Corona-Politik: Dauer-Desaster und enorme Schäden – Zeit, den Panikmodus zu beenden – Öffentliche Erklärung von Werner Rügemer u.a.

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

DSC_0046Die folgende Erklärung erschien auf den NachDenkSeiten:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=73386

SARS-COV-2 ist ein neuartiges Virus, das ernst zu nehmen ist und bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem und Vorerkrankungen in Abhängigkeit von Arbeits-, Sozial- und Wohnverhältnissen zu schwerer Krankheit und Tod führen kann.
Jedoch verursachen die zum Teil wissenschaftlich strittigen und teilweise nicht begründbaren Pandemie-Maßnahmen der Bundesregierung enorme Schäden: in der Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, im Gesundheitssystem selbst, bei prekär abhängig Beschäftigten und Solo-Selbständigen, bei Alleinerziehenden, bei isolierten Alten, in der Wirtschaft.

syringe and pills on blue backgroundDiese Erklärung ruft dazu auf, eine öffentliche Diskussion in Gang zu bringen, in der die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung und ihre Folgen auch mit Blick auf mögliche weitere Wellen oder etwaige neue Pandemiefälle sachlich aufgearbeitet und Schlussfolgerungen für die Zukunft gezogen werden.
Die Unterzeichnenden wollen, ungeachtet einiger Differenzen in den einzelnen Punkten, diese offene und öffentliche Diskussion befördern und dafür eine mögliche Grundlage bereitstellen. Für Korrekturen sind wir aufgeschlossen.
Es ist Zeit, den Panikmodus zu beenden.
Lassen Sie uns gemeinsam die Folgen der Corona-Krise bewerten und notwendige Änderungen erkunden.

I. Öffentliches Gesundheitswesen, systematische Fehlentwicklungen und fehlende Vorbereitung

Die Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO Gesundheit ist der Zustand des umfassenden, körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens ist durch den UN-Sozialpakt 1966 auch für Deutschland ein verbindliches Menschenrecht für alle. Danach ist die Organisation des öffentlichen wie privaten Gesundheitswesens auszurichten.
Das betrifft auch die Sozialversicherungen, insbesondere die Krankenkassen, die Arbeitsplätze im Gesundheitssystem selbst wie die in den öffentlichen Verwaltungen und in den privaten Unternehmen.

Bund und Länder haben das Gesundheitssystem Krankenhäuser, Pflegeheime, Dienstleistungen, Versicherungen den Interessen privater Investoren ausgeliefert.
Ergebnis sind der rabiate Abbau und die Unterbezahlung des Gesundheitspersonals sowie die Auslagerung medizinischer Dienste in Niedriglohnfirmen, selbst in Vorzeigeeinrichtungen wie dem Klinikum Charite.

Diese Veränderungen des Gesundheitssystems haben, neben Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen während der Pandemie gravierende negative Folgen gezeitigt.

Beispiele für Fehlentwicklungen

  • Pandemie-Prävention: Regierung unterließ fahrlässig Vorsorge
    Die WHO rief 2013 wegen eines zu erwartenden neuen Sars-Corona-Virus zu nationalen Vorbereitungen auf die nächsten Pandemien auf. Der Bundestag beschloss mit der Pandemie-Risikoanalyse (Bundestagsdrucksache 17/12051 vom 3.1.2013) konkrete Vorsorgemanahmen: Masken, Schutzanzüge, Desinfektionsmittel, Behandlungskapazitüten.
    Da die Bundesregierung die Umsetzung der Vorsorge versäumte, fehlten seit Beginn der Pandemie selbst die einfachsten und billigsten Schutzmittel, sogar für das medizinische Personal.
  • Fallpauschale fördert Intensivbeatmung
    In keinem anderen Staat wurden prozentual so viele Infizierte intensivmedizinisch behandelt wie in Deutschland. Die Fallpauschale verschafft den Krankenhäusern durch Intensivbeatmung höhere Einnahmen.
    Kliniken, die Alternativbehandlungen zur Intensivbeatmung entwickelten, z.B. die in Moers oder Havelhöhe, konnten die Sterberate wesentlich senken und die Liegezeit verkürzen. Gesundheitsminister Spahn und NRW-Ministerprsident Laschet waren dort vor Ort, lobten die Ergebnisse, aber unternahmen nichts, um diese Alternativbehandlungen zu frdern.
    Für weitere Erprobungen hat die Bundesregierung Fördergelder abgelehnt.
  • Intensivbetten knapp tatsächlich?
    Deutschland hat eine europaweit hohe Intensivbettenausstattung. Die Regierung begründet dennoch den verschärften Lockdown mit der Vermeidung der Triage auf Intensivstationen.
    Die Betten-Knappheit entstand jedoch zum einen, zumindest anfangs, durch die rasche Einweisung von Covid-19-Erkrankten in die künstliche Beatmung; zum anderen durch fehlendes, völlig überlastetes und deshalb zunehmend kündigendes Personal. Auch waren zustzlich eingerichtete Intensivbetten teilweise nicht einsetzbar wegen fehlendem Personal.
  • Krankenhäuser vor und sogar whrend Pandemie geschlossen
    Seit 1998 ist ein Viertel aller Krankenhausbetten eingespart worden. Statt die Behandlungsmöglichkeiten auszubauen, wurden seit Beginn der Pandemie mehr als 20 Krankenhäuser geschlossen.
    Wenn Gesundheitsminister Spahn im Januar 2021 seinen Staatssekretär im Bundestag behaupten ließ: Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Schlieung von Krankenhäusern im Pandemiejahr 2020, so war dies entweder bewusst wahrheitswidrig oder das Ministerium hat keine Ahnung, was in seinem Bereich geschieht.
  • Gesundheitsschden durch unterlassene Behandlungen in der Corona-Krise
    Nach Angaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus wurden im ersten Pandemiejahr 2,4 Millionen Behandlungen und Operationen weniger abgerechnet als im Jahr davor. Betroffen sind u.a. Krebs- und Herzkranke, Nierenwäsche-, Tumor- und Amputations-Patienten. Ärzte mussten die dafür notwendigen Kapazitäten aber für die Pandemie-Bekämpfung bereitstellen. Dasselbe gilt für verschobene und unterlassene Vorsorge-Untersuchungen.
    Nicht wenige Erkrankte mieden aus Panik vor der Ansteckungsgefahr den Besuch von Arztpraxen. Eine Erfassung der dadurch verursachten Todesfälle und Langzeitfolgen ist bisher nicht erfolgt, aber dringend notwendig.
  • Mangelnde Hygiene in deutschen Krankenhusern
    Nach der Statistik des Robert Koch-Instituts infizieren sich jhrlich 400.000 600.000 Patienten im Krankenhaus mit multiresistenten Keimen, daran sterben bis zu 20.000 Menschen.
    Die von der Regierung herangezogenen Virologen und Ärzte, wie Prof. Drosten/Charite, RKI-Präsident Prof. Wieler und Prof. Cichutek/Präsident Paul-Ehrlich-Institut, haben weder vor noch während der Pandemie Manahmen veranlasst, um diese hohen vermeidbaren Todeszahlen zu senken.

II. Regierungsmaßnahmen verletzen medizinische Regeln und fördern durch Intransparenz Unsicherheit und Angst

Fakt ist: Mehr als 90 Prozent der positiv auf den Virus Getesteten überwinden die Infektion ohne jegliche medizinische Hilfe. Nur eine Minderheit der Infizierten zeigt typische Corona-Krankheitssymptome, ein Teil davon wirklich bedrohliche.
Statt dies transparent zu machen und auf eine wissenschaftlich ausgewogene Darstellung der Corona-Erkrankung hinzuwirken, verfolgen Regierung und Leitmedien die Strategie, die beschlossenen Corona-Manahmen mithilfe von Angstmacherei und Alarmismus durchzusetzen.

Bundesregierung und Bundesbehörden verletzen dabei bewhrte medizinische Regeln und Standards. Ihre Anti-Corona-Maßnahmen basieren auf Kriterien, die vielfach keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage in epidemiologischen, virologischen und medizinischen Fakten und Befunden haben.
Sie übernahm dabei die Sicht weniger Epidemiologen, diese dominierte über die vieler anderer Fachärzte, Juristen und Psychologen.

Wichtige Daten wurden fahrlässig oder bewusst nicht erhoben insbesondere regelmäßig wiederholte Massentests an festen repärsentativ ausgewählten Bevölkerungsstichproben.

Beispiele für Regelverletzungen und Panikerzeugung:

  • PCR-Test: Ungeeignet und dramatisierend
    Das RKI erklrt jeden positiven PCR-Test für einen Covid-19-Fall, also als Nachweis einer Krankheit. Im November 2020 hat eine Gruppe von 22 international ausgewiesenen Experten ein Gutachten über den PCR-Test in der Zeitschrift Eurosurveillance vorgelegt.
    Der PCR-Test ist danach als Diagnoseinstrument völlig ungeeignet, weil er nicht in der Lage ist, die jeweilige Viruslast zu messen, noch kann er feststellen, ob das gefundene mRNA-Schnipsel vermehrungsfähig ist oder nicht. Nur wenn es vermehrungsfähig ist, besteht aber die Gefahr einer Ansteckung und ernsthaften Erkrankung. Da er auch auf frühere Infektionen und geringe Konzentrationen von viralem Erbgut anschlägt, werden zudem unverhältnismäßig viele falsch-positive Ergebnisse angezeigt.
    Dennoch wird am PCR-Test festgehalten. Auf diese Weise werden Inzidenzwerte manipuliert.
  • Statt Ermittlung der genauen Todesursache: Panikmache
    Nach geltenden medizinischen Leitlinien muss bei der Feststellung der Todesursache eine viergliedrige Kausalkette angegeben werden, um die Hierarchie der Todesursachen festzustellen. Daraus werden für die Behandlung erkrankter Patienten lebenswichtige Schlüsse gezogen.
    Doch das RKI hat gleich zu Beginn der Pandemie davor gewarnt, bei Toten, die Covid-positiv getestet wurden, rechtsmedizinische Untersuchungen anzustellen.
    Es praktiziert die Gleichstellung von an oder mit Corona Verstorbenen. Obwohl epidemiologisch nicht begründbar, legte RKI Prsident Wieler fest: Bei uns gilt jemand als Corona-Todesfall, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde.
    Wie kommt es, dass ein staatlicher Apparat nicht einmal zwischen denen unterscheiden will, die an dem Virus oder mit diesem Virus gestorben sind?

    Es wre doch ein Leichtes, an einer repräsentativen Gruppe von sagen wir tausend Corona-Toten per Obduktion einmal zu überprüfen, wer von ihnen nun wirklich am Corona-Virus und nicht an einer Vorerkrankung gestorben ist? Warum finden solche repräsentativen Untersuchungen nicht statt?
  • Die höchste Risikogruppe vernachlässigt: Alters- und Pflegeheime
    Die höchste Sterblichkeitsrate lag, wie in allen westlichen Staaten, in den überwiegend privatisierten Alters- und Pflegeheimen. Der Altersmedian der Toten mit oder durch Sars-Cov-2 liegt bei 84 Jahren, das ist mehr als die durchschnittliche Lebenserwartung, so der bis 2016 amtierende Direktor des Instituts fr Virologie an der Charit, Prof. Detlev Krüger.
    Dennoch wurde diese höchste Risikogruppe lange vernachlässigt, viel zu spät getestet und stattdessen in ihren Zimmern und Stationen isoliert, der Kontakt zu den nchsten Angehörigen ber Wochen verboten. Trotz verbreitetem Pflegenotstand wurden keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten geschaffen.
    Viele Todesfälle hätten hier durch frühere Manahmen vermieden werden können.
  • Plötzliche Einsicht bei Tod nach Impfung: Vorerkrankungen sind schuld
    Eine transparente und vollstndige Dokumentation aller Impfungen, um Neben- und Folgewirkungen zu erfassen, gibt es bislang nicht. Als bekannt wurde, dass einige alte Menschen nach der Impfung starben, erklärte das Paul-Ehrlich-Institut unvermittelt und ohne empirische Begründung: Viele seien an ihren multiplen Vorerkrankungen gestorben. Die Menschen seien somit zwar nach, aber nicht an der Impfung gestorben.
    Hier wurden pltzlich Vorerkrankungen ins Feld geführt, während bei den Todesfällen an und mit Corona Vorerkrankungen nicht in Betracht gezogen und nicht ermittelt werden.
    Warum werden hier zweierlei Maßstäbe angewandt?
  • Wie die WHO unterstreicht, ist das Ansteckungsrisiko füär sozial, wohn- und arbeitsmäßig benachteiligte Menschen besonders groß. Dennoch wird dies bei den Manahmen zunächst überhaupt nicht und bis heute nicht wesentlich berücksichtigt.
    Deutsche Politiker und Virologen zeigten sich überrascht, als prekär Beschäftigte im Niedriglohnsektor oder eng wohnende Hartz IV-Empfänger besonders häufig positiv getestet wurden und sich in den Schlachtbetrieben von Tönnies, Vion, Danisch Crown u.a. pltzlich Tausende Beschftigte infizierten.
    Die Corona-Krise macht so deutlich, welche negativen Folgen der Abbau der staatlichen Aufsicht über Berufskrankheiten und betrieblichen Gesundheitsschutz unter den Arbeitsministern Scholz und von der Leyen hat.
  • Kindeswohl wird massenhaft verletzt
    Obwohl zahlreiche Studien nachweisen, dass die Ansteckungsrate und Infektiosität von Kindern und Jugendlichen extrem gering ist, wurden flächendeckende Schulschließungen angeordnet.
    Home-Schooling
    verstärkt nachweislich die sozial bedingte Lern-Ungleichheit. In Verbindung mit Home Office bedeutet es vielfach krankmachende Überlastung aller beteiligten Familienmitglieder. In vielen Familien fehlen wichtige Voraussetzungen: Geräte, ruhiger Ort, Betreuung.

    Die Zahl der Schulabbrecher hat sich in der Pandemie bereits verdoppelt. Besonders eklatant zeigen sich die Folgen in der für den Lockdown-Zeitraum nachgewiesenen Vervielfachung von Depressionen und Angststörungen bei Kindern und Jugendlichen.

III. Ausrichtung der Maßnahmen auf große Privatunternehmen und deren Profit

Die politisch verordneten Maßnahmen dienen vorrangig der Unterstützung großer, auch umweltschädlicher Konzerne. Diese werden von Pandemie-Manahmen ausgenommen, vor Krisenfolgen geschtzt und massiv finanziell unterstützt. Dagegen werden insbesondere Kleinunternehmen, Dienstleister (Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe), der gesamte Kultur- und Bildungsbereich massiven Einschränkungen unterworfen.
Es gibt eine extrem ungleiche Verteilung der psychischen, gesellschaftlichen und finanziellen Folgekosten der Krisenbewltigung: Lohnabhängige, Soloselbständige und ihre Familien erleiden z.T. extreme wirtschaftliche Einbußen. Gleichzeitig hat sich die Wirtschaft zugunsten weniger Großprofiteure umgebaut.

Beispiele:

  • Staatliche Förderung aus dem mit 600 Milliarden Euro ausgestatteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erhalten in großem Maßstab Konzerne, sogar solche mit Steuerfluchtmodellen sowie umweltschädliche Unternehmen, wie die Lufthansa oder Hersteller von Autos mit Benzinmotoren.
    Größte Profiteure der Lockdowns waren US-Digitalkonzerne, wie Amazon, Microsoft, Apple, Zoom, die unmittelbar von der Schließung weiter Teile des Einzelhandels profitierten.
    Groe Aktienunternehmen, die durch staatlich finanzierte Kurzarbeit ihre Verluste minimieren konnten, schtteten in der Krise zum Teil hohe Dividenden an ihre Aktionre aus (z.B. Daimler). Die Corona-Manahmen fhrten zur Verschrfung von Konzentrationsprozessen in der deutschen Wirtschaft, insbesondere zugunsten digitaler Monopolisten.
  • Dagegen werden Hunderttausende anstehende Insolvenzen, insbesondere bei Soloselbständigen im Kulturbereich, in Einzelhandel und Gastronomie, nur verschleppt.
    Fr Arbeitnehmer bedeutet Kurzarbeitergeld, so wichtig es ist, vermindertes Arbeitseinkommen. Prekär und befristet Beschäftigte bekommen nicht einmal Kurzarbeitergeld.
  • Investoren drfen Mieten und Preise für Wohnungen weiter steigern. Die whrend der Krise imagefördernd gestundeten Mietzahlungen werden inzwischen wieder eingetrieben.
  • Unternehmen sind vom Infektionsschutz-Gesetz ausgenommen: Für sie gilt erst verspätet seit 20.8.2020 die zudem durch die Unternehmenslobby verwässerte SARS CoV-2-Arbeitsschutzregel.
    Entgegen dem angeblich vollstndigen Lockdown war und ist die große Mehrheit der etwa 45 Millionen abhängig Beschftigten weiter regelmäßig in Unternehmen tätig: Im verschärften zweiten Lockdown seit Januar 2021 waren dies mindestens 34 Millionen.
  • Die inzwischen verordnete Pflicht der Unternehmen zur Bereitstellung von Tests wird nicht nachhaltig staatlich kontrolliert. In Betrieben werden FFP2-Masken vielfach ohne die vorgeschriebenen Pausen getragen. Unternehmen wie Amazon ziehen den Beschäftigten die bei FFP2-Masken vorgeschriebenen Pausen von der Arbeitszeit ab.
  • Impfstoff-Hersteller, die mit öffentlichen Mitteln hoch subventioniert wurden, werden von Bundesregierung und Europischer Kommission von der Haftung für Neben- und Folgewirkungen freigestellt.
    Gleichzeitig wird die Forschung zu Covid-19-Medikamenten sträflich vernachlässigt. Deutsche Firmen, die an der Entwicklung von Medikamenten zur Therapie von Covid 19 arbeiten, also unmittelbar lebensrettend, wurden im Gegensatz zu Impfstoffentwicklern kaum untersttzt.

IV. Abbau demokratischer Strukturen und die Verletzung von Grundrechten und Völkerrecht

Neue Definition von Pandemien unter US-Druck: Die WHO hat 2009 unter dem Einfluss ihrer wichtigsten Geldgeber der USA und der privaten Gates-Stiftung die Definition fr Pandemien endgltig erheblich verndert. Anlass war die Schweinegrippe, die, obwohl sie sehr mild verlief, dennoch als Pandemie klassifiziert wurde.
Das bisherige Kriterium für eine Pandemie, nmlich eine enorme Zahl an Todesfällen und Krankheit (enormous number of deaths and illness) wurde ersatzlos gestrichen.
Auf dieser fragwürdigen Grundlage sind flächendeckend und radikal Freiheitsrechte eingeschränkt worden wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik.

  • Insbesondere der Passus über die epidemische Lage von nationaler Tragweite erlaubt radikale Grundrechtseingriffe: Der Freiheits-Lockdown greift massiv ein in die Bewegungsfreiheit, die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung.
    Er ermglicht Kontaktverbote bis in die Privatsphre von Familien und Pflegeheimen, eine Art Stubenarrest fr die Bevlkerung, bis hin zu nächtlichen Ausgangssperren, er erlaubt die Aussetzung der Gewerbefreiheit und das berufliche Tätigkeitsverbot.
  • Die erheblichen Einschränkungen wurden mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit begründet zweifellos ein schwerwiegendes Recht, dem aber dennoch nicht automatisch der absolute Vorrang gegenber allen anderen zukommt.
    Genau hier hätte eine öffentliche Debatte über Verhältnismäßigkeit, Geeignetheit und Angemessenheit ermglicht werden mssen. Stattdessen wurde das öffentliche Leben auf das Kriterium des Übertragungsrisikos reduziert, der Einzelne demagogisch als Gefährder seiner Mitmenschen dargestellt.
  • Proteste dagegen sind weitgehend verunmöglicht, Parlament und Opposition lieen sich von der Bundesregierung entmachten, die Leitmedien halten sich in gewohnter Nähe zur Exekutive. Lauernde Aggressivität bestimmt die öffentliche Stimmung.
    Begründeter Zweifel, selbst künstlerische Äußerungen wie Satire, werden massiv angegriffen und häufig als rechte oder gar antisemitische Äußerungen etikettiert.
    Kritische Stimmen werden pauschal und willkrlich als Coronaleugner, Querdenker und Verschwörungstheoretiker diffamiert, ohne auf ihre Argumente einzugehen.
  • Der Verfassungsschutz macht alternative Plattformen für das Schüren politischer Entfremdung in Deutschland verantwortlich, berwacht diese und verhindert so eine sachliche öffentliche Auseinandersetzung.
    Blogs werden wegen angeblicher Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht gesperrt, ohne dass derselbe richtige Maßstab an alle öffentlichen und privaten Großmedien angelegt wird. Durch den Aufbau derartiger autoritrer Überwachungspraktiken wird die demokratische Substanz unseres Landes ausgehöhlt.
  • Gleichzeitig schürt die Bundesregierung im Verbund mit der EU gegen den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung aufwendig Feinbildbilder, insbesondere gegen Russland und China.
    Um geopolitische Machtinteressen zu kaschieren, werden nach den bewährten Praktiken des Kalten Krieges Menschenrechte vorgeschoben und wirtschaftliche Sanktionen als demokratische Erziehungsmanahmen deklariert.
  • Nein_zur_Nato_DDR1957Im Schatten der ausufernden medialen Darstellung der Pandemie-Manahmen setzen die Bundesregierung und Teile der Opposition die Aufrstungsauflagen der US-dominierten NATO um.
    Dem von 122 Staaten gebilligten Atomwaffenverbotsvertrag der UNO, der für den Willen der Menschheit steht, ohne diese Massenvernichtungswaffe leben zu wollen, hat kein Atomwaffenstaat und kein NATO-Mitglied zugestimmt, auch Deutschland nicht. Stattdessen ist während des zweiten Lockdowns beim Manöver Resilient Guard in Büchel unter größter Geheimhaltung der Einsatz von Atomwaffen gegen Russland geprobt worden.
  • Die Arten sterben schon, das Klima beginnt zu kollabieren und auch die Demokratie ist gefährdet. Die Pandemie muss das Bewusstsein dafür schärfen, dass es nicht genügt, zum vorherigen Zustand zurckzukehren. Es bedarf einer neuen Rechts- und Sicherheitspraxis, die Gemeinwohl vor privates Gewinnstreben stellt, die die Kluft zu den armgehaltenen Lndern (auch innerhalb der EU) ausgleicht und so dem Recht auf Leben besser gerecht wird.

V. Notwendige Konsequenzen und Aktivitäten (Auswahl)

  1. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass ein privates, vorwiegend auf Gewinn ausgerichtetes Gesundheitswesen fr die Anforderungen einer Pandemiesituation nicht gerstet ist.
    Das bedeutet: Klinikschließungen mssen sofort beendet werden; wir brauchen mehr und besser bezahltes Pflegepersonal, und wir brauchen wieder mehr kommunale und staatliche Krankenhäuser, überhaupt ein größeres Gewicht der öffentlichen Hand im Gesundheitswesen.
    Auerdem sollte ein Mindestmaß nationaler Produktionskapazitäten für bestimmte Medizinprodukte sichergestellt werden.
  2. Im Sinne des Grundgesetzes mssen alle Grundrechtseinschränkungen so schnell wie möglich zurückgenommen werden.
    Dies liegt in der besonderen Verantwortung des Bundestags und der in ihm vertretenen Parteien, aber auch der Verfassungsorgane.
  3. Die Dominierung des öffentlichen Diskurses durch eine kleine Gruppe von regierungsnahen Virologen und Epidemiologen muss beendet werden. Unsere Gesellschaft muss dringend zurückkehren zu einem offenen Diskurs, in dem auch kritische Stimmen und alle sachbezogenen Argumente von Experten, Wissenschaftlern und Brgern zugelassen sind und diskutiert werden knnen.
    Die Ächtung von Kritikern durch pauschale Feindbilder wie Coronaleugner , Verschwörungstheoretiker und Querdenker zerstört jedweden Diskurs, ohne den keine Demokratie bestehen kann. Eine besondere Verantwortung in diesem Kontext kommt den Medien zu.
  4. Die Corona-Krise hat die soziale Spaltung unserer Gesellschaft enorm vertieft. Grßoe Teile der Bevölkerung haben keine politische Stimme, keine Organisationsform, keine mediale Repräsentanz und keine Lobbyisten für eine politische Vertretung ihrer Interessen.
    Das Gefühl gesellschaftlicher Ohnmacht breitet sich aus und kann gefährlichen Entwicklungen Raum geben. Hier muss dringend gegengesteuert werden.
  5. Die Corona-Maßnahmen haben bekanntlich immense Kosten mit entsprechend hoher Staatsverschuldung verursacht. Die bisher extrem ungleiche Verteilung der gesellschaftlichen und finanziellen Folgekosten der Krisenbewältigung muss beendet werden.
    Die auf uns alle zukommenden Lasten müssen fair verteilt werden. Profiteure der Krise und sehr Vermgende sind dabei in besonderem Mae heranzuziehen, z.B. in Anlehnung an den Lastenausgleich nach dem 2. Weltkrieg.
  • Dr. Annette Bänsch-Richter-Hansen/Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Maria Bermig/Psychotherapeutin
  • Armin Bernhard/Prof. Erziehungswissenschaft
  • Renate Börger/Journalistin/attac Mnchen
  • Eva Borst/Prof. Erziehungswissenschaft
  • Almuth Bruder-Bezzel/Psychotherapeut
  • Prof. Klaus-Jürgen Bruder/FU Berlin
  • Prof. Dr. Aris Christidis/Informatik
  • Dieter Dehm/MdB Die Linke
  • Friedrich Deutsch/Heilpraktiker
  • Dagmar Doerper/Rat attac-D
  • Radim Farhumand/Ärztin
  • Susanne Fischbach/Erzieherin
  • Reinhard Frankl/Klartext e.V.
  • Dr. Elke Fritsch/Internistin
  • Prof. Dr. med. Karl Hecht/Klinische und Experimentelle Pathophysiologie
  • Dr. Kai Herthneck/Psychoanalytiker
  • Dipl.Ing. Ronald Hönig/Stadtplaner
  • Sabine Hönig/Krankenschwester
  • Margit Hoffmann/Psychotherpeutin
  • Klaus Jünschke/Autor
  • Regina Junge/Keramikerin
  • Antje Kirchner/Rat attac-D
  • Prof. Dr. Michael Klundt/Kindheitswissenchaft/Hochschule Magdeburg-Stendal
  • Dr. Heike Knops/Philosophin/ordinierte Theologin
  • Michael Koeditz/Diplompdagoge/GEW
  • Dr. med. Thomas Külken/Facharzt für Allgemeinmedizin
  • Dr. Cornelie Kunze/Afrikanistin/Wirtschaftswissenschaftlerin
  • Dr. Stefan Kurella/Medizinsoziologe
  • Günter Kuesters/Rat von attac-D
  • Dr. med. Rebekka Leist/Frauenärztin
  • Klaus Lübberstedt/Diplomvolkswirt/Die Linke
  • Rantje Meierkord/Fachrztin fr Allgemeinmedizin
  • Dr. Martin Metzger/Ansthesist
  • Jusuf Naoum/Schriftsteller und Physiotherpeut
  • Elke Nordbrock/Die Linke
  • Prof. Norman Paech/Politikwissenschaft und öffentliches Recht
  • Klaus Pfaffelmoser/Mathematiker
  • Dr. med. Mathias Poland
  • Arnulf Rating/Kabarettist
  • Dr. med.Joachim Elz-Fianda/Facharzt f. Psychiatrie und Psychotherapie/IPPNW
  • Magdalena Resch/Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Freimut Richter-Hansen/Rechtsanwalt
  • Dr. Matthias Rieland/Feldenkraispädagoge
  • Prof. Rainer Roth/Klartext e.V.
  • Werner Rügemer/Publizist/Transparency International
  • Dr. med. Bernadette Schmidt/Ärztin Naturheilverfahren
  • Prof. Michael Schneider/Schriftsteller/PEN Deutschland
  • Ralph Schöpke/attac
  • Dr. Ilse Schütze/Fachärztin für Allgemeinmedizin
  • Eberhard Schultz/Rechtsanwalt/Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation
  • Annemarie Utikal/engagierte Zeitgenossin
  • Dr. med. Hans-Peter Utikal/Diplomchemiker und Arzt
  • Stefan Vey
  • Christoph Wackernagel/Schauspieler
  • Prof. Harald Walach/Universitt Witten-Herdecke
  • Hellmut Weber/Unternehmensberater
  • Dr. Ronald Weikl/Frauenarzt und praktischer Arzt/MWGDF
  • Ingrid Weinand/Erziehungswissenschaftlerin/attac
  • Dr. med. Nadia Weinbach/Psychotherapeutin
  • Tobias Weiert/Rhein-Main-Bündnis
  • Dr. Hartmut Wihstutz/Arzt

Weitere Unterschriften und Vorschläge sind willkommen

Kontaktadressen:

Dr. Heike Knops heike.knops@online.de

Werner Rügemer interventphil@posteo.de
Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.
Jochen

das neue »Prostituiertenschutzgesetz« – ein Regelwerk der Repression

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

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Proteste gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ unter dem Motto „Mein Körper, mein Bettlaken, mein Arbeitsplatz“ im Sommer in Berlin – Foto: Bjoern Kietzmann

 

Nach jahrzehntelanger Tätigkeit al Psychiater und Psychotherapeut in Suchtkliniken und sozialen Brennpunkten kann ich die hier von der SexarbeiterInnenvereinigung „Hydra“ vorgebrachte kritik nur unterstützen. Seit dem Ende der rot-grünen Koalitiion wird hier Meinungsmache betrieben, in trautem Verein der bürgerlichen Sexpresseverlage, der Kirchen und selbsternannten Frauenbewegten, u.a. der Bildzeitungsemanze Alice Schwarzer.
Kriminalisierung kann nie eine Betroffene schützen. In Schweden ist die Lage der in der Illegalität arbeitenden, meist Geflüchteten, katastrophal. Die hiesige Polizei ist in vielfältiger Weise in die mafiösen Strukturen mit verstrickt. Es fehlen Zehntausende von Spezialisten, die Frauen werden nicht nur von ihren Zuhältern, sondern auch von der Ausländerbehörde bedroht. Es fehlt der ZeugInnenschutz. Das würde ja Geld kosten. Und noch heute werden Geschäftsabschlüsse steuermindernd in Edelbordellen gefeiert.
Siehe auszugsweise hier:
https://www.jungewelt.de/2016/11-02/059.php

Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Bundestag das neue »Prostituiertenschutzgesetz« – ein ­sexualpolitischer Rückschritt. Die Gängelei der Sexarbeiterinnen hat in Deutschland eine lange Tradition

Von Evrim Sommer
Am 1. Januar 2002 trat in Deutschland ein Prostitutionsgesetz in Kraft, mit dem die entsprechenden sexuellen Dienstleistungen als nicht mehr sittenwidrig eingestuft wurden. Es wurde mit rot-grüner Mehrheit und gegen den erbitterten Widerstand der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag verabschiedet.
Mit dem Gesetz wurde der Straftatbestand der »Förderung der Prostitution« abgeschafft. Die Unterhaltung eines Bordellbetriebes war nicht mehr strafbar. Verbessert werden sollte die rechtliche Stellung der Prostituierten und somit den »kriminellen Begleiterscheinungen« der Prostitution die Grundlage entzogen werden. Geregelt wurde auch, dass Prostituierte einen rechtlichen Anspruch auf das vereinbarte Entgelt hatten – insofern sie die abgesprochene Leistung erbrachten. Darüber hinaus sollten Prostituierte nun auch Zugang zu den Sozialversicherungen haben und damit ihre soziale Benachteiligung beendet werden.

Das Gesetz bekam Zuspruch von der »Huren-Vereinigung« Hydra e.V. »Das deutsche Modell steht vor allem für menschenwürdige Rahmenbedingungen in der Prostitution«, hieß es damals in einer Presseerklärung. »In vielen Ländern werden wir darum beneidet, dass es legale Bordelle mit sicheren, hygienischen Arbeitsbedingungen gibt, dass Prostituierte (…) vom Gesetz her vor der Willkür und Gewalt von Kunden, Zuhältern, Polizisten oder marodierenden Banden geschützt sind.« Aber nicht alle sahen das so.
Alice Schwarzer, die Herausgeberin der Zeitschrift Emma, nannte das Prostitutionsgesetz gar ein »Zuhältergesetz«.

Nach dem Ende der Regierungszeit von SPD und Grünen deutete sich ein politischer Wandel in bezug auf die Prostitutionspolitik an. Bereits Ende 2005 wurden Studien vom Kabinett Merkel in Auftrag gegeben, die ganz offensichtlich das Ziel hatten, das Gesetz als gescheitert zu beurteilen.
Im Januar 2007 veröffentlichte die Bundesregierung einen Abschlussbericht der Untersuchungen. Darin kam sie zu einem vernichtenden Urteil: Die Möglichkeiten zum Abschluss von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen würden kaum genutzt; die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen hätten sich nicht verbessert; auch für einen »kriminalitätsmindernden Effekt« des Gesetzes gebe es keine belastbaren Hinweise.

Die Bundesregierung erklärte, es bedürfe insgesamt eines breiteren Ansatzes der Prostitutionsreglementierung, der insbesondere die konsequente Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangs- und Minderjährigenprostitution berücksichtigt und auf einen größtmöglichen Schutz von Sexarbeiterinnen vor Gewalt und Ausbeutung abziele. Nicht zuletzt müsse es eine Strafbarkeit für Freier davon betroffener Jugendlicher und Frauen geben.
Die Bundesregierung wollte prüfen, inwieweit der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessert und eine Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten geschaffen werden könne. Bei kritischen Beobachtern läuteten die Alarmglocken. Denn die Vermengung von Zwangsprostitution und Prostitution ist schon seit dem 19. Jahrhundert ein beliebter Trick, um die Verfolgung der Sexarbeiterinnen und strenge Auflagen für deren Gewerbe zu legitimieren.

Ein altes Thema

Ein kurzer Blick zurück. Bereits der Sozialist August Bebel schrieb in seinem 1879 veröffentlichten Buch »Die Frau und der Sozialismus«: »Deutschland genießt den traurigen Ruhm, Frauenmarkt für die halbe Welt zu sein«. Für ihn war die Prostitution eine bürgerliche Institution, die nicht hinnehmbar sei. Eine Frau könne keine Ware sein – und schon gar nicht für die privilegierten Männer.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand das Bild von den »unschuldigen Mädchen vom Lande«, die mit dem Versprechen auf Arbeit in die Städte gelockt wurden, sich dann aber in einem Bordell eingesperrt fanden. Obwohl viele Geschichten vom »Mädchenhandel« sensationslüstern und bestenfalls zur Hälfte wahr waren, hatten sie doch Konsequenzen für die Legislative.
Als 1920 die Stadt Hamburg die Bordelle in der Innenstadt schließen wollte, wurde das Argument, die Orte würden den »Mädchenhandel« befördern, vorgeschoben. Als 1927 »Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten« eingeführt und damit zum ersten Mal in Deutschland die Strafbarkeit der Prostitution faktisch abgeschafft wurde, wetterten die Faschisten regelmäßig gegen die neue Regelung. In der Nazipresse wurde unaufhörlich von einem »weißen Sklavenhandel christlicher Frauen« berichtet, der von Juden kontrolliert werde. Joseph Goebbels, damals Gauleiter der NSDAP in Berlin, wurde nicht müde, den Berliner Polizeivizepräsidenten und jüdischen Liberalen Bernhard Weiß als Schutzpatron der Mädchenhändler zu verunglimpfen. Nach der »Machtergreifung« gingen die Nazis dann auch rücksichtslos gegen Prostituierte vor.

Zurück in die Gegenwart. Die schwarz-rote Bundesregierung erklärte, dass Sexarbeiterinnen bisher nicht vor Zwangsprostitution und Menschenhandel geschützt waren. Was philanthropisch anmutet, ist in Wahrheit ein gewaltiger Schritt zurück hin zu einer erneuten Stigmatisierung der Prostituierten und zu deren staatlicher Kontrolle. Wie etwa in Schweden, wo der Kauf sexueller Dienstleistungen grundsätzlich unter Strafe gestellt worden ist. Dort war die Bekämpfung des Menschenhandels zum Schutz der Prostituierten ein Kernargument beim Ruf nach einem solchen Gesetz. Zwar werden in Schweden Sexarbeiterinnen nicht bestraft, wohl aber Freier.

Das bedeutet, die Frauen müssen ihrer Arbeit nun an Orten nachgehen, die im Verborgenen liegen. Das macht sie wiederum eher zu Opfern sexueller Gewalt.

Die Interessenvereinigung der Prostituierten Hydra e. V. widersprach der Bundesregierung entschieden. Ihr zufolge war das Gesetz von 2002 ein wichtiger Schritt hin zum Abbau der Diskriminierung und Doppelmoral. Hydra zeigte, dass das BKA und konservative Medien immer wieder konstatierten, der Menschenhandel und die sogenannte »Begleitkriminalität« der Prostitution hätten zugenommen, obwohl es dafür keine Belege gab.
Das Problem sei, dass vielmehr die Regelung gar nicht angewandt wurde. Die Politik habe eine konsequente Umsetzung in den Kommunal-, Landes- und Polizeigesetzen, im Gewerbe-, Bau- und Steuerrecht bislang verhindert, die Polizei die Ausführung blockiert.

Staatliche Registrierungspflicht

Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag das neue »Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen«, verharmlosend »Prostituiertenschutzgesetz« genannt. Der Bundesrat stimmte ihm am 23. September 2016 zu. Es soll im Juli 2017 in Kraft treten.
Die neue Regelung umfasst folgende Punkte: erstens die Pflicht für Prostituierte zur Anmeldung ihrer Tätigkeit, zweitens die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe oder ähnliche Veranstaltungen. Drittens bestimmt es Pflichten für die Betreiber solcher Gewerbe oder Veranstaltungen. Viertens soll das Prostitutionsgewerbe überwacht werden und fünftens eine Kondompflicht eingeführt werden.

Den Kern des neuen Gesetzes bildet die Einführung einer Erlaubnispflicht. Dazu zählen nicht nur Bordelle, sondern auch andere Formen, vom Escortservice über Wohnungs- bis zur Straßenprostitution.
Im Klartext heißt das: Zum Betreiben eines Bordells oder eines Love Mobiles (eines entsprechenden Wohnwagens) sowie für gewerbliche Sexveranstaltungen ist nun eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die erst nach einer Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiber und Veranstalter erteilt wird.

Ähnlich weitgehend ist die Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen gefasst. Es muss eine persönliche Anmeldung bei der zuständigen Behörde erfolgen, die alle 24 bzw. zwölf Monate verlängert werden muss. Es gibt für die Frauen ein verpflichtendes Beratungsgespräch über ihre Rechte und Pflichten sowie eine obligatorische Gesundheitsberatung, die einmal jährlich bzw. alle zwei Jahre zu erfolgen hat. Die Sexarbeiterin erhält einen Ausweis bzw. eine »Alias-Bescheinigung« (eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung), die immer mitgeführt werden muss.
Die Registrierung kann von den zuständigen Behörden auch verweigert werden, bei einem Arbeitsortswechsel ist sie in der jeweiligen Gemeinde erneut notwendig. Sollte eine Frau der Prostitution nachgehen, obwohl sie behördlich nicht registriert ist, kann sie unter Bußgeldandrohung zur Anmeldung aufgefordert werden.

Grundrechte ausgesetzt

Die Betreiber von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen haben darüber hinaus die Pflicht, Kondome bereitzulegen, den Behörden jederzeit Zugang zwecks einer Gesundheitsberatung zu erlauben und müssen Personen, die jene im Gesetz enthaltenen Bestimmungen nicht erfüllen, die Beschäftigung verweigern. Der Betreiber darf sich nicht durch Vermietung an den Sexarbeiterinnen bereichern. Es existiert eine Quittungspflicht, die Behörden verlangen schriftliche Vereinbarungen, die Betreiber sind angehalten, die Sexarbeiterinnen auf die Anmeldepflicht hinzuweisen und das zu kontrollieren.

Kunden und Prostituierte sind nach dem neuen Gesetz verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu benutzen. Die zuständige Behörde hat das Recht, Gewerberäume jederzeit zu betreten, um die Einhaltung dieser Verordnung zu überprüfen. Dazu wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. An Orten der Prostitution dürfen jederzeit Personenkontrollen stattfinden.

Konservative Parteien, katholische Frauenorganisationen und natürlich sind Befürworter dieses »Schutzgesetzes«. Bisweilen ist das Gerücht zu vernehmen, die Neuregelung sei eine direkte Folge des im Herbst 2013 von Alice Schwarzer Alice Schwarzer initiierten »Appells gegen Prostitution«.

Erheblicher Widerstand kommt hingegen von den Organisationen der Sexarbeiterinnen selbst, von Datenschutzbeauftragten, Beratungsstellen, Gesundheitsämtern, den AIDS-Hilfen, der Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying e.V., Amnesty International, vom Deutschen Juristinnenbund und von den Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Selbst die Gewerkschaft der Polizei weigert sich, die Einhaltung der Kondompflicht von Beamten überprüfen zu lassen.
Die Vereinigung Hydra e.V. kritisiert, das Gesetz »wird mit seinen ausschließlich repressiven und auf staatliche Kontrolle setzenden Maßnahmen verheerende Auswirkungen auf das Leben und die beruflichen Möglichkeiten von Sexarbeiterinnen haben«.
Sozialpolitische Aspekte zu deren sozialer Absicherung fehlen hingegen völlig. Dieser Regulierungswahn ist nicht neu. Ein Blick in die Geschichte der Prostitutionskontrolle hierzulande zeigt, deren Ausmaße einen neuen Höhepunkt erreicht.

Restriktive Tradition

Die einheitliche staatliche Kontrolle der Prostitution in Deutschland begann mit der Reichsgründung 1871. Mit der Einführung des Paragraphen 361,6 und des Paragraphen 180 StGB war die Prostitution nur erlaubt, wenn sich Frauen unter polizeiliche Aufsicht stellten und den polizeilichen Anordnungen Folge leisteten. Frauen, die sich einer Erfassung widersetzten, konnten verhaftet und bestraft werden.

Mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Prostitution zu einem gesundheitspolitischen Problem. Sie galt als Hauptverbreitungsweg von Syphilis und Tripper. Die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten wurde zu einem zentralen Element der Bevölkerungspolitik, und damit rückte die Prostitution ins Zentrum der politischen Debatten. Der Fokus lag auf den Sexarbeiterinnen, die allgemein als die Verbreiterinnen von solchen Infektionen galten. Der Kampf gegen Geschlechtskrankheiten ist seitdem ein konstitutives Element der Kontrolle der Prostitution.

Bereits zur Zeit des Ersten Weltkrieges und später in der Weimarer Zeit gewann die »heimliche Prostitution« an Bedeutung. Immer weniger Sexarbeiterinnen standen unter staatlicher Kontrolle. Verschiedene deutsche Städte begannen mit der Schließung von Bordellen. 1927 wurde das »Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten« erlassen.
Damit vollzog sich ein Paradigmenwechsel in der Kontrolle der Prostitution. Zum einen wurde deren Strafbarkeit faktisch abgeschafft. Zum anderen wurde die Überwachung der Tätigkeit nun den Gesundheitsbehörden übertragen. Die Schattenseite des Gesetzes war jedoch die Zunahme der Straßenprostitution und damit verbunden der Ruf nach stärkerer polizeilicher Kontrolle.

Die Nazis forderten bereits seit 1927 die Wiedereinführung staatlich kontrollierter Bordelle. Nach 1933 verschärften sie zunächst die Verfolgung von Prostituierten. Die Polizeibehörden erhielten einen größeren Ermessensspielraum. Die faktische Straflosigkeit der Prostitution wurde damit zum Teil rückgängig gemacht. Gesetzliche Verschärfungen führten dazu, dass in einigen Städten Bordelle wieder eingeführt wurden.

Die gesetzliche Grundlage dafür wurde erst 1939 mit dem »Heydrich-Erlass« geschaffen. Am 9. September 1939 versandte der Leiter des Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich ein vertrauliche Rundschreiben mit dem Titel die »Polizeiliche Behandlung der Prostitution«. Damit sollte »eine wirksame Abwehr der den Wehrmachtsangehörigen und der Zivilbevölkerung von der Prostitution her drohenden Gefahren« erreicht werden.
In zehn Punkten regelte die Verordnung die polizeilichen Befugnisse und übertrug der Kriminalpolizei die Durchführung. Diese sollte Maßnahmen zur »Erfassung der Prostitution« treffen und die Überwachung der betreffenden Frauen durch die Gesundheitsbehörden sicherstellen. Registrierten Prostituierten war es verboten, auf Straßen und Plätzen »anzuwerben«, geduldet wurde dies nur noch in staatlich überwachten Bordellen. Das Rundschreiben bildete die Grundlage für ein staatlich kontrolliertes Bordellsystem, das flächendeckend und lückenlos funktionieren sollte. Jede Prostituierte in Deutschland und den besetzten Gebieten sollte erfasst werden.

Nach 1945 galten in Deutschland zunächst unterschiedliche Besatzungsrechte. Dennoch konnte von einem Bruch mit der Verordnung der Nazizeit nicht die Rede sein.
Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten wurden vermeintliche Prostituierte von der Polizei aufgegriffen und registriert. Erst 1953 wurde das »Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten« vom Bundestag erlassen, das auf dem von 1927 basierte. Die Polizei war nun nicht mehr an der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten beteiligt. Prostituierte mussten sich jedoch registrieren und regelmäßig beim Gesundheitsamt vorstellig werden.
Widersetzte sich eine Frau diesen Bestimmungen, konnte sie zwangsuntersucht werden. Erst 1987 wurden solche Maßnahmen abgeschafft.

In der DDR war der Umgang mit der Prostitution von den jeweiligen politisch-wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Nach dem Krieg wurde das Thema nicht unter moralischen Aspekten betrachtet. Vielmehr stand die Sorge vor einer Verbreitung von Geschlechtskrankheiten im Vordergrund. Im 1968 eingeführten neuen Strafgesetzbuch wurde Prostitution unter dem Paragraphen 249 zum »asozialen Verhalten« erklärt und war damit eine Straftat.

Seit den 1990er Jahren gab es immer wieder Gesetzesvorstöße, in denen die Gleichstellung der Prostituierten mit anderen Berufsgruppen gefordert wurde. Diese Initiativen sorgten schließlich dafür, dass die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig eingestuft wurde – allerdings erst zwei Jahre nach der Jahrtausendwende.

Diskriminierendes Sondergesetz

Im 20. Jahrhundert war die Prostitutionspolitik wie ein Pendel, das zwischen rigoroser Kontrolle und weitgehender Liberalisierung hin und her schwang. Das neue Jahrhundert begann mit dem Versuch der sozialen Gleichstellung der Sexarbeiterinnen.
Nun aber katapultiert das neuen »Prostituiertenschutzgesetz« Deutschland zurück an den Anfang des 20. Jahrhunderts. Hart erkämpfte Errungenschaften werden zunichte gemacht.
Wie in der Vergangenheit werden jetzt die Frauen dieses Gewerbes nicht als mehr als Subjekte angesprochen, als erwachsene Menschen, die selbst über ihr Leben bestimmen können, sondern pauschal als hilfs- und schutzbedürftige Gruppe klassifiziert. Nun gelten wieder Anmeldepflichten, Erlaubnispflichten für Prostitutionsgewerbe und die Kondompflicht.
Das sind restriktive Verordnungen, wie sie einerseits an den Kontrollwahn des Naziregimes erinnern, die allerdings durch das gesamte 20. Jahrhundert hindurch so oder ähnlich galten.

Das neue »Prostituiertenschutzgesetz« steht in der Tradition der restriktiven Regelungen in Deutschland seit dem Kaiserreich. Die Sexarbeiterin Kristina Marlen nennt es ein »Regelwerk der Repression und umfassenden Kontrolle«. Wieder einmal ist es ein Gesetz, das Frauen betrifft, die nicht um ihre Meinung gebeten wurden. Klar, denn nach der Logik der neu verabschiedeten Paragraphen sind sie ja nur (entmündigte) schützenswerte Opfer von Menschenhandel.
So schrieb bereits im April 2016 eine seit zehn Jahre in der Sexarbeit tätige alleinerziehende Mutter von zwei Kindern auf der Online Platform »Voice4Sexworkers«, die Regelung sei ein »praxisfernes und diskriminierendes Sondergesetz«, das Prostituierte von der gleichberechtigten Teilnahme am Wirtschaftsleben ausschließt und sie gesellschaftlich angreifbarer macht.
Die Huren-Vertretung Hydra e. V. schlägt einen anderen Weg vor: Prostituierte sollen selbst bestimmen. Die Interessenvertretung verlangt eine vollständige Entkriminalisierung der Prostitution. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Jochen

Das AfD-Programm entschlüsselt von David Schraven, aktualisiert von n-tv

In Ergänzung meines vorherigen Beitrages eine sehr empfehlenswerte Analyse hier:

https://correctiv.org/blog/2016/03/14/das-afd-programm-entschluesselt/.

David_SchravenHubertus Volmer  von n-tv.de hat das aktualisierte Programm bewertet, s.u.

Nur zum Thema Genitalverstümmelung von kleinen Jungen und Mädchen im Namen einer auch wie auch immer gearteten Religion habe ich als Arzt eine klare Meinung, die zufällig mit der der AfD übereinstimmt.

Auszüge:

Was die AfD wirklich will:

1. Sozialversicherungen zerschlagen

Die AfD schreibt in ihrem Programmentwurf unter Punkt VI. „Soziale Sicherheit“ auf Seite 34, wie sie sich den Aufbau der Sozialversicherungen vorstellt. Unter einer „Rückbesinnung auf bewährte Tugenden“ soll die Arbeitslosenversicherung privatisiert werden. Die Familie soll den Staat als Sicherungsträger in weiten Teilen ersetzen. Staatliche Unfallversicherungen sollen abgeschafft werden, so wie wir sie bis jetzt kannten. Wörtlich heißt es in dem Entwurf des Grundsatzprogramms: „Die AfD hält die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer nicht mehr für zeitgemäß.“ Stattdessen sollen sich die Arbeitnehmer freiwillig für eine Teilnahme an der Unfallversicherung entscheiden.

Das bedeutet, die bisherige Arbeitslosen- und Unfallversicherung sollen als Solidarsystem nach dem Willen der AfD zerschlagen werden. Gerade Geringverdiener würden darunter leiden, weil sie sich die privaten Versicherungen nicht leisten können.

Die AfD versucht den Angriff auf das Sozialwesen zu vertuschen. Es wird im Programmentwurf viel davon geredet, dass Familien besser geschützt werden sollen. Und es wird häufig von der Freiheit gesprochen, nach der jeder das Recht hat, für sich selbst zu sorgen. Die AfD schreibt:

„Wir erkennen dabei, dass das Umlagesystem Halt in schwierigen Zeiten geben kann, gleichzeitig aber auch die Selbständigkeit des Bürgers untergräbt und bewährte familiäre Strukturen unterlaufen kann. Wir  wollen daher eine Reform der sozialen Sicherungssysteme.“

In der Realität verbirgt sich hinter der „Reform” aber nur die Freiheit der Wohlhabenden und Reichen. Für alle anderen bedeutet die Reform nicht weniger als die Zerschlagung von zwei wichtigen Sozialversicherungen. Ihnen würde ein höheres Risiko als bisher drohen, in Armut zu fallen.

2. Alkoholiker und psychisch Kranke in Lager stecken

In ihrem Programmentwurf schreibt die AfD unter dem Punkt „Opferschutz statt Täterschutz“ auf Seite 46 wörtlich:

„Nicht therapierbare Alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, sind nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung unterzubringen.“

Diesen Satz muss man übersetzen, um ihn zu verstehen.

Bisher werden Menschen, die jemanden angreifen oder verletzen, weil sie geistig krank sind, nicht in Strafverfahren zu Haftstrafen verurteilt. Sie werden stattdessen in Kliniken eingewiesen, wo versucht wird, sie zu behandeln. Das passiert auch bei schweren Gewalttaten. Die Idee dahinter ist es, nicht mehr wie im Mittelalter Kranke in Kerker zu werfen, in denen sie vor sich hin vegetieren, sondern ihnen zu helfen, damit von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht.

Geistig kranke Menschen gelten in unserer Welt deshalb nicht als Straftäter, solange sie nicht verurteilt sind. Sie sind nach dem Strafgesetzbuch „schuldunfähig“, wenn sie das Unrecht ihrer Tat wegen ihrer Krankheit nicht verstehen oder einsehen können.

Die AfD will dieses System zerschlagen. Kranke, egal ob sie alkohol- oder drogenabhängig oder psychisch krank sind, sollen weggeschlossen werden, wenn sie jemanden verletzt oder angegriffen haben. Die AfD sieht in ihnen nur „Täter“ – auch wenn sie das vor dem Gesetz heute nicht sind.

Die AfD sagt, die Kranken sollen in „Sicherungsverwahrung“.

Was verbirgt sich hinter dem Wort Sicherheitsverwahrung? Was für Einrichtungen sind damit gemeint? Bisher werden Menschen in Sicherungsverwahrung in regulären Justizvollzugsanstalten untergebracht, in Gefängnissen. Kranke werden dort nicht eingeschlossen, weil es für sie dort keine Betreuung gibt. In den Gefängnissen sind nur verurteilte Straftäter.

In geschlossene Psychiatrien sollen die Kranken aber nach dem Willen der AfD auch nicht kommen. Wohin dann? Folgt man der Logik der rechtspopulistischen Partei, müssen neue Einrichtungen geschaffen werden.

Wie sollen wir diese Verwahranstalten nennen? Was ist ein passender Begriff? In meinen Augen ist das Wort „Lager“ bezeichnend.

Die Nationalsozialisten hatten gerade in der Anfangsphase ihrer Herrschaft neben den Gefängnissen und anderen staatlichen Haftanstalten weitere Einrichtungen geschaffen, in denen sie unter anderem „Asoziale“ und Andersdenkende inhaftierten.

Als „Asoziale“ galten damals unter anderem nicht therapierbare alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Menschen.

Diese Einrichtungen nannten die Nationalsozialisten „Lager“.

3. Alleinerziehende ausgrenzen

Die AfD schreibt in ihrem Programmentwurf über Alleinerziehende auf Seite 41:

„Wer unverschuldet in diese Situation geraten ist, verdient selbstverständlich unser Mitgefühl und die Unterstützung der Solidargemeinschaft. Eine staatliche Finanzierung des selbstgewählten Lebensmodells ,Alleinerziehend’ lehnen wir jedoch ab. Wir wenden uns entschieden gegen Versuche von Organisationen, Medien und Politik, Alleinerziehende als normalen, fortschrittlichen oder gar erstrebenswerten Lebensentwurf zu propagieren. Der Staat sollte stattdessen das Zusammenleben von Vater, Mutter und Kindern durch finanzielle Hilfen und Beratung in Krisensituationen stärken“

Auch diesen Absatz muss man erläutern. Wer wird „unverschuldet alleinerziehend”? Das können nur Frauen und Männer sein, deren Partner gestorben ist. Alle anderen wählen das Lebensmodell „Alleinerziehend“ mehr oder weniger freiwillig. Frauen kriegen Kinder, ohne zu heiraten. Frauen entscheiden sich gegen eine Abtreibung und für das Kind, auch wenn sie den Vater nicht mögen. Frauen und Männer trennen sich von ihrem Partner – oder werden von ihm verlassen.

All diese Alleinerziehenden sollen nach dem Willen der AfD nicht mehr als „normal“ dargestellt werden. Weder von der Kirche, von Vereinen, noch von Medien oder der Politik. Für mich heißt das: Sie sollen gesellschaftlich ausgegrenzt werden.

Und: Die AfD lehnt staatliche Förderungen für diese Frauen und Männer ab. Sie sollen im Vergleich zu heute benachteiligt werden gegenüber klassischen Familien. Das bedeutet: Sie sollen finanziell ausgegrenzt werden.

4. Kinder ab 12 Jahren in Haft bringen

Die AfD setzt sich für härtere Strafen ein. Sie schreibt auf Seite 12 ihres Programmentwurfes:

„Auf volljährige Täter ist das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken. Wir sind dafür, das Anordnen der Untersuchungshaft schon dann möglich zu machen, wenn der dringende Tatverdacht eines Verbrechens im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB besteht.“

Auch das ist erklärungsbedürftig. Bisher sind Kinder in Deutschland erst von 14 Jahren an strafmündig. Bei Jüngeren geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie nicht vollständig überblicken können, was sie tun. Wenn sie zum Beispiel ein Auto zerkratzen, kann man sie ausschimpfen, aber nicht in Haft nehmen. Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzen, kann man diese haftbar machen.

Für die Übergangszeit vom Kind zum Erwachsenen gibt es in Deutschland ein spezielles Jugendstrafrecht. Es gilt für Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. Dieses Strafrecht kennt eigene Strafen, die meist milder sind. Den Jugendlichen soll nicht das ganze Leben für Blödsinn, den sie mit 16 Jahren machen, ruiniert werden. Ihnen soll stattdessen mit einem Denkzettel klargemacht werden, dass sie sich an die Normen der Gesellschaft halten müssen. Je nach Entwicklungsstand der Jugendlichen kann das Jugendstrafrecht bis zum Alter von 21Jahren angewendet werden.

Wenn die AfD nun das Jugend-Strafrecht auf Jugendliche bis 18 reduzieren will, dann heißt dass: Heranwachsende im Alter von 18, 19 und 20 Jahren werden direkt nach dem allgemeinen Strafrecht zu härteren Strafen verurteilt, egal, wie ihr Entwicklungsstand ist.

Aber die AfD geht noch weiter, sie will in Zukunft Untersuchungshaft – also die Haft vor dem Urteil – schon bei einem dringenden Tatverdacht ermöglichen.

Bisher kann ein Mensch in Deutschland nur in Haft geschickt werden, wenn er als Straftäter verurteilt ist. Untersuchungshaft kann nur bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr oder bei dem dringenden Verdacht auf besonders schweren Straftaten verhängt werden.

Die AfD will das Prinzip der Unschuldsvermutung aufweichen. Untersuchungshaft soll nach ihrem Willen bei allen Straftaten möglich sein, bei denen in Deutschland eine Mindeststrafe von einem Jahr droht. Das kann räuberischer Diebstahl, sexuelle Nötigung, Geldfälschung – aber auch Landesverrat sein.

Zusammengefasst kann man sagen: Die AfD will viel mehr und auch jüngere Menschen in Haft bringen.  

5. Arbeitslosen-Versicherung privatisieren

In ihrem Programm unter Punkt VI. „Soziale Sicherheit“ Absatz 1.  „ALG maßgeschneidert“ schreibt die AfD auf Seite 35:

„Wir wollen das Arbeitslosengeld I privatisieren.“ Jeder soll für sich selbst sorgen oder dessen Familie. Die Arbeiter sollen aber auch ganz auf Arbeitslosenversicherung verzichten können, „zugunsten des schnelleren Aufbaus von Ersparnissen.“

Die Konsequenz aus der Abschaffung der bisherigen Arbeitslosenversicherung, ist die grundsätzliche Abkehr vom Solidarprinzip. Denn die Versicherungen wollen Risiken kalkulieren. Das heißt, ein gut verdienender Ingenieur mit Hochschulabschluss, der ein geringeres Risiko hat, arbeitslos zu werden, zahlt wenig. Dagegen müsste eine geringbeschäftigte Verkäuferin bei Karstadt in einem privatisierten System im Verhältnis zu ihrem Gehalt einen sehr hohen Beitrag bezahlen. Sie hat ein höheres Risiko, arbeitslos zu werden. Da die Versicherung freiwillig wäre, würden sich gerade viele Geringverdiener die Absicherung sparen, um mehr zum Leben zu haben. Die sofortige Not von Menschen, die aus welchem Grund auch immer arbeitslos geworden sind, wäre die Folge. Sie würden direkt in Sozialhilfe fallen, die von der AfD „aktivierende Grundsicherung“ genannt wird. Hier würde nur ein Mindestbetrag vom Staat gedeckt, der einen großen Abstand zum untersten Einkommen haben soll.

6. Hunderttausende Soldaten einziehen

Die AfD schreibt auf Seite 26 ihres Programmentwurfes, dass sie den Wehrdienst wieder einführen, also jeden Mann wieder zur Grundausbildung in die Bundeswehr einziehen will – bis auf wenige Ausnahmen aus Gewissensgründen.

Alle „männlichen deutschen Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 28 Jahren“ sollen demnach „wieder einen Grundwehrdienst“ leisten. Frauen sollen gleichfalls eingezogen werden. Sie sollen aber nur eine „allgemeine Dienstpflicht“ haben. „Frauen sollen die Möglichkeit haben, freiwillig in den Streitkräften zu dienen.“ Ansonsten sollen sie zu anderen Arbeitsdiensten herangezogen werden.

Als die Wehrpflicht noch durchgesetzt wurde, waren in West-Deutschland zeitweise über 400.000 Soldaten ständig in ihren Kasernen und Standorten unter Waffen.

Die AfD schreibt weiter auf Seite 26: „Im Ergebnis benötigt Deutschland Streitkräfte, deren Führung, Stärke und Ausrüstung an den Herausforderungen künftiger Konflikte orientiert ist.

Übersetzt heißt das, die Bundeswehr soll zusammen mit der NATO an der Peripherie eingesetzt werden können. Weltweit soll sie unter UN-Mandat kämpfen können – aber nur, wenn das deutschen Sicherheitsinteressen dient. Das kann man auf Seite 25 nachlesen.

7. Für mehr CO2-Ausstoß sorgen

Dem Klimawandel gibt die AfD in ihrem Programmentwurf ab Seite 14 Platz. Sie leugnet die menschengemachte globale Erwärmung und schreibt: „Das Klima wandelt sich, solange die Erde existiert. Die Klimaschutzpolitik beruht auf untauglichen Computer-Modellen des IPCC („Weltklimarat“). Kohlendioxid (CO2) ist kein Schadstoff, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil allen Lebens.

Weiter heißt es: „Wir leben heute in einer Warmzeit mit Temperaturen ähnlich der mittelalterlichen und der römischen Warmzeit. Die IPCC-Computermodelle können diese Klimaänderungen nicht erklären.“

Deshalb scheint die AfD nichts gegen einen höheren CO2-Ausstoß zu haben: „IPCC und deutsche Regierung unterschlagen jedoch die positive Wirkung des CO2 auf das Pflanzenwachstum und damit auf die Welternährung. Je mehr es davon in der Atmosphäre gibt, umso kräftiger fällt das Pflanzenwachstum aus.“

Folgerichtig will die AfD „Das Stigmatisieren des CO2 als Schadstoff (…) beenden.“

Klimaschutzprogramme sollen beendet, das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) abgeschafft und Windräder möglichst verboten werden: „Windkraftanlagen zerstören das Bild unserer Kulturlandschaften und sind für Vögel eine tödliche Gefahr.

Die AfD sagt, sie will Schluss machen mit „Plänen zur Dekarbonisierung“ und „CO2-Emissionen wollen wir finanziell nicht belasten“. Das bedeutet: Kohlekraftwerke sollen weiter laufen, die bereits beschlossenen Reduzierungen aufgegeben werden. Es würde damit in den nächsten 20 Jahren mehr CO2 ausgestoßen, als bislang geplant, wenn es nach dem Willen der AfD gehen würde.

8. Reiche geringer besteuern

Die AfD schreibt auf Seite 30 ihres Programmentwurfes: „Analog zur Schuldenbremse wollen wir eine verbindliche Steuer- und Abgabenbremse im Grundgesetz, um die maximale Summe der Belastung auf einen bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt festzuschreiben.“ Zudem will die AfD Steuern abschaffen, die besonders Reiche und besonders Wohlhabende belasten. Auf Seite 30 steht in Zeile 32: „Die Alternative für Deutschland will die Erbschaftsteuer ersatzlos abschaffen.“ Außerdem soll die Gewerbesteuer, die vor allem Betriebe und Unternehmer zahlen müssen, abgeschafft werden.

9. Staatlich kontrolliertes Fernsehen

Eines der Hauptthemen der AfD sind die als „Lügenpresse” geschmähten Medien, die angeblich gesteuert seien und Merkel-Propaganda betreiben. Vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wie ARD und ZDF, ist für AfD eine Zielscheibe. Dieser wird nicht von der Regierung beaufsichtigt, sondern von Rundfunkräten, die von gesellschaftlichen Gruppen dominiert werden: von Kirchen bis zu Sportverbänden. Zwar haben viele der Mitglieder im Rundfunkrat eine politische Bindung, der Regierung direkt untergeordnet sind sie jedoch nicht.

Umso kurioser sind die Positionen der AfD im geplanten Grundsatzprogramm dazu. Die Rechtspopulisten wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen (sie nennen es verharmlosend „privatisieren”). Über die nicht sonderlich beliebte Gebühreneinzugszentrale (GEZ) schreibt die AfD in ihrem Entwurf: „Der Beitragsservice wird ersatzlos abgeschafft.

An die Stelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen dann zwei steuerfinanzierte und damit zu 100 Prozent vom Staat abhängige TV- und Radiosender ersetzen. Die AfD will den Einfluss der Politik auf das Fernsehen und die Nachrichten also stärken, statt schwächen.

Die Partei schreibt dazu scheinbar neutral auf Seite 55: „Die staatliche Informationsversorgung wird durch einen steuerfinanzierten Rundfunk mit zwei Rundfunksendern und zwei Fernsehsendern geleistet.

10. Gegen Muslime und Juden hetzen

Die AfD will traditionelle Rituale von Juden und Muslimen verbieten lassen: Das Schächten und das Beschneiden.

Die AfD begründet die angestrebten Verbote der religiösen Rituale mit Tierschutz.

Doch wenn es der AfD wirklich beim Schächtungsverbot um den Tierschutz ginge, würde sie sich gegen die Methoden der industriellen Massentierhaltung und Massentierschlachtungen wenden und nicht gegen Ausnahmen aus dem Tierschutzgesetz, die speziell für religiöse Zwecke gelten, damit Fleisch „halal“ (Islam) oder „koscher“ (Judentum) wird.

Die AfD schreibt auf Seite 54 des Programmentwurfes: „Die AfD lehnt das betäubungslose Schächten von Tieren ab als unvereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz. Sie befürwortet hingegen das auch von Muslimen und Juden akzeptierte Schächten mit vorheriger Elektrokurzzeitbetäubung und fordert, die Ausnahmeregelung für Religionsgemeinschaften in § 4a (2) Abs. 2 TierSchG zu streichen.

Das angestrebte Verbot bezieht sich allein auf streng religiöse jüdische und muslimische Riten.

Zur Beschneidung schreibt die AfD auf Seite 54: „Sie verstößt gegen die Menschenwürde, missachtet die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und widerspricht dem ärztlichen Prinzip ‚primum non nocere’. Sie verletzt das Kindeswohl, dem das Elternrecht untergeordnet ist, und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz der Geschlechter, denn die weibliche Genitalbeschneidung ist verboten.

Seit Jahrhunderten greifen Antisemiten die Beschneidung als religiöses Symbol an. An einer ernsthaften Debatte über Vor- und Nachteile der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen liegt ihnen nicht.*)

Zusammengefasst:

Die AfD ist eine radikale Partei, die versucht, mit Hetze gegen Ausländer, Flüchtlinge, Muslime und Juden Wählerstimmen zu fangen, um eine Politik in Deutschland durchzusetzen, die unser Land radikal verändern soll.  

Sie ist gegen die Rechte von Frauen.

Sie ist gegen die gesetzliche soziale Absicherung von einfachen Beschäftigten.

Sie stigmatisiert Alleinerziehende.

Sie steht mit ihrer Klimapolitik für die Zerstörung der Natur.

Jeder, der nicht männlich, weiß und wohlhabend ist, bekommt wahrscheinlich ein Problem, wenn die AfD an die Macht kommen sollte.

* Soweit, so gut, Nur noch mein Kommentar zur Beschneidung:

Ich kenne auch keine jüdische oder muslimische Religionsgemeinschaft, die die Genitalverstümmelung von Jungen ernsthaft debattieren will. Es gibt nämlich aus medizinischer und wissenschaftlicher Sicht KEIN EINZIGES ARGUMENT DAFÜR !

Siehe meinen Beitrag hier: https://josopon.wordpress.com/2015/06/13/es-gibt-noch-hoffnung-erfolgreiche-penistransplantation-nach-trauma-durch-beschneidungsritual/

AfD macht Programmentwurf öffentlich

Von Hubertus Volmer

Wer den aktuellen Programmentwurf der AfD liest, fühlt sich an den Konservatismus der US-Republikaner erinnert. Der Staat ist darin Problem und Lösung zugleich.

Auf ihrem Parteitag am 30. April in Stuttgart will die AfD sich ein Grundsatzprogramm geben – das erste in der Geschichte der Partei. Nachdem in den vergangenen Tagen bereits Versionen des Programms lanciert oder geleakt wurden, hat die AfD nun einen Entwurf veröffentlicht – mit dem Hinweis, dass dies noch nicht das endgültige Programm ist.

Auf knapp 80 Seiten entwirft die AfD eine Politik, die konservativ ist mit Blick auf Familie und Nation, skeptisch mit Blick auf die Rolle des Staates, abweisend gegenüber Muslimen. Insgesamt ist dem Text anzumerken, dass die AfD mit dem heutigen Deutschland unzufrieden ist – besser gefällt ihr Deutschland, wie es (zumindest in der Erinnerung der AfD) früher war.

„Wir sind Liberale und Konservative“, lautet der erste Satz der Präambel. Die AfD zeichnet sich darin als Partei, die die „selbstherrliche Willkür“ der „politischen Führung“ nicht länger hinnehmen will. Dieser Anspruch wird mit viel Pathos unterlegt: „Entschlossen stellen wir uns den Kräften des alten und neuen Totalitarismus entgegen und verweigern uns dem Weg in die Knechtschaft.“

Gegen das „politische Kartell“

Im Kapitel über Demokratie und Grundwerte schreibt die AfD, die Machtverteilung in Deutschland entspreche nicht mehr den Grundsätzen der Gewaltenteilung. Als Bedrohung der „unantastbaren Volkssouveränität“ werden die EU-Verträge und die anderen Parteien dargestellt. „Heimlicher Souverän ist eine kleine, machtvolle politische Führungsgruppe innerhalb der Parteien.“ Das klingt leicht verschwörungstheoretisch: „Es handelt sich um ein politisches Kartell, das die Schalthebel der staatlichen Macht, soweit diese nicht an die EU übertragen worden ist, die gesamte politische Bildung und große Teile der Versorgung der Bevölkerung mit politischen Informationen in Händen hat.“

Konkret fordert die AfD Volksabstimmungen nach dem Vorbild der Schweiz, eine Trennung von Amt und Mandat, eine Reform der Parteienfinanzierung und ein Verbot von Firmenspenden an Parteien. Die Amtszeit des Bundeskanzlers soll auf zwei Legislaturperioden beschränkt werden, Abgeordnete sollen maximal vier Legislaturperioden im Parlament sitzen.

Austritt aus dem Euro

Die EU soll aus Sicht der AfD in eine „Wirtschafts- und Interessengemeinschaft souveräner, lose verbundener Einzelstaaten“ umgewandelt werden. Die Türkei soll dieser Gemeinschaft nicht beitreten, eine gemeinsame Außenpolitik soll es nicht geben.

Die AfD fordert ein Ende der Eurorettungspolitik und „bei mangelnder Einsicht der Partnerstaaten“ einen Austritt aus dem Euro. Etwas später heißt es deutlicher: „Ein Austritt Deutschlands aus der Währungsunion ist aus nationalem und europäischem Interesse unausweichlich.“

Strafmündig schon ab zwölf

Das Kapitel über die innere Sicherheit und die Justiz steht im Spannungsfeld eines starken Staats, der die Bürger schützt, und eines schwachen Staats, der sie in Ruhe lässt. Die Strafmündigkeit soll auf zwölf Jahre gesenkt werden. Psychisch kranke Täter sollen nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden.

In einem Nebensatz fordert die AfD, dass im Staatsangehörigkeitsrecht wieder ausschließlich das Abstammungsprinzip gilt. Das Waffenrecht soll „nicht verschärft“ werden. Auch dahinter steht eine skeptische Distanz zum Staat: „Ein strengeres Waffenrecht wäre ein weiterer Schritt in die Kriminalisierung unbescholtener Bürger und in den umfassenden Überwachungs- und Bevormundungsstaat.“ Die von dem nordrhein-westfälischen AfD-Vorsitzenden Marcus Pretzell geforderte Liberalisierung des Waffenrechts schimmert durch den Konjunktiv dieses Satzes durch.

Kein Nato-Austritt

Aus Sicht der AfD „ist Deutschland zunehmend auf den Schutz und die Unterstützung von Bündnispartnern, besonders der USA, angewiesen“. Ziel der Partei ist es, „zu allen Staaten gute Beziehungen zu entwickeln und zu pflegen“. Russland wird nur kurz erwähnt: „Das Verhältnis zu Russland ist für Deutschland, Europa und die Nato von maßgeblicher Bedeutung, denn Sicherheit in und für Europa kann ohne Russlands Einbindung nicht gelingen.“

Einen Nato-Austritt fordert die AfD nicht, aber die Organisation soll sich auf ihre „Aufgabe als Verteidigungsbündnis“ beschränken. Die Wehrpflicht soll wieder eingesetzt werden, damit sich „die Bevölkerung mit ‚ihren Soldaten‘ und ‚ihrer Bundeswehr‘ identifiziert“.

Arbeitslosengeld I wird doch nicht privatisiert

Der Staat soll sich nach dem Willen der AfD auf vier Bereiche konzentrieren: innere und äußere Sicherheit, Justiz, auswärtige Beziehungen und Finanzverwaltung. Dass die Sozialpolitik hier fehlt, ist kein Zufall. „Wir wollen prüfen, inwieweit vorhandene staatliche Einrichtungen durch private oder andere Organisationsformen ersetzt werden können“, heißt es in dem Programmentwurf.

Die Bundesagentur für Arbeit soll aufgelöst werden, ihre Aufgaben sollen den kommunalen Jobcentern übertragen werden. Der Mindestlohn soll erhalten bleiben; er schütze Niedriglohnempfänger „vor dem durch die derzeitige Massenmigration zu erwartenden Lohndruck“. Das Thema ist in der AfD nicht unumstritten: AfD-Vizechef Jörg Meuthen etwa ist gegen den Mindestlohn. Er wolle „für eine Sozialpolitik kämpfen, die sich darauf konzentriert, die wirklich Bedürftigen zu fördern“, sagte Meuthen kürzlich. Mit einem anderen Punkt dürfte er zufriedener sein: Das Arbeitslosengeld II will die AfD zugunsten einer „aktivierenden Grundsicherung“ abschaffen, die an die Idee eines Grundeinkommens angelehnt ist: Wer nichts oder wenig verdient, erhält die volle Grundsicherung, wer viel verdient, muss stattdessen Einkommensteuer zahlen. Das Arbeitslosengeld I, das in einem früheren Entwurf noch „privatisiert“ werden sollte, wird in der aktuellen Programmversion nicht mehr erwähnt.

Mehr Geld für mehr Kinder

Ebenfalls gestrichen wurde die Forderung, zu der schuldhaften Ehescheidung zurückzukehren, die es seit den siebziger Jahren nicht mehr gibt; angesichts der privaten Verhältnisse von AfD-Chefin Frauke Petry hätte eine solche Forderung auch ein wenig albern gewirkt.

Auch ohne schuldhafte Scheidung besteht das Programm der AfD im Kapitel über Familie und Kinder in Kritik am Zeitgeist und in der Forderung nach Rückkehr in die Vergangenheit. Abgelehnt werden Krippen, Ganztagsschulen, Jugendämter und Familiengerichte, „Gender Mainstreaming und die generelle Betonung der Individualität“.

Zu der Zwischenüberschrift „Kinder statt Inder“, die die CDU an ihre Vergangenheit erinnert hätte, konnte sich die AfD nicht durchringen – stattdessen steht dort „Mehr Kinder statt Masseneinwanderung“. Vor allem Mehrkindfamilien sollen mit Förderprogrammen vom Staat unterstützt werden. Beklagt wird, dass die Geburtenrate unter Migranten höher ist als in Deutschland insgesamt (1,8 zu 1,4). Eine „Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene“ soll die Zahl der Abtreibungen senken.

Islam gehört nicht zu Deutschland, Muslime auch nicht so richtig

„Der Islam gehört nicht zu Deutschland“, schreibt die AfD. Der dann folgende Satz klingt so, als gehörten auch die Muslime nicht so richtig zu Deutschland: „In seiner Ausbreitung und in der Präsenz einer ständig wachsenden Zahl von Muslimen sieht die AfD eine große Herausforderung für unseren Staat.“ Der Hinweis, dass viele Muslime „akzeptierte Mitglieder unserer Gesellschaft“ sind, fehlt allerdings nicht.

Den Bau von Minaretten lehnt die AfD ab, Vollverschleierung soll verboten werden, Kopftücher sollen im öffentlichen Dienst verboten werden. Einen bekenntnisorientierten Islamunterricht soll es an deutschen Schulen nicht geben.

Angst um unsere Kinder

In der Bildungspolitik will die AfD die „Gender-Forschung“ abschaffen, die alten Abschlüsse Diplom und Magister wieder einführen, das gegliederte Schulsystem beibehalten und „Leistungsbereitschaft und Disziplin“ stärken. Häufig werde an deutschen Schulen „nicht die Bildung einer eigenen Meinung gefördert“, beklagt die AfD, „sondern die unkritische Übernahme ideologischer Vorgaben“. Natürlich denkt die AfD dabei vor allem an „die einseitige Hervorhebung der Homo- und Transsexualität im Unterricht“. Das gipfelt in dem Satz: „Unsere Kinder dürfen in der Schule nicht zum Spielball der sexuellen Neigungen einer lauten Minderheit werden.“

Das wird man doch noch sagen dürfen

Für Differenzierungen ist im Kapitel zu Einwanderung, Integration und Asyl kein Platz: Mit Sprachverboten solle „vom völligen Versagen der Asyl- und Einwanderungspolitik der vergangenen Jahre durch die herrschenden Parteien“ abgelenkt werden, behauptet die Partei. „Die AfD fordert daher das selbstverständliche Recht auf freie Rede für freie Bürger wieder ein.“

„Echte Flüchtlinge will auch die AfD schützen, solange die Fluchtursache im Heimatland andauert“, heißt es. Alle anderen, „irreguläre Migranten“ in der Sprache der AfD, „können keinen Flüchtlingsschutz beanspruchen“. Wer Flüchtling und wer irregulär ist, soll in Aufnahmeeinrichtungen in „sicheren Drittstaaten“ entschieden werden.

Einwanderung lehnt die AfD nicht kategorisch ab. Aufgrund der demografischen Entwicklung werde „auch in Zukunft voraussichtlich eine Lücke bleiben, die durch eine vorausschauende Einwanderungspolitik zumindest teilweise geschlossen werden sollte“. Eine Minderheit der Programmkommission hat allerdings einen Alternativvorschlag: „Deutschland ist kein Einwanderungsland.“ Nur „Spitzenkräfte“ sollen nach Deutschland kommen dürfen. Für welche Variante sich die AfD entscheidet, muss die Partei in Stuttgart klären.

Partei der Klimaleugner

In der Wirtschaftspolitik setzt die AfD auf die Marktwirtschaft. Freihandelsabkommen wie TTIP werden allerdings abgelehnt, „wenn diese intransparent … sind und unzulässig in nationales Recht eingreifen“. Das Steuerrecht soll „drastisch“ reformiert, die Erbschaftsteuer abgeschafft werden, was Reiche bevorteilen würde. Den Austausch von Steuerdaten will die AfD beenden, das Steuergeheimnis wiederherstellen. „Der Bürger darf nicht zum gläsernen Untertanen werden.“ Wie die Steuerhinterziehung bekämpft werden soll, schreibt die AfD nicht. Bargeld will sie erhalten, das Gold der Bundesbank soll „ausschließlich im deutschen Inland“ gelagert werden.

Den menschengemachten Klimawandel gibt es laut AfD nicht. Kohlendioxid sei „kein Schadstoff, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil allen Lebens“, seit 18 Jahren habe es keinen Anstieg der globalen Mitteltemperatur gegeben. Mit diesem Programm wird die AfD zum politischen Arm der deutschen Klimaleugnerszene. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz lehnt die AfD ab, die Laufzeiten der Kernkraftwerke will sie verlängern, über „die wirtschaftlichen und politischen Vorteile des Fracking im Vergleich zu den realen Risiken“ soll die Bevölkerung informiert werden.

Fazit: Mit ihrem Programmentwurf präsentiert sich die AfD als Partei der Verlustängste und der Freiheit. Ihr Alleinstellungsmerkmal ist das Gefühl einer Bedrohung – durch den Islam, durch die Europäische Union, durch das Kartell der „Altparteien“ (ein Wort, das AfD-Politiker häufig benutzen, das sich aber im Programmentwurf nicht findet), durch „Gender Mainstreaming“, Klimawandel und vieles mehr. Ihr Programm ist konservativ und wirtschaftsliberal, es enthält zahlreiche Punkte, die man auch bei anderen Parteien findet. In der Sozialpolitik setzt die AfD auf einen schwachen, in der inneren Sicherheit auf einen starken Staat – der aber unbescholtene Bürger nicht kontrollieren soll. In diesem Widerspruch erinnert die AfD an die US-Republikaner, bei denen es Leute gibt, die den Geheimdiensten mehr Macht geben wollen, und andere, die das Gegenteil fordern.

Schon häufig ist bemerkt worden, dass die AfD an die Grünen in ihrer Frühzeit erinnern. Das Gefühl der Bedrohung ist sicherlich eine Parallele. Was für die Grünen in den achtziger Jahren Aufrüstung und Umweltzerstörung waren, ist für die AfD heute der Verlust dessen, was sie „deutsche kulturelle Identität“ nennen. Als die Grünen in den achtziger Jahren erstmals in den Bundestag einzogen, hielten die anderen Parteien sie für Spinner. Was sagt diese Parallele über die AfD aus? Nichts. Im Moment ist sie eine radikale Partei rechts der CDU, aber keine rechtsradikale Partei – trotz ihres völkischen Flügels um Björn Höcke. Wie die Partei sich entwickelt, wird entscheidend davon abhängen, wie viel Einfluss sie Leuten wie Höcke einräumt.

Quelle: n-tv.de