Beweis auf Eis. Wie gefrorenes Blut zur Aufklärung von COVID-Impfschäden beitragen kann

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Der von der KBV dokumentierte massive Anstieg unerwarteter und unerklärlicher Todesfälle just zum Zeitpunkt, als die massiven Impfkampagnen einsetzten, bestätigt meine schlimmsten Befürchtungen. *)

KBV_Todesfaelle-Bildschirmfoto-2022-12-12-um-23.14.47
Die Regierung und die angeschlossenen Leim-Medien, „Faktenchecker“ u.s.w. haben ohne besseres Wissen gelogen, verharmlost und so zum Tod von Hunderten Geimpfter beigetragen. Zuvor hat sie aktiv dafür gesorgt, dass Zusammenhänge verschleiert, ansonsten selbstverständliche Ursachen- und Begleitforschung unterdrückt und Kritiker aktiv diffamiert wurden, siehe https://josopon.wordpress.com/2022/05/10/charite-studie-lasst-auf-massive-untererfassung-von-impfschaden-durch-corona-vakzine-schliesen-von-leim-medien-als-schwurbelei-abqualifiziert/.
Im Zusammenhang mit den Korruptionsaffähren innerhalb der EU, die auf höchst intransparente Weise „Impf“-Stoffe bei Schmuddelfirmen (vgl. https://josopon.wordpress.com/2021/11/04/bei-zulassung-von-biontech-pfizer-wurde-geschlampt-bei-zulassung-von-biontech-pfizer-wurde-geschlampt/ wie Pfizer bestellt hat, ist der Gedanke an eine Aufarbeitung in Form großer Prozesse naheliegend – solchen Leuten sollte ein- für alle Mal das handwerk gelegt werden.

Zum Glück kommt Wahrheit scheibchenweise ans Licht, und es ist nicht gelungen, sämtliche Beweise zu vernichten, so wie bei Pfizer sämtliche Versuchstiere nach erfolgreicher Notzulasung entsorgt worden sind, um Forschungen zur Langzeitverträglichkeit zu unterbinden.
Dazu die folgende Veröffentlichung auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=91462
Ein Artikel von Ralf Wurzbacher
Auszüge:

Schwere bis todbringende Nebenwirkungen nach der Behandlung mit den Covid-19-Vakzinen werden inzwischen zwar nicht länger verleugnet. Zur Zahl der Fälle, zu möglichen Zusammenhängen zu Übersterblichkeit und Geburtenrückgang schweigen sich Politik, Behörden und Leitmedien allerdings weiterhin aus. Und wer Entschädigung für eigenes Leid oder den Verlust eines Angehörigen durchsetzen will, steht in aller Regel auf verlorenem Posten.
Aber die Lage könnte sich demnächst bessern. Elke Austenat, Spezialistin im Bereich Diabetologie, beleuchtet im Interview mit den NachDenkSeiten neue Verfahren zum Nachweis von Impfschäden – bei Verstorbenen und Lebenden. Betroffene ermuntert sie, Blut konservieren zu lassen, mit dem sich vielleicht schon in naher Zukunft belegen lässt, dass sie Opfer der Spritze geworden sind. Mit ihr sprach Ralf Wurzbacher.

Frau Austenat, dass die Behandlung mit den sogenannten Corona-Impfstoffen auf Basis der mRNA- und der Vektortechnologie mit vielfältigen Nebenwirkungen und zum Teil schwerwiegenden körperlichen Schäden mit bis hin tödlichem Ausgang einhergehen kann, gilt mittlerweile als unstrittig.
Zum Beispiel beziffert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Zahl derer, die im Jahr 2021 infolge einer Impfung einen Arzt aufgesucht haben, mit 2,5 Millionen. In welchen Größenordnungen denken Sie?

Wir wissen, dass weltweit Milliarden Menschen und in Deutschland rund 65 Millionen Menschen geimpft wurden. Geht man davon aus, dass etwa sieben Prozent der bisher produzierten Impfstoffchargen im Zusammenhang mit schweren Komplikationen stehen, dann könnte die Zahl der KBV die reale Lage erheblich unterschätzen.

Warum Chargen und warum sieben Prozent?

In den USA lässt sich anhand der VAERS-Daten der Gesundheitsbehörde CDC – also des offiziellen Meldesystems für Verdachtsfälle unerwünschter Nebenwirkungen von Impfstoffen – und durch Abgleich mit den veröffentlichten Chargennummern ermitteln, dass rund 90 Prozent der Meldungen auf 7,5 Prozent belegter Chargennummern zurückgehen. Ganz offensichtlich wirkt ein kleiner Teil der Chargen sehr viel toxischer als der große Rest, weshalb ich das amerikanisches Roulette nenne.
Das deckt sich auch hierzulande mit Beobachtungen etwa in Pflegeheimen. Es gab Fälle, in denen nach der Durchimpfung schlagartig sehr viele Bewohner verstorben sind, und andere, wo nichts dergleichen passierte.

Haben Sie selbst die VAERS-Daten analysiert?

Die Befunde stammen vom Physiker Professor Doktor Werner Bergholz, der dem Corona-Sachverständigenausschuss der Bundesregierung angehört. Er hat sich in seinem Berufsleben intensiv mit Qualitätsmanagement und Risikoanalysen beschäftigt und weiß daher sehr gut, wie man Zahlen erhebt und auswertet.
Er hat schon sehr früh auf die Gefahren der Impfungen hingewiesen und angesichts ihres begrenzten Nutzens den Stopp der Impfkampagne gefordert.
Er sieht auch eine starke Korrelation zwischen der Impfrate und der seit vielen Monaten gemessenen Übersterblichkeit und dem Geburtenrückgang in Deutschland.
Aber solche Hinweise, dazu aus höchst berufenem Munde, werden von den Regierenden und den Medien bis heute ignoriert oder abgestritten.

Eigentlich sollte man annehmen, dass jede Impfdosis den identischen Inhalt hat. Warum ist das offenbar nicht so?

Es gibt inzwischen etliche Untersuchungen, die belegen, dass zwischen den Chargen Unterschiede bestehen. Handelt es sich um Verunreinigungen durch Fehler im Produktionsprozess oder wird hier vorsätzlich gepanscht? Darüber lässt sich spekulieren, das soll aber hier nicht das Thema sein, sondern vielmehr, was daraus folgt.
Nimmt man die Erkenntnisse von Professor Bergholz und überträgt sie auf Deutschland, könnten bei bislang fast 190 Millionen verabreichten Impfdosen im Nachgang von circa 14 Millionen Injektionen stärkere Nebenwirkungen aufgetreten sein.
Aber auch das ist spekulativ, weil die Hersteller sich nicht in die Karten blicken lassen. Laut dem US-Konzern Pfizer, der das BioNTech-Vakzin Comirnaty vertreibt, kann eine Charge 7,5 Millionen Impfungen liefern. Das ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Chargennummer.
Herr Bergholz sagt, dass bis zu 1,4 Millionen Impfdosen eine identische Chargennummer enthalten. Es können aber auch weniger oder mehr sein. Nichts davon wird offengelegt.

Welche sind die nach Ihrer Kenntnis gravierendsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach Impfung mit den Covid-19-Präparaten?

Ich will vorausschicken, dass das Thema Impfschäden inzwischen sogar in den Leitmedien verhandelt wird und selbst Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der die Impfung lange Zeit als nebenwirkungsfrei bezeichnet hatte, vom sogenannten Post-Vac-Syndrom spricht.
Aber auch das ist nur eine Nebelkerze, mit der die Verantwortlichen die ganze Tragweite der Schäden herunterspielen wollen. Was sehen wir seit Beginn der Impfkampagne? Menschen, die davor gesund waren oder unter keinen schweren Erkrankungen litten, sind nach der Spritze schwer erkrankt.
Zum Beispiel sind da die Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen vor allem bei jüngeren Menschen, dazu Thrombosen in allen Winkeln des Körpers.
Ärzte berichten von gehäuften Karzinom-Entwicklungen, haben dafür sogar das Wort Turbokrebs kreiert, von allen möglichen Autoimmunerkrankungen und vielen anderen Leiden.
Und dann gibt es zunehmende Berichte über Menschen, die eben noch kerngesund waren und urplötzlich tot umfallen. Das kann man nicht vom Tisch wischen.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), in Deutschland zuständig für die Arzneimittelüberwachung, verkündet weiterhin, die Impfung gehe nur in Ausnahmefällen mit ernsteren Nebenwirkungen einher, sei aber alles in allem gut verträglich und sicher.

Hier wird vertuscht und gelogen, dass sich die Balken biegen. Ein Beispiel aus meinem Fachgebiet, der Diabetologie: Viele Menschen entwickeln nach Impfung wie aus dem Nichts eine Typ-1-Diabetes, bei dem der Körper kein Insulin mehr produziert.
Beobachtet werden schwere Stoffwechselentgleisungen mit Bewusstseinseinschränkungen bis hin zur Bewusstlosigkeit, bekannt als Coma diabeticum.
Was sagt das PEI? Das zählen wir nicht, weil sich die Fallzahlen angeblich im Rahmen des Erwartbaren bewegen.
Dieselbe Masche bei Gehirnentzündungen bei Jugendlichen, es zeige sich kein einheitliches Krankheitsbild, deshalb: Zählen wir nicht.
Oder bei Todesfällen in zeitlicher Nähe zur Impfung wird mitgeteilt, der Betroffene habe eine Neigung zu schweren Allergien gehabt.
Das PEI wertet die Verdachtsmeldungen nicht im richtigen Kontext und dies ganz systematisch.

Was es für Betroffene extrem schwer bis unmöglich macht, den Nachweis eines Impfschadens zu erbringen. Es werden so gut wie keine Obduktionen durchgeführt und wer sich die Mühe macht, wie etwa der Pathologe Arne Burkhardt, der seit längerem Impfschäden ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen versucht, wird als Verschwörungstheoretiker verunglimpft. Was kann man also tun?

Die Wissenschaft ist jetzt einen Schritt weiter. Die Covid-19-Impfstoffe sind bekanntlich so konzipiert, dass sie einer Zelle quasi den Auftrag erteilen, Spike-Proteine zu kreieren, auf die der Körper dann mit den nötigen Abwehrmaßnahmen reagieren soll. Der Körper kommt nicht mit dem ganzen SARS-Cov2-Virus in Kontakt, sondern einzig mit den Spikes, die eigentlich nur dazu da sind, dass der Erreger an die Zellen andocken kann.
Erkrankt man dagegen natürlich, sind im Körper alle Bestandteile des Virus nachweisbar: die Spikes und das im Kern befindliche Nukleokapsid-Protein, also der genetische Code. Und jetzt kommt der Punkt: Findet man in geschädigtem Gewebe nur das Spike-Protein, ist das der Beleg für einen Impfschaden.
Es ist dem Dresdner Pathologen Michael Mörz zu verdanken, diese Entdeckung gemacht zu haben.

Zum besseren Verständnis: Mörz wurde im Auftrag der Angehörigen eines nach Impfung verstorbenen 76-jährigen Mannes aktiv, worüber jüngst der Mitteldeutsche Rundfunk im TV-Beitrag „Hirnschädigung nach Impfung – Wie Hinterbliebene um Aufklärung kämpfen“ berichtete.
Mörz stellte bei dem Toten eine Reihe von Entzündungserkrankungen fest, darunter des Gehirns, des Herzens sowie der Blutgefäße, und führte dies auf das jeweilige Vorhandensein des Spike-Proteins zurück. Für Sie ist das so etwas wie ein wissenschaftlicher Dammbruch?

In der Tat. Seine Erkenntnisse hat Herr Mörz in einer Studie veröffentlicht, die im Oktober im renommierten Journal Vaccine erschienen ist. Die Ergebnisse, heißt es darin, „bestätigen eine ursächliche Rolle der genbasierten Covid-19-Impfstoffe und dieser diagnostische Ansatz ist auch für potenziell impfstoffinduzierte Schäden an anderen Organen relevant“.
Bemerkenswert ist außerdem, dass das Robert Koch-Institut diese Schlüsse in einer eigenen Untersuchung selbst gezogen hat.

Wie das?

Das RKI wollte herausfinden, wie viele Menschen in der Bevölkerung schon mit dem Corona-Virus Kontakt hatten und hat dafür in der SeBluCo-Studie über 135.000 Blutspenden auf die Existenz von Antikörpern untersucht. Darin steht, dass „Antikörper gegen das Nukleokapsid als Hinweis auf eine natürliche Infektion“ zu werten und „ungefähr die Hälfte der im Mai 2022 nachgewiesenen Antikörper (…) nur auf Impfungen zurückzuführen“ seien.
Das Verdienst von Herrn Mörz ist der direkte Nachweis des Spike-Proteins im geschädigten Gewebe, ohne dass ein Nukleokapsid vorhanden ist – womit der Übeltäter quasi zweifelsfrei gefasst ist: die mRNA-Impfung.

Um es auf den Punkt zu bringen: Sofern sich in krankem Gewebe nur Spikes und nichts sonst vom SARS-Cov-2-Virus nachweisen lassen, liegt ein Impfschaden vor.
Gilt das dann ebenso für das lebende Objekt?

Natürlich. Professor Arne Burkhardt ist schon mit entsprechenden Fällen befasst. Wenn man also bei sich eine Biopsie vornehmen lassen wollte, könnte man die Proben von ihm untersuchen lassen.

Sie selbst werben aktuell für einen noch weitergehenden Schritt: Die Kryokonservierung von Blut. Was hat es damit auf sich?

Die Konservierung von Stammzellen als Vorsorgemaßnahme ist ja schon heute ein gängiges Verfahren. Diese Stickstoff-Konservierung lässt sich machen, um damit den Nachweis für einen Impfschaden erbringen zu können.
Hintergrund sind neue wissenschaftliche Beweise der Grundlagenforschung. Danach lässt sich im Blut erkennen, ob ein körperliches Leid durch eine natürliche Infektion entstanden ist, ausschließlich durch die Impfung mit einem Covid-19-Impfstoff oder durch eine Kombination aus beidem.
Das Prinzip ist dasselbe wie bei der Bestimmung von Organschäden: Spike-Proteine lassen sich auf bestimmten Blutzellen feststellen und sofern nur sie und kein Nukleokapsid vorhanden ist, liegt ein Impfschaden vor.

Wann könnte das Verfahren routinemäßig im Labor durchgeführt werden?

Wie mir Frau Professor Brigitte König, Leiterin des Labor Magdeburg Molecular Detections, mitteilte, arbeitet die Forschung mit Hochdruck auf dieses Ziel hin. Möglicherweise dauert es nur noch wenige Monate, bis es so weit sein wird.

Und es wäre das Labor von Frau König, das bis dahin das Blut von potenziellen Impfopfern einfrieren würde?

Frau König ist so etwas wie der Zünder. Meine Hoffnung ist ja, dass sehr viele Menschen diesen Weg gehen und sagen, ich werde zum „stummen Zeugen“, indem ich mein Blut einfrieren und untersuchen lasse, sobald dies möglich ist. Kryokonservierung können auch andere Labore machen und wenn sich das herumspricht und die Bürger das Angebot nachfragen, wird es sicher auch von vielen Laboren offeriert.
Wir von der Bürgerbewegung „Evidenz der Vernunft“ haben die erforderlichen Abläufe, und was jeder Einzelne tun sollte, in einem Flyer zusammengetragen.

Und die Idee ist die, dass so eines Tages ein Impfschaden nachweisbar wird und die Betroffenen auf dieser Grundlage Schadensersatz geltend machen können?

Das ist eine Möglichkeit, wobei ich dabei nicht nur an den deutschen Staat denke. Bekanntermaßen haben sich die Hersteller vertraglich von einer Haftung befreien lassen.
Sofern aber ein Gesetz oder eine Verbindlichkeit auf falschen Annahmen beruht, ändert sich die Ausgangslage.
Die große falsche Annahme besteht ja darin, dass diese Pandemie einzig und allein durch die Impfung der ganzen Menschheit zu besiegen wäre.
Tatsächlich wird eine Weitergabe des Virus ja gerade nicht durch die Impfung verhindert und die Hersteller wussten das auch, wie sich jüngst herausgestellt hat. Sie haben es aber nicht kommuniziert, so wenig wie die zuständigen Behörden.
Dazu gibt es seit mindestens zwei Jahren starke Hinweise, dass diese als Impfung deklarierte mRNA-Injektion weder eine Reinfektion verhindert – der neu erfundene Name heißt Durchbruchsinfektion zusätzlich Menschen krank macht und sogar töten kann.
Wir haben es also mit einem System der Vertuschung, Täuschung, ja gezielten Betrugs zu tun.

An dem viele beteiligt waren, auch die Bundesregierung …

Sehr richtig. Es wird an Juristen sein, zu klären, ob deshalb nicht auch die politischen Entscheider und die Profiteure zur Verantwortung gezogen und in Regress genommen werden können und müssen.
Das wäre dann nicht der deutsche Staat – sonst müsste der Steuerzahler erneut bluten – sondern die Impfstoffindustrie und die politischen Akteure wie Angela Merkel, Olaf Scholz, Jens Spahn oder Karl Lauterbach müssten für die Schäden zur Rechenschaft gezogen werden, um nur die wichtigsten Promotoren der Impfnötigung zu benennen.

Glauben Sie nicht, dass die Politik alles unternehmen wird, diesen Gang der Dinge zu verunmöglichen?

Natürlich, aber das spornt mich an. Ich bin ja bereits als „Querdenker“ verrufen.
Aber der wohl größte Querdenker war Albert Einstein. Wissen Sie was: Mit dem geselle ich mich gerne.

Dr. med. Elke Austenat ist Fachärztin für Innere Medizin und war bis 1980 in der Diabetologie als Stations-, Ober- und stellvertretende Chefärztin tätig. Nach ihrer politischen Haft in der DDR bis 1982 war sie von 1984 bis 2007 als ärztliche Direktorin und Owner des Austenat Diabetes Institut in West-Berlin engagiert.
Seit 2007 arbeitet sie als internationale Beraterin im Bereich Diabetes mellitus und Publizistin. Sie erhielt den Johann-Gottlieb-Fichte-Preis der Humboldt-Universität Berlin, war Dozentin für die Kaiser-Friedrich-Stiftung Berlin, den Bund Deutscher Internisten, das Landesinstitut für Arbeitsmedizin Berlin und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft.
Darüber hinaus entwarf und verantwortete Austenat Hunderte verschiedene medizinische Studien. Sie ist Gründerin und Betreiberin der Bürgerinitiative Evidenz der Vernunft (EdV)

*: Anmerkung: Nachdem diese Statistik ausgerechnet auf einer Konferenz der AfD präsentiert und interpretiert wurde, hat die KBV ganz schnell sich von den dort vorgelegten Erklärungsmodellen distanziert und statt dessen geäußert:
„Aus Sicht der KBV handelt es sich bei der dargestellten Zunahme der Todesfälle in den Quartalen I-IV 2021 und Quartal I 2022 größtenteils um eine pandemiebedingte Übersterblichkeit. Dies verdeutlicht nochmals die Bedeutung der COVID-19-Schutzimpfung als wirksame Maßnahme zur Verhinderung von schweren Verlaufsformen bis hin zu Todesfällen. Ohne die Impfung wäre die Übersterblichkeit wahrscheinlich weit höher gewesen.“

kuekenpiepsenDas ist lächerlich. Wenn dem so wäre, hätte es ja mit der Ausbreitung der Infektion langsam ansteigende und, insbesondere nach der Impfkampagne auch wieder abfallende Todesfallzahlen gegeben.
Damit stellt sich die KBV als Kükenpiepser und Staatsbüttel dar.
Na ja, die verantwortlichen Funktionäre lassen sich ja aus den Zwangsbeiträgen der Kassenärzte allesamt fürstlich bezahlen.
Aus diesem System bin ich folgerichtig 2019 ausgetreten.
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Jochen

Charité: Studie lässt auf massive Untererfassung von Impfschäden durch Corona-Vakzine schließen – von Leim-Medien als „Schwurbelei“ abqualifiziert

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Diese Studie von anrerkannten Fachleuten wurde schon mehrfach zitiert. Die Propagandamaschine mss sie also entwerten. Siehe hier:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=83705

pexels-photo-3952224.jpeg

Photo by cottonbro on Pexels.com

Harald Matthes von der Berliner Charité hat Zwischenergebnisse einer Langzeituntersuchung zu den Nebenwirkungen nach Behandlung mit den experimentellen Covid-19-Impfstoffen preisgegeben. Danach treten schwerwiegende Komplikationen 16,5 Mal so häufig auf, wie dies das offizielle Meldesystem des Paul-Ehrlich-Instituts nahelegt.
Prompt treten Corona-Sittenwächter auf den Plan und werfen dem Forscher mangelnde Wissenschaftlichkeit vor, samt Fingerzeig auf dessen anthroposophische Umtriebe.
Damit ist der Rahmen gesetzt, in dem sich andere Nestbeschmutzer und Rufmörder austoben dürfen. Der Sache dient das nicht – und soll es auch nicht.
Von Ralf Wurzbacher.

Es läuft weiter wie gehabt. Sobald auch nur ein Zweifel an der beschworenen Sicherheit der gängigen Covid-19-Vakzine nennenswerte öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zieht, wird dessen Urheber wahlweise ignoriert oder herabgewürdigt. Da geht es Harald Matthes, Geschäftsführer und ärztlicher Leiter am Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe in Berlin, nicht anders als manch einem Leidensgenossen vor ihm.
Matthes hat das getan, was die für das medizinische Corona-Management in Deutschland Verantwortlichen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), beim Robert Koch-Institut (RKI) und beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sich seit bald eineinhalb Jahren schlicht verkneifen. *)
Nämlich: Anhand einer Langzeituntersuchung zu ermitteln, welche und wie viele Nebenwirkungen im Gefolge von Impfungen auf Basis der neuartigen mRNA- und Vektortechnologie auftreten.

Erste Zwischenergebnisse seiner auf ein bis zwei Jahre angelegten Studie „Sicherheitsprofil von Covid-19-Impfstoffen“, kurz ImpfSurv, lassen aufhorchen.
Demnach haben möglicherweise acht von tausend oder 0,8 Prozent aller Behandelten mit schweren Impfkomplikationen zu kämpfen. Mit „schweren Nebenwirkungen“ sind dabei Symptome klassifiziert, die über Wochen oder Monate anhalten und eine ärztliche Behandlung erfordern.
Dazu zählen unter anderem Herzmuskel– oder Herzbeutelentzündung, Hirnvenenthrombosen, überschießende Reaktionen des Immunsystems oder neurologische Störungen, also Beeinträchtigungen des Nervensystems. Wie Matthes in der Vorwoche gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erklärte, könnte hierzulande mithin eine halbe Million Menschen derlei Schäden erlitten haben.

Ambulanzen für Geschädigte

Die Zahl ist ein Vielfaches höher als die vom PEI in seinen Sicherheitsberichten veröffentlichten Werte. In einem Interview von Anfang April mit dem „Focus“-Magazin sprach Matthes von einer Untererfassung in der Größenordnung von „mindestens 70 Prozent“. 80 Prozent der Störungen seien nach drei bis sechs Monaten wieder ausgeheilt.
„Aber es gibt leider auch welche, die deutlich länger anhalten.“ Viele Leidtragende würden nicht ernst genommen, häufig müssten sie ihre Behandlungen selbst bezahlen, beklagte der Mediziner und forderte spezielle Ambulanzen für Impfgeschädigte.

Das PEI gewinnt seine Daten bekanntlich aus den Verdachtsmeldungen von direkt Betroffenen, Angehörigen und behandelnden Ärzten. Weil diese nur passiv gesammelt werden, lassen sich aus den Eingaben keine sicheren Rückschlüsse auf Umfang und Schweregrad von Impfnebenwirkungen und -schäden in der Gesamtbevölkerung ableiten.
Matthes erklärt sich das sogenannte Underreporting damit, dass insbesondere die Ärzteschaft, obwohl gesetzlich dazu verpflichtet, nur gebremst Meldung erstattet.
Die Dokumentation kostet sehr viel Zeit (bis zu einer halben Stunde pro Fall) und wird nicht vergütet, weshalb die Arbeit oft nicht so ausgeführt werde, „wie man es sich wünschen würde“.
Eine Rolle spiele außerdem die „Politisierung der Impfung“. Viele Ärzte seien nicht bereit gewesen, „Symptome, die als Verdacht hätten gemeldet werden müssen, auch zu melden – weil der Eindruck entstehen könnte, dass die Impfung stark nebenwirkungsreich sein könnte“.
Ein Grund für die Zurückhaltung dürften auch Sorgen vor möglichen juristischen Konsequenzen sein, dergestalt, dass Betroffene Schadensersatzansprüche gegen den Arzt oder die Klinik geltend machen könnten.

Der aktuelle, am vergangenen Mittwoch vorgelegte PEI-Sicherheitsbericht beziffert das Ausmaß „schwerwiegender Reaktionen“ mit lediglich 0,2 pro 1.000 Impfdosen. Die absolute Zahl der Fälle ist erstmals nicht angegeben – warum eigentlich nicht? – während im Vorgängerreport mit Stand 31. Dezember 2021 knapp 30.000 solcher Ereignisse bei damals 61,7 Millionen wenigstens einmal Geimpften aufgeführt waren.
Nimmt man diese Zahl zum Maßstab, dann hat die ImpfSurv-Studie bislang rund 16,5 Mal so viele schwere Impfschäden registriert wie das PEI-Meldesystem.
Unzutreffend haben andere Medien, wie etwa die „Berliner Zeitung“, von einer womöglich 40 Mal höheren Fallzahl geschrieben. Dabei wurde nicht bedacht, dass Matthes mit „Geimpften“ und das PEI mit „Impfdosen“ kalkuliert.

„Eine Frage des Nichtwissenwollens

Aber auch so wirken Matthes’ Befunde alarmierend. Träfen sie zu, könnten bisher mithin über 46.000 Menschen in Deutschland infolge der Impfung verstorben sein.
Das PEI listet dagegen „nur“ 2.810 Fälle von „tödlichem Verlauf in unterschiedlichem zeitlichen Abstand“ zu einer Impfung auf, wobei davon gerade einmal 116 „als konsistent mit einem ursächlichen Zusammenhang (…) bewertet“ sind.

Über die Begrenztheit dieser Angaben haben die NachDenkSeiten unter anderem hier berichtet. Sicheren Aufschluss über einen todbringenden Impfschaden kann allein eine gerichtsmedizinische Prüfung geben, die das PEI aber selbst nicht anordnen darf. Der Anstoß dazu muss von Ärzten, Gesundheitsämtern oder den Hinterbliebenen kommen, die Kraft und Geld haben, den Vorgang juristisch aufarbeiten zu lassen.
Eine Obduktion kostet 1.000 bis 2.000 Euro. In diesem Lichte betrachtet dürften die tatsächlichen Todesumstände nur in ganz wenigen Einzelfällen umfassend aufgeklärt werden.

Peter Schirmacher, Direktor der Pathologie der Universitätsklinik Heidelberg, geht aufgrund eigener systematischer Untersuchungen (einmalig in Deutschland) davon aus, dass bei 30 Prozent der „kurz und überraschend“ nach der Impfung Verstorbenen ein „direkter Impfzusammenhang“ besteht.
„Allen diesen Fällen sollte auf den Grund gegangen werden, was aber leider nicht passiert“, äußerte er sich im März in einem Interview mit der „Rhein-Neckar-Zeitung“: Die „fehlende Unterstützung einer breiten, qualifizierten und systematischen Untersuchung auf allen Ebenen“ begründete er dabei mit: „eine Frage des Nichtwissenwollens“.

Fall für Faktenchecker

Genau so ergeht es jetzt den Aufklärungsbemühungen von Matthes. Dessen Studie haben mit dem MDR, dem „Focus“ und der „Berliner Zeitung“ anfangs immerhin drei namhafte Medien behandelt, und dies sogar wohlwollend. Der große Rest der Presselandschaft nahm sie gar nicht erst zur Kenntnis.
Weil die Angelegenheit im Internet für Furore sorgt, sehen sich inzwischen aber die üblichen „Faktenchecker“ herausgefordert, ihre Sicht der Dinge unters Volk zu bringen.
Den Vorreiter gab am Freitag „Zeit“-Online unter dem Titel „Viel behauptet, nichts belegt“. In dem Beitrag wird eine Reihe „methodischer Schwächen“, „Fehler“ und „Ungereimtheiten“ durchgekaut: So seien die Ergebnisse noch unveröffentlicht, die Schwere der Komplikationen ließe sich nicht überprüfen und überdies deckten sich die Zahlen nicht – wie von Matthes behauptet – mit denen aus anderen Staaten mit besseren Überwachungssystemen wie etwa Schweden.

Einzelne Kritikpunkte sind durchaus berechtigt. Bei der sogenannten Real-World-Data Beobachtungsstudie werden 40.000 Probanden (geimpfte und nicht geimpfte) in regelmäßigen Abständen per Onlineerhebung zu ihrem Gesundheitszustand und nach Reaktionen auf die Impfung befragt. Der Einwand, zur Teilnahme könnten sich insbesondere Impfkritiker und -gegner ermuntert gefühlt haben, lässt sich nicht belegen, ist aber auch nicht völlig von der Hand zu weisen. Nach Matthes’ Auskunft werden jene Personen aus der Auswertung ausgeschlossen, die schon bei der Registrierung einen Impfschaden angaben.
Dann ist da der Vorwurf, der Forscher halte sich nicht an „korrekte und allgemein akzeptierte Definitionen“ von „schweren Nebenwirkungen“. Kriterium dafür ist bei ImpfSurv, dass ein Arzt die fraglichen Beschwerden als „potenziell lebensbedrohlich eingestuft hat“ und die Betroffenen mindestens drei Tage lang krankgeschrieben waren.

Wer aufmuckt, schwurbelt

Als „Chefankläger“ präsentierte die „Zeit“ den Leiter der Klinik für Infektiologie und Impfstoffforscher Leif Erik Sander von der Berliner Charité. Die Charité selbst distanzierte sich durch einen Sprecher: Die Datenbasis sei „nicht geeignet, um konkrete Schlussfolgerungen über Häufigkeiten in der Gesamtbevölkerung zu ziehen und verallgemeinernd zu interpretieren“.
Die Wirkungsstätte des Virologen Christian Drosten fungiert seit über zwei Jahren als eine Art Corona-Wahrheitsministerium. Da passte es gar nicht ins Bild, dass Matthes selbst an der Charité lehrt und eine Stiftungsprofessur für Anthroposophische und Integrative Medizin innehat.
Aber irgendwie passt das doch, schließlich lässt sich Anthroposophie auf ein Leichtes mit „Schwurbelei“ gleichsetzen, was die „Zeit“ mit dem Extrahinweis, Matthes’ Klinik auf der Havelhöhe habe einen anthroposophischen Schwerpunkt, zumindest zu suggerieren versuchte.

Mit demselben Framing wurde schon Ende Februar Andreas Schöfbeck, damaliger Vorstand der Betriebskrankenkasse BKK ProVita, belegt. Er hatte es gewagt, die Daten von elf Millionen BKK-Versicherten zu durchkämmen und hochzurechnen, dass bis dahin bundesweit „vier bis fünf Prozent“ aller geimpften Menschen in der BRD „wegen Impfnebenwirkungen in ärztlicher Behandlung“ gewesen sein könnten.
Daraufhin setzte eine unsägliche Schmutz- und Lügenkampagne gegen Schöfbeck und seine mit Homöopathie und Osteopathie werbende „Schwurbel-BKK“ ein und der Gescholtene wurde fristlos gefeuert.
Dies geschah unmittelbar vor einem schon vereinbarten Treffen mit Verantwortlichen des PEI, bei dem man sich über Ergebnisse seiner Erhebung austauschen wollte.

Der Termin wurde abgeblasen. Aber immerhin versicherte das PEI damals gegenüber den NachDenkSeiten, seine Sicherheitsbewertungen künftig um eine „retrospektive Auswertung auf Basis von Gesundheitsdaten der gesetzlichen Krankenkassen“ zu ergänzen. Bisher ist es bei der Ankündigung geblieben.
Mehr noch (beziehungsweise weniger), die Krankenkassen sollen – Stand Mitte April – noch keinerlei Daten ans PEI weitergereicht haben.
Der neue ProVita-Vorstand weigert sich wohl sogar bei Androhung eines Strafverfahrens, seine Karten offenzulegen.

Alarmierende Klinikdaten

Dazu beteten das PEI, RKI und andere immer wieder ihr haltloses Argument runter, Abrechnungsdaten seien nicht „per se mit schwerwiegenden Nebenwirkungen gleichzusetzen“.
Tatsächlich hatte Schöfbeck sämtliche Nebenwirkungen nach Impfung, die über Schmerzen an der Einstichstelle hinausgehen und einen Arztbesuch nach sich zogen, erfasst und daraus auf bundesweit drei Millionen Betroffene geschlossen.
Fakt ist zudem: Das PEI ist gesetzlich verpflichtet, auch „normale“ Impfreaktionen, wie sie etwa in den Beipackzetteln der Hersteller benannt sind, zu sammeln und auszuwerten. Nur auf dieser Basis lässt sich ersehen, ob zum Beispiel einer von tausend oder einer von zehn Geimpften an tagelangen Kopfschmerzen laboriert.
Wenn das PEI faktenwidrig anderes verbreitet und selbst bloß auf einen Bruchteil der Fälle kommt, die die BKK-Datenbank ausspuckt, ist das ein Beleg mehr für die eklatante Unterschätzung der realen Lage und dafür, dass die zuständigen Behörden vom eigenen Versagen ablenken wollen.

So galt es bis Anfang des Jahres ja praktisch noch als undenkbar, dass auch nur ein einziger Patient wegen eines Impfschadens stationär zu behandeln wäre. Nach Auswertung der Abrechnungsdaten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) – wohlgemerkt durch ein paar wenige kritische Geister, nicht das PEI – waren es aber allein 2021 schon mutmaßlich über 22.000 solcher Fälle, darunter über 2.600 Intensivmedizinische Behandlungen und 282 Todesfälle.
Die Gesamtlast für die Kliniken durch Impfschäden im Verhältnis zur Zahl der Impfdosen wog etwa vier Mal so schwer wie in der Zeit vor Corona mit den bis dahin gängigen Impfstoffen, für die Intensivmedizin 3,5 Mal so schwer. Bei den mutmaßlich an einem Impfschaden Verstorbenen stieg die Fallzahl etwa um 20 Prozent. Aber auch über diese Enthüllungen verloren die Leitmedien praktisch kein Wort.

Macht Impfung empfänglich für Corona?

Natürlich haben auch ein Herr Schöfbeck oder ein Herr Matthes die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen. Die mit den drei hier behandelten Erhebungen (ImpfSurv, ProVita, InEK) ermittelten Zahlen und Relationen zur Bevölkerung sind zwar längst nicht deckungsgleich, aber in ihrer Tendenz eindeutig: Sie liefern starke Indizien dafür, dass der Ernst der Lage deutlich unterschätzt wird.
Matthes selbst räumte der „Zeit“ gegenüber Limitationen seiner Studie ein, beharrte aber auf seiner Sicht einer starken Untererfassung von Impfnebenwirkungen.
Auf ihn einzuprügeln, nur weil er mit begrenzten Mitteln den Job macht, den das BMG und seine untergebenen Behörden mit weit größeren Ressourcen zu erledigen hätten, dies aber bis heute nicht tun, ist journalistisch ein Armutszeugnis und erhärtet nur den Eindruck von einer vierten Gewalt im Regierungsauftrag.
Hätte sich der Mainstream mit derselben Hingabe auf die Datenwüsten von RKI und PEI gestürzt und beispielsweise adäquat skandalisiert, dass es bis heute keine Kohortenstudien zu Corona und den Covid-19-Impfungen gibt, wären Lothar Wieler und Klaus Cichutek längst auf Arbeitssuche.

Apropos Arbeit: Nach den – mangelhaften und unvollständigen – Daten des RKI haben ein- und zweimal Geimpfte mittlerweile offenbar ein erhöhtes Risiko, sich mit Omikron zu infizieren und einen schweren Covid-19-Verlauf durchzumachen.
Anhaltspunkte dafür liefern ebenso amtliche Erhebungen für Großbritannien. Herauszufinden, woran das liegt, wäre gewiss ein spannendes Unterfangen für „Spiegel“, „SZ“, „FAZ“ und Co. Oder auch nicht …

Inside_Corona*: In dem Buch von Thomas Röper „Inside Corona“ kann man mit Belegen nachlesen, von wem das RKI und das PEI bzw. deren Mitarbeiter Geld bekommen haben.

Dass gerade solche Fälle auf lange Sicht auftreten wie hier beschrieben, habe ich schon 2020 vorausgesagt, siehe auch meine Anmerkung in  https://josopon.wordpress.com/2020/11/28/genetische-impfstoffe-gegen-covid-19-hoffnung-oder-risiko/. Es kommt jetzt leider viel schneller, als ich das erwartet hatte. Aber nicht ohne Grund haben die Hersteller sich im Zulassungsverfahren einen Freibrief ausstellen lassen für sämtliche Komplikationen. Zahlen müsste jetzt eigentlich der Staat, nicht nur die teuren Spezialbehandklungen, sondern auch Erwerbsunfähigkeitsrenten und Schmerzensgelder. Jahrzehntelange Gerichtsverfahren werden folgen.

Siehe auch https://josopon.wordpress.com/2021/11/04/bei-zulassung-von-biontech-pfizer-wurde-geschlampt-bei-zulassung-von-biontech-pfizer-wurde-geschlampt/
und https://josopon.wordpress.com/2021/10/21/die-netzwerke-die-die-pandemie-erschaffen-haben/
und https://josopon.wordpress.com/2020/08/26/apotheker-franz-stadler-kritisiert-gesundheitspolitik-wird-inzwischen-von-lobbyisten-gesteuert/

Frage: Warum hat man nicht von Anfang an Daten gesammelt und regelmäßig Obduktionen durchgeführt, sondern überließ das einer Pathologenkonferenz in Privatinitiative ?

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Der Türöffner: Wie Jens Spahn den gläsernen Patienten herbeiregiert

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Schon lange beobachte ich das einträgliche Treiben des Lobbyisten, der dem Treiben von Ulla Schmidt, Gröhe u.a. echt die Krone aufsetzt in seiner völlig skrupellosen Regie.
glaesernerpatient4Dessen Gesetze mit der Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht für gesetzlich Versicherte trieben mich eineinhalb Jahre früher als geplant in den Ruhestand, viele andere Kollegen auch.
Siehe schon 2014; https://josopon.wordpress.com/2014/02/12/die-illegale-gesundheitsuberwachungskarte-ziviler-ungehorsam-angesagt/ sowie
https://josopon.wordpress.com/2018/12/31/informatiker-zerlegt-digitale-patientenakte-der-allianz-tochter-vivy-und-3-anderer-anbieter/
und https://josopon.wordpress.com/2018/12/23/abschaffung-der-arztllichen-schweigepflicht-wer-braucht-die-zentrale-patientendatei/

Heute in den NachDenkSeiten passend dazu: https://www.nachdenkseiten.de/?p=63919
Auszüge:
Vor seiner politischen Karriere war Jens Spahn Pharmalobbyist. Als Bundesminister bleibt er seinen Wurzeln treu und legt sich mit Vehemenz für die Interessen der kommerziellen Gesundheitswirtschaft ins Zeug. Dafür schickt er Gesetze in Serie auf die Reise, die einen großen gemeinsamen Nenner haben – die Verwertung von Patienten- und Versichertendaten zu Profitzwecken.

Beispielhaft dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz, das der Chef des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gerade per Verordnung konkretisiert hat. Mit dem Ergebnis: Die informationelle Selbstbestimmung gerät noch heftiger unter Beschuss. Eine Luxusvilla ist das allemal wert.
Von Ralf Wurzbacher.

Jens Spahn ergreift die Flucht. Raus aus dem weltoffen-bunten Schöneberg, rein ins spießig-hermetische Dahlem, wo sich in Berlin die Wohlbegüterten vom gemeinen Volk distinguieren.
Im Kiez waren die Nachbarn zuletzt aber auch wirklich gemein, wie RTL aus seinem Umfeld erfuhr. Von „ständigen Kontaktaufnahmen“ fühlten sich der CDU-Promi und sein Ehemann Daniel Funke „gestört und eingeengt“. Mehrmals sogar habe man sie in den vergangenen Wochen vor der Haustür angesprochen und dabei seien nicht immer positive Worte gefallen.
Was liegt da näher, als auf Abstand zu gehen, gerade in Zeiten von Corona.

Den Schutz seiner Privatsphäre lässt sich der Bundesgesundheitsminister dabei einiges kosten. 4,125 Millionen Euro sollen laut Kaufvertrag für die Nobelvilla aus den 1920er Jahren fällig werden, dazu könnte noch ein stattliches Sümmchen für die Renovierung kommen.
Fernab der Berliner Trubelmeilen, inmitten von viel Grün und bei 300 Quadratmetern Wohnfläche winken demnächst aber allerhand Platz und Ruhe, um für und unter sich zu sein.
Und wenn doch mal Gäste da sind und lästig werden, kann sich das Paar immer noch in den vorhandenen Tresorraum zurückziehen.

Luxus im Corona-Notstand?

Warum der Zynismus? Nein, es geht nicht darum, in eine Neiddebatte einzustimmen. Zumindest solange sich die nicht ums liebe Geld dreht.
Die Frage, wie Spahn bei monatlichen Bezügen von 25.000 Euro und Burda-Cheflobbyist Funke die Immobilie finanzieren, soll nicht weiter interessieren.
Nur so viel: Für ihrer beider Lebensabend wird vorgesorgt sein, solange sie selbst mit ihrem Tun weiter dafür sorgen, dass es bestimmten Interessengruppen gut und immer besser gehen wird.

Eine Randnotiz soll auch bleiben, dass der Vorgang just in eine Zeit fällt, in denen zahllose von Spahns „lieben Mitbürgern“ pandemiebedingt Not leiden und er als Wegbereiter eines monatelangen Lockdowns dafür eine Mitverantwortung trägt.
In dieser Situation würde es dem Minister gut zu Gesicht stehen, die ein oder andere Wutbekundung aus der Nachbarschaft auszuhalten, statt gleich das Weite zu suchen und sich in einer Trutzburg zu verschanzen. Auch deshalb geschieht ihm ein bisschen schlechte Presse durchaus recht.

Vollends verdient hätte er die aus einem anderen Grund: Während Spahn seinen Anspruch auf Privatheit gegen die Zudringlichkeiten von außen unter Einsatz von Geld und Einfluss demonstrativ behauptet, lässt er mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte seiner Wähler und Nichtwähler alle Rücksichten sausen.
Seit er dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorsteht, hat der 40-Jährige eine regelrechte Kanonade an Gesetzesinitiativen gezündet, die allesamt darauf zielen, die Daten von Millionen Patienten und Versicherten interessierten Dritten, insbesondere aus der kommerziellen Gesundheitswirtschaft, zuzuführen.

Der Dammbrecher

Um nur ein paar Etappen seines Feldzuges zu nennen: Das „Implantateregister-Errichtungsgesetz“ (EIRD), das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) mit seinen Regelungen zur sogenannten elektronischen Patientenakte (ePA), nicht zuletzt das zweite Pandemieschutzgesetz, mit dem allein 18 weitere Gesetze eine Neufassung erhielten.
Ausnahmslos werden mit all diesen Neubestimmungen unter dem Label „Innovation“, „Sicherheit“ und „Qualität“ Zugriffe auf massenhaft sensible Daten argloser Menschen legalisiert.

Allein im Falle des im November 2019 vom Bundestag verabschiedeten und zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen DVG betrifft dies:
Alter, Geschlecht, Wohnort, sozioökonomische Faktoren zur Analyse (…) von Nutzerpräferenzen bestimmter Versicherungsgruppen, Informationen und Abrechnungsdaten zu ambulanten und klinischen Behandlungen, durch Hebammen oder andere Leistungserbringer, Anzahl der Versichertentage, die Krankengeldtage, Angaben zu Diagnosen und ärztlichen Zweitmeinungen und noch manches mehr.

Wie das Onlinemagazin Telepolis im Vorfeld der Beschlussfassung berichtete, ist das Gesetz in vielerlei Hinsicht bahn- beziehungsweise dammbrechend, weshalb es hier schwerpunktmäßig behandelt wird.
Das ganze Paket umfasst mehrere neue Bestimmungen, etwa zu Gesundheitsapps auf Rezept, zu Videosprechstunden oder zum Ausbau der Telematikinfrastruktur.
Die gravierenden Punkte sind aber andere: Zum Beispiel sieht es vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit gewinnorientierten Unternehmen kooperieren und sich durch Erwerb von Anteilen an Investmentfonds direkt an der Entwicklung und Erprobung von digitalen Medizinprodukten beteiligen können.
Außerdem sollen Digitalprodukte ohne Nachweis eines medizinischen Nutzens und ohne ärztliche Indikationsstellung von den Krankenkassen selbst verordnet und in einer Erprobungsphase an Versicherten getestet werden dürfen – das immerhin nur mit deren Einwilligung.

Keine Widerrede beim Datenklau

Wo privat und öffentlich so verschwimmen, ist es um die (informationelle) Selbstbestimmung des Einzelnen schlecht bestellt. Deshalb ist dann auch Schluss mit Freiwilligkeit, wo es um die Daten der Versicherten geht.
Die Kassen können diese ohne Rücksprache sowohl für eine versichertenbezogene zielgerichtete Bedarfsanalyse auswerten als auch an ein neues staatliches Forschungszentrum weitergeben, das für die endgültige Zulassung der fraglichen „Innovationen“ zuständig ist.
Hier können die Daten wiederum ohne Widerspruchsrecht zu vielfältigen Zwecken verarbeitet und auf Antrag einer ganzen Reihe von Interessengruppen, sogenannten Nutzungsberechtigten, zugänglich gemacht werden. Dazu zählen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute, die Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, die Krankenkassen selbst, Organisationen für Gesundheitsberichterstattung und sämtliche anderen öffentlichen Einrichtungen, die im Gesundheitssektor tätig sind. Die Zahl der zugriffsfähigen Stellen summiert sich so auf mehrere Dutzend.

Natürlich beteuern die Verantwortlichen, dass es bei all dem sicher zugeht und sich keiner sorgen müsse, anhand der Daten „enttarnt“ zu werden. Bei der Verarbeitung und Weiterleitung setzen die Macher allerdings auch auf die von Kritikern beargwöhnte Methode der Pseudonymisierung.
Wie etwa Netzpolitik.org schrieb, genügten schon wenige Merkmale, um die Informationen einer Einzelperson zuzuordnen und den Betroffenen so zu re-identifizieren.
Das gelte insbesondere bei niedrigen Fallzahlen wie etwa seltenen Krankheiten.
Zudem verwies das Portal auf Beispiele, bei denen das Verfahren bereits überlistet werden konnte, sei es bei Kreditkarten oder der Browserhistorie beim Surfen im Internet.

In einer Anhörung zur Gesetzesvorlage empfahl seinerzeit der Kryptografieexperte Dominique Schröder von der Universität Erlangen-Nürnberg, einzig mit verschlüsselten Daten nach dem Verfahren der Anonymisierung zu arbeiten. Daraus wurde nichts.
Inzwischen hat Spahn die Regelungen des DVG durch Erlass der sogenannten Datentransparenzverordnung (DaTraV) vom 19. Juni konkretisiert. Nach deren Wortlaut kann das Forschungsdatenzentrum Dritten durchaus „pseudonymisierte Einzeldaten“ zugänglich machen, wenn dies für einen „zulässigen Nutzungszweck“ erforderlich sei.
Formuliert ist dies als einer von drei Regelfällen, und nicht mehr als Ausnahmefall, wie die ursprüngliche Sprachregelung lautete.
Vor allem straft sich Spahn damit selbst Lügen. Am Tag der Beschlussfassung des Gesetzes im Parlament am 7. November bekräftigte er in seiner Rede, die Daten würden „gegenüber denen, die damit forschen, immer anonymisiert zur Verfügung“ gestellt.

Gegen alle Kritik

Außerdem ordnete der Minister an, dass der Umfang der zu verarbeitenden und weiterzureichenden Daten noch einmal massiv erweitert wurde, in einem Maße, dass ein Re-Identifizierungsrisiko nicht mal mehr in Abrede gestellt wird. Die Gefahr solle lediglich „minimiert“ werden und dies auch nur „unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens“, liest man in der Verordnung.
Dabei hatte im Vorfeld eine Vielzahl an Verbänden vor einem Daten-Overflow gewarnt, darunter die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (bagp) oder der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Selbst der Bundesrat äußerte im Gesetzgebungsprozess zum DVG schwerste Bedenken angesichts „erheblicher Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten“ und von Gefahren der „Diskriminierung“ durch „individuelle Gesundheitsprofile“.
Das half nichts, weil die Länderkammer nicht zustimmungspflichtig war. Zuletzt hatte im Juni auch die Gesellschaft für Informatik (GI), als die DaTraV noch als Entwurf vorlag, eindringlich gemahnt:

„Der Zugriff auf die Datenbestände der Versicherten ohne jegliche Beschränkung und Kontrolle stellt eine enorme Bedrohung für alle persönlichen und personenbezogenen Gesundheitsdaten dar.“ Auch konstatierte man, „dass das BMG an einem Dialog mit der Fachöffentlichkeit nicht ernsthaft interessiert ist“.

Wie Telepolis in der Vorwoche im siebten Teil seiner lesenswerten Serie „Mit Vollgas gegen den Datenschutz“ enthüllte, hat sich die Gefahrenlage für die bundesweit 73 Millionen gesetzlich Versicherten inzwischen noch einmal drastisch verschärft. Wie oben beschrieben, soll das zu schaffende zentrale Datenforschungszentrum die Daten etlichen öffentliche Stellen zur Verfügung stellen können. Diese Nutzungsberechtigten selbst sollen die Daten nur nach Genehmigung eines gesonderten Antrags weitergeben dürfen.
Gleichwohl bestimmt das DVG vom Grundsatz, „die Nutzungsberechtigten dürfen die (…) zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben.“

Schlupflöcher und Einfallstore

Dieser Passus findet sich in Spahns Verordnung nicht mehr. Vielmehr heißt es dort jetzt, eine Datenverarbeitung durch Dritte „für andere Zwecke als die der Beratung (ist) ausgeschlossen“.
Damit könnte aus einem kleinen Schlupfloch ein Einfallstor für Fremdinteressen werden, abhängig von den Maßstäben, nach denen das Forschungszentrum eine Genehmigung ausspricht oder nicht.
Allein der Begriff „Beratung“ verspricht große Auslegungsspielräume. Wie man beispielsweise aus dem Verteidigungs- und dem Verkehrsministerium weiß, haben dort „Berater“ schon allerlei Gesetze geschrieben.
Und wenn sich neuerdings Krankenkassen mit Startups zusammentun dürfen: Was könnte da nicht alles unter „Beratung“ subsumiert werden?

Auch der DGB „sieht in diesem Erfordernis keinen ausreichenden Schutz vor einer Verwendung der Daten zu anderen als den angegebenen Zwecken“, wie er in einem Positionspapier vom Mai festhielt.
In diesem Zusammenhang monierte der Gewerkschaftsdachverband ferner, dass eine „bloße Selbstverpflichtung“ des Antragsstellers nicht genüge, die Richtigkeit und Angemessenheit der Datenverwendung sicherzustellen. So nämlich steht es in Spahns Verordnung.
Getoppt wird das noch durch den Sanktionsmechanismus im Falle von Zuwiderhandlungen. Dann nämlich droht ein Klaps mit dem Wattebausch, in Form eines „bis zu“ zweijährigen Datenentzugs.
Danach darf der Missetäter wieder ran an den Futtertrog.

„Dritte“ können mitunter alle sein, die auf dem Gesundheitsmarkt forschen und Geschäfte machen, die Pharmabranche, die Medizintechnikindustrie, Startups mit ihren Digitalverheißungen, Onlineapotheken, Privatversicherer et cetera.
Dem DGB schwant deshalb Schlimmes, weshalb er in seiner Stellungnahme forderte, „den Kreis der zur Datenverwendung in Frage kommenden Dritten im Voraus auf öffentliche, den Sozialversicherungsträgern angehörende oder nicht gewinnorientierte Akteure und Institutionen zu begrenzen“.
Freilich folgte Spahn dem guten Rat nicht, um statt dessen exakt die Richtung einzuschlagen, den die CDU-CSU-Fraktion im Dezember 2019 in einem Konzeptpapier aufgezeigt hatte.

Angriff auf Selbstbestimmung

Darin wird eine Debattenkultur bejammert, „die hierzulande selten chancengetrieben, gern und oft aber risikobeschwert geführt wird“. Gegen die vermeintliche Misere verschreiben die Autoren: Daten, Daten, Daten.
Und versprechen kaum weniger als die Befreiung der Menschheit von Krankheit, Kummer und Leid. Zitat: „Daten können Leben retten.“ Als Antreiber soll selbstredend die kommerzielle Wirtschaft vorangehen:

„Zum einen, um Erkenntnisse, die aus dem Datenschatz gewonnen werden, zügig zum Patienten und in die Anwendung zu befördern; zum anderen wegen des Standortpotenzials für die Gesundheits- und Gesamtwirtschaft.“

Das Credo der Unions-Fraktion: Qualitativ hochwertige Daten „made in Germany“ müssten „zu einem Alleinstellungsmerkmal unseres Gesundheitswirtschafts- und Forschungsstandortes werden“.
Ein Lob findet sich in dem Text auch: „Gesetzgeberisch wurden Digitalisierung, Versorgung und Forschung zuletzt in immer höherer Taktung zusammengedacht.“
So soll es weitergehen, was in der Ansage mündet: „Für das Digitale-Versorgung-Gesetz II fordern wir, in Deutschland ansässige forschende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in den Kreis der Antragsberechtigten für das Forschungsdatenzentrum nach § 303e SGB V aufzunehmen.“

Ganz so klar steht es zwar nicht in Gesetz und Verordnung. Gleichwohl erhalten die in der Gesundheitswirtschaft tätigen Unternehmen und Konzerne damit wenigstens schon einmal mittelbaren Zugriff auf die Daten von Millionen ahnungslosen Bürgern, um daraus Profit zu schlagen.
Und was noch nicht ist, kann ja noch werden auf dem Weg zu einer umfassenden – totalitären – Digitalisierung des Gesundheitswesens – alles zum Wohle der Menschheit, versteht sich.
Ein Garant dafür ist Spahn selbst, seit dessen Inthronisierung der Frontalangriff gegen die Selbstbestimmung von Patienten und Versicherten mit einer überfallartigen Intensität als gewaltiges PR-Manöver und zuletzt noch befeuert durch die Triebkräfte der Corona-Pandemie geführt wird.

Vom Lobbyisten zum Erfüller

Das alles folgt einem großen Plan und einer perfiden Kommunikationsstrategie.
Telepolis diagnostizierte eine „gezielte Überforderung der Medien durch einen täglichen Tsunami an neuen einzelnen Informationsschnipseln aus dem Gesundheitsministerium mit dem Ergebnis, dass selbst für kritische Journalisten die dahinter liegenden Zusammenhänge kaum noch erkennbar sind“.
Dazu komme ein Frame-Setting, das „Fortschritt“ und „Zukunft“ in den schillerndsten Farben zeichnet und das „Unsichtbarmachen von Datenschutzabbau“ mit Gesetzesnamen, die deren Stoßrichtung verschleiern.

Obwohl: „Datentransparenzverordnung“ ist fast schon einen Beitrag zur Wahrheit. Sofern man anstelle von „Daten“ den „Menschen“ setzt, ist es zum „gläsernen Patienten“ nur noch ein kleiner Denkschritt.
Spahns Werdegang vom Pharmalobbyisten bis an die Spitze des BMG haben die NachDenkSeiten schon kurz vor seiner Ernennung skizziert. So gesehen waren und sind auch er und seine Politik leicht durchschaubar. Nur leider machen die „Qualitätsmedien“ lieber ein Geheimnis darum und arbeiten sich dafür an Boulevardeskem wie einer „Luxusvilla“ ab.
eCard-neindankeSpahn wird die Schlagzeilen überstehen. Der Mann wird noch für Höheres gebraucht.

Dazu auch in der jungen Welt: https://www.jungewelt.de/artikel/384505.rechtlose-versicherte-herr-spahn-baut-vor.html
Der Bundestagsabgeordnete Achim Kessler (Die Linke) wies am Montag gegenüber jW auf ein weiteres Problem hin. Dabei gehe es um das Anfang Juli vom Bundestag beschlossene »Patientendaten-Schutz-Gesetz«, das den Krankenkassen zugesteht, ihren Versicherten »gezielte Informationen« und »Angebote« zu unterbreiten, »also Werbung und Beeinflussung durch die Hintertür«. Mit einem Änderungsantrag der Koalition sei »aus einer dafür ausdrücklich erforderlichen Einwilligung die bloße Pflicht geworden, die Versicherten über die Möglichkeit eines Widerspruchs zu informieren«, so Kessler. Das alles sei »still und heimlich« geschehen. Corona macht’s möglich.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Jochen