Seit Einführung der mRNA-Impfungen plötzlich viel mehr junge Tote – Aber keiner untersucht es !

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Alarmierendes von Susanne Bonath hier:
https://pressefreiheit.rtde.live/inland/167038-ploetzlich-viel-mehr-junge-tote/
Auszüge:

Spritze

Photo by Karolina Grabowska on Pexels.com

Die Massenimpfungen sollten Corona-Tote verhindern. Tatsächlich hat sich die Sterblichkeit in den letzten beiden Jahren erhöht. In allen Altersgruppen, vor allem den jungen, gab es mehr Tote, als bei gleicher Sterberate wie 2020 zu erwarten gewesen wäre.
Untersuchen will das offenbar keiner.
Viele Länder, darunter Deutschland, verzeichneten in den letzten beiden Jahren mehr Tote als während des ersten Pandemie-Jahres. Wirkten die Impfungen nicht? Haben sie womöglich selbst etwas damit zu tun?
Wer darüber nur vage laut nachdachte, rief sofort die „Faktenchecker“ auf den Plan. Alles Fake News, „checkten“ sie.
Schuld seien Hitzewellen, Corona, Grippe. Bewiesen ist das aber genauso wenig.

Um über nicht Untersuchtes nicht weiter zu spekulieren, könnte man eine beantwortbare Frage stellen: Haben die COVID-19-Vakzine die Gesamtsterblichkeit in Deutschland gegenüber 2020 reduziert?
Mit Daten des Statistischen Bundesamtes lässt sich diese Frage beantworten. Man vergleicht die gemeldeten Sterbefälle mit den Einwohnerzahlen der jeweiligen Altersgruppen und ermittelt so die jeweiligen Sterberaten in den vergangenen drei Jahren, um sie miteinander zu vergleichen.

Das Ergebnis ist eindeutig: Die Sterblichkeit lag zuletzt in allen Altersgruppen höher als 2020, als es noch keine Impfungen gab. Anders als bei Corona waren die jungen Jahrgänge prozentual sogar am deutlichsten davon betroffen, obwohl gerade bei ihnen die Sterblichkeit seit Jahrzehnten tendenziell abnimmt.
Wäre die Sterberate beispielsweise bei den Untervierzigjährigen in den letzten beiden Jahren genauso hoch gewesen wie 2020, wären insgesamt rund 1.350 junge Menschen weniger gestorben, davon rund 250 Kinder. Warum untersucht das niemand?

Rätseln über Todeszahlen

Nicht nur in Deutschland rätselte man zuletzt über vermehrte Todesfälle. Laut Neuer Zürcher Zeitung (NZZ) „registrierten viele europäische Länder 2022 lange Phasen der Übersterblichkeit“.
Für Deutschland erklärte das Statistische Bundesamt bereits für 2021 rückblickend folgendes:
„Ausgehend von 2019 wäre für 2021 eine Sterbefallzahl von 960.000 bis 980.000 erwartbar gewesen, also ein Anstieg um zwei bis vier Prozent. Tatsächlich ist sie um acht Prozent gestiegen.“

Auch im vorigen Jahr gab es keine Entspannung. Im Gegenteil: Erneut hätten 3,4 Prozent mehr Menschen als im Vorjahr das Zeitliche gesegnet, erläuterten die Statistiker zu Jahresbeginn in einer Pressemitteilung. Die Behörde bemühte zahlreiche Erklärungen, wie „Hitzerekorde“, „Coronawellen“ und „Atemwegserkrankungen im Allgemeinen“, die übermäßig aufgetreten seien.

Über eine Übersterblichkeit in Deutschland im Jahr 2020 ist sich die Forschung dagegen uneinig. Die amtlichen Statistiker registrierten bevölkerungsbereinigt drei bis vier Prozent mehr Todesfälle als erwartet.
Dem widersprachen Forscher der Universität Duisburg-Essen, die das untersucht hatten. Ihr Ergebnis:
„2020 gab es keine Übersterblichkeit in Deutschland, auch wenn es etwa 34.000 Todesfälle gab, die mit COVID-19 assoziiert werden.“

Schließlich gab zu Beginn dieses Jahres das Münchner Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung eine interessante Analyse heraus, in der es einen kontinuierlichen Anstieg der Sterberaten seit 2020 in Deutschland feststellte. Der stellvertretende Leiter der Ifo-Niederlassung Dresden, Joachim Ragnitz, konstatierte dazu:
„Überraschend ist, dass sich die Übersterblichkeit im Jahre 2022 noch einmal beschleunigt hat.“

Corona, Hitze und verschobene OPs?

Alle Statistiker und Erklärer schlossen die Impfungen als mögliche Ursache aber kategorisch aus. Als im Dezember 2022 die AfD anhand von brisanten Krankenkassendaten (hier abrufbar) darüber spekulierte, erntete sie dafür wortgewaltige „Faktenchecks“. *)
So war sich zum Beispiel der MDR rundum sicher:
„Hohe Sterblichkeit hat nichts mit Corona-Impfung zu tun.“

Die öffentlich-rechtlichen „Faktenprüfer“ beriefen sich auf Statements der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Daten-Modellierers Kristan Schneider. Unisono behaupteten sie: Die AfD habe die Daten falsch interpretiert. So folge etwa der Anstieg der Sterblichkeit zum Beispiel nicht den tagesaktuell verabreichten Impfdosen und sei zudem nicht exponentiell.
Warum das so sein soll, belegen sie nicht. Ihre Äußerungen bleiben damit Glaubenssätze und die real vermehrten Todesfälle ein nicht untersuchtes Rätsel.

Gern wird auf verschobene Operationen verwiesen, die der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Kliniken zwischen März und Mai 2020 verordnet hatte, um Betten für Corona-Patienten freizuhalten. Man könnte jetzt mutmaßen, dass deswegen mehr Menschen an den häufigsten Todesursachen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs gestorben sein könnten.
Allerdings: Die Todesursachen-Statistiken für die Jahre 2020 und 2021 weisen hier keine besonderen Abweichungen auf.

Die Spekulation über Hitzewellen als Grund hinkt ebenfalls. Erstens gab es 2021 keine besonders heftigen Hitzewellen. Zweitens erstreckte sich 2022 die Übersterblichkeit auf das gesamte Jahr und betraf keineswegs nur die kurzen Zeiträume, in denen es besonders heiß war.

Beim Erklärungsversuch gibt es nach wie vor ein Problem: Seit Beginn der Pandemie unterscheidet das zuständige Robert-Koch-Institut (RKI) nicht, ob Menschen an oder nur mit Corona starben. Auf diese Weise erfasste das Bundesinstitut rund 34.000 „Corona-Tote“ für 2020, 79.000 für 2021 und rund 49.000 im vergangenen Jahr.
Aber niemand weiß, wie viele wirklich an COVID-19 starben. Zumal die Zahlen die Frage aufwerfen: Warum gab es in den Impfjahren mehr „Corona-Tote“ als zuvor?

Das Präventionsparadoxon

Insgesamt ergibt sich damit folgendes Bild: Trotz Corona gab es 2020 in Deutschland keine gravierende, laut der Universität Duisburg-Essen sogar gar keine Übersterblichkeit in Deutschland.
In den beiden Folgejahren stiegen die Sterbezahlen nach offiziellen Verlautbarungen aber weiter an, obwohl die Corona-Präparate Todesfälle verhindern sollten.

An vermehrten Herz- und Krebstoten aufgrund verschobener Operationen im ersten Corona-Jahr liegt es offenbar nicht.
Die Hitzewellen bieten keine ausreichende Erklärung, da auch außerhalb selbiger vermehrt gestorben wurde.
Nicht erfasste „Corona-Tote“ sind wenig plausibel, da in Kliniken jeder getestet wurde und jeder „positiv“ Verstorbene in die Statistik kam. Die „Corona-Toten“ wurden eher übererfasst.

Argumentiert wird auch gern mit dem Präventionsparadoxon: Hätte man die Impfstoffe nicht eingeführt, wären sicher viel mehr Menschen gestorben. Das ist eine nicht belegbare Spekulation. Man mag es vielleicht für 2021 noch annehmen, als laut Wissenschaftlern die gefährlichere „Delta-Variante“ grassierte. Spätestens beim milderen „Omikron“ kommen aber Zweifel.

Die Zweifel erhärten sich mit den Daten des DIVI-Intensivregisters, die das RKI seit Anfang 2022 herausgibt. Demnach lag schon im April vorigen Jahres der Anteil der ungeimpften Corona-Intensivpatienten mit 20,3 Prozent unter ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung von damals etwa 23 Prozent.
Im November waren lediglich 13 Prozent der Intensivpatienten ungeimpft, bei immer noch 22 Prozent Ungeimpften insgesamt.

Die Daten des Intensivregisters belegen zumindest nicht, dass Ungeimpfte öfter mit Corona auf der Intensivstation landeten und dort eventuell daran verstarben. Sie stützen nicht einmal die bis heute behauptete Theorie, wonach die Präparate sicher schwere Verläufe verhinderten.

Mehr Tote mit Impfung

Die vorhandenen Daten lassen also nicht im Geringsten eine wissenschaftliche Aussage darüber zu, ob die Impfungen kausal an der Übersterblichkeit beteiligt sind oder nicht. Dass dies von staatlicher Seite nicht untersucht wird, hinterlässt den Eindruck absichtlichen Wegschauens.
Dass nun das Fehlen von Studien genutzt wird, um Zusammenhänge mit der Impfung abzustreiten, ist geradezu absurd.

Die einzige Frage, die also plausibel beantwortet werden kann, ist folgende: Haben die Impfungen in Deutschland dazu geführt, dass anteilig an der Bevölkerung weniger Menschen als im ersten Corona-Jahr ohne die Präparate sterben?
Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen nach groben Altersgruppen hat das Statistische Bundesamt hier veröffentlicht. Der Autor hat sich genauere Daten schicken lassen, um die in einer Excel-Tabelle in anderen Kohorten erfassten Sterbefälle mit ihnen vergleichen zu können.

Das Ergebnis ist brisant: In allen Altersgruppen sind in den vergangenen beiden Jahren anteilig an der entsprechenden Bevölkerung mehr Menschen gestorben als im ersten Corona-Jahr ohne Impfungen. Eine einzige Ausnahme bilden die Überneunzigjährigen im Jahr 2021. Mit -0,3 Prozent, etwa 550 Todesfälle, war der Rückgang der Sterblichkeit aber sehr gering in dieser Gruppe mit der naturgegeben höchsten Sterblichkeit von jährlich etwa 25 Prozent.

Insgesamt schieden demnach 2021 rund 16.500 Menschen mehr aus dem Leben, als es bei gleicher Sterblichkeit wie 2020 zu erwarten gewesen wäre. Knapp 10.000 Tote davon, 60 Prozent, waren jünger als 70 Jahre, es waren vor allem mittlere Jahrgänge betroffen.
Im vergangenen Jahr gab es sogar gut 43.000 überzählige Tote gegenüber dem ersten Corona-Jahr ohne Impfungen, dabei schlugen alle Altersgruppen zu Buche, besonders deutlich die sehr jungen.

Auffällig ist vor allem: Bei den unter vierzigjährigen sowie bei den über siebzigjährigen Menschen sind 2022 die höchsten Anstiege der Sterberaten zu verzeichnen. In den mittleren Jahrgängen hingegen schoss die Sterberate vor allem 2021 in die Höhe, ging im Jahr darauf aber nur marginal zurück.

Erhöhte Sterberaten vor allem bei Jungen

Setzt man die Todeszahlen direkt ins Verhältnis zu einer bestimmten Anzahl von Einwohnern in der jeweiligen Altersgruppe, wird das Ausmaß am deutlichsten.

Von einer Million Einwohnern im Alter unter 40 Jahren starben im ersten Corona-Jahr 386 Menschen. Im Jahr 2021 gab es 395 Tote in dieser Altersgruppe pro einer Million Einwohner, im Jahr 2022 sogar 417 Verstorbene. Das ist im ersten Impfjahr noch ein moderater Anstieg der Sterberate um gut zwei, im zweiten Impfjahr hingegen um ganze acht Prozent gegenüber 2020.

Damit starben insgesamt rund 1.350 mehr Untervierzigjährige, als es mit gleicher Sterberate wie 2020 zu erwarten gewesen wäre ‒ davon entfallen über 1.000 Todesfälle auf das Jahr 2022.
Das ist der höchste prozentuale Anstieg der Sterberate von allen Altersgruppen. Besonders betroffen war hier die Gruppe der 15- bis 29-Jährigen mit gut elf Prozent höherer Sterblichkeit als im ersten Corona-Jahr.

Von 100.000 Einwohnern im Alter von 40 bis 69 Jahren starben im ersten Corona-Jahr 560 Menschen. Im ersten Impfjahr gab es 593 und im zweiten Impfjahr 591 Tote pro 100.000 Einwohnern in dieser Altersgruppe.
Für das Jahr 2021 ergibt sich daraus ein Plus von fünf Prozent und gut 9.000 Todesfällen gegenüber 2020, im vergangenen Jahr gab es rund 6.500 mehr Verstorbene im mittleren Alter als 2020, womit die Sterberate um 3,4 Prozent höher lag als im ersten Corona-Jahr.

Bei den Übersiebzigjährigen kamen 2020 auf 10.000 Einwohner rund 590 Verstorbene. Ein Jahr später waren es 604 Todesfälle und im zweiten Impfjahr sogar 630 Tote pro 10.000 Einwohnern in dieser Altersgruppe.
Daraus ergibt sich für das vorige Jahr ein Anstieg um fast sieben Prozent, womit es rund 35.000 Tote über 70 Jahren mehr gab, als mit einer Sterblichkeit, wie sie 2020 vorherrschte, erwartbar waren.

Zusammenfassend ergibt sich folgendes Bild: Wären in den letzten beiden Jahren so viele Menschen gestorben wie im ersten Corona-Jahr, als die Bevölkerung laut Staatsdoktrin dem Virus völlig ungeschützt ausgeliefert war, hätte es insgesamt in diesem Zeitraum fast 60.000 Tote weniger in Deutschland geben müssen, davon ein knappes Drittel (gut 17.000) jünger als 70 Jahre, also deutlich unterhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung. Damit war besonders auch jene Gruppe von vermehrter Sterblichkeit betroffen, die ein äußerst geringes Risiko hatte, an COVID-19 zu sterben.

Wenn die Impfung das Problem wäre…

Die Corona-Impfungen haben die Sterblichkeit somit nicht verringert. Ob sie für die Übersterblichkeit mit verantwortlich sind, müsste geklärt werden. Wagt man anzunehmen, dass die Impfungen möglicherweise ihren Anteil daran hatten, könnte man die Frage stellen: Warum starben Untervierzigjährige und Übersiebzigjährige vermehrt 2022, mittlere Jahrgänge aber ganz besonders 2021?

Eine mögliche Erklärung hierfür wäre, dass sich die jungen Menschen eher später erstmals impfen ließen, also Ende 2021 oder Anfang 2022. Für Kinder unter zwölf Jahren gab es bis Ende 2021 noch keine Impfempfehlung.
Die Übersiebzigjährigen ließen sich zwar häufiger frühzeitig impfen, aber möglicherweise hat ihnen das weniger geschadet als den Jüngeren. Bei ihnen könnten jedoch die Booster zu Buche schlagen, die in dieser Altersgruppe vermehrt 2022 in Anspruch genommen wurden.
Die mittleren Jahrgänge hingegen ließen sich zwar 2021 häufig impfen, nahmen aber im Folgejahr seltener einen oder mehrere Booster in Anspruch, wie RKI-Daten zeigen.

Solange die Ursache für tausende überschüssige Todesfälle auch in jüngeren Altersgruppen nicht geklärt ist, bleibt das allerdings genauso eine Spekulation wie die Behauptung zahlreicher „Faktenchecker“, wonach die Impfungen als Faktor nicht in Frage kämen.

Dies zu klären, wäre auch für die Zukunft äußerst bedeutsam. Pharmakonzerne arbeiten bereits daran, die umstrittene mRNA-Technologie auf andere Impfungen, zum Beispiel gegen Grippe und das RSV-Virus, sowie auf Arzneimittel, etwa gegen Krebs, auszuweiten.
Entgegen den Marketingkampagnen der daran verdienenden Pharma-Industrie darf weiter angezweifelt werden, dass diese Präparate tatsächlich harmlos sind.
*: Warum kam von der Linkspartei hier kein Aufklärungsinteresse ? Ich als Mitglied hätte das schon gerne wissen wollen.
Inside_CoronaUnd wieder einmal weise ich auf das Buch von Thomas Röper hin:
Inside Corona

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen

Beweis auf Eis. Wie gefrorenes Blut zur Aufklärung von COVID-Impfschäden beitragen kann

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Der von der KBV dokumentierte massive Anstieg unerwarteter und unerklärlicher Todesfälle just zum Zeitpunkt, als die massiven Impfkampagnen einsetzten, bestätigt meine schlimmsten Befürchtungen. *)

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Die Regierung und die angeschlossenen Leim-Medien, „Faktenchecker“ u.s.w. haben ohne besseres Wissen gelogen, verharmlost und so zum Tod von Hunderten Geimpfter beigetragen. Zuvor hat sie aktiv dafür gesorgt, dass Zusammenhänge verschleiert, ansonsten selbstverständliche Ursachen- und Begleitforschung unterdrückt und Kritiker aktiv diffamiert wurden, siehe https://josopon.wordpress.com/2022/05/10/charite-studie-lasst-auf-massive-untererfassung-von-impfschaden-durch-corona-vakzine-schliesen-von-leim-medien-als-schwurbelei-abqualifiziert/.
Im Zusammenhang mit den Korruptionsaffähren innerhalb der EU, die auf höchst intransparente Weise „Impf“-Stoffe bei Schmuddelfirmen (vgl. https://josopon.wordpress.com/2021/11/04/bei-zulassung-von-biontech-pfizer-wurde-geschlampt-bei-zulassung-von-biontech-pfizer-wurde-geschlampt/ wie Pfizer bestellt hat, ist der Gedanke an eine Aufarbeitung in Form großer Prozesse naheliegend – solchen Leuten sollte ein- für alle Mal das handwerk gelegt werden.

Zum Glück kommt Wahrheit scheibchenweise ans Licht, und es ist nicht gelungen, sämtliche Beweise zu vernichten, so wie bei Pfizer sämtliche Versuchstiere nach erfolgreicher Notzulasung entsorgt worden sind, um Forschungen zur Langzeitverträglichkeit zu unterbinden.
Dazu die folgende Veröffentlichung auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=91462
Ein Artikel von Ralf Wurzbacher
Auszüge:

Schwere bis todbringende Nebenwirkungen nach der Behandlung mit den Covid-19-Vakzinen werden inzwischen zwar nicht länger verleugnet. Zur Zahl der Fälle, zu möglichen Zusammenhängen zu Übersterblichkeit und Geburtenrückgang schweigen sich Politik, Behörden und Leitmedien allerdings weiterhin aus. Und wer Entschädigung für eigenes Leid oder den Verlust eines Angehörigen durchsetzen will, steht in aller Regel auf verlorenem Posten.
Aber die Lage könnte sich demnächst bessern. Elke Austenat, Spezialistin im Bereich Diabetologie, beleuchtet im Interview mit den NachDenkSeiten neue Verfahren zum Nachweis von Impfschäden – bei Verstorbenen und Lebenden. Betroffene ermuntert sie, Blut konservieren zu lassen, mit dem sich vielleicht schon in naher Zukunft belegen lässt, dass sie Opfer der Spritze geworden sind. Mit ihr sprach Ralf Wurzbacher.

Frau Austenat, dass die Behandlung mit den sogenannten Corona-Impfstoffen auf Basis der mRNA- und der Vektortechnologie mit vielfältigen Nebenwirkungen und zum Teil schwerwiegenden körperlichen Schäden mit bis hin tödlichem Ausgang einhergehen kann, gilt mittlerweile als unstrittig.
Zum Beispiel beziffert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Zahl derer, die im Jahr 2021 infolge einer Impfung einen Arzt aufgesucht haben, mit 2,5 Millionen. In welchen Größenordnungen denken Sie?

Wir wissen, dass weltweit Milliarden Menschen und in Deutschland rund 65 Millionen Menschen geimpft wurden. Geht man davon aus, dass etwa sieben Prozent der bisher produzierten Impfstoffchargen im Zusammenhang mit schweren Komplikationen stehen, dann könnte die Zahl der KBV die reale Lage erheblich unterschätzen.

Warum Chargen und warum sieben Prozent?

In den USA lässt sich anhand der VAERS-Daten der Gesundheitsbehörde CDC – also des offiziellen Meldesystems für Verdachtsfälle unerwünschter Nebenwirkungen von Impfstoffen – und durch Abgleich mit den veröffentlichten Chargennummern ermitteln, dass rund 90 Prozent der Meldungen auf 7,5 Prozent belegter Chargennummern zurückgehen. Ganz offensichtlich wirkt ein kleiner Teil der Chargen sehr viel toxischer als der große Rest, weshalb ich das amerikanisches Roulette nenne.
Das deckt sich auch hierzulande mit Beobachtungen etwa in Pflegeheimen. Es gab Fälle, in denen nach der Durchimpfung schlagartig sehr viele Bewohner verstorben sind, und andere, wo nichts dergleichen passierte.

Haben Sie selbst die VAERS-Daten analysiert?

Die Befunde stammen vom Physiker Professor Doktor Werner Bergholz, der dem Corona-Sachverständigenausschuss der Bundesregierung angehört. Er hat sich in seinem Berufsleben intensiv mit Qualitätsmanagement und Risikoanalysen beschäftigt und weiß daher sehr gut, wie man Zahlen erhebt und auswertet.
Er hat schon sehr früh auf die Gefahren der Impfungen hingewiesen und angesichts ihres begrenzten Nutzens den Stopp der Impfkampagne gefordert.
Er sieht auch eine starke Korrelation zwischen der Impfrate und der seit vielen Monaten gemessenen Übersterblichkeit und dem Geburtenrückgang in Deutschland.
Aber solche Hinweise, dazu aus höchst berufenem Munde, werden von den Regierenden und den Medien bis heute ignoriert oder abgestritten.

Eigentlich sollte man annehmen, dass jede Impfdosis den identischen Inhalt hat. Warum ist das offenbar nicht so?

Es gibt inzwischen etliche Untersuchungen, die belegen, dass zwischen den Chargen Unterschiede bestehen. Handelt es sich um Verunreinigungen durch Fehler im Produktionsprozess oder wird hier vorsätzlich gepanscht? Darüber lässt sich spekulieren, das soll aber hier nicht das Thema sein, sondern vielmehr, was daraus folgt.
Nimmt man die Erkenntnisse von Professor Bergholz und überträgt sie auf Deutschland, könnten bei bislang fast 190 Millionen verabreichten Impfdosen im Nachgang von circa 14 Millionen Injektionen stärkere Nebenwirkungen aufgetreten sein.
Aber auch das ist spekulativ, weil die Hersteller sich nicht in die Karten blicken lassen. Laut dem US-Konzern Pfizer, der das BioNTech-Vakzin Comirnaty vertreibt, kann eine Charge 7,5 Millionen Impfungen liefern. Das ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Chargennummer.
Herr Bergholz sagt, dass bis zu 1,4 Millionen Impfdosen eine identische Chargennummer enthalten. Es können aber auch weniger oder mehr sein. Nichts davon wird offengelegt.

Welche sind die nach Ihrer Kenntnis gravierendsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach Impfung mit den Covid-19-Präparaten?

Ich will vorausschicken, dass das Thema Impfschäden inzwischen sogar in den Leitmedien verhandelt wird und selbst Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der die Impfung lange Zeit als nebenwirkungsfrei bezeichnet hatte, vom sogenannten Post-Vac-Syndrom spricht.
Aber auch das ist nur eine Nebelkerze, mit der die Verantwortlichen die ganze Tragweite der Schäden herunterspielen wollen. Was sehen wir seit Beginn der Impfkampagne? Menschen, die davor gesund waren oder unter keinen schweren Erkrankungen litten, sind nach der Spritze schwer erkrankt.
Zum Beispiel sind da die Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen vor allem bei jüngeren Menschen, dazu Thrombosen in allen Winkeln des Körpers.
Ärzte berichten von gehäuften Karzinom-Entwicklungen, haben dafür sogar das Wort Turbokrebs kreiert, von allen möglichen Autoimmunerkrankungen und vielen anderen Leiden.
Und dann gibt es zunehmende Berichte über Menschen, die eben noch kerngesund waren und urplötzlich tot umfallen. Das kann man nicht vom Tisch wischen.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), in Deutschland zuständig für die Arzneimittelüberwachung, verkündet weiterhin, die Impfung gehe nur in Ausnahmefällen mit ernsteren Nebenwirkungen einher, sei aber alles in allem gut verträglich und sicher.

Hier wird vertuscht und gelogen, dass sich die Balken biegen. Ein Beispiel aus meinem Fachgebiet, der Diabetologie: Viele Menschen entwickeln nach Impfung wie aus dem Nichts eine Typ-1-Diabetes, bei dem der Körper kein Insulin mehr produziert.
Beobachtet werden schwere Stoffwechselentgleisungen mit Bewusstseinseinschränkungen bis hin zur Bewusstlosigkeit, bekannt als Coma diabeticum.
Was sagt das PEI? Das zählen wir nicht, weil sich die Fallzahlen angeblich im Rahmen des Erwartbaren bewegen.
Dieselbe Masche bei Gehirnentzündungen bei Jugendlichen, es zeige sich kein einheitliches Krankheitsbild, deshalb: Zählen wir nicht.
Oder bei Todesfällen in zeitlicher Nähe zur Impfung wird mitgeteilt, der Betroffene habe eine Neigung zu schweren Allergien gehabt.
Das PEI wertet die Verdachtsmeldungen nicht im richtigen Kontext und dies ganz systematisch.

Was es für Betroffene extrem schwer bis unmöglich macht, den Nachweis eines Impfschadens zu erbringen. Es werden so gut wie keine Obduktionen durchgeführt und wer sich die Mühe macht, wie etwa der Pathologe Arne Burkhardt, der seit längerem Impfschäden ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen versucht, wird als Verschwörungstheoretiker verunglimpft. Was kann man also tun?

Die Wissenschaft ist jetzt einen Schritt weiter. Die Covid-19-Impfstoffe sind bekanntlich so konzipiert, dass sie einer Zelle quasi den Auftrag erteilen, Spike-Proteine zu kreieren, auf die der Körper dann mit den nötigen Abwehrmaßnahmen reagieren soll. Der Körper kommt nicht mit dem ganzen SARS-Cov2-Virus in Kontakt, sondern einzig mit den Spikes, die eigentlich nur dazu da sind, dass der Erreger an die Zellen andocken kann.
Erkrankt man dagegen natürlich, sind im Körper alle Bestandteile des Virus nachweisbar: die Spikes und das im Kern befindliche Nukleokapsid-Protein, also der genetische Code. Und jetzt kommt der Punkt: Findet man in geschädigtem Gewebe nur das Spike-Protein, ist das der Beleg für einen Impfschaden.
Es ist dem Dresdner Pathologen Michael Mörz zu verdanken, diese Entdeckung gemacht zu haben.

Zum besseren Verständnis: Mörz wurde im Auftrag der Angehörigen eines nach Impfung verstorbenen 76-jährigen Mannes aktiv, worüber jüngst der Mitteldeutsche Rundfunk im TV-Beitrag „Hirnschädigung nach Impfung – Wie Hinterbliebene um Aufklärung kämpfen“ berichtete.
Mörz stellte bei dem Toten eine Reihe von Entzündungserkrankungen fest, darunter des Gehirns, des Herzens sowie der Blutgefäße, und führte dies auf das jeweilige Vorhandensein des Spike-Proteins zurück. Für Sie ist das so etwas wie ein wissenschaftlicher Dammbruch?

In der Tat. Seine Erkenntnisse hat Herr Mörz in einer Studie veröffentlicht, die im Oktober im renommierten Journal Vaccine erschienen ist. Die Ergebnisse, heißt es darin, „bestätigen eine ursächliche Rolle der genbasierten Covid-19-Impfstoffe und dieser diagnostische Ansatz ist auch für potenziell impfstoffinduzierte Schäden an anderen Organen relevant“.
Bemerkenswert ist außerdem, dass das Robert Koch-Institut diese Schlüsse in einer eigenen Untersuchung selbst gezogen hat.

Wie das?

Das RKI wollte herausfinden, wie viele Menschen in der Bevölkerung schon mit dem Corona-Virus Kontakt hatten und hat dafür in der SeBluCo-Studie über 135.000 Blutspenden auf die Existenz von Antikörpern untersucht. Darin steht, dass „Antikörper gegen das Nukleokapsid als Hinweis auf eine natürliche Infektion“ zu werten und „ungefähr die Hälfte der im Mai 2022 nachgewiesenen Antikörper (…) nur auf Impfungen zurückzuführen“ seien.
Das Verdienst von Herrn Mörz ist der direkte Nachweis des Spike-Proteins im geschädigten Gewebe, ohne dass ein Nukleokapsid vorhanden ist – womit der Übeltäter quasi zweifelsfrei gefasst ist: die mRNA-Impfung.

Um es auf den Punkt zu bringen: Sofern sich in krankem Gewebe nur Spikes und nichts sonst vom SARS-Cov-2-Virus nachweisen lassen, liegt ein Impfschaden vor.
Gilt das dann ebenso für das lebende Objekt?

Natürlich. Professor Arne Burkhardt ist schon mit entsprechenden Fällen befasst. Wenn man also bei sich eine Biopsie vornehmen lassen wollte, könnte man die Proben von ihm untersuchen lassen.

Sie selbst werben aktuell für einen noch weitergehenden Schritt: Die Kryokonservierung von Blut. Was hat es damit auf sich?

Die Konservierung von Stammzellen als Vorsorgemaßnahme ist ja schon heute ein gängiges Verfahren. Diese Stickstoff-Konservierung lässt sich machen, um damit den Nachweis für einen Impfschaden erbringen zu können.
Hintergrund sind neue wissenschaftliche Beweise der Grundlagenforschung. Danach lässt sich im Blut erkennen, ob ein körperliches Leid durch eine natürliche Infektion entstanden ist, ausschließlich durch die Impfung mit einem Covid-19-Impfstoff oder durch eine Kombination aus beidem.
Das Prinzip ist dasselbe wie bei der Bestimmung von Organschäden: Spike-Proteine lassen sich auf bestimmten Blutzellen feststellen und sofern nur sie und kein Nukleokapsid vorhanden ist, liegt ein Impfschaden vor.

Wann könnte das Verfahren routinemäßig im Labor durchgeführt werden?

Wie mir Frau Professor Brigitte König, Leiterin des Labor Magdeburg Molecular Detections, mitteilte, arbeitet die Forschung mit Hochdruck auf dieses Ziel hin. Möglicherweise dauert es nur noch wenige Monate, bis es so weit sein wird.

Und es wäre das Labor von Frau König, das bis dahin das Blut von potenziellen Impfopfern einfrieren würde?

Frau König ist so etwas wie der Zünder. Meine Hoffnung ist ja, dass sehr viele Menschen diesen Weg gehen und sagen, ich werde zum „stummen Zeugen“, indem ich mein Blut einfrieren und untersuchen lasse, sobald dies möglich ist. Kryokonservierung können auch andere Labore machen und wenn sich das herumspricht und die Bürger das Angebot nachfragen, wird es sicher auch von vielen Laboren offeriert.
Wir von der Bürgerbewegung „Evidenz der Vernunft“ haben die erforderlichen Abläufe, und was jeder Einzelne tun sollte, in einem Flyer zusammengetragen.

Und die Idee ist die, dass so eines Tages ein Impfschaden nachweisbar wird und die Betroffenen auf dieser Grundlage Schadensersatz geltend machen können?

Das ist eine Möglichkeit, wobei ich dabei nicht nur an den deutschen Staat denke. Bekanntermaßen haben sich die Hersteller vertraglich von einer Haftung befreien lassen.
Sofern aber ein Gesetz oder eine Verbindlichkeit auf falschen Annahmen beruht, ändert sich die Ausgangslage.
Die große falsche Annahme besteht ja darin, dass diese Pandemie einzig und allein durch die Impfung der ganzen Menschheit zu besiegen wäre.
Tatsächlich wird eine Weitergabe des Virus ja gerade nicht durch die Impfung verhindert und die Hersteller wussten das auch, wie sich jüngst herausgestellt hat. Sie haben es aber nicht kommuniziert, so wenig wie die zuständigen Behörden.
Dazu gibt es seit mindestens zwei Jahren starke Hinweise, dass diese als Impfung deklarierte mRNA-Injektion weder eine Reinfektion verhindert – der neu erfundene Name heißt Durchbruchsinfektion zusätzlich Menschen krank macht und sogar töten kann.
Wir haben es also mit einem System der Vertuschung, Täuschung, ja gezielten Betrugs zu tun.

An dem viele beteiligt waren, auch die Bundesregierung …

Sehr richtig. Es wird an Juristen sein, zu klären, ob deshalb nicht auch die politischen Entscheider und die Profiteure zur Verantwortung gezogen und in Regress genommen werden können und müssen.
Das wäre dann nicht der deutsche Staat – sonst müsste der Steuerzahler erneut bluten – sondern die Impfstoffindustrie und die politischen Akteure wie Angela Merkel, Olaf Scholz, Jens Spahn oder Karl Lauterbach müssten für die Schäden zur Rechenschaft gezogen werden, um nur die wichtigsten Promotoren der Impfnötigung zu benennen.

Glauben Sie nicht, dass die Politik alles unternehmen wird, diesen Gang der Dinge zu verunmöglichen?

Natürlich, aber das spornt mich an. Ich bin ja bereits als „Querdenker“ verrufen.
Aber der wohl größte Querdenker war Albert Einstein. Wissen Sie was: Mit dem geselle ich mich gerne.

Dr. med. Elke Austenat ist Fachärztin für Innere Medizin und war bis 1980 in der Diabetologie als Stations-, Ober- und stellvertretende Chefärztin tätig. Nach ihrer politischen Haft in der DDR bis 1982 war sie von 1984 bis 2007 als ärztliche Direktorin und Owner des Austenat Diabetes Institut in West-Berlin engagiert.
Seit 2007 arbeitet sie als internationale Beraterin im Bereich Diabetes mellitus und Publizistin. Sie erhielt den Johann-Gottlieb-Fichte-Preis der Humboldt-Universität Berlin, war Dozentin für die Kaiser-Friedrich-Stiftung Berlin, den Bund Deutscher Internisten, das Landesinstitut für Arbeitsmedizin Berlin und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft.
Darüber hinaus entwarf und verantwortete Austenat Hunderte verschiedene medizinische Studien. Sie ist Gründerin und Betreiberin der Bürgerinitiative Evidenz der Vernunft (EdV)

*: Anmerkung: Nachdem diese Statistik ausgerechnet auf einer Konferenz der AfD präsentiert und interpretiert wurde, hat die KBV ganz schnell sich von den dort vorgelegten Erklärungsmodellen distanziert und statt dessen geäußert:
„Aus Sicht der KBV handelt es sich bei der dargestellten Zunahme der Todesfälle in den Quartalen I-IV 2021 und Quartal I 2022 größtenteils um eine pandemiebedingte Übersterblichkeit. Dies verdeutlicht nochmals die Bedeutung der COVID-19-Schutzimpfung als wirksame Maßnahme zur Verhinderung von schweren Verlaufsformen bis hin zu Todesfällen. Ohne die Impfung wäre die Übersterblichkeit wahrscheinlich weit höher gewesen.“

kuekenpiepsenDas ist lächerlich. Wenn dem so wäre, hätte es ja mit der Ausbreitung der Infektion langsam ansteigende und, insbesondere nach der Impfkampagne auch wieder abfallende Todesfallzahlen gegeben.
Damit stellt sich die KBV als Kükenpiepser und Staatsbüttel dar.
Na ja, die verantwortlichen Funktionäre lassen sich ja aus den Zwangsbeiträgen der Kassenärzte allesamt fürstlich bezahlen.
Aus diesem System bin ich folgerichtig 2019 ausgetreten.
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Jochen

Der Türöffner: Wie Jens Spahn den gläsernen Patienten herbeiregiert

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Schon lange beobachte ich das einträgliche Treiben des Lobbyisten, der dem Treiben von Ulla Schmidt, Gröhe u.a. echt die Krone aufsetzt in seiner völlig skrupellosen Regie.
glaesernerpatient4Dessen Gesetze mit der Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht für gesetzlich Versicherte trieben mich eineinhalb Jahre früher als geplant in den Ruhestand, viele andere Kollegen auch.
Siehe schon 2014; https://josopon.wordpress.com/2014/02/12/die-illegale-gesundheitsuberwachungskarte-ziviler-ungehorsam-angesagt/ sowie
https://josopon.wordpress.com/2018/12/31/informatiker-zerlegt-digitale-patientenakte-der-allianz-tochter-vivy-und-3-anderer-anbieter/
und https://josopon.wordpress.com/2018/12/23/abschaffung-der-arztllichen-schweigepflicht-wer-braucht-die-zentrale-patientendatei/

Heute in den NachDenkSeiten passend dazu: https://www.nachdenkseiten.de/?p=63919
Auszüge:
Vor seiner politischen Karriere war Jens Spahn Pharmalobbyist. Als Bundesminister bleibt er seinen Wurzeln treu und legt sich mit Vehemenz für die Interessen der kommerziellen Gesundheitswirtschaft ins Zeug. Dafür schickt er Gesetze in Serie auf die Reise, die einen großen gemeinsamen Nenner haben – die Verwertung von Patienten- und Versichertendaten zu Profitzwecken.

Beispielhaft dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz, das der Chef des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gerade per Verordnung konkretisiert hat. Mit dem Ergebnis: Die informationelle Selbstbestimmung gerät noch heftiger unter Beschuss. Eine Luxusvilla ist das allemal wert.
Von Ralf Wurzbacher.

Jens Spahn ergreift die Flucht. Raus aus dem weltoffen-bunten Schöneberg, rein ins spießig-hermetische Dahlem, wo sich in Berlin die Wohlbegüterten vom gemeinen Volk distinguieren.
Im Kiez waren die Nachbarn zuletzt aber auch wirklich gemein, wie RTL aus seinem Umfeld erfuhr. Von „ständigen Kontaktaufnahmen“ fühlten sich der CDU-Promi und sein Ehemann Daniel Funke „gestört und eingeengt“. Mehrmals sogar habe man sie in den vergangenen Wochen vor der Haustür angesprochen und dabei seien nicht immer positive Worte gefallen.
Was liegt da näher, als auf Abstand zu gehen, gerade in Zeiten von Corona.

Den Schutz seiner Privatsphäre lässt sich der Bundesgesundheitsminister dabei einiges kosten. 4,125 Millionen Euro sollen laut Kaufvertrag für die Nobelvilla aus den 1920er Jahren fällig werden, dazu könnte noch ein stattliches Sümmchen für die Renovierung kommen.
Fernab der Berliner Trubelmeilen, inmitten von viel Grün und bei 300 Quadratmetern Wohnfläche winken demnächst aber allerhand Platz und Ruhe, um für und unter sich zu sein.
Und wenn doch mal Gäste da sind und lästig werden, kann sich das Paar immer noch in den vorhandenen Tresorraum zurückziehen.

Luxus im Corona-Notstand?

Warum der Zynismus? Nein, es geht nicht darum, in eine Neiddebatte einzustimmen. Zumindest solange sich die nicht ums liebe Geld dreht.
Die Frage, wie Spahn bei monatlichen Bezügen von 25.000 Euro und Burda-Cheflobbyist Funke die Immobilie finanzieren, soll nicht weiter interessieren.
Nur so viel: Für ihrer beider Lebensabend wird vorgesorgt sein, solange sie selbst mit ihrem Tun weiter dafür sorgen, dass es bestimmten Interessengruppen gut und immer besser gehen wird.

Eine Randnotiz soll auch bleiben, dass der Vorgang just in eine Zeit fällt, in denen zahllose von Spahns „lieben Mitbürgern“ pandemiebedingt Not leiden und er als Wegbereiter eines monatelangen Lockdowns dafür eine Mitverantwortung trägt.
In dieser Situation würde es dem Minister gut zu Gesicht stehen, die ein oder andere Wutbekundung aus der Nachbarschaft auszuhalten, statt gleich das Weite zu suchen und sich in einer Trutzburg zu verschanzen. Auch deshalb geschieht ihm ein bisschen schlechte Presse durchaus recht.

Vollends verdient hätte er die aus einem anderen Grund: Während Spahn seinen Anspruch auf Privatheit gegen die Zudringlichkeiten von außen unter Einsatz von Geld und Einfluss demonstrativ behauptet, lässt er mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte seiner Wähler und Nichtwähler alle Rücksichten sausen.
Seit er dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorsteht, hat der 40-Jährige eine regelrechte Kanonade an Gesetzesinitiativen gezündet, die allesamt darauf zielen, die Daten von Millionen Patienten und Versicherten interessierten Dritten, insbesondere aus der kommerziellen Gesundheitswirtschaft, zuzuführen.

Der Dammbrecher

Um nur ein paar Etappen seines Feldzuges zu nennen: Das „Implantateregister-Errichtungsgesetz“ (EIRD), das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) mit seinen Regelungen zur sogenannten elektronischen Patientenakte (ePA), nicht zuletzt das zweite Pandemieschutzgesetz, mit dem allein 18 weitere Gesetze eine Neufassung erhielten.
Ausnahmslos werden mit all diesen Neubestimmungen unter dem Label „Innovation“, „Sicherheit“ und „Qualität“ Zugriffe auf massenhaft sensible Daten argloser Menschen legalisiert.

Allein im Falle des im November 2019 vom Bundestag verabschiedeten und zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen DVG betrifft dies:
Alter, Geschlecht, Wohnort, sozioökonomische Faktoren zur Analyse (…) von Nutzerpräferenzen bestimmter Versicherungsgruppen, Informationen und Abrechnungsdaten zu ambulanten und klinischen Behandlungen, durch Hebammen oder andere Leistungserbringer, Anzahl der Versichertentage, die Krankengeldtage, Angaben zu Diagnosen und ärztlichen Zweitmeinungen und noch manches mehr.

Wie das Onlinemagazin Telepolis im Vorfeld der Beschlussfassung berichtete, ist das Gesetz in vielerlei Hinsicht bahn- beziehungsweise dammbrechend, weshalb es hier schwerpunktmäßig behandelt wird.
Das ganze Paket umfasst mehrere neue Bestimmungen, etwa zu Gesundheitsapps auf Rezept, zu Videosprechstunden oder zum Ausbau der Telematikinfrastruktur.
Die gravierenden Punkte sind aber andere: Zum Beispiel sieht es vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit gewinnorientierten Unternehmen kooperieren und sich durch Erwerb von Anteilen an Investmentfonds direkt an der Entwicklung und Erprobung von digitalen Medizinprodukten beteiligen können.
Außerdem sollen Digitalprodukte ohne Nachweis eines medizinischen Nutzens und ohne ärztliche Indikationsstellung von den Krankenkassen selbst verordnet und in einer Erprobungsphase an Versicherten getestet werden dürfen – das immerhin nur mit deren Einwilligung.

Keine Widerrede beim Datenklau

Wo privat und öffentlich so verschwimmen, ist es um die (informationelle) Selbstbestimmung des Einzelnen schlecht bestellt. Deshalb ist dann auch Schluss mit Freiwilligkeit, wo es um die Daten der Versicherten geht.
Die Kassen können diese ohne Rücksprache sowohl für eine versichertenbezogene zielgerichtete Bedarfsanalyse auswerten als auch an ein neues staatliches Forschungszentrum weitergeben, das für die endgültige Zulassung der fraglichen „Innovationen“ zuständig ist.
Hier können die Daten wiederum ohne Widerspruchsrecht zu vielfältigen Zwecken verarbeitet und auf Antrag einer ganzen Reihe von Interessengruppen, sogenannten Nutzungsberechtigten, zugänglich gemacht werden. Dazu zählen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute, die Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, die Krankenkassen selbst, Organisationen für Gesundheitsberichterstattung und sämtliche anderen öffentlichen Einrichtungen, die im Gesundheitssektor tätig sind. Die Zahl der zugriffsfähigen Stellen summiert sich so auf mehrere Dutzend.

Natürlich beteuern die Verantwortlichen, dass es bei all dem sicher zugeht und sich keiner sorgen müsse, anhand der Daten „enttarnt“ zu werden. Bei der Verarbeitung und Weiterleitung setzen die Macher allerdings auch auf die von Kritikern beargwöhnte Methode der Pseudonymisierung.
Wie etwa Netzpolitik.org schrieb, genügten schon wenige Merkmale, um die Informationen einer Einzelperson zuzuordnen und den Betroffenen so zu re-identifizieren.
Das gelte insbesondere bei niedrigen Fallzahlen wie etwa seltenen Krankheiten.
Zudem verwies das Portal auf Beispiele, bei denen das Verfahren bereits überlistet werden konnte, sei es bei Kreditkarten oder der Browserhistorie beim Surfen im Internet.

In einer Anhörung zur Gesetzesvorlage empfahl seinerzeit der Kryptografieexperte Dominique Schröder von der Universität Erlangen-Nürnberg, einzig mit verschlüsselten Daten nach dem Verfahren der Anonymisierung zu arbeiten. Daraus wurde nichts.
Inzwischen hat Spahn die Regelungen des DVG durch Erlass der sogenannten Datentransparenzverordnung (DaTraV) vom 19. Juni konkretisiert. Nach deren Wortlaut kann das Forschungsdatenzentrum Dritten durchaus „pseudonymisierte Einzeldaten“ zugänglich machen, wenn dies für einen „zulässigen Nutzungszweck“ erforderlich sei.
Formuliert ist dies als einer von drei Regelfällen, und nicht mehr als Ausnahmefall, wie die ursprüngliche Sprachregelung lautete.
Vor allem straft sich Spahn damit selbst Lügen. Am Tag der Beschlussfassung des Gesetzes im Parlament am 7. November bekräftigte er in seiner Rede, die Daten würden „gegenüber denen, die damit forschen, immer anonymisiert zur Verfügung“ gestellt.

Gegen alle Kritik

Außerdem ordnete der Minister an, dass der Umfang der zu verarbeitenden und weiterzureichenden Daten noch einmal massiv erweitert wurde, in einem Maße, dass ein Re-Identifizierungsrisiko nicht mal mehr in Abrede gestellt wird. Die Gefahr solle lediglich „minimiert“ werden und dies auch nur „unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens“, liest man in der Verordnung.
Dabei hatte im Vorfeld eine Vielzahl an Verbänden vor einem Daten-Overflow gewarnt, darunter die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (bagp) oder der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Selbst der Bundesrat äußerte im Gesetzgebungsprozess zum DVG schwerste Bedenken angesichts „erheblicher Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten“ und von Gefahren der „Diskriminierung“ durch „individuelle Gesundheitsprofile“.
Das half nichts, weil die Länderkammer nicht zustimmungspflichtig war. Zuletzt hatte im Juni auch die Gesellschaft für Informatik (GI), als die DaTraV noch als Entwurf vorlag, eindringlich gemahnt:

„Der Zugriff auf die Datenbestände der Versicherten ohne jegliche Beschränkung und Kontrolle stellt eine enorme Bedrohung für alle persönlichen und personenbezogenen Gesundheitsdaten dar.“ Auch konstatierte man, „dass das BMG an einem Dialog mit der Fachöffentlichkeit nicht ernsthaft interessiert ist“.

Wie Telepolis in der Vorwoche im siebten Teil seiner lesenswerten Serie „Mit Vollgas gegen den Datenschutz“ enthüllte, hat sich die Gefahrenlage für die bundesweit 73 Millionen gesetzlich Versicherten inzwischen noch einmal drastisch verschärft. Wie oben beschrieben, soll das zu schaffende zentrale Datenforschungszentrum die Daten etlichen öffentliche Stellen zur Verfügung stellen können. Diese Nutzungsberechtigten selbst sollen die Daten nur nach Genehmigung eines gesonderten Antrags weitergeben dürfen.
Gleichwohl bestimmt das DVG vom Grundsatz, „die Nutzungsberechtigten dürfen die (…) zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben.“

Schlupflöcher und Einfallstore

Dieser Passus findet sich in Spahns Verordnung nicht mehr. Vielmehr heißt es dort jetzt, eine Datenverarbeitung durch Dritte „für andere Zwecke als die der Beratung (ist) ausgeschlossen“.
Damit könnte aus einem kleinen Schlupfloch ein Einfallstor für Fremdinteressen werden, abhängig von den Maßstäben, nach denen das Forschungszentrum eine Genehmigung ausspricht oder nicht.
Allein der Begriff „Beratung“ verspricht große Auslegungsspielräume. Wie man beispielsweise aus dem Verteidigungs- und dem Verkehrsministerium weiß, haben dort „Berater“ schon allerlei Gesetze geschrieben.
Und wenn sich neuerdings Krankenkassen mit Startups zusammentun dürfen: Was könnte da nicht alles unter „Beratung“ subsumiert werden?

Auch der DGB „sieht in diesem Erfordernis keinen ausreichenden Schutz vor einer Verwendung der Daten zu anderen als den angegebenen Zwecken“, wie er in einem Positionspapier vom Mai festhielt.
In diesem Zusammenhang monierte der Gewerkschaftsdachverband ferner, dass eine „bloße Selbstverpflichtung“ des Antragsstellers nicht genüge, die Richtigkeit und Angemessenheit der Datenverwendung sicherzustellen. So nämlich steht es in Spahns Verordnung.
Getoppt wird das noch durch den Sanktionsmechanismus im Falle von Zuwiderhandlungen. Dann nämlich droht ein Klaps mit dem Wattebausch, in Form eines „bis zu“ zweijährigen Datenentzugs.
Danach darf der Missetäter wieder ran an den Futtertrog.

„Dritte“ können mitunter alle sein, die auf dem Gesundheitsmarkt forschen und Geschäfte machen, die Pharmabranche, die Medizintechnikindustrie, Startups mit ihren Digitalverheißungen, Onlineapotheken, Privatversicherer et cetera.
Dem DGB schwant deshalb Schlimmes, weshalb er in seiner Stellungnahme forderte, „den Kreis der zur Datenverwendung in Frage kommenden Dritten im Voraus auf öffentliche, den Sozialversicherungsträgern angehörende oder nicht gewinnorientierte Akteure und Institutionen zu begrenzen“.
Freilich folgte Spahn dem guten Rat nicht, um statt dessen exakt die Richtung einzuschlagen, den die CDU-CSU-Fraktion im Dezember 2019 in einem Konzeptpapier aufgezeigt hatte.

Angriff auf Selbstbestimmung

Darin wird eine Debattenkultur bejammert, „die hierzulande selten chancengetrieben, gern und oft aber risikobeschwert geführt wird“. Gegen die vermeintliche Misere verschreiben die Autoren: Daten, Daten, Daten.
Und versprechen kaum weniger als die Befreiung der Menschheit von Krankheit, Kummer und Leid. Zitat: „Daten können Leben retten.“ Als Antreiber soll selbstredend die kommerzielle Wirtschaft vorangehen:

„Zum einen, um Erkenntnisse, die aus dem Datenschatz gewonnen werden, zügig zum Patienten und in die Anwendung zu befördern; zum anderen wegen des Standortpotenzials für die Gesundheits- und Gesamtwirtschaft.“

Das Credo der Unions-Fraktion: Qualitativ hochwertige Daten „made in Germany“ müssten „zu einem Alleinstellungsmerkmal unseres Gesundheitswirtschafts- und Forschungsstandortes werden“.
Ein Lob findet sich in dem Text auch: „Gesetzgeberisch wurden Digitalisierung, Versorgung und Forschung zuletzt in immer höherer Taktung zusammengedacht.“
So soll es weitergehen, was in der Ansage mündet: „Für das Digitale-Versorgung-Gesetz II fordern wir, in Deutschland ansässige forschende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in den Kreis der Antragsberechtigten für das Forschungsdatenzentrum nach § 303e SGB V aufzunehmen.“

Ganz so klar steht es zwar nicht in Gesetz und Verordnung. Gleichwohl erhalten die in der Gesundheitswirtschaft tätigen Unternehmen und Konzerne damit wenigstens schon einmal mittelbaren Zugriff auf die Daten von Millionen ahnungslosen Bürgern, um daraus Profit zu schlagen.
Und was noch nicht ist, kann ja noch werden auf dem Weg zu einer umfassenden – totalitären – Digitalisierung des Gesundheitswesens – alles zum Wohle der Menschheit, versteht sich.
Ein Garant dafür ist Spahn selbst, seit dessen Inthronisierung der Frontalangriff gegen die Selbstbestimmung von Patienten und Versicherten mit einer überfallartigen Intensität als gewaltiges PR-Manöver und zuletzt noch befeuert durch die Triebkräfte der Corona-Pandemie geführt wird.

Vom Lobbyisten zum Erfüller

Das alles folgt einem großen Plan und einer perfiden Kommunikationsstrategie.
Telepolis diagnostizierte eine „gezielte Überforderung der Medien durch einen täglichen Tsunami an neuen einzelnen Informationsschnipseln aus dem Gesundheitsministerium mit dem Ergebnis, dass selbst für kritische Journalisten die dahinter liegenden Zusammenhänge kaum noch erkennbar sind“.
Dazu komme ein Frame-Setting, das „Fortschritt“ und „Zukunft“ in den schillerndsten Farben zeichnet und das „Unsichtbarmachen von Datenschutzabbau“ mit Gesetzesnamen, die deren Stoßrichtung verschleiern.

Obwohl: „Datentransparenzverordnung“ ist fast schon einen Beitrag zur Wahrheit. Sofern man anstelle von „Daten“ den „Menschen“ setzt, ist es zum „gläsernen Patienten“ nur noch ein kleiner Denkschritt.
Spahns Werdegang vom Pharmalobbyisten bis an die Spitze des BMG haben die NachDenkSeiten schon kurz vor seiner Ernennung skizziert. So gesehen waren und sind auch er und seine Politik leicht durchschaubar. Nur leider machen die „Qualitätsmedien“ lieber ein Geheimnis darum und arbeiten sich dafür an Boulevardeskem wie einer „Luxusvilla“ ab.
eCard-neindankeSpahn wird die Schlagzeilen überstehen. Der Mann wird noch für Höheres gebraucht.

Dazu auch in der jungen Welt: https://www.jungewelt.de/artikel/384505.rechtlose-versicherte-herr-spahn-baut-vor.html
Der Bundestagsabgeordnete Achim Kessler (Die Linke) wies am Montag gegenüber jW auf ein weiteres Problem hin. Dabei gehe es um das Anfang Juli vom Bundestag beschlossene »Patientendaten-Schutz-Gesetz«, das den Krankenkassen zugesteht, ihren Versicherten »gezielte Informationen« und »Angebote« zu unterbreiten, »also Werbung und Beeinflussung durch die Hintertür«. Mit einem Änderungsantrag der Koalition sei »aus einer dafür ausdrücklich erforderlichen Einwilligung die bloße Pflicht geworden, die Versicherten über die Möglichkeit eines Widerspruchs zu informieren«, so Kessler. Das alles sei »still und heimlich« geschehen. Corona macht’s möglich.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Jochen

Kritiker warnen weiterhin vor der verbindlichen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Anfang 2 015.

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

eCard-neindankeNun isses soweit. Meine Softwarefirma, die CompuGroup, verbreitet verlogener Weise per FAX, ab nächstes jahr seien die alten Karten ungültig.
Die CompuGroup mit ihrem Vorstandsmitglied Esser – das war der, der sich um die Abwicklung von Mannesmann so in die eigene Tasche verdient gemacht hat – hat wesentlich als Pressure Group an der Entwicklung und dem Aufbau von Druck mitgewirkt.
Meine Lizenzkosten haben sich inerhalb 10 Jahren versechsfacht. Ich muss das also bezahlen, der Rest der Krankenversicherten mit ihren Beiträgen.
Erinnerung: Am Dienstag 25.11. referierte dazu meine Kollegin Blessing aus Tübingen in Harburg, in der Burgschänke.
Hier eine gute Zusammenfassung im Neuen Deutschland:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/951005.die-e-card-fuer-den-glaesernen-patienten.html
Auszüge:
Von Reinhard Schwarz, Hamburg
Seit Jahren gibt es Proteste gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Am Wochenende trafen sich die Kritiker, um sich zu beraten. Viel Zeit bleibt ihnen nicht: In wenigen Monaten wird das neue Stück Plastik Pflicht.

Spätestens ab 1. Januar 2015 muss jeder sie haben: die e-Card, eine elek-tronische Gesundheitskarte mit Lichtbild. Wer sie nicht hat, etwa da er sein Foto zu spät bei der zuständigen Krankenkasse einreicht, soll ab nächstem Jahr seinen Arztbesuch selbst bezahlen, drohen die Versicherer.

Seit das Projekt in der Diskussion ist, gibt es Widerstand. Am Wochenende lud die Aktion »Stoppt die e-Card« zu einer Veranstaltung mit Ärzten, IT-Experten und Medienvertretern. Das Hauptargument der Gegner: Die elektronische Gesundheitskarte führe in letzter Konsequenz zum »gläsernen Patienten«. Die Informationen würden zukünftig nicht mehr bei den Haus- oder Fachärzten aufbewahrt, sondern in »Clouds« – externen Datenbanken, die nicht sicher seien, wie jüngste Erfahrungen zeigten. Kritiker monieren weiter, dass die von den Versicherten eingesendeten Lichtbilder keine Sicherheit böten. »Jeder kann ein beliebiges Foto an die Krankenkassen schicken und kriegt eine e-Card«, bemängelt IT-Fachmann Dr. André Zilch.

»Das System verbindet alle Teile des deutschen Gesundheitssystems und speichert die Daten zentral«, warnt der IT-Experte Rolf D. Lenkewitz. Die millionenfach gespeicherten Informationen seien dort nicht sicher, kritisiert Lenkewitz: »Es ist vollkommen unmöglich, alle Daten zu verschlüsseln.« Zunächst sei zwar nur geplant, die Basisdaten des Patienten wie Namen, Adresse, Krankenkasse oder Geburtsjahr zu speichern. In einem nächsten Schritt sollen aber auch medizinische Informationen, die etwa für die Notfallversorgung wichtig sind, sowie der sogenannte elektronische Arztbrief und die elektronische Patientenakte hinzukommen. »Krankheitsdaten wird man nicht mehr los«, warnt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Personendaten seien sicher, erklärt hingegen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung: »Gerade angesichts der neuen technischen Möglichkeiten werden Sicherheit und Datenschutz besonders großgeschrieben.« Die Patienten könnten darüber hinaus selbst bestimmen, »ob und welche medizinischen Daten mit ihrer Karte gespeichert werden sollen«.

Dies überzeugt die Kritiker nicht. Diese kämpfen seit Jahren gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. 2009 hätten sogar Linkspartei und FDP gemeinsam gegen die Einführung der Karte opponiert, doch die Liberalen seien später ausgeschert, schildert die Hamburger Ärztin Silke Lüder, Sprecherin der 2007 gegründeten Aktion »Stoppt die e-Card«. Dem Bündnis gehören mittlerweile 54 Organisationen von Ärzten, Patienten und Bürgerrechtlern an.

Die Überlegungen zur Einführung der Karte reichen bis 1997 zurück, erklärt Lüder. Unter der Schröder-Fischer-Regierung sei das Projekt weiter vorangetrieben worden. Einher gehe damit auch ein grundsätzlicher Wechsel hin zu einem neoliberal ausgerichteten Gesundheitssystem, in dem der Patient zum »Kunden« werde, so die Ärztin. Ursprünglich sollte die umstrittene Karte bereits 2006 eingeführt werden, doch das Vorhaben wurde abgebrochen – bei Tests hatten Patienten und Ärzte zu oft die Sicherheits-PIN-Nummer vergessen.

Doch was droht den e-Card-Verweigerern tatsächlich? Müssen sie ab 1. Januar ihre Arztrechnung selbst bezahlen? Nein, betont die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Website: Sowohl die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hätten erklärt, »dass im Rahmen einer unbefristeten Übergangsregelung« auch die bisherigen Versichertenkarten ihre Gültigkeit behalten.

Jochen