Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN
Fortschritt gibt es nur dort, wo er nichts kostet und Konzernen und Reichen nicht weh tut.
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen
Gegen das Ausverkaufsvotum des DGB-Vorsitzenden für die GroKo regt sich Widerstand an der Basis. Hier kann man eine Online-Petition unterschreiben:
https://www.sozial-statt-grokopolitik.de/#
In den kommenden gesellschaftlichen Auseinandersetzungen ist es von entscheidender Bedeutung, wie sich Gewerkschaften gegenüber der Politik positionieren. Wir nehmen die aktuelle Debatte um „pro oder contra zur GroKo“ zum Anlass, dies zu tun. Dabei geht es uns nicht um die Einwirkung auf die zur Zeit abstimmenden SPD-Mitglieder, sondern darum, die Politik an gewerkschaftlichen Zielen zu messen und die Politik mit gewerkschaftlichen Politikinhalten zu konfrontieren. Aus diesem Grunde haben wir nachstehenden Aufruf verfasst:
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird trotz einiger positiver Elemente wie beispielsweise die paritätischen Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Anforderungen aus gewerkschaftlicher Sicht nicht gerecht.
Obwohl die Ungleichheit in Deutschland wieder das Ausmaß von vor hundert Jahren angenommen hat, verzichtet die GroKo auf Umverteilung von oben nach unten: keine Vermögenssteuer, keine Änderung der Erbschaftssteuer, keine Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Die geplante Abschmelzung des Soli-Zuschlages führt zu erheblichen Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand und entlastet vor allem Haushalte mit relativ hohen Einkommen.
Der Investitionsstau in Deutschland beläuft sich auf hohe dreistellige Milliardenbeträge. Es gibt riesige Bedarfe für Verbesserungen in der Infrastruktur und mehr Personal in Bildung, Gesundheitswesen und Pflege. Statt diese Herausforderungen ernsthaft anzugehen, setzt die große Koalition auf ein „weiter so“ mit nur kleinen und völlig unzureichenden Korrekturen.
Die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2025 ist ein Scheinerfolg. Laut Renten-versicherungsbericht liegt das Nettorentenniveau vor Steuern bis einschließlich 2024 sowieso mindestens bei 48 Prozent und knickt erst danach nach unten ab. Die geplante Grundrente ist unzureichend. Wenn die falschen Weichenstellungen in der Rentenpolitik nicht korrigiert werden, droht Millionen Beschäftigten Altersarmut.
Trotz der geplanten Wiedereinführung der paritätischen Beitragssätze sind wir meilenweit von einem solidarischen Gesundheitssystem entfernt: Tatsächliche hälftige Finanzierung der Gesundheitsversorgung, Schritte hin zu einer Bürgerversicherung, Einschränkung der Anbieterdominanz? Alles Fehlanzeige. Die Unterfinanzierung der Pflege bleibt bestehen, die 8.000 neu geplanten Stellen greifen viel zu kurz.
Nichts findet sich zu dringend notwendigen Maßnahmen gegen prekäre Beschäftigung und den Missbrauch von Werkverträgen, zur Stärkung des Mindestlohns und der Tarifverträge, zur sozialen Regulierung digitaler Arbeit. Die Einschränkung grundloser Befristungen ist nur ein schwacher Kompromiss, Midi-Jobs sollen sogar ausgeweitet werden. Auch in der Arbeitsmarktpolitik gibt es keinen Kurswechsel: keine Verbesserung der durch die „Hartz-Gesetze“ eingeschränkten Leistungen (Bezugsdauer Arbeitslosengeld I, Leistungshöhe Arbeitslosengeld II, Zumutbarkeitsregelungen und Sanktionen). Unter dem Strich werden so in Deutschland prekäre Beschäftigung und Niedriglöhne zementiert statt eingedämmt.
Der Gesamtbeitragssatz zu den Sozialversicherungen soll unter 40 Prozent gehalten werden. Damit werden Leistungskürzungen im Verlauf der 2020er Jahre vorprogrammiert.
Das Ganze wird dann noch garniert mit Formulierungen, die stark an die von der CSU geforderte Obergrenze von Flüchtlingen erinnern. Suggeriert wird, dass Deutschland keine Verantwortung für die Fluchtursachen trägt. Zudem soll verstärkt aufgerüstet werden und Deutschland sich weiter an Militäreinsätzen des Westens beteiligen. Suggeriert wird ferner, dass etwaige Belastungen durch die Gesellschaft nicht aushaltbar wären. Beides ist falsch.
Die Umsetzung des GroKo-Vertrages wäre ungeeignet, die realen gesellschaftlichen Probleme, insbesondere die Armuts- und Reichtumsentwicklung, zu lösen. Statt den Koalitionsvertrag zu bejubeln, müssen die Gewerkschaften ihre inhaltlichen Anforderungen an die Koalition und die Regierung bekräftigen und diese durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen untermauern. Die Gewerkschaften müssen konsequent ihre Aufgabe als parteipolitisch unabhängige Interessenvertretung der von Lohnarbeit abhängigen Menschen wahrnehmen.
Eine soziale Alternative, ein Politikwechsel für gute Arbeit und soziale Gerechtigkeit und für Frieden ist und bleibt notwendig.
Wir engagieren uns im DGB und seinen Gewerkschaften insbesondere für
Jan Arff, Mitglied Landesfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft, Forschung Berlin-Brandenburg l Heinz Bayer, GEW, Hanau l Privatdozent Dr. Johannes M. Becker, ver.di/ GEW, Friedens- und Konfliktforscher, Marburg l Rolf Becker, ver.di, Schauspieler, Hamburg l Britta Brandau, ver.di, Frankfurt l Achim Brandt, Betriebsratsvorsitzender Bosch l Carsten Bremer, Gewerkschaftssekretär l Lothar Brendel, ver.di, Personalratsvorsitzender der Zentral- und Landesbibliothek Berlin l Lukas Bürger, Gewerkschaftssekretär l Monika Christann, ver.di, Gewerkschaftssekretärin, Frankfurt l Achim Craney, ver.di Betriebsgruppe Krankenhaus Augsburg l Jörg Conrad, Schwerbehindertenvertrauensperson Siemens AG l Prof. Dr. Frank Deppe, Marburg l DGB Kreisverband Oberhavel l Klaus Ditzel, DGB Kreisvorsitzender, Hanau l Jochen Dörr, Vorsitzender FB 3, ver.di Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken l Matthias Ebenau, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l Kevin Eckert, IG Metall, VK-Leiter Vacuumschmelze, Hanau l Kai Eicker-Wolf, Gewerkschaftssekretär, GEW Hessen l Ulrike Eifler, Gewerkschaftssekretärin, Hanau l Arno Enzmann, ver.di, Gewerkschaftssekretär i.R., Wiesbaden l Michael Erhardt, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Barbara Fanderl, NGG, Betriebsratsvorsitzende Nestlé, Biessenhofen l Katharina Fassnacht, NGG, Betriebsratsvorsitzende Karwendel-Werke Buchloe l Frank Firsching, Gewerkschaftssekretär, Schweinfurt l Ernst Frick, Betriebsrat ABB, Hanau l Benjamin Gampel, ver.di Betriebsgruppe Krankenhaus Augsburg l Sebastian Gasior, Gewerkschaftssekretär l Bernd Gehrke, ver.di, Teamer, Arbeitskreis Geschichte sozialer Bewegungen Ost-West l Günther Gehrmann, Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender Bosch l Andrea Germanus, Gewerkschaftssekretärin, Potsdam l Axel Gerntke, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Olaf Giese, NGG Bremen l Norbert Göbelsmann, Gewerkschaftssekretär l Heiko Glawe, Gewerkschaftssekretär, Berlin l Horst Gobrecht, Gewerkschaftssekretär l Conny Gramm, IG Metall, Hanau l Roland Hamm, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Christian Haß, ver.di, Vorsitzender FB 13 Berlin l Raymond Haße, IG Metall l Harry Hauke, NGG, Bremen l Gordon Herlett, NGG, Bremen l Gertrud Herrmann, NGG, Betriebsratsvorsitzende Hochland, Heimenkirch l Günter Hoetzl, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Karlheinz Hofmann, IG BCE, Betriebsratsvorsitzender Dentsply Sirona, Hanau l Renate Hürtgen, GEW, Arbeitskreis Geschichte sozialer Bewegungen Ost-West l Tobias Huth, Gewerkschaftssekretär, Hanau l Jorge Jacinto, NGG, Bremen l Stefanie Jahn, IG Metall, 1. Bevollmächtigte l Barbara Jantowski l Olaf Kämpfer, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender Schmitz Cargobull Gotha l André Kaufmann, Gewerkschaftssekretär l Cordula Kiank, ver.di, Gewerkschaftssekretärin l Berthold Kipka, Betriebsratsvorsitzender ABB, Hanau l Olaf Klenke, NGG, Gewerkschaftssekretär l Stephan Klimzcyk, IG BCE, Hanau l Birgit Koch, Landesvorsitzende GEW Hessen l Catrin Köhler-Gerken, NGG, Bremen l Markus Kornemann, NGG, Bremen l Sascha Kraft, ver.di, Mitglied der Tarifkommission Charié Facility Management, Berlin l Kalle Kunkel, Gewerkschaftssekretär, Berlin l Mario Kunze, ver.di, Vertrauensmann l Winfried Lätsch, Seniorenarbeitskreis, NGG Region Berlin-Brandenburg l Bärbel Lange, Landesvorstandsmitglied GEW-Berlin und Sprecherinnenteam Landesfrauenausschuss l Hans-Joachim Langhans, Mitglied ver.di-Bezirks- und Landesvorstand FB 05, Berlin l Sven Leuschner, Mitglied Landesvorstand GEW Berlin l Carsten Liedlich, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender Paul Beier GmbH l Tim Lubecki, NGG Geschäftsführer Region Schwaben l Dr. Isolde Ludwig, Bildungsreferentin, Frankfurt l Dana Lützkendorf, ver.di, Betriebsgruppensprecherin Charié l Peer Luttmann, NGG, Bremen l Thomas Maier, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l David Matrai, ver.di, Gewerkschaftssekretär, Hannover l Torsten Meier, Betriebsratsvorsitzender Automotive Lighting Botterode l Bernd Messerschmidt, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l Pit Metz, DGB Kreisvorsitzender, Marburg l Sven Meyer, ver.di, Präsidium FB 13, Berlin-Brandenburg l Stefan Mißbach, NGG, Bremen l Marina Möller, GEW, Hanau l Andreas Müller, EVG, Gewerkschaftssekretär l Heiko Müller, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender Bachmann Elektronik Gumpenstadt l Claudius Naumann, ver.di, Vorsitzender FB Bildung Wissenschaft Forschung Bezirk Berlin l NGG Regionsvorstand Allgäu l Gisela Neunhöffer, Gewerkschaftssekretärin l Dieter Nickel, NGG Geschäftsführer Region Bremen-Weser-Elbe l Andreas Nolte, Gewerkschaftssekretär l Dennis Olsen, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l Taskin Özcelik, NGG, stellv. Betriebsratsvorsitzender Hochland, Heimenkirch l Annette Pum, Betriebsratsvorsitzende Cohlein l Frank Raabe-Lindemann, Gewerkschaftssekretär l Wolfgang Räschke, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Michael Rau, GEW Berlin l Jan Richter, ver.di, Berlin l Ralf Rippel, IG BAU Berlin l Benjamin Roscher, Landesfachbereichsleiter, Berlin-Brandenburg l Josephine Roscher, Gewerkschaftssekretärin, Berlin l Stefan Sachs, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Robert Sadowsky, IG Metall, ehem. 1. Bevollmächtigter l Anton Salzbrunn, Vorsitzender GEW Bayern l Hilke Sauthof-Schäfer, ver.di, Gewerkschaftssekretärin, Hanau l Jens Schäfer, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender l Heidi Scharf, IG Metall, ehem. 1. Bevollmächtigte l Günter Schneider, NGG, Bremen l Peter Schmidt, NGG, Referatsleiter Internationales l Sascha Schmidt, Vorsitzender DGB Wiesbaden-Rheingar-Taunus l Lukas Schmolzi, ehem. Betriebsrat Botanischer Garten Berlin l Klaus Schüller, EVG, Vorsitzender DGB Senioren Hessen-Thüringen und Mitglied im AfA-Bundesvorstand l Eberhard Schüttpelz, Sprecher der DGB Senioren Hanau l Bernd Schumann, ver.di-Bezirksvorsitzender Saar/ Trier l Tony Schwarz, stellv. Landesvorsitzender GEW Hessen l Martin Simon Schwärzel, KBR-Vorsitzender Asklepios Kliniken, Langen l Jana Seppelt, Gewerkschaftssekretärin, Berlin l Maik Sosnowsky, Betriebsratsvorsitzender Charité CFM Facility Management l Yvonne Sotorrios, Gewerkschaftssekretärin l Andreas Stangert, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender l Matthias Stein, NGG, Bremen l Thomas Steinhäuser, Gewerkschaftssekretär l Angela Stephan, ver.di, Präsidium FB 13 Berlin-Brandenburg l Karola Stötzel, stellv. Landesvorsitzende GEW Hessen l Jörg Tetzner, Landesvorstandsmitglied GEW Berlin l Auke Tiekstra, Vertrauenskörperleitung VW l Frank Traemann, NGG, Bremen l Roland Tramm, Vorstand Betriebsgruppe Freie Universität l Alexander Ulrich, IG Metall, 2. Bevollmächtigter l Mario Vagnoni, NGG, Bremen l Christoph Wälz, Mitglied im Landesvorstand GEW Berlin l Manfred Wagner, GEW, Hanau l Sabine Wagner, NGG, stellv. Betriebsratsvorsitzende Hochland Schongau und Hauptvorstandsmitglied l Sebastian Walter, Gewerkschaftssekretär, Ostbrandenburg l Stefan Weigand, Betriebsrat ABB, Hanau l Sybille Weiner, NGG, Betriebsratsmitglied Edelweiss, Kempten l Robert Weissenbrunner, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Claudia Weixler, NGG Geschäftsführerin Allgäu l Gerhard Wick, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Maike Wiedwald, Landesvorsitzende GEW Hessen l Matthias Wilhelm, Gewerkschaftssekretär l Sabrina Wirth, IG Metall, 1. Bevollmächtigte l Rainer Witzel, Landesvorstandsmitglied GEW Berlin l Norbert Zirnsak, IG Metall, Gewerkschaftssekretär, Würzburg l Steffen Zucker, Betriebsratsvorsitzender GFT GmbH Gotha
Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN
http://www.nachdenkseiten.de/?p=38776
Bei den alten Griechen gab es das bekannte Beispiel der unwiderlegbaren Verteidigung, als ein Nachbar klagte, er habe dem anderen Nachbarn einen Topf geliehen und durchlöchert zurück bekommen:
1. Der Topf wurde unversehrt zurück gegeben
2. Der Topf hatte schon beim Erhalt ein Loch
3. Niemals wurde ein Topf beim Nachbarn ausgeliehen.
An diese Argumentationsweise erinnern die Briefe, die die Wähler von ihren Abgeordneten zurück bekommen haben.
Den bisherigen Bestrebungen der Bürger, Kontrolle über die mafiösen Verstrickungen zu bekommen, siehe hier: https://josopon.wordpress.com/2016/03/04/den-einstieg-in-die-autobahnprivatisierung-stoppen-online-petition-milliardenkungelei-der-banken-verhindern/ wurde so endgültig die Rechtsgrundlage entzogen.
Von Carl Waßmuth [*]
Am 1. Juni 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Paket aus 13 Grundgesetzänderungen und 19 Begleitgesetzen. Kern des Vorhabens war die Autobahnprivatisierung. Einen Tag später, am 2. Juni, bestätigte der Bundesrat das Paket im Eilverfahren und einstimmig. Die Länder geben mit dem Vorhaben zwar alle Kompetenzen im Bereich der Autobahnen ab, erhalten aber ab 2020 jährlich 9,75 Milliarden Euro.
Diese Doppelabstimmung war der Startschuss für den umfangreichsten Privatisierungsprozess in Deutschland seit dem Börsengang der Deutschen Telekom.
Im Vorfeld der Abstimmung hatten tausende Menschen die Abgeordneten und die Parteispitzen angeschrieben und ihrer Besorgnis über die Privatisierung Ausdruck verliehen. Allein Lammert hat nach Angaben seines Büros über 2000 E-Mails erhalten. Martin Schulz muss mehrere hundert Schreiben bekommen haben.
In vielen Schreiben waren auch Fragen enthalten.
Was haben die Abgeordneten und die Parteispitzen mit diesem außergewöhnlichem Engagement ihrer (potentiellen) Wählerinnen und Wählern gemacht?
Lammert stimmte am Ende mit „Nein“, als einziger Abgeordneter der CDU. Aus der SPD stimmten 32 Abgeordnete mit „Nein“, bei einer Enthaltung und acht nicht abgegebenen Stimmen.
Das bedeutet: Die großer Mehrheit der Abgeordneten der Großen Koalition winkten das Vorhaben mit durch – die Bürgerbedenken wurden ignoriert.
Martin Schulz antwortete niemandem, er ließ das „Team Direktkommunikation im SPD-Parteivorstand“ eine Standardantwort verschicken.
Auch viele Abgeordnete bedienten sich teilweise oder vollständig bei vorgeschriebenen Teten. Diese Textbaustein-Antworten wurden nun nach der Abstimmung massenhaft verschickt.
Der Umgang der Politik mit den Schreiben und Fragen der Menschen vor der Abstimmung zur Autobahnprivatisierung offenbart eine tiefe Krise unserer Demokratie.
Der fraglos größte Skandal im Skandal ist dabei, dass die Politik in diesem Verfahren die Gründe für ihre Entscheidung NACH der Abstimmung kundgab. Damit wurde den Menschen jede Möglichkeit genommen, zu diesen Gründen Stellung zu nehmen oder sogar einzelne Abgeordnete davon in Kenntnis zu setzen, dass darin manches für sie wenig überzeugend ist.
Durch die extreme Verkürzung aller Fristen wurden die Menschen faktisch wie kleine (und das bedeutet: unmündige) Kinder behandelt. Sie durften ihre Bedenken äußern (das ließ sich nicht verhindern), aber man diskutierte nicht mit ihnen. Eine Begründung nach der Entscheidung ist keine Diskussion, sondern eine Rechtfertigung.
Auch dass massenhaft Standardantworten verschickt wurden, ist empörend. Zwar ist es üblich, dass Fraktionen Standardantworten verschicken, in diesem Fall offenbart es aber ein enormes Demokratiedefizit. Denn es handelt sich nicht um ein einfaches Gesetz, sondern um einen folgenreichen Eingriff in die Verfassung und die massive Privatisierung der Daseinsvorsorge. Viele Abgeordnete waren offensichtlich nicht in der Lage, zu diesen Fragen eine eigene Meinung zu entwickeln und sie eigenständig zu vertreten.
Die Kürze der Zeit gilt dabei nicht als Ausrede, denn diese Zeitnot haben die Wählerinnen und Wähler nicht zu verantworten. Im Gegenteil: Trotz der enormen zeitlichen Dichte hatten ja so viele Menschen sofort geschrieben ! Sie hatten kaum Zugang zu den tatsächlich zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfen, aber haben durch eigenes Engagement und Recherchen die schlechte Informationslage versucht auszugleichen.
Es wären daher den Abgeordneten ein leichtes gewesen zu sagen: ‚Ich kann in dieser Frage nicht abstimmen. Ich habe noch 30 engagierte Zuschriften zu beantworten, die ich ernst nehme.‘ Hätten das alle Abgeordneten offen bekannt, hätte die Abstimmung leicht verschoben werden können.
CDU, CSU und SPD haben es sich in ihrer Rolle als Parteien zu leicht gemacht. In Art 21 GG steht zu den Parteien: „[…] Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“
Funktioniert die innere demokratische Ordnung noch? Die Autobahnprivatisierung steht ebenso wenig im Koalitionsvertrag wie die Grundgesetzreform als Ganzes.
Es gibt auch keine Parteitagsbeschlüsse dazu.
Beispiel SPD: Bei der SPD lagen für den letzten Bundesparteitag im März Anträge gegen die Autobahnprivatisierung vor, wurden aber nicht behandelt. 33.000 Genossinnen und Genossen haben einen Aufruf gegen die Autobahnprivatisierung unterschrieben haben, das sind mehr als sieben Prozent der Mitglieder. Nichts davon floss in die Gremien der SPD ein.
Aber auch das steht im Grundgesetz: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Diese besondere Rolle begründet ja, warum es eine Parteienfinanzierung aus Steuergeldern gibt und Parteien auch sonst eine herausragende Rolle im demokratischen System genießen. Der Mitwirkung an der politischen Willensbildung wurden die Parteien im vorliegenden Fall fraglos nicht gerecht.
Von Angela Merkel ist zu dem Thema nur bekannt, dass sie sich wünschte, dass man mit dem Thema bald zu einem Ende käme. Martin Schulz hat es sogar geschafft, zum wichtigsten Vorhaben der Großen Koalition dieser Legislaturperiode kein einziges Wort öffentlich zu äußern. Auch jenseits der Parteispitzen gab es weder Publikationen noch öffentlichen Veranstaltungen, denen man zugestehen könnte, in relevanter Größenordnung etwas zur politischen Willensbildung zum Thema beigetragen zu haben.
Wie steht es nun mit den Rechtfertigungen, die das „Ja“ zur Privatisierung begründen sollen? Dazu soll nachfolgend eine detailliertere Betrachtung angestellt werden. [1]
Da vor allem SPD-Abgeordnete geantwortet haben, werden nachfolgend zuerst die Argumente aus der SPD besprochen.
In zahlreichen Antworten wird bestritten, dass privatisiert wurde. Das ist insofern von Bedeutung, als Privatisierung der Schlüsselbegriff der Debatte war. Wegen der Gefahr von Privatisierung wurde angeblich der ursprüngliche Gesetzentwurf „ganz maßgeblich korrigiert“ bzw. sogar „um 180 Grad gedreht“ (Bettina Hagedorn, SPD).
Nun ergab sich aber das Problem, dass die Autobahnreform weiterhin eine grundgesetzlich veranlasste formelle Privatisierung ist. Also wurde folgende Umdeutung versucht:
„Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. Dies ist jedoch keineswegs als „Privatisierung“ zu verstehen.“ (Team Direktkommunikation SPD-Parteivorstand in seiner Standardantwort)
Gesteht man das zu, kann natürlich triumphiert werden:
„Nunmehr haben wir die Privatisierung effektiv verhindert.“ (Christine Lambrecht, MdB, SPD, nach der Abstimmung)
Was denn nun? Gibt es tatsächlich eine Privatisierung, die keine ist? Ist der Begriff „Privatisierung“ unklar und missverständlich?
Privatisierung kann tatsächlich verschiedenen Formen haben: formelle Privatisierung, funktionale Privatisierung, materielle Privatisierung, Vermögensprivatisierung. Die Auswirkungen sind nicht identisch, aber gemeinsam ist: Es ist immer Privatisierung.
Mit der Grundgesetzänderung wird die Autobahnverwaltung ins Privatrecht überführt: in eine GmbH, die später sogar in eine AG umgewandelt werden kann. Das ist eine formelle Privatisierung. Man mag das mögen oder nicht, für harmlos oder gefährlich halten: Der Versuch, den Begriff „Privatisierung“ nach der Abstimmung umzudefinieren, dient aber fraglos dem Ziel, Abstimmungsverhalten und zuvor gegebene Versprechen sprachlich in Einklang zu bringen.
Der Verfassungsrechtler Prof. Christoph Degenhart hat über 300 Veröffentlichungen im Bereich des Staatsrechts verfasst. Mindestens ein Buch von Degenhart steht bei fast jedem Jura-Studenten im Regal. Degenhart sagte wenige Tage vor der Abstimmung mit Blick auf die letzten Änderungen an den Gesetzentwürfen: „Es handelt sich hier um eine formelle oder Rechtsform-Privatisierung, die auf der Projektebene Effekte einer materiellen Teil-Privatisierung haben könnte.“ Eat this, SPD.
Etwas vorsichtiger, aber in gleicher Absicht sind Äußerungen, die sich nur auf die Autobahnen beziehen. So schreibt der Bundesrechnungshof in seinem letzten (hochproblematischen!) Gutachten: „Darüber hinaus ist jegliche Privatisierung der Bundesautobahnen ausgeschlossen.“ Beim Bundesrechnungshof (BRH) gibt es offenbar Juristen, die Bücher von Degenhart gelesen haben.
Für viele Nicht-Juristen und die Presse war stets recht verallgemeinernd die „Privatisierung der Autobahnen“ das Problem. Oder nicht? Flugs interpretierten viele Abgeordneten die BRH-Aussage als Bestätigung der eigenen Sicht, Privatisierung wäre gänzlich ausgeschlossen, bzw. zurückgedrängt:
„Manche Kritiker und manche Kampagne hat absurderweise gerade uns als SPD in den letzten Wochen unterstellt, mit den Grundgesetz-Änderungen würden wir die Türen für eine Privatisierung öffnen. Das Gegenteil ist richtig: Wir schließen Türen, die bislang offen standen. Dies bestätigt uns auch der Bundesrechnungshof, der das Gesetzgebungsverfahren mit mehreren Berichten begleitet hat.“ (Johannes Kahrs, MdB, SPD, nach der Abstimmung).
Tatsächlich ist die Privatisierung der Autobahnen im Wortsinn, d.h. in Form eines Verkaufs der zugehörigen Grundstücksfläche und der Fahrbahndecke ausgeschlossen.
Aber damit ist nicht die Privatisierung im Bereich der Autobahnen ausgeschlossen, um die es geht: um die Verwaltung, den Betrieb, den Neu- und Ausbau und um all die Gelder aus Steuern und Gebühren, die dafür aufgebracht werden. Dazu der Privatisierungskritiker Werner Rügemer:
„Die Privatisierung der Autobahnen überall in der EU läuft anders. Die private Gesellschaft kann so viele ÖPP-Verträge vergeben wie sie will, neue Autobahnen in Auftrag geben, Kredite aufnehmen, Staatszuschüsse bekommen, Tochtergesellschaften gründen, Aufträge in Saudi-Arabien oder sonstwo suchen und so weiter. Die Investoren legen ja sowieso keinen Wert darauf, die Autobahnen zu kaufen. Das ist nirgends in der EU der Fall, auch nicht in Frankreich, Spanien und Italien, wo es die privaten Maut-Autobahnen schon länger gibt. Der französische Baukonzern Vinci verdient jährlich 6 Milliarden Euro mit dem Betrieb von Autobahnen – vor allem in Südfrankreich. Der hat noch nie auch nur einen Zentimeter Autobahn gekauft.“ (in: Autobahnen: Hohe Risiken für Steuerzahler und Autofahrer , Deutsche Wirtschafts-Nachrichten, 6.6.2017)
Es wurde also eine Art Polit-Theater aufgeführt: Wolfgang Schäuble täuschte im vergangenen Jahr an, die Autobahnen inklusive Asphalt teilweise verkaufen zu wollen, die SPD durfte hineingrätschen und möchte nun dafür bejubelt werden.
Wen schert es da, dass der Ball nun doch im Privatisierungstor gelandet ist? Es war doch eine so schöne Aktion der SPD!
Der konkrete Weg, auf dem Autobahnprivatisierung stattfindet, sind Öffentlich-private Partnerschaften. Vor dem Hintergrund des (SPD-)Versprechens, Privatisierung verhindern zu wollen, bekommt diese Privatisierungsform besondere Bedeutung. Und entsprechend gibt es auch hier Umdeutungsversuche:
„Häufigster Kritikpunkt ist, dass durch die Möglichkeit einzelner ÖPP-Projekte eben doch die Privatisierung ermöglicht würde. Hierbei muss zunächst klar gestellt werden, dass öffentlich-private Partnerschaft nicht mit Privatisierung gleichzusetzen ist.“ (Team Direktkommunikation SPD-Parteivorstand in seiner Standardantwort)
Öffentlich-private Partnerschaften können viele Formen annehmen: Betreibermodell, Build-Operate-Transfer– oder BOT-Modell, Erwerber-, Inhaber– oder Leasingmodell, Miet-, Vertrags– oder Contracting-Modell und noch weitere. Allen ist eines gemeinsam: Es handelt sich dabei um Privatisierung, in diesem Fall um funktionale Privatisierung. Da beißt die Maus keinen Faden ab, auch die SPD-Maus nicht.
Vor diesem Hintergrund könnte man sich schon etwas erhitzen, wenn man folgende Rechtfertigung liest:
„Da ich gegen eine Privatisierung der Autobahnen, der Gesellschaft und Tochtergesellschaften bin, habe ich mit „Ja“ gestimmt.“ (Christine Lambrecht, MdB, SPD, nach der Abstimmung).
Die Privatisierung der Autobahnen ist seit jeher und auch heute noch grundgesetzlich ausgeschlossen. Eine Autobahngesellschaft und Tochtergesellschaften, die privatisiert werden können, gibt es bisher gar nicht. Erst durch das „Ja“ von Frau Lambrecht und ihren Kolleginnen und Kollegen in der SPD, CDU und CSU wird Privatisierung im Zusammenhang mit unseren Autobahnen möglich.
Es zeichnete sich in der Debatte bereits ab, dass die Umdeutung von ÖPP zu etwas anderem als Privatisierung nicht ganz klappen könnte. Für diesen Fall gab es offenbar einen „Plan B“. Plan B bestand in der kurz vor der Abstimmung vorgeschlagenen Regelung, Netz-ÖPPs grundgesetzlich auszuschließen.
„Die Monitor-Sendung [vom 27. April 2017]ist vor allem deswegen sehenswert, weil darin der CDU-Fraktionschef Volker Kauder sowie CSU-Verkehrsminister Dobrindt ankündigen, dass CDU/CSU einer von der SPD geforderten Grundgesetzänderung zur Verhinderung dieser „Privatisierung durch die Hintertür“ NICHT zustimmen werden. Aber genau DAS hat die SPD jetzt gegen massiven Widerstand der Union durchgesetzt. […] Jetzt können wir verkünden: Versprochen – gehalten! Das Verbot von funktionaler Privatisierung bei Teil-Netz-ÖPP kommt ins Grundgesetz und wird somit verfassungsrechtlich festgeschrieben.“ (Bettina Hagedorn, SPD, nach der Abstimmung)
Implizit gesteht Frau Hagedorn hier ein, dass ÖPPs eine Privatisierungsform sind, und zwar eine so gefährliche, dass es erheblicher Schutzmaßnahmen bedarf.
Gleichzeitig wird den bisherigen ÖPPs etwas relativ Neues und vorgeblich viel Größeres, die „Teil-Netz-ÖPPs“ an die Seite gestellt. Einzel-ÖPPs sollten gegenüber diesem Schreckgespenst offenbar harmlos aussehen.
Allerdings gibt es Netz-ÖPPs weltweit nirgendwo. Sie zu verbieten ist ungefähr ein so großer Erfolg wie ein Verbot von Ufos. Die nun als harmlos ausgegeben Einzel-ÖPPs sind hingegen die grassierende Privatisierungsform, und genau die werden durch die formelle Privatisierung erst so richtig von der Kette gelassen. Wegen angeblicher Geschäftsgeheimnisse kann die Gesellschaft jede Transparenz verhindern. Der Bundestag muss künftig nicht mehr zustimmen.
Die Kontrolle durch die Länder entfällt vollständig. Auch die Kontrolle durch den Bundesrechnungshof wird erheblich erschwert. Frau Hagedorn behauptet hingegen, die funktionale Privatisierung (unter die ja ÖPPs fallen) wurde ausgeschlossen:
„Eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, z.B. durch Teilnetz-ÖPP, wird ausgeschlossen.“ (Bettina Hagedorn, SPD, nach der Abstimmung)
Es stimmt einfach nicht, dass funktionale Privatisierung „z.B. …“, ausgeschlossen wird. Die funktionale Privatisierung würde – wenn die neue Regelung überhaupt greift, was zweifelhaft ist – nur für Teilnetz-ÖPP ausgeschlossen, sie wird ansonsten aber erlaubt!
Das ist doch ein fundamentaler Unterschied. ÖPP und andere Formen funktionaler Privatisierung werden erleichtert und somit gefördert statt ausgeschlossen.
Dass ÖPPs nicht ausgeschlossen wurden, wissen wiederum auch die Abgeordneten. So wurde einfachgesetzlich hinzugefügt, dass ÖPPs über 100 km Länge ausgeschlossen seien. [2] Die nächste Stufe der Argumentation lautet also z.B.:
„Die erreichte Begrenzung auf Teilstücke ist aber ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem bestehenden Rechtsrahmen, denn nun werden ÖPP zum ersten Mal eingeschränkt. Wir schließen Türen für Privatisierungen, die bislang offen standen.“ (Swen Schulz, SPD, nach der Abstimmung)
Die genannte Einschränkung ist, wie oben bezüglich der Netz-ÖPP bereits geschildert, wirkungslos, sie wirft ein viel zu grobmaschiges Netz über die ÖPPs. Und sie verschweigt, dass durch die Vereinfachung von ÖPP über die formelle Privatisierung in Menge und Volumen zu mehr ÖPPs (und noch dazu zu noch weniger kontrollierten ÖPPs) führen kann und wird.
Was die Menschen aufregt, ist ja nicht der Begriff „ÖPP“ und zumeist nicht einmal das Wort „Privatisierung“. Es ist die Sorge, dass noch mehr Steuergelder und Gebühren aufgewandt werden müssen ohne adäquaten Gegenwert, ohne die künftige Möglichkeit einer effektiven Kontrolle durch Parlamente oder sonst jemanden. An dieser Stelle kommt die nächste Stufe der Argumentation: ÖPP würde es kaum noch geben, weil es künftig nicht mehr rechnet.
„Es ist vielmehr so, dass WIR die Privatisierung effektiv verhindern, dass Einzelprojekt-ÖPPs zwar weiter erlaubt sein werden (wie bei der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, kurz; ASFINAG), dass die bestehenden Fehlanreize (laut Bundesrechnungshof!) innerhalb der Auftragsverwaltung pro ÖPP aber aufgehoben werden, weil es in einer Bundesautobahngesellschaft betriebswirtschaftlich unattraktiv wird (wie in Österreich!), solche ÖPP-Projekte (unter 100km) künftig in dem Umfang zu machen, wie Ramsauer und Dobrindt es in den letzten 11 Projekten (ohne Parlamentsbeteiligung!) gemacht haben.“ (Bettina Hagedorn, SPD, nach der Abstimmung, Hervorhebung im Orginal)
Es scheint offenbar kaum einen Abgeordneten zu stören, dass die Argumente der jeweils nächsten Ebene denen der vorausgegangenen Ebene widersprechen. Es wird nach dem juristischen Prinzip vorgegangen, „hilfsweise“ möglichst alle greifbaren Argumente vorzutragen.
Dabei wird außer Acht gelassen, dass es anders als bei der Verteidigung eines Straffälligen vor Gericht auch um Glaubwürdigkeit geht.
Kurz gefasst lautet eine Argumentationskette ja wie folgt: << ÖPPs sind keine Privatisierung. Falls das nicht stimmt und ÖPPs funktionale Privatisierung sind: Funktionale Privatisierung wird ausgeschlossen. Falls das doch nicht so im (Grund-)Gesetzentwurf steht: Funktionale Privatisierung per ÖPP werden grundgesetzlich zumindest begrenzt. Falls diese Begrenzung nicht ausreicht oder nicht funktioniert: Große ÖPPs werden einfachgesetzlich begrenzt. Falls das nicht klappt, um ÖPPs einzuschränken: Das Anreizsystem wird so ausgestaltet, dass keiner mehr ÖPPs machen will. >> Wer diese Abfolge so vorträgt, gesteht dreimal ein, haltlose Behauptungen aufgestellt zu haben.
Und auch die letzte Eben trägt nicht: Man muss die Abgeordneten fragen, weswegen die bisherigen Fehlanreize, die ja dazu geführt haben, dass Frau Hagedorn und die ganzen Regierungsfraktionen in zahlreiche Haushaltsbeschlüssen ÖPP zugestimmt haben, entfallen, wenn die Parlamentsbeteiligung künftig entfällt. Die generelle Nachteilhaftigkeit von ÖPP ist ja nicht erst seit wenigen Wochen bekannt.
Ganz davon abgesehen verfällt hier der Gesetzgeber aufs Glauben und Hoffen, statt etwas gesetzlich zu regeln und parlamentarisch zu kontrollieren.
Die Bürgerinnen und Bürger, die die Gefahr der Privatisierung sahen, hatten Recht. Die als Privatisierungs-„bremsen“ und „-schranken“ bezeichneten Änderungen verhindern die Privatisierung nicht, im Gegenteil: Es wird teuer, intransparenter und künftig schlechter kontrollierbar.
Negative Folgen der Reform werden von den Abgeordneten kleingeredet oder geleugnet. Es handelt sich bei diesem Konzert der Antworten um Wählertäuschung großen Stils. Es gibt gut gemachte und ganz offenbar umfangreich vorbereitete Täuschungen wie die der Netz-ÖPPs, Kämpfe um Begrifflichkeiten wie bezüglich der Leugnung, dass die Umwandlung in eine GmbH eine formelle Privatisierung wäre bis hin zu Behauptungen ohne auch nur den Versuch eines Belegs. Dabei wollen SPD-Abgeordnete angeblich kein ÖPP:
Persönlich hätte ich mir noch mehr vorstellen können, nämlich den vollständigen Ausschluss von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP). (Swen Schulz, SPD, nach der Abstimmung)
Schulz will ÖPP also angeblich nicht, gehört aber zur Regierungsfraktion und befördert durch seine Zustimmung deswegen ÖPP. Liest man die Begründung, könnte man meinen Schulz wäre in der Opposition:
Dafür [für den vollständigen Ausschluss von
ÖPP] fehlt jedoch die nötige 2/3-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes. (Swen Schulz, SPD, nach der Abstimmung)
Es handelt sich also um einen Fall von Doppelmoral. Für 13 Grundgesetzänderungen ist eine 2/3-Mehrheit vorhanden, auch für ein Vorhaben, das nur eine recht schwache Begründung hat: Die Hoffnung, dass eine Zentralisierung den Autobahnbau effizienter machen würde.
Für die rechtswirksame Verhinderung von weiteren (oder sogar zunehmenden) Privatisierungen via ÖPP ist diese Mehrheit nicht vorhanden, es werden Krokodilstränen geweint. Daran ist zu sehen: Was auch immer CDU/CSU und SPD ausgehandelt haben, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger war es nicht.
Man sieht auch: Eine noch so vehement vertretene Position der SPD ist in der praktischen Politik keinen roten Heller wert, sie wird ohne Wimperzucken geopfert.
Bereits 2015 wurde diese gigantische Wählertäuschung von Sigmar Gabriel eingestielt. Danach wurde die Beeinflussungs-, Sprachregelungs- und Zensurmaschine in Gang gesetzt: https://josopon.wordpress.com/2015/03/19/gabriel-verhokert-tafelsilber-neues-uber-die-opp-kommission-und-die-verstrickungen-von-versi-cherungswirtschaft-und-politik/
[«*] Carl Waßmuth ist beratender Ingenieur und Mitbegründer von „Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB)“ (www.gemeingut.org). Als Sprecher und Infrastrukturexperte klärt Waßmuth dort seit Jahren zu ÖPP auf. Am 22. Juni erscheint in der Böll-WiSo-Reihe die mit Jana Mattert und Laura Valentukeviciute verfasste Studie „Gemeinwohl als Zukunftsaufgabe. Öffentliche Infrastrukturen zwischen Daseinsvorsorge und Finanzmärkten“.
[«1] Die Betrachtung konzentriert sich zunächst auf die Themenfelder Privatisierung und ÖPP. Weitere Argumente waren die Beschäftigteninteressen (die gewahrt sein sollen), die Notwendigkeit des großen Kompromisses, der andere wichtige Dinge ermögliche sowie die Bestätigung der Politik durch wichtige außerparlamentarische Zeugen. Eine Entgegnung auf diese weiteren Rechtfertigungen eines „ja“ zur Autobahnprivatisierung kann im Rahmen des vorliegenden Beitrags nicht geleistet werden, ist aber gleichwohl kaum weniger spannend. Ebenfalls nicht behandelt wird große Schweigen in der Argumentation zur Neueinführung der Förderung von ÖPP im Bereich von Schulen und Kindergärten.
[«2] Eine andere Regierung kann das leicht wieder aufheben, aber das ist vermutlich aus Anlegersicht nicht einmal nötig. Kein einziges Autobahn-ÖPP-Projekt in Deutschland ist länger als 100 km.
Weil es keinen gemeinsamen rot-rot-grünen Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten geben wird, schickt die LINKE einen eigenen Bewerber ins Rennen. Butterwegge ist auch schon hier in den Sozialpolitischen Nachrichten zu Wort gekommen.
Folgend veröffentlicht »neues deutschland« ein 10-seitiges Schriftstück von Professor Dr. Christoph Butterwegge zu seiner Bewerbung um das Bundespräsidentenamt:
Mit meiner Kandidatur möchte ich die Öffentlichkeit für soziale Probleme sensibilisieren, denn obwohl die Gesellschaft immer stärker auseinanderfällt, nimmt das Establishment diesen Polarisierungsprozess nicht oder falsch wahr. Außerdem möchte ich der weiteren Zerstörung des Wohlfahrtsstaates durch neoliberale Reformen entgegentreten – gerade wird die Privatisierung der Autobahnen und damit ein neuerlicher Höhepunkt der Ökonomisierung und Kommerzialisierung aller Lebensbereiche vorbereitet – sowie jenen Teilen der Bevölkerung eine politische Stimme geben, die immer stärker ausgegrenzt werden.
Seit geraumer Zeit zerfällt unsere Gesellschaft stärker in Arm und Reich, weil die soziale Ungleichheit hinsichtlich der Einkommen und Vermögen enorm zugenommen hat. Während das reichste Geschwisterpaar der Bundesrepublik, Stefan Quandt und Susanne Klatten, im Frühsommer 2016 für das Vorjahr eine Rekorddividende in Höhe von 994,7 Millionen Euro nur aus ihren BMW-Aktien bezog, lebten fast zwei Millionen Kinder und Jugendliche in landläufig als »Hartz- IV-Familien« bezeichneten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften und mussten je nach Alter mit 237, 270 bzw. 306 Euro im Monat (plus Miet- und Heizkosten) auskommen. Mehrere hunderttausend alleinerziehende Mütter im Arbeitslosengeld-II-Bezug sind froh, wenn sie am 20. des Monats noch etwas Warmes auf den Tisch bringen.
Trotzdem vernimmt man im Kampf gegen die Armut von den etablierten Parteien und deren Spitzenpolitikern hauptsächlich Lippenbekenntnisse. Obwohl das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes den Bund zur Armutsbekämpfung verpflichtet, hat keine Regierung die Armut bisher als Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt erkannt und ihr konsequent entgegengewirkt. So beschloss die Große Koalition vor Kurzem, den Hartz-IV-Regelbedarf der Kinder unter 6 Jahren im nächsten Jahr nicht zu erhöhen.
CDU, CSU und SPD verschließen die Augen vor dem selbst mitverschuldeten Problem einer wachsenden Armut, wie ihr »Deutschlands Zukunft gestalten« überschriebener Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode zeigt. Dort kommen das Wort »Reichtum« nur als »Ideenreichtum« bzw. als »Naturreichtum« und der Begriff »Vermögen« nur als »Durchhaltevermögen« bzw. im Zusammenhang mit der Vermögensabschöpfung bei Kriminellen vor.
»Armut« taucht in dem Dokument, das die Grundlage der Regierungspolitik bildet, zwar zehn Mal auf, aber ausnahmslos in fragwürdiger Weise. So wollen CDU, CSU und SPD »den Kampf gegen Bildungsarmut fortsetzen und intensivieren«, meinen damit aber den Analphabetismus, während von Kinder- und Jugendarmut an keiner Stelle die Rede ist. Den von Sozialgeld (»Hartz IV«) lebenden Kindern wird je nach Alter ein Regelbedarf für Bildung in Höhe von 1,61 Euro, 1,30 Euro bzw. 0,32 Euro zugebilligt. »Altersarmut« kommt zwar ein Mal vor, und zwar sogar in der Zwischenüberschrift »Altersarmut verhindern – Lebensleistung würdigen«, die das Motto für die Rentenpolitik der Regierungskoalition bildet. Darunter heißt es, die sozialen Sicherungssysteme, auf die sich die Menschen in unserem Land verlassen können müssten, schützten vor Armut und seien Ausdruck des Zusammenhalts unserer Gesellschaft. Beide Formulierungen legen jedoch den Schluss nahe, dass Altersarmut in Deutschland (noch) nicht existiert, denn von der Notwendigkeit ihrer Bekämpfung, Verringerung oder Beseitigung ist nirgends die Rede.
Dem hierzulande vorherrschenden Armutsverständnis gemäß wird das Phänomen im Koalitionsvertrag hauptsächlich mit der sog. Dritten Welt in Verbindung gebracht. Nicht weniger als vier Mal taucht Armut in diesem Zusammenhang auf, der jedoch verdeckt, dass sie in einem reichen Land wie der Bundesrepublik – wenn auch in anderer, weniger dramatisch wirkender Form – gleichfalls existiert und für die davon Betroffenen hier sogar beschämender, demütigender und erniedrigender sein kann.
Gleich drei Mal wird im Koalitionsvertrag das Wort »Armutswanderung« bzw. »Armutsmigration« verwendet. Gemeint waren Bulgaren und Rumänen, denen man eine »ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen« vorwarf, wodurch deutsche Kommunen übermäßig belastet würden.
Kurzum: Glaubt man dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, gibt es in Deutschland überhaupt keine Armut, es sei denn, dass sie durch unerwünschte Zuwanderer »importiert« wird. Die wachsende Armut wird jedoch weder von Arbeitsmigranten aus EU-Ländern noch von Flüchtlingen aus der sog. Dritten Welt eingeschleppt, sondern ist hausgemacht, d.h. durch eine Bundesregierung mit bedingt, die Reichtumsförderung statt Armutsbekämpfung betreibt.
Nötig sind mehr Sensibilität gegenüber der Armut, die als Kardinalproblem unserer Wirtschafts- bzw. Gesellschaftsordnung erkannt werden muss, mehr Solidarität mit den davon Betroffenen, was die Rekonstruktion des Sozialstaates genauso einschließt wie eine andere Steuerpolitik zwecks seiner Finanzierung durch Wohlhabende, Reiche und Hyperreiche, aber auch eine höhere Sozialmoral, die bis in die Mittelschicht hineinreichende Deprivations- bzw. Desintegrationstendenzen als Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt begreift. Es bedarf einschneidender Reformen und entschlossener Umverteilungsmaßnahmen, um das Problem zu lösen. Dafür unerlässlich ist ein Paradigmenwechsel vom »schlanken« zum interventionsfähigen und -bereiten Wohlfahrtsstaat.
Meine politische Position: Wo und wofür ich stehe
Da die Spitzenpolitiker der etablierten Parteien gemeinsam die Mitte zu besetzen suchen, fühlen sich immer größere Bevölkerungsgruppen politisch nicht mehr repräsentiert. Rechtspopulisten können sich daher als Sprachrohr der sozial Benachteiligten, Abgehängten und Ausgegrenzten profilieren, obwohl sie ausweislich ihrer Programmatik die Interessen der wirtschaftlich Mächtigen, gesellschaftlich Privilegierten und politisch Einflussreichen vertreten.
Ich sehe mich als unermüdlichen Mahner und Warner, der die politisch Verantwortlichen seit Jahrzehnten auf das auch sozialräumliche Auseinanderfallen der Gesellschaft hinweist, als soziales Gewissen wirkt und mehr Solidarität innerhalb der Gesellschaft fordert. Mein zentrales Motto bilden Solidarität und soziale Gerechtigkeit, denn die von Bundespräsident Joachim Gauck aus biografischen Gründen besonders herausgehobene Freiheit kann nur gelebt werden, wenn man über die zu ihrer Nutzung erforderliche materielle Sicherheit verfügt, sei es aufgrund von Kapitalbesitz, Erwerbstätigkeit oder staatlichen Transfers. Genauso wichtig ist die Abwehr von Gewalt und Krieg, was Willy Brandt mit den Worten »Ohne Frieden ist alles nichts« ausgedrückt hat.
Ich stehe für einen inklusiven Sozialstaat, der alle Bevölkerungsgruppen bestmöglich vor Standardlebensrisiken schützt, Armut wirksam bekämpft und durch Umverteilung von oben nach unten für sozialen Ausgleich sorgt, und bin im besten Sinne der Verteidigung von Bürgerrechten liberal und im Sinne der Verteidigung sozialer Errungenschaften konservativ, fühle mich aber gleichwohl als »ideeller Gesamtlinker«, der auch sozialdemokratische Programmtraditionen verkörpert und seit Jahrzehnten ökologische Zielsetzungen verfolgt. Außerdem halte ich außerparlamentarische Bewegungen wie die Friedens-, Frauen- und Ökologiebewegung, das globalisierungskritische Netzwerk attac, dessen wissenschaftlichem Beirat ich angehöre, den Bürgerprotest gegen Stuttgart 21, Occupy oder die jüngsten Massenproteste gegen CETA, TTIP und TiSA als einen lebendigen Ausdruck der Demokratie für unverzichtbar.
Seit der jüngsten Krise wird immer mehr Menschen klar, dass Banken, Spekulanten und Wirtschaftslobbyisten im globalen Finanzmarktkapitalismus zu viel Einfluss auf die Regierungspolitik haben. Daher plädiere ich auch für mehr plebiszitäre Elemente (Referenden, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide) in der Bundesrepublik. Demokratie ist mehr, als alle vier oder fünf Jahre zu einer Wahlurne zu gehen. Sie zu beleben ist viel zu wichtig, um sie auf staatliche Institutionen zu beschränken und den Parteien zu überlassen. Themen wie »Finanzkrise, Staatsschulden und Euro- Stabilisierung«, »Sozialstaatsentwicklung und Armut«, »Sicherung von Bürgerrechten und Demokratie«, sowie »Klimaschutz und Gewährleistung der Energieversorgung« verlangen ein viel stärkeres gesellschaftspolitisches Engagement der Bürger/innen.
Die Demokratie ist nicht bloß durch die Macht der Finanzmarktakteure, sondern auch durch politische Apathie und die wachsende »Parteienverdrossenheit« der Bürger/innen gefährdet. »Politikverdrossenheit« ist allerdings genauso wie »Wahlmüdigkeit« ein irreführender Begriff, um die Reaktion der Betroffenen zu charakterisieren. Auch er schiebt die Schuld den angeblich davon Befallenen zu, statt sie im politischen, Wirtschafts- und Gesellschaftssystem zu suchen. Tatsächlich handelt es sich um eine politische Repräsentationskrise, was daraus hervorgeht, dass die zunehmende Wahlabstinenz sich nicht gleichmäßig über alle Schichten verteilt, sondern vorwiegend die Konsequenz einer randständigen bzw. prekären Existenz ist.
Vergleichbares gilt, wenn ethnischen, kulturellen oder religiösen Minderheiten demokratische Rechte vorenthalten oder ihre Angehörigen von Neonazis ermordet werden. Noch gefährlicher für die Demokratie sind rechtspopulistische Gruppierungen wie die »Alternative für Deutschland« (AfD) oder die »Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes« (Pegida). Aber auch entsprechenden Stimmungen, Strömungen und Bestrebungen in der bürgerlichen Mitte gebührt Aufmerksam- und Wachsamkeit aller Demokrat(inn)en, wie die Sarrazin-Debatte zur Genüge unter Beweis gestellt hat.
Linke Gesellschaftskritik ist bitter nötig, denn die Frage lautet: Wollen wir in einer Konkurrenzgesellschaft leben, die Leistungsdruck und Arbeitshetze weiter erhöht, die Erwerbs- und Wohnungslose, Alte, Menschen mit Behinderungen und andere Minderheiten ausgrenzt sowie Egoismus, Durchsetzungsfähigkeit und Rücksichtslosigkeit honoriert, sich jedoch über den Verfall von Sitte, Anstand und Moral wundert? Oder wollen wir in einer sozialen Bürgergesellschaft leben, die Kooperation statt Konkurrenzverhalten, die Verantwortungsbewusstsein, Mitmenschlichkeit und Respekt gegenüber Minderheiten statt Gleichgültigkeit und Elitebewusstsein fördert? Ist ein permanenter Wettkampf auf allen Ebenen und in allen Bereichen, zwischen Bürger(inne)n, Kommunen, Regionen und Staaten, bei dem die (sicher ohnehin relative) Steuergerechtigkeit genauso auf der Strecke bleibt wie ein hoher Sozial- und Umweltstandard, wirklich anzustreben? Eignet sich der Markt tatsächlich als gesamtgesellschaftlicher Regelungsmechanismus, obwohl er auf seinem ureigenen Terrain, der Volkswirtschaft, ausweislich einer sich trotz des Konjunkturaufschwungs verfestigenden Massenerwerbslosigkeit, kläglich versagt?
Die momentane Rechtsentwicklung unserer Gesellschaft ist eine verhängnisvolle Nebenwirkung der neoliberalen Wende, die Margaret Thatcher und Ronald Reagan nach ihrer Wahl zur britischen Premierministerin bzw. zum US-Präsidenten gegen Ende der 1970er-/Anfang der 1980er- Jahre eingeleitet haben und die beendet werden muss. Dafür ist ein »Ruck« (Roman Herzog) nötig, aber in die entgegengesetzte Richtung, wie sie der Altbundespräsident seinerzeit einschlug: Auf das Zeitalter der neoliberalen Austerität sowie der sich vertiefenden Kluft zwischen Arm und Reich muss heute eine Epoche der größeren sozialen Gleichheit und der Solidarität mit Armen und Benachteiligten folgen. Dadurch würde die Gesellschaft humaner, friedlicher und demokratischer, sich aber auch die Lebensqualität für all ihre Mitglieder verbessern.
Seit der »Agenda 2010« und den sog. Hartz-Gesetzen herrscht soziale Eiseskälte in Deutschland. »Hartzer« werden durch ein rigides Arbeitsmarkt- und Armutsregime ausgegrenzt, von großen Teilen der Bevölkerung verachtet und als »Drückeberger«, »Faulenzer« und »Sozialschmarotzer« verächtlich gemacht. Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist durch die neoliberalen Reformen nachhaltig geschwächt worden. Wer ihn wieder stärken möchte und nicht bloß warme Worte für die Menschen auf der Schattenseite unserer Hochleistungs- und Konkurrenzgesellschaft übrighat, muss die jahrzehntelange Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von unten nach oben beenden und für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen. Dazu sind die Wiedererhebung der Vermögensteuer, eine höhere Körperschaftsteuer, eine auch große Betriebsvermögen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranziehende Erbschaftsteuer, ein progessiverer Einkommensteuertarif mit einem höheren Spitzensteuersatz und eine auf dem persönlichen Steuersatz basierende Kapitalertragsteuer nötig. Umgekehrt sollte die Mehrwertsteuer, von der Geringverdiener/innen und Transferleistungsbezieher/innen besonders hart getroffen werden, weil diese fast ihr gesamtes Einkommen in den Alltagskonsum stecken (müssen), niedriger sein.
Wenn man Inklusion nicht bloß als (sozial)pädagogisches Prinzip, sondern auch – in sehr viel umfassenderem Sinne – als gesellschaftspolitisches Leitbild begreift, muss ein inklusiver Wohlfahrtsstaat, der eine gleichberechtigte Partizipation aller Gesellschaftsmitglieder bzw. Wohnbürger/ innen am gesellschaftlichen Reichtum wie am sozialen, politischen und kulturellen Leben ermöglicht, das Ziel sein. Statt eines »Um-« bzw. Ab- oder Rückbaus des Wohlfahrtsstaates, wie ihn seit der Weltwirtschaftskrise 1974/75 sämtliche Bundesregierungen betreiben, wäre ein Ausbau des bestehenden Systems zu einer Sozialversicherung aller Bürger/innen nötig. Dabei geht es im Unterschied zu einem bedingungslosen Grundeinkommen nicht um einen Systemwechsel, sondern um eine genau durchdachte Weiterentwicklung des Bismarck›schen Sozialsystems, verbunden mit innovativen Lösungen für Problemlagen, die aus den sich stark wandelnden Arbeitsund Lebensbedingungen (Stichworte: Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Liberalisierung der Leiharbeit, Erosion des Normalarbeitsverhältnisses, Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse, Auflösung der Normalfamilie sowie Pluralisierung der Lebens- und Liebesformen) resultieren.
An die Stelle der bisherigen Arbeitnehmer- muss eine allgemeine, einheitliche und solidarische Bürgerversicherung treten. Allgemein zu sein heißt, dass sie im Sinne einer Bürgersozialversicherung sämtliche dafür geeigneten Versicherungszweige übergreift: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung müssten gemeinsam und nach denselben Organisationsprinzipien restrukturiert werden. Selbst aus rein taktischen Erwägungen ist es nicht sinnvoll, die öffentliche Debatte über eine Bürgerversicherung auf einen Versicherungszweig zu beschränken, wie es viele Befürworter/ innen dieser Reformoption tun. Hingegen stellt die Gesetzliche Unfallversicherung insofern einen Sonderfall dar, als sie sich nur aus Beiträgen der Arbeitgeber (und staatlichen Zuschüssen) speist.
Einheitlich zu sein heißt in diesem Zusammenhang, dass neben der gesetzlichen Bürgerversicherung keine mit ihr konkurrierenden Versicherungssysteme existieren. Private Versicherungsunter nehmen müssten sich auf die Abwicklung bestehender Verträge (Bestandsschutz), mögliche Ergänzungsleistungen und Zusatzangebote beschränken. Damit bliebe auch nach der Gesundheitsreform neuen Typs ein weites Betätigungsfeld für die Privatassekuranz erhalten; ihre Existenz wäre also nicht gefährdet.
Solidarisch zu sein heißt, dass die Bürgerversicherung zwischen den ökonomisch unterschiedlich Leistungsfähigen einen sozialen Ausgleich herstellt. Nicht bloß auf Löhne und Gehälter, sondern auf sämtliche Einkunftsarten (Zinsen, Dividenden, Tantiemen sowie Miet- und Pachterlöse) wären Beiträge zu erheben. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis bedeutet dies nicht, dass Arbeitgeberbeiträge entfallen würden.
Nach oben darf es im Grunde weder eine Versicherungspflichtgrenze noch Beitragsbemessungsgrenzen geben, die es privilegierten Personengruppen erlauben, in exklusive Sicherungssysteme auszuweichen und sich ihrer Verantwortung für sozial Benachteiligte (ganz oder teilweise) zu entziehen. Hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenzen stünde zumindest eine deutliche Erhöhung an. Umgekehrt müssen jene Personen finanziell aufgefangen werden, die den nach der Einkommenshöhe gestaffelten Beitrag nicht entrichten können. Vorbild dafür könnte die Gesetzliche Unfallversicherung sein. Dort dient der Staat quasi als Ausfallbürge für Landwirte, Unfall-, Zivilschutz- und Katastrophenhelfer/innen sowie Blut- und Organspender/innen, aber auch für Kinder in Tagesbetreuung, Schüler/innen und Studierende.
Bürgerversicherung heißt, dass alle Personen aufgenommen werden, und zwar unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Da sämtliche Wohnbürger/innen in das System einbezogen wären, blieben weder Selbstständige, Freiberufler/innen, Beamte, Abgeordnete und Minister noch Ausländer/innen mit Daueraufenthalt in der Bundesrepublik außen vor. Einerseits geht es darum, die Finanzierungsbasis des bestehenden Sozialsystems zu verbreitern, andererseits darum, den Kreis seiner Mitglieder zu erweitern. Denn ihre wichtigste Rechtfertigung erfährt die Bürgerversicherung dadurch, dass sie den längst fälligen Übergang zu einem die gesamte Wohnbevölkerung einbeziehenden, Solidarität im umfassendsten Sinn garantierenden Sicherungssystem verwirklicht.
Bürgerversicherung zu sein bedeutet schließlich, dass es sich um eine Versicherungslösung handelt, also gewährleistet sein muss, dass ihre Mitglieder, soweit sie dazu finanziell in der Lage sind, Beiträge entrichten und entsprechend geschützte Ansprüche erwerben. Natürlich muss sich der Staat mit Steuergeldern am Auf- und Ausbau einer Bürgerversicherung beteiligen. Auf die öffentlichen Haushalte kämen dadurch erhebliche finanzielle Belastungen zu, die mit Hilfe einer sozial gerechteren, sich stärker an der ökonomischen Leistungsfähigkeit der Bürger/innen orientierenden Steuer- und Finanzpolitik leichter zu tragen wären.
Eine solidarische Bürgerversicherung bedeutet keinen Systemwechsel. Vielmehr verschwände der Widerspruch, dass sich fast nur abhängig Beschäftigte im sozialen Sicherungssystem befinden und auch nur bis zu einem Monatseinkommen von höchstens 6.200 Euro in Westdeutschland und 5.400 Euro in Ostdeutschland (2016). Über diese Bemessungsgrenze hinaus entrichten Versicherte (und ihre Arbeitgeber) überhaupt keine Beiträge zur Sozialversicherung. Die Gesetzliche Kranken- und die Soziale Pflegeversicherung können sie bei Überschreiten der weit niedrigeren Versicherungspflicht- bzw. -fluchtgrenze sogar verlassen. Warum muss die Solidarität bei Löhnen und Gehältern in dieser Höhe enden?
Mit dieser systemwidrigen Begrenzung der Solidarität auf Normal- und Schlechterverdienende muss die Bürgerversicherung brechen. Wohl das schlagendste Argument für die Bürgerversicherung liefert ihr hohes Maß an Gerechtigkeit und sozialem Ausgleich. Durch die Berücksichtigung anderer Einkunftsarten würde der Tatsache endlich Rechnung getragen, dass Arbeitseinkommen für einen Großteil der Bevölkerung nicht mehr die einzige und häufig nicht mehr die wichtigste Lebensgrundlage bilden. Daraus ergibt sich die Frage, warum der riesige private Reichtum nicht stärker an der Finanzierung des sozialen Sicherungssystems beteiligt werden sollte.
Mittels der allgemeinen, einheitlichen und solidarischen Bürgerversicherung würden die Nachteile des deutschen Sozial(versicherungs)staates kompensiert, ohne dass seine spezifischen Vorzüge liquidiert werden müssten. Eine soziale Bürgergesellschaft bindet die Teilhabe ihrer Mitglieder an soziokulturelle und materielle Mindeststandards, deren Gewährleistung dem Wohlfahrtsstaat obliegt. Auf diese Weise würden soziale Sicherheit und Verteilungsgerechtigkeit gleichermaßen zum konstitutiven Bestandteil einer Form der Demokratie, die mehr beinhaltet als den regelmäßigen Gang zur Wahlurne, das leidliche Funktionieren des Parlaments und die Existenz einer unabhängigen Justiz.
Auf der Leistungsseite muss die Bürgerversicherung das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung beseitigen. Hierzu ist eine bedarfsgerechte, armutsfeste und repressionsfreie Mindestsicherung nötig, die alle Wohnbürger/innen nach unten absichert, auch solche, die im bisherigen System keine oder unzureichende Anwartschaften erworben haben.
SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen orientieren im Gesundheitsbereich auf eine Bürgerversicherung. Diese könnte – so unterschiedlich die konkreten Vorstellungen hierzu auch (noch) sind – eine programmatische Basis, wenn nicht eine politische Brücke für ein fortschrittliches Bündnis oder eine R2G-Koalition nach der nächsten Bundestagswahl bilden. Aber wer auch immer die Regierung bildet: Die solidarische Bürgerversicherung und andere Projekte einer sozialen, humanen und demokratischen Fortentwicklung unserer Gesellschaft sind nur realisierbar, wenn eine breite Bürgerbewegung außerparlamentarischen Druck macht. Sonst setzen sich am Ende doch wieder mächtige Lobbygruppen durch.
Ich war von Januar 1998 bis Juli 2016 Hochschullehrer für Politikwissenschaft, Mitglied der Forschungsstelle für interkulturelle Studien (FiSt) und zeitweilig Geschäftsführender Direktor des Instituts für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Universität zu Köln.
1970 in die SPD eingetreten, wurde ich als Juso-Funktionär 1974/75 wegen eines in den Blättern für deutsche und internationale Politik veröffentlichten Artikels mit dem Titel »Die rechte Herausforderung« aus der SPD ausgeschlossen. Während der 1980er-Jahre wieder aufgenommen und in der Landesorganisation Bremen aktiv, trat ich 2005 wegen Gerhard Schröders »Agenda 2010«, der Hartz-Gesetze und der Bildung einer Großen Koalition unter Angela Merkel (trotz einer rotrot- grünen Bundestagsmehrheit) aus der SPD aus. Diese hatte sich während der rot-grünen Koalition so weit von ihren ursprünglichen Idealen (soziale Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität) entfernt, dass ich keine Basis für eine Mitarbeit mehr sah. Seither gehöre ich keiner Partei an, stimme aber häufiger mit Positionen der LINKEN überein.
Forschungsschwerpunkte: Friedensforschung und Rüstungskonversion; Sozialstaatsentwicklung und Armut; Rechtsextremismus, -populismus und Rassismus; Migration und Integration; Globalisierung und Neoliberalismus; demografischer Wandel.
Meine letzten Buchveröffentlichungen:
»Armut im Alter. Probleme und Perspektiven der sozialen Sicherung« (mit Gerd Bosbach und Matthias W. Birkwald), Frankfurt am Main/New York: Campus Verlag 2012;
»Krise und Zukunft des Sozialstaates«, 5. Aufl. Wiesbaden: Springer VS 2014;
»Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?«, 2. Aufl. Weinheim/Basel: Beltz Juventa 2015;
»Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird«, 4. Aufl. Frankfurt am Main/ New: Campus 2016;
»Kritik des Neoliberalismus« (mit Bettina Lösch und Ralf Ptak), 3. Aufl. Wiesbaden: Springer VS 2016;
»Reichtumsförderung statt Armutsbekämpfung. Eine sozial- und steuerpolitische Halbzeitbilanz der Großen Koalition«, Wiesbaden: Springer VS 2016;
»Armut«, Köln: PapyRossa Verlag 2016
Absolut alarmierend, was sich da in Büchel tut. Auch unser Freund, Pfarrer Schmid aus dem Ostalbkreis kommt kurz zu Wort, ausserdem Willy Wimmer:
Dazu die ZDF-Pressemitteilung vom 21.09.2015
ZDF-Magazin „Frontal 21“: Stationierung neuer US-Atomwaffen in Deutschland beginnt / Russische Regierung beklagt Verletzung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen Mainz (ots) –
Auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz beginnen in diesen Tagen die Vorbereitungen für die Stationierung neuer amerikanischer Atombomben. Das belegen US-Haushaltspläne, die dem ZDF-Magazin „Frontal 21“ vorliegen (Sendung am Dienstag, 22. September 2015, 21.00 Uhr). Danach stehen im Haushalt der US-Luftwaffe ab dem 3. Quartal 2015 Gelder für die Integration des neuen Atombombensystems B61-12 auch in die deutschen Tornado-Jagdbomber bereit. Rüstungsexperten bestätigen, dass die neuen taktischen Nuklearwaffen vom Typ B 61-12 wesentlich zielgenauer sind als die Atombomben, die bislang in Büchel lagern.
Im Kriegsfall sollen deutsche Tornado-Piloten im Rahmen der NATO-Strategie der sogenannten „Nuklearen Teilhabe“ Angriffe mit den US-Bomben fliegen.
„Mit den neuen Bomben verwischen die Grenzen zwischen taktischen und strategischen Atomwaffen“, kritisiert Hans Kristensen vom Nuclear Information Projects (Atomic Scientists) in Washington D.C./USA.
„Uns beunruhigt, dass Staaten, die eigentlich keine Atomwaffen besitzen, den Einsatz dieser Waffen üben, und zwar im Rahmen der NATO-Praxis der Nuklearen Teilhabe“, erklärt die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, gegenüber „Frontal 21“: „Das ist eine Verletzung der Artikel 1 und 2 des Vertrages über die Nichtverbreitung von Atomwaffen.“
Dabei hatte der Bundestag im März 2010 mit breiter Mehrheit beschlossen, die Bundesregierung solle sich „gegenüber den amerikanischen Verbündeten mit Nachdruck für den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland einsetzen“.
Auch im Koalitionsvertrag von Union und FDP hatte die Bundesregierung 2009 den Abzug der Atomwaffen aus Büchel zugesagt. Doch statt der Abrüstung erfolgt nun die Stationierung von rund 20 neuen Nuklearwaffen, die zusammen die Sprengkraft von 80 Hiroshima-Bomben haben.
Der SPD-Verteidigungspolitiker Thomas Hitschler bestätigt, dass die Bundesregierung in den kommenden Jahren rund 112 Millionen Euro in den Bundeswehrstandort Büchel investieren will. Mit diesem Geld soll die Landebahn des Flugplatzes mit einem modernen Instrumentenanflugsystem ausgestattet werden.
Weitere europäische Standorte amerikanischer Atomwaffen wie die Luftwaffenbasen in Incirlik/Türkei und Aviano/Italien werden modernisiert. Auch dort soll mit neuen Nuklearbomben vom Typ B 61-12 nachgerüstet werden, bestätigt Hans Kristensen vom Nuclear Information Project.
Der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Willy Wimmer (CDU), warnt vor neuen „Angriffsoptionen gegenüber der russischen Föderation“ durch die neuen Atomwaffen in Deutschland und Europa: „Das ist eine bewusste Provokation unserer russischen Nachbarn.“
Quelle: ZDF frontal 21 [PDF –
20,5 KB]
Mein Kommentar: Nein, zur Landesverteidigung braucht es so etwas sicher nicht. Aber die Russische Föderation müsste, um eine Katastrophe im eignen Land zu verhindern, genau diese Flugplätze zum Ziel eines Präventivschlages machen.
Parkschützer Till-Simplizius macht darauf aufmerksam:
http://www.parkschuetzer.de/statements/177463
Auszüge:
Wie die Ratten früher den Pestfloh eingeschleppt haben, so schleppt S21 eine ganze Reihe akuter Krankheiten nach Stuttgart ein. D.h., „einschleppen“ ist eigentlich nicht ganz das richtige Wort. Vorhanden waren diese Krankheiten auch vorher schon und es gibt sie durchaus auch anderswo. Aber S21 hat zu einer massenhaften Ansteckung geführt.
Zum Beispiel die „Chronische Demokratie Unterversorgung (CDU)“. S21 erforderte über Jahre hinweg den massiven Missbrauch demokratischer Instrumente. Wobei die Instrumente an sich schon in Ordnung waren. Deren dauerhafter Betrieb mit frisierten Wahrheiten und Worthülsen hat aber zu irreparablen Schäden an den Instrumenten geführt. Ähnlich wie bei einer Pumpe, die man leer laufen lässt. Dadurch sind Demokratielücken entstanden, die in großen Teilen der Bevölkerung zu einer Art „demokratischem Skorbut“ geführt haben.
Ebenfalls alarmierend ist die rapide Ausbreitung der „Sozialpolitischen Partial-Demenz (SPD).“ Ursache dieser Krankheit sind soziale Einzeller (sogenannte Spekulantillen oder Bankterien), die sich mit Vorliebe Politiker als Wirts-Tiere suchen. Sie bleiben solange inaktiv, bis ein befallener Politiker einen Wahlerfolg errungen hat. Dann beginnen sie sofort damit, gerade jene Hirnareale aufzufressen, in denen die Kernüberzeugungen des Politikers gespeichert waren. Dieser erinnert sich schlagartig nicht mehr an seine Wahlversprechen. Als Reaktion darauf erinnern sich seine Wähler, quasi als Folge eines Enttäuschungs-Schocks, dann nicht mehr an ihre Bürgerpflichten und gehen z.B. nicht mehr Wählen.
Weniger dramatisch sind mittlerweile die Auswirkungen der „Finanzpolitischen Demokratie Parasiten (FDP).“ In seinem jahrzehntelangen Schattendasein hat dieser Schmarotzer fast unbemerkt riesige Summen an Steuergeldern in den Rachen kleiner Subspezies (z.B. die Hoteliers-Wanze) gespült, die in einer engen Symbiose mit dem Parasiten leben. Mittlerweile ist die Bevölkerung aber auf diesen unappetitlichen Mitesser aufmerksam geworden und geht ihm gezielt aus dem Weg, was ihn an den Rand der Ausrottung geführt hat.
Seit etwa drei Jahren macht sich dafür eine ausgeprägte „Grün-Schwarz-Blindheit“ in der Bevölkerung breit, die eindeutig auf S21 zurückzuführen ist. Diese Krankheit ist der Vogelgrippe ähnlich, weil sie nicht allein von S21-Ratten eingeschleppt sondern auch vom „Grünen Wendehals“ übertragen wird. Wer mit diesem Vogel in Kontakt kommt, erkennt keinen Unterschied mehr zwischen schwarzer Lobbypolitik und grüner Umweltpolitik. Auch hält er nach kurzer Zeit eine schwarze Baugrube für einen grünen Park. Traurig und dramatisch zugleich.
Noch nicht einschätzbar, weil erst seit kurzem bekannt, ist die „Arisch fixierte Diarrhö (AfD)“. Möglicherweise handelt es sich hier nur um eine Art vorrübergehende Durchfallerkrankung, über die diverse Giftstoffe aus dem Körper der Gesellschaft ausgeschieden werden. Vielleicht mutiert sie aber auch zu einer Seuche. Sicherheitshalber sollte man jeglichen Kontakt zu den bereits bekannten Erregern meiden.
Allen Krankheiten gemeinsam ist ein Symptom, das man „Neurotische Sachzwang-Ausrede (NSA)“ nennt. Ein überaus gefährliches Symptom, das Patienten dazu bringt, selbst den allergrößten Unfug (bis hin zum Verrat seiner besten Freunde) als alternativlos anzusehen und seine gesamte Energie dafür zu opfern. Selbst für dumme Projekte wie S21. Heilung all dieser Krankheiten kann es nur geben, wenn man die Wurzel des Übels bekämpft. Die S21-Ratte!
Dazu passend die Online-Petition zur
https://www.openpetition.de/petition/online/wir-fordern-eine-kennzeichnungspflicht-von-polizisten
Wie im Koalitionsvertrag der Grün-/ Roten- Landesregierung festgesetzt, fordern Petentin und Unterzeichner eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten bei Großeinsätzen in Baden- Württemberg .
In Berlin und Brandenburg wird dies bereits praktiziert.
Die Angst um die Privatsphäre des einzelnen Polizisten kann entgegengetreten werden, indem man die Kennzeichnung auf ein Zahlen-/ Buchstaben- Kürzel beschränkt, welches keine direkten Rückschlüsse auf einzelne Personen zulässt, aber bei einer Beschwerde bzw. Anzeige von Seiten der Bevölkerung eine genaue Rückverfolgung durch den Dienstgeber zulässt.
Großereignisse wie der „schwarze Donnerstag“ (30.09.2010 im Schlossgarten Stuttgart, Anm. d. Verfasserin) zeigen sehr deutlich auf, dass eine Notwendigkeit dieser Forderung besteht.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Stuttgart, 12.08.2014 (aktiv bis 11.11.2014)
Mein Kommentar: Die Kennzeichnungspflicht hilft den Beamten, eine individuelle Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen. Die Prozesse um die Wasserwerfer-Einsätze haben gezeigt, wie sehr dies notwendig ist. Auch Polizisten haben das Recht, Befehle zu verweigern, die Bürger in der Wahrnehmung ihrer Grundrechte einschränken. Sie können sich dann leichter von Kollegen abgrenzen, die dazu nicht bereit sind, und so ein namentliches gutes Beispiel abgeben.
Like the Economist but without the brains, wit, etc.
Co-op Anti-War Café Berlin
Photography blog
Heiner Flassbeck
Just another WordPress.com weblog
Blogger, Journalist. Ein FERNSCHREIBER. Der ein Schreiber ist, der in die Ferne schreibt. Politik - Kultur - Lokales
Inoffizielle Neuigkeiten in deutscher Sprache
Ni de droite ni de gauche, bien au contraire - weder rechts noch links, ganz im Gegenteil
Never underestimate the power of a question
& die Herren von der Schlossallee
Wissenschaft, Politik, Kunst und Literatur
Kritik an (Neo)liberalismus und Kapitalismus
"Die moderne proletarische Klasse führt ihren Kampf nicht nach irgendeinem fertigen … Schema; … mitten im Kampf lernen wir, wie wir kämpfen müssen." Rosa Luxemburg, 1910
Freiheit+Achtsamkeit+Machtbegrenzung
Für eine kritische wissenschaftliche Forschung und Lehre über Medien und Kommunikation.
Wir sind eine Gruppe von neun Privatpersonen unterschiedlicher Nationalitäten (Ukrainer, Russen, Tschetschenen, Griechen und Deutsche), die mit Familien und Freunden sowohl in der Ukraine als auch Russland in Verbindung stehen. Wir betreuen diese Seite in unserer Freizeit und geben durch die Beiträge unsere persönliche Sichtweise der Dinge wieder.
Japanese radicalism & counterculture
Classic Nikkors Repair and DIY maintenance
Customising classic old cameras to shoot with film and digital
hässliche, linksgrünversiffte Paintcomics
Making digital photography easy
Sozialismus in Wissenschaft und Politik
Hier dreht sich alles um Bewusstsein und persönliche Entwicklung
vernünftige Texte
Anmerkungen zu Gesellschaft, Wirtschaft, Politik von Christa P. Meist