Nichts ist vergessen: Die größten Skandale der Bundesagentur für Arbeit

Gerne übernommen aus http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/skandale-der-bundesagentur-fuer-arbeit-ba.php
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Zu diesem thema hat bereits 2005 eine Whistleblowerin einen ausführlichen Beitrag verfasst, der hier veröffentlicht wurde: https://josopon.wordpress.com/2014/01/27/erinnerungen-an-die-zukunft-kommentar-einer-arbeitsamtsmitarbeiterin-2005/

Seit Bestehen der Bundesagentur für Arbeit kommt es beinahe jedes Jahr zu handfesten Skandalen. Bei der Flut an wirklichen Unverschämtheiten wird voriges wieder vergessen. Wir haben deshalb eine kleine Liste der BA-Skandale seit Bestehen der Hartz IV „Reformen“ zusammengestellt, damit nichts in Vergessenheit gerät. Die Liste ist nicht vollständig und kann am Ende der Seite gern ergänzt werden.

2002

Am 22.08.2002 gab der damalige Vorstandsvorsitzende der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster in einer Pressemitteilung bekannt, dass für den Umbau seiner Behörde ein Zeitraum von zwei Jahren veranschlagt werde. Der Umbauprozess werde „in seinem Kern“ solange dauern. Die Bundesanstalt soll künftig den Namen „Bundesagentur für Arbeit“ tragen, näher mit den Arbeitgebern zusammenarbeiten und sich mehr als Dienstleister verstehen. Damit solle die aktive Entwicklung hin zu einer Dienstleistungseinrichtung hervorgehoben werden. Die Bezeichnung „Anstalt“ betone eher Verwaltung und „Obrigkeitsstaat“.

2003

Im April 2003 wurde Florian Gerster der Luxusumbau der Nürnberger Chefetage vorgeworfen. 2,6 Millionen Euro kostete das Projekt. Es umfasste nicht nur die Chefetage, sondern auch die Räume für die allmonatliche Pressekonferenz. Man hatte den Eindruck, dass der Bau das Symbol für den neuen Status von Florian Gerster war. Er überzog aber deutlich, als er einen 1,3 Millionendeal mit dem Beratervertrag mit der Berliner “WMP Eurocom” ohne Ausschreibung einfädelte. Ebenfalls aus Mitteln der Arbeitslosenkasse.

Anschließend wurden Verträge mit fünf Beraterfirmen und einem Gesamtvolumen von 38 Millionen Euro bekannt. Es wurden auch Vorwürfe laut, er solle veranlasst haben, dass interne Protokolle der Behörde verfälscht wurden, um die Affäre zu vertuschen. Dann war Florian Gerster nicht mehr als Vorstandsvorsitzender zu halten.

Allerdings: Nach seiner Entlassung bezog Gerster immer noch Zahlungen aus seiner Tätigkeit bei der Bundesagentur. Dies hatte er sich schon frühzeitig vertraglich entsprechend zusichern lassen.

2004

Bei der Affäre um angeblich gefälschte Vermittlungsstatistiken im Jahr 2004 war sogar der Ruf nach Abschaffung der Bundesanstalt für Arbeit laut geworden. Wegen rückläufiger Vermittlungsquoten stand die Arbeitsverwaltung unter Druck. Die neu benannte Agentur bekam den Auftrag, den Vermittlungsprozess am Arbeitsmarkt zu beschleunigen und passgenauer zu organisieren.

Im gleichen Jahr wurde die Bundesagentur für Arbeit bei der Verleihung des Datenschutz-Negativpreises Big Brother Awards in der Kategorie – Behörden und Verwaltung – ausgezeichnet, die Gründe dafür wurden in der Laudatio genannt:

„wegen a) der inquisitorischen Fragebögen zu ALG 2, b) der Unwilligkeit, die Fragebögen vor 2005 datenschutzgerecht zu überarbeiten, sowie c) der vermuteten Zugriffsmöglichkeit auf die Daten der Arbeitssuchenden von sämtlichen Arbeitsagenturen.“

2005

Es kam der Vorwurf auf, dass laut internen Weisungen, Termine von Beschäftigten mit zusätzlichen Arbeitslosengeldbezug (Aufstocker) absichtlich unpassend zu legen, um die Sanktionsquote erhöhen zu können.

2009

Das Fernsehmagazin Monitor kritisierte im August, dass eine steigende Anzahl von Arbeitssuchenden nach einem schriftlichen Testverfahren als „dauerhaft geistig behindert“ eingestuft wird, um dann an eine Werkstatt für behinderte Menschen vermittelt zu werden. Sie fallen somit aus der Arbeitslosenstatistik und verursachen zudem weniger Kosten für die Agentur. Eine fachärztliche Untersuchung zur Feststellung der geistigen Behinderung findet nicht statt. Monitor verwies noch darauf, dass die Zahl der jährlich auf Behindertenwerkstätten verwiesenen Arbeitssuchenden von 22.678 im Jahr 2004 auf 27.350 im Jahr 2008 angestiegen ist.

2009

In den fachliche Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit für den Außendienst der Leistungsträger des SGB II erlaubt die Bundesbehörde u.a. das Ausspähen von Hartz IV Betroffenen. Damit setzt die Behörde ein deutliches Zeichen und will künftig als Polizei gegen Hartz IV Betroffene fungieren. Die BA gibt dabei genaue Anweisungen, wie „Sozialfahnder“ Kinder und Nachbarn befragen und den Leistungsbezieher observieren sollen. Auch sollen weitere Dritte wie Banken oder Versicherungen befragt werden, um möglichen Leistungsbetrug aufzudecken. Aufgrund der Intervention der Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und „gegen-hartz.de“ werden keine Observationen im Auftrag der BA mehr stattfinden. Das Bundesarbeitsministerium hatte den Übereifer der BA gestoppt und klar gestellt, dass Polizeiaufgaben noch immer Sache der Polizei sind.

2010

Überbezahlte Jobs in der Bundesagentur für Arbeit. In einem Gutachten bemängelt der Bundesrechnungshof Luxus-Vergütungen und interne Jobvergaben ohne öffentliche Ausschreibung. Während Hartz IV Bezieher kaum über die Runden kommen, wurden offenbar in der Bundesagentur für Arbeit (BA) hundertfach Posten mit exorbitanten Gehältern gezahlt und ohne öffentliche Ausschreibungen vergeben. So wurden teilweise Gehälter gezahlt, die weit über 10.000 Euro monatlich lagen.

2011

Die Hertener Allgemeine berichtete am 01.07.2011: „Um Publikumsverkehr, persönliche Gespräche, Telefonkontakte, Postbearbeitung, das Schreiben von Verfügungen sowie Entscheidungen und deren Umsetzung kümmert sich im Jobcenter (ehemals „Vestische Arbeit“) der sogenannte „Leistungsbereich“. Drei Team-Leiter und 25 weitere Kollegen aus diesem Bereich haben jetzt einen Brandbrief an den Landrat, den Hertener Bürgermeister sowie an die Führungsetagen von Arbeitsagentur und Jobcenter gerichtet, außerdem an die Personalräte der Stadt Herten, der Kreisverwaltung und der Bundesagentur für Arbeit. In dem Brief stellen die Mitarbeiter klar, dass sie `für alle Tätigkeiten im Bereich Leistungsgewährung nach dem SGB II mit sofortiger Wirkung alle Verantwortung ablehnen`. Will sagen: Sie wollen für die Dinge, die in der Behörde schief laufen, nicht mehr den Kopf hinhalten oder gar haftbar gemacht werden. Und schief läuft offenbar eine Menge: Seit sechseinhalb Jahren bestehe Personalmangel, und das bei immer weiter steigenden Fallzahlen. Die Umsetzung des `Bildungspaketes`, das sozial schwachen Kindern und Jugendlichen zum Beispiel Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein ermöglichen soll, sei `leider nicht mehr zu bewältigen`. Die 28 Unterzeichner des Briefes verweisen auf 1.950 unbearbeitete Poststücke. Entsprechend würden sich die Beschwerden von Hartz-IV-Empfängern häufen“.

2013

Inge Hannemann war seit 2005 Mitarbeiterin beim Jobcenter Hamburg-Altona. Sie weigerte sich über Monate hinweg, bei Regelverstößen Sanktionen zu verhängen und hatte das Hartz-IV-System öffentlich als unmenschlich und verfassungswidrig kritisiert. Zudem kritisierte sie einige Umgangsweisen mit Beziehern von Arbeitslosengeld II, sowie diesbezügliche Vorgaben im Jobcenter. Das alles war ihrem Arbeitgeber zu viel, sie wurde im April 2013 mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt und erhielt Hausverbot. Dagegen klagte sie vor dem Hamburger Arbeitsgericht auf Weiterbeschäftigung. Der Eilantrag Hannemanns auf Weiterbeschäftigung wurde vom Arbeitsgericht am 30. Juli 2013 abgewiesen.

Das Jobcenter Hamburg wurde in einer Online-Petition aufgefordert, die arbeitsrechtlichen Sanktionen gegen Inge Hannemann aufzuheben, über 16.000 Menschen unterstützten die Petition. Sie war die erste Mitarbeiterin eines deutschen Jobcenters, die in der Öffentlichkeit sich kritisch gegen die Arbeitsmarktpolitik der Agenda 2010 aussprach. Die Bundesagentur für Arbeit erklärte, noch während des laufenden arbeitsrechtlichen Verfahrens gegenüber der Presse, dass es die behaupteten Missstände nicht gebe und Frau Hannemann tausende Mitarbeiter in den Jobcentern gefährde. Inge Hannemann widersprach dem, denn sie kann ihre Kritik mit Dokumenten belegen. Das Arbeitsgericht der Hansestadt hat im April 2014 ihre Klage auf Weiterbeschäftigung als Arbeitsvermittlerin wegen Formfehler abgewiesen.

Am 23. Oktober 2013 reichte sie die Petition “Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII)” ein und am 16.12.2013 hatte sie die notwendigen 50.000 Unterschriften gesammelt, damit die Petition behandelt werden kann. In der Sitzung des Petitionsausschusses am 17.03.2014 wurde dann ein Verzicht auf Sanktionen beim Arbeitslosengeld II von der Bundesregierung abgelehnt.

2013

In seiner Sendung im Juli berichtete Monitor über die unzureichende Prüfung von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung. Für 18.500 Leiharbeitsfirmen seien nur 55 Prüfer der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Sanktionen oder Auflagen gab es auch bei mehrfachen Verstößen nicht.

2013

Harald Thomé, ein deutschlandweit anerkannter und bekannter Dozent für Sozialrecht und Mitherausgeber des „Leitfaden ALG II/Sozialhilfe“, hat auf seiner Homepage mehr als 150 Telefonlisten zusammengetragen und damit Betroffenen die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter ermöglicht. Doch was in den Verwaltungen der Kommunen, Ministerien und Behörden selbstverständlich ist, wird ausgerechnet bei Existenzsicherungsbehörden zum Problem.

2014

In seinem Newsletter vom 08.01.2014 schreibt Harald Thomé, dass er das rechtliche und finanzielle Risiko der Veröffentlichung von Telefonlisten nicht mehr tragen kann: „Gleichzeitig haben mich, unter Androhung von rechtlichen Schritten, in zehn Fällen Jobcenter selbst aufgefordert, die Telefonlisten aus dem Netz zu entfernen… In vier Fällen konnte das ohne große Auseinandersetzungen geklärt werden, in drei Fällen habe ich die Listen aus dem Netz genommen, in einem Fall – gegenüber dem Jobcenter Delmenhorst – habe ich mich gegen die Unterlassungsandrohung gewehrt und es wurde im Ergebnis eine modifizierte Liste ohne Vornamen ins Netz gestellt. Aktuell laufen von zwei Jobcentern Aufforderungen, die Listen aus dem Netz zu nehmen. Im härteren Fall wurde vom Jobcenter Berlin Spandau mit Schreiben vom 13. Dezember 2013 angedroht, dass zur Vermeidung von über 500 Einzelanträgen auf Unterlassung durch jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter des Jobcenters angeraten wird, die Liste aus dem Netz zu nehmen. Auf Deutsch: Eine Unterlassungsverfügung zieht im Fall des Unterliegens einen Prozess- und Anwaltskosten im Wert von rund 800 € nach sich – mal 500 Fälle macht das rund 400.000 €.“

2014

Anfang Januar 2014 wird bekannt, dass unbeachtet seit Monaten eine Studie der Bundesagentur für Arbeit im Netz steht, die brisante Daten zur psychosozialen Lage der rund 4,3 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld 2 enthält. Die Studie zeigt auch auf, dass der erhebliche Hilfe-, Betreuungs-, Behandlungs- und Beratungsbedarf vieler Hilfeempfänger nicht einmal ansatzweise gedeckt wird. So haben 25 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger, also mehr als eine Million Menschen Schuldenprobleme. 2011 erhielten aber nur 34.000 eine Schuldnerberatung. Ähnlich sieht es beim Thema Sucht aus: Vorsichtig geschätzt hat laut der Studie etwa jeder zehnte erwerbsfähige Hilfe-Bezieher, das sind mehr als 400.000, ein Suchtproblem. Eine Beratung erhielten 2011 nicht einmal 10.000. Außerdem geht die Studie davon aus, dass knapp eine Million der 4,3 Millionen Grundsicherungs-Empfänger psychosoziale Probleme haben. Eine Betreuung erhielten 2011 nur 19.000 Menschen.

2014

Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) fragt in einer Kurzmitteilung am 27.01.2014: „Nach 327 Millionen Euro im vergangenen Haushaltsjahr könnten im Verlauf des Haushaltsjahres 2014 von den 303 Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen (gE) insgesamt bis zu 450 Millionen Euro der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (kurz: „SGB II- Eingliederungsleistungen“/EGL) gesperrt und in deren Verwaltungskostenbudgets umgeschichtet werden – bis zu 450 Millionen Euro der knapp 2,6 Milliarden Euro für SGB II-Eingliederungsleistungen dieser 303 (von insgesamt 408) Jobcenter. Diesen 303 Jobcentern gE werden nach gegenwärtigem Stand rechnerisch voraussichtlich etwa 3,6 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ zugewiesen, davon etwa 3,0 Milliarden Euro vom Bund, der lediglich 84,8 Prozent der Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter zu tragen hat… Die Verwaltungskostenbudgets bleiben weitgehend geheim, oder es werden sogar die tatsächlichen Ausgaben verzerrt dargestellt, indem man den kommunalen Finanzierungsanteil (15,2 Prozent) an den Gesamtverwaltungskosten `vergisst´”…

2014

In einer internen Veranstaltung werden Sanktionsquoten definiert, die einzuhalten sind. Jobcenter-Chefs werden dazu angehalten, die Straf-Quoten zu erhöhen. Ein verfassungsrechtlicher Skandal, wenn man bedenkt, dass es hierbei vor allem um die Strafen als solches gehen und nicht um die Betroffenen selbst.Hinweise, dass es diese Quoten gibt, existieren zuhauf. Trotz Beweisen, die der Gegen-Hartz.de Redaktion vorlagen, dementiert die Behörde.

2015

Die BA lässt ein Online-Tool entwickeln, um Hartz IV Bezieher u.a. bei Facebook auszuspionieren. BA-Sprecherin Frauke Wille teilte gegenüber „Junge Welt“ mit, dass unter anderem Foren, Blogs und soziale Netzwerke durchforstet werden sollen. Insbesondere „aktuelle Diskussionsthemen mit Bezug auf die BA“ sollen dabei im Fokus stehen. Und wieder einmal betätigt sich die Behörde als Spionageamt.

In den vergangenen Jahren war es nur noch auf dem Rechtsweg möglich, Informationen von der Arbeitsverwaltung zu bekommen. Einzelpersonen oder Erwerbsloseninitiativen müssen auf die Herausgabe von Arbeitsanweisungen und Richtlinien regelmäßige klagen, um Rechtssicherheit für die Erwerbslosen – seit 2005 werden sie „Kunden“ genannt – zu erhalten.

2015

Die BA sucht öffentlich nach Streikbrechern. Die Bundesbehörde wollte somit einem privatwirtschaftlichen Unternehmen helfen, einen Streik zu brechen. Laut § 320, Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch besteht eine Streikanzeigepflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Nach Veröffentlichung durch „Gegen-Hartz“ musste die BA die Stellenanzeige wieder zurücknehmen.

2017

Nach 7 Jahren Entwicklung und 60 Millionen Kosten wird eine Eingabesoftware wieder eingestellt. Damit die Arbeit der Sachbearbeiter sage und schreibe 2 Minuten verkürzt wird, hat die Bundesagentur für Arbeit eine 60 Millionen teure Software gekauft. Und weil diese dann nicht funktionierte, wurde das Programm eingestellt, da es sich dann doch als untauglich erwies. Das Geld ist aber dennoch weg. Neben hohen Gehältern und aufgeblähten Behörden wurden in den letzten 5 Jahren etwa 4,5 Milliarden Euro allein für Entwicklung und Betrieb im Bereich IT ausgegeben. Während bei Hartz IV Beziehern jeder Cent drei mal umgedreht wird, werden hier die Millionen geradezu aus dem Fenster geworfen.

Ergänzungen

 

23.11.2017Daniel Lex
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Scheinidentitaeten-Sozialbetrug-in-Millionenhoehe,scheinidentitaet100.html

Scheinidentitäten: Sozialbetrug in Millionenhöhe

Mitarbeiterin deckt 300 Fälle von Sozialbetrug durch Asylbewerber auf. Zum »Dank« wurde sie entlassen

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„Unser Rechtsstaat befindet sich in Erosion“ – 2. Teil des Interviews mit Jörg Becker

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Fortsetzung des Beitrags vom 22.1.16
http://www.heise.de/tp/artikel/47/47172/1.html
Auszüge:

Jörg Becker über die deutsche Kriegsberichterstattung und den bellizistischen Kurs von Rot-Grün – Teil 2

Mit dem Kosovokrieg haben sich viele Politiker und Medien von den Lehren des Zweiten Weltkrieges verabschiedet und propagieren mittlerweile völkerrechts- und grundgesetzwidrige Auslandseinsätze der Bundeswehr. Ein Gespräch mit Jörg Becker[1]über den aktuellen Verfall der politischen und medialen Kultur in Deutschland.

Herr Becker, welche Rollen spielen Elite-Netzwerke und PR-Agenturen bei der aktuellen Berichterstattung?

Jörg Becker: Natürlich spielen sie eine enorm wichtige Rolle. In solchen Netzwerken wird soziales Einvernehmen hergestellt, man einigt sich informell auf dieselben spins, man springt in seiner eigenen Karriere vom Fernsehen zur Unternehmensberatung, vom Bundesministerium zur NATO oder von der Rüstungsindustrie in das Parlament.
Nato und RußlandSolche Netzwerke sind in den USA sehr viel ausgeprägter als bei uns, aber Deutschland „amerikanisiert“ sich auch hier kräftig.

Warum wohl sitzt Genscher im Aufsichtsrat der Berliner PR-Agentur WMP-Eurocom AG, warum war Lothar de Maizière Aufsichtsratsvorsitzender der früheren PR-Agentur Hunzinger AG in Frankfurt und warum war der frühere hessische Minister Volker Hoff gleichzeitig Geschäftsführer der Wiesbadener Werbeagentur Zoffel-Hoff-Partner?

Warum schied der ehemalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Stéphane Beemelmans aus seinem Amt aus und wurde am 1. Dezember 2014 Geschäftsführer der Werbeagentur Eutop Berlin GmbH, warum sitzt der ehemalige Bundesgeschäftsführer der CDU Peter Radunski im Beirat des Kommunikationsberaters MSL-Germany und warum gründete der ehemalige SPD-Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium Kajo Wasserhövel 2010 die Firma Elephantlogic GmbH, eine Agentur für Strategieberatung?

In dieser Welt des dauernd hohen Adrenalins, der Funktionalität, der Leistung, des Könnens und der Exzellenz stören Inhalte. Pecunia non olet: Da kann ein Thomas Hüser, Werbe- und Agenturprofi aus Essen, einfach aus der CDU austreten, um zukünftig den SPD-Chef Sigmar Gabriel im Wahlkampf zu beraten.

Politiker sitzen in solchen Gremien und Agenturen nicht aus Jux und Dollerei, natürlich nicht. Vielmehr geht es um Reputation, Macht, do-ut-des-Geschäfte, kleine und große Gefälligkeiten und Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Im Übrigen und nicht zufällig geht es hier um verschwiegene „Herrenrunden“, oft von aus dem Amt geschiedenen Politikern.

„Merkwürdige Allianz aus NATO und Amnesty International“

Die Grünen haben in Sachen Kriegspolitik eine 180-Grad-Wende vollzogen. Warum gelten diese in den Medien immer noch als pazifistische Partei?

Jörg Becker: Die Meinung der politischen Elite gegenüber Krieg und Frieden hat sich in Deutschland in den letzten zwanzig Jahren drastisch geändert, im Übrigen nicht die der meisten Menschen, sind doch nach wie vor stabile siebzig Prozent der Meinung, Deutschland solle sich aus Kriegen heraushalten. Es war der Kosovokrieg, der die einst grünen Pazifisten in grüne Bellizisten und viele Friedensforscher in Kriegsbefürworter umdrehte.

Völlig zu Recht sprach der kürzlich verstorbene Soziologe Ulrich Beck beim Kosovokrieg von der merkwürdigen Allianz aus NATO und Amnesty International. Die Grünen stehen immer noch für viele Themen aus ihrer Gründungszeit, von denen sie sich aber in ihrer realen Politik längst abgewandt haben:

Aus einstigen Linken wurden Antikommunisten, in der Flüchtlingspolitik nähern sie sich mit Kretschmann und Palmer den Schwarzen an, den Atomausstieg haben sie an Merkel abgegeben, in der Wirtschaftspolitik sind sie fett im neoliberalen Fahrwasser gelandet und aus Pazifismus wurde Krieg im Gewand einer völkerrechtlich mehr als fragwürdigen Schutzverantwortung. Der Lack bei den Grünen ist ab. Der alte Mythos funktioniert aber noch.

Doch nicht nur die grüne Elite wandelte sich in den letzten Jahren in der Kriegs- und Friedensfrage, es wandelten sich zum Beispiel auch strikte Pazifisten wie der Vatikan oder Amnesty International.
Mit ihrer Resolution The Protection of Human Rights through Conflict Prevention, Intervention and Condemnation of Force[3] von 2005 lässt Amnesty International nun den Gebrauch militärischer Gewalt dann zu, wenn Menschenrechte bedroht sind.

Und im März 2015 forderte der Vatikan-Botschafter bei den UN in Genf, der italienische Erzbischof Silvano Tomasi, dass man gegenüber dem sogenannten Islamischen Staat „notfalls auch Gewalt anwenden“ müsse. Faktisch unterstützen damit sowohl Teile des Vatikan als auch Amnesty International die gegenwärtige militärische Großmachtpolitik.

Vor dem Bundeswehreinsatz im Kosovo wurde in den deutschen Medien überwiegend affirmativ berichtet. Konnten Sie im Nachhinein einige Stimmen ausmachen, die ihr damaliges Vorgehen kritisch reflektieren?

Jörg Becker: Nein, das konnte ich gar nicht, sieht man von einem Halbsatz von Gerhard Schröder ab. Was mich dabei besonders ärgert, ist die Tatsache, dass nach nun fünfzehn Jahren viele Ereignisse historisch gut erforscht und geklärt sind, dass sie aber von vielen damaligen Kriegsbefürwortern bis auf den heutigen Tag einfach nicht zur Kenntnis genommen werden.

Ich zähle nur zwei dieser Punkte auf. Erstens, der von Scharping und Fischer präsentierte Hufeisenplan ist eine Fälschung. Er wurde beim Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien nicht als Dokument zugelassen. Zweitens, die NATO-Bombardements vertrieben mehr Menschen aus dem Kosovo als die Serben.

„Bei der Loslösung der Krim kollidierten zwei Völkerrechtsprinzipien miteinander“

Wie Sie soeben erwähnt haben, hat sich Gerhard Schröder[4] am 9.3. 2014 anlässlich eines ZEIT-Matinees mit Josef Joffe und Joachim Bittner im Zusammenhang mit der Krim-Annexion durch Russland wie folgt geäußert:

„Natürlich ist das, was auf der Krim geschieht, etwas, was ein Verstoß gegen das Völkerrecht ist. Aber wissen Sie, warum ich ein bisschen vorsichtiger bin, mit dem erhobenen Zeigefinger, das will ich gerade in einer solchen Veranstaltung sagen: Weil ich es selbst getan habe.“

Joffe: „Was haben Sie gemacht?“

Schröder: „Gegen das Völkerrecht verstoßen.“

Joffe: „Sie haben arrondiert?“

Schröder: „Nein, ich habe nicht arrondiert, aber lassen sie uns doch einmal reden, worum es wirklich geht. Als es um die Frage ging: Wie entwickelt sich das in der Republik Jugoslawien, Kosovokrieg, da haben wir unsere Flugzeuge, unsere Tornados, nach Serbien geschickt und die haben zusammen mit der NATO einen souveränen Staat gebombt, ohne dass es einen Sicherheitsratsbeschluss gegeben hätte.“

[Anmerkung der Redaktion: Schröders Äußerungen wurden aus juristischen Gründen so umfänglich zitiert.]

Warum wurde dieses Geständnis niemals in den Medien thematisiert?

Jörg Becker: Erst einmal ein paar Sätze zu Schröder, zur Krim und zum Völkerrecht. Als Jurist hätte Schröder wissen müssen, dass sein Satz bezüglich der Krim, dass Russland hier einen klaren Verstoß gegen das Völkerrecht begangen habe, in dieser simplen Form schlicht und einfach falsch ist. Bei der Loslösung der Krim von der Ukraine kollidierten zwei Völkerrechtsprinzipien miteinander.

Und jeder Jurist weiß, dass die Kollision von zwei Rechtsprinzipien das Normalste bei jedem Rechtsstreit ist. Da gibt es mit der Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine einerseits einen Völkerrechtsbruch. Doch da pocht die Bevölkerung der Krim mit gutem Grund auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker, genau so, wie es in der UN-Charta und in den beiden UN-Menschenrechtspakten von 1966 verbrieft ist.

Und genau diese Völkerrechtskollision haben deutsche Medien nicht thematisiert und stattdessen das ideologische Geschwätz vom russischen Völkerrechtsbruch bis zum Erbrechen rauf und runter gekaut. Und wie immer ist das Gedächtnis vieler Menschen kurz. Noch 1991 benutzte die Regierung Kohl eben dieses Argument eines Selbstbestimmungsrechtes der Völker, um Kroatien und Slowenien vor allen anderen EU-Staaten völkerrechtlich anzuerkennen.

Und natürlich kauten die deutschen Medien – allen voran die FAZ unter Johann Georg Reißmüller – den Gedanken rauf und runter, dass Kroatien und Slowenien in die staatliche Unabhängigkeit zu entlassen seien. Was denn nun? Welches Völkerrecht gefällt uns denn heute? Wie hätten Sie’s denn gerne?

Schröders Eingeständnis vom März 2014, er habe beim Kosovokrieg einem Völkerrechtsbruch zugestimmt, ist in der deutschen Medienlandschaft genauso untergegangen wie Tony Blairs Eingeständnis vom Oktober 2015, dass die englischen Geheimdienstinformationen vor Beginn des Irakkriegs von 2003 falsch waren. Das Adenauer zugeschriebene Bonmot: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“ gilt eben vor allem im Medienbetrieb.

Wo Einschaltquoten, Starkult, Mediencelebrities, Informationsverdünnung, Weglassen von Wichtigem, Inszenierungen, Dauer-Berieselung und eine Prostitution zwischen Journalismus und Public Relations das Mediengeschehen dominant beeinflussen, da gibt es keinen Raum für einen kritischen Blick in die Vergangenheit. Wen kümmert es 2016, dass 1999 Rudolf Scharping und Joschka Fischer mit ihrem sogenannten Hufeisenplan Öffentlichkeit und Parlament belogen haben? Niemand. Schnee von gestern.

Doch viel beunruhigender als dieses Medienphänomen im Zeitalter einer totalen Kommerzialisierung ist mir bei Schröders Völkerrechtsbruch im Frühjahr 1999, dass dieses Eingeständnis keine rechtlichen Folgen hatte.

Warum ging die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe nicht gegen Schröder wegen Führung eines Angriffskrieges im Sinne des Artikels 26 im Grundgesetz vor?

Jörg Becker: Unser Rechtsstaat befindet sich in Erosion: Zahlreiche Verfassungsbrüche des Deutschen Bundestages, die das Verfassungsgericht mühsam wieder kitten musste, zunehmende Verquickung zwischen Polizei, Nachrichtendiensten und Militär, politischer Missbrauch gegenüber weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, Verquickung zwischen Nachrichtendiensten und Rechtsradikalen (NPD und NSU), mangelnde Strafverfolgung bei verfassungswidriger Tätigkeit deutscher und ausländischer Nachrichtendienste (BND und NSA), stetige Vorverlagerung weg von festgestellten kriminellen Delikten hin in eine Vorfeldbeobachtung von potentiellen Delikten bei „Schläfern“, „Gefährdern“ und „verdachtsunabhängigen Personen“, Forderung nach einem speziellen „Feindstrafrecht“ durch Günther Jakobs[5], um bestimmten Menschengruppen die Bürgerrechte absprechen zu können, Befürwortung von Folter[6] gegen Terroristen durch Michael Wolffsohn[7] – und allein im Jahr 2015 dreimaliger verfassungswidriger Einsatz der Bundeswehr im Ausland, nämlich im Nordirak, Tornados in Syrien, Awacs in der Türkei, da eine Zustimmung des Deutschen Bundestages nicht eingeholt wurde.

Nochmals zurück zu internationalem Recht. Gegenwärtig führt eine „Koalition der Willigen“ Krieg gegen den „Islamischen Staat“. Die erste Kriegspartei ist ein loses Staatenbündnis ohne jeden rechtlichen Status und die zweite Kriegspartei nennt sich „Staat“, ist es aber nach allen völkerrechtlichen Kriterien nicht. Diese enorme Verhunzung und in den Dreck-Ziehung internationalen Rechts ist ungeheuerlich. Das Morden in Syrien ist ein absurdes Theaterstück und bedeutet das Ende einer Zivilisierung von Krieg. Das Töten von Zivilisten ist kein Kriegsakt, sondern ein Verbrechen.

Solche internationalen und nationalen Verletzungen demokratisch-rechtlicher Grundsätze bereiten mir sehr viel größere Sorgen als unsere gesamte mediokre, verkorkste und re-feudalisierte Medienlandschaft.

Anhang – Links

[1] http://www.springer.com/in/book/9783658074760

[2] http://www.heise.de/tp/artikel/47/47171/

[3] http://speakingtruthtoamnesty.blogspot.de/2012/01/document-when-amnesty-decided-to-be.html

[4] https://www.youtube.com/watch?v=EKQ0ykFQav4

[5] http://www.awk.nrw.de/akademie/klassen/geisteswissenschaften/ordentliche-mitglieder/jakobs-guenther.html

[6] http://www.n-tv.de/politik/Deutsche-foltern-nicht-article89032.html

[7] http://www.wolffsohn.de/cms/

[8] http://www.heise.de/tp/ebook/ebook_17.html

Jochen