Reiner Braun: „Kein deutscher Politiker kann sich von der Verantwortung befreien, mitverantwortlich an völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Handlungen zu sein“

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

reiner_braunVom 3.-10. September findet eine Protestwoche gegen die US-amerikanische Airbase in Ramstein statt.
Ein NachDenkSeiten-Interview mit Reiner Braun, einem der Organisatoren der Veranstaltung, zu den Hintergründen des Protestes. Das Interview führte Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar: http://www.nachdenkseiten.de/?p=39827#podPressPlayerSpace_2

Herr Braun, Sie haben zum dritten Mal einen Protest gegen die US-amerikanische Airbase in Ramstein organisiert. Warum?

Ich will es einmal zugespitzt sagen: ohne Airbase Ramstein kein Drohnenkrieg der USA.

Wie meinen Sie das?

Nach allem, was wir wissen, befindet sich eine Relaisstation auf der Airbase, die unverzichtbar im Drohnenkrieg der USA ist.
Einem Krieg, wohlgemerkt, der völkerrechtswidrig ist und der zu 80 Prozent Zivilisten tötet.

80 Prozent? Wie kommen Sie auf diese Zahl?

Das schwedische Friedensforschungsinstitut SIPRI, UN-Organisationen, viele zivilgesellschaftliche Gruppierungen, wie u.a. Amnesty, haben die veröffentlichten Daten über die Angriffe in den verschiedenen Ländern ausgewertet und zusammengetragen.
So ergibt sich die durchaus konservative Schätzung von 80 Prozent Zivilisten, die bei den Drohnenangriffen ums Leben kommen.
Jedenfalls werden über die Relaisstationen Drohnen in ihr Ziel in Afghanistan, Pakistan, Somalia, Irak, Libyen und Syrien gelenkt.

Von deutschem Boden geht also Krieg aus – dieses wollen wir beenden.

Ihr Protest gegen die Airbase richtet sich also vor allem gegen den Einsatz von Drohnen?

Auch, aber nicht nur.

Wogegen demonstrieren Sie noch?

Die Airbase Ramstein hat in den Kriegsszenarien der USA und der NATO aber über den Drohnenkrieg hinaus weitere zentrale Bedeutungen

  • Als Befehlszentrale für alle in Europa stationierten Atomwaffen
  • Als Einsatzzentrale für den Raketenabwehrschirm an der Grenze zu Russland, der alles, nur kein Verteidigungsinstrument ist
  • Als Interventionseinsatzzentrale für alle luftgestützten US-Einsätze in Eurasien, und im Mittleren und Nahen Osten

Vergessen sollten wir auch nicht die negativen ökologischen Auswirkungen durch Emissions- und Luftverschmutzungen, die Verseuchung des Grundwassers und den militärischen Missbrauch der Natur.

Es gibt also genug Gründe, für eine Schließung der Airbase einzutreten und diese zu fordern. Jede und Jeder, der unser Grundgesetz „von deutschem Boden darf kein Krieg ausgehen“ ernst nimmt, müsste uns unterstützen.

Sie fordern ernsthaft die Schließung der Airbase?

Die erste und wichtigste Forderung ist die Schließung der Relaisstation auf der Airbase, um den Drohnenkrieg von deutschem Boden aus und zurzeit sogar den gesamten US-Drohnenkrieg zu beenden. Langfristiges Ziel ist die Schließung der Airbase Ramstein als ein Zentrum des internationalen Militarismus.

Sie wissen aber schon, dass die Gegend dort nicht gerade zu den wirtschaftlich starken Regionen Deutschlands gehört?

Die Schließung muss deshalb verbunden sein mit einem umfassenden Konversionsprogramm für die Region, das nicht nur die Arbeitsplätze sichert und zivil gestaltet ist, sondern für wirklich „gute Arbeit“ sorgt.

Die Schließung kann erreicht werden, wenn die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag das Stationierungsabkommen für Ramstein von 1990 kündigt. Dann müssen die US-Streitkräfte in 24 Monaten die Base räumen.
Der politische Schlüssel liegt also in „Berlin“ und kein deutscher Politiker oder keine deutsche Politikerin kann sich von der Verantwortung befreien, einerseits mitverantwortlich an völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Handlungen zu sein oder sich aktiv für den Frieden einzusetzen. Dieser Punkt ist vielleicht nicht ganz unwichtig, wenn Mensch darüber nachdenkt, wen er am 24.September wählen soll.

Nun gibt es unterschiedliche Ansichten zum Einsatz von Drohnen.
Eine Argumentationslinie lautet: Drohnen können einen effektiven Weg darstellen, relativ einfach sehr gefährliche Personen, sprich: Terroristen, zu töten.
Wo ist das Problem?

Es gibt nicht nur ein Problem:

  1. Töten Drohnen zu 80% Zivilisten, denn eine sogenannte genaue Zuordnung ist eine Illusion. Diese Zivilisten sind völlig unbeteiligt an den Konflikten, Menschen leben nun einmal in Gemeinschaften. Sie sind dann eben „Kollateralschäden“.
  2. Der Ankläger, der Zeuge, der Richter, der Henker sind ein und dieselbe Person. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das Verfahren wer, wann und warum getötet werden soll, nichts, aber auch gar nichts zu tun.
  3. Der Drohnenkrieg wird gegen und in Ländern geführt, mit denen die USA sich nicht im „Kriegszustand“ befinden. Er ist eindeutig illegal und völkerrechtswidrig. Es gilt nur die Macht des Stärkeren, nicht die Kraft des Rechts.
  4. Wer auf die Liste als sogenannter Terrorist kommt, ist oft das Ergebnis von Spitzelberichten, die ihren Judaslohn kassieren wollen, getürkten Zusammenstellungen von Geheimdiensten oder puren Denunziationen.
  5. Jeder Drohnenangriff schafft weitere und mehr „asymmetrische Kämpferinnen und Kämpfer“ oder wie denken Sie, reagieren Menschen, wenn ihre Angehörigen und Liebsten einfach umgebracht werden?

Drohnen sind ein Terrorinstrument und gehören verboten.

Was wären denn aus Ihrer Sicht die Alternativen zu Drohnenangriffen?

Ich bleibe bei Willy Brandt, der in seiner Nobelpreisträgerrede 1971 gesagt hat, Krieg ist die Ultima Irratio und Frieden ist die Ultima Ratio.

Was wir brauchen ist – und bei der UN liegen die Vorschläge vor – eine weltweite Drohnenkonvention zur Abschaffung aller Kampfdrohnen, vergleichbar der Konventionen gegen chemische und biologische Waffen oder auch des jüngsten Atomwaffenverbotsvertrages.

Das ist eine sehr weitreichende Forderung.

Natürlich ist das eine weitreichende Forderung, aber sie ist angebracht.

Wir – das heißt besonders die NATO-Staaten – müssen unsere interventionistische Kriegspolitik zur Sicherung von Macht und Ressourcen beenden oder besser: die Menschen müssen ihre Regierungen zwingen, diese Politik für Profit und Ausbeutung zu beenden. Drohnen sind nur ein, wenn auch immer wichtiger werdender, Teil dieser Kriegspolitik.
Dazu bedarf es wieder einer starken Friedensbewegung und einer Politik, die sich an dem Leitgedanken der „gemeinsamen Sicherheit“, zivilen Konfliktlösungen und Abrüstung orientiert.
Dies bedeutet, die Interessen der sogenannten anderen Seite sind genauso legitim wie meine, ich muss sie ernst nehmen und einbeziehen. Und die Waffen müssen durch einen weltweiten Abrüstungsprozess vernichtet werden. Kooperation ist das Stichwort.
Klar ist doch auch, dass nur in einer solchen internationalen kooperativen Gemeinschaft die globalen Herausforderungen von Hunger, Klima, Armut gelöst werden können.

Wir müssen dafür auch die Institution stärker in die Kritik nehmen und delegitimieren, die sozusagen das Korsett für diese Kriegspolitik und die damit verbundene Konfrontationsstrategie ist: die NATO. Wer wirklich Frieden will, muss für ein Ende der NATO wirken.

Was haben Sie für den Protest geplant? Wie wird er ablaufen?

Zu der Veranstaltung kommen Persönlichkeiten wie Oskar Lafontaine, Daniele Ganser, Ann Wright oder Eugen Drewermann. Es wird ein Friedenscamp geben und außerdem kulturelle Veranstaltungen.

Hinweis: Mehr Informationen zu dem Protest gegen die Airbase in Ramstein findet sich auf der Internetseite ramstein-kampagne.eu.

Albrecht Müller hat Reiner Braun schon einmal inerviewt, siehe hier:

https://josopon.wordpress.com/2015/04/16/einige-fragen-zur-friedensbewegung-zum-echo-und-zur-wohlwollenden-und-feindseligen-kritik-albrecht-m-uller-interviewt-reiner-braun/

Jochen

Der NSU-Komplex: Wer ermittelt gegen den Verfassungsschutz? Geht mit Florian H. die Mordserie weiter ? Droht der „tiefe Staat“?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Spinnenkampf_mZwei wichtige Veröffentlichungen zum Thema in den „Blättern“, die man sich anschauen sollte, so lange sie noch frei zugänglich sind:
https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2014/januar/der-nsu-komplex-wer-ermittelt-gegen-den-verfassungsschutz
Auszüge:

Zwei Jahre nach Aufdeckung des Terrortrios Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe, zwei Jahre nach intensiver Beschäftigung durch Journalisten, Rechtsanwälte, Untersuchungsausschüsse sowie nach einem halben Jahr eines Prozesses in München mit bereits über 70 Verhandlungstagen muss man gestehen: Wir wissen noch immer nicht, was der NSU, der „Nationalsozialistische Untergrund“, tatsächlich war.
Im Gegenteil: Immer neue Fragen tauchen auf. Der Komplex erscheint wie eine Hydra: Eine Frage wird beantwortet, zwei neue wachsen nach.

„Wir wissen nicht, was der NSU war.“ Das können wir deshalb sagen, weil wir inzwischen eben sehr viel wissen. Weil wir Dutzende von handelnden Personen kennen, Tat- und Handlungsorte, weil es objektive Widersprüche gibt, weil wir wissen, wo wir suchen müssen.
Der NSU-Komplex wird immer größer – und er wird für die Demokratie gefährlicher.
Zur Aufklärung stehen mindestens zehn Morde, ein schwerer Bombenanschlag, zwei Sprengfallen, 15 Raubüberfälle auf Banken, Poststellen und einen Supermarkt.
Alles verübt innerhalb von 14 Jahren, durch drei Personen, aus dem Untergrund heraus – und nur von diesen drei.
So jedenfalls sieht es die Bundesanwaltschaft und so ist die Anklage formuliert. Doch, weil wir inzwischen viel wissen, wissen wir auch, was der NSU nicht war: Es war eben nicht ausschließlich dieses Trio Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe.

Die Anklagekonstruktion der Bundesanwaltschaft ist, gelinde gesagt, diskussionswürdig.
Eine Konsequenz dieser Konstruktion ist zum Beispiel: Wenn es nur diese drei waren und die beiden Haupttäter obendrein tot sind, muss man nicht mehr weiterermitteln.
Gegen Tote wird nicht ermittelt. Tote haben auch keine Verteidigung. Toten muss die Tat nicht nachgewiesen werden.
Sie zu Alleintätern zu machen, ermöglicht zum Beispiel, nicht in Richtung Verfassungsschutz ermitteln zu müssen.
Allerdings zerbröselt die Anklagekonstruktion der Bundesanwaltschaft an immer mehr Tatorten. Doch noch revidiert die oberste Anklageinstanz der Bundesrepublik ihre Anklage nicht.
Fest steht: Der NSU-Komplex ist nicht Vergangenheit, sondern wir stecken mittendrin.

Was wir bis heute tun, ist, Puzzlestücke zusammenzutragen für die Beantwortung der einen, zentralen Frage: Wer war der NSU – oder besser: Wer „ist“ der NSU?
Denn der Komplex lebt. Wie sonst könnten 2012 und 2013 Akten verschwinden oder manipuliert werden?

Und es gibt einen neuen Todesfall. Am 16. September 2013 verbrannte der 21jährige Florian H. aus dem Kreis Heilbronn morgens um 9 Uhr in seinem Auto auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart. Er arbeitete eigentlich bei einer Baufirma im Remstal.
Am Nachmittag desselben Tages um 17 Uhr hatte er einen Termin mit der NSU-Ermittlungsgruppe „Umfeld“ des Landeskriminalamtes, das auch in Bad Cannstatt sitzt (übrigens auch der Verfassungsschutz).

Florian H., der sich in der rechten Szene bewegt hatte, war schon einmal, im Januar 2012, vom LKA im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex vernommen worden.
Er soll Kolleginnen gesagt haben, er kenne die Polizistenmörder von Heilbronn. Laut den Akten bestritt Florian H. dies allerdings bei seiner Vernehmung. Aber er erwähnte ein gemeinsames Treffen von NSU und einer bisher unbekannten Gruppierung namens Neo-Schutz-Staffel, NSS, in Öhringen.
Laut der Auskunft der Ermittler habe das nicht belegt werden können. Doch der Sachverhalt wurde mit dem Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses in Berlin Ende August 2013 erstmals öffentlich.

Für die Stuttgarter Polizei war der Tod Florian H.s eine Selbsttötung. Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Die Eltern und die vier Geschwister sehen es anders; sie schließen Selbstmord aus. Die Familie berichtet von mehreren seltsamen Defekten an ihren Autos in der Zeit davor.
Der Leichnam wurde ohne Zutun der Familie eingeäschert. Sie will unbedingt, dass weiter ermittelt wird.

Bereits im August 2013 war in de n“Blättern“ folgendes zu lesen:
https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2013/august/auf-dem-weg-zum-%C2%BBtiefen-staat%C2%AB
Auszüge:

von Hajo Funke und Micha Brumlik

Dass die repräsentative, die wohlfahrtsstaatlich-parlamentarische Demokratie ihre besten Zeiten hinter sich hat und dank Globalisierung und Neoliberalismus auch in den Staaten des Westens zunehmend durch ein Regime der „Postdemokratie“ ersetzt wird, ist seit den Analysen von Colin Crouch und Wolfgang Streeck kaum noch bestreitbar.
Parallel dazu werden nun aber offenbar seit Jahren währende, bewusst betriebene Strategien bekannt, auch Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit auszuhöhlen.
Dabei geht es – ganz altmodisch – um die möglichst geheim gehaltene Institutionalisierung eines „Ausnahmezustandes“, der die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik zum Souverän jedenfalls über die Sicherheit macht – vorbei an Parlament und Regierung.
Speziell der rechtskonservative Bundesinnenminister, Hans-Peter Friedrich, möchte über den Weg einer neuen Sicherheitsarchitektur – und gegen das Parlament und seinen Aufklärungsanspruch – die Parallelwelt des Bundesamts und seiner Geheimstrukturen stärken.
Dabei wird die wesentliche Mitschuld gerade dieser Institutionen am Sicherheitsversagen im Fall des NSU derzeit immer klarer.
Offenbar will Friedrich damit einen autoritären Backlash in undemokratische Zeiten proben.
Zumindest in Ansätzen existiert auch in diesem Land also das, weswegen – unter anderem – der Türkei die Aufnahme in die EU verweigert wird:

ein „tiefer Staat“ der Geheimdienste.

All das haben der Bundestagsausschuss zur Ermittlung des Behördenversagens im Fall der NSU-Morde sowie eine Reihe couragierter und investigativer Journalisten und Medien inzwischen zu Tage gefördert.
Seit jüngstem ist – vor allem durch einen Beitrag des ARD-Magazins „Report Mainz“ vom 21. Mai 2013 – einer breiten Öffentlichkeit bekannt, dass die Verfassungsschützer, insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz, spätestens seit dem Frühjahr 2000 über die Existenz der Terrorgruppe NSU und ihr Vorhaben, schwerste Straftaten zu begehen, umfangreich informiert waren.
Am 28. April 2000 wussten vier Landesämter und das Bundesamt, bei dem zentrale Informationen wie etwa Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen zusammenlaufen, von einem rechtsterroristischen Netzwerk – bestehend aus dem Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe sowie ihren Mittätern und Unterstützern (aus dem Landser– sowie dem Blut-und-Ehre-Netzwerk). „Report Mainz“ zitiert einen Brief des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz Sachsen, Olaf Vahrenhold (der im Untersuchungsausschuss davon nichts verlauten ließ), in dem die Existenz einer Terrorgruppe von mehr als drei Personen klar und genau beschrieben ist.
In ihm beantragt Vahrenhold, für das Trio Beschränkungsmaßnahmen nach dem Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz (G 10) anzuordnen. Das Schreiben richtet sich unter anderem an den Staatsminister des Inneren, Herrn Hardrath, und den Staatssekretär Ulbricht.
In dem Antrag heißt es unter Punkt drei: „Trotz der seit etwa zwei Jahren andauernden Flucht der Betroffenen 5-7 [dem Trio] bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Zweck der Vereinigung, schwere Straftaten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu begehen, auch in Zukunft unverändert fortbesteht und sich auf die Betroffenen 1-4 [das sind Andreas G., Thomas S., Mandy S. und Jan W.] erstreckt.“ Weiter heißt es: „Das Vorgehen der Gruppe ähnelt der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen.“ Diese Kenntnisse wurden nicht ins Zentrum der Terrorabwehr gestellt, sondern verharmlost und teilweise geleugnet.
Doch mehr noch: Der Einsatz von aus der neonazistischen Szene gewonnenen Informanten war bereits vor dem Beginn der Mordserie von zentraler Bedeutung für die Terrorgruppe, nämlich im Prozess ihres Untertauchens.
All dies dürfte ein wichtiger Grund dafür sein, dass die Sicherheitsbehörden, und an deren Spitze Bundesinnenminister Friedrich und dessen Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, dem Untersuchungsausschuss entweder nur zögerlich zugearbeitet haben oder aber weiterführende Auskünfte bis heute verweigern.
Nur unter höchstem Druck wird nach wie vor das Allernötigste an Akten und Informationen weitergegeben – und zwar vorselektiert.

Das „Trio“ war den Sicherheitsbehörden also durchaus bekannt. Damit erledigt sich die lange Zeit immer wieder wie ein Mantra vorgetragene Schutzbehauptung der Sicherheitsbehörden, sie hätten sich die Existenz einer solchen rechtsterroristischen Gruppe nicht vorstellen können.
Dies war und ist eine strategische Lüge der Verfassungsschützer: Sie wussten von ihr. Das gilt sowohl für Olaf Vahrenhold, Verfasser des oben zitierten Dokuments, als auch für den langjährigen Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz in Sachsen, Reinhard Boos. Beide haben bewusst und wiederholt vor Untersuchungsausschüssen gelogen.
Obwohl ihnen bekannt war, dass es sich um eine rechtsradikale Terrorgruppe handelt, die sich in der Tradition des weißen Rassismus und des historischen Nationalsozialismus sieht, haben sie und die ihnen unterstehenden Institutionen nichts Angemessenes unternommen, die späteren Morde zu verhindern: Bereits fünf Monate nach dem Wissensaustausch der Verfassungsschützer, nämlich am 9. September 2000, kam es zum ersten Mord, dem an Enver Simsek in Nürnberg.

Schon zwei Jahre zuvor, am 14. Februar 1998, hatte der Rechtsterrorexperte des BKA, Michael Brümmendorf, im Zuge der „Garagenfunde“ in Jena die Adressliste von Uwe Mundlos in den Händen – und damit ein Who‘s Who des Terrornetzwerks und seiner Unterstützer (darunter mindestens fünf V-Leute, unter anderen Kai D.). Doch nach Prüfung der Adressliste erklärte er diese für irrelevant (!).
Ebenso verhielt sich ein Teil des LKA in Thüringen, unter anderem der für die Auswertung der Garagenfunde zuständige Kriminalist Jürgen Dressler: Dieser hatte vor dem Untersuchungsausschuss zunächst bestritten, die Adressliste überhaupt zu kennen, und sich erst unter dem Druck einer Gegenüberstellung mit Brümmendorf wieder daran erinnert.
Ende 1997/Anfang 1998 wurden die Zielfahnder, eine Unterabteilung des LKA Thüringen, ihren glaubwürdigen Angaben zufolge von Verfassungsschützern offenkundig mutwillig an ihren Versuchen gehindert, die Untergetauchten zu stellen.
Und bereits im Herbst 1998 informierte der von dem damaligen Mitarbeiter des brandenburgischen Verfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath, im LfV Brandenburg geführte V-Mann „Piatto“ (Carsten Szczepanski) das Landesamt darüber, dass die Untergetauchten auf der Suche nach Waffen seien, „weitere Überfälle“ planten und hierbei der Kontakt zu Jan W. (ein Mitglied des rechtsextremen Netzwerks Blut und Ehre) von größter Bedeutung sei. Piatto selbst war an der Beschaffung der Waffen für das Terrortrio offenkundig beteiligt.

Diese Belege zeigen: Seit Herbst 1998 und erst recht seit dem Frühjahr 2000 wussten die Verfassungsschützer, insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass es sich bei dem Trio und seinem Umfeld um eine gewaltbereite rechtsterroristische Gruppe handelt. Vor allem im Jahr 2000 wurde dies mehrfach auch auf Bundesebene, zum Teil mit dem Bundeskriminalamt und dem Generalbundesanwalt, erörtert.
Doch all das blieb ohne Konsequenzen: Die Informationen über den Charakter einer Terrorgruppe wurden zum Teil ernst genommen, geeignete Maßnahmen zu ihrer Verfolgung wurden aber nicht getroffen.


Meine Frage: Sollte hier ein Kern einer Todesschwadron aufgebaut werden wie in den Diktaturen Südamerikas, um im rechten Moment in Zusammenarbeit mit „befreundeten“ Geheimdiensten jagd auf linke Politiker, Gewerkschaftler und Künstler zu machen ?

Jochen