Wie deutsche Bischöfe und katholische Laien die Entschädigung ihrer Missbrauchsopfer hintertreiben

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Einer meiner Patienten ist selbst Opfer – von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung in der Kindheit, von bürokratischer Verschwörung und parteiischen Gutachtern heute.
Hier wird es beschrieben:
https://www.fr.de/kultur/kirche-missbrauch-deutsche-bischoefe-katholische-laien-entschaedigung-opfern-hintertreiben-13284905.html
Auszüge:

Eckiger_TischDie katholische Kirche geht bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern alles andere als seriös vor.
Kirchenrechtler Norbert Lüdecke klärt auf.

Der 2010 von der Bundesregierung einberufene Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ hatte in seinem Abschlussbericht die Einrichtung eines Hilfesystems gefordert.
Deutsche_Bischofskonferenz2011 führten die Deutsche Bischofskonferenz daraufhin beim Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich die „Zentrale Koordinierungsstelle“ (ZKS) mit dem Verfahren für Leistungen in Anerkennung des Betroffenen zugefügten Leids ein. Die ZKS spricht seither auf Antrag und nach einer Plausibilitätsprüfung Empfehlungen an die Diözesen und Ordensgemeinschaften aus für materielle Leistungen zwischen 1000 Euro und 15.000 Euro.

267902142-zebra-happy-lack-nice-55jd99g1-e10a479ece0e.jpgKirche und Missbrauch: Kritik am Verfahren

Das Verfahren hat Kritik auf sich gezogen. Schon die vielfache kirchliche Sprechweise vom „Glauben Schenken“ zeigt Reste von Gönnerhaftigkeit.
Betroffene wissen zudem nicht, wer die Anträge sieht, wer über sie berät und die Empfehlungen beschließt, denn die ZKS-Mitglieder werden geheim gehalten – auf Nachfrage geben selbst Bischöfe und Missbrauchsbeauftragte an, sie nicht zu kennen.
Es heißt, dies geschehe „u. a.“ zum Schutz der Mitglieder und sei zum Teil auch von diesen selbst so gewünscht.

Was sie zu befürchten hätten und welche anderen Gründe es für die Geheimhaltung noch geben könnte, ist nicht nachvollziehbar.
Hinzu kommt: Die Höhe der Leistungen wird von vielen als unangemessen empfunden, und die Praxis ihrer Gewährung durch die Diözesen und Ordensgemeinschaften ist sehr unterschiedlich.
Ein gemeinsames verbindliches Vorgehen gibt es nicht. Transparenz und Unabhängigkeit sehen anders aus.

Kirch und Missbrauch: Experten empfehlen Wechsel zu Schmerzensgeld

Mitte 2019 beauftragte die Deutsche Bischofskonferenz eine Arbeitsgruppe, Grundsätze für eine Überarbeitung des Verfahrens vorzulegen. Von Betroffenenseite gehörte ihr Matthias Katsch als Sprecher und Geschäftsführer der Betroffenenorganisation „Eckiger Tisch“ an.
Als Ergebnis wurden von Bischof Stephan Ackermann (Trier) auf der Vollversammlung der Bischofskonferenz Ende September 2019 „Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids“ vorgestellt.
Eine Empfehlung war, Schmerzensgeld oder eine Entschädigung zu zahlen als „Ausdruck einer Haltung kirchlicher Verantwortungsträger…, die individuelles oder institutionelles Versagen beim Umgang mit Tätern und Opfern anerkennt und Verantwortung für die Folgen von Schuld und Versagen übernimmt“.

Über eine Grundentschädigung in Höhe von 10.000 Euro hinaus sollten künftig entweder pauschal 300.000 Euro oder gestuft z. B. zwischen 40.000 Euro und 400.000 Euro gezahlt werden.
Ein entsprechender Fonds könne grundsätzlich auch aus Kirchensteuermitteln, solle aber vorrangig aus anderen kirchlichen Quellen finanziert werden, unter anderem aus Mitteln der Bischöflichen Stühle.
Dabei sollte „außer Streit stehen, dass der Einwand, es fehle an Geld, nicht überzeugen kann und die Glaubwürdigkeit aller Versuche, Verantwortung für die Folgen von Schuld und Versagen zu übernehmen, von vornherein in Frage stellt.“

Kirche und Missbrauch: Eindruck eines veritablen episkopalen Coups

Soweit die Vorgeschichte. Und nun folgt ein zum Teil auf Videos nachvollziehbares Szenario, das den Eindruck eines veritablen episkopalen Coups erwecken kann: Es beginnt mit kurzen Stellungnahmen vor der Presse am 25. September: Bischof Stephan Ackermann äußert sich wortreich, allerdings vor allem zur Vorgeschichte.
Den von Katsch zuvor betonten Wechsel von der Leidanerkennung zur Verantwortungsübernahme durch Entschädigungen würdigt der Bischof als wichtige „begriffliche Unterscheidung“, um dann im Folgenden die Ausdrücke „Entschädigung“ oder „Schmerzensgeld“ bis auf eine Ausnahme nicht über die Lippen zu bekommen.

Trotz der Warnung der Arbeitsgruppe und vor aller weiteren Befassung mit den Empfehlungen verkneift er sich den Hinweis nicht, alles müsse von Bistümern und Orden auch leistbar sein.
Auf die lange Bank geschoben werde jedoch nichts, die weiteren Fragen seien zügig zu klären.

Kirche und Entschädigungen: Scheindebatten über Kirchensteuer

Sprach’s und lässt dann am 10. November wissen, die Entschädigungsleistungen seien von der Solidargemeinschaft, also aus Kirchensteuermitteln aufzubringen. Davor hatte der Jesuitenpater Klaus Mertes zuvor bereits gewarnt.
Ackermann riskiert später sogar – ob absichtsvoll oder nicht und mit anschließender Entschuldigung – den provokanten Vergleich, für Andi Scheuers Autobahnen müssten ja auch alle zahlen.

Die vorhersehbare Reaktion tritt prompt ein: Statt das Entschädigungsverfahren zügig zu konzipieren, wird eine Kirchensteuerdebatte bei den Laien induziert, werden diese gegen die Missbrauchsbetroffenen ausgespielt.
Und die Laien machen reflexartig mit: Sofort warnt der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, vor der Empörung der Gläubigen und nutzt die Gelegenheit für den weitergehenden Hinweis, die Kirche habe nicht beliebige Mittel für Entschädigungen, die in Europa in dieser Höhe noch nie gezahlt worden seien.
Gleich danach legt die Vizepräsidentin Claudia Lücking-Michel auf der ZdK-Vollversammlung nach: Zu befürchten sei eine schwere Akzeptanzkrise der Kirchensteuer und eine weitere Austrittswelle. Auch sie fügt gleich hinzu, die Kirche müsse ihre vielfältigen Aufgaben schließlich weiterhin wahrnehmen können.

Für klerikale Missbrauchstäter gelten bis heute keine konkreten Sanktionen

Das ist eine interessante Güterabwägung: Nicht Kirchensteuermittel nur nachrangig einsetzen, wenn andere Ressourcen möglicherweise nicht ausreichen, sondern von vorneherein gar nicht, weil sonst das Kirchensteuersystem leiden könnte. Laien wissen, wie wichtig den katholischen Hierarchen die Kirchensteuer ist. Sie haben ja erlebt, wie die Bischöfe in seltener Einigkeit und bemerkenswert hartnäckiger Geheimdiplomatie der Römischen Kurie die Kompetenz abgerungen haben, den staatlich erklärten Kirchenaustritt gesetzlich zu sanktionieren: Seit 2012 zieht jeder „Kirchenaustritt“ – übrigens auch der von Missbrauchsopfern – kirchenrechtlich automatisch die fast völlige Entrechtung nach sich.
Gemessen an der Sanktionsdrohung, zählt er damit in der Kirche zu den sehr schweren Verfehlungen.
Für klerikale Missbrauchstäter gelten hingegen bis heute keine konkreten Sanktionen und schon gar nicht solche, die mit der Tat eintreten.

Aber die Laien, die hier die Kirchensteuer verteidigen, sind ja mit den Bischöfen zurzeit auf dem „Synodalen Weg“ und zwar erklärtermaßen „in kirchlichem Sinn“, das heißt im klassischen Verständnis in jener Haltung, die Entscheidungen der kirchlichen Autorität grundsätzlich mehr zutraut als dem eigenen Urteil.
Claudia Lücking-Michel geht noch weiter: Bei der Frage der Entschädigung müsse eine Lösung gefunden werden, die auf Dauer von beiden Kirchen in Deutschland gemeinsam vertreten werden kann. Sie äußert dies im erklärten Wissen darum, dass die EKD sich gerade erst gegen eine Entschädigungslösung ausgesprochen hat.
Also auch katholisch: Entschädigung ade? Der Kölner Kardinal Rainer Woelki hatte erst unlängst den größer werdenden sozialethischen Dissens zu den evangelischen Gemeinschaften beklagt. Bahnt sich hier also eine neue ökumenische Annäherung an?

Kirche und Missbrauch: Katholische Bischöfe und die Übernahme von Verantwortung

Aus welchem Grund sollten sich katholische Bischöfe sonst für die Übernahme ihrer Verantwortung für Missbrauch in der Kirche daran orientieren, ob, wann und wie dasselbe in einer anderen kirchlichen Gemeinschaft geschieht?
Aber es geht noch weiter.

Auf derselben ZdK-Vollversammlung im November 2019 meldet sich der Erzbischof von Hamburg, Stefan Heße, zu Wort. Er ist seit 2016 Geistlicher Assistent des ZdK, das heißt er berät es in geistlichen und theologischen Fragen und hält in besonderer Weise den Kontakt zur Deutschen Bischofskonferenz.
Heße weitet den Horizont nochmals. Man müsse nicht nur ökumenisch abgestimmt vorgehen, sondern sich im Miteinander mit anderen betroffenen gesellschaftlichen Gruppen verständigen. Gerechtigkeit sei hier nur gesamtgesellschaftlich zu erreichen: „Denn es kann ja nicht sein, dass irgendein Mensch, der betroffen ist, deswegen mehr bekommt, weil es im Kontext Kirche geschehen ist, und wenn es im Sportverein geschehen wäre, dann bekommt er halt weniger.“

Kirche und der Missbrauchsskandal: Sexualstraftäter in Seelsorge eingesetzt

Man braucht einen Moment, um sich klar zu machen, was der Erzbischof hier vertritt: Der ehemalige Personalchef des Erzbistums Köln, während dessen Amtszeit ein staatlich verurteilter Priester-Sexualstraftäter weiter in der Seelsorge eingesetzt war, bevor er erneut in ein Nachbarbistum abgeschoben wurde (diesmal nach Essen), stellt sich als „geistlicher“ Assistent vor das versammelte ZdK hin und erklärt: Gerecht sei es nur, wenn die Kirche Bedürftigen nicht mehr zukommen lasse als den kleinsten Nenner, auf den man sich gesamtgesellschaftlich einigen kann.

Da ist sie wieder, die Einebnung des kirchlichen Missbrauchsskandals in ein gesamtgesellschaftliches Problem: Sicher schlimm, aber die anderen sind ja genauso, wenn nicht sogar schlimmer.
Von Anfang an, seit es der katholischen Kirche schnell gelungen war, einen zunächst nach dem Vorbild anderer Länder angeregten eigenen Runden Tisch zur Aufarbeitung des Missbrauchs durch Kleriker und damit eine längerfristige Fokussierung auf den sexuellen Missbrauch in den eigenen Reihen zu verhindern, wird die institutionsspezifische Perspektive immer wieder weggeblendet oder durch Äußerungen wie die von Heße überblendet oder unterlaufen.

Kirche und Missbrauch: Man hofft, jemand möge laut „How dare you?“ rufen

Schon der damalige Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, glaubte zu wissen: „Sexueller Missbrauch von Kindern ist kein spezifisches Problem der katholischen Kirche“.
Kollateral entlarvend zeigt dieses Gerechtigkeitsverständnis zudem, wie weit es her ist mit dem besonderen Profil des Sozialträgers katholische Kirche, das an anderer Stelle ja dazu dient, ein eigenes Arbeitsrecht zu rechtfertigen.
Als Beobachter von Heßes Wortmeldung hofft man, jemand möge laut „How dare you?“ rufen, stattdessen hört man Applaus im ZdK.
Noch am Rande der Versammlung sekundiert die Vizepräsidentin Karin Kortmann zudem mit dem Hinweis, ein kirchlicher Alleingang drohe Opfer erster und zweiter Klasse zu schaffen.
Soll das heißen: Da schaffen wir doch lieber alle gemeinsam nur Opfer dritter Klasse?

Worauf es hinausläuft, zeigen anschaulich zwei weitere Stellungnahmen: Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Rottenburg-Stuttgart beschließt: „… einen Alleingang der katholischen Kirche [darf es] nicht geben. Vielmehr muss in einem geregelten Verfahren eine zügige Abstimmung mit evangelischen Kirchen, staatlichen und kommunalen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden usw. vorangehen“.
Und für den Bischof von Hildesheim, Heiner Wilmer, wäre es zudem fatal, mit einem kirchlichen Alleingang „in diese alte Falle zu tappen“. Man müsse auch noch mit dem Justizministerium abstimmen, wie die Dinge zu regeln sind.
Welche Dinge? Wie man eigene Mittel verwendet? Sonst trägt man gegen jede auch nur vermutete staatliche Einmischung doch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht vor sich her.
Und welche Falle? In der katholischen Kirche Verantwortung zu übernehmen für tausendfachen Missbrauch und seine Vertuschung?

Kirche und Missbrauch: Fazit

Nichts gegen die Kritik daran, für Entschädigungen primär auf den Kirchensteuertopf zuzugreifen und damit nicht nur alle Gläubigen, sondern auch die katholischen Missbrauchsopfer selbst mit in Regress zu nehmen.
Aber alles gegen das, was hier passiert: Vordergründig gehen die Bischöfe auf die Kritik am geltenden Verfahren ein und beauftragen eine Arbeitsgruppe mit Änderungsvorschlägen.
Die zentrale Empfehlung von Entschädigungszahlungen schaffen sie anschließend bereits im Ansatz vom Tisch, indem sie eine Kirchensteuerdiskussion lostreten.

Statt mit gutem Beispiel voranzugehen, wollen sie auf andere Täterorganisationen warten, wohl wissend, dass damit eine Entschädigung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben ist.
Sollte es wirklich sein können, dass die Bischöfe kirchlich Betroffene erst und nur dann entschädigen wollen, wenn anderen auch außerhalb der Kirche Gerechtigkeit widerfahren ist?
Die fahrlässig untätigen oder vertuschenden Hierarchen haben schon bisher erfolgreich den Sand der Verjährung rieseln und Täter- wie Opferleben verstreichen lassen.
Sie führen die Verschleppung strategisch oder gedankenlos einfach fort und finden in den katholischen Funktionärslaien willige Helfer.

Und die Betroffenen? Sie erfahren erneut, was sie eigentlich wussten und doch manchmal immer noch nicht glauben wollen: wie trügerisch es ist, von verbal freundlicher Zugewandtheit eines katholischen Bischofs auf seine ehrliche Unterstützungsbereitschaft zu schließen.

Zur Person

Norbert Lüdecke, geb. 1959, ist Universitätsprofessor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn und Honorarprofessor für Kirchen- und Staatskirchenrecht an der Goethe-Universität Frankfurt. (jf)

Jochen