Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN
So muss man sich nicht wundern, warum Medikamente in Deutschland immer teurer werden. Ergebnisse der durch Steuern finanzerten Universitätsforschung sollten allen Bundesbürgern frei zur Verfügung stehen. Aber so bleiben sie Eigentum der Industrie.
Was der Staat an den Hochschulen einspart, dürfen die Krankenversicherten bezahlen und den Maximalprofit der Pharmakonzerne dazu.
Besonders peinlich ist das für die SPD, die sich auch andernorts als Gewinn erstrebender Kapitalist erweist.
Etwas pointiert formuliert, die junge Welt ist mit den brisanten Einblicken vorsichtiger. :
https://www.jungewelt.de/m/artikel/293261.toxische-verbindung.html
Weiter unten kommentiert sie auch die aktuelle Stellungnahme der von der SPD geführten Landesregierung
Auszüge:
Pharmastiftung lässt an Mainzer Uni für die vermeintlich gute Sache forschen und hat angeblich gar nichts davon.
Nur die Verträge lügen
Von Ralf Wurzbacher
Vor dreieinhalb Jahren dankte Kurt Beck (SPD) als langjähriger »Landesvater« von Rheinland-Pfalz ab, aus gesundheitlichen Gründen, wie es hieß.
Die Heilung erfolgte prompt. Kaum sechs Monate später stand er beim Pharmakonzern Boehringer Ingelheim (BI) unter Vertrag, als Berater in »strategischen Fragen«.
Die moderne Medizin wirkt eben doch Wunder – auch wenn dafür schon mal ein Opfer her muss: etwa die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre.
Die Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (JGU) hat ihre Grundsätze aus freien Stücken preisgegeben. 2009 schloss sie eine Kooperation mit der Boehringer-Ingelheim-Stiftung ab, die 2011 die Gründung des Instituts für Molekulare Biologie (IMB) und zwei Jahre später die Neuausrichtung des Fachbereichs Biologie nach sich zog. Das Engagement der Pharmastiftung verheißt der Uni 150 Millionen Euro bis 2023, für deren Präsidenten Georg Krausch ist das »reines Mäzenatentum«.
Dass dies die Sache nicht ganz trifft, dürfte erklären, warum die JGU die Verträge lieber unter Verschluss halten wollte.
Sowohl eine wissbegierige Studentin, die Ende 2014 zuerst auf Einsichtnahme drängte, als auch den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit ließ sie abblitzen, angeblich zum Schutz des »grundrechtlich geschützten Bereichs der Forschung«. Erst vor gut einem Jahr, infolge des gestiegenen öffentlichen Drucks, gewährte die Uni zunächst ausgewählten Journalisten Einblick. Mitte Mai dieses Jahres schließlich setzte der Reporter des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR), Thomas Leif, vor dem Mainzer Verwaltungsgericht die Offenlegung der Unterlagen durch.
Deren Inhalt offenbart, dass die Stifter längst nicht so selbstlos sind wie behauptet. Zum Beispiel besagt eine Klausel, dass dem Institut nur Wissenschaftler vorstehen dürfen, die nach dem Gusto des Vertragspartners sind. Demnach hält eine gemeinsame Findungskommission nach passenden Kandidaten Ausschau und fordert zur Bewerbung auf.
Selbst die Stellenausschreibung wird »im Benehmen mit der Stiftung abgefasst«, die Berufungsvereinbarung bedarf schließlich der »Zustimmung der Stiftung«.
Nach dem rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz sind derlei Vetorechte Dritter bei Personalentscheidungen unzulässig (siehe unten).
Aber der Einfluss reicht noch weiter: So behält sich die Stiftung eine Mitwirkungs- und Zustimmungspflicht bei der Einrichtung eines Expertenbeirats vor, wobei darin auch Stiftungsvertreter sitzen können. Dazu braucht es bei allen wichtigen organisatorischen Fragen das Einvernehmen des Sponsors, einschließlich der Bestellung der Geschäftsführung sowie der Finanzplanung.
Werbung machen für das »gemeinnützige« Konzernanhängsel muss die Universität obendrein. So sei »insbesondere auf Briefbögen und in Veröffentlichungen« stets der Zusatz »gefördert durch die Boehringer-Ingelheim-Stiftung« anzubringen.
Diese kleine Formalität hat allerhand Symbolkraft: Hier tritt eine Universität ganz unverblümt im Namen eines Privatunternehmens in Erscheinung und macht sich mit diesem und dessen Interessen gemein. Dabei ist so etwas heute keine Ausnahme mehr, sondern der Normalfall.
Deutschlands Hochschulen fungieren längst als verlängerte, staatlich alimentierte Forschungsanstalten der Industrie, was auch zunehmend ihrem Selbstverständnis entspricht. Es wird gesponsert, gespendet, Studiengänge, Institute oder Lehrstühle werden fremdfinanziert, oder Kapitallobbyisten wirken in Hochschulgremien mit.
Auch an der Uni Mainz ist das Usus: Das Webportal Hochschulwatch.de führt für die JGU elf Stiftungsprofessuren auf, allein drei davon auf BI-Rechnung, dazu jeweils eine der Volkswagen-Stiftung und der Debeka-Versicherung sowie zwei von Carl Zeiss. Die Uni kooperiert ferner mit der Deutschen Post, der Jacobs-Stiftung und dem Wirtschaftsberater KPMG.
Dazu kommen noch einmal knapp 20 sogenannte Deutschlandstipendien – ein Modell, mit dem sich die Privatwirtschaft ganz offiziell und von Staats wegen in die Studienfinanzierung einbringen darf.
Die ganzen Vorgänge laufen weitgehend im Verborgenen ab. Sorgt ein Fall überhaupt einmal für Aufregung, dann deshalb, weil die Begehrlichkeiten und Einflussmöglichkeiten der privaten Akteure allzu forsch und plakativ herausgestellt wurden und/oder, wie im Fall der JGU, die Geheimniskrämerei Verdacht erregt. Dann ist Schadensbegrenzung vonnöten. So legen beide Seiten in der Debatte großen Wert auf die Darstellung, dass alle Forschungsergebnisse sowie mögliche Patente der Universität Mainz gehörten und Publikationen allein Sache der Forschenden wären.
Das glaube, wer will. Eher gilt: Wer bezahlt, will auch etwas dafür sehen. Und einen Beleg dafür haben die Beteiligten inzwischen selbst nachgeliefert.
Jüngst sind die Vertragsinhalte einer weiteren Kooperation der Uni Mainz ans Licht gekommen, diesmal direkt mit dem BI-Konzern. Dabei geht es um eine mit drei Millionen Euro geförderte Gesundheitsstudie, in deren Rahmen über fünf Jahre 15.000 Menschen aufwendig untersucht wurden.
SWR-Journalist Leif machte daraus folgenden Satz öffentlich: »Weiterhin ist mit dem Hauptsponsor der Studie, Boehringer Ingelheim, vertraglich vereinbart, dass alle Manuskripte vor Veröffentlichung die Freigabe durch BI benötigen.«
Nicht der Rede wert, meinen die Gescholtenen. Der besagte Passus sei lediglich eine interne Leitlinie für die eigenen Wissenschaftler, ließ die Uniklinik verlauten. BI sei nur zugesichert worden, Veröffentlichungen »kommentieren« zu dürfen. Vom Konzern selbst hieß es, »der Studienpartner ist frei, sich über diese nicht verbindlichen Kommentare hinwegzusetzen«.
Ganz uneinsichtig will man sich jedoch auch nicht geben. Unipräsident Krausch hat mittlerweile Fehler eingeräumt, die sich durch das ganze Vertragswerk zögen, und Nachbesserungen angekündigt. Den Univorsteher ärgern die Verfehlungen, wie er erklärte, wobei er auch Entlastendes vorbrachte.
So habe man die millionenschwere Zusammenarbeit noch rechtzeitig zum 60. Geburtstag des damaligen Ministerpräsidenten Beck unter Dach und Fach bringen wollen.
Wie rührend – der Beschenkte bedankt sich heute noch.
Regierung bestreitet Rechtsverstöße bei JGU-Boehringer-Deal
Sprengt das Engagement der Boehringer-Stiftung an der Johannes-Gutenberg-Universität (JGU) Mainz den Rahmen, den Recht und Gesetz vorgeben? Das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium meint: nein. Es sei niemals eine Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre festgestellt worden, behauptete Staatssekretär Salvatore Barbaro in der Vorwoche während einer Sitzung des zuständigen Ausschusses im Mainzer Landtag. Dass die Kooperation in ein schlechtes Licht gerückt worden sei, nannte der SPD-Politiker »sehr bedauerlich«. Die negativen Presseberichte würden dem Vertrag aber »nicht gerecht«. Auch hätten sich bisher keine Wissenschaftler gemeldet, die sich eingeschränkt gefühlt hätten.
Während das seitens der Unileitung immerhin ein schwaches Schuldeingeständnis hinsichtlich einer vermeintlich fehlerhaften Vertragsausgestaltung war, wischt die Landesregierung jede Kritik einfach vom Tisch. Der Kontrakt »regelt an keiner Stelle, dass es irgendeine Einflussnahme der Stiftung auf das Auswahlverfahren gibt«, so Barbaro, der früher selbst an der JGU gearbeitet und 2012 zum Honorarprofessor ernannt wurde. Man könne den Inhalt zwar »anders auslegen«, bei der Prüfung der Verträge habe sein Ministerium jedoch »keinen Anlass« für eine rechtliche Beanstandung gesehen. Bei der geplanten Neufassung gehe es nur um »begriffliche Klarstellungen«.
Alles also nur ein Formfehler? Das sieht nicht jeder so. Heftige Kritik setzte es vom Deutschen Hochschulverband (DHV), der Berufsvertretung von Wissenschaftlern, für den die Vorgänge »nicht akzeptabel« sind. Dem Verband missfällt insbesondere die Regelung, wonach der Boehringer-Stiftung bei Fragen der Bestellung einer Professur und deren finanzieller Ausstattung eine Art von Vetorecht eingeräumt wurde. Wenn der Stifter einer Berufungsvereinbarung zustimmen müsse, könne dieser »selbstverständlich auf diese Weise massiven Einfluss nehmen«, findet DHV-Geschäftsführer Michael Hartmer.
Auch SWR-Starreporter Thomas Leif, der erfolgreich auf Vertragseinsicht geklagt hatte, erkennt in den fraglichen Klauseln einen unzulässigen Eingriff in die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit. So könne jede nach dem Prinzip der Bestenauslese erfolgte Berufung dadurch unterlaufen werden, dass ein der Stiftung nicht genehmer Kandidat keine oder nur eine unangemessene Ausstattung mit Personal und Mitteln angeboten bekommt. »Darin liegt ein rechtswidriger Verstoß gegen Paragraph 50 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz und die dort geregelte Formenstrenge zum Ablauf des Berufungsverfahrens.«
Leif hatte angesichts seines juristischen Triumphes vor vier Monaten von einem »wichtigen Sieg für die Pressefreiheit« gesprochen. Die Einschätzung erscheint einigermaßen blauäugig. Was Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Drittmittelgebern, insbesondere denen aus der Industrie, im Wortlaut besagen, ist das eine. Wie die Partnerschaft zweier ungleicher Partner – da ein mächtiger und einflussreiche Geldgeber, dort ein Geldnehmer in staatlicher Mangelverwaltung – in der Praxis mit Leben gefüllt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Und dieses gelangt in aller Regel nicht ans Licht der Weltöffentlichkeit.
Jochen