Arbeitgeber versuchten 2015, ein wirtschaftskritisches Schulbuch verbieten zu lassen, kommen aber nicht damit durch !

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Der Skandal ist schon über 1 Jahr her, verdient aber eine Erinnerung:
https://lisa.gerda-henkel-stiftung.de/ein_musterbeispiel_fuer_wirtschaftslobbyismus?nav_id=5930

Auszüge:

„Ein Musterbeispiel für Wirtschaftslobbyismus“

Interview mit Bettina Zurstrassen zum Vertriebsverbot eines Schulbuchs

Der Band „Ökonomie und Gesellschaft“, der über die Bundeszentrale für politische Bildung erhältlich war, hat in der vergangenen Woche für einiges Aufsehen gesorgt, genauer: das Vertriebsverbot für den Band, der Texte und Materialien für Schulen zum Thema Wirtschaft und Gesellschaft enthält. Was ist passiert?
Die Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS) gab in der vergangenen Woche in einer Mitteilung bekannt, dass die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) beim Bundesinnenministerium des Innern (BMI) ein Verbot des weiteren Vertriebs des Schulbuchs erwirken konnte.
Der Grund laut DGS: drei der neun Beiträge werfen kritische Perspektiven auf wirtschaftspolitischen Lobbyismus oder greifen alternative, auch soziologisch fundierte wirtschaftstheoretische Ansätze auf. Wir haben der Herausgeberin des Bandes, Prof. Dr. Bettina Zurstrassen von der Universität Bielefeld, unsere Fragen gestellt.

„Dieses Beispiel wird in die Schulbücher eingehen“

L.I.S.A.: Frau Professor Zurstrassen, die Deutschen Gesellschaft für Soziologie hat in einer aktuellen Mitteilung folgenden Vorgang berichtet: Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat beim Bundesministerium des Innern (BMI) erfolgreich gegen den Vertrieb der Sammelpublikation „Ökonomie und Gesellschaft“ über die Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) interveniert. Das hört sich ziemlich abenteuerlich an. Können Sie das als Herausgeberin des Bandes bestätigen?

Prof. Zurstrassen: Die BDA hat eben nicht erfolgreich gegen den TuM-Band („Text und Materialien“ ist eine Reihe der Bundeszentrale für Politische Bildung“/Anm.d.Red.) interveniert. Die BDA hat eine für sie niederschmetternde Niederlage erlitten. Der Wissenschaftliche Beirat der bpb hat mit eindeutiger (!) Mehrheit für eine Aufhebung des Vertriebsverbots votiert.
Der Prozess hin zum Vertriebsverbot war nicht „abenteuerlich“, sondern rechtsstaatlich fragwürdig. Zumindest ist er ein Musterbeispiel für Wirtschaftslobbyismus. Dieses Beispiel wird in die Schulbücher eingehen.

L.I.S.A.: Woran stößt sich der BDA? Welche Beiträge sind Ursache für diese Intervention?

Prof. Zurstrassen: Offiziell stößt die BDA sich vor allem an wissenschaftlich und sachlich abgesicherten Statistiken und Aussagen zum Lobbyismus der Wirtschaftsverbände.
Aus der Perspektive der BDA ist das legitim. Sie berechtigt aber nicht zur Zensur.
Das eigentliche Ziel war aber wohl eher bildungspolitisch motiviert. Die Kritiker und Kritikerinnen eines monoparadigmatisch ökonomistisch ausgerichteten Unterrichtsfach „Wirtschaft“ sollten durch diese Intrige offenbar zum Schweigen gebracht werden.
Im Übrigen würde ich auch dagegen votieren und intervenieren, wenn eine andere Wirtschaftheorie etc. in der Lehre und in der Gesellschaft verabsolutiert würde.

„Ein Lehrstück gelebter Demokratie und politischer Partizipation“

L.I.S.A.: Hat sich das BMI oder die Bundeszentrale für Politische Bildung Ihnen gegenüber erklärt? Gibt es bereits Reaktionen auf das Vertriebsverbot?

Prof. Zurstrassen: Das Vertriebsverbot ist auf der Grundlage des Berichts des Wissenschaftlichen Beirats und durch den öffentlichen Druck von Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen Zensur wehren, aufgehoben worden. Der Protest von Bürgerinnen und Bürgern gegen die von der BDA initiierte Zensur hat dazu geführt, dass der politische Druck auf das Bundesinnenministerium so hoch wurde, dass es den Erlass aufgehoben hat.
Die Aufhebung des Vertriebsverbots ist damit ein Lehrstück gelebter Demokratie und politischer Partizipation.

Bisher hat sich das BMI uns gegenüber nicht erklärt. Bis heute hat man die betroffenen Autoren und Autorinnen nicht darüber in Kenntnis gesetzt, welche Kritik geübt wird und an welchen Passagen die Kritik festgemacht wird.
Den Autoren und Autorinnen wurde vor Erlass des Vertriebsverbots, der vermutlich wohl kaum auf Abteilungsleiterebene beschlossen wurde, keine Möglichkeit der Stellungnahme eröffnet. Über die Aufhebung des Vertriebsverbots wurden wir durch die Medien unterrichtet. Eine Erklärung des BMI haben wir bisher nicht erhalten. Ein absolut intransparentes Verfahren.
Die bpb hat sich uns gegenüber nicht zu erklären. Die Bundeszentrale ist mit der Veröffentlichung des TuM-Bands „Ökonomie und Gesellschaft“ dem von ihr verfolgten Grundsatz der Pluralität nachgekommen. Sie hat das Vertriebsverbot nicht erlassen, sondern musste es umsetzen.

Jochen

Ein schönes Osterei: Wie die TTIP-Befürworter tricksen und täuschen

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Aktuell hier:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/966688.wie-die-ttip-befuerworter-tricksen-und-taeuschen.html
Auszüge:

Studienergebnisse zum transatlantischen Freihandelsabkommen werden oft selektiv dargestellt

Verbände, die das Abkommen TTIP übertrieben positiv darstellen, knicken vor der Kritik der Verbraucherorganisation Foodwatch ein.

Nach einem Offenen Brief des Vereins Foodwatch hat der Verband der Automobilhersteller (VDA) vor Kurzem Falschinformationen über das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA zurückgezogen.
Wie Foodwatch mitteilte, korrigierte der Lobbyverband auf seiner Homepage und seiner Internetseite jazuttip.de fragliche Textpassagen und löschte ein Redemanuskript von Verbandspräsident Matthias Wissmann, in dem dieser die möglichen wirtschaftlichen Vorteile von TTIP viel zu groß dargestellt hatte. Zudem sei die »Rheinische Post« informiert worden. Wissmann hatte in einem Interview mit dem Blatt ebenfalls falsche Angaben gemacht.

Ebenso wie der VDA hatten auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) denselben argumentativen Trick angewendet und von jährlichem Wirtschaftswachstum als Folge des transatlantischen Freihandelsabkommens gesprochen. Die Verbände unterstellten TTIP Wachstumseffekte von 119 Milliarden Euro jährlich für die EU.
Doch die Aussagen sind manipulativ und faktisch falsch. Denn die Quelle, eine Studie der Londoner Forschergruppe CEPR im Auftrag der Europäischen Kommission, geht überhaupt nicht von einem »jährlichen Anstieg« aus. Vielmehr geht es in dieser Studie um einmalige Effekte, die nach einem Zeitraum von zehn Jahren zu erwarten sind.
Der Wachstumseffekt von weniger als einem Prozent in zehn Jahren gilt als bestes Szenario der Studie, was von den Experten selbst angezweifelt wird.

Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die CDU unterschlugen Informationen und beschönigten stattdessen die möglichen Auswirkungen von TTIP. So hieß es in einer Parteibroschüre der Konservativen: »Die Schätzungen über zusätzliche Arbeitsplätze in der EU reichen von 400 000 bis 1,3 Millionen.« Beim DIHK waren es »mindestens 100 000« Arbeitsplätze für Deutschland.
Allerdings wird hier jeweils nur das »Best-Case«-Szenario einer Studie zitiert. Die »Mindest«-Annahme der Studienautoren mit nur 2100 neuen Stellen in der Bundesrepublik wird nicht genannt. Foodwatch forderte auch die CDU in einem Offenen Brief dazu auf, ihre Angaben zu ändern.

Die Taktik der Befürworter des Freihandelsabkommens, die Öffentlichkeit von den angeblich zu erwartenden Erfolgen zu überzeugen, ist eindeutig. Innerhalb der beiden meistgenannten Studien, der CEPR-Studie und der beim wirtschaftsnahen Münchner ifo-Institut in Auftrag gegebenen Untersuchung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), wurden unterschiedliche hypothetische Szenarien durchgerechnet.
Für ihre Argumentation nannten die kritisierten Organisationen jeweils nur die Ergebnisse des besten Szenarios. Andere Simulationen, die geringeres Wachstum oder negative Auswirkungen wie Reallohnverluste oder Arbeitslosigkeit in anderen Staaten als Ergebnis vorwiesen, werden hingegen verschwiegen.

Bemerkenswert ist, dass die kritisierten Akteure oft eng finanziell und personell miteinander vernetzt sind. Einige Mitglieder der INSM sitzen auch im wissenschaftlichen Beirat des BMWi oder des Politik beratenden CDU-Wirtschaftsrates. Die Mitgliederliste des letzteren Beirats liest sich wie ein Stelldichein der deutschen Wirtschaft und Industrie.
Zudem ist wenig bekannt, dass die INSM eigentlich eine Tochtergesellschaft des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. ist, dessen Träger und Mitfinanzier der BDI ist.

Für den Verein Lobbycontrol ist diese Vernetzung weniger das Problem, sondern eher die finanzielle Ausstattung und der damit verbundene Einfluss. »Wir sind nicht überrascht, dass alle an einem Strang ziehen und nun eine Allianz an Akteuren auftritt, die es schon seit Jahrzehnten gibt. Daher finden wir es gut, die Interessen offenzulegen«, so Max Bank, EU-Referent von Lobbycontrol.
Er findet es allerdings wichtiger, endlich die Verhandlungstexte zu veröffentlichen, damit eine Diskussion überhaupt möglich ist.

Neben Wissmann und BDI-Präsident Ulrich Grillo greift Foodwatch in einem Hintergrundpapier von Anfang März auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sowie die Berichterstattung der ARD und der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« an.
»VDA, BDI, INSM: Es ist beispiellos, wie die TTIP-Befürworter die möglichen Chancen des Abkommens aufblasen und die Risiken leugnen«, kritisierte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.
»Diese Desinformationskampagne, mit dem Ziel, den Bürgern das Freihandelsabkommen unterzujubeln, zeigt, worum es wirklich geht: TTIP nutzt nur den Konzernen, aber gefährdet Demokratie und Rechtsstaat.«

Mein Kommentar: Nur 2100 Stellen, das reicht nicht mal für die SPD-Funktionäre.

Jochen