Von falschen und richtigen Rezepten zur Altersversorgung

Vorsorgelüge-Newsletter Nr. 11/2020

Eine Weiterleitung von Sabine, vielen Dank!

Von falschen und richtigen Rezepten

person-woman-sitting-old.jpgIn den vergangenen Tagen gab es bemerkenswerte Veröffentlichungen: Der Paritätische Wohlfahrtsverband wies im aktuellen Armutsbericht nach, dass die Altersarmut weiter zunimmt.
Und nicht nur das: Die Armutsgefährdung der Alten liegt auch deutlich über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung.
Damit ist erneut das Argument widerlegt, dass das Thema Armut für die heutige Rentnergeneration quasi irrelevant ist.
Was Raffelhüschen & Co verbreiten, sind bewusste Falschmeldungen.
Dass in Zukunft noch Schlimmeres droht, verdeutlicht der Verteilungsbericht 2020 des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI).
Er zeigt, dass in Coronazeiten die Schere zwischen hohen und niedrigen Einkommen noch weiter auseinandergeht.
Die, die ohnehin unten stehen, verlieren in Krisenzeiten noch mehr, während die Besserverdiener nur wenig oder gar nichts einbüßen. Das wird sich in künftigen Renten niederschlagen, gnadenlos.
Konzepte sind gefragt. Und sie müssen weit über das hinausgehen, was die GroKo uns bislang geliefert hat.
Die Grundrente ist völlig unzureichend.
Der angehobene Mindestlohn ist noch immer so niedrig, dass er niemanden vor späterer Altersarmut schützt.
Es muss sich also in der Rente Grundlegendes ändern. Wir brauchen einen deutlich höheren Rentenwert, der alle Rentenbezieher nach einem langen Arbeitleben deutlich besser stellt.
Also die Kleinverdiener genauso wie die Normalverdiener und auch die vergleichsweise gut Verdienenden, wirklich alle.
Dazu gibt es aktuell aus der Politik mehrere Reformansätze: Hubertus Heil will nun endlich per Gesetz die Eingliederung von Selbstständigen in die Rente angehen.
Das ist längst überfällig. Zwar soll es zunächst nur die unter 35-jährigen betreffen und auch nur jene, die nicht über ein Versorgungswerk abgesichert sind. Doch es wäre immerhin ein erster kleiner Schritt in Richtung Erwerbstätigenversicherung, also einer Rente, in die wirklich alle einzahlen.
Genau das fordern nun völlig überraschend einige Politiker der CDU. Der Bundesfachausschuss für Soziales legte ein Papier vor, das einige NoGos der Union in Frage stellt.
Gefordert wird eine schrittweise Einbeziehung von Beamten, Freiberuflern und Selbstständigen in die Rentenkasse. Das würde nicht nur für mehr Gerechtigkeit sorgen, sondern auch jährliche Mehreinnahmen in beachtlicher Höhe in die Rentenkasse spülen.
Und das gilt auch für einen zweiten Vorschlag der CDU-Sozialpolitiker: Die Ausweitung oder gar den Wegfall der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Dann müssten auch für sehr hohe Einkommen Beiträge gezahlt werden. Wir haben in Rente rauf! vorgerechnet, dass dies sofort jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro bringen würde.
Das Konzept der CDU-Sozialpolitiker enthält jedoch nicht nur Licht, sondern auch viel Schatten. So halten wir eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit und einen Ausbau der privaten Vorsorge im Rahmen eines Staatsfonds für kontraproduktiv. Warum soll weiteres Geld in riskante Aktieninvestments fließen, wenn es in der umlagefinanzierten Rente gut und kostengünstig aufgehoben ist?

Dennoch sollte man den Erben Norbert Blüms Mut machen, die positiven Ansätze weiter zu verfolgen. Sie werden es innerhalb der Union verdammt schwer haben, sich damit durchzusetzen.

Unsere Haltung für bessere Renten könnt ihr nachhören und sehen in dem aktuellen Talk Ausnahme&Zustand auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=Llff2iZe4Ik

Einen weiteren Kommentar von Holger Balodis zur Zerstörung der Rente durch interessierte Kreise findet ihr unter https://www.freiblatt.de/Rente_Drei_Zahlen.php

Holger Balodis und Dagmar Hühne: Rente rauf! So kann es klappen, DVS Verlag, 204 Seiten, 18 Euro (ISBN 978-3-932246-98-2), jetzt die leicht überarbeitete 2. Auflage
Sie bekommen das Buch schnell und portofrei entweder direkt über uns (info@vorsorgeluege.de) oder den Frankfurter DVS-Verlag (http://www.dvs-buch.de/)

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen

So schottet sich die deutsche Justiz gegen Norbert Blüms öffentliche Kritik ab und errichtet eine Mauer des Schweigens

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Auch wenn ich nicht unbedingt ein Freund von N.Blüm bin, so denke ich, braucht er auch ein Forum, um sich gegen Diffamierungen seitens eines Bundesrichters zu wehren. Albrecht Müller macht hier darauf aufmerksam: http://www.nachdenkseiten.de/?p=25956
Auszüge:

So schottet sich die „Justiz“ gegen öffentliche Kritik ab und errichtet mit Hilfe von Medien eine Mauer des Schweigens

Verantwortlich: Albrecht Müller

N_Bluem_kDavon berichtet Norbert Blüm, Bundesminister a. D. und Autor des im Westend Verlag erschienenen Buches über die aus seiner Sicht herrschende Willkür an deutschen Gerichten. Was ist geschehen: 1. Sein Buch „Einspruch – Wider die Willkür an deutschen Gerichten“ wurde vom Bundesrichter Professor Dr. Thomas Fischer in der „Zeit“ vehement rezensiert.
2. Norbert Blüm bot der „Zeit“ eine Entgegnung an. Diese wurde nicht aufgenommen.
3. Blüm bot dem Bundesrichter einen öffentlichen Disput an. Dieses Angebot wurde zunächst angenommen und dann verweigert.
4. Daraufhin versuchte Norbert Blüm, seine Entgegnung beim Berliner Tagesspiegel, bei der Frankfurter Zeitung am Sonntag (FAS) und bei der TAZ unterzubringen. Auch diese lehnten ab. Das ist angesichts der Dringlichkeit des Themas höchst erstaunlich. Normalerweise suchen Blätter interessante Texte.
Wir dokumentieren die Entgegnung Norbert Blüms.

Nachspiel

Bemerkungen zu „Einspruch: Wider die Willkür an deutschen Gerichten“ von Norbert Blüm

Noch nie habe ich so viele Briefe erhalten wie nach dem Erscheinen meines Buches „Einspruch: Wider die Willkür an deutschen Gerichten“. Es sind viele hunderte von Briefen. Ich habe sie nicht gezählt, aber alle gelesen. Die meisten Briefe sind verzweifelte Notschreie oder letzte Hilferufe. Wenn nur ein Fünftel der Klagen, die mich erreichen stimmt, dann ist „Land unter“ im Rechtsstaat Deutschland.

Ich fühle mich so hilflos wie die Briefeschreiber. So muss es in einem Rettungsboot zugehen, das überfüllt ist und keine weiteren Schiffbrüchigen aufnehmen kann.

Wer es mit dem „System“ verdorben hat, vom Pech betroffen, einen Rechtsanwalt an seiner Seite hat, der nichts kann oder nichts will, oder es gar mit einem Richter zu tun bekommt, der seine Ressentiments nicht zu bändigen vermag und zudem auch noch faul ist, der kann alle Hoffnung fahren lassen.

Justiz: die Prinzessin auf der Erbse

Von keinem Zweifel an sich selbst erfasst, verbarrikadiert sich das Justizsystem hinter seiner Unabhängigkeit. Gott weiß alles. Mancher Richter weiß alles besser.

„Das Buch strotzt voller Unwahrheiten“ schreit einer in dem Saal, in dem ich gerade aus dem Buch vorgelesen habe. Er ist jedoch nicht in der Lage, kulanterweise wenigstens zwei oder drei Fälle aus der angeblich strotzenden Menge der Unwahrheiten zu nennen.
Ein anderer behauptet kühn, das Buch sei ohne jede Recherche geschrieben. Woher weiß er das? Urteil ohne Beweisaufnahme. Viele Jahre habe ich an dem Buch gearbeitet. Behauptung ist schon Begründung. Wer kümmert sich schon um Wahrheit?

„Die Wahrheit interessiert mich nicht“ hatte ein Richter behauptet, den das Verfassungsgericht rügte, allerdings erst nachdem zwei Instanzen ihn zuvor ungeschoren davonkommen ließen. Was würde passieren, wenn ein Arzt feststellte: „Die Diagnose interessiert mich nicht“? Wahrscheinlich würde er die Approbation verlieren. Können Richter sich alles leisten?

An drei Orten verließen Richter mit beträchtlichem akustischen Aufwand den Saal, in dem ich das Buch vorgestellt hatte, bereits bevor die Diskussion begonnen hatte. Zweifel an ihrer Amtsführung sind offenbar nicht zumutbar. Die hohen Herren sind das nicht gewohnt.

Über alles kann in der offenen Gesellschaft diskutiert werden, nur Richter und ihre Urteile sind gleichsam tabu. Richterschelte ist sogar gefährlich. Das Strafrecht winkt.
Die Prinzessin auf der Erbse war ein Dickhäuter im Vergleich zur richterlichen Empfindlichkeit.

Ich soll mich doch in Afrika, Asien, Lateinamerika oder sonstwo in der Dritten Welt umsehen, um zu erkennen, wie gut der deutsche Rechtsstaat sei. Das bekomme ich oft entgegengehalten. Da werden Erinnerungen wieder wach an alte Zeiten des Kalten Krieges, in denen Kritikern empfohlen wurde: „Geht doch rüber, wenn es euch hier nicht gefällt!“.

Es beruhigt mich auch der Trost nicht, unser Recht sei „in Ordnung“, wenn seine Anwender unordentlich sind. Die Praxis entscheidet schließlich über den Zustand der Gerechtigkeit. Es ist auch keine Beruhigung für mich, wenn manche Richter und Anwälte mir nach der Veranstaltung streng vertraulich zuflüstern: Sie haben Recht, es ist etwas faul im Rechtsstaat Deutschland.

Warum aber meldet sich keiner zu Wort?

Was mich allerdings überrascht (und bestätigt), ist die ungehemmte Aggression, mit der Spitzenrepräsentanten der Justiz auf das Buch reagieren.
„Der Fisch stinkt vom Kopf“ behauptet der Volksmund, aus dem bekanntlich generationenerprobte Weisheit spricht.

Richter Fischer: von Gottes Gnaden?

Professor Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, schreibt in der ZEIT, deren Starjurist er offensichtlich ist, eine fulminante Kritik meines Buches.
Man muss es zu schätzen wissen, dass ein so vielbeschäftigter Mann wie Richter Fischer, der mit 600 Revisionen im Jahr – wie er voll Selbstmitleid klagte – so überlastet ist, dass er „weder Zeit noch Lust hat auch noch in den Landgerichten nachzuschauen, ob dort vielleicht eine Spur übersehen wurde“, dennoch Zeit findet, Blüm in der ZEIT seine Zeilen zu gönnen, um nebenbei seinen Sachverstand glänzen zu lassen.

Aber ausgerechnet „Zur Sache“ bietet Richter Fischer zwischen wenig und nichts. Ad personam ist offensichtlich sein Hobby. Er konzentriert sich auf Personalfeststellungen. Im Fischerschen Panoptikum bin ich „eine liebenswerte Märchenfigur“ und mit der Fähigkeit ausgestattet, „frühkindliche Ahnungslosigkeit zu simulieren“.
Es gelingt Blüm nach Fischer, „den Geruch von Altöl und Waschpaste aus den Werkshallen seiner Jugend zu verbreiten“. Als „Robin Blüm von Locksley“ verteidigt er „der Oma ihr klein Häuschen, als habe er es mit eigenen Händen errichtet“ stellt Fischer fest.

Nach dieser habituellen, olfaktorischen und historischen Einordnung wendet sich Richter Fischer spekulativ meinen Einkommensverhältnissen zu und behauptet kühn, „vom Wert des Blümschen Einkommens können fünf Rechtspfleger und drei Sozialrichter leben“. Er fügt einfühlsam hinzu „das Richtergehalt sei die Belohnung dafür, dass sie Jahrzehnte lang versucht haben, des Ministers Eingebungen halbwegs verlässlich in Rechtspraxis umzusetzen.“

Des Richters Kenntnis der Gewaltenteilung scheint verbesserungsfähig. Jedenfalls entspricht sie nicht dem letzten Stand der Entwicklung, nach der des Ministers Eingebungen noch lange nicht Gesetz sind.

Hoppla: im Zitat vergriffen!

Die Verlässlichkeit der Fischerschen Beweisführung lässt im übrigen zu wünschen übrig. Sie ist mangelhaft, um nicht zu sagen schludrig.
Das Zitat „Vom Recht versteht er zwischen Nichts und Wenig“ ordnet Fischer als „radikales Bekenntnis“ dem Vorwort meines inkriminierten Buches zu.

„Sorry Euer Ehren“ – das Zitat befindet sich weder im Vor- noch im Nachwort noch sonstwo in dem Buch. Es ist peinlich für Fischer und auch für die ZEIT, dass aus dem falschen Zitat sogar ungeprüft die Überschrift für die Buchbesprechung gemacht wurde.
Blinder Eifer und devote Verehrung eines Autors vernebelt offenbar auch die liberale Sichtweise einer angesehenen Wochenzeitung.

Richtig heißt es in dem Buch: „Von Justiz verstehe ich wenig bis nichts“.

Zwischen „Recht“ und „Justiz“ klafft eine spezifische Differenz, die der Rezensent leichtfertig übersah.

Oder ist der Vorsitzende Richter, Prof. Dr. Thomas Fischer, in der Hast seiner Verfolgungsjagd gar zum Opfer einer Freudschen Fehlleistung geworden, indem er sich selbst und seine juristische Funktion mit „Recht“ verwechselt? Der Richter als Verkörperung des Rechts ist jedoch ein Missverständnis.

Wenn Herr Richter Fischer so leichtfertig argumentiert und so schlampig vor Gericht agiert wie in seiner Besprechung, dann Gnade Gott dem armen Kerl, der vor Gericht in seine Hände fällt.

Fischers Stärke ist nicht die Beweisführung, seine Begabung liegt mehr in der Diffamierung.

Feige ist er außerdem. Die Einladung zu einem öffentlichen Disput nimmt er an, um sie Stunden später wieder mit einer armseligen Ausflucht zurückzunehmen, ich hätte die Einladung seiner Chefin, der Präsidentin des Bundesgerichtshofes, „zugeleitet“. Er fügt der falschen Behauptung noch die Vermutung hinzu, damit eine „Einschüchterung“ zu verbinden, um „meine Machtposition zu demonstrieren“. Wie kann man mit einer höflichen Einladung Machtpositionen verbinden?

Wie kommt man mit solchen Kindereien auf höchste Richterstühle? Richter Fischer teilt die paradoxe Fähigkeit, stark im Austeilen, aber schwach im Nehmen zu sein, mit der Kondition vieler Meisterboxer, deren Schlagkraft enorm, aber ihr Kinn empfindsam ist. Versteckt sich hinter diesen Konstellationen vielleicht eine professionelle Deformation, die man als richterliche Berufskrankheit bezeichnen könnte?

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten markieren Anfälligkeiten von Schwachstellen eines Berufes. Bergleute sind z.B. durch die Staublunge gefährdet. Politiker, die um Mehrheiten kämpfen, stehen in der Versuchung, dem Volk nach dem Maul zu reden.

Die Krankheitsgefahren für Richter lauern an anderen Stellen. Die Unabhängigkeit der Richter verleitet offenbar manche Amtsinhaber, sich für „unantastbar“ zu halten.
So schnell passiert einem Richter als Konsequenz aus Fehlleistungen auch nichts. Vor wem sollte er sich auch in Acht nehmen müssen?
Eher wird ein Mensch vom Blitzschlag erwischt als ein Richter von Entlassung bedroht, stellt Felix Merth fest, der es wissen muss. Er ist selber Richter am Oberlandesgericht Schleswig und dort fürs Personal zuständig.

Die justiziable Trinität: unabhängig, unantastbar, überheblich?

Richter sind unabhängig. Unabhängigkeit schlägt leicht in Überheblichkeit um, wenn sie sich als Unangreifbarkeit versteht. David Jungblut, ein junger resignierter Richter, nennt diese Gefahr „amtsanmaßende Ignoranz“.
Ein erfahrener und international renommierter Rechtsanwalt schreibt mir: „Was ich in meiner Berufszeit bei Richtern an Selbstdarstellung, fachlicher Überforderung, eklatanter Indisponiertheit, fallbezogener Unfähigkeit und offener Bequemlichkeit erlebt habe, trägt kabarettreife Züge…“ „Jeder Richter richtet im Schutze seiner weitgehend instrumentalisierten Unantastbarkeit die eigene berufliche Charakterdarbietung selbstbezüglich ein“.

Fehlende Selbsterkenntnis versperrt den Weg zur Besserung

Nicht die Fehlurteile „Mollath, Wörz, Gill, Arnold, Rupp, Uhlac“ sind die eigentlichen Skandale, sondern die Unwilligkeit des Systems, Fehler aufzuspüren und die Bockigkeit, sie zu korrigieren. Selbst wenn die Fehler offenkundig geworden sind, Zeugen ihre Lügen zugeben, Gutachter sich bis auf die Knochen blamiert haben, ganze Aufklärungsgebäude zusammenkrachen, dauert es oft Jahre, bis der Verurteilte rehabilitiert ist.
Fehler zugeben gehört nicht zu den Tugenden, die Richter und Staatsanwälte üben. Acht Jahre musste Wörz auf Gerechtigkeit warten, nachdem ein Zivilgericht den gleichen Sachverhalt anders beurteilt hatte als drei Jahre zuvor das Strafgericht. Gill harrte fünf Jahre seiner Rehabilitation, nachdem seine Tochter zugegeben hatte, dass die Verurteilung ihres Vaters auf ihrer Lüge beruhte. Arnold erreichte die Entschädigung gar nicht mehr, er starb als Hartz-IV-Empfänger. Das Gericht hatte sich zuviel Zeit für die Wiedergutmachung des Schadens genommen, den es angerichtet hatte.

Es fehlt im Justizsystem eine Kultur, welche das Eingeständnis von Fehlern nicht wie eine Schande behandelt.

Richter ohne Gewissensbisse

Wenn Ralf Eschenbach, Richter am Bundesgerichtshof, annimmt, dass jedes vierte Strafurteil nicht stimmt, und wenn die Fernuniversität Hagen nach einer ausführlichen Untersuchung jedes zweite Urteil an Familiengerichten für fehlerhaft hält, dann steht das in schreiendem Kontrast zur Selbstzufriedenheit der Richter.
Dass dreiviertel von fünfhundert befragten Strafrichtern nie oder selten Zweifel an ihren Urteilen haben, bereitet mir Angst.
Richter, denen die Sensibilität für Gewissensbisse abhanden gekommen ist, gefährden unser System. Als Holzfäller oder Steinbrucharbeiter wären sie ungefährlich. Gerichtsurteile aber werden auf der dünnen Haut von Menschen geschrieben.

Bräsig-dumpf stellte einst Bundesrichter Armin Nack fest: „Auch im Straßenverkehr gibt es Unfälle, und nicht alle sind vermeidbar.“ Wenn eine Fluggesellschaft mit einem solchen Vergleich Flugzeugabstürze kommentieren würde, gingen ihr die Fluggäste laufen. „Ohne Fehlurteile müsste man alle Angeklagten freisprechen“ räsonierte dieser Richter Nack. Ohne Abstürze funktioniert der Flugbetrieb nur, wenn keine Flugzeuge starten, wäre ein analoger fliegerischer Zynismus.

Im Unterschied zur Justiz wird im Flugverkehr akribische Fehleranalyse betrieben. Keine Kosten und Mühen werden gescheut, dem Fehler auf die Spur zu kommen.
Wenn es sein muss, wird der Flugschreiber noch 6000 Meter unter der Meeresoberfläche gesucht.
Auch anderswo pflegt man die Ursachenanalyse und zieht daraus Konsequenzen. Die Bundesärztekammer zählt jeden Fehleingriff. Die Verkehrswacht ermittelt Jahr für Jahr die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten, um daraus Schlüsse für die Unfallverhütung herzuleiten.
Vergleichbares Interesse der Justiz ist unbekannt. Die fatale Selbstgewissheit der Justiz gefährdet das Vertrauen in die Rechtspflege.

Recht und Ethik

Vielleicht ist die Quelle der Verlotterung von Rechtssitten der Verfall des ethischen Rechtsbewusstseins.
„Erlaubt ist, was nicht verboten ist“ erklärte der Vorsitzende der Ethikkommission der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Michael Krenzler.

Es gibt jedoch Sachen, die macht man nicht, auch wenn sie nicht verboten sind. Und es gibt Pflichten, die man einhält, auch wenn die Verstöße gegen sie nicht bestraft werden. Wenn alles, was richtig ist, erzwungen würde, schwände Freiheit aus der Sittlichkeit und aus unserer Gesellschaft.
Wir sollen das Gute tun, auch wenn wir es nicht tun müssen.

Das Recht ist auf Ethik auch deshalb angewiesen, weil das Leben mehr Fälle kennt, als das Recht Gesetze.

Ein Rechtsstaat ohne Moral geht vor die Hunde, und Richter ohne moralische Autorität verlieren die Achtung. Auf Achtung vor Richtern und Rechtsanwälten aber ist die Anerkennung des Rechtsstaates angewiesen.

Ein Hoffnungsschimmer erreichte mich: Der Vorsitzende des Richterbundes Frank und der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Krenzler stellten sich der Diskussion. Ist das der Beginn einer aufklärerischen Morgendämmerung?

Ich gebe nicht auf!

Mein Kommentar: Über Gründe für den den Verfall ethischer Normensysteme, wie z.Zt. auch in der Medizin, haben Karl Marx und Friedrich Engels schon recht viel gesagt. Um damit etwas anzufangen, braucht man nicht nur das Herz Jesu, sondern auch das Hirn Einsteins und die Ungeduld Bertold Brechts.

Jochen

Norbert Blüms Einspruch!

JUSTIZUNRECHT

Rezension zu

Norbert Blm
Einspruch! Wider die Willkr an deutschen Gerichten

Eine Polemik
Westend Verlag, Frankfurt am Main, September 2014

Cover Norbert Blüm Einspruch

Ein Justizopfer sagt: Vielen Dank, Herr Blm!

Norbert Blm nennt sein neues Buch „Eine Polemik“. Eigentlich ist das ein unzutreffender Untertitel. Denn Polemik bezeichnet einen meist scharfen Meinungsstreit im Rahmen politischer, literarischer oder wissenschaftlicher Diskussion. ber die Zustnde und Missstnde in der Justiz fehlt es jedoch an jeglicher Diskussion. Die Missstnde in der Justiz werden von der Politik komplett ignoriert und verschwiegen und in der medialen ffentlichkeit allenfalls als „Einzelfall“-Problem diskutiert. Eine grundstzliche Diskussion ber die strukturellen Missstnde in der Justiz, die den Rechtsstaat in einen Unrechtsstaat kippen lassen, wird in unserem Land nicht gefhrt. Mangels Diskussion ist das Buch von Norbert Blm eigentlich keine Polemik. Es ist auch nicht polemisch.
In allgemein verstndlicher Sprache und nicht um deutliche Worte verlegen beschreibt Norbert Blm die Missstnde im deutschen Rechts- und…

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Nichts als Nebelkerzen: Die von Wirtschaftsverbänden lancierte Kampagne gegen das Rentenpaket ­

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Wagenknecht2013Diese Kampagne wird hier von Sahra Wagenknecht demontiert:
http://www.jungewelt.de/2014/06-07/054.php?sstr=Wagenknecht
Auszüge:

Die von Wirtschaftsverbänden lancierte Kampagne gegen das Rentenpaket ­verschleiert wirkungsvoll, worum es eigentlich geht:

Das Rentenniveau sinkt seit Jahren, die große Mehrheit wird im Alter nicht mehr menschenwürdig leben können

Die Unternehmerverbände schäumten, die Presse tobte. Der »Ausbau sozialer Wohltaten« sei ein »Betrug am Bürger«, zeterte BDI-Chef Ulrich Grillo, da in den Augen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie selbstverständlich nur der Abbau sozialer Leistungen einen Dienst am Bürger darstellt.
Klaus Zimmermann
, früher Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und heute Prototyp eines auf der Gehaltsliste interessierter Kreise stehenden Mainstream-Ökonomen, beschwerte sich: »Mit der Rentenparty, die die deutsche Bundesregierung gerade auf Kosten der jungen Generation vorbereitet, gibt Deutschland in Europa seinen Anspruch auf Führung in rentenpolitischen Zukunftsfragen auf.«

Ganz in diesem Sinne geißelte Springers Welt das »teuerste Rentenpaket aller Zeiten« als »fatales Signal der neuen deutschen Sozialromantik« und tischte den Lesern folgende Bewertung auf: »Andrea Nahles zertrümmert mit ihrer Sozialpolitik nicht nur die Agenda 2010, sondern gefährdet auch den Europa-Kurs der Kanzlerin. Der Preis dafür wird noch viel höher sein, als wir heute ahnen.«
Da schwante natürlich auch der Brüsseler EU-Kommission eine Gefährdung der »Stabilität der deutschen Staatsfinanzen«. Sie drohte eine Rüge wegen Vertragsverletzung an.

Simulierte Hysterie

Das Ganze ist ein Lehrbeispiel dafür, wie erfolgreiche Kampagnen funktionieren. Es ging um das vor gut zwei Wochen im Bundestag verabschiedete und am 1. Juli in Kraft tretende Rentenpaket, und tatsächlich ist zumindest dessen Preis während des monatelangen Feldzugs seiner Gegner ständig angestiegen.
Im Januar klagten der Direktor des von Verbänden und Unternehmen finanzierten Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und ihm folgend die CDU-Mittelstandsvereinigung, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und wiederum der BDI über absehbare Mehrausgaben von 60 Milliarden Euro, die die Rentenpläne der Koalition von 2014 bis 2020 verursachen würden.
Dann fiel den Propagandaprofis offenbar auf, daß seit Beginn der Banken- und Euro-Rettung ständig weit höhere Beträge durch die Schlagzeilen geistern und die Zahl 60 Milliarden kaum noch geeignet ist, Angst und Schrecken zu verbreiten. Also nahm man kühn einen um zehn Jahre längeren Zeitraum ins Visier und schob eine Zahl in fast dreifacher Höhe nach: 160 Milliarden, hieß es nun, werde die gebeutelte Nation bis zum Jahr 2030 für die Neuerungen bei der Rente blechen müssen.
Der Eliteeinheit unter den Kampftruppen der Meinungsmache, der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, genügte auch das nicht. Flugs beauftragte sie einen ihrer Hofökonomen, eine noch eindrucksvollere Zahl gutachterlich zu untermauern, und Reinhold Schnabel von der Universität Duisburg-Essen lieferte prompt: 230 Milliarden werde der Rentenwahnsinn kosten, orakelte er, von der Presse bereitwillig abgedruckt.

Während die beschlossene Besserstellung älterer Mütter, die die CDU/CSU im Wahlkampf versprochen hatte, nur gelegentlich mitkritisiert wird, richtet sich die öffentlichkeitswirksam vorgetragene Wut hauptsächlich gegen das, was Sozialministerin Andrea Nahles »Rente ab 63« nennt: die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren unter bestimmten Bedingungen und für einen eng begrenzten Zeitraum schon ab 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen zu können.

Gegen die dadurch angeblich heraufbeschworene »Frühverrentungswelle« wurde mit einer Hysterie getrommelt, als drohe eine Massenpensionierung von abhängig Beschäftigten bald jede Wirtschaftsaktivität in deutschen Landen zu ersticken.
»Länger leben und kürzer arbeiten, daß diese Rechnung nicht aufgeht, haben die meisten verstanden, nur die SPD und die Union nicht«, donnerte der Präsident des Verbandes »Die Familienunternehmer«, Lutz Goebel.
Auch die Grünen befürchten einen »Nahles-Knick« und meinen damit, daß die Zahl der Erwerbstätigen zwischen 63 und 65 Jahren dramatisch einbrechen könnte, zum großen Schaden unserer händeringend Fachkräfte suchenden Unternehmerschaft.

Die ganze Debatte ist an Zynismus und Verlogenheit kaum zu überbieten. Zunächst einmal kann nach normalem Sprachgebrauch eigentlich nur eine Größe »dramatisch einbrechen«, die zuvor ein einigermaßen hohes Niveau erreicht hat.
Geflissentlich blieb in der lautstarken Debatte daher unerwähnt, wie viele Ältere aktuell in den bundesrepublikanischen Büros und Fabriken einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob nachgehen. Schaut man sich die Zahlen an, stellt man fest: Selbst unter den 60jährigen ist es gerade noch jeder dritte.
Mit jedem Lebensjahr mehr geht der Anteil drastisch nach unten: Unter den 63jährigen gibt es noch ganze 15 Prozent Vollzeitbeschäftigte, unter den 64jährigen noch 11,4 Prozent.
Bei den Frauen liegen die Werte noch niedriger. Das bedeutet: Selbst wenn alle 63jährigen sich von heute auf morgen in den Ruhestand verabschieden würden, beträfe das gerade 15 Prozent aller Menschen dieses Alters und würde die deutsche Wirtschaft kaum in den Ruin stürzen.

Wenn die offizielle Arbeitslosenzahl für die über 60jährigen dennoch »nur« bei 8,4 Prozent liegt, hat das mit schlichten statistischen Tricks zu tun. Wer das 58ste Lebensjahr überschritten hat, Hartz IV bezieht und länger als ein Jahr kein Jobangebot mehr bekommen hat, fällt bisher nämlich definitionsgemäß aus der Arbeitslosenstatistik heraus.
Das haben unsere Jobwunderpropagandisten bewußt so beschlossen, denn jeder weiß, daß Arbeitslose in dieser Altersgruppe kaum eine Chance haben, jemals wieder in den regulären Arbeitsmarkt zurückzukehren.

Alt und Working poor

Statt einer »Frühverrentungs-« rollt hier die »Zwangsverrentungswelle«: Der von der letzten großen Koalition 2008 eingeführte Paragraph 12a im Sozialgesetzbuch II verpflichtet nämlich die Jobcenter, Hartz-IV-Beziehende an ihrem 63. Geburtstag in den Ruhestand zu schicken, ganz gleich, ob sie das wollen oder nicht.
Die meisten wollen verständlicherweise nicht, denn die erworbenen Rentenansprüche werden unter diesen Bedingungen mit gravierenden Abschlägen entwertet. Derzeit sind es 8,7 Prozent, bis 2027 steigen die Abschläge auf 14,4 Prozent. Ein Anspruch von 1000 Euro schmilzt so auf knapp 860 Euro. Die Zwangsverrentung zerstört damit oft jede Chance, im Alter noch einmal ein bißchen besser zu leben als auf Hartz-IV-Niveau. Pro Jahr trifft dies etwa 65000 Menschen.

Von den Frühverrentungshysterikern ebenfalls geflissentlich unterschlagen wird das aktuelle durchschnittliche Renteneintrittsalter, das ja mitnichten bei jenen 65 Jahren und drei Monaten liegt, mit denen man derzeit abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Nein, im Schnitt bekommen die Leute derzeit mit 64 Jahren Altersrente. Ganz ohne Andrea Nahles und ihr Rentenpaket.
Allerdings ist der Preis dieser »Rente ab 64« hoch, eben weil sie mit kräftigen Abschlägen erkauft wird. Entsprechend erhält heute schon jeder zweite Ruheständler nicht mehr die Rente, die er eigentlich erworben hat, sondern eine geminderte.

Die schlechten Jobchancen Älterer sind in einem gesellschaftlichen Klima, das von den Beschäftigten das Ertragen von äußerstem Leistungsstreß, Verfügbarkeit rund um die Uhr, absolute Mobilität und selbstverständlich keine Anzeichen von Schwäche oder gar Krankheit erwartet, kein Wunder.
Der vielzitierten Facharbeiternot zum Trotz beschäftigen gut 36 Prozent aller Betriebe in Deutschland überhaupt keine über 50jährigen. Nur 11,7 Prozent aller Neueingestellten sind älter als 50. Mit jedem weiteren Lebensjahr geht die Zahl weiter zurück.
Wer also jenseits der 55 und gar der 60 seinen Arbeitsplatz verliert, kann relativ sicher sein, keinen neuen mehr zu finden.

Wenn die Regierung die zuletzt angestiegene Erwerbstätigkeit reiferer Jahrgänge lobt, vergißt sie in der Regel dazuzusagen, um welche Art von Jobs es sich dabei handelt.
Zum einen ist es so, daß Ältere einfach länger auf ihrer Stelle bleiben, weil es kaum noch attraktive Vorruhestandsregeln gibt und man bei einem insgesamt sinkenden Rentenniveau oft auch jeden erlangbaren Rentenpunkt braucht, um später einigermaßen über die Runden zu kommen.
Und da es vielfach trotzdem nicht reicht, gibt es eben auch immer mehr Ältere, die Minijobs, meist auch für Minilöhne, annehmen, selbst noch nach dem Renteneintritt.
So gehen heute 60 Prozent mehr Rentnerinnen und Rentner als noch vor zehn Jahren solch kreativen Tätigkeiten wie dem frühmorgendlichen Austragen von Zeitungen, dem Reinigen von Wohnungen oder dem Befüllen von Regalen in Supermärkten nach. Unbedingter Tatendrang kann dabei als Motiv ausgeschlossen werden.
Vielmehr hat die Politik der letzten Jahre erfolgreich immer mehr Menschen in die Situation gebracht, daß sie ohne Hinzuverdienst nicht mehr wissen, wie sie von ihren Hungerrenten Miete und Strom bezahlen sollen. Schließlich haben nach Berechnung des Sozialverbands Deutschland (SoVD) die Renten in den alten Bundesländern seit 2004 knapp zwölf Prozent und in den neuen Bundesländern rund acht Prozent an Kaufkraft verloren.

Damit ist allerdings auch klar, wie heuchlerisch das ganze Frühverrentungsgerede ist. Eine abschlagsfreie Rente ab 63 hätte mitnichten zur Folge, daß sehr viel mehr Menschen als ohnehin schon vor dem 65sten Lebensjahr aus dem Berufsleben ausscheiden würden.
Sie würde lediglich bedeuten, daß die Ansprüche der Betreffenden nicht gekürzt werden. So wären sie im Alter vielleicht nicht mehr gezwungen, irgendwelche entwürdigenden Tätigkeiten zu verrichten. Es geht also gar nicht um den Beginn der Rente, es geht um deren Höhe.
Und jetzt kommt der ernüchternde Teil der Wahrheit: Wenn derzeit jeder zweite Rentner mit Abschlägen in Rente geht, so wird dieses Schicksal auch ab dem Juli 2014, wenn Nahles’ sogenannte »Rente ab 63« für langjährig Versicherte eingeführt sein wird, nicht viel weniger Seniorinnen und Senioren treffen.
Denn tatsächlich ist der Kreis der Profiteure der neuen Regelung außerordentlich überschaubar. Mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen kann nämlich nur, wer zwischen Juli 1951 und Dezember 1952 geboren wurde und 45 Beitragsjahre nachweisen kann.
Für die ab 1953 Geborenen steigt die Altersgrenze allmählich wieder auf 65 Jahre an. Letzteres ist allerdings schon heute geltende Gesetzeslage, denn das hatte die damalige große Koalition bereits bei Einführung der »Rente erst ab 67« beschlossen: Wer 45 Beitragsjahre hat, soll nur bis 65 arbeiten müssen.

Das von den Wirtschaftslobbyisten zum »teuersten Rentenpaket aller Zeiten« aufgeblasene Gesetz entpuppt sich damit als schlichte Übergangsregelung: Während sich der reguläre Zeitpunkt für den Eintritt in die Altersrente – ohne irgendwelchen Widerspruch oder weitere Debatte – in Richtung der 67 bewegen soll, geht der für eine abschlagsfreie Rente der »besonders langjährig Versicherten« in Richtung 65. Genau zehn Jahrgänge sind etwas besser gestellt als jetzt, für die ab 1964 Geborenen gilt dann wieder das, was Müntefering ins Werk gesetzt hat.

Und natürlich sind auch nicht die zehn Jahrgänge insgesamt begünstigt, sondern aus jedem von ihnen nur ein relativ kleiner Personenkreis. So hat der Paritätische Wohlfahrtsverband in einem Brief an Ministerin Nahles darauf hingewiesen, daß Altenpfler, Krankenschwestern, Sozialarbeiter oder Erzieher, also faktisch alle, die in sozialen Berufen oder im Gesundheitswesen tätig sind, selbst bei einer ungebrochenen Erwerbsbiographie und keinem einzigen Jahr Arbeitslosigkeit nicht in den Genuß der früheren Rente ohne Abschläge kommen werden.
Denn die Ausbildung dauert in solchen Berufen schlicht zu lang, um auf die nötigen 45 Beitragsjahre zu kommen. Als Hauptbegünstigter der Regelung wird zu recht der (meist männliche) Facharbeiter genannt, obwohl selbst von diesen Berufsgruppen nur eine Minderheit profitiert.
Zwar darf man mehrmals im Leben kurze Zeit arbeitslos gewesen sein, hat es allerdings ein Mal länger gedauert und man ist in Hartz IV bzw. war in Arbeitslosenhilfe gerutscht, ist es vorbei.

Die größte Verschlechterung, die den Kreis der Glücklichen nochmals drastisch reduziert hat, wurde auf den letzten Metern beschlossen, als die SPD vor der absurden »Frühverrentungs«-kampagne einknickte und der »rollierende Stichtag« ins Gesetz kam:
Danach werden von der vorgezogenen abschlagsfreien Rente genau die nicht mehr profitieren, die sie am dringendsten brauchen: diejenigen nämlich, die jenseits der 60 arbeitslos werden.
Die letzten beiden Jahre vor dem Renteneintritt zählen nämlich im Falle von Arbeitslosigkeit nur noch dann als Beitragsjahre, wenn letztere infolge einer Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers eintritt. Das gilt selbst dann, wenn der Betreffende Arbeitslosengeld I bezieht, von dem ja Beiträge abgeführt werden. So begünstigt das neue Gesetz faktisch nur die, die es geschafft haben, bis 63 und länger zu malochen, und deren bis dahin erworbene Rentenansprüche so gut sind, daß ein vorzeitiges Ausscheiden attraktiv erscheint – oder die von ihrem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt mehr oder weniger sanft hinausgedrängt werden.

Wie viele das tatsächlich sein werden, weiß niemand genau. 2012 betrafen die Altersrenten für »besonders langjährig Versicherte« – also Menschen mit 45 Versicherungsjahren und mehr – gerade mal 12.306 Personen (10555 Männer und 1751 Frauen). Nun wurden unter dieser Rubrik allerdings nicht alle erfaßt, die in Zukunft profitieren würden.
Aber klar ist: Viele werden es nicht sein, für die sich aufgrund der »Rente ab 63« tatsächlich etwas verbessert. Die Regierung kalkuliert mit Gesamtkosten von sieben Milliarden Euro bis zum Jahr 2017. Nach 2017 werden die Mehrausgaben dann immer kleiner, bis sie, wenn der Jahrgang 1964 in Rente geht, gleich Null sind.
Das »teuerste Rentenpaket aller Zeiten« kostet mit sieben Milliarden in dieser Legislatur also etwa ein Drittel dessen, was für den Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan aufgebracht wurde.

Verkümmert auf Basisschutz

Sicher, zum Rentenpaket gehört noch die Mütterrente, die die CDU/CSU durchgesetzt hat. Für sie wird mit 6,5 Milliarden an jährlichen Kosten gerechnet, wobei Begünstigte natürlich nur jene älteren Mütter sind, deren Rente oberhalb der Grundsicherung liegt. Die Anderen gehen leer aus.

Aber nicht die Mütterrente, deren Kosten insgesamt ja ebenfalls überschaubar sind, sondern die »Rente ab 63«, die sich die SPD zurechnen kann, wurde öffentlich attackiert.
Wenn man sich die realen Zahlen ansieht, sowohl was die Kosten als auch was die Anzahl der Begünstigten angeht, erscheint die ausgebrochene Hysterie als schlichtweg krank. Aber das war sie nicht. Der Wahnsinn hat Methode. Es ging nie um die lächerlichen sieben Milliarden oder um die wenigen hunderttausend Leute, die tatsächlich einen Vorteil von dem beschlossenen Gesetz haben werden.
Es ging darum, unter dem ohrenbetäubenden Getöse über angebliche »Frühverrentungswellen«, »soziale Wohltaten« und »Kostenexplosionen« jede Debatte über den eigentlichen Skandal in der deutschen Rentenversicherung im Keim zu ersticken: den Skandal, der darin besteht, daß die gesetzliche Rente als eine den Lebensstandard im Alter halbwegs sichernde Leistung in den vergangenen 14 Jahren in Deutschland komplett zerschlagen wurde, den Skandal, daß das Rentenniveau seit Jahren sinkt und in Zukunft noch stärker sinken wird, den Skandal, daß selbst ein Durchschnittsverdiener mit relativ langer Beitragszeit heute nicht mehr damit rechnen kann, im Alter von seiner Rente menschenwürdig leben zu können, und natürlich auch den Skandal, daß die Riester-Betrugsprodukte schamlos mit öffentlichen Geldern subventioniert werden, obwohl sie bekanntermaßen nur die Banken und Versicherungen und keinen einzigen künftigen Rentner reich machen.
Und es ging darum, all jene in der SPD und in den Gewerkschaften, die sich vielleicht noch an die Wahlversprechen dieser Partei erinnern könnten, mundtot zu machen:
Wenn bereits eine so marginale und vorübergehende Verbesserung einen derartigen Aufruhr verursacht, wer wagt dann noch, mehr zu fordern, wer hat dann noch den Mut, auf das hinzuweisen, was eigentlich notwendig wäre: Die Wiederherstellung der gesetzlichen Rente.

Albrecht Müller hat vor kurzem auf den Nachdenkseiten aus einer schon älteren Rede von Bernd Raffelhüschen, einem der bekanntesten Lobbyisten der Versicherungswirtschaft, zitiert.
In dieser Rede aus dem Jahr 2008, die an selbstgefälligem Zynismus schwer zu überbieten ist, führt besagter Raffelhüschen vor Versicherungsvertretern aus: »Die Rente ist sicher – sag’ ich Ihnen ganz unverblümt. (Gelächter unter den Versicherungsvertretern.) Die Rente ist sicher, nur hat kein Mensch mitgekriegt, daß wir aus der Rente schon längst eine Basisrente gemacht haben. Das ist alles schon passiert. Wir sind runtergegangen durch den Nachhaltigkeitsfaktor und durch die modifizierte Bruttolohnanpassung. Diese beiden Dinge sind schon längst gelaufen, ja, waren im Grunde genommen nichts anderes als die größte Rentenkürzung, die es in Deutschland jemals gegeben hat. (…)
Aus dem Nachhaltigkeitsproblem der Rentenversicherung ist quasi ein Altersvorsorgeproblem der Bevölkerung geworden.
So, das müssen wir denen erzählen! Also, ich lieber nicht, ich hab genug Drohbriefe gekriegt! Kein Bock mehr, irgendwie. Aber Sie müssen das, das ist Ihr Job!«

Damit diese von SPD, Grünen, CDU/CSU und FDP verantwortete »größte Rentenkürzung, die es in Deutschland jemals gegeben hat«, aus dem kollektiven Gedächtnis verschwindet und die Verkümmerung der gesetzlichen Rente zu einem Basisschutz in Höhe des Hartz-IV-Niveaus mehr und mehr als Normalität empfunden wird, reden die vereinigten Kampflobbyisten vom »größten Rentenpaket aller Zeiten«, von »Sozialromantik«, »Rentenparty« und all dem Zeug, von dem sie selbst sehr gut wissen, daß es vollkommener Unsinn ist.

Um zu verstehen, wie erfolgreich diese Kampagne tatsächlich war, sei noch einmal ins Gedächtnis gerufen, was die SPD sogar noch nach der Wahl, auf ihrem Parteikonvent am 24. November, beschlossen hatte. Damals hieß es wenig zweideutig: Der »… Einstieg in die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist auszusetzen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters ist erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60 bis 64jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind«. Da diese Quote bei weitem nicht erreicht ist, bedeutet das eine klare Absage an die Rente erst ab 67.

Ähnlich entschieden wird zum Rentenniveau ausgeführt: »Wir werden das derzeitige Sicherungsniveau bis zum Ende des Jahrzehnts aufrechterhalten. 2020 gilt es neu zu bewerten, wie über die Wirkungen der Reformen auf dem Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäftigung, Einkommen und Produktivität die Ankopplung der Renten an die Erwerbseinkommen vorzunehmen ist.« Derzeit liegt das Sicherungsniveau der Rente bei 47,8 Prozent der Durchschnittslöhne. Das ist schon deutlich weniger als vor dem Unheil der Riester-Reformen, als es noch 53 Prozent waren. Bis »Ende des Jahrzehnts«, also bis zum Jahr 2020, soll dieses Niveau laut jetzt beschlossenem Gesetz auf nur noch 46,9 Prozent absinken. 2030 soll es bei mickrigen 43,7 Prozent liegen, niedriger als ohne die Neuregelung – und das alles ganz ohne »neue Bewertung«.

Manches besser, nichts gut

Die Selbstverständlichkeit, mit der die Rente erst ab 67 jetzt auch von der SPD akzeptiert wird, ist übrigens nicht nur ein Bruch der eigenen Wahlversprechen, sondern fällt sogar hinter die bisher geltende Gesetzeslage zurück.
Unter öffentlichem Druck wurde die »Rente ab 67« nämlich nicht pauschal beschlossen, sondern eine Klausel aufgenommen (Paragraph 154 Absatz 4 des Sechsten Sozialgesetzbuches), nach der alle vier Jahre geprüft werden soll, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint.
Um ihr Wahlversprechen »Aussetzung der Rente ab 67« zu erfüllen, hätte die SPD also noch nicht einmal ein neues Gesetz gebraucht. Sie hätte einfach nur darauf dringen müssen, die vorhandene Regelung erst zu nehmen.

»Manches wird besser, aber nichts wird gut«, hat der Rentenexperte der Linken, Matthias W. Birkwald, das Rentenpaket auf einen kurzen Nenner gebracht.
Und Norbert Blüm kritisiert: »Die verzweifelten aktuellen Reparaturversuche sind nur eine Ablenkung von den Folgen der Riester-Rente … Das Rentenniveau ist der Knackpunkt einer soliden Rentenpolitik. Wenn die 4 Prozent Beitrag zur Riester-Rente in die Rentenkasse fließen würden, wäre ein anständiges Rentenniveau zu sichern.«
Aber wer außer dem früheren CDU-Arbeitsminister, den unermüdlichen Autoren der Nachdenkseiten und vor allem der Linken thematisiert den Rentenskandal heute noch?
Die Gewerkschaften, die lange gegen die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 Sturm gelaufen sind, sind weitgehend verstummt.
Und dank BDI, Springer und Co. steht Andrea Nahles öffentlich durchaus nicht als Wahlbetrügerin da, sondern als tapfere Frau, die »ihr Rentenprojekt« gegen den massiven Widerstand der Wirtschaft durchzusetzen vermochte.

Zufrieden mit ihrem Erfolg bereitet die Kampflobby jetzt ihr nächstes Projekt vor. Die Geschütze sind bereits in Stellung gebracht, die ersten gekauften Hofökonomen und solche Politiker, deren Ruf ohnehin ruiniert ist, beginnen zu feuern. »Der Anstieg der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer wie auch des Rentenzugangsalters auf 64 Jahre zeigt, daß die Rente mit 70 … nicht nur machbar, sondern auch geboten ist«, predigt IW-Chef Michael Hüther.
Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, sekundiert: »Durch die steigende Lebenserwartung und die demographische Wende ist die Frage der Rente mit 70 unausweichlich«.
Und auch der Chef der sogenannten Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, belehrt uns: »Um die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung langfristig zu sichern, sollte das Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2029 regelgebunden weiter ansteigen, orientiert an der absehbaren Entwicklung der künftigen Lebenserwartung«.
Aus der politischen Kaste wagt sich EU-Energiekommissar Günther Oettinger hervor, für den es, wie zu befürchten steht, auch in der neuen EU-Kommission Verwendung geben wird: »Wir haben einen Fachkräftemangel und müssen in den nächsten Jahren über die Rente mit 70 sprechen.«
Noch Fragen?

Um die Notwendigkeit eines späteren Renteneintritts zu begreifen, reiche Volksschule Sauerland, hatte Franz Müntefering einmal gesagt.
Um die hinter der Renten-Kampagne stehenden Interessen zu verstehen, sollte eigentlich das simple Einmaleins genügen.
Freilich nur, wenn wir uns von dem öffentlichen Getöse nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Sahra Wagenknecht ist stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von Die Linke im ­Bundestag

Jochen