30 Argumente gegen die Impfpflicht

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

syringe and pills on blue backgroundDas neue Infektionsschutzgesetz hat für mich jetzt schon ganz persönliche Konsequenzen:
Wenn ich bis März 2020 nicht mit einem für mich akzeptablen konventionellen Impfstoff geimpft werden kann, weil die EMA die Genehmigung von solchen herauszögert, muss ich meine Praxis schließen und kann nur noch Online-Sitzungen durchführen.
So ein Zufall, das der letzte SPD-Parteitag von den Impfstoffherstellern und Microsoft gesponsert wurde, siehe
https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/pfizer-microsoft-spd-parteitag-sponsern/

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Er weist auch auf das unterschwellige Ziel hin, die Gesundheitsdaten aller Bürger in einem Impfregister zu erfassen. Wer darauf dann zugriff hat – zusätzlich zu den Inlandsgeheimdiensten – ist noch offen. Man kann sich aber vorstellen, dass der Verfassungsschutz dann an der Tür der Arztpraxis lauert, wenn der nächste Impftermin fällig ist…

Aber heute eine gute Zusammenfassung auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=79084
Auszüge:
Anfang Januar soll im Bundestag die erste Debatte zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 starten und Februar oder März soll es dann soweit sein.
Die Zustimmung von Medien und Politik ist groß, ein Kurswechsel eher unwahrscheinlich. Gegenwind kommt dafür aus der Wissenschaft. So nannte der Virologe Alexander Kekulé die Einführung einer Impfpflicht gegen Corona jüngst „Gift“.
Doch Kekulé ist eine Ausnahme. Nur Wenige wagen es derzeit, bei der Corona-Thematik aus dem engen medial-politischen Meinungskorridor auszuscheren – zu groß ist die Angst, „in die falsche Ecke“ gerückt zu werden.
Das ist tragisch, denn es gibt zahlreiche sehr gute Argumente gegen die Impfpflicht und das hat nichts mit „Impfskepsis“ oder gar dem „Leugnen von Corona“ zu tun.
Jens Berger
hat für die NachDenkSeiten 30 Argumente gegen die Impfpflicht zusammengestellt. Bleibt zu hoffen, dass derartiger Widerspruch in der aufgeheizten, fast nur noch emotional und nicht mehr rational geführten Debatte nicht untergeht.

1. Die Impfquote in den Risikogruppen ist auch heute schon hoch

Wenn es darum geht, Menschen bei Covid 19 vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen zu schützen, geht es heute wie vor einem Jahr primär darum, die sogenannten Risikogruppen zu schützen. Das Medianalter der an oder mit Covid 19 Verstorbenen liegt immer noch bei 83 Jahren. Von den Sterbefällen der letzten drei Meldewochen waren 93 Prozent älter als 60 Jahre. Und auch bei den Hospitalisierungen steht diese Altersgruppe für mehr als zwei Drittel aller Fälle.
Leider erfasst das RKI keine spezifischen Impfquoten für die Hochrisikogruppe der über 80-Jährigen, aber bereits in der großen Gruppe der über 60-Jährigen ist die Impfquote mit rund 87 Prozent bereits heute extrem hoch. Gerade in dieser Altersgruppe gibt es zudem auch die allermeisten Fälle, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen problematisch ist.
Auch eine Impfpflicht kann sich nicht über eine ärztliche attestierte „Impfunfähigkeit“ wegsetzen. Daher dürfte die Menge der heute nicht geimpften, aber impffähigen Angehörigen der Risikogruppen ohnehin sehr überschaubar und der gesellschaftliche Nutzen – ausgedrückt in weniger Sterbefällen – marginal sein.

2. Für die meisten Ungeimpften bringt die Impfung wenig

Während die Impfquote bei den älteren Bürgern sehr hoch ist, finden sich die meisten Ungeimpften spiegelbildlich in der Gruppe der Jüngeren.
Laut offiziellen Zahlen ist zum Beispiel jeder zweite 12- bis 17-Jährige nicht geimpft. Doch gerade in den Altersgruppen derer, die oft nicht geimpft sind, ist die Morbiditäts- und Mortalitätslast der Krankheit ohnehin nur gering. So liegen dem RKI bis heute nur 35 validierte Covid-19-Todesfälle bei unter 20-Jährigen vor, von denen nach offiziellen Angaben 25 an einer schweren Vorerkrankung litten. Bei rund zwei Millionen Infizierten in dieser Altersgruppe ist dies kaum mehr als ein Hundertstel Promille.
In den letzten drei Meldewochen mussten insgesamt nur sechs minderjährige Testpositive intensivmedizinisch behandelt werden, während es fast 1.200 über 60-Jährige waren.
Diejenigen, die man mit einer Impfpflicht wohl am ehesten erreichen würde, gehören also genau zu der Gruppe, deren individueller Nutzen durch die Impfung am geringsten ist, und gleichzeitig auch zu der Gruppe, deren individuelle Gefährdung durch die Nebenwirkung der Impfung am höchsten ist.

3. Durch die Impfung kann man die Pandemie nicht stoppen

Spätestens seit dem Siegeszug der Delta-Variante ist bekannt, dass die Impfung keine sterile Immunität bietet, Geimpfte also immer noch ansteckend sind und zur Verbreitung des Virus beitragen. Die Impfung senkt zwar nachweislich das individuelle Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, aber sie stoppt die Ausbreitung des Virus nicht.
Daher ist hier auch ein Vergleich zur Pockenimpfung, für die es früher ja eine Impfpflicht gab, nicht zielführend. Die Pocken konnte man durch die Impfpflicht ausrotten – aber auch nur, weil die Impfung dafür sorgte, dass Geimpfte die Krankheit nicht weiterverbreiten. Dies leistet die Corona-Impfung nicht.
Dabei ist Virologen und Epidemiologen eigentlich bekannt, dass man nicht großflächig in eine laufende Epidemie hineinimpfen sollte.

4. Die natürliche Immunisierung ist für viele Menschen eine Alternative zur Impfung

Die Impfung ist nicht die einzige Form, den menschlichen Körper gegen das Sars-CoV-2-Virus zu immunisieren. Während die Impfung das Immunsystem eindimensional auf ein einziges Protein des Sars-CoV-2-Virus vorbereitet, bietet die Infektion eine sehr viel weitreichendere Immunisierung.
Für ältere und vorerkrankte Menschen ist diese Form der natürlichen Immunisierung aufgrund der hohen Krankheitsrisiken freilich keine ernstzunehmende Alternative. Bei jüngeren Menschen – und das ist das Gros der Ungeimpften – stellt sich diese Frage jedoch anders.
Nun mögen sich die Gelehrten darüber streiten, wie die Nutzen-Risiko-Abwägung hier ausfällt – dass der Nutzen der Impfung die Risiken einer Infektion für jüngere Menschen so deutlich übersteigt, dass dies eine Impfpflicht rechtfertigen könnte, ist jedoch ein unhaltbarer Standpunkt. Dies macht auch die STIKO in ihrer Begründung für die Impfempfehlung für Minderjährige klar, die nicht aus medizinischen, sondern expressis verbis aus politischen Gründen („um Einschränkungen der sozialen und kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen abzumildern“) ausgesprochen wurde.
Junge Menschen werden also laut STIKO nicht geimpft, um sie vor der Krankheit, sondern vor den Coronamaßnahmen der Regierung zu schützen.

5.Die Impfpflicht kommt zu spät

Die vierte Welle hat ihren Zenit vor drei Wochen überschritten und eine mögliche fünfte Welle, die dann durch die neue Omikron-Variante sehr massiv ausfallen könnte, wird für Deutschland im Januar erwartet. Die Impfpflicht wird aber erst frühestens im Februar, eher im März, verabschiedet werden und es wird Wochen, wenn nicht gar Monate, dauern, bis sie administrativ überhaupt durchgesetzt werden kann.
Sagte nicht Gesundheitsminister Lauterbach höchstpersönlich, dass alle(!) Ungeimpften bis zum März entweder „geimpft, genesen oder verstorben“ seien?
Was will man danach noch mit einer Impfpflicht erreichen?

6. Die Impfpflicht führt dazu, dass Ungeimpfte Booster-Willigen den Impfstoff wegnehmen

Während die Erstimpfung junger Menschen keinen klar erkennbaren individuellen medizinischen Nutzen bringt, kann die Booster-Impfung für Angehörige der Risikogruppen durchaus auf individueller Ebene medizinisch sinnvoll sein.
Nun sind aber die Ressourcen beschränkt. Das gilt für den Impfstoff selbst, aber mehr noch für die Termine in Arztpraxen und bei mobilen Impfteams.
Schon heute ist es ein gesellschaftliches Ärgernis, dass so viele junge Menschen, bei denen die Booster-Impfung keinen epidemiologisch erkennbaren Nutzen hat, älteren Menschen die Termine wegnehmen. Würden sich zusätzlich noch die bislang Impfunwilligen um diese Termine bewerben, drohen diejenigen herunterzufallen, die als einzige in diesem „Spiel“ überhaupt einen erkennbaren Nutzen durch eine Impfung oder Boosterung haben.

7. Genesene brauchen keine Impfung

Von einer Impfpflicht wären nicht nur Ungeimpfte, sondern auch Genesene betroffen, wenn ihre Infektion länger als sechs Monate zurückliegt. Genesene haben aber zahlreichen Studien zufolge auch lange nach diesem Zeitraum noch eine umfassende Immunisierung, die sogar besser vor neuen Infektionen schützt als die Impfung. Dies wird auch daran liegen, dass ihr Immunsystem nicht nur das eine Protein, das mit der Impfung „simuliert“ wird, kennt, sondern das gesamte Virus.
Dadurch sind Genesene auch besser vor kommenden Varianten geschützt als Geimpfte. Hier macht eine Impfung – vor allem für jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen – weder medizinisch noch epidemiologisch Sinn.

8. Die zugelassenen Impfstoffe sind nicht sonderlich wirksam gegen die aktuellen Varianten

Sämtliche zugelassenen Impfstoffe wurden auf Basis des „Urtyps“ oder dessen ab Frühjahr 2020 in Norditalien entstandener Variante entwickelt und validiert. Diese Variante(n) wurden jedoch zunächst vom Alpha-Typ (ehemals „britische Variante) und später vom Delta-Typ (ehemals „indische Variante“) komplett verdrängt.
Die Impfpflicht würde also bedeuten, dass die Bürger verpflichtet wären, sich mit einem Impfstoff impfen zu lassen, der überhaupt nicht für die zurzeit kursierenden Viren entwickelt wurde und bei ihnen ohnehin nur eingeschränkt wirksam ist.

9. Die jetzigen Impfstoffe helfen kaum gegen die kommende Omikron-Variante

Durch die nun offenbar Oberhand gewinnende Omikron-Variante verlieren die Impfstoffe nach jüngsten Laborstudien ihre Schutzwirkung sogar nahezu komplett.
Karl Lauterbach beziffert die Schutzwirkung einer Doppelimpfung gegen Omikron mit 35 Prozent. Daher kann es durchaus dazu kommen, dass im März eine Impfpflicht gegen ein Virus verabschiedet wird, gegen das es – zumindest zu diesem Zeitpunkt – gar keinen wirksamen Impfstoff gibt.

10. Totimpfstoffe sind (noch) nicht verfügbar

Ein großer Teil der Impfverweigerer spricht sich nicht generell gegen eine Impfung aus, hat aber – und dies keineswegs immer zu Unrecht – Bedenken, sich mit den mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen, die zurzeit die einzige zugelassene und angewandte Impfstoffgruppe darstellen. Der kurz vor der Zulassung stehende Totimpfstoff des Herstellers Valneva wäre für diese Menschen eine Alternative, die viele auch ernsthaft in Betracht ziehen. *)
Ob dieser Impfstoff zum Beginn der Impfpflicht überhaupt zugelassen ist und auch in ausreichender Menge zur Verfügung steht, ist jedoch ungewiss. Und wer weiß?
Vielleicht würde die Impfquote nach der Zulassung dieses Impfstoffs auch ganz ohne Impfpflicht die Werte erreichen, die das RKI für ausreichend hält?

11. Die Situation in den Krankenhäusern ist eine Folge politischer Entscheidungen

Als Argument für die Impfung, aber auch für die Impfpflicht, wird stets die Situation in den Krankenhäusern angeführt. Die ist jedoch eine Folge der Privatisierung und des hausgemachten Personalmangels und ist nicht den Ungeimpften anzulasten.
Hier hätte die Politik – wenn sie es denn wollte – ganz andere Hebel, um Abhilfe zu schaffen. Ein hausgemachtes Defizit, für das man selbst die Verantwortung trägt, auf eine Minderheit zu schieben, ist unlauter und schäbig und zudem geschichtsvergessen.

12. Es gibt kein Impfregister

Woher soll der Staat bei der Umsetzung einer Impfpflicht überhaupt wissen, wer geimpft und wer ungeimpft ist? Wie soll die Impfpflicht umgesetzt werden?
Eine denkbare Methode wäre es, jeden Bürger anzuschreiben, der ungeimpft ist, und aufzufordern, bis zu einem Stichtag einen Impfbescheid einzureichen. Doch der Staat weiß nicht, wer geimpft und wer ungeimpft ist.
Also bleiben zwei Alternativen: Ungeimpfte werden über Kontrollen ermittelt. Das verstößt aber gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte darf sich in der Umsetzung nicht auf Willkür oder Zufall stützen.
Bliebe die Alternative, alle Bürger anzuschreiben und ihren Impfstatus abzufragen. Wer soll das machen? Wie lange soll das dauern?
Dies wäre eine bürokratische Sisyphusarbeit, die massenhaft Ressourcen und Personal bindet.

13. Die Datenerhebungen sind unvollständig

In einem Land, in dem es einen Zensus braucht, um mit jahrelanger Vorbereitung und monatelanger Auswertung festzustellen, dass etwa eineinhalb Millionen Menschen, die in den Melderegistern stehen, gar nicht mehr leben, dürfte es ein Ding der Unmöglichkeit sein, eine umfassende Impfpflicht überhaupt zu kontrollieren.
Hinzu kommt, dass der Staat auch jetzt überhaupt nicht weiß, wie viele Menschen überhaupt geimpft oder ungeimpft sind und die Daten des RKI hierzu grob unvollständig sind.

14. Die Umsetzung der Impfpflicht wäre ein extrem teures Unterfangen

Alleine die Kosten, die zur Kontrolle und Nachverfolgung zur Durchsetzung der Impfpflicht anfallen würden, werden in die Milliarden gehen. Die Kosten für die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten sind unüberschaubar.
Nicht nur das fehlende Personal, sondern auch das fehlende Geld sollten rationale Gründe sein, auf ein derartiges Bürokratiemonster zu verzichten. Diese Ressourcen wären für andere Dinge wirklich sinnvoller zu verplanen.

15. Es ist nicht genügend Impfstoff da

Glaubt man Gesundheitsminister Lauterbach, hat sein Vorgänger „für das gesamte erste Quartal [2022] viel zu wenig Impfstoff gekauft“. „Die Mengen reichen“, so Lauterbach, „nicht, um die Booster-Impfkampagne zu fahren“.
Und bei dieser Schätzung sind die zusätzlichen Impfdosen, die für eine Umsetzung der Impfpflicht wohl benötigt würden, noch nicht einmal mit eingerechnet.

16. Es gibt keinen Impfzwang

Allenthalben wird betont, eine Impfpflicht sei kein Impfzwang. Der Staat könne also nicht Menschen gegen deren Willen mit Gewalt eine Spritze versetzen, es ginge vielmehr um die Verhängung von Strafen gegen Menschen, die sich der Pflicht entziehen.
Letztlich ist die Impfpflicht also mehr eine Fortsetzung der Drangsalierung Ungeimpfter mit anderen Mitteln. Das mag Geld aus den verhängten Bußgeldern in die Staatskasse spülen, hat jedoch keinen erkennbaren epidemiologischen Nutzen. Die Impfpflicht ist mehr ein Verwaltungsinstrument als ein Beitrag zur Seuchenabwehr.

17. Wer unentschlossen ist, ist auch mit sanfteren Mitteln zu erreichen

Nicht zuletzt die individuelle Ansprache von Menschen, die aufgrund von Sprachbarrieren oder Informationsdefiziten von der Impfkampagne nicht erreicht wurden, im Bundesland Bremen oder in unserem Nachbarstaat Dänemark haben gezeigt, dass eine Steigerung der Impfquote auch ohne Zwangsmittel durchaus möglich ist.
Hat der Staat hier alle Mittel ausgeschöpft? Sicher nicht.

18. Wer sich partout nicht impfen lassen will, wird auch durch die Impfpflicht seine Entscheidung nicht ändern

Neben den „Uninformierten“ und den „Unentschlossenen“ gibt es auch die radikalen Impfgegner.
Zu dieser Gruppe hatte der Virologe Alexander Kekulé jüngst treffend kommentiert: „Dass sie sich einer Impfpflicht unterwerfen würden, darf man getrost ausschließen. Eher würden sie sich von gleichgesinnten Ärzten (auch diese gibt es!) eine Impfunfähigkeit bescheinigen oder in Beugehaft nehmen lassen. Einige von ihnen haben so panische Angst vor dem vermeintlichen Teufelszeug, dass sie auch bei seriöser psychiatrischer Beurteilung eine Befreiung von der Impfpflicht bekommen dürften.“
Was hier vielleicht ein wenig sarkastisch klingt, trifft jedoch einen bislang kaum diskutierten Punkt. Wer panisch Angst vor der Impfung hat, wird sich selbstverständlich eine Befreiung ausstellen lassen können. Und wem ist damit geholfen, wenn andere „Verweigerer“ sich notfalls sogar in Beugehaft nehmen lassen? Damit beendet man die Pandemie auch nicht.

19. Es gibt keine Regelungen zum arbeitsrechtlichen Umgang mit der Impfpflicht

Bereits bei der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ stellt sich die Frage nach den arbeits-und verwaltungsrechtlichen Implikationen. Diese Fragen betreffen auch die allgemeine Impfpflicht. Ist ein Verstoß dagegen beispielsweise ein arbeitsrechtlich gültiger Grund für Abmahnungen, Aussperrungen oder Änderungskündigungen?
Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld und Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch aus?
Diese Beispiele stehen für einen ganzen Rattenschwanz an juristischen Fragestellungen infolge der Impfpflicht, die das Zeug haben, die Gerichte über Jahre hinweg lahmzulegen.

20. Unser Rechtssystem ist nicht auf eine Impfpflicht gegen Corona ausgelegt

Ohnehin stellt sich die Frage, ob unser Rechtssystem überhaupt auf die wohl anstehende Flutwelle an Eingaben, Beschwerden, Widersprüchen und Prozessen ausgelegt ist.
Eine Impfpflicht, die derart umstritten und fragwürdig begründet ist und gleichzeitig so viele Menschen betrifft, ist ein Präzedenzfall von epischer Größe.
Zwar gab es in der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und im Dritten Reich auch verpflichtende Impfungen, die viele Erwachsene betrafen, in der Bundesrepublik mit ihrem Gesetzesrahmen trafen verpflichtende Impfungen jedoch traditionell vor allem Kinder und da ging es eher um Kindergartenplätze und die Schulpflicht, aber nicht um die vielen rechtlichen Fragestellungen, die eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene mit sich bringt.

21. Nebenwirkungen sind vorhanden, Langzeitschäden immer noch nicht ausreichend geklärt

Dass es bei der Impfung auch schwere, teils tödliche Nebenwirkungen gibt, ist unumstritten. Unumstritten ist auch, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Fälle nicht umfassend sind und es eine Dunkelziffer gibt.
Doch selbst wenn man den konservativen Zahlen des PEI folgt, treten schwerwiegende Reaktionen bei 0,2 von 1.000 Impfungen auf. In immerhin 1.802 Fällen erfolgte eine Verdachtsmeldung über den tödlichen Ausgang der Impfung. Dies mag zwar für Angehörige der Risikogruppen im Vergleich zu den Sterbezahlen bei der Erkrankung mit Covid 19 überschaubar sein.
Für junge Menschen stellt sich die Abwägung jedoch anders dar. Von den bekannten schweren Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Myokarditis sind vor allem junge Menschen betroffen. Hier ist es mehr als fraglich, ob der Staat über eine Impfpflicht diese sehr sensible individuelle Abwägung des Nutzens und der Risiken übergehen darf.
Hinzu kommt, dass das Risiko potenzieller Langzeitschäden wissenschaftlich noch nicht geklärt ist; noch nicht geklärt sein kann. Auch das ist ein Punkt, der vor allem junge Menschen betrifft.

22. Der Staat darf seine Bürger nicht für ein höheres Wohl verletzen oder gar töten

Rein statistisch wurden bis zum 30. September 2021, dem Stichtag für den aktuellen Sicherheitsbericht des PEI, 53 Millionen Menschen in Deutschland geimpft. Davon sind laut PEI wohl 1.802 im Zusammenhang mit der Impfung verstorben.
Laut Bundesregierung gibt es zurzeit 18 Millionen Ungeimpfte. Würde man rein hypothetisch alle diese Menschen impfen, hätte dies bei gleicher Quote 600 Todesopfer im Zusammenhang mit den durch die Impfpflicht vorgeschriebenen Impfungen zur Folge. 600 Menschen würden also – zugespitzt formuliert – indirekt durch das Gesetz zum Tode verurteilt.
Insgesamt 7.200 Menschen würden – ebenfalls nach oben angeführter Quote – rein statistisch eine schwere Nebenwirkung erleiden.
Darf der Staat seine Bürger für ein höheres Wohl töten oder schwer verletzen? Nein, er darf dies nicht.
Diese Abwägung machte das Bundesverfassungsgericht 2006 geltend, als es das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärte. Dieses Gesetz sollte es dem Staat erlauben, in einem 9/11-Szenario ein Flugzeug abzuschießen, das ganz konkret viele Menschen mit dem Tod bedroht. Die Würde des Menschen in unantastbar, so das Grundgesetz. Daher darf der Staat auch nicht ein Leben opfern, um mehrere Leben retten zu wollen.

23. Die Impfpflicht vertieft die Spaltung der Gesellschaft

So fraglich es ist, ob eine Impfpflicht überhaupt einen medizinischen oder gar epidemiologischen Sinn hat, so sehr steht doch fest, dass eine Impfpflicht die ohnehin bereits durch die Corona-Debatte gespaltene Gesellschaft noch weiter spalten wird.
Wem nützt es, wenn die Ungeimpften nun durch ein weiteres rechtliches Instrument drangsaliert werden? Sie können doch schon jetzt nicht mehr in Restaurants und Kneipen mit ihren Freunden zusammensitzen, Einkaufen gehen, sich die Haare schneiden lassen und oft noch nicht einmal mehr ihrem Beruf nachgehen. Ist das nicht schon Schikane genug?
Es wird auch – auch wenn das jetzt keiner zu glauben scheint – eine Zeit nach Corona geben. Und dann müssen wir uns auch wieder gegenseitig in die Augen blicken können. Es war noch nie eine gute Idee, eine Minderheit durch Gesetze zu schikanieren, zu drangsalieren und zu unterdrücken.

24. Es gibt auch ein Recht auf Unvernunft

Folgt man dem Narrativ der Befürworter einer Impfpflicht, so geht es letzten Endes darum, per Zwang Menschen zu sanktionieren, die sich selbst durch ihre Unvernunft Schaden zufügen. Auch wenn weder die Befürworter der Impfpflicht noch die radikalen Gegner einer Impfung dies gerne hören werden: Es gibt auch ein verbrieftes Recht auf Unvernunft, sogar dann, wenn sie die eigene körperliche Unversehrtheit gefährdet. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren unterstrichen, als es ein Gesetz kassierte, das die medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug regelte.
Der damalige Gerichtspräsident Voßkuhle stellte dazu fest, der Staat dürfe den entgegenstehenden Willen eines Bürgers nicht einfach ignorieren, nur weil dieser „von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint“.

25. Die Impfpflicht wäre eine Zwei-Klassen-Impfpflicht

Letztlich läuft die Impflicht für Ungeimpfte auf ein Zweiklassen-System hinaus. Da es ausgeschlossen ist, dass der Staat die Impfung mit physischer Gewalt erzwingt, wird die Impfpflicht de facto vor allem auf Bußgeld-Ebene ausgetragen. Der ungeimpfte Besserverdiener wird diese Bußgelder aus der Portokasse bezahlen. Er ist es auch, der sich in vielen Fällen durch privat abrechnende Ärzte oder Psychologen eine Befreiung ausstellen lassen wird.
Auf der anderen Seite wird der geringverdienende Ungeimpfte wirtschaftlich durch die Bußgelder in seiner Existenz bedroht – vor allem dann, wenn er zu den Menschen gehört, die ohnehin bereits z.B. als Beschäftigte in der Gastronomie ganz maßgeblich wirtschaftlich unter den Coronamaßnahmen zu leiden hat.

26. Die Impfpflicht ist verfassungsrechtlich bedenklich

Eine Impfpflicht, die sich auf ein Virus bezieht, gegen das es keinen sehr gut wirksamen Impfstoff gibt und bei dem die Impfung die Verbreitung nicht stoppt, gab es noch nie in Deutschland. Vergleiche zur Masern-Impfung und zur Pocken-Impfung sind daher auch nicht statthaft.
Der Konflikt kollidierender Grundrechte und Ziele staatlichen Handelns prallen hier frontal aufeinander. Nicht umsonst heißt es im Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Diese körperliche Unversehrtheit zu verletzen, ist nur möglich, wenn es auf der anderen Seite ein sehr hohes Rechtsgut gibt, das mit milderen Mitteln nicht zu verteidigen ist – wie z.B. beim finalen Rettungsschuss.
Das ist aber hier nicht der Fall und die Aufgabe des Grundgesetzes ist es bekanntlich, die Bürger vor dem Staat zu schützen. Konkret schützt Artikel 2 den Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates in seine körperliche Unversehrtheit. Das muss hier als gegeben angesehen werden.

27. Die Impfung ist eine sensible Gewissensentscheidung

Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff, der – wenn auch in sehr wenigen Fällen – schiefgehen und im allerschlimmsten Fall sogar tödlich enden kann.
Eine solch schwerwiegende hochsensible Abwägung darf nicht der Staat vornehmen. Hier liegt vielmehr ein Paradebeispiel eines Szenarios vor, in dem der Bürger diese Entscheidung nach gutem Wissen und Gewissen selbst treffen muss.
Die Bedeutung ist auch den Parteien bekannt – nicht umsonst gilt die Impfpflicht im Abstimmverfahren des Bundestages als „Gewissensentscheidung“, bei der es wie bei der Sterbehilfe oder der Präimplantationsdiagnostik keinen Fraktionszwang gibt.
Es ist bemerkenswert, dass der Bundestag hier den hohen ethischen Rang einer „Gewissensentscheidung“ anerkennt, mit der er dann jedoch die „Gewissensentscheidung“ der Bürger durch Zwangsmaßnahmen außer Kraft setzen will. Gilt das Gewissen eines Abgeordneten mehr als das Gewissen eines Bürgers? Das Grundgesetz sieht dies anders.

28. Die Impfpflicht verstößt gegen den Nürnberger Kodex

Als Reaktion auf die medizinischen Zwangseingriffe an KZ-Häftlingen während der NS-Zeit bildete sich 1947 in Folge der Nürnberger Ärzteprozesse der sogenannte Nürnberger Kodex – eine bis heute geltende ethische Richtlinie für Heil- und Pflegeberufe für medizinische Versuche an Menschen.
Gleich im ersten Punkt dieses Kodex heißt es, dass „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson (…) unbedingt erforderlich“ sei. Nun ist die Impfung zwar im strengen Sinne kein medizinischer Versuch, auch wenn man dies in Anbetracht der irregulären Zulassung der Impfstoffe durchaus anders sehen kann. Vom Geist her besagt der Nürnberger Kodex jedoch auch, dass ein Arzt keinen medizinischen Eingriff an einem Patienten gegen dessen Willen vornehmen darf.
Wenn ein Patient durch ein Gesetz direkt oder indirekt (z.B. durch Drohung des Arbeitsplatzverlusts oder durch soziale Ächtung) zu einem medizinischen Eingriff gezwungen wird, ist dies mit den ethischen Richtlinien der Ärzteschaft nicht in Einklang zu bringen.

29. Die Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig

Selbst wenn man die potenzielle Gefährdung durch Corona in Betracht zieht, ist die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht nicht gegeben. Die allermeisten Ungeimpften sind nicht infiziert und demnach nicht ansteckend. Hinzu kommt, dass auch die allermeisten Infektionen nicht etwa tödlich, sondern mild oder gar symptomfrei verlaufen.
Der Staatsrechtler Rupert Scholz sieht daher eine Gefahrenlage mit täglichen Neuinfektionen zwischen 30.000 und 70.000 nicht groß genug, um 80 Millionen Menschen zu einer Impfung zu zwingen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt dementsprechend.

30. Die Impfpflicht ist weder geeignet noch angemessen

Im Rechtssystem gilt der Grundsatz, dass bei einem Gesetz, das in die Freiheiten und Rechte der Bürger eingreift, die Mittel geeignet und angemessen sein müssen.
Wie dargelegt, ist die Impfpflicht gegen Corona nicht geeignet, um die Pandemie zu beenden, und sie ist auch nicht geeignet, um Dritte zu schützen. Schließlich kann ein Geimpfter einen Ungeimpften oder Geimpften ebenfalls infizieren.
Und angemessen ist die Impfpflicht ohnehin nicht, stellt sie doch einen sehr schweren Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte der Bürger dar.
Wie sagte schon Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“. Damit ist eigentlich alles gesagt.

*: das gilt auch für den Sinovac-Impfstoff, der nach neuesten Forschungen auch sehr effektiv gegen die neue Omikron-Variante ist:
http://german.china.org.cn/txt/2021-12/16/content_77934960.htm
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Elektronische Gesundheitsüberwachung – Alles auf eine Karte

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

eCard-neindankeGuter Artikel der taz-Autorin Svenja Bergt über die kriminellen Machenschaften des medizinisch-industriellen Komplexes:
https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5368874&s=Kampf+gegen+die+Karte&Such%20%3E%20Rahmen=Print/

Eine kleine Vorbemerkung dazu und unten eine wichtige Anmerkung: Herr Lauterbach war NICHT der Erfinder der Gesundheitsüberwachungskarte. Diese wurde als Bank-Card von einigen namhaften Software-Unernehmen in den 80er Jahren in Zusammenarbeit mit der Fraunhofer-Stiftung entwickelt, wie ich von einem Referenten dieser Institution erfuhr. Sie wurde aber als zu benutzerunfreundlich eingestellt, und die Industrie saß auf einigen zig Mio DM Kosten. Diese trat dann an Ulla Schmidt, die damalige Gesundheitsministerin der SPD heran, die sofort die große Chance erkannte.

Es geht dabei um 10-15 Mrd Euro Investitionen, die sich überwiegend Arvato(Bertelsmann), T-Online, der Axel-Springer-Konzern teilen. Dementsprechend wurde auch seit fast 20 Jahren ein „Akzeptanzmarketing“ betrieben, das dem der Riester-Rente gleichkommt. Die Öffentlichkeit wurde über jahre betrogen nach der Salami-Taktik. Bis 2015 wurde allen Beteiligten zugesichert, die Teilnahme sei freiwilig. Es sollte erst Tests in 5 deutschen Regionen mit je 10.000 Versicherten geben, nach deren Auswertung sollte es 100.000er Tests geben und erst nach deren Evaluierung die bundesweite Einführung. Nachdem alle 10.000-Tests gescheitert waren, beschloss man dann, sich die 100.000er Tests zu sparen.

Was meine eigenen ärztlichen Standesvertreter dazu bewogen haben mag, dem Ganzen zuzustimmen, bleibt der schmutzigen Phantasie überlassen. Die Zivilcourage der meisten Kassenärzte ist durch jahrzehntelange Verleumdungskampagnen völlig erodiert.

Arzt A soll wissen, was Arzt B getan hat – das ist die Idee hinter der elektronischen Patientenakte. Nur: Wo Daten gesammelt und ausgetauscht werden, ist Missbrauch möglich. Unsere Autorin hat versucht, sich dem neuen System zu verweigern

Alles auf eine Karte

Aus Berlin, Essen und Leipzig Svenja Bergt

Das letzte Telefonat ist eine Drohung. „Das geht jetzt nicht mehr einfach so“, sagt der Mitarbeiter im Callcenter meiner Krankenkasse. Er meint den Versicherungsnachweis, den ich gerne von ihm hätte. Ein einfaches Fax, das er mir zuschicken müsste, oder eine E-Mail, ein paar Klicks für ihn, ein Arztbesuch für mich.
Stattdessen redet er auf mich ein und klingt so, als würde er mit einem renitenten Kind sprechen, das sich der Einschulung widersetzt. Was stellst du dich so an, akzeptier es doch einfach.

Ich würde eher nochmal die Schule nehmen. Zumindest lieber als die elektronische Gesundheitskarte.

Seit mehreren Jahren steckt eine solche Karte in den Portemonnaies der meisten Deutschen. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wäre da einfach nur ein Foto auf der Karte; eine Maßnahme gegen Versicherungsbetrug. Jemand anderen mit der eigenen Karte zum Arzt zu schicken ist schließlich kein Kavaliersdelikt.

Doch das Foto ist nur die sichtbarste Neuerung der Karte, und die neue Karte ist nur der sichtbarste Teil eines neuen Systems. Eine IT-Infrastruktur ist im Aufbau, die einem neuen Gedanken folgt: Transparenz. Ein Arzt soll nicht nur einen Überblick über seine eigenen Behandlungen bei seinen eigenen Patienten haben, wie das heute die Regel ist. Sondern auch über die Krankengeschichte seiner Patienten bei anderen Ärzten. Das ist das Ziel. Es gibt dahin viele kleine Schritte – Notfalldaten, also etwa Hinweise auf Allergien und Krankheiten, sollen auf der Karte gespeichert werden können. Oder verschriebene Medikamente. Doch was die Befürworter transparent nennen, nennen die Kritiker gläsern.

1995 Die Krankenversicherungskarte wird eingeführt, eine Speicherchipkarte für gesetzlich Versicherte. Sie ersetzt den alten Krankenschein

Gut 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte gibt es in Deutschland. Und mittlerweile fast ebenso viele Karten. Nur ein paar Menschen haben keine. Im Kassenjargon werden sie „Verweigerer“ genannt, und in meiner Vorstellung sind sie bei den Kassen intern mit einem roten Q gekennzeichnet. Q für Querulant.

Dabei hatte ich nie auch nur eine Anwartschaft auf Querulantentum im Sinn. Ich wollte eigentlich nur wissen, was mit meinen Daten geschieht.

Es beginnt 2014. In meinem Briefkasten liegt eine Sendung meiner Krankenkasse. Ein Formular samt Rücksendeumschlag, in dem ich ein Foto zurückschicken soll, im Austausch für eine neue Karte. Hinter dem Formular steckt ein Flyer in Blau und Weiß, der mir große Versprechungen macht. Die neue Karte bringe „mehr Sicherheit für Ihre Daten“, steht da, und dass sie „zweifach verschlüsselt“ würden, „für Unbefugte unlesbar“ gemacht. Nun ist das ungefähr so, als würde ein Auto als wirklich schnell, sicher und sparsam im Verbrauch angepriesen – aber ohne genaue Angaben zu Seiten-Airbags, PS-Zahl und Kraftstoffverbrauch auf hundert Kilometer.

Meine alte Karte ist zu diesem Zeitpunkt noch mehr als ein Jahr gültig. Dass das Schreiben in bestem Werbedeutsch verfasst ist, weckt eher meine Skepsis. Zweifach verschlüsselt, für Unbefugte unlesbar gemacht, aha. Aber wer hat einen Schlüssel? Und wer außer mir und meinem Arzt ist befugt?

Als ich in einem Telefonat mit meiner Krankenkasse auf die fehlende Karte angesprochen werde, frage ich nach. Welche Verschlüsselung denn genutzt werde für den Transport der Daten.
Der Mitarbeiter hat keine Antwort darauf, will das aber auch nicht zugeben und redet drum herum. Es sei alles sicher. Keine Sorge.

Ich bin mit meinen Zweifeln nicht alleine. Nein, ich meine nicht die kleine Gruppe an Resistenten. Ich meine die Mehrheit der Deutschen. 62 Prozent der Befragten geben im aktuellen Gesundheitsmonitor der Bertelsmann-Stiftung an, dass sie sich zu wenig darüber informiert fühlen, was die elektronische Gesundheitskarte kann und welche Daten auf ihr gespeichert sind. Und das, obwohl sie sie längst nutzen. 81 Prozent sagen, sie seien „sehr interessiert“ daran, wer auf die Daten zugreifen darf. Und mehr als jeder Dritte glaubt, dass die Daten, auf die sich mit Hilfe der Karte zugreifen lässt, nicht sicher gespeichert werden.

Eine Pilotphase läuft, der Anfang vom Anfang

Nicht alles, was das neue System eines Tages leisten soll, kann es schon. Dass Versicherte Notfallinformationen direkt auf der Karte speichern können? Zukunft. Dass komplette Patientenakten, auf Servern gespeichert, digital vorliegen, mittels elektronischer Gesundheitskarte abrufbar vom behandelnden Arzt, der dann genau weiß, was die Vorgängerin gemacht hat? Noch etwas fernere Zukunft. Ende November begann eine Pilotphase, in der 23 niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und ein Krankenhaus testen, ob sich die sogenannten Stammdaten – wie Name und Adresse – automatisch aktualisieren lassen. Es ist der Anfang vom Anfang.

Mit dem Datenschutz ist es wie mit der Atomkraft: Am besten, man denkt vorher mit, was hinterher alles passieren kann.

Aber mit dem Datenschutz ist es wie mit der Atomkraft: Am besten, man denkt den GAU mit. Dass Krankendaten bei erpresserischen Betrügern landen. Dass Unternehmen die Daten zu Geld machen wollen.

Daher will ich wissen: Wie gut sind die Gesundheitsdaten von 70 Millionen Deutschen geschützt? Wie leicht wird es für Angreifer, intimste Daten abzugreifen? Ist mein intuitives Nein zu der Karte irrational? Sind die Versprechungen auf dem Krankenkassen-Flyer zwar nicht präzise, aber korrekt? Ich will wissen: Ist es eine gute Idee, diese Karte zu nutzen?

Meine Erkundung beginnt bei ihrem Erfinder. Der Mediziner, SPD-Abgeordnete und Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hastet in einen Besprechungsraum des Paul-Löbe-Hauses neben dem Berliner Reichstag. Er hatte die Idee zur neuen Karte, er hat sie vorgeschlagen, zuerst nur für das Wahlprogramm seiner Partei, dann ging alles etwas schneller. Sie fand einen Platz in der Gesundheitsreform von 2004, doch wenn Lauterbach redet, wenn man ihn mit Nachdruck sagen hört: „Jeden Tag sterben Leute, weil es keine Transparenz gibt“ – dann merkt man: Es ist längst nicht mehr nur eine Idee. Es ist eine Mission.

Lauterbachs Beispiel: Ein Patient, bei dem Ärztin A Vorhofflimmern diagnostiziert hat. Arzt B verordnet später ein Medikament, das dabei schädlich ist. Patient bekommt einen Herzinfarkt und stirbt. Hätte man verhindern können. Hätte Arzt B gewusst, dass Ärztin A und so weiter. Die elektronische Gesundheitskarte soll solche Fälle verhindern, das ist Lauterbachs Ziel.

Und noch viel mehr: überflüssige, weil doppelte Untersuchungen, Medikamente, die sich nicht vertragen. Wenn jeder Arzt über sämtliche anderen Behandlungen seiner Patienten Bescheid wüsste, bekämen die Patienten mehr, was ihnen nutzt, und weniger, was ihnen schadet.

Elektronische Patientenakte heißt die entsprechende Funktion. Auf die Daten soll man mit der neuen Karte Zugriff haben. Zwar ist die Akte derzeit als freiwilliges Element angelegt. Aber es ist der Teil mit dem größten Missbrauchspotenzial.

2001 Nach einem Skandal um tödliche Wechsel­wirkungen zwischen Medika­menten wird eine Karte vorgeschlagen, auf der alle Medikationen gespeichert sind

Angesprochen auf die Menschen, die dem neuen System ablehnend gegenüberstehen, reagiert Lauterbach unwirsch. Er lässt sich anmerken: Die Kritiker hält er für Datenschutz-Freaks, die vielleicht einmal im Jahr zum Arzt müssen. Die sich nicht annähernd vorstellen können, wie das ist, wenn die eigene Krankenakte dicker ist als das dickste Buch, das man im Regal stehen hat. Wenn man selbst längst den Überblick darüber verloren hat, welches der einzunehmenden Medikamente welche Nebenwirkungen hat. Wenn es wichtiger ist, die beste Therapie zu bekommen als eine Antwort auf die Frage, wie lang genau nun der private Schlüssel für die asymmetrische Verschlüsselung zum Schutz der eigenen Daten ist.

Nicht zum Arzt zu gehen, das scheint tatsächlich eine Strategie zu sein, die von einigen Gegnern praktiziert wird. Ich finde sie auf Mailinglisten, in Foren, in Blogs, mit einigen telefoniere ich. Es sind vor allem Menschen, die sich mit IT auskennen. Programmiererinnen, Admins, Entwickler. Sie tauschen sich aus über Neuigkeiten rund um die elektronische Gesundheitskarte, die hier nur eGK genannt wird, über Datenlecks und die vielversprechendsten Strategien zum Umgang mit der Krankenkasse.

Eine Strategie, die brauche ich auch. Denn gut ein Jahr nach dem Schreiben mit dem Flyer akzeptieren Ärzte meine alte Karte nicht mehr. Aber das Internet weiß Rat: Die Krankenkassen können Versicherungsbestätigungen auf Papier ausstellen. Vor jedem Arztbesuch ist also nun ein Anruf notwendig, Faxnummer der Praxis durchgeben, fertig.

Ich lerne schnell, die Praxen in komplizierte und unkomplizierte einzuteilen. In den komplizierten meckern die Mitarbeiter an der Anmeldung, wenn sie eine Papierbestätigung bekommen, weil sie mehr Daten von Hand eingeben müssen. Sie wollen wissen, warum man keine Karte hat, und drängen darauf, eine nachzuliefern. In den unkomplizierten schicken sie einen einfach ins Wartezimmer. Bei meiner Zahnärztin scheinen sich die Verweigerer zu sammeln: Als ich einmal mit der Sprechstundenhilfe ins Gespräch komme, erzählt sie mir, dass mit der Einführung der neuen Karte die Zahl der Papierbescheinigungen rapide zugenommen habe. Und zeigt Verständnis. Warum man überhaupt eine neue Karte brauche, die alte sei doch gut gewesen.

Christina Czeschik lässt sich in den Räumen des Essener Chaos Computer Clubs in einen Schreibtischstuhl fallen. Vor ihr auf dem Tisch eine Flasche Mate, hinter ihr im Regal Bücher mit Titeln wie „Visual CH 2005“ und „Code Breakers“.

Wo werden die Daten eigentlich gespeichert?

Czeschik ist Medizinerin. Und medizinische Informatikerin. Sie hat an der Essener Uniklinik gearbeitet, kennt also den Alltag von Ärzten und von Patienten, deren Fokus stärker auf der Gesundheit liegt als auf dem Schutz ihrer Daten. Sie kennt sich aber auch aus mit IT und weiß, wie lang ein Schlüssel sein muss, um aktuell als sicher zu gelten. Das neue System sieht sie erst einmal skeptisch.

„Wenn Patientendaten irgendwo gebündelt gespeichert werden, dann ist das ein viel lohnenderes Angriffsziel als eine einzelne Praxis“, sagt sie. Entsprechend hoch müssten die Sicherheitsvorkehrungen sein. Czeschik findet vor allem zwei Punkte zentral. Erstens: den Speicherort. Liegen die Daten irgendwo zentral? Je mehr Daten von je mehr Patienten sich an einem Ort befinden, desto attraktiver für jemanden, der etwa wissen will, welche Bundestagsabgeordneten HIV-positiv sind. Oder welche Fernsehpromis Krebs haben.

Zweitens: die Verschlüsselung der künftigen elektronischen Patientenakte. Um die verschlüsselten Daten lesen zu können, braucht es drei Dinge. Einen privaten Schlüssel, eine Art Code, der sich auf der Karte befindet. Eine zugehörige PIN. Und einen Heilberufsausweis, wie ihn Ärzte oder Apotheker haben. Die Patienten können also nicht alleine auf die Daten zugreifen. Jetzt ist nur die Frage: Liegt dieser Schlüssel tatsächlich nur auf der Karte? Und was passiert, wenn die Karte einmal weg ist? Oder die PIN vergessen? Ist dann der Zugriff auf die Daten futsch?

Das spräche dafür, eine Kopie zu behalten. Nur, wo läge sie dann? Wer kann da ran? Einen Zweitschlüssel zur Wohnung deponiert man bei Freunden, denen man vertraut. In diesem Fall könnte es einen Ort geben, an dem sich die Schlüsselkopien befinden. Oder mehrere Orte, vielleicht einen pro Krankenkasse. Eher keine gute Idee. Hacker würden jubeln.

Vor dem Sommerurlaub 2016 brauche ich eine Bestätigung für eine Zahnarztvorsorge. Reine Routine eigentlich, doch der Mitarbeiter an der Hotline der Krankenkasse hat auf einmal diesen belehrenden Ton. Galten die Bestätigungen der Krankenkassen, die man beim Arzt vorlegen muss, anfangs noch ein paar Wochen, gibt es sie jetzt nur noch tageweise. Waren die Mitarbeiter am Telefon anfangs noch freundlich und kooperativ – Eine Versicherungsbestätigung? Kein Problem. Wohin soll das Fax denn gehen? –, sind sie nun eher unfreundlich. Es gebe da eine Gesetzesänderung, erklärt der Mitarbeiter jetzt. Ich frage nach, und er zitiert aus etwas, das ganz klar kein Gesetz ist, sondern eine interne Vorschrift. Eine Anweisung an die Mitarbeiter, Versicherungsbestätigungen nur noch einmal pro Quartal auszustellen.

Gut, denke ich, damit kann man als gesunder Mensch noch durchkommen. Zwei Mal Zahnarzt-, einmal Frauenarzt-Vorsorge, dann ist sogar noch eine Grippe im Winter drin. Muss ja nicht jeder achtzehn Mal jährlich zum Arzt wie der Durchschnittspatient hierzulande.

Doch ich informiere mich, was passiert, wenn ich keine Bestätigung bekomme. Aha, die Bestätigung lässt sich auch nachreichen. Wird sie nicht nachgereicht, muss man die Arztrechnung selbst zahlen. Oder nachträglich bei der Krankenkasse einreichen, dann kann es aber, je nachdem, was der Arzt auf die Rechnung schreibt, passieren, dass sie nicht die gesamten Kosten übernimmt. Die Frage ist: Was ist mir der Schutz meiner Daten wert?

Verfahren ECC 248 statt RSA 2048, dazu PFS und VPN

Der Stimme nach könnte Holm Diening auch Arzt sein. Er spricht in einem ganz ruhigen Modus, es klingt wie: Machen Sie sich keine Sorgen, es ist alles halb so schlimm.

Aber Diening ist kein Arzt. Der Mann mit dem grauen Hemd und dem dunklen Pferdeschwanz leitet die Abteilung Datenschutz und IT-Sicherheit bei der Gematik, die die Infrastruktur des neues Systems erarbeitet. Er soll mir sagen, wo was gespeichert und wie das alles verschlüsselt werden soll.

Wenn Karl Lauterbach der Vater der elektronischen Gesundheitskarte ist, dann ist die Gematik so etwas wie die Adoptivmutter. Sie hat das Kind nach der Geburt übernommen, lange mit den Kinderkrankheiten gekämpft und ist jetzt dabei, die Pubertät zu bewältigen. Die neue Karte soll bis Ende 2018 erwachsen sein. Dann soll auch die elektronische Patientenakte kommen, die über die Karte abrufbar ist – das Herzstück von Karl Lauterbachs Mission ist.

Herr Diening, wie sieht es aus mit der Verschlüsselung und Speicherung der Daten?

2004 Die elektronische Gesundheitskarte wird beschlossen. Entwickeln soll sie die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik)

Diening sagt: „Der private Schlüssel wird von dem Dienstleister, der im Auftrag der Krankenkasse arbeitet, erzeugt, auf die Karte geschrieben und dann gelöscht.“ Das werde von einem Gutachter geprüft. Keine Kopie, nirgends? Nein, keine Kopie. Und dass in einer Veröffentlichung des Chaos Computer Clubs von einer Stelle die Rede ist, die einen Nachschlüssel haben soll? Das sei falsch, sagt Diening.

Und wenn die Karte weg ist? Ja, sagt Diening, man sehe das Problem. Es gebe mehrere Möglichkeiten. Diskutiert werde etwa, dass die Versicherten sich entscheiden können: Soll bei Kartenverlust auch der Schlüssel weg sein – und damit der Zugriff auf die Daten? Oder soll ein zweiter Schlüssel generiert werden, der auch passt und der sich etwa beim Hausarzt hinterlegen lässt? Oder in der Schreibtischschublade? Entschieden, sagt er, sei das noch nicht. Ebenso stehe noch nicht fest, an welchem Ort oder welchen Orten die Daten gespeichert würden.

Und was den Schutz der Daten angehe – Achtung, jetzt kommt etwas Technik: Das alte Verschlüsselungsverfahren RSA 2048 werde ersetzt durch ein neues, besseres namens ECC 256. Zudem werde auch die Übertragung selbst verschlüsselt, und es gebe weitere Sicherungseinbauten, etwa eine Art Tunnel, den VPN, damit bei der Datenübermittlung nichts nach außen dringen könne. Und dass die Verschlüsselung PFS kann, schützt bereits abgeschlossene Datenübertragungen.

Was Diening sagt, klingt durchdacht. Vor allem die Idee mit einem freiwilligen zweiten Schlüssel für die Schreibtischschublade finde ich einleuchtend.

Auch Christina Czeschik, die Medizinerin und Informatikerin, sagt später, dass sich Dienings Ausführungen gar nicht so schlecht anhören. Skeptisch bleibt sie dennoch: Ob in Zukunft immer ausreichend früh beispielsweise auf neue Standards in Sachen Verschlüsselung umgestellt wird – das werde sich erst zeigen.

„Es ist ein psychologisches Thema. Für viele ist es wichtig, die Daten unter Kontrolle, bei sich zu haben“, sagt Diening. „Ich verstehe, dass es nicht leicht fällt, diese Verantwortung abzugeben.“

Ja, denke ich, da hat er recht. Aber auch wieder nicht. Denn macht nicht bei Datendiebstahl einen großen Teil des Problems aus, dass man eben nicht weiß, ob man betroffen ist? Und dass es zu spät ist, wenn man es weiß?

Im letzten Quartal des Jahres 2016 werde ich krank. Kein Problem, ich war in diesem Quartal noch nicht beim Arzt. Ein kurzer Anruf, und die Bestätigung sollte da sein. Doch die Mitarbeiterin im Krankenkassen-Callcenter sagt, sie hätte von der Quartalsregelung noch nie gehört. Ich bekomme ein Ultimatum. Ohne Foto keine neue Karte, ohne neue Karte keine Bescheinigung, ohne Bescheinigung kein Arztbesuch.

Gesundheit oder Datenschutz? Ich knicke ein. Klebe ein Foto auf ein Blatt Papier und schicke es an die Kasse. Die erste Nebenwirkung: Die Mitarbeiter bei der Hotline sind auf einmal überraschend freundlich.

Die zweite Nebenwirkung: Ich fühle mich erpresst. Denn es ist nicht so, dass ich mich nicht inhaltlich überzeugen lassen würde. Wenn zum Beispiel sämtliche Daten auf der Karte gespeichert wären, gut verschlüsselt natürlich. Wenn ich entscheiden könnte, welcher Arzt welche Daten einsehen, verändern oder neue hinzufügen kann. Wenn ich etwa am Ende jedes Arztbesuchs einen schnellen Überblick darüber hätte, was er angibt, getan zu haben – das würde sogar gegen Abrechnungsbetrug helfen, den der Chef einer großen Krankenkasse kürzlich anprangerte. Dann könnte ich einem neuen System durchaus etwas abgewinnen.

Realistisch ist das allerdings für die nahe Zukunft nicht. Karten mit entsprechend viel Speicherplatz, um auch MRT-Befunde oder Röntgenbilder speichern zu können, seien zu teuer, sagen übereinstimmend alle, mit denen ich darüber spreche. Die Herstellungskosten von heute etwas über einem Euro pro Karte würden sich vervielfachen. Wie viel? Das zu beziffern, dazu sieht sich leider niemand von ihnen in der Lage.

Ich will jemanden treffen, der konsequenter ist, als ich es bin. Und nicht nur Arztbesuche meidet.

In einem kleinen Café an der Uni Leipzig nimmt Johannes Kroll, ganz in Schwarz gekleidet, auf einem durchgesessenen Ledersofa Platz.

2012 Die elektronische Gesundheitskarte wird sukzessive ausgegeben. Kritik von Ärzten und Versicherten: teuer, unsicher, kein Zusatznutzen

Als Kroll sich von den Schreiben seiner Krankenkasse irgendwann zu sehr genervt fühlte, setzte er sich an seinen Computer und schrieb einen Brief: Zu teuer, zu hohes Missbrauchsrisiko, und wie es aussieht, habe das neue System keinen zusätzlichen Nutzen für die Versicherten, stand darin sinngemäß. Er lehne die Karte ab und bitte um Ersatznachweise.
Das ist nun zwei Jahre her, und dass Kroll es immer noch schafft, ohne Karte zu leben, grenzt für mich an ein Wunder.

Geht es nach dem Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, sollte sich gerade jemand wie Johannes Kroll über das neue System freuen, darüber, dass Ärzte einen besseren Überblick über seine Behandlungen haben. Denn vor einigen Monaten wurde bei ihm Leukämie diagnostiziert. Doch Kroll denkt nicht daran, sich eine neue Karte zu besorgen.

Was ihn schreckt, sind nicht unbedingt Angriffe von Hackern. Er hört sich an, was die Gematik vorhat, nickt verständig; Kroll ist selbst Programmierer. Er sagt vielmehr: „Gesundheitsdaten sind ein Schatz, und je mehr Daten da sind, desto größer ist die Versuchung.“

Für Versicherungen, zum Beispiel. Von der Berufsunfähigkeits- über die Lebens- bis zur Krankenversicherung. Arbeitgeber. Forscher. Möglicherweise auch Behörden. Sie alle könnten ein Interesse an den Patientendaten haben. Kassen könnten gute Gesundheit belohnen und ungesunden Lebenswandel sanktionieren. Arbeitgeber könnten Bewerber aussortieren, die wegen psychischer Probleme in Behandlung waren. Und auch wenn derzeit noch legislative oder technische Vorkehrungen eine Auswertung verhinderten – Gesetze ließen sich ändern.

2015 Die alte Krankenversicherungskarte, 1995 eingeführt, kann nun nicht mehr genutzt werden, unabhängig von ihrem Gültigkeitsdatum

Vor etwa zehn Jahren startete Greenpeace eine Kampagne gegen den Klimawandel. Das Bild: Ein Frosch, in einen Topf heißes Wasser geworfen, springt sofort wieder heraus. Ein Frosch in kaltem Wasser, das langsam erhitzt wird, bleibt drin. Auch, wenn das Wasser zu heiß wird.

Kroll geht davon aus: Wir Versicherten, das sind die Frösche. Würden von heute auf morgen neue Möglichkeiten eingeführt, mit denen unsere Daten ausgewertet werden sollen, sprängen wir alle aus dem Wasser. Kämen die Änderungen aber scheibchenweise, erst auf freiwilliger Basis, dann gegen Anreize, dann gebe es Nachteile für alle, die nicht mitmachen. Und irgendwann ist die Beteiligung Pflicht – und die Frösche sitzen noch im Wasser. Obwohl es eigentlich zu heiß ist.

Ist Krolls Skepsis berechtigt?

Im November steht Bundeskanzlerin Angela Merkel vor einer mit geometrischen Formen gemusterten Wand und spricht über Digitalisierung. Es ist der nationale IT-Gipfel der Bundesregierung. Merkel erwähnt auch die elektronische Gesundheitskarte und deutet an, dass ihr das alles zu langsam gehe. Und dann sagt sie den Satz: „Das Prinzip der Datensparsamkeit kann heute nicht die generelle Leitschnur sein für die Entwicklung neuer Produkte.“

2018 Die elektronische Patientenakte, die Daten wie Allergien, Röntgenbilder und Arztbriefe umfasst, soll zu nutzen sein. Das sieht das E-Health-Gesetz vor

Für Fitness-Daten interessieren sich auch die Kassen

Nicht? Schade eigentlich. Denn das wäre eine gute Idee. Auch, wenn es um Gesundheitsdaten geht.

Dass die keineswegs vor kommerzieller Verwertung geschützt sind, zeigt das wachsende Segment der Fitness-Tracker. Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK vom September ergab: Fast jeder vierte Internetnutzer in Deutschland lässt Gesundheitsdaten per Tracker oder App aufzeichnen. Puls, Gewicht, gelaufene Schritte, geschlafene Stunden, Ernährung. Daten, für die sich auch die Krankenkassen interessieren. Einige bezuschussen den Kauf solcher Geräte, andere zahlen Boni aus, wenn der Versicherte zum Beispiel ein bestimmtes Bewegungsziel erreicht und das per App nachweist.

Die Karte und die Daten

Die Daten: Die sensibelsten Daten im Kontext der elektronischen Gesundheitskarte sind die Behandlungsdaten. Diagnosen, Befunde, all das, was Ärzte über ihre Patienten aufschreiben, soll in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können.

Der Ort: Wo diese Daten liegen sollen, steht noch nicht fest. Eine Möglichkeit wären etwa spezielle Dienstleister.

Der Schlüssel: Die Daten der Patienten sollen verschlüsselt gespeichert werden. Sie können nur mit der persönlichen Karte in Kombination mit einem speziellen Ärzteausweis entschlüsselt werden. Um Angriffe von außen zu erschweren, ist es wichtig, dass dieser Schlüssel stark ist und dass es keine Kopie von ihm gibt. Denn sonst könnten sich Hacker oder andere Unbefugte Zugang zu den Daten verschaffen.

Die Techniker Krankenkasse ist die Kasse mit den meisten Versicherten. Und sie rühmt sich, besonders stark auf Digitalisierung zu setzen. Videosprechstunde, Übermittlung von Krankschreibungen per Foto, Teletherapie. Der TK geht, was die Gematik macht, zu langsam. Die elektronische Gesundheitskarte, hatte ihr Chef Jens Baas in einem Interview im Oktober gesagt, sei tot. Sein neues Ziel: die elektronische Patientenakte. Auch wenn er den Begriff Patientenakte durch den Euphemismus Gesundheitsakte ersetzt.

Was ist es, was die TK sich da vorstellt?

Ein Sprecher erklärt: Digitale Assistenten, zum Beispiel für Fitness, sollen die Daten auswerten können und Tipps für das gesunde Leben geben. Nur auf Wunsch natürlich, also freiwillig. Ich horche auf. Da soll – jemand, etwas – auf die Gesundheitsdaten zugreifen? Die doch – privater Schlüssel, keine Kopie – unangreifbar gespeichert sind? Also doch eine Kopie? Das wäre wohl die Voraussetzung. Doch genau kann es der Sprecher nicht sagen. Schließlich ist die Ausschreibung für ein entsprechendes System noch frisch, vom August. Wie das alles im Detail aussehen wird, werde sich erst noch zeigen.

Kroll sagt: „Ich würde einen Blutbild-Befund eher auf einem USB-Stick mit nach Hause nehmen und bei mir auf die verschlüsselte Festplatte packen, als ihn mit einer elektronischen Gesundheitskarte erreichbar zu machen.“ Und wenn seine Krankenkasse eines Tages keine Lust mehr auf Kooperation hat? „Dann klage ich.“

Und wenn die Krankenakte irgendwann dicker wird? Unübersichtlich? Selbst dann will er keine elektronische Gesundheitskarte. Und erst recht keine elektronische Patientenakte. Angst vor Fehlbehandlung habe er nicht. „Wenn die Ärzte es nicht schaffen, die relevanten Informationen anders auszutauschen, dann läuft etwas so grundsätzlich falsch im System, das kann auch keine elektronische Gesundheitskarte mehr retten.“

Johannes Kroll wird nicht der Frosch sein, der langsam gekocht wird. Und ich? Ich wundere mich erst einmal darüber, wie einfach Arztbesuche sein können, wenn man nicht jedes Mal vorher am Telefon um ein Stück Papier kämpfen muss. Aber es ist eine Leichtigkeit mit unangenehmem Beigeschmack. Mir bleibt jetzt nicht mehr als allen anderen Versicherten: aufmerksam sein. Auf die Wassertemperatur achten. Und rechtzeitig hinausspringen, falls das Wasser zu heiß wird. Wenn es dann noch geht.

Svenja Bergt leitet derzeit das taz-Ressort Wirtschaft und Umwelt.

Meine Stellungnahme: Ich habe es bisher geschafft, die eCard zu boykottieren, bewege mich dabei aber zunehmend auf dünnem Eis, da die KV Bayern in ihrem Begleitformular zur Abrechnung mich unterschreiben lässt, dass ich die Gesundheitsüberwachungskarte wie vorgesehen eingelesen habe. Nun habe ich seit 2015 jeden Fall als Ersatzfall mit Überweisungsschein laufen.
Eine Ende 2015 ergangene Vereinbarung der Krankenkassen und meiner Standesvertreter zwingt mich dazu, jedem Pat. zu unterstellen, dass er seine Überweisung gefälscht hat, und jedes Quartal noch eine Extra-Erklärung vorlegen zu lassen, dass sie versichert sind.

In überaus abgefeimter Weise zielt diese Vereinbarung, die einen völlig sinnlosen bürokratischen Akt darstellt, darauf, die letzten 5% der Verweigerer zu erpressen. Die Extra-Erklärung gilt auch seit 2015 nicht mehr für ein ganzes Quartal, sondern nur für 4 Wochen, und kostet auch noch Gebühren.

Meine Pat. unterschreiben mir gerne statt dessen die folgende Erklärung:
Erklärung zum Vertrauensschutz – Hiermit erkläre ich, N.N., als Patient/in:
1. Ich bin im laufenden Quartal gesetzlich krankenversichert bei der AOK , Vers.Nr. X123456789 und habe somit Anspruch auf eine ärztliche Behandlung durch Dr.Joachim Elz-Fianda gemäß der Richtlinien der GKV.

2. Zu meinem Arzt Dr.Elz-Fianda besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis als wichtiger Wirkfaktor für das Gelingen der Behandlung. Ich muss davon ausgehen, dass mein Arzt auch mir vertrauen kann, dass der vorgelegte Überweisungsschein rechtmäßig ausgestellt wurde. Eine darüber hinausgehende Überprüfung durch meinen behandelnden Arzt vermittels einer zusätzlichen Versicherungsbescheinigung meiner Krankenkasse gehört nicht zu den ärztlichen Aufgaben und wird daher von mir als vertrauensmindernder Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis abgelehnt.
Es gehört nicht zu den Aufgaben meines behandelnden Arztes, zu kontrollieren, ob ich bereits eine elektronische Gesundheitskarte habe oder nicht.

3. Ich weise meinen Arzt, Herrn Dr. Elz-Fianda, ausdrücklich darauf hin, dass für ihn Schweigepflicht besteht bez. der Tatsache, ob ich bereits eine elektronische Gesundheitskarte habe oder nicht, und dass er diese Tatsache weder meiner Krankenversicherung noch einer anderen Behörde mitteilen darf. Dies gilt um so mehr, als dass diese Tatsache sowohl für die Durchführung meiner Behandlung als auch für die Abrechnung derselben völlig unerheblich ist.
Nördlingen, den . .20 “

Muss ich befürchten, dass die KV mir irgendwann die Quartalsabrechnung streicht ? Ab Mitte 2018, wenn das oben genannte Lex Gröhe kommt und mich zwingt, sämtliche Patientendaten in maschinenlesbarer Form vorzuhalten, werde ich meine Kassenzulassung sowieso abgeben, da ich diese Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht für Kassenpatienten mit meinem Gewisssen nicht mehr vereinbaren kann.

Die illegale Gesundheitsüberwachungskarte – Ziviler Ungehorsam angesagt !

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

eCard-neindankeGegen diese Überwachungseinrichtung, die demnächst jeden einzelnen Kontakt zwischen Arzt, Psychologe, Krankengymnast und dem Patienten online registrieren soll, ist jede Form des Widerstandes angesagt.
Eine gigantische Propaganda- und Lügenkampagne der gesetzlichen Krankenkassen, von den Versicherten bezahlt, soll 10 Milliarden in die Kassen von EDV-Unternehmen, u.a. Bertelsmann-Tochterfirmen (z.B. Arvato) spülen, die Versicherten berechenbar und die Gesundheitsindustrie profitabler machen.
Leider sind auch einige meiner eigenen Ärztefunktionäre im Klüngel drin. Ich gehe mal davon aus, dass das keiner aus bloßer Technikbegeisterung tut.
Alle bisherigen Ärztetage, d.h. Vertreterversammlungen aller approbierten Ärzte Deutschlands, haben die Einführung des Systems abgelehnt.
Schon die regionalen Tests mit 10tausend Teilnehmern waren absolute Pleite. Daher hat das Gesundheitsministerium dann auf die geplanten 100tausender Tests verzichtet und die Kassen damit erpresst, ihnen die Eigenentnahmen für Verwaltungsgebühren zu begrenzen, wenn sie nicht mindestens 95% ihrer Mutgleider mit den Überwachungskarten ausstatten.
Danach begannen die Lügenkampagnen mit der Drohuing an Pat., ihr alte Karte sei nicht mehr gültig.
Auch die Vertreter der bürgerlichen Presse verzichten bisher meist auf eigene Recherchen, siondern schreiben blind die Verlautbarungen des Ministeriums ab, in dem Vertreter der entsprechenden Industrien bei der ERarbeitung der Strategien mitwirken.
Jeder Anscheion von Rechtsstaatlichkeit geht in diesem korrupten System verloren, und die Pat. werden das mit Zusatzbeiträgen oder Leistunsgeinschränkungen mitfinanzieren müssen.
Hier ein Interview mit einem Arzt, der dagegen kämpft, wie hundert andere:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/923847.die-illegale-karte.html

Bündnis ruft Patienten zum Widerstand auf

Erneut machen Ärzte gegen die elektronische Gesundheitskarte mobil. Sie verstoße gegen geltendes Recht, weil die Krankenkassen die Fotos der Kartenbesitzer nicht überprüft hätten.
Dazu seien auch Ärzte verpflichtet, kontern Kassen und Regierung. Die Karte gelte, ihre Daten seien sicher.

nd: Die Aktion »Stoppt die e-Card!« gleicht ein bisschen dem Versuch, einen ICE mit Winken zum Halten zu bringen. Meinen Sie, Sie schaffen das noch?
Lotze: Das meinen wir. Eine Springerzeitung wie das »Hamburger Abendblatt« titelte jetzt »Elektronische Gesundheitskarte ist illegal«.

Ist sie das?
Selbstverständlich, das ist der Ausgangspunkt, denn die Online-Verschaltung der Gesundheitsdaten in zentralen Servern hebt die ärztliche Schweigepflicht auf.

Chronik eines Versuchs

2002. Mit der elektronischen Gesundheitskarte sollen Informationen besser verfügbar gemacht und Kommunikation erleichtert werden, teilt das SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium mit. Die Nutzung sei freiwillig.

2004. Gesetzliche und private Krankenversicherung forcieren die Arbeiten für eine elektronische Gesundheitskarte.

2005. Die gematik GmbH wird gegründet. Ihre Aufgabe ist die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der e-Card.

2006. Kritische Stimmen zur Karte werden laut. Drei Viertel aller Teilnehmer einer Umfrage des Branchendienstes GESUNDHEIT ADHOC sind der Ansicht, dass die Einführung zu mehr Kosten und Bürokratie führen werde. 20 Prozent glauben, dass die Macht der Krankenkassen zunehmen wird.

2007. Die Einführung der »Gesundheitskarte bietet keinen medizinischen Vorteil. Sie entpuppt sich bei näherer Betrachtung als „inhaltsleere Marketingversprechungen einer Industrie mit Interesse an Milliardengewinnen«, so die Organisation »Freie Ärzteschaft« in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Auch die Ärztekammer Berlin lehnt die elektronische Karte ab.

2009. Die Private Krankenversicherung (PKV) steigt aus dem Projekt aus, bleibt aber gematik-Gesellschafterin.

2013. Die gesetzlichen Krankenkassen erklären, Krankenversicherungskarten ohne Foto seien ab 2014 ungültig. Vom 1. Oktober an könnten Kassenärzte nur noch über die e-Card abrechnen. Patientenorganisationen, Gegenbündnisse, Linkspartei halten alte Karten nach wie vor für gültig, Lesegeräte würden sie akzeptieren.

2014. Ein Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erklärt die bereits ausgegebenen Karten für illegal, weil die Identität der Fotos nicht geprüft sei. nd/ott

Der Hauptvorwurf gegen die e-Card ist, dass die Daten auf zentralen Servern abgelegt werden?
Die zentralen Server werden zunächst nur den Kassen zugänglich sein. Aber Daten im Netz sind überhaupt nicht mehr sicher. Da können jederzeit andere Instanzen, etwa aus der Industrie, heran.
Es können Daten aber auch durch Gesetzesänderungen zur Ware werden. Die Krankenkassen selber und die ganze Kommerzialisierung des Gesundheitswesens zielt ja darauf ab, mehr Profit zu erzielen. Nur darum geht es.
Auf dem Gesundheitsmarkt sind noch geschätzte 60 Milliarden Euro jährlich mehr zu verdienen. Dafür wäre eine digitale Kontrolle der Gesundheitsdaten sehr hilfreich.
Firmen könnten auf deren Grundlage dem Patienten sagen, was er alles noch machen kann, und dem Arzt, was er verschreiben soll.
So wird auch dem Arzt die Hoheit über die Versorgung des Patienten genommen.

Was ist mit dem Foto?
Die Identität der Patienten mit dem Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte, die schon an etwa 60 Millionen Versicherte ausgegeben worden ist, wurde nicht überprüft.
In den Richtlinien steht: »Es ist mindestens eine belastbare Bestätigung der Identität beim Ausstellen von Identifikationskarten durch eine vom Benutzer unabhängige Instanz notwendig, oder das persönliche Erscheinen des Benutzers bei einer vertrauenswürdigen Stelle mit Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes«.
Das ist nicht geschehen. Die Karten sind ungültig.

Die Krankenversicherten scheinen nicht so skeptisch zu sein. Die meisten haben ihr Bild eingeschickt.
Unter Druck. Sie sind mehrfach aufgefordert worden und auch mit unwahren Informationen durch die Krankenkassen bedrängt worden: Wenn sie ihr Foto nicht einschicken, würden sie als Privatpatient behandelt. Das ist nicht wahr. Erstens galten die alten Krankenversicherungskarten weiter. Und zweitens gibt es immer ein Ersatzverfahren.

Waren sich die Ärzte einig in der Bewertung der e-Card?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ganz klar Stellung gegen die elektronische Gesundheitskarte bezogen und jetzt das Gutachten veröffentlicht, nach dem der Identitätsnachweis für das Foto fehlt.
In Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder gibt es dagegen Strukturen, die traditionell mit der Regierungsseite und Industrievertretern gut zusammenarbeiten. Eher als mit Protestbewegungen von der Basis.
Und dieses Vertrauen in die Regierungsbemühungen, das Gesundheitswesen umzubauen, hängt auch mit einer bestimmten politischen Einstellung einer großen Zahl von Ärzten in den führenden Positionen zusammen. Die Ärzteparlamente haben hingegen in drei nacheinander folgenden Jahrestreffen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte abgelehnt.
Die Regierung hat die Krankenkassen unter Druck gesetzt und dazu schweigen dann Ärzte in den Gremien, die mit der Regierung zusammenarbeiten.

Kann so eine Chipkarte nicht auch Vorteile haben – etwa bei der Vermeidung von Doppeluntersuchungen oder der Rezeptübermittlung?
Nicht so eine Karte, weil sie einen enormen Zeitaufwand in den Praxen verursacht. Den machen die technischen Vorteile nicht wett.
Kosten, die dadurch eingespart werden können, sind nur Bruchteil der Gesamtkosten und können nicht für die Begründung einer ›zig Milliarden schweren Änderung des Gesundheitssystems herhalten. Dahinter stecken ganz andere Interessen.

Was denken Sie, welche?
Die Kontrolle der Patienten und der Ärzteschaft für eine monopolisierte Steuerung der Ausgaben im Gesundheitswesen … Wie soll ich es jetzt sagen?
Die Gesundheit wird zu einer Ware, und es wird mehr verdient werden können mit kranken Menschen, wenn man sie unter Kontrolle hat.

Heißt das, Sie würden die e-Card begrüßen, wenn sie in einem demokratisch organisierten Gesundheitssystem eingeführt werden würde?
Nein, die Daten gehören nur dem Patienten und dem Arzt. Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht muss eine Grundvoraussetzung für jede Modernisierung der Kommunikation im Gesundheitswesens sein. Das ist ohne Weiteres möglich.

Wie könnte das gehen?
Wir schlagen vor, dem Patienten sogenannte USB-Sticks in die Hand zu geben, auf denen alle wichtigen Daten drauf sind, allerdings freiwillig, so dass nicht der Arbeitsmediziner eines Konzerns dann sagen kann, nun geben Sie mir mal Ihren USB-Stick.
Der Patient muss dann sagen können, ich habe gar keinen. Auch, wenn er einen hat.
Sonst kann er immer wieder unter Druck gesetzt werden, seine persönlichen Daten, zum Beispiel bei der Einstellung in einer Firma, herauszugeben.

Was raten Sie den Patienten?
Patienten sollten ihrem Arzt eine Erklärung vorlegen, dass sie nicht damit einverstanden sind, wenn ihre Gesundheitsdaten online weitergegeben werden. Damit wird die Online-Vernetzung blockiert.
Diese kurze Erklärung haben wir auf unserer Webseite abgedruckt, die kann sich jeder Patient herunterladen.
Wir konnten nicht verhindern, dass die elektronischen Gesundheitskarten ausgegeben wurden. Allerdings haben wir jetzt nachgewiesen und öffentlich gemacht, dass sie illegal sind und eigentlich gar nicht verwendet werden dürfen.
Und diese Aufforderung, dass der Arzt in der Praxis jetzt das nachholen soll, was die Kassen versäumt haben, nämlich die Überprüfung der Identität, die ist auch unrechtmäßig.
Ärzte dürfen gar nicht die Herausgabe des Personalausweises fordern, das dürfen nur Polizisten unter bestimmten Bedingungen. Jeder Patient kann sich weigern, sich dort auszuweisen.
Diese ganze Polizeitätigkeit passt einfach auch nicht in eine Arztpraxis. Da kommen Menschen hin, die krank sind. Und dann sollen sie erst mal ihre Identität nachweisen.
Da kann es zu Aggressionen kommen, wenn jemand Schmerzen hat. Solche Situationen gefährden die MitarbeiterInnen in der Praxis.

Was wird das Bündnis jetzt tun?
Wir werden weiter darüber aufklären, dass die Daten in der Hand der Patienten und der sie behandelnden Ärzte bleiben müssen. Das schließt eine regionale Vernetzung von Ärzten nicht aus. Es gibt es auch schon Modelle, in denen die digitale Kommunikation durchaus genutzt wird – beispielsweise mit den USB-Sticks. Modernisierung ja, aber nur unter der Voraussetzung der vollständigen Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sollte gewahrt bleiben und nicht durch fremde Interessen oder geldliche Zwänge behindert werden.

www.stoppt-die-e-card.de[1]

Weiterlesen:

Krankheit als Milliardengeschäft[2]
Die elektronische Gesundheitskarte der deutschen Versicherten ist längst bei den internationalen Telematikkonzernen angekommen

Links:

  1. http://www.stoppt-die-e-card.de
  2. http://www.neues-deutschland.de/artikel/923848.krankheit-als-milliardengeschaeft.html

Auch in meiner Praxis können Patienten unterschreiben, dass sie die geplante Online-Erfassung ihrer Kontaktdaten ablehnen.
Mein Lesegerät ermöglicht keinen Online-Zugriff, und ich nehme die neue Karte nicht zum Einlesen.

Nachtrag Anfang 2015: Ich verweigere weiterhin das Einlesen der Gesundheitsüberwachungskarte und bitte meine Patienten, mich auf die Verschwiegenheit zu vepflichten und mich von der Pflicht zu entbinden, im Auftrag der Kasse den Kartenkontrolleur zu spielen.