Aufgepasst – Industrieverbände wollen leichteren Zugang zu Daten der elektronischen Patientenakte

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

eCard-neindankeWieder einmal setzen Lobbyverbände das Gesundheitsministerium unter Druck.
Das bestätigt mir einmal mehr die Entscheidung, meine Kassenzulassung abgegeben zu haben.

https://www.aend.de/article/213234

GesundheitsindustrieverbaendeDass eine zentrale Sammlung von Gesundheitsdaten, wie sie durch die elektronische Patientenakte (ePA) geschehen soll, Begehrlichkeiten weckt, kommt wenig überraschend.
Am Dienstag 13.7.2021 forderten mehrere Industrieverbände gemeinsam einen leichteren Zugang zu den Daten – natürlich „nur zu Forschungszwecken“.

Die gegenwärtige Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur behindere in Verbindung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen eine praktikable Nutzung für die Forschung“, beklagten die Verbände, darunter unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Bundesverband Gesundheits-IT, der Pharmaverband vfa und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie.
Potenziale blieben so ungenutzt, die geplante Forschungskompatibilität der ePA sei in Gefahr.

Das Problem aus Sicht der industriellen Gesundheitswirtschaft: Das Konzeptpapier der gematik sehe in der ersten Stufe ausschließlich eine Forschungsdatennutzung durch Ärztinnen und Ärzte vor, die über ihr IT-Primärsystem an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen seien. Damit würden große Bereiche der medizinischen Forschung auf unbestimmte Zeit ausgeschlossen.

Zudem könnten Forschungsdaten „nur mit wiederholtem aktivem Zutun der Versicherten aus deren ePA-Client heraus übertragen werden“; zudem fehle die Möglichkeit, die Versicherten zum Öffnen ihrer ePA überhaupt aufzufordern.
„Darüber hinaus verhindert der von der Datenschutzaufsicht geforderte Nachweis für jedes Dokument, das für Forschungszwecke übermittelt wird, eine prospektive Freigabe dieser Daten.
Diese werden aber regelmäßig als Bestandteil von Verlaufsstudien und als zusätzliche Endpunkte in klinischen Studien herangezogen, um Forschungsfragen zu beantworten.“

Die Verbände fordern deshalb eine zentrale digitale Einwilligung in die Nutzung von Daten zu Forschungszwecken. So freigegebene Forschungsdatensätze sollten dann „regelmäßig und automatisiert aktualisiert werden können“.
Das, so führen die Verbände aus, erhöhe „die Autonomie der Patientinnen und Patienten bei voller Transparenz über laufende Forschungsvorhaben und der daraus resultierenden Ergebnisse“.

Die künftige Bundesregierung müsse zügig nachzubessern. „Dazu gehört auch, dass die forschende Gesundheitswirtschaft endlich ein Antragsrecht für die Arbeit mit Forschungsdaten beim geplanten Forschungsdatenzentrum erhält.“

Dazu einige Kommentare von KollegInnen:

Niemand will eine Mauer bauen
…keiner wird je die Daten des elektronischen Mautsystems zur Nachverfolgung nutzen wollen. Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.

Existenz weckt Begehrlichkeit. Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir wissen jetzt schon was kommt.
Haben wir oft genug gesehen – auch 1938 schon.

natürlich „nur zu Forschungszwecken“
hat für mich das Potential zum Unwort des Jahres und“zentrale digitale Einwilligung in die Nutzung von Daten“ hört sich doch genauso nach Erhöhung der Lebensqualität durch Erleichterung beim tagtäglichen Datenspenden an wie die „Komfortsignatur“ für die Ärzte beim Ausstellen von eRezepten.

Wer jetzt noch an die Telematik angeschlossen ist, dem sind seine Patienten egal.
Wer war so doof und hat sich über primitive Bedürfnisse an die Telematik zwingen lassen?

Ja, so kommt es dann zum Ende des aalglatten Durchschlingerns durch die Paragraphen.
Die Menge der Ultraschlauen, die mit einmal VSDM doch ihren eigenen Frieden erkauft haben; das hat jetzt sein Ende.
Und es wurde so gesagt. Jeder hat es gewusst! Jeder Angeschlossene hat Mitschuld!

Das sehe ich anders, Herr Kollege!
Verantwortlich sind für ihre Daten in erster Linie die Patienten selber. Deren Interesse sich selbst dagegen zu positionieren ihre eigenen Daten jedem zur Verfügung zu stellen sind gelinde gesagt sehr überschaubar.
Ob im Internet oder bei der ePA, man hat keine Probleme sich den Datenkraken auszuliefern.
Die niedergelassene Ärzteschaft ist aus meiner Sicht nur in sofern verantwortlich, als sie es nicht vermag diesen Aspekt ihren Patienten zu verdeutlichen, und muss staatlich gezwungen die Daten weiter reichen und somit einen Teil ihrer Verpflichtung zur ärztlichen Schweigepflicht verwässern.
Legalisiert durch Parlament und Regierung, aber trotzdem moralisch verwerflich.

Eigentum der Daten
Für diese Daten haben Patienten gelitten und ihre Ärzte ihr Wissen und Können eingesetzt. Mitnichten gehören sie also der IT-Industrie oder der Pharma-Industrie. Was für eine abstruse Vorstellung.
Und wie großzügig, dass Patienten ihre Daten „spenden“ dürfen sollen. Spenden die Pharma-Unternehmen die Medikamente, die sie mit Hilfe dieser Daten entwickeln ?
Nein, es muss den Patienten selbst möglich sein, für ihre Daten etwas Entgelt zu bekommen, mit ihnen zu handeln.
Dass die meisten chronisch Kranken – die das Geld besonders gut gebrauchen können – bereit wären, ihre Daten zu verkaufen, zeigen einige wissenschaftliche Untersuchungen.
Es wird höchste Zeit, dass sich diese Sicht der Dinge verbreitet. Übrigens eine längst gut fundierte Idee: Stichwort „Humanistische Informationsökonomie“ (Jaron Lanier).

Ist doch schön, dass diese Daten so begehrt sind. Daraus kann ein echter sekundärer Krankheitsgewinn für die Patienten werden 🙂

Mein Kommentar: Selbstverständlich will keiner der Verbände seine Forschung so transparent machen, dass von außen jemand nachprüfen kann, wofür die Daten genau verwendet werden. So viele Leute hat das BA für Datenschutz sowieso nicht.
Im Endeffekt – solange die Gesundheitskonzerne nicht verstaatlicht oder in Gemeinwohl übergeführt sind, bleibt das primäre Ziel nicht Gesundheit, sondern Profitmaximierung auf allen Bereichen. Wie man an der schon jetzt bestehenden Verknappung von häufig gebrauchten Medikamenten sieht, die lang auf dem Markt und damit keine cash cows sind. DAzu kann man immer wieder darauf hinweisen, dass schon seit Jahrzehnten das vierfache des Forschungsetats in Marketing investiert wird.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Jochen

Der Türöffner: Wie Jens Spahn den gläsernen Patienten herbeiregiert

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Schon lange beobachte ich das einträgliche Treiben des Lobbyisten, der dem Treiben von Ulla Schmidt, Gröhe u.a. echt die Krone aufsetzt in seiner völlig skrupellosen Regie.
glaesernerpatient4Dessen Gesetze mit der Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht für gesetzlich Versicherte trieben mich eineinhalb Jahre früher als geplant in den Ruhestand, viele andere Kollegen auch.
Siehe schon 2014; https://josopon.wordpress.com/2014/02/12/die-illegale-gesundheitsuberwachungskarte-ziviler-ungehorsam-angesagt/ sowie
https://josopon.wordpress.com/2018/12/31/informatiker-zerlegt-digitale-patientenakte-der-allianz-tochter-vivy-und-3-anderer-anbieter/
und https://josopon.wordpress.com/2018/12/23/abschaffung-der-arztllichen-schweigepflicht-wer-braucht-die-zentrale-patientendatei/

Heute in den NachDenkSeiten passend dazu: https://www.nachdenkseiten.de/?p=63919
Auszüge:
Vor seiner politischen Karriere war Jens Spahn Pharmalobbyist. Als Bundesminister bleibt er seinen Wurzeln treu und legt sich mit Vehemenz für die Interessen der kommerziellen Gesundheitswirtschaft ins Zeug. Dafür schickt er Gesetze in Serie auf die Reise, die einen großen gemeinsamen Nenner haben – die Verwertung von Patienten- und Versichertendaten zu Profitzwecken.

Beispielhaft dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz, das der Chef des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gerade per Verordnung konkretisiert hat. Mit dem Ergebnis: Die informationelle Selbstbestimmung gerät noch heftiger unter Beschuss. Eine Luxusvilla ist das allemal wert.
Von Ralf Wurzbacher.

Jens Spahn ergreift die Flucht. Raus aus dem weltoffen-bunten Schöneberg, rein ins spießig-hermetische Dahlem, wo sich in Berlin die Wohlbegüterten vom gemeinen Volk distinguieren.
Im Kiez waren die Nachbarn zuletzt aber auch wirklich gemein, wie RTL aus seinem Umfeld erfuhr. Von „ständigen Kontaktaufnahmen“ fühlten sich der CDU-Promi und sein Ehemann Daniel Funke „gestört und eingeengt“. Mehrmals sogar habe man sie in den vergangenen Wochen vor der Haustür angesprochen und dabei seien nicht immer positive Worte gefallen.
Was liegt da näher, als auf Abstand zu gehen, gerade in Zeiten von Corona.

Den Schutz seiner Privatsphäre lässt sich der Bundesgesundheitsminister dabei einiges kosten. 4,125 Millionen Euro sollen laut Kaufvertrag für die Nobelvilla aus den 1920er Jahren fällig werden, dazu könnte noch ein stattliches Sümmchen für die Renovierung kommen.
Fernab der Berliner Trubelmeilen, inmitten von viel Grün und bei 300 Quadratmetern Wohnfläche winken demnächst aber allerhand Platz und Ruhe, um für und unter sich zu sein.
Und wenn doch mal Gäste da sind und lästig werden, kann sich das Paar immer noch in den vorhandenen Tresorraum zurückziehen.

Luxus im Corona-Notstand?

Warum der Zynismus? Nein, es geht nicht darum, in eine Neiddebatte einzustimmen. Zumindest solange sich die nicht ums liebe Geld dreht.
Die Frage, wie Spahn bei monatlichen Bezügen von 25.000 Euro und Burda-Cheflobbyist Funke die Immobilie finanzieren, soll nicht weiter interessieren.
Nur so viel: Für ihrer beider Lebensabend wird vorgesorgt sein, solange sie selbst mit ihrem Tun weiter dafür sorgen, dass es bestimmten Interessengruppen gut und immer besser gehen wird.

Eine Randnotiz soll auch bleiben, dass der Vorgang just in eine Zeit fällt, in denen zahllose von Spahns „lieben Mitbürgern“ pandemiebedingt Not leiden und er als Wegbereiter eines monatelangen Lockdowns dafür eine Mitverantwortung trägt.
In dieser Situation würde es dem Minister gut zu Gesicht stehen, die ein oder andere Wutbekundung aus der Nachbarschaft auszuhalten, statt gleich das Weite zu suchen und sich in einer Trutzburg zu verschanzen. Auch deshalb geschieht ihm ein bisschen schlechte Presse durchaus recht.

Vollends verdient hätte er die aus einem anderen Grund: Während Spahn seinen Anspruch auf Privatheit gegen die Zudringlichkeiten von außen unter Einsatz von Geld und Einfluss demonstrativ behauptet, lässt er mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte seiner Wähler und Nichtwähler alle Rücksichten sausen.
Seit er dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorsteht, hat der 40-Jährige eine regelrechte Kanonade an Gesetzesinitiativen gezündet, die allesamt darauf zielen, die Daten von Millionen Patienten und Versicherten interessierten Dritten, insbesondere aus der kommerziellen Gesundheitswirtschaft, zuzuführen.

Der Dammbrecher

Um nur ein paar Etappen seines Feldzuges zu nennen: Das „Implantateregister-Errichtungsgesetz“ (EIRD), das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) mit seinen Regelungen zur sogenannten elektronischen Patientenakte (ePA), nicht zuletzt das zweite Pandemieschutzgesetz, mit dem allein 18 weitere Gesetze eine Neufassung erhielten.
Ausnahmslos werden mit all diesen Neubestimmungen unter dem Label „Innovation“, „Sicherheit“ und „Qualität“ Zugriffe auf massenhaft sensible Daten argloser Menschen legalisiert.

Allein im Falle des im November 2019 vom Bundestag verabschiedeten und zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen DVG betrifft dies:
Alter, Geschlecht, Wohnort, sozioökonomische Faktoren zur Analyse (…) von Nutzerpräferenzen bestimmter Versicherungsgruppen, Informationen und Abrechnungsdaten zu ambulanten und klinischen Behandlungen, durch Hebammen oder andere Leistungserbringer, Anzahl der Versichertentage, die Krankengeldtage, Angaben zu Diagnosen und ärztlichen Zweitmeinungen und noch manches mehr.

Wie das Onlinemagazin Telepolis im Vorfeld der Beschlussfassung berichtete, ist das Gesetz in vielerlei Hinsicht bahn- beziehungsweise dammbrechend, weshalb es hier schwerpunktmäßig behandelt wird.
Das ganze Paket umfasst mehrere neue Bestimmungen, etwa zu Gesundheitsapps auf Rezept, zu Videosprechstunden oder zum Ausbau der Telematikinfrastruktur.
Die gravierenden Punkte sind aber andere: Zum Beispiel sieht es vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit gewinnorientierten Unternehmen kooperieren und sich durch Erwerb von Anteilen an Investmentfonds direkt an der Entwicklung und Erprobung von digitalen Medizinprodukten beteiligen können.
Außerdem sollen Digitalprodukte ohne Nachweis eines medizinischen Nutzens und ohne ärztliche Indikationsstellung von den Krankenkassen selbst verordnet und in einer Erprobungsphase an Versicherten getestet werden dürfen – das immerhin nur mit deren Einwilligung.

Keine Widerrede beim Datenklau

Wo privat und öffentlich so verschwimmen, ist es um die (informationelle) Selbstbestimmung des Einzelnen schlecht bestellt. Deshalb ist dann auch Schluss mit Freiwilligkeit, wo es um die Daten der Versicherten geht.
Die Kassen können diese ohne Rücksprache sowohl für eine versichertenbezogene zielgerichtete Bedarfsanalyse auswerten als auch an ein neues staatliches Forschungszentrum weitergeben, das für die endgültige Zulassung der fraglichen „Innovationen“ zuständig ist.
Hier können die Daten wiederum ohne Widerspruchsrecht zu vielfältigen Zwecken verarbeitet und auf Antrag einer ganzen Reihe von Interessengruppen, sogenannten Nutzungsberechtigten, zugänglich gemacht werden. Dazu zählen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute, die Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, die Krankenkassen selbst, Organisationen für Gesundheitsberichterstattung und sämtliche anderen öffentlichen Einrichtungen, die im Gesundheitssektor tätig sind. Die Zahl der zugriffsfähigen Stellen summiert sich so auf mehrere Dutzend.

Natürlich beteuern die Verantwortlichen, dass es bei all dem sicher zugeht und sich keiner sorgen müsse, anhand der Daten „enttarnt“ zu werden. Bei der Verarbeitung und Weiterleitung setzen die Macher allerdings auch auf die von Kritikern beargwöhnte Methode der Pseudonymisierung.
Wie etwa Netzpolitik.org schrieb, genügten schon wenige Merkmale, um die Informationen einer Einzelperson zuzuordnen und den Betroffenen so zu re-identifizieren.
Das gelte insbesondere bei niedrigen Fallzahlen wie etwa seltenen Krankheiten.
Zudem verwies das Portal auf Beispiele, bei denen das Verfahren bereits überlistet werden konnte, sei es bei Kreditkarten oder der Browserhistorie beim Surfen im Internet.

In einer Anhörung zur Gesetzesvorlage empfahl seinerzeit der Kryptografieexperte Dominique Schröder von der Universität Erlangen-Nürnberg, einzig mit verschlüsselten Daten nach dem Verfahren der Anonymisierung zu arbeiten. Daraus wurde nichts.
Inzwischen hat Spahn die Regelungen des DVG durch Erlass der sogenannten Datentransparenzverordnung (DaTraV) vom 19. Juni konkretisiert. Nach deren Wortlaut kann das Forschungsdatenzentrum Dritten durchaus „pseudonymisierte Einzeldaten“ zugänglich machen, wenn dies für einen „zulässigen Nutzungszweck“ erforderlich sei.
Formuliert ist dies als einer von drei Regelfällen, und nicht mehr als Ausnahmefall, wie die ursprüngliche Sprachregelung lautete.
Vor allem straft sich Spahn damit selbst Lügen. Am Tag der Beschlussfassung des Gesetzes im Parlament am 7. November bekräftigte er in seiner Rede, die Daten würden „gegenüber denen, die damit forschen, immer anonymisiert zur Verfügung“ gestellt.

Gegen alle Kritik

Außerdem ordnete der Minister an, dass der Umfang der zu verarbeitenden und weiterzureichenden Daten noch einmal massiv erweitert wurde, in einem Maße, dass ein Re-Identifizierungsrisiko nicht mal mehr in Abrede gestellt wird. Die Gefahr solle lediglich „minimiert“ werden und dies auch nur „unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens“, liest man in der Verordnung.
Dabei hatte im Vorfeld eine Vielzahl an Verbänden vor einem Daten-Overflow gewarnt, darunter die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (bagp) oder der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Selbst der Bundesrat äußerte im Gesetzgebungsprozess zum DVG schwerste Bedenken angesichts „erheblicher Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten“ und von Gefahren der „Diskriminierung“ durch „individuelle Gesundheitsprofile“.
Das half nichts, weil die Länderkammer nicht zustimmungspflichtig war. Zuletzt hatte im Juni auch die Gesellschaft für Informatik (GI), als die DaTraV noch als Entwurf vorlag, eindringlich gemahnt:

„Der Zugriff auf die Datenbestände der Versicherten ohne jegliche Beschränkung und Kontrolle stellt eine enorme Bedrohung für alle persönlichen und personenbezogenen Gesundheitsdaten dar.“ Auch konstatierte man, „dass das BMG an einem Dialog mit der Fachöffentlichkeit nicht ernsthaft interessiert ist“.

Wie Telepolis in der Vorwoche im siebten Teil seiner lesenswerten Serie „Mit Vollgas gegen den Datenschutz“ enthüllte, hat sich die Gefahrenlage für die bundesweit 73 Millionen gesetzlich Versicherten inzwischen noch einmal drastisch verschärft. Wie oben beschrieben, soll das zu schaffende zentrale Datenforschungszentrum die Daten etlichen öffentliche Stellen zur Verfügung stellen können. Diese Nutzungsberechtigten selbst sollen die Daten nur nach Genehmigung eines gesonderten Antrags weitergeben dürfen.
Gleichwohl bestimmt das DVG vom Grundsatz, „die Nutzungsberechtigten dürfen die (…) zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben.“

Schlupflöcher und Einfallstore

Dieser Passus findet sich in Spahns Verordnung nicht mehr. Vielmehr heißt es dort jetzt, eine Datenverarbeitung durch Dritte „für andere Zwecke als die der Beratung (ist) ausgeschlossen“.
Damit könnte aus einem kleinen Schlupfloch ein Einfallstor für Fremdinteressen werden, abhängig von den Maßstäben, nach denen das Forschungszentrum eine Genehmigung ausspricht oder nicht.
Allein der Begriff „Beratung“ verspricht große Auslegungsspielräume. Wie man beispielsweise aus dem Verteidigungs- und dem Verkehrsministerium weiß, haben dort „Berater“ schon allerlei Gesetze geschrieben.
Und wenn sich neuerdings Krankenkassen mit Startups zusammentun dürfen: Was könnte da nicht alles unter „Beratung“ subsumiert werden?

Auch der DGB „sieht in diesem Erfordernis keinen ausreichenden Schutz vor einer Verwendung der Daten zu anderen als den angegebenen Zwecken“, wie er in einem Positionspapier vom Mai festhielt.
In diesem Zusammenhang monierte der Gewerkschaftsdachverband ferner, dass eine „bloße Selbstverpflichtung“ des Antragsstellers nicht genüge, die Richtigkeit und Angemessenheit der Datenverwendung sicherzustellen. So nämlich steht es in Spahns Verordnung.
Getoppt wird das noch durch den Sanktionsmechanismus im Falle von Zuwiderhandlungen. Dann nämlich droht ein Klaps mit dem Wattebausch, in Form eines „bis zu“ zweijährigen Datenentzugs.
Danach darf der Missetäter wieder ran an den Futtertrog.

„Dritte“ können mitunter alle sein, die auf dem Gesundheitsmarkt forschen und Geschäfte machen, die Pharmabranche, die Medizintechnikindustrie, Startups mit ihren Digitalverheißungen, Onlineapotheken, Privatversicherer et cetera.
Dem DGB schwant deshalb Schlimmes, weshalb er in seiner Stellungnahme forderte, „den Kreis der zur Datenverwendung in Frage kommenden Dritten im Voraus auf öffentliche, den Sozialversicherungsträgern angehörende oder nicht gewinnorientierte Akteure und Institutionen zu begrenzen“.
Freilich folgte Spahn dem guten Rat nicht, um statt dessen exakt die Richtung einzuschlagen, den die CDU-CSU-Fraktion im Dezember 2019 in einem Konzeptpapier aufgezeigt hatte.

Angriff auf Selbstbestimmung

Darin wird eine Debattenkultur bejammert, „die hierzulande selten chancengetrieben, gern und oft aber risikobeschwert geführt wird“. Gegen die vermeintliche Misere verschreiben die Autoren: Daten, Daten, Daten.
Und versprechen kaum weniger als die Befreiung der Menschheit von Krankheit, Kummer und Leid. Zitat: „Daten können Leben retten.“ Als Antreiber soll selbstredend die kommerzielle Wirtschaft vorangehen:

„Zum einen, um Erkenntnisse, die aus dem Datenschatz gewonnen werden, zügig zum Patienten und in die Anwendung zu befördern; zum anderen wegen des Standortpotenzials für die Gesundheits- und Gesamtwirtschaft.“

Das Credo der Unions-Fraktion: Qualitativ hochwertige Daten „made in Germany“ müssten „zu einem Alleinstellungsmerkmal unseres Gesundheitswirtschafts- und Forschungsstandortes werden“.
Ein Lob findet sich in dem Text auch: „Gesetzgeberisch wurden Digitalisierung, Versorgung und Forschung zuletzt in immer höherer Taktung zusammengedacht.“
So soll es weitergehen, was in der Ansage mündet: „Für das Digitale-Versorgung-Gesetz II fordern wir, in Deutschland ansässige forschende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in den Kreis der Antragsberechtigten für das Forschungsdatenzentrum nach § 303e SGB V aufzunehmen.“

Ganz so klar steht es zwar nicht in Gesetz und Verordnung. Gleichwohl erhalten die in der Gesundheitswirtschaft tätigen Unternehmen und Konzerne damit wenigstens schon einmal mittelbaren Zugriff auf die Daten von Millionen ahnungslosen Bürgern, um daraus Profit zu schlagen.
Und was noch nicht ist, kann ja noch werden auf dem Weg zu einer umfassenden – totalitären – Digitalisierung des Gesundheitswesens – alles zum Wohle der Menschheit, versteht sich.
Ein Garant dafür ist Spahn selbst, seit dessen Inthronisierung der Frontalangriff gegen die Selbstbestimmung von Patienten und Versicherten mit einer überfallartigen Intensität als gewaltiges PR-Manöver und zuletzt noch befeuert durch die Triebkräfte der Corona-Pandemie geführt wird.

Vom Lobbyisten zum Erfüller

Das alles folgt einem großen Plan und einer perfiden Kommunikationsstrategie.
Telepolis diagnostizierte eine „gezielte Überforderung der Medien durch einen täglichen Tsunami an neuen einzelnen Informationsschnipseln aus dem Gesundheitsministerium mit dem Ergebnis, dass selbst für kritische Journalisten die dahinter liegenden Zusammenhänge kaum noch erkennbar sind“.
Dazu komme ein Frame-Setting, das „Fortschritt“ und „Zukunft“ in den schillerndsten Farben zeichnet und das „Unsichtbarmachen von Datenschutzabbau“ mit Gesetzesnamen, die deren Stoßrichtung verschleiern.

Obwohl: „Datentransparenzverordnung“ ist fast schon einen Beitrag zur Wahrheit. Sofern man anstelle von „Daten“ den „Menschen“ setzt, ist es zum „gläsernen Patienten“ nur noch ein kleiner Denkschritt.
Spahns Werdegang vom Pharmalobbyisten bis an die Spitze des BMG haben die NachDenkSeiten schon kurz vor seiner Ernennung skizziert. So gesehen waren und sind auch er und seine Politik leicht durchschaubar. Nur leider machen die „Qualitätsmedien“ lieber ein Geheimnis darum und arbeiten sich dafür an Boulevardeskem wie einer „Luxusvilla“ ab.
eCard-neindankeSpahn wird die Schlagzeilen überstehen. Der Mann wird noch für Höheres gebraucht.

Dazu auch in der jungen Welt: https://www.jungewelt.de/artikel/384505.rechtlose-versicherte-herr-spahn-baut-vor.html
Der Bundestagsabgeordnete Achim Kessler (Die Linke) wies am Montag gegenüber jW auf ein weiteres Problem hin. Dabei gehe es um das Anfang Juli vom Bundestag beschlossene »Patientendaten-Schutz-Gesetz«, das den Krankenkassen zugesteht, ihren Versicherten »gezielte Informationen« und »Angebote« zu unterbreiten, »also Werbung und Beeinflussung durch die Hintertür«. Mit einem Änderungsantrag der Koalition sei »aus einer dafür ausdrücklich erforderlichen Einwilligung die bloße Pflicht geworden, die Versicherten über die Möglichkeit eines Widerspruchs zu informieren«, so Kessler. Das alles sei »still und heimlich« geschehen. Corona macht’s möglich.

Über Kommentare auf meinem Blog hier würde ich mich freuen.

Jochen

Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht – Wer braucht die zentrale Patientendatei?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

eCard-neindankeWie viele andere Kollegen werde auch ich diese Telematik nicht mitmachen. Ich bestreike auch schon die Gesundheitsüberwachungskarte.

Alle Ärztetage der letzten Jahrzehnte haben diese Überwachungsmaßnahme abgelehnt.

GlaesernerPatient4

GlaesernerPatient4

Was hier das Ministerium mit den Einflüsterern der CompuMed-Gruppe, der Gesundheitskonzerne und der Softwareindustrie den Ärzten und Patienten abverlangt, ist ungeheuerlich. Die Kosten von über 10Mrd. Euro sollen die gesetzlich Krankenversicherten tragen, die Krankenkassen wolle sich immer mehr in die Therapie einmischen und die Pharmakonzerne stehen bei Fuß.
Die Bertelsmann-Tochter Arvato wird einige Milliarden abgreifen. Kein Wunder, dass in den Leim-Medien wie SPIEGEL, Zeit, Stern u.s.w. kein kritisches Wort darüber zu lesen ist.
Aber hier bei Telepolis, dort auch wichtige Diskussionsbeiträge:
https://www.heise.de/tp/features/Wer-braucht-die-zentrale-Patientendatei-4223472.html
Auszüge:

Wer braucht die zentrale Patientendatei?

  1. November 2018 Annette Hauschild und Helmut Lorscheid

Bundesgesundheitsministerium verschiebt die Anschlussverpflichtung für die Ärzte auf 2019, 80 Prozent der Ärzte haben sich noch nicht angeschlossen

Die Gesundheitskarte wird seit Jahren angepriesen als Beitrag zu mehr Service, mehr Transparenz, zu Kostensenkung und Verbesserung der Gesundheitsversorgung.
Kurzum: Die Karte für alles Gute im Gesundheitssystem. So die Verheißung.
Doch bis heute sind lediglich einige Grunddaten auf der Karte gespeichert. Bisher ist nicht einmal die Blutgruppe darauf zu finden. Zumindest das soll sich ändern, aber sonst nicht viel.
In Arbeit sind stattdessen die elektronische Patientenakte und letztlich die zentrale Speicherung aller Patientendaten.

90 Prozent Verweigerung bei Psychotherapeuten

Im Gespräch mit Telepolis erklärt Dieter Adler, Initiator des Kollegennetzwerk Psychotherapie, (9.500 Mitglieder), den Paradigmenwechsel im Umgang mit Patientendaten:

„Bisher konnte jeder, der zum Arzt oder Psychotherapeuten ging, darauf vertrauen, dass seine medizinischen Daten in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten sicher vor dem Zugriff anderer sind.
Zwar benutzen nahezu alle Behandler Computer, um Befunde, Berichte und Patientendaten zu speichern. Diese Rechner waren jedoch nie an irgendein externes Netz angeschlossen.
Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen warnten bisher vor den Risiken und rieten Ärzte und Psychotherapeuten davon ab, ihre Praxisrechner ans Internet anzuschließen.

Jetzt sollen sich alle Behandler, Apotheken und Krankenhäuser an das Internet anschließen lassen. Zwangsweise, denn nach dem sogenannten eHealth-Gesetz müssen alle ab dem 01.01.2019 an ein eigenes Netz, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen betrieben wird, angeschlossen sein.
Zunächst nur eine Zwangsvernetzung, die aber nach Willen des Bundesgesundheitsministers zu einer zentralen Speicherung alle Patientendaten führen soll.

Telematik-Infrastruktur nennt sich das Zauberwort – was zunächst so kryptisch, wie ungefährlich klingt. Knotenpunkt der Vernetzung ist die Gesellschaft für Telematik, kurz Gematik, in Berlin.
Hier werden die Daten aller Praxen gebündelt und sollen in einem zweiten Schritt auf zentralen Servern, betrieben von der Bertelsmann Tochterfirma Arvato, gespeichert werden.
Ziel des Gesundheitsministeriums ist es, in einer einzigen elektronischen Gesundheitsakte, alle Daten eines Patienten zusammenzuführen.“

Alles total sicher

In der Selbstdarstellung des Betreibers, der „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“ (Gematik) heißt es:

Die Telematikinfrastruktur tritt an, das sicherste elektronische Kommunikationsnetzwerk zu werden, das es im deutschen Gesundheitswesen jemals gab. Als einheitliche sektoren-übergreifende Plattform für die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen erleichtert die Telematikinfrastruktur den Informationsaustausch zwischen den Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Angehörigen anderer Heilberufe. Davon profitieren alle an der Patientenversorgung Beteiligten gleichermaßen. Dabei werden der Datenschutz und die Datensicherheit im Gesundheitswesen gestärkt.

Gematik

Big Data für die Pharma-Industrie

Kritiker dieser Monsterdatei gehen davon aus, dass die Daten über den Zugang zur „Forschung“ sehr schnell ihren Weg zur Pharma-Industrie finden werden. Denn bekanntlich finanzieren Firmen einen Großteil der medizinischen Forschung. Eine alle Patienten umfassende bundesweite zentrale Datensammlung würde sicherlich auch ein begehrtes Ziel von allerlei kriminellen Begierden.

Dieter Adler fürchtet, dass „die Speicherung aller Gesundheitsdaten auf einem zentralen Server geradezu eine Einladung für Hacker sein kann“. An Beispielen mangelt es nicht.
In Norwegen gab es erfolgreichen Hackerangriffe auf die norwegische Gesundheitsbehörde „Helse sørøst“, in Großbritannien auf eine Vielzahl von Krankenhäusern des britischen National Health Service NHS und in den USA wurden ein Drittel der Gesundheitsdaten – das heißt Daten von über 120 Millionen Patienten – gehackt.

Das wissen die kritischen Geister in der Medizin. So verwundert es nicht, dass die Zahl der Telematik-Anschlüsse trotz drohender Honorarkürzung in den letzten Monaten rapide abnahm. Gab es im Mai 2018 noch 4000 Telematik-Anschlüsse, die wöchentlich verlegt wurden, sind es jetzt gerade mal etwas mehr als 400 pro Woche.

Der Widerstand gegen die Telematik wurde vom Netzwerk und den anderen Telematik-Gegner-Gruppen flächendeckend mobilisiert. In Zahlen: 82% sind noch nicht angeschlossen, von unserer Berufsgruppe Psychotherapeuten weigern sich „immer noch“ 92,7%. Und das konstant!

Dieter Adler

Die Frage stellt sich, wer diese Datei eigentlich braucht. Für die Ärzte bedeutet sie unbezahlte Mehrbelastung und erhebliche Kosten für die notwendigen Geräte und Anschlüsse.
Für den Patienten bedeutet sie einen Angriff auf die Selbstbestimmung.
Denn was bringt es, wenn künftig auch der Zahnarzt aus der neuen online verfügbaren Patienten-Akte erfahren kann, dass sich sein Patient wegen Depressionen in Psychotherapie oder beim Hautarzt wegen eines unerfreulichen Mitbringsels aus seinem letzten Urlaub in Behandlung befindet?

Während die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien sowie Krankenkassen und die Ärztekammern das Vorhaben in höchsten Tönen loben und als Segen für die Versicherten darstellen, hält sich die Zustimmung beim medizinischen Fachpersonal deutlich in Grenzen.
Der Großteil der Bevölkerung ist über das Vorhaben kaum informiert. Dabei tragen die Versicherten einen Großteil der entstehenden Kosten.
Schon jetzt soll die Telematik-Infrastruktur – monieren Kritiker des Projekts – bereits 2 Milliarden Euro verschlungen haben. Vom Bundesgesundheitsministerium und auch von Gematik waren keine genauen Zahlen zu erfahren.

Auch im Ländle kaum Zustimmung

Obwohl zum 1. Januar 2019 allen, die sich dem Datennetz nicht anschließen mochten, eine Honorarkürzung von einem Prozent drohte, haben sich selbst bei den sparsamen Schwaben bis August 2018 gut 90 Prozent der Praxen nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen.

Die baden-württembergischen Mediziner führen technische Probleme und ihre Sorge vor nicht absehbaren Kosten als Argument an.
Einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 17. August 2018 zufolge hatten 25 Prozent der Praxen, die bereits am Netz sind, laut einer Umfrage des Ärzteverbands „Medi“ schon bei der Installation des Konnektors Probleme. 33 Prozent klagten nach Inbetriebnahme über wiederholte Systemabstürze. Ferner sei die Anbieterhotline schlecht erreichbar gewesen und Techniker hätten sich mit dem Gerät kaum ausgekannt, sagt der Medi-Vorsitzende Baumgärtner.

Werner Baumgärtner rät seinen Mitgliedern abzuwarten, „bis die größten Probleme dieser instabilen Technik gelöst sind“, so der Medi-Vorstandschef im August 2018 gegenüber der Stuttgarter Zeitung.
Zu kämpfen hätten die Praxen auch damit, dass noch viele alte Gesundheitskarten (eGK1) in Umlauf seien, die von den meisten neuen Lesegeräten nicht akzeptiert würden.
Es sei „eigentlich ein Skandal“, dass manche Krankenkassen noch nicht auf die eGK2 umgestellt hätten.

Während die einen die Instabilität des Systems, hohen Zeitaufwand und weitere Kosten zum Abwarten bringen, sind andere Ärzte grundsätzlich gegen die geplante Datensammlung.
So die Tübinger Ärztin Susanne Blessing. Sie ist die baden-württembergische Landesvorsitzende des Verbands Freie Ärzteschaft. Für sie ist „das System nicht praktikabel und unsicher. Alles, was über das Internet geht, ist in meinen Augen nicht kontrollierbar.“

Dieter Adler und seine Psychotherapeuten-Kollegen stehen also nicht alleine, auch bei den Allgemeinmedizinern formiert sich Widerstand gegen die zentrale Patientendatei, so wie sie der Pharmalobbyist Jens Spahn in seiner augenblicklichen Funktion als Bundesminister für Gesundheit gerne hätte.
Die Art und Weise, wie Spahn Politik betreibt, hat sicher mit dazu beigetragen, die Medizinmänner und -frauen aufzuschrecken und einiges gegen „Big Data in spe“ im Medizinbereich zu bewegen.

Freie Ärzteschaft gegen Totalvernetzung

Auch die Hamburger Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Silke Lüder wehrt sich gegen den Anschluss ihrer Patientendatei an den Bertelsmann-Server. Sie ist Stellvertretende Bundesvorsitzende der Freie Ärzteschaft e. V. und macht sich so ihre eigenen Gedanken. In ihrer Antwort an Telepolis heißt es:

Nach dem E-Health-Gesetz müssen sich alle Arzt- und Zahnarztpraxen, Kliniken und später auch Apotheken online an die Telematik-Infrastruktur (TI) mit Servern bei der Bertelsmann-Tochter Arvato anschließen. Zugangsschlüssel ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Die Interessen dahinter liegen auf der Hand: Politik, Krankenkassen und IT- und Gesundheitsindustrie wollen die medizinischen Daten aller Bürger zentral speichern, um das Gesundheitswesen zu steuern und Rendite zu erwirtschaften.

Silke Lüder

Auch Silke Lüder verweist auf die „bedrohlichen Hackerangriffe in den vergangenen Jahren in verschiedenen Ländern auf Gesundheitsdaten (z. B. in Großbritannien, Norwegen)“ und bezeichnet das Vorhaben der Zentraldatei deshalb als „verantwortungslos.“

Aus Sicht der Ärzte gefährdet eine Totalvernetzung im Gesundheitswesen die Sicherheit der Patienten und ihrer Daten. Die Ärzte werden die ärztliche Schweigepflicht weiter verteidigen und die Daten ihrer Patienten zu schützen. Viele Praxisinhaber haben bereits erklärt, sich nicht an die TI anzuschließen und den angedrohten Honorarabzug von 1 Prozent in Kauf zu nehmen, damit ihre Patientendaten nicht in diese Überwachungsstruktur einfließen. Auch die jüngsten Entwicklungen und Ideen von Krankenkassen, IT- und Versicherungskonzernen, den Versicherten Apps für ihre Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen (z. B. Vivy), lassen vermuten, dass die Versicherten künftig noch stärker gesteuert werden sollen. Nach Aussagen von Spezialisten der IT-Sicherheit können App-Daten nicht sicher geschützt werden.

Silke Lüder

Die Freie Ärzteschaft prüfe deshalb juristische Schritte gegen das eGK-Projekt.

SPD-MdB lässt bei Spahn denken

Im Bundestag hält sich das Interesse für die konkrete Auslegung der schon vor einigen Jahren beschlossenen zentralen Datensammlung in Grenzen. Der für den Bereich Telematik in seiner Fraktion zuständige SPD-Abgeordnete, Dirk Heidenblut, verzichtet auf eine inhaltliche Beantwortung der ihm von Telepolis übersandten Fragen und verweist auf das Ministerium:

Leider sind wir nicht die passenden Ansprechpartner für Ihre Fragen. Ich rate Ihnen das Bundesministerium für Gesundheit dazu anzuschreiben, da das BMG die aufsichtsführende Behörde über die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) ist, die wiederum die Elektronische Gesundheitskarte entwickelt und gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die technischen Sicherheitsstandards entwickelt und festlegt.

Dirk Heidenblut

Heidenblut sieht es möglicherweise nicht als seine Aufgabe an, das Ministerium zu kontrollieren. Da aber genau das seine Aufgabe als Bundestagsabgeordneter wäre, stellt sich die Frage: Was macht dieser Mann im Bundestag? *)
Und das waren die Fragen an die SPD-Fraktion, die ihr zuständiger Fachpolitiker Heidenblut lieber unbeantwortet ließ: „Mir wurde erklärt, dass ein Großteil der Ärzte und insbesondere die Psychotherapeuten die zentrale Speicherung von Patientendaten ablehnen und sich folgerichtig bisher nur wenige an dem System angeschlossen haben. In einer Petition – gerichtet an die Datenschutzbeauftragte – heißt es: ‚Conclusio: Die Zwangsanbindung psychotherapeutischer Praxen bringt für die Arbeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keinen Gewinn, birgt aber diverse und in der Zukunft nicht kalkulierbare Risiken. Die besondere und bisher ausreichend gewährleistete Sorgfalt im Datenschutz unserer Patientinnen und Patienten, wird durch die Anbindung unserer Praxen an die Telematikstruktur verletzt. Wir plädieren daher an Sie als Bundesbeauftragte für den Datenschutz, dafür zu sorgen, dass psychotherapeutische Praxen von der Anbindungspflicht an die Telematikstruktur ausgenommen werden.‘

  • Welche Konsequenz ziehen Sie als Gesundheitspolitiker daraus?
  • Welche Daten sollen wo genau gespeichert werden?
  • Was können Sie mir über die Sicherheit der entsprechenden Datenwege und Verarbeiter sagen?
  • Wer hat die beteiligten Firmen – wie geprüft?“

Sein Kollege Tino Sorge von der CDU/CSU verteidigt aus eigener Sicht das Vorhaben und erklärt den schleppend verlaufenden Anschluss der Praxen an die Telematik-Infrastruktur mit eher technischen Gründen.

So könne „derzeit nur ein einziger Anbieter die notwendigen Geräte (Konnektoren) liefern. Auch seien „Finanzierungsfragen ungeklärt“.
Immerhin aber werde der Gesetzgeber die entsprechende Frist nun verlängern, sodass den Ärzten keine ungerechtfertigten Sanktionen drohen. Das wird auch der Industrie mehr Zeit geben, um die nötigen Konnektoren auszuliefern.

Für Tino Sorge besteht hinsichtlich der Datensicherheit kein Anlass zur Sorge: „Die Telematikinfrastruktur (TI) als künftige ‚Datenautobahn‘ des Gesundheitswesens unterliegt strengsten Sicherheitsvorkehrungen. Ein Beispiel: Die Ausgabe von Konnektoren unterliegt Vorgaben, die militärischen Sicherheitsstandards entsprechen.“

Wie Gematik betone, werde, so Sorge weiter „um allen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden und insbesondere die medizinischen Daten von Patienten zu schützen, in der Telematikinfrastruktur auf starke Informationssicherheitsmechanismen gesetzt. Die sichere, verschlüsselte Kommunikation zwischen Kommunikationspartnern sowie der Schutz vor dem Zugriff auf sensible Informationen sind das Fundament der TI. Damit die sichere Kommunikation und der Schutz von sensiblen Informationen in der TI langfristig gewährleistet sind, werden die verwendeten kryptographischen Verfahren durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig überprüft und an die neuesten Entwicklungen angepasst.“

Auf Anfrage bestätigte das Bundesgesundheitsministerium, die Anschlussverpflichtung für die Ärzte vom 1.1. 2019 auf Mitte 2019 verschoben zu haben.
Allerdings, so heißt es gegenüber Telepolis, „Die Ärzte müssten noch vor dem 31. März 2019 ihren Anschluss bestellen und den Vertrag unterzeichnen. Grund: Die Industrie kommt mit der Lieferung der Konnektoren nicht nach, deshalb kann die Frist Ende 2018 nicht gehalten werden.“

Dass die Mehrheit der Ärzte sich weigert, wird in der Antwort nicht erwähnt. (Annette Hauschild und Helmut Lorscheid)

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*) Auf diesen Herrn wartet, wie auf viele andere Mitglieder von CDU und SPD, nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag ein schönes von den Versicherten mitbezahltes Pöstchen in einem  Vorstand der Krankenkasse oder in einer der vielen neu zu gründenden Verwaltungs- und Regelungskommissionen. Diesen Ast wird er wohl kaum absägen wollen. Übrigens, wenn man die vielen unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen mit ihrem Pseudo-Wettbewerb nicht hätte, um sie zur Versorgung alter Funktionäre zu nützen, könnte man sie gleich abschaffen, denn die Gelder laufen sowieso alle durch ein und denselben Gesundheitsfond und werden dann an die Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer zur Weiterverteilung an die Ärzte ausgezahlt. Jeder vergleiche mal, wer in den Bundes- Landes- oder Regionalvorständen seiner gesetzlichen Krankenkasse sitzt und welche Parteibücher sich da als karrierefördernd erwiesen haben. Ulla Schmidt ist übrigens mittlerweile Vorsitzende der Lebenshilfe e.V. und nimmt insoweit am Gemeinnutz teil. Frage man sie doch mal, welches Fabrikat sie als Dienstwagen fährt. Klar, dass diese Bagage alle Verwaltungsvereinfachungen ausbremst.

Jochen

Elektronische Gesundheitsüberwachungskarte steht vor dem Scheitern

 

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Wenn man sich überlegt, wie groß das Korruptionsumfeld war, wie sehr sich die gesamte Medienlandschaft hat schmieren lassen durch Akzeptanzmarketing, weil die bertelsmann-Tochter Arvato, die Telekom, der Axel-Springer-Verlag, die großen Klinikkonzerne drin hängen, wundert es einen nicht, dass das so lange gebraucht hat.
Bei mir wird KEINE Karte eingelesen, bisher kriege ich meine Vergütung trotzdem.
Und das war nur die erste Scheibe der Salami. Der Konnektor kommt als nächstes. Dann ist endgültig Schluss mit der ärztlichen Schweigepflicht für Kassenpatienten. Ich werde meine Kassenzulassung also Mitte 2019 abgeben. Ein Nachfolger ist nicht in Sicht.
Und hier auszugsweise der aktuelle Artikel:
https://www.abendblatt.de/nachrichten/article214542801/Elektronische-Gesundheitskarte-steht-vor-dem-Scheitern.html

Bundesregierung sieht aufwendiges Projekt noch immer in der „Einführungsphase“. FDP kritisiert „Desaster“

Hamburg. Die Bundesregierung hat erstmals eingeräumt, dass die seit Jahren vor sich hindümpelnde elektronische Gesundheitskarte (e-Card) auf der Kippe steht.

Obwohl schon 70 Millionen gesetzliche Krankenversicherte die Fotokarte haben und sie mit weiteren Millionen ausgebaut werden soll, heißt es in einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage der FDP, die dem Abendblatt vorliegt: Das für eine Einführung im Jahr 2006 geplante Projekt befinde sich noch immer in der „Einführungsphase“.
Da die Karte „wesentlich von den künftigen Entscheidungen der Organisationen der Selbstverwaltung abhängt, können keine belastbaren Aussagen zu den Kosteneinsparungen erfolgen“. Auch was die Gesundheitskarte bislang kostete, sei schwer zu beziffern.
Die Bundesregierung nennt 606 Millionen Euro, die allein an die Gematik geflossen seien. Diese Gesellschaft entwickelt die Karte und wird von Ärzten, Krankenkassen, Apothekern und Krankenhäusern kontrolliert.

Der Hamburger FDP-Abgeordnete Wieland Schinnenburg rechnet dazu noch 652 Millionen Euro einmalige Kosten für die Arztpraxen sowie 160 Millionen Euro Betriebskosten. Andere Rechnungen von Krankenkassen gehen von insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro aus. Schinnenburg spricht von einem „großen Desaster“ und dass sich die Bundesregierung vor Aussagen zur Zukunft der Karte drücke.

Auch Kanzlerin Merkel (CDU) hatte Zweifel aufkommen lassen, da die Technik veraltet sei. In der Antwort der Bundesregierung heißt es: Es gehe schon darum, die Gesundheitskarte weiterzuentwickeln.
Aber: Man werde „neue Technologien, die von den Menschen akzeptiert und genutzt werden, zukünftig verstärkt einbeziehen“. Gesundheits­minister Jens Spahn (CDU) brachte beim Kongress Medizin und Gesundheit neue Apps ins Spiel.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, Walter Plassmann, sagte: Die Ärzte seien längst weiter, als über die Karte zu diskutieren.
„Wir legen aber extremen Wert auf die Schnittstelle, an der Daten vom Arzt zum Patienten übergeben werden.“ Der Patient könne seine Daten künftig vermutlich in eine App, auf eine Karte oder direkt in sein Smartphone bekommen.

Mein Kommentar: Die FDP hat es gerade nötig, sich da so aufzublasen, schließlich waren in der zwischenzeitlichen CDU-FDP-Koalition auch gleich zwei Liberale Gesundheitsminister, Philipp Rösler und Daniel Bahr fleißig mit dabei.

Hier habe ich schon mehrfach dazu Stellung genommen. Das Ding war bisher nicht tot zu kriegen, ähnlich wie Stuttgart21:

https://josopon.wordpress.com/2017/10/10/wir-arzte-haben-die-verpflichtung-die-sensibelsten-daten-der-menschen-zu-schutzen-gesundheitsube-rwachungskarte-wird-milliarden-flop/

und hier über einen Großspender, der mit am Tisch sitzt: 

https://josopon.wordpress.com/2017/06/06/eine-halbe-million-fur-merkel-der-unheimlich-spendable-herr-dommermuth/

und hier:

 https://josopon.wordpress.com/2017/01/11/elektronische-gesundheitsuberwachung-alles-auf-eine-karte/

Und hier noch ein Aufruf engagierter Kollegen zum „Konnektor“:
https://www.aend.de/article/187994

eCard-neindankeFreie Ärzteschaft ruft zum Boykott auf

Die Sanktion in Höhe von einem Prozent, die bei einem Boykott des TI-Anschlusses greift, sollten Ärzte in Kauf nehmen, sagt die stellvertretende Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, Dr. Silke Lüder.
Man solle den „Bummelstreik weitertreiben“, weil man kurz vor einem Erfolg stehe.

Die Freie Ärzteschaft (FÄ) appelliert an alle Ärzte, die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) zu boykottieren und für dieses Ziel ein Prozent ihres Umsatzes zu opfern.
„Das sollte es uns wert sein“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Dr. Silke Lüder, am Samstag in Berlin. Dort hielt der Verband seinen Jahreskongress ab, bei der es neben der TI auch um die Chancen und vor allem Gefahren der Digitalisierung im Gesundheitswesen ging.
Dass das TI-Projekt überhaupt noch existiere, sagte Lüder, sei ein Zugeständnis der Politik an Unternehmen wie die Telekom und die Compugroup, die die Praxen anbinden und damit Milliarden verdienten.
Ziel müsste es sein, die TI komplett zur Strecke zu bringen und eine dezentrales System zu etablieren für den sicheren Datenaustausch zwischen Arztpraxen. Die technischen Möglichkeiten gebe es bereits, sagte die Verbandsvize: Verschlüsselte E-Mails mit Anhängen.

Lüder lobte die Mitglieder des Verbands, in den letzten Jahren erfolgreich die Einführung der TI verschleppt zu haben. „Wir sollten diesen Bummelstreik weitertreiben“, sagte sie.
Sie sei sicher, dass es auch deswegen nicht gelingen werde, bis Ende dieses Jahres wie vorgesehen alle Praxen in Deutschland an die TI anzuschließen. „Die schaffen das nicht, die werden den Termin verlegen.“
Und damit werde sich der politische Druck erhöhen, das Projekt ganz zu begraben – und stattdessen auf ein für Patienten freiwilliges System umzusteigen, das auf Smartphones und Apps beruht.
Das sei zwar unter Datenschutzaspekten unsicherer als die TI, „aber wir hätten die Möglichkeit, unseren Patienten davon abzuraten“.
Der Boykott würde was kosten, räumte Lüder ein, nämlich die einprozentige Kürzung des Honorars, mit denen Ärzte ab nächstem Jahr sanktioniert werden, wenn sie sich nicht an die TI anschließen.
„Dieses eine Prozent nehmen wir in Kauf“, so Lüders Appell.

Ich auch  ! Nur für ein halbes Jahr !

Jochen