Die 10 schlimmsten Länder der Welt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

logo: Deutscher GewerkschaftsbundDer Internationale Gewerkschaftsbund IGB veröffentlicht jedes Jahr einen Report zur Verletzung von Gewerkschafts- und Arbeitnehmerrechten weltweit. Seit einigen Jahren enthält dieser „Global Rights Index“ auch eine Liste der zehn „schlimmsten Länder für erwerbstätige Menschen“. Er stellt fest:

 In immer mehr Ländern droht Beschäftigten Gewalt

http://www.dgb.de/themen/++co++fd6a406e-6d55-11e8-ad8a-52540088cada
Dort auch eine schöne grafische Übersicht.
Auszüge:

Die Zahl der Länder, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Drohungen und Gewalt ausgesetzt sind, hat sich erneut innerhalb eines Jahres deutlich erhöht. Das geht aus dem „Global Rights Index 2018“ des IGB hervor.
Bereits von 2016 auf 2017 war die Zahl dieser Länder um zehn Prozent gestiegen. Von 2017 auf 2018 stieg sie erneut von 59 Ländern auf 65 Länder an, also innerhalb eines Jahres erneut um mehr als 10 Prozent.

Die 10 schlimmsten Länder

Der IGB hat außerdem wieder eine Liste mit den „Ten worst countries in the world for working people“ (also den „10 schlimmsten Ländern der Welt für arbeitende Menschen“) veröffentlicht:

Algerien

• Staatliche Repression
• Massenverhaftungen und -entlassungen
• Proteste unterdrückt

Guatemala

• Gewalt und Morde
• Diskriminierung
• Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren

Kasachstan

• Verhaftung führender Gewerkschaftsvertreter/innen
• Staatliche Repression
• Diskriminierung

Kambodscha

• Einschüchterungen
und Repressalien
• Repressive Gesetze
• Polizeigewalt

Ägypten

• Staatliche Repression
• Diskriminierung
• Massenverhaftungen

Philippinen

• Einschüchterungen und Entlassungen
• Gewalt
• Repressive Gesetze

Saudi-Arabien

• Missbrauch von Wanderarbeitskräften
• Staatliche Repression
• Zwangsarbeit

Bangladesch

• Gewalt
• Massenverhaftungen
• Diskriminierung

Türkei

• Verhaftung führender Gewerkschaftsvertreter/innen
• Diskriminierung und Entlassungen

Kolumbien

• Morde
• Tarifverhandlungen untergraben
• Diskriminierung

In fast zwei Drittel aller Länder können Beschäftigte keine Gewerkschaft gründen

Auch die weiteren Ergebnisse aus den insgesamt 139 untersuchten Ländern sind teilweise erschreckend:

  • In mindestens 9 Ländern wurden Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter ermordet: Brasilien, China, Kolumbien, Guatemala, Guinea, Mexiko, Niger, Nigeria und Tansania (allein in Kolumbien wurden im Laufe des Jahres 19 Gewerkschaftsmitglieder ermordet).
  • In 65% aller untersuchten Länder können einige oder alle Beschäftigten keine Gewerkschaften gründen oder in Gewerkschaften eintreten.
  • In fast neun von zehn der Länder (87%) wird einigen oder allen Beschäftigten das Streikrecht verweigert.
  • In 81% der Länder werden einigen oder allen Beschäftigten Tarifverhandlungen verweigert.
  • Insgesamt 54 Länder beschränken die Rede- und Versammlungsfreiheit (das sind 4 mehr als im Vorjahr und damit ein Anstieg um 8%).

Der komplette IGB-Report:„Global Rights Index 2018“ auf Deutsch als PDF

 

Jochen

das neue »Prostituiertenschutzgesetz« – ein Regelwerk der Repression

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

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Proteste gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ unter dem Motto „Mein Körper, mein Bettlaken, mein Arbeitsplatz“ im Sommer in Berlin – Foto: Bjoern Kietzmann

 

Nach jahrzehntelanger Tätigkeit al Psychiater und Psychotherapeut in Suchtkliniken und sozialen Brennpunkten kann ich die hier von der SexarbeiterInnenvereinigung „Hydra“ vorgebrachte kritik nur unterstützen. Seit dem Ende der rot-grünen Koalitiion wird hier Meinungsmache betrieben, in trautem Verein der bürgerlichen Sexpresseverlage, der Kirchen und selbsternannten Frauenbewegten, u.a. der Bildzeitungsemanze Alice Schwarzer.
Kriminalisierung kann nie eine Betroffene schützen. In Schweden ist die Lage der in der Illegalität arbeitenden, meist Geflüchteten, katastrophal. Die hiesige Polizei ist in vielfältiger Weise in die mafiösen Strukturen mit verstrickt. Es fehlen Zehntausende von Spezialisten, die Frauen werden nicht nur von ihren Zuhältern, sondern auch von der Ausländerbehörde bedroht. Es fehlt der ZeugInnenschutz. Das würde ja Geld kosten. Und noch heute werden Geschäftsabschlüsse steuermindernd in Edelbordellen gefeiert.
Siehe auszugsweise hier:
https://www.jungewelt.de/2016/11-02/059.php

Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Bundestag das neue »Prostituiertenschutzgesetz« – ein ­sexualpolitischer Rückschritt. Die Gängelei der Sexarbeiterinnen hat in Deutschland eine lange Tradition

Von Evrim Sommer
Am 1. Januar 2002 trat in Deutschland ein Prostitutionsgesetz in Kraft, mit dem die entsprechenden sexuellen Dienstleistungen als nicht mehr sittenwidrig eingestuft wurden. Es wurde mit rot-grüner Mehrheit und gegen den erbitterten Widerstand der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag verabschiedet.
Mit dem Gesetz wurde der Straftatbestand der »Förderung der Prostitution« abgeschafft. Die Unterhaltung eines Bordellbetriebes war nicht mehr strafbar. Verbessert werden sollte die rechtliche Stellung der Prostituierten und somit den »kriminellen Begleiterscheinungen« der Prostitution die Grundlage entzogen werden. Geregelt wurde auch, dass Prostituierte einen rechtlichen Anspruch auf das vereinbarte Entgelt hatten – insofern sie die abgesprochene Leistung erbrachten. Darüber hinaus sollten Prostituierte nun auch Zugang zu den Sozialversicherungen haben und damit ihre soziale Benachteiligung beendet werden.

Das Gesetz bekam Zuspruch von der »Huren-Vereinigung« Hydra e.V. »Das deutsche Modell steht vor allem für menschenwürdige Rahmenbedingungen in der Prostitution«, hieß es damals in einer Presseerklärung. »In vielen Ländern werden wir darum beneidet, dass es legale Bordelle mit sicheren, hygienischen Arbeitsbedingungen gibt, dass Prostituierte (…) vom Gesetz her vor der Willkür und Gewalt von Kunden, Zuhältern, Polizisten oder marodierenden Banden geschützt sind.« Aber nicht alle sahen das so.
Alice Schwarzer, die Herausgeberin der Zeitschrift Emma, nannte das Prostitutionsgesetz gar ein »Zuhältergesetz«.

Nach dem Ende der Regierungszeit von SPD und Grünen deutete sich ein politischer Wandel in bezug auf die Prostitutionspolitik an. Bereits Ende 2005 wurden Studien vom Kabinett Merkel in Auftrag gegeben, die ganz offensichtlich das Ziel hatten, das Gesetz als gescheitert zu beurteilen.
Im Januar 2007 veröffentlichte die Bundesregierung einen Abschlussbericht der Untersuchungen. Darin kam sie zu einem vernichtenden Urteil: Die Möglichkeiten zum Abschluss von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen würden kaum genutzt; die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen hätten sich nicht verbessert; auch für einen »kriminalitätsmindernden Effekt« des Gesetzes gebe es keine belastbaren Hinweise.

Die Bundesregierung erklärte, es bedürfe insgesamt eines breiteren Ansatzes der Prostitutionsreglementierung, der insbesondere die konsequente Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangs- und Minderjährigenprostitution berücksichtigt und auf einen größtmöglichen Schutz von Sexarbeiterinnen vor Gewalt und Ausbeutung abziele. Nicht zuletzt müsse es eine Strafbarkeit für Freier davon betroffener Jugendlicher und Frauen geben.
Die Bundesregierung wollte prüfen, inwieweit der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessert und eine Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten geschaffen werden könne. Bei kritischen Beobachtern läuteten die Alarmglocken. Denn die Vermengung von Zwangsprostitution und Prostitution ist schon seit dem 19. Jahrhundert ein beliebter Trick, um die Verfolgung der Sexarbeiterinnen und strenge Auflagen für deren Gewerbe zu legitimieren.

Ein altes Thema

Ein kurzer Blick zurück. Bereits der Sozialist August Bebel schrieb in seinem 1879 veröffentlichten Buch »Die Frau und der Sozialismus«: »Deutschland genießt den traurigen Ruhm, Frauenmarkt für die halbe Welt zu sein«. Für ihn war die Prostitution eine bürgerliche Institution, die nicht hinnehmbar sei. Eine Frau könne keine Ware sein – und schon gar nicht für die privilegierten Männer.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand das Bild von den »unschuldigen Mädchen vom Lande«, die mit dem Versprechen auf Arbeit in die Städte gelockt wurden, sich dann aber in einem Bordell eingesperrt fanden. Obwohl viele Geschichten vom »Mädchenhandel« sensationslüstern und bestenfalls zur Hälfte wahr waren, hatten sie doch Konsequenzen für die Legislative.
Als 1920 die Stadt Hamburg die Bordelle in der Innenstadt schließen wollte, wurde das Argument, die Orte würden den »Mädchenhandel« befördern, vorgeschoben. Als 1927 »Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten« eingeführt und damit zum ersten Mal in Deutschland die Strafbarkeit der Prostitution faktisch abgeschafft wurde, wetterten die Faschisten regelmäßig gegen die neue Regelung. In der Nazipresse wurde unaufhörlich von einem »weißen Sklavenhandel christlicher Frauen« berichtet, der von Juden kontrolliert werde. Joseph Goebbels, damals Gauleiter der NSDAP in Berlin, wurde nicht müde, den Berliner Polizeivizepräsidenten und jüdischen Liberalen Bernhard Weiß als Schutzpatron der Mädchenhändler zu verunglimpfen. Nach der »Machtergreifung« gingen die Nazis dann auch rücksichtslos gegen Prostituierte vor.

Zurück in die Gegenwart. Die schwarz-rote Bundesregierung erklärte, dass Sexarbeiterinnen bisher nicht vor Zwangsprostitution und Menschenhandel geschützt waren. Was philanthropisch anmutet, ist in Wahrheit ein gewaltiger Schritt zurück hin zu einer erneuten Stigmatisierung der Prostituierten und zu deren staatlicher Kontrolle. Wie etwa in Schweden, wo der Kauf sexueller Dienstleistungen grundsätzlich unter Strafe gestellt worden ist. Dort war die Bekämpfung des Menschenhandels zum Schutz der Prostituierten ein Kernargument beim Ruf nach einem solchen Gesetz. Zwar werden in Schweden Sexarbeiterinnen nicht bestraft, wohl aber Freier.

Das bedeutet, die Frauen müssen ihrer Arbeit nun an Orten nachgehen, die im Verborgenen liegen. Das macht sie wiederum eher zu Opfern sexueller Gewalt.

Die Interessenvereinigung der Prostituierten Hydra e. V. widersprach der Bundesregierung entschieden. Ihr zufolge war das Gesetz von 2002 ein wichtiger Schritt hin zum Abbau der Diskriminierung und Doppelmoral. Hydra zeigte, dass das BKA und konservative Medien immer wieder konstatierten, der Menschenhandel und die sogenannte »Begleitkriminalität« der Prostitution hätten zugenommen, obwohl es dafür keine Belege gab.
Das Problem sei, dass vielmehr die Regelung gar nicht angewandt wurde. Die Politik habe eine konsequente Umsetzung in den Kommunal-, Landes- und Polizeigesetzen, im Gewerbe-, Bau- und Steuerrecht bislang verhindert, die Polizei die Ausführung blockiert.

Staatliche Registrierungspflicht

Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag das neue »Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen«, verharmlosend »Prostituiertenschutzgesetz« genannt. Der Bundesrat stimmte ihm am 23. September 2016 zu. Es soll im Juli 2017 in Kraft treten.
Die neue Regelung umfasst folgende Punkte: erstens die Pflicht für Prostituierte zur Anmeldung ihrer Tätigkeit, zweitens die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe oder ähnliche Veranstaltungen. Drittens bestimmt es Pflichten für die Betreiber solcher Gewerbe oder Veranstaltungen. Viertens soll das Prostitutionsgewerbe überwacht werden und fünftens eine Kondompflicht eingeführt werden.

Den Kern des neuen Gesetzes bildet die Einführung einer Erlaubnispflicht. Dazu zählen nicht nur Bordelle, sondern auch andere Formen, vom Escortservice über Wohnungs- bis zur Straßenprostitution.
Im Klartext heißt das: Zum Betreiben eines Bordells oder eines Love Mobiles (eines entsprechenden Wohnwagens) sowie für gewerbliche Sexveranstaltungen ist nun eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die erst nach einer Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiber und Veranstalter erteilt wird.

Ähnlich weitgehend ist die Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen gefasst. Es muss eine persönliche Anmeldung bei der zuständigen Behörde erfolgen, die alle 24 bzw. zwölf Monate verlängert werden muss. Es gibt für die Frauen ein verpflichtendes Beratungsgespräch über ihre Rechte und Pflichten sowie eine obligatorische Gesundheitsberatung, die einmal jährlich bzw. alle zwei Jahre zu erfolgen hat. Die Sexarbeiterin erhält einen Ausweis bzw. eine »Alias-Bescheinigung« (eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung), die immer mitgeführt werden muss.
Die Registrierung kann von den zuständigen Behörden auch verweigert werden, bei einem Arbeitsortswechsel ist sie in der jeweiligen Gemeinde erneut notwendig. Sollte eine Frau der Prostitution nachgehen, obwohl sie behördlich nicht registriert ist, kann sie unter Bußgeldandrohung zur Anmeldung aufgefordert werden.

Grundrechte ausgesetzt

Die Betreiber von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen haben darüber hinaus die Pflicht, Kondome bereitzulegen, den Behörden jederzeit Zugang zwecks einer Gesundheitsberatung zu erlauben und müssen Personen, die jene im Gesetz enthaltenen Bestimmungen nicht erfüllen, die Beschäftigung verweigern. Der Betreiber darf sich nicht durch Vermietung an den Sexarbeiterinnen bereichern. Es existiert eine Quittungspflicht, die Behörden verlangen schriftliche Vereinbarungen, die Betreiber sind angehalten, die Sexarbeiterinnen auf die Anmeldepflicht hinzuweisen und das zu kontrollieren.

Kunden und Prostituierte sind nach dem neuen Gesetz verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu benutzen. Die zuständige Behörde hat das Recht, Gewerberäume jederzeit zu betreten, um die Einhaltung dieser Verordnung zu überprüfen. Dazu wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. An Orten der Prostitution dürfen jederzeit Personenkontrollen stattfinden.

Konservative Parteien, katholische Frauenorganisationen und natürlich sind Befürworter dieses »Schutzgesetzes«. Bisweilen ist das Gerücht zu vernehmen, die Neuregelung sei eine direkte Folge des im Herbst 2013 von Alice Schwarzer Alice Schwarzer initiierten »Appells gegen Prostitution«.

Erheblicher Widerstand kommt hingegen von den Organisationen der Sexarbeiterinnen selbst, von Datenschutzbeauftragten, Beratungsstellen, Gesundheitsämtern, den AIDS-Hilfen, der Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying e.V., Amnesty International, vom Deutschen Juristinnenbund und von den Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Selbst die Gewerkschaft der Polizei weigert sich, die Einhaltung der Kondompflicht von Beamten überprüfen zu lassen.
Die Vereinigung Hydra e.V. kritisiert, das Gesetz »wird mit seinen ausschließlich repressiven und auf staatliche Kontrolle setzenden Maßnahmen verheerende Auswirkungen auf das Leben und die beruflichen Möglichkeiten von Sexarbeiterinnen haben«.
Sozialpolitische Aspekte zu deren sozialer Absicherung fehlen hingegen völlig. Dieser Regulierungswahn ist nicht neu. Ein Blick in die Geschichte der Prostitutionskontrolle hierzulande zeigt, deren Ausmaße einen neuen Höhepunkt erreicht.

Restriktive Tradition

Die einheitliche staatliche Kontrolle der Prostitution in Deutschland begann mit der Reichsgründung 1871. Mit der Einführung des Paragraphen 361,6 und des Paragraphen 180 StGB war die Prostitution nur erlaubt, wenn sich Frauen unter polizeiliche Aufsicht stellten und den polizeilichen Anordnungen Folge leisteten. Frauen, die sich einer Erfassung widersetzten, konnten verhaftet und bestraft werden.

Mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Prostitution zu einem gesundheitspolitischen Problem. Sie galt als Hauptverbreitungsweg von Syphilis und Tripper. Die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten wurde zu einem zentralen Element der Bevölkerungspolitik, und damit rückte die Prostitution ins Zentrum der politischen Debatten. Der Fokus lag auf den Sexarbeiterinnen, die allgemein als die Verbreiterinnen von solchen Infektionen galten. Der Kampf gegen Geschlechtskrankheiten ist seitdem ein konstitutives Element der Kontrolle der Prostitution.

Bereits zur Zeit des Ersten Weltkrieges und später in der Weimarer Zeit gewann die »heimliche Prostitution« an Bedeutung. Immer weniger Sexarbeiterinnen standen unter staatlicher Kontrolle. Verschiedene deutsche Städte begannen mit der Schließung von Bordellen. 1927 wurde das »Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten« erlassen.
Damit vollzog sich ein Paradigmenwechsel in der Kontrolle der Prostitution. Zum einen wurde deren Strafbarkeit faktisch abgeschafft. Zum anderen wurde die Überwachung der Tätigkeit nun den Gesundheitsbehörden übertragen. Die Schattenseite des Gesetzes war jedoch die Zunahme der Straßenprostitution und damit verbunden der Ruf nach stärkerer polizeilicher Kontrolle.

Die Nazis forderten bereits seit 1927 die Wiedereinführung staatlich kontrollierter Bordelle. Nach 1933 verschärften sie zunächst die Verfolgung von Prostituierten. Die Polizeibehörden erhielten einen größeren Ermessensspielraum. Die faktische Straflosigkeit der Prostitution wurde damit zum Teil rückgängig gemacht. Gesetzliche Verschärfungen führten dazu, dass in einigen Städten Bordelle wieder eingeführt wurden.

Die gesetzliche Grundlage dafür wurde erst 1939 mit dem »Heydrich-Erlass« geschaffen. Am 9. September 1939 versandte der Leiter des Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich ein vertrauliche Rundschreiben mit dem Titel die »Polizeiliche Behandlung der Prostitution«. Damit sollte »eine wirksame Abwehr der den Wehrmachtsangehörigen und der Zivilbevölkerung von der Prostitution her drohenden Gefahren« erreicht werden.
In zehn Punkten regelte die Verordnung die polizeilichen Befugnisse und übertrug der Kriminalpolizei die Durchführung. Diese sollte Maßnahmen zur »Erfassung der Prostitution« treffen und die Überwachung der betreffenden Frauen durch die Gesundheitsbehörden sicherstellen. Registrierten Prostituierten war es verboten, auf Straßen und Plätzen »anzuwerben«, geduldet wurde dies nur noch in staatlich überwachten Bordellen. Das Rundschreiben bildete die Grundlage für ein staatlich kontrolliertes Bordellsystem, das flächendeckend und lückenlos funktionieren sollte. Jede Prostituierte in Deutschland und den besetzten Gebieten sollte erfasst werden.

Nach 1945 galten in Deutschland zunächst unterschiedliche Besatzungsrechte. Dennoch konnte von einem Bruch mit der Verordnung der Nazizeit nicht die Rede sein.
Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten wurden vermeintliche Prostituierte von der Polizei aufgegriffen und registriert. Erst 1953 wurde das »Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten« vom Bundestag erlassen, das auf dem von 1927 basierte. Die Polizei war nun nicht mehr an der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten beteiligt. Prostituierte mussten sich jedoch registrieren und regelmäßig beim Gesundheitsamt vorstellig werden.
Widersetzte sich eine Frau diesen Bestimmungen, konnte sie zwangsuntersucht werden. Erst 1987 wurden solche Maßnahmen abgeschafft.

In der DDR war der Umgang mit der Prostitution von den jeweiligen politisch-wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Nach dem Krieg wurde das Thema nicht unter moralischen Aspekten betrachtet. Vielmehr stand die Sorge vor einer Verbreitung von Geschlechtskrankheiten im Vordergrund. Im 1968 eingeführten neuen Strafgesetzbuch wurde Prostitution unter dem Paragraphen 249 zum »asozialen Verhalten« erklärt und war damit eine Straftat.

Seit den 1990er Jahren gab es immer wieder Gesetzesvorstöße, in denen die Gleichstellung der Prostituierten mit anderen Berufsgruppen gefordert wurde. Diese Initiativen sorgten schließlich dafür, dass die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig eingestuft wurde – allerdings erst zwei Jahre nach der Jahrtausendwende.

Diskriminierendes Sondergesetz

Im 20. Jahrhundert war die Prostitutionspolitik wie ein Pendel, das zwischen rigoroser Kontrolle und weitgehender Liberalisierung hin und her schwang. Das neue Jahrhundert begann mit dem Versuch der sozialen Gleichstellung der Sexarbeiterinnen.
Nun aber katapultiert das neuen »Prostituiertenschutzgesetz« Deutschland zurück an den Anfang des 20. Jahrhunderts. Hart erkämpfte Errungenschaften werden zunichte gemacht.
Wie in der Vergangenheit werden jetzt die Frauen dieses Gewerbes nicht als mehr als Subjekte angesprochen, als erwachsene Menschen, die selbst über ihr Leben bestimmen können, sondern pauschal als hilfs- und schutzbedürftige Gruppe klassifiziert. Nun gelten wieder Anmeldepflichten, Erlaubnispflichten für Prostitutionsgewerbe und die Kondompflicht.
Das sind restriktive Verordnungen, wie sie einerseits an den Kontrollwahn des Naziregimes erinnern, die allerdings durch das gesamte 20. Jahrhundert hindurch so oder ähnlich galten.

Das neue »Prostituiertenschutzgesetz« steht in der Tradition der restriktiven Regelungen in Deutschland seit dem Kaiserreich. Die Sexarbeiterin Kristina Marlen nennt es ein »Regelwerk der Repression und umfassenden Kontrolle«. Wieder einmal ist es ein Gesetz, das Frauen betrifft, die nicht um ihre Meinung gebeten wurden. Klar, denn nach der Logik der neu verabschiedeten Paragraphen sind sie ja nur (entmündigte) schützenswerte Opfer von Menschenhandel.
So schrieb bereits im April 2016 eine seit zehn Jahre in der Sexarbeit tätige alleinerziehende Mutter von zwei Kindern auf der Online Platform »Voice4Sexworkers«, die Regelung sei ein »praxisfernes und diskriminierendes Sondergesetz«, das Prostituierte von der gleichberechtigten Teilnahme am Wirtschaftsleben ausschließt und sie gesellschaftlich angreifbarer macht.
Die Huren-Vertretung Hydra e. V. schlägt einen anderen Weg vor: Prostituierte sollen selbst bestimmen. Die Interessenvertretung verlangt eine vollständige Entkriminalisierung der Prostitution. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Jochen

Seit Pariser Terroranschlag gezielte Pressehetze: Krieg als Generationenaufgabe

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Der 2. Artikel, eine Übersicht, im Original hier:
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59253
Schock-Strategie_Naomi_KleinGetreu den von Naomi Klein als Schock-Strategie beschriebenen Methoden, aus Zerstörung Kapital zu schlagen !
Auszüge:

Führende deutsche Medien sprechen nach den Pariser Terroranschlägen vom vergangenen Freitag von einem neuen Weltkrieg. „Dem ganzen Planeten“ werde gegenwärtig „ein dritter Weltkrieg“ aufgezwungen, heißt es exemplarisch in einer bekannten Tageszeitung. Das Blatt mahnt, der Krieg gegen den IS werde noch „nicht mit der Intensität geführt, die in einem Weltkrieg nötig wäre“.

Andere Blätter fordern ein entschlossenes Vorgehen ohne „Halbherzigkeit“ oder gar „Selbstvorwürfe“: Dass nach 14 Jahren „Anti-Terror-Krieg“ der Terror stärker sei als je zuvor und die arabisch-islamische Welt sich in einer katastrophalen Lage befinde, liege nicht an verfehlter Politik des Westens, sondern daran, dass „im muslimischen Krisengürtel von Pakistan bis Marokko“ ohne Schuld des Westens „Zerfalls- und Entzivilisierungsprozesse“ eingesetzt und zu einem „zivilisatorischen Zusammenbruch“ geführt hätten.

Ergänzend zu einer Fortsetzung oder sogar Ausweitung der militärischen Interventionspolitik fordern verschiedene Medien eine beträchtliche Ausweitung der inneren Repression; so solle bei „Terrorgefahr“ künftig die Bundeswehr den Schutz als gefährdet geltender Straßen übernehmen. Aus der umfassenden Formierung der öffentlichen Meinung und der Vorbereitung auf einen „Weltkrieg“ schert unter den großen überregionalen Medien der Bundesrepublik lediglich eine bekannte Wirtschaftszeitung aus. *) Deren Geschäftsführer Gabor Steingart warnt, mit militärischer Eskalation schaffe man „keinen Frieden“, sondern „züchtet Selbstmordattentäter“. Man müsse endlich nach Alternativen suchen.

„Ein dritter Weltkrieg“

Führende deutsche Medien sprechen nach den Pariser Terroranschlägen vom vergangenen Freitag von einem neuen Weltkrieg. Der Westen befinde sich „im Weltkrieg“ gegen den „Islamischen Staat“ (IS), schreibt ein Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, eines der einflussreichsten Blätter der Bundesrepublik.[1]
„Dem Westen, ja dem ganzen Planeten“ werde gegenwärtig „ein dritter Weltkrieg“ aufgezwungen, heißt es im Tagesspiegel, der vor allem in der deutschen Hauptstadt gelesen wird. Wie der Tagesspiegel erklärt, nehme der „dritte Weltkrieg“ sogar „eine Dimension an …, die noch über den globalen Charakter konventioneller Kriege hinausreicht“.[2]
Mehrere Regional- und Boulevardmedien nehmen den Begriff mittlerweile auf.[3] Er wird in appellativer Absicht verwendet: „Der Kampf gegen den ‚Islamischen Staat‘, gegen die Taliban und Boko Haram wird nicht mit der Intensität geführt, die in einem Weltkrieg nötig wäre“, heißt es.[4]

„Entzivilisierungsprozesse“

Die Ursache dafür, dass mehr als 14 Jahre nach der Ausrufung des sogenannten Anti-Terror-Kriegs durch den Westen der jihadistische Terror stärker ist denn je, liegt nach Auffassung einflussreicher Kommentatoren nicht in der gescheiterten westlichen Aggressionspolitik, sondern in inneren Entwicklungen der arabisch-islamischen Welt. Demnach hätten dort nicht näher erläuterte „Zerfalls- und Entzivilisierungsprozesse“ eingesetzt, heißt es etwa in der Frankfurter Allgemeinen.[5]
Die einst als liberal eingestufte Süddeutsche Zeitung sieht „die Ursachen für Terror“ gleichfalls in einem „zivilisatorischen Zusammenbruch“ im „muslimischen Krisengürtel von Pakistan bis Marokko“, dem „Europa“ übrigens auch „die gewaltige Fluchtbewegung“ verdanke. In dem „Krisengürtel“ herrsche „kein Recht und kein Staat mehr“, „die Willkür“ habe dort „organisatorische Macht gewonnen“: „Syrien und Co. sind Großexporteure des Unfriedens.“[6]
Dass der totale Zusammenbruch Afghanistans, des Irak, Libyens, Syriens und des Jemen jeweils militärischen Interventionen folgte, mit denen der Westen und die mit ihm verbündeten arabischen Golfdiktaturen einen Regime Change herbeiführen wollten, wird in den Leitkommentaren ebenso heruntergespielt oder gänzlich verschwiegen wie die taktisch motivierte Unterstützung des Westens und seiner arabischen Verbündeten für Jihadisten insbesondere in Afghanistan, Libyen und Syrien, die deren Erstarken erst ermöglichte (german-foreign-policy.com berichtete [7]).

„Keine Halbherzigkeit!“

Die Relativierung westlicher Schuld an der Zerstörung einer wachsenden Zahl islamischer Staaten wird dabei mit der Forderung verbunden, die westliche Aggressionspolitik weiterzuführen und sie sogar noch zu verstärken. Der Krieg gegen den Jihadismus sei „eine Generationenaufgabe und nicht in wenigen Jahren zu erledigen“, heißt es etwa: Man dürfe „nicht mit Selbstvorwürfen, mit Rückzug“ oder mit „Halbherzigkeit“ auf das bisherige Scheitern reagieren.[8]
Ein Kommentator erklärt, es sei „bekannt“, woran der Kampf gegen den Terror „scheitert: vor allem an Halbherzigkeit. Dem Westen fehlt es an Geschlossenheit und Ausdauer.“ Abgesehen davon müsse man sich stärker als bisher auf einheimische Verbündete stützen. Es habe sich gezeigt, „dass den Gesellschaften der islamischen Welt Stabilität alleine von außen nicht aufzuzwingen ist“, heißt es; in Zukunft müssten deshalb „die lokalen Volksgruppen die Befreiung von der Unterdrückung anführen“.[9]
Exemplarisch genannt werden nicht näher definierte „Moderate“ und „die Kurden“ in Syrien und im Irak.

„Ein hartes Gesicht“

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Die Forderung nach einer Weiterführung der westlichen Aggressionspolitik in der islamischen Welt geht in konservativen wie in liberalen Medien mit der Forderung nach einer massiven Verschärfung der inneren Repression einher. Die europäischen Staaten müssten sich „mit Polizei und Geheimdiensten …, mit Überwachung und Prävention“ verteidigen, heißt es etwa.[10]
„Polizei und Nachrichtendienste“ sollten „in Deutschland und Europa weiter aufgerüstet und noch stärker vernetzt werden“; helfen könne „eine gemeinsame Antiterrorzentrale der EU, mit Polizei und Nachrichtendiensten in einem Komplex“. „Die für die Bundespolizei vorgesehenen, schwer bewaffneten und schnell zu verlegenden Einheiten“ würden „womöglich schneller gebraucht“ als gedacht. Auch sei „das Militär stärker in den Schutz der inneren Sicherheit“ einzubeziehen: „Bei größerer Terrorgefahr … sollte die Bundeswehr sofort verfügbar sein“ und zumindest für den „Schutz gefährdeter Gebäude und Straßenzüge“ genutzt werden. Auch gelte es „unbedingt“, das Internet stärker zu überwachen.[11]
Es werde zu „Einschränkungen der Freiheiten“ kommen, „die es zu verteidigen gilt“, äußert ein Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Die Deutschen“ hätten „nichts gegen ein freundliches Gesicht an der Spitze ihrer Regierung“; jetzt aber „wollen und müssen sie ein anderes sehen: ein hartes“.[12]

Alternativen zum Krieg

Die innere Formierung der öffentlichen Meinung und die publizistische Einstimmung auf einen „Weltkrieg“ wird im Spektrum der großen überregionalen Medien in der Bundesrepublik zur Zeit nur von einer bekannten Wirtschaftszeitung durchbrochen. Gabor Steingart, Geschäftsführer beim Handelsblatt, mahnt: „Für das feindliche Klima zwischen den Kulturkreisen trägt der Westen eine Mitschuld.“ „Von den 1,3 Millionen Menschenleben, die das Kriegsgeschehen von Afghanistan bis Syrien mittlerweile gekostet hat, bringt es allein der unter falschen Prämissen und damit völkerrechtswidrig geführte Irak-Feldzug auf 800.000 Tote“, konstatiert Steingart: „Die Mehrzahl der Opfer waren friedliebende Muslime, keine Terroristen.“
„Der Automatismus von Härte und Gnadenlosigkeit, das vorsätzliche Nicht-Verstehen des anderen, die feurigen Reden an das jeweils heimische Publikum, die schnell in Marsch gesetzten Bombergeschwader“ hätten „uns … dahin gebracht, wo wir heute stehen“: „So beendet man den Terror nicht, sondern facht ihn weiter an. So schafft man keinen Frieden, so züchtet man Selbstmordattentäter.“ Anstatt auf „Kampf oder Kapitulation“ zu setzen, müsse man künftig „Ordnung, Respekt und Moderation“ fördern: „Es gibt Alternativen zur militärischen Eskalation“.[13]
Steingart steht mit dieser Mahnung unter den führenden Köpfen der deutschen Leitmedien allein. *)

Mehr zum Thema: Die syrische Spur.

[1] Berthold Kohler: Im Weltkrieg. www.faz.net 15.11.2015.
[2] Frank Jansen: Ein dritter Weltkrieg wird uns aufgezwungen. www.tagesspiegel.de 14.11.2015.
[3] Jörg-Helge Wagner: Es ist ein neuer Weltkrieg. www.weser-kurier.de 15.11.2015. Sophie Albers Ben Chamo: „Wir befinden uns mitten im Dritten Weltkrieg“. www.stern.de 16.11.2015.
[4] Frank Jansen: Ein dritter Weltkrieg wird uns aufgezwungen. www.tagesspiegel.de 14.11.2015.
[5] Klaus-Dieter Frankenberger: Der neue Krieg. Frankfurter Allgemeine Zeitung 16.11.2015.
[6] Stefan Kornelius: Exporteure des Todes. www.sueddeutsche.de 14.11.2015.
[7] S. dazu Vom Westen befreit, Vom Westen befreit (II), Vom Westen befreit (III) und In Flammen.
[8] Klaus-Dieter Frankenberger: Der neue Krieg. Frankfurter Allgemeine Zeitung 16.11.2015.
[9] Stefan Kornelius: Exporteure des Todes. www.sueddeutsche.de 14.11.2015.
[10] Stefan Kornelius: An die Wurzeln. www.sueddeutsche.de 15.11.2015.
[11] Frank Jansen: Ein dritter Weltkrieg wird uns aufgezwungen. www.tagesspiegel.de 14.11.2015.
[12] Berthold Kohler: Im Weltkrieg. www.faz.net 15.11.2015.
[13] Gabor Steingart: Handelsblatt Morning Briefing 16.11.2015.

*) Mittlerweile hat sich Bernd Ulrich von der Zeit dazu gesellt:
http://www.zeit.de/2015/47/muslime-islam-westen-umgang/komplettansicht

Jochen