Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN
Heute im Tagesspiegel:
http://www.tagesspiegel.de/politik/rechtsmediziner-klagen-kindesmisshandlung-an-deutschland-verleugnet-im-kollektiv/v_print/9405294.html
Das Thema ist mir aus Leidensgeschichten von Patienten und Patientinnen seit Jahren bekannt. Leider scheint sich in den letzten 20 Jahren wenig geändert zu haben.
Auszüge und einer der aktuellen Kommentare:
Rund 160 Kinder sterben in Deutschland jährlich an den Folgen ihrer Misshandlungen.
Der Leiter der Rechtsmedizin der Berliner Charité, Michael Tsokos, wirft den Deutschen „kollektives Verleugnen“ von Kindesmisshandlungen im Land vor.
In seinem neuesten Buch, das er mit der Rechtsmedizinerin und Fachärztin Saskia Etzold geschrieben hat, führen die Autoren dieses Verleugnen und die „kollektive Blockade“ zurück auf ein „noch immer weiterhin wirksames Denkverbot.“
Mit dem Buch „Deutschland misshandelt seine Kinder“ wollen die Autoren nach eigener Aussage „die Öffentlichkeit über unerträgliche Missstände aufklären“. Und zwar mit deutlichen Worten: „Die staatlichen Institutionen, die Medizin und die Justiz haben auf ganzer Linie versagt“, sagen die Autoren dem Tagesspiegel.
Jetzt sei vor allem Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) gefragt. Und weiter: „Die gefährlichsten Personen für Kinder sind Vater und Mutter.“
Zuletzt erschütterte der Fall Yagmur das Land
Das Buch soll eine „Streitschrift“ sein, dementsprechend deutlich prangert es die Missstände in Deutschland an. Die Hauptforderung der Autoren lautet: „Wir fordern zero tolerance gegenüber Kindesmisshandlern – und gegenüber all denen, die die alltägliche Misshandlung von Kindern durch Wegschauen, durch Verharmlosung und Tabuisieren begünstigen.“
Laut offizieller Polizeistatistik sterben in Deutschland jede Woche drei Kinder an den Folgen ihrer Misshandlung. Rund siebzig Kinder werden so massiv malträtiert, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Laut Tsokos gehen Experten „zudem von einer hohen Dunkelziffer aus“.
In dem Buch geht es ausdrücklich nicht um sexuelle Delikte und auch nicht um „Kindstötungen“, sondern um Misshandlungen durch Gewaltanwendung. Zählt man die anderen Delikte hinzu, steigt die Zahl der geschundenen oder getöteten Kinder.
Yagmur verblutete – kurz vor Weihnachten 2013
Zuletzt erschütterte Deutschland das Schicksal der dreijährigen Yagmur aus Hamburg, die vermutlich vom Vater zu Tode misshandelt wurde.
Der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel, bei dem Tsokos einst Schüler war, hielt das Mädchen schon Monate vor ihrem gewaltsamen Tod für „hochgradig gefährdet“, weil er bei Untersuchungen im Januar 2013 „massive Verletzungen“ festgestellt und Anzeige erstattet habe. Das Mädchen war seit seiner Geburt vom Jugendamt betreut worden.
Obwohl die Ermittlungen gegen die Eltern noch nicht abgeschlossen waren, durfte Yagmur von Mitte 2013 an wieder bei ihnen leben. Sie verblutete am 18. Dezember 2013 an den Folgen ihrer inneren Verletzungen.
Tsokos kennt viele Fälle dieser Art, er wirft den Jugendamtsmitarbeitern generell vor, sie seien „tatenlose Beobachter der Kindeswohlgefährdung“. Wörtlich sagen er und seine Kollegin Saskia Etzold, die vor ihrer kürzlichen Hochzeit Guddat hieß: „Sachbearbeitern in Jugendämtern fehlt es meist an elementaren rechtsmedizinischen Kenntnissen. Auch Staatsanwälte und Richter sind in dieser Hinsicht überwiegend von erschütternder Ahnungslosigkeit.“
Ministerin Schwesig exklusivim Tagesspiegel:
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte dem Tagesspiegel: „Die Autoren greifen ein äußerst wichtiges Thema auf: Der Schutz von Mädchen und Jungen vor Gewalt, vor Misshandlung und Vernachlässigung ist eine verantwortungsvolle und schwierige Arbeit. Es ist unsere Pflicht, unsere Kinder vor Gefahren zu schützen: Vor Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch. Sicherlich war das Inkrafttreten des Kinderschutzgesetzes da ein wichtiger Schritt.“
Die Ministerin führte aus, dass das alleine nicht genüge und forderte: „Wir brauchen eine Kultur des Hinschauens. Kinderschutz geht alle an. Wichtig sind Maßnahmen, die da ansetzen, bevor etwas passiert. Wir wollen, dass es gar nicht erst so weit kommt!
Durch Frühe Hilfen setzen wir auf Prävention: damit Schwangere und Familien mit kleinen Kindern Unterstützung bekommen. Doch das gelingt nur, durch einen frühzeitigen Zugang zu den Familien – zum Beispiel durch Familienhebammen, die versuchen, junge Mütter in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen.“ Schwesig wies darauf hin, dass sich die schwarz-rote Bundesregierung im Koalitionsvertrag darauf verständigt habe, „die Kinder- und Jugendhilfe weiter zu entwickeln und mit den Ländern, Kommunen und Verbänden darüber zu beraten, wie eine Weiterentwicklung aussehen kann.“
„Kindesmisshandlung wird tabuisiert“
Tsokos beklagt, dass „wir Rechtsmediziner viel zu selten Gehör finden“. Im Buch schreiben die Autoren: „Viel zu oft werden Kindesmisshandler freigesprochen oder kommen mit lächerlich geringen Strafen davon, weil so gut wie keiner der Akteure im Gerichtssaal über das notwendige Wissen verfügt.“
Selbst in der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), sagen die Autoren, „wird Kindesmisshandlung tabuisiert“.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Allerdings wird auch in Deutschland erst seit der Gesetzesänderung der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte, gesetzlich als Misshandlung angesehen. Es ging beim Paragraph 1631 Abs. 2 BGB inhaltlich um die Abschaffung des elterlichen Züchtigungsrechts in jeder Form. Davor war schon die Gewaltausübung in Schulen und Heimen per Gesetz untersag worden.
Gina Graichen, Erste Kriminalhauptkommissarin, in der Abteilung 125 des Berliner Landeskriminalamts (LKA), ein Spezialkommissariat, das für Kindesmisshandlung zuständig ist, sagt: „Eine öffentliche Diskussion über das Thema Kindesmisshandlung kann nur zum Wohle der davon betroffenen Kinder sein, weil so wieder einmal ins Bewusstsein rückt, was meist nur im Verborgenen stattfindet. Wir reden ja nicht über seltene Ausnahmen, sondern über weiterhin hohe Fallzahlen, die zwar zurzeit nicht steigen, aber auf einem sehr hohen Niveau stagnieren.“
Anrufen ist kein Denunziantentum
Zudem appellierte die Kommissarin an die Bürger: „Wir können nur jedem Einzelnen ans Herz legen, bei uns anzurufen, wenn auffällt, dass es Kindern in seiner Umgebung nicht gut geht. Das ist kein Denunziantentum, sondern verantwortliches, soziales Handeln.
Bitte zögern Sie nicht, denn Ihr Anruf kann entscheidend für das Leben eines Kindes sein. Noch immer glauben viele, dass es niemanden etwas angeht, was in einer Familie geschieht. Das ist falsch. Im Gesetz steht, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben.
Wir müssen das immer wieder aussprechen, weil das bei vielen Menschen nicht angekommen ist.“
In einem Vortrag hat Graichen für den Deutschen Präventionstag einmal ausgeführt, dass es sich bei Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern „offenbar um ein absolutes Tabuthema handelt und es leider auch heute noch als solches behandelt wird“.
Graichen wörtlich: „Man verabscheut eine Gesellschaft, in der die Kleinsten und Wehrlosesten gequält und zusammengeschlagen werden, und will es vor sich selbst nicht eingestehen, auch mit in eben dieser Gesellschaft zu leben.“
Das LKA 125 ist bundesweit noch immer das einzige Fachkommissariat, das sich ausschließlich um Delikte von Schutzbefohlenen, ohne sexuellen Hintergrund, kümmert. Allerdings wurde es nicht deshalb gegründet, weil sich in Berlin so viele Fälle ereignet haben, es besteht bereits seit Mitte der 60er Jahre.
In Berlin haben die Behörden Konsequenzen aus den Todesfällen Anfang und bis Mitte der 2000er Jahre gezogen. Seit 2007 gibt es das „Netzwerk Kinderschutz“, dessen Kernstück die verpflichtende Untersuchung beim Kinderarzt ist, von der U4 bis zur U9. Eine Zentrale, an der Charité angesiedelt, die aus Fachärzten besteht, kontrolliert, ob Eltern beim Arzt waren. Allerdings gibt es Kritiker, die sagen, dass nicht sorgfältig kontrolliert werde.
Zudem arbeiten die verschiedenen Institutionen der Stadt mit verbindlichen Standards, an die sich alle halten müssen: Hebammen, Kliniken, Jugendämter, Ärzte. Trotzdem hält Michael Tsokos es für wichtig, dass alle Beteiligten „Fortbildungen“ bekommen, um für das Erkennen von Kindesmisshandlungen geschult zu sein. Gina Graichen findet: „Durch das Netzwerk Kinderschutz hat sich in der Zusammenarbeit der Behörden in Berlin vieles zum Positiven verändert. Wir sind weiterhin auf einem richtigen Weg, dürfen uns aber nie zufrieden zurücklehnen.
Allerdings bleibt immer eine entscheidende Frage: Wer muss wen informieren, wenn ein Verdacht auf Kindesmisshandlung besteht. Da niemand verpflichtet ist, die Polizei zu rufen, bleibt Vieles im Dunklen, sehr zum Leidwesen der betroffenen Kinder, deren Martyrium so öffentlich unerkannt bleibt und somit häufig nicht beendet wird.“
„Wir brauchen eine Gesellschaft des Hinschauens“
Der ehemalige Berliner Jugendsenator Jürgen Zöllner (SPD) sagt einmal: „Keiner darf sich die Hände in Unschuld waschen.“
Doch genau das beklagen die Autoren in ihrem Buch.
Tsokos und Etzold stellen in ihrem Buch viele Forderungen auf, um die Dinge zu verändern. So heißt es zum Beispiel: „Der Gesetzgeber muss die Kinder- und Jugendärzte dazu verpflichten, bei jeden konkreten Verdachtsfall insbesondere mit einer Kinderschutzgruppe zusammenzuarbeiten.“
Außerdem fordert Tsokos „eine generelle Leichenschaupflicht“ bei toten Kindern und Jugendlichen. Die Leichenschau müsse von Rechtsmedizinern oder zumindest von entsprechend geschulten Personen durchgeführt werden.“
Tsokos sagt, „wir brauchen eine Gesellschaft des offensiven Hinschauens“. Die Privatsphäre der Eltern müsse dort enden, „wo sie für die Misshandlung von Kindern missbraucht wird. Die Hilflosigkeit von Eltern darf auf keinen Fall zu Lasten der Kinder gehen.“
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will durch eine „Kultur des Hinschauens“ Kindesmisshandlung verhindern. „Kinderschutz geht alle an“, sagte die Politikerin dem Tagesspiegel. Zum Buch von Tsokos und Guddat sagte sie: „Die Autoren greifen ein äußerst wichtiges Thema auf.“ Das Inkrafttreten des Kinderschutzgesetzes sei sicherlich „ein wichtiger Schritt“ zur Eindämmung von Gewalt gewesen, auch wenn es allein nicht genüge. Prävention könne nur durch einen frühzeitigen Zugang zu den Familien gelingen, zum Beispiel durch Familienhebammen. „Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Kinder- und Jugendhilfe weiter zu entwickeln und mit den Ländern, Kommunen und Verbänden darüber zu beraten, wie eine Weiterentwicklung aussehen kann“, fügte die Ministerin hinzu. (mit hmt)
Am Donnerstag, 30. Januar, wurde das Buch erstmals öffentlich in Berlin vorgestellt. Michael Tsokos, Saskia Guddat/Etzold mit Andreas Gößling. Deutschland misshandelt seine Kinder. Droemer 2013, 255 Seiten, 19,99 Euro.
Dazu einer der aktuellen Kommentare:
Vor einigen Jahren bezogen wir eine neue Mietwohnung. Nach kurzer Zeit stellten wir fest, dass die beiden Kinder in der Nachbarwohnung regelmäßig misshandelt wurden. Es folgte ein Gespräch mit der Mutter der Kinder und die Aufforderung, die Erziehungsberatungsstelle (Hilfestellung wurde angeboten)aufzusuchen. Dieses wurde zwar angekündigt, jedoch nicht ausgeführt und die Misshandlungen gingen weiter. Ich rief dann die Notfallnummer, die in allen Stadtbussen (Kiel) verbreitet wurde, um Kinder „niedrigschwellig“ aufzufordern, hier anzurufen, wenn sie in Not wären. Zu dieser Nummer gab es keinen Anschluss mehr. Auf Nachfrage der Stadt war das Budget für die Finanzierung gestrichen worden! Es hatte offenbar nicht dafür gereicht, wenigstens dieses leere Hilfeversprechen aus den Bussen zu entfernen. Beim Anruf des Jugendamtes wurde klar: diese Familie war dort bereits bekannt. nachdem ein Kind eingeschult war, hatte man die Kontrollen eingestellt, da diese nun durch die Lehrer erfolgen sollte. Das Jugendamt ließ durchblicken, dass eines der Kinder schon einmal mit schweren Schädelverletzungen behandelt werden musste, man den Eltern aber nichts nachweisen konnte. Für einige Wochen wurde die Familie nun wöchentlich besucht und mit den Kindern gespielt. Als an einem Tag wieder einmal ein Kind unüberhörbar gequält wurde, habe ich erst die Sachbearbeiterin beim Jugendamt und dann auf deren Rat die Polizei angerufen. Inzwischen hatte die Sachbearbeiterin die misshandelnden Eltern angerufen und der Stiefvater der Kinder randalierte und drohte vor unserer Tür – ihre Familienangelegenheiten ginge mich nichts an… Nach ca. 45 Minuten kamen zwei Polizeibeamte und sprachen mit den Nachbarn. Anschließend mir mir, sie verstanden ihren Einsatz als „Deeskalationseinsatz“ bei Nachbarschaftsstreit und warfen mir vor, ich hätte meine Nachbarn angezeigt, und „so etwas tut man nicht – das kommt gar nicht gut“.
Unsere Wohnung konnte ich fortan durch ständige Drohungen unseres Nachbarn nicht mehr ohne Begleitung verlassen. Kurz nach diesem Vorfall brachten Nachbarn aus den umliegenden Häusern Blumen. Es war sozusagen Kindesmisshandlung in 2. Generation und viele haben davon gewusst, hatten aber Angst, etwas zu unternehmen. Die Wohnung haben wir kurzfristig gewechselt, fortgesetzte Bedrohung durch den Stiefvater der Kinder machte das Haus für uns unbewohnbar. Warum ich das hier alles schreibe? Jedes Mal, wenn wieder die mangelnde Zivilcourage der Nachbarschaft bei Kindesmisshandlung beklagt wird, wird mir bewusst, wie stark man sein muss, um die Folgen eines Eingreifens in Form von Zeugenschaft durchstehen zu können.
Jochen