Ein Einzelfall In Wuppertal ? Jobcenter bricht Arztgeheimnis

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

„Gemeinnütziges“ Privatunternehmen versorgte Wuppertaler Behörde jahrelang mit medizinischen Diagnosen von Erwerbslosen

Den „kleinen Dienstweg“ gibt es, so nehme ich an, nicht nur in Wuppertal. Näheres auszugsweise hier:
https://www.jungewelt.de/artikel/352175.hartz-iv-jobcenter-bricht-arztgeheimnis.html

Von Susan Bonath

Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Bezieher ist psychisch krank. Hinzu kommt eine wahrscheinlich hohe Dunkelziffer. Das konstatierte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits im Jahr 2013.

Dass Jobcenter Betroffene oft besonders hart sanktionieren, stellten 2017 die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einer Auswertung mehrerer Studien fest. Doch eine medizinische Diagnose ist nicht ohne Grund Privatsache. Ärzte und Gutachter sind an Schweigepflicht und Datenschutz gebunden.
Dagegen wurde in Wuppertal offenbar viele Jahre lang und möglicherweise in Tausenden Fällen verstoßen, wie der Sozialhilfeverein »Tacheles« am Sonntag kritisierte.

Hintergrund: In Wuppertal arbeitet das Jobcenter mit einer gemeinnützigen GmbH namens »Bit« zusammen. Die hat sich darauf spezialisiert, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in den Arbeitsmarkt zurückzuführen. Das Unternehmen setzt dafür nach eigenen Angaben »auf ein professionelles Team aus Psychologen, Rehaberatern und Praxisanleitern« und arbeitet »gemeinsam mit den gesetzlichen Sozialleistungsträgern und Unternehmen der Wirtschaft«.
Es sieht sich »verpflichtet, die Menschen ganzheitlich zu betreuen, ihre aktive Mitwirkung zu fördern und ihnen bedarfsgerechte hochwertige und wirtschaftliche Dienstleistungen zu erbringen«.

Tätig ist die Bit gGmbH auch für das Jobcenter Wuppertal. Letzteres schickte bisher nicht einfach seine Klienten dorthin. Die Firma schrieb in Tacheles bekannt gewordenen Fällen die Erwerbslosen selbst an und versandte mit den Vorladungen sogar »Rechtsfolgenbelehrungen« inklusive Sanktionsdrohung.
Das heißt: Sie drohte ihnen für den Fall, dass sie den Termin nicht wahrnehmen, mit Kürzungen ihres Hartz-IV-Budgets. Nach Abschluss der Begutachtung übermittelte sie dann wohl seit 2014 komplette Diagnosen an das Jobcenter.

Auf eine Fachaufsichtsbeschwerde des Vereins hin rügte nun das Sozialministerium Nordrhein-Westfalen diese Praxis, wie aus der von Tacheles veröffentlichten Antwort hervorgeht.
Demnach hat das Ministerium inzwischen »alle Beteiligten darauf hingewiesen, dass die sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber nur die vermittlungs- und beratungsrelevanten Funktionseinschränkungen und sozialmedizinische Beurteilung enthalten darf, welche für die Aufgabenerfüllung des Jobcenters Wuppertal notwendig ist«.
Die Weitergabe von Informationen zu den Diagnosen habe es damit für illegal erklärt, gab Tacheles-Sprecher Harald Thomé zu bedenken.
Auch die Vorladungen zu Begutachtungen versende die Behörde nun wieder selbst.

Was Thomé keine Ruhe lässt, ist das mögliche Ausmaß des Datenskandals. Im Gespräch mit jW verwies er am Montag auf die Antwort von Jobcenterchef Thomas Lenz auf eine Anfrage der Linksfraktion im Wuppertaler Stadtrat, die bereits aus dem vergangenen Jahr stammt. Allein zwischen 2014 und 2017 begutachtete die Bit gGmbH demnach mehr als 12.000 Menschen im Auftrag seiner Behörde. Dafür kassierte die Firma in diesen vier Jahren insgesamt rund 2,4 Millionen Euro.

»Uns interessiert jetzt vor allem, ob sie in allen diesen Fällen so massiv gegen den Datenschutz verstoßen haben«, sagte Thomé. Auch habe er den Eindruck, dass das externe Unternehmen für das Amt »lediglich Gefälligkeitsgutachten zur Abwehr von Leistungsansprüchen« erstelle.
»Aus der Praxis mit den Betroffenen wissen wir, dass die Leute dort zum Teil übel und anscheinend wenig fachkompetent abgefertigt werden«, so Thomé. Offenbar, mahnte er, »wurde hier ein externer Verwaltungshelfer nicht kontrolliert«.

Auf Nachfrage erklärte Bit-Sprecherin Petra Jelonnek nur, dass das Unternehmen über einen externen Datenschutzbeauftragten verfüge, »der sicherstellt, dass keine entsprechenden Verstöße vorkommen«.
Jobcenter-Vorstandsmitglied Andreas Kletzander stellte eine Antwort an jW bis Mittwoch in Aussicht. Dessen Vorgesetzter Lenz hatte 2018 das Versenden von Terminen mit Sanktionsdrohungen durch die externe Firma gerechtfertigt. Als Verwaltungshelferin sei sie befugt, Einladungen im Auftrag des Jobcenters zu verschicken.
Anhängende Rechtsfolgenbelehrungen seien dabei gängige Praxis, so Lenz damals. Thomé nannte das »amtsanmaßend«.

Dazu ein Kommentar:
1) Fühlt sich da eine gemein(nützig)e Firma an den Futtertöpfen der Fordern-und-Fördern-Industrie so mächtig, daß sie sich in den obrigkeitlichen Schikanemodus der Jobcenter aufschwingen muß (Vorladungen mit Belehrung und Drohungen)?

2) Es braucht für bestimmte „Kundengruppen“ offensichtlich gar keine Gesetze voller Wegsperrideologie wie das bayerische BayPsychKHG, damit deren Gesundheitsdaten munter zwischen allen Behördlichkeiten hin- und hergeschoben werden. Schaffen wir auch so… Klasse…

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Jochen

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