Paritätischer Armutsbericht 2022: “Zwischen Pandemie und Inflation”

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Siehe: https://www.der-paritaetische.de/themen/sozial-und-europapolitik/armut-und-grundsicherung /armutsbericht-2022-aktualisiert/

Dort auch Methodische Hinweise sowie Fragen und Antworten zum Armutsbericht.
Dabei hatte ich schon 2015 zu berichten:
https://josopon.wordpress.com/2015/05/05/das-zerrissene-land-noch-nie-war-die-armut-in-deutschland-so-hoch-wie-derzeit/

Also, auch mit der „sozialdemokratischen“ Regierung wird es nicht besser.
Auszüge:

Laut Paritätischem Armutsbericht 2022 hat die Armut in Deutschland mit einer Armutsquote von 16,9 Prozent im zweiten Pandemie-Jahr (2021) einen traurigen neuen Höchststand erreicht.
14,1 Millionen Menschen müssen demnach hierzulande derzeit zu den Armen gerechnet werden, 840.000 mehr als vor der Pandemie.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet angesichts der aktuellen Inflation mit einer weiteren Verschärfung der Lage und appelliert an die Bundesregierung, umgehend ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg zu bringen, das bei den fürsorgerischen Maßnahmen ansetzt: Grundsicherung, Wohngeld und BAföG seien bedarfsgerecht anzuheben und deutlich auszuweiten, um zielgerichtet und wirksam Hilfe für einkommensarme Haushalte zu gewährleisten.

“Die Befunde sind erschütternd, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie schlagen inzwischen voll durch. Noch nie wurde auf der Basis des amtlichen Mikrozensus ein höherer Wert gemessen und noch nie hat sich die Armut in jüngerer Zeit so rasant ausgebreitet wie während der Pandemie”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Während 2020 noch die verschiedenen Schutzschilde und Sofortmaßnahmen der Bundesregierung und der Länder dafür sorgten, dass die Armut trotz des wirtschaftlichen Einbruchs und des rapiden Anstiegs der Arbeitslosigkeit nur relativ moderat anstieg, seien die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie 2021 offenbar voll auf die Armutsentwicklung durchgeschlagen, so die Ergebnisse der Studie.

Auffallend sei ein ungewöhnlicher Zuwachs der Armut unter Erwerbstätigen, insbesondere Selbständiger (von 9 auf 13 Prozent), die während der Pandemie in großer Zahl finanzielle Einbußen zu erleiden hatten. Armutshöchststände verzeichnen auch Rentner*innen (18,2 Prozent) sowie Kinder und Jugendliche (21,3 Prozent).

Fünf Bundesländer weisen sehr hohe Armutsquoten auf: Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Berlin und das Schlusslicht Bremen, weit abgeschlagen mit einer Armutsquote von 28,2 Prozent. Armutspolitische Problemregion Nr. 1 bleibt dabei das Ruhrgebiet, mit 5,8 Millionen Einwohnerinnen der größte Ballungsraum Deutschlands. Mehr als jeder Fünfte dort lebt in Armut.
In einem Länderranking würde das Ruhrgebiet mit einer Armutsquote von 22,1 Prozent gerade noch vor Bremen auf dem vorletzten Platz liegen.

Galerie:

Armuts- und Wirtschaftsentwicklung

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Armutsquote, SGB II-Quote und Arbeitslosenquote (in %)Armutsbericht_aktualisiert_Grafik_2.png

Arme nach Erwerbsstatus (in %)Armutsbericht_aktualisiert_Grafik_3.png

Armutsquote (in %) – Ranking nach Bundesländern

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Veränderung der Armutsquote in den Bundesländern 2020-2021 (in %)

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Der Verband fordert die Ampel-Koalition zu rigiden und wirkungsvollen Maßnahmen gegen die rapide steigende Armut in Deutschland auf.
Ulrich Schneider: “Angesichts der Entwicklungen des vergangenen Jahres ist erst recht keine Zeit zu verlieren, um die wachsende Not zu lindern. Die Armut wird nicht nur immer größer, sondern mit den explodierenden Preisen auch immer tiefer. Von zentraler Bedeutung sind eine spürbare Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung von jetzt 502 auf 725 Euro, eine existenzsichernde Anhebung des BAföG und die zügige Einführung der Kindergrundsicherung.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen

Von Kindesbeinen an: Im Teufelskreis der Armut

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Aus den „Blättern für deutsche und internationale Politik“, einer sehr seriösen linken Zeitung, vom Februar: https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2017/februar/von-kindesbeinen-an-im-teufelskreis-der-armut
von Annett Mängel
Er nimmt auf den inzwischen in zensierter Form vom Nahles-Ministerium veöffentlichten Armuts- und Reichtumsbericht bezug.

In wenigen Wochen wird Arbeitsministerin Andrea Nahles den „Fünften Armuts- und Reichtumsbericht“ vorstellen. Die SPD könnte, ja sie sollte dies zum Anlass nehmen, einen Kontrapunkt zur derzeit alles dominierenden Debatte um die innere Sicherheit zu setzen. Dafür müsste sie deutlich machen, dass sie die wachsende soziale Ungleichheit endlich wieder ernst nimmt.

Immerhin gehen die jüngsten Fraktionsbeschlüsse zum Thema „Gerechtigkeit“ in eben diese Richtung: Die SPD fordert Ganztagsbetreuung in der Kita für alle Kinder, die Entlastung von Alleinerziehenden und einen Familientarif im Steuerrecht, unabhängig von der Art des Zusammenlebens der Eltern. Auf diese Weise will sie Ungleichheit abbauen und setzt dabei zu Recht vor allem auf eine stärkere Unterstützung von Familien.
Das Nachsehen haben allerdings all jene, die in der Armutsfalle Hartz IV festhängen – während Gutverdiener und Wohlhabende keine Einschnitte zu befürchten haben. Ohne eine gesellschaftliche Umverteilung aber wird man das wachsende Armutsproblem hierzulande nicht bekämpfen können.

Doch während sich die SPD-Bundestagsfraktion das Thema Gerechtigkeit immerhin auf die Fahnen geschrieben hat, streichen CDU und CSU ihnen missfallende Passagen munter aus dem „Armuts- und Reichtumsbericht“.
So war in der ersten Fassung noch explizit von einer „Krise der Repräsentation“ die Rede:Personen mit geringem Einkommen verzichten auf politische Partizipation, weil sie die Erfahrungen machen, dass sich die Politik in ihren Entscheidungen weniger an ihnen orientiert.“ Es gebe sogar „eine klare Schieflage in den politischen Entscheidungen zulasten der Armen.“[1]
Dieser dramatische Befund fehlt in der zweiten Fassung – vermutlich auf Veranlassung des Bundeskanzleramts *). Und obwohl ursprünglich besonders der Einfluss von Eliten und Vermögenden auf politische Entscheidungen untersucht werden sollte, verschwand auch hier die entscheidende Passage, nämlich zum Einfluss von Lobbygruppen auf politische Entscheidungen.

Die Analyse der bestehenden Verhältnisse wich so „der Apologie des Regierungshandelns“[2], wie der Paritätische Gesamtverband zu Recht moniert. Erheblich relativiert wurde auch die Aussage, dass sich die Ungleichheit negativ auf das wirtschaftliche Wachstum auswirkt: Dieses hätte „fast sechs Prozentpunkte höher ausfallen können“, hätte die Ungleichheit in den vergangenen Jahren nicht in so hohem Maße zugenommen, wie der „Paritätische“ mit Verweis auf die OECD betont.

Die derart geschönte Analyse ist umso fahrlässiger, weil das Problem noch gravierender geworden ist: Die soziale Mobilität nimmt ab[3] und die Armutsquote der Bundesrepublik liegt inzwischen bei 15,7 Prozent.
Damit hat jeder Siebte weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung: Im Jahr 2015 lag die so ermittelte Armutsschwelle für alleinlebende Personen bei 942 Euro, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 1978 Euro.[4]
Zugleich sind mehr als eine halbe Million Rentnerinnen und Rentner von Grundsicherung im Alter abhängig, mehr als je zuvor und mit steigender Tendenz. Besonders von Armut betroffen sind Alleinerziehende und deren Kinder.[5] Die Folgen von Armut sind dramatisch: Frauen im untersten Fünftel der Gesellschaft haben eine um acht Jahre geringere Lebenserwartung als Frauen im obersten Fünftel, bei Männern liegt die Differenz sogar bei elf Jahren.[6]

Der Hauptgrund für Armut ist – neben Arbeitslosigkeit – das niedrige Einkommen infolge prekärer Arbeitsverhältnisse. Deshalb müssen auf dem Arbeitsmarkt endlich Standards durchgesetzt werden, die es den Menschen ermöglichen, von ihrer Arbeit auch zu leben.
Bei der jüngsten Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro pro Stunde kann davon nicht die Rede sein. Damit eine Familie zu ernähren, ist völlig ausgeschlossen, von der Hoffnung auf eine auskömmliche Rente ganz zu schweigen. Will der Staat nicht dauerhaft – und noch dazu unzureichend – schlechte Arbeitsbedingungen subventionieren, durch aufstockende Hartz-IV-Leistungen, Wohngeld und Kinderzuschläge, dann muss er sich für „gute Arbeit“ stark machen. Wird der fatale Trend zu immer mehr prekärer Beschäftigung – von der Paketbotin bis zum Altenpfleger – dagegen nicht endlich umgekehrt, wird der gesellschaftliche Zusammenhalt noch weiter erodieren.

Die große Kluft zwischen Kindern

Besonders gravierend wirkt sich Armut auf das Leben von Kindern aus. Bei ihnen beginnt ein wahrer Teufelskreis: Kinderarmut erhöht das Risiko von Einkommensarmut und damit auch von Altersarmut. Deshalb ist es besonders dringend geboten, hier wirksam gegenzusteuern.
Inzwischen lebt fast jedes fünfte Kind in einkommensarmen Haushalten, jedes siebte Kind sogar von Hartz IV. Für Letztere stehen nach den jüngsten Erhöhungen zum Januar 2017 lediglich zwischen 237 und 311 Euro pro Monat zur Verfügung: für Essen, Bildung und Freizeit. Eine ausgewogene Ernährung und eine auch nur minimale gesellschaftliche Teilhabe sind davon kaum möglich. Die Posten für Schreibwaren, Zeichenmaterial und Hobbykurse sind bei der Berechnung sogar gestrichen worden – unter Verweis auf das Bundesteilhabegesetz.
Doch weil dessen Angebot nicht ausreichend kommuniziert und vor allem der bürokratische Aufwand zu hoch ist, machen viel zu wenige tatsächlich Gebrauch davon.

Der Paritätische Gesamtverband moniert deshalb zu Recht, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder „wissenschaftlich nicht belastbar und realitätsfern“ sind, und fordert eine Anhebung um 29 Prozent sowie eine nachvollziehbare Neuberechnung.[7]
Darüber hinaus macht er sich gemeinsam mit anderen Wohlfahrtsverbänden, den Grünen und der Linkspartei für eine allgemeine Kindergrundsicherung stark.

Tatsächlich beeinflusst das Aufwachsen in Armut die Lebensrealität und die Zukunftschancen von Kindern ganz massiv.

Sie wohnen oft unter beengten Verhältnissen und damit ohne einen ruhigen Platz, um Hausaufgaben zu erledigen.
Ein Viertel der armen Kinder bekommt teilweise oder sogar häufig nicht ausreichend bzw. zu wenig gesundes Essen. Der permanente Mangel verschlechtert das Familienklima. Und auch die sozialen Netzwerke sind kleiner, denn die Kinder nehmen weniger Freizeitangebote – ob Musikschulen oder Fußballvereine – wahr.
Viele arme Kinder entwickeln daher ein geringeres Selbstwertgefühl, nicht zuletzt aufgrund fehlender sozialer Wertschätzung. So starten sie mit ungünstigeren Voraussetzungen in die Schule und werden dort selbst bei gleichen Leistungen schlechter bewertet als Kinder aus wohlhabenden Haushalten.[8]

Jede neue Bildungsstudie attestiert Deutschland eine im Vergleich zu anderen Ländern besondere Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft – und dennoch hat sich daran noch immer nichts geändert. Vielmehr verfestigen sich die Unterschiede zwischen armen und nichtarmen Kindern schon früh.
Vielerorts ist die Möglichkeit, eine Kita zu besuchen, an eine sogenannte Bedarfsprüfung gekoppelt – das will nach der Linkspartei nun auch die SPD endlich ändern. Bislang nämlich können nur jene Kinder den ganzen Tag in die Kita gehen, deren Eltern auch Vollzeit arbeiten. Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen oder deren Eltern eine Teilzeitstelle haben, können dagegen nur einen halben Tag in der Kita verbringen. Diese absurde Regelung ist besonders für jene Kinder von Nachteil, die von Spiel und Sport mit anderen, vom Basteln und Vorlesen besonders profitieren würden, weil ihnen zu Hause zu wenig Angebote gemacht werden.

Auch die grassierende Wohnungsnot in vielen Großstädten und die damit verbundene Verdrängung von Haushalten mit geringem Einkommen aus den Innenstädten spielt hier eine fatale Rolle. Denn die zunehmende Segregation **) in einkommenshomogene Wohnviertel verschärft die Kluft zwischen den Bildungschancen. Vor allem Kinder mit nichtdeutscher Herkunft profitieren von sprachlich durchmischten Kitagruppen, da sie so schon in jungen Jahren die deutsche Sprache erlernen.

Zudem benötigen die Kitas ausreichend ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, von denen es derzeit viel zu wenige gibt. Der „Erziehermarkt“ ist leergefegt – und in den kommenden Jahren stehen viele Renteneintritte an. Um dem gesetzlich zugesicherten Anspruch auf einen Kitaplatz ab einem Jahr wirklich gerecht zu werden, muss daher in den kommenden Jahren massiv investiert werden: Mehr Erzieherinnen und Erzieher müssen ausgebildet, sinnvolle Strategien für die Weiterbildung von Quereinsteigern erarbeitet und diese so in die Kitas eingebunden werden, dass sie auch tatsächlich eine Hilfe und keine Belastung für die dortigen Erzieherinnen und Erzieher sind.[9]

Umverteilung ist nötig

Dafür aber wird eine Menge Geld benötigt. Doch eines steht fest: Eine gute Bildung unserer Kinder ist die beste Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Solange dies nicht durch die dringend gebotene stärkere steuerliche Belastung von hohen Einkommen und Vermögen geschieht, sollten – angesichts des enormen Bedarfs an Kitaplätzen und Erziehern – allerdings auch nicht die Kitagebühren gänzlich für alle abgeschafft werden, wie es jüngst die SPD gefordert und für Berlin schon beschlossen hat.[10]
Wer tatsächlich „die Zugangshürden“ für Kinder von Geringverdienern und Hartz-IV-Beziehern abbauen will, sollte sich vielmehr für bundesweit gleiche Regelungen und sinnvoll gestaffelte Gebühren einsetzen, um auf diese Weise die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen zu entlasten. Denn derzeit fallen Kitagebühren bundesweit höchst unterschiedlich aus: So gibt es Gemeinden, in denen ein Kitaplatz einkommensunabhängig mehr als 600 Euro im Monat kostet – die Trennung von armen und reichen Kindern ist hier vorprogrammiert.

Für die einen ist die Kita unerschwinglich. Die anderen hingegen, die in der Lage sind, solche Summen zu begleichen, können einen Großteil davon vom zu versteuernden Einkommen abziehen lassen. Zugleich erfahren sie über den Kinderfreibetrag bereits eine höhere Zuwendung vom Staat als Durchschnitts- und Geringverdiener. Denn bei gutverdienenden Eltern lässt der sogenannte Kinderfreibetrag wegen der progressiv steigenden Steuersätze die Steuerlast in einem höheren Maße sinken, als weniger gut verdienende Eltern Kindergeld erhalten.[11]
Kurzum: Für Kinder, deren Eltern sowieso viel Geld für Bildung ausgeben können, gibt der Staat noch extra was obendrauf.

Dabei müssen einkommensschwache Haushalte ohnehin einen viel größeren Anteil ihres Haushaltseinkommens für Bildungsausgaben aufwenden. Die Konsequenz: Während in den untersten Einkommensgruppen nur knapp 30 Prozent der Familien für sogenannte nonformale Bildung jenseits von Kita und Schule Geld ausgeben – also für Musikschulen oder Sportvereine – sind es in den obersten Einkommensgruppen 80 Prozent.[12]

Um die Kluft zwischen armen und wohlhabenden Kindern zu verkleinern, sind deshalb vor allem drei Dinge erforderlich: Erstens müssen die derzeitigen Haushaltsüberschüsse von Bund und Ländern dringend in gute Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen investiert werden – notfalls auch der vergötzten schwarzen Null zum Trotz.

Zweitens müssen Familien zielgenauer unterstützt werden – vor allem jene, die Hartz IV beziehen. Die SPD-Idee, das Kindergeld je nach Einkommen zu staffeln und den Kinderzuschlag für Geringverdiener gleich mit auszuzahlen, entbehrt zudem nicht eines gewissen Charmes. Sichergestellt werden muss dann jedoch, dass es nicht die Durchschnittsverdiener sind, die dabei verlieren.

Drittens muss deshalb endlich eine Steuerreform angepackt werden. Den Anfang machen sollte dabei die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf den Stand zu Helmut Kohls Zeiten, also von jetzt 42 auf 53 Prozent – damit hohe Einkommen und Vermögen endlich wieder einen höheren Beitrag für mehr Chancengleichheit unserer Kinder leisten können.
Nur so kann der wachsenden Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich wirksam begegnet werden.

[1] Erste Fassung des Fünften Armuts- und Reichtumsbericht, S. 172.

[2] Stellungnahme des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e.V. zum Entwurf eines 5. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung, 4.1.2017.

[3] Dorothee Spannagel, Soziale Mobilität nimmt weiter ab. WSI-Verteilungsbericht 2016, WSI-Report 31, 10/2016.

[4] Das sogenannte Medianeinkommen steht genau in der Mitte aller nach Größe sortierten Einkommen: Bei drei betrachteten Einkommen von 500, 2000 und 10000 Euro läge das Medianeinkommen bei 2000 Euro, das Durchschnittseinkommen hingegen bei 4166 Euro.

[5] Anne Lenze und Antje Funke (Bertelsmann-Stiftung), Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf, Gütersloh 2016.

[6] Fred-Jürgen Beier, Armut kann tödlich sein, in: „der Freitag“, 10.10.2016.

[7] Vgl. Der Paritätische Gesamtverband, Expertise: Regelsätze 2017. Kritische Anmerkungen zur Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze durch das Bundesministerium Arbeit und Soziales und Alternativberechnungen der Paritätischen Forschungsstelle, Berlin 2016, S. 19.

[8] Vgl. Claudia Laubstein, Gerda Holz und Nadine Seddig (Bertelsmann-Stiftung), Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche. Erkenntnisse aus empirischen Studien in Deutschland, Gütersloh 2016, insbesondere S. 13 und S. 56.

[9] Anfang Januar gaben die Berliner und die Bremer Bildungssenatorinnen, Sandra Scheeres und Claudia Bogedan, bekannt, den Erzieherberuf zum Mangelberuf erklären zu lassen. Dann wären Fördermaßnahmen besser finanzierbar und die Einstellung ausländischer Fachkräfte würde erleichtert. Die GEW unterstützt den Vorstoß.

[10] Vgl. SPD-Bundestagsfraktion, Gute Zeiten für Familien, 13.1.2017, www.spdfraktion.de.

[11] Weil das „Existenzminimum“ steuerfrei sein muss, werden pro Kind 7356 Euro jährlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob für die Steuerzahler der Freibetrag oder das Kindergeld günstiger ist. Bis zu einem Haushaltseinkommen in Höhe von 46 000 Euro ist die Kindergeldsumme bei einem Kind höher, als es die Steuerersparnis wäre. Bei einem Haushaltseinkommen in Höhe von 100 000 Euro liegt die Steuerersparnis schon knapp 1000 Euro darüber, bei zwei Kindern beträgt sie sogar 1879 Euro mehr, als wenn es Kindergeld gäbe. (Eigene Berechnung nach aktueller Splittingtabelle.)

[12] Vgl. Carsten Schröder, C. Katharina Spieß und Johanna Storck, Private Bildungsausgaben für Kinder. Einkommensschwache Familien sind relativ stärker belastet, „DIW-Wochenbericht“, 8/2015, S. 166.

(aus: »Blätter« 2/2017, Seite 9-12)

* Anmerkung: Das Bundeskanzleramt leitet zufällig derselbe Altmaier, der jetzt auch das Wahlprogramm für die CDU schreiben soll. Der Mann hat noch nie Armut am eigenen Leib gespürt.
** Segregation := Einsortierung – die Reichen kriegens aus dem Töpfchen, die Armen aus dem Kröpfchen

Jochen

Deutsches Rentensystem – Schlusslicht in Europa !

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Weiterleitung von Sabine:

Pressemeldung vom 17. November 2016

Initiative gegen Altersarmut

Eine Initiative der Kooperationsgemeinschaft Soziale Sicherung in Deutschland

Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.

Betriebsrentner e.V

Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
Büro gegen Altersdiskriminierung

Direktversicherungsgeschädigte e.V.
u.a.

Am 14. Oktober diskutierten Experten auf der von Bündnis 90/Die Grünen veranstalteten Konferenz „Zusammenhalten für zukunftsfeste Renten – Gerechte Alterssicherung für alle“ über die Probleme der Altersvorsorge in Deutschland und mögliche Lösungsansätze zur Stabilisierung des Rentenniveaus.

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Vor dem Paul-Löbe-Haus, dem Veranstaltungsort der Konferenz in Berlin, brachten Mitglieder der „Initiative gegen Altersarmut – IgA“ aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen ihren Unmut über die Altersvorsorge in Deutschland zum Ausdruck. Im Rahmen einer Mahnwache verteilten sie Flyer und andere Informationsmaterialien an die eintreffenden Teilnehmer der Konferenz. Kamerateams von ZDF und ARD filmten die Aktion für Reportagen zur Altersversorgung in Deutschland und sprachen mit den Teilnehmern der Mahnwache über ihre persönliche Altersvorsorgesituation und ihre Erwartungen an die Politik.

Im europäischen Vergleich sehen wissenschaftliche Studien das deutsche Rentensystem als Schlusslicht. In einer Konferenz von Bündnis 90/Die Grünen diskutierten Rentenexperten am vergangenen Freitag in Berlin über Lösungsansätze für zukunftsfeste Renten.
Bis auf den Vertreter der Arbeitgeber, der am bestehenden Rentensystem unverändert weiter festhalten wollte, waren sich die anderen Teilnehmer darin einig, dass dringender Anpassungsbedarf bestehe. So seien die Lösungsideen der rot-grünen Regierungskoalition unter Schröder und Fischer zur Stabilisierung des Rentenniveaus allesamt gescheitert. Von einem neuerlichen Paradigmenwechsel zurück auf die Situation von vor 2001 war ebenso die Rede wie von einer kompletten Systemumstellung nach Schweizer Vorbild.
An den aktuellen Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung für Bezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge, die seit dem GKV-Modernisierungsgesetz in 2004 durch Anhebung auf den allgemeinen Beitragssatz verdoppelt wurden, soll aus Sicht des rentenpolitischen Sprechers der Bündnisgrünen, Markus Kurth, jedoch nicht gerüttelt werden. Auch die Verbeitragung von Kapitalleistungen aus Direktversicherung sei rechtens.

 
Nach Prof. Dr. Frank Nullmeier von der Universität Bremen und ex-Mitglied der Rürup-Kommission ist die Lösungsidee der Verknüpfung von gesetzlicher Rente mit der betrieblichen und privaten Vorsorge aus dem Jahr 2002 gescheitert. Zwar gäbe es rund 16,5 Millionen Riester-Verträge, 20% der Verträge würden von den Arbeitnehmern aber nicht bedient. Dazu beigetragen hätten unter anderem die niedrigen Renditen der Riester-Rente als auch die negative Berichterstattung in den Medien. Wie er in seinem Einführungsvortrag weiter ausführte, stagniere der Abschluss neuer Verträge – laufen würde eigentlich nur noch Wohnriester-Versicherungen. Zum Thema Altersarmut und Grundsicherung merkte er an, dass sich die Zahl der Empfänger von Grundsicherungsleistungen seit 2002 verdreifacht habe, von 258 Tausend auf aktuell rund 712 Tausend Empfänger, Tendenz weiter steigend. Seine Prognose: Ohne Reformen wird die Normalrente auf Grundsicherungsniveau abfallen.

Frau Prof. Dr. Traute Meyer von der Universität Southampton berichtete über die an ihrem Institut durchgeführten vergleichenden Studien zur Alterssicherung in Europa.
Nach den Ergebnissen dieser Studien sei das deutsche Rentensystem Schlusslicht in Europa, und zwar sowohl die Höhe als auch die Verlässlichkeit der Rentenzahlungen betreffend.
Dagegen schien Prof. Dr. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz von vergleichenden Studien nicht allzu viel zu halten, da die Systemunterschiede einen objektiven Vergleich kaum zuließen. Gleichwohl empfahl er für Deutschland ein Zurück zu den Regelungen von vor 2001. Bis 2001 richtete sich die Höhe des Rentenbeitrags nach den Ausgaben der Rentenversicherung (Ausgabenorientierung), wohingegen seit dem in 2001 unter rotgrüner Regierungsverantwortung vollzogenen Paradigmenwechsel ein von der Politik vorgegebener Beitragssatz die Höhe der Rentenzahlungen bestimmt (Einnahmeorientierung). Seiner Ansicht nach führt jedoch an einer Verbreiterung der Einnahmenbasis kein Weg vorbei, wenn man langfristig eine auskömmliche Altersversorgung für alle sicherstellen wolle. In diesem Zusammenhang empfahl er der Politik einen Blick auf das System der Altersvorsorge in der Schweiz mit einem hohen Umverteilungsvolumen von reich nach arm. Die Schweizer AHV, die keine Beitragsbemessungsgrenze kennt, bezieht sowohl alle Bürger – Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige – als auch alle Einkommensarten in das System ein. Und mit Blick auf konservative Kräfte in der deutschen Parteienlandschaft ergänzte er, dass die Schweiz sozialistischen Experimenten eher abgeneigt denn zugeneigt sei.
Bei der Grundsicherung im Alter müsse ferner von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden, da viele ältere Menschen entweder aus Angst vor staatlicher Gängelung oder Scham diese Leistungen lieber nicht in Anspruch nähmen. Insofern spiegelte sich in den offiziellen Zahlen von Herrn Prof. Nullmeier das Problem der Altersarmut nur unzureichend wieder.

An den aktuellen Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung für Bezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge, die seit dem GKV-Modernisierungsgesetz in 2004 von der damaligen rotgrünen Regierungskoalition durch Anhebung auf den allgemeinen Beitragssatz verdoppelt wurden, soll aus Sicht des rentenpolitischen Sprechers der Bündnisgrünen, Markus Kurth, nicht gerüttelt werden. Allenfalls bei der Beitragspflicht von Riesterrenten könne man über Anpassungen nachdenken.
Die ebenfalls seit 2004 bestehende Beitragspflicht für Kapitalzahlungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen ist aus seiner Sicht immer noch richtig und nachvollziehbar. Demgegenüber mahnte Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in der Abschlussdiskussion Verbesserungen bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge an. Darüber hinaus würden die Arbeitgeber in den nächsten 10 Jahren für eine Weiterführung des Rentensystems in seiner gegenwärtigen Ausprägung plädieren.
Dafür musste er sich beißende Kritik von Frank Bsirske, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft ver.di anhören, der diesen Vorschlag mit den aktuellen Zahlen zur Rentenhöhe von Männern und Frauen konterte. Die Durchschnittsrente von Männern läge nur noch knapp oberhalb der Grundsicherung, die von Frauen deutlich darunter.

 

Hintergrundinformationen zur „Initiative gegen Altersarmut – IgA“, unter deren Dach sich mehrere Verbände und Organisationen zusammengeschlossen haben, können im Blog auf dieser Seite nachgelesen werden.

Pressekontakt
Peter Weber

Langhagweg 12

72124 Pliezhausen

Tel.: 07127/71695

Mobil: 0171/8692120

E-Mail: peter_weber

Jochen

Der große Rentenbetrug

http://www.nachdenkseiten.de/?p=30551

Verantwortlich:

Dass die zunehmende Zerschlagung des Sozialstaates ein Elitenprojekt mit dem Ziele derAkkumulation durch Enteignungist, hat sich inzwischen herumgesprochen. Und auch, dass dabei vieles nicht mit rechten Dingen zuging und immer wieder einmal auch die Verfassung verletzt wurde und wird. Dass vieles an derLogik des Sachzwangesaber grundlegend und nachweislich auf Fehlanalysen, Verdrehungen und Manipulation beruht und damit die Grundlagen etwa der massiven Rentenkürzungen der letzten Zeit unhaltbar sind – das ist neu. Jens Wernicke sprach hierzu mit Horst Morgan vom InternetportalAltersarmut per Gesetz, der die argumentativen und rechtlichen Grundlagen der forcierten Altersarmut als unhaltbar entlarvt.

Herr Morgan, Sie sind Rentner und betreiben das InternetportalAltersarmut per Gesetz“. Was ist Ihr Anliegen, wie kam es zu Ihrem diesbezüglichen Engagement?

Im März 2002 erschien das sogenannte Rentenurteil des Bundesverfassungsgerichts. Da ich zu dieser Zeit selbst Rentner war, interessierte mich die Entscheidung. Nach ihr hätten Pensionäre angeblich steuerliche Nachteile gegenüber Rentnern. Deswegen habe der Gesetzgeber Änderungen vorzunehmen, um die „Bevorzugung“ der Rentner zu unterbinden. Es war diese Entscheidung, die schließlich zu einer ungerechtfertigten höheren Besteuerung aller Renten führte. Und schon beim ersten Lesen fielen mir zwei Dinge auf: Erstens konnten die meisten vom Gericht zur Argumentation verwandten Rentenbeträge nicht stimmen, sie waren viel zu hoch. Und zweitens verstand ich nicht, dass bei „typisierender Betrachtungnur 35 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge des Pflichtversicherten aus versteuertem Einkommen stammen sollen.

Die viel zu hohen Rentenbeträge waren schnell geklärt: Das Gericht hatte sie verwandt, obwohl in der von ihm selbst angegeben Quelle zu lesen steht, dass entsprechende Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung unerreichbar sind.
Zur Klärung der Frage, was unter „typisierender Betrachtung“ zu verstehen ist, schrieb ich das Gericht an. In seiner Antwort ließ man mich wissen, dass das Gericht per Gesetz nicht gehalten sei, über den Urteilstext hinaus Auskünfte zu erteilen. Auf meine Erwiderung, es gäbe auch kein Gesetz, das dem Gericht Auskünfte verbiete, gab man mir den Rat, mich an den im Urteilstext zitierten Sachverständigen Bert Rürup zu wenden. Und der versprach mir eine Antwort auf meine Frage, vertröstete mich aber auf das Erscheinen des Abschlussberichts der von ihm geleiteten Sachverständigenkommission. Diese Kommission entwickelte im Auftrag des Bundesfinanzministers und wie vom Gericht verlangt ein neues Konzept für die Besteuerung von Renten und Pensionen. Rürup hielt Wort und einige Zeit später erhielt ich „Mit guten Grüßen“ den Abschlussbericht der Sachverständigenkommission.

Nach mehrfachem Lesen verstand ich auch, was es mit der typisierenden Betrachtung auf sich hat. Dahinter steht die Vorstellung eines ledigen Pflichtversicherten, der 45 Jahre lang einen Lohn in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung bezogen hat. Das ist zwar sehr untypisch, denn die meisten Pflichtversicherten sind verheiratet, erhalten einen deutlich geringeren Lohn und arbeiten weniger als 45 Jahre. Es blieb aber auch die Frage, wieso er nur 35 Prozent seiner Beiträge aus versteuertem Einkommen an die Rentenversicherung entrichtet haben sollte. Die Antwort war einfach: Die Sachverständigenkommission hatte einen Teil des Steuernachlasses, den der Pflichtversicherte für seine Vorsorgeaufwendungen erhielt, von seinen Beiträgen abgezogen, mit diesen also gegengerechnet.

Je länger ich mich mit der Entscheidung des Gerichtes und der Arbeit der Sachverständigenkommission beschäftigte, desto mehr schwerwiegende Fehler fielen mir auf. Das Gericht hatte nämlich nicht nur viel zu hohe Rentenbeträge verwendet, sondern auch teilweise viel zu niedrige Beträge für Pensionen. Und auch das vom Gericht unterstellte zu versteuernde Zusatzeinkommen, war viermal höher als in der gerichtseigenen Quelle. Schlussendlich konnte ich erkennen, dass nicht nur die Besteuerung von Renten und Pensionen, sondern die gesamte Analyse des Gerichts auf falschen Daten und Argumenten beruhte. Und dass auch die Arbeit der Sachverständigenkommission fehlerhaft ist.

Das war der Moment, an dem ich beschloss, mein Wissen mit anderen zu teilen und meine Internetseite einzurichten. Wer sich als Pflichtversicherter oder Rentner dafür interessiert, sollte erfahren, dass er steuerlich-finanziell betrogen wird und wie das genau funktioniert. Das ist mein Anliegen.

Das Gericht hat bei der Betrachtung der Besteuerung von Renten und Pensionen unglaubliche Fehler gemacht. Es zieht auch die falschen Schlüsse bei der Analyse der Kapitalströme in der Rentenversicherung und bei der Untersuchung des Steuernachlasses für Pflichtversicherte und Beamte bis 2004. Dieser Steuernachlass war für Pflichtversicherte immer viel geringer als für Beamte. Das Gericht übersieht sogar drei Subventionen an Beamte bzw. Pensionäre.

Und die Sachverständigenkommission? Sie hat die Entscheidung des Gerichtes voll akzeptiert. Bert Rürup, der langjährige Rentenpapst verschiedener Regierungen, kannte sich in der Materie offenbar plötzlich nicht mehr aus. Und die fünf Beamten der Kommission hatten wohl ebenso noch nie etwas von der Mindestversorgung gehört usw. usf.

Was mich aber besonders ärgert, ist Folgendes: Alle vom Bundesfinanzhof und jetzt kürzlich auch vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Revisionen gehen von der Richtigkeit des genannten Urteils sowie der Arbeit der Sachverständigenkommission aus. Aber beide enthalten unglaubliche Fehler zum Nachteil eines Großteils der Bevölkerung.


Altersarmut per Gesetz: Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts

Altersarmut per Gesetz: Fehler der Sachverständigenkommission

Altersarmut per Gesetz: Steuerliche Nachteile für Pflichtversicherte und Rentner


Inwiefern werden Sie denn betrogen? Die Arbeit der Sachverständigenkommission und das Urteil des Gerichtes haben zum Einzug fehlerhafter Daten in die Rentendebatte geführt; das habe ich verstanden. Aber was genau für Folgen zeitigte und zeitigt das denn?

Die Gesetzgebung zum Thema, das sogenannte Alterseinkünftegesetz, sieht auf den ersten Blick ganz in Ordnung aus: Die Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung können ihre Beiträge zunehmend steuerlich absetzen. Im Gegenzug werden ihre Renten später vermehrt besteuert. Klingt gut, ist es aber nicht. Denn tatsächlich werden Pflichtversicherte und Rentner, Jung und Alt, zwei Drittel der Bevölkerung auf diesem Wege finanziell ausgeplündert. Und ohne einen kritischen Blick hinter die dazu notwendigen Mechanismen würden viele Betroffene diesen Missstand nicht einmal bemerken.

Wie darf ich das verstehen? Wie wird geplündert? Und wieso sollte das niemand bemerken: Wenn die Leute weniger in der Tasche haben, spüren sie das doch unmittelbar?

Tatsächlich haben alle Pflichtversicherten in ihrer Berufszeit steuerlich-finanzielle Nachteile, die auch wenn sie Rentner sind, nicht ausgeglichen werden. Ich hatte es schon erwähnt, die Sachverständigenkommission hat einen Teil des Steuernachlasses, den der Pflichtversicherte für seine Vorsorgeaufwendungen erhält, von seinen Beiträgen zur Rentenversicherung abgezogen. Und noch ein Nachteil: Pflichtversicherte entrichten ihre Beiträge aus dem zu versteuernden Lohn, Beiträge, von denen Beamte befreit sind. Pflichtversicherte zahlen de facto also höhere Steuern als Beamte.

Und noch eins: Es liegt am Verlauf des Steuernachlasses für Vorsorgeaufwendungen, dass Pflichtversicherte auch unterschiedlich hohe Rentenversicherungsbeiträge aus versteuertem Einkommen für 1.000 Euro ihrer Erstrente entrichten. Dazu kommt noch, dass der sogenannte Bundeszuschuss zu gering ist, um alle versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung zu decken. Stattdessen werden die Pflichtbeiträge der Versicherten verwendet.

Wenn man alle Nachteile zusammenzählt, kommen erhebliche Summen zusammen. In der Zeit von 1960 bis 2004, also in der Zeit, die die Sachverständigenkommission als Berufszeit ihres typisierten Pflichtversicherten herangezogen hat, entstehen diesem unverzinst Nachteile in Höhe von knapp 200.000 Euro. Bei einem Durchschnittsverdiener sind es gut 90.000 Euro. Wie gesagt: unverzinst und niemals ausglichen.

Könnten Sie das ein wenig durch konkrete Daten unterfüttern: Wie viele Menschen sind von Altersarmut in welchem Sinne bedroht? Wohin genau führt der Weg bzw. soll er führen, so nichts geschieht?

Ein Indikator für die wachsende Anzahl von Menschen mit Armutsproblemen im Alter ist die Anzahl der Empfänger der so genannten Grundsicherung. Die Statistik zeigt, dass sich die Anzahl der Empfänger von 2003 bis 2015 mehr als verdoppelt hat.

AltersarmutDie Grundsicherung erhalten Rentner und Personen, die wegen einer Erwerbsminderung aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, wenn ihre Einkünfte nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Die Höhe der Grundsicherung im Alter entspricht etwa dem Arbeitslosengeld II für Hartz-IV-Bezieher. Der Regelsatz beträgt ungefähr 380 Euro im Monat. Zusätzlich werden Miet- und Heizkosten erstattet. Besonders von Altersarmut betroffen sind Rentnerinnen in Westdeutschland. Hier bekamen 3,2 Prozent der Frauen ab 65 Jahren Grundsicherung im Alter. Menschen in Bremen, Berlin und Hamburg bezogen am häufigsten diese Leistungen.

Ein anderer Indikator für die zunehmende Altersarmut ist die steigende Zahl von Rentnern mit Minijobs. Immer mehr Männer und Frauen im Rentenalter bessern ihr Einkommen inzwischen mit einem 450-Euro-Job auf. Vor zwölf Jahren waren es knapp 533.000, die einen Minijob hatten – in diesem Jahr im März waren es fast 904.000. Es ist anzunehmen, dass der weitaus überwiegende Teil der älteren Menschen nicht aus Spaß und zum Zeitvertreib weiter arbeitet, sondern aus finanzieller Not heraus, so jedenfalls die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion. Dem kann ich leider nur beipflichten.

Wir haben es in Deutschland also mit einer steigenden Anzahl von Menschen zu tun, die im Alter entweder Grundsicherung bezieht oder einem Minijob nachgeht. Die meisten Personen haben eine geringe Rente, die ihnen ein auskömmliches Leben in Würde nicht erlaubt.

Der Gesetzgeber betreibt also wider das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes Raubbau an der sozialen Absicherung der Bevölkerung und forciert die zunehmende Verarmung breiter Bevölkerungsteile? Warum tut er das denn? Und wieso stoppen ihn die Gerichte hierbei nicht?

Sie wissen wahrscheinlich, dass die Absenkung des Eckrentenniveaus längst beschlossene Sache ist. Die Eckrente ist jene Rente, die jemand erhält, wenn er 45 Jahre ununterbrochen bei Durchschnittslohn gearbeitet hat. Das Eckrentenniveau soll also von jetzt 47 Prozent auf 43 Prozent im Jahr 2030 abgesenkt werden. Das hört sich harmlos an, ist es aber nicht. Die meisten Frauen und etwa die Hälfte der Männer erhalten bereits heute eine Rente unterhalb des Eckrenten-Niveaus. Die weitere Absenkung desselben in Verbindung mit der Anwendung des Alterseinkünftegesetzes stellt für Millionen den Weg in die Altersarmut dar.

MaschmeyerWarum der Gesetzgeber derlei Verarmung der Bevölkerung vorantreibt, ist aus meiner Sicht völlig klar. Die arbeitende Bevölkerung soll privat für das Alter vorsorgen und so das Milliardengeschäft der Versicherungen, darunter auch die AWD des Herrn Maschmeyer, ermöglichen. Er will die Mehrheit der Bevölkerung mit einer kleinen „Rente für jeden“ abspeisen, nachdem er das bestehende Rentensystem zugunsten anderer Interessen ausgeplündert hat. Und die Gewerkschaften? Sie tun ihre Arbeit nicht, ihre Führer sind zu einem Teil des Systems und damit Problems geworden.

Man könnte annehmen, dass Fachleute aus der Medienwelt die Fehler des Bundesverfassungsgerichts hätten bemerken müssen. Das ist aber leider nicht der Fall. Ein Beispiel: Rolf Lamprecht arbeitete von 1968 bis 1998 als Spiegel-Korrespondent bei den Obersten Gerichtshöfen des Bundes in Karlsruhe. Er schrieb unter anderem das Buch „Ich gehe bis nach Karlsruhe“. Darin erwähnt er zwar das Urteil zur Sache bzw. dessen falschen Datengrundlage, gelangt aber zu dem Schluss, hier habe Jutta Limbach, die damalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des Zweiten Senats, besonderes Fingerspitzengefühl unter Beweis gestellt.

Nun, dieser Raubbau war offensichtlich politisch gewollt und alle machten und machen mit: Gerichte, Medien etc. Das haben wir ja bei Hartz IV ebenso wie bei all den Kriegen und Kriegslügen der letzten Zeit immer wieder erlebt… Aber zur Sache: Was können die Betroffenen tun? Was denken Sie, wäre eine geeignete Form von Widerstand gegen diesen Raubbau auf Kosten der Bevölkerung? Haben Sie eine Idee?

Ich glaube der Schlüssel zum Widerstand liegt in der Tatsache, dass alle vom Bundesfinanzhof oder vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Revisionen die Richtigkeit des genannten Urteils sowie der Arbeit der Sachverständigenkommission unterstellen. Aber, wie gesagt, beide enthalten unglaubliche Fehler.

Als Rentner sollte sich jeder mit anwaltlicher Hilfe gegen die Besteuerung seiner Rente wehren. Die Argumente und notwendigen Quellen hierfür finden sich auf meiner Internetseite. Das macht die Arbeit des Anwalts und seine Kosten überschaubar.

Noch ein letztes Wort?

Ich wünsche mir viele Bürger, die ihr Recht auf eine auskömmliche Rente einklagen!

Ich bedanke mich für das Gespräch.


Horst Morgan studierte Elektrotechnik und promovierte in Informatik. Seine berufliche Erfahrung betrifft Forschung, Entwicklung und Dienstleistung. Er war im In- und Ausland für einen Großkonzern tätig, zuletzt in leitender Funktion im Bereich des firmenweiten Dienstleisters für Computer- und Kommunikationsdienste. Inzwischen ist er im Ruhestand.


Weiterschauen:

Horst Morgan: „Das Alterseinkünftegesetz und die Folgen“

ARD: Griff in die Rentenkasse

BR: Riesterrente, Lebensversicherung: Heute jung, morgen arm


Weitere Veröffentlichungen von Jens Wernicke finden Sie auf seiner Homepage jenswernicke.de. Dort können Sie auch eine automatische E-Mail-Benachrichtigung über neue Texte bestellen.

Die Hartz-IV-Gesetze sind die Arbeitshäuser des 21. Jahrhunderts

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Ein Vergleich mit der Geschichte zeigt, dass nur wenig Leute aus ihr gelernt haben.
Vor allem nicht die, die als Arbeiter noch SPD wählen, vergl. meine Nachrichten schon hier: https://josopon.wordpress.com/2014/01/14/inge-hannemann-ich-furchte-das-unbezahlte-burgerarbeit-eingefuhrt-wird/

sowie der letzten 3 Tage.
http://www.heise.de/tp/artikel/42/42717/

Patrick Spät 09.09.2014
Zum 1. April 2015 soll das Hartz-IV-Gesetz verschärft werden. Armut soll damit weiterhin als abschreckendes Beispiel dienen
Haben Sie keine Erwerbsarbeit? Früher hätte das ungemütliche Konsequenzen haben können: 1589 wurde in Amsterdam eines der ersten sogenannten „Arbeitshäuser“ eröffnet, um die „Abneigung gegen Arbeit zu kurieren“.
Die Heilmethoden waren alles andere als homöopathisch: Die Müßiggänger sperrte man in ein Verlies, in das man nach und nach Wasser füllte. Die im Wasser stehenden Gefangenen mussten ununterbrochen eine Pumpe betätigen, um sich vor dem Ertrinken zu retten. Mit dieser perversen Folter wollte man den Arbeitsunwilligen ihre Faulheit austreiben und ihnen hautnah demonstrieren, dass emsiges Arbeiten überlebensnotwendig sei. Die Menschen, die der Logik der Erwerbsarbeit in der aufkommenden kapitalistischen Gesellschaft nicht folgen wollten, wurden durch Gewalt zugerichtet und diszipliniert.
Die grausamen Arbeitshäuser verbreiteten sich schnell in ganz Europa; erst 1969 wurden sie in Deutschland abgeschafft. Nach Ronald Reagan und Margaret Thatcher dauerte es dann etwas, bis sich der Neoliberalismus auch in Deutschland vollends entfalten konnte.
Am 1. Januar 2005 aber kam „Hartz IV“. Seitdem leben Millionen Menschen mit dem ALG II, das bekanntermaßen weder zum Leben noch zum Sterben reicht. Selbst Menschen, die um jeden Preis arbeiten wollen, aber nicht können, bekommen das zu spüren. Ganz zu schweigen von denen, die durch Krankheit, Kündigung oder andere Schicksalsschläge in Hartz IV gestürzt sind.
Kurz nach der Einführung von Hartz IV drohte der damalige SPD-Arbeitsminister Franz Müntefering mit den biblischen Worten Paulus’: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!“
SPD und Grüne wussten damals genau, was sie taten. Nichts zieht so sehr den Volkszorn auf sich wie die (vermeintliche) Faulheit.
Mit der Drangsalierung der Arbeitslosen lässt sich prima Stimmung machen – und Wahlen gewinnen.
Das geschieht auf vielerlei Wegen: Von Wirtschaft und Politik hören wir ständig das Gefasel von „Wachstum“, „Wettbewerb“ und „Standortsicherheit“, um uns einzureden, dass wir „Gürtel enger schnallen“ müssten, weil nur so „sichere Arbeitsplätze“ möglich seien – alles andere sei „alternativlos“.
Eine Lohnerhöhung sei nicht drin, weil sonst die Firma pleitegehe.
Wir dürften die Reichen nicht zu stark besteuern, weil sonst die „Leistungsträger“ ins Ausland gingen. All diese Dinge werden Konsens – sogar bei den Erwerbstätigen selbst.
Untermauert wird dieser verheerende Konsens, indem massiv die reale Lage verdreht wird: Angeblich haben wir einen „Fachkräftemangel„, zum Beispiel bei Ingenieuren, wie uns Lobby-Verbände und unkritisch abschreibende Medien weismachen wollen. Tatsächlich aber spricht die Bundesagentur für Arbeit von einem solchen Mangel, wenn auf eine Stelle drei Bewerber kommen – der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) sieht einen angeblichen Fachkräftemangel bei fünf Bewerbern pro freier Stelle[1]. Die Wirtschaft will sich die Rosinen aus einem Überangebot an Bewerbern herauspicken, die anderen Bewerber fallen unter den Tisch – und schlimmstenfalls in Hartz IV. Und bei Hartz IV geht die Propaganda weiter: Jede BILD-Schlagzeile über vermeintliche „Sozialschmarotzer“ und jede RTL-II-„Teenie-Mütter“-Folge untermauert die feindliche Stimmungslage gegen erwerbslose Menschen.
Seit der Einführung von Hartz IV stimmen 47,3 Prozent der Deutschen der Aussage zu, dass die meisten Arbeitslosen kaum daran interessiert seien, einen Job zu finden, wie das Forschungsprojekt „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“[2] ermittelt hat.
Aufschlussreich ist dabei die Feststellung, dass die Hetze gegen Arbeitslose und Arbeitsverweigerer mit dem Einkommen steigt.
Wilhelm Heitmeyer
, der Leiter des Projekts, sieht die Ursachen hierfür in einer „Ökonomisierung des Sozialen“[1]:

In der Selbstwahrnehmung der Vermögenden strotzen deren Biografien vor Effizienz, Nützlichkeit und Verwertbarkeit.
Dazu kommen durch ihre Sozialisierung – etwa durch Abschottung, ihre Wohnlage – bestimmte Habitusmuster. Dazu gehört Gleichgültigkeit gegenüber Obdachlosen. Es gibt eine elitäre Parallelgesellschaft, in der ein eisiger Jargon der Verachtung herrscht und kaum Interesse an gesellschaftlichen Integrationsproblemen.
Es gibt also keine Auseinandersetzung mit dem, was in unserer Gesellschaft geschieht. Es geht den Reichen bei ihrer Abschottung um die Sicherung ihres Status. Insofern gibt es sozusagen einen Klassenkampf von oben.

Feindbild des Arbeitslosen

Der Tenor der Reichen ist eindeutig: Jeder ist seines Glückes Schmied. Die so genannten sozial Schwachen müssen selbst schauen, wo sie bleiben und wie sie über die Runden kommen. Die Wohlhabenden grenzen sich ab vom Pöbel und ziehen sich zurück aus der Solidargemeinschaft.
Aktuellstes Beispiel: Der FDP-Politiker Lars Lindemann fordert[3], dass Hartz IV-Empfänger aus der Innenstadt verschwinden und an den Stadtrand ziehen sollen, denn, so Lindemann: „Jemand, der von Sozialhilfe lebt, kann nicht denselben Anspruch haben, wie jemand, der sein Geld selbst verdient!“
Genau solche Sichtweisen führen dazu, dass bei Heitmeyers Studie 25,8 Prozent der Aussage zustimmen, „dass moralisches Verhalten ein Luxus ist, den wir uns nicht mehr leisten können“.
Folgerichtig sagen die Vermögenden ganz offenherzig, dass der Hartz IV-Regelsatz noch viel zu hoch sei. Schließlich handelt es sich um Staatsknete, also auch um die Einkommenssteuer der arbeitenden Bevölkerung. Diejenigen, die das Geld haben, sehen in den vermeintlichen Sozialschmarotzern eine ökonomische Konkurrenz (Große Teile der bürgerlichen Mittelschicht sind dabei, sozial zu verrohen[4]).
Was überaus lachhaft ist, trägt realpolitische Früchte. Die Mehrheit prügelt mit Sanktionen und scharfen Worten auf die Minderheit ein. Das victim blaming, die Opferschelte, erfüllt seinen Zweck.
All das sind Strategien der Manipulation, um Menschen auf ihren bloßen Nutzen und Mehrwert zu reduzieren, oder passender: auf ihre Verwertbarkeit.
Im Kampf „jeder gegen jeden“ entsolidarisiert sich die Gesellschaft; gleichzeitig sollen die Menschen gesellschaftsfähig gemacht werden, was nichts anderes heißt, als sie auf Arbeit zu drillen. Wer diese soziale Selektion nicht mitmachen will oder kann, kommt schnell unter die Räder.
Zudem hat Hartz IV erfolgreich den Niedriglohnsektor etabliert: Nach dem Motto: „Jede Arbeit ist besser als keine Arbeit“ verdingen sich Millionen Beschäftigte für einen Hungerlohn und müssen mit Hartz IV aufstocken.
Gleichzeitig werden damit diejenigen Unternehmen staatlich subventioniert, die die Hungerlöhne zahlen. Jeder vierte deutsche Beschäftige arbeitet mittlerweile im Niedriglohnbereich[5], das heißt er oder sie verdient weniger als 9,54 Euro brutto die Stunde.
Wer ist davon konkret betroffen? Fast 90 Prozent der Taxifahrer arbeiten für einen Niedriglohn, nicht besser sieht es aus bei Friseuren und Kosmetikern (85,6 Prozent), Reinigungskräften (81,5 Prozent) oder in der Gastronomie (77,3 Prozent). Hätte das Statistische Bundesamt auch Studentinnen und Studenten und Kleinbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten erfasst (beide fallen aus der Statistik heraus), wären die Zahlen wohl noch alarmierender ausgefallen.

Das Feindbild des Arbeitslosen hat aber auch noch eine andere Funktion: Politik, Medien und Stammtische vergewissern sich ihrer vermeintlichen Überlegenheit, indem sie über die „faulen Nichtstuer“ und „Sozialschmarotzer“ hetzen. Der Hartz-IV-Empfänger bestätigt in seiner Funktion als Sündenbock den vermeintlich besseren Status desjenigen, der ihn beschimpft. Insofern untermauert und stützt die Armut den Status quo des Gesellschaftssystems:
„Armut ist gewollt und bewusst erzeugt, weil sie die ‚Aktivierung‘, Motivierung und Disziplinierung der Bevölkerungsmehrheit gewährleistet. Die (Angst vor der) Armut sichert den Fortbestand der bestehenden Herrschaftsverhältnisse“, wie der Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge feststellt[6].

Ab dem 1. April 2015 soll die Angst vor der Armut noch weiter wachsen

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat seit Monaten an einer Reform des SGB II[7] herumgebastelt, um die Arbeitslosen abermals zu schikanieren.
Das Ganze lief unter dem schöngefärbten Titel „Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch“, offiziell heißt es nun „Neuntes SGB II-Änderungsgesetz“.
Unter den 36 geplanten Änderungen[8] finden sich unter anderem diese abstrusen Punkte[9]:
Menschen, die Hartz IV beziehen, sollen deutlich schlechtere Karten haben, wenn sie Verwaltungsvorgänge rückwirkend (nach § 44 SGB X) überprüfen lassen wollen, das soll dann „nur bei geänderter Rechtslage“ und „neuen Beweismitteln“ möglich sein. Ein Freifahrtschein für Willkürakte seitens der Jobcenter.
Es kommt noch schlimmer: Zum einen sieht der Entwurf eine Änderung des SGG 73 vor: „Einführung eines Vertretungszwangs auch für Beteiligte vor dem Landessozialgericht.“ Leistungsberechtigte sollen sich also künftig von einem Anwalt vertreten lassen müssen.
Zum anderen droht eine Änderung des SGG 184 Abs. 3 sowie SGB X 64 Abs. 3 Satz 2: „Abschaffung der Pauschgebührenbefreiung für Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende im sozialgerichtlichen Verfahren.“ Und als Sahnehäubchen eine Änderung des SGG 183 sowie SGB X 64: „Einführung einer Gebühr für 1) Klage (SN) bzw. 2) Klage und Widerspruch (z.B. 20 Euro).“
Wovon soll man diese Gebühren und die Anwälte zahlen, wenn man am Existenzminimum lebt? Wer sagt, dass es bei 20 Euro bleibt? Und wie viel kostet erst ein Rechtsanwalt?
Die geplante Reform verstößt eklatant gegen unseren sogenannten Rechtsstaat, in dem jeder und jede das Recht und die Möglichkeit haben müssen, den Rechtsweg einzuschlagen – auch gegen den Staat selbst. Man erinnere[10] sich: Jeder dritten Klage gegen Hartz IV wird recht gegeben; und in 42 Prozent der Verfahren gegen Sanktionen wird zugunsten der klagenden Arbeitslosen entschieden.
Es ist geradezu menschenverachtend, wenn das Hartz-IV-System nun auch noch die ohnehin schwer und langwierig zu öffnende Tür zum Gericht verriegeln will.
Darüber hinaus ist folgendes geplant: Die sogenannten „temporären Bedarfsgemeinschaften“ (getrennt lebende Paare mit einem oder mehreren Kindern) sollen abgeschafft werden, um Verwaltungskosten zu sparen.
Heißt: Die Jobcenter dürfen Leistungen für Kinder zusammenkürzen, wenn diese beispielsweise ein Wochenende im Monat beim anderen Elternteil verbringen. (Die Berechnung würde vermutlich so aussehen: Monatssatz für ein Kind von X Euro, geteilt durch 30 Tage, multipliziert mit den Aufenthaltstagen beim anderen Elternteil.)
All das würde, erstens, zu einer noch drastischeren Überwachung der Hartz-IV-Bezieher führen, wenn nicht nur mehr die Zahnbürsten und Bettlaken in den Privaträumen überprüft werden, sondern auch noch die private Terminplanung.
Zweitens ist es hanebüchen, dass ein Elternteil massiv Geld spart, wenn das Kind für ein Wochenende woanders übernachtet: Kleidung, Hausrat und Schulsachen wollen trotzdem bezahlt werden.

Ebenso drastisch ist der Vorschlag der Bundeagentur für Arbeit, den Mehrbedarfsanspruch für Alleinerziehende zu kürzen, der momentan durchschnittlich bei 130 Euro monatlich liegt. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt[11] hierzu:
„Ziel: Es erfolgt eine Korrektur von Fehlanreizen. Die Erwerbstätigenquote liegt bei Alleinerziehenden bundesweit bei rund 60%. Alleinerziehende im Leistungsbezug nach dem SGB II sind hingegen oft schwer beruflich zu integrieren.
Lösungsvorschlag: Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird zukünftig nur noch gewährt, wenn die/der erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine Erwerbstätigkeit ausübt oder an einer Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung bzw. Eingliederung in Beschäftigung teilnimmt und für den gleichen Zeitraum Arbeitslosengeld II zu beanspruchen hat.

Anhang – Links
[1] http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Der-Arbeitsmarktreport-das-M%C3%A4rchen-vom/Das-Erste/Video?documentId=22510396&bcastId=799280
[1] http://www.zeit.de/2011/52/DOS-Maria-und-Josef-Gespraech
[2] http://www.uni-bielefeld.de/ikg/projekte/GMF/EntwicklungGMF.html
[3] http://www.bild.de/regional/berlin/hartz-4/empfaenger-aus-der-city-an-den-stadtrand-37060156.bild.html
[4] http://www.heise.de/tp/artikel/40/40798/
[5] http://www.tagesschau.de/wirtschaft/niedriglohnsektor104.html
[6] http://www.tagesspiegel.de/meinung/armutsforscher-christoph-butterwegge-deshalb-werden-die-ursachen-von-armut-in-deutschland-verschwiegen/10043732.html
[7] http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/Fahrplan-SGB-II—-nderungen.pdf
[8] http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massive-verschlechterungen-fuer-hartz-iv-bezieher-90016230.php
[9] http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Rechtsvereinfachungen-SGB-II—27.09.2013.pdf
[10] http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-klagen-haben-laut-arbeitsministerium-haeufig-erfolg-a-975370.html
[11] http://www.harald-thome.de/media/files/2013-06-12_Vorschl-ge_TOP_B-L-AG_inkl_4-Nachtr-gen.pdf

Jochen

Paritätischer Wohlfahrtsverband warnt vor »Lawine von Altersarmut«

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

AltersarmutSo langsam kommt das Thema bei allen Gutmenschen an:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/937457.paritaetischer-warnt-vor-lawine-von-altersarmut.html
Es werden aber wohl nicht eine, sondern 12 Millionen werden !
Auszüge:

Wohlfahrtsverband geht von weit mehr als einer Million Grundsicherungsbezieher aus

Schneider: Große Koalition hat beim Thema einen »blinden Fleck«

ulrich schneiderBerlin. Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt vor einer »Lawine von Altersarmut« ab den 2020er Jahren.
Gegenüber der »Neuen Osnabrücker Zeitung« sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer der Organisation, man gehe »davon aus, dass die Zahl derer, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein wird, dramatisch ansteigen wird, von jetzt rund 465.000 auf weit mehr als eine Million. Darauf muss sich die Politik dringend einstellen.«
In zehn Jahren würden jene Jahrgänge in den Rentenbezug kommen, die besonders stark von Langzeit- und Mehrfacharbeitslosigkeit betroffen gewesen sind.
Schneider verwies jedoch darauf, dass der Koalitionsvertrag von Union und SPD beim Thema Altersgrundsicherung einen »blinden Fleck« aufweise. Die Schätzungen der Bundesregierung zur Entwicklung der Grundsicherung im Alter kritisierte der Sozialexperte als »ziemlich optimistisch«.
Die Bundesregierung erwartet, dass diese Ausgaben bis zum Jahr 2018 um 1,7 Milliarden auf 7,2 Milliarden Euro ansteigen werden.

In dieser Woche war bekannt geworden, dass immer mehr Ältere auch jenseits des gesetzlichen Rentenalters weiter arbeiten.
So gab es Ende September 2013 bundesweit 855 510 Minijobber über 65 Jahre, wie eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.
Das waren 42 200 mehr als ein Jahr zuvor und sogar mehr als 270 000 mehr als 2003. Rund 142 000 Minijobber waren sogar älter als 74 Jahre, zeigt die BA-Statistik.

Laut Schneider will der Paritätische im Sommer eine Offensive zur Reform der Altersgrundsicherung starten. Damit sollen unter anderem die Anhebung der Hartz-Regelsätze von 391 auf mindestens 460 Euro und bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten im Alter durch Einführung neuer Freibeträge gefordert werden.
»Die ersten 100 Euro Zuverdienst bleiben gänzlich frei, was drüber geht, wird prozentual angerechnet«, so Schneider. Er schlug zudem gegenüber dem Blatt vor, die Abwicklung der Altersgrundsicherung der Rentenversicherung zu übertragen. nd/mit Agenturen

Mein Kommentar: Diese Offensive hätte er mal vor den Bundestagswahlen 2013 starten sollen, als die katastrophalen Zahlen schon absehbar waren.

Siehe dazu auch https://josopon.wordpress.com/2017/04/11/von-kindesbeinen-an-im-teufelskreis-der-armut/

und https://josopon.wordpress.com/2015/11/06/armut-in-deutschland-paritatischer-wohlfahrtsverband-beklagt-tiefe-soziale-kluft-und-fordert-verteilungspolitischen-kurswechsel/

Über Kommentare hier auf meinem Blog würde ich mich freuen.
Jochen