Spike-Protein kann nach CoVid-Impfung tödliche Entzündungen an Organen auslösen – Beihilfe der Politiker zur Körperverletzung mit Todesfolge aus Profitgier

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

syringe and pills on blue backgroundHier ein gut untersuchtes und dokumentiertes Fallbeispiel für etwas, was es nach Maßgabe der gekauften Experten, Faktenchecker, Impfkommissionen nicht geben dürfte:
„die mRNA löst sich in wenigen Stunden im Körper spurlos auf“. Das konnte ich schon im Frühjahr 2020 nicht glauben, da dazu keine einzige Untersuchung vorgelegt wurde.
Die Pharma-hörigen deutschen Politiker haben es über 1,5 Jahre lang verhindert, dass solche Untersuchungen systematisch durchgeführt werden, obbwohl das schon im Frühjahr 2020 von Pathologen gefordert wurde.
Labortiere, an denen Langzeiteffekte nachweisbar gewesen wären, wurden von den Impfstoffherstellern nach Durchwinken der vorläufigen Zulassung vernichtet.
Das ist nicht mehr nur grob fahrlässig, das ist Beihilfe der Politiker zur Körperverletzung mit Todesfolge aus Profitgier!
Und hier der Artikel von Kai Rebmann, wo auch passende Kommentare zu lesen sind:
https://reitschuster.de/post/spike-protein-kann-toedliche-entzuendungen-an-organen-ausloesen/
Auszüge:

Obduktionsbericht liefert neue Beweise

Am vergangenen Samstag veröffentlichte Dr. med. Michael Mörz den aufsehenerregenden Bericht einer Autopsie, die der Oberarzt am Institut für Pathologie im Städtischen Klinikum Dresden durchgeführt hat. Auf dem Obduktionstisch lag ein 76-jähriger Parkinson-Patient, der dem Totenschein zufolge an einer Aspirationspneumonie gestorben sein soll.
Tatsächlich tritt diese Form der Lungenentzündung häufig als Begleiterscheinung von Parkinson (PD) auf und verläuft nicht selten tödlich. Der Fall schien also klar.
Dennoch bestand die Familie des Verstorbenen auf einer Autopsie. Grund: In der Zeit unmittelbar vor seinem Tod waren bei dem Patienten „unklare klinische Anzeichen“ beobachtet worden, wie es in dem Obduktionsbericht heißt.

Dr. Mörz spricht dabei von „einigen bemerkenswerten Ereignissen im Zusammenhang mit den COVID-19-Impfungen“ des Toten.
Der Bericht wurde in englischer Sprache beim wissenschaftlichen MDPI-Verlag veröffentlicht.
Auf Seite 14 schreibt der Pathologe: „Bereits am Tag seiner ersten Impfung im Mai 2021 (Vektor-Impfstoff ChAdOx1 nCov-19) traten bei ihm Herz-Kreislauf-Symptome auf, die ärztlich behandelt werden mussten und von denen er sich nur langsam erholte.
Nach der zweiten Impfung im Juli 2021 (mRNA-Impfstoff BNT162b2) bemerkte die Familie auffällige Verhaltens- und psychische Veränderungen und einen plötzlichen Beginn einer deutlichen Progression seiner Parkinson-Symptome, die zu schweren motorischen Beeinträchtigungen und wiederholter Notwendigkeit einer Rollstuhlunterstützung führten. Davon erholte er sich nie ganz, wurde aber im Dezember 2021 erneut geimpft.
Zwei Wochen nach dieser dritten Impfung (BNT162b2) brach er plötzlich beim Abendessen zusammen. Bemerkenswerterweise zeigte er keinerlei Husten oder andere Anzeichen von Nahrungsaspiration, sondern fiel einfach von seinem Stuhl.“

Dies werfe die Frage auf, so Dr. Mörz, ob der plötzliche Kollaps wirklich auf eine Aspirationspneumonie zurückzuführen war. Der Patient habe sich nach intensiver Reanimation „mehr oder weniger“ von dem Vorfall erholt.
Aber: „Eine Woche später brach er plötzlich wieder lautlos zusammen, während er seine Mahlzeit einnahm. Nach erfolgreichen, aber langwierigen Reanimationsversuchen wurde er ins Krankenhaus gebracht und direkt in ein künstliches Koma versetzt, starb aber kurz darauf. Die klinische Diagnose lautete Tod durch Aspirationspneumonie.“
An dieser Darstellung zweifelte der erfahrene Pathologe nicht zuletzt deshalb, weil der Tote jeweils ansatzlos zusammengebrochen war, was bei einer Aspirationspneumonie eher nicht zu erwarten ist.

Obduktion bestätigt den Verdacht

Und Dr. Mörz sollte Recht behalten. In seinem Bericht schreibt er: „Die detaillierte Autopsiestudie ergab jedoch zusätzliche Pathologien, insbesondere nekrotisierende Enzephalitis und Myokarditis.“
Während die Myokarditis (Herzmuskelentzündung) als „vergleichsweise mild“ beschrieben wird, hatte die Enzephalitis (Entzündung des gesamten Gehirngewebes oder Teilen davon) bereits zu einer „signifikanten multifokalen Nekrose“ geführt. Im Klartext: Das entzündete Gewebe war abgestorben.
Dieser Umstand hat nach Einschätzung des Pathologen „möglicherweise zum tödlichen Ausgang“ beigetragen. Dafür spreche insbesondere der Zungenbiss, den Dr. Mörz als Indiz für einen durch die Enzephalitis verursachten epileptischen Anfall wertete.
Als weiterer „unerwarteter Befund“ wurde in dem Bericht eine akute Vaskulitis (überwiegend lymphozytär) festgehalten, wobei es sich um eine Entzündung der Blutgefäße (Venen und Arterien) handelt.
Die entscheidende Frage lautet jetzt: Wodurch wurden die multiplen Entzündungen im Gehirn und Herz ausgelöst?

Weder aus den Krankenakten noch aus den Angaben der Angehörigen gab es für Dr. Mörz Hinweise darauf, dass der Tote jemals an SARS-CoV-2 (Corona) erkrankt war. Um eine vorhergehende und eventuell unbemerkt gebliebene Infektion aber definitiv ausschließen zu können, führte der Pathologe eine Immunhistochemie für die SARS-CoV-2-Antigene durch, also die Spike- und Nukleokapsidproteine.
Ergebnis: „Überraschenderweise konnte in den Entzündungsherden sowohl im Gehirn als auch im Herzen, insbesondere in den Endothelzellen kleiner Blutgefäße, nur Spike-Protein, aber kein Nukleokapsid-Protein nachgewiesen werden.“
Was bedeutet das? Dr. Mörz klärt auf: „Bei einer Infektion mit dem Virus sollen beide Proteine gemeinsam exprimiert und nachgewiesen werden.
Andererseits kodieren die genbasierten COVID-19-Impfstoffe nur für das Spike-Protein, und daher kann das Vorhandensein von nur Spike-Protein (aber kein Nukleokapsid-Protein) in Herz und Gehirn des aktuellen Falls eher der Impfung als einer Infektion zugeschrieben werden.“

Eine Corona-Infektion als Ursache für die Entzündungen an mehreren Organen konnte durch das Vorhandensein des Spike-Proteins bei gleichzeitiger Abwesenheit des Nukleokapsid-Proteins also ausgeschlossen werden.
Was die mRNA-Produkte im Körper unter anderem anrichten können, beschreibt Dr. Mörz wie folgt: „Der erklärte Zweck der genbasierten Impfstoffe besteht darin, eine Immunantwort gegen das Spike-Protein zu induzieren.
Eine solche Immunantwort führt jedoch nicht nur zur Bildung von Antikörpern gegen das Spike-Protein, sondern auch zu einer direkten zell- und antikörpervermittelten Zytotoxizität gegen die Zellen, die dieses fremde Antigen exprimieren.
Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass das Spike-Protein allein eine deutliche Toxizität insbesondere auf Perizyten und Endothelzellen von Blutgefäßen hervorrufen kann.“

Unverantwortliche Verharmlosung der mRNA-Produkte

Bereits am 15. August 2022 hat reitschuster.de in diesem Artikel sowohl auf die Gefährlichkeit als auch die lange Verweildauer des Spike-Proteins im menschlichen Körper hingewiesen.
Die Faktenchecker von Correctiv eilten zu Hilfe, um das Narrativ der Unbedenklichkeit des Spike-Proteins weiter zu festigen. *)
Unter Berufung auf das CDC (Center for Disease Control and Prevention) behaupteten die Faktenchecker:
„Die mRNA aus diesen Impfstoffen wird von den Zellen, die dieses Kodieren interpretieren, abgebaut, und der Prozess dauert nach der Impfung einige Tage.“
Nun ja, die Obduktion des 76-jährigen Parkinson-Patienten spricht da einmal mehr eine andere Sprache.

Ähnlich unverantwortlich geht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit dem Thema um.
In kindgerechter Sprache verbreitet die BZgA in einer Broschüre „Infos über die Corona-Schutz-Impfung für Jugendliche ab 12 Jahren“. Die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstellte Behörde behauptet darin unter anderem: „Die mRNA ist nur ein Stück von der Bau-Anleitung. Es ist die Bau-Anleitung für ein ungefährliches Stück vom Virus. Das Stück heißt Spike-Protein […]
Bei der Impfung kommt mRNA in die Zellen vom Körper. Die Körper-Zelle produziert dann harmlose Spike-Proteine.“

lauterbach

klabauterbach

Besonders dreist: Die Passagen „ungefährliches Stück vom Virus“ und „harmlose Spike-Proteine“ hat die BZgA zu allem Überfluss auch noch in Fettdruck geschrieben.
Es stellt sich also nur noch die Frage, ob der Bundesgesundheitsminister hier wider besseren Wissens Falschinformationen verbreiten lässt, um seine Impfkampagne zu propagieren, oder es tatsächlich nicht besser weiß, weil er sich zum konsequenten Ignorieren entsprechen*: wie üblich ohrneder Studien entschlossen hat.

*: Wie üblich ohne Vorlage irgendwelche anerkannter experimenteller Fakten

Inside_Corona

Mein Kommentar: Man darf sich fragen, was geimpfte Jugendliche während ihres zukünftigen Lebens erleiden müsse, wenn die Spike-Proteine im Körper herumwandern und das Immunsystem chronisch irritieren. Die Frage habe ich schin 2020 gestellt: https://josopon.wordpress.com/2020/11/28/genetische-impfstoffe-gegen-covid-19-hoffnung-oder-risiko/
Thomas Röper erklärt in seinem Buch „Inside Corona“, belegt mit vielen Quellen, wer möglicherweise den Lauterbach von allen Zweifeln und Skrupeln geläutert haben könnte.

Egal, wie lange er sich im AMt hält, es winken tolle Jobs im medizinisch-industriellen Komplex der USA.
Die Sprache beherrscht er schon mal besser als unsere Außenministerin und kann auch auf systemkonforme Veröffentlichungen verweisen.

Über Kommentare hier würde ich mich freuen.

Jochen

NSA-Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: netzpolitik.org veröffentlichen den Abschlussbericht – ohne die Schwärzungen des Untertanen Sensburg

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

NSA-Untersuchungsausschuss: Patrick Sensburg wird Landesverräter wider Willen

Nach drei Jahren Geheimdienst-Untersuchungsausschuss gibt es jetzt eine offizielle Version des Abschlussdokuments. Darin sind weite Textteile geschwärzt – aber nur oberflächlich.
netzpolitik.org konnten die meisten Schwärzungen rückgängig machen und veröffentlichen eine ungeschwärzte Version des Dokuments:
https://netzpolitik.org/2017/geheimdienst-untersuchungsausschuss-wir-veroeffentlichen-den-abschlussbericht-ohne-die-schwaerzungen/

Dazu auf Telepolis, mit lesenswerten Kommentaren:

NSA-Untersuchungsausschussvorsitzender versagt beim Schwärzen von PDF

„Hochmut kommt vor dem Fall“ – und der gerät für den arroganten Vorsitzenden des NSA-Untersuchungsausschuss denkbar tief.
Hatte Patrick Sensburg (CDU) sich letzte Woche noch mit erheblichen Geheimhaltungswünschen durchgesetzt und auch das Sondervotum der Oppositionsmitglieder schwärzen lassen, ist es ausgerechnet Sensburg zu verdanken, dass nun nahezu der gesamte Abschlussbericht mit etlichen Staatsgeheimnissen öffentlich ist – unfreiwillig.

Geheimdienstuntersucher Sensburg hatte zum Schwärzen unerwünschter Zeilen im entsprechenden PDF ein unsicheres Verfahren verwenden lassen, das von den Hackern von netzpolitik.org offenbar ohne größere Mühen rückgängig gemacht werden konnte.
Die Binsenweisheit, dass schwarze Balken in PDFs keineswegs die Löschung der verdeckten Information garantieren, hatte einst das Pentagon 2005 auf die harte Tour lernen müssen – und sollte einem „Geheimdienstexperten“ wie Sensburg eigentlich bekannt sein.

Inkompetent bis lächerlich wirkt auch die Chiffrierung der Operationen GLOXXXX und MXXXXXSXXXXXXX, denn die Klarnamen GLOTAIC und MONKEYSHOULDER waren sogar in der Tagespresse. Der unprofessionelle Umgang mit Staatsgeheimnissen, die immerhin auch Partnerländer betreffen, erinnert an eine Agentenklamotte.

Seit dem Wochenende nun steht der 1.822 Seiten starke Abschlussbericht nahezu vollständig im Netz. Während die Veröffentlichungen von Dokumenten, die vor zwei Jahren zur „Netzpolitik-Affäre“ führten, zu diesem Zeitpunkt keine ernsthaften Staatsgeheimnisse mehr enthielten, dürfte Sensburgs unfreiwilliger Leak deutlich gravierender Natur sein. Zudem hatte Sensburg einerseits die Meinung der Oppositionsmitglieder von Linke und Grünen zensieren wollen, andererseits war der konservative Politiker selbst so frei gewesen, noch vor dem Abschlussbericht seine Heldentaten in einem Sachbuch zu vermarkten.

Viel war von Sensburg ohnehin nicht zu erwarten: So hatte der Politiker ausgerechnet Snowden die Glaubwürdigeit abgesprochen und mutmaßt, dieser sei „nie speziell mit der massenhaften Ausspähung deutscher Bürger in Deutschland befasst“ gewesen.
Als sich nicht mehr abstreiten ließ, dass 200 in Deutschland diplomatisch akkreditierte US-Amerikaner für die NSA spionieren, befand Sensburg dies im Hinblick auf 80 Millionen Deutsche als erträglich.

Offenbar also hat Sensburg nicht ansatzweise verstanden, wie SIGINT und Massendatenverarbeitung funktionieren. Der Professor an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW hat nach nunmehr drei Jahren Nachhilfe im NSA-Untersuchungsausschuss anscheinend noch immer nicht allzu viel gelernt. Statt mit Datenschutz hält es der eifrige Katholik offenbar lieber mit Gottvertrauen.

Die ganz bittere Ironie aber ist, dass Sensburg und seine Partei- bzw. Koalitionsfreunde in den letzten Tagen im Namen der Sicherheitsesoterik etliche Gesetze beschlossen haben, bei denen Missbrauch, Fehlalarme und Leaks vorprogrammiert sind.
Wenn selbst der Vorsitzende des NSA-UA bzgl. Staatsgeheimnissen inkontinent ist, wie sollte es mit der Vorratsdatenspeicherung anders laufen?



Dazu auf netzpolitik.org mit Kommentaren der Linken und der Grünen:

Einige der 1.822 Seiten sind geschwärzt. Manche dieser Schwärzungen sind jedoch nur oberflächlich und lassen sich rückgängig machen. Das haben wir für euch getan und bieten an dieser Stelle das Dokument ohne Schwärzungen als PDF und HTML. (Aktuelleres PDF mit zwei kleinen Reparaturen.)

Zusätzlich haben wir ein weiteres PDF erstellt, in dem die ehemals geschwärzten Stellen gelb markiert sind.

Manche Textteile waren nicht wiederherstellbar. Auffällig ist, dass die fehlerhaften Schwärzungen im Bewertungsteil der Opposition sind.
Die Große Koalition hatte diesen Teil zunächst als geheim eingestuft und in der Geheimschutzstelle versenkt.
Nun ist er doch drin, mit rückgängig machbaren Schwärzungen. Im Original-Dokument der Opposition sind die Schwärzungen korrekt und nicht wiederherstellbar.

Wir kommen auch ein paar Mal vor:

Auf besonderes Interesse sind die öffentlichen Beweisaufnahmesitzungen bei der Internetplattform netzpolitik.org gestoßen, die regelmäßig in Echtzeit über deren Inhalt berichtet hat. Diese Berichterstattung in Form einer – teils stichpunktartigen – Protokollierung war so ausführlich, dass einige Zeugen sie nach eigenem Bekunden zur Vorbereitung auf ihre Vernehmung genutzt haben.

Wir freuen uns besonders über die offizielle Bestätigung, dass der von uns veröffentlichte Prüfbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten echt ist:

Am 1. September 2016 ist auf der Internetplattform netzpolitik.org über die rechtliche Bewertung der BfDI berichtet worden.

Das Blog netzpolitik.org hatte die Bewertung unterdessen im September 2016 vollständig veröffentlicht.

Mysteriös ist, dass auf dem Titelblatt des Abschlussberichts nur die Namen des Vorsitzenden und der Berichterstatter aus CDU/CSU und SPD stehen, nicht die von Linken und Grünen. Dazu werden wir im Laufe der Woche sicher interessante Entwicklungen hören.

Update: Wir haben die Obleute aller Fraktionen nach einen Statement gefragt. Wir werden die Antworten nachtragen, wenn sie eintreffen.

Linke: „An Peinlichkeit kaum noch zu überbieten“

Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion, kommentiert gegenüber netzpolitik.org

Wir haben einen vernünftigen Vorschlag vorgelegt, wie unser Sondervotum vorläufig zu schwärzen ist – siehe die hier am Mittwoch veröffentlichte Version. Grund dafür ist zum Beispiel, dass bestimmte Aktenstellen erst noch von der Bundesregierung für die Veröffentlichung freigegeben werden müssen, und an anderen Stelle Dritte betroffen sind, die gehört werden müssen.

Wir sind der Meinung, dass die inhaltliche Hoheit über das Sondervotum der Opposition nicht bei der Bundesregierung oder deren Willen exekutierenden Fraktionen liegen kann. Die Übergriffigkeit des Vorsitzenden, selbstherrlich in unserem Text herumzufuhrwerken, und die Eigenmächtigkeit der Berichterstatter*innen von SPD und CDU haben jetzt dazu geführt, dass eine ungeschützte Version in der Welt ist. An Peinlichkeit für die Große Koalition kaum noch zu überbieten.

Grüne: „Anmaßend, unparlamentarisch, dilettantisch“

Update: Konstantin von Notz, Obmann der Grünen, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Mit einem einmalig unparlamentarischen Verhalten verabschiedet sich die große Koalition aus drei Jahren intensiver Arbeit im NSA-Untersuchungsausschuss. Obwohl man sich in konstruktiven Gesprächen miteinander befand, wurden die beiden Oppositionsvertreter plötzlich und ohne Vorankündigung am Freitag als Berichterstatter vom Ausschussvorsitzenden aus dem Ausschuss entfernt.

Streitpunkt war das Verhalten des Vorsitzenden, vier Wochen vor dem Bericht des Ausschusses ein eigenes Buch zu dem Thema „aus den Akten des Untersuchungsausschusses“ herauszugeben sowie die Art und Weise wie die Große Koalition im Sondervotum der Opposition rumfuhrwerken wollte.
Das haben SPD und Union dann „ungestört“ für sich gemacht und den Abschlussbericht inklusive des veränderten Sondervotums der Opposition ohne deren Mitwirkung veröffentlicht.

Das nur von den Mitgliedern der großen Koalition Sensburg, Flisek und Warken gezeichnete Dokument war fehlerhaft geschwärzt. Der Vorsitzende Sensburg trägt mit seinem rücksichtslosen Vorgehen die politische Verantwortung dafür, dass jetzt eingestufte Informationen in der Öffentlichkeit sind. Das Vorgehen der großen Koalition ist anmaßend, unparlamentarisch und dilettantisch.

Die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses über die massenhafte Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern durch den BND und die skrupellose Weitergabe der Daten an die NSA verdienen eine sachgerechte parlamentarische Behandlung und dürfen nicht für die Machtspielchen der Großen Koalition missbraucht werden.

Es bleibt die Frage: Wie hat es dieser Sensburg eigentlich geschafft, Professor zu werden ? Wikipedia sagt dazu:

Patrick Sensburg wurde am 25. Juni 1971 in Paderborn geboren. Er besuchte die Grundschule in BrilonGudenhagen und das Gymnasium Petrinum Brilon. Nach dem Abitur leistete er Wehrdienst und durchlief die Ausbildung zum Reserveoffizier. Sensburg ist seit 2014 Oberstleutnant der Reserve.[1] Im Anschluss studierte er Rechts- und Politikwissenschaften in Trier, Luxemburg und Speyer. Er war Stipendiat der Nikolaus-Koch-Stiftung. 2003 wurde er an der FernUniversität in Hagen zum Dr. jur. promoviert.

Von 1998 bis 2004 war Patrick Sensburg Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mediation (DGM), deren Präsidium er seit 2005 angehört.[2] Von 2000 bis 2006 arbeitete Sensburg als Rechtsanwalt in den Schwerpunkten Kommunal- und Kommunalabgabenrecht. Von 2006 bis 2007 war er Professor an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Kriminalpolizei beim BKA. Seit 1. Januar 2008 ist Sensburg Professor an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.

Plagiatsvorwurf

Auf der Internetplattform VroniPlag Wiki sind seit dem 18. Oktober 2011 Fremdtextübernahmen in der Dissertation Sensburgs dokumentiert.[3] Der Vorwurf, in seiner Dissertation plagiiert zu haben, wurde von Sensburg auf seiner Website zurückgewiesen.[4] Am 22. Dezember 2011 teilte die Fernuniversität Hagen mit, sie werde „kein förmliches Verfahren zur Entziehung des Doktorgrades gegen Dr. Patrick Sensburg eröffnen“. Der Promotionsausschuss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät komme zu dieser Einschätzung „auf der Basis von drei Gutachten“, diese seien „unabhängig voneinander zu der Auffassung gelangt, dass die Vorwürfe von VroniPlag nicht haltbar sind“[5].

Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung

Im Dezember 2014 erstattete Sensburgs Lebensgefährtin gegen ihn Strafanzeige wegen Körperverletzung. Demnach soll Sensburg sie geschlagen, gewürgt, an die Wand und auf den Boden geworfen haben.[6] Sie ließ sich ärztlich untersuchen, um ihre Verletzungen zu dokumentieren. Sensburg bestätigte, dass es einen Streit gab, bei dem er „etwas rabiat“ vorgegangen sei: „Ich habe sie an den Armen gepackt. Sie hat sich gewehrt. Ich habe sie aus der Wohnung geschmissen.“ Er habe seine Lebensgefährtin aber weder geschlagen noch gewürgt.[7]

Sensburgs Lebensgefährtin zog die Anzeige später zurück, nach eigenen Angaben, um Sensburg nicht zu schaden. Da die Polizei den Fall bereits an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte, wurden die Beweismittel untersucht, darunter ein ärztlicher Bericht und Fotografien der Verletzungen. Am 24. Januar 2015 legte Sensburg das Amt als Kreisvorsitzender der CDU Hochsauerlandkreis nieder.[8][9] Die Berliner Staatsanwaltschaft beantragte am 26. Januar 2015 die Aufhebung von Sensburgs Immunität und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.[10]

Am 28. Juli 2015 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte und nunmehr ein Verfahren gegen Sensburgs Lebensgefährtin wegen Falschaussage und falsche Verdächtigung einleite. Sensburg und seine Lebensgefährtin hätten sich versöhnt.[11]

Sensburg im NSA-Untersuchungsausschuss

Nachdem der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags einstimmig am 8. Mai die Befragung[16] Snowdens beschlossen hatte, warf Sensburg als Vorsitzender des NSA-Untersuchungsausschusses dem Whistleblower Edward Snowden vor, sich nur aufzuspielen und zweifelte seine Glaubwürdigkeit an. Snowden sei „nie speziell mit der massenhaften Ausspähung deutscher Bürger in Deutschland befasst“ gewesen und „sollte Snowden nicht bald Beweise in Form von Originaldokumenten vorlegen, verliert er jedwede Glaubwürdigkeit für den Untersuchungsausschuss.“ Über das hinaus, was im Internet zu finden sei, habe „Snowden bis zum heutigen Tage nichts geliefert“; Sensburg bezweifelte, dass Snowden wesentliche neue Details enthüllen könne.[17][18]

Nachdem über die Zusammenarbeit zwischen Bundesnachrichtendienst und NSA bekannt geworden war, dass auch 200 in Deutschland als Diplomaten akkreditierte Amerikaner für die NSA tätig sind, bemerkte Sensburg am 16. Juni 2014 im ZDF: „Wir haben achtzig Millionen Deutsche, da werden wir zweihundert Mitarbeiter der NSA ertragen können.“[19]

Sensburg zur Vorratsdatenspeicherung

Als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Vorratsdatenspeicherung legte Sensburg am 6. November 2012 einen eigenen Gesetzentwurf zur Verkehrsdatensicherung vor. Dieser sieht vor, dass Daten im sogenannten short-freeze-Verfahren seiner Meinung nach verfassungskonform erhoben werden können.

Also ein typischer Untertan, Opportunist, Radfahrer und Haustyrann, wie er unnachahmlich schon von Heinrich Mann beschrieben wurde

In diesem Blog wurde das Thema bereits mehrfach erwähnt:

https://josopon.wordpress.com/2015/05/11/der-terror-der-geheimdienste-in-deutschland-vs-bnd-nsa-mad/

https://josopon.wordpress.com/2014/06/04/deutschlands-digitales-staatsversagen-edward-snowdens-enthullung/

https://josopon.wordpress.com/2015/06/30/neue-snowden-dokumente-decken-auf-gchq-und-nsa-haben-im-grosen-stil-anti-viren-hersteller-ausspioniert/

https://josopon.wordpress.com/2014/11/02/edward-snowden-up-to-date-an-exclusive-nation-interview/

https://josopon.wordpress.com/2015/05/12/schlag-auf-schlag-wikileaks-deckt-aktive-rolle-von-bundeskanzlerin-merkel-in-der-nsa-uberwach-ung-auf-suddeutsche-zeitung-ndr-und-mdr-uberfuhren-sie-der-luge/

Jochen