Herzprobleme und Schlaganfälle: Zahl der Rettungseinsätze steigt seit 2021 stark an – „Unbekannter Faktor“

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

So langsam wird die von den letzten Regierungen auf Druck der US-Pharmakonzerne verursachte Katastrophe deutlich. Es berichtet die des Querdenkens unverdächtige Berliner Zeitung am 14.4.22:
https://www.berliner-zeitung.de/news/berlin-feuerwehr-herzprobleme-und-schlaganfaelle-zahl-der-rettungseinsaetze-steigt-stark-an-li.222431
Auszüge:

Herzprobleme und Schlaganfälle: Zahl der Rettungseinsätze steigt stark an

Der SPD-Abgeordnete Robert Schaddach hat die Einsätze der Berliner Feuerwehr wegen Herzbeschwerden und Schlaganfällen abgefragt.

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Die Zahl der Rettungseinsätze der Berliner Feuerwehr unter den Stichworten Herzbeschwerden sowie Schlaganfall ist im Jahr 2021 stark angestiegen. Das geht aus der Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Robert Schaddach hervor.
Hier heit es: Ziel der Anfrage ist die Ermittlung der Einsatzzahlenentwicklung der Berliner Feuerwehr im Hinblick auf Herzbeschwerden und Schlaganfälle in den zurückliegenden vier Jahren.

Unter den Stichworten Herzbeschwerden / Implantierter Defibrillator sowie Brustschmerzen / Andere Beschwerden in der Brust stieg die Zahl der protokollierten Einsätze im Jahr 2021 im Vergleich zu den Durchschnittswerten aus den Jahren 2018/2019 um 31 Prozent auf insgesamt43.806 Einsätze.
Die Zahl der protokollierten Einsätze unter den Stichworten Schlaganfall / Transitorisch Ischämische (TIA) Attacke stieg imVergleich zu den Durchschnittswerten aus den Jahren 2018/2019 um 27 Prozent auf insgesamt13.096 Einsätze.

In der Anfrage vom 10. März 2022 will Schaddach dazu wissen: Wie wird eine mgliche Veränderung der Einsatzzahlen im Hinblick auf Herzbeschwerden aus Sicht der Berliner Feuerwehr bewertet?
Die Antwort derSenatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vom 7. April 2022: Veränderungen bei der Häufigkeit der Nutzung der Hauptbeschwerdeprotokolle Herzbeschwerden / Implantierter Defibrillator sowie Brustschmerzen / Andere Beschwerden in der Brust im Rahmen der standardisierten Notrufabfrage können mit einer intensiveren Protokollnutzung, der Einklassifizierung von Symptomen, der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, aber auch der Veränderung der Einsatzzahlen in der Notfallrettung, beispielsweise durch Bevölkerungswachstum oder demografischen Wandel, zusammenhängen.

Senat: Alarmierungsanlass ist keine abschließende Diagnose

In einer weiteren Frage will der SPD-Politiker von der Senatsinnenverwaltung wissen: Wie wird eine mögliche Veränderung der Einsatzzahlen im Hinblick auf Schlaganfälle (Schlaganfallsymptome unter 12 h) aus Sicht der Berliner Feuerwehr bewertet?
Die Antwort: In Bezug auf mögliche Veränderungen bei der Häufigkeit der Nutzung des Hauptbeschwerdeprotokolls Schlaganfall / Transitorisch Ischämische (TIA) Attacke bei der standardisierten Notrufabfrage wird auf die Antwort zu Frage 2, die sinngemäß auch für diese Fallgruppen gilt, verwiesen.

Die Senatsinnenverwaltung teilt weiter mit, dass medizinische Hilfeersuchen bei der Notrufannahme mit dem Medical Priority Dispatch System (MPDS) abgefragt werden. Im Rahmen dieser standardisierten Notrufabfrage mit MPDS werden Symptome einer führenden Hauptbeschwerde zugeordnet. Dies erfolgt auf Grundlage notfallmedizinischer Kriterien. Die Herzbeschwerde kann sich durch verschiedene Symptome charakterisieren. Daher stelle die Auswahl des Alarmierungsanlasses auf Grundlage von MPDS keine abschlieende Diagnose dar. Und weiter: Vor diesem Hintergrund kann nicht darauf geschlossen werden, dass es sich bei den geschilderten Beschwerden letztlich tatsächlich um Herzbeschwerden handelte oder ggf. auch eine andere Erkrankung vorlag.

Derartige Steigerungsraten sind erklärungsbedrftig

Die Feuerwehrgemeinschaft Berlin, ein Zusammenschluss Hunderter impfkritischer Feuerwehrmnner und Feuerwehrfrauen, hat die Anfrage des SPD-Abgeordneten Robert Schaddach nach eigener Aussage mit regem Interesse zur Kenntnis genommen. Der Berliner Zeitung sagte ein Sprecher der Feuerwehrgemeinschaft: Derartige Steigerungsraten sind erklärungsbedürftig.
Auffällig sei, dass die Gesamtzahlen der Herzbeschwerden und Schlaganfälle 2018 und 2019 relativ nah beieinander liegen.
Im Jahr 2020 lässt sich ein erster Anstieg gegenber dem Durchschnitt 2018/19 von 12,4 Prozent für Herzbeschwerden bzw. 12,9 Prozent bei Schlaganfällen beobachten.
Im Jahr 2021 ist ein zweiter, noch höherer Anstieg zu verzeichnen. Gegenber dem Durchschnitt von 2018/19 liegt dieser massivere Anstieg dann bei 31,2 Prozent für Herzbeschwerden bzw. 27,4 Prozent bei Schlaganfällen.

Zwar könne es für das Jahr 2020 noch ansatzweise plausibel erscheinen, dass eine unheilvolle Melange aus dem Aufkommen eines neuen Virustypus und dem Einführen beispielloser Maßnahmen mit allen Kollateralschäden zu einer tragischen Steigerung der Zahlen führte.
Der Sprecher weiter: Für das Jahr 2021 scheint aber offenbar ein weiterer unbekannter Faktor hinzugekommen zu sein, der den vormaligen Anstieg noch einmal wesentlich verstärkt.
Zudem sei bei einem Vergleich der Altersgruppen auffllig, dass die höchsten Steigerungsraten gerade in den Altersgruppen erfolgen, die gemeinhin nicht als vulnerable Gruppen im Hinblick auf die Covid-19-Erkrankung verstanden werden.

Forderung: RKI und PEI sollen Einsatzzahlen wissenschaftlich aufarbeiten

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In Hinblick auf die Auffälligkeiten der Steigerungen ist zu prüfen, ob hier gegebenenfalls ein kausaler Zusammenhang mit den immer stärker in den medialen Fokus geratenen Impfnebenwirkungen durch die Coronavakzine vorliegt, so die Feuerwehrgemeinschaft.
In Bezug auf die von der Behrdenleitung unterschiedslos für alle Angehörigen der Berliner Feuerwehr in Ansatz gebrachte Impfpflicht gem IfSG stellt die Anfrage aus Sicht der Feuerwehrgemeinschaft einen hervorragenden Anlass dar, um einen derartigen Zusammenhang bei Vorliegen wissenschaftlich fundierter Belege ganz auszuschließen und somit Vorbehalte abzubauen.

Daher fordert die Feuerwehrgemeinschaft die Behördenleitung der Berliner Feuerwehr nachdrücklich dazu auf, im Hinblick auf die vorliegenden Einsatzzahlen eine wissenschaftliche und ergebnisoffene Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs in Zusammenarbeit mit den Experten des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) einzuleiten. Die angesprochenen Institutionen knnten zudem überprüfen, ob die in Berlin gemachten Beobachtungen sich deutschlandweit übertragen lassen. *)
Sollte eine derartige Untersuchung trotz der offenen Fragen angesichts der zutage gefrderten Daten nicht eingeleitet werden, müssten hierfür gerade unter Bercksichtigung der Sicherheit der Bürger und der Angehörigen der Berliner Feuerwehr gleichermaßen stichhaltige Gründe existieren.

Bis zum Abschluss etwaiger Untersuchungen und dem Vorliegen entsprechender wissenschaftlich fundierter Belege, die einen kausalen Zusammenhang klar ausschlieen, fordert die Feuerwehrgemeinschaft jetzt für alle davon betroffenen Angehörigen der jeweiligen Berufe auch und gerade über die Feuerwehr hinaus mit Nachdruck eine Aussetzung der Umsetzung der bereichsbezogenen Impfpflicht.

Die gesamte Anfrage des SPD-AbgeordnetenRobert Schaddach und die ungekrzten Antworten der Senatsverwaltung fr Inneres, Digitalisierung und Sport finden Sie
hier: https://berliner-zeitung.de/blz-public/files/2022/04/13/c0326b81-69be-47be-b072-af280c490563.pdf

Inside_Corona*: Mein Kommentar: Thomas Röper dokumentiert in seinem Buch „Inside Corona“, dass auch das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut unter dem Einfluss der internationalen Pharma-Gates-Lobby stehen. Siehe https://josopon.wordpress.com/2021/10/21/die-netzwerke-die-die-pandemie-erschaffen-haben/
und https://josopon.wordpress.com/2021/11/30/ex-chefarzt-es-ist-straflich-nicht-den-mund-aufzumachen-video-bei-youtube-zensiert/

sowie https://www.medinside.ch/de/post/die-covid-impfstoffe-werden-unverantwortlich-verharmlost

Aus einigen wissenschaftlich ernstzunehmenden Quellen ist zu entnehmen, dass die Nebenwirkungsrate der mRNA-Impfstoffe ca. 70mal höher liegt als bei sonst vergleichbaren Grippeimpfungen.
Eine Pathologenkonferenz hat bei Todesfällen nach Impfungen häufig Veränderungen der Blutgefäßwände gefunden.
Bin ich froh, mir diesen Dreck nicht einverleibt zu haben.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
trotzdem Frohe Ostern !
Jochen

30 Argumente gegen die Impfpflicht

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

syringe and pills on blue backgroundDas neue Infektionsschutzgesetz hat für mich jetzt schon ganz persönliche Konsequenzen:
Wenn ich bis März 2020 nicht mit einem für mich akzeptablen konventionellen Impfstoff geimpft werden kann, weil die EMA die Genehmigung von solchen herauszögert, muss ich meine Praxis schließen und kann nur noch Online-Sitzungen durchführen.
So ein Zufall, das der letzte SPD-Parteitag von den Impfstoffherstellern und Microsoft gesponsert wurde, siehe
https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/pfizer-microsoft-spd-parteitag-sponsern/

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Er weist auch auf das unterschwellige Ziel hin, die Gesundheitsdaten aller Bürger in einem Impfregister zu erfassen. Wer darauf dann zugriff hat – zusätzlich zu den Inlandsgeheimdiensten – ist noch offen. Man kann sich aber vorstellen, dass der Verfassungsschutz dann an der Tür der Arztpraxis lauert, wenn der nächste Impftermin fällig ist…

Aber heute eine gute Zusammenfassung auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=79084
Auszüge:
Anfang Januar soll im Bundestag die erste Debatte zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 starten und Februar oder März soll es dann soweit sein.
Die Zustimmung von Medien und Politik ist groß, ein Kurswechsel eher unwahrscheinlich. Gegenwind kommt dafür aus der Wissenschaft. So nannte der Virologe Alexander Kekulé die Einführung einer Impfpflicht gegen Corona jüngst „Gift“.
Doch Kekulé ist eine Ausnahme. Nur Wenige wagen es derzeit, bei der Corona-Thematik aus dem engen medial-politischen Meinungskorridor auszuscheren – zu groß ist die Angst, „in die falsche Ecke“ gerückt zu werden.
Das ist tragisch, denn es gibt zahlreiche sehr gute Argumente gegen die Impfpflicht und das hat nichts mit „Impfskepsis“ oder gar dem „Leugnen von Corona“ zu tun.
Jens Berger
hat für die NachDenkSeiten 30 Argumente gegen die Impfpflicht zusammengestellt. Bleibt zu hoffen, dass derartiger Widerspruch in der aufgeheizten, fast nur noch emotional und nicht mehr rational geführten Debatte nicht untergeht.

1. Die Impfquote in den Risikogruppen ist auch heute schon hoch

Wenn es darum geht, Menschen bei Covid 19 vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen zu schützen, geht es heute wie vor einem Jahr primär darum, die sogenannten Risikogruppen zu schützen. Das Medianalter der an oder mit Covid 19 Verstorbenen liegt immer noch bei 83 Jahren. Von den Sterbefällen der letzten drei Meldewochen waren 93 Prozent älter als 60 Jahre. Und auch bei den Hospitalisierungen steht diese Altersgruppe für mehr als zwei Drittel aller Fälle.
Leider erfasst das RKI keine spezifischen Impfquoten für die Hochrisikogruppe der über 80-Jährigen, aber bereits in der großen Gruppe der über 60-Jährigen ist die Impfquote mit rund 87 Prozent bereits heute extrem hoch. Gerade in dieser Altersgruppe gibt es zudem auch die allermeisten Fälle, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen problematisch ist.
Auch eine Impfpflicht kann sich nicht über eine ärztliche attestierte „Impfunfähigkeit“ wegsetzen. Daher dürfte die Menge der heute nicht geimpften, aber impffähigen Angehörigen der Risikogruppen ohnehin sehr überschaubar und der gesellschaftliche Nutzen – ausgedrückt in weniger Sterbefällen – marginal sein.

2. Für die meisten Ungeimpften bringt die Impfung wenig

Während die Impfquote bei den älteren Bürgern sehr hoch ist, finden sich die meisten Ungeimpften spiegelbildlich in der Gruppe der Jüngeren.
Laut offiziellen Zahlen ist zum Beispiel jeder zweite 12- bis 17-Jährige nicht geimpft. Doch gerade in den Altersgruppen derer, die oft nicht geimpft sind, ist die Morbiditäts- und Mortalitätslast der Krankheit ohnehin nur gering. So liegen dem RKI bis heute nur 35 validierte Covid-19-Todesfälle bei unter 20-Jährigen vor, von denen nach offiziellen Angaben 25 an einer schweren Vorerkrankung litten. Bei rund zwei Millionen Infizierten in dieser Altersgruppe ist dies kaum mehr als ein Hundertstel Promille.
In den letzten drei Meldewochen mussten insgesamt nur sechs minderjährige Testpositive intensivmedizinisch behandelt werden, während es fast 1.200 über 60-Jährige waren.
Diejenigen, die man mit einer Impfpflicht wohl am ehesten erreichen würde, gehören also genau zu der Gruppe, deren individueller Nutzen durch die Impfung am geringsten ist, und gleichzeitig auch zu der Gruppe, deren individuelle Gefährdung durch die Nebenwirkung der Impfung am höchsten ist.

3. Durch die Impfung kann man die Pandemie nicht stoppen

Spätestens seit dem Siegeszug der Delta-Variante ist bekannt, dass die Impfung keine sterile Immunität bietet, Geimpfte also immer noch ansteckend sind und zur Verbreitung des Virus beitragen. Die Impfung senkt zwar nachweislich das individuelle Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, aber sie stoppt die Ausbreitung des Virus nicht.
Daher ist hier auch ein Vergleich zur Pockenimpfung, für die es früher ja eine Impfpflicht gab, nicht zielführend. Die Pocken konnte man durch die Impfpflicht ausrotten – aber auch nur, weil die Impfung dafür sorgte, dass Geimpfte die Krankheit nicht weiterverbreiten. Dies leistet die Corona-Impfung nicht.
Dabei ist Virologen und Epidemiologen eigentlich bekannt, dass man nicht großflächig in eine laufende Epidemie hineinimpfen sollte.

4. Die natürliche Immunisierung ist für viele Menschen eine Alternative zur Impfung

Die Impfung ist nicht die einzige Form, den menschlichen Körper gegen das Sars-CoV-2-Virus zu immunisieren. Während die Impfung das Immunsystem eindimensional auf ein einziges Protein des Sars-CoV-2-Virus vorbereitet, bietet die Infektion eine sehr viel weitreichendere Immunisierung.
Für ältere und vorerkrankte Menschen ist diese Form der natürlichen Immunisierung aufgrund der hohen Krankheitsrisiken freilich keine ernstzunehmende Alternative. Bei jüngeren Menschen – und das ist das Gros der Ungeimpften – stellt sich diese Frage jedoch anders.
Nun mögen sich die Gelehrten darüber streiten, wie die Nutzen-Risiko-Abwägung hier ausfällt – dass der Nutzen der Impfung die Risiken einer Infektion für jüngere Menschen so deutlich übersteigt, dass dies eine Impfpflicht rechtfertigen könnte, ist jedoch ein unhaltbarer Standpunkt. Dies macht auch die STIKO in ihrer Begründung für die Impfempfehlung für Minderjährige klar, die nicht aus medizinischen, sondern expressis verbis aus politischen Gründen („um Einschränkungen der sozialen und kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen abzumildern“) ausgesprochen wurde.
Junge Menschen werden also laut STIKO nicht geimpft, um sie vor der Krankheit, sondern vor den Coronamaßnahmen der Regierung zu schützen.

5.Die Impfpflicht kommt zu spät

Die vierte Welle hat ihren Zenit vor drei Wochen überschritten und eine mögliche fünfte Welle, die dann durch die neue Omikron-Variante sehr massiv ausfallen könnte, wird für Deutschland im Januar erwartet. Die Impfpflicht wird aber erst frühestens im Februar, eher im März, verabschiedet werden und es wird Wochen, wenn nicht gar Monate, dauern, bis sie administrativ überhaupt durchgesetzt werden kann.
Sagte nicht Gesundheitsminister Lauterbach höchstpersönlich, dass alle(!) Ungeimpften bis zum März entweder „geimpft, genesen oder verstorben“ seien?
Was will man danach noch mit einer Impfpflicht erreichen?

6. Die Impfpflicht führt dazu, dass Ungeimpfte Booster-Willigen den Impfstoff wegnehmen

Während die Erstimpfung junger Menschen keinen klar erkennbaren individuellen medizinischen Nutzen bringt, kann die Booster-Impfung für Angehörige der Risikogruppen durchaus auf individueller Ebene medizinisch sinnvoll sein.
Nun sind aber die Ressourcen beschränkt. Das gilt für den Impfstoff selbst, aber mehr noch für die Termine in Arztpraxen und bei mobilen Impfteams.
Schon heute ist es ein gesellschaftliches Ärgernis, dass so viele junge Menschen, bei denen die Booster-Impfung keinen epidemiologisch erkennbaren Nutzen hat, älteren Menschen die Termine wegnehmen. Würden sich zusätzlich noch die bislang Impfunwilligen um diese Termine bewerben, drohen diejenigen herunterzufallen, die als einzige in diesem „Spiel“ überhaupt einen erkennbaren Nutzen durch eine Impfung oder Boosterung haben.

7. Genesene brauchen keine Impfung

Von einer Impfpflicht wären nicht nur Ungeimpfte, sondern auch Genesene betroffen, wenn ihre Infektion länger als sechs Monate zurückliegt. Genesene haben aber zahlreichen Studien zufolge auch lange nach diesem Zeitraum noch eine umfassende Immunisierung, die sogar besser vor neuen Infektionen schützt als die Impfung. Dies wird auch daran liegen, dass ihr Immunsystem nicht nur das eine Protein, das mit der Impfung „simuliert“ wird, kennt, sondern das gesamte Virus.
Dadurch sind Genesene auch besser vor kommenden Varianten geschützt als Geimpfte. Hier macht eine Impfung – vor allem für jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen – weder medizinisch noch epidemiologisch Sinn.

8. Die zugelassenen Impfstoffe sind nicht sonderlich wirksam gegen die aktuellen Varianten

Sämtliche zugelassenen Impfstoffe wurden auf Basis des „Urtyps“ oder dessen ab Frühjahr 2020 in Norditalien entstandener Variante entwickelt und validiert. Diese Variante(n) wurden jedoch zunächst vom Alpha-Typ (ehemals „britische Variante) und später vom Delta-Typ (ehemals „indische Variante“) komplett verdrängt.
Die Impfpflicht würde also bedeuten, dass die Bürger verpflichtet wären, sich mit einem Impfstoff impfen zu lassen, der überhaupt nicht für die zurzeit kursierenden Viren entwickelt wurde und bei ihnen ohnehin nur eingeschränkt wirksam ist.

9. Die jetzigen Impfstoffe helfen kaum gegen die kommende Omikron-Variante

Durch die nun offenbar Oberhand gewinnende Omikron-Variante verlieren die Impfstoffe nach jüngsten Laborstudien ihre Schutzwirkung sogar nahezu komplett.
Karl Lauterbach beziffert die Schutzwirkung einer Doppelimpfung gegen Omikron mit 35 Prozent. Daher kann es durchaus dazu kommen, dass im März eine Impfpflicht gegen ein Virus verabschiedet wird, gegen das es – zumindest zu diesem Zeitpunkt – gar keinen wirksamen Impfstoff gibt.

10. Totimpfstoffe sind (noch) nicht verfügbar

Ein großer Teil der Impfverweigerer spricht sich nicht generell gegen eine Impfung aus, hat aber – und dies keineswegs immer zu Unrecht – Bedenken, sich mit den mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen, die zurzeit die einzige zugelassene und angewandte Impfstoffgruppe darstellen. Der kurz vor der Zulassung stehende Totimpfstoff des Herstellers Valneva wäre für diese Menschen eine Alternative, die viele auch ernsthaft in Betracht ziehen. *)
Ob dieser Impfstoff zum Beginn der Impfpflicht überhaupt zugelassen ist und auch in ausreichender Menge zur Verfügung steht, ist jedoch ungewiss. Und wer weiß?
Vielleicht würde die Impfquote nach der Zulassung dieses Impfstoffs auch ganz ohne Impfpflicht die Werte erreichen, die das RKI für ausreichend hält?

11. Die Situation in den Krankenhäusern ist eine Folge politischer Entscheidungen

Als Argument für die Impfung, aber auch für die Impfpflicht, wird stets die Situation in den Krankenhäusern angeführt. Die ist jedoch eine Folge der Privatisierung und des hausgemachten Personalmangels und ist nicht den Ungeimpften anzulasten.
Hier hätte die Politik – wenn sie es denn wollte – ganz andere Hebel, um Abhilfe zu schaffen. Ein hausgemachtes Defizit, für das man selbst die Verantwortung trägt, auf eine Minderheit zu schieben, ist unlauter und schäbig und zudem geschichtsvergessen.

12. Es gibt kein Impfregister

Woher soll der Staat bei der Umsetzung einer Impfpflicht überhaupt wissen, wer geimpft und wer ungeimpft ist? Wie soll die Impfpflicht umgesetzt werden?
Eine denkbare Methode wäre es, jeden Bürger anzuschreiben, der ungeimpft ist, und aufzufordern, bis zu einem Stichtag einen Impfbescheid einzureichen. Doch der Staat weiß nicht, wer geimpft und wer ungeimpft ist.
Also bleiben zwei Alternativen: Ungeimpfte werden über Kontrollen ermittelt. Das verstößt aber gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte darf sich in der Umsetzung nicht auf Willkür oder Zufall stützen.
Bliebe die Alternative, alle Bürger anzuschreiben und ihren Impfstatus abzufragen. Wer soll das machen? Wie lange soll das dauern?
Dies wäre eine bürokratische Sisyphusarbeit, die massenhaft Ressourcen und Personal bindet.

13. Die Datenerhebungen sind unvollständig

In einem Land, in dem es einen Zensus braucht, um mit jahrelanger Vorbereitung und monatelanger Auswertung festzustellen, dass etwa eineinhalb Millionen Menschen, die in den Melderegistern stehen, gar nicht mehr leben, dürfte es ein Ding der Unmöglichkeit sein, eine umfassende Impfpflicht überhaupt zu kontrollieren.
Hinzu kommt, dass der Staat auch jetzt überhaupt nicht weiß, wie viele Menschen überhaupt geimpft oder ungeimpft sind und die Daten des RKI hierzu grob unvollständig sind.

14. Die Umsetzung der Impfpflicht wäre ein extrem teures Unterfangen

Alleine die Kosten, die zur Kontrolle und Nachverfolgung zur Durchsetzung der Impfpflicht anfallen würden, werden in die Milliarden gehen. Die Kosten für die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten sind unüberschaubar.
Nicht nur das fehlende Personal, sondern auch das fehlende Geld sollten rationale Gründe sein, auf ein derartiges Bürokratiemonster zu verzichten. Diese Ressourcen wären für andere Dinge wirklich sinnvoller zu verplanen.

15. Es ist nicht genügend Impfstoff da

Glaubt man Gesundheitsminister Lauterbach, hat sein Vorgänger „für das gesamte erste Quartal [2022] viel zu wenig Impfstoff gekauft“. „Die Mengen reichen“, so Lauterbach, „nicht, um die Booster-Impfkampagne zu fahren“.
Und bei dieser Schätzung sind die zusätzlichen Impfdosen, die für eine Umsetzung der Impfpflicht wohl benötigt würden, noch nicht einmal mit eingerechnet.

16. Es gibt keinen Impfzwang

Allenthalben wird betont, eine Impfpflicht sei kein Impfzwang. Der Staat könne also nicht Menschen gegen deren Willen mit Gewalt eine Spritze versetzen, es ginge vielmehr um die Verhängung von Strafen gegen Menschen, die sich der Pflicht entziehen.
Letztlich ist die Impfpflicht also mehr eine Fortsetzung der Drangsalierung Ungeimpfter mit anderen Mitteln. Das mag Geld aus den verhängten Bußgeldern in die Staatskasse spülen, hat jedoch keinen erkennbaren epidemiologischen Nutzen. Die Impfpflicht ist mehr ein Verwaltungsinstrument als ein Beitrag zur Seuchenabwehr.

17. Wer unentschlossen ist, ist auch mit sanfteren Mitteln zu erreichen

Nicht zuletzt die individuelle Ansprache von Menschen, die aufgrund von Sprachbarrieren oder Informationsdefiziten von der Impfkampagne nicht erreicht wurden, im Bundesland Bremen oder in unserem Nachbarstaat Dänemark haben gezeigt, dass eine Steigerung der Impfquote auch ohne Zwangsmittel durchaus möglich ist.
Hat der Staat hier alle Mittel ausgeschöpft? Sicher nicht.

18. Wer sich partout nicht impfen lassen will, wird auch durch die Impfpflicht seine Entscheidung nicht ändern

Neben den „Uninformierten“ und den „Unentschlossenen“ gibt es auch die radikalen Impfgegner.
Zu dieser Gruppe hatte der Virologe Alexander Kekulé jüngst treffend kommentiert: „Dass sie sich einer Impfpflicht unterwerfen würden, darf man getrost ausschließen. Eher würden sie sich von gleichgesinnten Ärzten (auch diese gibt es!) eine Impfunfähigkeit bescheinigen oder in Beugehaft nehmen lassen. Einige von ihnen haben so panische Angst vor dem vermeintlichen Teufelszeug, dass sie auch bei seriöser psychiatrischer Beurteilung eine Befreiung von der Impfpflicht bekommen dürften.“
Was hier vielleicht ein wenig sarkastisch klingt, trifft jedoch einen bislang kaum diskutierten Punkt. Wer panisch Angst vor der Impfung hat, wird sich selbstverständlich eine Befreiung ausstellen lassen können. Und wem ist damit geholfen, wenn andere „Verweigerer“ sich notfalls sogar in Beugehaft nehmen lassen? Damit beendet man die Pandemie auch nicht.

19. Es gibt keine Regelungen zum arbeitsrechtlichen Umgang mit der Impfpflicht

Bereits bei der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ stellt sich die Frage nach den arbeits-und verwaltungsrechtlichen Implikationen. Diese Fragen betreffen auch die allgemeine Impfpflicht. Ist ein Verstoß dagegen beispielsweise ein arbeitsrechtlich gültiger Grund für Abmahnungen, Aussperrungen oder Änderungskündigungen?
Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld und Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch aus?
Diese Beispiele stehen für einen ganzen Rattenschwanz an juristischen Fragestellungen infolge der Impfpflicht, die das Zeug haben, die Gerichte über Jahre hinweg lahmzulegen.

20. Unser Rechtssystem ist nicht auf eine Impfpflicht gegen Corona ausgelegt

Ohnehin stellt sich die Frage, ob unser Rechtssystem überhaupt auf die wohl anstehende Flutwelle an Eingaben, Beschwerden, Widersprüchen und Prozessen ausgelegt ist.
Eine Impfpflicht, die derart umstritten und fragwürdig begründet ist und gleichzeitig so viele Menschen betrifft, ist ein Präzedenzfall von epischer Größe.
Zwar gab es in der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und im Dritten Reich auch verpflichtende Impfungen, die viele Erwachsene betrafen, in der Bundesrepublik mit ihrem Gesetzesrahmen trafen verpflichtende Impfungen jedoch traditionell vor allem Kinder und da ging es eher um Kindergartenplätze und die Schulpflicht, aber nicht um die vielen rechtlichen Fragestellungen, die eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene mit sich bringt.

21. Nebenwirkungen sind vorhanden, Langzeitschäden immer noch nicht ausreichend geklärt

Dass es bei der Impfung auch schwere, teils tödliche Nebenwirkungen gibt, ist unumstritten. Unumstritten ist auch, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Fälle nicht umfassend sind und es eine Dunkelziffer gibt.
Doch selbst wenn man den konservativen Zahlen des PEI folgt, treten schwerwiegende Reaktionen bei 0,2 von 1.000 Impfungen auf. In immerhin 1.802 Fällen erfolgte eine Verdachtsmeldung über den tödlichen Ausgang der Impfung. Dies mag zwar für Angehörige der Risikogruppen im Vergleich zu den Sterbezahlen bei der Erkrankung mit Covid 19 überschaubar sein.
Für junge Menschen stellt sich die Abwägung jedoch anders dar. Von den bekannten schweren Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Myokarditis sind vor allem junge Menschen betroffen. Hier ist es mehr als fraglich, ob der Staat über eine Impfpflicht diese sehr sensible individuelle Abwägung des Nutzens und der Risiken übergehen darf.
Hinzu kommt, dass das Risiko potenzieller Langzeitschäden wissenschaftlich noch nicht geklärt ist; noch nicht geklärt sein kann. Auch das ist ein Punkt, der vor allem junge Menschen betrifft.

22. Der Staat darf seine Bürger nicht für ein höheres Wohl verletzen oder gar töten

Rein statistisch wurden bis zum 30. September 2021, dem Stichtag für den aktuellen Sicherheitsbericht des PEI, 53 Millionen Menschen in Deutschland geimpft. Davon sind laut PEI wohl 1.802 im Zusammenhang mit der Impfung verstorben.
Laut Bundesregierung gibt es zurzeit 18 Millionen Ungeimpfte. Würde man rein hypothetisch alle diese Menschen impfen, hätte dies bei gleicher Quote 600 Todesopfer im Zusammenhang mit den durch die Impfpflicht vorgeschriebenen Impfungen zur Folge. 600 Menschen würden also – zugespitzt formuliert – indirekt durch das Gesetz zum Tode verurteilt.
Insgesamt 7.200 Menschen würden – ebenfalls nach oben angeführter Quote – rein statistisch eine schwere Nebenwirkung erleiden.
Darf der Staat seine Bürger für ein höheres Wohl töten oder schwer verletzen? Nein, er darf dies nicht.
Diese Abwägung machte das Bundesverfassungsgericht 2006 geltend, als es das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärte. Dieses Gesetz sollte es dem Staat erlauben, in einem 9/11-Szenario ein Flugzeug abzuschießen, das ganz konkret viele Menschen mit dem Tod bedroht. Die Würde des Menschen in unantastbar, so das Grundgesetz. Daher darf der Staat auch nicht ein Leben opfern, um mehrere Leben retten zu wollen.

23. Die Impfpflicht vertieft die Spaltung der Gesellschaft

So fraglich es ist, ob eine Impfpflicht überhaupt einen medizinischen oder gar epidemiologischen Sinn hat, so sehr steht doch fest, dass eine Impfpflicht die ohnehin bereits durch die Corona-Debatte gespaltene Gesellschaft noch weiter spalten wird.
Wem nützt es, wenn die Ungeimpften nun durch ein weiteres rechtliches Instrument drangsaliert werden? Sie können doch schon jetzt nicht mehr in Restaurants und Kneipen mit ihren Freunden zusammensitzen, Einkaufen gehen, sich die Haare schneiden lassen und oft noch nicht einmal mehr ihrem Beruf nachgehen. Ist das nicht schon Schikane genug?
Es wird auch – auch wenn das jetzt keiner zu glauben scheint – eine Zeit nach Corona geben. Und dann müssen wir uns auch wieder gegenseitig in die Augen blicken können. Es war noch nie eine gute Idee, eine Minderheit durch Gesetze zu schikanieren, zu drangsalieren und zu unterdrücken.

24. Es gibt auch ein Recht auf Unvernunft

Folgt man dem Narrativ der Befürworter einer Impfpflicht, so geht es letzten Endes darum, per Zwang Menschen zu sanktionieren, die sich selbst durch ihre Unvernunft Schaden zufügen. Auch wenn weder die Befürworter der Impfpflicht noch die radikalen Gegner einer Impfung dies gerne hören werden: Es gibt auch ein verbrieftes Recht auf Unvernunft, sogar dann, wenn sie die eigene körperliche Unversehrtheit gefährdet. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren unterstrichen, als es ein Gesetz kassierte, das die medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug regelte.
Der damalige Gerichtspräsident Voßkuhle stellte dazu fest, der Staat dürfe den entgegenstehenden Willen eines Bürgers nicht einfach ignorieren, nur weil dieser „von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint“.

25. Die Impfpflicht wäre eine Zwei-Klassen-Impfpflicht

Letztlich läuft die Impflicht für Ungeimpfte auf ein Zweiklassen-System hinaus. Da es ausgeschlossen ist, dass der Staat die Impfung mit physischer Gewalt erzwingt, wird die Impfpflicht de facto vor allem auf Bußgeld-Ebene ausgetragen. Der ungeimpfte Besserverdiener wird diese Bußgelder aus der Portokasse bezahlen. Er ist es auch, der sich in vielen Fällen durch privat abrechnende Ärzte oder Psychologen eine Befreiung ausstellen lassen wird.
Auf der anderen Seite wird der geringverdienende Ungeimpfte wirtschaftlich durch die Bußgelder in seiner Existenz bedroht – vor allem dann, wenn er zu den Menschen gehört, die ohnehin bereits z.B. als Beschäftigte in der Gastronomie ganz maßgeblich wirtschaftlich unter den Coronamaßnahmen zu leiden hat.

26. Die Impfpflicht ist verfassungsrechtlich bedenklich

Eine Impfpflicht, die sich auf ein Virus bezieht, gegen das es keinen sehr gut wirksamen Impfstoff gibt und bei dem die Impfung die Verbreitung nicht stoppt, gab es noch nie in Deutschland. Vergleiche zur Masern-Impfung und zur Pocken-Impfung sind daher auch nicht statthaft.
Der Konflikt kollidierender Grundrechte und Ziele staatlichen Handelns prallen hier frontal aufeinander. Nicht umsonst heißt es im Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Diese körperliche Unversehrtheit zu verletzen, ist nur möglich, wenn es auf der anderen Seite ein sehr hohes Rechtsgut gibt, das mit milderen Mitteln nicht zu verteidigen ist – wie z.B. beim finalen Rettungsschuss.
Das ist aber hier nicht der Fall und die Aufgabe des Grundgesetzes ist es bekanntlich, die Bürger vor dem Staat zu schützen. Konkret schützt Artikel 2 den Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates in seine körperliche Unversehrtheit. Das muss hier als gegeben angesehen werden.

27. Die Impfung ist eine sensible Gewissensentscheidung

Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff, der – wenn auch in sehr wenigen Fällen – schiefgehen und im allerschlimmsten Fall sogar tödlich enden kann.
Eine solch schwerwiegende hochsensible Abwägung darf nicht der Staat vornehmen. Hier liegt vielmehr ein Paradebeispiel eines Szenarios vor, in dem der Bürger diese Entscheidung nach gutem Wissen und Gewissen selbst treffen muss.
Die Bedeutung ist auch den Parteien bekannt – nicht umsonst gilt die Impfpflicht im Abstimmverfahren des Bundestages als „Gewissensentscheidung“, bei der es wie bei der Sterbehilfe oder der Präimplantationsdiagnostik keinen Fraktionszwang gibt.
Es ist bemerkenswert, dass der Bundestag hier den hohen ethischen Rang einer „Gewissensentscheidung“ anerkennt, mit der er dann jedoch die „Gewissensentscheidung“ der Bürger durch Zwangsmaßnahmen außer Kraft setzen will. Gilt das Gewissen eines Abgeordneten mehr als das Gewissen eines Bürgers? Das Grundgesetz sieht dies anders.

28. Die Impfpflicht verstößt gegen den Nürnberger Kodex

Als Reaktion auf die medizinischen Zwangseingriffe an KZ-Häftlingen während der NS-Zeit bildete sich 1947 in Folge der Nürnberger Ärzteprozesse der sogenannte Nürnberger Kodex – eine bis heute geltende ethische Richtlinie für Heil- und Pflegeberufe für medizinische Versuche an Menschen.
Gleich im ersten Punkt dieses Kodex heißt es, dass „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson (…) unbedingt erforderlich“ sei. Nun ist die Impfung zwar im strengen Sinne kein medizinischer Versuch, auch wenn man dies in Anbetracht der irregulären Zulassung der Impfstoffe durchaus anders sehen kann. Vom Geist her besagt der Nürnberger Kodex jedoch auch, dass ein Arzt keinen medizinischen Eingriff an einem Patienten gegen dessen Willen vornehmen darf.
Wenn ein Patient durch ein Gesetz direkt oder indirekt (z.B. durch Drohung des Arbeitsplatzverlusts oder durch soziale Ächtung) zu einem medizinischen Eingriff gezwungen wird, ist dies mit den ethischen Richtlinien der Ärzteschaft nicht in Einklang zu bringen.

29. Die Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig

Selbst wenn man die potenzielle Gefährdung durch Corona in Betracht zieht, ist die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht nicht gegeben. Die allermeisten Ungeimpften sind nicht infiziert und demnach nicht ansteckend. Hinzu kommt, dass auch die allermeisten Infektionen nicht etwa tödlich, sondern mild oder gar symptomfrei verlaufen.
Der Staatsrechtler Rupert Scholz sieht daher eine Gefahrenlage mit täglichen Neuinfektionen zwischen 30.000 und 70.000 nicht groß genug, um 80 Millionen Menschen zu einer Impfung zu zwingen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt dementsprechend.

30. Die Impfpflicht ist weder geeignet noch angemessen

Im Rechtssystem gilt der Grundsatz, dass bei einem Gesetz, das in die Freiheiten und Rechte der Bürger eingreift, die Mittel geeignet und angemessen sein müssen.
Wie dargelegt, ist die Impfpflicht gegen Corona nicht geeignet, um die Pandemie zu beenden, und sie ist auch nicht geeignet, um Dritte zu schützen. Schließlich kann ein Geimpfter einen Ungeimpften oder Geimpften ebenfalls infizieren.
Und angemessen ist die Impfpflicht ohnehin nicht, stellt sie doch einen sehr schweren Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte der Bürger dar.
Wie sagte schon Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“. Damit ist eigentlich alles gesagt.

*: das gilt auch für den Sinovac-Impfstoff, der nach neuesten Forschungen auch sehr effektiv gegen die neue Omikron-Variante ist:
http://german.china.org.cn/txt/2021-12/16/content_77934960.htm
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Viruslast und Ansteckungsgefahr bei geimpften genauso hoch wie ungeimpften Delta-Infizierten – Delta-Variante so an­steckend wie Windpocken!

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Die Impfung gegen das Coronavirus schützt vor schweren Verläufen. Jedoch können mit der Delta-Variante infizierte Geimpfte so ansteckend sein wie Ungeimpfte.
Es wird immer deutlicher, dass es bei der ganzen Impfkampagne in erster Linie nicht um die Volksgesundheit, sondern darum geht, den Pharmafabriken Umsatz zu verschaffen.
jnss_spahnAber darum haben wir ja Herrn Jens Spahn in der Regierung und in der EMA die Pfizer-Lobbyistin Emer Cooke, vgl. https://www.epochtimes.de/politik/ausland/ema-praesidentin-emer-cooke-war-jahrelang-lobbyistin-der-groessten-europaeischen-pharmaorganisation-a3486580.html
Deshalb auch die geheimen Absprachen mit den Herstellern, dass hier überflüssiger Impfstoff nicht in 3.Welt-Länder verschenkt werden darf.

Zum Thema Spahn hier noch der Verweis auf ein passendes You-tube-Video des Clubs der klaren Worte:
https://www.youtube.com/watch?v=m2k6JYVSLuM

Viruslast bei geimpften genauso hoch wie ungeimpften Delta-Infizierten

https://www.tagesspiegel.de/politik/studie-aus-grossbritannien-viruslast-bei-geimpften-genauso-hoch-wie-ungeimpften-delta-infizierten/27492972.html
Untersuchungen der britischen Gesundheitsbehörde Public Health England (PHE) lassen vermuten, dass Menschen, die sich mit der Delta-Variante infizieren, sehr ansteckend sind. Ob sie geimpft sind oder nicht, soll darauf keinen Einfluss haben.

Das berichtet der Guardian. In einem offiziellen Statement der PHE heißt es dazu, dass erste Ergebnisse zeigten, dass die Viruslast bei Geimpften, die aufgrund eines Impfdurchbruchs positiv getestet wurden, genauso hoch sei wie bei ungeimpften Delta-Infizierten.

Auf welche Daten sich die PHE bezieht, geht aus der Meldung nicht hervor. Da es sich um sehr frühe Daten handle, seien außerdem weitere gezielte Studien erforderlich, um die Annahme zu bestätigen.

Auch Daten der US-Seuchenschutzbehörde aus der vergangenen Woche deuteten bereits daraufhin, dass Geimpfte das Delta-Virus ebenso übertragen können wie Ungeimpfte.

Somit sei auch für Geimpfte weiterhin Vorsicht geboten, insbesondere wenn sie auf Ungeimpfte treffen.
Sicher sei jedoch weiterhin, dass die Impfstoffe sehr zuverlässig vor schweren Verläufen mit Krankenhausverläufen schützen.

Die Impfdurchbrüche bei der Delta-Variante sind vor allem darauf zurückzuführen, dass diese die Eigenschaft hat, sich den Antikörpern, die sich nach der Impfung gebildet haben, besser entziehen zu können.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte bisher bei 42 Millionen vollständig Geimpften 7500 Impfdurchbrüche festgestellt.
Erkrankungen trotz Impfung sind demnach bei rund 0,02 Prozent der vollständig Geimpften aufgetreten.

Deshalb auch:

Weltärztepräsident fordert Corona-Tests für alle Reiserückkehrer

https://www.tagesspiegel.de/politik/wer-reist-kann-sich-das-auch-leisten-weltaerztepraesident-fordert-corona-tests-fuer-alle-reiserueckkehrer/27492704.html

Zur Begründung für die Forderung einer Testpflicht für alle Urlaubsheimkehrer verwies Montgomery auf die steigende Zahl sogenannter Impfdurchbrüche.
Wer sich eine Auslandsreise leisten kann, kann sich auch einen Schnelltest leisten, fügte Montgomery hinzu.

Auch dazu passend das deutsche Ärzteblatt:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/126034/US-Gesundheitsbehoerde-Delta-Variante-so-ansteckend-wie-Windpocken-trotz-Impfung

Washington Die Delta-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 ist der US-Gesundheitsbehörde CDC zufolge so ansteckend wie Windpocken und kann den Schutz von Impfungen leichter durchbrechen.
Das heißt : auch Geimpfte können sich mit der Variante anstecken und diese weitergeben, sind aber selbst vor schweren Verläufen geschützt, wie es in einer internen CDC-Präsentation heit, die von der Washington Post veröffentlicht wurde.

In der Präsentation werden bislang unveröffentlichte Studiendaten zitiert, nach denen geimpfte Menschen, die sich mit Delta infizieren, das Virus genauso leicht weitergeben wie nichtgeimpfte Infizierte.
Geimpfte Delta-Infizierte weisen dabei offenbar eine Viruslast auf, die mit nicht geimpften Delta-Infizierten vergleichbar ist.

Die Erkenntnisse der Behörde stellen dabei allerdings nicht die Wirksamkeit der Impfstoffe infrage: Diese schützten auch bei Delta weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit vor schweren Verläufen oder dem Tod. Der Schutz vor Ansteckung bestehe zwar auch, scheint aber schwächer zu sein.

Delta auch mit schwereren Verläufen assoziiert

Zudem kommt die CDC zu dem Schluss, dass Delta wohl gefährlicher ist als das ursprüngliche SARS-CoV-2 und Erkrankte eher schwere Verläufe erfahren.
Es müsse anerkannt werden, dass sich der Krieg verändert hat, hieß es auf einer der Präsentationsfolien.

Zuletzt hatte die CDC ihre Richtlinien angesichts der starken Ausbreitung der Delta-Variante angepasst und auch für Geimpfte in vielen geschlossenen Räumen wieder das Maskentragen empfohlen.
Damit gehen die neuen Empfehlungen nicht so weit, wie in dem internen Dokument gefordert wurde: Generelles Maskentragen, um die bertragungen der Delta-Variante zu reduzieren.

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Jochen

Impfpflicht durch die Hintertür? Arbeitgeber dürfen nach dem neuen Gesetz künftig Impfstatus „verarbeiten“

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

syringe and pills on blue background

Es ist unglaublich, was da letzten Donnerstag im Bundestag, nach nur 30minütiger Diskussion, verabschiedet worden ist.
Und DAS ist keine Verschwörungstheorie. Der Sozialdemokrat Michael Roth verbreitet dazu ganz offiziell Fake-News.
Über die VErstrickungen des BMG in die Industriepolitik seit Ulla Schmidt und insbesondere durch Herrn Spahn habe ich hier schon öfter berichtet.
Leider besteht die große Gefahr, dass diese Meldung den Leim-Medien wieder durchgeht. Ausser den NachDenkSeiten habe ich sie nirgens diskutiert gefunden.
https://deutsch.rt.com/inland/102502-impfpflicht-ueber-hintertuer-arbeitgeber-duerfen/
Auszüge:

Der Bundestag nahm am Donnerstag mit einer knappen Mehrheit ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite an.
Kritiker wurden als „Verschwörungsideologen und Merkel-Hasser“ diffamiert, dabei birgt das Gesetz durchaus Konfliktpotential.

Eine halbe Stunde lang debattierten die Bundestagsabgeordneten am 14. Mai über die vom Gesundheitsministerium eingebrachte und durch die CDU/CSU bearbeitete Drucksache 19/18967.
Am Ende stimmten 369 Abgeordnete (ausschließlich CDU/CSU und SPD) dafür, 214 dagegen, 63 enthielten sich und weitere 63 gaben ihren Stimmzettel erst gar nicht ab.
Damit wurde der Gesetzesentwurf mit einigen wenigen Anpassungen für das Zweite Gesetz zum „Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ angenommen.

Wer Kritik an dem verschärften Gesetz übt, wird umgehend als „Verschwörungsideologe und Merkel-Hasser“ abgebügelt, wie es beispielsweise der Staatsminister für Europa, Michael Roth (SPD), getan hat.
Auch wenn es durchaus krude Verschwörungstheorien im Umlauf gibt, verhindert man aber mit einer solchen Pauschalisierung eine dringend notwendige politische Auseinandersetzung mit Themen, die selbst der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung kritisiert. Denn worauf dieses neue Gesetz abzielt, sind unsere persönlichen Gesundheitsdaten und eine lückenlose Nachverfolgung von Infektionsketten. Selbst wenn nur der Verdacht einer Infektion besteht – wobei unklar ist, wie genau solch ein Verdacht aussieht und wer das festlegt –, soll das Umfeld der betroffenen Person mit Namen und Adresse gemeldet werden.

Selbst Personen, die negativ auf den SARS-Cov-2-Erreger getestet wurden, werden ab jetzt dem Robert Koch-Institut gemeldet.
Das wird als „laborbasierte Surveillance“ bezeichnet. *)

In seiner Stellungnahme zu diesen Veränderungen schrieb der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung:

Insgesamt tragen die vorgesehenen Regelungen der Bedeutung des Datenschutzes als Schutz des Grundrechts der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung nicht gebührend Rechnung. Zudem wird nicht genügend berücksichtigt, dass die Ausweitung von Meldepflichten für Gesundheitsdaten, also besonders geschützte personenbezogene Daten, einen Eingriff in dieses Grundrecht darstellt und dementsprechend zu begründen und zu rechtfertigen ist.

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Er kritisierte auch besonders scharf die Änderungen rund um den Impfpass. Während bisher lediglich die vorgenommenen Impfungen eingetragen und dokumentiert wurden, sollen künftig auch die ärztlichen Befunde, der sogenannte Serostatus, aufgenommen werden. Es bestehe die Gefahr, dass solch sensible Daten „zu einer missbräuchlichen Verwendung verleiten“ könnten. Deshalb mahnte er an:

Ich weise daher mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei diesen Informationen um Gesundheitsdaten handelt, deren Verarbeitung nach Artikel 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich untersagt und nur unter den in Artikel 9 Absatz 2 DSGVO genannten Voraussetzungen ausnahmsweise zulässig ist. Grundsätzlich darf daher niemand diese Informationen erfragen. Abgesehen vom behandelnden Arzt ist die Nutzung dieser Daten nur auf einer eigenen gesetzlichen Grundlage erlaubt, die den Zweck eindeutig benennt und den Kreis der Berechtigten festlegt. Zudem muss der Gesetzgeber begründen, warum er hier ausnahmsweise die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zulassen möchte.

Dass die Bedenken des Datenschutzbeauftragen der Bundesregierung nicht unbegründet sind, zeigt die vom Bundestag angenommene Änderung (Seite 20 der Drucksache 19/18967) von § 23a des Infektionsschutzgesetzes. Darin heißt es neu im ersten Satz:

Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden.

Mit anderen Worten dürfen demnach Arbeitgeber solche sensiblen medizinischen Daten verlangen, die eigentlich von der DSGVO geschützt sind, um sie als Entscheidungshilfen bei Personalfragen zu benutzen.**)

Auch wenn in dem neuen Gesetz nirgendwo von einer Impfpflicht die Rede ist, wie es der SPD-Politiker Michael Roth korrekt wiedergibt, so bedarf es keiner besonderen Verschwörungstheorien, um sich vorzustellen, dass sich Menschen genötigt fühlen werden, sich doch eines Tages impfen zu lassen, wenn davon der eigene Job oder der positive Verlauf eines Bewerbungsgesprächs abhängig ist.
Vorausgesetzt natürlich, dass ein Impfstoff existiert.

close up view of needle of a vaccine

Verwerflich ist hingegen die Art und Weise, wie Roth das Thema Impfpflicht abschmettert. Es sei „eine komische, verquaste Mischung aus Verschwörungsideologen, aus Merkel-Hassern und irgendwelchen Fantasten“, die „verantwortungslos“ solche Behauptungen aufstellen.

Es hat niemals eine Impfpflicht gegeben, auch nicht in Diskussionen. Zumal es überhaupt noch keinen Impfstoff gegen Covid-19 gibt, also gegen das Coronavirus.

Dass es niemals eine Impfpflicht gegeben hat, ist natürlich vollkommen falsch. Eine solche wurde erst im März gegen Masern eingeführt, die Kinder beim Eintritt in den Kindergarten oder Schule vorweisen müssen. Ebenso ist die Aussage falsch, dass es keine Diskussionen über eine Impfpflicht gegeben habe. Natürlich gab und gibt es nach wie vor eine.
So sprach sich beispielsweise der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder beim Corona-Gipfel in Ulm für eine Impfpflicht aus, ebenso wie Susanne Eisenmann (CDU), Kultusministerin von Baden-Württemberg.

Mehr zum Thema auf RT online: Angriff auf die Freiheit: Reisen darf, wer Corona-App und Immunitätsnachweis hat

*: Zur Vervollständigung der Statistik ist es natürlich sinnvoll, die Anzahl negativer Immuntests zu kennen. Aber bei einer solchen Meldung ist die Anonymisierung wichtig – wenn diese nicht oder nur unvollkommen erfolgt, ist das ein schwerer Verstoß gegen Grundrechte.
**: Zur Freude der Arbeitgeber ist von den bekannten Lobbyisten dieses Hintertürchen eingebaut worden.
Jochen