(Alp-)Träume des Weltwirtschaftsforums werden wahr: Mit Impfpass und digitaler Patientenakte zur lückenlosen Überwachung

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

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Tatsächlich habe ich diese Entwicklung such schon seit 2020 vorausgesehen; damals wusste ich noch nicht, dass sie durch eine NGO mit dem Namen ID2020 befördert wird. Diese probt in Bangladesh unter dem Deckmäntel- chen des Wohltäters schon länger den Vollzug, wie Thomas Röper festgestellt hat. Siehe dazu hier https://josopon.wordpress.com/2021/03/16/erosion-der-demokratie-durch-gezielte-meinungsmache-korruption-und-volksverdummung-eine-zusammenschau/
und  https://josopon.wordpress.com/2021/08/22/rustungskonzern-thales-will-impfprivilegien-und-passe-als-fur-das-ausrollen-mobiler-digitaler-identit-atsnachweise-nutzen/

Und jetzt hat Norbert Haering es schön zusammengefasst:
https://norberthaering.de/macht-kontrolle/digital-health-deloitte/
Auszüge:

n_haering9. 02. 2022 | Baden-Württemberg will ein Impfregister einführen, die Gesundheitsminister wollen den digitalen Genesenennachweis verpflichtend machen und alle Testzentren an die Kontrollinfrastruktur anschließen. Eine Impfpflicht soll dafür sorgen, dass jeder einen (digitalen) Impfpass haben muss. Wo das hinführen soll beschreibt das Weltwirtschaftsforum.

Der Impfpass ist auf gutem Weg digital-only zu werden, nur noch digital zu gelten, auf dem Handy oder notfalls als Papierausdruck mit QR-Code. In Berlin ist das schon so, in einigen europäischen Staaten ebenfalls. So komplex hat die Regierung die Regeln für unterschiedliche Kombinationen von Impfstoffen und Erkrankung und für unterschiedliche Zeiten seit der letzten Impfung gemacht, dass etwas anderes als digitale Erfassung und Kontrolle kaum noch effektiv möglich ist.

Nun soll der Genesenennachweis als Zugangsberechtigung für alles mögliche ebenfalls den Weg des Digtialen gehen. Die Ländergesundheitsminister haben auf ihrer Sitzung am 10. Januar beschlossen, das Bundesministerium für Gesundheit aufzufordern, „eine Rechtsgrundlage zu schaffen, mit der die Verpflichtung zur ausschließlichen Vorlage eines digital auslesbaren Genesenennachweises (QR-Code) im Rahmen von Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird, so dass auch der Berechtigtenstatus über die Corona-Warn-App angezeigt werden kann.“

Außerdem wollen sie, dass alle Teststellen, die PCR-Testungen anbieten, an die Corona-Warn-App angeschlossen werden.

Ein zentrales Impfregister wird vorbereitet

Außerdem will die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg zur Unterstützung der geplanten allgemeinen Impfpflicht ein Impfregister als Pilotprojekt einführen, damit es auf Bundesebene mit demselben schneller vorangeht. Die Stuttgarter fordern die Bundesregierung nämlich auf, ein zentrales Register zu prüfen. Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) begründet das so:

Klar ist für mich: Ein Impfregister ist ein wichtiges Element der Verwaltungsmodernisierung und durch die Möglichkeit der Verknüpfung mit digitalen Patientenakten ein zentraler Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.“

Zunächst sei ein digitaler Impfpass mit freiwilliger*)  Registrierung aller Impfungen geplant, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Ob ein solcher Pass im Pandemiefall verpflichtend werden kann, soll ebenfalls geprüft werden. Wenn es nach den Verlautbarungen von Bill Gates, WHO und anderen geht, ist der Pandemiefall der neue Normalfall. Die Erfahrungen der letzten beiden Jahre sprechen sicherlich nicht dagegen.

Die Verknüpfung mit der digitalen Patientenakte würde dann dafür sorgen, dass bei den Zugangskontrollen überall zumindest technisch auch die sonstigen Gesundheitsdaten abrufbar sind. Relevant dürfte das zuerst bei Grenzübertritten werden, wo die Grenzer in einer guten Position sind, einen zur „freiwilligen“ Preisgabe seiner Daten zu nötigen, oder eben nicht ganz freiwillig jenseits der Grenze zu bleiben.

Nicht von ungefähr finanzierten die Gates-Stiftung und die Rockefeller-Stiftung die Arbeiten der WHO an Richtlinien für den digitalen Impfpass. Sie sind auch maßgebliche Treiber von ID2020, der Kampagne zur Schaffung einer weltweit interoperablen digitalen Identitätsdatenbank aller Menschen. Der Rüstungs- und IT-Sicherheitskonzern Thales hat digitale Impfnachweise als Einstieg in unverselle mobil-digitale Identitätsnachweise bezeichnet.

impfpass wird Passierschein auf Dauer

Es kommt auch gar nicht so sehr darauf an, ob dieser digitale Impfpas (und Genensenennachweis) durchgängig verpflichtend ist, oder nur zu bestimmten Zeiten. Nach den Vorstellungen des US-zentrierten Konglomerats aus mächtigen Stiftungen, IT-Konzernen, Beratungsgesellschaften und Unternehmenslobbys, die gleichzeitig die weltweite Impfkampagne und die Kampagne zur digital-biometrischen Identität aller Erdenbürger, sowie die global harmonisierten Impfnachweise vorantreibt, wird der Impfnachweis dauerhaft Personalausweise, Reisepässe und Führerschein als wichtigste Ausweisdokumente ablösen.

Die Betreiber der Luca-App sind eine Partnerschaft mit ID-Now eingegangen. Damit wird ermöglicht, dass Nutzer in Zukunft neben dem digitalen Impfnachweis auch ihre verifizierten Ausweisdaten in der luca-App lokal auf ihrem Smartphone speichern. Dadurch wird der Besuch in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar ausschließlich mit der luca-App und ohne manuelle Überprüfung eines Ausweisdokumentes ermöglicht.

Für die Betreiber der Luca-App ist das ausdrücklich die Vorbereitung auf die Zeit nach der Pandemie. Sie sehen die Zugangskontrollen an allen möglichen Eingängen als Dauereinrichtung, leider zu Recht. Die automatisierte Kontrolle der Bewegungen der Bürger soll lückenlos möglich werden.

Wenn das erst einmal eingeübt ist, geht das auch weiter, wenn gerade mal nicht Pandemie ist. Denn die Kontroll-Infrastruktur ist ja da, die staatliche und die Konzernnachfrage nach den Daten auch, und eine nachhaltig verängstigte Bevölkerung wird es noch lange angenehm finden, wenn nur noch Menschen mit „Impfstatus auf neuestem Stand“ was Corona, Grippe und andere Infektionskrankheiten angeht, mit ihnen ins Flugzeug steigen oder einen Veranstaltungsort besuchen dürfen.

Wenn wir dann unser Eintrittsticket digital bezahlen – anders geht es ja bald nicht mehr – und der Impfpass wie vom grünen Ländle-Gesundheitsminister avisiert, mit der digitalen Patientenakte verknüpft ist, dann sind mit geeigneten (Welt-)Machtbefugnissen und Computerprogrammen ausgestattete Regierungen und Organisationen in der Lage, unser komplettes Bewegungsprofil, all unsere Finanzdaten und all unsere Gesundheitsdaten von beliebigen Computern aus abzurufen – und zwar sowohl zur laufenden Beobachtung, als auch zur rückwirkenden genauen Analyse, falls man sich erst irgendwann später für eine bestimmte Person interessiert.

Besonders attraktiv ist auch die Möglichkeit, Analyseprogramme über diese Datenbanken laufen zu lassen, die nach bestimmten Mustern in den Daten suchen und die entsprechenden Personen markieren, die man vorher noch gar nicht auf dem Schirm hatte. Sie können interessant sein, weil sie Dinge tun, oder Merkmale haben, die der Obrigkeit verdächtig sind, oder weil sie für bestimmte Konzerne, denen man die Daten verkaufen kann, besonders lukrative Kunden sind.

Wenn das Gesundheitssystem zu teuer werden sollte, kann man mit solchen Programmen auch entscheiden, wer welche Behandlung verdient und bekommt, und wer nicht, etwa weil sie sich nicht an Ernährungs- und Fitnessempfehlungen gehalten haben, oder weil ihre statistische Rest-Lebenserwartung gering ist.

Die Vision der Konzerne

Was man daraus machen kann, haben die Großkonzernelobby Weltwirtschaftsforum und eng mit diesem kooperierende Unternehmensberatungen wie Deloitte schon vielfach aufgeschrieben, zum Beispiel in Deloittes Anfang Februar veröffentlichtem Global Health Care Outlook mit dem Untertitel: „Are we finally seeing the long-promised transformation?“ (Sehen wir endlich die lange versprochene Transformation). Eine Kurzfassung findet sich auf der Netzseite des Weltwirtschaftsforums.

Weil die meisten Gesundheitssysteme in unterschiedlichem Ausmaß unterfinanziert seien, empfehlen die Konzerne nicht etwa, mehr Mittel bereitzustellen, oder die exorbitanten Gewinnmargen der Pharmakonzerne zu kappen. Nein, sie propagieren ein virtuelles Versorgungssystem, ein kostengünstiges „digitales Gesundheitsmanagement.“

Dabei könne „eine integrierte Plattform, die durch einen digitalen Kontrollturm mit proaktiven KI-Funktionen verbunden ist, den Fluss von Patientendaten optimieren und die Effizienz von Ärzten und Ressourcen steigern.“ Entfernung zum Patienten spielt keine Rolle mehr.

Indem alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander vernetzt sind, also Regierung, Versicherer, IT-Unternehmen, Gesundheitskonzerne – und in Echtzeit die Daten der mit allen möglichen Sensoren ausgestatteten Menschen bekommen und untereinander austauschen, werde sichergestellt, dass jeder im richtigen Moment die richtige Behandlung bekommt.

Daten zur Psyche besonders verlockend

Besonders viel Augenmerk richtet Delooitte auf die psychische Gesundheit der Menschen, denn hier liege besonders viel im Argen. Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen dagegen hätten dafür gesorgt, dass eine Welle von Depression, Angststörungen und anderen physischen Krankheiten und Problemen über die Bevölkerungen schwappt. Regierungen, Versicherer und Arbeitgeber machten sich Sorgen um die geistige Gesundheit und das Wohlverhalten ihrer Bürger, Versicherten und Beschäftigten.

Wieder ist das Allheilmittel künstliche Intelligenz, Digitalisierung und Telemedizin. Die zeitintensive Therapiestunde soll durch „kurze, zielorientierte Therapiemodelle“ ersetzt werden. Bequeme und günstige Apps sollen eingesetzt werden.

Möchten Sie ihre geistige Gesundheit und die Normalität ihres Verhaltens von Apps laufend überwachen lassen, die alle ihre Daten sofort an Behörden, Arbeitgeber und Versicherer senden, welche sie analysieren, ergänzen und untereinander austauschen? Wohl eher nicht.

Wenn Sie es dennoch tun müssen, etwa weil Sie sonst viel höhere Versicherungstarife bezahlen müssen, dann führt das dazu, dass Sie nicht versuchen werden Krankheiten und eigene Verhaltensauffälligkeiten zu entdecken, sondern diese zu verbergen. Das könnte den Krankenstand entscheidend senken, allerdings nur nach dem Till-Eulenspiegel-Verfahren. Der ließ sich von einem Krankenhausbetreiber eine Prämie versprechen, wenn er alle Patienten gesund machen würde. Dann versprach er den Patienten, sie mit einem Pulver gesund zu machen. Nur den Kränksten müsste er zu diesem Pulver verarbeiten. Urplötzlich waren alle gesund.

Es wäre also Regulierung gefragt. Das sehen auch Deloitte und Weltwirtschaftsforum so. Damit die Regierungen das nicht auf ihre eigene ungelenke und die Freiheit der Konzerne übermäßig einschränkende Art tun, haben sie gemeinsam einen Werkzeugkasten der Regulierung entwickelt. Er enthält unter anderem Instrumente zur Sicherung persönlicher Daten und „Prinzipien und Standards für die sichere, ethische und strategische Einführung von digitalen psychischen Gesundheitsdiensten.“ Da kann ja nichts mehr schiefgehen.

Es kann sicher auch nichts schiefgehen, wenn man der Empfehlung folgt:

Neben dem Interesse an der Nutzung digitaler Lösungen für die psychische und verhaltensbezogene Gesundheitsfürsorge wird zunehmend darüber diskutiert, ob es sinnvoll ist, dass sich Arbeitgeber stärker engagieren und in die Förderung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz investieren, anstatt dies der Regierung, den Versicherern oder den Arbeitnehmern selbst zu überlassen. Die Arbeitgeber haben ein ureigenes Interesse daran, dies zu tun: Eine schlechte psychische Gesundheit beeinträchtigt die allgemeine Gesundheit die Fähigkeit, produktiv zu arbeiten (wenn überhaupt), Beziehungen zu anderen und die gesellschaftlichen Kosten im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit, Gesundheits- und Sozialfürsorge.“

Ganz sicher spielt Deloitte hier nur naiv. Eine in den USA beheimatete Organisation, wo es kaum Kündigungsschutz gibt, kann nicht übersehen, dass Arbeitgeber psychische Probleme in der Belegschaft am schnellsten und für sie oft effizientesten durch Kündigung lösen können.

Die „Patienten“ sollen ermutigt werden, sich aktiver in das Management ihrer Gesundheit einzubringen, indem sie Tracker und andere Überwachungsgeräte nutzen, die dank der 5G-Mobilfunktechnologie ganz neue Möglichkeiten bieten:

5G macht nicht-traditionelle Versorgungspunkte zu effektiven Waffen (weaponizes). Fortschrittliche drahtlose Technologien werden kontinuierlich unser Wohlbefinden überwachen und in Echtzeit Einblicke und personalisierte Verhaltensanweisungen für unterwegs liefern. Nehmen wir an, Sie fahren zur Arbeit und Ihr KI-Assistent teilt Ihnen mit, dass Sie heute Morgen ihre letzten Blutdruck- und Statin-Tabletten aufgebraucht haben. Der KI-Assistent sagt auch, dass es drei Ausfahrten weiter eine Apotheke gibt und dass er sich erlaubt hat, Ihre Rezepte dort abzurufen. Sie verlassen die Autobahn, halten am Drive-in der Apotheke an und holen Ihre Tabletten ab. Ein bequemer, fünfminütiger Umweg verhindert eine Unterbrechung der Medikamenteneinnahme. Diese Art von Umgebungsintelligenz wird es uns in Zukunft ermöglichen, unser Wohlbefinden proaktiv zu steuern.“

… und die Versicherung erfährt sofort davon, wenn wir der KI nicht folgen und setzt in diesem Fall unsere Versicherungsprämie hoch oder kappt den Gesundheitsschutz. Prima, nicht wahr?

Und dann soll natürlich alles in die Cloud gepackt werden, also auf die Server, die meistens von den großen US-Konzerne wie Amazon und Microsoft betrieben werden, und auf die US-Dienste dank CLOUD-Act weltweit Zugriff haben.

Deutschland wird extra erwähnt als ein Land, das zwar bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems zurückhänge, obwohl es den zweitgrößten „Gesundheitsmarkt“ nach den USA habe, dessen Regierung aber inzwischen besser mitspiele. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz würden rund 4 Mrd. Euro bereitgestellt, um die „digitale Lücke“ zu schließen, unter anderem mit Patientenportalen, digitalem Medikamentemanagement, Telemedizin und Robotern.

Wo das dann hinführt, hat der Chefredakteur von T-Online, Florian Harms, bei Maischberger mit Leuchten in den Augen aus China berichtet. Dort habe er ein Startup besucht, das Menschen kleine Chips unter die Haut einpflanzt. Diese würden die Körperfunktionen messen und könnten mit einem staatlichen Server verbunden werden. Nicht jeder ist von dieser Perspektive so begeistert wie Harms.

Eine aktuellen Aufsatz des Weltwirtschaftsforums zufolge wurden allein in den USA 2021 rund 30 Mrd. Dollar in Telemedizin investiert.

Das „Internet der Körper“

„Wir gehen in die Ära des „Internets der Körper“, in der unsere physischen Daten von einer Reihe von Apparaten gesammelt werden, die implantiert, geschluckt oder getragen werden,“ beschrieb das Weltwirtschaftsforum schon im Juni 2020 diese Entwicklung. Als wegweisend wurde eine Krankenstation in China beschrieben, wo die Körperfunktionen aller Patienten mittels Sensoren zentral erfasst und überwacht werden, sodass das medizinische Personal keinen Kontakt mehr mit den Patienten braucht. Es gibt auch eine Hochglanzbroschüre, manche sagen auch Studie dazu, von Juli 2020.

Ein Bericht des militärnahen US-Forschungsinstituts RAND hat es so auf den Punkt gebacht: „Das Internet der Körper kann Durchbrüche in der medizinischen Wissenschaft bewirken, aber auch eine Überwachungsgesellschaft mit einem Eindringen in die persönliche Sphäre in bisher ungekanntem Ausmaß ermöglichen.“

Die Kampagnen von Weltwirtschaftsforum und engen Kooperationspartnern, die ich unter den Stichwörtern ID2020, Gleichschritt und Known-Traveller beschrieben habe, lassen mich keinen Moment zweifeln, dass es die zweite Verheißung ist, die beim Vorantreiben des Internet of Bodies (IoB), wie es auf englisch heißt, im Vordergrund steht.

eCard-neindanke*: Auch die elektronische Gesundheitsüberwachungskarte wurde „auf freiwilliger Basis“ eingeführt und wurde dann zwingend. Das war für mich der Anlass, diese zu bestreiken und 2019 aus der kassenärztlichen Versorgung auszusteigen.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen

30 Argumente gegen die Impfpflicht

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

syringe and pills on blue backgroundDas neue Infektionsschutzgesetz hat für mich jetzt schon ganz persönliche Konsequenzen:
Wenn ich bis März 2020 nicht mit einem für mich akzeptablen konventionellen Impfstoff geimpft werden kann, weil die EMA die Genehmigung von solchen herauszögert, muss ich meine Praxis schließen und kann nur noch Online-Sitzungen durchführen.
So ein Zufall, das der letzte SPD-Parteitag von den Impfstoffherstellern und Microsoft gesponsert wurde, siehe
https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/pfizer-microsoft-spd-parteitag-sponsern/

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Er weist auch auf das unterschwellige Ziel hin, die Gesundheitsdaten aller Bürger in einem Impfregister zu erfassen. Wer darauf dann zugriff hat – zusätzlich zu den Inlandsgeheimdiensten – ist noch offen. Man kann sich aber vorstellen, dass der Verfassungsschutz dann an der Tür der Arztpraxis lauert, wenn der nächste Impftermin fällig ist…

Aber heute eine gute Zusammenfassung auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=79084
Auszüge:
Anfang Januar soll im Bundestag die erste Debatte zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 starten und Februar oder März soll es dann soweit sein.
Die Zustimmung von Medien und Politik ist groß, ein Kurswechsel eher unwahrscheinlich. Gegenwind kommt dafür aus der Wissenschaft. So nannte der Virologe Alexander Kekulé die Einführung einer Impfpflicht gegen Corona jüngst „Gift“.
Doch Kekulé ist eine Ausnahme. Nur Wenige wagen es derzeit, bei der Corona-Thematik aus dem engen medial-politischen Meinungskorridor auszuscheren – zu groß ist die Angst, „in die falsche Ecke“ gerückt zu werden.
Das ist tragisch, denn es gibt zahlreiche sehr gute Argumente gegen die Impfpflicht und das hat nichts mit „Impfskepsis“ oder gar dem „Leugnen von Corona“ zu tun.
Jens Berger
hat für die NachDenkSeiten 30 Argumente gegen die Impfpflicht zusammengestellt. Bleibt zu hoffen, dass derartiger Widerspruch in der aufgeheizten, fast nur noch emotional und nicht mehr rational geführten Debatte nicht untergeht.

1. Die Impfquote in den Risikogruppen ist auch heute schon hoch

Wenn es darum geht, Menschen bei Covid 19 vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen zu schützen, geht es heute wie vor einem Jahr primär darum, die sogenannten Risikogruppen zu schützen. Das Medianalter der an oder mit Covid 19 Verstorbenen liegt immer noch bei 83 Jahren. Von den Sterbefällen der letzten drei Meldewochen waren 93 Prozent älter als 60 Jahre. Und auch bei den Hospitalisierungen steht diese Altersgruppe für mehr als zwei Drittel aller Fälle.
Leider erfasst das RKI keine spezifischen Impfquoten für die Hochrisikogruppe der über 80-Jährigen, aber bereits in der großen Gruppe der über 60-Jährigen ist die Impfquote mit rund 87 Prozent bereits heute extrem hoch. Gerade in dieser Altersgruppe gibt es zudem auch die allermeisten Fälle, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen problematisch ist.
Auch eine Impfpflicht kann sich nicht über eine ärztliche attestierte „Impfunfähigkeit“ wegsetzen. Daher dürfte die Menge der heute nicht geimpften, aber impffähigen Angehörigen der Risikogruppen ohnehin sehr überschaubar und der gesellschaftliche Nutzen – ausgedrückt in weniger Sterbefällen – marginal sein.

2. Für die meisten Ungeimpften bringt die Impfung wenig

Während die Impfquote bei den älteren Bürgern sehr hoch ist, finden sich die meisten Ungeimpften spiegelbildlich in der Gruppe der Jüngeren.
Laut offiziellen Zahlen ist zum Beispiel jeder zweite 12- bis 17-Jährige nicht geimpft. Doch gerade in den Altersgruppen derer, die oft nicht geimpft sind, ist die Morbiditäts- und Mortalitätslast der Krankheit ohnehin nur gering. So liegen dem RKI bis heute nur 35 validierte Covid-19-Todesfälle bei unter 20-Jährigen vor, von denen nach offiziellen Angaben 25 an einer schweren Vorerkrankung litten. Bei rund zwei Millionen Infizierten in dieser Altersgruppe ist dies kaum mehr als ein Hundertstel Promille.
In den letzten drei Meldewochen mussten insgesamt nur sechs minderjährige Testpositive intensivmedizinisch behandelt werden, während es fast 1.200 über 60-Jährige waren.
Diejenigen, die man mit einer Impfpflicht wohl am ehesten erreichen würde, gehören also genau zu der Gruppe, deren individueller Nutzen durch die Impfung am geringsten ist, und gleichzeitig auch zu der Gruppe, deren individuelle Gefährdung durch die Nebenwirkung der Impfung am höchsten ist.

3. Durch die Impfung kann man die Pandemie nicht stoppen

Spätestens seit dem Siegeszug der Delta-Variante ist bekannt, dass die Impfung keine sterile Immunität bietet, Geimpfte also immer noch ansteckend sind und zur Verbreitung des Virus beitragen. Die Impfung senkt zwar nachweislich das individuelle Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, aber sie stoppt die Ausbreitung des Virus nicht.
Daher ist hier auch ein Vergleich zur Pockenimpfung, für die es früher ja eine Impfpflicht gab, nicht zielführend. Die Pocken konnte man durch die Impfpflicht ausrotten – aber auch nur, weil die Impfung dafür sorgte, dass Geimpfte die Krankheit nicht weiterverbreiten. Dies leistet die Corona-Impfung nicht.
Dabei ist Virologen und Epidemiologen eigentlich bekannt, dass man nicht großflächig in eine laufende Epidemie hineinimpfen sollte.

4. Die natürliche Immunisierung ist für viele Menschen eine Alternative zur Impfung

Die Impfung ist nicht die einzige Form, den menschlichen Körper gegen das Sars-CoV-2-Virus zu immunisieren. Während die Impfung das Immunsystem eindimensional auf ein einziges Protein des Sars-CoV-2-Virus vorbereitet, bietet die Infektion eine sehr viel weitreichendere Immunisierung.
Für ältere und vorerkrankte Menschen ist diese Form der natürlichen Immunisierung aufgrund der hohen Krankheitsrisiken freilich keine ernstzunehmende Alternative. Bei jüngeren Menschen – und das ist das Gros der Ungeimpften – stellt sich diese Frage jedoch anders.
Nun mögen sich die Gelehrten darüber streiten, wie die Nutzen-Risiko-Abwägung hier ausfällt – dass der Nutzen der Impfung die Risiken einer Infektion für jüngere Menschen so deutlich übersteigt, dass dies eine Impfpflicht rechtfertigen könnte, ist jedoch ein unhaltbarer Standpunkt. Dies macht auch die STIKO in ihrer Begründung für die Impfempfehlung für Minderjährige klar, die nicht aus medizinischen, sondern expressis verbis aus politischen Gründen („um Einschränkungen der sozialen und kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen abzumildern“) ausgesprochen wurde.
Junge Menschen werden also laut STIKO nicht geimpft, um sie vor der Krankheit, sondern vor den Coronamaßnahmen der Regierung zu schützen.

5.Die Impfpflicht kommt zu spät

Die vierte Welle hat ihren Zenit vor drei Wochen überschritten und eine mögliche fünfte Welle, die dann durch die neue Omikron-Variante sehr massiv ausfallen könnte, wird für Deutschland im Januar erwartet. Die Impfpflicht wird aber erst frühestens im Februar, eher im März, verabschiedet werden und es wird Wochen, wenn nicht gar Monate, dauern, bis sie administrativ überhaupt durchgesetzt werden kann.
Sagte nicht Gesundheitsminister Lauterbach höchstpersönlich, dass alle(!) Ungeimpften bis zum März entweder „geimpft, genesen oder verstorben“ seien?
Was will man danach noch mit einer Impfpflicht erreichen?

6. Die Impfpflicht führt dazu, dass Ungeimpfte Booster-Willigen den Impfstoff wegnehmen

Während die Erstimpfung junger Menschen keinen klar erkennbaren individuellen medizinischen Nutzen bringt, kann die Booster-Impfung für Angehörige der Risikogruppen durchaus auf individueller Ebene medizinisch sinnvoll sein.
Nun sind aber die Ressourcen beschränkt. Das gilt für den Impfstoff selbst, aber mehr noch für die Termine in Arztpraxen und bei mobilen Impfteams.
Schon heute ist es ein gesellschaftliches Ärgernis, dass so viele junge Menschen, bei denen die Booster-Impfung keinen epidemiologisch erkennbaren Nutzen hat, älteren Menschen die Termine wegnehmen. Würden sich zusätzlich noch die bislang Impfunwilligen um diese Termine bewerben, drohen diejenigen herunterzufallen, die als einzige in diesem „Spiel“ überhaupt einen erkennbaren Nutzen durch eine Impfung oder Boosterung haben.

7. Genesene brauchen keine Impfung

Von einer Impfpflicht wären nicht nur Ungeimpfte, sondern auch Genesene betroffen, wenn ihre Infektion länger als sechs Monate zurückliegt. Genesene haben aber zahlreichen Studien zufolge auch lange nach diesem Zeitraum noch eine umfassende Immunisierung, die sogar besser vor neuen Infektionen schützt als die Impfung. Dies wird auch daran liegen, dass ihr Immunsystem nicht nur das eine Protein, das mit der Impfung „simuliert“ wird, kennt, sondern das gesamte Virus.
Dadurch sind Genesene auch besser vor kommenden Varianten geschützt als Geimpfte. Hier macht eine Impfung – vor allem für jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen – weder medizinisch noch epidemiologisch Sinn.

8. Die zugelassenen Impfstoffe sind nicht sonderlich wirksam gegen die aktuellen Varianten

Sämtliche zugelassenen Impfstoffe wurden auf Basis des „Urtyps“ oder dessen ab Frühjahr 2020 in Norditalien entstandener Variante entwickelt und validiert. Diese Variante(n) wurden jedoch zunächst vom Alpha-Typ (ehemals „britische Variante) und später vom Delta-Typ (ehemals „indische Variante“) komplett verdrängt.
Die Impfpflicht würde also bedeuten, dass die Bürger verpflichtet wären, sich mit einem Impfstoff impfen zu lassen, der überhaupt nicht für die zurzeit kursierenden Viren entwickelt wurde und bei ihnen ohnehin nur eingeschränkt wirksam ist.

9. Die jetzigen Impfstoffe helfen kaum gegen die kommende Omikron-Variante

Durch die nun offenbar Oberhand gewinnende Omikron-Variante verlieren die Impfstoffe nach jüngsten Laborstudien ihre Schutzwirkung sogar nahezu komplett.
Karl Lauterbach beziffert die Schutzwirkung einer Doppelimpfung gegen Omikron mit 35 Prozent. Daher kann es durchaus dazu kommen, dass im März eine Impfpflicht gegen ein Virus verabschiedet wird, gegen das es – zumindest zu diesem Zeitpunkt – gar keinen wirksamen Impfstoff gibt.

10. Totimpfstoffe sind (noch) nicht verfügbar

Ein großer Teil der Impfverweigerer spricht sich nicht generell gegen eine Impfung aus, hat aber – und dies keineswegs immer zu Unrecht – Bedenken, sich mit den mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen, die zurzeit die einzige zugelassene und angewandte Impfstoffgruppe darstellen. Der kurz vor der Zulassung stehende Totimpfstoff des Herstellers Valneva wäre für diese Menschen eine Alternative, die viele auch ernsthaft in Betracht ziehen. *)
Ob dieser Impfstoff zum Beginn der Impfpflicht überhaupt zugelassen ist und auch in ausreichender Menge zur Verfügung steht, ist jedoch ungewiss. Und wer weiß?
Vielleicht würde die Impfquote nach der Zulassung dieses Impfstoffs auch ganz ohne Impfpflicht die Werte erreichen, die das RKI für ausreichend hält?

11. Die Situation in den Krankenhäusern ist eine Folge politischer Entscheidungen

Als Argument für die Impfung, aber auch für die Impfpflicht, wird stets die Situation in den Krankenhäusern angeführt. Die ist jedoch eine Folge der Privatisierung und des hausgemachten Personalmangels und ist nicht den Ungeimpften anzulasten.
Hier hätte die Politik – wenn sie es denn wollte – ganz andere Hebel, um Abhilfe zu schaffen. Ein hausgemachtes Defizit, für das man selbst die Verantwortung trägt, auf eine Minderheit zu schieben, ist unlauter und schäbig und zudem geschichtsvergessen.

12. Es gibt kein Impfregister

Woher soll der Staat bei der Umsetzung einer Impfpflicht überhaupt wissen, wer geimpft und wer ungeimpft ist? Wie soll die Impfpflicht umgesetzt werden?
Eine denkbare Methode wäre es, jeden Bürger anzuschreiben, der ungeimpft ist, und aufzufordern, bis zu einem Stichtag einen Impfbescheid einzureichen. Doch der Staat weiß nicht, wer geimpft und wer ungeimpft ist.
Also bleiben zwei Alternativen: Ungeimpfte werden über Kontrollen ermittelt. Das verstößt aber gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte darf sich in der Umsetzung nicht auf Willkür oder Zufall stützen.
Bliebe die Alternative, alle Bürger anzuschreiben und ihren Impfstatus abzufragen. Wer soll das machen? Wie lange soll das dauern?
Dies wäre eine bürokratische Sisyphusarbeit, die massenhaft Ressourcen und Personal bindet.

13. Die Datenerhebungen sind unvollständig

In einem Land, in dem es einen Zensus braucht, um mit jahrelanger Vorbereitung und monatelanger Auswertung festzustellen, dass etwa eineinhalb Millionen Menschen, die in den Melderegistern stehen, gar nicht mehr leben, dürfte es ein Ding der Unmöglichkeit sein, eine umfassende Impfpflicht überhaupt zu kontrollieren.
Hinzu kommt, dass der Staat auch jetzt überhaupt nicht weiß, wie viele Menschen überhaupt geimpft oder ungeimpft sind und die Daten des RKI hierzu grob unvollständig sind.

14. Die Umsetzung der Impfpflicht wäre ein extrem teures Unterfangen

Alleine die Kosten, die zur Kontrolle und Nachverfolgung zur Durchsetzung der Impfpflicht anfallen würden, werden in die Milliarden gehen. Die Kosten für die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten sind unüberschaubar.
Nicht nur das fehlende Personal, sondern auch das fehlende Geld sollten rationale Gründe sein, auf ein derartiges Bürokratiemonster zu verzichten. Diese Ressourcen wären für andere Dinge wirklich sinnvoller zu verplanen.

15. Es ist nicht genügend Impfstoff da

Glaubt man Gesundheitsminister Lauterbach, hat sein Vorgänger „für das gesamte erste Quartal [2022] viel zu wenig Impfstoff gekauft“. „Die Mengen reichen“, so Lauterbach, „nicht, um die Booster-Impfkampagne zu fahren“.
Und bei dieser Schätzung sind die zusätzlichen Impfdosen, die für eine Umsetzung der Impfpflicht wohl benötigt würden, noch nicht einmal mit eingerechnet.

16. Es gibt keinen Impfzwang

Allenthalben wird betont, eine Impfpflicht sei kein Impfzwang. Der Staat könne also nicht Menschen gegen deren Willen mit Gewalt eine Spritze versetzen, es ginge vielmehr um die Verhängung von Strafen gegen Menschen, die sich der Pflicht entziehen.
Letztlich ist die Impfpflicht also mehr eine Fortsetzung der Drangsalierung Ungeimpfter mit anderen Mitteln. Das mag Geld aus den verhängten Bußgeldern in die Staatskasse spülen, hat jedoch keinen erkennbaren epidemiologischen Nutzen. Die Impfpflicht ist mehr ein Verwaltungsinstrument als ein Beitrag zur Seuchenabwehr.

17. Wer unentschlossen ist, ist auch mit sanfteren Mitteln zu erreichen

Nicht zuletzt die individuelle Ansprache von Menschen, die aufgrund von Sprachbarrieren oder Informationsdefiziten von der Impfkampagne nicht erreicht wurden, im Bundesland Bremen oder in unserem Nachbarstaat Dänemark haben gezeigt, dass eine Steigerung der Impfquote auch ohne Zwangsmittel durchaus möglich ist.
Hat der Staat hier alle Mittel ausgeschöpft? Sicher nicht.

18. Wer sich partout nicht impfen lassen will, wird auch durch die Impfpflicht seine Entscheidung nicht ändern

Neben den „Uninformierten“ und den „Unentschlossenen“ gibt es auch die radikalen Impfgegner.
Zu dieser Gruppe hatte der Virologe Alexander Kekulé jüngst treffend kommentiert: „Dass sie sich einer Impfpflicht unterwerfen würden, darf man getrost ausschließen. Eher würden sie sich von gleichgesinnten Ärzten (auch diese gibt es!) eine Impfunfähigkeit bescheinigen oder in Beugehaft nehmen lassen. Einige von ihnen haben so panische Angst vor dem vermeintlichen Teufelszeug, dass sie auch bei seriöser psychiatrischer Beurteilung eine Befreiung von der Impfpflicht bekommen dürften.“
Was hier vielleicht ein wenig sarkastisch klingt, trifft jedoch einen bislang kaum diskutierten Punkt. Wer panisch Angst vor der Impfung hat, wird sich selbstverständlich eine Befreiung ausstellen lassen können. Und wem ist damit geholfen, wenn andere „Verweigerer“ sich notfalls sogar in Beugehaft nehmen lassen? Damit beendet man die Pandemie auch nicht.

19. Es gibt keine Regelungen zum arbeitsrechtlichen Umgang mit der Impfpflicht

Bereits bei der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ stellt sich die Frage nach den arbeits-und verwaltungsrechtlichen Implikationen. Diese Fragen betreffen auch die allgemeine Impfpflicht. Ist ein Verstoß dagegen beispielsweise ein arbeitsrechtlich gültiger Grund für Abmahnungen, Aussperrungen oder Änderungskündigungen?
Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld und Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch aus?
Diese Beispiele stehen für einen ganzen Rattenschwanz an juristischen Fragestellungen infolge der Impfpflicht, die das Zeug haben, die Gerichte über Jahre hinweg lahmzulegen.

20. Unser Rechtssystem ist nicht auf eine Impfpflicht gegen Corona ausgelegt

Ohnehin stellt sich die Frage, ob unser Rechtssystem überhaupt auf die wohl anstehende Flutwelle an Eingaben, Beschwerden, Widersprüchen und Prozessen ausgelegt ist.
Eine Impfpflicht, die derart umstritten und fragwürdig begründet ist und gleichzeitig so viele Menschen betrifft, ist ein Präzedenzfall von epischer Größe.
Zwar gab es in der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und im Dritten Reich auch verpflichtende Impfungen, die viele Erwachsene betrafen, in der Bundesrepublik mit ihrem Gesetzesrahmen trafen verpflichtende Impfungen jedoch traditionell vor allem Kinder und da ging es eher um Kindergartenplätze und die Schulpflicht, aber nicht um die vielen rechtlichen Fragestellungen, die eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene mit sich bringt.

21. Nebenwirkungen sind vorhanden, Langzeitschäden immer noch nicht ausreichend geklärt

Dass es bei der Impfung auch schwere, teils tödliche Nebenwirkungen gibt, ist unumstritten. Unumstritten ist auch, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Fälle nicht umfassend sind und es eine Dunkelziffer gibt.
Doch selbst wenn man den konservativen Zahlen des PEI folgt, treten schwerwiegende Reaktionen bei 0,2 von 1.000 Impfungen auf. In immerhin 1.802 Fällen erfolgte eine Verdachtsmeldung über den tödlichen Ausgang der Impfung. Dies mag zwar für Angehörige der Risikogruppen im Vergleich zu den Sterbezahlen bei der Erkrankung mit Covid 19 überschaubar sein.
Für junge Menschen stellt sich die Abwägung jedoch anders dar. Von den bekannten schweren Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Myokarditis sind vor allem junge Menschen betroffen. Hier ist es mehr als fraglich, ob der Staat über eine Impfpflicht diese sehr sensible individuelle Abwägung des Nutzens und der Risiken übergehen darf.
Hinzu kommt, dass das Risiko potenzieller Langzeitschäden wissenschaftlich noch nicht geklärt ist; noch nicht geklärt sein kann. Auch das ist ein Punkt, der vor allem junge Menschen betrifft.

22. Der Staat darf seine Bürger nicht für ein höheres Wohl verletzen oder gar töten

Rein statistisch wurden bis zum 30. September 2021, dem Stichtag für den aktuellen Sicherheitsbericht des PEI, 53 Millionen Menschen in Deutschland geimpft. Davon sind laut PEI wohl 1.802 im Zusammenhang mit der Impfung verstorben.
Laut Bundesregierung gibt es zurzeit 18 Millionen Ungeimpfte. Würde man rein hypothetisch alle diese Menschen impfen, hätte dies bei gleicher Quote 600 Todesopfer im Zusammenhang mit den durch die Impfpflicht vorgeschriebenen Impfungen zur Folge. 600 Menschen würden also – zugespitzt formuliert – indirekt durch das Gesetz zum Tode verurteilt.
Insgesamt 7.200 Menschen würden – ebenfalls nach oben angeführter Quote – rein statistisch eine schwere Nebenwirkung erleiden.
Darf der Staat seine Bürger für ein höheres Wohl töten oder schwer verletzen? Nein, er darf dies nicht.
Diese Abwägung machte das Bundesverfassungsgericht 2006 geltend, als es das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärte. Dieses Gesetz sollte es dem Staat erlauben, in einem 9/11-Szenario ein Flugzeug abzuschießen, das ganz konkret viele Menschen mit dem Tod bedroht. Die Würde des Menschen in unantastbar, so das Grundgesetz. Daher darf der Staat auch nicht ein Leben opfern, um mehrere Leben retten zu wollen.

23. Die Impfpflicht vertieft die Spaltung der Gesellschaft

So fraglich es ist, ob eine Impfpflicht überhaupt einen medizinischen oder gar epidemiologischen Sinn hat, so sehr steht doch fest, dass eine Impfpflicht die ohnehin bereits durch die Corona-Debatte gespaltene Gesellschaft noch weiter spalten wird.
Wem nützt es, wenn die Ungeimpften nun durch ein weiteres rechtliches Instrument drangsaliert werden? Sie können doch schon jetzt nicht mehr in Restaurants und Kneipen mit ihren Freunden zusammensitzen, Einkaufen gehen, sich die Haare schneiden lassen und oft noch nicht einmal mehr ihrem Beruf nachgehen. Ist das nicht schon Schikane genug?
Es wird auch – auch wenn das jetzt keiner zu glauben scheint – eine Zeit nach Corona geben. Und dann müssen wir uns auch wieder gegenseitig in die Augen blicken können. Es war noch nie eine gute Idee, eine Minderheit durch Gesetze zu schikanieren, zu drangsalieren und zu unterdrücken.

24. Es gibt auch ein Recht auf Unvernunft

Folgt man dem Narrativ der Befürworter einer Impfpflicht, so geht es letzten Endes darum, per Zwang Menschen zu sanktionieren, die sich selbst durch ihre Unvernunft Schaden zufügen. Auch wenn weder die Befürworter der Impfpflicht noch die radikalen Gegner einer Impfung dies gerne hören werden: Es gibt auch ein verbrieftes Recht auf Unvernunft, sogar dann, wenn sie die eigene körperliche Unversehrtheit gefährdet. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren unterstrichen, als es ein Gesetz kassierte, das die medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug regelte.
Der damalige Gerichtspräsident Voßkuhle stellte dazu fest, der Staat dürfe den entgegenstehenden Willen eines Bürgers nicht einfach ignorieren, nur weil dieser „von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint“.

25. Die Impfpflicht wäre eine Zwei-Klassen-Impfpflicht

Letztlich läuft die Impflicht für Ungeimpfte auf ein Zweiklassen-System hinaus. Da es ausgeschlossen ist, dass der Staat die Impfung mit physischer Gewalt erzwingt, wird die Impfpflicht de facto vor allem auf Bußgeld-Ebene ausgetragen. Der ungeimpfte Besserverdiener wird diese Bußgelder aus der Portokasse bezahlen. Er ist es auch, der sich in vielen Fällen durch privat abrechnende Ärzte oder Psychologen eine Befreiung ausstellen lassen wird.
Auf der anderen Seite wird der geringverdienende Ungeimpfte wirtschaftlich durch die Bußgelder in seiner Existenz bedroht – vor allem dann, wenn er zu den Menschen gehört, die ohnehin bereits z.B. als Beschäftigte in der Gastronomie ganz maßgeblich wirtschaftlich unter den Coronamaßnahmen zu leiden hat.

26. Die Impfpflicht ist verfassungsrechtlich bedenklich

Eine Impfpflicht, die sich auf ein Virus bezieht, gegen das es keinen sehr gut wirksamen Impfstoff gibt und bei dem die Impfung die Verbreitung nicht stoppt, gab es noch nie in Deutschland. Vergleiche zur Masern-Impfung und zur Pocken-Impfung sind daher auch nicht statthaft.
Der Konflikt kollidierender Grundrechte und Ziele staatlichen Handelns prallen hier frontal aufeinander. Nicht umsonst heißt es im Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Diese körperliche Unversehrtheit zu verletzen, ist nur möglich, wenn es auf der anderen Seite ein sehr hohes Rechtsgut gibt, das mit milderen Mitteln nicht zu verteidigen ist – wie z.B. beim finalen Rettungsschuss.
Das ist aber hier nicht der Fall und die Aufgabe des Grundgesetzes ist es bekanntlich, die Bürger vor dem Staat zu schützen. Konkret schützt Artikel 2 den Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates in seine körperliche Unversehrtheit. Das muss hier als gegeben angesehen werden.

27. Die Impfung ist eine sensible Gewissensentscheidung

Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff, der – wenn auch in sehr wenigen Fällen – schiefgehen und im allerschlimmsten Fall sogar tödlich enden kann.
Eine solch schwerwiegende hochsensible Abwägung darf nicht der Staat vornehmen. Hier liegt vielmehr ein Paradebeispiel eines Szenarios vor, in dem der Bürger diese Entscheidung nach gutem Wissen und Gewissen selbst treffen muss.
Die Bedeutung ist auch den Parteien bekannt – nicht umsonst gilt die Impfpflicht im Abstimmverfahren des Bundestages als „Gewissensentscheidung“, bei der es wie bei der Sterbehilfe oder der Präimplantationsdiagnostik keinen Fraktionszwang gibt.
Es ist bemerkenswert, dass der Bundestag hier den hohen ethischen Rang einer „Gewissensentscheidung“ anerkennt, mit der er dann jedoch die „Gewissensentscheidung“ der Bürger durch Zwangsmaßnahmen außer Kraft setzen will. Gilt das Gewissen eines Abgeordneten mehr als das Gewissen eines Bürgers? Das Grundgesetz sieht dies anders.

28. Die Impfpflicht verstößt gegen den Nürnberger Kodex

Als Reaktion auf die medizinischen Zwangseingriffe an KZ-Häftlingen während der NS-Zeit bildete sich 1947 in Folge der Nürnberger Ärzteprozesse der sogenannte Nürnberger Kodex – eine bis heute geltende ethische Richtlinie für Heil- und Pflegeberufe für medizinische Versuche an Menschen.
Gleich im ersten Punkt dieses Kodex heißt es, dass „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson (…) unbedingt erforderlich“ sei. Nun ist die Impfung zwar im strengen Sinne kein medizinischer Versuch, auch wenn man dies in Anbetracht der irregulären Zulassung der Impfstoffe durchaus anders sehen kann. Vom Geist her besagt der Nürnberger Kodex jedoch auch, dass ein Arzt keinen medizinischen Eingriff an einem Patienten gegen dessen Willen vornehmen darf.
Wenn ein Patient durch ein Gesetz direkt oder indirekt (z.B. durch Drohung des Arbeitsplatzverlusts oder durch soziale Ächtung) zu einem medizinischen Eingriff gezwungen wird, ist dies mit den ethischen Richtlinien der Ärzteschaft nicht in Einklang zu bringen.

29. Die Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig

Selbst wenn man die potenzielle Gefährdung durch Corona in Betracht zieht, ist die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht nicht gegeben. Die allermeisten Ungeimpften sind nicht infiziert und demnach nicht ansteckend. Hinzu kommt, dass auch die allermeisten Infektionen nicht etwa tödlich, sondern mild oder gar symptomfrei verlaufen.
Der Staatsrechtler Rupert Scholz sieht daher eine Gefahrenlage mit täglichen Neuinfektionen zwischen 30.000 und 70.000 nicht groß genug, um 80 Millionen Menschen zu einer Impfung zu zwingen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt dementsprechend.

30. Die Impfpflicht ist weder geeignet noch angemessen

Im Rechtssystem gilt der Grundsatz, dass bei einem Gesetz, das in die Freiheiten und Rechte der Bürger eingreift, die Mittel geeignet und angemessen sein müssen.
Wie dargelegt, ist die Impfpflicht gegen Corona nicht geeignet, um die Pandemie zu beenden, und sie ist auch nicht geeignet, um Dritte zu schützen. Schließlich kann ein Geimpfter einen Ungeimpften oder Geimpften ebenfalls infizieren.
Und angemessen ist die Impfpflicht ohnehin nicht, stellt sie doch einen sehr schweren Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte der Bürger dar.
Wie sagte schon Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“. Damit ist eigentlich alles gesagt.

*: das gilt auch für den Sinovac-Impfstoff, der nach neuesten Forschungen auch sehr effektiv gegen die neue Omikron-Variante ist:
http://german.china.org.cn/txt/2021-12/16/content_77934960.htm
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.