Zweierlei Maß – Regierung beginnt, Honig aus der Tragödie in Paris zu saugen – Dazu passende „Presseerklärung“ von Merkel

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Ein giftig guter Kommentar in der jungen Welt:
https://www.jungewelt.de/2015/11-16/120.php
Auszüge:

Nach den Terrorattacken von Paris

Von Rainer Rupp

Das Gemetzel in Paris ist erschütternd, und unsere Gedanken sind bei den vielen Opfern und deren Angehörigen. Das Entsetzen lässt sich nur schwer in Worte fassen.
Und dennoch klingt die von vielen unserer Politiker und Medien zelebrierte Betroffenheit falsch. Das trifft auch auf die Kanzlerin zu, die sich am Samstag morgen äußerte: »Hinter uns liegt eine der schrecklichsten Nächte, die Europa seit langer Zeit erlebt hat. Die Menschen in Paris müssen einen Alptraum von Gewalt, Terror und Angst durchleiden.«
Offensichtlich haben Frau Merkel und ihr Redenschreiber vergessen, was vor nicht allzulanger Zeit in Odessa geschah. Im dortigen Gewerkschaftshaus und in seiner Nähe wurden im Mai 2014 mehr als einhundert Menschen kaltblütig ermordet. Entweder verbrannten sie in dem von Faschisten angezündeten und blockierten Gebäude, oder sie wurden erschossen, sobald sie sich an den Fenstern zeigten. Und wenn es jemand trotzdem schaffte, ins Freie zu springen, wurde er, mit gebrochenen Knochen am Boden liegend, von grölenden Nazis totgeschlagen.

Dieses Massaker war in Deutschland allenfalls eine Randnotiz wert. Anteilnahme und Mitgefühl passten da nicht ins politische Kalkül, schließlich hofierte man die neuen faschistischen Machthaber in Kiew. Und bei den Ermordeten handelte es sich ohnehin nur um »Russenfreunde«.
Bei den Franzosen sieht das für Frau Merkel offenbar anders aus: »Wir, die deutschen Freunde, fühlen uns Ihnen so nah. Wir weinen mit Ihnen.«
Weinen tut sie jedoch nicht, wenn ein von ihrem Freund Obama genehmigter Abschuss einer Drohnenrakete mal wieder 30, 40 oder mehr feiernde Kinder, Frauen und Männer einer Hochzeitsgesellschaft ermordet. Merkel weinte auch nicht, als vor wenigen Tagen eine mit hoher Wahrscheinlichkeit von »gemäßigten« Terroristen gelegte Bombe in Beirut 40 unschuldige Menschen in den Tod riss.
Auch käme in den hiesigen staatstragenden Medien niemand in den Sinn zu schreiben: »Wir sind jetzt alle Libanesen«. Nein, das Mitgefühl unserer Politiker und Journalisten gilt nur höherwertigen Menschen der westlichen »Wertegemeinschaft«.

Aber selbst mit ihrer vor den Kameras gezeigten Anteilnahme bedienen viele längst eine andere Agenda. Tatsächlich wurde in Regierungskreisen schon begonnen, Honig aus der Tragödie in Paris zu saugen. BND und Verfassungsschutz sollen schnellstmöglich durch 500 neue Stellen verstärkt werden, hieß es bereits am Sonntag. Vergessen ist plötzlich das Gemauschel des Verfassungsschutzes mit der faschistischen Mordbande NSU, vergessen auch der jüngste Abhörskandal des BND.

Carsten Weikamp hat zum besseren Verständnis der eigenen Verantwortung des Westens einen didaktisch gelungenen Versuch gemacht, zu lesen auf den NachDenkSeiten http://www.nachdenkseiten.de/?p=28744Er hat das Pressestatement von Bundeskanzlerin Merkel zu den Morden von Paris nur ein bisschen verändert und legt den Entwurf eines Folge-Presse Statements für den 16.11.2015 vor.

Carsten Weikamp schreibt:

„Schön hat sie es gesagt. Ruhige, besonnene, in Ansätzen mitfühlende und doch klare Worte hat sie gefunden zum Terror in Paris. Erfreulich, dass sie schon im Herbst ihrer Kanzlerschaft, also nicht erst im Ruhestand, befreit von wahl- und parteitaktischen Zwängen, ihre aufkeimende Mitmenschlichkeit zum Ausdruck bringt. Wir möchten Angela Merkel ermutigen, sich häufiger so zu präsentieren und weisen sie auf eine gute Gelegenheit hin, dies weiter einzuüben. Unser Entwurf für ein Folge-Pressestatement zeigt, wie leicht es wäre, mit nur wenigen Anpassungen ihrer Worte nicht nur die Herzen unserer französischen Nachbarn, sondern auch die vieler Millionen Menschen vor allem in den Krisenregionen der Welt zu erreichen. Die Anpassungen sind fettgesetzt:

Entwurf Pressestatement von Bundeskanzlerin Merkel anlässlich der Toten des Kampfes gegen den Terror in Afghanistan, im Irak und in Syrien am16. November 2015:

Meine Damen und Herren, hinter uns liegen vierzehn der schrecklichstenJahre, die die Welt seit langer Zeit erlebt hat. Die Menschen in Afghanistan, im Irak und in Syrien müssen einen Alptraum von Gewalt, Terror und Angst durchleiden, und ich möchte ihnen und allen ihren Landsleuten heute von hier aus vor allem eines sagen: Wir, die deutschen Freunde, wir fühlen uns Ihnen so nah. Wir weinen mit Ihnen. Wir können nur leider mit Ihnen gemeinsam den Kampf gegen die nicht führen, die Ihnen so etwas Unfassbares angetan haben, weil wir dann gegen uns selbst und unsere besten Freunde kämpfen müssten.

Ich bin in Gedanken bei den knapp eine Million Menschen, denen das Leben geraubt wurde, und ich bin in Gedanken bei den Familien und Angehörigen. Seien Sie versichert: Deutschland fühlt mit Ihnen in Ihrem Schmerz und in Ihrer Trauer. Ich denke auch an die Verletzten mögen sie genesen, körperlich und seelisch.

Die Menschen, um die wir trauern, wurden vor Cafés ermordet, im Restaurant, im Konzertsaal oder auf offener Straße, auf Hochzeiten, an Tanklastzügen und in Krankenhäusern. Sie wollten das Leben freier Menschen leben, in Ländern, die das Leben feiern und sie sind auf Mörder getroffen, die genau dieses Leben in Freiheit hassen.

Dieser Angriff auf die Freiheit gilt nicht nur Afghanistan, dem Irak und Syrien, er meint uns alle und er trifft uns alle. Deswegen werden wir auch alle gemeinsam die Antwort geben.

Da ist zunächst die Antwort der Sicherheitskräfte: Die Bundesregierung steht dazu im engen Kontakt mit Ihren Regierungen und hat fast jedwede Unterstützung angeboten. Wir müssen allerdings leider alles tun, um bei der Jagd auf die Täter und Hintermänner zu blockieren, zu vertuschen und können nicht gemeinsam den Kampf gegen diese Terroristen zu führen. Ich werde heute im Laufe des Tages mit den zuständigen Ministern zusammenkommen, um die weitere Entwicklung der Lage in Ihren destabilisierten Ländern und alle damit verbundenen Fragen zu erörtern.

Und dann geben wir auch als Bürger eine klare Antwort, und die heißt: Wir reden von der Mitmenschlichkeit, von der Nächstenliebe, von der Freude an der Gemeinschaft. Wir glauben an das Recht jedes Einzelnen, sein Glück zu suchen und zu leben, insbesondere daran, seine Hegemonialstellung und den Zugang zu den Ressourcen zu sichern, und wenn dann noch Luft ist auch an den Respekt vor dem anderen und an die Toleranz. Wir wissen, dass unsere Auffassung von ‚freies Leben‘ stärker ist als jeder Terror.

Lassen Sie uns den Terroristen die Antwort geben, indem wir unsere Werte selbstbewusst leben und indem wir diese Werte für die ganze Welt bekräftigen jetzt mehr denn je.

Vielen Dank.

Quelle: Pressestatement der Bundeskanzlerin

Änderungen und Ergänzungen CW in fett.

Soweit Carsten Weikamp.

Eine Anmerkung zum selbstgerechten Schulterklopfen und den Bekenntnissen zu den „eigenen Werten“ ist noch nötig. Es fällt nämlich auf, wie realitätsfremd und verlogen diese Bekenntnisse oft sind.

Jochen

Knute für Alte und Kranke – Nahles‘ Arbeitsentwurf für Sanktionen gegen Wehrlose: einfach ein paar Jahre eher wegsterben !

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Es ist wirklich empörend.
Aber von denen, die am Ende betroffen sein werden, werden sich die meisten nicht trauen, sich öffentlich zu empören.
Nein, sie werden sich schämen und einfach ein paar Jahre eher wegsterben. Und die Sozialkassen entlasten.
Das geschieht in Vorgriff auf die große Welle der Altersarmut.
Gut, dass es die große Koalition gibt, für die, die dann noch übrig bleiben.
Näheres in der jungen Welt:
http://www.jungewelt.de/2015/04-28/003.php

Arbeitsentwurf: Bundesregierung will geplante Hartz-IV-Verschärfungen teilweise auf die Sozialhilfe übertragen

Susan Bonath

Strafsanktionen bis auf null Unterstützung, Arbeits- und Ortsanwesenheitspflicht: Die Zusammenlegung der einstigen Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe 2005 hat nicht nur den vom Grundgesetz geforderten Schutz der Menschenwürde in die Bedeutungslosigkeit verbannt, sondern ein Dauerchaos produziert.
Hinter verschlossenen Türen bastelt die Bundesregierung deshalb an einer umfassenden Hartz-IV-Reform. Durchgewunken wird diese wohl im Sommer.
Man will das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Verwaltung »vereinfachen«, wird es aber, wie nach außen gedrungene Dokumente belegen, für »erwerbsfähige« Leistungsbezieher teils drastisch verschärfen.
Nun wurde bekannt: Kranke, Behinderte und Rentner, die Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen, müssen mit ähnlichen Einschnitten rechnen.

Das geht aus einem »Arbeitsentwurf« des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein »Gesetz zur Änderung des SGB XII« vom Februar hervor, den der Sozialrechtler Harald Thomé jetzt zugespielt bekam und veröffentlicht hat. Das Papier listet Vorschläge für Änderungen und Erweiterungen zahlreicher Passagen des Gesetzes auf.
Danach sollen einige der bei Hartz IV geplanten Neuregelungen, vor allem beim »Verfahrensrecht«, auf »dauerhaft Erwerbsgeminderte« übertragen werden. Behörden sollen schneller Zahlungen einstellen oder kürzen können und »Vermögen« und Einkünfte strenger anrechnen. Die »Angemessenheit« für eine Unterkunft soll stärker reglementiert werden.
Hier solle »das Hartz-IV-Sonderrecht auf das SGB XII übertragen werden«, konstatiert Thomé.
Dieser Plan der Regierenden müsse »umfassend kritisiert und gestoppt« werden, ruft er zum Protest.

Erwerbsgeminderte erhalten grundsätzlich dieselben Sätze wie Hartz-IV-Bezieher. Alleinstehende bekommen monatlich 399 Euro, Lebenspartner je 360 Euro. Dazu wird die »angemessene« Miete erstattet.
Auch bei den Wohnbedingungen für bedürftige Kranke, Behinderte oder Rentner ist es ähnlich: Obergrenzen für die Miete bestimmen die Kommunen. Vielerorts liegen diese weit unter der Wohngeldtabelle.
Ist die Bleibe zu teuer, wird auch Grundsicherungsbeziehern auferlegt, innerhalb von sechs Monaten umzuziehen. Danach werden ihnen nur noch die »angemessenen« Kosten erstattet, den Rest müssen sie zuzahlen.
Wie bei der Hartz-IV-Reform will das Arbeitsministerium die Vorgabe ausbauen, dass jeder Umzug von der Behörde explizit genehmigt werden muss. Die könnte das verweigern, wenn die neue Wohnung teurer als die alte ist oder wenn sie nicht selbst zum Umzug aufgefordert hat. Auf Grundsicherung Angewiesene müssen damit rechnen, in einer zwar billigen, aber mangelhaften Wohnung bleiben zu müssen.
Selbst wenn das Amt den Umzug verlangt: Mietkautionen oder Genossenschaftsanteile soll es weiterhin nur als Darlehen übernehmen. Das müssen Betroffene dann in Raten abstottern.

Zudem will das BMAS die Sozialämter berechtigen, schneller Leistungen einzustellen, etwa, wenn der Betroffene innerhalb einer »angemessenen« Frist verlangte Unterlagen nicht vollständig eingereicht hat – und das ganze ohne Bescheid.
Dazu heißt es in dem vorgeschlagenen Anhang an den Paragraphen 44: »Zur Vermeidung einer rechtswidrigen Leistungsgewährung kann der (…) zuständige Träger die Zahlung (…) ohne Aufhebung des Bewilligungsbescheides ganz oder teilweise vorläufig einstellen, wenn er Kenntnis von leistungserheblichen Tatsachen erhält, die eine künftige Verringerung oder einen Wegfall der bewilligten Leistung nach sich ziehen.«
Außerdem soll auch für Erwerbsunfähige die »sofortige Vollziehbarkeit« amtlicher Entscheidungen gelten. Im Klartext: Wie bei Hartz IV seit Beginn praktiziert, sollen Widersprüche und Klagen gegen Verwaltungsakte keine aufschiebende Wirkung entfalten.
Trotz unsicherer Rechtslage wird also sanktioniert, bis das Gericht entscheidet. Selbst bei Eilanträgen kann dies mehrere Monate dauern.
Konkretisiert werden soll weiterhin, dass einmalige Einkünfte, wie Guthaben bei Gaslieferanten, im Folgemonat abgezogen werden. Dazu zählen auch »Zuwendungen«, die als Sachleistung – zum Beispiel ein kostenfreies Mittagessen – erbracht werden.

Bereits jetzt wird bei der Grundsicherung vorhandenes »Vermögen« weit strenger angerechnet als bei Hartz IV. So muss jemand, der letzteres beantragt, nicht komplett alles aufbrauchen, bevor er Hilfe erhält. 150 Euro pro Lebensjahr darf er für die Altersvorsorge angespart haben. Bei einem 45jährigen sind das 6.750 Euro, ein 60jähriger darf 9.000 Euro oder Vermögensgegenstände in diesem Wert behalten.
Beantragt jemand Grundsicherung, muss er zuvor jegliche Ansparbeträge über 1.600 Euro für den Lebensunterhalt ausgeben. Über 60jährigen werden 2.600 Euro gewährt.

Ebenso haben Grundsicherungsbezieher keinen Anspruch auf Freibeträge. Das gilt nicht nur für Rente und Kindergeld, sondern auch für Erwerbseinkommen.
Der Grundfreibetrag von 100 Euro, wie bei Hartz IV, gilt hier nicht. Zudem kann die Behörde Klienten, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, regelmäßig zur Überprüfung ihrer Arbeitsfähigkeit bei einem amtsärztlichen Dienst verpflichten. Ist diese nach dessen Attest noch teilweise (unter drei Stunden täglich) vorhanden, darf das Amt die Leistungsbezieher unter Androhung von Kürzungen in Maßnahmen oder »zumutbare« Arbeit zwingen.
Im Paragraphen 39 a des SGB XII heißt es dazu: »Lehnen Leistungsberechtigte entgegen ihrer Verpflichtung die Aufnahme einer Tätigkeit (…) ab, vermindert sich die Regelbedarfsstufe um bis zu 25 Prozent.« Bei wiederholten »Vergehen« können die Sanktionen summiert werden.
Das heißt: Auch Behinderte dürfen bis auf null sanktioniert werden, wenn sie nicht spuren. Daran soll auch mit der geplanten Novelle nicht gerüttelt werden.

Ausgegrenzt und verhöhnt

Kapitalismus produziert Armut. Wer durchs Raster fällt, weil er krank, behindert, mittellos, Migrant oder schlicht vom Pech verfolgt ist, landet unten: in Leiharbeit, Minijobs, Erwerbslosigkeit, in einer schäbigen Wohnung, im Asylheim, manchmal auf der Straße.
Hartz IV oder Sozialhilfe lauern mit Stapeln von Antragsformularen. Wer da nicht durchblickt, bekommt nichts. Am Ende wartet die Altersarmut.

Was die sogenannte Elite von Betroffenen hält, tut dem Volk zum Beispiel Bild-Berichterstatter Dirk Hoeren kund. In steter Regelmäßigkeit zieht der Mann in dem Springer-Blatt über ausgesuchte Gruppen her. »Warnte« er im vergangenen Jahr vor allem vor »Bulgaren, Rumänen und Polen«, die in Deutschland »Stütze abgreifen« wollten, machte er in diesem Februar Front gegen »Hartz-IV-Griechen«.
Nur eine Woche später schlug er auf »EU-Ausländer« ein, für die Hartz IV der »Haupteinwanderungsgrund« sei.
Im April wollte er »alle Faulen aufs Sozialamt« schicken. Er meinte damit die eine Million im Jahr 2014 Sanktionierten, die das Sozialrecht wohl als »reine Stützeveranstaltung« begriffen und »Behördentermine und Jobs verpennen«. Bereits im Vorjahr forderte er für jene »keine Stütze für null Bock«.

Dass derlei Hetze in einem öffentlich vertriebenen Blatt – und Bildist nicht das einzige – straffrei publiziert werden darf, ist das eine.
Der größere Skandal: Über sieben Millionen Menschen sind auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen. Viele davon sind nicht einmal arbeitsfähig.
Rentner und Behinderte müssen oft ein Leben lang von den kläglichen Mitteln ihr Dasein fristen. Selbst bei ihnen wird die Daumenschraube angezogen: Spuren oder Hungern.
Bei 18- bis 25jährigen geht das ruckzuck. Schon einem verpassten Termin kann die Totalsanktion folgen – gesetzlich legitimiert. Betroffene können »wählen«:
Drei Monate lang betteln oder stehlen, verachtet von gut Betuchten wie Niedriglöhnern und manchen Journalisten.

»Fördern und fordern« nennt das die Bundesregierung. So wolle man »die Motivation steigern«, erklärte der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, 2011 in einem »Grußwort« an das Arbeitsministerium und EU-Politiker.
Das ist nichts anderes als zynische Verhöhnung aller Abgehängten, Mittellosen, Alten, Kranken, Behinderten durch selbsternannte »Leistungsträger« unserer »Wertegemeinschaft«. (sb)

Jochen