FÜR EINE SOZIALE ALTERNATIVE ZUR POLITIK DER GROSSEN KOALITION

Gegen das Ausverkaufsvotum des DGB-Vorsitzenden für die GroKo regt sich Widerstand an der Basis. Hier kann man eine Online-Petition unterschreiben:

https://www.sozial-statt-grokopolitik.de/#

In den kommenden gesellschaftlichen Auseinandersetzungen ist es von entscheidender Bedeutung, wie sich Gewerkschaften gegenüber der Politik positionieren. Wir nehmen die aktuelle Debatte um „pro oder contra zur GroKo“ zum Anlass, dies zu tun. Dabei geht es uns nicht um die Einwirkung auf die zur Zeit abstimmenden SPD-Mitglieder, sondern darum, die Politik an gewerkschaftlichen Zielen zu messen und die Politik mit gewerkschaftlichen Politikinhalten zu konfrontieren. Aus diesem Grunde haben wir nachstehenden Aufruf verfasst:

SOZIAL_STATT_GROKODer Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird trotz einiger positiver Elemente wie beispielsweise die paritätischen Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Anforderungen aus gewerkschaftlicher Sicht nicht gerecht.

Keine Umverteilung

Obwohl die Ungleichheit in Deutschland wieder das Ausmaß von vor hundert Jahren angenommen hat, verzichtet die GroKo auf Umverteilung von oben nach unten: keine Vermögenssteuer, keine Änderung der Erbschaftssteuer, keine Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Die geplante Abschmelzung des Soli-Zuschlages führt zu erheblichen Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand und entlastet vor allem Haushalte mit relativ hohen Einkommen.

Investitionsstau

Der Investitionsstau in Deutschland beläuft sich auf hohe dreistellige Milliardenbeträge. Es gibt riesige Bedarfe für Verbesserungen in der Infrastruktur und mehr Personal in Bildung, Gesundheitswesen und Pflege. Statt diese Herausforderungen ernsthaft anzugehen, setzt die große Koalition auf ein „weiter so“ mit nur kleinen und völlig unzureichenden Korrekturen.

Altersarmut

Die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2025 ist ein Scheinerfolg. Laut Renten-versicherungsbericht liegt das Nettorentenniveau vor Steuern bis einschließlich 2024 sowieso mindestens bei 48 Prozent und knickt erst danach nach unten ab. Die geplante Grundrente ist unzureichend. Wenn die falschen Weichenstellungen in der Rentenpolitik nicht korrigiert werden, droht Millionen Beschäftigten Altersarmut.

Zweiklassenmedizin und Pflegenotstand

Trotz der geplanten Wiedereinführung der paritätischen Beitragssätze sind wir meilenweit von einem solidarischen Gesundheitssystem entfernt: Tatsächliche hälftige Finanzierung der Gesundheitsversorgung, Schritte hin zu einer Bürgerversicherung, Einschränkung der Anbieterdominanz? Alles Fehlanzeige. Die Unterfinanzierung der Pflege bleibt bestehen, die 8.000 neu geplanten Stellen greifen viel zu kurz.

Arbeitsmarkt

Nichts findet sich zu dringend notwendigen Maßnahmen gegen prekäre Beschäftigung und den Missbrauch von Werkverträgen, zur Stärkung des Mindestlohns und der Tarifverträge, zur sozialen Regulierung digitaler Arbeit. Die Einschränkung grundloser Befristungen ist nur ein schwacher Kompromiss, Midi-Jobs sollen sogar ausgeweitet werden. Auch in der Arbeitsmarktpolitik gibt es keinen Kurswechsel: keine Verbesserung der durch die „Hartz-Gesetze“ eingeschränkten Leistungen (Bezugsdauer Arbeitslosengeld I, Leistungshöhe Arbeitslosengeld II, Zumutbarkeitsregelungen und Sanktionen). Unter dem Strich werden so in Deutschland prekäre Beschäftigung und Niedriglöhne zementiert statt eingedämmt.

Der Gesamtbeitragssatz zu den Sozialversicherungen soll unter 40 Prozent gehalten werden. Damit werden Leistungskürzungen im Verlauf der 2020er Jahre vorprogrammiert.

Sündenbock Geflüchtete

Das Ganze wird dann noch garniert mit Formulierungen, die stark an die von der CSU geforderte Obergrenze von Flüchtlingen erinnern. Suggeriert wird, dass Deutschland keine Verantwortung für die Fluchtursachen trägt. Zudem soll verstärkt aufgerüstet werden und Deutschland sich weiter an Militäreinsätzen des Westens beteiligen. Suggeriert wird ferner, dass etwaige Belastungen durch die Gesellschaft nicht aushaltbar wären. Beides ist falsch.

Gewerkschaften müssen ihr politisches Mandat offensiv wahrnehmen!

Die Umsetzung des GroKo-Vertrages wäre ungeeignet, die realen gesellschaftlichen Probleme, insbesondere die Armuts- und Reichtumsentwicklung, zu lösen. Statt den Koalitionsvertrag zu bejubeln, müssen die Gewerkschaften ihre inhaltlichen Anforderungen an die Koalition und die Regierung bekräftigen und diese durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen untermauern. Die Gewerkschaften müssen konsequent ihre Aufgabe als parteipolitisch unabhängige Interessenvertretung der von Lohnarbeit abhängigen Menschen wahrnehmen.

Eine soziale Alternative, ein Politikwechsel für gute Arbeit und soziale Gerechtigkeit und für Frieden ist und bleibt notwendig.

Wir engagieren uns im DGB und seinen Gewerkschaften insbesondere für

  • eine Politik, die gute Arbeit für alle schaffen will, mit voller sozialer und tariflicher Absicherung und mehr Beschäftigung in gesellschaftlichen Bedarfsbereichen.
  • eine Steuerpolitik, die auf Mehreinnahmen zielt und von oben nach unten umverteilt (z.B. Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Unternehmenssteuer und Spitzensteuersatz)
  • eine Sozialpolitik, die ein auskömmliches Leben für alle ermöglicht (z.B. Nein zur Rente mit 67, Anhebung des Rentenniveaus auf vor Agenda-Niveau, Erwerbstätigen- und Bürgerversicherung, Anhebung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I, deutliche Anhebung des Arbeitslosengeld II, Sanktionsfreiheit des Existenzminimums)
  • eine Politik gegenüber Migrantinnen und Migranten, die verdeutlicht: Der Gegensatz verläuft nicht zwischen drinnen und draußen, sondern zwischen oben und unten! Solidarität und Verständigung statt Rassismus und Sündenbockpolitik.

ErstunterzeichnerInnnen:

Jan Arff, Mitglied Landesfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft, Forschung Berlin-Brandenburg l Heinz Bayer, GEW, Hanau l Privatdozent Dr. Johannes M. Becker, ver.di/ GEW, Friedens- und Konfliktforscher, Marburg l Rolf Becker, ver.di, Schauspieler, Hamburg l Britta Brandau, ver.di, Frankfurt l Achim Brandt, Betriebsratsvorsitzender Bosch l Carsten Bremer, Gewerkschaftssekretär l Lothar Brendel, ver.di, Personalratsvorsitzender der Zentral- und Landesbibliothek Berlin l Lukas Bürger, Gewerkschaftssekretär l Monika Christann, ver.di, Gewerkschaftssekretärin, Frankfurt l Achim Craney, ver.di Betriebsgruppe Krankenhaus Augsburg l Jörg Conrad, Schwerbehindertenvertrauensperson Siemens AG l Prof. Dr. Frank Deppe, Marburg l DGB Kreisverband Oberhavel l Klaus Ditzel, DGB Kreisvorsitzender, Hanau l Jochen Dörr, Vorsitzender FB 3, ver.di Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken l  Matthias Ebenau, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l Kevin Eckert, IG Metall, VK-Leiter Vacuumschmelze, Hanau l Kai Eicker-Wolf, Gewerkschaftssekretär, GEW Hessen l Ulrike Eifler, Gewerkschaftssekretärin, Hanau l Arno Enzmann, ver.di, Gewerkschaftssekretär i.R., Wiesbaden l Michael Erhardt, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Barbara Fanderl, NGG, Betriebsratsvorsitzende Nestlé, Biessenhofen l Katharina Fassnacht, NGG, Betriebsratsvorsitzende Karwendel-Werke Buchloe l Frank Firsching, Gewerkschaftssekretär, Schweinfurt l Ernst Frick, Betriebsrat ABB, Hanau l Benjamin Gampel, ver.di Betriebsgruppe Krankenhaus Augsburg l Sebastian Gasior, Gewerkschaftssekretär l Bernd Gehrke, ver.di, Teamer, Arbeitskreis Geschichte sozialer Bewegungen Ost-West l Günther Gehrmann, Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender Bosch l Andrea Germanus, Gewerkschaftssekretärin, Potsdam l Axel Gerntke, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Olaf Giese, NGG Bremen l Norbert Göbelsmann, Gewerkschaftssekretär l Heiko Glawe, Gewerkschaftssekretär, Berlin l Horst Gobrecht, Gewerkschaftssekretär l Conny Gramm, IG Metall, Hanau l Roland Hamm, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Christian Haß, ver.di, Vorsitzender FB 13 Berlin l Raymond Haße, IG Metall l Harry Hauke, NGG, Bremen l Gordon Herlett, NGG, Bremen l Gertrud Herrmann, NGG, Betriebsratsvorsitzende Hochland, Heimenkirch l Günter Hoetzl, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Karlheinz Hofmann, IG BCE, Betriebsratsvorsitzender Dentsply Sirona, Hanau l Renate Hürtgen, GEW, Arbeitskreis Geschichte sozialer Bewegungen Ost-West l Tobias Huth, Gewerkschaftssekretär, Hanau l Jorge Jacinto, NGG, Bremen l Stefanie Jahn, IG Metall, 1. Bevollmächtigte l Barbara Jantowski l Olaf Kämpfer, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender Schmitz Cargobull Gotha l André Kaufmann, Gewerkschaftssekretär l Cordula Kiank, ver.di, Gewerkschaftssekretärin l Berthold Kipka, Betriebsratsvorsitzender ABB, Hanau l Olaf Klenke, NGG, Gewerkschaftssekretär l Stephan Klimzcyk, IG BCE, Hanau l Birgit Koch, Landesvorsitzende GEW Hessen l Catrin Köhler-Gerken, NGG, Bremen l Markus Kornemann, NGG, Bremen l Sascha Kraft, ver.di, Mitglied der Tarifkommission Charié Facility Management, Berlin l Kalle Kunkel, Gewerkschaftssekretär, Berlin l Mario Kunze, ver.di, Vertrauensmann l  Winfried Lätsch, Seniorenarbeitskreis, NGG Region Berlin-Brandenburg l Bärbel Lange, Landesvorstandsmitglied GEW-Berlin und Sprecherinnenteam Landesfrauenausschuss l Hans-Joachim Langhans, Mitglied ver.di-Bezirks- und Landesvorstand FB 05, Berlin l Sven Leuschner, Mitglied Landesvorstand GEW Berlin l Carsten  Liedlich, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender Paul Beier GmbH l Tim Lubecki, NGG Geschäftsführer Region Schwaben l Dr. Isolde Ludwig, Bildungsreferentin, Frankfurt l Dana Lützkendorf, ver.di, Betriebsgruppensprecherin Charié l Peer Luttmann, NGG, Bremen l Thomas Maier, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l David Matrai, ver.di, Gewerkschaftssekretär, Hannover l Torsten Meier, Betriebsratsvorsitzender Automotive Lighting Botterode l Bernd Messerschmidt, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l  Pit Metz, DGB Kreisvorsitzender, Marburg l Sven Meyer, ver.di, Präsidium FB 13, Berlin-Brandenburg l Stefan Mißbach, NGG, Bremen l Marina Möller, GEW, Hanau l Andreas Müller, EVG, Gewerkschaftssekretär l Heiko Müller, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender Bachmann Elektronik Gumpenstadt l  Claudius Naumann, ver.di,  Vorsitzender FB Bildung Wissenschaft Forschung Bezirk Berlin l NGG Regionsvorstand Allgäu l Gisela Neunhöffer, Gewerkschaftssekretärin l Dieter Nickel, NGG Geschäftsführer Region Bremen-Weser-Elbe l Andreas Nolte, Gewerkschaftssekretär l Dennis Olsen, IG Metall, Gewerkschaftssekretär l Taskin Özcelik, NGG, stellv. Betriebsratsvorsitzender Hochland, Heimenkirch l Annette Pum, Betriebsratsvorsitzende Cohlein l Frank Raabe-Lindemann, Gewerkschaftssekretär l Wolfgang Räschke, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Michael Rau, GEW Berlin l Jan Richter, ver.di, Berlin l Ralf Rippel, IG BAU Berlin l Benjamin Roscher, Landesfachbereichsleiter, Berlin-Brandenburg l Josephine Roscher, Gewerkschaftssekretärin, Berlin l Stefan Sachs, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Robert Sadowsky, IG Metall, ehem. 1. Bevollmächtigter l Anton Salzbrunn, Vorsitzender GEW Bayern l Hilke Sauthof-Schäfer, ver.di, Gewerkschaftssekretärin, Hanau l Jens Schäfer, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender l Heidi Scharf, IG Metall, ehem. 1. Bevollmächtigte l Günter Schneider, NGG, Bremen l Peter Schmidt, NGG, Referatsleiter Internationales l Sascha Schmidt, Vorsitzender DGB Wiesbaden-Rheingar-Taunus l Lukas Schmolzi, ehem. Betriebsrat Botanischer Garten Berlin l Klaus Schüller, EVG, Vorsitzender DGB Senioren Hessen-Thüringen und Mitglied im AfA-Bundesvorstand l Eberhard Schüttpelz, Sprecher der DGB Senioren Hanau l Bernd Schumann, ver.di-Bezirksvorsitzender Saar/ Trier l Tony Schwarz, stellv. Landesvorsitzender GEW Hessen l Martin Simon Schwärzel, KBR-Vorsitzender Asklepios Kliniken, Langen l Jana Seppelt, Gewerkschaftssekretärin, Berlin l Maik Sosnowsky, Betriebsratsvorsitzender Charité CFM Facility Management l Yvonne Sotorrios, Gewerkschaftssekretärin l Andreas Stangert, IG Metall, Betriebsratsvorsitzender l Matthias Stein, NGG, Bremen l Thomas Steinhäuser, Gewerkschaftssekretär l Angela Stephan, ver.di, Präsidium FB 13 Berlin-Brandenburg l Karola Stötzel, stellv.  Landesvorsitzende GEW Hessen l Jörg Tetzner, Landesvorstandsmitglied GEW Berlin l Auke Tiekstra, Vertrauenskörperleitung VW l Frank Traemann, NGG, Bremen l Roland Tramm, Vorstand Betriebsgruppe Freie Universität l Alexander Ulrich, IG Metall, 2. Bevollmächtigter l Mario Vagnoni, NGG, Bremen l Christoph Wälz, Mitglied im Landesvorstand GEW Berlin l Manfred Wagner, GEW, Hanau l Sabine Wagner, NGG, stellv. Betriebsratsvorsitzende Hochland Schongau und Hauptvorstandsmitglied l Sebastian Walter, Gewerkschaftssekretär, Ostbrandenburg l Stefan Weigand, Betriebsrat ABB, Hanau l Sybille Weiner, NGG, Betriebsratsmitglied Edelweiss, Kempten l Robert Weissenbrunner, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Claudia Weixler, NGG Geschäftsführerin Allgäu l Gerhard Wick, IG Metall, 1. Bevollmächtigter l Maike Wiedwald, Landesvorsitzende GEW Hessen l Matthias Wilhelm, Gewerkschaftssekretär l Sabrina Wirth, IG Metall, 1. Bevollmächtigte l  Rainer Witzel, Landesvorstandsmitglied GEW Berlin l Norbert Zirnsak, IG Metall, Gewerkschaftssekretär, Würzburg l Steffen Zucker, Betriebsratsvorsitzender GFT GmbH Gotha

Nichts ist vergessen: Die größten Skandale der Bundesagentur für Arbeit

Gerne übernommen aus http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/skandale-der-bundesagentur-fuer-arbeit-ba.php
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Zu diesem thema hat bereits 2005 eine Whistleblowerin einen ausführlichen Beitrag verfasst, der hier veröffentlicht wurde: https://josopon.wordpress.com/2014/01/27/erinnerungen-an-die-zukunft-kommentar-einer-arbeitsamtsmitarbeiterin-2005/

Seit Bestehen der Bundesagentur für Arbeit kommt es beinahe jedes Jahr zu handfesten Skandalen. Bei der Flut an wirklichen Unverschämtheiten wird voriges wieder vergessen. Wir haben deshalb eine kleine Liste der BA-Skandale seit Bestehen der Hartz IV „Reformen“ zusammengestellt, damit nichts in Vergessenheit gerät. Die Liste ist nicht vollständig und kann am Ende der Seite gern ergänzt werden.

2002

Am 22.08.2002 gab der damalige Vorstandsvorsitzende der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster in einer Pressemitteilung bekannt, dass für den Umbau seiner Behörde ein Zeitraum von zwei Jahren veranschlagt werde. Der Umbauprozess werde „in seinem Kern“ solange dauern. Die Bundesanstalt soll künftig den Namen „Bundesagentur für Arbeit“ tragen, näher mit den Arbeitgebern zusammenarbeiten und sich mehr als Dienstleister verstehen. Damit solle die aktive Entwicklung hin zu einer Dienstleistungseinrichtung hervorgehoben werden. Die Bezeichnung „Anstalt“ betone eher Verwaltung und „Obrigkeitsstaat“.

2003

Im April 2003 wurde Florian Gerster der Luxusumbau der Nürnberger Chefetage vorgeworfen. 2,6 Millionen Euro kostete das Projekt. Es umfasste nicht nur die Chefetage, sondern auch die Räume für die allmonatliche Pressekonferenz. Man hatte den Eindruck, dass der Bau das Symbol für den neuen Status von Florian Gerster war. Er überzog aber deutlich, als er einen 1,3 Millionendeal mit dem Beratervertrag mit der Berliner “WMP Eurocom” ohne Ausschreibung einfädelte. Ebenfalls aus Mitteln der Arbeitslosenkasse.

Anschließend wurden Verträge mit fünf Beraterfirmen und einem Gesamtvolumen von 38 Millionen Euro bekannt. Es wurden auch Vorwürfe laut, er solle veranlasst haben, dass interne Protokolle der Behörde verfälscht wurden, um die Affäre zu vertuschen. Dann war Florian Gerster nicht mehr als Vorstandsvorsitzender zu halten.

Allerdings: Nach seiner Entlassung bezog Gerster immer noch Zahlungen aus seiner Tätigkeit bei der Bundesagentur. Dies hatte er sich schon frühzeitig vertraglich entsprechend zusichern lassen.

2004

Bei der Affäre um angeblich gefälschte Vermittlungsstatistiken im Jahr 2004 war sogar der Ruf nach Abschaffung der Bundesanstalt für Arbeit laut geworden. Wegen rückläufiger Vermittlungsquoten stand die Arbeitsverwaltung unter Druck. Die neu benannte Agentur bekam den Auftrag, den Vermittlungsprozess am Arbeitsmarkt zu beschleunigen und passgenauer zu organisieren.

Im gleichen Jahr wurde die Bundesagentur für Arbeit bei der Verleihung des Datenschutz-Negativpreises Big Brother Awards in der Kategorie – Behörden und Verwaltung – ausgezeichnet, die Gründe dafür wurden in der Laudatio genannt:

„wegen a) der inquisitorischen Fragebögen zu ALG 2, b) der Unwilligkeit, die Fragebögen vor 2005 datenschutzgerecht zu überarbeiten, sowie c) der vermuteten Zugriffsmöglichkeit auf die Daten der Arbeitssuchenden von sämtlichen Arbeitsagenturen.“

2005

Es kam der Vorwurf auf, dass laut internen Weisungen, Termine von Beschäftigten mit zusätzlichen Arbeitslosengeldbezug (Aufstocker) absichtlich unpassend zu legen, um die Sanktionsquote erhöhen zu können.

2009

Das Fernsehmagazin Monitor kritisierte im August, dass eine steigende Anzahl von Arbeitssuchenden nach einem schriftlichen Testverfahren als „dauerhaft geistig behindert“ eingestuft wird, um dann an eine Werkstatt für behinderte Menschen vermittelt zu werden. Sie fallen somit aus der Arbeitslosenstatistik und verursachen zudem weniger Kosten für die Agentur. Eine fachärztliche Untersuchung zur Feststellung der geistigen Behinderung findet nicht statt. Monitor verwies noch darauf, dass die Zahl der jährlich auf Behindertenwerkstätten verwiesenen Arbeitssuchenden von 22.678 im Jahr 2004 auf 27.350 im Jahr 2008 angestiegen ist.

2009

In den fachliche Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit für den Außendienst der Leistungsträger des SGB II erlaubt die Bundesbehörde u.a. das Ausspähen von Hartz IV Betroffenen. Damit setzt die Behörde ein deutliches Zeichen und will künftig als Polizei gegen Hartz IV Betroffene fungieren. Die BA gibt dabei genaue Anweisungen, wie „Sozialfahnder“ Kinder und Nachbarn befragen und den Leistungsbezieher observieren sollen. Auch sollen weitere Dritte wie Banken oder Versicherungen befragt werden, um möglichen Leistungsbetrug aufzudecken. Aufgrund der Intervention der Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und „gegen-hartz.de“ werden keine Observationen im Auftrag der BA mehr stattfinden. Das Bundesarbeitsministerium hatte den Übereifer der BA gestoppt und klar gestellt, dass Polizeiaufgaben noch immer Sache der Polizei sind.

2010

Überbezahlte Jobs in der Bundesagentur für Arbeit. In einem Gutachten bemängelt der Bundesrechnungshof Luxus-Vergütungen und interne Jobvergaben ohne öffentliche Ausschreibung. Während Hartz IV Bezieher kaum über die Runden kommen, wurden offenbar in der Bundesagentur für Arbeit (BA) hundertfach Posten mit exorbitanten Gehältern gezahlt und ohne öffentliche Ausschreibungen vergeben. So wurden teilweise Gehälter gezahlt, die weit über 10.000 Euro monatlich lagen.

2011

Die Hertener Allgemeine berichtete am 01.07.2011: „Um Publikumsverkehr, persönliche Gespräche, Telefonkontakte, Postbearbeitung, das Schreiben von Verfügungen sowie Entscheidungen und deren Umsetzung kümmert sich im Jobcenter (ehemals „Vestische Arbeit“) der sogenannte „Leistungsbereich“. Drei Team-Leiter und 25 weitere Kollegen aus diesem Bereich haben jetzt einen Brandbrief an den Landrat, den Hertener Bürgermeister sowie an die Führungsetagen von Arbeitsagentur und Jobcenter gerichtet, außerdem an die Personalräte der Stadt Herten, der Kreisverwaltung und der Bundesagentur für Arbeit. In dem Brief stellen die Mitarbeiter klar, dass sie `für alle Tätigkeiten im Bereich Leistungsgewährung nach dem SGB II mit sofortiger Wirkung alle Verantwortung ablehnen`. Will sagen: Sie wollen für die Dinge, die in der Behörde schief laufen, nicht mehr den Kopf hinhalten oder gar haftbar gemacht werden. Und schief läuft offenbar eine Menge: Seit sechseinhalb Jahren bestehe Personalmangel, und das bei immer weiter steigenden Fallzahlen. Die Umsetzung des `Bildungspaketes`, das sozial schwachen Kindern und Jugendlichen zum Beispiel Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein ermöglichen soll, sei `leider nicht mehr zu bewältigen`. Die 28 Unterzeichner des Briefes verweisen auf 1.950 unbearbeitete Poststücke. Entsprechend würden sich die Beschwerden von Hartz-IV-Empfängern häufen“.

2013

Inge Hannemann war seit 2005 Mitarbeiterin beim Jobcenter Hamburg-Altona. Sie weigerte sich über Monate hinweg, bei Regelverstößen Sanktionen zu verhängen und hatte das Hartz-IV-System öffentlich als unmenschlich und verfassungswidrig kritisiert. Zudem kritisierte sie einige Umgangsweisen mit Beziehern von Arbeitslosengeld II, sowie diesbezügliche Vorgaben im Jobcenter. Das alles war ihrem Arbeitgeber zu viel, sie wurde im April 2013 mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt und erhielt Hausverbot. Dagegen klagte sie vor dem Hamburger Arbeitsgericht auf Weiterbeschäftigung. Der Eilantrag Hannemanns auf Weiterbeschäftigung wurde vom Arbeitsgericht am 30. Juli 2013 abgewiesen.

Das Jobcenter Hamburg wurde in einer Online-Petition aufgefordert, die arbeitsrechtlichen Sanktionen gegen Inge Hannemann aufzuheben, über 16.000 Menschen unterstützten die Petition. Sie war die erste Mitarbeiterin eines deutschen Jobcenters, die in der Öffentlichkeit sich kritisch gegen die Arbeitsmarktpolitik der Agenda 2010 aussprach. Die Bundesagentur für Arbeit erklärte, noch während des laufenden arbeitsrechtlichen Verfahrens gegenüber der Presse, dass es die behaupteten Missstände nicht gebe und Frau Hannemann tausende Mitarbeiter in den Jobcentern gefährde. Inge Hannemann widersprach dem, denn sie kann ihre Kritik mit Dokumenten belegen. Das Arbeitsgericht der Hansestadt hat im April 2014 ihre Klage auf Weiterbeschäftigung als Arbeitsvermittlerin wegen Formfehler abgewiesen.

Am 23. Oktober 2013 reichte sie die Petition “Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII)” ein und am 16.12.2013 hatte sie die notwendigen 50.000 Unterschriften gesammelt, damit die Petition behandelt werden kann. In der Sitzung des Petitionsausschusses am 17.03.2014 wurde dann ein Verzicht auf Sanktionen beim Arbeitslosengeld II von der Bundesregierung abgelehnt.

2013

In seiner Sendung im Juli berichtete Monitor über die unzureichende Prüfung von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung. Für 18.500 Leiharbeitsfirmen seien nur 55 Prüfer der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Sanktionen oder Auflagen gab es auch bei mehrfachen Verstößen nicht.

2013

Harald Thomé, ein deutschlandweit anerkannter und bekannter Dozent für Sozialrecht und Mitherausgeber des „Leitfaden ALG II/Sozialhilfe“, hat auf seiner Homepage mehr als 150 Telefonlisten zusammengetragen und damit Betroffenen die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter ermöglicht. Doch was in den Verwaltungen der Kommunen, Ministerien und Behörden selbstverständlich ist, wird ausgerechnet bei Existenzsicherungsbehörden zum Problem.

2014

In seinem Newsletter vom 08.01.2014 schreibt Harald Thomé, dass er das rechtliche und finanzielle Risiko der Veröffentlichung von Telefonlisten nicht mehr tragen kann: „Gleichzeitig haben mich, unter Androhung von rechtlichen Schritten, in zehn Fällen Jobcenter selbst aufgefordert, die Telefonlisten aus dem Netz zu entfernen… In vier Fällen konnte das ohne große Auseinandersetzungen geklärt werden, in drei Fällen habe ich die Listen aus dem Netz genommen, in einem Fall – gegenüber dem Jobcenter Delmenhorst – habe ich mich gegen die Unterlassungsandrohung gewehrt und es wurde im Ergebnis eine modifizierte Liste ohne Vornamen ins Netz gestellt. Aktuell laufen von zwei Jobcentern Aufforderungen, die Listen aus dem Netz zu nehmen. Im härteren Fall wurde vom Jobcenter Berlin Spandau mit Schreiben vom 13. Dezember 2013 angedroht, dass zur Vermeidung von über 500 Einzelanträgen auf Unterlassung durch jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter des Jobcenters angeraten wird, die Liste aus dem Netz zu nehmen. Auf Deutsch: Eine Unterlassungsverfügung zieht im Fall des Unterliegens einen Prozess- und Anwaltskosten im Wert von rund 800 € nach sich – mal 500 Fälle macht das rund 400.000 €.“

2014

Anfang Januar 2014 wird bekannt, dass unbeachtet seit Monaten eine Studie der Bundesagentur für Arbeit im Netz steht, die brisante Daten zur psychosozialen Lage der rund 4,3 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld 2 enthält. Die Studie zeigt auch auf, dass der erhebliche Hilfe-, Betreuungs-, Behandlungs- und Beratungsbedarf vieler Hilfeempfänger nicht einmal ansatzweise gedeckt wird. So haben 25 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger, also mehr als eine Million Menschen Schuldenprobleme. 2011 erhielten aber nur 34.000 eine Schuldnerberatung. Ähnlich sieht es beim Thema Sucht aus: Vorsichtig geschätzt hat laut der Studie etwa jeder zehnte erwerbsfähige Hilfe-Bezieher, das sind mehr als 400.000, ein Suchtproblem. Eine Beratung erhielten 2011 nicht einmal 10.000. Außerdem geht die Studie davon aus, dass knapp eine Million der 4,3 Millionen Grundsicherungs-Empfänger psychosoziale Probleme haben. Eine Betreuung erhielten 2011 nur 19.000 Menschen.

2014

Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) fragt in einer Kurzmitteilung am 27.01.2014: „Nach 327 Millionen Euro im vergangenen Haushaltsjahr könnten im Verlauf des Haushaltsjahres 2014 von den 303 Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen (gE) insgesamt bis zu 450 Millionen Euro der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (kurz: „SGB II- Eingliederungsleistungen“/EGL) gesperrt und in deren Verwaltungskostenbudgets umgeschichtet werden – bis zu 450 Millionen Euro der knapp 2,6 Milliarden Euro für SGB II-Eingliederungsleistungen dieser 303 (von insgesamt 408) Jobcenter. Diesen 303 Jobcentern gE werden nach gegenwärtigem Stand rechnerisch voraussichtlich etwa 3,6 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ zugewiesen, davon etwa 3,0 Milliarden Euro vom Bund, der lediglich 84,8 Prozent der Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter zu tragen hat… Die Verwaltungskostenbudgets bleiben weitgehend geheim, oder es werden sogar die tatsächlichen Ausgaben verzerrt dargestellt, indem man den kommunalen Finanzierungsanteil (15,2 Prozent) an den Gesamtverwaltungskosten `vergisst´”…

2014

In einer internen Veranstaltung werden Sanktionsquoten definiert, die einzuhalten sind. Jobcenter-Chefs werden dazu angehalten, die Straf-Quoten zu erhöhen. Ein verfassungsrechtlicher Skandal, wenn man bedenkt, dass es hierbei vor allem um die Strafen als solches gehen und nicht um die Betroffenen selbst.Hinweise, dass es diese Quoten gibt, existieren zuhauf. Trotz Beweisen, die der Gegen-Hartz.de Redaktion vorlagen, dementiert die Behörde.

2015

Die BA lässt ein Online-Tool entwickeln, um Hartz IV Bezieher u.a. bei Facebook auszuspionieren. BA-Sprecherin Frauke Wille teilte gegenüber „Junge Welt“ mit, dass unter anderem Foren, Blogs und soziale Netzwerke durchforstet werden sollen. Insbesondere „aktuelle Diskussionsthemen mit Bezug auf die BA“ sollen dabei im Fokus stehen. Und wieder einmal betätigt sich die Behörde als Spionageamt.

In den vergangenen Jahren war es nur noch auf dem Rechtsweg möglich, Informationen von der Arbeitsverwaltung zu bekommen. Einzelpersonen oder Erwerbsloseninitiativen müssen auf die Herausgabe von Arbeitsanweisungen und Richtlinien regelmäßige klagen, um Rechtssicherheit für die Erwerbslosen – seit 2005 werden sie „Kunden“ genannt – zu erhalten.

2015

Die BA sucht öffentlich nach Streikbrechern. Die Bundesbehörde wollte somit einem privatwirtschaftlichen Unternehmen helfen, einen Streik zu brechen. Laut § 320, Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch besteht eine Streikanzeigepflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Nach Veröffentlichung durch „Gegen-Hartz“ musste die BA die Stellenanzeige wieder zurücknehmen.

2017

Nach 7 Jahren Entwicklung und 60 Millionen Kosten wird eine Eingabesoftware wieder eingestellt. Damit die Arbeit der Sachbearbeiter sage und schreibe 2 Minuten verkürzt wird, hat die Bundesagentur für Arbeit eine 60 Millionen teure Software gekauft. Und weil diese dann nicht funktionierte, wurde das Programm eingestellt, da es sich dann doch als untauglich erwies. Das Geld ist aber dennoch weg. Neben hohen Gehältern und aufgeblähten Behörden wurden in den letzten 5 Jahren etwa 4,5 Milliarden Euro allein für Entwicklung und Betrieb im Bereich IT ausgegeben. Während bei Hartz IV Beziehern jeder Cent drei mal umgedreht wird, werden hier die Millionen geradezu aus dem Fenster geworfen.

Ergänzungen

 

23.11.2017Daniel Lex
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Scheinidentitaeten-Sozialbetrug-in-Millionenhoehe,scheinidentitaet100.html

Scheinidentitäten: Sozialbetrug in Millionenhöhe

Mitarbeiterin deckt 300 Fälle von Sozialbetrug durch Asylbewerber auf. Zum »Dank« wurde sie entlassen

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Ärztin verklagt wegen Informationen zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch – bitte Online-Petition unterzeichnen !

Hilferuf für eine engagierte Kollegin

Über change.org erreichte mich heute der Hilferunf einer engagierten gynäkologischen Kollegin:

Hallo Joachim,

ich bin Ärztin und wurde nach §219a von Abtreibungsgegnern angezeigt.

Am 24.11. um 10 Uhr muss ich mich vor dem Amtsgericht Gießen verteidigen. Auf meiner Homepage ermögliche ich Interessierten, über einen Link Informationen zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Ich informiere über die gesetzlichen Voraussetzungen, sowie über die Methoden und Risiken des Schwangerschaftsabbruchs. Außerdem ermögliche ich Interessierten ein persönliches Gespräch.

Diese neutrale Mitteilung interpretieren Abtreibungsgegner als Werbung.
Ich werde seit mehr als 10 Jahren wiederholt von Abtreibungsgegnern, u.a. der „INITIATIVE NIE WIEDER“ e.V. wegen Werbens für den Abbruch einer Schwangerschaft (§219a StGB) angezeigt. Die Verfahren wurden jeweils beim Amtsgericht Gießen eingestellt.

Die letzte Anzeige erfolgte im Herbst 2016. Diesmal hat ein Giessener Staatsanwalt Anklage erhoben. Das Hauptverfahren wurde eröffnet.

Die Abtreibungsgegner benutzen den §219a regelmäßig, um Ärzte anzuzeigen, zu belästigen, einzuschüchtern. Sie führen auf ihren Websites Listen von Ärzten und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und listen dort auch die unzähligen Strafanzeigen auf, die bisher gestellt wurden.

Es gibt in Deutschland ausführliche gesetzliche Regelungen sowohl im Bereich des Arztwerberechts als auch im Rahmen des Strafgesetzbuchs die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch.
Der §219a ist veraltet und überflüssig.
Er behindert das Anrecht von Frauen auf sachliche Informationen. De facto entscheiden die Beratungsstellen, wo die Frauen zum Schwangerschaftsabbruch hingehen können, da viele Ärzte eingeschüchtert sind und ihre sachlichen Informationen von den Websites herunternehmen aus Angst vor Strafverfolgung.

Auch und gerade beim Thema Schwangerschaftsabbruch müssen Frauen freie Arztwahl haben und sich medizinisch sachlich und richtig informieren können.

Ich bin für das Recht von Frauen, sich im Internet über angebotene Leistungen von Ärzten und Ärztinnen zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Informationsrecht ist ein Menschenrecht. Der §219a behindert dieses Recht.

Bitte unterstützen Sie meine Petition.

Vielen Dank,
Kristina Hänel

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Jochen

Was ist von den Abgeordnetenbriefen zu halten, die sintflutartig verschickt worden sind, um die Zustimmung zu den Grundgesetzänderungen zur Autobahnprivatisierung zu erklären?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

http://www.nachdenkseiten.de/?p=38776

autobahnprivatisierung

Bei den alten Griechen gab es das bekannte Beispiel der unwiderlegbaren Verteidigung, als ein Nachbar klagte, er habe dem anderen Nachbarn einen Topf geliehen und durchlöchert zurück bekommen:
1. Der Topf wurde unversehrt zurück gegeben
2. Der Topf hatte schon beim Erhalt ein Loch
3. Niemals wurde ein Topf beim Nachbarn ausgeliehen.

An diese Argumentationsweise erinnern die Briefe, die die Wähler von ihren Abgeordneten zurück bekommen haben.

Den bisherigen Bestrebungen der Bürger, Kontrolle über die mafiösen Verstrickungen zu bekommen, siehe hier: https://josopon.wordpress.com/2016/03/04/den-einstieg-in-die-autobahnprivatisierung-stoppen-online-petition-milliardenkungelei-der-banken-verhindern/ wurde so endgültig die Rechtsgrundlage entzogen.

Briefe von Abgeordneten als Wählertäuschung

Von Carl Waßmuth [*]

Am 1. Juni 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Paket aus 13 Grundgesetzänderungen und 19 Begleitgesetzen. Kern des Vorhabens war die Autobahnprivatisierung. Einen Tag später, am 2. Juni, bestätigte der Bundesrat das Paket im Eilverfahren und einstimmig. Die Länder geben mit dem Vorhaben zwar alle Kompetenzen im Bereich der Autobahnen ab, erhalten aber ab 2020 jährlich 9,75 Milliarden Euro.
Diese Doppelabstimmung war der Startschuss für den umfangreichsten Privatisierungsprozess in Deutschland seit dem Börsengang der Deutschen Telekom.

Im Vorfeld der Abstimmung hatten tausende Menschen die Abgeordneten und die Parteispitzen angeschrieben und ihrer Besorgnis über die Privatisierung Ausdruck verliehen. Allein Lammert hat nach Angaben seines Büros über 2000 E-Mails erhalten. Martin Schulz muss mehrere hundert Schreiben bekommen haben.
In vielen Schreiben waren auch Fragen enthalten.

Was haben die Abgeordneten und die Parteispitzen mit diesem außergewöhnlichem Engagement ihrer (potentiellen) Wählerinnen und Wählern gemacht?
Lammert stimmte am Ende mit „Nein“, als einziger Abgeordneter der CDU. Aus der SPD stimmten 32 Abgeordnete mit „Nein“, bei einer Enthaltung und acht nicht abgegebenen Stimmen.
Das bedeutet: Die großer Mehrheit der Abgeordneten der Großen Koalition winkten das Vorhaben mit durch – die Bürgerbedenken wurden ignoriert.
Martin Schulz antwortete niemandem, er ließ das „Team Direktkommunikation im SPD-Parteivorstand“ eine Standardantwort verschicken.
Auch viele Abgeordnete bedienten sich teilweise oder vollständig bei vorgeschriebenen Teten. Diese Textbaustein-Antworten wurden nun nach der Abstimmung massenhaft verschickt.

Wie den Bürgerinnen und Bürgern das Wort abgeschnitten wurde

Der Umgang der Politik mit den Schreiben und Fragen der Menschen vor der Abstimmung zur Autobahnprivatisierung offenbart eine tiefe Krise unserer Demokratie.
Der fraglos größte Skandal im Skandal ist dabei, dass die Politik in diesem Verfahren die Gründe für ihre Entscheidung NACH der Abstimmung kundgab. Damit wurde den Menschen jede Möglichkeit genommen, zu diesen Gründen Stellung zu nehmen oder sogar einzelne Abgeordnete davon in Kenntnis zu setzen, dass darin manches für sie wenig überzeugend ist.
Durch die extreme Verkürzung aller Fristen wurden die Menschen faktisch wie kleine (und das bedeutet: unmündige) Kinder behandelt. Sie durften ihre Bedenken äußern (das ließ sich nicht verhindern), aber man diskutierte nicht mit ihnen. Eine Begründung nach der Entscheidung ist keine Diskussion, sondern eine Rechtfertigung.

Textbausteine statt individueller Begründung einer Gewissensentscheidung

Auch dass massenhaft Standardantworten verschickt wurden, ist empörend. Zwar ist es üblich, dass Fraktionen Standardantworten verschicken, in diesem Fall offenbart es aber ein enormes Demokratiedefizit. Denn es handelt sich nicht um ein einfaches Gesetz, sondern um einen folgenreichen Eingriff in die Verfassung und die massive Privatisierung der Daseinsvorsorge. Viele Abgeordnete waren offensichtlich nicht in der Lage, zu diesen Fragen eine eigene Meinung zu entwickeln und sie eigenständig zu vertreten.
Die Kürze der Zeit gilt dabei nicht als Ausrede, denn diese Zeitnot haben die Wählerinnen und Wähler nicht zu verantworten. Im Gegenteil: Trotz der enormen zeitlichen Dichte hatten ja so viele Menschen sofort geschrieben ! Sie hatten kaum Zugang zu den tatsächlich zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfen, aber haben durch eigenes Engagement und Recherchen die schlechte Informationslage versucht auszugleichen.
Es wären daher den Abgeordneten ein leichtes gewesen zu sagen: ‚Ich kann in dieser Frage nicht abstimmen. Ich habe noch 30 engagierte Zuschriften zu beantworten, die ich ernst nehme.‘ Hätten das alle Abgeordneten offen bekannt, hätte die Abstimmung leicht verschoben werden können.

Parteien wurden ihrer in der Verfassung vorgegebenen Rolle nicht gerecht

CDU, CSU und SPD haben es sich in ihrer Rolle als Parteien zu leicht gemacht. In Art 21 GG steht zu den Parteien: „[…] Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“
Funktioniert die innere demokratische Ordnung noch? Die Autobahnprivatisierung steht ebenso wenig im Koalitionsvertrag wie die Grundgesetzreform als Ganzes.
Es gibt auch keine Parteitagsbeschlüsse dazu.
Beispiel SPD: Bei der SPD lagen für den letzten Bundesparteitag im März Anträge gegen die Autobahnprivatisierung vor, wurden aber nicht behandelt. 33.000 Genossinnen und Genossen haben einen Aufruf gegen die Autobahnprivatisierung unterschrieben haben, das sind mehr als sieben Prozent der Mitglieder. Nichts davon floss in die Gremien der SPD ein.
Aber auch das steht im Grundgesetz: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Diese besondere Rolle begründet ja, warum es eine Parteienfinanzierung aus Steuergeldern gibt und Parteien auch sonst eine herausragende Rolle im demokratischen System genießen. Der Mitwirkung an der politischen Willensbildung wurden die Parteien im vorliegenden Fall fraglos nicht gerecht.
Von Angela Merkel ist zu dem Thema nur bekannt, dass sie sich wünschte, dass man mit dem Thema bald zu einem Ende käme. Martin Schulz hat es sogar geschafft, zum wichtigsten Vorhaben der Großen Koalition dieser Legislaturperiode kein einziges Wort öffentlich zu äußern. Auch jenseits der Parteispitzen gab es weder Publikationen noch öffentlichen Veranstaltungen, denen man zugestehen könnte, in relevanter Größenordnung etwas zur politischen Willensbildung zum Thema beigetragen zu haben.
Wie steht es nun mit den Rechtfertigungen, die das „Ja“ zur Privatisierung begründen sollen? Dazu soll nachfolgend eine detailliertere Betrachtung angestellt werden. [1]
Da vor allem SPD-Abgeordnete geantwortet haben, werden nachfolgend zuerst die Argumente aus der SPD besprochen.

Das Ringen um den Begriff „Privatisierung“

In zahlreichen Antworten wird bestritten, dass privatisiert wurde. Das ist insofern von Bedeutung, als Privatisierung der Schlüsselbegriff der Debatte war. Wegen der Gefahr von Privatisierung wurde angeblich der ursprüngliche Gesetzentwurf „ganz maßgeblich korrigiert“ bzw. sogar „um 180 Grad gedreht“ (Bettina Hagedorn, SPD).
Nun ergab sich aber das Problem, dass die Autobahnreform weiterhin eine grundgesetzlich veranlasste formelle Privatisierung ist. Also wurde folgende Umdeutung versucht:

„Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. Dies ist jedoch keineswegs als „Privatisierung“ zu verstehen.“ (Team Direktkommunikation SPD-Parteivorstand in seiner Standardantwort)

Gesteht man das zu, kann natürlich triumphiert werden:

„Nunmehr haben wir die Privatisierung effektiv verhindert.“ (Christine Lambrecht, MdB, SPD, nach der Abstimmung)

Was denn nun? Gibt es tatsächlich eine Privatisierung, die keine ist? Ist der Begriff „Privatisierung“ unklar und missverständlich?
Privatisierung kann tatsächlich verschiedenen Formen haben: formelle Privatisierung, funktionale Privatisierung, materielle Privatisierung, Vermögensprivatisierung. Die Auswirkungen sind nicht identisch, aber gemeinsam ist: Es ist immer Privatisierung.
Mit der Grundgesetzänderung wird die Autobahnverwaltung ins Privatrecht überführt: in eine GmbH, die später sogar in eine AG umgewandelt werden kann. Das ist eine formelle Privatisierung. Man mag das mögen oder nicht, für harmlos oder gefährlich halten: Der Versuch, den Begriff „Privatisierung“ nach der Abstimmung umzudefinieren, dient aber fraglos dem Ziel, Abstimmungsverhalten und zuvor gegebene Versprechen sprachlich in Einklang zu bringen.
Der Verfassungsrechtler Prof. Christoph Degenhart hat über 300 Veröffentlichungen im Bereich des Staatsrechts verfasst. Mindestens ein Buch von Degenhart steht bei fast jedem Jura-Studenten im Regal. Degenhart sagte wenige Tage vor der Abstimmung mit Blick auf die letzten Änderungen an den Gesetzentwürfen: „Es handelt sich hier um eine formelle oder Rechtsform-Privatisierung, die auf der Projektebene Effekte einer materiellen Teil-Privatisierung haben könnte.“ Eat this, SPD.

Es ging nie um den puren Asphalt

Etwas vorsichtiger, aber in gleicher Absicht sind Äußerungen, die sich nur auf die Autobahnen beziehen. So schreibt der Bundesrechnungshof in seinem letzten (hochproblematischen!) Gutachten: „Darüber hinaus ist jegliche Privatisierung der Bundesautobahnen ausgeschlossen.“ Beim Bundesrechnungshof (BRH) gibt es offenbar Juristen, die Bücher von Degenhart gelesen haben.
Für viele Nicht-Juristen und die Presse war stets recht verallgemeinernd die „Privatisierung der Autobahnen“ das Problem. Oder nicht? Flugs interpretierten viele Abgeordneten die BRH-Aussage als Bestätigung der eigenen Sicht, Privatisierung wäre gänzlich ausgeschlossen, bzw. zurückgedrängt:

„Manche Kritiker und manche Kampagne hat absurderweise gerade uns als SPD in den letzten Wochen unterstellt, mit den Grundgesetz-Änderungen würden wir die Türen für eine Privatisierung öffnen. Das Gegenteil ist richtig: Wir schließen Türen, die bislang offen standen. Dies bestätigt uns auch der Bundesrechnungshof, der das Gesetzgebungsverfahren mit mehreren Berichten begleitet hat.“ (Johannes Kahrs, MdB, SPD, nach der Abstimmung).

Tatsächlich ist die Privatisierung der Autobahnen im Wortsinn, d.h. in Form eines Verkaufs der zugehörigen Grundstücksfläche und der Fahrbahndecke ausgeschlossen.
Aber damit ist nicht die Privatisierung im Bereich der Autobahnen ausgeschlossen, um die es geht: um die Verwaltung, den Betrieb, den Neu- und Ausbau und um all die Gelder aus Steuern und Gebühren, die dafür aufgebracht werden. Dazu der Privatisierungskritiker Werner Rügemer:

„Die Privatisierung der Autobahnen überall in der EU läuft anders. Die private Gesellschaft kann so viele ÖPP-Verträge vergeben wie sie will, neue Autobahnen in Auftrag geben, Kredite aufnehmen, Staatszuschüsse bekommen, Tochtergesellschaften gründen, Aufträge in Saudi-Arabien oder sonstwo suchen und so weiter. Die Investoren legen ja sowieso keinen Wert darauf, die Autobahnen zu kaufen. Das ist nirgends in der EU der Fall, auch nicht in Frankreich, Spanien und Italien, wo es die privaten Maut-Autobahnen schon länger gibt. Der französische Baukonzern Vinci verdient jährlich 6 Milliarden Euro mit dem Betrieb von Autobahnen – vor allem in Südfrankreich. Der hat noch nie auch nur einen Zentimeter Autobahn gekauft.“ (in: Autobahnen: Hohe Risiken für Steuerzahler und Autofahrer , Deutsche Wirtschafts-Nachrichten, 6.6.2017)

Es wurde also eine Art Polit-Theater aufgeführt: Wolfgang Schäuble täuschte im vergangenen Jahr an, die Autobahnen inklusive Asphalt teilweise verkaufen zu wollen, die SPD durfte hineingrätschen und möchte nun dafür bejubelt werden.
Wen schert es da, dass der Ball nun doch im Privatisierungstor gelandet ist? Es war doch eine so schöne Aktion der SPD!

Sind ÖPPs keine Privatisierung?

Der konkrete Weg, auf dem Autobahnprivatisierung stattfindet, sind Öffentlich-private Partnerschaften. Vor dem Hintergrund des (SPD-)Versprechens, Privatisierung verhindern zu wollen, bekommt diese Privatisierungsform besondere Bedeutung. Und entsprechend gibt es auch hier Umdeutungsversuche:

„Häufigster Kritikpunkt ist, dass durch die Möglichkeit einzelner ÖPP-Projekte eben doch die Privatisierung ermöglicht würde. Hierbei muss zunächst klar gestellt werden, dass öffentlich-private Partnerschaft nicht mit Privatisierung gleichzusetzen ist.“ (Team Direktkommunikation SPD-Parteivorstand in seiner Standardantwort)

Öffentlich-private Partnerschaften können viele Formen annehmen: Betreibermodell, Build-Operate-Transfer– oder BOT-Modell, Erwerber-, Inhaber– oder Leasingmodell, Miet-, Vertrags– oder Contracting-Modell und noch weitere. Allen ist eines gemeinsam: Es handelt sich dabei um Privatisierung, in diesem Fall um funktionale Privatisierung. Da beißt die Maus keinen Faden ab, auch die SPD-Maus nicht.
Vor diesem Hintergrund könnte man sich schon etwas erhitzen, wenn man folgende Rechtfertigung liest:

„Da ich gegen eine Privatisierung der Autobahnen, der Gesellschaft und Tochtergesellschaften bin, habe ich mit „Ja“ gestimmt.“ (Christine Lambrecht, MdB, SPD, nach der Abstimmung).

Die Privatisierung der Autobahnen ist seit jeher und auch heute noch grundgesetzlich ausgeschlossen. Eine Autobahngesellschaft und Tochtergesellschaften, die privatisiert werden können, gibt es bisher gar nicht. Erst durch das „Ja“ von Frau Lambrecht und ihren Kolleginnen und Kollegen in der SPD, CDU und CSU wird Privatisierung im Zusammenhang mit unseren Autobahnen möglich.

Die Erfindung der Netz-ÖPPs

Es zeichnete sich in der Debatte bereits ab, dass die Umdeutung von ÖPP zu etwas anderem als Privatisierung nicht ganz klappen könnte. Für diesen Fall gab es offenbar einen „Plan B“. Plan B bestand in der kurz vor der Abstimmung vorgeschlagenen Regelung, Netz-ÖPPs grundgesetzlich auszuschließen.

„Die Monitor-Sendung [vom 27. April 2017]ist vor allem deswegen sehenswert, weil darin der CDU-Fraktionschef Volker Kauder sowie CSU-Verkehrsminister Dobrindt ankündigen, dass CDU/CSU einer von der SPD geforderten Grundgesetzänderung zur Verhinderung dieser „Privatisierung durch die Hintertür“ NICHT zustimmen werden. Aber genau DAS hat die SPD jetzt gegen massiven Widerstand der Union durchgesetzt. […] Jetzt können wir verkünden: Versprochen – gehalten! Das Verbot von funktionaler Privatisierung bei Teil-Netz-ÖPP kommt ins Grundgesetz und wird somit verfassungsrechtlich festgeschrieben.“ (Bettina Hagedorn, SPD, nach der Abstimmung)

Implizit gesteht Frau Hagedorn hier ein, dass ÖPPs eine Privatisierungsform sind, und zwar eine so gefährliche, dass es erheblicher Schutzmaßnahmen bedarf.
Gleichzeitig wird den bisherigen ÖPPs etwas relativ Neues und vorgeblich viel Größeres, die „Teil-Netz-ÖPPs“ an die Seite gestellt. Einzel-ÖPPs sollten gegenüber diesem Schreckgespenst offenbar harmlos aussehen.
Allerdings gibt es Netz-ÖPPs weltweit nirgendwo. Sie zu verbieten ist ungefähr ein so großer Erfolg wie ein Verbot von Ufos. Die nun als harmlos ausgegeben Einzel-ÖPPs sind hingegen die grassierende Privatisierungsform, und genau die werden durch die formelle Privatisierung erst so richtig von der Kette gelassen. Wegen angeblicher Geschäftsgeheimnisse kann die Gesellschaft jede Transparenz verhindern. Der Bundestag muss künftig nicht mehr zustimmen.
Die Kontrolle durch die Länder entfällt vollständig. Auch die Kontrolle durch den Bundesrechnungshof wird erheblich erschwert. Frau Hagedorn behauptet hingegen, die funktionale Privatisierung (unter die ja ÖPPs fallen) wurde ausgeschlossen:

„Eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, z.B. durch Teilnetz-ÖPP, wird ausgeschlossen.“ (Bettina Hagedorn, SPD, nach der Abstimmung)

Es stimmt einfach nicht, dass funktionale Privatisierung „z.B. …“, ausgeschlossen wird. Die funktionale Privatisierung würde – wenn die neue Regelung überhaupt greift, was zweifelhaft ist – nur für Teilnetz-ÖPP ausgeschlossen, sie wird ansonsten aber erlaubt!
Das ist doch ein fundamentaler Unterschied. ÖPP und andere Formen funktionaler Privatisierung werden erleichtert und somit gefördert statt ausgeschlossen.

„Hilfsweise: ÖPP gibt’s doch schon“

Dass ÖPPs nicht ausgeschlossen wurden, wissen wiederum auch die Abgeordneten. So wurde einfachgesetzlich hinzugefügt, dass ÖPPs über 100 km Länge ausgeschlossen seien. [2] Die nächste Stufe der Argumentation lautet also z.B.:

„Die erreichte Begrenzung auf Teilstücke ist aber ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem bestehenden Rechtsrahmen, denn nun werden ÖPP zum ersten Mal eingeschränkt. Wir schließen Türen für Privatisierungen, die bislang offen standen.“ (Swen Schulz, SPD, nach der Abstimmung)

Die genannte Einschränkung ist, wie oben bezüglich der Netz-ÖPP bereits geschildert, wirkungslos, sie wirft ein viel zu grobmaschiges Netz über die ÖPPs. Und sie verschweigt, dass durch die Vereinfachung von ÖPP über die formelle Privatisierung in Menge und Volumen zu mehr ÖPPs (und noch dazu zu noch weniger kontrollierten ÖPPs) führen kann und wird.
Was die Menschen aufregt, ist ja nicht der Begriff „ÖPP“ und zumeist nicht einmal das Wort „Privatisierung“. Es ist die Sorge, dass noch mehr Steuergelder und Gebühren aufgewandt werden müssen ohne adäquaten Gegenwert, ohne die künftige Möglichkeit einer effektiven Kontrolle durch Parlamente oder sonst jemanden. An dieser Stelle kommt die nächste Stufe der Argumentation: ÖPP würde es kaum noch geben, weil es künftig nicht mehr rechnet.

„Es ist vielmehr so, dass WIR die Privatisierung effektiv verhindern, dass Einzelprojekt-ÖPPs zwar weiter erlaubt sein werden (wie bei der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, kurz; ASFINAG), dass die bestehenden Fehlanreize (laut Bundesrechnungshof!) innerhalb der Auftragsverwaltung pro ÖPP aber aufgehoben werden, weil es in einer Bundesautobahngesellschaft betriebswirtschaftlich unattraktiv wird (wie in Österreich!), solche ÖPP-Projekte (unter 100km) künftig in dem Umfang zu machen, wie Ramsauer und Dobrindt es in den letzten 11 Projekten (ohne Parlamentsbeteiligung!) gemacht haben.“ (Bettina Hagedorn, SPD, nach der Abstimmung, Hervorhebung im Orginal)

Es scheint offenbar kaum einen Abgeordneten zu stören, dass die Argumente der jeweils nächsten Ebene denen der vorausgegangenen Ebene widersprechen. Es wird nach dem juristischen Prinzip vorgegangen, „hilfsweise“ möglichst alle greifbaren Argumente vorzutragen.
Dabei wird außer Acht gelassen, dass es anders als bei der Verteidigung eines Straffälligen vor Gericht auch um Glaubwürdigkeit geht.
Kurz gefasst lautet eine Argumentationskette ja wie folgt: << ÖPPs sind keine Privatisierung. Falls das nicht stimmt und ÖPPs funktionale Privatisierung sind: Funktionale Privatisierung wird ausgeschlossen. Falls das doch nicht so im (Grund-)Gesetzentwurf steht: Funktionale Privatisierung per ÖPP werden grundgesetzlich zumindest begrenzt. Falls diese Begrenzung nicht ausreicht oder nicht funktioniert: Große ÖPPs werden einfachgesetzlich begrenzt. Falls das nicht klappt, um ÖPPs einzuschränken: Das Anreizsystem wird so ausgestaltet, dass keiner mehr ÖPPs machen will. >> Wer diese Abfolge so vorträgt, gesteht dreimal ein, haltlose Behauptungen aufgestellt zu haben.
Und auch die letzte Eben trägt nicht: Man muss die Abgeordneten fragen, weswegen die bisherigen Fehlanreize, die ja dazu geführt haben, dass Frau Hagedorn und die ganzen Regierungsfraktionen in zahlreiche Haushaltsbeschlüssen ÖPP zugestimmt haben, entfallen, wenn die Parlamentsbeteiligung künftig entfällt. Die generelle Nachteilhaftigkeit von ÖPP ist ja nicht erst seit wenigen Wochen bekannt.
Ganz davon abgesehen verfällt hier der Gesetzgeber aufs Glauben und Hoffen, statt etwas gesetzlich zu regeln und parlamentarisch zu kontrollieren.

Resümee aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger

Die Bürgerinnen und Bürger, die die Gefahr der Privatisierung sahen, hatten Recht. Die als Privatisierungs-„bremsen“ und „-schranken“ bezeichneten Änderungen verhindern die Privatisierung nicht, im Gegenteil: Es wird teuer, intransparenter und künftig schlechter kontrollierbar.
Negative Folgen der Reform werden von den Abgeordneten kleingeredet oder geleugnet. Es handelt sich bei diesem Konzert der Antworten um Wählertäuschung großen Stils. Es gibt gut gemachte und ganz offenbar umfangreich vorbereitete Täuschungen wie die der Netz-ÖPPs, Kämpfe um Begrifflichkeiten wie bezüglich der Leugnung, dass die Umwandlung in eine GmbH eine formelle Privatisierung wäre bis hin zu Behauptungen ohne auch nur den Versuch eines Belegs. Dabei wollen SPD-Abgeordnete angeblich kein ÖPP:

Persönlich hätte ich mir noch mehr vorstellen können, nämlich den vollständigen Ausschluss von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP). (Swen Schulz, SPD, nach der Abstimmung)

Schulz will ÖPP also angeblich nicht, gehört aber zur Regierungsfraktion und befördert durch seine Zustimmung deswegen ÖPP. Liest man die Begründung, könnte man meinen Schulz wäre in der Opposition:

Dafür [für den vollständigen Ausschluss von
ÖPP] fehlt jedoch die nötige 2/3-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes. (Swen Schulz, SPD, nach der Abstimmung)

Es handelt sich also um einen Fall von Doppelmoral. Für 13 Grundgesetzänderungen ist eine 2/3-Mehrheit vorhanden, auch für ein Vorhaben, das nur eine recht schwache Begründung hat: Die Hoffnung, dass eine Zentralisierung den Autobahnbau effizienter machen würde.
Für die rechtswirksame Verhinderung von weiteren (oder sogar zunehmenden) Privatisierungen via ÖPP ist diese Mehrheit nicht vorhanden, es werden Krokodilstränen geweint. Daran ist zu sehen: Was auch immer CDU/CSU und SPD ausgehandelt haben, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger war es nicht.
Man sieht auch: Eine noch so vehement vertretene Position der SPD ist in der praktischen Politik keinen roten Heller wert, sie wird ohne Wimperzucken geopfert.

Das sollte wissen, wer jetzt im Wahlkampf Botschaften der SPD begegnet.

Papa_GabrielBereits 2015 wurde diese gigantische Wählertäuschung von Sigmar Gabriel eingestielt. Danach wurde die Beeinflussungs-, Sprachregelungs- und Zensurmaschine in Gang gesetzt: https://josopon.wordpress.com/2015/03/19/gabriel-verhokert-tafelsilber-neues-uber-die-opp-kommission-und-die-verstrickungen-von-versi-cherungswirtschaft-und-politik/

[«*] Carl Waßmuth ist beratender Ingenieur und Mitbegründer von „Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB)“ (www.gemeingut.org). Als Sprecher und Infrastrukturexperte klärt Waßmuth dort seit Jahren zu ÖPP auf. Am 22. Juni erscheint in der Böll-WiSo-Reihe die mit Jana Mattert und Laura Valentukeviciute verfasste Studie „Gemeinwohl als Zukunftsaufgabe. Öffentliche Infrastrukturen zwischen Daseinsvorsorge und Finanzmärkten“.

[«1] Die Betrachtung konzentriert sich zunächst auf die Themenfelder Privatisierung und ÖPP. Weitere Argumente waren die Beschäftigteninteressen (die gewahrt sein sollen), die Notwendigkeit des großen Kompromisses, der andere wichtige Dinge ermögliche sowie die Bestätigung der Politik durch wichtige außerparlamentarische Zeugen. Eine Entgegnung auf diese weiteren Rechtfertigungen eines „ja“ zur Autobahnprivatisierung kann im Rahmen des vorliegenden Beitrags nicht geleistet werden, ist aber gleichwohl kaum weniger spannend. Ebenfalls nicht behandelt wird große Schweigen in der Argumentation zur Neueinführung der Förderung von ÖPP im Bereich von Schulen und Kindergärten.

[«2] Eine andere Regierung kann das leicht wieder aufheben, aber das ist vermutlich aus Anlegersicht nicht einmal nötig. Kein einziges Autobahn-ÖPP-Projekt in Deutschland ist länger als 100 km.

Solidarität mit Sahra Wagenknecht – Online-Petition und 2 Kommentare von A.Müller und Barth-Engelbart

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Ich halte Sahra, obwohl ich ihre letzten Äußerungen für ziemlich ungeschickt formuliert halte, für eine unverzichtbare Frontfrau. Sie hätte einfach darauf hinweisen können, dass Merkels Handlanger Schäuble mit der schwarzen Null dafür sorgt, dass viele Menschen in Deutschland, Deutsche und Geflüchtete, es eben NICHT schaffen werden.
sahra donauwoerth2013

Sehenswert ist ihr Gespräch mit Albrecht Müller https://www.youtube.com/watch?v=FQC8Iz2UREA
Deshalb werbe ich hier auch für Deine/Eure Unterschrift unter diese Petition, gerichtet an den Parteivorstand der Linken:

https://www.change.org/p/solidarit%C3%A4t-mit-sahra-wagenknecht?recruiter=24811329&utm_campaign=signature_receipt&utm_medium=email&utm_source=share_petition
Sahra Wagenknecht wird von einigen Linken angefeindet, weil sie die richtigen Worte zu Merkels Flüchtlingspolitik findet.
Das eigentliche Ziel dieser „Linken“ ist aber der linke Flügel der Linken, der nicht bedingungslos R2G hinterherlaufen möchte.
Dem steht wohl Sahra Wagenknecht im Weg und soll deswegen durch diese Angriffe beschädigt werden. Auch ihr Rücktritt als Fraktionsvorsitzende wurde schon verlangt.

Wer mit diesem Vorgehen dieser Linken gegen Sahra Wagenknecht nicht einverstanden ist, unterschreibe bitte die Petition. Vielen Dank!

Dazu auch

1. Albrecht Müller http://www.nachdenkseiten.de/?p=34409

Auszug:

Der nächste Versuch zur Fremdbestimmung der Linkspartei. Wie vorher bei SPD und bei den Grünen. Es ist immer die gleiche Melodie. 

Nur wenn Sie sich in die Lage der Strategen der westlichen Hegemonie versetzen, werden Sie verstehen, was zur Zeit abläuft, um Sahra Wagenknecht fertig zu machen. Es ist naiv, anzunehmen eine solche Planung gäbe es nicht: Wenn Sie Multimilliardär in einem westlichen Land wären, dann würden Sie zusammen mit Gleichgestellten und Gleichgesinnten auch versuchen zu verhindern, dass irgendwo in der Welt fortschrittliche Kräfte an die Macht kommen, die Ihren Einfluss auf die politischen Entscheidungen und die Gestaltung unserer Gesellschaft gefährden könnten.
Sahra Wagenknecht und eine von ihr maßgeblich mitgeprägte Linkspartei wird offensichtlich als eine solche Gefährdung betrachtet. Deshalb die wiederkehrende Aggressivität gegen sie
.

Einfluss auf Wahlen und Einfluss auf die innere Entwicklung potenziell fortschrittlicher Parteien. Beides ist wichtig und beide Hebel werden in der Praxis ein- und angesetzt.

Die neoliberal, von militärischen Interessen und von Reichtum geprägte „Elite“ des Westens versucht, ihre Macht nicht nur dadurch zur erhalten, dass sie direkt und über Medien auf die Wählerinnen und Wähler Einfluss nimmt. Sie haben erkannt, dass die Fremdbestimmung der als fortschrittlich geltenden Parteien als zweiter Hebel der Machtausübung wichtig ist.

Auf den NachDenkSeiten haben wir von Beginn an, vom ersten Tag an, dem 1. Dezember 2003, über diese Fremdbestimmung berichtet. Und wir haben diese Vorgänge immer wieder analysiert. Siehe zum aktuellen Vorgang auch den Beitrag vom 2. Juni 2016. Beides in der Anlage mit Links und einschlägigem Zitat.

Persönlich habe ich erlebt, wie die SPD ab 1972 umgedreht worden ist – bis hin zur Agenda 2010 und dem aktiven Vergessen ihres Versprechens im Berliner Grundsatzprogramm vom 20. Dezember 1989, für ein Ende beider Blöcke, also auch der NATO einzutreten.

Wie die Grünen umgedreht worden sind, habe ich mit besonderer Bitterkeit verfolgt, weil ich in den achtziger Jahren einer der ersten Sozialdemokraten war, der für rot-grüne Koalitionen geworben hat.

Jetzt ist die Linkspartei dran. Das Schema des Vorgehens ähnelt dem Procedere bei SPD und Grünen.
Erst werden die eher rechten Kräfte der Partei mobilisiert – typisch der Berliner Landesvorsitzende Lederer oder der Thüringer Ministerpräsident. Dann gewinnt man Personen, die ein eher progressives Image haben, zum Beispiel van Aken. Bei der SPD waren es zuerst die Kanalarbeiter und die Seeheimer, dann die Netzwerker, bei wichtigen Fragen wie etwa beim Umgang mit den USA und Russland und beim Jugoslawien-Krieg kamen solche zum Zug, die wie Karsten Voigt und Rudolf Scharping ein eher fortschrittliches Image hatten oder – wie bei letzterem – jedenfalls nicht beim rechten Flügel eingeordnet waren.

Gegen Sahra Wagenknecht muss auf jeden Fall und mit aller Gewalt vorgegangen werden – so offensichtlich die Überlegungen. Denn sie ist kompetent und attraktiv zugleich. Sie sammelt sogar bei bisherigen CDU- und CSU-Wählern und bei Unternehmern und Unternehmen Punkte.

Träumen wir mal: Wenn sich der linke Teil unserer Gesellschaft, also die wirklichen Sozialdemokraten, die Grünen und die Linkspartei hinter Sahra Wagenknecht als Spitzenkandidatin versammeln würden, dann wäre das höchst gefährlich für den Machterhalt der neoliberal und von großen Interessen geprägten Führungsschicht und ihre Aushängeschilder Angela Merkel und Wolfgang Schäuble.

Deshalb wird jetzt alles mobilisiert, was gegen sie mobilisiert werden kann – von der Torte bis zur Fehlinterpretation ihrer Aussage zu Frau Merkels Flüchtlingspolitik.
Und es wird selbstverständlich dabei die von den Strategen der westlichen Hegemonie ausgedachte und eingeführte Strategie eingesetzt, sie ins rechte Lager zu schieben. Querfront, AfD-affin – so tönt es dann.
Nebenbei: Diese Erfahrung machen wir auch bei den NachDenkSeiten. Zum Beispiel: von Beginn an kritisieren wir die Manipulationen und Lügen, die von Teilen unserer Medien betrieben und verbreitet werden. Das ist sogar Kern der Begründung für die NachDenkSeiten. Siehe hier.
Weil Pegida-Demonstranten 12 Jahre später „Lügenpresse“ rufen, werden die NachDenkSeiten der Querfront verdächtigt. So läuft es bei uns und so läuft die Diffamierung auch bei Sahra Wagenknecht.

Sahra Wagenknecht hat bei ihrer Kritik an der Flüchtlingspolitik von Frau Merkel ein wichtiges Thema aufgegriffen: die Frage danach, ob die handelnden Politiker, im konkreten Fall Frau Merkel verantwortungsvoll, d.h. unter Beachtung der Folgen ihres Tuns, gehandelt haben.

Weil die Frage nach der Verantwortung elementar wichtig ist, weil uns Gesinnungsethik im konkreten Fall wenig hilft, habe ich mir als Arbeitstitel für einen nächsten Beitrag ausgedacht:

Die Regierenden drücken sich um die Verantwortung für die grassierende Gewalt. Und führende Medien und jetzt auch sogenannte linke Abgeordnete decken sie.

2. Hartmut Barth-Engelbart http://www.barth-engelbart.de/?p=129263

Sahra Wagenknecht wegputschen, Dagmar Henn ausschließen ?

Auszug:

Der Putschversuch der “linken” Leute, derer mit dem Ankerhaken am Geländer der Atlantikbrücke gegen Sahra Wagenknecht ist nicht der Erste, aber der bisher hinterhältigste.

In gekonnter Manier werden von Jan van Aken, Liebich, Bartsch, Kipping & Co ihre Teil-Zitate aus dem Zusammenhang gerissen, “Wortschnittmengen” mit gut bekannten Rassisten extrapoliert und so Rufmord an einer ziemlich Linken in den LINKEn betrieben.
Die angeblich im Interesse der Flüchtlinge – verschärften Sozialkahlschläge – besonders in den neune Ostkolonien – werden aus dem Sichtfeld verbannt, die im Westen nicht minder …

sowie das NATO-Ziel der Entvölkerung der Nahostregion, der Quasi-Liquidierung der Völker, das Ausbluten der dortigen Technischen Intelligenz, die massenhafte Nomadisierung, Abhängig- in beschränkter Freilauf- haltung und das “Vor- sich- herbomben” in gigantische Umerziehungs- und Rekrutierungslager, in die als Integration getünchte Rekrutierung billigster Arbeitskraft für “humanitär” denkende Unternehmen, all das wird ausgeblendet….

Das Ziel ist kaum zu vertuschen: der rechte Parteiflügel ist scharf aufs übersatt existenzsichernde Mitregieren in einer halluzinierten rosarotNATO-olivgrünen Kriegskoalition unter Aufgabe jeglicher wirklich linker Positionen.

Die so nach rechts heruntergewirtschaftete LINKE ist dann auch für die Rest-SPD und ihren langen nato-olivgrünen Untergangsschatten mehr als nur überflüssig.
Die im Stich gelassenen Nachwende-Kahlschlagsverlierer in Ost und West hat diese LINKE dann ziemlich endgülig an die Ratten- & Bauernfänger und -leger von der AfD verloren

Jochen

Für die Demokratie bedrohliche Seuchen: Die S21-Krankheiten

Parkschützer Till-Simplizius macht darauf aufmerksam:

http://www.parkschuetzer.de/statements/177463

Auszüge:

Wie die Ratten früher den Pestfloh eingeschleppt haben, so schleppt S21 eine ganze Reihe akuter Krankheiten nach Stuttgart ein. D.h., „einschleppen“ ist eigentlich nicht ganz das richtige Wort. Vorhanden waren diese Krankheiten auch vorher schon und es gibt sie durchaus auch anderswo. Aber S21 hat zu einer massenhaften Ansteckung geführt.

Zum Beispiel die „Chronische Demokratie Unterversorgung (CDU)“. S21 erforderte über Jahre hinweg den massiven Missbrauch demokratischer Instrumente. Wobei die Instrumente an sich schon in Ordnung waren. Deren dauerhafter Betrieb mit frisierten Wahrheiten und Worthülsen hat aber zu irreparablen Schäden an den Instrumenten geführt. Ähnlich wie bei einer Pumpe, die man leer laufen lässt. Dadurch sind Demokratielücken entstanden, die in großen Teilen der Bevölkerung zu einer Art „demokratischem Skorbut“ geführt haben.

Ebenfalls alarmierend ist die rapide Ausbreitung der „Sozialpolitischen Partial-Demenz (SPD).“ Ursache dieser Krankheit sind soziale Einzeller (sogenannte Spekulantillen oder Bankterien), die sich mit Vorliebe Politiker als Wirts-Tiere suchen. Sie bleiben solange inaktiv, bis ein befallener Politiker einen Wahlerfolg errungen hat. Dann beginnen sie sofort damit, gerade jene Hirnareale aufzufressen, in denen die Kernüberzeugungen des Politikers gespeichert waren. Dieser erinnert sich schlagartig nicht mehr an seine Wahlversprechen. Als Reaktion darauf erinnern sich seine Wähler, quasi als Folge eines Enttäuschungs-Schocks, dann nicht mehr an ihre Bürgerpflichten und gehen z.B. nicht mehr Wählen.

Weniger dramatisch sind mittlerweile die Auswirkungen der „Finanzpolitischen Demokratie Parasiten (FDP).“ In seinem jahrzehntelangen Schattendasein hat dieser Schmarotzer fast unbemerkt riesige Summen an Steuergeldern in den Rachen kleiner Subspezies (z.B. die Hoteliers-Wanze) gespült, die in einer engen Symbiose mit dem Parasiten leben. Mittlerweile ist die Bevölkerung aber auf diesen unappetitlichen Mitesser aufmerksam geworden und geht ihm gezielt aus dem Weg, was ihn an den Rand der Ausrottung geführt hat.

Seit etwa drei Jahren macht sich dafür eine ausgeprägte „Grün-Schwarz-Blindheit“ in der Bevölkerung breit, die eindeutig auf S21 zurückzuführen ist. Diese Krankheit ist der Vogelgrippe ähnlich, weil sie nicht allein von S21-Ratten eingeschleppt sondern auch vom „Grünen Wendehals“ übertragen wird. Wer mit diesem Vogel in Kontakt kommt, erkennt keinen Unterschied mehr zwischen schwarzer Lobbypolitik und grüner Umweltpolitik. Auch hält er nach kurzer Zeit eine schwarze Baugrube für einen grünen Park. Traurig und dramatisch zugleich.

Noch nicht einschätzbar, weil erst seit kurzem bekannt, ist die „Arisch fixierte Diarrhö (AfD)“. Möglicherweise handelt es sich hier nur um eine Art vorrübergehende Durchfallerkrankung, über die diverse Giftstoffe aus dem Körper der Gesellschaft ausgeschieden werden. Vielleicht mutiert sie aber auch zu einer Seuche. Sicherheitshalber sollte man jeglichen Kontakt zu den bereits bekannten Erregern meiden.

Allen Krankheiten gemeinsam ist ein Symptom, das man „Neurotische Sachzwang-Ausrede (NSA)“ nennt. Ein überaus gefährliches Symptom, das Patienten dazu bringt, selbst den allergrößten Unfug (bis hin zum Verrat seiner besten Freunde) als alternativlos anzusehen und seine gesamte Energie dafür zu opfern. Selbst für dumme Projekte wie S21. Heilung all dieser Krankheiten kann es nur geben, wenn man die Wurzel des Übels bekämpft. Die S21-Ratte!

Dazu passend die Online-Petition zur

Kennzeichnungspflicht von Polizisten

https://www.openpetition.de/petition/online/wir-fordern-eine-kennzeichnungspflicht-von-polizisten

Wie im Koalitionsvertrag der Grün-/ Roten- Landesregierung festgesetzt, fordern Petentin und Unterzeichner eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten bei Großeinsätzen in Baden- Württemberg .

In Berlin und Brandenburg wird dies bereits praktiziert.

Begründung:

Die Angst um die Privatsphäre des einzelnen Polizisten kann entgegengetreten werden, indem man die Kennzeichnung auf ein Zahlen-/ Buchstaben- Kürzel beschränkt, welches keine direkten Rückschlüsse auf einzelne Personen zulässt, aber bei einer Beschwerde bzw. Anzeige von Seiten der Bevölkerung eine genaue Rückverfolgung durch den Dienstgeber zulässt.

Großereignisse wie der „schwarze Donnerstag“ (30.09.2010 im Schlossgarten Stuttgart, Anm. d. Verfasserin) zeigen sehr deutlich auf, dass eine Notwendigkeit dieser Forderung besteht.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Stuttgart, 12.08.2014 (aktiv bis 11.11.2014)

Mein Kommentar: Die Kennzeichnungspflicht hilft den Beamten, eine individuelle Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen. Die Prozesse um die Wasserwerfer-Einsätze haben gezeigt, wie sehr dies notwendig ist. Auch Polizisten haben das Recht, Befehle zu verweigern, die Bürger in der Wahrnehmung ihrer Grundrechte einschränken. Sie können sich dann leichter von Kollegen abgrenzen, die dazu nicht bereit sind, und so ein namentliches gutes Beispiel abgeben.