Präsidentschaftskandidat Christoph Butterwegge zum Abbau des Sozialstaats, vermehrter Armut sowie zur Verelendung per Gesetz

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

butterwegge2016

Prof. Butterwegge hatte sich schon hier vorgestellt: https://josopon.wordpress.com/2016/11/29/christoph-butterwegge-wir-brauchen-einen-solidarischen-ruck/ und http://www.neues-deutschland.de/artikel/956691.vom-sozial-zum-suppenkuechenstaat.html

Zwei aktuelle Beiträge aus der jungen Welt:

A.Schatten des Reichtums

https://www.jungewelt.de/2016/12-12/055.php

Christoph Butterwegge benennt die bestehenden Eigentums-, Macht- und Herrschaftsverhältnisse als Ursache

Von Jana Werner
Der Winter und mit ihm die Weihnachtszeit nähern sich. Und damit auch die Zeit des Mitleids und karitativen Engagements.
Kaum ein »Leistungsträger« wird sich die Chance entgehen lassen, sich medial dabei in Szene zu setzen, wie er in einer Suppenküche Essen oder Schokoladenweihnachtsmänner an arme Kinder verteilt.

Die strukturellen Ursachen von Armut in den Blick zu nehmen, »Hintergründe zu erhellen und Zusammenhänge herzustellen«, ist hingegen das Anliegen des Kölner Politikwissenschaftlers Christoph Butterwegge. In seinem Buch »Armut«, das 2016 in der Reihe »Basiswissen« des PapyRossa-Verlags erschienen ist, geht er den Fragen nach, warum wenige reich und viele immer ärmer werden, wie und warum die Bundesregierung den Reichtum fördert und warum Arme nur dann als arm und bedürftig gelten, wenn sie Mangel an lebensnotwendigen Gütern leiden.

Butterwegge konstatiert, dass in reichen Gesellschaften wie Deutschland Armut »vorwiegend systemisch, d. h. durch die bestehenden Eigentums-, Macht- und Herrschaftsverhältnisse bedingt« sei. Obwohl auch in Deutschland bereits bis zu 800.000 Personen, zumeist Obdachlose, Drogenabhängige, Illegalisierte, von »absoluter Armut« betroffen seien, und diese Zahl zukünftig durchaus ansteigen könne, herrsche aber noch weitestgehend »relative Armut« vor.

Dass es sich dabei um Armut handele, sei allerdings keineswegs gesellschaftlicher Konsens, denn nach wie vor gelte Eliten und Meinungsführern hierzulande nur derjenige als arm, der Lumpen trage und trockenes Brot esse. Dabei käme im Umkehrschluss wohl keiner mehr auf die Idee, Reichtum am Besitz von Pferden, Kutschen, Brokat o. ä. zu messen.
»Armut und Reichtum sind aber zwei Seiten einer Medaille.« Darum könne man sie nicht »unabhängig voneinander, d. h. losgelöst von Raum und Zeit bestimmen«, sondern müsse »das Wohlstandsniveau der jeweiligen Gesellschaft als Vergleichsmaßstab berücksichtigen.«
Soziale Ausgrenzung infolge fehlender Mittel zu kultureller, gesellschaftlicher und politischer Teilhabe, sei daher in einem reichen Land wie Deutschland als »relative Armut« zu qualifizieren und als solche auch zu bekämpfen, denn mit 1,26 Euro pro Monat im Sozialhilfe– bzw. ALG II-Satz sind z. B. Kino- und Theaterbesuche nicht möglich.

Die soziale Ungleichheit nehme kontinuierlich zu, da alle Regierungskoalitionen der vergangenen vier Jahrzehnte im wesentlichen Politik nach dem Matthäus-Prinzip machten:
»Wer hat, dem wird gegeben«, was besonders gut bei der Vermögens- und Erbschaftssteuer illustriert werde und im Ergebnis dazu geführt habe, dass während »die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung fast 53 Prozent des Nettogesamtvermögens besaßen, die ärmere Hälfte nur auf ein Prozent kam.«
Fast 40 Millionen Menschen hierzulande lebten dauerhaft von der Hand in den Mund – nur eine Krankheit, Kündigung oder einen Schicksalsschlag von der Armut entfernt.
Dabei sei durchaus Geld da, befinde sich nur in der falschen Tasche: das private Nettovermögen habe sich zwischen 2006 und 2011 um 1,5 Billionen auf stolze zehn Billionen erhöht.

Diese, im vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung offenbarte Verteilungsschieflage veranlasste die damalige konservativ-liberale Regierung lediglich dazu, prüfen zu wollen, »wie weiteres persönliches und finanzielles freiwilliges Engagement Vermögender in Deutschland für das Gemeinwohl eingeworben werden kann«.

Eine wachsende Anhängerschaft aus allen politischen Lagern wolle dagegen den zunehmenden sozialen Verwerfungen mit einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) begegnen. Diese »Sozialpolitik nach Gießkannenprinzip« sei aber kein probates Mittel zur Armutsbekämpfung, da es privaten Reichtum weder antasten noch umverteilen wolle.
Daher sei es – jedenfalls in seinen medial wahrgenommenen und deshalb mit den größten Realisierungschancen verbundenen Modellen – weit eher geeignet, die bestehende »Verteilungsschieflage zu legitimieren und zu zementieren«.

Dem setzt der Autor das Prinzip der »bedarfsgerechten Mindestsicherung im Rahmen der solidarischen Bürgerversicherung« entgegen, bei der es »im Unterschied zum BGE nicht um einen Systemwechsel, sondern um eine Weiterentwicklung des bestehenden So­zial­systems« gehe. Es gelte die jahrzehntelange Entwicklung einer Umverteilung von unten nach oben umzukehren, um dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft wieder nach Prinzipien der Solidarität reorganisiert werde.
Allerdings seien reale Verbesserungen unabhängig von wechselnden Regierungskoalitionen nur durch starke außerparlamentarische Bewegungen durchsetzbar.

Das Buch legt in kompakter, gut lesbarer Form dar, dass Armut nicht als isoliertes Phänomen in den Blick genommen werden sollte, sondern als größer werdender Schatten des in Privatbesitz konzentrierten Reichtums hierzulande. Dass diese Zusammenhänge in der herrschenden Armutsdebatte weitgehend ausgeblendet oder negiert werden, und statt dessen Armut als persönliches Schicksal oder Versagen individualisiert wird, illustriert die verbreitete geistige Armut neoliberalen Denkens.
Dabei ist es mitnichten eine neue Erkenntnis: Mit Reichtum verhält es sich wie Mist – auf einem großen Haufen stinkt er, fein verteilt leistet er hingegen gute Dienste.

B.Verelendung per Gesetz

https://www.jungewelt.de/2016/12-05/050.php

Die Teilprivatisierung der Rente unter SPD und Grünen hat das Problem der Altersarmut noch verschärft. Eine Lösung boten auch die jüngsten Beratungen der Bundesregierung nicht. Dabei gibt es eine Alternative: eine solidarische Bürgerversicherung für alle

Ältere bilden hierzulande seit geraumer Zeit die Bevölkerungsgruppe, deren Armutsrisiko stärker wächst als das jeder anderen. Vielerorts gehören Seniorinnen und Senioren, die in Müllcontainern nach Pfandflaschen, wenn nicht gar Essensresten wühlen, beinahe zum »normalen« Stadtbild. Umfragen zeigen regelmäßig, dass ein Großteil der Befragten Angst vor Altersarmut hat.
Im bevorstehenden Bundestagswahlkampf dürfte die Rentenpolitik daher eine noch größere Rolle spielen als in der Vergangenheit, zumal CDU, CSU und SPD trotz monatelanger Beratungen keinen Konsens darüber erzielt haben, wie sie das Problem lösen wollen, von der Einleitung wirksamer Reformmaßnahmen ganz zu schweigen. Umso notwendiger ist es, über erfolgversprechende Gegenstrategien und alternative Handlungsmöglichkeiten nachzudenken.

Versicherungswirtschaft gefördert

CDU, CSU und SPD halten an dem von der rot-grünen Koalition mit der Rentenreform im Jahr 2001 institutionalisierten Drei-Säulen-Modell fest. Schon vor ihren zwei »Rentengipfeln« im November 2016 einigten sich die Regierungsparteien auf einen Ausbau der betrieblichen Alterssicherung als mittlerer Säule neben der gesetzlichen Rente als erster und der privaten Vorsorge (»Riester-Rente«) als dritter Säule. Zuletzt war die Riester-Reform wegen extrem niedriger Renditen vieler der ca. 250 Vorsorgeprodukte in Verruf geraten.

Den inhaltlichen Kern der großkoalitionären Rentenreform bildet das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches auf denselben Prämissen beruht wie das Altersvermögensgesetz und das Altersvermögensergänzungsgesetz, mit denen Walter Riester seinerzeit Parlamentsmehrheiten für eine (Teil-)Privatisierung der Altersvorsorge organisierte.
Der Gesetzesentwurf wurde von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) am 4. November vorgelegt. Wie beim privaten »Riestern« sollen die lohnabhängig Beschäftigten ab 2018 nicht bloß durch Steuernachlässe, sondern auch durch staatliche Zulagen dazu verleitet werden, Verträge mit Versicherungsunternehmen, Banken oder Finanzdienstleistern abzuschließen, diesmal jedoch über ihren Betrieb.

Damit hat Nahles dem Druck einflussreicher Lobbygruppen nachgegeben: Die deutschen Unternehmer wollen trotz erwarteter Kostensteigerungen vor allem Beitragssatzanhebungen der Rentenversicherung so lange wie möglich vermeiden. Denn niedrigere Beiträge ermöglichen höhere Gewinne. Und die Versicherungsbranche möchte neue Kunden für ihre Altersvorsorgeprodukte gewinnen.
Da sich Union und SPD auf eine Ausweitung der sogenannten Entgeltumwandlung (steuer- und sozialversicherungsfreie Umwandlung eine Teils des Bruttolohns für die betriebliche Altersvorsorge, wobei im Gegenzug die spätere Rentenzahlung aber einkommensteuerpflichtig ist) verständigten, haben beide Interessengruppen ihr Wunschziel erreicht.

Beschäftigte können fortan sieben Prozent statt bisher vier Prozent ihres Bruttoeinkommens steuerbefreit der betrieblichen Altersvorsorge zuführen. Gleichzeitig werden tarifgebundene Unternehmen aus der sogenannten Arbeitgeberhaftung für die betriebliche Altersvorsorge und die Garantiepflicht einer Mindestleistung entlassen.
Selbst wenn das Unternehmen aufgrund eines Tarifvertrages verpflichtet ist, einen »Sicherungsbeitrag« in Höhe von mindestens 15 Prozent des bei Entgeltumwandlung sozialabgabenfreien Lohn- bzw. Gehaltsanteils an die Versorgungseinrichtung zu zahlen, wird er durch die reine Beitragszusage gegenüber der früher üblichen Leistungszusage entlastet.

War die Riester-Rente wegen der Widerstände in den eigenen Reihen am Ende nicht obligatorisch, sondern optional, können Tarifverträge künftig eine betriebliche Altersvorsorge vorschreiben. Beschäftigte, die sich daran nicht beteiligen wollen, müssen dies in einem »Opting-out-Modell« ausdrücklich erklären.
Durch einen neu geschaffenen und bis zur Hälfte des Regelbedarfs für Alleinstehende (2016: 202 Euro) reichenden Freibetrag in der Grundsicherung sollen mentale Hürden aus dem Weg geräumt werden, die vor allem Geringverdienende bisher davon abhielten, einen Riester-Vertrag abzuschließen oder betriebliche Altersvorsorge zu betreiben. So wird eine kapitalmarktabhängige Altersvorsorge, die bisher wenigstens freiwillig war, für Menschen mit niedrigem Einkommen attraktiver und nahezu verpflichtend gemacht, also ausgerechnet für eine Bevölkerungsgruppe, deren Angehörige vorher höchst selten Riester-Verträge abschlossen, weil sie mit ihrem kargen Gehalt ohnehin kaum über die Runden kamen. Dies stellt ein weiteres Förderprogramm für Versicherungskonzerne, Banken und Finanzdienstleister dar.

Trotz des durch hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, unrealistische Sterbetafeln (die eine zu hohe Lebenserwartung ansetzen), ungünstige Leitzinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank und Finanzmarktrisiken zustande gekommenen Riester-Desasters kümmert sich die große Koalition nur um ein anderes Etikett.
Sie eröffnet der Versicherungsbranche ein weiteres lukratives Geschäftsfeld und beschert ihr erneut saftige Profite und Provisionen, ohne dafür zu sorgen, dass die Versicherten im Alter vor Armutsrisiken gefeit sind.

Es sind nicht etwa gute Argumente, sondern mächtige Interessen, die CDU, CSU und SPD veranlassen, auf eine kapitalmarktabhängige Altersvorsorge statt auf das bewährte Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung zu setzen. CDU, CSU und SPD wiederholen den Kardinalfehler der rot-grünen Koalition, diesen Teil des Sozialversicherungssystems zu demontieren und die Altersvorsorge stärker über Kapitalmärkte zu organisieren.
Stand damals die private Altersvorsorge im Mittelpunkt des Verwertungsinteresses der Versicherungswirtschaft, so ist es jetzt die betriebliche. Beide müssen Renditen für Anleger erbringen und sind für die, die solche Verträge unterschreiben, entsprechend risikoreich.

Viel Lärm um wenig

Andrea Nahles erörterte im Rahmen eines auf drei Sitzungen beschränkten »Regierungsdialogs Alterssicherung« unmittelbar vor den Koalitionsgipfeln zur Rente sowohl mit Vertretern der Tarifvertragsparteien wie der Versicherungswirtschaft und Wissenschaftlern mögliche Reformmaßnahmen. Spitzenpolitiker der Unionsparteien übernahmen dabei den Vorschlag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das gesetzliche Renteneintrittsalter an die allgemeine Lebenserwartung zu knüpfen, auf den die SPD jedoch nicht einging.
Ulrich Grillo
, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), hatte bereits im Oktober 2015 verkündet, dass ein Renteneintrittsalter von 85 Jahren angemessen sei, wenn die Menschen eines Tages durchschnittlich 100 Jahre alt würden. – Nur Arbeiten bis zum Tod käme die Rentenkasse noch billiger.

Abgesehen davon, dass die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer und der Angehörigen bestimmter Berufsgruppen – man denke nur an Dachdecker, Altenpflegerinnen und Straßenarbeiter – deutlich nach unten abweicht, was unberücksichtigt bliebe, wird schon jetzt mit der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre eine genau 100 Jahre alte Errungenschaft aufgegeben, was ein sozialer und kultureller Rückschritt sondergleichen ist: 1916, mitten im Ersten Weltkrieg, wurde das unter Bismarck geltende Renteneintrittsalter von 70 Jahren nämlich auf 65 Jahre herabgesetzt.
Und die um ein Vielfaches reichere Gesellschaft der Bundesrepublik soll es sich nicht leisten können, ihre Bürgerinnen und Bürger im selben Lebensalter wie das kriegführende Kaiserreich aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand zu entlassen? Natürlich werden die Rentnerinnen und Rentner heute in der Regel älter und beziehen daher auch über einen längeren Zeitraum eine Altersversorgung. Entscheidend für die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft ist jedoch die gegenwärtig und zukünftig erheblich höhere Arbeitsproduktivität und nicht der Rentenbezugszeitraum.

Ein großer rentenpolitischer Wurf gelang der Bundesregierung im Spätherbst 2016 nicht. Vielmehr dokumentieren die Ergebnisse der beiden »Rentengipfel« letztlich ihre Kapitulation vor der Altersarmut. Außer der schrittweisen Verlängerung der Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahre für Erwerbsgeminderte, die übrigens erst im Jahr 2024 vollständig wirken und auch nur für Neurentnerinnen und -rentner gelten soll, ist nichts Substantielles beschlossen worden, um die Not der Menschen zu lindern, die mit ihrer Rente kaum über die Runden kommen.
Um den Schutz bei Erwerbsminderung grundlegend zu verbessern, müssten außerdem die Rentenabschläge gestrichen werden. Schließlich ist es für die Betroffenen keine freie Entscheidung, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.
Für eine krankheitsbedingte Frühverrentung darf in einem Sozialstaat, der diesen Namen verdient, niemand mit der Kürzung seiner ohnehin kargen Rente bestraft werden!

Die von Angela Merkel (CDU) schon bei ihrem Amtsantritt als Bundeskanzlerin versprochene, nunmehr in fünf Trippelschritten erfolgende und erst zum 1. Juli 2025 abgeschlossene Angleichung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland trägt zwar der Vereinigung von BRD und DDR endlich Rechnung. Aber der parallel dazu stattfindende Wegfall der als »Hochwertung« bezeichneten Umrechnung ostdeutscher Löhne benachteiligt gerade jene Beschäftigten im »Beitrittsgebiet«, die bis heute Opfer des dort nach der »Wende« eingeleiteten Lohndumpings sind.

Kein Rezept gegen Altersarmut

Wochenlang erweckte Andrea Nahles im Herbst 2016 den Eindruck, dass sie rechtzeitig ein rentenpolitisches Gesamtkonzept vorstellen würde, auf das sich die große Koalition verständigen könne. Denn genauso wie Merkel wollte die Ministerin das Thema aus dem bevorstehenden Wahlkampf möglichst heraushalten. Es blieb bis zum zweiten Rentengipfel bei vagen Andeutungen, wie es nach dem Jahr 2030 weitergehen soll.
Nahles, deren Ministerium im September 2016 der Öffentlichkeit alarmierende Zahlen über das 2045 auf 41,7 Prozent des Durchschnittseinkommens sinkende Rentenniveau präsentierte, sprach anfangs nur von einer »verlässlichen Haltelinie«, die sie für den genannten Zeitraum beim Nettorentenniveau vor Steuern markieren wolle, um massenhafte Altersarmut zu verhindern. Bald darauf war jedoch bloß noch von einer »doppelten Haltelinie« die Rede, weil sich offenbar die Unternehmerverbände mit ihren Warnungen vor Gefahren für den hiesigen Wirtschaftsstandort aufgrund explodierender »Lohnnebenkosten« (sprich: »Arbeitgeberbeiträgen« zur Rentenversicherung) bei der Arbeits- und Sozialministerin Gehör verschafft hatten.

Erst als der zweite Rentengipfel am 24. November 2016 keinen Durchbruch innerhalb der Koalition gebracht hatte, stellte Nahles der Öffentlichkeit am nächsten Morgen ihr »Gesamtkonzept zur Alterssicherung« vor, das die Blaupause für den sozialdemokratischen Bundestagswahlkampf bilden dürfte. Demnach soll das Sicherungsniveau vor Steuern, welches derzeit 48 Prozent beträgt, zwar weiter sinken, aber bei 46 Prozent stabilisiert werden und der Beitragssatz bis zum Jahr 2045 die Höhe von 25 Prozent nicht überschreiten. Nötig wäre jedoch die Rückkehr zum Rentenniveau der Jahrtausendwende, als es 53 Prozent betrug und den Lebensstandard von jahrzehntelang sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Ruhestand noch weitgehend garantierte.
Ein höherer Beitragssatz wäre dann kein Problem, wenn die Unternehmer gezwungen würden, sich wieder paritätisch an der Finanzierung der gesetzlichen Rente zu beteiligen, was das Auslaufen der Riester-Förderung unter Bestandsschutz für die laufenden Verträge einschlösse.

Auch die von Nahles vorgeschlagene »gesetzliche Solidarrente«, die einen zehnprozentigen Zuschlag auf die regional unterschiedlich hohe Grundsicherung im Alter vorsieht (wenn 35 Beitragsjahre zu Buche schlagen, wobei Erziehungs- und Pflegezeiten ebenso berücksichtigt werden sollen wie bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit), wird aufgrund der niedrigen daraus resultierenden Gesamtsumme, die noch unter der EU-Armutsgrenze (60 Prozent des mittleren Einkommens) liegt, nur wenige Bezieherinnen und Bezieher aus der Armut herausführen.

Die rentenpolitische Quadratur des Kreises ist der Bundesarbeitsministerin – wie zu erwarten – nicht gelungen: Sie versucht erfolglos, mittels einer »doppelten Haltelinie« gleichzeitig die Steigerung des Beitragsniveaus und die Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Rente nach unten zu begrenzen.
Weder ist jedoch die Finanzierung durch einen »Demographiezuschuss des Bundes« gewährleistet, wie ihn Nahles fordert – selbst die Herstellung der sogenannten Renteneinheit über Steuermittel war zwischen CDU, CSU und SPD nicht gleich konsensfähig –, noch dürfte die Propaganda der Unternehmerverbände gegen höhere »Lohnnebenkosten« durch Beitragssatzsteigerungen nachlassen.

Solidarische Bürgerversicherung

Armut im Alter hat zwei Hauptursachen: die Deformation des Sozialstaates im allgemeinen und die der gesetzlichen Rentenversicherung im besonderen sowie die Deregulierung des Arbeitsmarktes. Als Beispiele seien hierfür genannt: der Einbau sogenannter Dämpfungsfaktoren (»Riester-Treppe«, »Nachhaltigkeitsfaktor« und »Nachholfaktor«) in die Rentenanpassungsformel, die Anhebung der Regelaltersgrenze und die (Teil-)Privatisierung der Altersvorsorge.
Dazu kommen die Lockerung des Kündigungsschutzes, die Einführung von Mini- und Midijobs sowie die Liberalisierung der Leiharbeit.

Gegenstrategien müssen vor allem an den beiden Kardinalfehlern (Destabilisierung der Rentenversicherung und Deregulierung des Arbeitsmarktes) ansetzen. Die in Zukunft eher wachsende Altersarmut muss mit einer Rückbesinnung auf das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes beantwortet werden.
Dazu gehören die Durchsetzung des früheren bestehenden sozialversicherungspflichtigen Normalarbeitsverhältnisses (nicht nur für Männer) sowie eine Rückabwicklung der mit den Namen von Walter Riester (SPD) und Bert Rürup verbundenen Rentenreformen.
Zu rehabilitieren ist die Lohnersatzfunktion der gesetzlichen Rente, also das Lebensstandardsicherungsprinzip. Außerdem muss das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 65 Jahren bleiben und die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet werden, für Hartz-IV-Bezieherinnen und -Bezieher wieder (ausreichend hohe) Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen.

Den durch Deregulierungsmaßnahmen hervorgerufenen Veränderungen am Arbeitsmarkt, die eine Verschlechterung für jene Menschen darstellen, die auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft angewiesen sind, um leben zu können, oder die sie zu (Solo-)Selbständigen gemacht hat, denen es häufig nicht besser geht, sollte vorrangig durch eine Ausdehnung der Versicherungspflicht begegnet werden. Da abhängige und selbständige Arbeit fließend ineinander übergehen, bedarf es einer Versicherungspflicht aller Erwerbstätigen, einschließlich jener Gruppen, die bislang in Sondersystemen bzw. zu besonderen Bedingungen abgesichert werden (Beamte, Landwirte, Handwerker, Künstler und andere freie Berufe).

Eine solidarische Bürgerversicherung würde dem Rechnung tragen. »Solidarisch« meint, dass sie zwischen ökonomisch unterschiedlich Leistungsfähigen einen sozialen Ausgleich herstellen muss. Nicht nur auf Löhne und Gehälter, sondern auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung – sind Beiträge zu erheben.
Dabei darf es weder Beitragsbemessungs- noch Versicherungspflichtgrenzen geben, die es privilegierten Personengruppen erlauben würden, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zu entziehen. Andererseits muss finanziell aufgefangen werden, wer den nach Einkommenshöhe gestaffelten Beitrag nicht selbst entrichten kann.
Nur im Falle fehlender oder eingeschränkter Zahlungsfähigkeit der Versicherten hätte also der Staat die Aufgabe, Beiträge bedarfsbezogen zu »subventionieren«, also Mittel dafür aus dem allgemeinen Steueraufkommen zuzuschießen.

In die Bürgerversicherung wären sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner einbezogen. So würde die Finanzierungsbasis des sozialen Sicherungssystems verbreitert und der Kreis seiner Mitglieder im Sinne der Schaffung eines inklusiven Sozialstaates erweitert.
Eine solche Versicherung« bedeutete schließlich, dass gewährleistet sein muss, dass ihre Mitglieder, soweit sie dazu finanziell in der Lage sind, Beiträge entrichten und entsprechend geschützte Ansprüche erwerben. Dies schließt keineswegs aus, dass sich der Staat mit Steuergeldern am Auf- und Ausbau der Versicherung beteiligt.

In die Bürgerversicherung sollte eine armutsfeste und bedarfsdeckende Mindestrente integriert sein, deren Niveau die heutige Grundsicherung deutlich übersteigt. Eine an den Gesetzen des Marktes orientierte Rente sichert ein Alter in Würde gerade nicht. Wenn in Zukunft, wie allenthalben prognostiziert, hierzulande mehr Menschen ein Lebensabend in Armut droht, muss das Solidaritäts- gegenüber dem Äquivalenzprinzip an Bedeutung gewinnen.
Dazu wäre die Auf-, zumindest jedoch eine starke Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze notwendig, ohne dass Spitzenverdienern viel höhere Renten als den übrigen Versicherten gezahlt werden müssten. Eine stark degressive Ausgestaltung der Leistungskurve entspräche eher dem bewährten Modus bei Dienst- und Sachleistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Dort erhält der Abteilungsleiter trotz seines höheren Beitrages schließlich auch nicht mehr Grippetabletten, wenn er krank ist, als eine Sekretärin mit demselben Krankheitsbild. Außerdem müssten nicht bloß (Solo-)Selbstständige in die zur Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickelnde Rentenversicherung einbezogen werden, wie Andrea Nahles fordert, sondern auch Beamte, Abgeordnete, Ministerinnen und Minister sowie Kanzlerinnen und Kanzler.

Literatur

– Butterwegge, Christoph/Bosbach, Gerd/Birkwald, Matthias W. (Hg.): Armut im Alter. Probleme und Perspektiven der sozialen Sicherung, Frankfurt am Main/New York 2012

– Butterwegge, Christoph: Krise und Zukunft des Sozialstaates, 5. Aufl. Wiesbaden 2014

– Butterwegge, Christoph: Armut, Köln 2016

Ich vermute, dass die mit den Entscheidungen befassten Funktionäre der SPD wie schon andere für ihren Lobby-Kotau bald fürstlich belohnt werden. Schließlich sind dort noch viele gut dosierte Pöstchen zu vergeben.

Jochen

Ein schönes Osterei: Wie die TTIP-Befürworter tricksen und täuschen

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Aktuell hier:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/966688.wie-die-ttip-befuerworter-tricksen-und-taeuschen.html
Auszüge:

Studienergebnisse zum transatlantischen Freihandelsabkommen werden oft selektiv dargestellt

Verbände, die das Abkommen TTIP übertrieben positiv darstellen, knicken vor der Kritik der Verbraucherorganisation Foodwatch ein.

Nach einem Offenen Brief des Vereins Foodwatch hat der Verband der Automobilhersteller (VDA) vor Kurzem Falschinformationen über das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA zurückgezogen.
Wie Foodwatch mitteilte, korrigierte der Lobbyverband auf seiner Homepage und seiner Internetseite jazuttip.de fragliche Textpassagen und löschte ein Redemanuskript von Verbandspräsident Matthias Wissmann, in dem dieser die möglichen wirtschaftlichen Vorteile von TTIP viel zu groß dargestellt hatte. Zudem sei die »Rheinische Post« informiert worden. Wissmann hatte in einem Interview mit dem Blatt ebenfalls falsche Angaben gemacht.

Ebenso wie der VDA hatten auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) denselben argumentativen Trick angewendet und von jährlichem Wirtschaftswachstum als Folge des transatlantischen Freihandelsabkommens gesprochen. Die Verbände unterstellten TTIP Wachstumseffekte von 119 Milliarden Euro jährlich für die EU.
Doch die Aussagen sind manipulativ und faktisch falsch. Denn die Quelle, eine Studie der Londoner Forschergruppe CEPR im Auftrag der Europäischen Kommission, geht überhaupt nicht von einem »jährlichen Anstieg« aus. Vielmehr geht es in dieser Studie um einmalige Effekte, die nach einem Zeitraum von zehn Jahren zu erwarten sind.
Der Wachstumseffekt von weniger als einem Prozent in zehn Jahren gilt als bestes Szenario der Studie, was von den Experten selbst angezweifelt wird.

Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die CDU unterschlugen Informationen und beschönigten stattdessen die möglichen Auswirkungen von TTIP. So hieß es in einer Parteibroschüre der Konservativen: »Die Schätzungen über zusätzliche Arbeitsplätze in der EU reichen von 400 000 bis 1,3 Millionen.« Beim DIHK waren es »mindestens 100 000« Arbeitsplätze für Deutschland.
Allerdings wird hier jeweils nur das »Best-Case«-Szenario einer Studie zitiert. Die »Mindest«-Annahme der Studienautoren mit nur 2100 neuen Stellen in der Bundesrepublik wird nicht genannt. Foodwatch forderte auch die CDU in einem Offenen Brief dazu auf, ihre Angaben zu ändern.

Die Taktik der Befürworter des Freihandelsabkommens, die Öffentlichkeit von den angeblich zu erwartenden Erfolgen zu überzeugen, ist eindeutig. Innerhalb der beiden meistgenannten Studien, der CEPR-Studie und der beim wirtschaftsnahen Münchner ifo-Institut in Auftrag gegebenen Untersuchung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), wurden unterschiedliche hypothetische Szenarien durchgerechnet.
Für ihre Argumentation nannten die kritisierten Organisationen jeweils nur die Ergebnisse des besten Szenarios. Andere Simulationen, die geringeres Wachstum oder negative Auswirkungen wie Reallohnverluste oder Arbeitslosigkeit in anderen Staaten als Ergebnis vorwiesen, werden hingegen verschwiegen.

Bemerkenswert ist, dass die kritisierten Akteure oft eng finanziell und personell miteinander vernetzt sind. Einige Mitglieder der INSM sitzen auch im wissenschaftlichen Beirat des BMWi oder des Politik beratenden CDU-Wirtschaftsrates. Die Mitgliederliste des letzteren Beirats liest sich wie ein Stelldichein der deutschen Wirtschaft und Industrie.
Zudem ist wenig bekannt, dass die INSM eigentlich eine Tochtergesellschaft des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. ist, dessen Träger und Mitfinanzier der BDI ist.

Für den Verein Lobbycontrol ist diese Vernetzung weniger das Problem, sondern eher die finanzielle Ausstattung und der damit verbundene Einfluss. »Wir sind nicht überrascht, dass alle an einem Strang ziehen und nun eine Allianz an Akteuren auftritt, die es schon seit Jahrzehnten gibt. Daher finden wir es gut, die Interessen offenzulegen«, so Max Bank, EU-Referent von Lobbycontrol.
Er findet es allerdings wichtiger, endlich die Verhandlungstexte zu veröffentlichen, damit eine Diskussion überhaupt möglich ist.

Neben Wissmann und BDI-Präsident Ulrich Grillo greift Foodwatch in einem Hintergrundpapier von Anfang März auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sowie die Berichterstattung der ARD und der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« an.
»VDA, BDI, INSM: Es ist beispiellos, wie die TTIP-Befürworter die möglichen Chancen des Abkommens aufblasen und die Risiken leugnen«, kritisierte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.
»Diese Desinformationskampagne, mit dem Ziel, den Bürgern das Freihandelsabkommen unterzujubeln, zeigt, worum es wirklich geht: TTIP nutzt nur den Konzernen, aber gefährdet Demokratie und Rechtsstaat.«

Mein Kommentar: Nur 2100 Stellen, das reicht nicht mal für die SPD-Funktionäre.

Jochen

Nichts als Nebelkerzen: Die von Wirtschaftsverbänden lancierte Kampagne gegen das Rentenpaket ­

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Wagenknecht2013Diese Kampagne wird hier von Sahra Wagenknecht demontiert:
http://www.jungewelt.de/2014/06-07/054.php?sstr=Wagenknecht
Auszüge:

Die von Wirtschaftsverbänden lancierte Kampagne gegen das Rentenpaket ­verschleiert wirkungsvoll, worum es eigentlich geht:

Das Rentenniveau sinkt seit Jahren, die große Mehrheit wird im Alter nicht mehr menschenwürdig leben können

Die Unternehmerverbände schäumten, die Presse tobte. Der »Ausbau sozialer Wohltaten« sei ein »Betrug am Bürger«, zeterte BDI-Chef Ulrich Grillo, da in den Augen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie selbstverständlich nur der Abbau sozialer Leistungen einen Dienst am Bürger darstellt.
Klaus Zimmermann
, früher Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und heute Prototyp eines auf der Gehaltsliste interessierter Kreise stehenden Mainstream-Ökonomen, beschwerte sich: »Mit der Rentenparty, die die deutsche Bundesregierung gerade auf Kosten der jungen Generation vorbereitet, gibt Deutschland in Europa seinen Anspruch auf Führung in rentenpolitischen Zukunftsfragen auf.«

Ganz in diesem Sinne geißelte Springers Welt das »teuerste Rentenpaket aller Zeiten« als »fatales Signal der neuen deutschen Sozialromantik« und tischte den Lesern folgende Bewertung auf: »Andrea Nahles zertrümmert mit ihrer Sozialpolitik nicht nur die Agenda 2010, sondern gefährdet auch den Europa-Kurs der Kanzlerin. Der Preis dafür wird noch viel höher sein, als wir heute ahnen.«
Da schwante natürlich auch der Brüsseler EU-Kommission eine Gefährdung der »Stabilität der deutschen Staatsfinanzen«. Sie drohte eine Rüge wegen Vertragsverletzung an.

Simulierte Hysterie

Das Ganze ist ein Lehrbeispiel dafür, wie erfolgreiche Kampagnen funktionieren. Es ging um das vor gut zwei Wochen im Bundestag verabschiedete und am 1. Juli in Kraft tretende Rentenpaket, und tatsächlich ist zumindest dessen Preis während des monatelangen Feldzugs seiner Gegner ständig angestiegen.
Im Januar klagten der Direktor des von Verbänden und Unternehmen finanzierten Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und ihm folgend die CDU-Mittelstandsvereinigung, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und wiederum der BDI über absehbare Mehrausgaben von 60 Milliarden Euro, die die Rentenpläne der Koalition von 2014 bis 2020 verursachen würden.
Dann fiel den Propagandaprofis offenbar auf, daß seit Beginn der Banken- und Euro-Rettung ständig weit höhere Beträge durch die Schlagzeilen geistern und die Zahl 60 Milliarden kaum noch geeignet ist, Angst und Schrecken zu verbreiten. Also nahm man kühn einen um zehn Jahre längeren Zeitraum ins Visier und schob eine Zahl in fast dreifacher Höhe nach: 160 Milliarden, hieß es nun, werde die gebeutelte Nation bis zum Jahr 2030 für die Neuerungen bei der Rente blechen müssen.
Der Eliteeinheit unter den Kampftruppen der Meinungsmache, der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, genügte auch das nicht. Flugs beauftragte sie einen ihrer Hofökonomen, eine noch eindrucksvollere Zahl gutachterlich zu untermauern, und Reinhold Schnabel von der Universität Duisburg-Essen lieferte prompt: 230 Milliarden werde der Rentenwahnsinn kosten, orakelte er, von der Presse bereitwillig abgedruckt.

Während die beschlossene Besserstellung älterer Mütter, die die CDU/CSU im Wahlkampf versprochen hatte, nur gelegentlich mitkritisiert wird, richtet sich die öffentlichkeitswirksam vorgetragene Wut hauptsächlich gegen das, was Sozialministerin Andrea Nahles »Rente ab 63« nennt: die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren unter bestimmten Bedingungen und für einen eng begrenzten Zeitraum schon ab 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen zu können.

Gegen die dadurch angeblich heraufbeschworene »Frühverrentungswelle« wurde mit einer Hysterie getrommelt, als drohe eine Massenpensionierung von abhängig Beschäftigten bald jede Wirtschaftsaktivität in deutschen Landen zu ersticken.
»Länger leben und kürzer arbeiten, daß diese Rechnung nicht aufgeht, haben die meisten verstanden, nur die SPD und die Union nicht«, donnerte der Präsident des Verbandes »Die Familienunternehmer«, Lutz Goebel.
Auch die Grünen befürchten einen »Nahles-Knick« und meinen damit, daß die Zahl der Erwerbstätigen zwischen 63 und 65 Jahren dramatisch einbrechen könnte, zum großen Schaden unserer händeringend Fachkräfte suchenden Unternehmerschaft.

Die ganze Debatte ist an Zynismus und Verlogenheit kaum zu überbieten. Zunächst einmal kann nach normalem Sprachgebrauch eigentlich nur eine Größe »dramatisch einbrechen«, die zuvor ein einigermaßen hohes Niveau erreicht hat.
Geflissentlich blieb in der lautstarken Debatte daher unerwähnt, wie viele Ältere aktuell in den bundesrepublikanischen Büros und Fabriken einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob nachgehen. Schaut man sich die Zahlen an, stellt man fest: Selbst unter den 60jährigen ist es gerade noch jeder dritte.
Mit jedem Lebensjahr mehr geht der Anteil drastisch nach unten: Unter den 63jährigen gibt es noch ganze 15 Prozent Vollzeitbeschäftigte, unter den 64jährigen noch 11,4 Prozent.
Bei den Frauen liegen die Werte noch niedriger. Das bedeutet: Selbst wenn alle 63jährigen sich von heute auf morgen in den Ruhestand verabschieden würden, beträfe das gerade 15 Prozent aller Menschen dieses Alters und würde die deutsche Wirtschaft kaum in den Ruin stürzen.

Wenn die offizielle Arbeitslosenzahl für die über 60jährigen dennoch »nur« bei 8,4 Prozent liegt, hat das mit schlichten statistischen Tricks zu tun. Wer das 58ste Lebensjahr überschritten hat, Hartz IV bezieht und länger als ein Jahr kein Jobangebot mehr bekommen hat, fällt bisher nämlich definitionsgemäß aus der Arbeitslosenstatistik heraus.
Das haben unsere Jobwunderpropagandisten bewußt so beschlossen, denn jeder weiß, daß Arbeitslose in dieser Altersgruppe kaum eine Chance haben, jemals wieder in den regulären Arbeitsmarkt zurückzukehren.

Alt und Working poor

Statt einer »Frühverrentungs-« rollt hier die »Zwangsverrentungswelle«: Der von der letzten großen Koalition 2008 eingeführte Paragraph 12a im Sozialgesetzbuch II verpflichtet nämlich die Jobcenter, Hartz-IV-Beziehende an ihrem 63. Geburtstag in den Ruhestand zu schicken, ganz gleich, ob sie das wollen oder nicht.
Die meisten wollen verständlicherweise nicht, denn die erworbenen Rentenansprüche werden unter diesen Bedingungen mit gravierenden Abschlägen entwertet. Derzeit sind es 8,7 Prozent, bis 2027 steigen die Abschläge auf 14,4 Prozent. Ein Anspruch von 1000 Euro schmilzt so auf knapp 860 Euro. Die Zwangsverrentung zerstört damit oft jede Chance, im Alter noch einmal ein bißchen besser zu leben als auf Hartz-IV-Niveau. Pro Jahr trifft dies etwa 65000 Menschen.

Von den Frühverrentungshysterikern ebenfalls geflissentlich unterschlagen wird das aktuelle durchschnittliche Renteneintrittsalter, das ja mitnichten bei jenen 65 Jahren und drei Monaten liegt, mit denen man derzeit abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Nein, im Schnitt bekommen die Leute derzeit mit 64 Jahren Altersrente. Ganz ohne Andrea Nahles und ihr Rentenpaket.
Allerdings ist der Preis dieser »Rente ab 64« hoch, eben weil sie mit kräftigen Abschlägen erkauft wird. Entsprechend erhält heute schon jeder zweite Ruheständler nicht mehr die Rente, die er eigentlich erworben hat, sondern eine geminderte.

Die schlechten Jobchancen Älterer sind in einem gesellschaftlichen Klima, das von den Beschäftigten das Ertragen von äußerstem Leistungsstreß, Verfügbarkeit rund um die Uhr, absolute Mobilität und selbstverständlich keine Anzeichen von Schwäche oder gar Krankheit erwartet, kein Wunder.
Der vielzitierten Facharbeiternot zum Trotz beschäftigen gut 36 Prozent aller Betriebe in Deutschland überhaupt keine über 50jährigen. Nur 11,7 Prozent aller Neueingestellten sind älter als 50. Mit jedem weiteren Lebensjahr geht die Zahl weiter zurück.
Wer also jenseits der 55 und gar der 60 seinen Arbeitsplatz verliert, kann relativ sicher sein, keinen neuen mehr zu finden.

Wenn die Regierung die zuletzt angestiegene Erwerbstätigkeit reiferer Jahrgänge lobt, vergißt sie in der Regel dazuzusagen, um welche Art von Jobs es sich dabei handelt.
Zum einen ist es so, daß Ältere einfach länger auf ihrer Stelle bleiben, weil es kaum noch attraktive Vorruhestandsregeln gibt und man bei einem insgesamt sinkenden Rentenniveau oft auch jeden erlangbaren Rentenpunkt braucht, um später einigermaßen über die Runden zu kommen.
Und da es vielfach trotzdem nicht reicht, gibt es eben auch immer mehr Ältere, die Minijobs, meist auch für Minilöhne, annehmen, selbst noch nach dem Renteneintritt.
So gehen heute 60 Prozent mehr Rentnerinnen und Rentner als noch vor zehn Jahren solch kreativen Tätigkeiten wie dem frühmorgendlichen Austragen von Zeitungen, dem Reinigen von Wohnungen oder dem Befüllen von Regalen in Supermärkten nach. Unbedingter Tatendrang kann dabei als Motiv ausgeschlossen werden.
Vielmehr hat die Politik der letzten Jahre erfolgreich immer mehr Menschen in die Situation gebracht, daß sie ohne Hinzuverdienst nicht mehr wissen, wie sie von ihren Hungerrenten Miete und Strom bezahlen sollen. Schließlich haben nach Berechnung des Sozialverbands Deutschland (SoVD) die Renten in den alten Bundesländern seit 2004 knapp zwölf Prozent und in den neuen Bundesländern rund acht Prozent an Kaufkraft verloren.

Damit ist allerdings auch klar, wie heuchlerisch das ganze Frühverrentungsgerede ist. Eine abschlagsfreie Rente ab 63 hätte mitnichten zur Folge, daß sehr viel mehr Menschen als ohnehin schon vor dem 65sten Lebensjahr aus dem Berufsleben ausscheiden würden.
Sie würde lediglich bedeuten, daß die Ansprüche der Betreffenden nicht gekürzt werden. So wären sie im Alter vielleicht nicht mehr gezwungen, irgendwelche entwürdigenden Tätigkeiten zu verrichten. Es geht also gar nicht um den Beginn der Rente, es geht um deren Höhe.
Und jetzt kommt der ernüchternde Teil der Wahrheit: Wenn derzeit jeder zweite Rentner mit Abschlägen in Rente geht, so wird dieses Schicksal auch ab dem Juli 2014, wenn Nahles’ sogenannte »Rente ab 63« für langjährig Versicherte eingeführt sein wird, nicht viel weniger Seniorinnen und Senioren treffen.
Denn tatsächlich ist der Kreis der Profiteure der neuen Regelung außerordentlich überschaubar. Mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen kann nämlich nur, wer zwischen Juli 1951 und Dezember 1952 geboren wurde und 45 Beitragsjahre nachweisen kann.
Für die ab 1953 Geborenen steigt die Altersgrenze allmählich wieder auf 65 Jahre an. Letzteres ist allerdings schon heute geltende Gesetzeslage, denn das hatte die damalige große Koalition bereits bei Einführung der »Rente erst ab 67« beschlossen: Wer 45 Beitragsjahre hat, soll nur bis 65 arbeiten müssen.

Das von den Wirtschaftslobbyisten zum »teuersten Rentenpaket aller Zeiten« aufgeblasene Gesetz entpuppt sich damit als schlichte Übergangsregelung: Während sich der reguläre Zeitpunkt für den Eintritt in die Altersrente – ohne irgendwelchen Widerspruch oder weitere Debatte – in Richtung der 67 bewegen soll, geht der für eine abschlagsfreie Rente der »besonders langjährig Versicherten« in Richtung 65. Genau zehn Jahrgänge sind etwas besser gestellt als jetzt, für die ab 1964 Geborenen gilt dann wieder das, was Müntefering ins Werk gesetzt hat.

Und natürlich sind auch nicht die zehn Jahrgänge insgesamt begünstigt, sondern aus jedem von ihnen nur ein relativ kleiner Personenkreis. So hat der Paritätische Wohlfahrtsverband in einem Brief an Ministerin Nahles darauf hingewiesen, daß Altenpfler, Krankenschwestern, Sozialarbeiter oder Erzieher, also faktisch alle, die in sozialen Berufen oder im Gesundheitswesen tätig sind, selbst bei einer ungebrochenen Erwerbsbiographie und keinem einzigen Jahr Arbeitslosigkeit nicht in den Genuß der früheren Rente ohne Abschläge kommen werden.
Denn die Ausbildung dauert in solchen Berufen schlicht zu lang, um auf die nötigen 45 Beitragsjahre zu kommen. Als Hauptbegünstigter der Regelung wird zu recht der (meist männliche) Facharbeiter genannt, obwohl selbst von diesen Berufsgruppen nur eine Minderheit profitiert.
Zwar darf man mehrmals im Leben kurze Zeit arbeitslos gewesen sein, hat es allerdings ein Mal länger gedauert und man ist in Hartz IV bzw. war in Arbeitslosenhilfe gerutscht, ist es vorbei.

Die größte Verschlechterung, die den Kreis der Glücklichen nochmals drastisch reduziert hat, wurde auf den letzten Metern beschlossen, als die SPD vor der absurden »Frühverrentungs«-kampagne einknickte und der »rollierende Stichtag« ins Gesetz kam:
Danach werden von der vorgezogenen abschlagsfreien Rente genau die nicht mehr profitieren, die sie am dringendsten brauchen: diejenigen nämlich, die jenseits der 60 arbeitslos werden.
Die letzten beiden Jahre vor dem Renteneintritt zählen nämlich im Falle von Arbeitslosigkeit nur noch dann als Beitragsjahre, wenn letztere infolge einer Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers eintritt. Das gilt selbst dann, wenn der Betreffende Arbeitslosengeld I bezieht, von dem ja Beiträge abgeführt werden. So begünstigt das neue Gesetz faktisch nur die, die es geschafft haben, bis 63 und länger zu malochen, und deren bis dahin erworbene Rentenansprüche so gut sind, daß ein vorzeitiges Ausscheiden attraktiv erscheint – oder die von ihrem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt mehr oder weniger sanft hinausgedrängt werden.

Wie viele das tatsächlich sein werden, weiß niemand genau. 2012 betrafen die Altersrenten für »besonders langjährig Versicherte« – also Menschen mit 45 Versicherungsjahren und mehr – gerade mal 12.306 Personen (10555 Männer und 1751 Frauen). Nun wurden unter dieser Rubrik allerdings nicht alle erfaßt, die in Zukunft profitieren würden.
Aber klar ist: Viele werden es nicht sein, für die sich aufgrund der »Rente ab 63« tatsächlich etwas verbessert. Die Regierung kalkuliert mit Gesamtkosten von sieben Milliarden Euro bis zum Jahr 2017. Nach 2017 werden die Mehrausgaben dann immer kleiner, bis sie, wenn der Jahrgang 1964 in Rente geht, gleich Null sind.
Das »teuerste Rentenpaket aller Zeiten« kostet mit sieben Milliarden in dieser Legislatur also etwa ein Drittel dessen, was für den Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan aufgebracht wurde.

Verkümmert auf Basisschutz

Sicher, zum Rentenpaket gehört noch die Mütterrente, die die CDU/CSU durchgesetzt hat. Für sie wird mit 6,5 Milliarden an jährlichen Kosten gerechnet, wobei Begünstigte natürlich nur jene älteren Mütter sind, deren Rente oberhalb der Grundsicherung liegt. Die Anderen gehen leer aus.

Aber nicht die Mütterrente, deren Kosten insgesamt ja ebenfalls überschaubar sind, sondern die »Rente ab 63«, die sich die SPD zurechnen kann, wurde öffentlich attackiert.
Wenn man sich die realen Zahlen ansieht, sowohl was die Kosten als auch was die Anzahl der Begünstigten angeht, erscheint die ausgebrochene Hysterie als schlichtweg krank. Aber das war sie nicht. Der Wahnsinn hat Methode. Es ging nie um die lächerlichen sieben Milliarden oder um die wenigen hunderttausend Leute, die tatsächlich einen Vorteil von dem beschlossenen Gesetz haben werden.
Es ging darum, unter dem ohrenbetäubenden Getöse über angebliche »Frühverrentungswellen«, »soziale Wohltaten« und »Kostenexplosionen« jede Debatte über den eigentlichen Skandal in der deutschen Rentenversicherung im Keim zu ersticken: den Skandal, der darin besteht, daß die gesetzliche Rente als eine den Lebensstandard im Alter halbwegs sichernde Leistung in den vergangenen 14 Jahren in Deutschland komplett zerschlagen wurde, den Skandal, daß das Rentenniveau seit Jahren sinkt und in Zukunft noch stärker sinken wird, den Skandal, daß selbst ein Durchschnittsverdiener mit relativ langer Beitragszeit heute nicht mehr damit rechnen kann, im Alter von seiner Rente menschenwürdig leben zu können, und natürlich auch den Skandal, daß die Riester-Betrugsprodukte schamlos mit öffentlichen Geldern subventioniert werden, obwohl sie bekanntermaßen nur die Banken und Versicherungen und keinen einzigen künftigen Rentner reich machen.
Und es ging darum, all jene in der SPD und in den Gewerkschaften, die sich vielleicht noch an die Wahlversprechen dieser Partei erinnern könnten, mundtot zu machen:
Wenn bereits eine so marginale und vorübergehende Verbesserung einen derartigen Aufruhr verursacht, wer wagt dann noch, mehr zu fordern, wer hat dann noch den Mut, auf das hinzuweisen, was eigentlich notwendig wäre: Die Wiederherstellung der gesetzlichen Rente.

Albrecht Müller hat vor kurzem auf den Nachdenkseiten aus einer schon älteren Rede von Bernd Raffelhüschen, einem der bekanntesten Lobbyisten der Versicherungswirtschaft, zitiert.
In dieser Rede aus dem Jahr 2008, die an selbstgefälligem Zynismus schwer zu überbieten ist, führt besagter Raffelhüschen vor Versicherungsvertretern aus: »Die Rente ist sicher – sag’ ich Ihnen ganz unverblümt. (Gelächter unter den Versicherungsvertretern.) Die Rente ist sicher, nur hat kein Mensch mitgekriegt, daß wir aus der Rente schon längst eine Basisrente gemacht haben. Das ist alles schon passiert. Wir sind runtergegangen durch den Nachhaltigkeitsfaktor und durch die modifizierte Bruttolohnanpassung. Diese beiden Dinge sind schon längst gelaufen, ja, waren im Grunde genommen nichts anderes als die größte Rentenkürzung, die es in Deutschland jemals gegeben hat. (…)
Aus dem Nachhaltigkeitsproblem der Rentenversicherung ist quasi ein Altersvorsorgeproblem der Bevölkerung geworden.
So, das müssen wir denen erzählen! Also, ich lieber nicht, ich hab genug Drohbriefe gekriegt! Kein Bock mehr, irgendwie. Aber Sie müssen das, das ist Ihr Job!«

Damit diese von SPD, Grünen, CDU/CSU und FDP verantwortete »größte Rentenkürzung, die es in Deutschland jemals gegeben hat«, aus dem kollektiven Gedächtnis verschwindet und die Verkümmerung der gesetzlichen Rente zu einem Basisschutz in Höhe des Hartz-IV-Niveaus mehr und mehr als Normalität empfunden wird, reden die vereinigten Kampflobbyisten vom »größten Rentenpaket aller Zeiten«, von »Sozialromantik«, »Rentenparty« und all dem Zeug, von dem sie selbst sehr gut wissen, daß es vollkommener Unsinn ist.

Um zu verstehen, wie erfolgreich diese Kampagne tatsächlich war, sei noch einmal ins Gedächtnis gerufen, was die SPD sogar noch nach der Wahl, auf ihrem Parteikonvent am 24. November, beschlossen hatte. Damals hieß es wenig zweideutig: Der »… Einstieg in die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist auszusetzen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters ist erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60 bis 64jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind«. Da diese Quote bei weitem nicht erreicht ist, bedeutet das eine klare Absage an die Rente erst ab 67.

Ähnlich entschieden wird zum Rentenniveau ausgeführt: »Wir werden das derzeitige Sicherungsniveau bis zum Ende des Jahrzehnts aufrechterhalten. 2020 gilt es neu zu bewerten, wie über die Wirkungen der Reformen auf dem Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäftigung, Einkommen und Produktivität die Ankopplung der Renten an die Erwerbseinkommen vorzunehmen ist.« Derzeit liegt das Sicherungsniveau der Rente bei 47,8 Prozent der Durchschnittslöhne. Das ist schon deutlich weniger als vor dem Unheil der Riester-Reformen, als es noch 53 Prozent waren. Bis »Ende des Jahrzehnts«, also bis zum Jahr 2020, soll dieses Niveau laut jetzt beschlossenem Gesetz auf nur noch 46,9 Prozent absinken. 2030 soll es bei mickrigen 43,7 Prozent liegen, niedriger als ohne die Neuregelung – und das alles ganz ohne »neue Bewertung«.

Manches besser, nichts gut

Die Selbstverständlichkeit, mit der die Rente erst ab 67 jetzt auch von der SPD akzeptiert wird, ist übrigens nicht nur ein Bruch der eigenen Wahlversprechen, sondern fällt sogar hinter die bisher geltende Gesetzeslage zurück.
Unter öffentlichem Druck wurde die »Rente ab 67« nämlich nicht pauschal beschlossen, sondern eine Klausel aufgenommen (Paragraph 154 Absatz 4 des Sechsten Sozialgesetzbuches), nach der alle vier Jahre geprüft werden soll, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint.
Um ihr Wahlversprechen »Aussetzung der Rente ab 67« zu erfüllen, hätte die SPD also noch nicht einmal ein neues Gesetz gebraucht. Sie hätte einfach nur darauf dringen müssen, die vorhandene Regelung erst zu nehmen.

»Manches wird besser, aber nichts wird gut«, hat der Rentenexperte der Linken, Matthias W. Birkwald, das Rentenpaket auf einen kurzen Nenner gebracht.
Und Norbert Blüm kritisiert: »Die verzweifelten aktuellen Reparaturversuche sind nur eine Ablenkung von den Folgen der Riester-Rente … Das Rentenniveau ist der Knackpunkt einer soliden Rentenpolitik. Wenn die 4 Prozent Beitrag zur Riester-Rente in die Rentenkasse fließen würden, wäre ein anständiges Rentenniveau zu sichern.«
Aber wer außer dem früheren CDU-Arbeitsminister, den unermüdlichen Autoren der Nachdenkseiten und vor allem der Linken thematisiert den Rentenskandal heute noch?
Die Gewerkschaften, die lange gegen die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 Sturm gelaufen sind, sind weitgehend verstummt.
Und dank BDI, Springer und Co. steht Andrea Nahles öffentlich durchaus nicht als Wahlbetrügerin da, sondern als tapfere Frau, die »ihr Rentenprojekt« gegen den massiven Widerstand der Wirtschaft durchzusetzen vermochte.

Zufrieden mit ihrem Erfolg bereitet die Kampflobby jetzt ihr nächstes Projekt vor. Die Geschütze sind bereits in Stellung gebracht, die ersten gekauften Hofökonomen und solche Politiker, deren Ruf ohnehin ruiniert ist, beginnen zu feuern. »Der Anstieg der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer wie auch des Rentenzugangsalters auf 64 Jahre zeigt, daß die Rente mit 70 … nicht nur machbar, sondern auch geboten ist«, predigt IW-Chef Michael Hüther.
Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, sekundiert: »Durch die steigende Lebenserwartung und die demographische Wende ist die Frage der Rente mit 70 unausweichlich«.
Und auch der Chef der sogenannten Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, belehrt uns: »Um die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung langfristig zu sichern, sollte das Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2029 regelgebunden weiter ansteigen, orientiert an der absehbaren Entwicklung der künftigen Lebenserwartung«.
Aus der politischen Kaste wagt sich EU-Energiekommissar Günther Oettinger hervor, für den es, wie zu befürchten steht, auch in der neuen EU-Kommission Verwendung geben wird: »Wir haben einen Fachkräftemangel und müssen in den nächsten Jahren über die Rente mit 70 sprechen.«
Noch Fragen?

Um die Notwendigkeit eines späteren Renteneintritts zu begreifen, reiche Volksschule Sauerland, hatte Franz Müntefering einmal gesagt.
Um die hinter der Renten-Kampagne stehenden Interessen zu verstehen, sollte eigentlich das simple Einmaleins genügen.
Freilich nur, wenn wir uns von dem öffentlichen Getöse nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Sahra Wagenknecht ist stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von Die Linke im ­Bundestag

Jochen