinigten Staaten eine funktionierende Rechtsordnung gebe und die Täter folglich in den USA vor Gericht gestellt würden.

Davon war nie etwas zu hören. Auch nicht davon, dass Ramstein eben nicht durch den amerikanischen Präsidenten Obama zu weltweiten Drohnen-Morden genutzt werden könnte. In der Amtszeit unseres künftigen Staatsgastes haben tausende unschuldiger Menschen durch diese Drohnen-Einsätze ihr Leben verloren und die Kollateralschäden bestehen nicht nur bei den unschuldigen Opfern sondern in den Beziehungen zwischen unseren Staaten. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, was es für Deutschland bedeutet, in der heutigen Art und Weise mit den Vereinigten Staaten verbunden zu sein.

Wir missachten die eigene Rechtsordnung und legen sie im NATO-Interesse über das Knie. Zu keinem Zeitpunkt hat der deutsche Souverän der NATO als globalem Aggressionsinstrument seine völkerrechtlich verbindliche Zustimmung erteilt. In unserer Verfassung ist es als Konsequenz aus dem schrecklichen vergangenen Jahrhundert festgeschrieben, dass von deutschem Boden kein Angriffskrieg mehr ausgehen dürfe. Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hat in Zusammenhang mit dem Jugoslawien-Krieg öffentlich gemacht, dass er die eigene Verfassung gebrochen habe.

Bis in den Syrien-Einsatz durch die Bundeswehr macht die Bundesregierung deutlich, wie wenig sie im Stande ist, verfassungskonform und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht unsere Truppen einzusetzen, wenn die Vereinigten Staaten Bündnistreue einfordern. Das hat mit der eigenen Verfassung und der deutschen Rechtsordnung nichts, aber auch gar nichts zu tun. Das ist NATO-Wirklichkeit.

Seit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen Belgrad überziehen die Vereinigten Staaten alleine oder mit ihren Helfershelfern unseren gemeinsamen europäischen Teil der Welt nach ihrem Gutdünken mit Krieg. Zwischen Afghanistan und Mali haben wir es mit einem gigantischen Kriegsgebiet der Streitkräfte der Vereinigten Staaten zu tun. Nicht, dass die Staaten in dieser Großregion Gründe geliefert haben würden, sie mit Krieg zu überziehen.

Es sind die amerikanischen Großraum-Interessen, die die Welt in unserer Nachbarschaft in Schutt und Asche legen. Man muss schon bei der ARD beschäftigt sein, um bei einem Interview mit der noch amtierenden Bundeskanzlerin einen weiten Bogen über die damit für uns verbundenen Fragen und riesigen Probleme zu machen. Kein Wort wurde darüber verloren, was das für Millionen Menschen, die ihre Heimat verloren haben, bedeutet. Schändlicher kann es gar nicht mehr werden. Auch nicht, was eine zentrale Erkenntnis in diesem Zusammenhang für uns alle bedeutet.

Es war der Einsatz der russischen Streitkräfte an der Seite der legitimen syrischen Regierung, der einen Waffenstillstand erst möglich gemacht hat. Putin ist immer an allem schuld. Ja, er hat den Millionen Syrern und uns auch eine Atempause dort verschafft, wo die Vereinigten Staaten nur Elend und Chaos angerichtet haben.

Die Vereinigten Staaten haben die letzten fünfundzwanzig Jahre damit verbracht, die Möglichkeiten des europäischen Friedenswerkes nach Osten und nach Süden in Schutt und Asche zu legen. Das sollte ein Besucher in Hannover, den man irgendwie immer noch menschlich schätzt, sich vor Augen halten. Ob wir dazu etwas von unserer Staatsspitze hören werden?

Unser Schicksal scheint darin zu gipfeln, von Zeit zu Zeit in Berlin aus einem „Bunker“ regiert zu werden.

Willy Wimmer auf der #RT10-Konferenz in Moskau

Mehr lesen:Willy Wimmer zieht im RT Deutsch-Interview Bilanz: „Man kann sich nur an den Kopf fassen“

Endlich: Strafanzeige gegen Deutschlands neue Kriegsverbrecher

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

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Endlich haben Leute den Mut bewiesen, eine Strafanzeige wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges zu stellen. Wir können uns diesen Menschen anschließen, die den Rechtsstaat noch ernst nehmen.
Es gibt für diesen Krieg kein völkerrechtlich tragfähiges Mandat und Syriens rechtmäßig und demokratisch gewählte Regierung hat ausser Russland keine Macht um Militärhilfe gebeten.
Das nächste Land auf der Zielliste des westlichen Kapitalismus ist übrigens Venezuela, siehe hier: http://www.spiegel.de/politik/ausland/wahl-in-venezuela-das-zittern-der-revolutionaere-a-1066101.html

Aber nun zu der Strafanzeige, hier zu lesen:
http://www.seniora.org/de/politik-wirtschaft/deutschland/800-strafanzeige-gegen-alle-mitglieder-des-deutschen-bundestages-regierungsmitglieder-eingeschlossen-die-am-04-12-2015-fuer-den-bundeswehr-einsatz-in-syrien-gestimmt-haben

Schliessen Sie sich der Strafanzeige an (siehe ganz unten)

Strafanzeige gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (Regierungsmitglieder eingeschlossen), die am 04.12.2015 für den Bundeswehr-Einsatz in Syrien gestimmt haben.

Von Volker Bräutigam, Andreas Hauss, Ulrich Gellermann

Von: Volker Bräutigam [mailto:v.braeutigam]
Gesendet: Samstag, 5. Dezember 2015 12:43
Betreff: Verbrecherische Ja-Sager angezeigt

Herrn
Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe



Strafanzeige gemäß § 80 StGB i.V. mit Art.26 Abs. 1 GG

gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (Regierungsmitglieder eingeschlossen), die am 04.12.2015 für den Bundeswehr-Einsatz in Syrien gestimmt haben.

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,

hiermit erstatten wir Anzeige wegen grundgesetzwidriger Vorbereitung eines Angriffkrieges gegen Syrien unter Bruch des Völkerrechts.

Begründung:

Am 4. Dezember hat eine satte Zwei-Drittel-Mehrheit von „Volksvertretern“ im Deutschen Bundestag für den Kriegseinsatz in Syrien gestimmt. Ihre Anzahl und das Mehrheitsverhältnis sind aber vollkommen unerheblich, wenn der Boden des Völkerrechts und des Grundgesetzes verlassen wird. Die Abgeordneten haben an diesem Tag nicht neues, womöglich besseres Recht zu setzen versucht, sondern einfach nur die bisherige Setzung gebrochen.

Das Massaker in Paris am 13. Nov. 2015 war kein Kriegsakt Syriens gegen Frankreich, sondern ein Verbrechen bisher unbekannter Täter. Für die „Kriegserklärung“ des französischen Präsidenten Hollande sprechen politische Gründe, rechtliche aber nicht.
Den Bombardements der westlichen Koalition in Syrien, an denen sich nunmehr auch die Bundeswehr militärisch beteiligen wird, fehlt die völkerrechtliche Grundlage.
Ein Mandat des UN-Sicherheitsrates liegt bekanntlich nicht vor, ebenso wenig ein Hilfeersuchen der syrischen Regierung. Eine UN-Resolution, in der zum Kampf gegen den IS „mit allen Mitteln“ aufgerufen wurde, ist kein Freibrief und erlaubt nicht, den Rahmen des geltenden Rechts zu verlassen.
Das Gewaltverbot der UN-Charta ist gem. Art. 25 GG unmittelbar geltendes Recht in Deutschland.
Und gemäß Artikel 26 Abs. 1 GG sind Handlungen verfassungswidrig, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten. Sie sind unter Strafe gestellt.

Als Papst Benedikt XVI. am 22. September 2011 im Deutschen Bundestag sprach, zitierte er den Kirchenlehrer Augustinus: „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?“

nein zur nato ddr1957

Bezogen auf das Abstimmungsverhalten der parlamentarischen Ja-Sager am 04.12.15 im Bundestag ist das so zu interpretieren: Hier hat eine Bande von Völkerrechtsverbrechern und Verfassungsfeinden für Kriegsbeteiligung votiert.

Es handelte sich um eine namentliche Abstimmung; die Beschuldigten sind problemlos bei der Bundestagsverwaltung zu erfassen.

Wir fordern Sie auf, das allfällige Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Höflich grüßen

Volker Bräutigam, Adlerweg 1, 23879 Mölln, Andreas Hauß, Bachstr. 16, 79232 March

Ulrich Gellermann, Zähringerstraße 38 A, 1070 Berlin

Und hier konnen Sie selber aktiv werden:

Der Strafanzeige der Autoren Volker Bräutigam, Andreas Hauß und Ulrich Gellermann gegen die Ja-Sager im Deutschen Bundestag zur Kriegsbeteiligung der Bundeswehr in Syrien schließe ich mich an und bitte darum, mich über den weiteren Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden zu halten.

(Datum, Name, Postanschrift) senden an: poststelle@generalbundesanwalt.de

Jochen

Der tiefe Staat lässt grüßen: NSU-Informanten werden unter Druck gesetzt, vom NSU-Untersuchungsausschuss in Ba-Wü fließen vertrauliche Informationen an die Ermittlungsbehörden –

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Was hier gelaufen ist, ist ein neuer Skandal und straft die vorgeblichen Bemühungen Lügen, die Affäre aufzuklären und die Dienste parlamentarisch zu kontrollieren. DunkelDeutschland funktioniert weiterhin.

Der tiefe Staat lässt grüßen.

Siehe hier:
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45988
Auszüge:

BKA-Besuch im Knast

Thomas Moser 15.09.2015

Vom NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg fließen vertrauliche Informationen an die Ermittlungsbehörden

Ein Polizeizeuge hatte sich an den NSU-Untersuchungsausschuss in Stuttgart gewandt – und erhielt ein Disziplinarverfahren.
Dieser Fall führt aktuell zu Auseinandersetzungen zwischen dem Parlamentsgremium und dem Innenministerium in Baden-Württemberg.
Doch es gibt einen zweiten Fall von Informationsweitergabe an die Behörden, der nun allerdings in die Reihen des Ausschusses selber führt – der Fall des NSU-Informanten Torsten O., über den Telepolis berichtet hatte (vgl. Erfuhr der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg doch 2003 von NSU?[1]).

Im Sommer 2003 soll Torsten O. einem Verfassungsschutzbeamten des Landes von einer rechtsterroristischen Gruppierung namens „NSU“ berichtet und den Namen „Mundlos“ genannt haben.
So sagte es der inzwischen pensionierte Günter S. vor den Untersuchungsausschüssen des Bundestages und des Landtages von BaWü selber aus. O. dagegen bestritt das ursprünglich, unter anderem bei seiner Anhörung in Stuttgart am 16. März.

Doch im Juni 2015 bestätigte er den Sachverhalt im Gespräch mit dem Autor. Er sei 2011 nach dem Auffliegen des NSU-Trios von anderen Verfassungsschützern unter Druck gesetzt worden, die Unwahrheit zu sagen, so seine Erklärung.
Torsten O. war einmal V-Mann des Verfassungsschutzes, Deckname „Erbse“. Zur Zeit sitzt er eine Haftstrafe ab. Seine Geschichte stand Anfang Juli auf Telepolis – und führte prompt zu Reaktionen.

Kurz nach der Veröffentlichung bekam Torsten O. im Knast Besuch von drei Beamten des Bundeskriminalamtes, Abteilung Staatsschutz. Sie kamen im Auftrag des Generalbundesanwaltes, wie die Behörde bestätigt. Unter anderem erkundigten sich die Männer aus Meckenheim nach jenem BKA-Mann, von dem O. vor Jahren die Informationen über NSU, Mundlos und auch Böhnhardt bekommen haben will. Er gab ihnen bereitwillig Auskunft und nannte den Namen: Jochen R.
Er habe den Eindruck gehabt, erzählt Torsten O., dass die BKA-Beamten bereits wussten, um wen es geht. Sie seien nicht überrascht gewesen, meint er.

Vernehmer fragten nach einem Sachverhalt, der gar nicht in dem Artikel stand

Insgesamt vier Stunden dauerte der Besuch. Dabei wollten die Kriminalbeamten auch Dinge wissen, die mit der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ nicht gerade etwas zu tun haben. Zum Beispiel, was O. für die Informationen bekommen habe. Sie seien verwundert gewesen, als sie erfuhren, dass weder Geld geflossen ist noch verlangt wurde.

Und dann fragten die Vernehmer noch nach einem Sachverhalt, der gar nicht in dem Artikel stand. O. will nämlich das Gespräch mit dem Verfassungsschützer Günter S. im Sommer 2003 verdeckt aufgezeichnet haben. Er hat das in Briefen sowohl gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) als auch dem NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg erwähnt. Das BKA wollte wissen, wo diese Aufzeichnungen sind, um sie zu holen.

O. verweigerte beharrlich die Auskunft. Er will die Aufzeichnungen, die an einem geheimen Ort lagern sollen, selber holen, sobald er auf freiem Fuß sei, erklärte er. Ob diese Aufzeichnungen tatsächlich existieren, ist schwer zu überprüfen.
Dass Torsten O. im Jahre 2003 Täterwissen hatte, kann auch ohne sie als belegt gelten – durch das Zeugnis des Ex-Verfassungsschützers S. sowie die historische Verifizierung des NSU nach 2011.

Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang nun eine ganz andere Frage: Gab der Untersuchungsausschuss vertrauliche Informationen eines Zeugen an Ermittlungsorgane weiter? Noch dazu, ehe er den Zeugen – ein zweites Mal – selber vernommen hat. Laut O. sollen die BKA-Beamten einen Mitarbeiter des Ausschusses zitiert haben, mit dem er telefoniert hatte. Kamen die Hinweise also von dort?

Das Sekretariat des Ausschusses bestreitet das: „Mit der Behörde des Generalbundesanwaltes oder dem Bundeskriminalamt hat keinerlei Kommunikation betreffend Herrn O(…) und seinen Erklärungen gegenüber dem Ausschuss stattgefunden. Insbesondere wurden diesen Behörden keine Protokolle, Vermerke, Briefe oder andere Unterlagen zugesandt, die Herrn O(…) oder seine Erklärungen gegenüber dem Untersuchungsausschuss betreffen“, lässt der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) schriftlich mitteilen.

Drexler scheint die Brisanz der Frage bewusst zu sein. Denn gleichzeitig weist er darauf hin, dass Briefe von O. und Gesprächsvermerke „im Untersuchungsausschuss verteilt“ wurden. Er legt also nahe, Informationen könnten von anderen Ausschussmitgliedern weitergegeben worden sein – der Versuch einer Absicherung.

Doch wie passt das damit zusammen, dass O. bei den BKA-Beamten ein Schreiben mit dem Landtagsbriefkopf gesehen haben will? Den Briefkopf kennt er aus seinem eigenen regen Schriftverkehr mit dem Ausschuss zur Genüge. Der bleibt dabei: „Keinerlei Kommunikation mit GBA oder BKA.“
Ausgerechnet die oberste Ermittlungsbehörde selber straft den Ausschussvorsitzenden Lügen.

„Ausgangspunkt der Befragung (von Torsten O.)“, schreibt die Bundesanwaltschaft auf Nachfrage, „waren Angaben, die der Hinweisgeber gegenüber dem Sekretariat des Untersuchungsausschusses getätigt hat.“ „Keinerlei Kommunikation mit GBA und BKA“?
Diese Auskunft des Drexler-Büros entspricht jedenfalls nicht der Wahrheit.

Durch wen und auf welchem Wege sind die Informationen von Torsten O. tatsächlich zu den Ermittlungsbehörden gelangt?
Mit der Weitergabe von Informationen eines Zeugen an eine Behörde hat der Ausschuss nicht nur die Vertraulichkeit gebrochen, er hat auch seinen eigenen Untersuchungsauftrag durch den Landtag missachtet. Der beinhaltet nämlich nicht nur die „Aufklärung von Fehlern und Versäumnissen der Justiz- und Sicherheitsbehörden von Ba-Wü im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie“, sondern auch von Bundesbehörden, wie eben die Bundesanwaltschaft.

Ein anderer Fall von Weitergabe vertraulicher Informationen aus dem Ausschuss

Der Vorgang ist umso bemerkenswerter, als vor wenigen Tagen ein anderer Fall von Weitergabe vertraulicher Informationen aus dem Ausschuss bekannt wurde.
Ein Polizist hatte sich im April per Email an das Gremium gewandt. Dort sitzen auch Vertreter der Landesregierung. Das Innenministerium erfuhr von dem Beamten und leitete ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein. Mutmaßlich waren die Ministeriumsvertreter die Überbringer der Nachricht aus dem Ausschuss.

Wolfgang Drexler kritisiert dieses Verhalten und zog Konsequenzen: Zuschriften von Hinweisgebern werden den Ministerialen im Ausschuss seit einiger Zeit vorenthalten. Umso fragwürdiger: Was hier verurteilt wird, die Weitergabe vertraulicher Informationen an eine Behörde, wurde im Fall Torsten O. allem Anschein nach selber praktiziert.

Und noch in einem anderen Punkt verhalten sich der Ausschuss und sein Vorsitzender doppelbödig.
Anfang Juli wurde Torsten O. in einem Schreiben in Aussicht gestellt, ihn erneut anzuhören, sollte er Aussagen mit „NSU-Bezug“ machen. Das war sogar vor der Veröffentlichung auf Telepolis. Eine Entscheidung hat das Gremium bisher nicht getroffen.

Allerdings nennt ein Mitarbeiter Drexlers den Zeugen O. im Gespräch „dubios“. Das kann man als Statement gegen eine erneute Vernehmung des ex-V-Mannes durch den Ausschuss werten und hat im Lichte der jüngsten Entwicklungen durchaus seine Logik.
Denn diese Vernehmung wurde ja dem Generalbundesanwalt überantwortet. Dort hat sie – nebenbei bemerkt – große Chancen, jetzt im allgemeinen Ermittlungsverfahren „NSU/Unbekannt“ zu verschwinden, so wie viele andere Spuren seit 2012.

Was bleibt, ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der eigentlich die Exekutive kontrollieren soll und sich zu ihrem Hilfsorgan macht.
Es ist eine Form der Selbstentmachtung.
Dazu passt ein Allerletztes. Ob der Landesverfassungsschutz dem Ausschuss die Akten über den ex-V-Mann „Erbse“ geliefert hat und in welcher Form, beantwortet der so ausweichend wie kryptisch: „Der Beweisbeschluss zu ‚Erbse‘ wurde durch das LfV erfüllt. Zur Frage, ob tatsächlich Akten zu einer evtl. bestehenden Quelle ‚Erbse‘ bestehen, d.h. geliefert wurden, kann aufgrund Geheimschutzrechts keine Angabe gemacht werden.“
Schreibt so, wer aufklären will?

Am 21. September findet die nächste Sitzung des NSU-Ausschusses von Baden-Württemberg statt.

Anhang – Links

[1] http://www.heise.de/tp/artikel/45/45372/

Jochen