Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN
Der Skandal ist schon über 1 Jahr her, verdient aber eine Erinnerung:
https://lisa.gerda-henkel-stiftung.de/ein_musterbeispiel_fuer_wirtschaftslobbyismus?nav_id=5930
Auszüge:
„Ein Musterbeispiel für Wirtschaftslobbyismus“
Interview mit Bettina Zurstrassen zum Vertriebsverbot eines Schulbuchs
Der Band „Ökonomie und Gesellschaft“, der über die Bundeszentrale für politische Bildung erhältlich war, hat in der vergangenen Woche für einiges Aufsehen gesorgt, genauer: das Vertriebsverbot für den Band, der Texte und Materialien für Schulen zum Thema Wirtschaft und Gesellschaft enthält. Was ist passiert?
Die Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS) gab in der vergangenen Woche in einer Mitteilung bekannt, dass die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) beim Bundesinnenministerium des Innern (BMI) ein Verbot des weiteren Vertriebs des Schulbuchs erwirken konnte.
Der Grund laut DGS: drei der neun Beiträge werfen kritische Perspektiven auf wirtschaftspolitischen Lobbyismus oder greifen alternative, auch soziologisch fundierte wirtschaftstheoretische Ansätze auf. Wir haben der Herausgeberin des Bandes, Prof. Dr. Bettina Zurstrassen von der Universität Bielefeld, unsere Fragen gestellt.
„Dieses Beispiel wird in die Schulbücher eingehen“
L.I.S.A.: Frau Professor Zurstrassen, die Deutschen Gesellschaft für Soziologie hat in einer aktuellen Mitteilung folgenden Vorgang berichtet: Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat beim Bundesministerium des Innern (BMI) erfolgreich gegen den Vertrieb der Sammelpublikation „Ökonomie und Gesellschaft“ über die Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) interveniert. Das hört sich ziemlich abenteuerlich an. Können Sie das als Herausgeberin des Bandes bestätigen?
Prof. Zurstrassen: Die BDA hat eben nicht erfolgreich gegen den TuM-Band („Text und Materialien“ ist eine Reihe der Bundeszentrale für Politische Bildung“/Anm.d.Red.) interveniert. Die BDA hat eine für sie niederschmetternde Niederlage erlitten. Der Wissenschaftliche Beirat der bpb hat mit eindeutiger (!) Mehrheit für eine Aufhebung des Vertriebsverbots votiert.
Der Prozess hin zum Vertriebsverbot war nicht „abenteuerlich“, sondern rechtsstaatlich fragwürdig. Zumindest ist er ein Musterbeispiel für Wirtschaftslobbyismus. Dieses Beispiel wird in die Schulbücher eingehen.
L.I.S.A.: Woran stößt sich der BDA? Welche Beiträge sind Ursache für diese Intervention?
Prof. Zurstrassen: Offiziell stößt die BDA sich vor allem an wissenschaftlich und sachlich abgesicherten Statistiken und Aussagen zum Lobbyismus der Wirtschaftsverbände.
Aus der Perspektive der BDA ist das legitim. Sie berechtigt aber nicht zur Zensur.
Das eigentliche Ziel war aber wohl eher bildungspolitisch motiviert. Die Kritiker und Kritikerinnen eines monoparadigmatisch ökonomistisch ausgerichteten Unterrichtsfach „Wirtschaft“ sollten durch diese Intrige offenbar zum Schweigen gebracht werden.
Im Übrigen würde ich auch dagegen votieren und intervenieren, wenn eine andere Wirtschaftheorie etc. in der Lehre und in der Gesellschaft verabsolutiert würde.
„Ein Lehrstück gelebter Demokratie und politischer Partizipation“
L.I.S.A.: Hat sich das BMI oder die Bundeszentrale für Politische Bildung Ihnen gegenüber erklärt? Gibt es bereits Reaktionen auf das Vertriebsverbot?
Prof. Zurstrassen: Das Vertriebsverbot ist auf der Grundlage des Berichts des Wissenschaftlichen Beirats und durch den öffentlichen Druck von Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen Zensur wehren, aufgehoben worden. Der Protest von Bürgerinnen und Bürgern gegen die von der BDA initiierte Zensur hat dazu geführt, dass der politische Druck auf das Bundesinnenministerium so hoch wurde, dass es den Erlass aufgehoben hat.
Die Aufhebung des Vertriebsverbots ist damit ein Lehrstück gelebter Demokratie und politischer Partizipation.
Bisher hat sich das BMI uns gegenüber nicht erklärt. Bis heute hat man die betroffenen Autoren und Autorinnen nicht darüber in Kenntnis gesetzt, welche Kritik geübt wird und an welchen Passagen die Kritik festgemacht wird.
Den Autoren und Autorinnen wurde vor Erlass des Vertriebsverbots, der vermutlich wohl kaum auf Abteilungsleiterebene beschlossen wurde, keine Möglichkeit der Stellungnahme eröffnet. Über die Aufhebung des Vertriebsverbots wurden wir durch die Medien unterrichtet. Eine Erklärung des BMI haben wir bisher nicht erhalten. Ein absolut intransparentes Verfahren.
Die bpb hat sich uns gegenüber nicht zu erklären. Die Bundeszentrale ist mit der Veröffentlichung des TuM-Bands „Ökonomie und Gesellschaft“ dem von ihr verfolgten Grundsatz der Pluralität nachgekommen. Sie hat das Vertriebsverbot nicht erlassen, sondern musste es umsetzen.
Jochen