Kampf der Gigantinnen: Die Bundesagentur für Arbeit gegen die Meinungsfreiheit (Essay)

Ein lesenswertes Essay über die marktgerechte Gestaltung und Umprogrammierung der deutschen Demokratie. – Wie das sogar auf EU-Ebene funktioniert, darüber liefert gerade der Fall Griechenland ein Lehrstück. Die Regierung muss vom „Souverän“, dem Parlament, beschlossene Gesetze außer Kraft setzen, um die griechischen, deutschn nd französochen Banken durch Ausverkauf alles Staatseigentums zu retten. Und Griechenland ist ein Testlabor für Naomi Kleins Schock-Strategie – was da geht, weder wir hier auch kriegen. Der Widerstand hier ist noch viel zu wenig spürbar.

Nebenbei bemerkt: dieser Demokratieabbau findet mit unseren Steuergeldern und den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Ein Fall für den Bundesrechnungshof ?

Mitarbeiter der Jobcenter sind keine Idioten

Liebe Frau Hannemann, ich habe endlich Ihr Buch gelesen und empfehle es allen meinen Patienten, die unter der „Behandlung“ durch das Jobcenter psychisch krank geworden sind oder deren Krankheit sich deutlich, nach jedem Behördentermin, verschlimmert. Machen Sie weiter so !

altonabloggt

Guten Tag Frau Hannemann!

Mit großem Entsetzen und Wut haben wir die neueste Ausgabe der internen „Propagandazeitung“ „Dialog“ zur Kenntnis genommen. Es ist so gekommen, wie wir geahnt haben: Gehirnwäsche wie immer, erneut werden Missstände verleugnet und die Vorstände Weise, Alt und Becker vertuschen ihre Fehler.

Das interne Interview von Herrn Becker ist eine bodenlose Frechheit. Er behauptet: “Mitarbeiter fühlen sich durch die Sendung Wallraff verunglimpft“. Wir haben uns den Bericht mehrmals angesehen, eine Verunglimpfung unserer Kollegen/innen ist absolut nicht zu erkennen. Ganz im Gegenteil: Sie haben endlich mal die Wahrheit über die jahrelangen Missstände gesagt, die von der Behördenleitung permanent verleumdet werden. Schade, dass Herr Wallraff nicht bei uns war. Danke Wallraff!

Die Einzigen, die hier durch die Bundesagentur für Arbeit-„Führung“ verleumdet werden, sind der Journalist Wallraff, die gezeigte Wahrheit und viele Kollegen bundesweit.

Weiter sagt Becker: (…) „es kann durchaus mal sein, dass eine Maßnahme…

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Knute für Alte und Kranke – Nahles‘ Arbeitsentwurf für Sanktionen gegen Wehrlose: einfach ein paar Jahre eher wegsterben !

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Es ist wirklich empörend.
Aber von denen, die am Ende betroffen sein werden, werden sich die meisten nicht trauen, sich öffentlich zu empören.
Nein, sie werden sich schämen und einfach ein paar Jahre eher wegsterben. Und die Sozialkassen entlasten.
Das geschieht in Vorgriff auf die große Welle der Altersarmut.
Gut, dass es die große Koalition gibt, für die, die dann noch übrig bleiben.
Näheres in der jungen Welt:
http://www.jungewelt.de/2015/04-28/003.php

Arbeitsentwurf: Bundesregierung will geplante Hartz-IV-Verschärfungen teilweise auf die Sozialhilfe übertragen

Susan Bonath

Strafsanktionen bis auf null Unterstützung, Arbeits- und Ortsanwesenheitspflicht: Die Zusammenlegung der einstigen Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe 2005 hat nicht nur den vom Grundgesetz geforderten Schutz der Menschenwürde in die Bedeutungslosigkeit verbannt, sondern ein Dauerchaos produziert.
Hinter verschlossenen Türen bastelt die Bundesregierung deshalb an einer umfassenden Hartz-IV-Reform. Durchgewunken wird diese wohl im Sommer.
Man will das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Verwaltung »vereinfachen«, wird es aber, wie nach außen gedrungene Dokumente belegen, für »erwerbsfähige« Leistungsbezieher teils drastisch verschärfen.
Nun wurde bekannt: Kranke, Behinderte und Rentner, die Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen, müssen mit ähnlichen Einschnitten rechnen.

Das geht aus einem »Arbeitsentwurf« des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein »Gesetz zur Änderung des SGB XII« vom Februar hervor, den der Sozialrechtler Harald Thomé jetzt zugespielt bekam und veröffentlicht hat. Das Papier listet Vorschläge für Änderungen und Erweiterungen zahlreicher Passagen des Gesetzes auf.
Danach sollen einige der bei Hartz IV geplanten Neuregelungen, vor allem beim »Verfahrensrecht«, auf »dauerhaft Erwerbsgeminderte« übertragen werden. Behörden sollen schneller Zahlungen einstellen oder kürzen können und »Vermögen« und Einkünfte strenger anrechnen. Die »Angemessenheit« für eine Unterkunft soll stärker reglementiert werden.
Hier solle »das Hartz-IV-Sonderrecht auf das SGB XII übertragen werden«, konstatiert Thomé.
Dieser Plan der Regierenden müsse »umfassend kritisiert und gestoppt« werden, ruft er zum Protest.

Erwerbsgeminderte erhalten grundsätzlich dieselben Sätze wie Hartz-IV-Bezieher. Alleinstehende bekommen monatlich 399 Euro, Lebenspartner je 360 Euro. Dazu wird die »angemessene« Miete erstattet.
Auch bei den Wohnbedingungen für bedürftige Kranke, Behinderte oder Rentner ist es ähnlich: Obergrenzen für die Miete bestimmen die Kommunen. Vielerorts liegen diese weit unter der Wohngeldtabelle.
Ist die Bleibe zu teuer, wird auch Grundsicherungsbeziehern auferlegt, innerhalb von sechs Monaten umzuziehen. Danach werden ihnen nur noch die »angemessenen« Kosten erstattet, den Rest müssen sie zuzahlen.
Wie bei der Hartz-IV-Reform will das Arbeitsministerium die Vorgabe ausbauen, dass jeder Umzug von der Behörde explizit genehmigt werden muss. Die könnte das verweigern, wenn die neue Wohnung teurer als die alte ist oder wenn sie nicht selbst zum Umzug aufgefordert hat. Auf Grundsicherung Angewiesene müssen damit rechnen, in einer zwar billigen, aber mangelhaften Wohnung bleiben zu müssen.
Selbst wenn das Amt den Umzug verlangt: Mietkautionen oder Genossenschaftsanteile soll es weiterhin nur als Darlehen übernehmen. Das müssen Betroffene dann in Raten abstottern.

Zudem will das BMAS die Sozialämter berechtigen, schneller Leistungen einzustellen, etwa, wenn der Betroffene innerhalb einer »angemessenen« Frist verlangte Unterlagen nicht vollständig eingereicht hat – und das ganze ohne Bescheid.
Dazu heißt es in dem vorgeschlagenen Anhang an den Paragraphen 44: »Zur Vermeidung einer rechtswidrigen Leistungsgewährung kann der (…) zuständige Träger die Zahlung (…) ohne Aufhebung des Bewilligungsbescheides ganz oder teilweise vorläufig einstellen, wenn er Kenntnis von leistungserheblichen Tatsachen erhält, die eine künftige Verringerung oder einen Wegfall der bewilligten Leistung nach sich ziehen.«
Außerdem soll auch für Erwerbsunfähige die »sofortige Vollziehbarkeit« amtlicher Entscheidungen gelten. Im Klartext: Wie bei Hartz IV seit Beginn praktiziert, sollen Widersprüche und Klagen gegen Verwaltungsakte keine aufschiebende Wirkung entfalten.
Trotz unsicherer Rechtslage wird also sanktioniert, bis das Gericht entscheidet. Selbst bei Eilanträgen kann dies mehrere Monate dauern.
Konkretisiert werden soll weiterhin, dass einmalige Einkünfte, wie Guthaben bei Gaslieferanten, im Folgemonat abgezogen werden. Dazu zählen auch »Zuwendungen«, die als Sachleistung – zum Beispiel ein kostenfreies Mittagessen – erbracht werden.

Bereits jetzt wird bei der Grundsicherung vorhandenes »Vermögen« weit strenger angerechnet als bei Hartz IV. So muss jemand, der letzteres beantragt, nicht komplett alles aufbrauchen, bevor er Hilfe erhält. 150 Euro pro Lebensjahr darf er für die Altersvorsorge angespart haben. Bei einem 45jährigen sind das 6.750 Euro, ein 60jähriger darf 9.000 Euro oder Vermögensgegenstände in diesem Wert behalten.
Beantragt jemand Grundsicherung, muss er zuvor jegliche Ansparbeträge über 1.600 Euro für den Lebensunterhalt ausgeben. Über 60jährigen werden 2.600 Euro gewährt.

Ebenso haben Grundsicherungsbezieher keinen Anspruch auf Freibeträge. Das gilt nicht nur für Rente und Kindergeld, sondern auch für Erwerbseinkommen.
Der Grundfreibetrag von 100 Euro, wie bei Hartz IV, gilt hier nicht. Zudem kann die Behörde Klienten, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, regelmäßig zur Überprüfung ihrer Arbeitsfähigkeit bei einem amtsärztlichen Dienst verpflichten. Ist diese nach dessen Attest noch teilweise (unter drei Stunden täglich) vorhanden, darf das Amt die Leistungsbezieher unter Androhung von Kürzungen in Maßnahmen oder »zumutbare« Arbeit zwingen.
Im Paragraphen 39 a des SGB XII heißt es dazu: »Lehnen Leistungsberechtigte entgegen ihrer Verpflichtung die Aufnahme einer Tätigkeit (…) ab, vermindert sich die Regelbedarfsstufe um bis zu 25 Prozent.« Bei wiederholten »Vergehen« können die Sanktionen summiert werden.
Das heißt: Auch Behinderte dürfen bis auf null sanktioniert werden, wenn sie nicht spuren. Daran soll auch mit der geplanten Novelle nicht gerüttelt werden.

Ausgegrenzt und verhöhnt

Kapitalismus produziert Armut. Wer durchs Raster fällt, weil er krank, behindert, mittellos, Migrant oder schlicht vom Pech verfolgt ist, landet unten: in Leiharbeit, Minijobs, Erwerbslosigkeit, in einer schäbigen Wohnung, im Asylheim, manchmal auf der Straße.
Hartz IV oder Sozialhilfe lauern mit Stapeln von Antragsformularen. Wer da nicht durchblickt, bekommt nichts. Am Ende wartet die Altersarmut.

Was die sogenannte Elite von Betroffenen hält, tut dem Volk zum Beispiel Bild-Berichterstatter Dirk Hoeren kund. In steter Regelmäßigkeit zieht der Mann in dem Springer-Blatt über ausgesuchte Gruppen her. »Warnte« er im vergangenen Jahr vor allem vor »Bulgaren, Rumänen und Polen«, die in Deutschland »Stütze abgreifen« wollten, machte er in diesem Februar Front gegen »Hartz-IV-Griechen«.
Nur eine Woche später schlug er auf »EU-Ausländer« ein, für die Hartz IV der »Haupteinwanderungsgrund« sei.
Im April wollte er »alle Faulen aufs Sozialamt« schicken. Er meinte damit die eine Million im Jahr 2014 Sanktionierten, die das Sozialrecht wohl als »reine Stützeveranstaltung« begriffen und »Behördentermine und Jobs verpennen«. Bereits im Vorjahr forderte er für jene »keine Stütze für null Bock«.

Dass derlei Hetze in einem öffentlich vertriebenen Blatt – und Bildist nicht das einzige – straffrei publiziert werden darf, ist das eine.
Der größere Skandal: Über sieben Millionen Menschen sind auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen. Viele davon sind nicht einmal arbeitsfähig.
Rentner und Behinderte müssen oft ein Leben lang von den kläglichen Mitteln ihr Dasein fristen. Selbst bei ihnen wird die Daumenschraube angezogen: Spuren oder Hungern.
Bei 18- bis 25jährigen geht das ruckzuck. Schon einem verpassten Termin kann die Totalsanktion folgen – gesetzlich legitimiert. Betroffene können »wählen«:
Drei Monate lang betteln oder stehlen, verachtet von gut Betuchten wie Niedriglöhnern und manchen Journalisten.

»Fördern und fordern« nennt das die Bundesregierung. So wolle man »die Motivation steigern«, erklärte der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, 2011 in einem »Grußwort« an das Arbeitsministerium und EU-Politiker.
Das ist nichts anderes als zynische Verhöhnung aller Abgehängten, Mittellosen, Alten, Kranken, Behinderten durch selbsternannte »Leistungsträger« unserer »Wertegemeinschaft«. (sb)

Jochen