Krieg bedeutet Frieden: EU-„Friedensfazilität“ als Anreizsystem für Militäreinsätze und Waffenlieferungen

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Ein übler Etikettenschwindel, gänzlich unkommentiert von den deutschen Leim-Medien.
Ein weiteres Zeichen dafür, dass die EU immer mehr zum Ausbeutungs- und Kriegsführungsbündnis verkommt, komplett neoliberalisiert und US-amerikanisiert. Siehe dazu auch https://josopon.wordpress.com/2018/12/08/die-kunftigen-kriege-der-eu/– und  schon 2016: https://josopon.wordpress.com/2015/05/13/die-renaissance-des-westens-neue-nukleare-aufrustung/
Die übliche Rechtfertigung für die teuren Investitionen, man wolle sich von der militärischen Bevormundung durch die USA emanzipieren, zerfällt angesichts der gesteuerten Gleichschaltung der Feindbilder China und Russland. Siehe dazu auch https://josopon.wordpress.com/2016/05/04/den-usa-kuenftig-auf-augenhoehe-begegnen/

Wenn es um Menschenrechte und Frauenrechte geht, würde es sich lohnen, in der EU, vor der eigenen Türe, anzufangen zu kehren, um danach auf die Waffenexportbrüder im Apardheitsstaat Israel und dem arabischen Raum zu blicken.

Hier der Beitrag der Informationsstelle Miltarisierung: https://www.imi-online.de/2021/03/31/krieg-ist-frieden/
Auszüge:

Am 22. März 2021 beschloss die EU die Regelungen für eine Europäische Friedensfazilität – klingt ja eigentlich nicht schlecht, könnte man meinen.
Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Bezeichnung allerdings als grob irreführend, geht es dabei doch darum, EU-Militäreinsätze und Waffenlieferungen an Drittstaaten künftig „besser“ als mit den bisherigen Instrumenten finanzieren zu können.
Zu allem Überfluss wurde die mit über 5 Mrd. Euro ausgestattete Fazilität auch noch als Schattenhaushalt („haushaltsexternes Instrument“) in einer rechtlichen Grauzone außerhalb des EU-Haushaltes angesiedelt. Dies hat unter anderem den „Vorteil“, dass das Treiben des Finanzinstrumentes der Kontrolle durch das Europäische Parlament entzogen ist. Damit hat sich die EU eine gut bestückte und unkontrollierbare Kriegskasse zugelegt, um ihre Interessen im Globalen Süden entweder selbst oder über Stellvertreter „effektiver“ durchzusetzen.

Frühe Schattenhaushalte

Der EU-Vertrag verbietet es in Artikel 41(2), die „operativen Ausgaben“ für „Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen“ aus dem EU-Haushalt zu bestreiten.
Es liegt auf der Hand, dass dieser Passus als großes Hindernis auf dem Weg zu einer Militärmacht Europa empfunden und aus diesem Grund immer weiter ausgehöhlt wird.
Bereits früh machte man sich deshalb unter anderem über zwei Töpfe daran, sich an diesem Verbot vorbeizumogeln: Dem ATHENA-Mechanismus und der „Afrikanischen Friedensfazilität“ (AFF).

Der im März 2004 ins Leben gerufene ATHENA-Mechanismus diente der Finanzierung von auf europäischer Ebene vom Rat beschlossenen EU-Militäreinsätzen, war aber dennoch aufgrund der beschriebenen rechtlichen Hürden kein offizieller Teil des EU-Haushaltes. Stattdessen zahlten in ihn sämtliche EU-Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) nach einem festen Schlüssel ein (Deutschland 20% bis zum britischen EU-Austritt, seither 25%).
Dieses Verfahren hatte den „Charme“, dass damit jedes Mitgliedsland dazu verdonnert wurde, sich an der Finanzierung eines EU-Militäreinsatzes zu beteiligen – und zwar vollkommen unabhängig davon, ob es an einem bestimmten Einsatz teilnahm oder nicht.

Ebenfalls im Jahr 2004 ging der zweite wichtige Topf zur Umgehung des EU-Vertrages an den Start: die Afrikanische Friedensfazilität. Nachdem Militäreinsätze mit eigenen Truppen mit hohen finanziellen und politischen Risiken verbunden sind, wurde über die Jahre die sogenannte „Ertüchtigung“ immer beliebter.
Dabei handelt es sich um die Ausbildung und Ausrüstung der Truppen „befreundeter“ Länder sowie um die Finanzierung ihrer Militäreinsätze. Dadurch sollten diese Staaten in die Lage versetzt werden, als Stellvertreter für die gewaltsame Durchsetzung europäischer Interessen zu sorgen (siehe junge Welt vom 1.8.2017).[1]

Über die AFF wurde vor allem der Aufbau einer „Afrikanischen Friedensarchitektur“ unterstützt, was Aufbau, Ausrüstung und konkrete Einsätze afrikanischer Interventionstruppen beinhaltete.
Zwischen 2004 und 2020 wurden über die AFF insgesamt 3,4 Mrd. Euro ausgeschüttet – befüllt wurde sie zynischerweise mit Geldern des „Europäischen Entwicklungsfonds“, eines ebenfalls außerhalb des EU-Haushaltes angesiedelten Instrumentes, dessen Gelder eigentlich der unmittelbaren Armutsbekämpfung dienen sollten.
Ein Großteil der AFF-Gelder, knapp 2 Mrd. Euro, wurde für die Unterstützung der AU-Mission in Somalia (AMISOM) ausgegeben.
Wichtig waren auch noch die „Zuschüsse“ für die Aufstellung einer 5G-Saheltruppe, einer Einheit aus 5.000 SoldatInnen aus den Ländern Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso und dem Tschad, die mit 253,6 Mio. Euro aus der AFF „bedacht“ wurde.[2]

Grenzen des Militarismus

Obwohl mit AFF und ATHENA ein Coup gelungen war, mit dem die Finanzierungsverbote des EU-Vertrages umgangen werden konnten, war man dennoch nicht ganz glücklich mit den beiden Instrumenten. Bei ATHENA wurde vor allem als Problem empfunden, dass nur vergleichsweise geringe Beträge der gesamten Einsatzkosten auf sämtliche Mitgliedsländer abgewälzt werden konnten.
So wurden EU-Militäreinsätze in den Jahren 2015 bis 2019 lediglich mit einem Betrag von etwa 350 Mio. Euro aus dem ATHENA-Topf „bezuschusst“.[3]
Beim Löwenanteil wurde weiter nach dem Verursacherprinzip verfahren, indem jedes Land seinen Anteil an einem Einsatz selbst stemmen musste („costs lie where they fall“).
Dieses Verfahren war aber vor allem den Ländern ein Dorn im Auge, die zumeist den Großteil der SoldatInnen in EU-Einsätzen stellen und diese Kosten gerne stärker „sozialisiert“ sehen wollten. Außerdem wurde bemängelt, diese Handhabe wirke für kleinere Mitgliedsländer demotivierend, sich stärker in EU-Militäreinsätze einzuklinken, weil damit zusätzliche hohe Kosten verbunden seien.
„Die Finanzierung der europäischen Verteidigung muss durch eine Erweiterung der Lastenverteilung verbessert werden. Das aktuelle System hat in der Vergangenheit finanzschwache Mitgliedsländer gehindert, an europäischen Militärmissionen teilzunehmen, da die Kosten nach dem Verursacherprinzip verteilt und direkt von den teilnehmenden Mitgliedstaaten getragen werden (abgesehen von 10-15 Prozent gemeinsamer Kosten, die durch den Athena Mechanismus getragen werden). Die EU benötigt ein System, welches ermöglicht, die Einsätze durch gemeinsame Finanzierung zu organisieren. Dadurch wäre es allen Mitgliedstaaten erlaubt, sich stärker zu engagieren.“[4]

Auch die Afrikanische Friedensfazilität deckte nicht alle Wünsche ab, wie die EU-Kommission und die damalige EU-Außenbeauftragte bereits im April 2015 in einer Gemeinsamen Mitteilung bemängelten: „Zwar ist die Finanzierung des Aufbaus von Sicherheitskapazitäten, einschließlich militärischer Kapazitäten, im Rahmen der Friedensfazilität für Afrika möglich, doch unterliegt sie einer ganzen Reihe von Beschränkungen, die unter Umständen verhindern, dass diese Fazilität in jeder Situation, mit der die EU konfrontiert sein könnte, wirksam genutzt werden kann.“
Kritisiert wurde unter anderem, dass die „Finanzierung von Munition, Waffen und bestimmten militärischen Ausrüstungsgütern, Ersatzteilen, Gehältern und Ausbildungsmaßnahmen für Soldaten ausgeschlossen“ sei. Ferner sei ein Problem, dass die AFF „ausschließlich regional/geografisch ausgerichtet ist“, nämlich auf den afrikanischen Kontinent.
Aus diesem Grund wurde in der Gemeinsamen Mitteilung gefordert, über die Schaffung eines neuen Finanzinstrumentes nachzudenken, um diese „Defizite“ zu überwinden.[5]

Haushaltsexternes Budget

Nachdem in den Folgejahren immer wieder die „verbesserte“ Finanzierung der EU-Militärpolitik angemahnt wurde, legte die EU-Kommission im Mai 2018 ihren ersten Vorschlag für den EU-Haushalt der Jahre 2021 bis 2027 vor. Mit ihm wurde weiter am Verbot des EU-Vertrages gesägt, keine militärischen Maßnahmen aus dem EU-Haushalt bezahlen zu dürfen.
So wurde unter anderem die Einrichtung eines „Europäischen Verteidigungsfonds“ zur Erforschung und Entwicklung von Rüstungsgütern (mit schlussendlich ca. 8 Mrd. Euro) und eines Budgets für „Militärische Mobilität“ zur schnellen Verbringung von Gütern und Truppen Richtung Russland (ca. 1,7 Mrd. Euro) im Budget verankert.[6]

Die Kommission argumentiert dabei reichlich fragwürdig am Wortlaut und Wortsinn von Artikel 41(2) vorbei, das Verbot beziehe sich lediglich auf operative Ausgaben im Ausland, die allerdings weiterhin für den EU-Haushalt tabu seien. Aus diesem Grund sah man sich außerstande, eine Budgetlinie zur Finanzierung solcher Aktivitäten im EU-Haushalt zu verankern.
Abhilfe sollte hier die kurz darauf im Juni 2018 erstmals von der damaligen EU-Außenbeauftragten vorgeschlagene Europäische Friedensfazilität schaffen, die gleichzeitig auch ATHENA und AFF absorbieren und ihre „Defizite“ überwinden sollte.

Die anschließenden Verhandlungen zogen sich dann über fast drei Jahre hin, umstritten waren besonders die Höhe der Friedensfazilität und die Frage, ob über sie auch die Lieferung von „tödlichem Gerät“ finanziert werden kann.
Schlussendlich wurde die EFF am 22. März 2021 mit dem Ratsbeschluss „zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528“ in Kraft gesetzt.[7] Auch sie fungiert als „haushaltsexternes Instrument“ und damit als Schattenhaushalt außerhalb des EU-Budgets, der mit Beiträgen aller Mitgliedsländer außer Dänemarks nach dem üblichen Schlüssel befüllt wird (d.h. Deutschland 25%). Vorgesehen ist ein Umfang von rund 5,7 Mrd. Euro, was zwar deutlich unter der von der Kommission ursprünglich geforderten Summe von 10,5 Mrd. Euro liegt, es stehen damit allerdings dennoch etwa doppelt so große Summen zur Verfügung, wie bislang ATHENA und AFF entnommen werden konnten.[8]

Anreizsystem für mehr Militäreinsätze

Seit 2003 hat die EU über 30 Einsätze im Rahmen der sogenannten „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) durchgeführt – beim Großteil davon handelte es sich allerdings um zivile Einsätze, aktuell laufen zum Beispiel „lediglich“ sechs relativ kleine EU-Militäreinsätze. Zu langsam, zu zögerlich und zu ambitioniert lautet deshalb eine häufige Kritik, der mit der Friedensfazilität begegnet werden soll.
Für deren Einrichtung legte die damalige EU-Außenbeauftragte, wie bereits erwähnt, schon im Juni 2018 einen ersten Vorschlag vor, in dem es hieß, es gehe darum, ein „Anreizsystem für die Mitgliedstaaten zu schaffen“, damit künftig „militärische EU-Operationen […] leichter durchgeführt werden können.“[9]
Auch das Europäische Parlament schmiss sich einmal mehr in einem Akt der Selbstentmachtung im März 2019 in einer Resolution mehrheitlich hinter die Friedensfazilität. Durch eine „Erhöhung der gemeinsamen Kosten“ würde die „Solidarität und die Lastenverteilung“ gestärkt, was gleichzeitig finanzschwächere Mitgliedsstaaten „ermutigen wird, zu den GSVP-Operationen beizutragen“, so die Parlamentarier.[10]

Und tatsächlich soll der Anteil der nun aus der Friedensfazilität bezahlbaren Kosten für EU-Militäreinsätze deutlich auf 35 bis 40 Prozent steigen.[11]
Neben bereits über ATHENA bezahlbaren Dingen wie etwa Kosten für Hauptquartiere ist nun neu hinzugekommen, dass die „Mehrkosten eigens für die Gefechtsverbände der EU“, die bei einer „Verlegung und Rückverlegung […] zum und aus dem Einsatzgebiet zusätzlich anfallen“, abgerechnet werden können. Dabei handelt es sich um die seit 2007 ständig auf Abruf bereitstehenden zwei Schnellen Eingreiftruppen (Battlegroups) aus je 1.500 SoldatInnen, die aber – unter anderem wegen der Kostenfrage – bislang noch niemals eingesetzt wurden.
Generell soll es möglich sein, „laufende Kosten einer Verlegung einer exekutiven Operation ins Einsatzgebiet“ aus der Friedensfazilität zu entnehmen und damit einen wichtigen Teil der Kosten von EU-Militäreinsätzen zu „sozialisieren“. Auch die „gemeinsamen Kosten der Übungen der Union“ werden künftig „nach ähnlichen Vorschriften und Verfahren finanziert, wie sie für die Operationen gelten.“

Es bleibt abzuwarten, ob hierdurch die Bereitschaft, neue EU-Militäreinsätze vom Zaun zu brechen, tatsächlich „verbessert“ wird, die EU selbst ist jedenfalls optimistisch, mit der Friedensfazilität das besagte „Anreizsystem“ hierfür auf die Schiene gesetzt zu haben.
Das allein wäre schon Grund genug, die Auflösung der Fazilität zu fordern, die Regelungen für „Unterstützungsmaßnahmen“ für Drittländer, sind aber sogar noch problematischer.

Die EU als Waffenhändlerin

Mit der Friedensfazilität werden die bisherigen räumlichen Beschränkungen für militärische Unterstützungsmaßnahmen ad acta gelegt. Sie werde „einen globalen geografischen Anwendungsbereich haben“, heißt es im EU-Ratsbeschluss.
Wie bereits angedeutet, war vor allem die Frage letaler Waffenlieferungen lange umstritten – im Ratsbeschluss ist die Rede von „Ausrüstung oder militärischen Plattformen […], die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden.“ Hier kam es im November 2020 zu einer Einigung, derzufolge es einem Mitgliedsland offensteht, sich bei einer solchen Entscheidung zu enthalten und in diesem Fall dann auch von den dementsprechenden Kosten befreit ist.[12]

Dadurch wurde der Weg für derartige Waffenlieferungen prinzipiell freigeräumt – von irgendwelchen Beschränkungen ist jetzt keine Rede mehr: „Die EFF kann jede Art von Unterstützung in Verteidigungs- und Militärangelegenheiten leisten, die nicht vom EU-Budget finanziert werden“, heißt es in einer EU-Erklärung zum neuen Finanzinstrument.[13]
Wiederholt wird im Ratsbeschluss Bezug auf Lieferungen von Gerätschaften der „Gemeinsamen Militärgüterliste“ genommen, in der sich so gut wie alles findet, was zur Kriegsführung benötigt wird: „Bomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper, andere Sprengkörper und -ladungen […] Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge […] Geschütze, Haubitzen, Kanonen, Mörser, Panzerabwehrwaffen, Einrichtungen zum Abfeuern von Geschossen und Raketen, militärische Flammenwerfer, Gewehre, rückstoßfreie Waffen, Waffen mit glattem Lauf und Tarnvorrichtungen (signature reduction devices) hierfür.“[14]

Waffen der Militärgüterliste unterliegen den nationalen und europäischen Rüstungskontrollvorschriften und insofern ist es auch kein Wunder, dass im EFF-Ratsbeschluss mehrfach betont wird, über die Fazilität finanzierte Waffenausfuhren müssten sich an die EU-Rüstungsexportrichtlinien halten (den sog. Gemeinsamen Standpunkt für Waffenexporte).[15]
Das ist allerdings ein schlechter Witz, denn die Richtlinien sind so gestrickt, dass sie Exporte problemlos ermöglichen, da kein vernünftiges Kontroll- und Sanktionsregime existiert, das deren Verletzung bestrafen würde.[16]

Generell ist die EU in ihrem Ratsbeschluss sichtlich bemüht, den Eindruck zu vermeiden, hier würde ein Instrument geschaffen, mit dem beliebig Waffen finanziert und exportiert werden können.
Es bedürfe einer „Konfliktsensitivitäts- und Kontextanalyse“ sowie einer „Risiko- und Folgenabschätzung“ ferner sei für „geeignete Sicherungsmaßnahmen, Kontrollen, abmildernde und flankierende Elemente sowie Vorkehrungen für die Überwachung und Bewertung“ zu sorgen.
Auch David McAllister (CDU/EVP), Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments (AFET), gab an: „Generell muss die Europäische Friedensfazilität unter einem robusten Rahmen von Compliance, Risikoanalyse und Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden. Als Europäisches Parlament erwarten wir vom Rat und dem Hohen Außenvertreter, dass sie uns regelmäßig und umfassend informieren.“[17]

Die Erfahrung zeigt aber, dass es sich bei solchen Formulierungen zumeist um leere Beschwichtigungsphrasen handelt, zumal es niemanden gibt, der dem Treiben der Friedensfazilität ernsthaft auf die Finger schauen könnte – das von McAllister ins Spiel gebrachte Europäische Parlament dürfte es jedenfalls wohl nicht sein.

Außer Kontrolle

Die Struktur der Fazilität folgt einem dualen Ansatz: Beim Rat wurde die Verantwortung für die EU-Militäreinsätze und bei Kommission und EU-Außenbeauftragtem die für die Unterstützung von Drittländern verortet. Keine Rolle spielt dabei das Europäische Parlament, das zwar in seiner Resolution von März 2019 umfassende Mitsprache- und Informationsrechte anmahnte, dann aber im vollen Wissen, die niemals zu erhalten, dennoch die Einrichtung der Friedensfazilität voll begrüßte.
Als Schattenhaushalt („haushaltsexternes Instrument“) entzieht sich die Friedensfazilität tatsächlich jedweder auch nur halbwegs ernst zu nehmenden parlamentarischen Kontrolle.

Dies ist allein schon aus dem Grund problematisch, weil die bisherigen „Unterstützungsmaßnahmen“ der Europäischen Union nicht gerade eine Erfolgsgeschichte waren, es sei denn man würde die Militarisierung des Globalen Südens als Maß aller Dinge anlegen. Mit der Friedensfazilität wird dem wohl noch weiter Vorschub geleistet, weshalb ihre Einrichtung von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen scharf kritisiert wurde.[18]
Martina Fischer von Brot für die Welt sprach etwa von einem „Paradigmenwechsel der EU-Politik“, in Form eines Etikettenschwindel, der „größere Unsicherheit, statt Frieden und Stabilität“ bringe – und das dann auch noch abseits jeglicher parlamentarischen Kontrolle: „Das EU-Parlament war nämlich weder in die Vorbereitungen zur EPF eingebunden, noch wird es bei der Programmgestaltung und Auswahl von Partnern für Militärkooperationen konsultiert. […] Die Entscheidung, mit welchen Ländern und Regierungen kooperiert wird, liegt bei den Regierungen der Mitgliedstaaten, also beim Rat, und wird allenfalls vom Außenbeauftragten und vom Auswärtigen Dienst mitberaten. Eine Kontrolle durch das EU-Parlament ist nicht vorgesehen. Auch wenn die geplanten Militärhilfen nicht aus dem regulären Haushalt bezahlt werden, so handelt es sich doch gleichwohl um das Geld von EU-Steuerzahler*innen. Aufgrund der Konstruktion der ‚Peace Facility‘ wird nun weder vom EU-Parlament noch von den nationalen Parlamenten in den EU-Staaten kontrolliert, wofür dieses Geld im Einzelnen verwandt wird.“[19]

Rüstungsexporte aus dem Allgemeinen Haushalt

Von den 5,7 Mrd. Euro, die über die Friedensfazilität zwischen 2021 und 2027 ausgeschüttet werden sollen, werden auf dieses Jahr 420 Millionen entfallen – der deutsche Anteil davon wird 100 Mio. Euro betragen. Davon sollen 28 Mio. Euro für die Finanzierung von Militäreinsätzen verwendet werden, die dem Einzelplan 14 („Verteidigungshaushalt“) entnommen werden.
Der Rest – also 72 Prozent der Gelder – fließt in die Unterstützungsmaßnahmen für Drittstaaten und damit wohl nicht zuletzt in die Subventionierung von Rüstungsexporten.[20]

Ein letzter Skandal rund um die EFF ist dabei die Verortung der Gelder zur „Unterstützung“ der Aufrüstungsbemühungen im Globalen Süden: Sie werden dem Allgemeinen Haushalt (Einzelplan 60) entnommen und fallen damit nicht dem Militärhaushalt „zur Last“, wo sie aber – wenn schon überhaupt – hingehören würden.

Viel sinnvoller wäre es aber noch, die Friedensfazilität in ihrer aktuellen Form sofort aufzulösen und durch ein Instrument zu ersetzen, das diesen Namen auch tatsächlich verdient.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Langfassung eines Beitrages, der zuerst unter dem Titel „Verdeckte Kriegskasse“ in der jungen Welt vom 30.3.2021 erschien.

Anmerkungen

[1] Lösing, Sabine/Wagner, Jürgen: Pflugschare zu Schwertern, junge Welt, 1.8.2017.

[2] Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika, JOIN(2020) 4 final, Brüssel, den 9.3.2020.

[3] Yearbook of European Security 2020, EUISS, Dezember 2020, S. 294.

[4] Biller, Ludwig u.a.: Europäische Verteidigung – En Marche! Polis Paper 180, Nr. /2018, S. 8.

[5] Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung – Befähigung unserer Partner zur Krisenprävention und -bewältigung, JOIN(2015) 17 final, Brüssel, den 28.4.2015.

[6] Demirel, Özlem/Wagner, Jürgen: Schritte über den Rubikon, Neues Deutschland, 22.3.2021.

[7] Die folgenden Zitate stammen sofern nicht anders ausgewiesen aus diesem Ratsbeschluss, der am 24. März im Amtsblatt der EU (L 102) veröffentlicht wurde.

[8] In der Presse wird zumeist ein Budget von 5 Mrd. Euro angegeben, was allerdings eine etwas irreführende Angabe in Preisen von 2018 darstellt. In aktuellen Preisen umfasst die EFF laut Ratsbeschluss exakt 5,693 Mrd. Euro.

[9] Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen-und Sicherheitspolitik mit Unterstützung der Kommission an den Rat für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität, HR(2018) 94, Brüssel, den 13.6.2018.

[10] Empfehlung des Europäischen Parlaments für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität (2018/2237(INI)).

[11] „Das Europäische Parlament […] in der Erwägung, dass die EPF als Einrichtung außerhalb des Haushalts, die durch jährliche Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines BNE-Verteilungsschlüssels finanziert wird, es der EU voraussichtlich ermöglichen wird, einen höheren Anteil der gemeinsamen Kosten (35–45 %) für militärische Missionen und Operationen zu übernehmen, als es derzeit beim Mechanismus Athena der Fall ist“. (2018/2237(INI) a.a.O.).

[12] Wörtlich heißt es im Ratsbeschluss: „Der Anteil der Kosten der Unterstützungsmaßnahmen, welche die Lieferung von militärischer Ausrüstung oder militärischen Plattformen betrifft, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, wird daher infolge dieser Enthaltungen im Vergleich zu dem Anteil anderer im Rahmen der Fazilität finanzierter Unterstützungsmaßnahmen sinken.“

[13] Questions & Answers: The European Peace Facility, EEAS, Bruxelles, 22/03/2021.

[14] Gemeinsame Militärgüterliste, GASP (2017/C 097/01).

[15] Wörtlich im Ratsbeschluss: „Unterstützungsmaßnahmen, die mit der Ausfuhr oder dem Transfer von in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union erfassten Gütern verbunden sind, müssen den Grundsätzen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP entsprechen.“

[16] Wagner, Jürgen: Rüstung vor Richtlinien: Machtpolitik und Rüstungsexporte der Europäischen Union, Europäische Studien zur Außen- und Friedenspolitikherausgegeben von Ö̈zlem Alev Demirel MdEP, Nr. 2 / 2020.

[17] Brzozowski, Alexandra/Almeida, Tiago: EU-Fonds für Sicherheitspolitik: Brüssel plant fünf Milliarden Euro für Auslandseinsätze und Militärhilfe ein, euractiv.com, 24.3.2021.

[18] Am 18. November 2020 kritisierten zum Beispiel 40 zivilgesellschaftliche Gruppen die Friedensfazilität in einer Stellungnahme scharf (Joint Civil Society Statement: European ‘Peace’ Facility: Causing harm or bringing peace? November 2020).

[19] Fischer, Martina: EU-Peace Facility: Waffen für Sicherheit weltweit? Brot für die Welt, 13.3.2021.

[20] Drucksache 19/27704, Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 19. März 2021. Für das Jahr 2021 setzen sich die Gelder der „Unterstützungsmaßnahmen“ noch gemischt zusammen, da die Afrikanische Friedensfazilität noch nicht abgewickelt ist. Ab 2022 dürften dann sämtliche Gelder für diesen Bereich aus dem Einzelplan 60 stammen.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen

FÜR EINE SOZIALE ALTERNATIVE ZUR POLITIK DER GROSSEN KOALITION

Gegen das Ausverkaufsvotum des DGB-Vorsitzenden für die GroKo regt sich Widerstand an der Basis. Hier kann man eine Online-Petition unterschreiben:

https://www.sozial-statt-grokopolitik.de/#

In den kommenden gesellschaftlichen Auseinandersetzungen ist es von entscheidender Bedeutung, wie sich Gewerkschaften gegenüber der Politik positionieren. Wir nehmen die aktuelle Debatte um „pro oder contra zur GroKo“ zum Anlass, dies zu tun. Dabei geht es uns nicht um die Einwirkung auf die zur Zeit abstimmenden SPD-Mitglieder, sondern darum, die Politik an gewerkschaftlichen Zielen zu messen und die Politik mit gewerkschaftlichen Politikinhalten zu konfrontieren. Aus diesem Grunde haben wir nachstehenden Aufruf verfasst:

SOZIAL_STATT_GROKODer Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird trotz einiger positiver Elemente wie beispielsweise die paritätischen Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Anforderungen aus gewerkschaftlicher Sicht nicht gerecht.

Keine Umverteilung

Obwohl die Ungleichheit in Deutschland wieder das Ausmaß von vor hundert Jahren angenommen hat, verzichtet die GroKo auf Umverteilung von oben nach unten: keine Vermögenssteuer, keine Änderung der Erbschaftssteuer, keine Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Die geplante Abschmelzung des Soli-Zuschlages führt zu erheblichen Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand und entlastet vor allem Haushalte mit relativ hohen Einkommen.

Investitionsstau

Der Investitionsstau in Deutschland beläuft sich auf hohe dreistellige Milliardenbeträge. Es gibt riesige Bedarfe für Verbesserungen in der Infrastruktur und mehr Personal in Bildung, Gesundheitswesen und Pflege. Statt diese Herausforderungen ernsthaft anzugehen, setzt die große Koalition auf ein „weiter so“ mit nur kleinen und völlig unzureichenden Korrekturen.

Altersarmut

Die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2025 ist ein Scheinerfolg. Laut Renten-versicherungsbericht liegt das Nettorentenniveau vor Steuern bis einschließlich 2024 sowieso mindestens bei 48 Prozent und knickt erst danach nach unten ab. Die geplante Grundrente ist unzureichend. Wenn die falschen Weichenstellungen in der Rentenpolitik nicht korrigiert werden, droht Millionen Beschäftigten Altersarmut.

Zweiklassenmedizin und Pflegenotstand

Trotz der geplanten Wiedereinführung der paritätischen Beitragssätze sind wir meilenweit von einem solidarischen Gesundheitssystem entfernt: Tatsächliche hälftige Finanzierung der Gesundheitsversorgung, Schritte hin zu einer Bürgerversicherung, Einschränkung der Anbieterdominanz? Alles Fehlanzeige. Die Unterfinanzierung der Pflege bleibt bestehen, die 8.000 neu geplanten Stellen greifen viel zu kurz.

Arbeitsmarkt

Nichts findet sich zu dringend notwendigen Maßnahmen gegen prekäre Beschäftigung und den Missbrauch von Werkverträgen, zur Stärkung des Mindestlohns und der Tarifverträge, zur sozialen Regulierung digitaler Arbeit. Die Einschränkung grundloser Befristungen ist nur ein schwacher Kompromiss, Midi-Jobs sollen sogar ausgeweitet werden. Auch in der Arbeitsmarktpolitik gibt es keinen Kurswechsel: keine Verbesserung der durch die „Hartz-Gesetze“ eingeschränkten Leistungen (Bezugsdauer Arbeitslosengeld I, Leistungshöhe Arbeitslosengeld II, Zumutbarkeitsregelungen und Sanktionen). Unter dem Strich werden so in Deutschland prekäre Beschäftigung und Niedriglöhne zementiert statt eingedämmt.

Der Gesamtbeitragssatz zu den Sozialversicherungen soll unter 40 Prozent gehalten werden. Damit werden Leistungskürzungen im Verlauf der 2020er Jahre vorprogrammiert.

Sündenbock Geflüchtete

Das Ganze wird dann noch garniert mit Formulierungen, die stark an die von der CSU geforderte Obergrenze von Flüchtlingen erinnern. Suggeriert wird, dass Deutschland keine Verantwortung für die Fluchtursachen trägt. Zudem soll verstärkt aufgerüstet werden und Deutschland sich weiter an Militäreinsätzen des Westens beteiligen. Suggeriert wird ferner, dass etwaige Belastungen durch die Gesellschaft nicht aushaltbar wären. Beides ist falsch.

Gewerkschaften müssen ihr politisches Mandat offensiv wahrnehmen!

Die Umsetzung des GroKo-Vertrages wäre ungeeignet, die realen gesellschaftlichen Probleme, insbesondere die Armuts- und Reichtumsentwicklung, zu lösen. Statt den Koalitionsvertrag zu bejubeln, müssen die Gewerkschaften ihre inhaltlichen Anforderungen an die Koalition und die Regierung bekräftigen und diese durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen untermauern. Die Gewerkschaften müssen konsequent ihre Aufgabe als parteipolitisch unabhängige Interessenvertretung der von Lohnarbeit abhängigen Menschen wahrnehmen.

Eine soziale Alternative, ein Politikwechsel für gute Arbeit und soziale Gerechtigkeit und für Frieden ist und bleibt notwendig.

Wir engagieren uns im DGB und seinen Gewerkschaften insbesondere für

  • eine Politik, die gute Arbeit für alle schaffen will, mit voller sozialer und tariflicher Absicherung und mehr Beschäftigung in gesellschaftlichen Bedarfsbereichen.
  • eine Steuerpolitik, die auf Mehreinnahmen zielt und von oben nach unten umverteilt (z.B. Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Unternehmenssteuer und Spitzensteuersatz)
  • eine Sozialpolitik, die ein auskömmliches Leben für alle ermöglicht (z.B. Nein zur Rente mit 67, Anhebung des Rentenniveaus auf vor Agenda-Niveau, Erwerbstätigen- und Bürgerversicherung, Anhebung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I, deutliche Anhebung des Arbeitslosengeld II, Sanktionsfreiheit des Existenzminimums)
  • eine Politik gegenüber Migrantinnen und Migranten, die verdeutlicht: Der Gegensatz verläuft nicht zwischen drinnen und draußen, sondern zwischen oben und unten! Solidarität und Verständigung statt Rassismus und Sündenbockpolitik.

ErstunterzeichnerInnnen:

Jan Arff, Mitglied Landesfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft, Forschung Berlin-Brandenburg l Heinz Bayer, GEW, Hanau l Privatdozent Dr. Johannes M. Becker, ver.di/ GEW, Friedens- und Konfliktforscher, Marburg l Rolf Becker, ver.di, Schauspieler, Hamburg l Britta Brandau, ver.di, Frankfurt l Achim Brandt, Betriebsratsvorsitzender Bosch l Carsten Bremer, Gewerkschaftssekretär l Lothar Brendel, ver.di, Personalratsvorsitzender der Zentral- und Landesbibliothek Berlin l Lukas Bürger, Gewerkschaftssekretär l Monika Christann, ver.di, Gewerkschaftssekretärin, Frankfurt l Achim Craney, ver.di Betriebsgruppe Krankenhaus Augsburg l Jörg Conrad, Schwerbehindertenvertrauensperson Siemens AG l Prof. Dr. Frank Deppe, Marburg l DGB Kreisverband Oberhavel l Klaus Ditzel, DGB Kreisvorsitzender, Hanau l Jochen Dörr, Vorsitzender FB 3, ver.di Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken l  Matthias Ebenau, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l Kevin Eckert, IG Metall, VK-Leiter Vacuumschmelze, Hanau l Kai Eicker-Wolf, Gewerkschaftssekretär, GEW Hessen l Ulrike Eifler, Gewerkschaftssekretärin, Hanau l Arno Enzmann, ver.di, Gewerkschaftssekretär i.R., Wiesbaden l Michael Erhardt, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Barbara Fanderl, NGG, Betriebsratsvorsitzende Nestlé, Biessenhofen l Katharina Fassnacht, NGG, Betriebsratsvorsitzende Karwendel-Werke Buchloe l Frank Firsching, Gewerkschaftssekretär, Schweinfurt l Ernst Frick, Betriebsrat ABB, Hanau l Benjamin Gampel, ver.di Betriebsgruppe Krankenhaus Augsburg l Sebastian Gasior, Gewerkschaftssekretär l Bernd Gehrke, ver.di, Teamer, Arbeitskreis Geschichte sozialer Bewegungen Ost-West l Günther Gehrmann, Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender Bosch l Andrea Germanus, Gewerkschaftssekretärin, Potsdam l Axel Gerntke, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Olaf Giese, NGG Bremen l Norbert Göbelsmann, Gewerkschaftssekretär l Heiko Glawe, Gewerkschaftssekretär, Berlin l Horst Gobrecht, Gewerkschaftssekretär l Conny Gramm, IG Metall, Hanau l Roland Hamm, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Christian Haß, ver.di, Vorsitzender FB 13 Berlin l Raymond Haße, IG Metall l Harry Hauke, NGG, Bremen l Gordon Herlett, NGG, Bremen l Gertrud Herrmann, NGG, Betriebsratsvorsitzende Hochland, Heimenkirch l Günter Hoetzl, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Karlheinz Hofmann, IG BCE, Betriebsratsvorsitzender Dentsply Sirona, Hanau l Renate Hürtgen, GEW, Arbeitskreis Geschichte sozialer Bewegungen Ost-West l Tobias Huth, Gewerkschaftssekretär, Hanau l Jorge Jacinto, NGG, Bremen l Stefanie Jahn, IG Metall, 1. Bevollmächtigte l Barbara Jantowski l Olaf Kämpfer, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender Schmitz Cargobull Gotha l André Kaufmann, Gewerkschaftssekretär l Cordula Kiank, ver.di, Gewerkschaftssekretärin l Berthold Kipka, Betriebsratsvorsitzender ABB, Hanau l Olaf Klenke, NGG, Gewerkschaftssekretär l Stephan Klimzcyk, IG BCE, Hanau l Birgit Koch, Landesvorsitzende GEW Hessen l Catrin Köhler-Gerken, NGG, Bremen l Markus Kornemann, NGG, Bremen l Sascha Kraft, ver.di, Mitglied der Tarifkommission Charié Facility Management, Berlin l Kalle Kunkel, Gewerkschaftssekretär, Berlin l Mario Kunze, ver.di, Vertrauensmann l  Winfried Lätsch, Seniorenarbeitskreis, NGG Region Berlin-Brandenburg l Bärbel Lange, Landesvorstandsmitglied GEW-Berlin und Sprecherinnenteam Landesfrauenausschuss l Hans-Joachim Langhans, Mitglied ver.di-Bezirks- und Landesvorstand FB 05, Berlin l Sven Leuschner, Mitglied Landesvorstand GEW Berlin l Carsten  Liedlich, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender Paul Beier GmbH l Tim Lubecki, NGG Geschäftsführer Region Schwaben l Dr. Isolde Ludwig, Bildungsreferentin, Frankfurt l Dana Lützkendorf, ver.di, Betriebsgruppensprecherin Charié l Peer Luttmann, NGG, Bremen l Thomas Maier, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l David Matrai, ver.di, Gewerkschaftssekretär, Hannover l Torsten Meier, Betriebsratsvorsitzender Automotive Lighting Botterode l Bernd Messerschmidt, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l  Pit Metz, DGB Kreisvorsitzender, Marburg l Sven Meyer, ver.di, Präsidium FB 13, Berlin-Brandenburg l Stefan Mißbach, NGG, Bremen l Marina Möller, GEW, Hanau l Andreas Müller, EVG, Gewerkschaftssekretär l Heiko Müller, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender Bachmann Elektronik Gumpenstadt l  Claudius Naumann, ver.di,  Vorsitzender FB Bildung Wissenschaft Forschung Bezirk Berlin l NGG Regionsvorstand Allgäu l Gisela Neunhöffer, Gewerkschaftssekretärin l Dieter Nickel, NGG Geschäftsführer Region Bremen-Weser-Elbe l Andreas Nolte, Gewerkschaftssekretär l Dennis Olsen, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l Taskin Özcelik, NGG, stellv. Betriebsratsvorsitzender Hochland, Heimenkirch l Annette Pum, Betriebsratsvorsitzende Cohlein l Frank Raabe-Lindemann, Gewerkschaftssekretär l Wolfgang Räschke, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Michael Rau, GEW Berlin l Jan Richter, ver.di, Berlin l Ralf Rippel, IG BAU Berlin l Benjamin Roscher, Landesfachbereichsleiter, Berlin-Brandenburg l Josephine Roscher, Gewerkschaftssekretärin, Berlin l Stefan Sachs, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Robert Sadowsky, IG Metall, ehem. 1. Bevollmächtigter l Anton Salzbrunn, Vorsitzender GEW Bayern l Hilke Sauthof-Schäfer, ver.di, Gewerkschaftssekretärin, Hanau l Jens Schäfer, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender l Heidi Scharf, IG Metall, ehem. 1. Bevollmächtigte l Günter Schneider, NGG, Bremen l Peter Schmidt, NGG, Referatsleiter Internationales l Sascha Schmidt, Vorsitzender DGB Wiesbaden-Rheingar-Taunus l Lukas Schmolzi, ehem. Betriebsrat Botanischer Garten Berlin l Klaus Schüller, EVG, Vorsitzender DGB Senioren Hessen-Thüringen und Mitglied im AfA-Bundesvorstand l Eberhard Schüttpelz, Sprecher der DGB Senioren Hanau l Bernd Schumann, ver.di-Bezirksvorsitzender Saar/ Trier l Tony Schwarz, stellv. Landesvorsitzender GEW Hessen l Martin Simon Schwärzel, KBR-Vorsitzender Asklepios Kliniken, Langen l Jana Seppelt, Gewerkschaftssekretärin, Berlin l Maik Sosnowsky, Betriebsratsvorsitzender Charité CFM Facility Management l Yvonne Sotorrios, Gewerkschaftssekretärin l Andreas Stangert, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender l Matthias Stein, NGG, Bremen l Thomas Steinhäuser, Gewerkschaftssekretär l Angela Stephan, ver.di, Präsidium FB 13 Berlin-Brandenburg l Karola Stötzel, stellv.  Landesvorsitzende GEW Hessen l Jörg Tetzner, Landesvorstandsmitglied GEW Berlin l Auke Tiekstra, Vertrauenskörperleitung VW l Frank Traemann, NGG, Bremen l Roland Tramm, Vorstand Betriebsgruppe Freie Universität l Alexander Ulrich, IG Metall, 2. Bevollmächtigter l Mario Vagnoni, NGG, Bremen l Christoph Wälz, Mitglied im Landesvorstand GEW Berlin l Manfred Wagner, GEW, Hanau l Sabine Wagner, NGG, stellv. Betriebsratsvorsitzende Hochland Schongau und Hauptvorstandsmitglied l Sebastian Walter, Gewerkschaftssekretär, Ostbrandenburg l Stefan Weigand, Betriebsrat ABB, Hanau l Sybille Weiner, NGG, Betriebsratsmitglied Edelweiss, Kempten l Robert Weissenbrunner, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Claudia Weixler, NGG Geschäftsführerin Allgäu l Gerhard Wick, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Maike Wiedwald, Landesvorsitzende GEW Hessen l Matthias Wilhelm, Gewerkschaftssekretär l Sabrina Wirth, IG Metall, 1. Bevollmächtigte l  Rainer Witzel, Landesvorstandsmitglied GEW Berlin l Norbert Zirnsak, IG Metall, Gewerkschaftssekretär, Würzburg l Steffen Zucker, Betriebsratsvorsitzender GFT GmbH Gotha

Gezielte Zerlegung und Desintegration: Haus Europa vor dem Einsturz

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Naomi Kleins Schock-Strategie in der Anwendung auf Europa kritisiert hier Prof.Birgit Mahnkopf:Birgit_Mahnkopf
http://www.neues-deutschland.de/artikel/978094.haus-europa-vor-dem-einsturz.html
Auszüge:

Die gezielte Desintegration der EU unter Aufgabe ihrer gepriesenen Grundfeste

Das »andere Europa«, für das soziale Bewegungen seit Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise geworben haben, erst recht die von progressiven Kräften in den letzten Jahren geforderte »Neugründung Europas«, wird es nicht geben. Statt dass es zu einer Einschränkung der brandgefährlichen Spekulation von Finanzmarktakteuren gekommen ist, haben sich die Eigenarten des europäischen Integrationsprojekts als Brandbeschleuniger für eine Feuerbrunst erwiesen, die das lange schon einsturzgefährdete »gemeinsame Haus« Europa in Schutt und Asche legen könnte.

In Schulbüchern steht die EU noch immer als leuchtendes Beispiel für Frieden und Wohlstand, Sozialstaat und Solidarität, Demokratie, Respekt von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit – und für neuartige Institutionen supranationaler und intergouvernementaler Regulierung. Doch ist vom Exempel regionaler Kooperation im Sommer 2015 wenig übrig.

Frieden – nun ja, der scheint zumindest innerhalb der EU vorerst noch gewährleistet. In ihren Außenverhältnissen kann davon aber längst keine Rede mehr sein. Militäreinsätze zur Terrorbekämpfung, die Bewaffnung nichtstaatlicher Gewaltakteure und Waffenlieferungen an Konfliktparteien oder der Einsatz von ökonomischen Sanktionen als Mittel von »hard power« gehören schon heute zum Arsenal der einstmals als »Friedensmacht« bezeichneten EU.

Auch Wohlstand gibt es noch in der EU, doch ist dieser immer ungleicher verteilt und an eine Verarmungsdynamik gekoppelt, die entwickelte Industrieländer bislang nur in Kriegszeiten erlebt haben.

Der europäische Sozialstaat, der einst als »Alleinstellungsmerkmal« firmierte, ist Schnee von gestern; er wird als Preis für eine starke Währung und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen bis zur Unkenntlichkeit geschrumpft. Niemand will mehr dem Kapital Sozialpflichten aufherrschen, Staatsschulden – in Griechenland und anderswo – gelten als hinreichender Grund dafür. Eingriffe in die kapitalistische »Satansmühle« (Karl Polanyi) von Arbeitsmärkten, öffentliches Eigentum an Schlüsselindustrien und Infrastruktureinrichtungen oder ein dichtes Netz von öffentlichen Diensten – erst recht staatliche Interventionen mit dem Ziel Beschäftigung zu schaffen – werden nur noch als »Belastungen« öffentlicher Haushalte zum Thema. Schuldendienstfähigkeit hat höchste Priorität.

Der Begriff der Solidarität ist aus dem Vokabular getilgt. Jedenfalls kann sich darauf kein syrischer Flüchtling verlassen. Damit darf auch keine griechische Rentnerin rechnen, die von ihren opulenten 700 Euro Kinder und Enkel unterstützen muss.
Wenn es um das »Menetekel Griechenland« geht, ist von europäischen Sozialdemokraten und Gewerkschaften, doch auch von grünen und linken Parteien und selbst von den Kirchen wie den sozialen Bewegungen nichts zu erkennen, was einer Verteidigung dieser »europäischen Idee« gleichkäme.

Für die etablierten politischen und wirtschaftlichen Eliten und ihre Claqueure aus den Medien erinnert Solidarität ohnehin eher an systemgefährdendes Verhalten; ihnen gilt die Demokratie in Europa als ein zwar nützliches, aber keineswegs übergeordnetes Gut. Der gezielte Angriff auf Prozesse demokratischer Willensbildung in den EU-Staaten, den die rein nationale Interessen bedienende deutsche Führungsmacht in Europa unternimmt, kommt da wie gerufen.
Der »Zuchtmeister« aus Deutschland arbeitet daran, dass es eine Alternative zur gesellschaftlich wie ökonomisch desaströsen Sparpolitik weder heute in Hellas noch morgen irgendwo sonst in Europa geben kann. Dafür sorgen die außerhalb der vertraglichen Regelungen liegenden Kompetenzen für die »Troika-Institutionen«.

In ökonomisch und geopolitisch schwierigen Zeiten wird die Desintegration Europas gezielt vorangetrieben – zugunsten einer neuen, im radikalen Sinne hierarchisch strukturierten Region.
In diesem Europa wird es einen »harten Kern« geben, der zuständig ist für die Regeln der Herrschaftsausübung, einen Kreis von Satellitenstaaten, denen ein gewisses Maß an interner Autonomie zugestanden wird, einen größeren Ring von abhängigen Staaten, die jede sozial- und wirtschaftspolitische Souveränität aufgeben müssen – und einen »Ring von Freunden« in einem weiten »Grenzgebiet«, das sich in die Einflusszonen anderer Mächte erstreckt und dessen Funktion darin besteht, den kleinen Kern bestmöglich abzuschirmen von den Auswirkungen des Chaos, das durch das neue europäische Herrschaftssystem (mit)verursacht wird.

Birgit Mahnkopf ist Professorin für Europäische Gesellschaftspolitik an der HWR Berlin.

Jochen

„Zentrum Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ – Deutsches Rotes Kreuz will sich an Kriegseinsätzen beteiligen !

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Für jeden Blutspender und opferbereiten Menschenfreund alarmierend, was hier berichtet wird:
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59058
Auszüge:

Neutral und unparteilich

19.02.2015.

BERLIN/NIENBURG AN DER WESER
(Eigener Bericht) – Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die Bundeswehr haben eine historisch einmalige Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Der sogenannte Zukunftspakt sieht vor, das DRK direkt in das „Zentrum Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ der deutschen Streitkräfte im niedersächsischen Nienburg zu integrieren.

Die Hilfsorganisation wird dort unter anderem ein „ständiges Verbindungsbüro“ unterhalten und sich sowohl an der Planung als auch an der Durchführung von Kriegsoperationen beteiligen.
Schon 2003 bekannte sich das DRK explizit zur „Mitwirkung“ an Militäreinsätzen. 2008 definierte dann ein Bundesgesetz die „Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr“ als zentrale „Aufgabe“ der Hilfsorganisation.
Seit 2009 unterhält das DRK darüber hinaus einen eigenen „Beauftragten für zivil-militärische Zusammenarbeit“. Geprobt wird die Kooperation seit vergangenem Jahr im Rahmen des Manövers „Joint Cooperation“. Dieses zielt erklärtermaßen auf die Implementierung eines „Netzwerks“ von Militärs und Hilfsorganisationen, das bei Interventionen in ausländischen Bürgerkriegsgebieten zum Tragen kommen soll.

Zukunftspakt

Wie die Bundeswehr mitteilt, haben das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die deutschen Streitkräfte „zum ersten Mal in der Geschichte“ eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Das als „Zukunftspakt“ titulierte Abkommen sieht vor, das DRK in das „Zentrum Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ der deutschen Streitkräfte im niedersächsischen Nienburg zu integrieren. So wird die Hilfsorganisation dort künftig ein „ständige(s) Verbindungsbüro“ unterhalten und als „fester Ansprechpartner“ für die Ausbildung von Soldaten fungieren.
Geplant sei darüber hinaus die „konzeptionelle Zusammenarbeit bei der Erstellung, Überarbeitung und Weiterentwicklung von Vorschriften“, heißt es.
Erklärtes Ziel der Vereinbarung, die als „Meilenstein“ der zivil-militärischen Kooperation gefeiert wird, ist die Mitwirkung des DRK an Kriegsoperationen der Bundeswehr: „Beide Organisationen betreiben … aktive Netzwerkarbeit zur Verbesserung der einsatzvorbereitenden und einsatzdurchführenden Maßnahmen.“
Generaloberstabsarzt Karl Wilhelm Demmer, der das Abkommen im Namen des Präsidiums des DRK unterzeichnete, brachte dieses Ansinnen wie folgt auf den Punkt: „Wir kommen eigentlich aus unterschiedlichen Welten, aber von denselben Schlachtfeldern, verfügen über die gleichen Normen und Werte. Daher liegt es nahe, enger und vor allem funktioneller zusammenzuarbeiten.“[1]

Humanitäre Streitkräfte

Schon 2003 bekannte sich das DRK in einem „Positionspapier“ explizit zur „Zusammenarbeit mit der Bundeswehr“.
Passend dazu wurde das Ende der „klassische(n) Rollenaufteilung nach militärischen und nicht-militärischen Aufgaben“ konstatiert. Schließlich hätten die Operationen der deutschen Armee in der serbischen Provinz Kosovo und in Afghanistan gezeigt, „dass Streitkräfte zunehmend auch humanitäre Aufgaben wahrnehmen“, hieß es zur Begründung.
Die „Mitwirkung des DRK im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr“ wiederum gehöre zu den „satzungsmäßigen Aufgaben“ der Hilfsorganisation, erklärten die Autoren; gleichzeitig sei die Kooperation mit den deutschen Streitkräften „auf fremdem Hoheitsgebiet“ im „reinen Katastrophenfall“ ohnehin „unproblematisch“.[2]

Zivil-militärische Zusammenarbeit

Nicht zuletzt auf Betreiben des DRK verabschiedete der Deutsche Bundestag im Oktober 2008 das „Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz“ (german-foreign-policy.com berichtete [3]).
Analog zu den 1937 vom NS-Staat getroffenen Regelungen wird hier die „Unterstützung des Sanitätsdienstes“ der deutschen Streitkräfte zur zentralen „Aufgabe“ der Hilfsorganisation erhoben.[4]
Eine „Zwangsverpflichtung“ von medizinischem Personal durch das Militär will das DRK darin jedoch nach eigenem Bekunden nicht erkennen. So müsse etwa eine „Mitwirkung“ an Kriegsoperationen der Bundeswehr immer dann abgelehnt werden, wenn „Rotkreuz-Grundsätze“ wie „Neutralität“ und „Unparteilichkeit“ oder die „Sicherheit“ von DRK-Angehörigen „unvertretbar beeinträchtigt“ würden, heißt es.[5]
Dessen ungeachtet ernannte das Präsidium des DRK schon kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes einen „Beauftragten für zivil-militärische Zusammenarbeit“. Die Funktion übernahm der vormals ranghöchste Arzt des deutschen Militärs, Karl Wilhelm Demmer. Demmer hatte 25 Jahre lang im Sold der Streitkräfte gestanden und bekleidete zuletzt das Amt des „Inspekteurs des Sanitätsdienstes“. Die jetzt von DRK und Bundeswehr geschlossene Kooperationsvereinbarung trägt seine Unterschrift.

Kooperation unter Einsatzbedingungen

Dem Präsidium des DRK zufolge ist Demmer für den kontinuierlichen „Ausbau“ der Beziehungen zum deutschen Militär verantwortlich [6] – und agiert offenbar außerordentlich erfolgreich. So schlossen etwa der DRK-Landesverband Berlin und das in der Bundeshauptstadt stationierte Lazarettregiment 31 der Bundeswehr bereits 2011 eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit im „Katastrophenfall“.[7]
Im gleichen Jahr unterzeichneten der Blutspendedienst des DRK Neubrandenburg und die dortige Landesgruppe des Reservistenverbandes ein entsprechendes Abkommen.
Nicht umsonst verweisen die deutschen Streitkräfte anlässlich des jetzt mit dem DRK geschlossenen „Zukunftspaktes“ auf die langjährige gemeinsame Arbeit der beiden Organisationen: „In den vergangenen Dekaden waren beide Vertragspartner oft gemeinsam zu sehen. Die Kontakte reichten von gemeinsamen Ausbildungsabschnitten an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz über gemeinsame Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Bewältigung von Naturkatastrophen innerhalb Deutschlands bis hin zur Zusammenarbeit im Ausland unter Einsatzbedingungen.“[8]

Im NATO-Rahmen

Trainiert wird die Kooperation von DRK und deutschem Militär im Rahmen von Kriegsoperationen insbesondere bei Manövern wie „Joint Cooperation“.
Die Übung fand erstmals Ende vergangenen Jahres im niedersächsischen Landkreis Nienburg statt; als Ausrichter fungierte das ebendort beheimatete „Zentrum Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr“, das künftig ein „ständiges Verbindungsbüro“ des DRK beherbergen wird.
Den deutschen Streitkräften zufolge lag dem Szenario von „Joint Cooperation“ eine „Naturkatastrophe“ in dem fiktiven Land „Tytan“ am Horn von Afrika zugrunde: „Nach längeren Unruhen zwischen diversen Ethnien hatte sich das Land stabilisiert. Die Naturkatastrophe drohte diesen Zustand nachhaltig zu stören. Die NATO Interim Multinational Force (NIMFOR) erhielt den Auftrag, mit Kräften der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit … die Lage in Tytan und insbesondere in der Hauptstadt Unakos zu stabilisieren.“
Die gelungene „Einbindung ziviler Organisationen wie des Technischen Hilfswerks (THW) und des Deutsche Roten Kreuzes (DRK)“ sei dabei nicht nur ein „Highlight“ gewesen, sondern „für den gegenseitigen Lerneffekt zielführend“.[9]

Analog zum ukrainischen Bürgerkrieg

Für Oktober hat das „Zentrum Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr“ das Manöver „Joint Cooperation“ erneut angesetzt. Analog zum Bürgerkrieg in der Ukraine wird das Szenario jedoch dieses Mal um eine im Interventionsgebiet aktive „Beobachtermission“ der OSZE erweitert.[10]
Die Beteiligung des DRK ist bereits fest eingeplant.

[1] Kooperationsvereinbarung: Deutsches Rotes Kreuz und Bundeswehr. www.kommando.streitkraeftebasis.de 09.02.2015.
[2] Positionspapier Zivil-Militärische Zusammenarbeit des Deutschen Roten Kreuzes. Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge e.V. Infoblatt 3/2003
[3] Siehe hierzu Zivilisten im Auslandseinsatz.
[4] Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz v. 05.12.2008. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2008, Teil I, Nr. 56, Bonn 10.12.2008.
[5] Das Rotkreuzgesetz von Oktober 2008. www.drk.de 07.11.2008.
[6] Das Präsidium. www.drk.de.
[7] Gelebte Zivil-Militärische Zusammenarbeit. www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de 23.08.2012.
[8] Kooperationsvereinbarung: Deutsches Rotes Kreuz und Bundeswehr. www.kommando.streitkraeftebasis.de 09.02.2015.
[9] Joint Cooperation ist zukunftsweisende Übung. www.kommando.streitkraeftebasis.de 04.11.2014.
[10] Joint Cooperation 2015 – 30. Oktober bis 6. November 2015. www.kommando.streitkraeftebasis.de 09.02.2015.

Mein Kommentar: Die Militarisierung der Gesellschaft kommt auf leisen Sohlen, aber von allen Seiten. Man hat aus der NS-Zeit gelernt, alles unter „Menschenfreundlichkeit“ zu tarnen.

Jochen

Scharfzüngiger Kommentar zum Kriegspräsidenten Gauck: Freude am Krieg ? Und Albrecht Müller fragt sich, ob Herr G. ein amerikanischer Agent ist.

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Gaucki
Dazu weiter unten auch Albrecht Müller, der sich schon vor Gaucks Wahl gedanken gemacht hat.

Es wäre mal sinnvoll nachzuspüren, ob und wie Herr G. tatsächlich einer transatlantischen Beeinflussung unterliegt.

„Die Freude, dass es beginnt“ das erinnert an Kaiser Wilhelm, der 1914 sagte: „Der Krieg bekömmt mir wie eine Badekur!“

Und hier A.Schölzel in der jungen Welt:
http://www.jungewelt.de/2014/06-19/037.php
Auszüge:

Der Verfassungsschutz steht per Definition außerhalb der Verfassung, Joachim Gauck über ihr.
Der Inlandsgeheimdienst ist eine staatliche Kampforganisation gegen linke Gesinnungen und Organisationen, hält sich – gerichtlich beurkundet – eine eigene neofaschistische Partei und unterstützt das Entstehen von rechten Terrorbanden, von denen der sogenannte NSU die bekannteste wurde.
Der am Mittwoch veröffentlichte Bericht für das Jahr 2013 ist wie stets eine Mischung aus grotesker Hätschelei für Rechte und Warnung an Linke.
Aus der Gesinnungsschnüffelei ihnen gegenüber folgten in der Geschichte der Bundesrepublik allerdings das KPD-Verbot, die Berufsverbote und die massenhafte Verfolgung von DDR-Bürgern. Die soziale Existenz Hunderttausender Menschen wurde aus politischen Gründen immer wieder vernichtet, die Gesinnungsbehörde repräsentiert akkumuliertes Expertenwissen in dieser Hinsicht wie kaum eine andere Institution der westlichen Welt.

Das der Euro-Zone aufgezwungene deutsche Modell von Reallohnsenkung und staatlich verordneter Armut kann auch im Hinblick auf präventive Bekämpfung von Protest ein Exportschlager werden.
Die sich abzeichnende Zäsur in den Beziehungen zu Rußland, der unbedingte Wille, in der Ukraine einen Vorposten des Westens zu installieren – bei Einbeziehen faschistischer Kräfte –, verbunden mit der Ankündigung eines Schwenks in der deutschen Außenpolitik von »Zurückhaltung« zu »mehr Verantwortung«, deutet darauf hin. Denn dem steht das verbreitete Unbehagen in der Bevölkerung über deutsche Kriege entgegen.
Sollte der Schwadroneur im Bundespräsidialamt so weitermachen wie mit seiner jüngsten Kriegsbefürwortung, könnte er erleben, daß auf Straßen sein Rücktritt gefordert wird.
In seiner Schwäche für deutsche Soldatenstiefel auf fremdem Territorium sah sogar die überwiegende Mehrheit der Bürgerblätter eine Peinlichkeit.
Pflichtgemäß war es die taz als Sprachrohr der wildesten deutschen Kriegspartei, die ihm beipflichtete.

Gaucks Äußerung fiel in einem Interview, in dem er euphorisch über seinen Besuch in Norwegen berichtete.
Das Land wird seit Oktober 2013 von einer konservativen und einer rassistisch-fremdenfeindlichen Partei regiert, die ideologisch ungefähr auf der Linie ihres früheren Mitglieds, des Massenmörders Breivik, liegt. Da empfand das deutsche Staatsoberhaupt völlig zu Recht »enge Freundschaft«, sah »keine Konflikte«, das norwegische Modell ist für einen wie Gauck ein deutsches.
Seine eigene Kriegsmaxime formulierte er noch als Privatier 2011 bei der Entgegennahme des Börne-Preises. Er kritisierte damals die deutsche Nichttteilnahme am Libyen-Krieg und erklärte:
Wenn der Westen um Hilfe gegen die Despotie gebeten werde, dann möge man »nicht als erstes die Angst haben, wo es endet, sondern die Freude, daß es beginnt – meine Güte!«

Für die Verbreitung von Freude am Krieg wird Gauck noch viel tun, der Verfassungsschutz hilft.

Und dazu A.Müller:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=22095
Auszüge:

Alle Indizien sprechen dafür, dass Gauck der oberste Einflussagent der USA in Deutschland ist.

Verantwortlich: Albrecht Müller

Harter Tobak, werden manche Leserinnen und Leser der NachDenkSeiten meinen. Die Zweifel verstehe ich, weil wir in der Regel das einigermaßen anständige und verantwortungsvolle Verhalten unserer politischen Spitzen unterstellen, vor allem auch ihre Unabhängigkeit.
Aber: Der Bundespräsident fordert jetzt größere Bereitschaft zu Militäreinsätzen. Das tut er „zufällig“ gerade dann, wenn die Erfolglosigkeit militärischen Eingreifens augenfällig geworden ist: in Afghanistan, im Irak, in Libyen usw. Zweifel in die Weisheit der US-amerikanischen Politik, Konflikte in der Welt mit militärischen Interventionen zu lösen, sind angebracht und wachsen. Die alles zerstörende Kraft dieser Art von Politik erleben wir jeden Tag, auch die damit verbundene Zerstörung von Menschenleben und Menschenrechten.
In dieser Situation kommt der deutsche Bundespräsident den militärisch orientierten Kreisen in den USA zu Hilfe. Seine Empfehlung widerspricht der ursprünglichen und richtigen Festlegung des Grundgesetzes auf die Bundeswehr als einer Verteidigungsarmee.

Von Albrecht Müller

Die Forderung von Bundespräsident Gauck entspricht den Interessen und Absichten der USA, die Bundeswehr und die Bundesrepublik gewohnheitsmäßig zur Mitwirkung an militärischen Interventionen einzusetzen. Gauck macht sich zum Sprachrohr dieser Unterwerfung.
Diese Kräfte arbeiten daran, den Bundestagsvorbehalt für Militäreinsätze so kraftlos und zahnlos zu machen, dass die Entscheidungsgewalt über den Einsatz der Bundeswehr auf mittlere Sicht auf den NATO-Oberbefehl und damit einen US-Gerneral übergeht.

Mit diesem Kurs wurde mit dem Kosovo-Krieg begonnen, in Afghanistan weiter gemacht und jetzt wird im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise damit gespielt. Das kann tödlich werden.
Bundespräsident Gauck hat offensichtlich nicht verstanden, dass die Verantwortlichen für diese auf Militär setzende Politik weit weg sind von Europa und dass in ihrer Vorstellung Europa zweifelsfrei zum Kriegsschauplatz werden kann. Haben Sie sich das schon einmal vorgestellt?

Es gibt noch weitere Indizien für die Orientierung des deutschen Bundespräsidenten an den Interessen der USA und damit auch vor allem an den Interessen der rechtskonservativen Kreise in den USA:
Seine Feindseligkeit gegenüber Russland, seine beflissene Bereitschaft, nach Kiew zu reisen, um dort die Amtseinführung des neuen Präsidenten mit zu feiern, sein Schweigen zur Überwachung der ihm anvertrauten Bundesbürger durch die NSA.
Gauck ist „Der falsche Präsident“. Das ist der Titel eines kleinen Buches, das ich kurz vor der Wahl des Bundespräsidenten im März 2012 veröffentlicht habe.“

A.Müller hatte in seinem Buch Herrn G. noch Chancen gegeben. Die hat er sämtlich verspielt.

Jochen