Wieviel zahlen die Bürger der NATO-Länder für deren Kriege ?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Sehr interessante Grafik aus https://strategic-culture.org/news/2023/04/30/how-much-natos-citizens-pay-for-natos-wars/
Um das zu verstehen, ist keine Übersetzung erforderlich.
Aber vielleicht ist auch das ein Grund dafür, dass die gesetzlichen Renten hier so viel niedriger sind als z.B. in Österreich.
Seht selbst:

Kosten_der_NATO-Kriege

In der Mitte Europas sind 2 weiße Flecken: Österreich und die Schweiz.
So geht’s auch.

Schlussfolgerung:

Nein_zur_Nato_DDR1957

Siehe auch:

70 Jahre Terror – Die blutige Historie der NATO

abrüsten statt aufrüsten – Bitte die Online-Unterschriftensammlung unterzeichnen !

und

Ein hochgefährliches Kräftemessen – General Mark Milley: „Der nächste Weltkrieg ist fast unvermeidbar.“

Über Kommentare hierzu würde ich mich freuen.
Jochen

Sahra Wagenknecht bittet um mehr Sachlichkeit: Die meisten Ungeimpften sind alles andere als notorische Impfgegner

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

sahra wagenknecht2017

sahra wagenknecht2017

Zu diesen würde ich mich auch zählen. Siehe hier: https://www.focus.de/politik/deutschland/weitergedacht/weitergedacht-die-wagenknecht-kolumne-bitte-mehr-sachlichkeit-meisten-ungeimpften-sind-alles-andere-als-notorische-impfgegner_id_24398728.html
Es ist gut, dass ihr Mann Oskar Lafontaine mal wieder öffentlich die Frage stellt, warum es in Deutschland ein so schmales Agebot an Impfstoffen gibt und was das mit Korruption zu tun haben könnte.

Der russische Impfstoff Sputnik-V wartet seit über einem Jahr, der chinesische SinoVac seit über einem halben Jahr auf die Zulassung durch die EMA, die von einer ehemaligen Pfizer-Lobbyistin geleitet wird. Zufall?
Statt dessen wird jetzt die Antisemitismuskeule von der ehemaligen Stasi-Mitarbeiterin Kahane gegen alle geschwungenm, die die offizielle Corona-Politik in Frage stellen. Siehe hier: https://reitschuster.de/post/corona-massnahmen-kritiker-als-antisemiten-und-holocaust-relativierer/

Und das RKI nimmt klammheimlich wissenschaftliche Aussagen von der Webseite über die angeblich deutlich geringere Gefahr der ordnungsgemäß Geimpften, andere Personen anzustecken. Damit verschwindet auch die wichtigste Reechtfertigung zur Einführung von 2G und 3G+ -Regeln.
Die Lügen unserer Regierung und deren Mietmäuler gehen weiter. Dazu unten noch ein Kommentar von Tobias Riegel.

Aber nun auszugsweise zu Sahra:

SARS-CoV-2Die vierte Corona-Welle rollt.

Es wird Zeit, zu einem Mindestmaß an Sachlichkeit in der überhitzten Debatte zurückzukehren.

Schon wieder steigen die Inzidenzen. Und mit Ihnen die Nervosität. Der aktuelle Wert liegt bei rund 170 und damit deutlich höher als vor einem Jahr. *)
Auch die Intensivstationen werden wieder voller. Mit gut 2000 Corona-Patienten ist die Belegung zwar noch weit von den Spitzenwerten der zweiten und der dritten Welle entfernt, als 5700 beziehungsweise 5100 Menschen mit schweren Corona-Verläufen intensivmedizinisch betreut werden mussten. Aber die kühle Jahreszeit hat ja auch gerade erst begonnen.

Bundesregierung und RKI stolpern in die vierte Welle mindestens so unvorbereitet wie in alle vergangenen. Wie gut, dass es diesmal einen Sündenbock gibt, mit dem man vom eigenen Versagen ablenken kann: die Ungeimpften.
Gäbe es nicht so viele Menschen, die sich dem rettenden Pieks verweigert hätten, könnten wir längst zur Normalität zurückkehren, so das gängige Narrativ. Wer sich nicht impfen lässt, verhalte sich daher grob unsolidarisch und sei für zunehmende Infektionen, überlastetes Pflegepersonal und womöglich bald auch dafür verantwortlich, dass andere Kranke nicht mehr angemessen versorgt werden können, weil ungeimpfte Corona-Patienten die Intensivstationen verstopfen.

Das alles spricht nicht dafür, dass unsere Impfquote der Kern des Problems ist

Wer so argumentiert, schürt nicht nur Panik, Angst und Hass. Er ignoriert auch wichtige Fakten.
Fangen wir mit der Impfquote an. Das RKI hat Anfang Oktober eine Schätzung veröffentlicht, nach der unter Berücksichtigung der nicht gemeldeten Impfungen rund 84 Prozent der Erwachsenen mindestens einmal geimpft waren. Wenn das stimmt, müssten wir in der erwachsenen Bevölkerung jetzt, rund fünf Wochen später, knapp 84 Prozent doppelt Geimpfte haben. Bei den über 60jährigen wären es dann 89 Prozent, denn da liegt die offizielle Quote 5 Prozentpunkte höher.
Dass wir selbst bei solchen wichtigen – und relativ einfach zu erfassenden – Vorgängen nicht über verlässliche Daten verfügen, ist Teil der Misere, die uns seit anderthalb Jahren begleitet.
Aber nehmen wir mal an, die Schätzung des RKI stimmt. Dann gibt es gerade noch 16 Prozent ungeimpfte Erwachsene, und die meisten davon gehören den jüngeren Jahrgängen an. Mit diesen Werten liegt Deutschland fast auf dem Level von Dänemark, das seit 11. September alle Maßnahmen aufgehoben hat. Dort sind die Inzidenzen ohne 3G oder 2G zwar höher als in Deutschland, aber Klagen wegen überlasteter Intensivstationen hört man nicht.
Auch in Schweden gibt es schon lange keine Einschränkungen mehr, obwohl die Impfquote mit 66 Prozent der Gesamtbevölkerung eher unter der unsrigen liegt.
Die Inzidenz erreicht in Schweden trotzdem nur 59 und in den schwedischen Krankenhäusern herrscht Normalbetrieb.
Das alles spricht nicht dafür, dass unsere Impfquote der Kern des Problems ist.

*: In diesem Zusammenhang muss man auch darauf verweisen, dass der Anstieg der „Inzidenzen“ auch gerade durch die veermehrte zwangsweise Testung von Ungeimpften mitverursacht wird.
Denn immer noch wird die Inzidenz nicht auf den Prozentsatz der Getesteten von der Normalbevölkerung abgeglichen.
Dieser statistische Methodenfehler ist seit einem Jahr bekannt.
Also, wie auch schon bekannt: es wird weiter gelogen….  Hier dazu de Kommentar: https://www.nachdenkseiten.de/?p=77773

Ramelow, Montgomery etc.: Die Tyrannei der Panikmacher

Tobias_RiegelÄrztepräsident Frank Ulrich Montgomery fantasiert von einer „Tyrannei der Ungeimpften“, Ministerpräsident Bodo Ramelow will die Behandlung in Thüringer Kliniken unter Umständen vom Impfstatus abhängig machen.* Die Panikmacher kommen mit ihren inhaltlich falschen und politisch gefährlichen Anschlägen auf die Gesellschaft durch, weil es momentan keine kontrollierenden Instanzen in Medien und Politik mehr gibt. Von Tobias Riegel.

Es gibt zahllose aktuelle Beispiele dafür, in welcher dramatischen Weise sich die Corona-Debatte von rationalen Inhalten verabschiedet hat. Und dafür, wie diese Irrationalität genutzt werden kann, um einfach irgendetwas zu behaupten und mit diesen Behauptungen die Menschen gegeneinander aufzuhetzen.

Hocheskalation: Aus „Pandemie“ wird „Tyrannei“

Auf zwei Beispiele soll hier eingegangen werden: auf die Behauptung des Ärztepräsidenten Montgomery, es gebe eine „Tyrannei der Ungeimpften“. Und auf die folgende Behauptung von Bodo Ramelow, Ministerpräsident von Thüringen, aus dem ZDF-Morgenmagazin:

„Wir haben eine Pandemie der Ungeimpften. Und wir werden niemandem mehr garantieren können, der ungeimpft ins Krankenhaus kommt, dass er überhaupt noch in Thüringen behandelt wird.“

Diese gefährliche und inhaltlich unhaltbare Äußerung Ramelows, bei der es um die theoretische Übernahme Kranker durch andere Bundesländer ging**, bezeichnet Norbert Häring in einem Artikel treffend als einen „Extremismus der Mitte“. Zu Montgomerys Behauptung in der Talkshow von Anne Will, es gäbe eine „Tyrannei der Ungeimpften“, ist zu sagen: Die Behauptung stellt die Realität auf den Kopf, sie ist orwellsches „Neusprech“ – denn tatsächlich gibt es eine Tyrannei der Panikmacher. Aber so gefährlich und falsch die Aussage von Montgomery auch ist – innerhalb der medial hergestellten Irrationalität der Corona-Debatte bedeutet sie eigentlich nur die folgerichtige „Hocheskalation“ der Diffamierung von Millionen Menschen: Auf die angebliche „Pandemie der Ungeimpften“ folgt die angebliche „Tyrannei“ durch diese Gruppe. Man kann nur hoffen, dass labile Persönlichkeiten von solcher fast schon „offizieller“ Hetze auf der ganz großen medialen Bühne kein Recht zum Tyrannen-Mord ableiten.

„Offizielle“ Hetze gegen Andersdenkende

Dass die Realität genau andersherum zu beschreiben wäre – nämlich, dass sich aktuell ein vor einigen Monaten unvorstellbarer verbaler Terror gegen andersdenkende (in diesem Fall nicht geimpfte) Bürger entfaltet – das zählt längst nicht mehr: Es gibt fast keine Stimme mehr, die sich traut, gefährlicher Meinungsmache wie der von Montgomery oder Ramelow entgegenzutreten. Die wenigen Versuche, eine Mäßigung zu verlangen, bleiben viel zu sanft, wie etwa im WDR und an anderen Stellen. Als Ergebnis erleben wir eine von fast allen Politikern und großen Medien abgesegnete (also „offizielle“) Hetze gegen Andersdenkende.

Es ist also nicht nur eine politische Verrohung zu beobachten, die sich in völliger Empathielosigkeit gegenüber den Opfern einer unsozialen und in jeder Hinsicht unangemessenen und destruktiven Corona-Politik äußert: Begleitet wird das von einer „hocheskalierten“ sprachlichen Verrohung gegen Andersdenkende, bei der die anfängliche taktische Zurückhaltung nun aufgegeben wird. Die Panikmacher sind zunehmend außer Kontrolle. Skrupel angesichts einer langfristig unberechenbaren Spaltung der Gesellschaft sind nicht zu erkennen.

LINKE lässt Corona-Extremisten gewähren

Ramelow bedient sich einer bewährten Praxis: Die eindringliche Schock-Warnung vor Dingen, die nicht konkret drohen und die selbst im Falle des Eintretens (bisher jedenfalls) keinen Notstand rechtfertigen würden: Die Kliniken in Thüringen waren auch vor Corona oft überlastet. Im Falle der Äußerungen von Ramelow ist es zusätzlich erschütternd, dass er bei solchen Ausfällen keinen Gegenwind aus der eigenen Partei bekommt (falls ich parteiinterne Kritik übersehen haben sollte, wäre ich für Hinweise dankbar). Die kritikwürdige Haltung von großen Teilen der LINKEN zur Corona-Politik war ein wichtiger Aspekt beim schlechten Ergebnis der Bundestagswahl, analysiert wird das aber bisher nicht. Stattdessen duldet etwa die Berliner LINKE-Senatorin für Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, mit dem ihr unterstellten Mark Seibert einen problematischen Leiter des Berliner Corona-Krisenstabs, der gerade wieder durch diesen Tweet auffiel:

———————————————————————————-

Mark Seibert
@markseibert
Für die Ungeimpften muss die Luft dünner werden. Damit meine ich nicht die Sache mit dem Schlauch im Hals. Sondern:
Keine Gastro, keine Bahn, keine Freizeiteinrichtung, kein Museum, kein Theater, kein Kino, keinen Flug, kein Weihnachtsmarkt.
————————————————————————————

„Epidemische Notlage“ und Überwachung beenden

Die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“, alle Impfzwänge und vor allem sämtliche langfristigen Pläne für einen „Gesundheitspass“ und andere Überwachungspraktiken müssten meiner Meinung nach unverzüglich, ersatzlos(!) und unabhängig von der Impfquote gestrichen werden: Sie sind mit den realen Zahlen zu Übersterblichkeit oder Klinikbelegungen und mit dem realen Gefahrenpotenzial von Corona nicht länger zu rechtfertigen – und schon gar nicht angesichts der gravierenden gesellschaftlichen Schäden, die diese unsoziale und hochgefährliche Politik (nicht nur bei den besonders drangsalierten Kindern) verursacht. Eine angebliche Zustimmung der Bürgermehrheit ist angesichts der Panikmache als fragwürdig zu betrachten. Eine Abkehr von der bisherigen Corona-Politik würde ja keineswegs bedeuten, dass man nicht stattdessen sinnvolle Präventionen und Strategien gegen Corona praktizieren könnte.

* 09.11.2021 11:50 Uhr: Der Satz wurde nachträglich präzisiert.
** 09.11.2021 13:30 Uhr: Der Satz wurde nachträglich präzisiert.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen

IBM erhält Zuschlag für digitalen Impfnachweis – Erinnerung an ein dunkles Kapitel deutsch-amerikanischer Zusamm enarbeit 1933 bis 1945

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

In der letzten Zeit werden häufiger meine Rund-eMails von den Providern meiner Empfänger ausgesperrt.
Besonders sind Kunden von GMX betroffen. Diese werden daher möglicherweise ihre Nachrichten übner POSTEO oder AOL oder GMAIL erhalten.
Bitte ggf. die SPAM-Filter entsprechend umstellen und öfter auf meiner Blogseite nachschauen !

IBM erhält Zuschlag für digitalen Impfnachweis

https://www.golem.de/news/corona-impfuing-ibm-erhaelt-zuschlag-fuer-digitalen-impfnachweis-2103-154774.html

IBMlogoIBM und Ubirch sollen in drei Monaten den digitalen Corona-Impfnachweis für Deutschland entwickeln. Für jeden Nutzer soll es 50 Cent geben.

Das US-Computerunternehmen IBM hat von der Bundesregierung den Zuschlag für die Entwicklung eines digitalen Corona-Impfnachweises erhalten. Das geht aus einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 8. März 2021 hervor.
„Der digitale Impfnachweis umfasst eine Impfnachweis-App, eine Prüf-App und ein Backendsystem für die Integration in Arztpraxen und Impfzentren“
, heißt es in der Auftragsbeschreibung.

Die EU hatte sich Ende Februar 2021 darauf geeinigt, bis zum Sommer einen einheitlichen digitalen Corona-Impfpass zu entwickeln. Damit sollen grenzüberschreitende Reisen wieder ermöglicht werden. „Durch die kurzfristige europäische Einigung und den damit verbundenen europäischen Systemzwang muss die digitale Impfbescheinigung in Deutschland schnellstmöglich umgesetzt werden, da eine deutsche Insellösung der vereinbarten Interoperabilität entgegenstehen würde, heißt es in der Verfahrensbeschreibung.

Zwölf Wochen für Umsetzung

Die rein technische Umsetzung werde rund zwölf Wochen in Anspruch nehmen. „Die Ursachen dafür sind die Komplexität der Lösung, die notwendigen datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Prüfungen sowie die Anbindung von ca. 55.000 Praxen und von ca. 410 Impfzentren“, schreibt die Regierung.
Statt nur im gelben Impfpass Impfzeitpunkt, Impfstoff und Namen vorweisen zu können, sollen Geimpfte diese Informationen „künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können“.

Ebenso wie bei der Corona-Warn-App sollen die Quellcodes für Impfnachweis-App, Prüf-App und des Frontend des Impfzertifikatsservice als Open Source veröffentlicht werden. Drittanbieter sollen den Code kostenfrei nutzen können. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf 2,7 Millionen Euro.
Einem Bericht von Business-Insider zufolge
erhält IBM pro ausgestelltem Impfzertifikat zusätzlich 50 Cent. Das gehe aus den Ausschreibungsunterlagen hervor.

Aus der Auftragsbeschreibung geht nicht hervor, wie diejenigen Personen, die vor Fertigstellung der App geimpft wurden, den digitalen Nachweis nachträglich erhalten sollen.
Diese müssten möglicherweise ebenso wie Personen, die kein Smartphone besitzen, mit ihrem gelben Impfausweis die Impfung nachweisen.

Nachtrag vom 9. März 2021, 12:39 Uhr

Nach Angaben von Spiegel Online ist auch das Kölner Unternehmen Ubirch an dem Auftrag beteiligt. Dazu setzt Ubirch auf die Blockchain-Technik.
Der Impfnachweis und die Testzertifikate des Unternehmens zeigen einen QR-Code an. Scannt man den QR-Code ein, wird man auf eine URL des Unternehmens weitergeleitet und erhält dort die Daten angezeigt – sowie eine Info in Grün, wenn die Daten korrekt sind, und in Rot, wenn sie dies nicht sind.

Bei einem Test war es Golem.de vor gut einem Monat gelungen, auf der Webseite des Unternehmens Ubirch selbst – mit gewissen Einschränkungen – eine erfolgreiche Verifizierung mit falschen Daten anzuzeigen. Dem Unternehmen zufolge bezog sich die Überprüfung jedoch auf eine nichtproduktive Testseite.

Der Ausschreibung zufolge will IBM 51 Prozent des Auftrags an einen Dritten weiterreichen, womit offenbar Ubirch gemeint ist.
Siehe dazu das Video: https://video.golem.de/wirtschaft/24140/ibm-von-der-lochkarte-zum-quantencomputer-golem-geschichte.html

»Wir sezieren für den Arzt Hitler«

https://www.nachdenkseiten.de/?p=70657

Unsere Leserin Jacqueline Kühner machte uns auf einen Artikel von Werner Rügemer zu diesem Thema aufmerksam, den er im Jahr 2001 verfasst hatte.
Mit freundlicher Erlaubnis von Herrn Rügemer möchten wir unseren Lesern diesen Artikel vorstellen.
Er behandelt ein dunkles Kapitel deutsch-amerikanischer Zusammenarbeit, über das heute nicht mehr gerne gesprochen wird.

Von Werner Rügemer.

Welche scheinbar magischen Vorgänge im Hintergrund machten es möglich, dass Millionen von NS-Opfern in Deutschland und 19 anderen von den Nationalsozialisten besetzten Ländern in Züge stiegen, zwei oder drei Tage quer durch Europa transportiert wurden, an einer Rampe in Auschwitz wieder ausstiegen – und binnen einer Stunde in Gaskammern ermordet wurden? Im Stundentakt, täglich, nach einem perfekten Zeitplan?»
Edwin Black
antwortet auf diese «bisher nie gestellte Frage»: IBM hat mit seinen Hollerith-Maschinen die Datenverarbeitung für den Völkermord geliefert.

Mit 100 Mitarbeitern durchforstete Black weltweit Archive, um die bisher tabuisierte Geschichte von International Business Machines während des Nazi-Zeit offenzulegen.

IBM, 1922 in New York mit Firmenhymne und Führerprinzip gegründet, ist seitdem ein Vorreiter des internationalen, aggressiven Kapitalismus. IBM-Chef Watson bewunderte autoritäre Politiker wie Mussolini und Hitler, womit er freilich weder in den USA (Henry Ford) noch in Europa alleinstand. Die Dehomag (Deutsche Hollerith-Maschinen-Aktien-Gesellschaft), von fanatischen Nazis geleitet, zu 90 Prozent in IBM-Besitz, wurde bis Kriegsende die erfolgreichste IBM-Tochter.
Von der ersten NS-Volkszählung 1933 bis zum letzten Judentransport 1945: IBM war immer dabei. Tausende Hollerith-Maschinen wurden bei Reichsbahn, Statistik und Finanzämtern, Polizei und Post eingesetzt, nicht zuletzt in den KZ. Ahnenforschung und Rassenkunde wurden automatisiert. Mit ebensolcher Geschwindigkeit automatisierten Großunternehmen ihre Produktion, Buchhaltung und Lagerhaltung mit der neuen Datenverarbeitung aus den USA.

1934 wurde die erste deutsche Fabrik für Hollerith-Maschinen eröffnet, in Berlin. IBM-USA lieferte jährlich 1,5 Milliarden Lochkarten nach Deutschland.
Gerade IBM hatte – etwa im Vergleich zum Unternehmen Ford, das dem NS-Regime Motoren für Wehrmachts-LKWs lieferte – besonders guten Einblick in die Verwendung ihrer Produkte.
Denn IBM verkaufte seine Maschinen nicht, sondern vermietete sie. Also kamen IBM-Beauftragte alle zwei Monate, um die anfälligen Maschinen in KZ, Ministerien und Rüstungsbetrieben zu warten und um vor Ort Bedienungspersonal auszubilden.
Black belegt, wie IBM selbst neue Anwendungsbereiche erkundete und mit NS-Hilfe erschloss. «Wir sezieren den deutschen Volkskörper für den Arzt Adolf Hitler», tönte der Geschäftsführer von IBM Deutschland.

Watson umwarb Hitler, Hitler umwarb Watson. IBM eröffnete Filialen in den besetzten Ländern. IBM hatte weltweit 70 Filialen, aber das Hauptgeschäft lief mit den Nazis.
Die US-Regierung verbot zwar im Krieg Lieferungen von US-Unternehmen an Deutschland. Doch IBM zeigte schon damals, wie man die Politik unterläuft. Die Europa-Zentrale wurde in die «neutrale» Schweiz verlegt. Lochkarten-Lieferungen gingen über andere «neutrale» Staaten wie Schweden und Spanien. Dokumente wurden gefälscht, Lieferverträge wurden geheim abgeschlossen.
Die Regierungen selbst halfen beim Betrug: Wichtige IBM-Korrespondenz zwischen Berlin und New York lief über Diplomatenpost. Watson war Berater von US-Präsident Roosevelt, der ihn gern zum Handelsminister gemacht hätte. Ob Hitler verlor oder gewann: Im IBM-Kalkül waren beiden Varianten enthalten. Es kam auf den größtmöglichen Profit an.

Blacks minutiöse Nachweise über die Verwendung der IBM-Technologie beim Völkermord können gelegentlich übertrieben erscheinen, denn die Erfassung der Juden wäre auch mit anderen Mitteln möglich gewesen, wenn auch sicherlich nicht so effektiv. Hier spielt wohl eine Rolle, dass mit Blacks Material gleichzeitig Klagen gegen IBM begründet werden.

Doch wenn man die Ergebnisse Blacks mit der maßgeblichen Untersuchung von Charles Higham über den Handel der westlichen Alliierten mit den Nazis vergleicht («Trading with the enemy. The Nazi-American Money Plot», 1983), so ist der Erkenntnisfortschritt deutlich: Higham hatte IBM nicht einmal erwähnt.

Das Neue bei Black ist zudem, dass er die Geistesverwandtschaft von IBM und NS im Einzelnen nachweist: es handelt sich um denselben Wirtschafts- und Techniktyp.
«Die Verstrickung des Weltkonzerns in die Verbrechen der Nazis» – so der Untertitel der deutschen Ausgabe. Dies ist eine rituelle Beschönigung.
Black zeigt dagegen, dass der Multi IBM die Verbrechen mitbegangen hat und weltweit dazu beitrug, einzelbetriebliche Profitrationalität und Technikfetischismus auch als Prinzipien der Politik durchzusetzen. Autoritäre, antihumanistische Politik wurde gefördert, Demokratie wurde ausgeschaltet. IBM machte alles zu Ware und Zahl, auch die Menschen; der NS-Staat ging ebenso vor.

Es dürfte kein Zufall sein, dass der damalige BDI-Präsident Hans-Olaf Henkel seinen betriebswirtschaftlichen Fundamentalismus bei IBM gelernt hat.
«Wenn wir nicht begreifen, wie die Nazis an die Namen ihrer Opfer gelangten, werden weitere Listen im Geiste der Inhumanität erstellt werden», so Black. Die Frage ist heute so aktuell wie damals.

Dazu: Edwin Black – IBM und der Holocaust. Die Verstrickung des Weltkonzerns in die Verbrechen der Nazis. Propyläen Verlag, Berlin 2001. 704 S., geb., 59,90 DM.

Das nächste Jahrzehnt der NATO – Die Mobilmachung der Marine gegen Russland und China

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Auf https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8459/ und auf IMI-Online dazu folgende Artikel:

german foreign policy logo

NATO-Bericht macht Vorschläge zur Dämpfung bündnisinterner Konflikte und zur Stärkung der Allianz gegen Russland und China.

BERLIN/BRÜSSEL (Eigener Bericht) – Die NATO soll ihre innere Geschlossenheit stärken und sich mit neuen Schritten gegen Russland und China in Stellung bringen.
Dies fordert ein Bericht („NATO 2030“), den das Militärbündnis anlässlich seines gestern zu Ende gegangenen Außenministertreffens offiziell vorgelegt hat.
Demnach soll zukünftig ein Veto gegen unliebsame Bündnisbeschlüsse erschwert werden; zugleich müsse die Allianz die Kooperation mit Staaten an den Grenzen zu Russland und im regionalen Umfeld Chinas intensivieren.
Der Bericht war im vergangenen Dezember in Auftrag gegeben worden, um offen eskalierende Differenzen innerhalb der Allianz zu kitten, die Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zuvor in einer pointierten Formulierung („Hirntod der NATO“) angeprangert hatte.
Erstellt wurde er unter Leitung von Ex-Verteidigungsminister Thomas de Maizière und dem US-Diplomaten Wess Mitchell.
Der Bericht, der in die Erstellung eines neuen „Strategischen Konzepts“ münden soll, wird von Außenminister Heiko Maas lautstark gelobt, von Experten aber als „sicherheitspolitischer Bauchladen“ abgetan.

Der „Hirntod“ der NATO

Offizieller Auslöser für die Erstellung des Berichts, den die NATO-Außenminister auf ihrem Treffen in den vergangenen zwei Tagen diskutierten, war die Äußerung von Frankreichs Präsident Emmanuel Anfang November 2019, man erlebe gegenwärtig „den Hirntod der NATO“.[1]
Anlass für Macrons Äußerung wiederum war, dass kurz zuvor die Türkei nach Syrien einmarschiert war und die Vereinigten Staaten mitgeteilt hatten, ihre Truppen von dort abzuziehen.
Frankreich hatte, über beides nicht vorab in Kenntnis gesetzt, seine in Syrien operierenden Spezialkräfte überstürzt aus dem Land beordern müssen.
Dabei konnte das Vorgehen weder der USA noch der Türkei als Ausrutscher gewertet werden: Washington setzte unter Präsident Donald Trump zusehends auf Alleingänge; Ankara nutzt unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan sein gewachsenes ökonomisch-politisches Gewicht, um die eigene Expansion ohne besondere Rücksichtnahme auf die Allianz voranzutreiben.
Zwar werden die USA unter ihrem künftigen Präsidenten Joe Biden wohl wieder stärker auf Bündniskooperation setzen; doch kann mit Blick auf die tiefe Zerrissenheit des Landes nicht fest davon ausgegangen werden, dass dies auf Dauer, etwa nach der nächsten Wahl im Jahr 2024, auch so bleibt.

„Vereint für eine neue Ära“

Vor diesem Hintergrund hatte auf Initiative von Außenminister Heiko Maas der Londoner NATO-Gipfel Anfang Dezember 2019 beschlossen, einen „Reflexionsprozess“ zur Konsolidierung des Bündnisses zu starten. Zu diesem Zweck setzte NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg im April eine „Reflexionsgruppe“ ein, die unter Vorsitz von Ex-Verteidigungsminister Thomas de Maizière und dem zuletzt im State Department für Europa zuständigen US-Diplomaten Wess Mitchell den jetzt vorgelegten Bericht „NATO 2030: Vereint für eine neue Ära“ erstellte.
In die zehnköpfige „Reflexionsgruppe“ eingebunden waren sämtliche relevanten Strömungen in der NATO. Explizit beteiligt waren der türkische Diplomat Tacan İldem und Frankreichs Ex-Außenminister Hubert Védrine.
Schwerpunktmäßig geht es darum, den politischen Zusammenhalt des zumindest partiell auseinanderdriftenden Militärbündnisses zu stärken, um mit größtmöglicher Geschlossenheit die Machtkämpfe gegen Russland und China führen zu können. Dazu bietet der aktuelle Bericht nicht nur Kernaussagen über vorgebliche „globale Bedrohungen“ der kommenden Jahre, sondern auch 138 konkrete Empfehlungen für die praktische Arbeit der Allianz.

Bedrohungsszenarien

„Bedrohungen“ diagnostiziert der Bericht der „Reflexionsgruppe“ rund um den Globus. Hatte die NATO in ihrem „Strategischen Konzept“ aus dem Jahr 2010 noch festgestellt: „Heute lebt der euro-atlantische Raum in Frieden“, so ist nun von einer „Rückkehr der Systemrivalität“ und von einem „Aufstieg globaler Bedrohungen“ die Rede.[2]
Russland etwa sei zwar „nach wirtschaftlichen und politischen Maßstäben eine absteigende Macht“; es habe sich aber als „fähig zu territorialer Aggression“ erwiesen und bleibe „im kommenden Jahrzehnt wahrscheinlich eine Hauptbedrohung“ für die Allianz.
China
hingegen, heißt es in dem Bericht, stelle „eine ganz andere Art von Herausforderung für die NATO“ dar: Es sei „gegenwärtig keine direkte militärische Bedrohung für die euro-atlantische Region“, habe aber dennoch „eine globale strategische Agenda“ und werde in den Jahren bis 2030 wohl „die Fähigkeit“ des Bündnisses herausfordern, „kollektive Resilienz herauszubilden“.

Die Formulierung ist unter anderem auf Chinas heftig attackierte Beteiligung am Aufbau von Infrastruktur wie den 5G-Netzen in Europa gemünzt.
„Terrorismus“ bleibe „eine der unmittelbarsten asymmetrischen Bedrohungen für die Allianz“, heißt es weiter; darüber hinaus bestünden „andere Bedrohungen und Herausforderungen“ im Süden fort – in einem riesigen Gebiet von Nordafrika über den Nahen und Mittleren Osten „bis nach Afghanistan“.

Gegen Russland, gegen China

Die konkreten Empfehlungen des Berichts für die praktischen Aktivitäten der NATO haben eine doppelte Dimension: Zum einen sollen sie die zunehmenden Differenzen innerhalb des Bündnisses wenigstens dämpfen; zum anderen zielen sie auf eine strategische Stärkung der Allianz vor allem gegen Russland und China.
So heißt es, „im Norden“ solle die „Partnerschaft“ mit Schweden und Finnland fortgesetzt und intensiviert werden. Faktisch werden beide Länder schon längst als informelle Mitglieder behandelt und sind bei zahlreichen NATO-Treffen vertreten, so zum Beispiel gestern beim Außenministertreffen.
„Im Osten“ müssten „die Partnerschaften mit der Ukraine und Georgien gestärkt“ werden, heißt es weiter; beide Länder fungieren seit Jahren als vorgeschobene Verbündete unmittelbar an den russischen Grenzen.
Mit Blick auf Asien plädiert der Bericht schließlich dafür, „Konsultation und Kooperation mit indo-pazifischen Partnern zu vertiefen“ – mit Australien, Neuseeland, Japan und Südkorea. Die vier Länder zählen bereits zu den „globalen Partnern“ des Kriegsbündnisses; man könne die schon bestehende Zusammenarbeit im „NATO+4-Format“ ausbauen, heißt es.
Als weitere Option nennt der Bericht eine Kooperation mit dem Quad („Quadrilateral Security Dialogue“), einem lockeren Bündnis der USA, Australiens, Japans und Indiens, das sich gegen China richtet – auch militärisch.[3]

Konfliktpotenziale

Mit Blick auf den inneren Bündniszusammenhalt heißt es in den Empfehlungen des Berichts, „die transatlantische Konsultation“ müsse „auf systematische, glaubwürdige und kraftvolle Art und Weise gestärkt werden“. Dazu sollten die Absprachen der Außenminister intensiviert und generell mehr Ministertreffen abgehalten werden.
Zu erwägen sei darüber hinaus, die Stellung des NATO-Generalsekretärs weiter aufzuwerten.
Zudem sollen Blockaden erschwert werden; so haben jüngst Ungarn die Bündniskooperation mit der Ukraine und die Türkei diejenige mit Österreich systematisch torpediert, weil sie auf nationaler Ebene mit den Ländern im Streit liegen. Lege ein Staat – wie in den erwähnten Fällen Ungarn und die Türkei – sein Veto ein, dann müsse dies „auf Ministerebene geschehen, nicht in Gremien“, fordert de Maizière: „Das erhöht den politischen Preis.“[4]
Allerdings erhöht es zugleich die politischen Kosten, wenn Konflikte in Zukunft nicht mehr in Gremien, sondern von den Ministern und damit näher am Blick der Öffentlichkeit ausgetragen werden. Zudem soll in Zukunft, teilt de Maizière mit, „eine Gruppe von Staaten unter dem Dach der Nato“ enger zusammenarbeiten können.
Das eröffnet neue Optionen, schafft aber zugleich neues Konflikt- und Spaltungspotenzial.

„Der übliche sicherheitspolitische Bauchladen“

Erstaunliche Differenzen zeigen sich bei der Beurteilung des Berichts. Außenminister Heiko Maas lobt ausdrücklich, die „Empfehlungen“ des Papiers hätten „Substanz“ und seien „sehr ausgewogen“: „Wir danken der Gruppe für ihre ausgezeichnete Arbeit“.[5]
Ganz anders stuft Patrick Keller, Vizepräsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), das Dokument ein. „Das Beste an diesem Impulspapier ist, dass es keine Überraschungen enthält“, urteilt Keller: Es mangele nicht nur „an echten Innovationen“; auch lasse „der traditionsbewusste Fokus auf Landes- und Bündnisverteidigung“ die „anderen Kernaufgaben des Krisenmanagements und der Partnerschaften arg blass aussehen“.[6]
„Wirklich neue Ideen“ etwa zur „Partnerschaft“ mit nahestehenden Staaten im asiatischen Umfeld Chinas suche man „leider vergeblich“. „Gut die Hälfte des Papiers“ gerate darüber hinaus lediglich „zum üblichen sicherheitspolitischen Bauchladen„.

[1] Emmanuel Macron warns Europe: NATO is becoming brain-dead. economist.com 07.11.2019.

[2] Zitate hier und im Folgenden: NATO 2030: United for a New Era. 25 November 2020.

[3] S. dazu Deutschland im Indo-Pazifik (IV).

[4] „Russland fordert uns heraus“. Frankfurter Allgemeine Zeitung 02.12.2020.

[5] Gemeinsame Erklärung der Außenminister Frankreichs und Deutschlands zum NATO-Reflexionsprozess. Berlin, 01.12.2020.

[6] Patrick Keller: Denkanstöße für die NATO 2030: Zum aktuellen Reflexionspapier. baks.bund.de.

Dazu auch: http://www.imi-online.de/2020/04/14/auf-kurs-in-die-grossmachtkonkurrenz/

Die Mobilmachung der Marine gegen Russland und China

Logovon: Jürgen Wagner | Veröffentlicht am: 14. April 2020

 

stern

Bereits vor einiger Zeit untermauerte die heutige EU-Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen noch in ihrer Zeit alsdeutsche Verteidigungsministerin: „Als politische Allianz [die NATO] fordert uns das herausstechende Merkmal der neuen Sicherheitslage: Die Wiederkehr der Konkurrenz großer Mächte. Unsere amerikanischen Freunde haben das früh erkannt. Wir erkennen es inzwischen auch und wir sehen: Ob wir wollen oder nicht, Deutschland und Europa sind Teil dieses Konkurrenzkampfs. Wir sind nicht neutral. Wir stehen auf der Seite der Freiheit und der Menschenwürde. Wir stehen auf der Seite der Demokratie und der Herrschaft des Rechts. Dafür steht die NATO seit 70 Jahren. Die NATO bietet Verlässlichkeit in einer unberechenbaren Welt.“

Spätestens mit der Veröffentlichung der „Konzeption der Bundeswehr“ im Juli 2018 wurde tatsächlich eine Schwerpunktverlagerung weg von sog. „Stabilisierungseinsätzen“, wie etwa der NATO-Krieg in Afghanistan beschönigend genannt wird, hin zu Großmachtkonflikten eingeleitet.
Heruntergebrochen auf die Teilstreitkräfte wirkt sich dieser neue Fokus nicht zuletzt auch auf die Marine aus, die seit einiger Zeit damit begonnen hat, diverse Rüstungsmaßnahmen mit Blick auf Russland in die Wege zu leiten.
Und auch was China anbelangt, setzten bereits im Sommer 2019 erste Debatten ein, Deutschland solle sich mit Kriegsschiffen in der indopazifischen Region an Maßnahmen zur Eindämmung des aufsteigenden Rivalen beteiligen.
In diesem Zusammenhang könnte sich die am 12. März 2020 erfolgte Ankündigung, mit der Fregatte Hamburg ein deutsches Kriegsschiff in die indopazifische Region zu entsenden, als Schritt über den Rubikon erweisen.

Kramp-KarrenbauerWohl nicht zufällig am selben Tage begründete Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer in einer Rede bei der Deutschen Maritimen Akademie mit den Worten: „Die Aufgaben unserer Marine gehen über die Landes- und Bündnisverteidigung hinaus. Denn Seewege sind Lebensadern. Und so ist die Freiheit der Seewege für Deutschland und unseren Wohlstand von großer strategischer Bedeutung. […] Es wird deutlich: Wir haben ein vitales Interesse an verlässlichen Regeln, an der liberalen internationalen Ordnung. Und die wird auch zu Wasser verteidigt. Viel genutzte strategische Engpässe, wie die Straßen von Hormus und Malakka, sind besonders bedeutsam und in hohem Maße von Regionalkonflikten bedroht, aber auch von Terrorismus und Piraterie. […] In der zweiten Jahreshälfte, während Deutschlands EU-Ratspräsidentschaft, wollen wir außerdem eine Fregatte in den Indischen Ozean entsenden. Als wichtiges Zeichen: Auch in diesem Teil der Welt haben wir Interessen, auch dort setzen wir uns für internationales Recht ein, auch dort stehen wir unseren Partnern zur Seite.“

Rüstung für die Großmachtkonkurrenz

Ein weiterer Akteur, der aktuell lautstark das Lied von der neuen Großmachtkonkurrenz singt, ist Joachim Krause, der Leiter des „Instituts für Sicherheitspolitik Kiel“ (ISPK).
Auch aus seiner Sicht tritt die Welt in „eine Phase“, in der „strategische Rivalität und Konfrontation an der Tagesordnung“ wären: „Die Schauplätze dieser strategischen Konfrontationen befinden sich in unterschiedlichen Regionen. In Ostasien verhält sich China immer anmaßender und aggressiver gegenüber seinen Nachbarn. Russland bedroht die Ukraine und die baltischen Staaten.“

Das ISPK ist die aktuell wohl einflussreichste Denkfabrik für maritime Fragen außerhalb der Bundeswehr (aber mit beträchtlichen Sympathien für die Truppe ausgestattet).
Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass es sich der Frage widmet, was die Hinwendung zur Großmachtkonkurrenz denn für Strategie und Bewaffnung der Marine konkret bedeutet.
Deshalb kommt ein anderer Beitrag aus dem gut vernetzten ISPK-Stall zu dem Ergebnis, zuallerst müsse die Re-Fokussierung auf Russland und China auch mit den entsprechenden Ressourcen unterfüttert werden: „Im Zuge dieses ersten Paradigmenwechsels der NATO, der Multilateralismus, kooperative Sicherheit und Konfliktbewältigung voranstellte, wurden die Marinen zunehmend in sogenannten out-of-area-Operationen fernab der Heimat eingesetzt. Die Zeit zwischen dem Zerfall der UdSSR und dem Aufbrechen erneuter strategischer Rivalität war von einem steten, teils rasanten, Wandel fast aller europäischen Marinen gekennzeichnet. Vielerorts wurden die Fähigkeiten vernachlässigt, in hochintensiven Szenarien gegen bestens ausgerüstete gegnerische Einheiten zu bestehen. Vor dem Hintergrund einer veränderten Bedrohungslage und einem zunehmend breiteren Verständnis des Sicherheitsbegriffs wurden Seestreitkräfte vermehrt im Rahmen von Stabilisierungseinsätzen, Anti-Terror-Operationen und zur Aufrechterhaltung einer guten Ordnung zur See eingesetzt. Anstatt feindliche U-Boote nördlich des Polarkreises zu jagen, verfolgten die Kriegsschiffe unter NATO- und EU-Mandaten nun Piraten vor dem Horn von Afrika. […] Die Vereinigten Staaten und ihre transatlantischen Partner in Europa sind derzeit darum bemüht, ihre Strategien an die (wieder) wahrgenommene Gefahr ‚klassischer‘ Konflikte anzupassen. Die Maßnahmen reichen von Investitionen in Forschung und Entwicklung von high-end-Technologien bis zur Erhöhung sichtbarer wie glaubwürdiger Präsenz und der Stärkung territorialer Verteidigungsfähigkeiten.“

Der neue Fokus auf die „Landes-/Bündnisverteidigung“ (LV/BV) – sprich: die Vorbereitung auf Großmachtkonflikte – wird aktuell von allen Teilstreitkräften bemüht, um um mehr Ressourcen zu werben.
Für die Marine tat dies unlängst auch ihr Chef, Inspekteur Andreas Krause: „Die Deutsche Marine leistet einen einzigartigen und unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der freien Seewege und ist ein wesentlicher Garant unseres Wohlstands. Neben dem Schutz der Seehandelswege und dem internationalen Krisenmanagement erfährt zudem die Landes- und Bündnisverteidigung seit 2014 wieder eine gleichrangige Bedeutung. Diese größte Aufgabenvielfalt ihrer Geschichte erfüllt die Marine mit der kleinsten Flotte seit ihrer Gründung – derzeit 46 Einheiten. Es ist daher von Bedeutung, dass wir die eingeleitete Modernisierung und den Aufwuchs der Marine weiter konsequent und mit vollem Einsatz verfolgen, um das breiter gewordene Aufgabenspektrum im vollen Umfang erfüllen zu können.“

Maritime Russland-Prioritäten

Seit Jahren baut die Marine ihre Präsenz aus, wobei ein Schwerpunkt aufgrund der Konflikte mit Russland die „Nasse Nordflanke“ darstellt, wie sie im Marinejargon genannt wird.
Die Bundeswehr müsse für „Randmeerkriege“ gerüstet sein, hieß es bereits in der Konzeption der Bundeswehr vom Juli 2018: „[Die] Befähigung zur Randmeerkriegführung […] bleibt unverändertes Ziel für die Ausgestaltung der deutschen SeeSK [Seestreitkräfte]. Im Rahmen der LV/BV spielen dabei der Nordflankenraum der NATO und die Ostsee […] zunehmend eine wichtige Rolle.“

In ihrer bereits eingangs zitierten Rede über Deutschlands maritimen Interessen vom 12. März 2020 fokussierte sich Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer zunächst einmal auf den geographisch näherliegenden neuen Großmachtkonkurrenten: „Blicken wir zunächst auf die Landes- und Bündnisverteidigung.
Da ist klar, dass Russland unsere zentrale militärische Herausforderung bleibt. Das betrifft gleich drei maritime Räume:

Erstens die Ostsee. Sie ist eine wichtige Nachschubroute ins Baltikum. Und was oft vergessen wird: Unter den NATO/EU-Anrainern der Ostsee hat Deutschland die größte Marine. Daraus erwächst uns eine besondere Verantwortung zu führen und zu koordinieren. Das tun wir auch schon, zum Beispiel mit unserer Initiative zur Baltic Commanders Conference.

Der zweite maritime Raum ist der Nordatlantik. Hier beschäftigt mich vor allem die GIUK-Lücke, die gedachte Linie zwischen Grönland, Island und Großbritannien. Ihr kommt hohe strategische Bedeutung zu, da sie über den Zugang zu den nordatlantischen Versorgungslinien entscheidet. Hier geht es um die Verbindung zwischen Nordamerika – also unseren Verbündeten USA und Kanada – und Europa. Deswegen brauchen wir an dieser Stelle mehr Präsenz und Wirkmöglichkeit. Denn, was vielen nicht bewusst ist: Hier geht es auch um den Schutz der Tiefseekabel zwischen Europa und Amerika, die für die digitale Kommunikation und die digitale Wirtschaft enorm wichtig sind.

Und zum Dritten – oft vernachlässigt – das Schwarze Meer. Ein maritimer Raum, in den Russland verstärkt wirkt, wo Russland Druck ausübt. Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere NATO- und EU-Partner in der Region stärken.“

Marinekommando und Rüstungsvorhaben

Insbesondere mit Blick auf die Ostsee wurde bereits 2018 die Einrichtung eines NATO-Marinekommandos („Baltic Maritime Component Command“, BMCC) in Rostock beschlossen, das sich augenblicklich im Aufbau befindet. Es soll laut einer Pressemitteilung der Marine in diesem Zusammenhang künftig eine zentrale Rolle spielen: „Das BMCC kann der NATO dabei als maritimes Führungskommando für Operationen in der Ostsee und an der Nordflanke des Bündnisses, aber auch in anderen Regionen, zum Zwecke der Landes- und Bündnisverteidigung zur Verfügung gestellt werden.“

Vor allem sei es erforderlich, für die „Baltischen Staaten“, falls nötig, eine „Nachversorgung über die Ostsee“ sicherzustellen, heißt es in einer weiteren Bundeswehr-Presseerklärung: „Die Ostsee verlängert die Nordflanke bis zu unseren östlichen NATO-Partnern Estland, Lettland, Litauen und Polen. Sie fungiert als nasse Flanke, über die Nachschub organisiert werden muss. Es ist deswegen essentiell, dass die Seeverbindungen nach Osten offenbleiben. Vor dem Hintergrund der seit 2014 signifikant veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen verstärken wir gemeinsam mit unseren Alliierten und Partnern die Präsenz sowie die Manövertätigkeit in der Ostsee, um zu zeigen, dass jeder im Rahmen der geltenden Vereinbarungen und Regelungen die Hohe See nutzen darf – auch in der Ostsee und ganz gleich vor wessen Küste (außerhalb der territorialen Gewässer). Letztlich dient dies der Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung und setzt ein Zeichen der Solidarität gegenüber unseren östlichen Verbündeten.“

In diesem Zusammenhang ist auch der Beschluss zum Ankauf fünf weiterer Korvetten der Klasse K130 zu sehen, die bis 2022 beschafft sein sollen.
Aufgrund ihrer kleinen und wendigen Bauart sind sie „bestens“ für besagte „Randmeerkriege“, wie der Inspekteur der Marine, Vizeadmiral Andreas Krause, angab, der erklärte, sie würden es künftig ermöglichen, sich „stärker um den vernachlässigten Raum der Nordflanke zu kümmern.“
Und auch ein Level darüber, bei den Fregatten, gerät Russland wieder zunehmend ins Rüstungsvisier: Während die bisherige Fregattenklasse 125 vor allem auch als Unterstützung für Militäreinsätze im Globalen Süden „nützlich“ sein sollte, soll die künftige Generation wieder primär Großmächte und hier vor allem Russland ins Visier nehmen.
In der Februar-Ausgabe des Marineforums erläutert Fregattenkapitän Andreas Uhl, Bevollmächtigter Vertreter F 127 im Marinekommando Rostock in der Abteilung Planung, das Anforderungsprofil an die nächste Fregattenklasse – einer „Next Generation Fregate“, die er als „Rückgrat der Flotte zur Mitte dieses Jahrhunderts“ bezeichnet: „Die Klasse 125 wurde zu Beginn des Jahrhunderts als Stabilisierungseinheit […] konzipiert. Die Grundidee für F 127 basiert dagegen auf der Wiederausrichtung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung und repräsentiert den dazugehörigen maritimen Anteil.“

Doch wie eingangs bereits angedeutet, nicht nur Russland, auch eine weitere Großmacht rückt mittlerweile in den Fokus der Marine.

China: Zwischen Rivalität, Neid und Bewunderung

In Ostasien spielt zunehmend die macht- und geopolitische Musik: Der Schwerpunkt der Weltwirtschaft verlagert sich zusehends dorthin und die etablierten Westmächte geraten dabei zunehmend in Konflikt mit dem aufstrebenden China, das eingedämmt werden soll.
Schon länger streben deshalb die USA, Großbritannien und Frankreich eine Ausweitung ihrer dortigen maritimen Militärpräsenz an, während Deutschland sich zumindest in dieser Region lange militärisch ziemlich bedeckt hielt. Doch spätestens ab Sommer letzten Jahres drehte sich der Wind, nachdem die Rufe nach der Entsendung deutscher Kriegsschiffe immer lauter wurden.

Im November 2019 veröffentlichte das Marinekommando seinen Jahresbericht „Fakten und Zahlen zur maritimen Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland 2019“.
Mit einer Mischung aus Neid, Bewunderung und Rivalität beschreibt der Bericht, die chinesische Marine verfüge heute „über mehr als 300 Kriegsschiffe, während die Zahl der US-Schiffe mit weltweiten Einsatzaufgaben in den letzten Jahren zwischen 270 und 290 lag.“
Damit sei China eine „außergewöhnliche Transformation“ gelungen, es sei in der modernen Geschichte das einzige „Beispiel dafür, wie eine Landmacht zu einer hybriden Land- und Seemacht wird.“

Äußerst kritisch werden in dem Bericht die chinesischen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer und die seit einiger Zeit gemeinsam mit Russland abgehaltenen Militärmanöver in der Region beschrieben.
Interessant ist dabei aber die Einschätzung, dass die chinesischen Aktivitäten vor allem wirtschafts- bzw. handelspolitisch motiviert seien: „Moskau und Peking nutzen die gemeinsamen Marineübungen, um geopolitische Signale zu setzen. Vorrangig will China seine Seewege sichern, weil seine kommerziellen Interessen weltweit zunehmen. Über 90 % des globalen Ferngüterhandels werden über den Seeweg abgewickelt, zudem ist China der weltweit größte Rohölimporteur.“

Was der Jahresbericht hier aber für China kritisiert, ist so ziemlich genau das, was einige Seiten weiter vorne für Deutschland in Anspruch genommen wurde: „Mehr als 90 % der weltweit gehandelten Güter werden über den Seeweg transportiert, der maritime Weltmarkt steigt jedes Jahr um fast 5 %. […] Als eine der führenden Exportnationen und als Hochtechnologiestandort ist Deutschland auf die freie und ungehinderte Nutzung der See angewiesen.“

Schritt für Schritt gen Osten

Seit Jahren schiebt die deutsche Marine ihre Präsenz Schritt für Schritt in Richtung Osten.
Den Anfang machte der EU-Einsatz ATALANTA am Horn von Afrika, an dem sich die Marine seit seinem Beginn im Jahr 2008 beteiligt.
Der Einsatz vor der Küste Somalias zielt auf die Kontrolle des Golfs von Aden ab, eines der weltweit wichtigsten Nadelöhre der Handels- und Tankerschifffahrt.
Aus diesem Grund wird ATALANTA seither nahezu routinemäßig weiter verlängert, wodurch sich eine Art militärischer Dauerpräsenz zur Absicherung dieses zentralen Handelsweges ergibt.

Seither wird immer wieder gefordert, die Fühler weiter nach Osten auszustrecken. Eine zentrale Figur ist hier unter anderem Carlo Masala, Professor an der Bundeswehr-Universität in München.
Bereits 2015 schrieb er in einem Papier für die Konrad-Adenauer-Stiftung:

„Nach dem Mittelmeer in Antike und Mittelalter und dem Atlantik in der Neuzeit, gilt der indische Ozean als das wichtigste Weltmeer des 21. Jahrhunderts. Die Bedeutung des Indischen Ozeans leitet sich von seinen engen Zufahrtswegen und seiner Rolle als Transitozean der Weltwirtschaft ab. Mit dem Golf von Aden, dem Bab el-Mandeb, dem Suez-Kanal, der Straße von Hormuz, der Straße von Malakka, der Sundastraße und der Straße von Lombok befinden sich die global wichtigsten maritimen Nadelöhre in dieser Region. […] Deutschlands Wohlstand hängt vom freien, internationalen Seehandel und vom ungehinderten Zugang zu den Rohstoffmärkten ab. Die Gewährleistung maritimer Sicherheit im Indischen Ozean ist daher essentielles Interesse Deutschlands. Berlin muss sich – viel stärker als bisher – in der Region engagieren.“

Weiter führte Masala aus, es gehe zwar darum, sich auf ganz verschiedene Arten einzubringen, ein „militärisches Engagement“ solle dabei aber auch „nicht ausgeschlossen werden.“

Masala war dann auch ein wichtiger Akteur, als im Sommer des vergangenen Jahres die Debatte um eine Entsendung deutscher Kriegsschiffe an den Persischen Golf Fahrt aufnahm.
Mit einem Handelsblatt-Artikel, der provokativ mit „Kein Blut für Öl?“ betitelt war, sowie mit einem in viel diskutierten Optionspapier, wie eine deutsche Militärpräsenz am Golf konkret aussehen könnte, brachte sich der Bundeswehr-Professor hier mit dementsprechenden Forderungen ein.
Die Debatte mündete bislang zwar (noch) nicht in eine konkrete deutsche Militärpräsenz am Golf, sie führte aber unter anderem zum Beschluss der „Europäischen Marine-Überwachungsmission in der Meerenge von Hormus“ („European Maritime Awareness in the Strait of Hormuz“, EMASOH) im Januar 2020.
In ihrem Rahmen entsenden nun Frankreich, Dänemark und die Niederlanden Kriegsschiffe in die Region und werden dabei von fünf weiteren europäischen Ländern, darunter auch Deutschland, politisch unterstützt (siehe Telepolis 21. Januar 2020).

Auf Kurs nach Ostasien?

Ungefähr um dieselbe Zeit, wie die Debatte um deutsche Kriegsschiffe am Persischen Golf losgetreten wurde, tauchten auch erste Berichte auf, im Verteidigungsministerium werde darüber nachgedacht, sich mit eigenen Kriegsschiffen an Manövern für die Freiheit der Schifffahrt („Freedom of Navigation Operations“, FONOPS) in Ostasien zu beteiligen. Dabei geht es darum, etwaige chinesische Ansprüche auf die Kontrolle von Schifffahrtswegen zu konterkarieren bzw. ihnen mit einer eigenen Präsenz zur Kontrolle der besagten Nadelöhre entgegenzutreten.
Zwar sind hier derzeit westlicherseits primär die USA (und in etwas abgeschwächter Form Großbritannien und Frankreich) aktiv, doch aus den Reihen des sicherheitspolitischen Establishments wurde zu diesem Zeitpunkt vermehrt nach einer deutschen Beteiligung gerufen, um die Verbündeten in ihren Bestrebungen zur Eindämmung Chinas zu unterstützen und damit gleich auch als eine Art Kollateralnutzen das eigene militär- und machtpolitische Profil zu stärken (siehe Telepolis, 17. Juni 2019).

Der nächste sicherheitspolitische Meilenstein für eine deutsche Militärpräsenz in Ostasien war dann die Grundsatzrede von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer Anfang November 2019, in der sie ganz generell forderte, Deutschland müsse (noch) mehr militärische „Verantwortung“ übernehmen. Ganz konkret äußerte sie sich aber mit Blick auf Ostasien:

„Unsere Partner im Indo-Pazifischen Raum – allen voran Australien, Japan und Südkorea, aber auch Indien – fühlen sich von Chinas Machtanspruch zunehmend bedrängt. Sie wünschen sich ein klares Zeichen der Solidarität. Für geltendes internationales Recht, für unversehrtes Territorium, für freie Schifffahrt. Es ist an der Zeit, dass Deutschland auch ein solches Zeichen setzt, indem wir mit unseren Verbündeten Präsenz in der Region zeigen. Weil wir ein Interesse daran haben, dass bestehendes Recht respektiert wird. Und weil wir nur dann auf die Solidarität anderer zählen können, wenn wir selbst solidarisch sind.“

Ungeachtet der Tatsache, dass „bestehendes Recht“ keineswegs respektiert wird, wenn es westlichen Interessen zuwiderläuft (siehe Telepolis, 26. Februar 2019), ist entscheidend, dass diesen Worten nun anscheinend Taten folgen sollen.

Fregatte für das Mare Nostrum

Am 12. März 2020 wurden dann die Früchte der seit Monaten geführten Debatte geerntet, indem die Marine in einer Pressemitteilung Vollzug meldete: Ab 7. Mai 2020 werde sich die Fregatte „Hamburg“ auf eine fünfmonatige Reise „um den halben Globus“ in Richtung Indopazifik begeben: „Diese umfasst insbesondere die Teilnahme am Indian Ocean Naval Symposium (IONS unter französischer Führung) in Réunion Ende Juni. […] Nach der Teilnahme am IONS fügt sich die Fregatte in das Deutsch-Französische Manöver DEFRAM ein. Dort wird die Zusammenarbeit mit der französischen Marine trainiert bzw. gefestigt. Nach Beendigung des Verbandes macht sich die ‚Hamburg‘ auf den Weg Richtung Australien und wird voraussichtlich von dort aus verschiedene Häfen im Indischen Ozean besuchen. Neben den Hafenbesuchen sind jeweils Übungsabschnitte mit den Marinen der jeweiligen Gastländer geplant.“

Damit schließt sich der Kreis: Bereits in seinerJährlichen Weisung Marine 2020griff der Marineinspekteur Andreas Krause Anfang des Jahres nicht nur explizit die bereits erwähnte Grundsatzrede von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer auf, sondern wertete die darin artikulierte Forderung, deutsche Interessen künftig „besser“ zu „schützen“, gleich auch als Auftrag, der nicht zuletzt den Indopazifik einschließe:

„‘Ein Land unserer Größe und unserer wirtschaftlichen und technologischen Kraft, ein Land unserer geostrategischen Lage und mit unseren globalen Interessen, das kann nicht einfach nur am Rande stehen und zuschauen.‘ Mit diesen Worten hat die Bundesministerin der Verteidigung die Situation in Deutschland in ihrer Grundsatzrede im November 2019 beschrieben. Wenngleich diese Aussage die gesamte Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik adressiert und die Notwendigkeit für ein stärkeres Engagement unseres Landes formuliert, so bestimmt sie auch den Kurs der Deutschen Marine. […] Als führende Handelsnation ist Deutschland auf freie und sichere Seewege angewiesen, um den Wohlstand unseres Landes zu gewährleisten. Daraus erwächst für die Deutsche Marine die Aufgabe, diese für unser Land so wichtigen Routen bereits in Friedenszeiten zu schützen. wenngleich Atlantik und Mittelmeer sowie Nord- und Ostsee nichts von ihrer strategischen Relevanz eingebüßt haben – das neue ,Mare Nostrum‘ der Welt ist der Indische Ozean. 35 Prozent aller Exporte der EU durchqueren diesen Ozean auf ihrem Weg Richtung Ostasien, Tendenz steigend. Insgesamt passieren heute 50 Prozent des weltweiten Containerverkehrs und 70 Prozent des weltweiten Handels mit Öl die Seewege des Indischen Ozeans.“

Mit ihrer bereits mehrfach zitierten Rede vom 12. März betätigte Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer einmal mehr den Indo-Pazifik-Kurs der Marine, der durch die von ihr explizit begrüßte und zeitgleich verkündete Entsendung der Fregatte Hamburg in die Region untermauert werden soll, sofern die Corona-Krise hier nicht noch einen Strich durch die Marinerechnung machen sollte.

Weiter dazu https://www.imi-online.de/2020/09/01/indopazifik-nato/

und https://www.imi-online.de/2020/07/13/nato-china-ausrichtung/

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen

Folter gegen Enthüllungsjournalisten Assange: «Vor unseren Augen kreiert sich ein mörderisches System» – mit einer Online-Petition

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Assange2020

Assange2020

Bitte unterzeichnet, falls noch nicht geschehen, den u.a. Aufruf !

 

https://www.change.org/p/verhindert-die-auslieferung-von-julian-assange-an-die-usa

Auf der Suche nach dem Interesse, das ausgerechnet Schweden, kein NATO-Mitglied, an der Entsorgung dieses Whistleblowers hat, fällt mir spontan die Rolle Schwedens als mittelgroße Waffenexportnation ein, 2018 auf dem 22.Platz der Weltrangliste http://www.factfish.com/de/statistik-land/schweden/waffenexporte .

Eine konstruierte Vergewaltigung und manipulierte Beweise in Schweden, Druck von Grossbritannien, das Verfahren nicht einzustellen, befangene Richter, Inhaftierung, psychologische Folter – und bald die Auslieferung an die USA mit Aussicht auf 175 Jahre Haft, weil er Kriegsverbrechen aufdeckte:
Erstmals spricht der Uno-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, über die brisanten Erkenntnisse seiner Untersuchung im Fall von Wikileaks-Gründer Julian Assange.

Ein Interview von Daniel Ryser und Yves Bachmann (Bilder), 31.01.2020

Here you find the complete English version of this interview: https://www.republik.ch/2020/01/31/nils-melzer-about-wikileaks-founder-julian-assange
Wegen der Wichtigkeit hier das komplette Interview:

1. Die schwedische Polizei konstruiert eine Vergewaltigung

Nils Melzer, warum befasst sich der Uno-Sonder­berichterstatter für Folter mit Julian Assange?
Das hat mich das Auswärtige Amt in Berlin kürzlich auch gefragt: Ist das wirklich Ihr Kernmandat? Ist Assange ein Folteropfer?

Was haben Sie geantwortet?

Der Fall berührt mein Mandat in dreifacher Hinsicht. Erstens: Der Mann hat Beweise für systematische Folter veröffentlicht. Statt der Folterer wird nun aber er verfolgt.
Zweitens wird er selber so misshandelt, dass er heute selbst Symptome von psychologischer Folter aufzeigt.
Und drittens soll er ausgeliefert werden an einen Staat, der Menschen wie ihn unter Haft­bedingungen hält, die von Amnesty International als Folter bezeichnet werden.
Zusammengefasst: Julian Assange hat Folter aufgedeckt, er wurde selber gefoltert und könnte in den USA zu Tode gefoltert werden. Und so etwas soll nicht in meinen Zuständigkeits­bereich fallen?
Zudem ist der Fall von emblematischer Bedeutung, er ist für jeden Bürger in einem demokratischen Staat von Bedeutung.

Warum haben Sie sich denn nicht viel früher mit dem Fall befasst?

Stellen Sie sich einen dunklen Raum vor. Plötzlich richtet einer das Licht auf den Elefanten im Raum, auf Kriegs­verbrecher, auf Korruption. Assange ist der Mann mit dem Schein­werfer.
Die Regierungen sind einen Moment lang schockiert. Dann drehen sie mit den Vergewaltigungs­vorwürfen den Lichtkegel um. Ein Klassiker in der Manipulation der öffentlichen Meinung.
Der Elefant steht wieder im Dunkeln, hinter dem Spotlight. Stattdessen steht jetzt Assange im Fokus, und wir sprechen darüber, ob er in der Botschaft Rollbrett fährt, ob er seine Katze richtig füttert. Wir wissen plötzlich alle, dass er ein Vergewaltiger ist, ein Hacker, Spion und Narzisst.
Und die von ihm enthüllten Missstände und Kriegs­verbrechen verblassen im Dunkeln. So ist es auch mir ergangen. Trotz meiner Berufs­erfahrung, die mich zur Vorsicht mahnen sollte.

Können wir von vorne beginnen? Wie sind Sie zu dem Fall gekommen?

Im Dezember 2018 wurde ich erstmals von seinen Anwälten um eine Intervention gebeten. Zunächst sagte ich ab. Ich war mit anderen Gesuchen überlastet und kannte den Fall nicht wirklich.
In meiner von den Medien geprägten Wahrnehmung hatte auch ich das Vorurteil, dass Julian Assange irgendwie schuldig ist und ja, dass er mich manipulieren will.
Im März 2019 kamen die Anwälte ein zweites Mal auf mich zu, da sich die Anzeichen verdichteten, dass Assange bald aus der ecuadorianischen Botschaft ausgewiesen werden könnte. Sie schickten mir einige Schlüssel­dokumente und eine Zusammen­fassung des Falls. Und da dachte ich, dass ich es meiner professionellen Integrität schuldig bin, mir das zumindest einmal anzuschauen.

Und dann?

Schnell wurde mir klar, dass hier etwas nicht stimmt. Dass es einen Widerspruch gibt, der sich mir mit meiner ganzen juristischen Erfahrung nicht erschliesst:
Warum befindet sich ein Mensch neun Jahre lang in einer strafrechtlichen Voruntersuchung zu einer Vergewaltigung, ohne dass es je zur Anklage kommt?

Ist das aussergewöhnlich?

Ich habe noch nie einen vergleichbaren Fall gesehen. Jeder kann gegen jeden eine Voruntersuchung auslösen, indem er zur Polizei geht und die andere Person beschuldigt.
Die schwedischen Behörden wiederum waren an der Aussage von Assange nie interessiert. Sie liessen ihn ganz gezielt ständig in der Schwebe.
Stellen Sie sich vor, Sie werden neuneinhalb Jahre lang von einem ganzen Staats­apparat und von den Medien mit Vergewaltigungs­vorwürfen konfrontiert, können sich aber nicht verteidigen, weil es gar nie zur Anklage kommt.

Sie sagen: Die schwedischen Behörden waren an der Aussage von Assange nicht interessiert. Medien und Behörden zeichneten in den vergangenen Jahren ein gegenteiliges Bild:
Julian Assange sei vor der schwedischen Justiz geflüchtet, um sich der Verantwortung zu entziehen.

Das dachte ich auch immer, bis ich zu recherchieren begann. Das Gegenteil ist der Fall. Assange hat sich mehrfach bei den schwedischen Behörden gemeldet, weil er zu den Vorwürfen Stellung nehmen wollte. Die Behörden wiegelten ab.

Was heisst das: Die Behörden wiegelten ab?

Darf ich von vorn beginnen? Ich spreche fliessend Schwedisch und konnte deshalb alle Original­dokumente lesen. Ich traute meinen Augen nicht: Nach Aussagen der betroffenen Frau selber hat es nie eine Vergewaltigung gegeben.
Und nicht nur das: Die Aussage dieser Frau wurde im Nachhinein ohne ihre Mitwirkung von der Stockholmer Polizei umgeschrieben, um irgendwie einen Vergewaltigungs­verdacht herbeibiegen zu können.
Mir liegen die Dokumente alle vor, die Mails, die SMS.

«Die Aussage der Frau wurde von der Polizei umgeschrieben» – wovon reden Sie?

Am 20. August 2010 betritt eine Frau namens S. W. in Begleitung einer zweiten Frau namens A. A. einen Polizei­posten in Stockholm. S. W. sagt, sie habe mit Julian Assange einvernehmlichen Geschlechts­verkehr gehabt. Allerdings ohne Kondom.
Jetzt habe sie Angst, dass sie sich mit HIV infiziert haben könnte, und wolle wissen, ob sie Assange dazu verpflichten könne, einen HIV-Test zu machen. Sie sei in grosser Sorge.
Die Polizei schreibt ihre Aussage auf und informiert sofort die Staats­anwaltschaft.
Noch bevor die Einvernahme überhaupt abgeschlossen werden kann, informiert man S. W. darüber, dass man Assange festnehmen werde wegen Verdachts auf Vergewaltigung. S. W. ist schockiert und weigert sich, die Befragung weiterzuführen. Noch aus der Polizei­station schreibt sie einer Freundin eine SMS und sagt, sie wolle Assange gar nicht beschuldigen, sondern wolle nur, dass er einen HIV-Test mache, aber die Polizei wolle ihn ganz offensichtlich «in die Finger kriegen».

Was bedeutet das?

S. W. hat Julian Assange gar nicht der Vergewaltigung bezichtigt. Sie weigert sich, die Einvernahme weiterzuführen, und fährt nach Hause.
Trotzdem erscheint zwei Stunden später im «Expressen», einer schwedischen Boulevard­zeitung, die Titel-Schlagzeile: Julian Assange werde der doppelten Vergewaltigung verdächtigt.

Der doppelten Vergewaltigung?

Ja, denn es gibt ja noch eine zweite Frau, A. A. Auch sie wollte keine Anzeige erstatten, sondern hat lediglich S. W. auf den Polizei­posten begleitet. Sie wurde an dem Tag noch gar nicht einvernommen.
Später sagte sie dann aber, Assange habe sie sexuell belästigt. Ich kann natürlich nicht sagen, ob das wahr ist oder nicht.
Ich beobachte einfach den Ablauf: Eine Frau betritt einen Polizei­posten. Sie will keine Anzeige machen, aber einen HIV-Test einfordern. Die Polizei kommt auf die Idee, dass dies eine Vergewaltigung sein könnte, und erklärt die Sache zum Offizial­delikt.
Die Frau weigert sich, das zu unterschreiben, geht nach Hause, schreibt einer Freundin, sie wolle das nicht, aber die Polizei wolle Assange «in die Finger kriegen».
Zwei Stunden später steht es in der Zeitung. Wie wir heute wissen, hat die Staats­anwaltschaft es der Presse gesteckt. Und zwar ohne Assange überhaupt zu einer Stellung­nahme einzuladen.
Und die zweite Frau, die laut Schlagzeile vom 20. August ebenfalls vergewaltigt worden sein soll, wurde erst am 21. August überhaupt einvernommen.

Was hat die zweite Frau später ausgesagt?

Sie sagte aus, sie habe Assange, der für eine Konferenz nach Schweden gekommen war, ihre Wohnung zur Verfügung gestellt. Eine kleine Einzimmer­wohnung. Als Assange in der Wohnung ist, kommt sie früher als geplant nach Hause.
Sie sagt, das sei kein Problem. Er könne mit ihr in ihrem Bett schlafen. In jener Nacht sei es zum einvernehmlichen Sex gekommen. Mit Kondom. Sie sagt aber, Assange habe während des Geschlechts­verkehrs das Kondom absichtlich kaputtgemacht. Wenn dem so ist, ist das natürlich ein Sexual­delikt, sogenanntes stealthing.
Die Frau sagt aber auch: Sie habe erst im Nachhinein gemerkt, dass das Kondom kaputt ist. Das ist ein Widerspruch, der unbedingt hätte geklärt werden müssen: Wenn ich es nicht merke, kann ich nicht wissen, ob der andere es absichtlich getan hat. Auf dem als Beweis­mittel eingereichten Kondom konnte keine DNA von Assange oder A. A. nachgewiesen werden.

Woher kannten sich die beiden Frauen?

Sie kannten sich nicht wirklich. A. A., die Assange beherbergte und als seine Presse­sekretärin fungierte, hatte S. W. an einem Anlass kennengelernt, an dem sie einen rosa Kaschmir­pullover getragen hatte.
Sie wusste offenbar von Assange, dass er auch mit S. W. ein sexuelles Abenteuer anstrebte. Denn eines Abends erhielt sie von einem Bekannten eine SMS: Assange wohne doch bei ihr, er möchte ihn gerne kontaktieren. A. A. antwortet ihm: Assange schlafe im Moment wohl gerade mit dem «Kashmir-Girl».
Am nächsten Morgen telefoniert S. W. mit A. A. und sagt, sie habe tatsächlich ebenfalls mit Assange geschlafen und habe nun Angst, sich mit HIV infiziert zu haben. Diese Angst ist offenbar echt, denn S. W. hat sogar eine Klinik aufgesucht, um sich beraten zu lassen.
Darauf schlägt ihr A. A. vor: Lass uns zur Polizei gehen, die können Assange zwingen, einen HIV-Test zu machen. Die beiden Frauen gehen allerdings nicht zur nächstgelegenen Polizei­station, sondern zu einer weit entfernten, wo eine Freundin von A. A. als Polizistin arbeitet, die dann auch noch gerade die Einvernahme macht; und zwar anfänglich in Anwesenheit ihrer Freundin A. A., was alles nicht korrekt ist.
Bis hierhin könnte man allenfalls noch von mangelnder Professionalität sprechen. Die bewusste Böswilligkeit der Behörden wurde aber spätestens dann offensichtlich, als sie die sofortige Verbreitung des Vergewaltigungs­verdachts über die Tabloid­presse forcierten, und zwar ohne Befragung von A. A. und im Widerspruch zu den Aussagen von S. W.; und auch im Widerspruch zum klaren Verbot im schwedischen Gesetz, die Namen von mutmasslichen Opfern oder Verdächtigen in einem Sexual­strafverfahren zu veröffentlichen.
Jetzt wird die vorgesetzte Haupt­staatsanwältin auf den Fall aufmerksam und schliesst die Vergewaltigungs­untersuchung einige Tage später mit der Feststellung, die Aussagen von S. W. seien zwar glaubwürdig, doch gäben sie keinerlei Hinweise auf ein Delikt.

Aber dann ging die Sache erst richtig los. Warum?

Nun schreibt der Vorgesetzte der einvernehmenden Polizistin eine Mail: Sie solle die Aussage von S. W. umschreiben.
ae7c94c0202d2e237296d811e97f684822e69dc5.jpeg?size=3087x3901&resize=3087«Verfahre wie folgt. Füge es in ein Verhör ein und signiere das Verhör»: Der Mailverkehr bei der schwedischen Polizei im Original. Die deutsche Übersetzung finden Sie hier.

Was hat die Polizistin umgeschrieben?

Das weiss man nicht. Denn die erste Befragung wurde im Computer­programm direkt überschrieben und existiert nicht mehr. Wir wissen nur, dass die ursprüngliche Aussage gemäss Haupt­staatsanwältin offenbar keinerlei Hinweise auf ein Delikt beinhaltete.
In der revidierten Form steht, es sei zu mehrmaligem Geschlechts­verkehr gekommen. Einvernehmlich und mit Kondom. Aber am Morgen sei die Frau dann aufgewacht, weil er versucht habe, ohne Kondom in sie einzudringen. Sie fragt: «Trägst du ein Kondom?» Er sagt: «Nein.» Da sagt sie: «You better not have HIV», und lässt ihn weitermachen.
Diese Aussage wurde ohne Mitwirkung der betroffenen Frau redigiert und auch nicht von ihr unterschrieben. Es ist ein manipuliertes Beweis­mittel, aus dem die schwedischen Behörden dann eine Vergewaltigung konstruiert haben.

Warum sollten die schwedischen Behörden das tun?

Der zeitliche Kontext ist entscheidend: Ende Juli veröffentlicht Wikileaks in Zusammen­arbeit mit der «New York Times», dem «Guardian» und dem «Spiegel» das sogenannte «Afghan War Diary». Es ist eines der grössten Leaks in der Geschichte des US-Militärs. Die USA fordern ihre Alliierten umgehend dazu auf, Assange mit Straf­verfahren zu überziehen.
Wir kennen nicht die ganze Korrespondenz. Aber Stratfor, eine für die US-Regierung tätige Sicherheits­beratungs­firma, rät der amerikanischen Regierung offenbar, Assange die nächsten 25 Jahre mit allen möglichen Straf­verfahren zu überziehen.

2. Assange meldet sich mehrfach bei der schwedischen Justiz, um auszusagen.
Diese wiegelt ab

Warum hat sich Assange damals nicht der Polizei gestellt?

Das hat er ja eben. Ich habe es bereits angetönt.

Dann führen Sie es jetzt bitte aus.

Assange erfährt aus der Presse von dem Vergewaltigungs­vorwurf. Er nimmt Kontakt mit der Polizei auf, um Stellung nehmen zu können. Trotz des publizierten Skandals wird ihm dies erst neun Tage später zugestanden, als der Vorwurf der Vergewaltigung von S. W. bereits wieder vom Tisch war.
Das Verfahren wegen sexueller Belästigung von A. A. lief aber noch. Am 30. August 2010 erscheint Assange auf dem Polizei­posten, um auszusagen. Er wird von jenem Polizisten befragt, der in der Zwischenzeit die Anweisung gegeben hatte, die Aussage von S. W. umzuschreiben.
Zu Beginn des Gesprächs sagt Assange, er sei bereit auszusagen. Er wolle aber den Inhalt nicht wieder in der Presse lesen. Dies ist sein Recht, und es wird ihm zugesichert.
Am selben Abend steht wieder alles in der Zeitung. Das kann nur von Behörden gekommen sein, denn sonst war ja niemand beim Verhör anwesend. Es ging also offensichtlich darum, seinen Namen gezielt kaputtzumachen.

Wie ist diese Geschichte denn überhaupt entstanden, dass sich Assange der schwedischen Justiz entzogen habe?

Diese Darstellung wurde konstruiert, entspricht aber nicht den Tatsachen. Hätte er sich entzogen, wäre er nicht freiwillig auf dem Posten erschienen. Auf der Grundlage der umgeschriebenen Aussage von S. W. wird gegen die Einstellungs­verfügung der Staats­anwältin Berufung eingelegt und am 2. September 2010 das Vergewaltigungs­verfahren wieder aufgenommen.
Den beiden Frauen wird auf Staats­kosten ein Rechts­vertreter ernannt namens Claes Borgström. Der Mann war Kanzlei­partner des vorherigen Justiz­ministers Thomas Bodström, unter dessen Ägide die schwedische Sicherheits­polizei von den USA verdächtigte Menschen mitten in Stockholm ohne jedes Verfahren verschleppt und an die CIA übergeben hatte, welche diese Menschen dann folterte.
Damit werden die trans­atlantischen Hintergründe der Angelegenheit deutlicher. Nach Wieder­aufnahme der Vergewaltigungs­vorwürfe lässt Assange wiederholt durch seinen Anwalt ausrichten, dass er dazu Stellung nehmen will.
Die zuständige Staats­anwältin wiegelt ab. Mal passt es der Staats­anwältin nicht, mal ist der zuständige Polizist krank. Bis sein Anwalt drei Wochen später schreibt: Assange müsse nun wirklich zu einer Konferenz nach Berlin. Ob er das Land verlassen dürfe? Die Staats­anwaltschaft willigt schriftlich ein. Er dürfe Schweden für kurzfristige Abwesenheiten verlassen.

Und dann?
Der Punkt ist: An dem Tag, an dem Julian Assange Schweden verlässt, wo noch gar nicht klar ist, ob er kurzfristig geht oder langfristig, wird gegen ihn ein Haftbefehl erlassen.
Er fliegt mit Scandinavian Airlines von Stockholm nach Berlin. Dabei verschwinden seine Laptops aus seinem eingecheckten Gepäck. Als er in Berlin ankommt, bittet die Lufthansa um Nachforschungen bei der SAS. Diese verweigert aber offenbar jede Auskunft.

Warum?
Das ist ja genau das Problem. Ständig passieren in diesem Fall Dinge, die eigentlich gar nicht möglich sind, ausser man ändert den Betrachtungs­winkel.
Assange reist nun jedenfalls nach London weiter, entzieht sich aber nicht der Justiz, sondern bietet der Staats­anwaltschaft über seinen schwedischen Anwalt mehrere Daten für eine Einvernahme in Schweden an – diese Korrespondenz gibt es. Dann geschieht Folgendes: Assange bekommt Wind davon, dass in den USA ein geheimes Strafverfahren gegen ihn eröffnet worden ist. Damals wurde das von den USA nicht bestätigt, aber heute wissen wir, dass es stimmt.
Ab jetzt sagt sein Anwalt: Assange sei bereit, in Schweden auszusagen, aber er verlange eine diplomatische Zusicherung, dass Schweden ihn nicht an die USA weiterausliefere.

Wäre das überhaupt ein realistisches Szenario gewesen?

Absolut. Einige Jahre zuvor, wie ich schon erwähnte, hatte die schwedische Sicherheits­polizei zwei in Schweden registrierte Asyl­bewerber ohne jedes Verfahren der CIA übergeben. Bereits auf dem Flughafengelände in Stockholm wurden sie misshandelt, betäubt und dann nach Ägypten geflogen, wo sie gefoltert wurden.
Wir wissen nicht, ob dies die einzigen Fälle waren. Aber wir kennen die Fälle, weil die Männer überlebt haben. Beide haben später bei Uno-Menschen­rechts­mechanismen geklagt und gewonnen.
Schweden musste jedem von ihnen eine halbe Million Dollar Entschädigung bezahlen.

Ist Schweden auf die Forderung von Assange eingegangen?

Die Anwälte sagen, sie hätten den schwedischen Behörden während der fast sieben Jahre, in denen Assange in der ecuadorianischen Botschaft lebte, über dreissig Mal angeboten, dass Assange nach Schweden komme – im Gegenzug für eine Zusicherung der Nicht­auslieferung an die USA. Die Schweden weigerten sich mit dem Argument, es gebe ja gar kein Auslieferungs­gesuch der USA.

Wie beurteilen Sie diese Forderung?

Solche diplomatischen Zusicherungen sind in der internationalen Praxis alltäglich. Man lässt sich zusichern, dass jemand nicht an ein Land weiter­ausgeliefert wird, wo die Gefahr schwerer Menschen­rechts­verletzungen besteht, und zwar völlig unabhängig davon, ob bereits ein Auslieferungs­gesuch des betreffenden Landes vorliegt oder nicht.
Das ist ein politischer, kein rechtlicher Prozess. Ein Beispiel: Frankreich verlangt von der Schweiz die Auslieferung eines kasachischen Geschäfts­mannes, der in der Schweiz lebt, aber sowohl von Frankreich wie auch von Kasachstan wegen Steuer­betrugs gesucht wird. Die Schweiz sieht keine Folter­gefahr in Frankreich, wohl aber in Kasachstan. Darum teilt die Schweiz Frankreich mit: Wir liefern euch den Mann aus, wollen aber eine diplomatische Zusicherung, dass er nicht an Kasachstan weiter­ausgeliefert wird. Dann sagen die Franzosen nicht: «Kasachstan hat ja noch gar kein Gesuch gestellt!», sondern sie geben selbstverständlich die Zusicherung.
Die Argumente der Schweden waren an den Haaren herbeigezogen. Das ist das eine. Das andere ist, und das sage ich Ihnen mit all meiner Erfahrung hinter den Kulissen der internationalen Praxis: Wenn eine solche diplomatische Zusicherung verweigert wird, dann sind alle Zweifel am guten Glauben des betreffenden Landes berechtigt.
Warum sollten die Schweden das nicht garantieren können? Rechtlich gesehen haben die USA mit dem schwedischen Sexual­strafverfahren ja wirklich gar nichts zu tun.

Warum wollte Schweden diese Zusicherung nicht geben?
Man muss nur schauen, wie das Verfahren geführt wurde: Es ist Schweden nie um die Interessen der beiden Frauen gegangen. Assange wollte ja auch nach der Verweigerung einer sogenannten Nicht­auslieferungs­zusicherung immer noch aussagen. Er sagte: Wenn ihr nicht garantieren könnt, dass ich nicht ausgeliefert werde, stehe ich euch in London oder über Videolink für Befragungen zur Verfügung.

Aber ist das normal oder rechtlich so einfach möglich, dass schwedische Beamte für eine solche Vernehmung extra in ein anderes Land reisen?
Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass es Schweden nie um Wahrheits­findung ging: Es gibt genau für solche Justizfragen ein Kooperations­abkommen zwischen Gross­britannien und Schweden, welches vorsieht, dass für die Einvernahme von Personen schwedische Beamte nach England reisen oder umgekehrt. Oder dass man eine Vernehmung per Video macht.
Das wurde in jenem Zeitraum zwischen Schweden und England in 44 anderen Verfahren so gemacht. Nur bei Julian Assange hat Schweden darauf bestanden, es sei essenziell, dass er persönlich erscheine.

3. Als das höchste schwedische Gericht die Stockholmer Staats­anwaltschaft zwingt, endlich Anklage zu erheben oder das Verfahren einzustellen, fordern die britischen Behörden: «Kriegt jetzt bloss keine kalten Füsse!!»

Warum bestanden sie darauf?

Es gibt für all das, für das Verweigern einer diplomatischen Garantie, für die Weigerung, ihn in London einzuvernehmen, nur eine Erklärung: Man wollte ihn in die Finger kriegen, um ihn an die USA ausliefern zu können.
Was sich in Schweden im Rahmen einer strafrechtlichen Voruntersuchung innert weniger Wochen an Rechts­brüchen akkumuliert hat, ist absolut grotesk. Der Staat hat den beiden Frauen einen Rechts­vertreter bestellt, der ihnen erklärt hat, Vergewaltigung sei ein Offizial­delikt, sodass die strafrechtliche Interpretation ihrer Erfahrung Sache des Staates sei, nicht mehr ihre.
Auf den Widerspruch zwischen den Aussagen der Frauen und der Version der Behörden angesprochen, sagt deren Rechts­vertreter, die Frauen «seien halt keine Juristinnen».
Doch die Staatsanwaltschaft vermeidet es fünf Jahre lang, Assange zu der ihm vorgeworfenen Vergewaltigung auch nur zu vernehmen, bis seine Anwälte letztlich an das höchste schwedische Gericht gelangen, um zu erzwingen, dass die Staatsanwaltschaft entweder endlich Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.
Als die Schweden den Engländern mitteilen, dass sie das Verfahren möglicherweise einstellen müssten, schrieben die Briten besorgt zurück: «Don’t you dare get cold feet!!» Kriegt jetzt bloss keine kalten Füsse.
e2359d1d3c94242ade3f3c2573f3514c4660b022.jpeg?size=2347x1027&resize=665x«Kriegt jetzt bloss keine kalten Füsse!!»: Mail der englischen Strafverfolgungsbehörde CPS an die leitende schwedische Staatsanwältin Marianne Ny.
Dieses Dokument hat die italienische Investigativ-Journalistin Stefania Maurizi durch ihre fünfjährige «Freedom of Information»-Klage bekommen. Diese ist nicht abgeschlossen.

Wie bitte?

Ja, die Engländer, namentlich der Crown Prosecution Service, wollten die Schweden unbedingt davon abhalten, das Verfahren einzustellen.
Dabei müssten die Engländer doch eigentlich froh sein, wenn sie nicht mehr für Millionen an Steuer­geldern die Botschaft Ecuadors überwachen müssten, um Assanges Flucht zu verhindern.

Warum sind die Engländer daran interessiert, dass die Schweden das Verfahren nicht einstellen?

Wir müssen aufhören zu glauben, dass es hier wirklich darum gegangen ist, eine Untersuchung wegen Sexual­delikten zu führen.
Was Wikileaks getan hat, bedroht die politischen Eliten in den USA, England, Frankreich und Russland gleichermassen. Wikileaks veröffentlicht geheime staatliche Informationen – sie sind «Anti-Geheimhaltung».
Und das wird in einer Welt, in der auch in sogenannt reifen Demokratien die Geheim­haltung überhand­genommen hat, als fundamentale Bedrohung wahrgenommen.
Assange hat deutlich gemacht, dass es den Staaten heute nicht mehr um legitime Vertraulichkeit geht, sondern um die Unter­drückung wichtiger Informationen zu Korruption und Verbrechen.
Nehmen wir den emblematischen Wikileaks-Fall aus den Leaks von Chelsea Manning: Das sogenannte «Collateral Murder»-Video. (Am 5. April 2010 veröffentlicht Wikileaks ein als geheim eingestuftes Video des US-Militärs, das zeigt, wie US-Soldaten in Bagdad mehrere Menschen ermorden, darunter zwei Mitarbeiter der Nachrichten­agentur Reuters; Anmerkung der Redaktion.)
Als langjähriger IKRK-Rechts­berater und Delegierter in Kriegs­gebieten kann ich Ihnen sagen: Es handelt sich dabei zweifellos um ein Kriegs­verbrechen. Eine Helikopter­crew mäht Menschen nieder. Es mag sogar sein, dass einer oder zwei von diesen Leuten eine Waffe dabeihatten. Aber es wird ganz gezielt auf Verletzte geschossen. Das ist ein Kriegs­verbrechen.
«He is wounded»,
hört man einen Amerikaner sagen. «I’m firing» Und dann wird gelacht.

Dann kommt ein Minibus angefahren, der die Verwundeten retten will. Der Fahrer hat zwei Kinder mit dabei. Man hört die Soldaten sagen: Selber schuld, wenn er Kinder auf das Schlacht­feld bringt. Und dann wird gefeuert.
Der Vater und die Verwundeten sind sofort tot, die Kinder überleben schwer verletzt. Durch die Publikation werden wir direkte Zeugen eines kriminellen, gewissenlosen Massakers.

Was sollte denn ein Rechts­staat in einem solchen Fall machen?
Ein Rechtsstaat würde möglicherweise gegen Chelsea Manning ermitteln wegen Amts­geheimnis­verletzung, weil sie das Video an Assange weitergegeben hat. Er würde aber sicher nicht Assange verfolgen, denn dieser hat das Video im öffentlichen Interesse publiziert, im Sinne des klassischen investigativen Journalismus.
Was ein Rechts­staat aber vor allem tun würde, ist, dass er die Kriegs­verbrecher verfolgt und bestraft. Diese Soldaten gehören hinter Gitter. Es wurde aber gegen keinen einzigen von ihnen ein Straf­verfahren durchgeführt.
Stattdessen sitzt der Mann, der die Öffentlichkeit informiert hat, in London in Auslieferungs­haft und könnte in den USA dafür 175 Jahre ins Gefängnis kommen. Das ist ein Strafmass, das vollkommen absurd ist.
Als Vergleich: Die Haupt­kriegsverbrecher im Jugoslawien-Tribunal haben Strafen von 45 Jahren bekommen. 175 Jahre Gefängnis unter Haft­bedingungen, die vom Uno-Sonder­bericht­erstatter und von Amnesty International als unmenschlich eingestuft werden.
Das wirklich Erschreckende an diesem Fall ist der rechtsfreie Raum, der sich entwickelt hat: Mächtige können straflos über Leichen gehen, und aus Journalismus wird Spionage. Es wird ein Verbrechen, die Wahrheit zu sagen.

Was erwartet Assange, wenn er ausgeliefert wird?

Er wird kein rechtsstaatliches Verfahren bekommen. Auch deswegen darf er nicht ausgeliefert werden.
Assange wird vor ein Geschworenen­gericht in Alexandria, Virginia, kommen. Vor den berüchtigten «Espionage Court», wo die USA alle National-Security-Fälle führt. Der Ort ist kein Zufall, denn die Geschworenen müssen jeweils proportional zur lokalen Bevölkerung ausgewählt werden, und in Alexandria arbeiten 85 Prozent der Einwohner bei der National-Security-Community, also bei der CIA, der NSA, dem Verteidigungs­departement und dem Aussen­ministerium. Wenn Sie vor so einer Jury wegen Verletzung der nationalen Sicherheit angeklagt werden, dann ist das Urteil schon von Anfang an klar.
Das Verfahren wird immer von derselben Einzel­richterin geführt, hinter geschlossenen Türen und aufgrund geheimer Beweis­mittel. Niemand wurde dort in einem solchen Fall jemals freigesprochen.
Die meisten Angeklagten machen daher einen Deal, in dem sie sich zumindest teilweise schuldig bekennen und dafür eine mildere Strafe bekommen.

Sie sagen: Julian Assange wird in den USA kein rechtsstaatliches Verfahren bekommen?

Ohne Zweifel. Solange sich US-Staats­angestellte an die Befehle ihrer Vorgesetzten halten, können sie Aggressions­kriege, Kriegs­verbrechen und Folter begehen im Wissen, dass sie nicht verfolgt werden.
Wo ist da die Lektion der Nürnberger Prozesse? Ich habe lange genug in Konflikt­gebieten gearbeitet, um zu wissen, dass in Kriegen Fehler passieren. Das ist nicht immer gewissenlose Kriminalität, sondern vieles passiert aus Stress, Überlastung und Panik heraus. Deshalb kann ich es durchaus nachvollziehen, wenn Regierungen sagen: Wir bringen die Wahrheit zwar ans Licht, und wir übernehmen als Staat die Verantwortung für den angerichteten Schaden, aber wenn das individuelle Verschulden nicht allzu schwer wiegt, fällen wir keine drakonischen Strafen.
Wenn die Wahrheit aber unterdrückt wird und Verbrecher nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, wird es extrem gefährlich. In den Dreissiger­jahren des vergangenen Jahrhunderts traten Deutschland und Japan aus dem Völkerbund aus. Fünfzehn Jahre später lag die Welt in Trümmern.
Heute sind die USA aus dem Menschen­rechts­rat der Uno ausgetreten, und weder das «Collateral Murder»-Massaker, die CIA-Folterungen nach 9/11 oder der Aggressions­krieg gegen den Irak haben zu strafrechtlichen Untersuchungen geführt. Jetzt folgt Grossbritannien diesem Beispiel: Dort hat das eigene Parlament, das Intelligence and Security Committee, 2018 zwei grosse Berichte veröffentlicht, die bewiesen, dass Grossbritannien viel tiefer involviert war in die geheimen CIA-Folter­programme als bisher angenommen. Das Komitee verlangte eine gerichtliche Untersuchung. Die erste Amts­handlung von Boris Johnson war, dass er diese Untersuchung annulliert hat.

4. In England gibt es bei Kautions­verstössen normalerweise nur Bußen, allenfalls ein paar Tage Haft. Assange jedoch wird im Schnell­verfahren zu 50 Wochen in einem Hoch­sicherheits­gefängnis verurteilt ohne Möglichkeit, seine eigene Verteidigung vorzubereiten

Im April 2019 wurde Julian Assange von der englischen Polizei aus der ecuadorianischen Botschaft geschleppt. Wie beurteilen Sie dieses Vorgehen?

2017 bekommt Ecuador eine neue Regierung. Daraufhin schreibt der US-Kongress einen Brief: Es würde uns freuen, wenn die USA mit Ecuador kooperieren könnten. Es geht natürlich auch um viel Geld. Aber es gebe da ein Hindernis: Julian Assange. Man sei gewillt, zu kooperieren, wenn Ecuador Assange an die USA übergebe.
Ab diesem Moment beginnt in der ecuadorianischen Botschaft der Druck auf Assange massiv zu wachsen. Man macht ihm das Leben schwer. Aber er bleibt.
Dann hebt Ecuador sein Asyl auf und gibt England grünes Licht für die Verhaftung. Da ihm die vorherige Regierung die ecuadorianische Staats­bürgerschaft verliehen hatte, musste Assange auch gleich noch der Pass entzogen werden, denn die Verfassung Ecuadors verbietet die Auslieferung eigener Staatsbürger.
Das passiert alles über Nacht und ohne jedes rechts­staatliche Verfahren. Assange hat keine Möglichkeit, Stellung zu nehmen oder Rechtsmittel zu ergreifen.
Er wird von den Briten verhaftet und noch am gleichen Tag einem englischen Richter vorgeführt, der ihn wegen Kautions­verletzung verurteilt.

Dieses schnelle Aburteilen – wie beurteilen Sie das?

Assange hatte nur 15 Minuten Zeit, sich mit seinem Anwalt vorzubereiten. Das Verfahren selber dauerte ebenfalls 15 Minuten. Assanges Anwalt legte ein dickes Dossier auf den Tisch und erhob Einspruch wegen Befangenheit einer beteiligten Richterin, weil ihr Mann in 35 Fällen von Wikileaks exponiert worden sei. Der Richter wischte die Bedenken ohne jede Prüfung vom Tisch.
Seiner Kollegin einen Interessen­konflikt vorzuwerfen, sei ein Affront. Assange hatte während der Verhandlung nur einen Satz gesagt: «I plead not guilty.» (auf Deutsch: Ich plädiere auf nicht schuldig.)
Der Richter wandte sich ihm zu und sagte: «You are a narcissist who cannot get beyond his own self-interest. I convict you for bail violation.» (auf Deutsch: Sie sind ein Narzisst, der nur an seine eigenen Interessen denkt. Ich verurteile Sie wegen Verletzung der Kautionsauflagen.)

Wenn ich Sie richtig verstehe: Julian Assange hatte von Anfang an gar nie eine Chance?

Das ist der Punkt. Ich sage nicht, Julian Assange sei ein Engel. Oder ein Held. Aber das muss er auch nicht sein. Denn wir sprechen von Menschen­rechten und nicht von Engels- oder Helden­rechten.
Assange ist ein Mensch, er hat das Recht, sich zu verteidigen und menschlich behandelt zu werden. Was auch immer man Assange vorwirft, er hat ein Recht auf ein faires Verfahren.
Das hat man ihm konsequent verwehrt, und zwar sowohl in Schweden wie auch in den USA, in England und in Ecuador.
Stattdessen liess man ihn fast sieben Jahre in der Schwebe in einem Zimmer schmoren. Dann wird er unvermittelt rausgerissen und innert Stunden und ohne jede Vorbereitung wegen eines Kautions­verstosses verurteilt, der darin bestand, dass er von einem anderen Uno-Mitgliedsstaat wegen politischer Verfolgung diplomatisches Asyl erhalten hatte, ganz so, wie es das Völkerrecht vorsieht und wie es unzählige chinesische, russische und andere Dissidenten in westlichen Botschaften gemacht haben.
Es ist offensichtlich, dass es sich hier um einen politischen Verfolgungs­prozess handelt. Auch gibt es in England bei Verstössen gegen Kautions­auflagen kaum Haftstrafen, sondern im Regelfall nur Bußen.
Assange hingegen wurde im Schnell­verfahren zu 50 Wochen Haft in einem Hoch­sicherheits­gefängnis verurteilt – eine offensichtlich unverhältnis­mässige Strafe, die nur einen Zweck hatte: Assange so lange festzusetzen, bis die USA ihre Spionage­vorwürfe in Ruhe vervollständigen konnten.

Wie beurteilen Sie als Uno-Sonderbeauftragter für Folter seine momentanen Haftbedingungen?

England verweigert Julian Assange den Kontakt zu seinen Anwälten in den USA, wo ein geheimes Verfahren gegen ihn läuft.
Auch seine britische Anwältin beklagt sich, dass sie nicht einmal genügend Zugang zu ihm hat, um die Gerichts­eingaben und Beweis­mittel mit ihm durchzugehen. Bis im Oktober durfte er kein einziges Dokument seiner Rechts­akten in seiner Zelle haben. Man hat ihm das Grund­recht verweigert, seine Verteidigung vorzubereiten, wie es die Europäische Menschen­rechts­konvention verlangt.
Hinzu kommt die fast vollständige Isolationshaft, die völlig unverhältnis­mässige Haftstrafe wegen Kautions­verstosses. Sobald er die Zelle verliess, wurden die Korridore leer geräumt, um jeden Kontakt mit anderen Insassen zu vermeiden.

Derartige Bedingungen für einen simplen Kautions­verstoss: Wann wird Haft zu Folter?
Julian Assange wurde von Schweden, England, Ecuador und den USA gezielt psychologisch gefoltert. Zuerst mit der Art von zutiefst willkürlicher Prozess­führung.
Die Verfahrens­führung von Schweden, mit aktiver Beihilfe durch England, war darauf ausgerichtet, ihn unter Druck zu setzen und in der Botschaft festzusetzen.
Es ging Schweden nie darum, die Wahrheit heraus­zufinden und diesen Frauen zu helfen, sondern darum, Assange in eine Ecke zu drängen. Es handelt sich um den Missbrauch von Justiz­verfahren, um einen Menschen in eine Position zu bringen, in der er sich nicht wehren kann.
Dazu kamen die Überwachungs­massnahmen, die Beleidigungen, Erniedrigungen und Angriffe durch Politiker dieser Länder bis hin zu Todes­drohungen.
Dieser konstante Missbrauch staatlicher Macht verursachte bei Assange enorme Stress- und Angst­zustände und hat messbare kognitive und neurologische Schäden hinterlassen.
Ich habe Assange im Mai 2019 in seiner Zelle in London besucht mit zwei erfahrenen, weltweit respektierten Ärzten, die auf die forensische und psychiatrische Untersuchung von Folter­opfern spezialisiert sind.
Die Diagnose der beiden Ärzte war eindeutig: Julian Assange zeigte die typischen Symptome psychologischer Folter. Wenn er nicht bald in Schutz genommen werde, sei mit einer rapiden Verschlechterung seines Gesundheits­zustandes zu rechnen, bis hin zur Todesfolge.

Als er bereits ein halbes Jahr in England in Ausschaffungs­haft sitzt, stellt Schweden das Verfahren gegen Assange im November 2019 plötzlich sehr leise ein. Nach neun langen Jahren. Was ist da passiert?

Fast ein Jahrzehnt lang hat der schwedische Staat Julian Assange ganz gezielt öffentlich als Sexual­straftäter an den Pranger gestellt. Dann stellt man das Verfahren plötzlich ein mit demselben Argument, das die erste Stockholmer Staats­anwältin 2010 bereits nach fünf Tagen geliefert hatte, als sie das Verfahren erstmals einstellte: Die Aussage der Frau sei zwar glaubwürdig, doch bestünden keine Beweise für eine Straftat.
Es ist ein unfassbarer Skandal. Aber der Zeitpunkt war kein Zufall. Am 11. November wurde ein offizielles Schreiben veröffentlicht, das ich zwei Monate zuvor an die schwedische Regierung übermittelt hatte. In diesem Schreiben forderte ich die schwedische Regierung auf, in rund 50 Punkten die Vereinbarkeit ihrer Verfahrens­führung mit den Menschenrechten zu erklären:
Wie ist es möglich, dass die Presse alles sofort erfährt, obwohl das verboten ist? Wie ist es möglich, dass ein Verdacht öffentlich wird, obwohl die Befragung noch gar nicht stattgefunden hat?
Wie ist es möglich, dass ihr sagt, es handle sich um eine Vergewaltigung, wenn die betroffene Frau widerspricht?
Am Tag der Veröffentlichung erhielt ich von Schweden eine karge Antwort: Die Regierung habe keine weiteren Bemerkungen zu dem Fall.

Was bedeutet diese Antwort?

Es ist ein Schuldeingeständnis.

Warum?

Als Uno-Sonderberichterstatter bin ich von den Staaten beauftragt, Individual­beschwerden von Folter­opfern zu prüfen und die Regierungen gegebenenfalls um Erklärungen oder Untersuchungen zu bitten. Das ist meine tägliche Arbeit mit allen Uno-Mitglieds­staaten.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass Staaten, die im guten Glauben handeln, praktisch immer sehr interessiert sind, mir die gewünschten Antworten zu liefern, um die Recht­mässigkeit ihres Verhaltens zu betonen.
Wenn ein Staat wie Schweden die Fragen des Uno-Sonder­ermittlers für Folter nicht beantworten will, dann ist sich die Regierung der Unrechtmässigkeit ihres Verhaltens bewusst. Dann will sie für ihr Handeln keine Verantwortung übernehmen. Weil sie wussten, dass ich nicht lockerlassen würde, haben sie eine Woche später die Reissleine gezogen und das Verfahren eingestellt.
Wenn sich Staaten wie Schweden derart manipulieren lassen, dann sind unsere Demokratien und unsere Menschen­rechte fundamental bedroht.

Sie sagen: Schweden hat dieses Spiel bewusst gespielt?

Ja. Aus meiner Sicht hat Schweden eindeutig in schlechtem Glauben gehandelt. Hätten sie im guten Glauben gehandelt, gäbe es keinen Grund, mir die Antworten zu verweigern.
Dasselbe gilt für die Briten: Sie haben nach meinem Besuch bei Assange im Mai 2019 fünf Monate gebraucht, um mir zu antworten. In einem einseitigen Brief, der sich im Wesentlichen darauf beschränkte, jeden Folter­vorwurf und jede Verfahrens­verletzung zurückzuweisen.
Für derartige Spielchen braucht es mein Mandat nicht. Ich bin der Sonder­bericht­erstatter für Folter der Vereinten Nationen. Ich bin beauftragt, klare Fragen zu stellen und Antworten einzufordern.
Was ist die Rechts­grundlage dafür, jemandem das fundamentale Recht seiner eigenen Verteidigung zu verweigern? Warum wird ein ungefährlicher, nicht gewalt­tätiger Mann monatelang in Isolations­haft gehalten, wo doch die Uno-Standards jede Isolations­haft von mehr als 15 Tagen grundsätzlich verbieten? Keiner dieser Uno-Mitglieds­staaten hat eine Untersuchung eingeleitet, meine Fragen beantwortet oder auch nur den Dialog gesucht.

5. 175 Jahre Haft für Journalismus und Straflosigkeit für Kriegsverbrechen. Die möglichen Folgen des Präzedenz­falls USA vs. Julian Assange

Was bedeutet es, wenn Uno-Mitglieds­staaten ihrem eigenen Folter-Sonder­bericht­erstatter die Auskunft verweigern?

Dass es ein abgekartetes Spiel ist. Man möchte an Julian Assange mit einem Schau­prozess ein Exempel statuieren. Es geht um die Einschüchterung anderer Journalisten. Einschüchterung ist im Übrigen einer der Haupt­zwecke, für den Folter weltweit eingesetzt wird.
Die Botschaft an uns alle ist: Das ist es, was mit euch passiert, wenn ihr das Modell Wikileaks kopiert.
Ein Modell, das so gefährlich ist, weil es so einfach ist: Menschen, die an brisante Informationen ihrer Regierungen oder Firmen gelangt sind, übermitteln diese an Wikileaks, und der Whistle­blower bleibt dabei anonym.
Wie bedrohlich das empfunden wird, zeigt sich an der Reaktion: Vier demokratische Staaten schliessen sich zusammen, USA, Ecuador, Schweden und Grossbritannien, um mit ihrer geballten Macht aus einem Mann ein Monster zu machen, damit man ihn nachher auf dem Scheiter­haufen verbrennen kann, ohne dass jemand aufschreit.
Der Fall ist ein Riesen­skandal und die Bankrott­erklärung der westlichen Rechts­staatlichkeit. Wenn Julian Assange verurteilt wird, dann ist das ein Todes­urteil für die Pressefreiheit.

Was bedeutet dieser mögliche Präzedenzfall für den Journalismus?

Konkret bedeutet das, dass Sie als Journalist sich jetzt wehren müssen. Denn wenn investigativer Journalismus einmal als Spionage eingestuft wird und überall auf der Welt verfolgt werden kann, folgen Zensur und Tyrannei.
Vor unseren Augen kreiert sich ein mörderisches System. Kriegs­verbrechen und Folter werden nicht verfolgt. Youtube-Videos zirkulieren, auf denen amerikanische Soldaten damit prahlen, gefangene irakische Frauen mit routine­mässiger Vergewaltigung in den Selbstmord getrieben zu haben. Niemand untersucht das.
Gleichzeitig wird einer mit 175 Jahren Gefängnis bedroht, der solche Dinge aufdeckt. Er wird ein Jahrzehnt lang überzogen mit Anschuldigungen, die nicht nachgewiesen werden, die ihn kaputtmachen.
Und niemand haftet dafür. Niemand übernimmt die Verantwortung. Es ist eine Erosion des Sozial­vertrags.
Wir übergeben den Staaten die Macht, delegieren diese an die Regierungen – aber dafür müssen sie uns Rede und Antwort stehen, wie sie diese Macht ausüben.
Wenn wir das nicht verlangen, werden wir unsere Rechte über kurz oder lang verlieren.
Menschen sind nicht von Natur aus demokratisch. Macht korrumpiert, wenn sie nicht überwacht wird. Korruption ist das Resultat, wenn wir nicht insistieren, dass die Macht überwacht wird.

Sie sagen: Der Angriff auf Assange bedroht die Pressefreiheit im Kern.

Schauen Sie, wo wir in 20 Jahren stehen werden, wenn Assange verurteilt wird. Was Sie dann als Journalist noch schreiben können.
Ich bin überzeugt, dass wir in ernsthafter Gefahr sind, die Presse­freiheit zu verlieren. Es passiert ja schon: Plötzlich wird im Zusammen­hang mit dem «Afghan War Diary» das Haupt­quartier von ABC News in Australien durchsucht.
Der Grund? Wieder hat die Presse das Missverhalten von Staats­vertretern enthüllt.
Damit die Gewalten­teilung funktioniert, braucht es eine Überwachung der Staatsgewalt durch eine freie Presse als die vierte Macht im Staat.
Wikileaks ist eine logische Konsequenz eines Prozesses: Wenn die Wahrheit nicht mehr aufgearbeitet werden kann, weil alles von Geheim­haltung überzogen ist, wenn Untersuchungs­berichte zur Folter­politik der US-Regierung geheim­gehalten und selbst die veröffentlichte Zusammen­fassung über weite Strecken geschwärzt wird, kommt es zwangsläufig irgendwann zu einem Leck.
Wikileaks ist die Folge wuchernder Geheim­haltung und widerspiegelt die mangelnde Transparenz unserer modernen Staatswesen.
Sicher, es gibt enge Zonen, wo Vertraulichkeit durchaus wichtig sein kann. Aber wenn wir nicht mehr wissen, was unsere Regierungen tun und nach welchen Kriterien und wenn Straftaten nicht mehr verfolgt werden, dann ist das für die gesellschaftliche Integrität unglaublich gefährlich.

Mit welchen Folgen?
Als Uno-Sonderberichterstatter für Folter und vorher als IKRK-Delegierter habe ich schon viel Schrecken und Gewalt gesehen. Wie schnell sich friedliche Länder wie Jugoslawien oder Ruanda in eine Hölle verwandeln können.
An der Wurzel solcher Entwicklungen stehen immer Strukturen mangelnder Transparenz und unkontrollierter politischer oder wirtschaftlicher Macht, kombiniert mit der Naivität, Gleich­gültigkeit und Manipulierbarkeit der Bevölkerung.
Plötzlich kann das, was heute immer nur den anderen passiert – ungesühnte Folter, Vergewaltigung, Vertreibung und Ermordung – ebenso gut auch uns oder unseren Kindern passieren.

Und es wird kein Hahn danach krähen. Das kann ich Ihnen versichern.

Nochmal die Online-Petition:

https://www.change.org/p/verhindert-die-auslieferung-von-julian-assange-an-die-usa

Und hier der Text:

Nach sieben Jahren Zuflucht in London’s ecuadorianischer Botschaft wurde Julian Assange nun letze Woche dort verhaftet.

Assange hat einen weltweit wichtigen Beitrag geleistet, der für uns alle von Interesse ist. Er half dabei, hochsensible, geheime US-Dokumente an die Öffentlichkeit zu bringen.
Seine Leaks deckten Menschenrechtsverletzungen und Spionageversuche der US-Regierung an Verbündeten auf.

Darum fordere ich die britischen Behörden dazu auf: Verhindern sie unter allen Umständen die Auslieferung Assanges an die USA!
Dort wäre er einem politisch motivierten und unfairen Prozess ausgesetzt.

Egal ob Sie Assanges Meinung sind, ihn unterstützen, ihm zustimmen oder nicht: Sollte er an die USA ausgeliefert werden, würde dies einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen.
Es würde bedeuten, dass jeder Journalist, der wahrheitsgemäße Informationen ans Licht bringt und veröffentlicht, in die USA zur Strafverfolgung ausgeliefert werden kann.

Im Falle einer Wiederaufnahme des schwedischen Strafverfahrens muss der Vorwurf selbstverständlich untersucht werden, sowie er gegebenenfalls für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden muss.
Alle Anschuldigungen gegen ihn müssen jedoch im Rahmen des Strafrechtssystems des Vereinigten Königreichs oder Europas behandelt werden.

Das britische Innenministerium hat bestätigt, dass er in Verbindung mit einem Auslieferungsersuchen aus den USA verhaftet wurde. Diese Auslieferung an die US-Regierung müssen wir jetzt verhindern!

Bitte unterstützen Sie mich mit Ihrer Unterschrift und teilen Sie diese Petition.
Nur gemeinsam schaffen wir es, die britischen Behörden davon abzuhalten, Julian Assange an die USA auszuliefern.

Sofortige Freilassung von Julian Assange!

Keine Auslieferung in die USA!

Journalisten und insbesondere Enthüllungsjournalisten brauchen erweiterten Schutz!!!

Ansonsten verweise ich auf die Petition auf Diem 25:

https://i.diem25.org/petitions/1

und:

https://www.change.org/p/free-julian-assange-before-it-s-too-late-stop-usa-extradition

Jetzt den Friedensnobelpreis für Julian Assange!

Jochen

das neue »Prostituiertenschutzgesetz« – ein Regelwerk der Repression

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

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Proteste gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ unter dem Motto „Mein Körper, mein Bettlaken, mein Arbeitsplatz“ im Sommer in Berlin – Foto: Bjoern Kietzmann

 

Nach jahrzehntelanger Tätigkeit al Psychiater und Psychotherapeut in Suchtkliniken und sozialen Brennpunkten kann ich die hier von der SexarbeiterInnenvereinigung „Hydra“ vorgebrachte kritik nur unterstützen. Seit dem Ende der rot-grünen Koalitiion wird hier Meinungsmache betrieben, in trautem Verein der bürgerlichen Sexpresseverlage, der Kirchen und selbsternannten Frauenbewegten, u.a. der Bildzeitungsemanze Alice Schwarzer.
Kriminalisierung kann nie eine Betroffene schützen. In Schweden ist die Lage der in der Illegalität arbeitenden, meist Geflüchteten, katastrophal. Die hiesige Polizei ist in vielfältiger Weise in die mafiösen Strukturen mit verstrickt. Es fehlen Zehntausende von Spezialisten, die Frauen werden nicht nur von ihren Zuhältern, sondern auch von der Ausländerbehörde bedroht. Es fehlt der ZeugInnenschutz. Das würde ja Geld kosten. Und noch heute werden Geschäftsabschlüsse steuermindernd in Edelbordellen gefeiert.
Siehe auszugsweise hier:
https://www.jungewelt.de/2016/11-02/059.php

Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Bundestag das neue »Prostituiertenschutzgesetz« – ein ­sexualpolitischer Rückschritt. Die Gängelei der Sexarbeiterinnen hat in Deutschland eine lange Tradition

Von Evrim Sommer
Am 1. Januar 2002 trat in Deutschland ein Prostitutionsgesetz in Kraft, mit dem die entsprechenden sexuellen Dienstleistungen als nicht mehr sittenwidrig eingestuft wurden. Es wurde mit rot-grüner Mehrheit und gegen den erbitterten Widerstand der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag verabschiedet.
Mit dem Gesetz wurde der Straftatbestand der »Förderung der Prostitution« abgeschafft. Die Unterhaltung eines Bordellbetriebes war nicht mehr strafbar. Verbessert werden sollte die rechtliche Stellung der Prostituierten und somit den »kriminellen Begleiterscheinungen« der Prostitution die Grundlage entzogen werden. Geregelt wurde auch, dass Prostituierte einen rechtlichen Anspruch auf das vereinbarte Entgelt hatten – insofern sie die abgesprochene Leistung erbrachten. Darüber hinaus sollten Prostituierte nun auch Zugang zu den Sozialversicherungen haben und damit ihre soziale Benachteiligung beendet werden.

Das Gesetz bekam Zuspruch von der »Huren-Vereinigung« Hydra e.V. »Das deutsche Modell steht vor allem für menschenwürdige Rahmenbedingungen in der Prostitution«, hieß es damals in einer Presseerklärung. »In vielen Ländern werden wir darum beneidet, dass es legale Bordelle mit sicheren, hygienischen Arbeitsbedingungen gibt, dass Prostituierte (…) vom Gesetz her vor der Willkür und Gewalt von Kunden, Zuhältern, Polizisten oder marodierenden Banden geschützt sind.« Aber nicht alle sahen das so.
Alice Schwarzer, die Herausgeberin der Zeitschrift Emma, nannte das Prostitutionsgesetz gar ein »Zuhältergesetz«.

Nach dem Ende der Regierungszeit von SPD und Grünen deutete sich ein politischer Wandel in bezug auf die Prostitutionspolitik an. Bereits Ende 2005 wurden Studien vom Kabinett Merkel in Auftrag gegeben, die ganz offensichtlich das Ziel hatten, das Gesetz als gescheitert zu beurteilen.
Im Januar 2007 veröffentlichte die Bundesregierung einen Abschlussbericht der Untersuchungen. Darin kam sie zu einem vernichtenden Urteil: Die Möglichkeiten zum Abschluss von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen würden kaum genutzt; die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen hätten sich nicht verbessert; auch für einen »kriminalitätsmindernden Effekt« des Gesetzes gebe es keine belastbaren Hinweise.

Die Bundesregierung erklärte, es bedürfe insgesamt eines breiteren Ansatzes der Prostitutionsreglementierung, der insbesondere die konsequente Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangs- und Minderjährigenprostitution berücksichtigt und auf einen größtmöglichen Schutz von Sexarbeiterinnen vor Gewalt und Ausbeutung abziele. Nicht zuletzt müsse es eine Strafbarkeit für Freier davon betroffener Jugendlicher und Frauen geben.
Die Bundesregierung wollte prüfen, inwieweit der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessert und eine Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten geschaffen werden könne. Bei kritischen Beobachtern läuteten die Alarmglocken. Denn die Vermengung von Zwangsprostitution und Prostitution ist schon seit dem 19. Jahrhundert ein beliebter Trick, um die Verfolgung der Sexarbeiterinnen und strenge Auflagen für deren Gewerbe zu legitimieren.

Ein altes Thema

Ein kurzer Blick zurück. Bereits der Sozialist August Bebel schrieb in seinem 1879 veröffentlichten Buch »Die Frau und der Sozialismus«: »Deutschland genießt den traurigen Ruhm, Frauenmarkt für die halbe Welt zu sein«. Für ihn war die Prostitution eine bürgerliche Institution, die nicht hinnehmbar sei. Eine Frau könne keine Ware sein – und schon gar nicht für die privilegierten Männer.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand das Bild von den »unschuldigen Mädchen vom Lande«, die mit dem Versprechen auf Arbeit in die Städte gelockt wurden, sich dann aber in einem Bordell eingesperrt fanden. Obwohl viele Geschichten vom »Mädchenhandel« sensationslüstern und bestenfalls zur Hälfte wahr waren, hatten sie doch Konsequenzen für die Legislative.
Als 1920 die Stadt Hamburg die Bordelle in der Innenstadt schließen wollte, wurde das Argument, die Orte würden den »Mädchenhandel« befördern, vorgeschoben. Als 1927 »Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten« eingeführt und damit zum ersten Mal in Deutschland die Strafbarkeit der Prostitution faktisch abgeschafft wurde, wetterten die Faschisten regelmäßig gegen die neue Regelung. In der Nazipresse wurde unaufhörlich von einem »weißen Sklavenhandel christlicher Frauen« berichtet, der von Juden kontrolliert werde. Joseph Goebbels, damals Gauleiter der NSDAP in Berlin, wurde nicht müde, den Berliner Polizeivizepräsidenten und jüdischen Liberalen Bernhard Weiß als Schutzpatron der Mädchenhändler zu verunglimpfen. Nach der »Machtergreifung« gingen die Nazis dann auch rücksichtslos gegen Prostituierte vor.

Zurück in die Gegenwart. Die schwarz-rote Bundesregierung erklärte, dass Sexarbeiterinnen bisher nicht vor Zwangsprostitution und Menschenhandel geschützt waren. Was philanthropisch anmutet, ist in Wahrheit ein gewaltiger Schritt zurück hin zu einer erneuten Stigmatisierung der Prostituierten und zu deren staatlicher Kontrolle. Wie etwa in Schweden, wo der Kauf sexueller Dienstleistungen grundsätzlich unter Strafe gestellt worden ist. Dort war die Bekämpfung des Menschenhandels zum Schutz der Prostituierten ein Kernargument beim Ruf nach einem solchen Gesetz. Zwar werden in Schweden Sexarbeiterinnen nicht bestraft, wohl aber Freier.

Das bedeutet, die Frauen müssen ihrer Arbeit nun an Orten nachgehen, die im Verborgenen liegen. Das macht sie wiederum eher zu Opfern sexueller Gewalt.

Die Interessenvereinigung der Prostituierten Hydra e. V. widersprach der Bundesregierung entschieden. Ihr zufolge war das Gesetz von 2002 ein wichtiger Schritt hin zum Abbau der Diskriminierung und Doppelmoral. Hydra zeigte, dass das BKA und konservative Medien immer wieder konstatierten, der Menschenhandel und die sogenannte »Begleitkriminalität« der Prostitution hätten zugenommen, obwohl es dafür keine Belege gab.
Das Problem sei, dass vielmehr die Regelung gar nicht angewandt wurde. Die Politik habe eine konsequente Umsetzung in den Kommunal-, Landes- und Polizeigesetzen, im Gewerbe-, Bau- und Steuerrecht bislang verhindert, die Polizei die Ausführung blockiert.

Staatliche Registrierungspflicht

Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag das neue »Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen«, verharmlosend »Prostituiertenschutzgesetz« genannt. Der Bundesrat stimmte ihm am 23. September 2016 zu. Es soll im Juli 2017 in Kraft treten.
Die neue Regelung umfasst folgende Punkte: erstens die Pflicht für Prostituierte zur Anmeldung ihrer Tätigkeit, zweitens die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe oder ähnliche Veranstaltungen. Drittens bestimmt es Pflichten für die Betreiber solcher Gewerbe oder Veranstaltungen. Viertens soll das Prostitutionsgewerbe überwacht werden und fünftens eine Kondompflicht eingeführt werden.

Den Kern des neuen Gesetzes bildet die Einführung einer Erlaubnispflicht. Dazu zählen nicht nur Bordelle, sondern auch andere Formen, vom Escortservice über Wohnungs- bis zur Straßenprostitution.
Im Klartext heißt das: Zum Betreiben eines Bordells oder eines Love Mobiles (eines entsprechenden Wohnwagens) sowie für gewerbliche Sexveranstaltungen ist nun eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die erst nach einer Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiber und Veranstalter erteilt wird.

Ähnlich weitgehend ist die Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen gefasst. Es muss eine persönliche Anmeldung bei der zuständigen Behörde erfolgen, die alle 24 bzw. zwölf Monate verlängert werden muss. Es gibt für die Frauen ein verpflichtendes Beratungsgespräch über ihre Rechte und Pflichten sowie eine obligatorische Gesundheitsberatung, die einmal jährlich bzw. alle zwei Jahre zu erfolgen hat. Die Sexarbeiterin erhält einen Ausweis bzw. eine »Alias-Bescheinigung« (eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung), die immer mitgeführt werden muss.
Die Registrierung kann von den zuständigen Behörden auch verweigert werden, bei einem Arbeitsortswechsel ist sie in der jeweiligen Gemeinde erneut notwendig. Sollte eine Frau der Prostitution nachgehen, obwohl sie behördlich nicht registriert ist, kann sie unter Bußgeldandrohung zur Anmeldung aufgefordert werden.

Grundrechte ausgesetzt

Die Betreiber von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen haben darüber hinaus die Pflicht, Kondome bereitzulegen, den Behörden jederzeit Zugang zwecks einer Gesundheitsberatung zu erlauben und müssen Personen, die jene im Gesetz enthaltenen Bestimmungen nicht erfüllen, die Beschäftigung verweigern. Der Betreiber darf sich nicht durch Vermietung an den Sexarbeiterinnen bereichern. Es existiert eine Quittungspflicht, die Behörden verlangen schriftliche Vereinbarungen, die Betreiber sind angehalten, die Sexarbeiterinnen auf die Anmeldepflicht hinzuweisen und das zu kontrollieren.

Kunden und Prostituierte sind nach dem neuen Gesetz verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu benutzen. Die zuständige Behörde hat das Recht, Gewerberäume jederzeit zu betreten, um die Einhaltung dieser Verordnung zu überprüfen. Dazu wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. An Orten der Prostitution dürfen jederzeit Personenkontrollen stattfinden.

Konservative Parteien, katholische Frauenorganisationen und natürlich sind Befürworter dieses »Schutzgesetzes«. Bisweilen ist das Gerücht zu vernehmen, die Neuregelung sei eine direkte Folge des im Herbst 2013 von Alice Schwarzer Alice Schwarzer initiierten »Appells gegen Prostitution«.

Erheblicher Widerstand kommt hingegen von den Organisationen der Sexarbeiterinnen selbst, von Datenschutzbeauftragten, Beratungsstellen, Gesundheitsämtern, den AIDS-Hilfen, der Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying e.V., Amnesty International, vom Deutschen Juristinnenbund und von den Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Selbst die Gewerkschaft der Polizei weigert sich, die Einhaltung der Kondompflicht von Beamten überprüfen zu lassen.
Die Vereinigung Hydra e.V. kritisiert, das Gesetz »wird mit seinen ausschließlich repressiven und auf staatliche Kontrolle setzenden Maßnahmen verheerende Auswirkungen auf das Leben und die beruflichen Möglichkeiten von Sexarbeiterinnen haben«.
Sozialpolitische Aspekte zu deren sozialer Absicherung fehlen hingegen völlig. Dieser Regulierungswahn ist nicht neu. Ein Blick in die Geschichte der Prostitutionskontrolle hierzulande zeigt, deren Ausmaße einen neuen Höhepunkt erreicht.

Restriktive Tradition

Die einheitliche staatliche Kontrolle der Prostitution in Deutschland begann mit der Reichsgründung 1871. Mit der Einführung des Paragraphen 361,6 und des Paragraphen 180 StGB war die Prostitution nur erlaubt, wenn sich Frauen unter polizeiliche Aufsicht stellten und den polizeilichen Anordnungen Folge leisteten. Frauen, die sich einer Erfassung widersetzten, konnten verhaftet und bestraft werden.

Mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Prostitution zu einem gesundheitspolitischen Problem. Sie galt als Hauptverbreitungsweg von Syphilis und Tripper. Die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten wurde zu einem zentralen Element der Bevölkerungspolitik, und damit rückte die Prostitution ins Zentrum der politischen Debatten. Der Fokus lag auf den Sexarbeiterinnen, die allgemein als die Verbreiterinnen von solchen Infektionen galten. Der Kampf gegen Geschlechtskrankheiten ist seitdem ein konstitutives Element der Kontrolle der Prostitution.

Bereits zur Zeit des Ersten Weltkrieges und später in der Weimarer Zeit gewann die »heimliche Prostitution« an Bedeutung. Immer weniger Sexarbeiterinnen standen unter staatlicher Kontrolle. Verschiedene deutsche Städte begannen mit der Schließung von Bordellen. 1927 wurde das »Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten« erlassen.
Damit vollzog sich ein Paradigmenwechsel in der Kontrolle der Prostitution. Zum einen wurde deren Strafbarkeit faktisch abgeschafft. Zum anderen wurde die Überwachung der Tätigkeit nun den Gesundheitsbehörden übertragen. Die Schattenseite des Gesetzes war jedoch die Zunahme der Straßenprostitution und damit verbunden der Ruf nach stärkerer polizeilicher Kontrolle.

Die Nazis forderten bereits seit 1927 die Wiedereinführung staatlich kontrollierter Bordelle. Nach 1933 verschärften sie zunächst die Verfolgung von Prostituierten. Die Polizeibehörden erhielten einen größeren Ermessensspielraum. Die faktische Straflosigkeit der Prostitution wurde damit zum Teil rückgängig gemacht. Gesetzliche Verschärfungen führten dazu, dass in einigen Städten Bordelle wieder eingeführt wurden.

Die gesetzliche Grundlage dafür wurde erst 1939 mit dem »Heydrich-Erlass« geschaffen. Am 9. September 1939 versandte der Leiter des Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich ein vertrauliche Rundschreiben mit dem Titel die »Polizeiliche Behandlung der Prostitution«. Damit sollte »eine wirksame Abwehr der den Wehrmachtsangehörigen und der Zivilbevölkerung von der Prostitution her drohenden Gefahren« erreicht werden.
In zehn Punkten regelte die Verordnung die polizeilichen Befugnisse und übertrug der Kriminalpolizei die Durchführung. Diese sollte Maßnahmen zur »Erfassung der Prostitution« treffen und die Überwachung der betreffenden Frauen durch die Gesundheitsbehörden sicherstellen. Registrierten Prostituierten war es verboten, auf Straßen und Plätzen »anzuwerben«, geduldet wurde dies nur noch in staatlich überwachten Bordellen. Das Rundschreiben bildete die Grundlage für ein staatlich kontrolliertes Bordellsystem, das flächendeckend und lückenlos funktionieren sollte. Jede Prostituierte in Deutschland und den besetzten Gebieten sollte erfasst werden.

Nach 1945 galten in Deutschland zunächst unterschiedliche Besatzungsrechte. Dennoch konnte von einem Bruch mit der Verordnung der Nazizeit nicht die Rede sein.
Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten wurden vermeintliche Prostituierte von der Polizei aufgegriffen und registriert. Erst 1953 wurde das »Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten« vom Bundestag erlassen, das auf dem von 1927 basierte. Die Polizei war nun nicht mehr an der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten beteiligt. Prostituierte mussten sich jedoch registrieren und regelmäßig beim Gesundheitsamt vorstellig werden.
Widersetzte sich eine Frau diesen Bestimmungen, konnte sie zwangsuntersucht werden. Erst 1987 wurden solche Maßnahmen abgeschafft.

In der DDR war der Umgang mit der Prostitution von den jeweiligen politisch-wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Nach dem Krieg wurde das Thema nicht unter moralischen Aspekten betrachtet. Vielmehr stand die Sorge vor einer Verbreitung von Geschlechtskrankheiten im Vordergrund. Im 1968 eingeführten neuen Strafgesetzbuch wurde Prostitution unter dem Paragraphen 249 zum »asozialen Verhalten« erklärt und war damit eine Straftat.

Seit den 1990er Jahren gab es immer wieder Gesetzesvorstöße, in denen die Gleichstellung der Prostituierten mit anderen Berufsgruppen gefordert wurde. Diese Initiativen sorgten schließlich dafür, dass die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig eingestuft wurde – allerdings erst zwei Jahre nach der Jahrtausendwende.

Diskriminierendes Sondergesetz

Im 20. Jahrhundert war die Prostitutionspolitik wie ein Pendel, das zwischen rigoroser Kontrolle und weitgehender Liberalisierung hin und her schwang. Das neue Jahrhundert begann mit dem Versuch der sozialen Gleichstellung der Sexarbeiterinnen.
Nun aber katapultiert das neuen »Prostituiertenschutzgesetz« Deutschland zurück an den Anfang des 20. Jahrhunderts. Hart erkämpfte Errungenschaften werden zunichte gemacht.
Wie in der Vergangenheit werden jetzt die Frauen dieses Gewerbes nicht als mehr als Subjekte angesprochen, als erwachsene Menschen, die selbst über ihr Leben bestimmen können, sondern pauschal als hilfs- und schutzbedürftige Gruppe klassifiziert. Nun gelten wieder Anmeldepflichten, Erlaubnispflichten für Prostitutionsgewerbe und die Kondompflicht.
Das sind restriktive Verordnungen, wie sie einerseits an den Kontrollwahn des Naziregimes erinnern, die allerdings durch das gesamte 20. Jahrhundert hindurch so oder ähnlich galten.

Das neue »Prostituiertenschutzgesetz« steht in der Tradition der restriktiven Regelungen in Deutschland seit dem Kaiserreich. Die Sexarbeiterin Kristina Marlen nennt es ein »Regelwerk der Repression und umfassenden Kontrolle«. Wieder einmal ist es ein Gesetz, das Frauen betrifft, die nicht um ihre Meinung gebeten wurden. Klar, denn nach der Logik der neu verabschiedeten Paragraphen sind sie ja nur (entmündigte) schützenswerte Opfer von Menschenhandel.
So schrieb bereits im April 2016 eine seit zehn Jahre in der Sexarbeit tätige alleinerziehende Mutter von zwei Kindern auf der Online Platform »Voice4Sexworkers«, die Regelung sei ein »praxisfernes und diskriminierendes Sondergesetz«, das Prostituierte von der gleichberechtigten Teilnahme am Wirtschaftsleben ausschließt und sie gesellschaftlich angreifbarer macht.
Die Huren-Vertretung Hydra e. V. schlägt einen anderen Weg vor: Prostituierte sollen selbst bestimmen. Die Interessenvertretung verlangt eine vollständige Entkriminalisierung der Prostitution. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Jochen

Ein Ring um Russland – Deutschland übernimmt führende Rolle bei der Einkreisung

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Passender Cartoon:

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Aktuell zur „Sicherheits“konferenz hier:
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59049
Auszüge:

BERLIN
(Eigener Bericht) – Deutschland übernimmt eine führende Rolle beim Aufbau der neuen NATO-„Speerspitze“ in Osteuropa. Rund 2.700 von insgesamt 5.000 bis 7.000 Soldaten, die in diesem Jahr die gestern von den NATO-Verteidigungsministern beschlossene Kampftruppe etablieren sollen, werden von der Bundeswehr gestellt.
Auch in den NATO-Stützpunkten, die in sechs Staaten Osteuropas eingerichtet werden, wo sie bei Bedarf als Operationszentralen dienen sollen, werden deutsche Militärs präsent sein. Berlin erhält damit prägenden Einfluss auf die künftige NATO-Struktur in seinem traditionellen osteuropäischen Einflussgebiet.
Die Maßnahmen ziehen den Ring, den das westliche Kriegsbündnis um Russland legt, ein weiteres Stück zusammen – zumal bereits vergangenes Jahr Schweden und das im Norden an Russland grenzende Finnland sich der NATO weiter angenähert haben und der Kaukasus-Staat Georgien sich ab diesem Jahr an der NATO Response Force beteiligen will, die auf 30.000 Mann aufgestockt werden soll. Aus ihr wird die NATO-„Speerspitze“ gebildet.
Deutschland wird mit seiner führenden Position in der „Speerspitze“, sollte der Konflikt mit Moskau unkontrolliert eskalieren, an vorderster Front gegen Russland stehen.

Die NATO-„Speerspitze“

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Deutschland übernimmt eine führende Rolle beim Aufbau der neuen NATO-„Speerspitze“ in Osteuropa. Dies ist eines der Ergebnisse des gestrigen (5.2.15) Treffens der NATO-Verteidigungsminister in Brüssel. Der Schritt ist eingebettet in eine umfangreiche Aufstockung der „NATO Response Force“.
Die Eingreiftruppe soll von 13.000 auf 30.000 Soldaten vergrößert werden. 5.000 bis 7.000 von ihnen sollen eine Einheit bilden, die besonders schnell eingesetzt werden kann (NATO-„Speerspitze“); die Rede ist von einer Mobilisierungszeit von nur 48 Stunden.
Deutschland hat für dieses Jahr rund 2.700 Soldaten für die „Speerspitze“ zugesagt, darunter Militärs des Panzergrenadierbataillons 371 aus Marienberg (Sachsen) sowie Soldaten des Deutsch-Niederländischen Korps aus Münster. Es handelt sich dabei um Truppen, die Berlin bereits vor dem NATO-Gipfel im September 2014, auf dem die Einrichtung der „Speerspitze“ beschlossen wurde, routinemäßig für die NATO Response Force angemeldet hatte.[1]
Die Bundesregierung nutzt sie nun, um in der entscheidenden Aufbauphase der „Speerspitze“ die militärische Führung zu übernehmen und damit stärkstmöglichen Einfluss auf die Strukturen der neuen Truppe nehmen zu können.

Nahe der russischen Grenze

Die NATO-„Speerspitze“, die in diesem Jahr unter deutscher Führung aufgebaut und getestet wird, soll ab 2016 rundum einsatzfähig sein – prinzipiell weltweit; ihr Nutzen für verschiedenste Kriegsszenarien der NATO steht außer Frage.
Ihr Schwerpunkt liegt jedoch in Osteuropa. Offiziell ist sie gegründet worden, um vor allem den baltischen Staaten und Polen die Furcht vor einem angeblich denkbaren Überfall Russlands zu nehmen. Tatsächlich soll sie die Präsenz des westlichen Kriegsbündnisses in großer oder sogar in unmittelbarer Nähe zur russischen Grenze verstärken und damit Offensivpositionen einnehmen, die den militärischen Druck auf Russland verstärken.
Damit werden Garantien gebrochen, die Moskau 1990 – wenn auch nur mündlich – vom Westen als Gegenleistung für seine Zustimmung zur Übernahme der DDR durch die BRD erhielt. Ist die bisherige Praxis, in den östlichen NATO-Staaten NATO-Truppen nur zeitweise und in Rotation zu stationieren, theoretisch vielleicht noch mit den Garantien von 1990 vereinbar, die eine dauerhafte Stationierung kategorisch ausschließen, so gilt das für die aktuellen Maßnahmen nicht mehr.

Stützpunkte im Osten

Demnach werden nun in den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, in Polen sowie in Rumänien und Bulgarien jeweils Logistik-Stützpunkte mit 40 Mann aufgebaut, die unter der Bezeichnung „Nato Force Integration Units“ firmieren.
Die Hälfte des Personals soll von demjenigen Staat gestellt werden, der den jeweiligen Stützpunkt beherbergt; Deutschland will 25 Militärs entsenden. Sie werden dauerhaft weit im Osten stationiert sein und dort die erforderlichen Rahmenbedingungen für einen etwaigen Einsatz der „Speerspitze“ schaffen – planerisch, aber auch durch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur und des Kriegsgeräts. Letzteres soll ebenfalls von den Gastgeber-Staaten beschafft werden.
Auch hier sichert die deutsche Beteiligung einen signifikanten Einfluss Berlins auf die Ausgestaltung der neuen NATO-Logistikzentralen. Ohnehin maßgeblich beteiligt ist die Bundesrepublik am Multinationalen Korps Nord-Ost, das im Jahr 1999 im polnischen Szczecin in Dienst gestellt wurde und das nun die NATO-„Speerspitze“ führen soll.
Die dort stationierten Einheiten werden auf mehr als 400 Soldaten ausgedehnt; Deutschland stellt fast ein Drittel von ihnen.

Vom Polarkreis bis zum Kaukasus

Fernab der öffentlichen Wahrnehmung hat die NATO ihre Offensivpositionen gegenüber Russland auch dadurch verstärkt, dass die Nicht-NATO-Staaten Finnland und Schweden Anfang September 2014 auf dem Gipfel in Newport ein sogenanntes Host Nation Support Agreement unterzeichnet haben.[2]
Dieses erlaubt es dem westlichen Kriegsbündnis, selbst im Kriegsfalle das Territorium beider Staaten und ihre Infrastruktur zu nutzen – Häfen, Flughäfen sowie Militärstützpunkte inklusive. Finnland hat zudem bereits 2008 beschlossen, sich prinzipiell auch an der NATO Response Force zu beteiligen; Schweden hat 2010 erstmals an einem Manöver der Eingreiftruppe teilgenommen. Einer finnischen oder schwedischen Beteiligung an der NATO-„Speerspitze“ stünde damit grundsätzlich nichts im Wege.
Das gilt im Kern auch auch für Georgien, das an Russlands Südflanke im Kaukasus grenzt. Tiflis hat schon 2006 ein „Host Nation Support Agreement“ mit der NATO geschlossen und will dieses Jahr erstmals Soldaten für die NATO Response Force stellen.[3]
Auch sonst kooperiert es eng mit der NATO, etwa beim Aufbau eines Militär-Trainingszentrums in der Nähe der georgischen Hauptstadt.
Die Einkreisung Russlands durch den Westen reicht damit vom Polarkreis über ganz Osteuropa bis in den Kaukasus hinein.

Klar positioniert

Die führende Rolle, die Berlin beim Aufbau der neuen „Speerspitze“ im NATO-Rahmen übernimmt, trägt der vor allem von Bundespräsident Joachim Gauck seit Oktober 2013 immer wieder geäußerten Forderung Rechnung, Deutschland müsse in Zukunft aggressiver Weltpolitik treiben – auch militärisch.[4]
Für Berlin günstig ist, dass die NATO-„Speerspitze“ insbesondere auf die traditionelle deutsche Einflusssphäre in Osteuropa zugeschnitten wird. Wenngleich die Bundesregierung sich derzeit noch bemüht, eine unkontrollierte Eskalation der Spannungen mit Russland zu verhindern (german-foreign-policy.com berichtete [5]):
Der neu erlangte Einfluss Berlins auf die „Speerspitze“ lässt erkennen, wo Deutschland, sollten die Spannungen zwischen Russland und dem Westen weiter steigen, stehen wird – nämlich an der Spitze der Kampftruppen, die das transatlantische Kriegsbündnis gegen Moskau aufbietet. Welches Eskalationspotenzial der Konflikt dabei hat, das ließ die Zusammenkunft der NATO-Verteidigungsminister am gestrigen Donnerstag erkennen: Sie beinhaltete eine ausführliche Sitzung der Nuklearen Planungsgruppe.

[1] Thomas Gutschker: Die Deutschen an die Front! www.faz.net 05.02.2015.
[2] S. dazu Ein Ring um Russland.
[3] NATO’s relations with Georgia. www.nato.int.
[4] S. dazu Schlafende Dämonen.
[5] S. dazu Ein Lernprozess und Von Lissabon bis Wladiwostok.

Jochen