»Wenn es um Sex geht, wird für viele schnell alles schwierig« – Über kleinbürgerliche Moral, HIV und den Unterschied von Prostitution und Sexarbeit

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Das erschien vor einigen Wochen zum Welt-AIDS-Tag in der jungen Welt. Ich stelle es anlässlich des „Fests der Liebe“ hier noch mal ein:
https://www.jungewelt.de/artikel/367879.prostitutionsdebatte-wenn-es-um-sex-geht-wird-f%C3%BCr-viele-schnell-alles-schwierig.html
Aus meiner sozialistischen Sicht ist Lohnarbeit = Lohnarbeit, egal ob jemand seine Arme, seinen Verstand oder seine Geschlechtsorgane anbietet.
Mir macht es sehr große Sorgen, wenn in dieser Debatte männerfeindliche Emanzen und katholische Nonnen eine Koalition eingehen, die Sexarbeiter durch Einführung neuer Gesetze diskriminieren.
Durch verschärfte Gesetze kann man der Elendsprostitution nicht beikommen, siehe Skandinavien, wo sich diese nur noch mehr in den Untergrund verzogen hat.
Der erfolglose „Kampf gegen die Drogen“ sollte uns da belehren.
Elendsprostitution zu bekämpfen braucht man gut ausgebildete Ermittler und Polizisten, das würde Geld kosten und viele korrupte, im kriminellen System verstrickte Amtsträger gefährden. Gesetzesverschärfungen sind wohlfeil.
Hier gehts zum Text:

Ein Gespräch mit Mareen Heying und Ursula Probst. Über kleinbürgerliche Moral, HIV und den Unterschied von Prostitution und Sexarbeit

Interview: Markus Bernhardt
ehbdilkiljacghik

An diesem Sonntag ist Welt-AIDS-Tag. Hat dieser Tag auch für Sexarbeiterinnen und -arbeiter eine Bedeutung?

Mareen Heying: Wie für alle Menschen, die ein aktives Sexualleben haben und sich möglicherweise mit HIV infizieren können, hat der Tag auch für Sexarbeitende eine Bedeutung.

Und für Prostituierte?

M. H.: Ich verstehe Prostituierte als Sexarbeitende und nutze beide Begriffe synonym. In der Forschung hat sich der Begriff »Sexarbeit« durchgesetzt.
Dagegen kennt die deutsche Rechtsprechung nur den Begriff »Prostitution«. Es ist daher sinnvoll, beide Worte zu gebrauchen.

Ursula Probst: Genau hier liegt ein zentrales Problem: zu behaupten, dass Prostitution und Sexarbeit zwei grundlegend unterschiedliche Dinge wären. Das ist in vielerlei Hinsicht problematisch und nicht zielführend.

Sie würden also sagen, dass es sich bei allen Prostituierten um Sexarbeiterinnen und -arbeiter handelt?

M. H.: Der Begriff »Sexarbeit« ist spezifischer als »Prostitution«. Letzterer ist zudem mit zahlreichen Zuschreibungen und Bewertungen aufgeladen.
Der Begriff »Sexarbeit« wurde durch die US-amerikanische politisch aktive Prostituierte Carol Leigh 1978 eingeführt. Sie verstand ihn als Gegenbegriff zur Objektivierung von Prostituierten.
Er soll zum Ausdruck bringen, dass es sich bei der Tätigkeit um Arbeit handelt, die als eine freiwillig erbrachte sexuelle Dienstleistung zu verstehen ist, die einen einvernehmlichen Vertrag zwischen erwachsenen Geschäftspartnerinnen und -partnern voraussetzt.
Mit der Bezeichnung »Sexarbeit« verbunden war auch die Forderung nach Anerkennung von Prostituierten als Arbeiterinnen und Arbeiter, anstatt ihnen länger den Status des Opfers zuzuschreiben.
Durch die Verwendung von »Sexarbeit« wird der ökonomische Kern mit seinem Konsumcharakter sichtbar.

U. P.: Wobei man anerkennen muss, dass nicht alle Personen, die der Sexarbeit nachgehen, sich mit diesem Begriff identifizieren – selbiges gilt aber auch für den Begriff Prostituierte.
Wenn ich nun versuche, die unterschiedlichen ­Positionen zusammenzufassen, bevorzuge ich aus den genannten Gründen auch den Begriff »Sexarbeit«.
Gleichzeitig stellt sich dadurch die Frage, wie Arbeit definiert wird. Dazu muss man festhalten, dass Arbeit nicht immer »gut« oder »bereichernd« sein muss, der Begriff »Sexarbeit« also nicht automatisch eine positive Arbeitserfahrung suggeriert.

M. H.: Arbeit ist oft mit Notwendigkeit und Fremdbestimmung verbunden – innerhalb und außerhalb der Prostitution.

Dann ganz konkret: Wie viele Menschen gehen Ihrer Einschätzung nach freiwillig der Prostitution nach, wie viele sind Zwangsprostituierte, und wie viele tun es, weil sie arm sind?

M. H.: Das kommt auf Ihre Definition von »Freiwilligkeit« an. Stellen Sie mir freiwillig diese Fragen, oder weil Sie dafür entlohnt werden?
Ebenso sehen es die Prostituierten. Sie bieten eine sexuelle Dienstleistung an, für die sie entlohnt werden.
Freiwilligkeit verstehe ich, angelehnt an die Soziologin Sabine Grenz, als eine unter bestimmten Umständen bewusste und rational getroffene Entscheidung. Das heißt in diesem Fall, dass eine Person sich rational dafür entscheidet, in der Prostitution tätig zu sein. Das kann viele Gründe haben: ein schlechter Schulabschluss, Schulden, Neugierde oder Spaß an der Arbeit.

Wenn jemand zu einer sexuellen Handlung gezwungen wird, dann ist das klar als Vergewaltigung, Körperverletzung und Misshandlung zu definieren.
Es gibt keinen Grund, hier von »Zwangsprostitution« zu sprechen. Der »Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen« schrieb schon 2013: »Gibt es keine Einwilligung zu sexuellen Handlungen, so handelt es sich nicht um Prostitution. Denn Sex gegen den Willen der Beteiligten ist Vergewaltigung. Das ist auch dann ein Straftatbestand, wenn dabei Geld den Besitzer wechselt.« Es wäre schön, würden die klugen Stellungnahmen der Sexarbeitenden häufiger zur Kenntnis genommen.

U. P.: Unabhängig davon lässt sich Ihre Frage nicht beantworten, da keine verlässlichen Erhebungen zu Sexarbeit existieren. In den Debatten wird zwar mit Zahlen argumentiert, die aber auf Schätzungen beruhen oder sogar frei erfunden sind.
Ich frage mich dabei, warum wir uns genau an dieser Frage, wie hoch der Anteil der einen oder der anderen ist, aufhängen. Fakt ist, dass es Personen gibt, die Sexarbeit gerne und unter selbstbestimmten Bedingungen machen, genauso wie es Personen gibt, die Sexarbeit lieber nicht machen würden, aber keine anderen Einkommensmöglichkeiten sehen oder gar dazu gedrängt werden.

Warum fällt diese recht schlüssige Einteilung sowohl den Gegnern als auch den Befürwortern von Prostitution so schwer?

M. H.: Es geht nicht darum, Prostitution zu befürworten. Es geht darum, Personen zur Selbstermächtigung zu verhelfen, die in der Sexarbeit tätig sind.
Jegliche Versuche, Prostitution zu verbieten, endeten immer darin, dass sie weiterhin stattfand, aber unter schlechten Bedingungen – abgedrängt, verborgen, illegalisiert.

U. P.: Abgesehen davon finde ich die Einteilung überhaupt nicht schlüssig. Das Problem ergibt sich genau daraus, dass wir die Erfahrungen von Sexarbeitenden immer in vermeintlich klar erkennbare Kategorien packen wollen. Das führt aber dazu, dass all diejenigen, die nicht in solche Schubladen passen, unsichtbar werden.

Aber wenn es für jedermann ersichtlich ist, dass verschiedene Arten von Prostitution existieren, muss damit doch auch unterschiedlich umgegangen werden.

U. P.: Ich bin mir nicht sicher, ob das für jedermann so ersichtlich ist, wenn man bedenkt, wie aufgeladen und einseitig die medialen Debatten über dieses Thema sind.

M. H.: Das, worauf Sie mit Ihrer Frage hinaus wollen, gilt auch für andere Berufszweige. Nehmen Sie Ärztinnen: Eine Herzchirurgin hat sicher andere Arbeitskonflikte und Bedürfnisse als eine Anästhesistin oder eine Proktologin. Wenn eine Sexarbeiterin auf dem Straßenstrich in der Kälte auf Kunden wartet, so hat sie einen anderen Arbeitsalltag als eine Domina, die in einem beheizten Studio einen Kunden per Termin empfängt.

Welche Rolle spielt Moral in dieser Debatte?

M. H.: Eine zu große. Es ist völlig egal, wie ich persönlich zu Sexarbeit stehe: Ich muss anerkennen, dass Menschen diese Arbeit ausführen. Und wenn ich ihre Rechte beschneide, dann beschneide ich Arbeiterinnen- und Arbeiterrechte.

U. P.: Eine Rolle spielt die moralische Bewertung von Sexualität an sich: dass gerade Frauen mit verschiedenen mehr oder weniger unbekannten Personen ohne ausgeprägte Gefühlskomponente Sex haben wollen, ist auch heute noch für viele unvorstellbar.

Hat das auch etwas mit dem gängigen Frauenbild zu tun?

U. P.: Natürlich. Frauenbilder existieren nicht im Vakuum, sondern in Beziehung zu anderen Geschlechterbildern. Das Ganze hat genauso viel mit gängigen Männerbildern zu tun.

In der Debatte um Prostitution wirkt es teilweise, als hätten vor allem Teile der Linken Schwierigkeiten mit Menschen, die frei und selbstbestimmt für sich Entscheidungen treffen. Was ist Ihr Eindruck?

U. P.: Wenn es um Sex geht, wird für viele Leute – unabhängig der politischen Orientierung – schnell alles schwierig.

Frau Heying, Sie haben zur Hurenbewegung der 1980er und 1990er Jahre und über die Kämpfe von Sexarbeiterinnen in Deutschland und Italien promoviert.
Warum spielen männliche Sexarbeiter bei Ihren Forschungen keine Rolle?

M. H.: Zwar partizipierten auch männliche und nicht-binäre Prostituierte punktuell an der Hurenbewegung und dem italienischen Pendant »Lucciole«, getragen wurden diese jedoch von weiblichen Prostituierten und ihren Unterstützerinnen. Verglichen mit den Sexarbeiterinnen waren sogenannte Stricher in Deutschland und Italien durchschnittlich jünger und befanden sich in prekäreren Lebenslagen.
Darum entstand eine Stricherhilfe in Deutschland fast ausnahmslos aus niedrigschwelligen sozialarbeiterischen Angeboten, nicht wie die Hurenbewegung aus der Selbsthilfe.

Täuscht denn der Eindruck, dass schwule Männer einen anderen, möglicherweise unverkrampfteren Zugang zum Thema Prostitution haben, weil Sexualität in ihrem Leben oftmals einen größeren Raum einnimmt, verglichen mit bürgerlichen Kleinfamilien von Heterosexuellen?

M. H.: Die Pauschalisierung, ein schwuler Mann könne keine bürgerliche Kleinfamilie haben, ist falsch. Nur weil jemand schwul ist, ist er nicht automatisch aufgeklärt oder weniger bürgerlich.
Dasselbe gilt übrigens für Sexarbeitende. Die Annahme, dass alle Schwulen promiskuitiv leben, ist im übrigen sehr problematisch, gerade angesichts des Welt-AIDS-Tages an diesem Sonntag.
Ihnen wird aufgrund der Unterstellung, ihr Sexual- und Verhütungsverhalten sei risikoreich, weiterhin verweigert, Blut zu spenden. Außer sie belegen, zwölf Monate lang kein »sexuelles Risikoverhalten« gehabt zu haben. Prostituierte dürfen auch nicht spenden.

Wie ist es derzeit um Präventionsangebote in Sachen HIV und anderer sexuell übertragbarer Krankheiten für Menschen, die der Prostitution nachgehen, bestellt?

U. P.: Deutschland hat mit dem Infektionsschutzgesetz von 2001 auf eine Strategie gesetzt, die das Angebot von anonymen und kostenfreien Untersuchungsangeboten ins Zentrum gestellt hat.
Man hat erkannt, dass HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten alle und nicht nur bestimmte Gruppen betreffen können. Unter anderem ist das der Hurenbewegung und der Deutschen Aidshilfe zu verdanken. Statt Zwangsuntersuchungen hat man versucht, die freiwillige Testbereitschaft zu erhöhen. Das funktionierte dem Robert-Koch-Institut zufolge soweit auch ganz gut.
Allerdings müssen die Untersuchungsangebote dafür ausreichend finanziert und ausgebaut sein – und daran hapert es weiterhin, gerade in ländlichen Gegenden.
Das ist nicht nur für Sexarbeitende problematisch, sondern für alle, die sich abseits von Großstädten über HIV und sexuell übertragbare Krankheiten informieren wollen.

Eine Zwangsberatung wird hingegen Sexarbeitenden vorgeschrieben, die sich registrieren lassen müssen. Ist Zwang ein guter Ratgeber, wenn es um Präventionsangebote geht?

M. H.: Das ist er nie. Den Zwang zur Informations- oder Untersuchungsberatung kritisieren viele Institutionen wie Gesundheitsämter und NGOs.

U. P.: Außerdem löst die Zwangsberatung nicht das grundlegende Problem, dass viele Sexarbeitende keinen ausreichenden Zugang zum Gesundheitssystem haben. Würde es wirklich darum gehen, die Gesundheitsversorgung dieser Menschen zu verbessern, hätte man das Geld in den Ausbau der oben erwähnten Angebote und in eine Reform des Krankenversicherungssystems investieren müssen.

Leiden unter dieser Regelung nicht vor allem die Personen, die sich frei entschieden haben, der Prostitution nachzugehen? Armuts- und vor allem Zwangsprostituierte dürften wohl kaum bei den Bezirks- und Ordnungsämtern Schlange stehen.

M. H.: Entscheidend ist, ob die Betroffenen rechtlich dazu in der Lage sind, sich anmelden zu können. Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus oder ohne Arbeitserlaubnis werden nicht zur Anmeldung erscheinen, weil sie Abschiebung oder Sanktionierungen befürchten. Damit erreicht das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz eine besonders vulnerable Personengruppe überhaupt nicht.

Bewirkt das Gesetz am Ende gar das Gegenteil von dem, was angeblich geplant war, weil Präventionsangebote und Gesundheitsversorgung für Betroffene weniger zugänglich werden?

M. H.: Wenn Sie das Gesetz wörtlich nehmen, und es um den »Schutz« von Sexarbeitenden gehen soll, dann muss ich Ihre Frage bejahen. Geschützt wird hier niemand.*)

Sie plädieren demnach für eine Abschaffung des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes?

U. P.: Generell ja. Wobei man in Anbetracht der aktuellen Debatten auch sehr kritisch damit umgehen sollte, welche Alternativen vorgeschlagen werden.

Wodurch könnte der Schutz von Prostituierten gewährleistet werden?

U. P.: Es braucht dringend Reformen im Sozialsystem und im Arbeits- und Migrationsrecht, damit diejenigen, die Unterstützung benötigen, diese auch wirklich bekommen.
Zudem brauchen wir bezahlbaren Wohnraum, eine Stärkung der Selbstorganisation von Sexarbeitenden und viele weitere Dinge.
Die meisten halten sich beim Thema Sexarbeit aber lieber mit Moraldebatten auf, als diese grundlegenden Probleme anzugehen.

Manche Kritiker von Sexarbeit fordern einen anderen Umgang mit Sexualität und wollen nicht, dass diese noch weiter zur Ware verkommt. Ist das nicht nachvollziehbar?

U. P.: Man sollte der Kommodifizierung von Sexualität und Intimität kritisch gegenüberstehen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um einen Prozess, der sich auf Sexarbeit beschränkt.
Zu behaupten, dass dieser Prozess mit Sexarbeit steht und fällt, ist viel zu kurz gegriffen. Es handelt sich um ein systemimmanentes Problem.
Außerdem finde ich es problematisch, was manchmal demgegenüber als »richtige« Sexualität propagiert wird: nämlich, dass insbesondere Frauen ein erfülltes Sexualleben nur in partnerschaftlichen Beziehungen haben können. Das mag für einige, aber sicher nicht für alle so sein. Die Kritik am Warencharakter von Sexualität sollte nicht zur Verteidigung einer kleinbürgerlichen Sexualmoral verkommen.

M. H.: Würden Sie eine Ehe stets als harmonische Liebesbeziehung bewerten? Sind nicht auch dort weiterhin ökonomische Abhängigkeiten zentral?

Wenn ich Sie richtig verstehe, wird es eine Welt ohne Prostitution niemals geben?

Beide: Nicht in diesem System!

Warum haben Huren- und Frauenverbände eigentlich niemals die Kooperation gesucht, sondern – um es vorsichtig auszudrücken – immer stark miteinander gefremdelt?

M. H.: Das ist nicht wahr. Prostituierte und nicht in der Sexarbeit arbeitende Feministinnen hatten in den Jahrzehnten vor der letzten Jahrtausendwende durchaus ähnliche Forderungen.
Die Hurenbewegung war beeinflusst durch feministische Kämpfe. Ihre Forderungen waren zum Teil sehr frauenspezifisch und schlossen die Selbstbestimmung über den eigenen Körper mit ein. Dennoch bestand stets eine Diskrepanz zwischen beiden Gruppen, was die Zusammenarbeit erschwerte.

Die Hurenbewegung fordert eine differenziertere Betrachtung von Prostitution und Prostituierten ein, da sie sich selbst als Teil der Frauenbewegung versteht. Der feministische Charakter der Hurenbewegung wird nicht zuletzt an punktuellen Verbindungen zur Kampagne »Lohn für Hausarbeit« deutlich, die Sex als Teil der von Frauen geleisteten Reproduktionsarbeit begriff. Je nachdem, welche Position Feministinnen zu Sexualität und Sexarbeit einnehmen, gibt es Möglichkeiten zur Zusammenarbeit.

Sie betrachten sich beide als Feministinnen. Wie könnte eine feministische Perspektive auf Prostitution und Sexarbeit aussehen?

U. P.: Das muss ein Blick sein, der Sexarbeit nicht als singuläres, außergewöhnliches »Übel« begreift, durch dessen »Beseitigung« sich plötzlich alle Probleme mit Sexismus, Kapitalismus und Patriarchat in Luft auflösen. Vielmehr müssen wir Sexarbeit im Kontext von geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden, Entwicklungen im Bereich Sorgearbeit, Arbeitsmigration oder Diskriminierungen betrachten, diese größeren Zusammenhänge aufzeigen und auch Allianzen bilden.

Ist der von Ihnen gegründete Verein »Gesellschaft für Sexarbeits- und Prostitutionsforschung« demnach auch ein feministisches Projekt?

M. H.: Vor allem ist er ein interdisziplinärer Forschungszusammenhang, den wir in diesem Jahr zusammen mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gegründet haben, um der Forschung zum Themenfeld im deutschsprachigen Raum Gewicht zu verleihen. Dies ist angesichts des großen Unwissens und der Mythenbildung um Sexarbeit ein wichtiges Anliegen.
Wir brauchen einen besseren Zugang zu kritischer Forschung, die auf Fakten basiert, und nicht auf Emotionen und Moral.

Mareen Heying ist Historikerin. Ihre Dissertation »Huren in Bewegung« wurde 2018 mit dem Dissertationspreis des »Arbeitskreises Historische Frauen- und Geschlechterforschung« ausgezeichnet und jüngst als Buch publiziert.

Ursula Probst ist Kultur- und Sozialanthropologin sowie Slawistin und promoviert an der Freien Universität Berlin. Sie beschäftigt sich seit 2012 mit Sexarbeit und forscht aktuell ethnographisch zum Lebens- und Arbeitsalltag von Menschen aus zentral- und osteuropäischen Ländern, die in Berlin der Sexarbeit nachgehen.

Beide Wissenschaftlerinnen sind im Vorstand der 2019 gegründeten »Gesellschaft für Sexarbeits- und Prostitutionsforschung«.

Mareen Heying: Huren in Bewegung. Kämpfe von Sexarbeiterinnen in Deutschland und Italien, 1980 bis 2001. Klartext, Essen 2019, 300 Seiten, 34,95 Euro

*:https://josopon.wordpress.com/2016/11/01/das-neue-prostituiertenschutzgesetz-ein-regelwerk-der-repression/

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Jochen

das neue »Prostituiertenschutzgesetz« – ein Regelwerk der Repression

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

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Proteste gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ unter dem Motto „Mein Körper, mein Bettlaken, mein Arbeitsplatz“ im Sommer in Berlin – Foto: Bjoern Kietzmann

 

Nach jahrzehntelanger Tätigkeit al Psychiater und Psychotherapeut in Suchtkliniken und sozialen Brennpunkten kann ich die hier von der SexarbeiterInnenvereinigung „Hydra“ vorgebrachte kritik nur unterstützen. Seit dem Ende der rot-grünen Koalitiion wird hier Meinungsmache betrieben, in trautem Verein der bürgerlichen Sexpresseverlage, der Kirchen und selbsternannten Frauenbewegten, u.a. der Bildzeitungsemanze Alice Schwarzer.
Kriminalisierung kann nie eine Betroffene schützen. In Schweden ist die Lage der in der Illegalität arbeitenden, meist Geflüchteten, katastrophal. Die hiesige Polizei ist in vielfältiger Weise in die mafiösen Strukturen mit verstrickt. Es fehlen Zehntausende von Spezialisten, die Frauen werden nicht nur von ihren Zuhältern, sondern auch von der Ausländerbehörde bedroht. Es fehlt der ZeugInnenschutz. Das würde ja Geld kosten. Und noch heute werden Geschäftsabschlüsse steuermindernd in Edelbordellen gefeiert.
Siehe auszugsweise hier:
https://www.jungewelt.de/2016/11-02/059.php

Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Bundestag das neue »Prostituiertenschutzgesetz« – ein ­sexualpolitischer Rückschritt. Die Gängelei der Sexarbeiterinnen hat in Deutschland eine lange Tradition

Von Evrim Sommer
Am 1. Januar 2002 trat in Deutschland ein Prostitutionsgesetz in Kraft, mit dem die entsprechenden sexuellen Dienstleistungen als nicht mehr sittenwidrig eingestuft wurden. Es wurde mit rot-grüner Mehrheit und gegen den erbitterten Widerstand der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag verabschiedet.
Mit dem Gesetz wurde der Straftatbestand der »Förderung der Prostitution« abgeschafft. Die Unterhaltung eines Bordellbetriebes war nicht mehr strafbar. Verbessert werden sollte die rechtliche Stellung der Prostituierten und somit den »kriminellen Begleiterscheinungen« der Prostitution die Grundlage entzogen werden. Geregelt wurde auch, dass Prostituierte einen rechtlichen Anspruch auf das vereinbarte Entgelt hatten – insofern sie die abgesprochene Leistung erbrachten. Darüber hinaus sollten Prostituierte nun auch Zugang zu den Sozialversicherungen haben und damit ihre soziale Benachteiligung beendet werden.

Das Gesetz bekam Zuspruch von der »Huren-Vereinigung« Hydra e.V. »Das deutsche Modell steht vor allem für menschenwürdige Rahmenbedingungen in der Prostitution«, hieß es damals in einer Presseerklärung. »In vielen Ländern werden wir darum beneidet, dass es legale Bordelle mit sicheren, hygienischen Arbeitsbedingungen gibt, dass Prostituierte (…) vom Gesetz her vor der Willkür und Gewalt von Kunden, Zuhältern, Polizisten oder marodierenden Banden geschützt sind.« Aber nicht alle sahen das so.
Alice Schwarzer, die Herausgeberin der Zeitschrift Emma, nannte das Prostitutionsgesetz gar ein »Zuhältergesetz«.

Nach dem Ende der Regierungszeit von SPD und Grünen deutete sich ein politischer Wandel in bezug auf die Prostitutionspolitik an. Bereits Ende 2005 wurden Studien vom Kabinett Merkel in Auftrag gegeben, die ganz offensichtlich das Ziel hatten, das Gesetz als gescheitert zu beurteilen.
Im Januar 2007 veröffentlichte die Bundesregierung einen Abschlussbericht der Untersuchungen. Darin kam sie zu einem vernichtenden Urteil: Die Möglichkeiten zum Abschluss von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen würden kaum genutzt; die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen hätten sich nicht verbessert; auch für einen »kriminalitätsmindernden Effekt« des Gesetzes gebe es keine belastbaren Hinweise.

Die Bundesregierung erklärte, es bedürfe insgesamt eines breiteren Ansatzes der Prostitutionsreglementierung, der insbesondere die konsequente Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangs- und Minderjährigenprostitution berücksichtigt und auf einen größtmöglichen Schutz von Sexarbeiterinnen vor Gewalt und Ausbeutung abziele. Nicht zuletzt müsse es eine Strafbarkeit für Freier davon betroffener Jugendlicher und Frauen geben.
Die Bundesregierung wollte prüfen, inwieweit der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessert und eine Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten geschaffen werden könne. Bei kritischen Beobachtern läuteten die Alarmglocken. Denn die Vermengung von Zwangsprostitution und Prostitution ist schon seit dem 19. Jahrhundert ein beliebter Trick, um die Verfolgung der Sexarbeiterinnen und strenge Auflagen für deren Gewerbe zu legitimieren.

Ein altes Thema

Ein kurzer Blick zurück. Bereits der Sozialist August Bebel schrieb in seinem 1879 veröffentlichten Buch »Die Frau und der Sozialismus«: »Deutschland genießt den traurigen Ruhm, Frauenmarkt für die halbe Welt zu sein«. Für ihn war die Prostitution eine bürgerliche Institution, die nicht hinnehmbar sei. Eine Frau könne keine Ware sein – und schon gar nicht für die privilegierten Männer.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand das Bild von den »unschuldigen Mädchen vom Lande«, die mit dem Versprechen auf Arbeit in die Städte gelockt wurden, sich dann aber in einem Bordell eingesperrt fanden. Obwohl viele Geschichten vom »Mädchenhandel« sensationslüstern und bestenfalls zur Hälfte wahr waren, hatten sie doch Konsequenzen für die Legislative.
Als 1920 die Stadt Hamburg die Bordelle in der Innenstadt schließen wollte, wurde das Argument, die Orte würden den »Mädchenhandel« befördern, vorgeschoben. Als 1927 »Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten« eingeführt und damit zum ersten Mal in Deutschland die Strafbarkeit der Prostitution faktisch abgeschafft wurde, wetterten die Faschisten regelmäßig gegen die neue Regelung. In der Nazipresse wurde unaufhörlich von einem »weißen Sklavenhandel christlicher Frauen« berichtet, der von Juden kontrolliert werde. Joseph Goebbels, damals Gauleiter der NSDAP in Berlin, wurde nicht müde, den Berliner Polizeivizepräsidenten und jüdischen Liberalen Bernhard Weiß als Schutzpatron der Mädchenhändler zu verunglimpfen. Nach der »Machtergreifung« gingen die Nazis dann auch rücksichtslos gegen Prostituierte vor.

Zurück in die Gegenwart. Die schwarz-rote Bundesregierung erklärte, dass Sexarbeiterinnen bisher nicht vor Zwangsprostitution und Menschenhandel geschützt waren. Was philanthropisch anmutet, ist in Wahrheit ein gewaltiger Schritt zurück hin zu einer erneuten Stigmatisierung der Prostituierten und zu deren staatlicher Kontrolle. Wie etwa in Schweden, wo der Kauf sexueller Dienstleistungen grundsätzlich unter Strafe gestellt worden ist. Dort war die Bekämpfung des Menschenhandels zum Schutz der Prostituierten ein Kernargument beim Ruf nach einem solchen Gesetz. Zwar werden in Schweden Sexarbeiterinnen nicht bestraft, wohl aber Freier.

Das bedeutet, die Frauen müssen ihrer Arbeit nun an Orten nachgehen, die im Verborgenen liegen. Das macht sie wiederum eher zu Opfern sexueller Gewalt.

Die Interessenvereinigung der Prostituierten Hydra e. V. widersprach der Bundesregierung entschieden. Ihr zufolge war das Gesetz von 2002 ein wichtiger Schritt hin zum Abbau der Diskriminierung und Doppelmoral. Hydra zeigte, dass das BKA und konservative Medien immer wieder konstatierten, der Menschenhandel und die sogenannte »Begleitkriminalität« der Prostitution hätten zugenommen, obwohl es dafür keine Belege gab.
Das Problem sei, dass vielmehr die Regelung gar nicht angewandt wurde. Die Politik habe eine konsequente Umsetzung in den Kommunal-, Landes- und Polizeigesetzen, im Gewerbe-, Bau- und Steuerrecht bislang verhindert, die Polizei die Ausführung blockiert.

Staatliche Registrierungspflicht

Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag das neue »Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen«, verharmlosend »Prostituiertenschutzgesetz« genannt. Der Bundesrat stimmte ihm am 23. September 2016 zu. Es soll im Juli 2017 in Kraft treten.
Die neue Regelung umfasst folgende Punkte: erstens die Pflicht für Prostituierte zur Anmeldung ihrer Tätigkeit, zweitens die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe oder ähnliche Veranstaltungen. Drittens bestimmt es Pflichten für die Betreiber solcher Gewerbe oder Veranstaltungen. Viertens soll das Prostitutionsgewerbe überwacht werden und fünftens eine Kondompflicht eingeführt werden.

Den Kern des neuen Gesetzes bildet die Einführung einer Erlaubnispflicht. Dazu zählen nicht nur Bordelle, sondern auch andere Formen, vom Escortservice über Wohnungs- bis zur Straßenprostitution.
Im Klartext heißt das: Zum Betreiben eines Bordells oder eines Love Mobiles (eines entsprechenden Wohnwagens) sowie für gewerbliche Sexveranstaltungen ist nun eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die erst nach einer Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiber und Veranstalter erteilt wird.

Ähnlich weitgehend ist die Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen gefasst. Es muss eine persönliche Anmeldung bei der zuständigen Behörde erfolgen, die alle 24 bzw. zwölf Monate verlängert werden muss. Es gibt für die Frauen ein verpflichtendes Beratungsgespräch über ihre Rechte und Pflichten sowie eine obligatorische Gesundheitsberatung, die einmal jährlich bzw. alle zwei Jahre zu erfolgen hat. Die Sexarbeiterin erhält einen Ausweis bzw. eine »Alias-Bescheinigung« (eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung), die immer mitgeführt werden muss.
Die Registrierung kann von den zuständigen Behörden auch verweigert werden, bei einem Arbeitsortswechsel ist sie in der jeweiligen Gemeinde erneut notwendig. Sollte eine Frau der Prostitution nachgehen, obwohl sie behördlich nicht registriert ist, kann sie unter Bußgeldandrohung zur Anmeldung aufgefordert werden.

Grundrechte ausgesetzt

Die Betreiber von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen haben darüber hinaus die Pflicht, Kondome bereitzulegen, den Behörden jederzeit Zugang zwecks einer Gesundheitsberatung zu erlauben und müssen Personen, die jene im Gesetz enthaltenen Bestimmungen nicht erfüllen, die Beschäftigung verweigern. Der Betreiber darf sich nicht durch Vermietung an den Sexarbeiterinnen bereichern. Es existiert eine Quittungspflicht, die Behörden verlangen schriftliche Vereinbarungen, die Betreiber sind angehalten, die Sexarbeiterinnen auf die Anmeldepflicht hinzuweisen und das zu kontrollieren.

Kunden und Prostituierte sind nach dem neuen Gesetz verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu benutzen. Die zuständige Behörde hat das Recht, Gewerberäume jederzeit zu betreten, um die Einhaltung dieser Verordnung zu überprüfen. Dazu wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. An Orten der Prostitution dürfen jederzeit Personenkontrollen stattfinden.

Konservative Parteien, katholische Frauenorganisationen und natürlich sind Befürworter dieses »Schutzgesetzes«. Bisweilen ist das Gerücht zu vernehmen, die Neuregelung sei eine direkte Folge des im Herbst 2013 von Alice Schwarzer Alice Schwarzer initiierten »Appells gegen Prostitution«.

Erheblicher Widerstand kommt hingegen von den Organisationen der Sexarbeiterinnen selbst, von Datenschutzbeauftragten, Beratungsstellen, Gesundheitsämtern, den AIDS-Hilfen, der Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying e.V., Amnesty International, vom Deutschen Juristinnenbund und von den Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Selbst die Gewerkschaft der Polizei weigert sich, die Einhaltung der Kondompflicht von Beamten überprüfen zu lassen.
Die Vereinigung Hydra e.V. kritisiert, das Gesetz »wird mit seinen ausschließlich repressiven und auf staatliche Kontrolle setzenden Maßnahmen verheerende Auswirkungen auf das Leben und die beruflichen Möglichkeiten von Sexarbeiterinnen haben«.
Sozialpolitische Aspekte zu deren sozialer Absicherung fehlen hingegen völlig. Dieser Regulierungswahn ist nicht neu. Ein Blick in die Geschichte der Prostitutionskontrolle hierzulande zeigt, deren Ausmaße einen neuen Höhepunkt erreicht.

Restriktive Tradition

Die einheitliche staatliche Kontrolle der Prostitution in Deutschland begann mit der Reichsgründung 1871. Mit der Einführung des Paragraphen 361,6 und des Paragraphen 180 StGB war die Prostitution nur erlaubt, wenn sich Frauen unter polizeiliche Aufsicht stellten und den polizeilichen Anordnungen Folge leisteten. Frauen, die sich einer Erfassung widersetzten, konnten verhaftet und bestraft werden.

Mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Prostitution zu einem gesundheitspolitischen Problem. Sie galt als Hauptverbreitungsweg von Syphilis und Tripper. Die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten wurde zu einem zentralen Element der Bevölkerungspolitik, und damit rückte die Prostitution ins Zentrum der politischen Debatten. Der Fokus lag auf den Sexarbeiterinnen, die allgemein als die Verbreiterinnen von solchen Infektionen galten. Der Kampf gegen Geschlechtskrankheiten ist seitdem ein konstitutives Element der Kontrolle der Prostitution.

Bereits zur Zeit des Ersten Weltkrieges und später in der Weimarer Zeit gewann die »heimliche Prostitution« an Bedeutung. Immer weniger Sexarbeiterinnen standen unter staatlicher Kontrolle. Verschiedene deutsche Städte begannen mit der Schließung von Bordellen. 1927 wurde das »Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten« erlassen.
Damit vollzog sich ein Paradigmenwechsel in der Kontrolle der Prostitution. Zum einen wurde deren Strafbarkeit faktisch abgeschafft. Zum anderen wurde die Überwachung der Tätigkeit nun den Gesundheitsbehörden übertragen. Die Schattenseite des Gesetzes war jedoch die Zunahme der Straßenprostitution und damit verbunden der Ruf nach stärkerer polizeilicher Kontrolle.

Die Nazis forderten bereits seit 1927 die Wiedereinführung staatlich kontrollierter Bordelle. Nach 1933 verschärften sie zunächst die Verfolgung von Prostituierten. Die Polizeibehörden erhielten einen größeren Ermessensspielraum. Die faktische Straflosigkeit der Prostitution wurde damit zum Teil rückgängig gemacht. Gesetzliche Verschärfungen führten dazu, dass in einigen Städten Bordelle wieder eingeführt wurden.

Die gesetzliche Grundlage dafür wurde erst 1939 mit dem »Heydrich-Erlass« geschaffen. Am 9. September 1939 versandte der Leiter des Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich ein vertrauliche Rundschreiben mit dem Titel die »Polizeiliche Behandlung der Prostitution«. Damit sollte »eine wirksame Abwehr der den Wehrmachtsangehörigen und der Zivilbevölkerung von der Prostitution her drohenden Gefahren« erreicht werden.
In zehn Punkten regelte die Verordnung die polizeilichen Befugnisse und übertrug der Kriminalpolizei die Durchführung. Diese sollte Maßnahmen zur »Erfassung der Prostitution« treffen und die Überwachung der betreffenden Frauen durch die Gesundheitsbehörden sicherstellen. Registrierten Prostituierten war es verboten, auf Straßen und Plätzen »anzuwerben«, geduldet wurde dies nur noch in staatlich überwachten Bordellen. Das Rundschreiben bildete die Grundlage für ein staatlich kontrolliertes Bordellsystem, das flächendeckend und lückenlos funktionieren sollte. Jede Prostituierte in Deutschland und den besetzten Gebieten sollte erfasst werden.

Nach 1945 galten in Deutschland zunächst unterschiedliche Besatzungsrechte. Dennoch konnte von einem Bruch mit der Verordnung der Nazizeit nicht die Rede sein.
Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten wurden vermeintliche Prostituierte von der Polizei aufgegriffen und registriert. Erst 1953 wurde das »Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten« vom Bundestag erlassen, das auf dem von 1927 basierte. Die Polizei war nun nicht mehr an der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten beteiligt. Prostituierte mussten sich jedoch registrieren und regelmäßig beim Gesundheitsamt vorstellig werden.
Widersetzte sich eine Frau diesen Bestimmungen, konnte sie zwangsuntersucht werden. Erst 1987 wurden solche Maßnahmen abgeschafft.

In der DDR war der Umgang mit der Prostitution von den jeweiligen politisch-wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Nach dem Krieg wurde das Thema nicht unter moralischen Aspekten betrachtet. Vielmehr stand die Sorge vor einer Verbreitung von Geschlechtskrankheiten im Vordergrund. Im 1968 eingeführten neuen Strafgesetzbuch wurde Prostitution unter dem Paragraphen 249 zum »asozialen Verhalten« erklärt und war damit eine Straftat.

Seit den 1990er Jahren gab es immer wieder Gesetzesvorstöße, in denen die Gleichstellung der Prostituierten mit anderen Berufsgruppen gefordert wurde. Diese Initiativen sorgten schließlich dafür, dass die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig eingestuft wurde – allerdings erst zwei Jahre nach der Jahrtausendwende.

Diskriminierendes Sondergesetz

Im 20. Jahrhundert war die Prostitutionspolitik wie ein Pendel, das zwischen rigoroser Kontrolle und weitgehender Liberalisierung hin und her schwang. Das neue Jahrhundert begann mit dem Versuch der sozialen Gleichstellung der Sexarbeiterinnen.
Nun aber katapultiert das neuen »Prostituiertenschutzgesetz« Deutschland zurück an den Anfang des 20. Jahrhunderts. Hart erkämpfte Errungenschaften werden zunichte gemacht.
Wie in der Vergangenheit werden jetzt die Frauen dieses Gewerbes nicht als mehr als Subjekte angesprochen, als erwachsene Menschen, die selbst über ihr Leben bestimmen können, sondern pauschal als hilfs- und schutzbedürftige Gruppe klassifiziert. Nun gelten wieder Anmeldepflichten, Erlaubnispflichten für Prostitutionsgewerbe und die Kondompflicht.
Das sind restriktive Verordnungen, wie sie einerseits an den Kontrollwahn des Naziregimes erinnern, die allerdings durch das gesamte 20. Jahrhundert hindurch so oder ähnlich galten.

Das neue »Prostituiertenschutzgesetz« steht in der Tradition der restriktiven Regelungen in Deutschland seit dem Kaiserreich. Die Sexarbeiterin Kristina Marlen nennt es ein »Regelwerk der Repression und umfassenden Kontrolle«. Wieder einmal ist es ein Gesetz, das Frauen betrifft, die nicht um ihre Meinung gebeten wurden. Klar, denn nach der Logik der neu verabschiedeten Paragraphen sind sie ja nur (entmündigte) schützenswerte Opfer von Menschenhandel.
So schrieb bereits im April 2016 eine seit zehn Jahre in der Sexarbeit tätige alleinerziehende Mutter von zwei Kindern auf der Online Platform »Voice4Sexworkers«, die Regelung sei ein »praxisfernes und diskriminierendes Sondergesetz«, das Prostituierte von der gleichberechtigten Teilnahme am Wirtschaftsleben ausschließt und sie gesellschaftlich angreifbarer macht.
Die Huren-Vertretung Hydra e. V. schlägt einen anderen Weg vor: Prostituierte sollen selbst bestimmen. Die Interessenvertretung verlangt eine vollständige Entkriminalisierung der Prostitution. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Jochen