Präsidentschaftskandidat Christoph Butterwegge zum Abbau des Sozialstaats, vermehrter Armut sowie zur Verelendung per Gesetz

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

butterwegge2016

Prof. Butterwegge hatte sich schon hier vorgestellt: https://josopon.wordpress.com/2016/11/29/christoph-butterwegge-wir-brauchen-einen-solidarischen-ruck/ und http://www.neues-deutschland.de/artikel/956691.vom-sozial-zum-suppenkuechenstaat.html

Zwei aktuelle Beiträge aus der jungen Welt:

A.Schatten des Reichtums

https://www.jungewelt.de/2016/12-12/055.php

Christoph Butterwegge benennt die bestehenden Eigentums-, Macht- und Herrschaftsverhältnisse als Ursache

Von Jana Werner
Der Winter und mit ihm die Weihnachtszeit nähern sich. Und damit auch die Zeit des Mitleids und karitativen Engagements.
Kaum ein »Leistungsträger« wird sich die Chance entgehen lassen, sich medial dabei in Szene zu setzen, wie er in einer Suppenküche Essen oder Schokoladenweihnachtsmänner an arme Kinder verteilt.

Die strukturellen Ursachen von Armut in den Blick zu nehmen, »Hintergründe zu erhellen und Zusammenhänge herzustellen«, ist hingegen das Anliegen des Kölner Politikwissenschaftlers Christoph Butterwegge. In seinem Buch »Armut«, das 2016 in der Reihe »Basiswissen« des PapyRossa-Verlags erschienen ist, geht er den Fragen nach, warum wenige reich und viele immer ärmer werden, wie und warum die Bundesregierung den Reichtum fördert und warum Arme nur dann als arm und bedürftig gelten, wenn sie Mangel an lebensnotwendigen Gütern leiden.

Butterwegge konstatiert, dass in reichen Gesellschaften wie Deutschland Armut »vorwiegend systemisch, d. h. durch die bestehenden Eigentums-, Macht- und Herrschaftsverhältnisse bedingt« sei. Obwohl auch in Deutschland bereits bis zu 800.000 Personen, zumeist Obdachlose, Drogenabhängige, Illegalisierte, von »absoluter Armut« betroffen seien, und diese Zahl zukünftig durchaus ansteigen könne, herrsche aber noch weitestgehend »relative Armut« vor.

Dass es sich dabei um Armut handele, sei allerdings keineswegs gesellschaftlicher Konsens, denn nach wie vor gelte Eliten und Meinungsführern hierzulande nur derjenige als arm, der Lumpen trage und trockenes Brot esse. Dabei käme im Umkehrschluss wohl keiner mehr auf die Idee, Reichtum am Besitz von Pferden, Kutschen, Brokat o. ä. zu messen.
»Armut und Reichtum sind aber zwei Seiten einer Medaille.« Darum könne man sie nicht »unabhängig voneinander, d. h. losgelöst von Raum und Zeit bestimmen«, sondern müsse »das Wohlstandsniveau der jeweiligen Gesellschaft als Vergleichsmaßstab berücksichtigen.«
Soziale Ausgrenzung infolge fehlender Mittel zu kultureller, gesellschaftlicher und politischer Teilhabe, sei daher in einem reichen Land wie Deutschland als »relative Armut« zu qualifizieren und als solche auch zu bekämpfen, denn mit 1,26 Euro pro Monat im Sozialhilfe– bzw. ALG II-Satz sind z. B. Kino- und Theaterbesuche nicht möglich.

Die soziale Ungleichheit nehme kontinuierlich zu, da alle Regierungskoalitionen der vergangenen vier Jahrzehnte im wesentlichen Politik nach dem Matthäus-Prinzip machten:
»Wer hat, dem wird gegeben«, was besonders gut bei der Vermögens- und Erbschaftssteuer illustriert werde und im Ergebnis dazu geführt habe, dass während »die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung fast 53 Prozent des Nettogesamtvermögens besaßen, die ärmere Hälfte nur auf ein Prozent kam.«
Fast 40 Millionen Menschen hierzulande lebten dauerhaft von der Hand in den Mund – nur eine Krankheit, Kündigung oder einen Schicksalsschlag von der Armut entfernt.
Dabei sei durchaus Geld da, befinde sich nur in der falschen Tasche: das private Nettovermögen habe sich zwischen 2006 und 2011 um 1,5 Billionen auf stolze zehn Billionen erhöht.

Diese, im vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung offenbarte Verteilungsschieflage veranlasste die damalige konservativ-liberale Regierung lediglich dazu, prüfen zu wollen, »wie weiteres persönliches und finanzielles freiwilliges Engagement Vermögender in Deutschland für das Gemeinwohl eingeworben werden kann«.

Eine wachsende Anhängerschaft aus allen politischen Lagern wolle dagegen den zunehmenden sozialen Verwerfungen mit einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) begegnen. Diese »Sozialpolitik nach Gießkannenprinzip« sei aber kein probates Mittel zur Armutsbekämpfung, da es privaten Reichtum weder antasten noch umverteilen wolle.
Daher sei es – jedenfalls in seinen medial wahrgenommenen und deshalb mit den größten Realisierungschancen verbundenen Modellen – weit eher geeignet, die bestehende »Verteilungsschieflage zu legitimieren und zu zementieren«.

Dem setzt der Autor das Prinzip der »bedarfsgerechten Mindestsicherung im Rahmen der solidarischen Bürgerversicherung« entgegen, bei der es »im Unterschied zum BGE nicht um einen Systemwechsel, sondern um eine Weiterentwicklung des bestehenden So­zial­systems« gehe. Es gelte die jahrzehntelange Entwicklung einer Umverteilung von unten nach oben umzukehren, um dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft wieder nach Prinzipien der Solidarität reorganisiert werde.
Allerdings seien reale Verbesserungen unabhängig von wechselnden Regierungskoalitionen nur durch starke außerparlamentarische Bewegungen durchsetzbar.

Das Buch legt in kompakter, gut lesbarer Form dar, dass Armut nicht als isoliertes Phänomen in den Blick genommen werden sollte, sondern als größer werdender Schatten des in Privatbesitz konzentrierten Reichtums hierzulande. Dass diese Zusammenhänge in der herrschenden Armutsdebatte weitgehend ausgeblendet oder negiert werden, und statt dessen Armut als persönliches Schicksal oder Versagen individualisiert wird, illustriert die verbreitete geistige Armut neoliberalen Denkens.
Dabei ist es mitnichten eine neue Erkenntnis: Mit Reichtum verhält es sich wie Mist – auf einem großen Haufen stinkt er, fein verteilt leistet er hingegen gute Dienste.

B.Verelendung per Gesetz

https://www.jungewelt.de/2016/12-05/050.php

Die Teilprivatisierung der Rente unter SPD und Grünen hat das Problem der Altersarmut noch verschärft. Eine Lösung boten auch die jüngsten Beratungen der Bundesregierung nicht. Dabei gibt es eine Alternative: eine solidarische Bürgerversicherung für alle

Ältere bilden hierzulande seit geraumer Zeit die Bevölkerungsgruppe, deren Armutsrisiko stärker wächst als das jeder anderen. Vielerorts gehören Seniorinnen und Senioren, die in Müllcontainern nach Pfandflaschen, wenn nicht gar Essensresten wühlen, beinahe zum »normalen« Stadtbild. Umfragen zeigen regelmäßig, dass ein Großteil der Befragten Angst vor Altersarmut hat.
Im bevorstehenden Bundestagswahlkampf dürfte die Rentenpolitik daher eine noch größere Rolle spielen als in der Vergangenheit, zumal CDU, CSU und SPD trotz monatelanger Beratungen keinen Konsens darüber erzielt haben, wie sie das Problem lösen wollen, von der Einleitung wirksamer Reformmaßnahmen ganz zu schweigen. Umso notwendiger ist es, über erfolgversprechende Gegenstrategien und alternative Handlungsmöglichkeiten nachzudenken.

Versicherungswirtschaft gefördert

CDU, CSU und SPD halten an dem von der rot-grünen Koalition mit der Rentenreform im Jahr 2001 institutionalisierten Drei-Säulen-Modell fest. Schon vor ihren zwei »Rentengipfeln« im November 2016 einigten sich die Regierungsparteien auf einen Ausbau der betrieblichen Alterssicherung als mittlerer Säule neben der gesetzlichen Rente als erster und der privaten Vorsorge (»Riester-Rente«) als dritter Säule. Zuletzt war die Riester-Reform wegen extrem niedriger Renditen vieler der ca. 250 Vorsorgeprodukte in Verruf geraten.

Den inhaltlichen Kern der großkoalitionären Rentenreform bildet das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches auf denselben Prämissen beruht wie das Altersvermögensgesetz und das Altersvermögensergänzungsgesetz, mit denen Walter Riester seinerzeit Parlamentsmehrheiten für eine (Teil-)Privatisierung der Altersvorsorge organisierte.
Der Gesetzesentwurf wurde von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) am 4. November vorgelegt. Wie beim privaten »Riestern« sollen die lohnabhängig Beschäftigten ab 2018 nicht bloß durch Steuernachlässe, sondern auch durch staatliche Zulagen dazu verleitet werden, Verträge mit Versicherungsunternehmen, Banken oder Finanzdienstleistern abzuschließen, diesmal jedoch über ihren Betrieb.

Damit hat Nahles dem Druck einflussreicher Lobbygruppen nachgegeben: Die deutschen Unternehmer wollen trotz erwarteter Kostensteigerungen vor allem Beitragssatzanhebungen der Rentenversicherung so lange wie möglich vermeiden. Denn niedrigere Beiträge ermöglichen höhere Gewinne. Und die Versicherungsbranche möchte neue Kunden für ihre Altersvorsorgeprodukte gewinnen.
Da sich Union und SPD auf eine Ausweitung der sogenannten Entgeltumwandlung (steuer- und sozialversicherungsfreie Umwandlung eine Teils des Bruttolohns für die betriebliche Altersvorsorge, wobei im Gegenzug die spätere Rentenzahlung aber einkommensteuerpflichtig ist) verständigten, haben beide Interessengruppen ihr Wunschziel erreicht.

Beschäftigte können fortan sieben Prozent statt bisher vier Prozent ihres Bruttoeinkommens steuerbefreit der betrieblichen Altersvorsorge zuführen. Gleichzeitig werden tarifgebundene Unternehmen aus der sogenannten Arbeitgeberhaftung für die betriebliche Altersvorsorge und die Garantiepflicht einer Mindestleistung entlassen.
Selbst wenn das Unternehmen aufgrund eines Tarifvertrages verpflichtet ist, einen »Sicherungsbeitrag« in Höhe von mindestens 15 Prozent des bei Entgeltumwandlung sozialabgabenfreien Lohn- bzw. Gehaltsanteils an die Versorgungseinrichtung zu zahlen, wird er durch die reine Beitragszusage gegenüber der früher üblichen Leistungszusage entlastet.

War die Riester-Rente wegen der Widerstände in den eigenen Reihen am Ende nicht obligatorisch, sondern optional, können Tarifverträge künftig eine betriebliche Altersvorsorge vorschreiben. Beschäftigte, die sich daran nicht beteiligen wollen, müssen dies in einem »Opting-out-Modell« ausdrücklich erklären.
Durch einen neu geschaffenen und bis zur Hälfte des Regelbedarfs für Alleinstehende (2016: 202 Euro) reichenden Freibetrag in der Grundsicherung sollen mentale Hürden aus dem Weg geräumt werden, die vor allem Geringverdienende bisher davon abhielten, einen Riester-Vertrag abzuschließen oder betriebliche Altersvorsorge zu betreiben. So wird eine kapitalmarktabhängige Altersvorsorge, die bisher wenigstens freiwillig war, für Menschen mit niedrigem Einkommen attraktiver und nahezu verpflichtend gemacht, also ausgerechnet für eine Bevölkerungsgruppe, deren Angehörige vorher höchst selten Riester-Verträge abschlossen, weil sie mit ihrem kargen Gehalt ohnehin kaum über die Runden kamen. Dies stellt ein weiteres Förderprogramm für Versicherungskonzerne, Banken und Finanzdienstleister dar.

Trotz des durch hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, unrealistische Sterbetafeln (die eine zu hohe Lebenserwartung ansetzen), ungünstige Leitzinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank und Finanzmarktrisiken zustande gekommenen Riester-Desasters kümmert sich die große Koalition nur um ein anderes Etikett.
Sie eröffnet der Versicherungsbranche ein weiteres lukratives Geschäftsfeld und beschert ihr erneut saftige Profite und Provisionen, ohne dafür zu sorgen, dass die Versicherten im Alter vor Armutsrisiken gefeit sind.

Es sind nicht etwa gute Argumente, sondern mächtige Interessen, die CDU, CSU und SPD veranlassen, auf eine kapitalmarktabhängige Altersvorsorge statt auf das bewährte Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung zu setzen. CDU, CSU und SPD wiederholen den Kardinalfehler der rot-grünen Koalition, diesen Teil des Sozialversicherungssystems zu demontieren und die Altersvorsorge stärker über Kapitalmärkte zu organisieren.
Stand damals die private Altersvorsorge im Mittelpunkt des Verwertungsinteresses der Versicherungswirtschaft, so ist es jetzt die betriebliche. Beide müssen Renditen für Anleger erbringen und sind für die, die solche Verträge unterschreiben, entsprechend risikoreich.

Viel Lärm um wenig

Andrea Nahles erörterte im Rahmen eines auf drei Sitzungen beschränkten »Regierungsdialogs Alterssicherung« unmittelbar vor den Koalitionsgipfeln zur Rente sowohl mit Vertretern der Tarifvertragsparteien wie der Versicherungswirtschaft und Wissenschaftlern mögliche Reformmaßnahmen. Spitzenpolitiker der Unionsparteien übernahmen dabei den Vorschlag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das gesetzliche Renteneintrittsalter an die allgemeine Lebenserwartung zu knüpfen, auf den die SPD jedoch nicht einging.
Ulrich Grillo
, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), hatte bereits im Oktober 2015 verkündet, dass ein Renteneintrittsalter von 85 Jahren angemessen sei, wenn die Menschen eines Tages durchschnittlich 100 Jahre alt würden. – Nur Arbeiten bis zum Tod käme die Rentenkasse noch billiger.

Abgesehen davon, dass die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer und der Angehörigen bestimmter Berufsgruppen – man denke nur an Dachdecker, Altenpflegerinnen und Straßenarbeiter – deutlich nach unten abweicht, was unberücksichtigt bliebe, wird schon jetzt mit der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre eine genau 100 Jahre alte Errungenschaft aufgegeben, was ein sozialer und kultureller Rückschritt sondergleichen ist: 1916, mitten im Ersten Weltkrieg, wurde das unter Bismarck geltende Renteneintrittsalter von 70 Jahren nämlich auf 65 Jahre herabgesetzt.
Und die um ein Vielfaches reichere Gesellschaft der Bundesrepublik soll es sich nicht leisten können, ihre Bürgerinnen und Bürger im selben Lebensalter wie das kriegführende Kaiserreich aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand zu entlassen? Natürlich werden die Rentnerinnen und Rentner heute in der Regel älter und beziehen daher auch über einen längeren Zeitraum eine Altersversorgung. Entscheidend für die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft ist jedoch die gegenwärtig und zukünftig erheblich höhere Arbeitsproduktivität und nicht der Rentenbezugszeitraum.

Ein großer rentenpolitischer Wurf gelang der Bundesregierung im Spätherbst 2016 nicht. Vielmehr dokumentieren die Ergebnisse der beiden »Rentengipfel« letztlich ihre Kapitulation vor der Altersarmut. Außer der schrittweisen Verlängerung der Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahre für Erwerbsgeminderte, die übrigens erst im Jahr 2024 vollständig wirken und auch nur für Neurentnerinnen und -rentner gelten soll, ist nichts Substantielles beschlossen worden, um die Not der Menschen zu lindern, die mit ihrer Rente kaum über die Runden kommen.
Um den Schutz bei Erwerbsminderung grundlegend zu verbessern, müssten außerdem die Rentenabschläge gestrichen werden. Schließlich ist es für die Betroffenen keine freie Entscheidung, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.
Für eine krankheitsbedingte Frühverrentung darf in einem Sozialstaat, der diesen Namen verdient, niemand mit der Kürzung seiner ohnehin kargen Rente bestraft werden!

Die von Angela Merkel (CDU) schon bei ihrem Amtsantritt als Bundeskanzlerin versprochene, nunmehr in fünf Trippelschritten erfolgende und erst zum 1. Juli 2025 abgeschlossene Angleichung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland trägt zwar der Vereinigung von BRD und DDR endlich Rechnung. Aber der parallel dazu stattfindende Wegfall der als »Hochwertung« bezeichneten Umrechnung ostdeutscher Löhne benachteiligt gerade jene Beschäftigten im »Beitrittsgebiet«, die bis heute Opfer des dort nach der »Wende« eingeleiteten Lohndumpings sind.

Kein Rezept gegen Altersarmut

Wochenlang erweckte Andrea Nahles im Herbst 2016 den Eindruck, dass sie rechtzeitig ein rentenpolitisches Gesamtkonzept vorstellen würde, auf das sich die große Koalition verständigen könne. Denn genauso wie Merkel wollte die Ministerin das Thema aus dem bevorstehenden Wahlkampf möglichst heraushalten. Es blieb bis zum zweiten Rentengipfel bei vagen Andeutungen, wie es nach dem Jahr 2030 weitergehen soll.
Nahles, deren Ministerium im September 2016 der Öffentlichkeit alarmierende Zahlen über das 2045 auf 41,7 Prozent des Durchschnittseinkommens sinkende Rentenniveau präsentierte, sprach anfangs nur von einer »verlässlichen Haltelinie«, die sie für den genannten Zeitraum beim Nettorentenniveau vor Steuern markieren wolle, um massenhafte Altersarmut zu verhindern. Bald darauf war jedoch bloß noch von einer »doppelten Haltelinie« die Rede, weil sich offenbar die Unternehmerverbände mit ihren Warnungen vor Gefahren für den hiesigen Wirtschaftsstandort aufgrund explodierender »Lohnnebenkosten« (sprich: »Arbeitgeberbeiträgen« zur Rentenversicherung) bei der Arbeits- und Sozialministerin Gehör verschafft hatten.

Erst als der zweite Rentengipfel am 24. November 2016 keinen Durchbruch innerhalb der Koalition gebracht hatte, stellte Nahles der Öffentlichkeit am nächsten Morgen ihr »Gesamtkonzept zur Alterssicherung« vor, das die Blaupause für den sozialdemokratischen Bundestagswahlkampf bilden dürfte. Demnach soll das Sicherungsniveau vor Steuern, welches derzeit 48 Prozent beträgt, zwar weiter sinken, aber bei 46 Prozent stabilisiert werden und der Beitragssatz bis zum Jahr 2045 die Höhe von 25 Prozent nicht überschreiten. Nötig wäre jedoch die Rückkehr zum Rentenniveau der Jahrtausendwende, als es 53 Prozent betrug und den Lebensstandard von jahrzehntelang sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Ruhestand noch weitgehend garantierte.
Ein höherer Beitragssatz wäre dann kein Problem, wenn die Unternehmer gezwungen würden, sich wieder paritätisch an der Finanzierung der gesetzlichen Rente zu beteiligen, was das Auslaufen der Riester-Förderung unter Bestandsschutz für die laufenden Verträge einschlösse.

Auch die von Nahles vorgeschlagene »gesetzliche Solidarrente«, die einen zehnprozentigen Zuschlag auf die regional unterschiedlich hohe Grundsicherung im Alter vorsieht (wenn 35 Beitragsjahre zu Buche schlagen, wobei Erziehungs- und Pflegezeiten ebenso berücksichtigt werden sollen wie bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit), wird aufgrund der niedrigen daraus resultierenden Gesamtsumme, die noch unter der EU-Armutsgrenze (60 Prozent des mittleren Einkommens) liegt, nur wenige Bezieherinnen und Bezieher aus der Armut herausführen.

Die rentenpolitische Quadratur des Kreises ist der Bundesarbeitsministerin – wie zu erwarten – nicht gelungen: Sie versucht erfolglos, mittels einer »doppelten Haltelinie« gleichzeitig die Steigerung des Beitragsniveaus und die Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Rente nach unten zu begrenzen.
Weder ist jedoch die Finanzierung durch einen »Demographiezuschuss des Bundes« gewährleistet, wie ihn Nahles fordert – selbst die Herstellung der sogenannten Renteneinheit über Steuermittel war zwischen CDU, CSU und SPD nicht gleich konsensfähig –, noch dürfte die Propaganda der Unternehmerverbände gegen höhere »Lohnnebenkosten« durch Beitragssatzsteigerungen nachlassen.

Solidarische Bürgerversicherung

Armut im Alter hat zwei Hauptursachen: die Deformation des Sozialstaates im allgemeinen und die der gesetzlichen Rentenversicherung im besonderen sowie die Deregulierung des Arbeitsmarktes. Als Beispiele seien hierfür genannt: der Einbau sogenannter Dämpfungsfaktoren (»Riester-Treppe«, »Nachhaltigkeitsfaktor« und »Nachholfaktor«) in die Rentenanpassungsformel, die Anhebung der Regelaltersgrenze und die (Teil-)Privatisierung der Altersvorsorge.
Dazu kommen die Lockerung des Kündigungsschutzes, die Einführung von Mini- und Midijobs sowie die Liberalisierung der Leiharbeit.

Gegenstrategien müssen vor allem an den beiden Kardinalfehlern (Destabilisierung der Rentenversicherung und Deregulierung des Arbeitsmarktes) ansetzen. Die in Zukunft eher wachsende Altersarmut muss mit einer Rückbesinnung auf das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes beantwortet werden.
Dazu gehören die Durchsetzung des früheren bestehenden sozialversicherungspflichtigen Normalarbeitsverhältnisses (nicht nur für Männer) sowie eine Rückabwicklung der mit den Namen von Walter Riester (SPD) und Bert Rürup verbundenen Rentenreformen.
Zu rehabilitieren ist die Lohnersatzfunktion der gesetzlichen Rente, also das Lebensstandardsicherungsprinzip. Außerdem muss das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 65 Jahren bleiben und die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet werden, für Hartz-IV-Bezieherinnen und -Bezieher wieder (ausreichend hohe) Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen.

Den durch Deregulierungsmaßnahmen hervorgerufenen Veränderungen am Arbeitsmarkt, die eine Verschlechterung für jene Menschen darstellen, die auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft angewiesen sind, um leben zu können, oder die sie zu (Solo-)Selbständigen gemacht hat, denen es häufig nicht besser geht, sollte vorrangig durch eine Ausdehnung der Versicherungspflicht begegnet werden. Da abhängige und selbständige Arbeit fließend ineinander übergehen, bedarf es einer Versicherungspflicht aller Erwerbstätigen, einschließlich jener Gruppen, die bislang in Sondersystemen bzw. zu besonderen Bedingungen abgesichert werden (Beamte, Landwirte, Handwerker, Künstler und andere freie Berufe).

Eine solidarische Bürgerversicherung würde dem Rechnung tragen. »Solidarisch« meint, dass sie zwischen ökonomisch unterschiedlich Leistungsfähigen einen sozialen Ausgleich herstellen muss. Nicht nur auf Löhne und Gehälter, sondern auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung – sind Beiträge zu erheben.
Dabei darf es weder Beitragsbemessungs- noch Versicherungspflichtgrenzen geben, die es privilegierten Personengruppen erlauben würden, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zu entziehen. Andererseits muss finanziell aufgefangen werden, wer den nach Einkommenshöhe gestaffelten Beitrag nicht selbst entrichten kann.
Nur im Falle fehlender oder eingeschränkter Zahlungsfähigkeit der Versicherten hätte also der Staat die Aufgabe, Beiträge bedarfsbezogen zu »subventionieren«, also Mittel dafür aus dem allgemeinen Steueraufkommen zuzuschießen.

In die Bürgerversicherung wären sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner einbezogen. So würde die Finanzierungsbasis des sozialen Sicherungssystems verbreitert und der Kreis seiner Mitglieder im Sinne der Schaffung eines inklusiven Sozialstaates erweitert.
Eine solche Versicherung« bedeutete schließlich, dass gewährleistet sein muss, dass ihre Mitglieder, soweit sie dazu finanziell in der Lage sind, Beiträge entrichten und entsprechend geschützte Ansprüche erwerben. Dies schließt keineswegs aus, dass sich der Staat mit Steuergeldern am Auf- und Ausbau der Versicherung beteiligt.

In die Bürgerversicherung sollte eine armutsfeste und bedarfsdeckende Mindestrente integriert sein, deren Niveau die heutige Grundsicherung deutlich übersteigt. Eine an den Gesetzen des Marktes orientierte Rente sichert ein Alter in Würde gerade nicht. Wenn in Zukunft, wie allenthalben prognostiziert, hierzulande mehr Menschen ein Lebensabend in Armut droht, muss das Solidaritäts- gegenüber dem Äquivalenzprinzip an Bedeutung gewinnen.
Dazu wäre die Auf-, zumindest jedoch eine starke Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze notwendig, ohne dass Spitzenverdienern viel höhere Renten als den übrigen Versicherten gezahlt werden müssten. Eine stark degressive Ausgestaltung der Leistungskurve entspräche eher dem bewährten Modus bei Dienst- und Sachleistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Dort erhält der Abteilungsleiter trotz seines höheren Beitrages schließlich auch nicht mehr Grippetabletten, wenn er krank ist, als eine Sekretärin mit demselben Krankheitsbild. Außerdem müssten nicht bloß (Solo-)Selbstständige in die zur Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickelnde Rentenversicherung einbezogen werden, wie Andrea Nahles fordert, sondern auch Beamte, Abgeordnete, Ministerinnen und Minister sowie Kanzlerinnen und Kanzler.

Literatur

– Butterwegge, Christoph/Bosbach, Gerd/Birkwald, Matthias W. (Hg.): Armut im Alter. Probleme und Perspektiven der sozialen Sicherung, Frankfurt am Main/New York 2012

– Butterwegge, Christoph: Krise und Zukunft des Sozialstaates, 5. Aufl. Wiesbaden 2014

– Butterwegge, Christoph: Armut, Köln 2016

Ich vermute, dass die mit den Entscheidungen befassten Funktionäre der SPD wie schon andere für ihren Lobby-Kotau bald fürstlich belohnt werden. Schließlich sind dort noch viele gut dosierte Pöstchen zu vergeben.

Jochen

Die Rente wird Wahlkampfthema…

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Die voraussehbare massive Altersarmut hat zu der zynischen Empfehlung geführt, die Geringverdiener sollten halt lieber heute hungern und frieren und in private oder betriebliche Abzockerfirmen einzahlen, damit der Staat für sie im Rentenalter das Auszahlen der Sozialhilfe ersparen kann.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft – zu deren „Botschaftern“ ausgerechnet der Profiteur und Maschmeyer-Kumpel Rürup und andere Absahnerchefs zählen – macht in der Süddeutschen eine Kampagne auf, um Junge gegen Alte aufzuhetzen.
http://www.nachdenkseiten.de/?p=35597

Darin wird vorausschauend die Kapitalassistentin und Weisswäscherin Nahles unter Druck gesetzt
– ausgerechnet mit dem Slogan „Rente muss gerecht bleiben“.
Eine kritische Stimme erhebt Matthias Birkwald von der Linken:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1030397.die-rente-wird-wahlkampfthema.html

Damit der Slogan „Rente muss gerecht bleiben“ nicht von der INSM fürs Internet vereinnahmt wird, hat Sahra Wagenknecht schnell diesen als Web-Adresse eingetragen:

www.rentemussgerechtbleiben.de

LINKE-Sozialpolitiker Matthias W. Birkwald im Interview über notwendige Reformen, die Zukunft der Riester-Verträge und betriebliche Vorsorge

Was ist aus Ihrer Sicht heute das größere Problem – die Demografie oder der hohe Anteil an armen Alleineinziehenden?
Ich warne davor, Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszuspielen. 40 Prozent der alleinerziehenden Mütter beziehen Leistungen nach Hartz IV, das stimmt.
Aber in keiner gesellschaftlichen Gruppe nimmt die Armut so rasant zu wie bei denen, die ihren 65. Geburtstag hinter sich haben.
Deshalb muss man sowohl etwas für die Alleinerziehenden und gegen die Kinderarmut tun als auch gegen die auf uns zu kommende große Welle neuer Altersarmut.
Das Rentenniveau könnte bis 2045 auf bis zu 41,6 Prozent sinken, wie es die Bundesarbeitsministerin jetzt prognostiziert hat. Das darf auf keinen Fall passieren.

Wird die Rente ein Wahlkampfthema? Die Koalitionsparteien eiern bei der Frage herum.
Ja.

Zufrieden mit dem Konzept der IG Metall?
Mit sehr vielem kann die LINKE zufrieden sein. Beispielsweise damit, die Rente nach Mindestentgeltpunkten wieder einzuführen. Das würde Menschen, die lange Jahre zu geringen Verdiensten beschäftigt waren, eine höhere Rente bringen. 88 Prozent derer, die davon profitieren würden, sind Frauen.
Mir persönlich geht das Konzept an anderer Stelle aber nicht weit genug. Wir brauchen dringend eine verbindliche Zahl, auf die das Rentenniveau wieder angehoben werden soll. Die fehlt leider.

Und wie hoch wäre das?
Das Rentenniveau muss zunächst stabilisiert und danach wieder auf lebensstandardsichernde 53 Prozent angehoben werden.

Ich höre es schon: Viel zu teuer …
Das würde durchschnittlich verdienende Beschäftigte mit 3022 Euro brutto 33 Euro mehr im Monat kosten. Die Zahlung von vier Prozent vom Brutto in einen Riester-Vertrag könnte dann wegfallen – durchschnittlich 108 Euro plus steuerliche Zulagen. Macht unterm Strich 75 Euro mehr im Monat.
Auf der anderen Seite kämen 130 Euro mehr Rente im Monat für diejenigen raus, die 45 Jahre zum Durchschnittsverdienst gearbeitet haben.

Und wie soll das gehen? Es gibt sehr viele Riester-Verträge, die noch lange laufen.
Unser Vorschlag ist, dass Menschen ihr Geld für einen kleinen Beitrag von den Versicherungsunternehmen zurückbekommen und dann kostenfrei auf ihr persönliches Rentenkonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen können.

Die IG Metall will auch die Betriebsrenten stärken.
Wir haben nichts gegen Betriebsrenten, die zu 100 Prozent vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin finanziert werden. Das ist betriebliche Altersversorgung. Auch 50 Prozent kann man noch akzeptieren.
Aber heute wird den Beschäftigten doch oft gesagt: Wandele einen Teil deines Entgeltes um, zahl in die Betriebsrente ein, und wir legen das für dich bei einer Versicherungsgesellschaft an. Dann sprechen wir aber von einer betrieblichen Altersvorsorge. Bei Auszahlung muss dann der doppelte Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bezahlt werden und das aus eigenem Geld Ersparte muss auch noch versteuert werden.
Die Menschen haben im Ergebnis weniger in der Tasche, senken ihre eigene gesetzliche Rente und die von allen anderen.

Also: Vorsicht bei der Verbreiterung der Betriebsrenten.

Zur Person

Matthias W. Birkwald ist Bundestagsabgeordneter der LINKEN aus Köln und rentenpolitischer Sprecher der Fraktion. Mit nd-Redakteur Jörg Meyer sprach er am Rande der Sozialstaatskongresses der IG Metall in Berlin über betriebliche Altersvorsorge und die rentenpolitischen Vorstellungen der Linkspartei

Jochen

Nahles plant den nächsten Renten-Flop zugunsten der Arbeitgeber !

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Der nächste Wahlkampf-Heißluftballon, von den verbliebenen SPD-Linken, des Rechnens nicht kundig, mit voreiligem Applaus bedacht.
Müller_Albrecht_02mAlbrecht Müller, der die Entwicklung seit langem beobachtet, schöpft Verdacht, genauso wie Matthias Birkwald von den Linken:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=34312#more-34312
Auszüge:

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD angekündigt, die betriebliche Altersvorsorge auszubauen.
Für ihre Pläne bekam Andrea Nahles jetzt Schützenhilfe von einer großen Gewerkschaft, der IG Metall. In einer Pressekonferenz am 20.7. ließ diese unter anderem verlauten:

„… Weiter fordert die IG Metall eine deutlich höhere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. „Wir fordern daher eine Betriebsrente für alle als ergänzende Absicherung“, sagte Hofmann, 1. Vorsitzender der IG Metall. „Hier müssen für tarifliche Lösungen bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden.“

Bei der Parlamentarischen Linken der SPD (PL) liest sich der Text zum gleichen Thema so:

“Betriebliche Altersvorsorge – flächendeckend und branchenspezifisch

Die betriebliche Altersversorgung ist für uns die beste zusätzliche Vorsorge für einen angemessenen Lebensstandard im Alter. Die aktuelle Ausgestaltung der Betriebsrenten ist komplex und erreicht nicht diejenigen, die eine zusätzliche Altersvorsorge dringend nötig haben, nämlich Gering- und Niedrigverdienende. Wir wollen daher eine flächendeckende, obligatorische Betriebsrente mit klarem und verbindlichem Gesetzesrahmen und einem Vorrang für tarifliche Lösungen. Wir wollen kollektive Lösungen, die Verwaltungskosten minimieren und die Portabilität bei Jobwechseln garantieren.

Sie soll zum einen die gesetzliche Rente ergänzen. Zum anderen wollen wir mit der betrieblichen Altersvorsorge branchenspezifische Anforderungen (Altersteilzeit, Abkaufen von Abschlägen, …) tarifpartnerschaftlich umsetzen.Unterschiedliche Branchen haben unterschiedliche Belastungen und Anforderungen an einen Rentenübergang.Wo keine Tarifpartner über die Betriebsrenten entscheiden, gelten starre gesetzliche Regelungen und Anforderungen.

Zur Finanzierung können u.a. die vorgesehenen Mittel zur Förderung der Riester-Rente für die betriebliche Altersvorsorge eingesetzt werden.“

Auch die CDU propagiert die Betriebsrente:

„Wir brauchen einfache, transparente und kostengünstige Formen der ergänzenden Vorsorge“, drängt der Chef der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Karl-Josef Laumann. „Ich setze da vor allem auf die betriebliche Altersversorgung.“ Dort fielen weniger Kosten an als bei Privatvorsorge. Zudem könne man Erwerbsunfähigkeit so besser absichern. Die Riester-Förderung habe „die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt“, sagte Laumann dem Tagesspiegel – trotz Förderquoten von 40 Prozent und mehr. „Die Zahl der Verträge dümpelt seit einigen Jahren bei 16 Millionen. Rund ein Fünftel der Riester-Verträge ist ruhend gestellt. – das heißt, da werden gar keine Beiträge eingezahlt. Und die, die es am nötigsten hätten, sorgen am wenigsten vor.“

Die Botschaften klingen alle sehr ähnlich und wirken verabredet. Kritische Stimmen kommen aus zwei gegensätzlichen Ecken, einerseits vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), andererseits von den Linken.

Der GDV fürchtet, dass das Geschäft an ihnen vorbeiläuft, wenn künftig die Tarifparteien eigene Vorsorgeeinrichtungen gründen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen seien häufig nicht tariflich gebunden, gibt der Versicherungsverband GDV zu bedenken. „Die betriebliche Altersvorsorge ist schon heute hochkomplex. Ein zusätzlicher Durchführungsweg stiftet mehr Verwirrung, als dass er hilft.“ (Quelle)

Matthias Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linkspartei benennt wenigstens die Risiken:

„Seit den rot-grünen Rentenreformen zur Jahrtausendwende befindet sich das Rentenniveau im freien Fall. Die als Kompensation gedachte Riester-Rente ist gescheitert. …

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kapitalschwemme warne ich aber dringend davor, zu viel Hoffnung in die betriebliche Altersversorgung zu setzen. Die anhaltenden Niedrigzinsen führen schon jetzt dazu, dass die Kapitalmarktrisiken zunehmend auf die Beschäftigten verlagert werden. Es ist deshalb richtig, die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei der Finanzierung stärker in die Pflicht zu nehmen. Die beitragsfreie Entgeltumwandlung auszubauen lehne ich ab – voll und ganz: Sie führt gerade bei Jenen zu niedrigeren Renten und zu Mindereinnahmen, die eigentlich von einem steigenden Rentenniveau profitieren sollten.“

Es ist zum Verzweifeln. Da erkennen die Verantwortlichen (endlich!) nach 15 Jahren, dass die Riesterrente ein Flop war und tappen in großer inhaltlicher Einheit in die nächste Falle.

Nach dem Motto: die private Altersvorsorge ist tot. Es lebe die private, betriebliche Altersvorsorge.
Auf die Linken wird man nicht hören und den GDV wird man schon mit den richtigen Angeboten ruhigstellen.

Ein Artikel in der Zeit befasst sich mit den „Pferdefüßen“ von Betriebsrenten. Er wird den handelnden Personen dringend zur Lektüre empfohlen:

„Das Loch ist riesig: 30 Milliarden Euro fehlen derzeit, um all die Pensionszusagen zu erfüllen, die deutsche Betriebe Mitarbeitern gegeben haben. Das hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen festgestellt. Vor allem in den neunziger Jahren garantierten viele Betriebe hohe monatliche Auszahlungen, sie machten sogenannte Direktzusagen – im Vertrauen auf gute Gewinne und anhaltend hohe Zinsen.

Die Niedrigzinsphase jedoch „bringt die Arbeitgeber zunehmend in Bedrängnis“, stellt die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung fest. Laut einer Umfrage der Unternehmensberatung Willis Towers Watson denkt mehr als die Hälfte der Mittelständler darüber nach, ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzupassen, jeder dritte will sogar sein Versorgungswerk schließen. Was bedeutet das für diejenigen, die eine Betriebsrente bekommen oder ansparen? Immerhin besitzt jeder zweite Beschäftigte laut Umfragen einen oder mehrere Verträge.

Wenig sorgen muss sich, wer bereits eine Rente erhält. Auch wenn im Vertrag eine fixe Auszahlungssumme steht – das ist noch in jedem zweiten Vertrag so –, gilt sie weiterhin. Geht eine Firma pleite, springt der bundesweite Pensions-Sicherungs-Verein ein.

Alle Neusparer bekommen aber wohl künftig weniger: Nur noch jeder siebte neue Vertrag bringt eine feste Monatsrente. Im Großteil der neuen Policen steht heute sinngemäß: Der Mitarbeiter zahlt einen bestimmten Betrag ein – was aber am Ende herauskommt, wird der Kapitalmarkt zeigen. Die Hälfte der Betriebsrentner muss sich schon heute mit maximal 200 Euro monatlich begnügen. Ihr Anteil dürfte wachsen: „Früher ergaben Versorgungspläne eine Auszahlung von zehn bis 15 Prozent des letzten Einkommens“, sagt Heiko Gradehandt, bAV-Experte bei Willis Towers Watson, „bei aktuellen Plänen liegen wir deutlich unter fünf Prozent.“

Dafür zahlen viele ihr Arbeitsleben lang rund drei Prozent ihres unversteuerten Bruttoeinkommens ein. Diese Einzahlungen in die Betriebsrente mindern daher die Steuerlast. Unterm Strich, so die verlockende Faustformel, könne man also bei gleichem Monatsnetto doppelt so viel sparen wie jemand, der sein Einkommen voll versteuere.
Zudem behaupten Anbieter gern, dass die Konditionen der Sammelverträge günstiger seien als die privater Altersvorsorge-Policen.
Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten widerspricht und rät: „Nur wenn der Arbeitgeber die Beiträge allein zahlt, sollte man mitmachen.“
Vorsicht ist dagegen geboten, wenn der Mitarbeiter per Entgeltumwandlung einen Teil seines Gehalts selbst einzahlen soll. Denn die bAV-Verträge haben oft schlechtere Konditionen als private Policen, hat Versicherungsmathematiker Peter Schramm beobachtet. Er hat errechnet, dass der Steuervorteil aus der Ansparphase fast vollständig wieder aufgezehrt wird, weil die ausgezahlte Betriebsrente später voll versteuert werden muss und auch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung darauf fällig werden. Zudem fällt die gesetzliche Rente kleiner aus, da das bAV-Sparen jahrelang den Bruttoverdienst gedrückt hat. Ob sich ein bAV-Vertrag später rechnen wird, hängt außerdem davon ab, wie lange man beim Arbeitgeber bleibt, ob man heiratet, eine Immobilie kauft und welche Steuerklasse man jetzt und später hat.
Deshalb warnt Kleinlein vor allem junge Sparer: „Wer mit 25 oder 30 Jahren noch wenig Plan von seinem künftigen Leben hat, sollte solche lang laufenden Verträge meiden. Er sollte lieber flexibel bleiben und anders sparen.“

Kritische Anmerkungen und Fragen zu den Vorstellungen für eine neue, privat organisierte und vom Steuerzahler geförderte betriebliche Altersvorsorge:

  • Vieles ist unklar. Zum Beispiel: wie hoch müsste der Zuschuss der Steuerzahler sein? Was müssen Arbeitnehmer von ihrem Bruttolohn abzweigen? Was kostet die Verwaltung des neuen Systems und wer bezahlt das?
  • Letztlich wird es auf eine Gehaltsumwandlung hinauslaufen, die die oben beschriebenen Nachteile für die ArbeitnehmerInnen haben wird. Wie soll unter diesen Umständen die Akzeptanz hergestellt werden? Insbesondere bei den Geringverdienern?
  • Die Tarifbindung in Deutschland hat kontinuierlich abgenommen. Was passiert dort, wo es keine Tarifpartner gibt?
  • Glaubt denn irgendjemand daran, dass wegen der Ideen für eine flächendeckende Betriebsrente sich die Tarifbindung erhöhen wird?
  • Wie will man mit dem neuen System gerade den am meisten von Altersarmut Betroffenen, den gering verdienenden Frauen zum Beispiel, in Betrieben ohne Gewerkschaften und Betriebsrat zu der neuen Zusatzrente verhelfen? Wer sorgt dort dafür, dass die Betriebsrente installiert wird? Im oben zitierten Papier der Parlamentarischen Linken der SPD heißt es dazu: „Wo keine Tarifpartner über die Betriebsrenten entscheiden, gelten starre gesetzliche Regelungen und Anforderungen.“ – Das klingt ja ganz forsch, aber wie das in der Praxis zustande kommen und getragen werden soll und wie den dort betroffenen Menschen geholfen werden soll, das haben sich offenbar die Autoren des neuen Produktes von der Bundesministerin Andrea Nahles über den IG Metall-Vorsitzenden bis zur Parlamentarischen Linken nicht überlegt.
  • Es müssen neue verwaltungsintensive Strukturen geschaffen werden, neben den bereits bestehenden und kostengünstigen Strukturen der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern fallen ja nicht vom Himmel. Das riecht nach einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für hauptamtliche Gewerkschafter.
  • Es gibt gute Gründe, Gewerkschaften in dieser für sie schwierigen Zeit zu helfen. Dies aber mit einer Zwangsmaßnahme und auf Kosten der Steuerzahler und auf dem Weg über eine private Zusatzrente zu tun, ist nicht akzeptabel.
  • Für eine mitgliederstarke Gewerkschaft wie die IG Metall sind in Betrieben, in denen sie gut präsent sind, entsprechende Vereinbarungen mit den Arbeitgebern relativ problemlos zu verhandeln. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass der „erste inhaltliche Aufschlag“ von dieser Gewerkschaft, der IG Metall, kommt. Was aber macht z.B. eine Gewerkschaft wie ver.di, die viele Mitglieder im Dienstleistungsbereich und öffentlichen Dienst hat, wo noch viel mehr um jeden Euro gefeilscht wird als in Metallbetrieben. Das wäre eine Sisyphos-Aufgabe.
  • Wieso sollten Arbeitgeber und ihre Verbände, die heute schon viel Energie darauf verwenden, Löhne und Lohnnebenkosten möglichst niedrig zu halten, ein gesteigertes Interesse daran haben Gelder in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken? Mit welcher „Möhre“ werden sie gelockt?

Eigentlich ein klarer Fall: alle Kräfte und Mittel auf die Stärkung der gesetzlichen Rente konzentrieren

Wenn die Verantwortlichen in Berlin wirklich eine Rentenreform planen, die ihren Namen verdient, sollten sie alle Anstrengungen und alle finanziellen Mittel auf die Stärkung der ersten Säule, der Gesetzlichen Rentenversicherung, konzentrieren. Die Verwaltungsstrukturen gibt es bereits und sie arbeiten kostengünstig und effizient.

Es lohnt sich übrigens, einen Blick auf das Rentensystem unserer Nachbarn in Österreich zu werfen. (Siehe hier und hier)

Nicht noch einmal eine Missgeburt!

Vor allem die SPD hat uns mit der Riester-Rente, der Rürup-Rente und der Entgeltumwandlung zugunsten der privat organisierten Betriebsrenten einen teuren Flop beschert. Obwohl es damals, 2001 deutliche Warnungen davor gab, haben die Sozialdemokraten im Verein mit dem ehemaligen IG-Metall Vizevorsitzenden Walter Riester die staatlich geförderte Privatvorsorge durchgesetzt.

Jetzt, nach 15 Jahren merken sie, dass das falsch war. Reformen dieses Kalibers sollte man jedoch nicht auf einen so kurzen Zeitraum anlegen. Man muss sich bei solchen Reformen schon genauer überlegen und alles durchdenken. Das geschieht wieder nicht. Überlegungen und Interessen, die mit der Rente und dem Kampf gegen die Altersarmut nichts zu tun haben, nämlich die Stärkung der Gewerkschaften und der Tarifbindung, spielen jetzt eine zentrale Rolle.

Das kann nur schief gehen; deshalb appellieren wir an alle unsere Leserinnen und Leser, die an qualitativ guten Reformen und an sachlichen Lösungen, interessiert sind, mit ihren Abgeordneten und auch mit ihren Gewerkschaften über den neu angelegten Irrweg zu sprechen.

 

Jochen

DIENSTANWEISUNG des Jobcenters Osterholz, die Menschenwürde zu missachten – Mitarbeiterin wehrt sich vergeblich

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Ein neuer Skandal, der die Verlautbarungen der Bundesarbeitsministerin Nahles hohl klingen lässt:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2024/
Auszüge:

Fallmanagerin klagt gegen Jobcenter wegen widerrechtlichen Umgangs mit Leistungsbeziehern

Rechtsverstöße von Behörden werden meist durch die Arbeit von investigativen Journalisten oder von Whistleblowern aufgedeckt.
Jetzt hat eine Fallmanagerin des Jobcenter im Landkreis Osterholz diese Funktion übernommen und ihren Arbeitgeber verklagt, weil „sie sich um das Wohl ihrer Klienten sorgt“ und von ihren Vorgesetzten angewiesen wurde, „klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen“.

Im Rahmen eines Modellprojektes erhielten mehrere hundert Leistungsbezieher des Jobcenters Osterholz per Serienbrief vollkommen einheitliche Eingliederungsvereinbarungen, die ohne persönliches Gespräch unterschrieben zurückgeschickt werden sollten. Eigenbemühungen wurden gefordert – eine Prüfung, ob dies für die Kunden auch erfüllbar sei, blieb aus.
So wurden die Leistungsbezieher unter anderem dazu verpflichtet, monatlich fünf Bewerbungen zu schreiben – ohne Rücksicht auf Arbeitsfähigkeit oder dauerhafte Erkrankungen.
Zudem seien viele Kunden von dem Verfahren überfordert, häufig allein schon wegen Sprachproblemen. Nur wer sich schriftlich gegen die Inhalte der Vereinbarungen auflehnte, bekam die nachträglich Gelegenheit auf eine individuelle Lösung.
Bei Pflichtverstößen der Kunden gegen die Eingliederungsvereinbarungen sollte die klagende Mitarbeiterin die Leistungen schrittweise zuerst um 30 Prozent, dann um 60 Prozent kürzen und zuletzt komplett streichen.

Das vom Jobcenter Osterholz praktizierte Verfahren ignoriert die ständige Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG).

Es lehnt standardisierte Massenverwaltungsverfahren bei Eingliederungsvereinbarungen kategorisch ab und besteht auf individuelle Regelungen, um den Bedürfnissen des Einzelnen gerecht zu werden. Doch nicht nur verwaltungsrechtlich, auch strafrechtlich erscheint der Umgang des Jobcenters zweifelhaft.
Die Kunden bestätigten mit ihrer Unterschrift, dass individuelle Beratungsgespräche stattgefunden hätten und die vereinbarten Inhalte gemeinsam erarbeitet worden seien – das schmeckt ja schon fast nach Nötigung im Amte und erscheint einer Schmierenkomödie über Bananenrepubliken entlehnt.

Die Fallmanagerin des Jobcenters Osterholz weigerte sich, die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Sanktionspraxis umzusetzen, weil sie damit Menschen bewusst in existenzielle Not gebracht hätte.
Zahlreiche Versuche ihrerseits, behördenintern eine Lösung zu finden, hatten zur Folge, dass ihr sämtliche Kompetenzen entzogen wurden und ihr verboten wurde, ihrer gesetzlichen Beratungspflicht gegenüber den Kunden nachzukommen. Sie reichte Klage beim Arbeitsgericht ein, um feststellen zu lassen, dass das gesamte Massenverwaltungsverfahren rechtswidrig war und damit auch der Kompetenzentzug.

Der zuständige Arbeitsrichter wies die Klage ab. Er begründete seine Entscheidung mit der Tatsache, dass der Modellversuch inzwischen beendet wurde und er über die Vorgehensweisen des Jobcenters in der Vergangenheit nicht mehr urteilen wollte.
Mit einem bisschen Mehr an Wissen der Sozialrechtssprechung wäre der Richter womöglich zu einem anderen Urteil gekommen.
Eine dem Gericht als „Freundschaftsdienst“ zugesandte Stellungnahme des Paritätischen Bundesverbands sagt in aller Deutlichkeit, dass wegen allein schon wegen des standardisiertem Massenverfahrens „die Rechtmäßigkeit der Eingliederungsvereinbarungen und insbesondere auch der Sanktionsbescheide zu Recht in Frage gestellt werden“.

Der Anwalt des Jobcenters wies sämtliche Vorwürfe wegen Rechtsbruch im Amte als „unverschämt“ zurück. Er bestätigte zwar, dass einem achtfachen Vater wegen nicht erfüllter EGV alle Leistungen gestrichen wurden, bis er ein Attest über Erwerbsunfähigkeit vorlegte. Aber gerade dieser Fall zeige doch, dass das Jobcenter durchaus auf die einzelnen Personen eingegangen sei, wenn die sich gemeldet hätten.

Dieser Fall zeigt deutlich, wie eingeschränkt die Möglichkeiten von Mitarbeitern sind, gegen rechtswidriges Verwaltungshandeln vorzugehen.

Zwar gibt es die sogenannte Remonstrationspflicht, welche Beamte und auch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst verpflichtet, rechtswidrige Vorgänge zu melden und in § 63 BBG geregelt ist. Hierbei muss sich der Mitarbeiter an den direkten Vorgesetzten wenden und seine Bedenken zum Ausdruck bringen.
Sollte dies nicht erfolgreich sein, müssen die jeweils folgenden Vorgesetzten informiert werden. Wird die Weisung auch vom dritten Vorgesetzten bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.
All diese Schritte wurden von der Mitarbeiterin gegangen, offensichtlich wurde dies vom Gericht jedoch nicht beachtet.

Hinzu kommt die Doppelfunktion des Vorstands der ProArbeit, Frau Heike Schumacher. Da diese als Sozialdezernentin und erste Kreisrätin auch der Fachaufsicht übergeordnet ist, gibt es im Landkreis Osterholz keine unabhängige Kontrolle des Verwaltungshandelns.

Medien zum Fall:

NOZ 24.05.2016

FR 26.06.2016

Wer weiss, welcher Partei diese Frau Schumacher als Kreisrätin angehört ?

Und welche Menschenfeinde denken sich solche „Modellversuche“ aus ? Die Konzentrationslager der Nazis waren auch anfangs solche Modellversuche !
Es müsste einer der Betroffenen Arbeitslosen Strafanzeige erstatten wegen Nötigung.

Jochen

Ein Christ und Pazifist verlässt nach 41 jahren die SPD – Rücktrittsschreiben von Prof.Dr.Dehler

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Die SPD verkommt immer mehr zu einem Haufen korrupter, verlogener Pöstchenjäger.
Gabriel, Müntefering, Clement, Schröder, Nahles, Riester, Ulla Schmidt, Lauterbach, Sarrazin

reih Dich ein in die Pöstchenjägereinheitsfront…

Hier macht sich einer gerade und reiht sich wieder aus:
http://osthessen-news.de/n11518717/dehler-austritt-fortw%C3%A4hrend-steigerndes-kriegstreiben-der-herrschenden-politik.html

Prof_DehlerAuszüge:

Zum Austritt von Prof. Dr. Joseph Dehler aus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands dokumentiert OSTHESSEN|NEWS die Begründung seiner Entscheidung mittels eines Briefes an den SPD-Bundesvorsitzenden Gabriel. +++

„Fortwährend steigerndes Kriegstreiben der herrschenden Politik“

Parteiaustritt

Herr Gabriel,

nach über 40 Jahren Mitgliedschaft in der SPD fällt es mir ausgesprochen schwer, aus der Partei auszutreten.
Nicht zuletzt wegen meiner Hochachtung gegenüber all jenen Parteifreundinnen und -freunden, die sich an der Basis mit Erfolg redlich mühen, sozialdemokratische Ziele in eine menschen- und umweltfreundliche Politik zu gießen.
Genau diesen Entschluss zum sofortigen Parteiaustritt muss ich Ihnen heute jedoch leider mitteilen.

Nachdem der Deutsche Bundestag dem „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS“ mit den Stimmen der SPD im Einklang mit der „Großen Koalition“ zugestimmt hat, kann und möchte ich Ihrer (vormals ´unserer`) Partei nicht mehr angehören. Am meisten entsetzt mich, dass nur 28 von 193 Bundestagsabgeordneten der SPD eindeutig gegen die Teilnahme am Krieg in Syrien gestimmt haben. Dies alleine deutet darauf hin, dass die meisten Entscheidungsträger in der SPD alle schrecklichen Erfahrungen aus deutschen, kontraproduktiven Kriegsbeteiligungen der jüngsten Zeit zu ignorieren scheinen. Wenngleich ich unterstelle, dass eine nichtmanipulierte Mitgliederbefragung zu einem völlig anderen Ergebnis geführt hätte.

Seit den Septemberanschlägen in New York 2001 haben die USA und ihre Verbündeten versucht, den Terror militärisch zu bekämpfen. Jedoch, wie wir hautnah verfolgen können, ist der islamische Terror stärker als je zuvor.
Vielmehr hat die westliche Welt damit zur weiteren Destabilisierung und Radikalisierung beigetragen; ja viele Menschen erst recht in den terroristischen Extremismus getrieben.

Anstatt dazu beizutragen, der Gewalt in Syrien und anderswo eine Absage zu erteilen, tritt nun auch Deutschland in den syrischen Bomben-Krieg ein. – Und zwar ohne ein klares Kriegsziel sowie auf sehr wackliger rechtlicher Grundlage. Schon gar nicht verbunden mit einer politischen Strategie für die Zukunft Syriens.
Dort starben in den vergangenen Jahren bereits 250.000 Menschen. Etwa 12 Mio. Menschen befinden sich inner- und außerhalb Syriens auf der Flucht.

Besser wird es auch nicht, wenn sich in diesem Zusammenhang und anderen kriegerischen Verflechtungen führende PolitikerInnen weigern, den Begriff „Krieg“ als offizielle Sprachreglung zuzulassen und damit den brutalen Krieg sogar verschleiern helfen. Krieg ist Krieg, auch wenn er als „Bundeswehreinsatz“ „bewaffneter Einsatz“, „militärische Intervention“, „Terrorismusbekämpfung“ oder gar als „robuster Stabilisierungseinsatz“ bezeichnet wird.

Solidarität mit Frankreich ist nach den furchtbaren Anschlägen von Paris wichtig, auch wenn die Attentäter belgische und französische, also europäische Bürger waren, und sich vermutlich als junge Muslime ausgegrenzt fühlten.
Im Umkehrschluss heißt dies, dass Terrorismus nur zu bekämpfen ist, wenn ihm der destabilisierende soziale Nährboden entzogen wird. Schon alleine deshalb ist der o.g. Beschluss ein falsches Zeichen der Solidarität mit Frankreich.

Hier genau fehlen mir seitens der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sowohl die Analyse als auch zukunftsweisende Vorschläge. Dass in Wien kürzlich über politische Lösungen für Syrien gesprochen wurde, ist zu begrüßen. Noch aber ist keine politische Strategie erkennbar, wie dort ein Waffenstillstand mit Blick auf den Wiederaufbau des Landes erreicht werden kann. Schon insofern erscheint eine Kriegsbeteiligung Deutschlands als vollkommen überstürzt.

Es braucht keinerlei hellseherischen Fähigkeiten, um anzunehmen, dass die militärische Einmischung Deutschlands wie die kriegerischen Handlungen anderer Nationen in und um Syrien herum den Terrorismus nicht stoppen werden, sondern ein weiterer Nährboden für Terroristen sein wird. – Mit allen schrecklichen Folgen für Leib und Leben von Zivilisten wie für Soldaten. In der syrischen Region und in ganz Europa.
Das militärische Eingreifen Deutschlands wird damit zu einer weiteren Eskalation und Destabilisierung der Region führen und damit auch weitere Terroranschläge in Deutschland provozieren.

Der Westen sollte eher alles daran setzen, seine Verbündeten für eine Verhandlungslösung zu motivieren.
Der Beschluss des Deutschen Bundestages kann jedoch nicht als Signal in diese Richtung gehend verstanden werden.

Es bleibt auch unverständlich, weshalb nahezu keine Anstrengungen unternommen werden, dem IS die materiellen Wurzeln zu entziehen, indem
• der Ölschmuggel ausgetrocknet und damit Finanzströme gekappt werden,
• neue Waffenlieferungen an menschenverachtende Staaten wie Saudi Arabien unterbunden werden
• sowie der Nachschub an IS-Kämpfern gestoppt wird.

Ein Skandal ist es, dass beim 3. Mrd.-Euro Gipfel offensichtlich keine dahingehenden Bedingungen an die Türkei geknüpft worden sind, denn die entscheidenden Transfers werden ja bekanntlich über die syrisch-türkische Grenze vollzogen.

Die Folgen, das zeitliche Ausmaß und die Kosten für den beschlossenen Kriegseinsatz der Bundeswehr sind überdies nicht absehbar und werden unsere Kinder und Enkelkinder in jeder Hinsicht noch lange belasten.
Meine Sorge ist, dass mit dem Beschluss des Bundestages die Militarisierung der EU vorangetrieben und die Gefahr eines internationalen Krieges heranwächst.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie auf den § 80 des Strafgesetzbuches, „Vorbereitung eines Angriffskrieges“, hinweisen. Dort heißt es:
„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

Das gilt aus meiner Sicht auch für Parteivorsitzende, Minister und Abgeordnete.

Herr Gabriel, als ein christlich und sozialdemokratisch geprägter Mensch möchte ich nicht weiter mit dem sich fortwährend steigernden Kriegstreiben der herrschenden Politik unter Beteiligung der deutschen Sozialdemokraten in Verbindung gebracht werden.
Ich bitte Sie daher, meinen Austritt aus der SPD entgegenzunehmen und zu bestätigen.

Joseph Dehler

P.S. Damit in der Öffentlichkeit keinerlei Irritationen über die Gründe meines Parteiaustritts entstehen, informiere ich gleichzeitig die Presse“.

Mein Kommentar: Mir wird immer deutlicher, dass dieser so verwunderlich schnelle Kriegseintritt über mindestens 18 Monate lang medienpolitisch und organisatorisch vorbereitet wurde und man die staatsbekannten islamistischen Wirrköpfe in Frankreich hat gewähren lassen, um einen Grund zur „staatstragenden Empörung“ zu haben. Diese vermutung wird durch Analyse der entsprechenden Pressekampagnen gestützt, z.B. die „Querfront“-Kampagne, hierzu vgl.Katrin McClean: http://www.nachdenkseiten.de/?p=28643.

Jochen

Knute für Alte und Kranke – Nahles‘ Arbeitsentwurf für Sanktionen gegen Wehrlose: einfach ein paar Jahre eher wegsterben !

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Es ist wirklich empörend.
Aber von denen, die am Ende betroffen sein werden, werden sich die meisten nicht trauen, sich öffentlich zu empören.
Nein, sie werden sich schämen und einfach ein paar Jahre eher wegsterben. Und die Sozialkassen entlasten.
Das geschieht in Vorgriff auf die große Welle der Altersarmut.
Gut, dass es die große Koalition gibt, für die, die dann noch übrig bleiben.
Näheres in der jungen Welt:
http://www.jungewelt.de/2015/04-28/003.php

Arbeitsentwurf: Bundesregierung will geplante Hartz-IV-Verschärfungen teilweise auf die Sozialhilfe übertragen

Susan Bonath

Strafsanktionen bis auf null Unterstützung, Arbeits- und Ortsanwesenheitspflicht: Die Zusammenlegung der einstigen Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe 2005 hat nicht nur den vom Grundgesetz geforderten Schutz der Menschenwürde in die Bedeutungslosigkeit verbannt, sondern ein Dauerchaos produziert.
Hinter verschlossenen Türen bastelt die Bundesregierung deshalb an einer umfassenden Hartz-IV-Reform. Durchgewunken wird diese wohl im Sommer.
Man will das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Verwaltung »vereinfachen«, wird es aber, wie nach außen gedrungene Dokumente belegen, für »erwerbsfähige« Leistungsbezieher teils drastisch verschärfen.
Nun wurde bekannt: Kranke, Behinderte und Rentner, die Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen, müssen mit ähnlichen Einschnitten rechnen.

Das geht aus einem »Arbeitsentwurf« des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein »Gesetz zur Änderung des SGB XII« vom Februar hervor, den der Sozialrechtler Harald Thomé jetzt zugespielt bekam und veröffentlicht hat. Das Papier listet Vorschläge für Änderungen und Erweiterungen zahlreicher Passagen des Gesetzes auf.
Danach sollen einige der bei Hartz IV geplanten Neuregelungen, vor allem beim »Verfahrensrecht«, auf »dauerhaft Erwerbsgeminderte« übertragen werden. Behörden sollen schneller Zahlungen einstellen oder kürzen können und »Vermögen« und Einkünfte strenger anrechnen. Die »Angemessenheit« für eine Unterkunft soll stärker reglementiert werden.
Hier solle »das Hartz-IV-Sonderrecht auf das SGB XII übertragen werden«, konstatiert Thomé.
Dieser Plan der Regierenden müsse »umfassend kritisiert und gestoppt« werden, ruft er zum Protest.

Erwerbsgeminderte erhalten grundsätzlich dieselben Sätze wie Hartz-IV-Bezieher. Alleinstehende bekommen monatlich 399 Euro, Lebenspartner je 360 Euro. Dazu wird die »angemessene« Miete erstattet.
Auch bei den Wohnbedingungen für bedürftige Kranke, Behinderte oder Rentner ist es ähnlich: Obergrenzen für die Miete bestimmen die Kommunen. Vielerorts liegen diese weit unter der Wohngeldtabelle.
Ist die Bleibe zu teuer, wird auch Grundsicherungsbeziehern auferlegt, innerhalb von sechs Monaten umzuziehen. Danach werden ihnen nur noch die »angemessenen« Kosten erstattet, den Rest müssen sie zuzahlen.
Wie bei der Hartz-IV-Reform will das Arbeitsministerium die Vorgabe ausbauen, dass jeder Umzug von der Behörde explizit genehmigt werden muss. Die könnte das verweigern, wenn die neue Wohnung teurer als die alte ist oder wenn sie nicht selbst zum Umzug aufgefordert hat. Auf Grundsicherung Angewiesene müssen damit rechnen, in einer zwar billigen, aber mangelhaften Wohnung bleiben zu müssen.
Selbst wenn das Amt den Umzug verlangt: Mietkautionen oder Genossenschaftsanteile soll es weiterhin nur als Darlehen übernehmen. Das müssen Betroffene dann in Raten abstottern.

Zudem will das BMAS die Sozialämter berechtigen, schneller Leistungen einzustellen, etwa, wenn der Betroffene innerhalb einer »angemessenen« Frist verlangte Unterlagen nicht vollständig eingereicht hat – und das ganze ohne Bescheid.
Dazu heißt es in dem vorgeschlagenen Anhang an den Paragraphen 44: »Zur Vermeidung einer rechtswidrigen Leistungsgewährung kann der (…) zuständige Träger die Zahlung (…) ohne Aufhebung des Bewilligungsbescheides ganz oder teilweise vorläufig einstellen, wenn er Kenntnis von leistungserheblichen Tatsachen erhält, die eine künftige Verringerung oder einen Wegfall der bewilligten Leistung nach sich ziehen.«
Außerdem soll auch für Erwerbsunfähige die »sofortige Vollziehbarkeit« amtlicher Entscheidungen gelten. Im Klartext: Wie bei Hartz IV seit Beginn praktiziert, sollen Widersprüche und Klagen gegen Verwaltungsakte keine aufschiebende Wirkung entfalten.
Trotz unsicherer Rechtslage wird also sanktioniert, bis das Gericht entscheidet. Selbst bei Eilanträgen kann dies mehrere Monate dauern.
Konkretisiert werden soll weiterhin, dass einmalige Einkünfte, wie Guthaben bei Gaslieferanten, im Folgemonat abgezogen werden. Dazu zählen auch »Zuwendungen«, die als Sachleistung – zum Beispiel ein kostenfreies Mittagessen – erbracht werden.

Bereits jetzt wird bei der Grundsicherung vorhandenes »Vermögen« weit strenger angerechnet als bei Hartz IV. So muss jemand, der letzteres beantragt, nicht komplett alles aufbrauchen, bevor er Hilfe erhält. 150 Euro pro Lebensjahr darf er für die Altersvorsorge angespart haben. Bei einem 45jährigen sind das 6.750 Euro, ein 60jähriger darf 9.000 Euro oder Vermögensgegenstände in diesem Wert behalten.
Beantragt jemand Grundsicherung, muss er zuvor jegliche Ansparbeträge über 1.600 Euro für den Lebensunterhalt ausgeben. Über 60jährigen werden 2.600 Euro gewährt.

Ebenso haben Grundsicherungsbezieher keinen Anspruch auf Freibeträge. Das gilt nicht nur für Rente und Kindergeld, sondern auch für Erwerbseinkommen.
Der Grundfreibetrag von 100 Euro, wie bei Hartz IV, gilt hier nicht. Zudem kann die Behörde Klienten, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, regelmäßig zur Überprüfung ihrer Arbeitsfähigkeit bei einem amtsärztlichen Dienst verpflichten. Ist diese nach dessen Attest noch teilweise (unter drei Stunden täglich) vorhanden, darf das Amt die Leistungsbezieher unter Androhung von Kürzungen in Maßnahmen oder »zumutbare« Arbeit zwingen.
Im Paragraphen 39 a des SGB XII heißt es dazu: »Lehnen Leistungsberechtigte entgegen ihrer Verpflichtung die Aufnahme einer Tätigkeit (…) ab, vermindert sich die Regelbedarfsstufe um bis zu 25 Prozent.« Bei wiederholten »Vergehen« können die Sanktionen summiert werden.
Das heißt: Auch Behinderte dürfen bis auf null sanktioniert werden, wenn sie nicht spuren. Daran soll auch mit der geplanten Novelle nicht gerüttelt werden.

Ausgegrenzt und verhöhnt

Kapitalismus produziert Armut. Wer durchs Raster fällt, weil er krank, behindert, mittellos, Migrant oder schlicht vom Pech verfolgt ist, landet unten: in Leiharbeit, Minijobs, Erwerbslosigkeit, in einer schäbigen Wohnung, im Asylheim, manchmal auf der Straße.
Hartz IV oder Sozialhilfe lauern mit Stapeln von Antragsformularen. Wer da nicht durchblickt, bekommt nichts. Am Ende wartet die Altersarmut.

Was die sogenannte Elite von Betroffenen hält, tut dem Volk zum Beispiel Bild-Berichterstatter Dirk Hoeren kund. In steter Regelmäßigkeit zieht der Mann in dem Springer-Blatt über ausgesuchte Gruppen her. »Warnte« er im vergangenen Jahr vor allem vor »Bulgaren, Rumänen und Polen«, die in Deutschland »Stütze abgreifen« wollten, machte er in diesem Februar Front gegen »Hartz-IV-Griechen«.
Nur eine Woche später schlug er auf »EU-Ausländer« ein, für die Hartz IV der »Haupteinwanderungsgrund« sei.
Im April wollte er »alle Faulen aufs Sozialamt« schicken. Er meinte damit die eine Million im Jahr 2014 Sanktionierten, die das Sozialrecht wohl als »reine Stützeveranstaltung« begriffen und »Behördentermine und Jobs verpennen«. Bereits im Vorjahr forderte er für jene »keine Stütze für null Bock«.

Dass derlei Hetze in einem öffentlich vertriebenen Blatt – und Bildist nicht das einzige – straffrei publiziert werden darf, ist das eine.
Der größere Skandal: Über sieben Millionen Menschen sind auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen. Viele davon sind nicht einmal arbeitsfähig.
Rentner und Behinderte müssen oft ein Leben lang von den kläglichen Mitteln ihr Dasein fristen. Selbst bei ihnen wird die Daumenschraube angezogen: Spuren oder Hungern.
Bei 18- bis 25jährigen geht das ruckzuck. Schon einem verpassten Termin kann die Totalsanktion folgen – gesetzlich legitimiert. Betroffene können »wählen«:
Drei Monate lang betteln oder stehlen, verachtet von gut Betuchten wie Niedriglöhnern und manchen Journalisten.

»Fördern und fordern« nennt das die Bundesregierung. So wolle man »die Motivation steigern«, erklärte der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, 2011 in einem »Grußwort« an das Arbeitsministerium und EU-Politiker.
Das ist nichts anderes als zynische Verhöhnung aller Abgehängten, Mittellosen, Alten, Kranken, Behinderten durch selbsternannte »Leistungsträger« unserer »Wertegemeinschaft«. (sb)

Jochen

Verheizt und aufgeladen

Zu diesem offenen Brief der Personalräte hier bald mehr…

altonabloggt

Bundesagentur für Arbeit Bild: privat Bundesagentur für Arbeit Bild: privat

Wallraff und sein Team deckten auf. In der RTL Reportage, vom vergangenen Montag, „Wenn der Mensch auf der Strecke bleibt“ offenbarte diese gravierende Missstände in deutschen Jobcentern. Unsinnige Maßnahmen, erschreckende Aussagen von Mitarbeitern und nervöse Aussagen durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, zeigten schonungslos die tägliche Realität im Umgang mit den Erwerbslosen.

Wallraff war bereits Ende Februar Gast bei der monatlichen Pressekonferenz der Bundesagentur für Arbeit, in der die beschönigten Arbeitslosenzahlen verkündet werden. Dadurch aufgeschreckt, ahnte die BA etwas und versendete bereits im Vorfeld eine Mailan die Mitarbeiter. „Zwar kenne sie noch nicht die genauen Inhalte, die Sendung wird aber sicher kritisch ausfallen“, so die Nürnberger Pressestelle. Weiter heißt es: „Auch wenn die Sendereihe stark zugespitzt ist, müssen wir sie ernst nehmen“. Die Mitarbeiter werden aufgefordert auch in den nächsten Wochen der BA und den Pressesprechern vor Ort mitzuteilen, wenn diese von…

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Mindestlohn: Nahles umgepustet

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Kommentar zum Herumeiern der Sozialdemokratie in der Regierung – was Gabriel bei TTIP, macht Nahles beim Mindestlohn:
https://www.jungewelt.de/ansichten/nahles-umgepustet

»Wir halten Wort«, hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bei Verabschiedung des Mindestlohngesetzes im Bundestag erklärt und behauptet: »Branchenausnahmen vom Mindestlohn wird es nicht geben.«
Das stimmte schon damals nicht. Jetzt soll es noch schlimmer werden.

Neben der zu geringen Höhe sind die weitreichenden Ausnahmen ein entscheidender Geburtsfehler der zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Lohnuntergrenze.
Azubis und Jugendliche unter 18 Jahren sind komplett ausgenommen, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.
Und im Zeitungsvertrieb besteht – ebenso wie in der Saisonarbeit – eine branchenbezogene Diskriminierung: Zusteller haben 2015 nur Anspruch auf 75 Prozent des ohnehin mickrigen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Erst 2018 sollen sie mit anderen Niedriglöhnern gleichgestellt werden.

Zu verdanken haben dies die rund 300.000 Zeitungsboten der mächtigen Verlegerlobby. »Lex Springer« hatte der Linke-Fraktionsvize Klaus Ernst die Regelung deshalb getauft. Doch im Prozess der Gesetzgebung ist den Lobbyisten offenbar etwas durchgerutscht: Im Gesetzestext sind nur diejenigen Zeitungsboten vom vollen Mindestlohn ausgenommen, die »ausschließlich periodische Zeitungen und Zeitschriften« austragen. Das sind allerdings die wenigsten. Zumeist stecken sie neben Tageszeitungen auch noch Werbematerial und Briefe in die Postkästen.
Ver.di hat deshalb darauf hingewiesen, dass fast allen Zustellern das Minimum von 8,50 Euro pro Stunde zusteht – und ihren Mitgliedern zur Durchsetzung dieses Anspruchs gewerkschaftlichen Rechtsschutz angeboten.

Darauf haben die Verlagskonzerne offenbar reagiert. Wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, soll die Regelung nach dem Willen der Regierungsfraktionen nun doch für alle Zusteller gelten.
Wenn jetzt tatsächlich ein bereits verabschiedetes Gesetz auf Druck der Verlage noch einmal aufgeschnürt wird, macht das einiges deutlich: zum einen, dass es mit der neuen Beschäftigten- und Gewerkschaftsnähe der Sozialdemokraten nicht allzu weit her ist. Ein bisschen Gegenwind von Kapitalseite pustet Nahles und Co. schnell um.

Zum anderen zeigt sich, wer in dieser Republik das Sagen hat. Die politischen Eliten sind abhängig von der veröffentlichten Meinung einer Medienbranche, die von wenigen, oligopolistisch agierenden Großkonzernen dominiert ist. Im Konflikt mit Springer, Holtzbrinck und Co. macht das politische Establishment schnell einen Rückzieher.

Der Vorgang dokumentiert nicht nur die Halbherzigkeit »schwarz-roter« Reformpolitik. Er zeigt auch, dass sich der Wind gedreht hat.
Die Wohlfühlphase der großen Koalition neigt sich ihrem Ende zu.
Statt sozialer Reförmchen ist ein Abbau von Gewerkschaftsrechten angesagt – siehe Gesetz zur »Tarifeinheit«.
Die Beschäftigten und ihre Organisationen müssen sich wieder auf härtere Zeiten einstellen.

Meine Frage: Hatten die „harten Zeiten“ seit der Agenda 2010 etwa irgendwann mal mit milden Zeiten gewechselt ?

Jochen