SinoVac-Impfstoff: Leider ineffektiv gegen Omikron

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN 

So geht Wissenschaft: Der Totimpfstoff, den ich bisher empfohlen habe, hat sich leider als unwirksam gegen die neue Omicron-Variante herausgestellt.
Üer den neuen Proteinimpfstoff aus den USA, der im nächsten Jahr verfügbar sein soll, weiß ich noch nicht viel. Wahrscheinlich muss ich mich dann damit impfen lassen, um einer Schließung meiner Praxis zuvorzukommen.
Aber siehe hier:

Neutralization of SARS-CoV-2 Omicron variant by sera from BNT162b2 or Coronavac vaccine recipients

https://www.medwiss.de/2021/12/23/sinovac-impfstoff-ineffektiv-gegen-omikron/

MedWiss – Wie wirksam sind Impfstoffe gegen die Omikron-Variante des neuen Coronavirus – und wie unterscheidet sich dies von den früheren Varianten?
Dies untersuchten Forscher in HongKong mit Hilfe der Blutproben mit BNT162b2 (mRNA-Impfstoff) oder CoronaVac (Totimpfstoff) geimpfter Personen. Jede 4. bis 5. Person bildete neutralisierende Antikörper gegen Omikron nach mRNA-Impfung, allerdings mit niedrigeren Antikörper-Titern als gegen frühere Varianten.
Der Totimpfstoff CoronaVac erwies sich dagegen in dieser Studie als unwirksam: Keiner der Teilnehmer entwickelte neutralisierende Antikörper gegen Omikron.
Die Studie wurde als PrePrint veröffentlicht, ist also vor Veröffentlichung noch nicht im Peer-Review-Prozess überprüft worden.

Die kürzlich entdeckte Variante des neuen Coronavirus SARS-CoV-2, Omikron, entwickelt sich mit rasender Geschwindigkeit zur dominanten Variante in vielen Ländern der Welt, auch in Europa.
Diese Virus-Variante weist zahlreiche Mutationen im Vergleich zum ursprünglichen neuen Coronavirus auf, die besonders aufgrund der Veränderungen am Spike-Protein auf der Virusoberfläche die Wirksamkeit gängiger Impfstoffe schwächen können. Eine aktuelle Studie ermittelte nun, wie anfällig Omikron für Impf-induzierte neutralisierende Antikörper ist.

Impfwirksamkeit gegen Omikron: Vergleich von mRNA- und Totimpfstoff

Die Forscher untersuchten dies mit zwei leicht unterschiedlichen Omikron-Viren, die jeweils aus Patienten gewonnen und im Labor in Zellen vervielfältigt worden waren.
Die Omikron-Variante HKU344-R346K trägt eine zusätzliche Mutation am Spike-Protein (R346K) im Vergleich zu Omikron HKU691. Zum Vergleich wurden das ursprüngliche SARS-CoV-2-Virus, Viren der Delta- und Viren der Beta-Variante geprüft.
Die Untersuchung wurde mit Antikörpern aus dem Serum von Personen durchgeführt, die mit BNT162b2 (BioNTech/Pfizer) geimpft worden waren, sowie mit Antikörpern von Menschen, die mit Coronavac (SinoVac) geimpft worden waren.

Analyse der Antikörper von 50 geimpften Personen

Die Wirksamkeit der Impf-Antikörper wurde mit 25 Personen nach mRNA-Impfung (BNT162b2) und mit 25 Personen nach Totimpfstoff-Impfung (Coronavac) durchgeführt. Gegen die beiden Omikron-Virentypen entwickelten nur 20 % (HKU691) bzw. 24 % (HKU344-R346K) der Personen mit mRNA-Impfung nachweisbar neutralisierende Antikörper. Gegen ursprüngliches neues Coronavirus, Beta- und Delta-Variante bildeten dagegen 100 % der Personen mit mRNA-Impfung neutralisierende Antikörper.
Bei den Personen mit Totimpfstoff-Impfung konnten hingegen keine neutralisierenden Antikörper gegen eines der Omikron-Viren festgestellt werden.
Auch gegen die Beta-Variante fanden sich nach CoronaVac-Impfung keine neutralisierenden Antikörper, gegen die Delta-Variante nur bei 68 % der Personen.
Bei Personen mit mRNA-Impfstoff war die Menge an neutralisierenden Antikörpern (Antikörper-Titer) gegen Omikron jedoch deutlich niedriger (Faktor 35,7 – 39,9) als gegen das ursprüngliche neue Coronavirus and ebenfalls signifikant niedriger als gegen die Beta- und Delta-Varianten. Der mittlere Antikörper-Titer unterschied sich nicht zwischen den beiden Subtypen der Omikron-Variante.

Kein Teilnehmer mit Totimpfstoff CoronaVac entwickelte Impfschutz gegen Omikron

Die Omikron-Variante stellt eine deutliche Herausforderung für Impfstoffe dar. Von Personen, die mit BNT162b2 geimpft wurden, entwickelte dieser Analyse zufolge nur jede 4. bis 5. neutralisierende Antikörper gegen Omikron. Es wurden zudem niedrigere neutralisierende Antikörper-Titer als gegen frühere Varianten erreicht.
Der Totimpfstoff CoronaVac erwies sich dagegen in dieser Studie als unwirksam: Keiner der Teilnehmer entwickelte neutralisierende Antikörper gegen Omikron oder Beta, nur etwa 7 von 10 Personen erreichten einen Impfschutz gegen die Delta-Variante. Die Impfwirksamkeit ist demnach gegen Omikron deutlich gesenkt – und mit dem Totimpfstoff CoronaVac vermutlich nicht gegeben.
[DOI:
10.1101/2021.12.13.21267668]

© Alle Rechte: Medwiss / HealthCom


Referenz:

Lu Lu, Bobo Wing-Yee Mok, Linlei Chen, Jacky Man-Chun Chan, Owen Tak-Yin Tsang, Bosco Hoi-Shiu Lam, Vivien Wai-Man Chuang, Allen Wing-Ho Chu, Wan-Mui Chan, Jonathan Daniel Ip, Brian Pui-Chun Chan, Ruiqi Zhang, Cyril Chik-Yan Yip, Vincent Chi-Chung Cheng, Kwok-Hung Chan, Ivan Fan-Ngai Hung, Kwok-Yung Yuen, Honglin Chen, & Kelvin Kai-Wang To. (2021). Neutralization of SARS-CoV-2 Omicron variant by sera from BNT162b2 or Coronavac vaccine recipients. MedRxiv. https://doi.org/10.1101/2021.12.13.21267668

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Hier gibt es auch die Studie zum Herunterladen: https://josopon.files.wordpress.com/2021/12/sars-cov-2_-omicron_variant2021.12.13.21267668v1.full_.pdf

30 Argumente gegen die Impfpflicht

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

syringe and pills on blue backgroundDas neue Infektionsschutzgesetz hat für mich jetzt schon ganz persönliche Konsequenzen:
Wenn ich bis März 2020 nicht mit einem für mich akzeptablen konventionellen Impfstoff geimpft werden kann, weil die EMA die Genehmigung von solchen herauszögert, muss ich meine Praxis schließen und kann nur noch Online-Sitzungen durchführen.
So ein Zufall, das der letzte SPD-Parteitag von den Impfstoffherstellern und Microsoft gesponsert wurde, siehe
https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/pfizer-microsoft-spd-parteitag-sponsern/

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Er weist auch auf das unterschwellige Ziel hin, die Gesundheitsdaten aller Bürger in einem Impfregister zu erfassen. Wer darauf dann zugriff hat – zusätzlich zu den Inlandsgeheimdiensten – ist noch offen. Man kann sich aber vorstellen, dass der Verfassungsschutz dann an der Tür der Arztpraxis lauert, wenn der nächste Impftermin fällig ist…

Aber heute eine gute Zusammenfassung auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=79084
Auszüge:
Anfang Januar soll im Bundestag die erste Debatte zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 starten und Februar oder März soll es dann soweit sein.
Die Zustimmung von Medien und Politik ist groß, ein Kurswechsel eher unwahrscheinlich. Gegenwind kommt dafür aus der Wissenschaft. So nannte der Virologe Alexander Kekulé die Einführung einer Impfpflicht gegen Corona jüngst „Gift“.
Doch Kekulé ist eine Ausnahme. Nur Wenige wagen es derzeit, bei der Corona-Thematik aus dem engen medial-politischen Meinungskorridor auszuscheren – zu groß ist die Angst, „in die falsche Ecke“ gerückt zu werden.
Das ist tragisch, denn es gibt zahlreiche sehr gute Argumente gegen die Impfpflicht und das hat nichts mit „Impfskepsis“ oder gar dem „Leugnen von Corona“ zu tun.
Jens Berger
hat für die NachDenkSeiten 30 Argumente gegen die Impfpflicht zusammengestellt. Bleibt zu hoffen, dass derartiger Widerspruch in der aufgeheizten, fast nur noch emotional und nicht mehr rational geführten Debatte nicht untergeht.

1. Die Impfquote in den Risikogruppen ist auch heute schon hoch

Wenn es darum geht, Menschen bei Covid 19 vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen zu schützen, geht es heute wie vor einem Jahr primär darum, die sogenannten Risikogruppen zu schützen. Das Medianalter der an oder mit Covid 19 Verstorbenen liegt immer noch bei 83 Jahren. Von den Sterbefällen der letzten drei Meldewochen waren 93 Prozent älter als 60 Jahre. Und auch bei den Hospitalisierungen steht diese Altersgruppe für mehr als zwei Drittel aller Fälle.
Leider erfasst das RKI keine spezifischen Impfquoten für die Hochrisikogruppe der über 80-Jährigen, aber bereits in der großen Gruppe der über 60-Jährigen ist die Impfquote mit rund 87 Prozent bereits heute extrem hoch. Gerade in dieser Altersgruppe gibt es zudem auch die allermeisten Fälle, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen problematisch ist.
Auch eine Impfpflicht kann sich nicht über eine ärztliche attestierte „Impfunfähigkeit“ wegsetzen. Daher dürfte die Menge der heute nicht geimpften, aber impffähigen Angehörigen der Risikogruppen ohnehin sehr überschaubar und der gesellschaftliche Nutzen – ausgedrückt in weniger Sterbefällen – marginal sein.

2. Für die meisten Ungeimpften bringt die Impfung wenig

Während die Impfquote bei den älteren Bürgern sehr hoch ist, finden sich die meisten Ungeimpften spiegelbildlich in der Gruppe der Jüngeren.
Laut offiziellen Zahlen ist zum Beispiel jeder zweite 12- bis 17-Jährige nicht geimpft. Doch gerade in den Altersgruppen derer, die oft nicht geimpft sind, ist die Morbiditäts- und Mortalitätslast der Krankheit ohnehin nur gering. So liegen dem RKI bis heute nur 35 validierte Covid-19-Todesfälle bei unter 20-Jährigen vor, von denen nach offiziellen Angaben 25 an einer schweren Vorerkrankung litten. Bei rund zwei Millionen Infizierten in dieser Altersgruppe ist dies kaum mehr als ein Hundertstel Promille.
In den letzten drei Meldewochen mussten insgesamt nur sechs minderjährige Testpositive intensivmedizinisch behandelt werden, während es fast 1.200 über 60-Jährige waren.
Diejenigen, die man mit einer Impfpflicht wohl am ehesten erreichen würde, gehören also genau zu der Gruppe, deren individueller Nutzen durch die Impfung am geringsten ist, und gleichzeitig auch zu der Gruppe, deren individuelle Gefährdung durch die Nebenwirkung der Impfung am höchsten ist.

3. Durch die Impfung kann man die Pandemie nicht stoppen

Spätestens seit dem Siegeszug der Delta-Variante ist bekannt, dass die Impfung keine sterile Immunität bietet, Geimpfte also immer noch ansteckend sind und zur Verbreitung des Virus beitragen. Die Impfung senkt zwar nachweislich das individuelle Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, aber sie stoppt die Ausbreitung des Virus nicht.
Daher ist hier auch ein Vergleich zur Pockenimpfung, für die es früher ja eine Impfpflicht gab, nicht zielführend. Die Pocken konnte man durch die Impfpflicht ausrotten – aber auch nur, weil die Impfung dafür sorgte, dass Geimpfte die Krankheit nicht weiterverbreiten. Dies leistet die Corona-Impfung nicht.
Dabei ist Virologen und Epidemiologen eigentlich bekannt, dass man nicht großflächig in eine laufende Epidemie hineinimpfen sollte.

4. Die natürliche Immunisierung ist für viele Menschen eine Alternative zur Impfung

Die Impfung ist nicht die einzige Form, den menschlichen Körper gegen das Sars-CoV-2-Virus zu immunisieren. Während die Impfung das Immunsystem eindimensional auf ein einziges Protein des Sars-CoV-2-Virus vorbereitet, bietet die Infektion eine sehr viel weitreichendere Immunisierung.
Für ältere und vorerkrankte Menschen ist diese Form der natürlichen Immunisierung aufgrund der hohen Krankheitsrisiken freilich keine ernstzunehmende Alternative. Bei jüngeren Menschen – und das ist das Gros der Ungeimpften – stellt sich diese Frage jedoch anders.
Nun mögen sich die Gelehrten darüber streiten, wie die Nutzen-Risiko-Abwägung hier ausfällt – dass der Nutzen der Impfung die Risiken einer Infektion für jüngere Menschen so deutlich übersteigt, dass dies eine Impfpflicht rechtfertigen könnte, ist jedoch ein unhaltbarer Standpunkt. Dies macht auch die STIKO in ihrer Begründung für die Impfempfehlung für Minderjährige klar, die nicht aus medizinischen, sondern expressis verbis aus politischen Gründen („um Einschränkungen der sozialen und kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen abzumildern“) ausgesprochen wurde.
Junge Menschen werden also laut STIKO nicht geimpft, um sie vor der Krankheit, sondern vor den Coronamaßnahmen der Regierung zu schützen.

5.Die Impfpflicht kommt zu spät

Die vierte Welle hat ihren Zenit vor drei Wochen überschritten und eine mögliche fünfte Welle, die dann durch die neue Omikron-Variante sehr massiv ausfallen könnte, wird für Deutschland im Januar erwartet. Die Impfpflicht wird aber erst frühestens im Februar, eher im März, verabschiedet werden und es wird Wochen, wenn nicht gar Monate, dauern, bis sie administrativ überhaupt durchgesetzt werden kann.
Sagte nicht Gesundheitsminister Lauterbach höchstpersönlich, dass alle(!) Ungeimpften bis zum März entweder „geimpft, genesen oder verstorben“ seien?
Was will man danach noch mit einer Impfpflicht erreichen?

6. Die Impfpflicht führt dazu, dass Ungeimpfte Booster-Willigen den Impfstoff wegnehmen

Während die Erstimpfung junger Menschen keinen klar erkennbaren individuellen medizinischen Nutzen bringt, kann die Booster-Impfung für Angehörige der Risikogruppen durchaus auf individueller Ebene medizinisch sinnvoll sein.
Nun sind aber die Ressourcen beschränkt. Das gilt für den Impfstoff selbst, aber mehr noch für die Termine in Arztpraxen und bei mobilen Impfteams.
Schon heute ist es ein gesellschaftliches Ärgernis, dass so viele junge Menschen, bei denen die Booster-Impfung keinen epidemiologisch erkennbaren Nutzen hat, älteren Menschen die Termine wegnehmen. Würden sich zusätzlich noch die bislang Impfunwilligen um diese Termine bewerben, drohen diejenigen herunterzufallen, die als einzige in diesem „Spiel“ überhaupt einen erkennbaren Nutzen durch eine Impfung oder Boosterung haben.

7. Genesene brauchen keine Impfung

Von einer Impfpflicht wären nicht nur Ungeimpfte, sondern auch Genesene betroffen, wenn ihre Infektion länger als sechs Monate zurückliegt. Genesene haben aber zahlreichen Studien zufolge auch lange nach diesem Zeitraum noch eine umfassende Immunisierung, die sogar besser vor neuen Infektionen schützt als die Impfung. Dies wird auch daran liegen, dass ihr Immunsystem nicht nur das eine Protein, das mit der Impfung „simuliert“ wird, kennt, sondern das gesamte Virus.
Dadurch sind Genesene auch besser vor kommenden Varianten geschützt als Geimpfte. Hier macht eine Impfung – vor allem für jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen – weder medizinisch noch epidemiologisch Sinn.

8. Die zugelassenen Impfstoffe sind nicht sonderlich wirksam gegen die aktuellen Varianten

Sämtliche zugelassenen Impfstoffe wurden auf Basis des „Urtyps“ oder dessen ab Frühjahr 2020 in Norditalien entstandener Variante entwickelt und validiert. Diese Variante(n) wurden jedoch zunächst vom Alpha-Typ (ehemals „britische Variante) und später vom Delta-Typ (ehemals „indische Variante“) komplett verdrängt.
Die Impfpflicht würde also bedeuten, dass die Bürger verpflichtet wären, sich mit einem Impfstoff impfen zu lassen, der überhaupt nicht für die zurzeit kursierenden Viren entwickelt wurde und bei ihnen ohnehin nur eingeschränkt wirksam ist.

9. Die jetzigen Impfstoffe helfen kaum gegen die kommende Omikron-Variante

Durch die nun offenbar Oberhand gewinnende Omikron-Variante verlieren die Impfstoffe nach jüngsten Laborstudien ihre Schutzwirkung sogar nahezu komplett.
Karl Lauterbach beziffert die Schutzwirkung einer Doppelimpfung gegen Omikron mit 35 Prozent. Daher kann es durchaus dazu kommen, dass im März eine Impfpflicht gegen ein Virus verabschiedet wird, gegen das es – zumindest zu diesem Zeitpunkt – gar keinen wirksamen Impfstoff gibt.

10. Totimpfstoffe sind (noch) nicht verfügbar

Ein großer Teil der Impfverweigerer spricht sich nicht generell gegen eine Impfung aus, hat aber – und dies keineswegs immer zu Unrecht – Bedenken, sich mit den mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen, die zurzeit die einzige zugelassene und angewandte Impfstoffgruppe darstellen. Der kurz vor der Zulassung stehende Totimpfstoff des Herstellers Valneva wäre für diese Menschen eine Alternative, die viele auch ernsthaft in Betracht ziehen. *)
Ob dieser Impfstoff zum Beginn der Impfpflicht überhaupt zugelassen ist und auch in ausreichender Menge zur Verfügung steht, ist jedoch ungewiss. Und wer weiß?
Vielleicht würde die Impfquote nach der Zulassung dieses Impfstoffs auch ganz ohne Impfpflicht die Werte erreichen, die das RKI für ausreichend hält?

11. Die Situation in den Krankenhäusern ist eine Folge politischer Entscheidungen

Als Argument für die Impfung, aber auch für die Impfpflicht, wird stets die Situation in den Krankenhäusern angeführt. Die ist jedoch eine Folge der Privatisierung und des hausgemachten Personalmangels und ist nicht den Ungeimpften anzulasten.
Hier hätte die Politik – wenn sie es denn wollte – ganz andere Hebel, um Abhilfe zu schaffen. Ein hausgemachtes Defizit, für das man selbst die Verantwortung trägt, auf eine Minderheit zu schieben, ist unlauter und schäbig und zudem geschichtsvergessen.

12. Es gibt kein Impfregister

Woher soll der Staat bei der Umsetzung einer Impfpflicht überhaupt wissen, wer geimpft und wer ungeimpft ist? Wie soll die Impfpflicht umgesetzt werden?
Eine denkbare Methode wäre es, jeden Bürger anzuschreiben, der ungeimpft ist, und aufzufordern, bis zu einem Stichtag einen Impfbescheid einzureichen. Doch der Staat weiß nicht, wer geimpft und wer ungeimpft ist.
Also bleiben zwei Alternativen: Ungeimpfte werden über Kontrollen ermittelt. Das verstößt aber gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte darf sich in der Umsetzung nicht auf Willkür oder Zufall stützen.
Bliebe die Alternative, alle Bürger anzuschreiben und ihren Impfstatus abzufragen. Wer soll das machen? Wie lange soll das dauern?
Dies wäre eine bürokratische Sisyphusarbeit, die massenhaft Ressourcen und Personal bindet.

13. Die Datenerhebungen sind unvollständig

In einem Land, in dem es einen Zensus braucht, um mit jahrelanger Vorbereitung und monatelanger Auswertung festzustellen, dass etwa eineinhalb Millionen Menschen, die in den Melderegistern stehen, gar nicht mehr leben, dürfte es ein Ding der Unmöglichkeit sein, eine umfassende Impfpflicht überhaupt zu kontrollieren.
Hinzu kommt, dass der Staat auch jetzt überhaupt nicht weiß, wie viele Menschen überhaupt geimpft oder ungeimpft sind und die Daten des RKI hierzu grob unvollständig sind.

14. Die Umsetzung der Impfpflicht wäre ein extrem teures Unterfangen

Alleine die Kosten, die zur Kontrolle und Nachverfolgung zur Durchsetzung der Impfpflicht anfallen würden, werden in die Milliarden gehen. Die Kosten für die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten sind unüberschaubar.
Nicht nur das fehlende Personal, sondern auch das fehlende Geld sollten rationale Gründe sein, auf ein derartiges Bürokratiemonster zu verzichten. Diese Ressourcen wären für andere Dinge wirklich sinnvoller zu verplanen.

15. Es ist nicht genügend Impfstoff da

Glaubt man Gesundheitsminister Lauterbach, hat sein Vorgänger „für das gesamte erste Quartal [2022] viel zu wenig Impfstoff gekauft“. „Die Mengen reichen“, so Lauterbach, „nicht, um die Booster-Impfkampagne zu fahren“.
Und bei dieser Schätzung sind die zusätzlichen Impfdosen, die für eine Umsetzung der Impfpflicht wohl benötigt würden, noch nicht einmal mit eingerechnet.

16. Es gibt keinen Impfzwang

Allenthalben wird betont, eine Impfpflicht sei kein Impfzwang. Der Staat könne also nicht Menschen gegen deren Willen mit Gewalt eine Spritze versetzen, es ginge vielmehr um die Verhängung von Strafen gegen Menschen, die sich der Pflicht entziehen.
Letztlich ist die Impfpflicht also mehr eine Fortsetzung der Drangsalierung Ungeimpfter mit anderen Mitteln. Das mag Geld aus den verhängten Bußgeldern in die Staatskasse spülen, hat jedoch keinen erkennbaren epidemiologischen Nutzen. Die Impfpflicht ist mehr ein Verwaltungsinstrument als ein Beitrag zur Seuchenabwehr.

17. Wer unentschlossen ist, ist auch mit sanfteren Mitteln zu erreichen

Nicht zuletzt die individuelle Ansprache von Menschen, die aufgrund von Sprachbarrieren oder Informationsdefiziten von der Impfkampagne nicht erreicht wurden, im Bundesland Bremen oder in unserem Nachbarstaat Dänemark haben gezeigt, dass eine Steigerung der Impfquote auch ohne Zwangsmittel durchaus möglich ist.
Hat der Staat hier alle Mittel ausgeschöpft? Sicher nicht.

18. Wer sich partout nicht impfen lassen will, wird auch durch die Impfpflicht seine Entscheidung nicht ändern

Neben den „Uninformierten“ und den „Unentschlossenen“ gibt es auch die radikalen Impfgegner.
Zu dieser Gruppe hatte der Virologe Alexander Kekulé jüngst treffend kommentiert: „Dass sie sich einer Impfpflicht unterwerfen würden, darf man getrost ausschließen. Eher würden sie sich von gleichgesinnten Ärzten (auch diese gibt es!) eine Impfunfähigkeit bescheinigen oder in Beugehaft nehmen lassen. Einige von ihnen haben so panische Angst vor dem vermeintlichen Teufelszeug, dass sie auch bei seriöser psychiatrischer Beurteilung eine Befreiung von der Impfpflicht bekommen dürften.“
Was hier vielleicht ein wenig sarkastisch klingt, trifft jedoch einen bislang kaum diskutierten Punkt. Wer panisch Angst vor der Impfung hat, wird sich selbstverständlich eine Befreiung ausstellen lassen können. Und wem ist damit geholfen, wenn andere „Verweigerer“ sich notfalls sogar in Beugehaft nehmen lassen? Damit beendet man die Pandemie auch nicht.

19. Es gibt keine Regelungen zum arbeitsrechtlichen Umgang mit der Impfpflicht

Bereits bei der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ stellt sich die Frage nach den arbeits-und verwaltungsrechtlichen Implikationen. Diese Fragen betreffen auch die allgemeine Impfpflicht. Ist ein Verstoß dagegen beispielsweise ein arbeitsrechtlich gültiger Grund für Abmahnungen, Aussperrungen oder Änderungskündigungen?
Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld und Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch aus?
Diese Beispiele stehen für einen ganzen Rattenschwanz an juristischen Fragestellungen infolge der Impfpflicht, die das Zeug haben, die Gerichte über Jahre hinweg lahmzulegen.

20. Unser Rechtssystem ist nicht auf eine Impfpflicht gegen Corona ausgelegt

Ohnehin stellt sich die Frage, ob unser Rechtssystem überhaupt auf die wohl anstehende Flutwelle an Eingaben, Beschwerden, Widersprüchen und Prozessen ausgelegt ist.
Eine Impfpflicht, die derart umstritten und fragwürdig begründet ist und gleichzeitig so viele Menschen betrifft, ist ein Präzedenzfall von epischer Größe.
Zwar gab es in der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und im Dritten Reich auch verpflichtende Impfungen, die viele Erwachsene betrafen, in der Bundesrepublik mit ihrem Gesetzesrahmen trafen verpflichtende Impfungen jedoch traditionell vor allem Kinder und da ging es eher um Kindergartenplätze und die Schulpflicht, aber nicht um die vielen rechtlichen Fragestellungen, die eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene mit sich bringt.

21. Nebenwirkungen sind vorhanden, Langzeitschäden immer noch nicht ausreichend geklärt

Dass es bei der Impfung auch schwere, teils tödliche Nebenwirkungen gibt, ist unumstritten. Unumstritten ist auch, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Fälle nicht umfassend sind und es eine Dunkelziffer gibt.
Doch selbst wenn man den konservativen Zahlen des PEI folgt, treten schwerwiegende Reaktionen bei 0,2 von 1.000 Impfungen auf. In immerhin 1.802 Fällen erfolgte eine Verdachtsmeldung über den tödlichen Ausgang der Impfung. Dies mag zwar für Angehörige der Risikogruppen im Vergleich zu den Sterbezahlen bei der Erkrankung mit Covid 19 überschaubar sein.
Für junge Menschen stellt sich die Abwägung jedoch anders dar. Von den bekannten schweren Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Myokarditis sind vor allem junge Menschen betroffen. Hier ist es mehr als fraglich, ob der Staat über eine Impfpflicht diese sehr sensible individuelle Abwägung des Nutzens und der Risiken übergehen darf.
Hinzu kommt, dass das Risiko potenzieller Langzeitschäden wissenschaftlich noch nicht geklärt ist; noch nicht geklärt sein kann. Auch das ist ein Punkt, der vor allem junge Menschen betrifft.

22. Der Staat darf seine Bürger nicht für ein höheres Wohl verletzen oder gar töten

Rein statistisch wurden bis zum 30. September 2021, dem Stichtag für den aktuellen Sicherheitsbericht des PEI, 53 Millionen Menschen in Deutschland geimpft. Davon sind laut PEI wohl 1.802 im Zusammenhang mit der Impfung verstorben.
Laut Bundesregierung gibt es zurzeit 18 Millionen Ungeimpfte. Würde man rein hypothetisch alle diese Menschen impfen, hätte dies bei gleicher Quote 600 Todesopfer im Zusammenhang mit den durch die Impfpflicht vorgeschriebenen Impfungen zur Folge. 600 Menschen würden also – zugespitzt formuliert – indirekt durch das Gesetz zum Tode verurteilt.
Insgesamt 7.200 Menschen würden – ebenfalls nach oben angeführter Quote – rein statistisch eine schwere Nebenwirkung erleiden.
Darf der Staat seine Bürger für ein höheres Wohl töten oder schwer verletzen? Nein, er darf dies nicht.
Diese Abwägung machte das Bundesverfassungsgericht 2006 geltend, als es das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärte. Dieses Gesetz sollte es dem Staat erlauben, in einem 9/11-Szenario ein Flugzeug abzuschießen, das ganz konkret viele Menschen mit dem Tod bedroht. Die Würde des Menschen in unantastbar, so das Grundgesetz. Daher darf der Staat auch nicht ein Leben opfern, um mehrere Leben retten zu wollen.

23. Die Impfpflicht vertieft die Spaltung der Gesellschaft

So fraglich es ist, ob eine Impfpflicht überhaupt einen medizinischen oder gar epidemiologischen Sinn hat, so sehr steht doch fest, dass eine Impfpflicht die ohnehin bereits durch die Corona-Debatte gespaltene Gesellschaft noch weiter spalten wird.
Wem nützt es, wenn die Ungeimpften nun durch ein weiteres rechtliches Instrument drangsaliert werden? Sie können doch schon jetzt nicht mehr in Restaurants und Kneipen mit ihren Freunden zusammensitzen, Einkaufen gehen, sich die Haare schneiden lassen und oft noch nicht einmal mehr ihrem Beruf nachgehen. Ist das nicht schon Schikane genug?
Es wird auch – auch wenn das jetzt keiner zu glauben scheint – eine Zeit nach Corona geben. Und dann müssen wir uns auch wieder gegenseitig in die Augen blicken können. Es war noch nie eine gute Idee, eine Minderheit durch Gesetze zu schikanieren, zu drangsalieren und zu unterdrücken.

24. Es gibt auch ein Recht auf Unvernunft

Folgt man dem Narrativ der Befürworter einer Impfpflicht, so geht es letzten Endes darum, per Zwang Menschen zu sanktionieren, die sich selbst durch ihre Unvernunft Schaden zufügen. Auch wenn weder die Befürworter der Impfpflicht noch die radikalen Gegner einer Impfung dies gerne hören werden: Es gibt auch ein verbrieftes Recht auf Unvernunft, sogar dann, wenn sie die eigene körperliche Unversehrtheit gefährdet. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren unterstrichen, als es ein Gesetz kassierte, das die medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug regelte.
Der damalige Gerichtspräsident Voßkuhle stellte dazu fest, der Staat dürfe den entgegenstehenden Willen eines Bürgers nicht einfach ignorieren, nur weil dieser „von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint“.

25. Die Impfpflicht wäre eine Zwei-Klassen-Impfpflicht

Letztlich läuft die Impflicht für Ungeimpfte auf ein Zweiklassen-System hinaus. Da es ausgeschlossen ist, dass der Staat die Impfung mit physischer Gewalt erzwingt, wird die Impfpflicht de facto vor allem auf Bußgeld-Ebene ausgetragen. Der ungeimpfte Besserverdiener wird diese Bußgelder aus der Portokasse bezahlen. Er ist es auch, der sich in vielen Fällen durch privat abrechnende Ärzte oder Psychologen eine Befreiung ausstellen lassen wird.
Auf der anderen Seite wird der geringverdienende Ungeimpfte wirtschaftlich durch die Bußgelder in seiner Existenz bedroht – vor allem dann, wenn er zu den Menschen gehört, die ohnehin bereits z.B. als Beschäftigte in der Gastronomie ganz maßgeblich wirtschaftlich unter den Coronamaßnahmen zu leiden hat.

26. Die Impfpflicht ist verfassungsrechtlich bedenklich

Eine Impfpflicht, die sich auf ein Virus bezieht, gegen das es keinen sehr gut wirksamen Impfstoff gibt und bei dem die Impfung die Verbreitung nicht stoppt, gab es noch nie in Deutschland. Vergleiche zur Masern-Impfung und zur Pocken-Impfung sind daher auch nicht statthaft.
Der Konflikt kollidierender Grundrechte und Ziele staatlichen Handelns prallen hier frontal aufeinander. Nicht umsonst heißt es im Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Diese körperliche Unversehrtheit zu verletzen, ist nur möglich, wenn es auf der anderen Seite ein sehr hohes Rechtsgut gibt, das mit milderen Mitteln nicht zu verteidigen ist – wie z.B. beim finalen Rettungsschuss.
Das ist aber hier nicht der Fall und die Aufgabe des Grundgesetzes ist es bekanntlich, die Bürger vor dem Staat zu schützen. Konkret schützt Artikel 2 den Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates in seine körperliche Unversehrtheit. Das muss hier als gegeben angesehen werden.

27. Die Impfung ist eine sensible Gewissensentscheidung

Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff, der – wenn auch in sehr wenigen Fällen – schiefgehen und im allerschlimmsten Fall sogar tödlich enden kann.
Eine solch schwerwiegende hochsensible Abwägung darf nicht der Staat vornehmen. Hier liegt vielmehr ein Paradebeispiel eines Szenarios vor, in dem der Bürger diese Entscheidung nach gutem Wissen und Gewissen selbst treffen muss.
Die Bedeutung ist auch den Parteien bekannt – nicht umsonst gilt die Impfpflicht im Abstimmverfahren des Bundestages als „Gewissensentscheidung“, bei der es wie bei der Sterbehilfe oder der Präimplantationsdiagnostik keinen Fraktionszwang gibt.
Es ist bemerkenswert, dass der Bundestag hier den hohen ethischen Rang einer „Gewissensentscheidung“ anerkennt, mit der er dann jedoch die „Gewissensentscheidung“ der Bürger durch Zwangsmaßnahmen außer Kraft setzen will. Gilt das Gewissen eines Abgeordneten mehr als das Gewissen eines Bürgers? Das Grundgesetz sieht dies anders.

28. Die Impfpflicht verstößt gegen den Nürnberger Kodex

Als Reaktion auf die medizinischen Zwangseingriffe an KZ-Häftlingen während der NS-Zeit bildete sich 1947 in Folge der Nürnberger Ärzteprozesse der sogenannte Nürnberger Kodex – eine bis heute geltende ethische Richtlinie für Heil- und Pflegeberufe für medizinische Versuche an Menschen.
Gleich im ersten Punkt dieses Kodex heißt es, dass „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson (…) unbedingt erforderlich“ sei. Nun ist die Impfung zwar im strengen Sinne kein medizinischer Versuch, auch wenn man dies in Anbetracht der irregulären Zulassung der Impfstoffe durchaus anders sehen kann. Vom Geist her besagt der Nürnberger Kodex jedoch auch, dass ein Arzt keinen medizinischen Eingriff an einem Patienten gegen dessen Willen vornehmen darf.
Wenn ein Patient durch ein Gesetz direkt oder indirekt (z.B. durch Drohung des Arbeitsplatzverlusts oder durch soziale Ächtung) zu einem medizinischen Eingriff gezwungen wird, ist dies mit den ethischen Richtlinien der Ärzteschaft nicht in Einklang zu bringen.

29. Die Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig

Selbst wenn man die potenzielle Gefährdung durch Corona in Betracht zieht, ist die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht nicht gegeben. Die allermeisten Ungeimpften sind nicht infiziert und demnach nicht ansteckend. Hinzu kommt, dass auch die allermeisten Infektionen nicht etwa tödlich, sondern mild oder gar symptomfrei verlaufen.
Der Staatsrechtler Rupert Scholz sieht daher eine Gefahrenlage mit täglichen Neuinfektionen zwischen 30.000 und 70.000 nicht groß genug, um 80 Millionen Menschen zu einer Impfung zu zwingen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt dementsprechend.

30. Die Impfpflicht ist weder geeignet noch angemessen

Im Rechtssystem gilt der Grundsatz, dass bei einem Gesetz, das in die Freiheiten und Rechte der Bürger eingreift, die Mittel geeignet und angemessen sein müssen.
Wie dargelegt, ist die Impfpflicht gegen Corona nicht geeignet, um die Pandemie zu beenden, und sie ist auch nicht geeignet, um Dritte zu schützen. Schließlich kann ein Geimpfter einen Ungeimpften oder Geimpften ebenfalls infizieren.
Und angemessen ist die Impfpflicht ohnehin nicht, stellt sie doch einen sehr schweren Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte der Bürger dar.
Wie sagte schon Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“. Damit ist eigentlich alles gesagt.

*: das gilt auch für den Sinovac-Impfstoff, der nach neuesten Forschungen auch sehr effektiv gegen die neue Omikron-Variante ist:
http://german.china.org.cn/txt/2021-12/16/content_77934960.htm
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

SINOVAC- Der Impfstoff, den ich aktuell nicht mehr empfehlen würde – statt dessen den Proteinimpfstoff Nuvaxovid!

Aktuaisiert am 28.12.2021 bez. Omicron-Variante

Aktualisiert am 8.3.2022 bez. eigener Impfung mit Nuvaxovid

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN 

SINOVAC_logoIch persönlich finde es sehr wichtig, sich impfen zu lassen, aber NICHT mit einem mRNA-Impfstoff.
Ich habe bisher SinoVac aus China empfohlen, der ist nach konventionellem Verfahren hergestellt und entält KEINE Erbinformation. Damit ist er frei vom Risiko, genveränderte Körperzellen entstehen zu lassen, die zu Autoimmunerkrankungen, Krebs oder frühzeitigem Alzheimer führen:
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2021-01/corona-impfstoffe-sputnik-v-sinovac-sinopharm-sicherheit-zulassung
SINOVAC28.12.2021: Leider ergeben sich nach neuesten Forschungen Hinweise darauf, dass er gegen die neue Omicron-Variante nicht gut wirksam ist: https://www.medwiss.de/2021/12/23/sinovac-impfstoff-ineffektiv-gegen-omikron/

Ob der hier demnächst 2022 einzuführende Proteinimpfstoff aus den USA in der Hinsicht besser ist, werde ich hier aktuell berichten. Sobald dieser Impfstoff hier in Deutschland erhältlich ist, werde ich mich auf die Warteliste für eine Impfung damit setzen lassen.

Aktuell: Ich habe mich am 5.3.2022 erstmalig mit Nuvaxovid von Novavax(R) impfenb lassen und es bisher gut vertrgen, wie auch die Impfungen gegen Grippe und HepatitisB zuvor. Die nächsrte Impfung soll 3 Wochen später erfolgen.
Auszüge:

Was können die Impfstoffe aus Russland und China?

Auch in Deutschland wird nun über den Einsatz von Sputnik V, CoronaVac und BBIBP-CorV diskutiert. Was über Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfstoffe bekannt ist.
Von Florian Schumann und Maria Mast

Die Immunisierung gegen das Coronavirus geht in Deutschland sehr langsam voran – vor allem, weil es bisher einfach nicht genug Impfstoff gibt. Bei einigen Herstellern treten Engpässe in der Lieferung oder Produktion auf, womöglich wurde zudem nicht genug bestellt.
Vor dem extra einberufenen Impfgipfel am Montag forderte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nun, die europäischen Zulassungsbehörden sollten schnellstmöglich auch „den russischen und chinesischen Impfstoffprüfen. Wenn Sicherheit und Effizienz gewährleistet seien, „sollten wir auch diese Impfstoffe nutzen“, sagte Söder im Interview mit der Welt.
Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zeigte sich offen für Vakzine aus Russland oder China. Sollten diese regulär nach europäischem Recht zugelassen sein, könnten sie „bei der Bewältigung der Pandemie natürlich helfen“, sagte der CDU-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Was hierzulande dauern könnte, ist andernorts schon Realität. Was weiß man über die Impfstoffe aus Russland und China – und wären sie auch eine Option für Deutschland?

Als im August der russische Präsident Wladimir Putin verkündete, sein Land werde als erstes überhaupt einen Impfstoff gegen Sars-CoV-2 zulassen, wunderten sich viele.
Zwar behauptete Putin, der Impfstoff Sputnik V sei sehr effektiv und baue eine sichere Immunität auf. Zum damaligen Zeitpunkt gab es darüber aber keine veröffentlichten Daten.
Lediglich eine frühe Studie mit gerade einmal 38 gesunden Probanden war damals registriert. Es lagen also keine offiziellen Informationen vor, wie wirksam und sicher der Impfstoff ist, der am Moskauer Gamaleya-Institut entwickelt und nach dem ersten sowjetischen Satelliten im All benannt wurde.

Sputnik V – Russland könnte wohl liefern

In Russland wurde Sputnik V, der bei zwei bis acht Grad gelagert werden kann, bereits mehr als 1,5 Millionen Menschen verabreicht. Mittlerweile ist er auch außerhalb Russlands im Einsatz, etwa in Serbien, Paraguay, Argentinien und Venezuela.
Kürzlich ließ mit Ungarn ein EU-Staat Sputnik V eigenmächtig zu – also ohne Zulassung durch die europäische Medikamentenbehörde Ema.
Russland will mit seinem Impfstoff 50 Länder versorgen und ihn unter anderem in Indien, Brasilien, China und Südkorea herstellen lassen, so steht es auf der Webseite, die vom Gamaleya-Institut gemeinsam mit dem Staatsfonds Russian Direct Investment Fund (RDIF) betrieben wird.
Die Nachfrage ist da, vor allem von Ländern, die sich die teuren mRNA-Impfstoffe von BioNTech oder Moderna nicht leisten können. Außerdem sind deren Vakzine empfindlich und noch nicht in großer Menge verfügbar. Russland aber kann offenbar liefern.

„Derzeit ist unklar, wie gut der Impfstoff wirklich wirkt“, sagt auch der Virologe Friedemann Weber von der Uni Gießen. „Die Ergebnisse zur Wirksamkeit und vor allem zur Sicherheit sollten publiziert und nachvollziehbar sein, bevor die Zulassung geprüft werden kann“, so Weber. Prinzipiell gebe es aber keine Gründe, an der Wirksamkeit der Vakzine zu zweifeln.

Auch aus China fehlen Daten

Denn Sputnik V ist ein Vektorimpfstoff, das Prinzip ist also ähnlich wie bei der Vakzine von AstraZeneca, die am vergangenen Freitag in der EU zugelassen wurde. Ein Teil des Viruserbguts, das die Informationen für den Bau des Stachelproteins enthält, wird umhüllt von einem harmlosen Erkältungsvirus verabreicht. Die Körperzellen lesen die Information und bauen daraus das Stacheleiweiß des Coronavirus, auf das das Immunsystem dann reagiert. Allerdings gibt es bei Sputnik V eine Besonderheit: Während AstraZenecas Impfstoff sowohl für die erste als auch die zweite Dosis dasselbe Virus enthält, nutzt Sputnik V zwei verschiedene Erkältungsviren. Das könnte vielleicht sogar ein Vorteil sein, sagt Weber.

Denn nach der ersten Impfung bildet das Immunsystem auch Antikörper gegen den Vektor. „Wenn man dann bei der zweiten Dosis denselben Vektor nimmt, kann es sein, dass die gebildeten Antikörper ihn ausbremsen, und der Impfstoff weniger gut wirkt.“ Dieser Mechanismus könne möglicherweise auch dafür verantwortlich sein, warum der Impfstoff von AstraZeneca bei Personen, die durch einen Studienfehler nur die halbe erste Dosis verabreicht bekommen hatten, eine höhere Wirksamkeit erzielte. Sputnik könne dieses Problem mit zwei verschiedenen Vektorviren umgehen.
Allerdings sei das Spekulation, solange keine veröffentlichten Daten vorliegen, sagt Weber.

Ob der Impfstoff bei älteren Menschen gut wirke, sei „komplett offen“, sagt Lauterbach. Viele hätten sich vermutlich im Laufe ihres Lebens schon mehrfach mit den Erkältungsviren infiziert, die bei Sputnik V nun als Vektor verwendet werden. Das könne dazu führen, dass der Impfstoff bei ihnen weniger gut wirkt.
„Ich habe nichts gegen eine Prüfung, aber dafür braucht man erst einmal eine Datengrundlage“, so Lauterbach.

Verwirrung um die Wirksamkeit

Nicht viel besser ist die Studienlage bei den Corona-Impfstoffen, die in China entwickelt werden. Bislang werden vor allem die Mittel der beiden Konzerne Sinovac und Sinopharm eingesetzt.
Bis November wurden eine Million Menschen in China geimpft. Wie in Russland, allerdings ebenfalls ohne dass Ergebnisse aus einer eigentlich erforderlichen Phase-3-Studie veröffentlicht worden wären – in dieser wird ein Impfstoff einer großen Zahl von Versuchsteilnehmern gespritzt, um die Wirksamkeit untersuchen zu können, und zu sehen, ob sich seltene Nebenwirkungen zeigen.

Der Impfstoff von Sinovac hatte mit unterschiedlichen Daten zur Wirksamkeit Schlagzeilen gemacht. Nachdem das Butantan-Forschungsinstitut in Brasilien, wo mit etwa 13.000 Probanden eine Phase-3-Studie durchgeführt wird, die Wirksamkeit zuerst mit 78 Prozent bezifferte, korrigierten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen diese Zahl nur wenig später auf etwa 50 Prozent.
Das ist die Mindestschwelle, die von vielen Behörden für die Zulassung eines Coronavirus-Impfstoffs festgelegt wird. Bei anderen Phase-3-Studien des Mittels schwankte die Wirksamkeit zwischen 65 Prozent in Indonesien und mehr als 91 Prozent in der Türkei – bei allerdings deutlich kleineren Testgruppen.
Zwar hatte die Firma im Herbst Daten aus früheren Studienphasen veröffentlicht, die nahelegen, dass der Impfstoff eine vergleichsweise moderate Immunreaktion hervorruft (The Lancet: Zhang et al., 2020). Jedoch stehen veröffentlichte Daten aus den Phase-3-Studien bis heute aus. Trotzdem wird der Impfstoff in einer Reihe von Ländern vor Abschluss der klinischen Studien verabreicht – neben China, Brasilien und der Türkei auch in Indonesien und Chile.

Der andere chinesische Konzern, Sinopharm, arbeitet an zwei Impfstoff-Kandidaten. Einer der beiden (BBIBP-CorV) hat nach Angaben des Unternehmens eine Wirksamkeit von knapp 80 Prozent, am 31. Dezember erteilte ihm China die Zulassung. Noch allerdings hat Sinopharm keine detaillierten Ergebnisse aus den gerade laufenden Phase-3-Studien veröffentlicht.

Im vergangenen Juni berichteten Forscher im Fachmagazin Cell, dass der Impfstoff vielversprechende Ergebnisse bei Affen liefere (Wang et al., 2020). Eine Phase-1/2-Studie zeigte anschließend, dass er keine ernsthaften Nebenwirkungen verursachte und Menschen in die Lage versetzte, Antikörper gegen das Coronavirus zu bilden (The Lancet: Xia et al., 2020).
Mitte Juli begann eine breit angelegte Phase-3-Studie in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit 30.000 Freiwilligen, wenige Wochen später erteilte das Land die Zulassung und gab an, dass das Mittel eine Wirksamkeit von 86 Prozent besitze.
Die Daten aus der Studie stehen bislang noch aus, dennoch haben weitere Länder, darunter Bahrain, Marokko, Peru und Argentinien Tests an Freiwilligen zugelassen. Jordanien, Pakistan und Peru wollen den Impfstoff von Sinopharm ebenfalls einsetzen. Und Ungarn gab am vergangenen Freitag bekannt, fünf Millionen Dosen des in der EU nicht zugelassenen Impfstoffs bestellt zu haben.

Tot ist „eben echt tot“

Die Impfstoffe von Sinopharm und Sinovac wirken anders, als die bisher in der EU zugelassenen Vakzinen. Beides sind Totimpfstoffe, das heißt, Sars-CoV-2-Viren werden inaktiviert, gereinigt und konzentriert. „Das ist die einfachste Art, möglichst schnell einen Impfstoff zu produzieren“, sagt der Virologe Friedemann Weber. Auch der jährlich angepasste Grippeimpfstoff oder die hierzulande verwendete Vakzine gegen Polio beruht auf diesem Prinzip.

Diese Wirkungsweise habe aber auch Nachteile, so Weber. Erstens sei ein Totimpfstoff im Gegensatz zu etwa mRNA-Impfstoffen „eben echt tot“. Man müsse der Impfung also Stoffe beimengen, die eine künstliche Entzündung auslösen, um das Immunsystem überhaupt zu aktivieren. Man nennt solche Stoffe Adjuvantien.
Auch dann aber brauche man für eine vernünftige Immunantwort auf jeden Fall zwei Dosen, und müsse wahrscheinlich in gewissen Abständen den Impfschutz auffrischen.

Ein weiterer Nachteil ist, dass Totimpfstoffe vor allem eine Antikörper-Antwort auslösen. Die gleichfalls wichtige zelluläre Immunität *) werde weitgehend ausgespart: Körperzellen produzieren nicht selbst Stücke des Virus in ihrem Inneren und präsentieren diese dann den T-Zellen. Vielmehr nehmen vorwiegend bestimmte Fresszellen die Viren auf, was aber die T-Zell-Antwort nicht so gut aktiviere, sagt Weber. Auch das trage dazu bei, dass der Impfschutz nach einer Weile zurückgehe.

Vergleiche er die Ansätze der russischen und chinesischen Impfstoffe, hält Weber Sputnik V für vielversprechender. „Die Totimpfstoffe sind zwar schnell herzustellen und gut transportfähig, ich sehe sie aber eher als Notfallimpfstoffe.“
Und sowieso gelte auch hier: Erst müssten Daten publiziert sein, aus denen hervorgehe, dass die Vakzinen sicher und wirksam seien, bevor man überhaupt über eine Prüfung sprechen könne.

Das sagt auch Lauterbach. Zumindest seien Vorabpublikationen nötig, aus denen detailliert hervorgehe, ob die Impfstoffe wirklich vor Covid-19 schützen und wie oft welche Nebenwirkungen auftreten. Diese könnte die Ema dann sichten, zusammen mit weiteren Daten, die die Hersteller nachreichen.
Bisher ist allerdings unklar, ob und wann die Firmen solche Daten zur Verfügung stellen. Geschweige denn gibt es Erkenntnisse darüber, wie gut die Mittel gegen neue Virusvarianten schützen.

Staaten, die russische oder chinesische Impfstoffe nun verimpfen, haben sich entschieden, nicht auf finale Daten zu warten. Politische Beziehungen zu Russland oder China können eine Rolle spielen, viele können sich die teuren und raren mRNA-Impfstoffe aber schlicht nicht leisten.
Sie verlassen sich auf erste Zwischenergebnisse und hoffen, dass der Nutzen der Impfungen größer ist als ihr Schaden. In vielen anderen Ländern – etwa afrikanischen – wird noch gar nicht geimpft.

*: Die zelluläre Abwehr ist bei vielen Menschen schon daher aktiviert, weil sie bereits andere, harmlosere Corona-Viren abwehren mussten. So ist gerade für Leute mittleren Alters schon eine schnelle Immunabwehr möglich und verhindert einen schweren Verlauf.
Im höheren Alter lässt leider diese Immunabwehr nach – die sind also dem neuen Virus schutzlos ausgeliefert. Siehe dazu https://josopon.wordpress.com/2021/03/01/warum-covid-19-die-alten-totet/

Siehe dazu auch https://www.dw.com/de/brasilien-coronavac-bisher-sicherster-impfstoff/a-55359723

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen