Beweis auf Eis. Wie gefrorenes Blut zur Aufklärung von COVID-Impfschäden beitragen kann

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Der von der KBV dokumentierte massive Anstieg unerwarteter und unerklärlicher Todesfälle just zum Zeitpunkt, als die massiven Impfkampagnen einsetzten, bestätigt meine schlimmsten Befürchtungen. *)

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Die Regierung und die angeschlossenen Leim-Medien, „Faktenchecker“ u.s.w. haben ohne besseres Wissen gelogen, verharmlost und so zum Tod von Hunderten Geimpfter beigetragen. Zuvor hat sie aktiv dafür gesorgt, dass Zusammenhänge verschleiert, ansonsten selbstverständliche Ursachen- und Begleitforschung unterdrückt und Kritiker aktiv diffamiert wurden, siehe https://josopon.wordpress.com/2022/05/10/charite-studie-lasst-auf-massive-untererfassung-von-impfschaden-durch-corona-vakzine-schliesen-von-leim-medien-als-schwurbelei-abqualifiziert/.
Im Zusammenhang mit den Korruptionsaffähren innerhalb der EU, die auf höchst intransparente Weise „Impf“-Stoffe bei Schmuddelfirmen (vgl. https://josopon.wordpress.com/2021/11/04/bei-zulassung-von-biontech-pfizer-wurde-geschlampt-bei-zulassung-von-biontech-pfizer-wurde-geschlampt/ wie Pfizer bestellt hat, ist der Gedanke an eine Aufarbeitung in Form großer Prozesse naheliegend – solchen Leuten sollte ein- für alle Mal das handwerk gelegt werden.

Zum Glück kommt Wahrheit scheibchenweise ans Licht, und es ist nicht gelungen, sämtliche Beweise zu vernichten, so wie bei Pfizer sämtliche Versuchstiere nach erfolgreicher Notzulasung entsorgt worden sind, um Forschungen zur Langzeitverträglichkeit zu unterbinden.
Dazu die folgende Veröffentlichung auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=91462
Ein Artikel von Ralf Wurzbacher
Auszüge:

Schwere bis todbringende Nebenwirkungen nach der Behandlung mit den Covid-19-Vakzinen werden inzwischen zwar nicht länger verleugnet. Zur Zahl der Fälle, zu möglichen Zusammenhängen zu Übersterblichkeit und Geburtenrückgang schweigen sich Politik, Behörden und Leitmedien allerdings weiterhin aus. Und wer Entschädigung für eigenes Leid oder den Verlust eines Angehörigen durchsetzen will, steht in aller Regel auf verlorenem Posten.
Aber die Lage könnte sich demnächst bessern. Elke Austenat, Spezialistin im Bereich Diabetologie, beleuchtet im Interview mit den NachDenkSeiten neue Verfahren zum Nachweis von Impfschäden – bei Verstorbenen und Lebenden. Betroffene ermuntert sie, Blut konservieren zu lassen, mit dem sich vielleicht schon in naher Zukunft belegen lässt, dass sie Opfer der Spritze geworden sind. Mit ihr sprach Ralf Wurzbacher.

Frau Austenat, dass die Behandlung mit den sogenannten Corona-Impfstoffen auf Basis der mRNA- und der Vektortechnologie mit vielfältigen Nebenwirkungen und zum Teil schwerwiegenden körperlichen Schäden mit bis hin tödlichem Ausgang einhergehen kann, gilt mittlerweile als unstrittig.
Zum Beispiel beziffert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Zahl derer, die im Jahr 2021 infolge einer Impfung einen Arzt aufgesucht haben, mit 2,5 Millionen. In welchen Größenordnungen denken Sie?

Wir wissen, dass weltweit Milliarden Menschen und in Deutschland rund 65 Millionen Menschen geimpft wurden. Geht man davon aus, dass etwa sieben Prozent der bisher produzierten Impfstoffchargen im Zusammenhang mit schweren Komplikationen stehen, dann könnte die Zahl der KBV die reale Lage erheblich unterschätzen.

Warum Chargen und warum sieben Prozent?

In den USA lässt sich anhand der VAERS-Daten der Gesundheitsbehörde CDC – also des offiziellen Meldesystems für Verdachtsfälle unerwünschter Nebenwirkungen von Impfstoffen – und durch Abgleich mit den veröffentlichten Chargennummern ermitteln, dass rund 90 Prozent der Meldungen auf 7,5 Prozent belegter Chargennummern zurückgehen. Ganz offensichtlich wirkt ein kleiner Teil der Chargen sehr viel toxischer als der große Rest, weshalb ich das amerikanisches Roulette nenne.
Das deckt sich auch hierzulande mit Beobachtungen etwa in Pflegeheimen. Es gab Fälle, in denen nach der Durchimpfung schlagartig sehr viele Bewohner verstorben sind, und andere, wo nichts dergleichen passierte.

Haben Sie selbst die VAERS-Daten analysiert?

Die Befunde stammen vom Physiker Professor Doktor Werner Bergholz, der dem Corona-Sachverständigenausschuss der Bundesregierung angehört. Er hat sich in seinem Berufsleben intensiv mit Qualitätsmanagement und Risikoanalysen beschäftigt und weiß daher sehr gut, wie man Zahlen erhebt und auswertet.
Er hat schon sehr früh auf die Gefahren der Impfungen hingewiesen und angesichts ihres begrenzten Nutzens den Stopp der Impfkampagne gefordert.
Er sieht auch eine starke Korrelation zwischen der Impfrate und der seit vielen Monaten gemessenen Übersterblichkeit und dem Geburtenrückgang in Deutschland.
Aber solche Hinweise, dazu aus höchst berufenem Munde, werden von den Regierenden und den Medien bis heute ignoriert oder abgestritten.

Eigentlich sollte man annehmen, dass jede Impfdosis den identischen Inhalt hat. Warum ist das offenbar nicht so?

Es gibt inzwischen etliche Untersuchungen, die belegen, dass zwischen den Chargen Unterschiede bestehen. Handelt es sich um Verunreinigungen durch Fehler im Produktionsprozess oder wird hier vorsätzlich gepanscht? Darüber lässt sich spekulieren, das soll aber hier nicht das Thema sein, sondern vielmehr, was daraus folgt.
Nimmt man die Erkenntnisse von Professor Bergholz und überträgt sie auf Deutschland, könnten bei bislang fast 190 Millionen verabreichten Impfdosen im Nachgang von circa 14 Millionen Injektionen stärkere Nebenwirkungen aufgetreten sein.
Aber auch das ist spekulativ, weil die Hersteller sich nicht in die Karten blicken lassen. Laut dem US-Konzern Pfizer, der das BioNTech-Vakzin Comirnaty vertreibt, kann eine Charge 7,5 Millionen Impfungen liefern. Das ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Chargennummer.
Herr Bergholz sagt, dass bis zu 1,4 Millionen Impfdosen eine identische Chargennummer enthalten. Es können aber auch weniger oder mehr sein. Nichts davon wird offengelegt.

Welche sind die nach Ihrer Kenntnis gravierendsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach Impfung mit den Covid-19-Präparaten?

Ich will vorausschicken, dass das Thema Impfschäden inzwischen sogar in den Leitmedien verhandelt wird und selbst Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der die Impfung lange Zeit als nebenwirkungsfrei bezeichnet hatte, vom sogenannten Post-Vac-Syndrom spricht.
Aber auch das ist nur eine Nebelkerze, mit der die Verantwortlichen die ganze Tragweite der Schäden herunterspielen wollen. Was sehen wir seit Beginn der Impfkampagne? Menschen, die davor gesund waren oder unter keinen schweren Erkrankungen litten, sind nach der Spritze schwer erkrankt.
Zum Beispiel sind da die Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen vor allem bei jüngeren Menschen, dazu Thrombosen in allen Winkeln des Körpers.
Ärzte berichten von gehäuften Karzinom-Entwicklungen, haben dafür sogar das Wort Turbokrebs kreiert, von allen möglichen Autoimmunerkrankungen und vielen anderen Leiden.
Und dann gibt es zunehmende Berichte über Menschen, die eben noch kerngesund waren und urplötzlich tot umfallen. Das kann man nicht vom Tisch wischen.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), in Deutschland zuständig für die Arzneimittelüberwachung, verkündet weiterhin, die Impfung gehe nur in Ausnahmefällen mit ernsteren Nebenwirkungen einher, sei aber alles in allem gut verträglich und sicher.

Hier wird vertuscht und gelogen, dass sich die Balken biegen. Ein Beispiel aus meinem Fachgebiet, der Diabetologie: Viele Menschen entwickeln nach Impfung wie aus dem Nichts eine Typ-1-Diabetes, bei dem der Körper kein Insulin mehr produziert.
Beobachtet werden schwere Stoffwechselentgleisungen mit Bewusstseinseinschränkungen bis hin zur Bewusstlosigkeit, bekannt als Coma diabeticum.
Was sagt das PEI? Das zählen wir nicht, weil sich die Fallzahlen angeblich im Rahmen des Erwartbaren bewegen.
Dieselbe Masche bei Gehirnentzündungen bei Jugendlichen, es zeige sich kein einheitliches Krankheitsbild, deshalb: Zählen wir nicht.
Oder bei Todesfällen in zeitlicher Nähe zur Impfung wird mitgeteilt, der Betroffene habe eine Neigung zu schweren Allergien gehabt.
Das PEI wertet die Verdachtsmeldungen nicht im richtigen Kontext und dies ganz systematisch.

Was es für Betroffene extrem schwer bis unmöglich macht, den Nachweis eines Impfschadens zu erbringen. Es werden so gut wie keine Obduktionen durchgeführt und wer sich die Mühe macht, wie etwa der Pathologe Arne Burkhardt, der seit längerem Impfschäden ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen versucht, wird als Verschwörungstheoretiker verunglimpft. Was kann man also tun?

Die Wissenschaft ist jetzt einen Schritt weiter. Die Covid-19-Impfstoffe sind bekanntlich so konzipiert, dass sie einer Zelle quasi den Auftrag erteilen, Spike-Proteine zu kreieren, auf die der Körper dann mit den nötigen Abwehrmaßnahmen reagieren soll. Der Körper kommt nicht mit dem ganzen SARS-Cov2-Virus in Kontakt, sondern einzig mit den Spikes, die eigentlich nur dazu da sind, dass der Erreger an die Zellen andocken kann.
Erkrankt man dagegen natürlich, sind im Körper alle Bestandteile des Virus nachweisbar: die Spikes und das im Kern befindliche Nukleokapsid-Protein, also der genetische Code. Und jetzt kommt der Punkt: Findet man in geschädigtem Gewebe nur das Spike-Protein, ist das der Beleg für einen Impfschaden.
Es ist dem Dresdner Pathologen Michael Mörz zu verdanken, diese Entdeckung gemacht zu haben.

Zum besseren Verständnis: Mörz wurde im Auftrag der Angehörigen eines nach Impfung verstorbenen 76-jährigen Mannes aktiv, worüber jüngst der Mitteldeutsche Rundfunk im TV-Beitrag „Hirnschädigung nach Impfung – Wie Hinterbliebene um Aufklärung kämpfen“ berichtete.
Mörz stellte bei dem Toten eine Reihe von Entzündungserkrankungen fest, darunter des Gehirns, des Herzens sowie der Blutgefäße, und führte dies auf das jeweilige Vorhandensein des Spike-Proteins zurück. Für Sie ist das so etwas wie ein wissenschaftlicher Dammbruch?

In der Tat. Seine Erkenntnisse hat Herr Mörz in einer Studie veröffentlicht, die im Oktober im renommierten Journal Vaccine erschienen ist. Die Ergebnisse, heißt es darin, „bestätigen eine ursächliche Rolle der genbasierten Covid-19-Impfstoffe und dieser diagnostische Ansatz ist auch für potenziell impfstoffinduzierte Schäden an anderen Organen relevant“.
Bemerkenswert ist außerdem, dass das Robert Koch-Institut diese Schlüsse in einer eigenen Untersuchung selbst gezogen hat.

Wie das?

Das RKI wollte herausfinden, wie viele Menschen in der Bevölkerung schon mit dem Corona-Virus Kontakt hatten und hat dafür in der SeBluCo-Studie über 135.000 Blutspenden auf die Existenz von Antikörpern untersucht. Darin steht, dass „Antikörper gegen das Nukleokapsid als Hinweis auf eine natürliche Infektion“ zu werten und „ungefähr die Hälfte der im Mai 2022 nachgewiesenen Antikörper (…) nur auf Impfungen zurückzuführen“ seien.
Das Verdienst von Herrn Mörz ist der direkte Nachweis des Spike-Proteins im geschädigten Gewebe, ohne dass ein Nukleokapsid vorhanden ist – womit der Übeltäter quasi zweifelsfrei gefasst ist: die mRNA-Impfung.

Um es auf den Punkt zu bringen: Sofern sich in krankem Gewebe nur Spikes und nichts sonst vom SARS-Cov-2-Virus nachweisen lassen, liegt ein Impfschaden vor.
Gilt das dann ebenso für das lebende Objekt?

Natürlich. Professor Arne Burkhardt ist schon mit entsprechenden Fällen befasst. Wenn man also bei sich eine Biopsie vornehmen lassen wollte, könnte man die Proben von ihm untersuchen lassen.

Sie selbst werben aktuell für einen noch weitergehenden Schritt: Die Kryokonservierung von Blut. Was hat es damit auf sich?

Die Konservierung von Stammzellen als Vorsorgemaßnahme ist ja schon heute ein gängiges Verfahren. Diese Stickstoff-Konservierung lässt sich machen, um damit den Nachweis für einen Impfschaden erbringen zu können.
Hintergrund sind neue wissenschaftliche Beweise der Grundlagenforschung. Danach lässt sich im Blut erkennen, ob ein körperliches Leid durch eine natürliche Infektion entstanden ist, ausschließlich durch die Impfung mit einem Covid-19-Impfstoff oder durch eine Kombination aus beidem.
Das Prinzip ist dasselbe wie bei der Bestimmung von Organschäden: Spike-Proteine lassen sich auf bestimmten Blutzellen feststellen und sofern nur sie und kein Nukleokapsid vorhanden ist, liegt ein Impfschaden vor.

Wann könnte das Verfahren routinemäßig im Labor durchgeführt werden?

Wie mir Frau Professor Brigitte König, Leiterin des Labor Magdeburg Molecular Detections, mitteilte, arbeitet die Forschung mit Hochdruck auf dieses Ziel hin. Möglicherweise dauert es nur noch wenige Monate, bis es so weit sein wird.

Und es wäre das Labor von Frau König, das bis dahin das Blut von potenziellen Impfopfern einfrieren würde?

Frau König ist so etwas wie der Zünder. Meine Hoffnung ist ja, dass sehr viele Menschen diesen Weg gehen und sagen, ich werde zum „stummen Zeugen“, indem ich mein Blut einfrieren und untersuchen lasse, sobald dies möglich ist. Kryokonservierung können auch andere Labore machen und wenn sich das herumspricht und die Bürger das Angebot nachfragen, wird es sicher auch von vielen Laboren offeriert.
Wir von der Bürgerbewegung „Evidenz der Vernunft“ haben die erforderlichen Abläufe, und was jeder Einzelne tun sollte, in einem Flyer zusammengetragen.

Und die Idee ist die, dass so eines Tages ein Impfschaden nachweisbar wird und die Betroffenen auf dieser Grundlage Schadensersatz geltend machen können?

Das ist eine Möglichkeit, wobei ich dabei nicht nur an den deutschen Staat denke. Bekanntermaßen haben sich die Hersteller vertraglich von einer Haftung befreien lassen.
Sofern aber ein Gesetz oder eine Verbindlichkeit auf falschen Annahmen beruht, ändert sich die Ausgangslage.
Die große falsche Annahme besteht ja darin, dass diese Pandemie einzig und allein durch die Impfung der ganzen Menschheit zu besiegen wäre.
Tatsächlich wird eine Weitergabe des Virus ja gerade nicht durch die Impfung verhindert und die Hersteller wussten das auch, wie sich jüngst herausgestellt hat. Sie haben es aber nicht kommuniziert, so wenig wie die zuständigen Behörden.
Dazu gibt es seit mindestens zwei Jahren starke Hinweise, dass diese als Impfung deklarierte mRNA-Injektion weder eine Reinfektion verhindert – der neu erfundene Name heißt Durchbruchsinfektion zusätzlich Menschen krank macht und sogar töten kann.
Wir haben es also mit einem System der Vertuschung, Täuschung, ja gezielten Betrugs zu tun.

An dem viele beteiligt waren, auch die Bundesregierung …

Sehr richtig. Es wird an Juristen sein, zu klären, ob deshalb nicht auch die politischen Entscheider und die Profiteure zur Verantwortung gezogen und in Regress genommen werden können und müssen.
Das wäre dann nicht der deutsche Staat – sonst müsste der Steuerzahler erneut bluten – sondern die Impfstoffindustrie und die politischen Akteure wie Angela Merkel, Olaf Scholz, Jens Spahn oder Karl Lauterbach müssten für die Schäden zur Rechenschaft gezogen werden, um nur die wichtigsten Promotoren der Impfnötigung zu benennen.

Glauben Sie nicht, dass die Politik alles unternehmen wird, diesen Gang der Dinge zu verunmöglichen?

Natürlich, aber das spornt mich an. Ich bin ja bereits als „Querdenker“ verrufen.
Aber der wohl größte Querdenker war Albert Einstein. Wissen Sie was: Mit dem geselle ich mich gerne.

Dr. med. Elke Austenat ist Fachärztin für Innere Medizin und war bis 1980 in der Diabetologie als Stations-, Ober- und stellvertretende Chefärztin tätig. Nach ihrer politischen Haft in der DDR bis 1982 war sie von 1984 bis 2007 als ärztliche Direktorin und Owner des Austenat Diabetes Institut in West-Berlin engagiert.
Seit 2007 arbeitet sie als internationale Beraterin im Bereich Diabetes mellitus und Publizistin. Sie erhielt den Johann-Gottlieb-Fichte-Preis der Humboldt-Universität Berlin, war Dozentin für die Kaiser-Friedrich-Stiftung Berlin, den Bund Deutscher Internisten, das Landesinstitut für Arbeitsmedizin Berlin und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft.
Darüber hinaus entwarf und verantwortete Austenat Hunderte verschiedene medizinische Studien. Sie ist Gründerin und Betreiberin der Bürgerinitiative Evidenz der Vernunft (EdV)

*: Anmerkung: Nachdem diese Statistik ausgerechnet auf einer Konferenz der AfD präsentiert und interpretiert wurde, hat die KBV ganz schnell sich von den dort vorgelegten Erklärungsmodellen distanziert und statt dessen geäußert:
„Aus Sicht der KBV handelt es sich bei der dargestellten Zunahme der Todesfälle in den Quartalen I-IV 2021 und Quartal I 2022 größtenteils um eine pandemiebedingte Übersterblichkeit. Dies verdeutlicht nochmals die Bedeutung der COVID-19-Schutzimpfung als wirksame Maßnahme zur Verhinderung von schweren Verlaufsformen bis hin zu Todesfällen. Ohne die Impfung wäre die Übersterblichkeit wahrscheinlich weit höher gewesen.“

kuekenpiepsenDas ist lächerlich. Wenn dem so wäre, hätte es ja mit der Ausbreitung der Infektion langsam ansteigende und, insbesondere nach der Impfkampagne auch wieder abfallende Todesfallzahlen gegeben.
Damit stellt sich die KBV als Kükenpiepser und Staatsbüttel dar.
Na ja, die verantwortlichen Funktionäre lassen sich ja aus den Zwangsbeiträgen der Kassenärzte allesamt fürstlich bezahlen.
Aus diesem System bin ich folgerichtig 2019 ausgetreten.
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Jochen

Märchenonkel Gabriel: Zu TTIP ein Schreiben an die Genossen voller Halbwahrheiten, Allgemeinplätzen und Auslassungen

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Thorsten Wolff hat genau hingeschaut und seine Hinweise bei Jens Berger auf den NachDenkSeiten eingestellt:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=24825
Dort findet sich auch das vollständige Schreiben.
Hier Auszüge:

Sigmar Gabriels Schreiben an die SPD-Mitglieder: Mit Halbwahrheiten zum Freihandelsabkommen?

Verantwortlich: Jens Berger

Der SPD-Vorsitzende und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat sich jüngst per E-Mail an die Mitglieder seiner Partei gewandt. Thema seines Schreibens: Das derzeit verhandelte Freihandelsabkommen “TTIP” zwischen der Europäischen Union und den USA sowie das “CETA”-Abkommen mit Kanada.
Ziel seines Schreibens: Die SPD-Mitglieder zu beruhigen und auf Linie bringen.
Überzeugend sind Gabriels Argumente nicht. Auch, weil er so manches verschweigt und anderes herunterspielt. Eine Analyse von Thorsten Wolff.

Der Mitgliederbrief wurde am 28. Januar per E-Mail versandt. Wir kommentieren im Nachstehenden zunächst einzelne Passagen des Schreibens (in kursiv) und dokumentieren dieses anschließend nochmals komplett.

  1. Analyse zentraler Passagen des Mitgliederbriefs:

    Viele Bürgerinnen und Bürger, auch uns nahestehende Verbände und Organisationen, äußern teils heftige Kritik an diesen geplanten Freihandelsabkommen, sind verärgert über die mangelnde Transparenz der Verhandlungen und haben die Befürchtung, dass durch die Freihandelsabkommen bewährte europäische Standards etwa im Verbraucher- und Umweltschutz, bei den Arbeitnehmerrechten, in der Daseinsvorsorge und der Kultur ausgehöhlt werden könnten. Insbesondere auch die Frage des Investorenschutzes weckt großes Misstrauen.

    Freihandelsabkommen ja, aber nicht um jeden Preis.

    In den Gesprächen, die ich in unserer Partei führe, nehme ich Unbehagen und Unsicherheit wahr. Manchmal gibt es auch die Sorge, dass sich die SPD auf Bundesebene oder in der Bundesregierung bereits auf eine bedingungslose Zustimmung zu diesen geplanten Freihandelsabkommen festgelegt habe. Weil gerade das nicht stimmt, möchte ich Dich zu Beginn des neuen Jahres über den Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene, über meine Haltung als Vorsitzender der SPD und als Bundeswirtschaftsminister informieren.

    In den hier zitierten Absätzen macht Gabriel deutlich, worum es ihm geht: Die Menschen glauben zu machen, dass Freihandelsabkommen (TTIP, CETA) gar nicht so schlimm seien, wie alle denken, und dass die SPD nicht um jeden Preis zustimmen werde. Hierzu beginnt er mit einer sachlichen, inhaltlich zutreffenden Hinführung zum Thema.
    Diese Passage ist taktisch durchaus klug formuliert: Gabriel schreibt von “heftige[r] Kritik”, er schreibt, die “Bürgerinnen und Bürger” seien “verärgert” und hätten eine “Befürchtung”. Damit weckt er die Erwartung, dass Kritik, Verärgerung und Befürchtung im Nachfolgenden widerlegt werden. Was er dann ja auch versucht.

    Früh und recht direkt spricht Gabriel auch das Hauptproblem der SPD im Allgemeinen und seiner Person im Besonderen an, nämlich mangelnde Glaubwürdigkeit.
    Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Partei (mindestens) in der Haltung zu internationalen Abkommen sind berechtigt. Man erinnere sich etwa an den europäischen “Fiskalpakt” 2011/2012, den die damals oppositionelle SPD hätte verhindern können, den sie aber nicht verhindert hat. Und das, obwohl sie monatelang so tat, als sei eine Ablehnung eine ernsthaft ins Auge gefasste Option. Am Ende aber siegte die Staatsräson, wollte sich die Partei nicht als einziger Akteur in Europa gegen diesen ausverhandelten internationalen Vertrag wenden.

    Es gibt keinen Grund, anzunehmen, dass sich Gabriel und die SPD bei internationalen Freihandelsabkommen wie CETA oder TTIP anders verhalten.
    Denn genau das eben am Beispiel des “Fiskalpakts” geschilderte Verhalten hat Gabriel am 27. November 2014 im Bundestag, bezogen auf CETA, sogar schon angekündigt: “Es ist überhaupt kein Problem für mich, zu wiederholen, dass wir im Hinblick auf CETA am Ende vor der Frage stehen, ob unser Unwohlsein und die Kritik an dem ‘Schweizer Käse’ des Investitionsschutzes – der Gutachter hat es so bezeichnet; so schwach findet er es – dafür ausreichen, dass Deutschland als alleiniges Land in Europa den gesamten Prozess anhalten kann. Sie werden sich als grüne Fraktion fragen müssen, wie Sie als europäisch-orientierte Partei, die Sie ja sind, mit Ihrer Position umgehen, wenn der Rest Europas dieses Abkommen will. Ich sage Ihnen: Deutschland wird dem dann auch zustimmen. Das geht gar nicht anders.”

    Wenn Gabriel im Mitgliederbrief also behauptet, die SPD hätte sich noch nicht auf eine “bedingungslose Zustimmung” festgelegt, so sind an dieser Äußerung mindestens Zweifel angebracht.

    Der Abbau von Zöllen und anderen Handelsbarrieren liegt im natürlichen Interesse einer Exportnation wie der deutschen. Millionen Arbeitsplätze hängen in unserem Land vom Export und von möglichst freien Handelswegen ab. Deshalb hat sich die SPD mit CDU und CSU im Koalitionsvertrag auch darauf verständigt, das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) zu unterstützen und den Freihandel zu stärken. Dies gilt auch für das Abkommen mit Kanada (CETA).

    Der transatlantische Handel ist heute schon in hohem Maße “frei”. Zölle spielen kaum noch eine Rolle.
    Eine demgegenüber größere Rolle spielen die so genannten “nichttarifären Handelshemmnisse”, von Gabriel hier als “andere Handelsbarrieren” bezeichnet: Gemeint sind damit staatlich-öffentlichen Regularien und Verfahren, die von Unternehmen als “Hindernisse” im transatlantischen Handel empfunden werden können. BefürworterInnen von Freihandelsabkommen nennen als Beispiele gerne etwa (doppelte und unterschiedliche) Zulassungsverfahren und technische Vorschriften. Sie leiten daraus die Forderung ab, Verfahren und Vorschriften einander anzugleichen oder wechselseitig anzuerkennen.
    Sofern beide Seiten das gleiche Schutzniveau haben, ist dies halbwegs unproblematisch. Wenn das Schutzniveau allerdings unterschiedlich ist, besteht durchaus die Gefahr, dass Standards nach unten angeglichen (und damit abgesenkt) werden. Dass dies nicht passieren werde, wie Gabriel oben schreibt und wie auch andere immer wieder behaupten, kann man glauben oder auch nicht.

    Darüber hinaus werden oft sogar Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards schlechthin als Handelshemmnisse angesehen – meist mit der Begründung, diese seien unnötig und dienten alleine dem Zweck, ausländischen Unternehmen den Zugang zum Markt zu verwehren. Tatsächlich können sie den grenzüberschreitenden Handel von Waren und Dienstleistungen erschweren, weshalb die Forderung nach Absenkung dieser Standards zu einer Hauptforderung der Unternehmenslobby in Sachen TTIP geworden ist.
    Die Spielzeugproduzenten beider Kontinente etwa fordern, die höheren europäischen Standards bei Spielzeugen einer kritischen Prüfung anhand wissenschaftlich-objektiver Kriterien zu unterwerfen; umgekehrt wünschen die europäischen Rohmilchkäse-Produzenten einen Zugang zum US-Markt, der ihnen heute aus hygienischen Gründen versagt ist.

    Ähnliches bei Sozialstandards: So ist es in der Freihandelszone “Europäischer Binnenmarkt” heute beispielsweise nicht mehr möglich, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Tarifbindung vorzuschreiben, wenn die Tarifverträge nicht Gesetzescharakter haben (also allgemeinverbindlich sind). Der Grund: Die Einhaltung von Tarifverträgen ist für ausländische Unternehmen schwieriger umzusetzen als für inländische, insofern würden ausländische Unternehmen benachteiligt, wenn Tarifbindung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschrieben wird. So legen es jedenfalls die Freihandelslogiken nahe, die dem Europäischen Binnenmarkt wie auch klassischen Freihandelsabkommen (TTIP, CETA) zu Grunde liegen.

    Die Gefahr der Absenkung von Standards durch Freihandelsabkommen ist also real. Über all das verliert Gabriel in seinem Mitgliederbrief allerdings kein Wort – von oberflächlichen Bekundungen abgesehen, dass er Standards nicht absenken wolle. Der Begriff der “anderen Handelsbarrieren” hätte da durchaus einige Anmerkungen verdient gehabt.

    Stattdessen bringt Gabriel das standortnationalistische Argument der Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft ins Spiel. Eine Erklärung, weshalb eine weitere Liberalisierung des transatlantischen Handels notwendig und nützlich sein soll, bleibt er dabei allerdings ebenso schuldig wie eine ökonomische Erklärung für den behaupteten Zusammenhang zwischen Handelsliberalisierung und Arbeitsplätzen.
    Mehr als unbegründete Allgemeinplätze (“natürliche[s] Interesse”, “Millionen Arbeitsplätze hängen…”) hat er nicht zu bieten. Nicht zuletzt die zweifelhaften ökonomischen Studien über angebliche positive Effekte eines TTIP-Abkommens lassen Skepsis gegenüber seinen Ausführungen berechtigt erscheinen.
    Von der Fragwürdigkeit des von Gabriel gefeierten deutschen Exportwahns ganz abgesehen.

    Danach haben wir auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem DGB auf unserem Parteikonvent beschlossen, dass wir grundsätzlich die geplanten Freihandelsabkommen begrüßen – allerdings nicht um jeden Preis. Vor allem ist für SPD und DGB wichtig:

    Der Verweis auf das gemeinsame Papier seines Ministeriums (und indirekt der SPD) mit dem DGB soll den Eindruck erwecken, dass SPD und DGB in der Frage der Freihandelsabkommen gemeinsame Positionen vertreten. Allerdings bleibt Gabriels Bezug auf das Papier oberflächlich, selektiv und unvollständig, wie im Folgenden aufgezeigt werden soll. Nur durch diese selektive und unvollständige Wiedergabe gelingt es Gabriel, den Eindruck gemeinsamer Positionen beider Organisationen zu wecken.

    • dass die Verhandlungen endlich transparent und für alle Bürgerinnen und Bürger Europas nachvollziehbar geführt werden,

    Das Thema der Transparenz ist in der Tat Bestandteil des Papiers, allerdings nur einer von vielen und gewiss nicht der wichtigste. Dass Gabriel gleich zu Beginn seiner Aufzählung von Inhalten des SPD-DGB-Papiers hierüber spricht, kann getrost als Ablenkungsmanöver gelten.

    • dass die geplanten Freihandelsabkommen keine sozialen, ökologischen oder kulturellen Standards gefährden dürfen, dass weitere Verbesserungen dieser Normen möglich sein müssen und dass die Entscheidungsfreiheit regionaler Körperschaften über die öffentliche Daseinsvorsorge unberührt bleibt,

    Wenn Gabriel schreibt, er wolle, dass “weitere Verbesserungen dieser Normen möglich sein müssen”, dann wirft er eine Nebelkerze. Denn in den allerwenigsten Fällen wird ein Freihandelsabkommen explizit vorschreiben, dass “Normen” nicht weiter “verbessert” werden dürfen. (Wobei sich im Einzelfall ohnehin die Frage stellt, was mit “Verbesserungen” gemeint ist.) Die realen Gefahren sehen anders aus:

    • Erstens besteht die Gefahr, dass Freihandelsabkommen Möglichkeiten der Regulierung einschränken, etwa der Regulierung von Finanzmärkten oder von Produktmärkten. Dies muss nicht explizit mit einem Verbot einhergehen, “Normen” zu “verbessern”.
    • Zweitens führen Freihandelsabkommen zu verstärkter Konkurrenz zwischen den Unternehmen der beteiligten Länder. Hier besteht die Gefahr, dass höhere Standards in einem Land zu Nachteilen gegenüber anderen Ländern führen. Um “Wettbewerbsfähigkeit” wiederzuerlangen, werden Staaten dann von sich aus Normen absenken oder zumindest nicht weiter erhöhen. Dies geschieht bei arbeits- und sozialrechtlichen Normen derzeit etwa in Südeuropa (in Griechenland jetzt nicht mehr), und es geschah vor 10-15 Jahren unter Rot-Grün in Deutschland. Das SPD-DGB-Papier spricht die Gefahr eines Dumping-Wettbewerbs in Punkt 3 durchaus offen an, Gabriel aber schweigt sich in seinem Mitgliederbrief darüber aus. Mehr noch: Im SPD-DGB-Papier wird sogar gefordert, dass Freihandelsabkommen dazu beitragen sollen, “Mitbestimmungsrechte, Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutz- sowie Sozial- und Umweltstandards zu verbessern”. Gabriel aber stellt es so dar, als müsse es laut SPD und DGB lediglich möglich bleiben, Normen weiter zu verbessern. Er bleibt damit weit hinter dem zurück, was tatsächlich in dem Papier steht.

    Was Gabriel darüber hinaus auch hätte schreiben können und vielleicht müssen: Im DGB-Kongress-Beschluss zu TTIP wird gefordert, dass Arbeits- und Sozialstandards international auf höchstem Niveau einander angeglichen werden müssen. Diese Positionierung geht sogar noch einen Schritt über die Formulierung im SPD-DGB-Papier hinaus. Spätestens hier wird deutlich: In der Frage der Erhaltung/Setzung von Standards gibt es zwischen Gabriel und Gewerkschaften deutliche Differenzen, deren Darstellung Gabriel nur umschiffen kann, indem er entscheidende Sachverhalte schlicht verschweigt.

    Eine weitere kurze Bemerkung: Wenig beruhigend klingt es auch, wenn Gabriel schreibt, dass die “Entscheidungsfreiheit regionaler Körperschaften über die öffentliche Daseinsvorsorge unberührt” bleiben müsse. Denn erstens ist diese Formulierung schwammig. Zweitens und vor allem aber findet öffentliche Daseinsvorsorge nicht nur auf regionaler Ebene statt, sondern auch auf Bundesebene.
    Gabriels Formulierung schließt damit insbesondere eine unwiderrufliche Liberalisierung des Bahnverkehrs durch Freihandelsabkommen nicht aus.

    • dass beide Vertragspartner sich verpflichten sollen, internationale Übereinkünfte und Normen in den Bereichen Umwelt, Arbeit und Verbraucherschutz zu beachten und umzusetzen – insbesondere die ILO-Kernarbeitsnormen, auf deren Einhaltung im Rahmen von EU-Handelsabkommen auch der Koalitionsvertrag verweist,

    Hier gilt, was eben schon angesprochen wurde: Zwar gibt es Passagen im SPD-DGB-Papier, die diese Formulierungen Gabriels rechtfertigen. Es gibt aber eben auch Passagen, in denen weitergehende Forderungen erhoben werden – und die bleibt Gabriel schuldig.

    • dass die europäischen oder nationalen demokratischen Willensbildungsprozesse und Entscheidungen in Parlamenten und Regierungen durch die Freihandelsabkommen weder direkt noch indirekt eingeschränkt werden dürfen,

    Das SPD-DGB-Positionspapier ist auch hier konkreter und weitergehender, als Gabriel es wiedergibt. Unter Punkt 8 heißt es dort: “Die Fähigkeit von Parlamenten und Regierungen, Gesetze und Regeln zum Schutz und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erlassen, darf auch nicht durch die Schaffung eines ‘Regulierungsrates’ im Kontext regulatorischer Kooperation oder durch weitgehende Investitionsschutzvorschriften erschwert werden.”

    • Das SPD-DGB-Papier nennt explizit einen “Regulierungsrat” sowie “Investitionsschutzvorschriften” als Mechanismen, durch die die genannten demokratischen Entscheidungen erschwert werden. Gabriel verschweigt dies – denn wenn er sie nennen würde, müsste er sie ablehnen. Dann hätte er sie als rote Linien ebenso benannt, wie sie im SPD-DGB-Papier als rote Linien benannt sind. Das möchte er offenbar nicht.
    • Das SPD-DGB-Papier spricht davon, dass demokratische Entscheidungen nicht “erschwert” werden dürfen, Gabriel aber will sie lediglich nicht “einschränken”. Etwas zu “erschweren”, bedeutet nicht, etwas ganz oder teilweise unmöglich zu machen. Etwas “einzuschränken” aber bedeutet genau das. Man kann Handlungen “erschweren”, ohne sie im Wortsinne “einzuschränken”. Damit schwächt Gabriel einmal mehr die Aussage des SPD-DGB-Papiers ab. Dies ist keineswegs zu vernachlässigen.
      Ein Beispiel: Ein Regulierungsrat oder Investitionsschutzvorschriften können sehr wohl das Handeln von Parlamenten und Regierungen erschweren, etwa, wenn bestimmte Gesetze oder Vorhaben zunächst auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit geprüft werden müssen. Das bedeutet noch nicht, dass das Handeln auch tatsächlich eingeschränkt würde.
    • dass die Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Investitionen und Investoren durch die ganz normalen verfassungsmäßig verbrieften Rechte und den demokratischen Rechtsstaat gesichert werden und wir im Rahmen der Verträge keine Investor-Staat-Schiedsverfahren einführen wollen. Wir entwickeln rechtsstaatliche Alternativen zu den bislang geplanten Schiedsgerichten. z.B. die Berufung oberer Bundesrichter oder die Einrichtung eines echten zwischenstaatlichen Handelsgerichtshofs zur Entscheidung über Handelsstreitigkeiten.

    Hier widerspricht sich Gabriel wohl selbst. Im ersten Satz schreibt er, er wolle “im Rahmen der Verträge keine Investor-Staat-Schiedsverfahren” einführen. Im zweiten Satz aber möchte er “Alternativen zu den bislang geplanten Schiedsgerichten” entwickeln. Gabriel würde sich nur dann nicht widersprechen, wenn solche “Alternativen” außerhalb der Freihandelsverträge verankert würden. Von entsprechenden Verhandlungen und Plänen aber ist bislang nichts bekannt.
    Im Gegenteil: In CETA, das schon ausverhandelt ist, soll es Schiedsverfahren geben, die direkt in den Verträgen geregelt sind. Zumindest bezogen auf CETA spricht Gabriel damit die Unwahrheit. Und da TTIP sich an CETA orientieren dürfte, wohl auch für TTIP.

    Möglicherweise versucht Gabriel hier lediglich, so zu argumentieren, wie es auch die Europäische Kommission tut: Man kritisiert “alte” Investor-Staat-Schiedsverfahren und gibt als Ziel aus, in jüngeren Freihandelsabkommen “neue” und “bessere” Verfahren zu etablieren. (Sollte Gabriel so argumentieren wollen, so würden sich sein Satz 1 und sein Satz 2 allerdings nach wie vor widersprechen.) Diese “neuen” Verfahren sollen beispielsweise Berufungsmöglichkeiten und Transparenz vorsehen, auf klareren Formulierungen beruhen und bisherige Interessenkonflikte der handelnden Akteure beenden. Sie beheben also ein paar Schwächen der bisherigen Verfahren – ein paar jener Schwächen, deretwegen die Investor-Staat-Schiedsverfahren zu Recht immer wieder in der Kritik stehen.
    Allerdings wird auch mit diesen “besseren” Verfahren eine Gerichtsbarkeit außerhalb des Rechtsstaats etabliert, die undemokratisch und rechtsstaatlich fragwürdig ist.

    In jedem Fall tut Gabriel so, als sei diese Positionierung Bestandteil des SPD-DGB-Papiers. Dies ist sie aber nicht, denn dort heißt es unmissverständlich: “Investitionsschutzvorschriften sind in einem Abkommen zwischen den USA und der EU grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit TTIP eingeführt werden. In jedem Fall sind Investor-Staat-Schiedsverfahren […] abzulehnen.” Einmal mehr gibt Gabriel Inhalte des Papiers unzutreffend, abgeschwächt und im eigenen Sinne wieder.

    Exakt auf dieser Linie versuchen die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und das SPD-geführte Bundeswirtschaftsministerium auf die Verhandlungen der Europäischen Kommission Einfluss zu nehmen. Außerdem haben wir einen nationalen Beirat zu den Verhandlungen auf europäischer Ebene eingerichtet, bei dem die Verbände und Organisationen von Wirtschaft, Gewerkschaften, Kultur, dem Umwelt- und Sozialbereich und dem Verbraucherschutz vertreten sind und regelmäßig informiert werden.

    Fragt sich, weshalb Gabriel hier einerseits die Europäische Kommission, andererseits die Zivilgesellschaft (über den genannten Beirat) als Zielobjekt sozialdemokratischer Einflussnahme/Information nennt. Offenbar beansprucht er für die Sozialdemokratie, eine dritte Position zu vertreten – einerseits etwas reflektierter als die Kommission, aber andererseits auch weniger freihandelskritisch als viele Akteure der Zivilgesellschaft.
    Immerhin macht er damit deutlich, dass die SPD nicht jene vertritt, die Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA ablehnen. Dies gilt umso mehr, als Gabriel die Akteure der Zivilgesellschaft in seinem Beirat lediglich “informieren” möchte, was umgekehrt bedeutet, dass er sich nicht auf deren Argumente einzulassen beabsichtigt. Genau dies haben einige Mitglieder des Beirats jüngst in einem Brandbrief kritisiert.

    Vor diesem Hintergrund habe ich bereits deutlich gemacht: Auch wenn der Teil zum Investorenschutz in CETA gegenüber vorherigen Abkommen erhebliche Fortschritte an Transparenz enthält, halte ich die Zeit noch nicht für reif, CETA nach jetzigem Stand zuzustimmen.

    Gabriel schreibt hier explizit nicht, dass er CETA nicht zustimmen wird. Denn wenn “die Zeit noch nicht […] reif” ist, um “CETA nach jetzigem Stand zuzustimmen”, so bedeutet dies, dass die Zeit irgendwann durchaus reif sein kann oder wird, um “CETA nach jetzigem Stand zuzustimmen”.
    Dies entspricht auch der Position, die Gabriel Ende November 2014 im Bundestag geäußert hat und die von Medien und Verbänden zu Recht als Umfallen gewertet wurde (die Rede ist oben schon zitiert).

    Unser Ziel ist, weitere Verbesserungen zu erreichen.

    Man mag Gabriel glauben, dass er sich bemüht, “Verbesserungen” zu erreichen. Wird die SPD aber gegen das Abkommen stimmen, wenn diese Verbesserungen nicht erreicht werden? Und genügen die Verbesserungen, die Gabriel anstrebt, damit das Abkommen akzeptabel wird? Die voranstehenden Ausführungen legen die Vermutung nahe, dass beide Fragen mit “Nein” zu beantworten sind. Auch, weil Gabriel an keiner Stelle gewillt ist, rote Linien zu formulieren und auch, weil er die im SPD-DGB-Papier benannten roten Linien verschweigt oder abschwächt.

    Was wir nicht für richtig halten, ist der von manchen öffentlichen Kritikern der Freihandelsabkommen geforderte Abbruch der Verhandlungen.

    Gabriel scheint es wichtig zu sein, eine Nähe seiner eigenen Person und seiner Partei zu den Gewerkschaften zu suggerieren. Dies wird an mehreren Stellen des Mitgliederbriefs deutlich. Vermutlich deshalb verschweigt er, dass der von ihm abgelehnte, “von manchen öffentlichen Kritikern der Freihandelsabkommen geforderte Abbruch der Verhandlungen” auch von den Gewerkschaften gefordert wird. Der DGB-Kongress-Beschluss aus 2014 ist da schon im Titel eindeutig: “Freihandelsverhandlungen mit den USA aussetzen”.

    Denn letztlich geht es bei den Freihandelsabkommen um die Regeln der Globalisierung. Nach dem Scheitern weltweiter Handelsstandards in der Welthandelsorganisation (WTO) versuchen jetzt die großen Wirtschaftsräume die politischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Standards im Welthandel zu beeinflussen. Die Verlagerung der Zentren der Weltwirtschaft nach Asien und China setzen Europa unter Druck. Während bei uns die Bevölkerung und das Wirtschaftswachstum abnehmen und die sozialen und ökologischen Standards hoch sind, ist es im Asien-Pazifik-Raum eher umgekehrt. Noch sind die USA und Europa die größten Handelsräume, aber man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass wir diese Stellung nicht auf Dauer haben werden. Die Standards des Welthandels – auch die ökologischen und sozialen – werden in Zukunft weit mehr durch die Asien-Pazifik-Region bestimmt werden als durch Europa oder Deutschland. Im Grunde stehen wir vor der Alternative: Schaffen wir Europäer es, die politischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Standards im Welthandel mit zu bestimmen, oder werden wir uns in absehbarer Zeit an die Standards anderer anpassen müssen?

    Wir setzen darauf, dass auch in den rasant wachsenden Schwellenländern und den neuen globalen Wirtschaftsmächten das Bedürfnis zunimmt, soziale Ungleichheit und Umweltzerstörung zu bekämpfen. Europa hat mit seinen eigenen Standards dabei etwas anzubieten. Doch der Erfolg hängt davon ab, ob wir unseren politischen Einfluss aktiv zur Geltung bringen.

    In den eben zitierten Passagen erweckt Gabriel den Eindruck, dass Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP dazu dienten, soziale und ökologische Standards zu sichern und weltweit zu verbreiten. Dies ist eine oft vorgetragene Behauptung der FreihandelsbefürworterInnen, die aber nicht dadurch richtiger wird, dass man sie immer wieder wiederholt.
    Da in Freihandelsabkommen allenfalls Mindeststandards festgeschrieben werden, und auch die nur unzureichend und unverbindlich, können Freihandelsabkommen keine Standards systematisch sichern oder gar ausbauen. Im Gegenteil, sie gefährden sie aus den bekannten Gründen.
    Standards zu sichern, ist letztlich auch gar nicht die Aufgabe und gar nicht das Ziel solcher Abkommen. Das weiß Gabriel auch, weshalb er seine Ausführungen im Anschluss sogleich wieder relativiert:

    Als Sozialdemokraten wissen wir: Die Globalisierung und der Welthandel werden nicht von heute auf morgen Spielregeln entwickeln, die aus unserer Sicht wirklich sozial gerecht und ökologisch verantwortungsbewusst sind. So wie der soziale Fortschritt in Deutschland jahrzehntelang Schritt für Schritt und über viele Reformen hinweg erkämpft werden musste, wird es auch bei der demokratischen, sozialen und ökologischen Gestaltung der Globalisierung eines langen Atems bedürfen. Aber die Geschichte der SPD zeigt: Mut, Selbstbewusstsein und Optimismus lohnen sich. Und wegducken hat das Leben noch nie besser gemacht. Darum geht es auch jetzt wieder.

    Gabriel tut hier so, als seien soziale Errungenschaften auf nationaler Ebene und auf globaler Ebene unabhängig voneinander, als existierten sie in Parallelwelten – denn während Globalisierung und Welthandel bei sozialen Standards hinterherhinkten, wie er schreibt, habe und behalte Deutschland seine Standards.
    Damit suggeriert Gabriel, dass Freihandelsabkommen und Globalisierung die sozialen Errungenschaften auf nationaler Ebene nicht gefährdeten. Diese Annahme ist falsch: Erstens können Freihandelsabkommen direkten Druck auf soziale Standards ausüben. Zweitens setzen niedrigere Standards in manchen Ländern diejenigen Länder unter Druck, die höhere Standards haben – denn Arbeitsrechte, Sozialleistungen und ähnliches kosten die Unternehmen Geld und sind damit Wettbewerbsnachteile. Es braucht vor diesem Hintergrund soziale Errungenschaften auf globaler Ebene gerade deshalb, weil andernfalls soziale Errungenschaften auf nationaler Ebene unter Druck geraten.
    Damit aber muss die Reihenfolge umgekehrt werden: Nicht zuerst klassische Freihandelsabkommen und Globalisierung einführen in der Hoffnung, globale soziale Standards würden später folgen, sondern Höchststandards für alle beteiligten Länder vom Beginn an. Freihandelsabkommen, die dies nicht gewährleisten, sind abzulehnen.

    Davon abgesehen, sei auch auf die Geschichtsvergessenheit dieser Gabrielschen Formulierungen hingewiesen. Denn nicht nur durch “Reformen”, wie er schreibt, sondern auch und vor allem durch Revolutionen, Proteste und Streiks wurde der “soziale Fortschritt” in Deutschland erreicht. Er wurde erkämpft. Und zwar gegen die herrschenden Eliten. Proteste und Streiks aber scheinen für Gabriel im Zeitalter der Globalisierung nicht mehr stattzufinden oder nicht mehr notwendig zu sein. Gabriel suggeriert, dass die in Nationalstaaten hart erkämpften sozialen Errungenschaften durch die Sozialdemokratie auf globaler Ebene in Freihandelsverträgen erreicht werden können und sollen. Das ist an Selbstüberschätzung kaum mehr zu überbieten. Das Gegenteil ist wohl eher wahr: Die SPD ist längst Teil der Eliten, und gegen diese SPD müssen soziale Errungenschaften – auch durch Proteste und Streiks – auf globaler Ebene erkämpft sowie auf nationaler Ebene verteidigt werden.

  2. Fazit Gabriel schreibt seinen SPD-Mitgliedern eine E-Mail, die von taktischer Wortwahl und unverbindlichen Inhalten geprägt ist.
    Sein Ziel ist es, Zustimmung zu Freihandelsabkommen – TTIP, CETA – zu gewinnen. Um dies zu erreichen und um sich an einigen Punkten zugleich nicht zu sehr festzulegen, lässt Gabriel manches weg, was er der Ehrlichkeit und Vollständigkeit halber hätte erwähnen müssen. Er arbeitet mit Halbwahrheiten, Allgemeinplätzen und Auslassungen.
    Im Ergebnis

    • spielt Gabriel die Gefahren herunter, die von Freihandelsabkommen ausgehen, und
    • suggeriert er eine Nähe zwischen sich, der SPD und den Gewerkschaften, die in dieser Frage bei Weitem nicht existiert.

Mein Fazit: Wer in der SPD sich noch als Sozialdemokrat versteht, soll bitte auf den Barrikaden gegen TTIP, TISA u.s.w. bleiben und das Gabriel und denen, die ihn bezahlen, unmissverständlich mitteilen!

Vergleiche dazu auch meine bisherigen Beiträge vom Dezember 2014:

https://josopon.wordpress.com/2014/12/04/transparenz-versus-ttip-nebelkerzen-der-eu-kommission-und-der-bundesregierung/

https://josopon.wordpress.com/2014/12/04/nochmal-zur-erinnerung-ttip-gefahrdet-hunderttausende-jobs/

Jochen