Seit Einführung der mRNA-Impfungen plötzlich viel mehr junge Tote – Aber keiner untersucht es !

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Alarmierendes von Susanne Bonath hier:
https://pressefreiheit.rtde.live/inland/167038-ploetzlich-viel-mehr-junge-tote/
Auszüge:

Spritze

Photo by Karolina Grabowska on Pexels.com

Die Massenimpfungen sollten Corona-Tote verhindern. Tatsächlich hat sich die Sterblichkeit in den letzten beiden Jahren erhöht. In allen Altersgruppen, vor allem den jungen, gab es mehr Tote, als bei gleicher Sterberate wie 2020 zu erwarten gewesen wäre.
Untersuchen will das offenbar keiner.
Viele Länder, darunter Deutschland, verzeichneten in den letzten beiden Jahren mehr Tote als während des ersten Pandemie-Jahres. Wirkten die Impfungen nicht? Haben sie womöglich selbst etwas damit zu tun?
Wer darüber nur vage laut nachdachte, rief sofort die „Faktenchecker“ auf den Plan. Alles Fake News, „checkten“ sie.
Schuld seien Hitzewellen, Corona, Grippe. Bewiesen ist das aber genauso wenig.

Um über nicht Untersuchtes nicht weiter zu spekulieren, könnte man eine beantwortbare Frage stellen: Haben die COVID-19-Vakzine die Gesamtsterblichkeit in Deutschland gegenüber 2020 reduziert?
Mit Daten des Statistischen Bundesamtes lässt sich diese Frage beantworten. Man vergleicht die gemeldeten Sterbefälle mit den Einwohnerzahlen der jeweiligen Altersgruppen und ermittelt so die jeweiligen Sterberaten in den vergangenen drei Jahren, um sie miteinander zu vergleichen.

Das Ergebnis ist eindeutig: Die Sterblichkeit lag zuletzt in allen Altersgruppen höher als 2020, als es noch keine Impfungen gab. Anders als bei Corona waren die jungen Jahrgänge prozentual sogar am deutlichsten davon betroffen, obwohl gerade bei ihnen die Sterblichkeit seit Jahrzehnten tendenziell abnimmt.
Wäre die Sterberate beispielsweise bei den Untervierzigjährigen in den letzten beiden Jahren genauso hoch gewesen wie 2020, wären insgesamt rund 1.350 junge Menschen weniger gestorben, davon rund 250 Kinder. Warum untersucht das niemand?

Rätseln über Todeszahlen

Nicht nur in Deutschland rätselte man zuletzt über vermehrte Todesfälle. Laut Neuer Zürcher Zeitung (NZZ) „registrierten viele europäische Länder 2022 lange Phasen der Übersterblichkeit“.
Für Deutschland erklärte das Statistische Bundesamt bereits für 2021 rückblickend folgendes:
„Ausgehend von 2019 wäre für 2021 eine Sterbefallzahl von 960.000 bis 980.000 erwartbar gewesen, also ein Anstieg um zwei bis vier Prozent. Tatsächlich ist sie um acht Prozent gestiegen.“

Auch im vorigen Jahr gab es keine Entspannung. Im Gegenteil: Erneut hätten 3,4 Prozent mehr Menschen als im Vorjahr das Zeitliche gesegnet, erläuterten die Statistiker zu Jahresbeginn in einer Pressemitteilung. Die Behörde bemühte zahlreiche Erklärungen, wie „Hitzerekorde“, „Coronawellen“ und „Atemwegserkrankungen im Allgemeinen“, die übermäßig aufgetreten seien.

Über eine Übersterblichkeit in Deutschland im Jahr 2020 ist sich die Forschung dagegen uneinig. Die amtlichen Statistiker registrierten bevölkerungsbereinigt drei bis vier Prozent mehr Todesfälle als erwartet.
Dem widersprachen Forscher der Universität Duisburg-Essen, die das untersucht hatten. Ihr Ergebnis:
„2020 gab es keine Übersterblichkeit in Deutschland, auch wenn es etwa 34.000 Todesfälle gab, die mit COVID-19 assoziiert werden.“

Schließlich gab zu Beginn dieses Jahres das Münchner Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung eine interessante Analyse heraus, in der es einen kontinuierlichen Anstieg der Sterberaten seit 2020 in Deutschland feststellte. Der stellvertretende Leiter der Ifo-Niederlassung Dresden, Joachim Ragnitz, konstatierte dazu:
„Überraschend ist, dass sich die Übersterblichkeit im Jahre 2022 noch einmal beschleunigt hat.“

Corona, Hitze und verschobene OPs?

Alle Statistiker und Erklärer schlossen die Impfungen als mögliche Ursache aber kategorisch aus. Als im Dezember 2022 die AfD anhand von brisanten Krankenkassendaten (hier abrufbar) darüber spekulierte, erntete sie dafür wortgewaltige „Faktenchecks“. *)
So war sich zum Beispiel der MDR rundum sicher:
„Hohe Sterblichkeit hat nichts mit Corona-Impfung zu tun.“

Die öffentlich-rechtlichen „Faktenprüfer“ beriefen sich auf Statements der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Daten-Modellierers Kristan Schneider. Unisono behaupteten sie: Die AfD habe die Daten falsch interpretiert. So folge etwa der Anstieg der Sterblichkeit zum Beispiel nicht den tagesaktuell verabreichten Impfdosen und sei zudem nicht exponentiell.
Warum das so sein soll, belegen sie nicht. Ihre Äußerungen bleiben damit Glaubenssätze und die real vermehrten Todesfälle ein nicht untersuchtes Rätsel.

Gern wird auf verschobene Operationen verwiesen, die der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Kliniken zwischen März und Mai 2020 verordnet hatte, um Betten für Corona-Patienten freizuhalten. Man könnte jetzt mutmaßen, dass deswegen mehr Menschen an den häufigsten Todesursachen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs gestorben sein könnten.
Allerdings: Die Todesursachen-Statistiken für die Jahre 2020 und 2021 weisen hier keine besonderen Abweichungen auf.

Die Spekulation über Hitzewellen als Grund hinkt ebenfalls. Erstens gab es 2021 keine besonders heftigen Hitzewellen. Zweitens erstreckte sich 2022 die Übersterblichkeit auf das gesamte Jahr und betraf keineswegs nur die kurzen Zeiträume, in denen es besonders heiß war.

Beim Erklärungsversuch gibt es nach wie vor ein Problem: Seit Beginn der Pandemie unterscheidet das zuständige Robert-Koch-Institut (RKI) nicht, ob Menschen an oder nur mit Corona starben. Auf diese Weise erfasste das Bundesinstitut rund 34.000 „Corona-Tote“ für 2020, 79.000 für 2021 und rund 49.000 im vergangenen Jahr.
Aber niemand weiß, wie viele wirklich an COVID-19 starben. Zumal die Zahlen die Frage aufwerfen: Warum gab es in den Impfjahren mehr „Corona-Tote“ als zuvor?

Das Präventionsparadoxon

Insgesamt ergibt sich damit folgendes Bild: Trotz Corona gab es 2020 in Deutschland keine gravierende, laut der Universität Duisburg-Essen sogar gar keine Übersterblichkeit in Deutschland.
In den beiden Folgejahren stiegen die Sterbezahlen nach offiziellen Verlautbarungen aber weiter an, obwohl die Corona-Präparate Todesfälle verhindern sollten.

An vermehrten Herz- und Krebstoten aufgrund verschobener Operationen im ersten Corona-Jahr liegt es offenbar nicht.
Die Hitzewellen bieten keine ausreichende Erklärung, da auch außerhalb selbiger vermehrt gestorben wurde.
Nicht erfasste „Corona-Tote“ sind wenig plausibel, da in Kliniken jeder getestet wurde und jeder „positiv“ Verstorbene in die Statistik kam. Die „Corona-Toten“ wurden eher übererfasst.

Argumentiert wird auch gern mit dem Präventionsparadoxon: Hätte man die Impfstoffe nicht eingeführt, wären sicher viel mehr Menschen gestorben. Das ist eine nicht belegbare Spekulation. Man mag es vielleicht für 2021 noch annehmen, als laut Wissenschaftlern die gefährlichere „Delta-Variante“ grassierte. Spätestens beim milderen „Omikron“ kommen aber Zweifel.

Die Zweifel erhärten sich mit den Daten des DIVI-Intensivregisters, die das RKI seit Anfang 2022 herausgibt. Demnach lag schon im April vorigen Jahres der Anteil der ungeimpften Corona-Intensivpatienten mit 20,3 Prozent unter ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung von damals etwa 23 Prozent.
Im November waren lediglich 13 Prozent der Intensivpatienten ungeimpft, bei immer noch 22 Prozent Ungeimpften insgesamt.

Die Daten des Intensivregisters belegen zumindest nicht, dass Ungeimpfte öfter mit Corona auf der Intensivstation landeten und dort eventuell daran verstarben. Sie stützen nicht einmal die bis heute behauptete Theorie, wonach die Präparate sicher schwere Verläufe verhinderten.

Mehr Tote mit Impfung

Die vorhandenen Daten lassen also nicht im Geringsten eine wissenschaftliche Aussage darüber zu, ob die Impfungen kausal an der Übersterblichkeit beteiligt sind oder nicht. Dass dies von staatlicher Seite nicht untersucht wird, hinterlässt den Eindruck absichtlichen Wegschauens.
Dass nun das Fehlen von Studien genutzt wird, um Zusammenhänge mit der Impfung abzustreiten, ist geradezu absurd.

Die einzige Frage, die also plausibel beantwortet werden kann, ist folgende: Haben die Impfungen in Deutschland dazu geführt, dass anteilig an der Bevölkerung weniger Menschen als im ersten Corona-Jahr ohne die Präparate sterben?
Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen nach groben Altersgruppen hat das Statistische Bundesamt hier veröffentlicht. Der Autor hat sich genauere Daten schicken lassen, um die in einer Excel-Tabelle in anderen Kohorten erfassten Sterbefälle mit ihnen vergleichen zu können.

Das Ergebnis ist brisant: In allen Altersgruppen sind in den vergangenen beiden Jahren anteilig an der entsprechenden Bevölkerung mehr Menschen gestorben als im ersten Corona-Jahr ohne Impfungen. Eine einzige Ausnahme bilden die Überneunzigjährigen im Jahr 2021. Mit -0,3 Prozent, etwa 550 Todesfälle, war der Rückgang der Sterblichkeit aber sehr gering in dieser Gruppe mit der naturgegeben höchsten Sterblichkeit von jährlich etwa 25 Prozent.

Insgesamt schieden demnach 2021 rund 16.500 Menschen mehr aus dem Leben, als es bei gleicher Sterblichkeit wie 2020 zu erwarten gewesen wäre. Knapp 10.000 Tote davon, 60 Prozent, waren jünger als 70 Jahre, es waren vor allem mittlere Jahrgänge betroffen.
Im vergangenen Jahr gab es sogar gut 43.000 überzählige Tote gegenüber dem ersten Corona-Jahr ohne Impfungen, dabei schlugen alle Altersgruppen zu Buche, besonders deutlich die sehr jungen.

Auffällig ist vor allem: Bei den unter vierzigjährigen sowie bei den über siebzigjährigen Menschen sind 2022 die höchsten Anstiege der Sterberaten zu verzeichnen. In den mittleren Jahrgängen hingegen schoss die Sterberate vor allem 2021 in die Höhe, ging im Jahr darauf aber nur marginal zurück.

Erhöhte Sterberaten vor allem bei Jungen

Setzt man die Todeszahlen direkt ins Verhältnis zu einer bestimmten Anzahl von Einwohnern in der jeweiligen Altersgruppe, wird das Ausmaß am deutlichsten.

Von einer Million Einwohnern im Alter unter 40 Jahren starben im ersten Corona-Jahr 386 Menschen. Im Jahr 2021 gab es 395 Tote in dieser Altersgruppe pro einer Million Einwohner, im Jahr 2022 sogar 417 Verstorbene. Das ist im ersten Impfjahr noch ein moderater Anstieg der Sterberate um gut zwei, im zweiten Impfjahr hingegen um ganze acht Prozent gegenüber 2020.

Damit starben insgesamt rund 1.350 mehr Untervierzigjährige, als es mit gleicher Sterberate wie 2020 zu erwarten gewesen wäre ‒ davon entfallen über 1.000 Todesfälle auf das Jahr 2022.
Das ist der höchste prozentuale Anstieg der Sterberate von allen Altersgruppen. Besonders betroffen war hier die Gruppe der 15- bis 29-Jährigen mit gut elf Prozent höherer Sterblichkeit als im ersten Corona-Jahr.

Von 100.000 Einwohnern im Alter von 40 bis 69 Jahren starben im ersten Corona-Jahr 560 Menschen. Im ersten Impfjahr gab es 593 und im zweiten Impfjahr 591 Tote pro 100.000 Einwohnern in dieser Altersgruppe.
Für das Jahr 2021 ergibt sich daraus ein Plus von fünf Prozent und gut 9.000 Todesfällen gegenüber 2020, im vergangenen Jahr gab es rund 6.500 mehr Verstorbene im mittleren Alter als 2020, womit die Sterberate um 3,4 Prozent höher lag als im ersten Corona-Jahr.

Bei den Übersiebzigjährigen kamen 2020 auf 10.000 Einwohner rund 590 Verstorbene. Ein Jahr später waren es 604 Todesfälle und im zweiten Impfjahr sogar 630 Tote pro 10.000 Einwohnern in dieser Altersgruppe.
Daraus ergibt sich für das vorige Jahr ein Anstieg um fast sieben Prozent, womit es rund 35.000 Tote über 70 Jahren mehr gab, als mit einer Sterblichkeit, wie sie 2020 vorherrschte, erwartbar waren.

Zusammenfassend ergibt sich folgendes Bild: Wären in den letzten beiden Jahren so viele Menschen gestorben wie im ersten Corona-Jahr, als die Bevölkerung laut Staatsdoktrin dem Virus völlig ungeschützt ausgeliefert war, hätte es insgesamt in diesem Zeitraum fast 60.000 Tote weniger in Deutschland geben müssen, davon ein knappes Drittel (gut 17.000) jünger als 70 Jahre, also deutlich unterhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung. Damit war besonders auch jene Gruppe von vermehrter Sterblichkeit betroffen, die ein äußerst geringes Risiko hatte, an COVID-19 zu sterben.

Wenn die Impfung das Problem wäre…

Die Corona-Impfungen haben die Sterblichkeit somit nicht verringert. Ob sie für die Übersterblichkeit mit verantwortlich sind, müsste geklärt werden. Wagt man anzunehmen, dass die Impfungen möglicherweise ihren Anteil daran hatten, könnte man die Frage stellen: Warum starben Untervierzigjährige und Übersiebzigjährige vermehrt 2022, mittlere Jahrgänge aber ganz besonders 2021?

Eine mögliche Erklärung hierfür wäre, dass sich die jungen Menschen eher später erstmals impfen ließen, also Ende 2021 oder Anfang 2022. Für Kinder unter zwölf Jahren gab es bis Ende 2021 noch keine Impfempfehlung.
Die Übersiebzigjährigen ließen sich zwar häufiger frühzeitig impfen, aber möglicherweise hat ihnen das weniger geschadet als den Jüngeren. Bei ihnen könnten jedoch die Booster zu Buche schlagen, die in dieser Altersgruppe vermehrt 2022 in Anspruch genommen wurden.
Die mittleren Jahrgänge hingegen ließen sich zwar 2021 häufig impfen, nahmen aber im Folgejahr seltener einen oder mehrere Booster in Anspruch, wie RKI-Daten zeigen.

Solange die Ursache für tausende überschüssige Todesfälle auch in jüngeren Altersgruppen nicht geklärt ist, bleibt das allerdings genauso eine Spekulation wie die Behauptung zahlreicher „Faktenchecker“, wonach die Impfungen als Faktor nicht in Frage kämen.

Dies zu klären, wäre auch für die Zukunft äußerst bedeutsam. Pharmakonzerne arbeiten bereits daran, die umstrittene mRNA-Technologie auf andere Impfungen, zum Beispiel gegen Grippe und das RSV-Virus, sowie auf Arzneimittel, etwa gegen Krebs, auszuweiten.
Entgegen den Marketingkampagnen der daran verdienenden Pharma-Industrie darf weiter angezweifelt werden, dass diese Präparate tatsächlich harmlos sind.
*: Warum kam von der Linkspartei hier kein Aufklärungsinteresse ? Ich als Mitglied hätte das schon gerne wissen wollen.
Inside_CoronaUnd wieder einmal weise ich auf das Buch von Thomas Röper hin:
Inside Corona

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen

30 Argumente gegen die Impfpflicht

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

syringe and pills on blue backgroundDas neue Infektionsschutzgesetz hat für mich jetzt schon ganz persönliche Konsequenzen:
Wenn ich bis März 2020 nicht mit einem für mich akzeptablen konventionellen Impfstoff geimpft werden kann, weil die EMA die Genehmigung von solchen herauszögert, muss ich meine Praxis schließen und kann nur noch Online-Sitzungen durchführen.
So ein Zufall, das der letzte SPD-Parteitag von den Impfstoffherstellern und Microsoft gesponsert wurde, siehe
https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/pfizer-microsoft-spd-parteitag-sponsern/

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Er weist auch auf das unterschwellige Ziel hin, die Gesundheitsdaten aller Bürger in einem Impfregister zu erfassen. Wer darauf dann zugriff hat – zusätzlich zu den Inlandsgeheimdiensten – ist noch offen. Man kann sich aber vorstellen, dass der Verfassungsschutz dann an der Tür der Arztpraxis lauert, wenn der nächste Impftermin fällig ist…

Aber heute eine gute Zusammenfassung auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=79084
Auszüge:
Anfang Januar soll im Bundestag die erste Debatte zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 starten und Februar oder März soll es dann soweit sein.
Die Zustimmung von Medien und Politik ist groß, ein Kurswechsel eher unwahrscheinlich. Gegenwind kommt dafür aus der Wissenschaft. So nannte der Virologe Alexander Kekulé die Einführung einer Impfpflicht gegen Corona jüngst „Gift“.
Doch Kekulé ist eine Ausnahme. Nur Wenige wagen es derzeit, bei der Corona-Thematik aus dem engen medial-politischen Meinungskorridor auszuscheren – zu groß ist die Angst, „in die falsche Ecke“ gerückt zu werden.
Das ist tragisch, denn es gibt zahlreiche sehr gute Argumente gegen die Impfpflicht und das hat nichts mit „Impfskepsis“ oder gar dem „Leugnen von Corona“ zu tun.
Jens Berger
hat für die NachDenkSeiten 30 Argumente gegen die Impfpflicht zusammengestellt. Bleibt zu hoffen, dass derartiger Widerspruch in der aufgeheizten, fast nur noch emotional und nicht mehr rational geführten Debatte nicht untergeht.

1. Die Impfquote in den Risikogruppen ist auch heute schon hoch

Wenn es darum geht, Menschen bei Covid 19 vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen zu schützen, geht es heute wie vor einem Jahr primär darum, die sogenannten Risikogruppen zu schützen. Das Medianalter der an oder mit Covid 19 Verstorbenen liegt immer noch bei 83 Jahren. Von den Sterbefällen der letzten drei Meldewochen waren 93 Prozent älter als 60 Jahre. Und auch bei den Hospitalisierungen steht diese Altersgruppe für mehr als zwei Drittel aller Fälle.
Leider erfasst das RKI keine spezifischen Impfquoten für die Hochrisikogruppe der über 80-Jährigen, aber bereits in der großen Gruppe der über 60-Jährigen ist die Impfquote mit rund 87 Prozent bereits heute extrem hoch. Gerade in dieser Altersgruppe gibt es zudem auch die allermeisten Fälle, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen problematisch ist.
Auch eine Impfpflicht kann sich nicht über eine ärztliche attestierte „Impfunfähigkeit“ wegsetzen. Daher dürfte die Menge der heute nicht geimpften, aber impffähigen Angehörigen der Risikogruppen ohnehin sehr überschaubar und der gesellschaftliche Nutzen – ausgedrückt in weniger Sterbefällen – marginal sein.

2. Für die meisten Ungeimpften bringt die Impfung wenig

Während die Impfquote bei den älteren Bürgern sehr hoch ist, finden sich die meisten Ungeimpften spiegelbildlich in der Gruppe der Jüngeren.
Laut offiziellen Zahlen ist zum Beispiel jeder zweite 12- bis 17-Jährige nicht geimpft. Doch gerade in den Altersgruppen derer, die oft nicht geimpft sind, ist die Morbiditäts- und Mortalitätslast der Krankheit ohnehin nur gering. So liegen dem RKI bis heute nur 35 validierte Covid-19-Todesfälle bei unter 20-Jährigen vor, von denen nach offiziellen Angaben 25 an einer schweren Vorerkrankung litten. Bei rund zwei Millionen Infizierten in dieser Altersgruppe ist dies kaum mehr als ein Hundertstel Promille.
In den letzten drei Meldewochen mussten insgesamt nur sechs minderjährige Testpositive intensivmedizinisch behandelt werden, während es fast 1.200 über 60-Jährige waren.
Diejenigen, die man mit einer Impfpflicht wohl am ehesten erreichen würde, gehören also genau zu der Gruppe, deren individueller Nutzen durch die Impfung am geringsten ist, und gleichzeitig auch zu der Gruppe, deren individuelle Gefährdung durch die Nebenwirkung der Impfung am höchsten ist.

3. Durch die Impfung kann man die Pandemie nicht stoppen

Spätestens seit dem Siegeszug der Delta-Variante ist bekannt, dass die Impfung keine sterile Immunität bietet, Geimpfte also immer noch ansteckend sind und zur Verbreitung des Virus beitragen. Die Impfung senkt zwar nachweislich das individuelle Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, aber sie stoppt die Ausbreitung des Virus nicht.
Daher ist hier auch ein Vergleich zur Pockenimpfung, für die es früher ja eine Impfpflicht gab, nicht zielführend. Die Pocken konnte man durch die Impfpflicht ausrotten – aber auch nur, weil die Impfung dafür sorgte, dass Geimpfte die Krankheit nicht weiterverbreiten. Dies leistet die Corona-Impfung nicht.
Dabei ist Virologen und Epidemiologen eigentlich bekannt, dass man nicht großflächig in eine laufende Epidemie hineinimpfen sollte.

4. Die natürliche Immunisierung ist für viele Menschen eine Alternative zur Impfung

Die Impfung ist nicht die einzige Form, den menschlichen Körper gegen das Sars-CoV-2-Virus zu immunisieren. Während die Impfung das Immunsystem eindimensional auf ein einziges Protein des Sars-CoV-2-Virus vorbereitet, bietet die Infektion eine sehr viel weitreichendere Immunisierung.
Für ältere und vorerkrankte Menschen ist diese Form der natürlichen Immunisierung aufgrund der hohen Krankheitsrisiken freilich keine ernstzunehmende Alternative. Bei jüngeren Menschen – und das ist das Gros der Ungeimpften – stellt sich diese Frage jedoch anders.
Nun mögen sich die Gelehrten darüber streiten, wie die Nutzen-Risiko-Abwägung hier ausfällt – dass der Nutzen der Impfung die Risiken einer Infektion für jüngere Menschen so deutlich übersteigt, dass dies eine Impfpflicht rechtfertigen könnte, ist jedoch ein unhaltbarer Standpunkt. Dies macht auch die STIKO in ihrer Begründung für die Impfempfehlung für Minderjährige klar, die nicht aus medizinischen, sondern expressis verbis aus politischen Gründen („um Einschränkungen der sozialen und kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen abzumildern“) ausgesprochen wurde.
Junge Menschen werden also laut STIKO nicht geimpft, um sie vor der Krankheit, sondern vor den Coronamaßnahmen der Regierung zu schützen.

5.Die Impfpflicht kommt zu spät

Die vierte Welle hat ihren Zenit vor drei Wochen überschritten und eine mögliche fünfte Welle, die dann durch die neue Omikron-Variante sehr massiv ausfallen könnte, wird für Deutschland im Januar erwartet. Die Impfpflicht wird aber erst frühestens im Februar, eher im März, verabschiedet werden und es wird Wochen, wenn nicht gar Monate, dauern, bis sie administrativ überhaupt durchgesetzt werden kann.
Sagte nicht Gesundheitsminister Lauterbach höchstpersönlich, dass alle(!) Ungeimpften bis zum März entweder „geimpft, genesen oder verstorben“ seien?
Was will man danach noch mit einer Impfpflicht erreichen?

6. Die Impfpflicht führt dazu, dass Ungeimpfte Booster-Willigen den Impfstoff wegnehmen

Während die Erstimpfung junger Menschen keinen klar erkennbaren individuellen medizinischen Nutzen bringt, kann die Booster-Impfung für Angehörige der Risikogruppen durchaus auf individueller Ebene medizinisch sinnvoll sein.
Nun sind aber die Ressourcen beschränkt. Das gilt für den Impfstoff selbst, aber mehr noch für die Termine in Arztpraxen und bei mobilen Impfteams.
Schon heute ist es ein gesellschaftliches Ärgernis, dass so viele junge Menschen, bei denen die Booster-Impfung keinen epidemiologisch erkennbaren Nutzen hat, älteren Menschen die Termine wegnehmen. Würden sich zusätzlich noch die bislang Impfunwilligen um diese Termine bewerben, drohen diejenigen herunterzufallen, die als einzige in diesem „Spiel“ überhaupt einen erkennbaren Nutzen durch eine Impfung oder Boosterung haben.

7. Genesene brauchen keine Impfung

Von einer Impfpflicht wären nicht nur Ungeimpfte, sondern auch Genesene betroffen, wenn ihre Infektion länger als sechs Monate zurückliegt. Genesene haben aber zahlreichen Studien zufolge auch lange nach diesem Zeitraum noch eine umfassende Immunisierung, die sogar besser vor neuen Infektionen schützt als die Impfung. Dies wird auch daran liegen, dass ihr Immunsystem nicht nur das eine Protein, das mit der Impfung „simuliert“ wird, kennt, sondern das gesamte Virus.
Dadurch sind Genesene auch besser vor kommenden Varianten geschützt als Geimpfte. Hier macht eine Impfung – vor allem für jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen – weder medizinisch noch epidemiologisch Sinn.

8. Die zugelassenen Impfstoffe sind nicht sonderlich wirksam gegen die aktuellen Varianten

Sämtliche zugelassenen Impfstoffe wurden auf Basis des „Urtyps“ oder dessen ab Frühjahr 2020 in Norditalien entstandener Variante entwickelt und validiert. Diese Variante(n) wurden jedoch zunächst vom Alpha-Typ (ehemals „britische Variante) und später vom Delta-Typ (ehemals „indische Variante“) komplett verdrängt.
Die Impfpflicht würde also bedeuten, dass die Bürger verpflichtet wären, sich mit einem Impfstoff impfen zu lassen, der überhaupt nicht für die zurzeit kursierenden Viren entwickelt wurde und bei ihnen ohnehin nur eingeschränkt wirksam ist.

9. Die jetzigen Impfstoffe helfen kaum gegen die kommende Omikron-Variante

Durch die nun offenbar Oberhand gewinnende Omikron-Variante verlieren die Impfstoffe nach jüngsten Laborstudien ihre Schutzwirkung sogar nahezu komplett.
Karl Lauterbach beziffert die Schutzwirkung einer Doppelimpfung gegen Omikron mit 35 Prozent. Daher kann es durchaus dazu kommen, dass im März eine Impfpflicht gegen ein Virus verabschiedet wird, gegen das es – zumindest zu diesem Zeitpunkt – gar keinen wirksamen Impfstoff gibt.

10. Totimpfstoffe sind (noch) nicht verfügbar

Ein großer Teil der Impfverweigerer spricht sich nicht generell gegen eine Impfung aus, hat aber – und dies keineswegs immer zu Unrecht – Bedenken, sich mit den mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen, die zurzeit die einzige zugelassene und angewandte Impfstoffgruppe darstellen. Der kurz vor der Zulassung stehende Totimpfstoff des Herstellers Valneva wäre für diese Menschen eine Alternative, die viele auch ernsthaft in Betracht ziehen. *)
Ob dieser Impfstoff zum Beginn der Impfpflicht überhaupt zugelassen ist und auch in ausreichender Menge zur Verfügung steht, ist jedoch ungewiss. Und wer weiß?
Vielleicht würde die Impfquote nach der Zulassung dieses Impfstoffs auch ganz ohne Impfpflicht die Werte erreichen, die das RKI für ausreichend hält?

11. Die Situation in den Krankenhäusern ist eine Folge politischer Entscheidungen

Als Argument für die Impfung, aber auch für die Impfpflicht, wird stets die Situation in den Krankenhäusern angeführt. Die ist jedoch eine Folge der Privatisierung und des hausgemachten Personalmangels und ist nicht den Ungeimpften anzulasten.
Hier hätte die Politik – wenn sie es denn wollte – ganz andere Hebel, um Abhilfe zu schaffen. Ein hausgemachtes Defizit, für das man selbst die Verantwortung trägt, auf eine Minderheit zu schieben, ist unlauter und schäbig und zudem geschichtsvergessen.

12. Es gibt kein Impfregister

Woher soll der Staat bei der Umsetzung einer Impfpflicht überhaupt wissen, wer geimpft und wer ungeimpft ist? Wie soll die Impfpflicht umgesetzt werden?
Eine denkbare Methode wäre es, jeden Bürger anzuschreiben, der ungeimpft ist, und aufzufordern, bis zu einem Stichtag einen Impfbescheid einzureichen. Doch der Staat weiß nicht, wer geimpft und wer ungeimpft ist.
Also bleiben zwei Alternativen: Ungeimpfte werden über Kontrollen ermittelt. Das verstößt aber gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte darf sich in der Umsetzung nicht auf Willkür oder Zufall stützen.
Bliebe die Alternative, alle Bürger anzuschreiben und ihren Impfstatus abzufragen. Wer soll das machen? Wie lange soll das dauern?
Dies wäre eine bürokratische Sisyphusarbeit, die massenhaft Ressourcen und Personal bindet.

13. Die Datenerhebungen sind unvollständig

In einem Land, in dem es einen Zensus braucht, um mit jahrelanger Vorbereitung und monatelanger Auswertung festzustellen, dass etwa eineinhalb Millionen Menschen, die in den Melderegistern stehen, gar nicht mehr leben, dürfte es ein Ding der Unmöglichkeit sein, eine umfassende Impfpflicht überhaupt zu kontrollieren.
Hinzu kommt, dass der Staat auch jetzt überhaupt nicht weiß, wie viele Menschen überhaupt geimpft oder ungeimpft sind und die Daten des RKI hierzu grob unvollständig sind.

14. Die Umsetzung der Impfpflicht wäre ein extrem teures Unterfangen

Alleine die Kosten, die zur Kontrolle und Nachverfolgung zur Durchsetzung der Impfpflicht anfallen würden, werden in die Milliarden gehen. Die Kosten für die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten sind unüberschaubar.
Nicht nur das fehlende Personal, sondern auch das fehlende Geld sollten rationale Gründe sein, auf ein derartiges Bürokratiemonster zu verzichten. Diese Ressourcen wären für andere Dinge wirklich sinnvoller zu verplanen.

15. Es ist nicht genügend Impfstoff da

Glaubt man Gesundheitsminister Lauterbach, hat sein Vorgänger „für das gesamte erste Quartal [2022] viel zu wenig Impfstoff gekauft“. „Die Mengen reichen“, so Lauterbach, „nicht, um die Booster-Impfkampagne zu fahren“.
Und bei dieser Schätzung sind die zusätzlichen Impfdosen, die für eine Umsetzung der Impfpflicht wohl benötigt würden, noch nicht einmal mit eingerechnet.

16. Es gibt keinen Impfzwang

Allenthalben wird betont, eine Impfpflicht sei kein Impfzwang. Der Staat könne also nicht Menschen gegen deren Willen mit Gewalt eine Spritze versetzen, es ginge vielmehr um die Verhängung von Strafen gegen Menschen, die sich der Pflicht entziehen.
Letztlich ist die Impfpflicht also mehr eine Fortsetzung der Drangsalierung Ungeimpfter mit anderen Mitteln. Das mag Geld aus den verhängten Bußgeldern in die Staatskasse spülen, hat jedoch keinen erkennbaren epidemiologischen Nutzen. Die Impfpflicht ist mehr ein Verwaltungsinstrument als ein Beitrag zur Seuchenabwehr.

17. Wer unentschlossen ist, ist auch mit sanfteren Mitteln zu erreichen

Nicht zuletzt die individuelle Ansprache von Menschen, die aufgrund von Sprachbarrieren oder Informationsdefiziten von der Impfkampagne nicht erreicht wurden, im Bundesland Bremen oder in unserem Nachbarstaat Dänemark haben gezeigt, dass eine Steigerung der Impfquote auch ohne Zwangsmittel durchaus möglich ist.
Hat der Staat hier alle Mittel ausgeschöpft? Sicher nicht.

18. Wer sich partout nicht impfen lassen will, wird auch durch die Impfpflicht seine Entscheidung nicht ändern

Neben den „Uninformierten“ und den „Unentschlossenen“ gibt es auch die radikalen Impfgegner.
Zu dieser Gruppe hatte der Virologe Alexander Kekulé jüngst treffend kommentiert: „Dass sie sich einer Impfpflicht unterwerfen würden, darf man getrost ausschließen. Eher würden sie sich von gleichgesinnten Ärzten (auch diese gibt es!) eine Impfunfähigkeit bescheinigen oder in Beugehaft nehmen lassen. Einige von ihnen haben so panische Angst vor dem vermeintlichen Teufelszeug, dass sie auch bei seriöser psychiatrischer Beurteilung eine Befreiung von der Impfpflicht bekommen dürften.“
Was hier vielleicht ein wenig sarkastisch klingt, trifft jedoch einen bislang kaum diskutierten Punkt. Wer panisch Angst vor der Impfung hat, wird sich selbstverständlich eine Befreiung ausstellen lassen können. Und wem ist damit geholfen, wenn andere „Verweigerer“ sich notfalls sogar in Beugehaft nehmen lassen? Damit beendet man die Pandemie auch nicht.

19. Es gibt keine Regelungen zum arbeitsrechtlichen Umgang mit der Impfpflicht

Bereits bei der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ stellt sich die Frage nach den arbeits-und verwaltungsrechtlichen Implikationen. Diese Fragen betreffen auch die allgemeine Impfpflicht. Ist ein Verstoß dagegen beispielsweise ein arbeitsrechtlich gültiger Grund für Abmahnungen, Aussperrungen oder Änderungskündigungen?
Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld und Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch aus?
Diese Beispiele stehen für einen ganzen Rattenschwanz an juristischen Fragestellungen infolge der Impfpflicht, die das Zeug haben, die Gerichte über Jahre hinweg lahmzulegen.

20. Unser Rechtssystem ist nicht auf eine Impfpflicht gegen Corona ausgelegt

Ohnehin stellt sich die Frage, ob unser Rechtssystem überhaupt auf die wohl anstehende Flutwelle an Eingaben, Beschwerden, Widersprüchen und Prozessen ausgelegt ist.
Eine Impfpflicht, die derart umstritten und fragwürdig begründet ist und gleichzeitig so viele Menschen betrifft, ist ein Präzedenzfall von epischer Größe.
Zwar gab es in der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und im Dritten Reich auch verpflichtende Impfungen, die viele Erwachsene betrafen, in der Bundesrepublik mit ihrem Gesetzesrahmen trafen verpflichtende Impfungen jedoch traditionell vor allem Kinder und da ging es eher um Kindergartenplätze und die Schulpflicht, aber nicht um die vielen rechtlichen Fragestellungen, die eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene mit sich bringt.

21. Nebenwirkungen sind vorhanden, Langzeitschäden immer noch nicht ausreichend geklärt

Dass es bei der Impfung auch schwere, teils tödliche Nebenwirkungen gibt, ist unumstritten. Unumstritten ist auch, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Fälle nicht umfassend sind und es eine Dunkelziffer gibt.
Doch selbst wenn man den konservativen Zahlen des PEI folgt, treten schwerwiegende Reaktionen bei 0,2 von 1.000 Impfungen auf. In immerhin 1.802 Fällen erfolgte eine Verdachtsmeldung über den tödlichen Ausgang der Impfung. Dies mag zwar für Angehörige der Risikogruppen im Vergleich zu den Sterbezahlen bei der Erkrankung mit Covid 19 überschaubar sein.
Für junge Menschen stellt sich die Abwägung jedoch anders dar. Von den bekannten schweren Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Myokarditis sind vor allem junge Menschen betroffen. Hier ist es mehr als fraglich, ob der Staat über eine Impfpflicht diese sehr sensible individuelle Abwägung des Nutzens und der Risiken übergehen darf.
Hinzu kommt, dass das Risiko potenzieller Langzeitschäden wissenschaftlich noch nicht geklärt ist; noch nicht geklärt sein kann. Auch das ist ein Punkt, der vor allem junge Menschen betrifft.

22. Der Staat darf seine Bürger nicht für ein höheres Wohl verletzen oder gar töten

Rein statistisch wurden bis zum 30. September 2021, dem Stichtag für den aktuellen Sicherheitsbericht des PEI, 53 Millionen Menschen in Deutschland geimpft. Davon sind laut PEI wohl 1.802 im Zusammenhang mit der Impfung verstorben.
Laut Bundesregierung gibt es zurzeit 18 Millionen Ungeimpfte. Würde man rein hypothetisch alle diese Menschen impfen, hätte dies bei gleicher Quote 600 Todesopfer im Zusammenhang mit den durch die Impfpflicht vorgeschriebenen Impfungen zur Folge. 600 Menschen würden also – zugespitzt formuliert – indirekt durch das Gesetz zum Tode verurteilt.
Insgesamt 7.200 Menschen würden – ebenfalls nach oben angeführter Quote – rein statistisch eine schwere Nebenwirkung erleiden.
Darf der Staat seine Bürger für ein höheres Wohl töten oder schwer verletzen? Nein, er darf dies nicht.
Diese Abwägung machte das Bundesverfassungsgericht 2006 geltend, als es das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärte. Dieses Gesetz sollte es dem Staat erlauben, in einem 9/11-Szenario ein Flugzeug abzuschießen, das ganz konkret viele Menschen mit dem Tod bedroht. Die Würde des Menschen in unantastbar, so das Grundgesetz. Daher darf der Staat auch nicht ein Leben opfern, um mehrere Leben retten zu wollen.

23. Die Impfpflicht vertieft die Spaltung der Gesellschaft

So fraglich es ist, ob eine Impfpflicht überhaupt einen medizinischen oder gar epidemiologischen Sinn hat, so sehr steht doch fest, dass eine Impfpflicht die ohnehin bereits durch die Corona-Debatte gespaltene Gesellschaft noch weiter spalten wird.
Wem nützt es, wenn die Ungeimpften nun durch ein weiteres rechtliches Instrument drangsaliert werden? Sie können doch schon jetzt nicht mehr in Restaurants und Kneipen mit ihren Freunden zusammensitzen, Einkaufen gehen, sich die Haare schneiden lassen und oft noch nicht einmal mehr ihrem Beruf nachgehen. Ist das nicht schon Schikane genug?
Es wird auch – auch wenn das jetzt keiner zu glauben scheint – eine Zeit nach Corona geben. Und dann müssen wir uns auch wieder gegenseitig in die Augen blicken können. Es war noch nie eine gute Idee, eine Minderheit durch Gesetze zu schikanieren, zu drangsalieren und zu unterdrücken.

24. Es gibt auch ein Recht auf Unvernunft

Folgt man dem Narrativ der Befürworter einer Impfpflicht, so geht es letzten Endes darum, per Zwang Menschen zu sanktionieren, die sich selbst durch ihre Unvernunft Schaden zufügen. Auch wenn weder die Befürworter der Impfpflicht noch die radikalen Gegner einer Impfung dies gerne hören werden: Es gibt auch ein verbrieftes Recht auf Unvernunft, sogar dann, wenn sie die eigene körperliche Unversehrtheit gefährdet. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren unterstrichen, als es ein Gesetz kassierte, das die medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug regelte.
Der damalige Gerichtspräsident Voßkuhle stellte dazu fest, der Staat dürfe den entgegenstehenden Willen eines Bürgers nicht einfach ignorieren, nur weil dieser „von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint“.

25. Die Impfpflicht wäre eine Zwei-Klassen-Impfpflicht

Letztlich läuft die Impflicht für Ungeimpfte auf ein Zweiklassen-System hinaus. Da es ausgeschlossen ist, dass der Staat die Impfung mit physischer Gewalt erzwingt, wird die Impfpflicht de facto vor allem auf Bußgeld-Ebene ausgetragen. Der ungeimpfte Besserverdiener wird diese Bußgelder aus der Portokasse bezahlen. Er ist es auch, der sich in vielen Fällen durch privat abrechnende Ärzte oder Psychologen eine Befreiung ausstellen lassen wird.
Auf der anderen Seite wird der geringverdienende Ungeimpfte wirtschaftlich durch die Bußgelder in seiner Existenz bedroht – vor allem dann, wenn er zu den Menschen gehört, die ohnehin bereits z.B. als Beschäftigte in der Gastronomie ganz maßgeblich wirtschaftlich unter den Coronamaßnahmen zu leiden hat.

26. Die Impfpflicht ist verfassungsrechtlich bedenklich

Eine Impfpflicht, die sich auf ein Virus bezieht, gegen das es keinen sehr gut wirksamen Impfstoff gibt und bei dem die Impfung die Verbreitung nicht stoppt, gab es noch nie in Deutschland. Vergleiche zur Masern-Impfung und zur Pocken-Impfung sind daher auch nicht statthaft.
Der Konflikt kollidierender Grundrechte und Ziele staatlichen Handelns prallen hier frontal aufeinander. Nicht umsonst heißt es im Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Diese körperliche Unversehrtheit zu verletzen, ist nur möglich, wenn es auf der anderen Seite ein sehr hohes Rechtsgut gibt, das mit milderen Mitteln nicht zu verteidigen ist – wie z.B. beim finalen Rettungsschuss.
Das ist aber hier nicht der Fall und die Aufgabe des Grundgesetzes ist es bekanntlich, die Bürger vor dem Staat zu schützen. Konkret schützt Artikel 2 den Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates in seine körperliche Unversehrtheit. Das muss hier als gegeben angesehen werden.

27. Die Impfung ist eine sensible Gewissensentscheidung

Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff, der – wenn auch in sehr wenigen Fällen – schiefgehen und im allerschlimmsten Fall sogar tödlich enden kann.
Eine solch schwerwiegende hochsensible Abwägung darf nicht der Staat vornehmen. Hier liegt vielmehr ein Paradebeispiel eines Szenarios vor, in dem der Bürger diese Entscheidung nach gutem Wissen und Gewissen selbst treffen muss.
Die Bedeutung ist auch den Parteien bekannt – nicht umsonst gilt die Impfpflicht im Abstimmverfahren des Bundestages als „Gewissensentscheidung“, bei der es wie bei der Sterbehilfe oder der Präimplantationsdiagnostik keinen Fraktionszwang gibt.
Es ist bemerkenswert, dass der Bundestag hier den hohen ethischen Rang einer „Gewissensentscheidung“ anerkennt, mit der er dann jedoch die „Gewissensentscheidung“ der Bürger durch Zwangsmaßnahmen außer Kraft setzen will. Gilt das Gewissen eines Abgeordneten mehr als das Gewissen eines Bürgers? Das Grundgesetz sieht dies anders.

28. Die Impfpflicht verstößt gegen den Nürnberger Kodex

Als Reaktion auf die medizinischen Zwangseingriffe an KZ-Häftlingen während der NS-Zeit bildete sich 1947 in Folge der Nürnberger Ärzteprozesse der sogenannte Nürnberger Kodex – eine bis heute geltende ethische Richtlinie für Heil- und Pflegeberufe für medizinische Versuche an Menschen.
Gleich im ersten Punkt dieses Kodex heißt es, dass „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson (…) unbedingt erforderlich“ sei. Nun ist die Impfung zwar im strengen Sinne kein medizinischer Versuch, auch wenn man dies in Anbetracht der irregulären Zulassung der Impfstoffe durchaus anders sehen kann. Vom Geist her besagt der Nürnberger Kodex jedoch auch, dass ein Arzt keinen medizinischen Eingriff an einem Patienten gegen dessen Willen vornehmen darf.
Wenn ein Patient durch ein Gesetz direkt oder indirekt (z.B. durch Drohung des Arbeitsplatzverlusts oder durch soziale Ächtung) zu einem medizinischen Eingriff gezwungen wird, ist dies mit den ethischen Richtlinien der Ärzteschaft nicht in Einklang zu bringen.

29. Die Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig

Selbst wenn man die potenzielle Gefährdung durch Corona in Betracht zieht, ist die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht nicht gegeben. Die allermeisten Ungeimpften sind nicht infiziert und demnach nicht ansteckend. Hinzu kommt, dass auch die allermeisten Infektionen nicht etwa tödlich, sondern mild oder gar symptomfrei verlaufen.
Der Staatsrechtler Rupert Scholz sieht daher eine Gefahrenlage mit täglichen Neuinfektionen zwischen 30.000 und 70.000 nicht groß genug, um 80 Millionen Menschen zu einer Impfung zu zwingen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt dementsprechend.

30. Die Impfpflicht ist weder geeignet noch angemessen

Im Rechtssystem gilt der Grundsatz, dass bei einem Gesetz, das in die Freiheiten und Rechte der Bürger eingreift, die Mittel geeignet und angemessen sein müssen.
Wie dargelegt, ist die Impfpflicht gegen Corona nicht geeignet, um die Pandemie zu beenden, und sie ist auch nicht geeignet, um Dritte zu schützen. Schließlich kann ein Geimpfter einen Ungeimpften oder Geimpften ebenfalls infizieren.
Und angemessen ist die Impfpflicht ohnehin nicht, stellt sie doch einen sehr schweren Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte der Bürger dar.
Wie sagte schon Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“. Damit ist eigentlich alles gesagt.

*: das gilt auch für den Sinovac-Impfstoff, der nach neuesten Forschungen auch sehr effektiv gegen die neue Omikron-Variante ist:
http://german.china.org.cn/txt/2021-12/16/content_77934960.htm
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.