Neue Verbindungen zwischen NSU-Komplex und Lübcke-Mord

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Heute abend beim Aufstehen-Treffen kam das Thema auf – was hat ein Staat zu verbergen, dass die Akten über 120 Jahre gesperrt bleiben müssen ?
passend dazu im Neuen Deutschland:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1127555.andreas-temme-neue-verbindungen-zwischen-nsu-komplex-und-luebcke-mord.html

Ehemaliger Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme war mit mutmaßlichem Lübcke-Mörder Stephan E. »dienstlich« betraut

Von Sebastian Bähr

Die Verbindungen zwischen dem NSU-Komplex und dem Mordfall Walter Lübcke (CDU) weiten sich aus. Laut dem hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) war der ehemalige Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Andreas Temme mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan E. vor 2006 »dienstlich befasst« gewesen.
In welcher Form genau, antwortete Beuth auf SPD-Nachfrage jedoch nicht. Unklar blieb weiterhin, ob es auch persönliche Kontakte zwischen den beiden Männern gab.

Beuths Äußerungen sorgten Ende vergangene Woche im Innenausschuss des hessischen Landtages für Aufregung. Der Innenminister selbst spielte den Informationsgehalt herunter.
Dass Temme in seiner Rolle als ehemaliger Spitzel-Führer auch mit E. zu tun gehabt habe, sei »keineswegs verwunderlich«. Zu keiner Zeit habe es zudem eine Zusammenarbeit zwischen dem Verfassungsschutz und Stephan E. gegeben. Man solle sich davor hüten, »durch haltlose Thesen Verschwörungstheorien zu bedienen«, hieß es in einer Mitteilung des Innenministeriums.

Die Verbindung zwischen Temme, Spitzname »Kleiner Adolf«, und E. ist dabei tatsächlich alles Andere als unbedeutend: Als am 6. April 2006 in einem Kasseler Internetcafé der 21-jährige Halit Yozgat durch zwei Köpfschüsse ermordet wurde, befand sich niemand geringeres als der damalige Spitzel-Führer am Tatort. Temme war offenbar zuvor über den Mord informiert gewesen, im Anschluss meldete er sich als einziger Zeuge nicht bei der Polizei. Er geriet dadurch ins Visier der Ermittler, wurde aber von Verfassungsschutz und Politik geschützt.
Die Tat rechnete man später der Mordserie des NSU zu, trotz diverser Untersuchungsausschüsse von Bund und Ländern ist die Rolle von Temme bis heute nicht geklärt. In seinen Aussagen hatte sich der Sportschütze mehrmals widersprochen.

Die Zusammenhänge mit dem NSU-Komplex sind augenfällig: Seit 2007 ist Temme nicht mehr beim Verfassungsschutz beschäftigt. Als Landesbeamter wechselte er dafür als Sachbearbeiter ins Regierungspräsidium Kassel – der Behörde, deren Chef Walter Lübcke war. *)
Laut hessischem Verfassungsschutz wurden im Jahr 2000 alleine mindestens zwei Berichte in der Verfassungsschutzakte von Stephan E. von Temme unterschrieben. Ob Temme ebenfalls Kontakte zu Es mutmaßlichem Mitwisser und Waffenbeschaffer Markus H. hatte, ist unbekannt. Markus H. wurde 2006 im Zusammenhang mit der Ermordung von Halit Yozgat vernommen.

Mehr Klarheit könnte ein Bericht des Verfassungsschutzes zur extrem rechten Szene in Hessen aus dem Jahr 2013 verschaffen.
Der Name Stephan E. taucht hier laut Medienrecherchen elfmal auf, auch der Name Temme wird genannt. Der Verfassungsschutz hat den Bericht bis zum Jahr 2134 als geheim eingestuft.

Die neuen Erkenntnisse sorgten für großen Unmut im hessischen Landtag. »CDU und Grüne legen ein Verhalten an den Tag, das einen neuen Untersuchungsausschuss nahezu unumgänglich macht«, sagte Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und ehemaliger Obmann der Linksfraktion im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss.
Die Akten von E. und Markus H. waren dem damaligen Untersuchungsausschuss nicht übermittelt worden, offenbar sind sie mittlerweile gelöscht.
Der Verfassungsschutz behauptete, Stephan E. und Markus H. ab 2009 nicht mehr auf dem Schirm gehabt zu haben. Der Rechercheplattform »Exif« zufolge waren beide zuletzt im Sommer 2018 während der tagelangen rassistischen Ausschreitungen in Chemnitz anwesend gewesen. »Hier liegt ein erneutes Versagen des sogenannten Verfassungsschutzes vor«, so Schaus.

Ein weiterer Untersuchungsausschuss sei »nach heute so wahrscheinlich, wie dass bald wieder die Sonne scheint«, sagte der SPD-Abgeordnete Günter Rudolph. Auch die FDP schloss sich der Forderung an.

Derweil wurde bekannt, dass die Bundesanwaltschaft Akten aus Schleswig-Holstein zu Stephan E. angefordert hat. Die Ermittler wollen überprüfen, inwieweit die mutmaßliche Tatwaffe von dem Pinneberger Ableger der extrem rechten Terrorgruppe »Combat 18« stamme. Stephan E. hatte 2003 an einer Demonstration in Neumünster teilgenommen, die von dem damaligen NPD-Landeschef, Waffenhändler und »Combat 18 Pinneberg«-Mitglied Peter Borchert organisiert wurde.
Im selben Jahr beschlagnahmten Ermittler während einer Razzia bei »Combat 18 Pinneberg« mehrere Revolver – baugleich mit der Mordwaffe aus Kassel.
Die Landesinnenminister von Niedersachsen, Thüringen und Hessen sowie die Linkspartei fordern ein rasches Verbot der Organisation.

*: Vergleiche dazu https://wolfwetzel.wordpress.com/2015/12/25/alles-mueller-oder-was/
und https://www.nachdenkseiten.de/?p=43045

Jochen

Maaßen wird Staats-Sicherheits-Sekretär – Hat die Speerspitze des Tiefen Staates ins Auge der Bundesregierung getroffen ?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Mit einer aktuellen satirischen Ergänzung aus dem POSTILLON

Herr Maaßen hatte vor seinem Fall nach oben in der Öffentlichkeit behauptet:
„Wenn ich falle, fällt auch Seehofer !“
Was wusste der, das Seehofer in Verlegenheit hätte bringen können ?
Ist das mögliche, vom Steuerzahler aufzubringende Schweigegeld für die nächsten Jahrzehnte gut angelegt ?
Die Akten jedenfalls dürfen 12o Jahre lang weggesperrt werden

Es klingt nach Verschwörungstheorie, aber wenn ich vor der Enttarnung des NSU behauptet hätte, dass ein Trio junger Neonazis mindestens 9 feige Morde begeht und dabei jahrelang unter Beobachtung des BND und des Verfassungsschutzes steht und erst dann enttarnt wird, wenn eine Polizistin das Opfer wird, hätte mich Wikipedia garantiert unter diese Rubrik abgespeichert.
Aber es war so, und die Vertuschungsaktionen, während denen 3 aussagefähige Zeugen unter nicht aufklärbaren Bedingungen zu Tode kamen, machten alles noch schlimmer.
Eine Täterin hatte man noch zum Vorzeigen, obwohl ihr bei keiner der Morde die Anwesenheit nachgewiesen werden konnte.
In der JVA fühlt sie sich mittlerweile nach dem obigen Geschehen vermutlich sicherer als draußen. Sie hatte brav die zugewiesene Rolle gespielt.

Wolf Wetzel hat jahrelang recherchiert und auf den NachDenkSeiten kommentiert, dankeschön. Er hat auch untersucht, was aus den staatlichen Vertuschern wurde, u.a. einem Tatzeugen im staatlichen Dienst, für den sich schon die Reinemachefrau vom NDR eingesetzt hatte.
Weiter unten führe ich seinen Beitrag an und kann an den Parallelen zum Fall des Maaßen nicht vorbei schauen trotz meiner 64 Jahre alten Augen.
Siehe hier den sehr ausführlichen Beitrag vom 19. März 2018: https://www.nachdenkseiten.de/?p=43045
002 maassen bfv

Das „massive Behördenversagen“ in Sachen „NSU“ macht Karriere


der amtierende Chef des Inlandgeheimdienstes/BfV, Hans-Georg Maaßen, ließ 2015 die Öffentlichkeit wissen:

„Ich weise diese Kritik zurück; viele Vorwürfe sind unsachlich oder zu pauschal. Klar ist: Mein Amt war nicht zuständig für die Fahndung nach dem Trio. Das war Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaften. Damals sind schwere Fehler gemacht worden, aber ich verwahre mich dagegen, dies meiner Behörde zuzurechnen.“ (taz vom 11.2.2015)

Ein mehr als durchsichtiger Versuch, einen nicht gemachten Vorwurf mit Verve zurückzuweisen. Denn niemand erwartete vom BfV, dass es die Fahndung nach untergetauchten Neonazis selbst in die Hand nimmt, was ihm untersagt ist. Vielmehr lautet der vielfach belegte Vorwurf, den eigenen Vorgaben massiv zuwider gehandelt zu haben:
Informationen und Kenntnisse über die untergetauchten Neonazis an die zuständigen Polizeibehörden weiterzugeben, um schwere Straftaten zu verhindern bzw. an der Aufklärung einer begangenen Straftat mitzuwirken.
Genau dies ist nachweislich in unzähligen Fällen nicht passiert! Zahlreiche Festnahmemöglichkeiten wurden durch Interventionen von seiten des Verfassungsschutzes, dem sich das Innenministerium anschloss, verhindert:

„Vergangene Woche war in einer vertraulichen Sitzung des Thüringer Justizausschusses bekannt geworden, dass ein halbes Dutzend Aktennotizen aus der Zeit zwischen 2000 und 2002 existieren, laut denen das Innenministerium Festnahmeversuche verhindert hatte.“ (Frankfurter Rundschau vom 8.12.2011)

Dennoch erntete der neue Geheimdienst-Chef für diese Irreführung und Selbstamnestierung keine erbosten Gegenstimmen, keine Entrüstung aus dem parlamentarischen Raum.
Schon gar nicht antwortete man ihm mit Entlassung.

Bleiben wir einmal bei dieser Art der „Aufklärung“. Wenn zumindest viele „Einzelne“ gegen Strafgesetze und Dienstvorschriften verstoßen haben, dann müssten doch all jene „Einzeltäter“ mit straf- bzw. dienstrechtlichen Mitteln belangt worden sein. Das Ergebnis ist mehr als niederschmetternd.

Ich möchte dies an einigen herausragenden Personen nachzeichnen, die in exponierter Position dieses „massive Behördenversagen“ ermöglicht haben.

Andreas Temme, V-Mann-Führer im Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen

Andreas Temme war beim Mord an Halit Yozgat in einem Internetcafé in Kassel 2006 am Tatort gewesen. Er hatte sich dort unter falschem Namen eingeloggt und war der einzige Zeuge, der sich nicht gemeldet hatte.
Die Polizei ermittelte seine wahre Identität und führte ihn längere Zeit als Tatverdächtigen.
Nachdem alle ihm vorgesetzten Dienststellen das polizeiliche Ermittlungsverfahren torpedierten, wurde das Verfahren im Januar 2007 gegen ihn eingestellt.

Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen häuften sich disziplinarrechtliche „Vergehen“:

  • Er machte während seiner Einlassungen Falschaussagen.
  • Bei ihm wurden zahlreiche Waffen und Munition gefunden.
  • Er konsumierte faschistisches Propagandamaterial und Cannabis.

Man leitete ein Disziplinarverfahren ein – ohne jemals tatsächlich zu ermitteln. Ein Phantom-Verfahren oder eine „Farce“, wie es die SPD-Obfrau Nancy Faeser qualifizierte.

Der damit beauftragte Regierungsdirektor am Regierungspräsidium Darmstadt, Wolfgang V., erklärte im NSU-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags am 30.9.2016, dass er nicht einmal Temmes Namen erfahren habe „und keine konkreten Vorwürfe“. (FR vom 4.10.2016). Am 26.2.2007 stellte er etwas ein, was nur dem Anschein dienen sollte.

Temme hat heute einen geruhsamen Job in der Rentenabteilung des hessischen Innenministeriums.

Michael Menzel, Einsatzleiter in Eisenach 2011, später Chef der SOKO „Capron“ und zugleich Leiter der Polizeidirektion in Gotha

Am 4. November 2011 soll die Polizei durch Zeugen auf einen Campingwagen in Eisenach aufmerksam gemacht worden sein, in den sich mutmaßliche Bankräuber geflüchtet haben sollen.
Man will zwei Schüsse gehört haben. Die Schüsse wurden nicht auf Beamte abgefeuert.
Laut Ermittlungsergebnis tötete Uwe Mundlos mit einer Pumpgun zuerst Uwe Böhnhardt mit einem Schuss in den Kopf.
Dann setzte er den Campingwagen in Brand, lud das ca. 80 Zentimeter lange Repetiergewehr nach, richtet den Lauf von unten gegen den eigenen Kopf und tötet sich selbst.
Wenig später war die Feuerwehr vor Ort, löschte den Brand und machte zu Dokumentationszwecken Fotos – auch vom Innenraum.

Entgegen dieser bis heute gültigen Version erzählte Michael Menzel, damaliger Leiter der für Eisenach zuständigen Polizeidirektion Gotha (später Chef der SOKO „Capron“), der BILD-Zeitung etwas ganz Anderes:
„Wir wussten, dass sie scharfe Waffen hatten. … “, sagte Menzel. (Bild.de vom 26.11.2011).

Wenn die bis heute gültige Version die richtige ist, dann hat der Leiter der Polizeidirektion Gotha eine Falschaussage gemacht!

Tatsächlich traf Michael Menzel knapp 30 Minuten nach Auffinden des Campingwagens am Tatort ein. Seine erste Amtshandlung bestand darin, die Kamera des Feuerwehrmanns zu beschlagnahmen.
Eine Amtsanmaßung, eine Straftat im Amt, denn es gab keinen einzigen dienstlichen Grund, die Fotos, die zu Dokumentationszwecken erstellt werden, zu kassieren.
Obwohl es zum Einmaleins der Ermittlungsarbeit gehört, bestimmte weder ein Notarzt vor Ort den Todeszeitpunkt, noch konnte die Gerichtsmedizin ihrer Arbeit nachgehen, anhand von Blutmusterbildern zu überprüfen, ob diese mit dem angenommenen Geschehensablauf übereinstimmen. Die Gerichtsmediziner wurden einfach weggeschickt.

Wenig später ordnete Michael Menzel an, den ausbrannten Campingwagen über eine 20 bis 30 Grad geneigte Rampe abzuschleppen, wodurch der mögliche Tatort im Polizeijargon „kontaminiert“, also für eine Spurenauswertung unbrauchbar gemacht, wurde. Eine Spurensicherung vor Ort wurde also unterlassen.

Damit wurden gängige und im Schlaf eingeübte Ermittlungsmethoden komplett ausgeschaltet, was zur Folge hat, dass alle „Ermittlungsergebnisse“, die später präsentiert wurden, wertlos sind, also einem Verwertungsverbot unterliegen müssten.

Eine Serie von „Pannen“ also, die auf systematische Weise die Rekonstruktion der tödlichen Ereignisse verhindert hatte. All dies ist unter Leitung und auf Anweisung des späteren Chefs der SOKO „Capron“ passiert. Hat man ihn wenigstens wegen der „Pannen“ gerügt oder sanktioniert?

Menzel ist derzeit im Thüringer Innenministerium Referatsleiter Verbrechensbekämpfung.“ (thueringer-allgemeine.de vom 18.11.2015)

Viel höher kann man nicht „fallen“. (mein Kommentar: doch, er könnte noch Nachfolger von Maaßen werden !)

Gordian Meyer-Plath | Verfassungsschutz in Brandenburg

Gordian Meyer-Plath war zeitweilig V-Mann-Führer des angeworbenen Neonazis Carsten Szczepanski mit Deckname „Piatto“:
„Von Januar 1997 bis Oktober 1998 war er VM-Führer von Piatto, zusammen mit einem zweiten VM-Führer, der bisher nicht eindeutig identifiziert ist. Meyer-Plath traf sich 37-mal mit Piatto, der bis zu 300 DM pro Treff als Honorar bekam, insgesamt 50.000 DM, zuzüglich Extraprämien für besonders wertvolle Informationen und Spesen.“ (Thomas Moser)

Der Neonazi und V-Mann Carsten Szczepanski ist zweifelsohne eine Schlüsselfigur im NSU-VS-Komplex:
„Der Mann war 1995 wegen versuchten Mordes an einem Nigerianer (Steve Erenhi, d.V.) zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde damals im Gefängnis zu einem Informanten der Behörde und lieferte auch Hinweise auf die Mitglieder der Zwickauer Terrorzelle.
Meyer-Plath hatte lange in der Verfassungsschutzabteilung des Brandenburger Innenministeriums gearbeitet und gehörte in den 90er Jahren zu den Führern des V-Mannes. Meyer-Plath betonte, ihm sei bekannt gewesen, dass der Mann ein führender und gefährlicher Rechtsextremist gewesen sei. Seine Vorgesetzten hätten sich aber aus strategischen Gründen für die Kooperation entschieden.
‚Ich habe die Früchte geerntet und das nicht hinterfragt‘, sagte er. (…) Der V-Mann lieferte 1998 auch Hinweise auf das gerade abgetauchte rechtsextreme Terrortrio NSU.“ (spiegel.de vom 15.4.2013)

Was 2013 noch nebulös als Hinweise umschrieben wurde, steht nun mehr als quellensicher fest. Der zweite V-Mann-Führer von „Piatto“ bestätigte am 2.3.2016 vor dem OLG in München genau das, was Recherchen bereits ans Licht gebracht hatten: Bereits 1998 habe ihm „Piatto“ erzählt, „die Unterstützer wollten Waffen für die drei besorgen und aus Konzerterlösen bezahlen. ‚Piatto’ habe ihm als Info-Quelle zwei Anführer der „Blood & Honour“-Gruppe genannt. Das war 1998 einer der wenigen Hinweise bundesweit auf den NSU.“ (pnn.de vom 3.3.2016)

Bei den „drei“ handelte es sich um die abgetauchten Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe.
Nach seiner Haftentlassung 1999 machte er sich als Neonazi und V-Mann an den Aufbau von Wehrsportgruppen und beteiligte sich aktiv daran, einen Ableger von „combat 18“ aufzubauen.
Nach vollbrachter staatlich geförderter Neonazitätigkeit wurde er ins Zeugenschutzprogramm genommen und vor rechtstaatlichen Ermittlungen abgeschirmt: Der Verfassungsschutz Brandenburg verhindert durch eine sogenannte Sperrerklärung, dass der Neonazi und V-Mann in Münchner NSU-Prozess umfänglich aussagt.

Ganz auf der Linie des Justiz- und Innenministeriums agierte auch Gordian Meyer-Plath. Am 22. April 2015 wurde er als Zeuge im NSU-Prozess in München gehört.
Sein Erinnerungsvermögen glich dem der Neonazis, die als Zeugen gehört wurden. In den allermeisten Fällen, vor allem dann, wenn es konkret wurde, konnte er sich nicht erinnern. Manchmal verwies er auch auf seine Aussagebeschränkung.

Was auch hier bestenfalls als „Panne“ bedauert wird, ist der Aufbau eines neonazistischen Untergrundes, seine Co-Finanzierung und die gezielte Unterlassung von Möglichkeiten, neonazistische Straftaten zu verhindern.

All das hat Gordian Meyer-Plath nicht geschadet: Er ist seit 2013 Präsident des Verfassungsschutzes in Sachsen.

Referatsleiter Axel M. | Deckname Lothar Lingen | Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV in Köln

Der Referatsleiter im BfV, mit dem Decknamen Lothar Lingen, „über Jahre verantwortlich für das Anwerben und Führen rechtsradikaler Spitzel, hat am Vortag (am 10.11.2011) um 10.25 Uhr per Mail den Auftrag erteilt, Dokumente zu sechs V-Männern aus Thüringen und einem aus Niedersachsen zu vernichten.
Die Akten zu den Fällen Tobago, Tusche, Treppe, Tonfarbe, Tacho, Tinte, Tarif würden ‚nicht mehr gebraucht‘.
Die Spitzel führte das Amt von 1999 bis 2003 – im Rahmen der ‚Operation Rennsteig‘.“ (Operation Konfetti, stern.de vom 16.10.2012)

Das Magazin Der Stern zeichnete die „Operation Konfetti“ wie folgt nach: „Am 4. November 2011 erschießen sich in einem Wohnmobil zwei Männer. In Zwickau explodiert ein Haus. Eine Mordserie endet. Seit Jahren bleiben Fragen unbeantwortet. (…) Köln, Bundesamt für Verfassungsschutz, 10. November 2011. Frau N., Sachbearbeiterin, gewissenhaft, fragt sicherheitshalber noch einmal nach.

“Was soll hier vernichtet werden?”
“Sechs Akten”, sagt der Referatsleiter M.
“Sind das denn V-Mann-Akten, oder sind das Werbungsakten?”
“Es sind V-Mann-Akten.”
“Die werden doch nicht vernichtet. Wieso sollen die vernichtet werden?”
“Tun Sie das, was ich sage.”
“Nein, das tue ich nicht. Geben Sie mir das schriftlich.”
Referatsleiter M. schickt eine E-Mail.

Einen Tag später, zwischen zehn und elf Uhr, schiebt Frau N., gewissenhaft und zusammen mit einem Kollegen, sechs Akten in den Schlund des gewaltigen Reißwolfs im Keller des Bundesamts.
Sechs Akten, auf die der Referatsleiter stieß, als er hektisch nach drei Namen suchte: Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt. (…)
Drei Namen, die den Verfassungsschützern seit einer Woche Sorgen machen, seit Maskierte eine Bank in Eisenach überfielen und ein Haus in Zwickau explodierte.
Namen, die schon bald mit einer Mordserie verbunden, zu Synonymen einer Staatsaffäre werden.“ (Stern vom 26.11.2014)

Nachdem dieser Vorgang nicht mehr als ganz normaler Vorgang im Rahmen gesetzlicher Löschfristen frisiert werden konnte, galt es einen hierarchiefreien Einzelgänger zu finden.
Genau dies tat der damalige Vize-Präsident Klaus-Dieter Fritsche in seiner Erklärung am 18.12.2012 vor dem PUA in Berlin wie folgt:

„Hiervon getrennt zu sehen ist der Sachverhalt der außerordentlichen Aktenvernichtung im BfV noch nach Bekanntwerden des NSU, über den ich erstmalig am 27.06.2012 Kenntnis erlangt habe und der mich fassungslos gemacht hat. Ich habe den damaligen Präsidenten des Bundesamtes unmittelbar aufgefordert, den Sachverhalt umfassend zu erheben und habe mir gleichzeitig disziplinarrechtliche Maßnahmen vorbehalten. (…) Ich möchte seinem heutigen Abschlussbericht in diesem Ausschuss nicht vorgreifen. Aber das offensichtlich bewusste, individuelle Fehlverhalten eines Referatsleiters hat dazu geführt, eine ganze Behörde in Verruf zu bringen.

Gehen wir auch hier davon aus, dass wieder einmal ein hochrangiger Beamter ganz eigensinnig und seiner inneren Stimme folgend, genau jene Beweismittel vernichtet hatte, die zuvor angefordert wurden.
Glauben wir weiterhin, dass ein solcher Beamter „eine ganze Behörde in Verruf“ gebracht hat, dann müsste es ihm in der Folge ganz schlimm ergangen sein!

Vor allem dann, wenn spätestens seit dem 24. Oktober 2014 mit seiner Vernehmung durch BKA-Beamte aktenkundig ist, dass weder Löschfristen, noch ein Versehen für die Vernichtung von V-Mann-Akten verantwortlich sind, sondern eine gezielte Vertuschung der Tatsache, dass der Verfassungsschutz zahlreiche V-Leute im Nahbereich des NSU hatte:

„Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt, also die Anzahl unserer Quellen (…) in Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht mehr auftaucht“, sagte Lingen laut BKA-Protokoll. (FR vom 5.10.2016)

Der Referatsleiter des Inlandgeheimdienstes hat also nicht nur wichtige Beweismittel vernichtet, die den Staatsanteil im NSU-Komplex qualifizieren könnten.
Er hat darüber hinaus diese Straftat mit vorgetäuschten Amtshandlungen verdeckt. Welche Folgen hatte dieses „offensichtlich bewusste, individuelle Fehlverhalten eines Referatsleiters“?

Er wurde ins Bundesverwaltungsamt in Köln versetzt, „wo er unter anderem Personenvorschläge für Auszeichnungen durch den Bundespräsidenten erarbeitet“ (FR vom 5.10.2016), unter seinem echten Namen: Axel Minrath.

Alexander Eisvogel | Direktor im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Alexander Eisvogel hatte von 2004 bis 2006 als Direktor beim Verfassungsschutz die damals neu gegründete Abteilung “Islamischer Extremismus und islamistischer Terrorismus” geleitet. Von seinem Amtskollegen im hessischen Verfassungsschutz bekam er die Anfrage, ein Gutachten anzufertigen, das den Schutz von V-Leuten unterstreichen sollte. Hintergrund dieses Ansinnens war, dass die ermittelnde Polizei im Mordfall Kassel 2006 den hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme als möglichen Tatverdächtigen führte. Dieser war zur Tatzeit anwesend und „führte“ u.a. den Neonazi Benjamin Gärtner, der zum NSU-Netzwerk gehörte, als V-Mann.
Da er am Tattag telefonischen Kontakt zu besagtem Neonazi und V-Mann hatte, wollten die Ermittler diesen Neonazi als Zeugen befragen.

Das beauftragte Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Schutz von V-Leuten „unabdingbar“ sei und dies auch die „Sicherheitslage“ verlange.
Dank dieses Gutachtens wies der damalige Innenminister Volker Bouffier den Antrag auf Vernehmung dieses V-Mannes zurück.

Weniger als zwei Monate nach der Erstattung des Gutachtens wurde Eisvogel von Bouffier zum Präsidenten des hessischen Verfassungsschutzes ernannt.“ (FR vom 10./11.9.2016)

Auch das sollte noch nicht alles sein:

„Nach seiner Rückkehr zum BfV als dessen Vizepräsident leitete er zuletzt das Projekt zur Reform des Verfassungsschutzes.“ (n24. de vom 15.9.2013)

Klaus-Dieter Fritsche | Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Klaus-Dieter Fritsche war von Oktober 1996 bis November 2005 Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Im September 2003 verfasste er in dieser Funktion einen als geheim eingestuften Bericht, der die Frage nach einer „braunen RAF“, also nach terroristischen Strukturen und Verbindungen innerhalb der Neonaziszene, beantworten sollte.
Laut dem Magazin Stern kam der Bericht zu folgendem Ergebnis:

„Fritsche erinnerte die These von der braunen RAF an Berichte über ‚drei Bombenbauer aus Thüringen, die seit mehreren Jahren abgetaucht‘ seien. Dabei seien ‚diese Personen auf der Flucht‘ und hätten ‚seither keine Gewalttaten begangen‘. Ihre Unterstützung sei ‚nicht zu vergleichen mit der für einen bewaffneten Kampf aus der Illegalität‘. Zudem seien ‚Absichten für einen solchen Kampf in der rechtsextremistischen Szene nicht erkennbar‘, ein ‚potenzielles Unterstützerumfeld‘ gebe es ‚nicht‘.“ (Operation Konfetti, stern.de vom 16.10.2012)

Von Dezember 2005 bis Dezember 2009 arbeitete Fritsche als Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt. Er hatte also leitende Funktionen inne, als das Totalversagen seinen Lauf nahm.
Und spätestens seit 2006 wusste er nicht nur, was im Bundesamt für Verfassungsschutz gemacht bzw. unterlassen wurde, sondern auch, was der Militärische Abschirmdienst/MAD dazu beigetragen hat.

Nachdem die Existenz des NSU nicht mehr zu verheimlichen war, versprach die Bundeskanzlerin Angela Merkel 2011 der Öffentlichkeit und den Angehörigen der Opfer des NSU-Terrors lückenlose Aufklärung.
Wie das gemeint war, bewies das Bundesamt für Verfassungsschutz zeitnah: Es wurde eine umfangreiche Vernichtung von V-Mann-Akten angeordnet, die im Nahbereich des NSU operiert hatten:

„Berlin, 14. November 2011, Bundesinnenministerium.
Ein Sachbearbeiter ist es, zuständig für Geheimschutz im Referat ‘S III 3‘, der einen vertraulichen ‚Vernichtungserlass‘ ans BfV abschickt. Es ist eine Weisung: Akten zu Abhörmaßnahmen müssten vernichtet werden, weil Löschungsfristen abgelaufen seien. Die ‚Sammelanordnung‘ betrifft auch sechs Ordner mit Abhörprotokollen von Rechtsextremisten.
Der Auftrag zum Schreddern kommt direkt aus dem Ministerium – aus einer Abteilung aus dem Bereich des Sicherheits-Staatssekretärs Fritsche.“
(Operation Konfetti, stern.de vom 16.10.2012)

Um zu klären, wie „versehentlich“ wichtige Akten von V-Leuten im Nahbereich des NSU vernichtet werden konnten, wurde Klaus-Dieter Fritsche am 18.10.2012 als Zeuge vor dem NSU-Ausschuss in Berlin befragt.
Im Gegensatz zu vielen anderen Bediensteten dieser Behörde gab er sich mit Bedauern und Erinnerungslücken nicht ab.
Er machte klar und deutlich, warum es hier geht, warum seine Behörde so gehandelt hat, warum alles richtig war und ist:

Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. Es darf auch nicht so weit kommen, dass jeder Verfassungsfeind und Straftäter am Ende genau weiß, wie Sicherheitsbehörden operativ arbeiten und welche V-Leute und verdeckten Ermittler im Auftrag des Staates eingesetzt sind. Es gilt der Grundsatz ‚Kenntnis nur wenn nötig‘. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive.
Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.“

Damit war die Frage beantwortet, warum über 300 Akten vernichtet worden sind, warum zahlreiche V-Mann-Akten nur geschwärzt einsehbar sind, warum der Tatanteil von V-Männern am Zustandekommen des NSU bis heute gedeckt wird. Die offene und unmissverständliche Ankündigung und Rechtfertigung, die juristische und politische Aufklärung zu sabotieren, hat auch diesem Mann nicht geschadet. Im Gegenteil: Er wurde dafür fürstlich belohnt.

Seit Dezember 2013 ist er Staatssekretär für die Belange der Nachrichtendienste im Bundeskanzleramt. Dieser Posten wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel neu geschaffen.

Freispruch am laufenden Meter

Man muss den Ausgang im NSU-Prozess in München nicht abwarten, um mit dieser Art der „Aufklärung“ abzuschließen.
Denn lange bevor das Urteil in München gesprochen wird, wurden die an dem „massiven Behördenversagen“ Beteiligten mit diesen Belobigungen „gefeiert“.

Und es lässt sich ein mehr als düsteres Fazit ziehen:
Wenn all jene nichts zu befürchten haben, die den NSU ausgestattet haben, Festnahmemöglichkeiten verhindert hatten, V-Leute als Neonazis gewähren ließen, Akten vernichtet haben, die dies belegen würden – wenn diese vielmehr gedeckt, beschützt, belohnt und befördert werden, dann haben sie nichts falsch, sondern alles richtig gemacht.

Quelle: Eine sehr gute Zusammenfassung zur „Operation Konfetti“ findet sich hier (stern.de vom 16.10.2012)

Wolf WetzelDer NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015/3. Auflage

https://www.der-postillon.com/2018/09/nahles-maassen-spd.html?m=1

Nahles verteidigt Maaßen-Deal: „Versager zu befördern hat eine lange Tradition in der SPD“

NahlesBerlin (dpo) – Nach scharfer Kritik durch Medien und Parteikollegen hat SPD-Chefin Andrea Nahles heute den Kompromiss der Großen Koalition zur Personalie Maaßen mit klaren Worten verteidigt.
„Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Versager zu befördern hat doch eine lange Tradition in der SPD“, so Nahles in einer Pressekonferenz. „Seit Jahrzehnten befördern wir Wahlverlierer und jene, die mit ihrer Politik für den Absturz unserer Partei verantwortlich sind, in immer höhere Positionen.“
So sei etwa Peer Steinbrück zur Belohnung für seine Niederlage bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zum Finanzminister und später gar zum Kanzlerkandidaten befördert worden. Heiko Maas wurde nach seiner Niederlage im Saarland mit dem Posten als Justizminister belohnt. Frank-Walter Steinmeier, der die Bundestagswahl 2005 in den Sand gesetzt hat, sei inzwischen Bundespräsident. Selbst Kanzlerkandidat Martin Schulz sollte nach seiner krachenden Niederlage bei der Bundestagswahl 2017 mit dem prestigeträchtigen Amt des Bundesaußenministers belohnt werden.
„Da ist es doch völlig klar, dass wir einen Mann wie Maaßen, der gegen Journalisten wegen Landesverrats ermitteln ließ, zweifelhafte AfD-Kontakte pflegte, Snowden als russischen Agenten bezeichnete, über V-Leute im Umfeld des Terroristen Amri log und zuletzt Äußerungen zu Chemnitz tätigte, die er nicht belegen konnte, nicht einfach rausschmeißen, sondern in einen höheren Posten heben“, so Nahles.
„Auch ich wäre ohne dieses Prinzip nie Parteivorsitzende geworden. Ich meine, schauen Sie mich doch mal an! Aber nicht zu lange, sonst gibt’s auf die Fresse.“ Sie schaut kurz ernst und bricht dann in schallendes Gelächter aus.

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Jochen

Der V-Mann Führer Andreas Temme und die politische/juristische Aufklärung in Form eines Bestattungsunternehmens

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Aus Spanien, trotz erschwerter Internet-Bedingungen.
Vielleicht erregt sich ja ein mutiger Hesse so, dass er den Bouffier wegen Strafvereitelung im Amt anzeigt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch nochmals auf Wolfgang Schorlaus sehr guten Politkrimi „Die schützende Hand“ hinweisen, wo das ganze unter dem Schutz der Fiktion, aber sehr nahe der bisher dokumentierten Realität beschrieben wurde. 5268281700001nWir wollen auch nicht vergessen, dass die Panorama-Chefredakteuse kurz nach dem Auffliegen von Temme einen Reinwaschungsbeitrag in ihre Sendung „Panorama“ einbrachte.
Hier im Volltext der NachDenkSeiten: http://www.nachdenkseiten.de/?p=34749

Das Oberlandesgericht in München hat kurz vor der Sommerpause die Akte Temme geschlossen.
Der V-Mann-Führer des hessischen Geheimdienstes Andreas Temme hatte sich zur Tatzeit in dem Internetcafé in Kassel aufgehalten, in dem Halit Yozgat am 6. April 2006 durch zwei Schüsse in den Kopf ermordet wurde. Die Frage, welche Rolle der V-Mann-Führer spielte, der seine Anwesenheit leugnete und vor allem durch Falschaussagen auffiel, sollte auch im Prozess in München geklärt werden. Nun ist der Fall „geklärt“: Das OLG hält Andreas Temme für glaubwürdig und unschuldig, die „Wahrheitssuche“ für abgeschlossen und weitere Beweisanträge der Nebenkläger für überflüssig. Von Wolf Wetzel[*].

Stellen Sie sich einmal vor, sie bekämen folgendes Drehbuchskript zur Begutachtung:

Als junger Mann trägt der Protagonist aufgrund seiner neonazistischen Gesinnung den Spitzname ‚Klein Adolf’. Dann wird er Geheimdienstmitarbeiter beim hessischen Verfassungsschutz. Er ‚führt’ seine Neonazis als V-Leute. Er und seine als V-Leute geführten Neonazis sollen Straftaten vor ihrer Begehung verhindern. Seine Vorgesetzten bezeichnen ihn als ausgezeichneten Mitarbeiter. Dieser Mann hat einen ‚siebten Sinn’. Als NSU-Mitglieder in Kassel 2006 den Internetbesitzer Halit Yozgat mit zwei Schüssen in den Kopf hinrichten, sitzt er mittendrin. Kurz nach dem Mord verlässt er seinen Internetplatz und legt ein Geldstück auf den Tisch, der mit Blutspritzern bedeckt ist. Der Besitzer liegt tot hinter dem Schreibtisch.
Wenig später wird er sich an nichts erinnern: Weder will er das Internetcafe gekannt, noch Schüsse gehört haben, geschweige denn den schwer verletzten Halit Yozgat hinter seinem Schreibtisch gesehen haben.

In den zahlreichen Vernehmungen, erst als Tatverdächtiger, dann als Zeuge bleiben mehr Falschaussagen zurück, als glaubwürdige Einlassungen. Seine Vorgesetzten halten eisern zu ihm, treffen sich mit ihm auf einer Raststätte, machen ihm Mut und erinnern ihn unentwegt an die ‚Kasseler Problematik,’ in der er auch ein bisschen drinstecke.

Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt. Heute hat er einen ruhigen Job in der Rentenabteilung des hessischen Innenministeriums.

Sie würden ein solches Skript als haarsträubend konstruiert in den Papierkorb werfen. Tatsächlich hat der V-Mann-Führer Andreas Temme bis heute „einen Stein im Brett“ – nicht nur bei seinen Vorgesetzten.

Das Oberlandesgericht/OLG – ein teures Bestattungsunternehmen

Das OLG hält für glaubwürdig, dass Andreas Temme, der im Nebenraum des Internetcafés saß, keine Schüsse gehört habe – ein Mann, der zum Spaß seine Freizeit im Schützenverein verbringt und im Besitz zahlreicher Waffen ist.

Es sei nachvollziehbar, dass der ca. 1,90 Meter große Andreas Temme dreimal an dem Sterbenden vorbeigegangen war, ohne den hinter seinem 80 Zentimeter hohen Tisch Liegenden gesehen zu haben.

Es hält für glaubwürdig, dass der V-Mann-Führer Andreas Temme weder den dahinter liegenden Halit Yozgat gesehen habe, noch die Blutspritzer auf dem Tisch, auf den er ein Geldstück legte.

Das OLG hält es für plausibel, dass Andreas Temme, als gegen ihn als möglichen Tatbeteiligten ermittelt wurde, erst glaubhaft bestritt, dass er das Café überhaupt kenne, dann glaubhaft leugnete, dass er an diesem Tag dort war und schließlich glaubhaft einräumte, dass er vermeiden wollte, dass seine schwangere Ehefrau davon erfährt, dass er in besagtem Internetcafé in einem „Flirtportal“ surfen gegangen ist.

Und noch plausibler hält das OLG die eigene Entscheidung, die Schmauchspuren an Handschuhen, die in seinem Zimmer (bei seinen Eltern) gefunden wurden, nicht daraufhin zu untersuchen zu lassen, ob sie identisch sind mit der verwendeten Munition der Tatwaffe.
Sachlich, nachvollziehbar und plausibel“ finden das deutsche Richter summa summarum und üben schon einmal für das Urteil, das bald über eine neonazistische Terrorgruppe namens NSU gefällt werden wird, die – mindestens genauso sachlich, nachvollziehbar und plausibel – aus drei Mitgliedern bestanden habe. Im Namen des deutschen Volkes.

So kafkaesk diese Wahrheitssuche auch ist, sie deckt nur mühsam zu, was der Fall Temme wie kein anderer Stolperstein in der NSU-Aufklärung belegen hilft.
Er kann dazu beitragen, bestimmte, vage Ausdeutungen aus dem Weg zu räumen.

Dazu gehört das von vielen geteilte Urteil, der Schlüssel für das „Komplettversagen“ sei schlampige Ermittlungstätigkeit der Polizei und ein institutioneller Rassismus, der die Ermittlungsrichtung leite.

Der Fall Temme in Kassel belegt eindrucksvoll, dass dieser Vorwurf einiges erklären kann, aber auch einiges zudecken und verbergen hilft, wenn es um die Gründe für Ermittlungssabotage, für den Schutz möglicher Mittäter oder Personen geht, die Täterwissen haben.

Die polizeilichen Ermittlungen waren in Kassel – im Gegensatz zu anderen NSU-Tatorten – durchaus konsequent, geradezu vorschriftsmäßig: Man ermittelte tatsächlich in alle Richtungen und stieß somit sehr schnell auf den hessischen Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme. Aufgrund der Beweismittel wurde er als Tatverdächtiger geführt und aufgrund seiner fortgesetzten Unglaubwürdigkeit abgehört – wochenlang und äußerst ergiebig. Dass die Polizei den Verfassungsschutz abgehört hatte, ist sicherlich keine Alltäglichkeit, umso aufschlussreicher sind die Protokolle, nachdem eine von Anwälten entdeckte Manipulation rückgängig gemacht werden konnte. Sie belegen aufs Eindringlichste, wie sich sein Vorgesetzter, LfV-Direktor Lutz Irrgang, wie sich der Geheimschutzbeauftragte des LfV, Gerald-Hasso Hess, bis hin zum hessischen Innenministerium darum bemühten, die polizeilichen Ermittlungen zu sabotieren und Andreas Temme dergestalt zu coachen, dass die in Telefonaten immer wieder erwähnte „Kasseler Problematik“ unter dem Teppich bleibt.

Dass dies kein zufälliges Zusammenspiel überirdischer Kräfte ist, hat bereits im Juni 2012 Gerhard Hoffmann, leitender Kriminaldirektor des Polizeipräsidiums Nordhessen und damaliger Leiter der SOKO Café, gegenüber den Mitgliedern des NSU-Ausschusses in Berlin ausgesagt. Aus dem Gedächtnis gibt Mely Kiyak folgenden Dialog zwischen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses (UA) und dem SOKO-Chef Gerhard Hoffmann (GH) wieder:

»GH: Innenminister Bouffier hat damals entschieden: Die Quellen von Herrn T. können nicht vernommen werden. Als Minister war er für den Verfassungsschutz verantwortlich.
UA: Er war doch auch Ihr Minister! Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen? Jedes Mal, wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, kam einer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorbei, stoppt die Ermittlung mit der Begründung, der Schutz des Landes Hessen ist in Gefahr. Aus den Akten geht eine Bemerkung hervor, die meint, dass man erst eine Leiche neben einem Verfassungsschützer finden müsse, damit man Auskunft bekommt. Richtig?
GH: Selbst dann nicht …
UA: Bitte?
GH: Es heißt, selbst wenn man eine Leiche neben einem Verfassungsschützer findet, bekommt man keine Auskunft.«
(FR vom 30.6.2012)

Eigentlich hatte der Leiter der ›SOKO Café‹ bereits sehr früh alles Nötige gesagt, wie die ‚Aufklärung’ vonstatten zu gehen hat. Er hat die ‚rote Linie’ gezogen – und alle haben sich daran gehalten. Bis heute.

Dass das Gericht in München diese ‚rote Linie’ ohne tödliche Gefahr überschreiten könnte, dass diese auch die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Berlin und Wiesbaden übertreten könnten und müssten, wäre ihre Aufgabe, ihre Pflicht.

Dass sie es dennoch nicht tun, liegt ganz sicher nicht an mangelndem Wissen, schon gar nicht an fehlenden Möglichkeiten.

Ermittlungsmethoden

Wer sich mit polizeilichen Ermittlungstätigungen und -methoden beschäftigt, wird schnell erfahren, dass dort ›der Zufall‹ – also die Lehre vom Unwahrscheinlichen – als Erkenntnismethode nicht vorkommt. Zu Recht. Denn polizeiliche Ermittlungsmethoden gehen vom Gegenteil aus: von der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufes. Denn weder die Polizei noch ein Staatsanwalt noch ein Richter kennen die Wahrheit. Sie könnten im besten Fall nur ein Geschehen rekonstruieren – mithilfe von Indizien, Zeugen und Spuren. Ausgangspunkt ist folglich nicht ein Geschehen, ein bestimmtes, sondern verschiedene Geschehensabläufe, die sich aus den ›Beweismitteln‹ ergeben. Das bekommt – in der Theorie – den Namen: Ermittlungen ialle Richtungen.

Am Ende dieses Ermittlungsprozesses bleibt ein Geschehensablauf, der aufgrund der vorhandenen Beweismittel in sich konsistent ist, am plausibelsten rekonstruiert werden kann.

Nimmt man alle uns vorliegenden Beweismittel im Fall Kassel zur Grundlage und handelt nach diesen polizeilichen Prämissen, dann kommt man zu einem recht eindeutigen Ergebnis:

Für den Geschehensablauf, den Polizei und Gericht für die Ereignisse in Kassel für plausibel halten, spricht so gut wie nichts: Es gibt keine einzige Zeugenaussage, die die NSU-Mitglieder Mundlos und Böhnhardt als unmittelbare Tatbeteiligte nahelegen.

Einzig und allein die Tatwaffe (eine Česká 83), die im Brandschutt des Hauses gefunden wurde, in dem auch die NSU-Mitglieder wohnten, lässt eine Täterschaft des NSU infrage kommen. Mehr nicht.

Das ist ein schwacher, um nicht zu sagen, hauchdünner Beweis. Denn damit ist weder geklärt noch bewiesen, dass die beiden NSU-Mitglieder auch die Täter waren – selbst wenn man davon ausgeht, dass sich die Waffe tatsächlich im Besitz der uns bekannten NSU-Mitglieder befand.

Gegen den Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme sprechen zahlreiche Indizien und Sachbeweise:

  1. Ein neonazistischer Hintergrund
  2. Ein Duz-Verhältnis zu dem V-Mann und Neonazi Benjamin Gärtner, der zum NSU-Netzwerk zählt
  3. Die Anwesenheit zur Tat- und Mordzeit
  4. Das Mitführen einer Plastiktüte, in der sich laut Zeugenberichten die Tatwaffe befunden haben könnte. Von dieser berichtete auch seine Ehefrau, in einem abgehörten Telefonat: »willst du nicht mal auf mich hören? Ich sage noch, ne, nimm keine Plastiktüte mit!« (tagesspiegel.de vom 8.6.2015)
  5. Das Auffinden von Handschuhen, an denen sich Schmauchspuren befinden, die identisch mit denen sind, die die Tatwaffe hinterlässt
  6. Die Verweigerung einer Zeugenschaft
  7. Zahlreiche Falschaussagen in Verbindung mit Absprachen von Falschaussagen
  8. Die Verhinderung der Aufklärung angeblicher ›privater‹ Umstände durch seine Vorgesetzten

Vergleicht man – ohne Ansehen der Person – die Indizien und Sachbeweise, die für eine Täterschaft der drei stets genannten NSU-Mitglieder und/oder für die (Mit-)Täterschaft von Andreas Temme sprechen, dann braucht man für dieses Ergebnis keine kriminalistische Ausbildung.

Geht man – gemäß der vorliegenden Beweismittel – von einer 20-prozentigen Wahrscheinlichkeit einer Täterschaft der uns bekannten NSU-Mitglieder aus, so belasten die restlichen 80 Prozent den hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme wegen möglicher Mittäterschaft bzw. Beihilfe zu Mord.

Fänden die polizeilichen Ermittlungsgrundsätze tatsächlich Anwendung, würde das Ermittlungsergebnis im Mordfall Kassel geradezu zwingend zu einer Anklage gegen Andreas Temme führen.

Dass dies bis heute nicht passiert ist, hat auch nichts mit Zufall zu tun.

Anders formuliert: Wenn die genannten „Beweismittel“ hinreichend die Täterschaft der beiden NSU-Mitglieder Mundlos und Böhnhardt belegen, dann müsste Andreas Temme zehn Mal lebenslänglich erhalten.

Jochen

Der Schornsteinfeger und der Meister der Verschwörungstheorie

Habe gerade den sehr empfehlenswerten, gut recherchierten Krimi von Schorlau: Die schützende Hand zu diesem Thema  gelesen!

Dazu passt Wolf Wetzel: Und wenn man nicht esoterisch wird, sondern faktenorientiert bleibt, dann sind die Gründe nicht dort zu suchen, wo der Zufall sein Zuhause hat, sondern dort, wo institutionelle und politische Macht zusammenkommen, Ermittlungsgrundsätze außer Kraft zu setzen, damit man nicht auf Täter stößt, die man bis heute schützen will.

 

Eyes Wide Shut

Der Schornsteinfeger und der Meister der Verschwörungstheorie

Dreizehn Jahre lang wollen die bestens ausgerüsteten Geheimdienste (BfV/BND/MAD) von der Existenz eines neonazistischen Untergrundes namens ›NSU‹ nichts gewusst haben. Auch über 40 namentlich bekannte V-Leute im Nahbereich des ›NSU‹ sollen nach dem Willen der Geheimdienste nichts gewusst haben, selbst dann nicht, als der V-Mann des BfV Thomas Richter mit Deckname ›Corelli‹ im Jahr 2002 ein Grußwort an den NSU  veröffentlicht hatte: »Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen. Der Kampf geht weiter …«

All das wurde von den marktbeherrschenden Medien ohne einen Zweifel hingenommen, ohne kritische Nachfragen übernommen, bis hin zur rassistischen Klassifizierung der Mordserie als ›Dönermorde‹.

Maaßen-BfV-ab-2012

Es gab nicht viele, die dieser Version widersprochen hatten. Zu den wenigen zählte die AufruferInnen zur Demonstration 2006 in Kassel, nachdem der Internetbesitzer Halit Yozgat ermordet wurde. Auf ihren Banner schrieben sie: »Kein 10. Opfer«.
Man ignorierte, man verschwieg freiheitlich und…

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Beate Tschäpes Katzenjammer

Zur gestrigen Einlassung der mutmaßlichen Terroristin: Haben die Berater der Staatssicherheitsbehörden lange genug Zeit gehabt, die Legende so zu stricken, dass man das Verfahren ohne jede Aufhellung abschließen kann, und lässt sich nicht nur die Bundesstaatsanwaltschaft, sondern auch der Richter darauf ein ?

Katzenjammer»Ich trank täglich drei bis vier Flaschen Sekt. Ich vernachlässigte unsere ­Katzen.« (Beate Zschäpes Aussage im NSU-Prozess vom Mittwoch) Foto: Jan Stockmann http://www.jastomedia.de / pixelio.de

Dazu 2 kritische Beiträge –

A. NSU-Prozess: Hauptangeklagte inszeniert sich als Opfer emotionaler Erpressung, ­entlastet alle lebenden Verdächtigen aus Neonaziszene und Geheimdienst

https://www.jungewelt.de/2015/12-10/002.php

Beate Zschäpe will knapp elf Jahre lang gewusst haben, dass sie mit Mördern zusammenlebte – sie habe aber deren Taten zutiefst abgelehnt und sich aus Liebe und Freundschaft nicht gestellt. Eine Erklärung mit diesem Inhalt ließ die Hauptangeklagte im Prozess um die Mord- und Anschlagsserie des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) am Mittwoch durch ihren Anwalt Mathias Grasel vor dem Oberlandesgericht München verlesen. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, mit denen sie 1998 in Jena untergetaucht war, hätten ihr mit Selbstmord gedroht, falls sie sich stelle und sie selbst dadurch auffliegen sollten. Für Mundlos habe sie enge freundschaftliche Gefühle habt, Böhnhardt habe sie geliebt.

Rund drei Monate nach dem Mord an dem Blumenhändler Enver Simsek in Nürnberg hätten sie ihr davon erzählt – um die Adventszeit im Jahr 2000. Nach ihrer Schilderung zeigte sie sich damals empört darüber, dass sie einen Menschen getötet hatten. »Ich bin daraufhin regelrecht ausgeflippt«, verlas Grasel in ihrem Namen. Die Stimmung nach diesem Gespräch könne sie nur als »eisig« beschreiben. Das sei auch an Weihnachten und an ihrem Geburtstag im Januar 2001 so geblieben. Nach Medienberichten über den Bombenanschlag in der Kölner Probsteigasse, bei dem die 19jährige Mashia M. schwer verletzt wurde, habe sie Mundlos und Böhnhardt gefragt, ob sie etwas damit zu tun hätten. Obwohl sie selbst vom Bau eines Sprengsatzes angeblich nichts mitbekommen hatte. Auch will sie zwischen den Mordanschlägen immer wieder gehofft haben, ihre Lebensgefährten würden keine weiteren begehen. Dabei sollen sie den auf Mashia damit begründet haben, sie hätten »Bock drauf« gehabt. Daraufhin will Zschäpe erstmals ihre Gefühle hinterfragt, aber »nicht die Kraft gehabt« haben, sich von ihnen zu trennen. Auch habe sie Angst vor einer langen Haftstrafe gehabt und sei von dem Geld abhängig gewesen, dass die beiden Männer bei Raubüberfällen erbeuteten. »Die beiden brauchten mich nicht, ich brauchte sie«, widersprach sie dem Anklagevorwurf, sie sei für die bürgerliche Fassade des Trios wichtig gewesen. Urlaubsfotos zeigen es in Harmonie. Eine innere Zerrissenheit merkten ihr auch die Campingbekanntschaften nicht an.

Nach dem Bombenanschlag auf die Kölner Keupstraße im Sommer 2004 habe sie damit gerechnet, dass Mundlos und Böhnhardt als Täter identifiziert würden, so Zschäpe. Von den letzten vier der neun Morde an Kleingewerbetreibenden türkischer, kurdischer und griechischer Herkunft sollen die »beiden Uwes« ihr im Nachhinein berichtet haben: Sie hätten »vier weitere Ausländer umgelegt«. Sie sei sehr »enttäuscht« gewesen, weil sie wieder getötet hätten. Heute fühle sie sich »moralisch schuldig«, weil sie es nicht habe verhindern können. Den Inhalt des Bekennervideos, das sie nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt im November 2011 verschickte, will sie nicht gekannt haben.

Auffällig ist auch, dass Zschäpe nur die beiden toten Neonazis belastet. Von der Lieferung der Schusswaffen durch Mitangeklagte oder andere Personen in einem Umfeld voller Geheimdienst-V-Leute bekam Zschäpe angeblich nichts mit. Sie bestätigt die Anklageschrift aber in fragwürdigen Punkten. Täter waren laut angeblicher Selbstbezichtigung gegenüber Zschäpe auch beim Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn 2007 nur Mundlos und Böhnhardt – sie hätten die Waffen der Opfer gewollt, da ihre eigenen teils Ladehemmungen gehabt hätten. »Völlig unplausibel« fand das der Anwalt von Kiesewetters verletztem Kollegen Martin A., Walter Martinek. »Nach dieser Aussage weiß ich genau, dass es nicht stimmt«, sagte er gegenüber junge Welt. Auch der Vater des ermordeten Halit Yozgat, Ismail Yozgat und weitere Opferangehörige bezeichneten Zschäpes Aussage insgesamt als »überhaupt nicht glaubwürdig«.

B. Erpresst Beate Zschäpe den „Verfassungsschutz“?

Nach über zweijähriger Verweigerung brach die Angeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe heute ihr Schweigen. Warum? Welche Strategie verfolgt sie mit ihrer Aussage und warum hat Zschäpe bis jetzt geschwiegen? Steht die Aussage in einem Zusammenhang zum NSU-Verfassungsschutz-Komplex? Zu diesen Fragen sprach Jens Wernicke im Vorfeld des heutigen Prozesstages exklusiv für RT Deutsch mit dem NSU-Experten Wolf Wetzel.

Jens Wernicke: Herr Wetzel, vor einiger Zeit erklärte Beate Zschäpe, nun doch im NSU-Prozess aussagen zu wollen. Vielerlei Dinge sorgten seitdem dazu, dass es zu dieser Aussage bis heute nicht kam. Wie bewerten Sie als Beobachter diese Entwicklung? Und was wird von Zschäpes angekündigter Aussage zu erwarten sein?

Wolf Wetzel: Mit Sicherheit hat es die Anklagevertretung in helle Aufregung versetzt – und dieser hat man daraufhin viel Zeit gegeben, sich darauf vorzubereiten. Dass Zschäpe sich vom Schweigen bislang etwas erhofft hatte, das offenbar nicht eintraf, weswegen sie nun das Schweigen brechen will, ist offensichtlich. Auch klar ist, dass sie nicht „alles“ und auch nicht zu „allen Anklagepunkten“ etwas sagen wird, wie das bisher in den Medien behauptet wird. Vielmehr wird sie ihrer neonazistischen Gesinnung treu bleiben und weitere „Kameraden“ nicht verraten.

Aber sie könnte die bereits baufälligen Säulen der Anklage gänzlich zum Einsturz bringen, wodurch Ihre Drohung, jetzt auszusagen, auch soviel Gewicht erlangt. Dazu reichte es etwa aus, glaubwürdig zu sagen, was sie über den Tod der beiden NSU-Mitglieder weiß, welche Pläne sie hatten und ob sie – wie die Anklage ja behauptet – wirklich ihre Wohnung angesteckt hat. Von besonderem Sprengstoff wäre, wenn sie auch Auskunft darüber geben würde, mit welchen V-Leuten sie in der Zeit des Untergrundes Kontakt hatte. Und das wäre dann auch schon mehr als genug.

Jens Wernicke: Sie gehen also sicher davon aus, dass der Verfassungsschutz in den NSU-Terror verstrickt ist, und Zschäpe jetzt sozusagen in verdeckte Urteilsverhandlungen mit diesem eingestiegen ist? Ihre Aussage-Ankündigung ist eine „Drohung“ an den Dienst oder die Dienste im Hintergrund?

Wolf Wetzel: Dass der Geheimdienst mit über 40 V-Leuten im Nahbereich des NSU und seines Netzwerkes agierte, ist inzwischen Gemeingut geworden. Dass diese V-Leute diesen Untergrund maßgeblich mit ausgerüstet haben, ist ebenfalls in Hülle und Fülle belegt. Wie weit dieser Einfluss, das Gewährenlassen, aber reicht, wäre Ermittlungsaufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die allerdings nur mit den Achseln zucken und diesen Bereich des NSU-Netzwerkes damit unter Straffreiheit stellen.

Vielleicht wird uns Zschäpe mit ihrer Aussage Antwort darauf geben, warum das so ist. Warum hat sie etwa nicht die Flucht ins Ausland gewählt, nachdem sie vom Tod ihrer „Kameraden“ erfahren hatte? Stattdessen fuhr sie vier Tage durch die Bundesrepublik, um sich dann am vierten Tag im Beisein eines Rechtsanwalts in einem Polizeirevier „freiwillig“ zu stellen. Hielt sie, um ganz konkret zu werden, eine Flucht womöglich für aussichtlos? Dem schlösse sich die Frage an, wer in diesem Land es vermag, eine Flucht aussichtslos zu machen.

Jens Wernicke: Sie schreiben in Ihren Büchern und argumentieren auch in Ihren Vorträgen, die offizielle Version der Geschehnisse um den NSU sei von allen belegbaren die unglaubwürdigste. Wo genau wittern Sie denn Manipulation durch wen?

Wolf Wetzel: Ich würde nicht von Wittern sprechen, sondern von der Evidenz der zahlreichen Belege, Indizien und Zeugenaussagen, die eine Manipulation zahlreicher Ermittlungsergebnisse belegen. Sonst gäbe es auch keinen zweiten parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf Bundesebene, und keinen zweiten in Thüringen. In beiden werden zwei zentrale Thesen angezweifelt: Jene von den drei angeblichen NSU-„Einzeltätern“ und jene vom Selbstmord der beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. In letzteren Fall wurde der Tatort Eisenach, wo die Genannten einvernehmlichen Selbstmord begangen haben sollen, so massiv „kontaminiert“, also manipuliert, dass jedes sich darauf gründende Ermittlungsergebnisse eine Farce sein muss.

Quelle: Confederate till Death CC BY-SA 3.0

Sie fragen aber, wem dienen diese Manipulationen? Nun, wenn alle noch vorhandenen Indizien, einen Selbstmord zum unwahrscheinlichsten Geschehensablauf machen, ein Fremdeinwirken, also einen Mord hingegen für zum wahrscheinlichsten, dann will man hier offenbar Täter decken bzw. nicht verfolgen.

Es gibt einen Mann, der Ihre Frage nach Interesse und Motiv dieser Manipulationen und Ermittlungssabotage auf ganz unfreiwillige Art und Weise bereits wunderbar beantwortet hat. Er heißt Klaus-Dieter Fritsche und war, als der NSU noch im Untergrund weilte, Vize-Chef des Verfassungsschutzes in Köln. Dieser Mann wurde 2012 als Zeuge vor den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin geladen, um zu erklären, wie es zu den Vernichtungen von V-Mann-Akten in seiner Bundesbehörde kam, nachdem die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hatte. Dort klärte er folgendermaßen auf:

»Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. (…) Es gilt der Grundsatz ›Kenntnis nur wenn nötig‹. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive. Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.«

Klarer und kompetenter kann man nicht sagen, dass der NSU nicht nur eine neonazistische Organisation ist, sondern zugleich eine Staatsangelegenheit. Denn nur im letzteren Fall kann man daraus ein „Staatsgeheimnis“ machen.

Jens Wernicke: Wie darf ich das verstehen? Ist der NSU eine staatliche Terrororganisation? Oder meinen Sie, der Verfassungsschutz handele hier gegen Regierung und Staat?

Wolf Wetzel: Ein Amalgam, würde ich ganz knapp antworten. Klar und unbestritten ist hoffentlich, dass es für Neonazismus und Neofaschismus keine staatlichen Geburtshelferdienste bedarf. Den Nährboden hat die nicht begonnene politische und gesellschaftliche Entnazifizierung geschaffen, aber auch das skrupellos optionale Verhältnisse der politischen Klasse zu neofaschistischen Ideologien und Praxen. Sie waren und sind ihnen willkommen, wenn es um Antikommunismus ging und geht, den sich beide verbissen teilen. Und sie sind sich einig darin, dass die gesellschaftliche Linke ihr gemeinsamer Feind ist. Verneinen würde ich für Deutschland, in der jetzigen „Führungsposition“ mit Blick auf die Europäische Union, dass man den Neofaschismus als eine Art politische Notreserve, also letzte Machtoption hält.

Wenn man diese knapp gezeichneten Verbindungslinien vor Augen hat, dann erschließt sich auch das Verhältnis zwischen neonazistischem Terror – hier in Gestalt des NSU – und staatlichen Behörden und Diensten. Für den NSU kann ich sehr engmaschig nachzeichnen, dass das Abtauchen und Gründen eines neonazistischen Untergrundes ohne das Zusehen und Gewährenlassen von Geheimdiensten nicht möglich gewesen wäre. Das reicht bis hin zur aktiven Unterbindung von Festnahmemöglichkeiten, was ebenfalls belegt ist. Doch, es ist eben mehr als das gern verwendete Bild vom „verselbstständigten“ Geheimdienst. Denn in all diesen Fällen, wo verschiedene Interessen – zum Beispiel zwischen Polizei und Geheimdienst – aufeinandertrafen, haben keine James Bond-Gestalten, mit Griff zur ultimativen Waffe entschieden …. sondern das jeweilige Innenministerium. Ein ordentlicher und geordneter Weg, den ich an vielen Tatorten nachzeichnen kann. Also weder einer verselbstständigter Geheimdienst, noch das behauptete „Behördenwirrwarr“.

Das heißt also, dass der Geheimdienst, der sogenannte Verfassungsschutz an keinem entscheidenden Punkt gegen übergeordnete Interessen verstoßen hat, schon gar nicht, dass er mit eigener „Agenda“ gegen die Regierung agiert hat.

Ich hatte zuvor bereits den ehemaligen Vizechef des Inlandgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ Klaus-Dieter Fritsche zitiert. Wenn er den NSU zum „Staatsgeheimnis“ hochstuft, das bei Offenlegung Regierungshandeln unterminieren könnte, dann belegt er doch sehr eindrucksvoll, dass es eben keinen Dissens zwischen Geheimdiensten auf der einen und Regierung plus regierungswilliger Opposition auf der anderen Seite gibt.

Dass er diese doch klare Ansage zur Nichtaufklärung der NSU-Morde, zur fortgesetzten Ermittlungssabotage nicht gegen seine politisch Vorgesetzten gemacht hat, sondern in ihrem Namen, ist ganz einfach zu belegen: Im Dezember 2013 katapultierte ihn die Bundeskanzlerin Angela Merkel ins höchste Amt, das es auf diesem Terrain zu vergeben gibt: Staatssekretär für die Belange der Nachrichtendienste im Bundeskanzleramt. Dieser Posten wurde von der Bundeskanzlerin extra neu geschaffen.

Jens Wernicke: Ich bedanke mich für das Gespräch.

Wolf Wetzel war Autor der ehemaligen autonomen L.U.P.U.S.- Gruppe, die sehr stark von der Häuserkampfbewegung der 80er Jahre, der Startbahnbewegung 1980-1991, der Anti-Golfkriegskampagne 1991 und der Bundestagsblockade gegen die Abschaffung des Asylrechts 1993 geprägt war. Er ist Autor mehrerer Bücher, das letzte trägt den Titel: „Der Rechtsstaat im Untergrund: Big Brother, der NSU-Komplex und die notwendige Illoyalität“, PapyRossa-Verlag 2015. Seit 2011 Vorstandsmitglied von Business Crime Controll Frankfurt.

Bei dieser Gelegenheit noch 3 Verweise auf hier veröffentlichte Beiträge: